Knust in Duisburg, Holzer in Essen, Wilde in Magdeburg, Dipl.⸗Ing. Raspe in Kiel, Hoeltje in Hagen i. W., Dipl.⸗ Ing. Krohn in Kiel und Dipl.⸗Ing. Gronau in Aachen, den Lehrern an den höheren Fachschulen für Tevxtilindustrie Frankenberg in Cottbus und Ebersbach in Sorau, den Lehrern der Kunstgewerbe⸗ und gewerblichen Zeichenschule in Cassel Oréans und Sautter, den Lehrern der Handwerker⸗ und Kunstgewerbeschulen Fischer und Schneidler in Barmen, Bernuth und Loeber in Elberfeld, Czeczatka in Breslau und Saß in Erfurt, den Lehrern an der Fachschule für die Stahlwarenindustrie in Solingen Wolff und Reschke, dem Lehrer an der Kunstgewerbe⸗ und Handwerkerschule in Magde⸗ burg Hoffmann.
8
Dem Bäckermeister Paul Jambor in Berlin, Schmid⸗ straße 8a, babe ich die Wiederaufnahme des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs gestattet.
Berlin⸗Schöneberg, den 18. Januar 1918.
Der Pelizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.
Bekanntmachung. Auf Grund des § 2 Ats. 2 der Bundesratsbekanntmachung vom 23. September 1915 (-7SBl. S. 603) habe ich der seit dem 29. Mai 1917 vom Handel mit Wild und Geflügel ausgeschlossenen Wildhändlerin Luise Nietzke, bier, Kupferschmiedestraße 51 a, die Ausübung dieses Handels wieder gestattet.
Breslau, den 16. Januar 1918. 8
“
Bekanntmachung.
Das unterm 27. Januar 1917 S. 1211 über die Firma Heinrich und Karl Rudolph G. m. b. H., Lederfabriken in Hof⸗
heim am Taunus ausgesprochene Verbot wird hiermit
gehoben. Höchst a. M., den 28. Deiember 1917. . Der Landrat. Dr. Klauser.
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuver ässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (KGSBl. S 603) ist der Firma Gebr. Bluhm, Cöln⸗Nippes, Neußer Snaße 242/6, und.deren Irhaber, dem Kaus mann Eduard Bluhm, Cöln, Am Zuckerberg 5, der Handel mit Schuh⸗
waren aller Art sowie den in diesem Handelszweig üblichen
Nebenerzeugnissen untersagt worden. Cöln, den 16. Januar 1918. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Best.
— ——
““
Bekanntmachung.
Der Ehefrau des Hefnrich Tittmann, Käthe geb. van der Will, in Oestrich, Fabrikstraße 13, habe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (- Bl. S. 603) den Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt.
Dortmund, den 14. Januar 1918. 85
Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.
“
Dem Obsthändler Baudilio Casellas, wohnhaft hier, Wirtelstr. 3, ist auf Grund des § 1 der Ve⸗rordnung des Bundes⸗ rats über die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sept mber 1915 und der Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 der Hanrel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art sowie der rohen Natur⸗ erzeugnisse, Heiz⸗ und Leuchtsoffen oder mit Gegen⸗ ständen des Kriegsbedarfs untersagt worden.
Düren, den 17. Januar 1918.
Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Kern.
— 8 8 ö1“”“ Bekanntmachung. 8
Der Obsthändlerin Elise Giesen in Düren, Eisenbahn⸗ straße 6, in auf Grund des § 1 der Verordnung des Bundesrats über de Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel pom 23. September 1915 und der Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere NKahrungs⸗ und 5† termitteln allr Irt sowie der rohen Naturerzeugnisse, Heiz⸗ und Leuchtstoffen oder mit Eegenständen des Kriegsbedarfs untersagt worden. 1. “
Düren, den 17. Januar 1918.
Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Ker
—.——
Der Obstbändlerin Else Paul, geboren am 14. Mai 1894
in Frankfurt a. M., wohnbaft in Frankfurt a. M., Obermainstraße Nr. 11, Geschäftslokal Langestraße Nr. 15, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins⸗ besondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Att, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen, sowie jealiche mittelbore oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen LI Sr Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.
Frankfurt a. M., den 18. Januar 1918. 828 Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird dem Kaufmann Juliug Josepbson, Nordstraße 43, der Handel mit Gegenständen des tägltchen Bedarfs auf die Dauer von 14 Tagen untersagt, weil er, wie durch Zeuaen nach⸗ gewiesen, eine Kundin ohre Grund mit den Worten „Frauenzimmer“ und Spitzbovbe“ beschitmpft hat. Infolge derartiger unhöflicher Be⸗ handlung des Publikums hat Josephson sich als unzuverlässig im Handel erwiesen, und ist deshalb seine Ausschließung gerechtfertigt. Den üdrigen Geschäftsleuten diene diese Ausschließung als Warnung. — Die Kosten dieser Bekanntmachung trägt Josephson.
Gelsenkirchen, den 17. Januar 1918. Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.
öö“ Bekanntmachung.
