nimachng.
betreffend Aenderung der Verordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 375).
Vom 17. Januar 1918.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Artikel I 1 Die Verordnung über die Sich rstellung von Kriegsbedarf in der S. flung vom 26. April 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 375) wird dahin geändert: JIn § 2 wird hinter Abs. 1 folgende Vorschrift eingestellt: Bei der Festsetzung des U bernahmeprei es von G genständen, für die zur Zeit der Enteignung Höchnpreise bestanden, dürfen diese Höchstpreise nicht überschritten werden. Im § 4 Abz. 3 erhält der Schloßsatz folgende Fassung: Die Eanscheidung erfolgt endgültig durch das Reichesschiedsgericht für Krie⸗gwtrischaft. “ u“ § 7 fäͤllt fort. 8 Artikel II Die Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Sie findet auch auf die Gegenstände Anwendung, die vor ihrem Inkrafttreten enteignet worden sind, sofern die höhere Verwaltungs⸗ behörde den Uebernahmepreis noch nicht festgesetzt ha..
Berlin, den 17. Januar 1918.
11““ Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein
Bekannhtmechung über wirtschaftliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Brasilien.
Vom 10. Januar 1918.
Auf Grund des § 7 Abs. 2 der Verordnung, betreffend Zahlungsverbot gegen England, vom 30. September 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 421), des § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Anmeldung des im Inland befindlichen Vermögens von Angehörigen feindlicher Staaten vom 7. Oktober 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 633) und des § 6 der Verordnung, be⸗ treffend Verträge mit feindlichen Staatsangehörigen, vom 16. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1396) wird folgendes bestimmt: 1u““
Artikel 1 1“ Die Vorschriften Verordnung, betreffend Zahlungsverbot gegen England, vom 30. September 1914 werden auch auf Brasilien für anwendbar erklärt.
Die Anwendung unterliegt folgenden Eivschränkungen:
1) Für die F age, ob die Stundung gegen den Erwerber wirkt oder nicht (§ 2 Abs. 2 der Verordnung), kommt es ohne Rücksicht auf den Wohnsitz oder Sitz des Erwerbers nur darauf an, ob der Erwerb nach dem 26. Oktober 1917 oder vorher stattgefunden hat.
) Soweit in der Verordnung vom 30. September 1914 auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens verwiesen wird, tritt der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bekanntmachung an die Stelle.
Artikel 2
Die Vorschriften der Verordnung über die Anmeldung des im Inland b findlichen Vermögens von Angehörigen feindlicher Staaten vom 7. Oktober 1915 finden insoweit, als sie sich auf die Be⸗ schränkung der Verfügung über das inländische Vermögen und das Verbot der Abführung des Eigentums feindlicher Staatsangehöriger beniehen (§§ 5 bis 11, § 13 der Verordnung), auf das Vermögen brasilianischer Staatsangehöriger A wendung. Artikel 3 .
Die Vorschriften der §§ 1, 2 der Verordnung, betreffend Ver⸗ träage mit fein lichen Staaisangehörigen, vom 16. Dezember 1916 werden auf Brasilien ausgedehnt.
Artikel 4
Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.
Beerlin, den 10. Januar 1918.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.
Bekanntmachung
betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.
113) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14 März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation des der Société française d'Exploitation des produits Lianosoff, Paris, gehörenden Geschäftsanteils an der Mineralöl⸗Lager⸗Gesellschaft m. b. H. in Neuhof⸗Wilhelmsburg angeordnet (Liquidator: Kaufmann Otto W. Möler, Hamburg, Alstertor 21).
Berlin, den 15 Januar 1918.
Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt).
Im Auftrage: von Jonquteéères
Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.
270) Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871) habe ich die Liquidation der britischen Firma
Bechmann & Ullmann, Kommission und Export, in Fürth (Boyvern) angeordnet (Liquidator: Justizrat Wertheimer in Fürth). “ Berlin, den 15. Januar 1918. Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: von Jonquibéres.
Belanntmachung, Liquidation britischer und französ Unternehmungen.
Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 871) und französischer Unternehmungen, vom 14 März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation folgender Unternehmungen usw. ang eordnet:
271) Der britischen Beteiligung an der Reederei A. Fahren⸗
betreff
272) der britischen und französischen Beteiligung an der Reederei Friedrich Fischer in Rostock (Liquidator: wie oben). Berlin, den 15. Januar 1918. Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). “ Im Auftrage: von Jonquières.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 10 des Gesetzes vom 1. Juni 1898, betreffend die elektrischen Maßeinheiten, wird die Prüf⸗ befugnis des Elektrischen Prüfamts 4 in Nürnberg
folgendermaßen erweitert: ” ür Gleichstrom für Wechsel und Drehstrom — 8 bis 24 000 V. 8
bis 1000 V. 8 bis 600 A. bis 400 A. Charlottenburg, den 4. Januar 1918. Der Präsident der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt. E. Warburg.
—.——-—
Bekanntmachung
über zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen.
Auf Grund der Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 26. November 1914 (RGBl. S 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für den Leibrentenanspruch, der den französischen Staatsangehörigen Hyppolite Deroy und Made⸗ leine Gilbert, genannt Allais, in Paris auf Grund testamen⸗ tarischer Verfügung des Dr. Albert Fitz vom 25. Juli 1884 in der Höhe von jährlich 2000 ℳ gegen Elisabeth und Helene Fitz in Forst und Ida Gießen in Deidesheim zusteht, sowie für die zur Sicherung dieser Forderung auf dem Anwesen Hs. Nr. 22 in Dürkheim einget agene Sicherungshypothek im Betrage von 40 000 ℳ nebst 500 ℳ für Nebenbeträge die zwangsweise Verwaltung angeordnet worden (Verwalter: Bankprokurist Karl Schäfenacker in Mannheim). München, 11. Januar 1918. Königliches Staatsministerium des Innern. J. A.: Knözinger, Königlicher Staatsrat.
“
Bekanntmachung. 8
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung und die Liquidation des inländischen Vermögens landesflüchtiger Personen, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unternehmen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
668. Liste.
Vermögensmassen: Das gesamte im Inlande hesindliche Ver⸗ mögen nachstebender Landes flüchtigen: 1) Meyer, Eugen, geboren
7. Januar 1853 zu Reichenweier, Bankdirektor, und Ehefrau,
Julte geb. Sattler, geboren am 22. Juni 1856, zuletzt in Straß⸗ burg, ausgebürgert durch Erlaß vom 7. Junt 1916 (Verwalter: Notariatssekretär Laurent in Reichenweier). 2) Meyer, Julius, Witwe, Klarissa geb. Zündel, geboren 21. November 1849 zu Meskau, zuletzt in Mülhausen, ausgebürgert durch Erlaß vom 21. März 1917 (Verwalter: Bürgermeisterstellvertreter Zoepffel in Mülhausen). 3) Schultz, Josef, geboren 24. November 1866 zu Brunstatt, Wirt, zuletzt in Mülhausen, ausgebürgert durch Erlaß vom 7, September 1916 (Perwalter: derselbe).)
4) Stambach, Georg Theofil, grboren 12. April 1867 zu Ingols⸗
heim, Apotheker, und Ehefrau, Anna Marte geb. Nirscholm, geborer
M30. Jult 1870, nebst Tochter Marie Salomea Blanka, geboren 16. Juli 1900, und Sohn Georg Peter, geboren 30. März 1907, zulent in Colmar, ausgebürgert durch Erlaß vom 13. Dezember 1916. (Verwalter: Bürgermeister Geheimer Justizrat Diefen⸗ hach in Colmar). böb- Paul, geboren 23. Januar 1874 zu Türkheim, Hafner, zuletzt in Türkheim, ausgebürgert durch Erlaß vom 17. Januar 1917 (Verwalter: Amtsgerichte⸗ sekretär Nabe in Ingersheim). 6) Hetmburger, Josef Ludwig Franz, geboren 17. Mai 1885 zu Fessenheim, Landwirt, zuletzt in Herlisbeim, ausgebürgert durch Erlaß vom 30. September 1916 (Verwalter: derselbe). — Der Grundbesitz der Landes⸗ flüchtigen, dessen Liquidation in Aussicht genommen ist, bleibt durch die Zwangeverwaltung unberührt.
Straßburg, den 12. Januar 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. N.: B
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrat Valentiner aus Burgdorf zum Geheimen
Regierungsrat und vortragenden Rat beim Staatsministerium zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat Dr. Bormann in Mansfeld zum Landrat zu ernennen und dem Schichtmeister Friedrich Müller in Obernkirchen den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen. 6 8
——
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Direktors Dr. Swet an der Krupp⸗Oberrealschule in Essen zum Direktor des Real⸗ gymnasiums in Essen⸗Altenessen durch das Staatsministerium bestätigt worden. .
