1918 / 15 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 18 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

n“

0O92Ig

—₰½

—— 08

Sortierbetriebe im Sinne des Bekanntmachung. .“

Se. n S, Koblenz⸗Lützel

Altmann, A. W., Baubeu

Ass nheimer, S., Bremen

Baer, Emil, Doerlahnstem 1

Ballenderger, 2, Ellwangen a. Jagst

Barl en, Gebrüder, Hannoer G

Barth & Sohn, Riesg a. d. Elbe

Beer Söhne, Jacob, Sinsheim (Baden)

Bein, O., Berlin C, Neue Friedrichstr. 5/8

Berg & Co., Eberswalde

Berger, Janatz, Frankfurt a. Main

Byer & Müdl Nochf., Naumburg a. d. Saale Bonn, Si guted, Berlin⸗L chtenberg, Frankfurter Allee 26 Bremer, Hetnrich, Hamburx, Grüner Deich 9 Brügesch & Co., Hemelin⸗-—n

Cassen, Siegm nd, Stolp (Pommern)

C babus, Fr edrich, Hamburg 15

Cohn, Gebr., Arns walde Cohn, Ledv, Hannover Danziger, 4. 98n Kreuzburg (Oberschlesien) Donner, Paul, Crimmitschau 8 Dreyeuß & Co., Mannheim

Everhardt, G brüder, Apolda

Eger, Max, Berlin 0 17, Koppenstr. 31 Emanuel, M., Neaubrandenburg

Epdraim, Emil, Breslau

Eyckhoff, M., Mayen 1 8

Fierler, Robert, Döbeln (Sackfen) 8 Fsche, Geschwister, Dusseldorf⸗Oberbilk

Frank, Lou’s, Bedbarg

Fr. v, Felix Richard, Magdeburg

Föblich, S muel, Rattvor

G ruenberger, Gustav, Cbemnmitz

Gietl, M., München X, Zenitt str. 4

Goldichmidt, J, Müdlhausen (Thürtngen) Gollop, Bernhard, Steitin

Goitbilf & Co., H., Würzburg —— B Graupner, Hetmich, Mittweida (Sachsen)

Haas, S., Marburg a. d. Lahn

Hagemann & Co, Schüren

Herrmann, Robert, Insterburg 8—

Heß, Hermann, Gießen ““ Hevmann, Simon, Cöin⸗Deutz, Deutzer Freiheit 65 Hevmann & Cvo., A., Cöln Ehrenfeld

H vymenn & Söhne, Gottfried, Cöln, Kleiner Griechenmarkt

66—68

Hevmann, W., Inden (Rbeinland)

Hille, Fritz, Neukölln, Knesebeckstr. 50

Holländer, B., Aachen

Hollenbach, Fraaz, Duderstadt

Do kbeimer, M., Zuffenhausen (Württ⸗mberg)

Ho kb⸗ mer, M., Berlt’ O. 17, Mühlenstr. 50— 58

Irmscher & Herzog, Dresden 8

J cob, H ma n, Grobow (Mecklenburg)

Kaenner & Drev rhoff, Za ickau (Sachsen)

Karlerehr, Gustav, Deilbronn a. Neckar

K strop, Hermann, Brackwede

K tzenstet, S. Ratber burg a. d. Fulda

Klick rmann, W., Nachf., Dresden

Kopp Il, Max, Bie efeld

Kracrx, C. P., Düsseidorf

Kreux, F. H., Holberstadt

Kanze, Paul, Dresden⸗N. 11

Lampiecht, A. W., Wittenberge

Lerch, M. x, Kork (Baden)

Levi, Bernbard, Stuttgart

Leptte, F iedrich, Nördlingen

Levy, Wwe. A., Mülbausen 8

2 win, C, Berlin NW 40, J valtdenstr. 50

L wy & Stꝛeich, Berlin S0, Cöpenicker Str. 152

Linge, H., Neumünst r (H l ein) 8

Lissauer & Co., M. H., Lubeck

Loeser & Co., H., Si. Ingbert

Lo wenstein, G brüder, Cöln 1

Mahser Söhne, A., Kart⸗ruhe (Baden)

Mater, Ma x, Manmnhetm⸗Käfertal

Maier, Samuel, Ludwigshafen a. Rhein

Maier & Co., L opold, Mannbeim

Marz & D eid l, Eueki’chen (Rheinland)

Mau enbrecher, G. G., Crefeld

M yv, Lippmann, Da mstadt

M ver, S., Rheda (Wenfalen)

Meyer & Co, H., Lubeck 1

Mickowski & Sohn, Lewin, Königsberg (Preußen)

Mintrop, Job, Bi brich a. Rhein

Mölter & Co., N., Daßfurt a. Main

Nachmann, S., Karlsrube, Mühlburg

Nachmanssohn & Co., Berlin NW, Alt⸗Moabit 95/96

Nahan, Rohprodukten, Halbernadt

Noll, Robert, Minden (Westfalen)