Der Kaufmannsfrau Ida Langer in Gletwitz, Rohrstraße Nr. 1, ist der Handel mit Garn und sonstigen in idrem Ge⸗ schäft geführten Waren bis zum 1. März 1918 wegen bewiesener Urzuverlässigk it auf Grund der Verordnung des Bandesrats über die Fernhaltung unzuverlä siger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGBl. S. 603) untersagt worden. — Gleich⸗ zeitig wird festgesetzt, daß die durch das Verfahren verursachten haren Auslagen, insbesondere die Gebuhren für die im § 1 der Ver⸗ ordnung vom 23. September 1915 vorgeschriebene öffentliche Bekannt⸗ machung, von derselben zu erstatten sind.
Gleiwitz, den 17. Januar 1918.
Die Pollizeiverwaltung. J. A.: Dr. Gornik.
2 Bekanntmachung. u““ Auf Grund des § 69 der Bundesratsverordnung über Brot⸗
getreide und Mehl aus der Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 baben
wir die Mühle des Müblenbesitzers Friedrich Struve hier, Spfegelsdeig⸗ weg 26, vom 1. Februar 1918 ab endgültig für das laufende Wirtschaftsjahr geschlossen, da er sich in Be⸗ folgung seiner Pflichten als Inhaber der Mühle unzuverlässig er wiesen hat. 8
Halberstadt, den 18. Januar 1918. 6
Die Polizeiverwaltung. Dr. Gerhardt, O
8 Bekanntmachung. ö“
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger
Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603)
habe ich der Mtichhändlerin Margarete Schweikert in Horch⸗
beim, Haupistraße 58, durch Verfügung vom heutigen Tage den
Handel mit Milch wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen
Handelsbetrieb untersagt.
Koblenz, den 15. Januar 1918. Der Landrat. J. V.: von Lettow⸗Vorbeck
Bekanntmachung.
Den Kaufleuten Franz Blumreiter, Fritz Robrmoser und dem Schuhmachermeister Franz Werner in Pillkallen habe ich auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fern⸗ baltung unzvverlässiger Prsonen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Herren⸗, Damen und Kinder⸗ konfektion, Manufaktur⸗, Woll⸗ und Weißwaren bezw. mit Schuhwaren aller At wegen Unzuverlässigkeit mir Bezug auf diesen Handelsbetrteb für das gesamte Reichsgebiet untersagt.
Pillkallen, den 7. Januar 1918.
Der Landrat. Braun
Bekanntmachung. 8
Auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. Sep⸗ tember 1915, betr. Fernhaltung unzubverlässiger Personen vom Handel (RSBl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungs⸗ bestimmungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. S⸗ptember 1915 (HM Bl. S. 246) habe ich durch Verfügung vom heutigen Tage der Schankwirtin Perla Ziegel aus Posen, Btismarckstraße 8/9, den Handel mit Lebens⸗ und Genuß⸗ mitteln, insbesondere die Abgabe von Speisen und Ge⸗ tränken in Schank⸗ und Gastwirtschaften, wegen Unzuver⸗ lässigkeit untersagt.
Posen, den 16. Januar 1918.
D Poltzeipräsident. von dem Knesebeck
Bekanntmachung.
Auf Grund der §§ 11 und 15 der Verordnung des Bundesrats über die Regelung des Verkehrs mit Web⸗, Wirk⸗, Strick⸗ und Schuhwaren vom 10. Juni 1916 und der Ausführungsanweisung vom 6 Jult 1916 wird dem Kaufmann Siegmund Gutkind, in Reck⸗ linohusen, Kaiserwall 16, wohnhaft, der Handel mit Web⸗, Wirk⸗, Strick und Schuhwaren wegen Unnuverlössigkeit untersagt. — Die durch die öffentliche Bekanntmachung dieser An ordnung entstehenden Kosten hat Gutkind zu erstatten. 8
Recklinghausen, den 16. Januar 1918.
Die Ortspoltzeibehörde. J. V.: Dr. Baur.
——
Bekanntmachung.
Der Chefrau des Lambert de Vogt, wohnhaft in Wald, Kirchplatz 3, ist gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915, hetreffend Fernhaltung unzuvperlässiger Personen vom Handel, der Handel mit Butter untersagt worden.
Wald, den 19. Januar 1918.
Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister. Heinrich.
— — —
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603), betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ich dem Landwirt JF. Brömmling aus Hamminkeln den Handel mit Vollmilch, Mager⸗ milch und milchähnlichen Produkten wegen Un⸗ zuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.
Wesel, den 9. Januar 1918.
Der Landrat. J. V.: Küster, Kreisdeputierter.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 22. Januar 1918.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, den Vortrag den Staatssekretärs des Reichsmarineamts und den des General⸗ tabs.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.
Ihre Majestäten der König Ludwig und die Königin Maria Therese begehen am 20. Februar das Fest der Goldenen Hochzeit. Dem Wunsche Ihrer Mafestäten entsprechend, soll die Feier mit Rücksicht auf den Ernst der Zeit in einfachster Weise begangen werden.