Dem Reichsmilitärfiskus, vertreten durch die In⸗ tendantur des 7. Armeekorps in Münster (Westf), dem die Genehmigung zum Bau und Betriebe einer Privatanschluß⸗ bahn von dem nördlichen Endpunkt des westlich der Staats⸗
bahnstrecke Uerdingen —Oppum sich hinziehenden Ausläufers der Kleinbahn der Stadt Crefeld (Hafenkleinbahn) nach der Militä fliegerstation Crefeld erteilt worden ist, wird auf seinen Antrag das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigentums hiermit verliehen.
Berlin, den 17. Januar 1918. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Maäjestät des Königs.
Das Staatsministerium von Breitenbach.
heim in Rostock (Liquidator: Justizrat Dr. Schü⸗ Sae. I “
in Rostock), I
“ v“
Ministerium des Königlichen Hauses.
Dem Kaufmann Willy Knaut, Inhaber der großhandlung Franz Lieck und Heider in Berlin und
dem Kaufmann Ernst Fuhrmann, Inhaber der Fumn Emil Halbarth in Berlin ist das Prädikat eines Königlichen Hoflieferanten,
das Prädikat eines Königlichen Hofschornsteinfegermeiste
liehen worden. “
8.
Innern.
Dem Landrate Dr. Bormann ist das Landratsamt Mansfelder Gebirgskreise übertragen worden.
Ministerium des
8 8 “
Dem Landgerichtsrat, Geheimen Justizrat Schnitzler in Cöln und dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Seibertz in Pürtaun⸗ ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Nuhe⸗ ehalt,
geh oem Notar, Justizrat Kükenthal in Wittstock die nach⸗ gesuchte Entlassung aus dem Amte erteilt.
Der Rechtsanwalt, Justizrat Siebert ist in der Liste der Rechtsanwälte bei dem Landgericht in Lyck gelöscht. Mit der Löschung ist zugleich sein Amt als Notar erloschen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verhindung mit den Verordnungen vom 26 November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach ih des Herrn Reichskanzlers über die Remmington Schreibmaschinen⸗ gesellschaft m. b. H. in Berlin, Friedrichstraße 83, die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet (Verwalter: Herr Friedrich Krause in Dresden⸗Altstadt, Vogelerstraße 9). 8
Berlin, den 15. Januar 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.
8
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Dem Amtmann Haeberle vom Hauptgestüt Graditz ist
Bekanntmachung über den Handel mit Sch pflicht bei Hausschlachtungen.
8 — In Abänderung unserer Bekanntmachung vom 28. No⸗ vember 1917 wird hiermit für den Bezirk der Provinz Branden⸗ burg und den Stadtbezirk Berlin folgendes angeordnet:
5 1. Sämtliche in unserer Bekanntmachung vom 28. November 1917 enthaltenen besonderen Bestimmungen fuüͤr Ferkel und Ferkelfleisch werden hiermit aufgehoben. Ferkel unterliegen denselben Be⸗ ermangen (mit Ausnahme von § 2 dieser Bekanntmachung) wie Schweine. Auach das Ferkelfleisch ist fleischmarkenpflichtig.
An Stelle von Nr. II und 111 der Bekanntmachun vember 1917 tritt folgende Bestimmung: Für sämtliche Schweine über 15 kg Lebendgewicht, auch wenn sie zur Mast bestimmt siad, gelten folgende Höchstpreise: ö11214e46“ von 70 — 85 kkgg. 2 8. 144“; 8 für 50 kg Lebendgewicht ausschließlich Provision, Fracht und Speser.
gew⸗
von ℳ 110,— für 50 kg Fracht und Spesen festgesetzt.
troffenen Abänderungen.
§ 4. Diese Bekanntmachung tritt dem heutigen Tage in Kraft. Berlin, den 19. Januar 1918. Käöniglich preußische Provinzialfleischstelle. Der Vorsitzende. Gosling, Regierungsrat.
—
*
Bekanntmachung.
betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel — . S 603 — der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebensmitteln aller Art sowie
sagt worden. Bochum, den 18. Januar 1918.