Notbelfer & Gander, H., Appenweier

Obersitzko, Leopold, Berlin N 20, Drontheimer Str. 32 34

Obe sisko, Le pold, Landsberg a. d. Warthe

Oesterln & Co, Altona 85

Oppenbeim, Paul, Siettin

Piage, Au ust, Hameln 8* 11 112 & Co., Corl, Berlin N 28, Wolliner Str. 27 a

Plachte, B., Glogau

Prager, A., Hindenburg (Oberschlesien)

Prieß & Wesse', Nachf., Bremen

Heß, Ber h., Striegau

Rosengarten, Fmanuel, Breslau

Rosenmever Gebrüder, Straßburg⸗Königshafen (Elsaß)

Rosner, Paul, Sta gard (Pommern)

Saenger, Meox, Berilin N. 31, Brunnenstr. 70

Salomon, Hedrüder, Hannover

Salomon, Gebrüder, Harburg a. d. Elbe

Salomon, S, Minden

Salomon & Co., Felix, Hamburg, Albertstraße

Schnurmann & Co.. Straßburg⸗Neudorf (Elsaß)

Schnurmann, Jacob, Lahr (Baden)

Schönberg, J., Da mstadt

Schroeder & Sehn, Crimmitschau

Sch abach, Philipp, Halle a. d. Saale

Schwarz, Alfred, Eberswalde

Schwarzenberger, A, F⸗uerbach (Württembera)

Schwarzschild, S., Stuttgart, Gutenbergstr. 44

Schwarzschild, S., Berlin NW. 52, Paulstr. 20 c

Sei el, Hermann Ernst, Berlin N. 58, Prenzlauer Allee

Sommer, Simon, Memmingagen

Son tag, Wilbh., B rlia NO. 18, Höchstestr. 29

Stein, Samuel, Hannover

Stephan, Gesrüder, Crimmitschau

Stern, B., Hüsten

Stern, Philirp, Bielefeld

Sto⸗rn, Philipp, Hannover⸗Hainholz

Sternheimer, Gebrüder, Aschaffenburg

Sternlicht, Nachf., Ulrich, Dresden

Strauß, Wol’, G. m. b. H, Darmstadt

Sußmann, Steafried, Bautzen

Tikotin, N., Schweidnitz

132. Tischbein, H. L., Hildesheim 133. Uebelhack, Johann, Trabitz 134. Vogei & Schnurmann, G. m. b. H. Muggensturm 135. Wagner, Bebr., Frankenhausen a. d. Plelße 136. Walker, Gebrüder, Rotsenacker b. Ulm 137. Wa ker & Gutmann, Augsburg 138. Weinberg, N., Hausberge 139. Weiß, Hans, Münnerstadt 140. Wenzel Nachf., Max, Löbau (Sachsen) 141. Werblowskt. Max, Guben 142. Wtnkel & van Riel, Inden (Rheinland) 143. Winterfeld & Co., Berlin 0, Krautstraße 144. Wolr, W. M., Heilbronn 145. Wolff, Gebrüder, München 146. Wolff, Siegf ied, Berlin N, Bergstr. 40. 147. Wolff & Sohn, Lippmann, Schwäbisch Hall 148. Wo ff, W. & J., Kreumach, Beindestr. 23, 149. Wollreißeret Weilderstadt, G. m. b. H., Weilderstadt 150. Zickelbein & Söhne, Cüsrin⸗Kietz 8 Berlin, den 10. Januar 1918. Kriegsministerium. 8 Kriegsamt. Kriege⸗Rohstoff⸗Abteilung Koeth.

1 1 Bekanntmachung.

Der Beschluß vom 29. Januar 1917, durch welchen dem Kauf⸗ mann Carl Jörgensen in Hamburg, Kathartnenstraße 20, In⸗ haber der Firma Carl Jörgensen in Hamburg, Dresden, Kovpen⸗ hagen, Mitinhaber der Firma Carl Jörgensen u. Co. in Hamburg, der Handel mit Gegennänden des täglichen Bedarfs auf Grund der B⸗kanntmachung vom 23. September 1915 zur Fern⸗ haltung unzuverlassiger Personen vom Handel untersagt worden war, ist aufgehoben worden.

Hamburg, den 15. Januar 1918.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe Sthamer.

1 Bekanntmachung.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß durch Verfügung veom 11. Januar 1918 dem Kaufmann Gustav Friedrich Münch, Gechäftslokal: Lepzig, Goethenr. 1 II (Königsbau), Wohnung: Leip,ig, Johannisplatz 5 1 bei Marzinkomsky, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund von § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 wegen Un⸗ zuverlässiskeit untersagt worden ist. Leipzig, am 11. Januar 1918.

Der Rat der Stadt Leipzig. Dr. Rothe.