Der polnische Regentschaftsrat hat von dem
nischen Zentralen Bürgerkomitee in St. Petershurn durch den Hauptbevollmächtigten Wl. Grabski ein Seburg erhalten, in dem das Bürgerkomitee mit Freuden die Ueber⸗ nohme der Leitung der Landesangelegenheiten durch den Regentschaftsrat begrüßt. Nach einem Rückblick auf die politische Entwicklung in Russisch⸗Polen seit dem Abzuge e Russen weist das Schreiben auf die Tätigkeit des Zentralen Bürgerkomitees hin, das beständig die Interessen des König⸗ reichs Polens im Verhältnis zu Rußland verteidigt habe, ung schließt, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet: b
Daß Ihr, erlauchte Männer, im Lande den Grundsteln zu den Fundamenten unserer Unabhängigkeit legt, erweckt in uns Zutrauen und den Glauben, daß Ihr die Vertreter der großen schöpferischen Kraft sein werdet, die in unserem Lande zu existieren nicht aufgedönt hat und die in diesem geschichtlichen Ausnahmemomente auch Gestettt wird, den Bau unserer staatlichen Unabhängiskeit gegen die ihr drohenden Gefahren zu schützen. Wir glauben, daß als Ergebnis des Krieges sich die bereits von beinahe allen Völkern der zivilisterten Welt anerkannten unentwegten Bestrebungen des gesamten Polens erfüllen werden. Gott gebe Glück zu Euren Taten!
Gleichzeitig erhielt der Regentschaftsrat vom polnischen nationalen Klub in St. Petersburg ein Schreiben, in dem dieser den Regenten des polnischen Staats den Ausdruck der gebührenden Ehrerbietung und der Hoffnung darbringt, daß deren opferwillige Mühewaltung durch einen für das Vater⸗ land günstigen Erfolg gekrönt werde. Unter Segenswünschen
für das Gelingen des großen Werks der Wiedergeburt schließt
5 mit dem altpolnischen Gruß: „Gott gebe ü 8 8 Oesterreich⸗Ungarn.
Das „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ meldet unterm 20. Januar aus Brest⸗Litowsk:
Die Abordnungen Oesterreich⸗Ungarns, Deutsch⸗ lands und der Ukraine baben heute beschlossen, mit Abschluß der bieher geführten Verhandlungen folgende Verlautbarung aus⸗
zugeben: Die bisherigen Verhandlungen, die zwischen den Abordnungen
der Mittelmächte einerseits und der ukrainischen Volksrepublik andererseits geführt worden sind, haben das Ergebnis gezeitigt, daß begründete Hoffnung besteht, über die Gruadlagen eirts abzuschließenden Friedensvertraas Einigung zu erzielen. Mit Feststellung der wesentlichen Grundzüge des Friedensvert aas sind die Verhandlungen an einem Punkie angelangt, der es den Abordnungen zur Pflicht macht, mit den heimischen verantwortlichen Stellen in ühlung zu treten. Ein Teil der bevollmäͤchtigten Vertreter sieht ich veranlaßt, diesen Stellen persönlich über den Gang der Verband⸗ lungen Berscht zu erpatien und deren Zustimmung su dem Verein⸗ barien einzuholen. Alle Abordnungen sind darüber einig, daß die hierdurch notwendig werdende Aussetzung der Verhandlungen so kurz als möglich bemessen sein soll. Sie haben sich daher zugesagt, sofort nach Abschluß ihrer Besprechung in der Heimat, wieder in Brest⸗ Litowsk zusammenzutreten.
— Der Minister des Aeußern Graf Czernin ist gestern abend aus Brest⸗Litowsk in Wien eingetroffen.
— Bei einer Beratung einer Abordnung der Arbeiterschaft mit der Regierung im Abgeordnetenhause erklärte der Ministerpräsident von Seidler, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet:
Es sei der sehnlichste Wunsch des Kaisers, so bald als möglich den Krieg durch einen ehrenvollen Frieden zu beendigen. Sei zurzeit nur ein Sonderfrieden mit Rußland möalich, so falle die Verantwortung dafür auf die Ententemächte, ie all die wiederholten Friedensangebote der Mittelmächte ausgeschlagen haben. Dessenungeachtet halte die Regierung an dem Ziele eines möglichst baldigen allgemeinen Friedens fest. Inter⸗ nationale Vereinbarungen über Abrüstung und über Schiedsgerichte bieten daiu nach ihrer Ueberzeugung die geeigneiste Grundlage. Da keine territorialen Erwerbungen auf Rußlands Kosten von der K. und K. Regierung angestrebt würden, würden daran auch die Friedensver⸗ handlungen nicht scheitern. Der Bevpöekerung Polens werde es über⸗ lassen bleiben, durch Volksobstimmung auf breiter Grundlage ihre staatliche Ordnung zu regeln, am besten durch elne auf breiter Grundlage gewählte konstituierende Versammlung, deren Ent⸗ scheidung in voller Freiheit und ohne Beeinträchtigung durch die Besatzungsbehörden erfolgen solle. Die Forderung der russischen Regierung nach Räumung der besetzten Gebiete müßte die K. und K. Regierung allerdings ablehnen, weil bei der Fort⸗ dauer ds Krieges an den anderen Fronten und angesichts der noch vicht gefestigten Verhättnisse Rußlands diese Gebiete nicht ohne Ge⸗ fährdung der militärischen Interessen geräumt werden können. Doch werde bei gutem Willen auf beiden Seiten sicherlich eine Vereinbarung mit der russischen Regierung gefunden werden können. Da die Monarchie bei Lösung aller dieser Fragen sich von keinen eigen⸗ nützigen Absichten leiten lasse und bereit sei, den russischen Wünschen soweit entgegenzukommen als die österreichich⸗ungarischen Inter⸗ essen gestatten, hege er (der Ministerpräsident) das vollständige Vertrauen, daß bet ebenso gutem Willen auf der an deren Seite die Verhandlungen an diesen Fragen nicht scheitern werden. Die Regterung sei jederzeit bereit, die gewählten Vertreter des Volkes über ihre Absichten und über den Gang der Verhandlungen freimüttg zu unterrichten und dadurch das notwendige Vertrauen der Bevölkerung zur auswärtigen Politik zu festigen. Zum Schluß wies der Ministerpräsident auf die am Sonnabend veröffentlichte Erklärung des Ministers des Aeußern Grafen Czernin hin.