Die Stadtpolizeiverwaltung. J. A.: Wolf. 8
— —
Bekanntmachung.
Kreis Thorn, Wesßpreußen, Bundesrais vom 23. September 1915, betreffend die Fernbaltusg unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. Nr. 129 Seite 603)
Seite 293/94 von 1916) der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Fleisch und Fleisch⸗ waren, von sogleich untersagt worden. 8
Culmsee, den 16. Januar 1918. 8 Die Polizeiverwaltung. Hartwich. 1
Bekaunntmachung. Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom
23. September 1915 (R7GBl. S. 603) über die Fernhaltung unsu⸗ verlässiger Personen vom Handel habe ich der Ehbefrau des Rrei helm Bayer, geboren am 29. Januar 1888 in Schildesche, Kre
Wil⸗
6 Bielefeld, hier, Graf⸗Adolfstraßze 4, wohnhaft, die Ausübung ehes
Tapeten,
dem Bezirksschornsteinfegermeister Julius Lorenz in Berlin 8
der Charakter als Königlicher Oberamtmann beigelegt worden.
weinen und die Abgabe⸗
No⸗
Diese Hochstpreise betragen in den Kreisen Luckau, Kalau, Cottbus (Stadt⸗ und Landkreis), Sorau, Forst N. L. (Stadtkreis) und Spre- oerg ℳ 61,— bezw. ℳ 71,— bezw. ℳ 76,— für 50 kg Lebend-«
Für Ferkel (bis 15 kg Lebendgewicht) wird ein Stallhöchstpreizs Lebendgewicht ausschließlich Prodision,
Die Strafbestimmungen der Nr. VI der Bekanntmachung vom b 8 28. November 1917 gelten auch für die in dieser Verordnung g-
Dem Händler August Held in Bochum, Kanalstr. 23, ist 8 8 auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 2 8
die Vermittlertätigkeit hierfür wegen Unzuverlässigkeit unter.
Dem Fleischermeister Matthäus Zagrabski in Culmste⸗ “ ist auf Grund der Verordnung des
und die hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen vom 27. Sepbc-⸗: tember 1915 (bM Bl. Seite 293/294, 246 und des Kreisblatis
8
v““
z mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und iegsbedarfe, insbesondere mit Papierwaren, sowie
Handel 7 und Genußmitteln für das gesamt zeichs⸗.
cs. Kr. 3 TPahrungs⸗ Uarunter sagt.
Die Poltzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. 82* B.: Dr. Lehr
— ——
Bekanntmachung.
Gemaß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 99. September 1915 (RGBl. S. 603) über die Fernhaltung unzu⸗ elässiger Personen vom Handel babe ich dem Kaufmann Otto Fang, geboren am 29. Junt 1884 in Btelefeld, hier, Oststr. 165, Gahaft, die Augsübung jeden Handels mit Gegenständen 84 täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs, insbe⸗ 8 mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln, fuͤr das gesamte Reichsgebiet untersagt.
Düsseldorf, den 15. Januar 1918.
die Poltzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.
— ——
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 ur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel habe ich dem Schuhmachermeister Eduard Becker in Gevelsberg, Mittel⸗ fraße Nr. 34, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit geder und, Schuhwaren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf desen Handelsbetrieb untersagt.
Gevelsberg, den 12. Januar 1918.
Die Politeiverwaltung. Leinberger.
—.—.—
Bekanntmachung.
Wegen dargetaner Unzuverlässigkeit im Handelsbetriebe ist der au Gertrud Hartmann in Rosdzin, Cbavigegrabe 1, der andel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und
des Krieasbedarfs untersaat worden.
Kattowitz, den 10. Januar 1918.
Der Polizeipräsident. Schwendy.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, bett. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, und der Ausführungsbestimmung des Heren Ministers für Handel und Ge⸗ werbe vom 27. September 1915 wird der Witwe Auna Kreutz, geb. Bredow, sowie deren Tochter Erna Kreutz, in Reckling⸗ hausen Süd, Bochumerstraße Nr. 130, wohnhaft, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere
Lebens⸗ und Futtermitteln, wegen Unzuverlässigkeit unter⸗
sagt. — Die durch die öffentliche Bekanntmachung dieser Anordnung entstehenden Kosten haben die Witwe Kreutz und deren Tochter Erna Kreutz zu erstatten. 6 X“ Recklingbausen, den 7. Januar 19l11l1l. Die Ortspolizeibehörde. J. V.: Dr. Baur.