8— —.—

Bekanntmachung. Auf Grund der Verordnung vom 23. Sept⸗mber 1915, betreffend Ferr haltung unzuverlässiger Personen vom Pandel, wird dem Kauf⸗ mann Georg Max Müller in Chemnitz, Wittelebacherstraße 15, der Handel mit Lebensmitteln wegen Unmverlässigkeit in bezug auf einen derartigen Gewerbebetrieb unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung im Reichsgebiet verboten. Chemnitz, den 15. Januar 1918. Der Rat der Stadt Chemnitz. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Stadtrat.

Bekanntmachung. 1

Dem Bäcker Hermann Otto Völkel in Plauen, Hegel⸗ straße 26, ist der Handel mit Backwaren oller Art auf Grund der Bundesratsverordnung über die Fernbaltung unzuverlä siger Personen vom Handel vom 23. September 1915 untersagt worden.

Plauen, 14. Januar 1918. Der Rat der Stadt Plauen.

Mette.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrat⸗verordnung vom 23. September 1915, betr ffend die Fernhaltung unzuverlä siget Persoren vom Handel (RSBl. S. 603), babe sch der Inbaberin des Schuhwarenge schäfts Ruch in Colmar, Schlusselstraße 7, Ehefrau Josef Wiß, Marie geb. Ruch, den Handel mit Schuhwaren aller Art sowohl persönlich wie durch andere, insbesondere the Schwägerin sowie deren Ehemann, Eheleute August Schmitt und Ehefrau, Bertha geb. Bittler, verboten. Die Kosten der Veröffentlichung dieses Ver bots bat die Ehefrau Wiß zu tragen.

Colmar, den 9. Januar 1918.

Der Kaiserliche Kreisdirektor. Cronau.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 7 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 6209 eine Verordnung, betreffend die Inkraftsetzung der die Besteuerung des Personen⸗ und Gepäckverkehrs be⸗ treffenden Vorschriften des Gesetzes vom 8. April 1917, vom 7. Januar 1918, unter Nr. 6210 eine Verordnung zur Abänderung der Ver⸗ ordnung über Futtermittel, vom 10. Januar 1918, unter Nr. 6211 eine Bekanntmachung der neuen Fassung der De gdümg über Futtermittel, vom 10. Januar 1918, und unter . 6212 eine Bekanntmachung, betreffend Aufhebung der der Bekanntmachung, betreffend Ausführungsbestim⸗ mungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Schwefel, vom 27 Oktober 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1196), vom 14. Ja⸗ nuar 1918. * Berlin W. 9, den 16. Januar 1918.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Senatspräsidenten des Oberverwaltungsgerichts, Wirk⸗

lichen Geheimen Oberregierungsrat D. Dr. von Strauß und Torney zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat Erzellenz,

den Oberregierungsrat Aegidi in Aachen zum Oberver⸗

waltungsgerichtsrat und

den Oberlehrer an der lateinischen Hauptschule der Francke⸗

schen Stiftungen in Halle a. S., Professor Dr. Herold zum Gymnasialdirektor zu ernennen.

Gegenständen des täglichen Bedarfs, rungs und Futtermitteln aller Art, untersagt und zugleich

der Gast⸗ und Schankwirtschaftsbetrieb polizeilich ge⸗

schlossen worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität m Göttingen Dr. Courant und dem Maler Kurt Herrmann in Charlortenburg ist der Titel Professor,

dem Organisten Kienbaum in Gleiwitz der Titel König⸗ licher Musikdirektor verliehen worden.

Gymnasiums in Burg übertragen worden. 8

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma William Alton Derrick in Berlin, Friedrichstraße 16, die Zwangsverwaltung an⸗ geordnet (Verwalter: Herr Direktor Ignaz Norden in Berl W. 15, Fasanenstraße 22). 111e4““

Berlin, den 11. Januar 1918. Der Minister für Handel und Gewerbe. 8 ö1“ 8— I

8

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Feb uar 1916 (RGBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers für die Firma Singer & Co., Näh⸗ maschinen⸗Aktiengesellschaft in Berlin die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Fabrikdirektor und Mitglied der Potsdamer Handelskammer Franz Fieseler in Berlin, Wilhelm⸗ straße 37/39).

Berlin, den 15. Januar 1918. 1 18

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem zum Kreistierarzt ernannten Tierarzt Dr. Kurt Neumann ist die Kreistierarztstelle in Johannisburg verliehen worden.

Ministerium des Innern. Der Stadtassistenzarzt Dr. Hurck aus Barmen ist

Kreisarzt in Schleiden ernannt worden.