In längeren Ausführungen legte sodann der Minister für Volksernährung Hoefer die Maßregeln dar, die die Regierung zur Verbesserung der Ernährungsverhältnisse getroffen habe, und teilte mit, die Regierung sei fortgesetzt mit allem Nachdruck und hoffentlich nicht ohne Erfolg am Werke, durch Verhand⸗ lungen mit der ungarischen Regierung und den Verbündetrn die Ernätrungsverhältnisse im einverständlichen Zusammen⸗ wirken zu verbessern. Hierauf machte der Minister des Innern Graf Toggenburg Mitteilung über die geplante Aenderung des Gemeindewahlrechts.
Im ungarischen Abgeordnetenhaus erklärte der Ministerpräsident Wekerle auf eine Anfrage des Abgeordneten Balla bezüglich der militärischen Reform: 3
Die Heeresreform beutehe in der selbständigen Ergänzung und Verpflegung des ungarischen Heeres. Ohne die Person des Königs in die Erörterung zu ziehen, könne er sagen, daß diese Reform vom Wohlwollen Seiner Majestt begleitet set, doch muͤßte man sich in polit scher Hinsicht gewisse Rücksichten vor Augen balten. Der Mödne versichert schließlich, daß die Durchführung der Wahländerung durch 8 Mülitctreförm in keiner Hinsicht verzögert oder beeinträchtig
erde.
Die Antwort des Ministerpräsidenten wurde zur Kenntnis genommen.
Großbritannien und Irland. 8 8 8
Das „Reutersche Büro“ erfährt, daß, entsprechend den vo
den Vertretern der amerikanischen und” der französischen 89
gierung der schweizerischen Regierung gegenüber gemachten Er⸗ klärungen, der Vertreter der butbf en Regierung
See schweizerischen Regierung folgende Erkärung
abgab:
„Die brltlsche Regierung wünscht die Verträge und Abkommen
von 1815 zu bestätigen und der schweizerischen Regkerung zu vers
““
sie im Einvernehmen mit den Vereinigten Staaten und
88 Regierung die Unantastbarkeit und die Neutralität Schweiz achten wird, solange sie von der Bundesregserung auf⸗ deht ahalten und von den Feinden Großbritanniens geachtet wed.“ .
Das Kriegshandelsamt läßt laut Meldung des Wolffschen Telegraphenbüros“ zum Februar durchgreifende selmmungen in Kraft treten über die Kohlenversorgung on Schiffen in amerikanischen Häfen zur Ueberwachung ve neutralen Schiffahrt zu dem Zweck, die Kanäle zu ver⸗ lopfen, durch die der Feind Nachrichten erhält, ferner um den weind zu verhindern, Güter aus Amerika zu erhalten. Um sohlen zu erhalten, müssen die Schiffseigner und befrachter dem genannten Amt ausgedehntes Verfügungsrecht über Ofstiiere, Mannschaften und Bestimmung der Ladungen ihrer Schiffe, über den Gebrauch der drahtlosen Telegraphie⸗ mrrickungen und über Verkauf oder Zession einräumen. gicchterffüllung dieser Bedingungen kann Verweigerung von grennmaterial, Vorräten für alle Schiffe der Person, Firma der Gesellschaft, der die fraglichen Fahrzeuge gehören, nach ch ziehen. Das Amt verlangt, daß die Schiffseigner jeden japtän, Offizier oder Mann auf Wunsch des Amts ent⸗ lasen. Es verlangt weiter, daß alle drahtlosen Apparate versiegelt werden, so daß keine Botschaft ohne Wissen des apitäns abgesandt werden kann, der dafür verantwortlich st, daß keine Mitteilung dem Feinde gemacht wird, und daß eine Botschaft irgend welcher Art innerhalb zweihundert Meilen von England, Frankreich, Portugal und Italien abgesandt werden darf außer im Falle der Not. Neutrale ahrzeuge auf dem Wege von oder nach den Vereinigten Etaaten, von oder nach Norwegen, Schweden, Dänemark, Seeland, den Faröern, Holland, Spanien oder neutralen Hhäfen im Mittelmeer müssen sich einer Untersuchung unter⸗ liehen, sobald das Amt dies anordnet. Ferner wird bestimmt, daß kein Fahrzeug irgend eine Reise antreten oder für eine Fahrt oder auf Feit gemietet werden darf ohne Zu⸗ mmung des Amts oder des interalltierten Charterausschusses interallied chartering executive). Ferner wird festgesetzt, daß alle Fahrzeuge sich Erlaubnisscheine für Kohlen und Vor⸗ käte besorgen müssen und daß weder Vorräte noch Brenn⸗ material an Segelschiffe geliefert werden sollen, die die Unter⸗ kebootszone bereisen. Kein Ansuchen um Vorräte durch ein amerikanisches Schiff, das nicht durch das Schiffahrtsamt equiriert ist, soll berücksichtigt werden, außer für Reisen und handel, die vom Kriegshandelsamt genehmigt sind.