Aiichtamtliches.
Preußen. Berlin, 21. Jamar 1918. 8
Seine Majestät der Kaiser und König hörten,
wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, gestern den General⸗ fabsvortrag.
Laut Meldung der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ wurde der bayerische Staatsminister a. D. Graf von Pode⸗ wils vorgestern vormittag von dem Reichskanzler Dr. Grafen von Hertling empfangen und hatte mit ihm eine Besprechung über seine Aufgaben in Brest⸗Litowsk.
Das Stellvertretende Generalkommando IX. Armee⸗ köorps Altona hat unter dem 12. Januar eine Anordnung, betref-end Zureisegenehmigung nach Orten nahe der dänischen Grenze, erlassen. Wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ meldet, ist danach eine besondere Zureisegenehmigung erforderlich für Reisen in das Gebiet, das begrenzt wird im Norden von der Landesgrenze nach Dänemark, im Süden von folgendem Straßenzug: Reisby —Haved — Wodder —Gons⸗ agger — Hoirup II — Arnum — Thiset — Graiumby —Gramm — Grammgaard — Brendstrup — Rödding — Grönnebek — Jels — Drenwatt — Mölby — Sommerstedt- Kastwraa-—-Simmerstedt —— Hjerndrup — Seggelund — Boiskow — Fjelstrup — Knud — Knud⸗ Zgl. unter Einschluß der Gemarkungen der an dem Straßen⸗ zuge befindlichen Ortschaften. 1
Die Zureisegenehmigung ist vor Antritt der Reise von der Militärpolizeistelle Flensburg einzuholen. Nichtbefolgung dieser Anordnung stellt die Erreichung des Reiseziels in Frage und führt zu Bestrafungen auf Grund des Belagerungsgesetzes.
Die russische Zeitung „Wetsch Tschas“ meldet, daß deutsche U⸗Boote bei Trapezunt Transportdampfer mit wssischen Truppen versenkten. Die Meldung ist, wie „Wolffs
elegraphenbüro“ mitteilt, eine böswillige Erfindung, die 5 5 Zwecke verbreitet wird, die Friedensverhandlungen ören.
Die Friedensverhandlungen in Brest⸗Litowsk. 18. Januar.
Die wegen eines leichten Unwohlseins des Ministers Grafen zernin auf zwei Tage unterbrochenen Besprechungen der Kommission zur Regelung der politischen und terri⸗ korialen Fragen wurden heute Vormittags und Nachmittags sortgesezt. In der bei der letzten Sitzung angeschnittenen Fage, betreffend die Rückkehr der aus den besetzten Zebieten während des Krieges Ausgewanderten, weerholte der Staatssekretäur von Kühlmann, daß die . ittelmächte grundsätzlich mit dem Gedanken der Rückwanderung inverstanden seien, und daß die praktische Durchführung dieser diepat lierung am besten der Kommission zu übertragen wäre, ver sich mit dem Austausch der Zivilgefangenen beschäftigt. nuf eine Anfrage des Staatssekretärs von Kühlmann, ob es ker russischen Regierung möglich sein werde, den in Betracht
ommenden Emigranten Nachweise darüber zu verschaffen, daß
sie vor der Abwanderung in den fraglichen Gebieten gelebt’
haben, erwiderte Herr Trotzki, daß diese Flüchtlinge und
vakuierten derzeit in Rußland in Landsmannschaften zusammen⸗ gefaßt seien, deren Zentralorgane zweifellos die Möglichkeit be⸗ säßen, diesen Nachweis zu liefern.