Hauptverwaltung der Staatsschu lden. Ende Dezember 1917 waren eingetragen:

im preußischen Staatsschuldbuch 85 066 Konten im Ge⸗

samtbetrage von 3 691 241 250 ℳ,

im Reichsschuldbuch 1 219 496 Konten im Gesamtbetrage voon 12 883 412 900 ℳ. 1“ Berlin, den 14. Januar 1918. 8 . Hauptverwaltung der Staatsschulden

und Reichsschuldenverwaltung.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 (GS. S. 152) wird hierdurch bekannt gemacht, daß das

Reineinkommen der Liegnitz⸗Rawitscher Eisenbahn aus dem Betriebsjahre 1916/17 auf 269 499 96 buch⸗ stäblich: „Zweihundertneunundsechzigtausendvierhundertneunund⸗ neunzig Mark 96 Pfennig“ festgesetzt worden ist.

Brreslau, den 8. Januar 1918.

Der Königliche Eisenbahnkommissar.

Bekanntmachung.

Der Kaufmann S. Bremer in Zempelburg Handel mit Grennstoffen wieder zugelassen. Flatow, den 7. Januar 1918. 1“

Der Landrat. Janssen.

18

8—

Bekanntmachung.

Dem Händler Richard Splekermann in Neubeckum ist die Erlaubnis zum Handel mit Obst, nachdem er wegen über⸗ mäßiger Preissteigerung verurtellt worden ist, auf Grund der Ver⸗ ordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und der Verordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) ent,ogen und der weitere Handel mit Obst untersagt, auch sind ihm die Kosten dieser

Bekanntmachung auferlegt.

Beckum, den 14. Januar 1918.

8

Bekanntmachung. 8 Dem Gastwirt Albert Senft in Bochum, Bahnbofstraße 53,

ist heute auf Grund der Bundesratsverordnung, betr. Fernhaltung Seige Personen vom Handel, vom 23. September 1915

GBl. S. 603 der Handel sowie das Gewerbe mit

insbesondere Nab⸗

Bochum, den 16. Januar 1918.

8 Der Polizeipräsident. Gerstein, 8 Bekanntmachung.

Dem Milchhändler Gustav Exner in

Katharinastraße Nr. 1, ist durch Verfügung der hiesigen Polt verwaltung jeder Handel mit Milch 8688 Unzuverläisigkelt

verboten worden. Die Kosten der Bekanntmachun Betroffenen zu zahlen. f 8- dam

nd von dem

Buer i. W., 14. Januar 1918. Der Magistrat. Böcker

Dem Gymnasialdirektor Dr. Herold ist die Direktion des

8 Bekanntmachung 8

Gemäß § 1, Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 3 September 1915 (RGBl. S. 603) über die Fernhaltung unzu⸗ siger Personen vom Handel habe ich der Frau Johann valus geboren am 22. September 1879 in Caternberg, Kreis en bier, Linienstraße 53, wobhnhaft, die Ausübung des Handels ösehabrungs und Genußmitteln für das gesamte Reichs⸗ antiet untersagt.

Düsseldorf, den 15. Januar 1918.

Poltzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister.

8

Bekanntmachung.

er Käsefabrikant Christoph Böker aus Hüddessum hat sich Daverliffic gezeigt in Befolgung der Pflichten, die ihm durch die Verordnung über Käse vom 20. Oktober 1916 auferlegt sind. ach habe daher auf Geund des § 13 der NYerordnung in Verbindung nit § 1 der Bekanmmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Handel vom 23. September 1915 den Betrieb ge⸗ blossen und die Anfertigung sowie den Handel mit Käsereiprodukten untersagt.

Hildesheim, den 16. Januar 1918. Der Landrat des Landkreises Hildesheim. Heye

Bekanntmachung.

Der Handelsfrau Ziemer in Gumtow habe ich den Handel wit Kartoffeln sowie jede unmittelbare oder mittelbare Beteili⸗

lässi ke t in bezug auf diesen

gung an einem solchen wegen Unzud

bandelsbetrieb untersagt. Kyritz, den 9. Januar 19118. Der Landrat. von Winterfeld.

Bekanntmachung.

Der Kau mannsfrau Dora Hauschner, geb. Herzberg, in meuhardenberg, Kreis Lebus, wird hierdurch der Handel mit zegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs und Futtermitteln aller Art, Uakurerzeugnissen, Heiz, und Leuchtstoffen Pegenständen des Kriegsbedarfs untersagt. 8—

Seeclow, den 10. Januar 1918. 8

Der Landrat. J. V.: Fürst, Regierungsassessor.

oder mit

ANichtamtliches.

Dentsches Reich.

EI1“1“

Prenßen. Berlin, 18. Januar 1918.

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, am Dienstag Seine gaiserliche und Königliche Hoheit den Kronprinzen, dirten den Generalstabsvortrag und empfingen zur Meldung den Frektor im Justizmenisterium Dr. Bourwieg, den Unter swnssekretär im Reichspostamt Dr. Kobelt und den Direktor nügeichspostamt Teucke. Gestern nahmen Seine Majfestät da Lortrag des Chefs des Admiralstabes und den des Chefs des Militärkabinetts entgegen.