— Der Premierminister Lloyd George führte auf dem Rongreß der Trade Unions laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ auf Anfragen weiter aus⸗ 3ua dem Gegenstande der internationalen Arbeitertagung mücktehrend, erklärte Lloyd George, man würde sich nicht auf eine imnige Gruppe beschränten können, sendern die Erlaubnis auch auf andere ausdehnen müssen. Man mwülde dann gruppenweise Er rterungen erztelen, in denen nicht Nationen als ganzes vertreten pürden. Der Schluß würde eine allgemeine Verwirrung sein. Es d viel besser, vaß die Arbeiter zuerst die Ansichten ihrer eigenen Regieerung ummodellieren. Die englischen Arbeiter sollten dies mit ihrer egierung tun und das deutsche Volkmit seiner Regierung. Wenn dann die
gierungen zusammenkämen, würden sie ihre Ideen in Ueherein⸗ jmmung mit der öffentlichen Meinung ihrer Länder ausgeprägt haben. do sei der bei weitem wirksamste Weg. Ein Abgeordneter fragte, hie Regierung eben solche Mittel gebraucht habe, ihre Vorschläge de Mitielmächten vorzulegen, wie die Mittelmächte ihrerseits. Lioyd Sage antwortete, die Abgeordneten könnten sich darauf verlassen, seß die Rgierung Frieden schließen würde, wenn irgend eine be srindete Aussicht bestünde, unter Bedingungen, die für sie (die Ab⸗ seordneten) ehtenhaft wären, Frieden zu schließen. Es sei Aufgabe er Regserung, auf Entdeckungen ausz gehen, und sie wache und be⸗ hachte natürlich sortwährend, ob irgend wesche Anzeichen dafür vor benden seien, daß die deutsche Regierung wieder vernünftig werde. Lider müsse er sagen, er könne nichts anderes eptdecken als völlige Fann und feste Entschlossenhett, einen rein militärischen Triumph un erzielen.
U’ber den Ausdruck der Freiheit der Meere befragt, sagte kloyd George: „Ich möchte gern wissen, was die Freiheit der Meere edeuter. Bedeutet sie Befretung von U⸗Booten oder Aushungerung iises Landes⸗ Wir sind eine Insel und müͤffen mit der größten Sorgfalr untersuchen, was unsere Fähigkeit, unsere Verbindungslinien über See zu beschützen, beeinträchtigen könnte. Die Frelheit der Keere ist ein sehr elastischer Begriff. Man kann ihm eine Be⸗ deutung unterlegen, für die wir uns sehr gern entscheiden würdev.
Wir müssen uns aber sorgfallig vor jedem Versuch einer Störung
useres Küstenschutzes hüten und ebenso vor jeder Störung unferer Schiffahrt, die allein uns bis jetzt ermöglicht hat zu existieren.“
Ein Abgeordneter fragte: Ist der Premierminister willens, ange⸗ sichts der erklärten Einstimmigkett der Verbündeten mit den Kriegs⸗ selen dieser Regserung zu erklären, daß Schritte unternommen vurden, um die Kriegsziele Amerfkas und der Verhündeten zu kon⸗ solldieren, damit Deutschland eine einheitliche Front entgegen gestellt werde? Lloyd George antwortete, dieser Vorschlag habe sehr viel für sich. „Wir hofften, auf der großen Tagung in Paris, die vor etwa zwei Monaten arbeitete, dazu in der Lege ju sein. Die Vertreter der russischen Regierung kamen herüber, aber inzwischen ereilte sie das Verhängnis. Die Regie⸗ zung wurde aus dem Amte geiaas, und es folgte eine Periode der Anarchie, der Verwirrung und des Bärgerkrieges, so daß zur Zeit der Tagung niemand da war, um für Rußland lu sprechen. Es war ganz unmöglich, eine Gleichstellung der Kriegeziele ver Verbündeten in Abwesenheitt von Vertretern der russischen Regierung zu versuchen, und das war die Ursache, warum die Beratongen darüber nicht b⸗ ponnen. Eine große Zahl der Schwieriaketten entstand durch die Forderungen, die von der früheren russischen Regierung gestellt worden waren. Konstantinopel war eines der Probleme. Wir hatten Konstantinopel als Kriegeziel ohne Zustimmung der russischen Re⸗ gerung nicht fallen lassen können. Ich gebe zu, daß, wenn über die
tiegejiele der Verbündeten, die von Wilson und mir dargelegt wurden, lergend ein Zweifel hestünde, eine neuerliche Zusammenkunft wünschens⸗ wert wäre. Aber bisher herrschte nur vollige Uebereinstimmung.“
Ein Abg⸗ordneter fragte: Will Lloyd George kurz erklären, was
4 unter réconsideration der Stellung Elsaß Lothringens versteht? Lloyd George antwortete: „Ich habe die Ansicht der Regierung damals ganz deutlich mitgeteilt. Meine An⸗ sicht ist daß das Volk dieses Landes dem frarzösischen Volk heisteben n „Die Franzosen mögen entscheiden. Ihr müßt bedenken, daß d in Wirklichkeit für sie keine kerritoriale Frage ist. Eß hondelt 8 um einen wesentlichen Grundsatz. Elsaß Lothringen war für sie fast ¹0 Jahre lang eine offene Wunde. Sie konnten wäbrend dieser henben Zeit nicht in Frieden leben, ihre Ansicht, ist zweifellos, daß es dnen Frieden mit Frankresch gibt, bis diese Frage ein für alle Mal 8 ediat ist und daß diese Angelegenheit bereinigt werden muß, wenn t nicht zu einer ganzen Reihe von Kriegen in Europa kommen soll. asere Ansicht ist deshalb, daß das französische Volk in erster Linie un entscheiden hat, was es als Gerechtigkeit betrachtei, und die Re⸗ berung ist entschlossen, der franzöͤsischen Demokratte in ihrem Kampfe
eizustehen.