Da düeser Punkt hiermit befriedigend erledigt war, ging die Kommission zur Besprechung der Frage über, in welcher Weise die Abstimmung über die staatliche Zukunft derjenigen besetzten Gebiete erfolgen sollte, denen Rußland das Selbstbestimmungsrecht einräumt. Deutscherseits wurde darauf hingewiesen, daß das von der russischen Abordnung hierfür beantragte Referendum dem Entwicklungszustande der Bevölkerung dieser Gebiete nicht entspreche, und daß es richtiger wäre, die in den fraglichen Gebieten bestehenden Vertretungs⸗ körper durch Wahlen auf breiter Grundlage derart zu ergänzen und zu erweitern, daß sie tatsächlich als Vertretung der gesamten. Bevölkerung angesehen werden könnten. Demgegenüber bemerkte Herr Trotzki, daß die russische Abordnung an ihrem Antrage festhalte, daß nur ein Referendum über die staatliche Zukunft dieser Länder entscheiden solle. In einer Erwiderung hierauf wies der Staatssekretär erneut auf das Bestreben der Mittelmächte hin, den breiten Schichten der Bevölkerung dieser Gebiete einen immer zu⸗ nehmenden Einfluß auf die Politik einzuräumen. Das, wos unbedingt gewahrt werden müsse, sei die Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb der Uebergangszeit. Das, was verhindert werden müsse, sei die Ausbreitung der Revolution auf diese schon vom Kriege genug heimgesuchten Gegenden. Die weitere Erörterung dieser Frage wurde darauf vertagt und zur Be⸗ sprechung des Umfanges der unter Artikel II des deutsch⸗ österreichisch⸗- ungarischen Entwurfs fallenden Gebiete über⸗ gegangen.
Auf Einladung des Vorsitzenden legte hierauf General Hoffmann eine Karte vor, welche die betreffenden Einzeich⸗ nungen für das Gebiet zwischen der Ostsee und Brest⸗Litowsk enthielt. Auf die Bemerkung, daß die südlich von Brest⸗ Litowsk liegenden Gebieten in dieser Karte nicht berück⸗ sichtigt seien, da hierüber Verhandlungen mit der ukrainischen Abordnung schwebten, sah sich Herr Trotzky zu folgender Gegenerklärung veranlaßt:
„Wie ich schon zwetmal bemerkte, und zwar bei Gelegenheit der Anerkennung der ukrainischen Aborbnung, ist der Prozeß der Selbst⸗ bestimmung der Ukrainer noch nicht sowest gediehen, daß die Frage der Abgrenzung zwischen uns und der neuen Repnblik bereits als durchgeführt angesehen werden könnte. Ich habe schon damals be⸗ merkl, daß dies keine Schwierigkeiten in den Verhandlungen ergeben wird, da nach unseren Grundsätzen die Grenzen bestimmt werden durch den Willen der breiten Massen der Bevölkerungen, die daran interessiert sind. In jedem Einzelfalle würde es einer Einigung zwischen uns und der ukratnischen Abordnung bedürsen. Dies bezieht sich natürlich auch im vollen Umfange auf die Gebiete südlich von Brest⸗Litowsk.“
Im Zusammenhange hiermit brachte der Vorsitzende der österreichischungarischen Abordnung Graf Thema der durch die österreichisch⸗ungarischen Truppen besetzten Gebiete zur Sprache und ersuchte den Vorsitzenden der russischen Abordnung um eine Aufklärung darüber, ob die hierauf be⸗ züglichen Verhandlungen mit der Petersburger Regierung oder, wie dies die ukrainische Abordnung wünsche, nur mit dieser allein zu führen seien. Auch hierauf erwiderte Herr Trotzki, daß der ukrainischen Abordnung eine einseitige und selbständige Behandlung dieser Frage nicht zugestanden werden könne, worauf Graf Czernin sich die weitere Besprechung dieser Frage bis nach der binnen kurzer Zeit zu erwartenden Klärung der Kompetenzfrage zwischen der russischen und ukrainischen Ab⸗ ordnung vorbehielt.
Im Laufe der Besprechung vom Vormittag ersuchte der Staatssekretär von Kühlmann um eine Aufklärung über das Verhältnis des Kaukasus zur St. Petersburger Re⸗ gierung. Hierauf gab Herr Trotzki nachstehende Auskunft:
„Die Kankasusarmee steht in vollem Umfange unter dem Befehl von Vorgesetzten, die dem Rate der Volkskommissare unbedingt eigeben sind. Das wurde vor etwa zwei Wochen bestätigt auf dem allgemeinen Kongreß der Abgeordneten der kaukasischen Front.“
Eine weitere Frage des Staatssekretärs halte die Aalandsinseln zum Gegenstande.