Seine Majestät der Kaiser und König hat den Punsch geäußert, daß auch in diesem Jahre seinen Geburts⸗ jag nur durch ernste Feiern und Zusammenkünfte wie in den Schulen und beim sonntäglichen Gottesdienst in den Kirchen begangen und von lauten festlichen Veranstaltungen tunlich Abstand genommen werden möge.

Auch veranlassen die Rücksichten auf den stark belasteten voftalischen und telegraphischen Verkehr im Felde Seine Majestat zu der Bitte, von der Uebermittlung von Glück⸗ wünschen abzusehen und sich auf ein freundliches Gedenken und uf treue Fürbitte zu beschränken. b“

Im Jahre 1917 wurden von Ihrer Majestät der Laiserin und Königin an Hebammen nach vierzigjähriger Tütigkeit in ihrem Berufe 156 goldene Broschen verliehen, und zwar in der Rheinprovinz 33, in der Provinz Schlesien 22, in der Provinz Brandenburg 18 (darunter Berlin 5), in der Provinz Hannover und in den Reichslanden Elsaß Lothringen je 14, in der Provinz Hessen⸗Nassau 13, in der Provinz Posen 10, in der Provinz Westfalen 8, in der Provinz Sachsen 6, in den Provinzen Westpreußen, Schleswig⸗Holstein und Pom⸗ nem je 5, in der Provinz Ostpreußen 2 und in den Hohen⸗ vollerscchen Landen 1.

„„Von Ihrer Majestät der Kaiserin wurden ferner im Jahre 1917 an weibliche Dienstboten für 30jährige Dienstzeit in derjelben Familie 129 bronzene Denkmünzen ver iehen; davon entfielen auf die Rheinprovinz 28, auf die Provinzen Schlesen und Westfalen je 15, auf die Provinz Branden⸗ durg 14 (darunter Berlin 10), auf die Provinz Sachsen 10 auf die Provinzen Ostpreußen und Hessen⸗Nassau je 2, auf die gravinz Hannover 7, auf die Provinz Posen und die Reichs⸗ ande Elsaß Lothringen je 6, auf die Provinz Westpreußen 4 und auf die Provinzen Pommern und Schleswig⸗Holstein je 3.

flb An weibliche Dienstboten für 40 jährige Dienstzeit in der⸗ 9 ee Familie wurden von Ihrer Majestät 161 goldene enstbotenkreuze nebst Diplomen verliehen, und zwar in der heinprovinz 43, in der Provinz Brandenburg 27 (darunter Belin 14), in der Provinz Schlesien 23, in der Provinz csfen 12, in der Provinz Hannover 11, in der Provinz Vestalen 10, in der Provinz Ostpreußen 9, in der Provinz Fesen Nassau 8, in der Provinz Schleswig⸗Holstein und den 8 chslanden Elsaß⸗Lothringen je 6, in der Provinz Posen 3, gt Provinz Westpreußen 2 und in der Provinz Pommern 1. 1“ 8 8

Sta 8† der am 17. Januar 1918 unter dem Vorsitz des Snalsministers, Staatssekretärs des Reichsschatzamts Grafen ratg Roedern abgehaltenen Vollsitzung des Bundes⸗ ma wurde beschlossen, den Entwurf einer Bekannt⸗ öus 1ng über die Aenderung des § 74 der Kohlensteuer⸗ das Densesbestimmungen vom 12. Juli 1917 (Zentralbl. für Jußerbent che Reich S. 166) die Zustimmung zu erteilen. lannt em gelangten zur Annahme die Entwürfe einer Be⸗ renken achung über die Gewährung von Zulagen zu Verletzten⸗

aus der Unfallversicherung, einer Bekanntmachung, b

sowie rohen

treffend Veräußerung von Kauffahrteischiffen ins Ausland, einer Bekanntmachung, betreffend Veräußerung von Binnen schiffen ins Ausland, einer Bekanntmachung, betreffend Ver äußerung von Aktien oder sonstigen Geschäftsanteilen deutscher See⸗ und Binnenschiffahrtsgesellschaften ins Ausland, einer Be⸗ kanntmachung, betreffend das Verbot der Veräußerung von Aktien oder sonstigen Geschäftsanteilen von Kolonialunternehmungen ins Ausland, einer Bekanntmachung überden Verkehr mit Treibriemen, einer Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Verordnung über die Einfuhr von pflanzlichen und tierischen Oelen und Fetten sowie Seifen, einer Bekanntmachung, betreffend Aende⸗ rung der Verordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf. Im übrigen wurde über vorliegende Eingaben Beschluß gefaßt.