Ein Abgeordneter stagte: Ist es das französische Volk oder das vnt Elsaß⸗Poibringens, das über seine Lage klagt? Lloyd George n wortete: „Die Bevölkerung Elsaß⸗Lotbringens hat nie aufgehört, zu klagen, aber ihr müßt bedenken, was sich dort ereignete. Ein sehr
HFehichilicher Test der elsaß⸗lothriegischen Bevölkerung wurde vor
den Deutschen gewaltsam enteignet. Einige von ihnen wurden aus dem Lande vertrieben, und, wenn ihr die wirkliche Bepölkerung von Elsaß⸗Lothringen nehmt, so bestebt absolut kein Zweifel, daß die überwiegenne Mehrzahl für die Rückkehr unter französische Flagge ist. Ich erinnere mich einmal über die Vogesen nach Elsaß⸗Lothringen gegargen zu sein. Es war spät Abends und wir hielten vor einem kleinen Gasthause auf frarzösis cher Setne, die deutsche Grenze war ein oder zwei Meilen hinter uns, und die alten Leute, die das Gast⸗ haus bewirtschafteten, erzählten uns, daß jeden Sonntag Arbeiter und Bauern von der deutschen Seite auf französische Gebiet herüber⸗ kommen, um den Sonntag unter französischer Flagge zu verleben.“
Ein Abgeoroneter fragte, ob Lloyd George sich sofort verpflichten wolle, daß im Falle der Erzielung eines Abkommens, wie es von ihm angedeutetg wurde, die militärische Dienstpflicht ohne Verzug in England rückgängig gemacht würde. Lloyd George ant wortete: „Ich hoffe es, und wir kämpfen darum, daß nicht nur im eigenen Lande, sondern in allen Ländern Verhältnisse eintreten, die die Dienstpflicht rückgängig machen. Wir wollen das, was jetzt ge schieht, für immer unmöglich machen. Die Frage ist nicht, ob wir der Dienstpflicht in diesem Lande ein Ende machen. Ihr müßt ihr in anderen Ländern ein Ende machen.“
In einem Schlußwort sagte Lloyd George, es sei für die, denen die Regierung des Landes anvertraut sei, doch gut, mit denjenigen in Berührung zu kommen, die so wichtige Faktoren im Lande darstellten. Vielleicht sei es auch für sie nicht ohne Nutzen gewesen, mit dem Ministerium in Berührung zu kommen, und dann sei es am besten, sich offen auszu⸗ sprechen.
Frankreich. 1“
Nach einer Havasmeldung trat der Senat gestern zu einer Sitzung zusammen und konstituterte sich als Ausnahme⸗ gerichtshof, um über den früheren Minister des Innern Malvy zu urteilen. Nach Erledigung der üblichen Förmlich⸗ keiten wurde beschlossen, die nächste Gerichtssitzung am 28. Januar abzuhalten.
Rußland.
Die St. Petersburger Regierung verbreitet folgenden Funkspruch:
St. Petersburg, 19. Januar 1918.
Gestern, den 18. Januar, wurde die Verfassunggebende Versamm lung eröffnet. Die Versammlung hat Genosse Swerdlow eröffnet. Zum Vorsitzenden wurde Tschernow gewählt. Der Genosse Swerdlow schlug im Namen des zentralen Vollzugsausschusses der Verfassung⸗ gebenden Versammlung vor, die Macht der Räte und alle Dekrete die vom Rate der Volkskommissare veröffentlicht wurden, bis zur Klar⸗ stellung der Beziehungen der Verfassunggebenden Versammlung zur Re⸗ gierung der Räte anzuerkennen. Die Mitglieder der Verfassung⸗ gebenden Versammlung, und zwar die der bolschewistischen und der linken sozialrevoluttonären Fraktion, verließen den Sitzungssaal. Am Tage der Eröffnung der Verfassunggebenden Versammlung fanden Kundgebungen statt. Die Soldaten, Arbeiter und Matrosen hahen an den Kundgebungen nicht teilgenommen. In Petersburg wurde ein Marinerevoluttonsausschus gebildet. Dte Ordnung in der Stadt wird durch Matrosen und die Soldaten der Roten Garde aufrechterhalten.
Führer der politischen Abteilung: Ryschkow.