Herr von Kühlmann führte vabei aus, daß die Aalandsfrage für Deutschland als einen der Mitunterzeichner des alten Vertrages bedeutsam sei. Zurächst sei die Vorfrage zu lösen, ob das Aalands⸗ problem nach wie vor von der St. Petergburger Regierung behandelt werde, oder ob die jetzt von mehreren Mächten anerkannte finnische Repuolit international als zur Vertretung der die Aalandsinseln be⸗ treffenden Fragen berechtigt zu betrachten sei. Nachdem Herr Trotzki erklärt hatte, daß die Proklamterung der staatlichen Unahhängigkeit Finn⸗ lands bisher keinerlei Veränderung in der Frage der Aalandsinseln ber⸗ vorgerufen habe, wies Staatssekretär von Kühlmann darauf hin, daß aus dem Nalandsvernage, vessen Unterschriften aus einer rein historischen Konstellation, nämlich der des Krimkrieges, zu erklären seien, für Deutschlond individuelle Rechte erwüchsen, deren Anerkennug im Friedensvertrage eine deutsche Forderung darstellen würde. Ruß⸗ land würde durch eine solche Anerkennung nichts aufgeben, wasß es vor dem Kriege besessen hätte, wenn man nicht etwa behaupten wole, daß die vertragswierige Befestigung der Inseln wäbrend des Kri⸗ges und der durch die heulige Regterung aufgedeckte Versuch des zaristischen Regimes, die vertragswidrige Befestigung zu einem dauernden Recht zu erheben, irgend ein neues Recht in dieser Frage geschaffen hätte. Im übrigen sei es im Interesse der Aufrechterhaltung der Harmonte unter den der Ostsee anwohnenden Völkern ein deutscher Wunsch, daß bei Erneuerung der betreffenden Pertragsbeftimmungen die Anwohner der Ostsee, mebesondere das durch seine geographische Lage an der Sache in hervorragendem Maße interessierte Schweden, zur Mitberatung und Mituaterzeichnung herangezogen werden. Schweden sei zwar bei den gegenwärtigen Beratungen nicht vertreten, er habe aber Grund zu der Annahme, daß die Wünsche des schwedi⸗ schen Volkes sich in dieser Richtung bewegten. Herr Trotzki behielt sich eine Antwort auf diese Anregungen für später vor.
Am Schlusse der Nachmittagssitzung erklärte Herr Trotzki, daß er aus innerpolitischen Gründen gezwungen sei, sich für die Dauer von etwa einer Woche nach Petersburg zu begeben. Da übrigens die Kommissionsverhandlungen zur vollen Durch⸗ beratung des Verhandlungsgegenstandes in seinen Einzelheiten geführt hätten, schlage er vor, die Beratungen der poli⸗ tischen Kommission bis zum 29. d. Mts. zu ver⸗ tagen. Mit seiner Abreise gehe die Führung der russischen Abordnung auf Herrn Joffe über. Seitens der Mittelmächte nahm man diese 1 zur Kenntnis und gab der Hoff⸗ nung Ausdruck, daß nach der Rückkehr Herrn Trotzkis eine volle Einigung zu erzielen sein werde.
Die dehiche shevr ch che bga1h Wirtschafts⸗ kommissionen hielten heute mit der russischen und der ukrainischen Wirtschaftskommission Besprechungen ab, die befriedigend verliefen. Die vertraulichen politischen Be⸗ ratungen mit der ukrainischen Abordnung wurden fortgesetzt.
Czernin das
Die bisherigen Verhandlungen, die zwischen den Abordnungen der Mittelmächte einerseits und der der ukrainischen Volksrepublik andererseits geführt worden sind, haben das Ergebnis gezeitigt, daß über die Grund⸗ lagen eines abzuschließenden Friedensvertrages Einigung erzielt worden ist, der Kriegszustand soll als beendet erklärt und der Entschluß der Parteien bekräftigt werden, fortan in Friede und Freundschaft miteinander zu leben, die an der Front einander gegenüberstehenden Truppen sollen mit Friedensschluß zurückgezogen werden, alle Beteiligten sind darüber einig, daß der Friedensvertrag für die sofortige Auf⸗ nahme eines geregelten, wirtschaftlichen und rechtlichen Verkehrs Vorsorge zu treffen haben wird, auch diplomatische und konsularische Beziehungen sollen alsbald aufgenommen werden.