Durch die Bekanntmachung vom 14. Januar 1918 in dieser Nummer des „Reichsanzeigers“ ist die Freiliste (Ziffer III) der Bekanntmachung vom 18. April 1917 („Reichsanzeiger“ Nr. 95), betreffend Aus⸗ und Durchfuhr⸗ verbot für Waren des Abschnitts 18B des Zolltarifs, geändert und die im Anschluß an letztere ergangene Bekannt⸗ machung vom 12. Juli 1917 („Reichsanzeiger“ Nr. 167) auf⸗ gehoben worden:

Neu unterstellt sind dem Aus⸗ und Durchfuhrverbote: Ausfuhrnummern des Statistischen

Warenverzeichnisses

Teile von Bogenlampen besonderer Bauart für kinematographischt Aufnahmen . . . . . Bestandteile (von elektrischen Vorrichtungen der Nummer 912 e) aus Poriellan, Steingut,

* Steatit oder aus anderem unter Verwendung von Kaolin, Speckstein, Toxtilfaser, Papier, Asphalt, Harz, Pech oder Teer hergestellten

aus Nr. 910 b

Isolationsmaterial

alle Isolatioansglocken ö1““

elektrische Grubern und ähnliche Lampen mit eigener Stromquelle und Bestandteile davon aus Nr.

Neu auf die Freiliste gesetzt sind:

Ersatz⸗ und Reserveteile für elektrische Maschinen (außer Ankern und Kollektoren) 9.

elektrische Vorrichtungen für Heiz⸗ und Kochzweck⸗, Heizlampen (soweit sie ohne Verwendung von Platin oder Gold hergestellt sind); Bestand teile von solchen Gegenständen -

Ferner sind nicht mehr dem Aus⸗ und Durchfuhrverbot unterstellt:

Niederspannungshandlampen. .aus Nr. 912e.

Zu bemerken ist besonders, daß zu den „anderweit nicht genannten elektrischen Vorrichtungen“ der Nummer 912e, die dem Aus⸗ und Durchfuhrverbote nicht unterliegen, alle nicht unter anderen Ausfuhrnummern des Abschnitts 18B des Statistischen Warenverzeichnisses genannten Erzeugnisse gehören, wie z. B. elektrotechnische Lehrapparate und Spielwaren, An⸗ lasser, Schalter, Fassungen mit oder ohne Hahn, Steckkontakte, Schmelzsicherungen, Pendel⸗, Steck⸗, Verbindungs⸗ und Abzweig⸗ dosen, Isolierbolzen und Isolatorhalter für elektrische Bahnen, Einführungen und Durchführungen sowie andere selbständige Isolationsteile in Verbindung mit Metallen. Zu beachten ist jedoch, daß Ausfuhrverbot besteht für Isolationsteile, die lediglich als Bestandteile zur Herstellung von elektrotechnischen Erzeugnissen verwendet werden.

Weiter wird darauf hingewiesen, daß die in der Freiliste genannten Waren gegebenenfalls dem allgemeinen Aus⸗ und Durchfuhrverbote vom 26. November 1917 („Reichsanzeiger“ Nr. 281) unterliegen.

Bemerkt wird schließlich noch, daß für die Aus⸗ und Durchfuhr von Draht, überzogen, umwickelt, umsponnen oder umflochten, für die Elektrotechnik der Nr. 890 a, ferner für Elektrisiermaschinen der Nr. 891 a die Bekanntmachung vom 30. Juni 1917 („Reichsanzeiger“ Nr. 155 vom 3. Juli 1917), für Isolatoren und Isolationsglocken der Nr. 733 a die Be⸗ kanntmachung vom 4. April 1917 („Reichsanzeiger“ Nr. 82 vom 5. April 1917), für Kohlenstifte, Elektrodenkohlen, Kohlenfäden für elektrische Beleuchtungskörper der Nr. 648 a und b die Bekanntmachung vom 26. März 1917 („Reichsanzeiger“ Nr. 75 vom 28. März 1917) gilt.

aus Nr. aus Nr.

a. 8 Nr. 907 e

aus Nr. 912 *

In Mitteilungen der Presse über Schiffsbeleihungs⸗ b anken ist neuerdings mehrfach bemerkt worden, das Reichs⸗ wirtschaftsamt beabsichtigte anscheinend die Gründung eines Zentralunternehmens in Berlin und widerstrebe den nament ich in Schiffahrtskreisen verfolgten Plänen der Er⸗ richtung besonderer Schiffsbeleihungsbanken an einzelnen Mittelpunkten der See⸗ und Binnenschiffahrt. Wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, treffen diese Mit⸗ jeilungen, die anscheinend im Anschlusse an eine jüngst im Reichswirtschaftsamt abgehaltene Besprechung When Fhüffs beleihungsbanken erfolgen, nicht zu. Das Reichswirtschafts⸗ amt ist mit der Gründung von Schiffsbeleihungsbanken nicht befaßt, verfolgt auch nicht den Gedanken der Errichtung einer einzigen Zentralbank, erkennt vielmehr das Nebeneinander⸗ bestehen mehrerer derartiger Anstalten in den verschiedenen Teilen des Reichs bei angemessener Beschränkung der Zahl als zweckmäßig an.