Das amtliche Dekret, mit dem die Verfassung⸗ gebende Versammlung in St. Petersburg aufgelöst worden ist, hat nach einer Meldung des „Wolfsschen Tele⸗ graphenbüros“ folgenden Wortlaut:
Die russische Revolution hat von ihrem Anfang an die Sowjets der A.⸗“, S.⸗ und B.⸗Abgeordneten, als die Massenorganisation aller arbeitenden ausgebeuteten Klassen, welche einzig fähig ist, den Kampf dieser Klassen für ihre volle politische und wintschaftlice Befreiung zu führen, an die erste, Stelle vestellt. Im Laufe der ganzen ersten Periode der russischen Revolufion haben sich die Sowjete vermehrt, sind gewachsen und erstarkt, indem sie aus elgener Erfahrung die Illustonen des Einvermändnisses mit der Bourgeoisie, die Falschheit der Formen des bourgeotsistischen demokratischen Parlamentarismus er⸗ lebten und praktisch zu dem Schlusse kamen, daß die Besfreiung der unterdrückten Klassen ohne Bruch mit diesen Formen und jedem Ein⸗ verständnts unmöglich ist; als solch ein Bruch erschien die Oktober⸗ revolution, die Uebergabe der ganzen Macht in die Hände der Somj ts. Die Verfafsunggebende Versammlung, welche nach den vor der Oktoberrepolution aufgestellten Listen gewähit wurde, war der Ausdruck des Verkältnisses der alten politischen Kräfte, als die Eini⸗ gungspartei und die Kadetten die Gewalt innehatten. Das Volt konnte damals, als es sür die Kandidaten der sozialrevolutionäre Partei stimmte, nicht wischen den rechten Sozialrevolutsonären, den Parteigängern der Pourgeoisie, und den linken, den Partergängern des Sozialsmus, wählen; auf diese Weise mußte die Verfassunggebende Versammlung, welche als die Krone der bürgerlichen barlamwentartschen Republik er⸗ schien, der Oktoberrevolution und der Sowjetemacht in die Quere kommen. Nachdem die Oktoberrebolutton den Sowjets und durch die Sowjets den arbeitenden und ausgebeuteten Klassen die Macht gab, rief sie den Widerstand der Ausbeuter hervor und zeigte sich bei der Unterdrückung des Widerstands als der Anfang der sozialistischen Kevolution. Die arbeitenden Klassen mußten sich durch Erfahrung davon überzeugen, daß der alte vourgeviststische Parlamentaris⸗ mus sich überlebt hat, daß er gar nicht vereindar ist, mit der Auf⸗ gabe der Verwi klichung des Soztalismus, daß nicht die allgemein⸗ nationalen, sondern nur die Klasseneinrichtungen (wie die Sowjets) fähig sind, den Widerstand der besitzenden Klassen zu besiegen und den Grund zur sozialistischen Gesellschaft zu legen. Jede Absage vor der Vollständiskeit der Macht der Sowjets, vor der durch das Volk eroberten Sowietrepublik zugunsten des bourgeoisistischen Pa lamentartsmus der Verfassunggebenden Versammlung würde jetzt ein Schritt zurück und der Bankerott der ganzen Okioberrevolution der Arbeiter und Bauern sein. Die am 18. Januar eröffnete Ver⸗ fasfsunggebende Versammlung ergah, auf Grund der allen be kannten Umstände, die Mehrheit der Partei der rechten Soztalrevolutionäre, der Partei des Kerenski, Awksentljew und Tschernow; es ist klar, daß sich diese Partei weigerte, den vollkkommen genauen, klaren, keine falsche Auslegungen zu⸗ lassenden Vorschlag des höchsten Organs der Sowjetmacht, des Zentralausführungskomitees der Sowjets zur Besprechung anzunehmen und dos Programm der Son jelmocht, die Deklarazion der Rechte des arbeitenden und ausgebeuteten Volkes, die Oktober⸗ revolution und die Sowjetsmacht anzuerkennen. Dadurch hat die Verfassunggebende Versammlung jede Verbindung
zwischen sich und der Svwjetrepublik Rußlands abgebrochen. De 1
Weggang der Fraktionen der Bolschewiki und linken Sogfeevoluttonäre, welche zur Zeit die größte Mehrbeit im Sonjet darstellen und das Vernauen der Arbeiter und der Mehrheit der Bauern genteßen, von der Verfassunggebenden Versammlung war unausbleiblich. Die Partei der Mehrheit der Verfassunggebenden Versammlung, die rechten Sozialrevolutionäre und Minimalisten, führen einen offenen Kampf gegen die Sowjetmacht, indem sie in ihren Organen ꝛu deren Stürzung aufrufen und, objektiv betrachtet, hierdurch den Widerstand der Ausbeuter gegen den Uebergang des Landes und der Fabriken in die Hände der Arbeitenden unterstützen. Es ist klar, das hder übriggebliebene Teil der Verfassunggebenden Ver⸗ sammlung auf Grund dessen nur elne Rolle des Verdeckens des Kampfes der bourgeoisistischen Gegenrevoluzion zur Stürzung der Macht der Son jets spielen kann. Deshalb versügt das Zentralausführungs⸗ komit’e, die Verfassunggebende Versammlung aufzulösen.
Die „Petersburger Telegraphen⸗Agentur“ verbreitet folgen⸗
den Aufruf an die Bevölkerung St. Petersburgs: Die Feinde des Volkes verbreiten das Gerücht, daß revolutionäre
friedlichen Kundaebung der Arbeiter Schusse abgegeben bätten. Dies geschieht, um Unruhe und Unordnung in die Reihen der arbeitenden Massen zu tragen und um die revolutionären Führer anzwgreifen. Es ist schon festgestellt worden, daß Spitzel auf die Matrosen, Soldaten und Arbeiter geschossen haben, die die Ordnung in der Stadt sichern. Der Hauptvollzugsausschuß hat eine energi che Unter⸗ sachung eingeleitet. Die Schuldigen werden von den revolutionären Gerichten abgeurteilt werden. Genaue Feststellungen werden sobald als möglich veröffentlicht werden. Der Hauptvollzugsausschuß fordert die Bevölkerung auf, den Gerüchten keinen Glauben zu schenken und ruhig zu bleiben. Die revoluttonäre Ordnung wird von Matrosen, Arbeitern und Soldaten grsichert.