Mit der Feststellung der wesentlichen Grundzüge des Friedensvertrags sind die Verhandlungen on einem Punkte angelangt, der es den Abordnungen zur Pflicht macht, mit den heimischen verantwortlichen Stellen Fühlung zu treten, — ein Teil der bevollmächtigten Ver⸗ treter sieht sich veranlaßt, diesen Stellen persönlich über den Gang der Verhandlungen Bericht zu erstatten und deren Zu⸗ stimmung zu dem Vereinbarten einzuholen. .“
Alle Abordnungen sind darüber einig, daß die hierdurch notwendig werdende Aussetzung der Verhandlungen so kurz als möglich bemessen sein soll. Sie haben sich daher zugesagt, sofort nach Brest⸗Litowsk
urückzukehren und sind entschlossen, sodann im RNahmen der ihnen erteilten Ermächtigungen den Friedensvertrag abzuschließen und zu unterzeichnen.
Hiermit ist es zum ersten Male in diesem, die Welt erschütternden Kriege gelungen, die Grundlagen zur Herstellung des Friedenszustandes zu finden. (W. T. B.)
Kriegsnachrichten. Berlin, 19. Januar, Abends. (W. T. B.)
Lebhafte Artillerietätigkeit im Yperer Bog.
Von den anderen Fronten nichts Neues.
Großes Hauptquartier, 20. Januar.
Westlicher Kriegsschauplatz.
Ostende wurde von See her beschossen. Heftige Artillerie⸗ kämpfe dauerten im Stellungsbogen nordöstlich von YNpern bis spät in die Nacht hinein an. 1
Zu beiden Seiten der Lys am La Basséekanal sowie zwischen Lens und St. Quentin hat die Gefechtstätigkeit zu⸗ genommen. Mit besonderer Stärke lag englisches Feuer tags⸗ über auf unseren Stellungen südlich von der Scarpe.
Die französische Artillerie war nur in wenigen Abschnitten lebhaft. Feuersteigerung trat zeitweilig im
(W. T. B.)
Maasgebiet sowie nördlich und südlich om Rhein — Marne Kanal ein.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Mazedonischen
IZtalienischen Front ist die Lage unverändert. 8 ’ Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Berlin, 20. Januar, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.
An der Westfront hat sich die Artillerietätigkeit an vielen Stellen erheblich gegen die Vortage gesteigert. Am 19. Januar nahm sie in Sonderheit an der englischen West⸗ front zu, wo sie mit starken Feuerüberfällen schwerer Kaliber bis in die späten Nachtstunden andauerte und teilweise bis tief in das Hintergelände schlug. Mit besonderer Planmäßigkeit lag das Feuer auf unseren Stellungen im Yernbogen, beiderseits der Lys, am La Basséekanal sowie zwischen Lens und St. Quentin. Reger Flugbetrieb hielt bis zum Abend an diesen Fronten an. Dünkirchen wurde von uns mit beobachtetem guten Erfolge mit Bomben belegt. Feindliche Patrouillen, die durch das ver⸗ schlammte Gelände und das wassergefüllte Trichterfeld mühsam sich unserer Stellung zu nähern versuchten, wurden durch unser Feuer zurückgetrieben. 1
Nordöstlich Soissons brach nach kurzem Feuer eine starke feindliche Abteilung gegen unsere Posten vor und mußte auch hier mit blutigen Köpfen in ihre Ausgangsstellung zurück⸗ flüchten. Auch beiderseits der Maas nahm bei guter Sicht das Feuer zu, besonders in Gegend nördlich Samogneux.
Großes Hauptquartier, 21. Januar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Nordöstlich und östlich von YVpern sowie an der Front von Lens bis Epehyn hielt gesteigerte Artillerietätigkeit an. Südlich von Vendhuille blieben bei Abwehr eines eng lischen Vorstoßes Gefangene in unserer Hand.
In den einzelnen Abschnitten in der Champagne und zu beiden Seiten der Maas Kampftätigkeit der Artillerien.
Nordwestlich von Reims und in den Argonnen hatten
kleinere hitternep mamnges unserer Erkundungsabteilungen Erfolg.
Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues.
Mazedonische Front.
Zwischen Vardar und Dojran⸗See lebte das Artillerie⸗ feuer zeitweilig auf. In der Struma⸗Ebene kam es mehr⸗ ic 8 Vorfeldkämpfen, die für die Bulgaren erfolgreich verliefen. 1.“