Eine reichsgesetzliche Neuregelung der in Betracht kommenden Rechtsvorschriften ist nach dem Ergebnis der erwähnten Be⸗ sprechung vorläufig nicht in Aussicht genommen. Soweit es für die Gründung von Sch sbeleihungsbanken einer staat⸗ lichen Genehmigung bedarf, sind zu ihrer Erteilung die Re⸗ gierungen der Bundesstaaten berufen.

Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel bestimmt auf Grund des § 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg folgendes:

I. Das Antreiben von Weidenzweigen für die Kranz⸗ und Strauß binderei sowie das Abschneiden oder Abbrechen von Weidenzweigen zum Zwecke des Antreibens ist verboten.

II. Zuwiderhandlungen gegen Ziffer I werden gemäß § 9b des Gesetzes üuͤber den Belogerungszustand in Verbindung mit dem Reichs⸗ gesetz vom 11. November 1915 (R.⸗G.⸗Bl. S. 813) bestraft.

III. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 20. Januar 1918 in Kraft

v111““ ““

Oesterreich⸗Ungarn. 6

Im Haushaltsausschuß des österreichischen Ab⸗ geordnetenhauses machte der Ministerpräsident von Seidler gestern im Einvernehmen mit dem Minister des Aeußern Grafen Czernin einige Eröffnungen über den Stand der Verhandlungen in Brest⸗Litowsk. Er führte laut Bericht des „K. K. Telegraphen Korrespondenzbüros“ u. a. aus:

Die wesentlichste Bedeutung kommt den Beratuugen jener Kommission zu, die sich mit der Regelung der sogenannten politischen und territorialen Fragen im Verhältnis zwischen Oester⸗ reich Ungarn und Deutschland einerseits und Rußlaud andererseits befaßt. Die Beratungen dieser Kommission befinden sich derzeit im Stadium der Formulierung der beidersettigen Standpunkte. Hierbet trat bereits eine solche Klärung der Anschauungen ein, daß sie gegenüber dem Stande der Verhandlungen am 27. Deiember als entschiedener Fortschritt bezeichnet werden muß. Andeterseits geht aus den Veröffertlichungen hervor, daß diese Klärung der beider⸗ seitigen Standpunkte aberdings noch nicht die Lmie erkennen läßt, auf der die von beiden Seiten mie gleichem Ernste angestrebte Aus⸗ gleichung erfolgen soll. Die Schwiertgk iten, die im Laufe dieser Verhandlungen noch zu besiegen sind, dürfen nicht unter⸗ schätzt werden. Das ganze Streben des Ministers des Aeußern ist darauf gerichtet, im Sinne des von ihm in der Friedens⸗ frage stets eingenommenen und öffentlich vertretenen Stand⸗ punktes zu einer Verständigung zu gelanzen, welche auf dem Pro⸗ gramm eines Friedens ohne Annexionen und Entschädtgungen fußt und welche gleichzeitig unter Wahrung der Gesichtspunkte der Gegenseite die eigenen Interessen wahrt. Der Minister des Acußern blickt der weiteren Entw cklung der Beratungen mit Vertrauen ent⸗ gegen und zwetfelt nicht, daß es gelingen wird, die Verhandlungen zu einem befriedigenden Abschluß zu bringen, welcher die Entwicklung der freundnachbarlichen Beziehungen zu unserem östlichen Nachbar tür die Zukunft sichert. Der Mtnisterpräsident bemerkte schließlich: „Ich möchte dem aufrichtigen Wunsche Ausdruck geben, daß ich bald in der Lage sein werde, dem Reichsrate noch günstigere Nachrichten mit⸗ zuteilen als heute.“

Im Auftrage der finnischen Regierung hat der Pro⸗ fessor Passonen aus Helsingfors, Mitglied der ungarischen Akademie der Wissenschaften, dem Ministerpräsidenten Dr. Wekerle ein Begrüßungsschreiben an das stamm⸗ verwandte ungarische Volk überreicht und in seiner Ansprache dem „Ungarischen Telegraphen⸗Korrespondenz⸗ büro“ zufolge erklärt: „Dem finnischen Volke . gebe das Bewußtsein, in der mächtigen ungarischen Nation einen Verwandten zu haben, Antrieb und Stütze in seinen schweren Kämpfen um seine politische Unabhängigkeit.“ Der Ministerpräsident Dr. Wekerle drückte die Hoffnung aus, daß das Gefühl der Verwandtschaft zwischen beiden Vötkern sich auch in Taten äußern und sie einander auf kulturellem, wirtschaftlichem Gebiete näher bringen werde. Sodann über⸗ brachte Passonen dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses, Karl Szaß, den Gruß des Brudervolkes.