Der Hauptvollzugsausschuß.
Die Blätter veröffentlichen neue, am 1. Februar 1918 in
Kraft tretende amerikanische Bunkerbedingungen. Da nach wird der gesamte neutrale Schiffsraum unter die Aufsicht der amerikanischen und der Behörden der Verbündeten gestellt. Die neutralen Reeder müssen sich verpflichten, keine Verbin⸗
dung mit den Mittelmächten zu unterhalten, keine Untertanen der Mittelmächte zu befördern sowie nur Waren, die von den amerikanischen Behörden im voraus gutgeheißen find, und ihr Kapitäne und Schiffsbesatzungen auf Verlangen der amerika⸗ nischen Behörden zu entlassen. „Tidenstegn“ bezeichnet diese Bestimmungen als weit strenger als die englischen. Sie stellten eine ernste Warnung dar, da sie jeden Schiffsverkehr mit Amerika unmöglich machten, falls nicht eine Verständigung mit Amerika erzielt würde. 8
Kriegsnachrichten. Berlin, 21. Januar, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichs Neues. Großes Hauptquartier, 22. Januar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplak. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. 1 Oestlich von hYpern war die Kampftlätigteit der Artillerien am Tage und zu einzelnen Nachtstunden lebhaft. Mit kleinen Abteilungen versuchte der Engländer vergeblich an mehreren Stellen in Flandern in unsere Kampfzone einzudringen. An der übrigen Front blieb die Gefechtstätigkeit mäßig.
Heeresgruppen Deutscher Kronprinz und Herzog Albrecht.
In den Argonnen nördlich von Lefour de Paris stießen französische Kompagnien nach tagsüber anhaltender Artilleriewirkung am Abend gegen unsere Stellungen vor. Sie wurden durch Feuer und im Nahkampf abgewiesen.
Auf dem östlichen Maasufer und in der Gegend von Flirey lebte das Artilleriefeuer zeitweilig auf.
Oestlicher Kriegsschauplat. Nichts Neues
An der Mazedonischen
88 Italienische Front ist die Lage unverändert. 1
Der Erste Generalquartiermeister
Ludendorff. 1
und
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 21. Januar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Keine besonderen Ereignisse. 8 Der Chef des Generalstabes.
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Türkischer Bericht. Konstantinopel, 20. Januar. (W. T. B.) Amtlicher
Heeresbericht. 5 An dr Palästinafront, abgesehen von feindlichem schwachen Artilleriefeuer, Ruhe. Zwischen Akbasch und Kilia fand ein heftiger Luftkampf statt. Oberleutnant Croneiß war gegen vier feindliche Flieger aufgestiegen. Er schoß einen feindlichen Flieger ab, ein anderer feindlicher Flieger entzog
sich nach Kampf der weiteren Verfolgung.
Der Krieg zur See. Berlin, 21. Januar. (W. T. B.) Neue U⸗Boots⸗ erfolge auf dem nördlichen Kriegsschauplatz: 22000 B.⸗R.⸗T. Unter den versenkten Schiffen, von denen die Mehr⸗ zahl tief beladen und bewaffnet war, konnte der bewaffnete französische Dampfer „Magellan“ (6265 t), mit Salpeter⸗ ladung von Chile nach Frankreich, festgestellt werden; unter den
lische Dampfer. 8 1 1 Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Berlin, 21. Januar. (W. T. B.) Durch kriegerische Maßnahmen der Mittelmächte sind im Monat Dezember 1917 insgesamt 702000 B.⸗R.⸗T. des für unsere
worden. Damit erhöhen sich die bisherigen Erfolge des
Bruttoregistertonnen. Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Das monatliche Versenkungsergebnis, mit dem das Jahr 1917 abschließt, ist in mehrfacher Hinsicht besonders
als das des Monats November und übertrifft auch dasjenige des September und Oktober noch um rund 30 000 Tonnen. In folgender Berechnung soll der Versuch gemacht werden, einen zahlenmäßigen Gradmesser für die militärische Leistung unserer U⸗Boote für die vergangenen 11 Monate zu finden. Es muß vorweg ausdrücklich betont werden, daß der Wert der Prozentzahlen nicht in ihrer absoluten Höhe, sondern in ihrem Verhältnis zueinander zu suchen ist. Nehmen wir an, daß ein Drittel des auf England, Frankreich und
Arbeiter und Soldaten am 18, Januar auf die Teilnehmet einer
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Ilalien zusammen fahrenden Schiffsraums, und zwar des ge⸗
8
übrigen vernichteten Schiffen befanden sich zwei größere eng⸗
Feinde nutzbaren Handelsschiffsraums vernichtet
uneingeschränkten U⸗Bootskrieges auf 8958 000
befriedigend. Es stellt sich um etwa 100 000 Br⸗R.⸗T. höher
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