In der vorgestrigen Tagung der Nationalen Arbeitspartei wurden die zu Neujahr unterbliebenen Gratulationen nachgeholt. Der Vorsitzende der Partei Graf Karl Khuen Hedervary und der Parteiführer Graf Stefan Tisza wurden herzlich begrüßt. Graf Tisza beantwortete die Begrüßung mit einer längeren Rede, in der er sich unter anderem auch mit der Bewegung der Pazifisten befaßte und hierbei ausführte: .

„Die Tugenden der Nation kommen auch beute überall zur vollen Weltung, doch muß dafür Sorge getragen werden, daß denen das Handwerk gelegt werde, die bestrebt sind, die Seele der Nation zu vergiften, die ihr das Bewußt ein rauben wollen, daß sie einen ge⸗ rechten Verteidigungskampf kämpft, die den Irrglauben zu erwecken bestrebt sind, daß ein die ehrenvolle Zukunf; der Natten sichernder Füteden schon hätte erreicht werden können. Wer offenen Auges die Geschehnisse verfolgt, kann sich nicht der Tatsache verschließen, daß sowohl die Friedensverhandlungen,. mit dem russischen Reiche, wie auch das Verhalten der westlichen Feinde Symptome zeigen, die nur der Umstaad erklärt, daß man dort diese störenden Er⸗ scheinungen in Uagarn und in dem anderen Staate der Monarchie ungemein übertrieden beurteilt und sie fälschlich in Rechnung zieht.“ Unter Betonung der vollen Berechtigung der milttärischen Forderungen Ungarns befaßte sich der Redner mit der Angelegenheit der Wabl⸗ rechtsaänderung, die während des Krieges nicht auf die Tagesordnung gestellt werden sollte. Doch fordere die heutige Lage Opfer von allen, und es müsse ein gegenseitiges Opfer gebracht werden, um eine Atmosphäre zu schaffen, die alle gesunden Kräfte der Nation zu dem Wohle des Landes dienender Arbeit vereinen könne.

(ESGSroßbritannien und Irland.

Der „Evening Standard“ berichtet über eine Red Asquiths, die dieser am 15. Januar auf einer Wahl⸗ versammlung der liberalen Partei mit Rücksicht auf das Programm der Arbeiterpartei gehalten hat Das genannte Blatt faßt die Erklärung von Asquith, wie folgt, zusammen:

Der Krieg nahm ohne Partethader seinen Fortgang. Dse polttischen Aussichten brauchen den Liberalismus nicht zu beunrubigen. Die Liberalen müssen die vorwärtsstrebende Politik der Arbeiterpartei willkommen beißen. Die liberale Partei muß an gewissen Grund⸗ sätzen der liberalen Glaubensüberzeuvgung, wie der Landreform, der Unterrichtsresorm und mit gewissen Einschränkungen des Freihandels festhalten. Was den letzteren angeht, müssen die Liberalen erkennen, daß die wirtschaftliche Kontrolle, welche der Krtegszustand notwendig machte, noch einige Zeit nach Friedensschluß fortgesetzt werden muß. Bessere wirtschaftliche Bildung, bessere Organisation und schließlich verbessertes Verkehrswesen sind es, die der englischen Industrie mehr zugute kommen werden als ein Zollsystem, das jedech für einige wichtige Industrien notwendig sein könnte.

8 Rußland. Nach einer Meldung der „St. Petersburger Telegraphen⸗

agentur“ hat der Rat der Volkskommissare der rumä⸗

nischen Regierung folgendes Ultimatum übersandt:

Der Kommandant der 49. Dwision teilt uns mit, daß die rumänischen Behörden, feindliche Handlungen gegen russische Sol⸗ daten unternehmen und keinen Lebensmitteltrankpart durchlassen. Das 194. Regiment der 49. Division wurde von rumänischen Strett⸗ kräften umzingelt und entwaffnet, die auch den Ausschuß des 195. Regiments und österrelchtsche Offüiere, die zum Besuch der russischen gekommen waren, verhafteten. Der Rat der Volkskommissare verlangt die Freilassung der verhafteten Soldaten und Offistere, Be⸗ strafung der militärischen Behörden, die die Verhaftungen vorge⸗ nommen haben, und Sicherheiten dafür, daß sich derartige Vorfälle nicht wiederbolen. Falls eine Antwort innerhalb 24 Stunden nicht erfolgt, wird unsere Reklamation als abermaliger Abbruch der Be⸗ ziehungen angeseben werden, und wir werden die nachdrücklichsten milttärischen Maßnahmen treffen.

Gez.: Lenin, Oberbefeblshaber Krylenko und Kriegsbevollmächtigter Podwoiski.

rumänischen Gesandten Diamandi in der Nacht vom 15. Januar erfolgte nach einer Mitteilung der oben genannten Telegraphenagentur wegen grau⸗ samer Unterdrückungsmaßregeln der rumänischen Regierung gegenüber russischen Solbaten. Auf Anregung der fenetofäscn und englischen Botschaft hegah sich das ganze diplomatische

1“ 8 8