1918 / 21 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

und den Feinden den unerme

Angebot einen Vorschiag darfeellen kenn, aanehmbar erscheint. Wäre dies der Fallk, dann wären die Ver⸗ handlungen übnhaupt uberflüssig, dann koͤnnte ja der Friede dorch eine einseche Arnahme, durch einfoches Ja und Amen abgeschlossen werden. Das ist natürlich nicht rer Fall. Aber ich nehme keinen Anstand zu erklären, daß ich in den letzten Vorschlägen des Präsidenten Wilson eine bedeutende Annäherung an den österreichisch⸗ungarischen Standpunkt finde und daß sich unter seinen Vorschlägen einzelne befinden, welchen wir sogar mit großer Freude zustimmen könnten.

Wenn es mir nunmehr gestattet ist, auf diese Vorschläge des grnaueren einzugehen, so muß ich zwei Dinge vorausschicken. Soweit sich die Vorschläge auf unsere Verhündeten beziehen es ist von dem deutschen Besitz, von Belgien und von dem türkischen Reiche darin die Rede —, erkläre ich, daß ich getreu den übernommenen Bündniepflichten für die Verteidigung der Bundesgenossen bis zum äußersten zu gehen fest entschlossen bin. Den vorkriegerischen Besitzstand unserer Bundesgenossen werden wir verteidigen wie den eigenen, das jst der Standpunkt innerhalb der vier Verbündeten bei vollständiger Gegenseitigkeit. Zweitens habe ich zu bemerken, daß ich die Ratschläge, wie wir bei uns im Innern zu regteren baben, böflich, aber entschieden ablebne. Wir haben in Oesterreich ein Parlament des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wablrechts. Es glbt kein demokratischeres Parsament auf der Welt, und dieses Parlament usammen mit den übrigen verfassungsmäßig berechtigten Faktoren allein haben dos Recht, über innere Angelegenheiten Oesterreichs zu entscheiden. Ich spreche nur von Oesterreich, weil ich in der êster⸗ reichischen Delegation nicht über innere Angelegenbeiten des ungarischen Staates spreche: ich würde des nicht für verfassungswäßig halten. Wir mischen auch uns nicht in amerikanische Dinge, aber wir wünschen ebensowenig eine ausländische Vormundschaft irgendenes anderen Staat’s. Dies vorausgeschickt, erlaube ich mir auf die noch übrigen Punkte folgendes zu erwidern: 3 Zu dem Punkte, der von der Abschaffung der Geheim⸗ diplomatie und volkkommenen Offenheit der Verhandlungen spricht, habe sch nichts zu bemerken. Ich habe, soweit von öffent⸗ licher Verhandlung die Rede ist, von meinem Standpuakte aus geagen eine solche Methode, soweit sie auf voher Gegenseitigkeit beruht, nichts einzuwenden, wenn ich auch lebhafte Zweifel bege, ob sie unter allen Umständen der praktischste und schaellste Weg ist, zu einem Ergebnis zu gelangen. Diplomatische Veriräge sind nichts anderes als Geschafte. Nug kann ich mir leicht Falle denken, wo beispielsweise zwischen Staaten handelspolitische Ab⸗ machungen zu neeffen wären, ohne daß es wünschenswert wäre, das noch unfertige Ergebnis der ganzen Welt im Vornhinein mitzuteilen. Bei solchen Verhandlungen beginnen naturgemäß beide Teile damit, daß sie ihre Wünsche möglichst beoch schrauben, um nach und nach den einen und den andereen Wunsch als Kom⸗ pensation zu verwerten, bis endlich jenes Gleichgewicht der gegen⸗ seitigen Inter ssen vorhanden ist, welches erreicht werden muß, damit der Abschluß eines Vertrages möglich sei. Sollten folche Verhandlungen vor der großen Oeffentlichkeit gefährt werden, so läßt es sich nicht vermeiden, daß dte Oeffentlichkeit für jeden einzelnen dieser Wünsche leidenschaftlich Stellung nimmt, worauf dann jeder Verzicht auf einen solchen Wunsch, selbst wenn er nur aus taktischen Gründen geäußert wurde, als eine Niederlage betrachtet würde. Wenn ie Oeffentlichkeit für einen solchen Wunsch besonders stark eintritt, kann dadurch das Zustandekommen eines Vertrags unmsglich werden oder der Vertrag wird, wenn er doch zustande kommt, als eine Niederloge empfunden werden, vielleicht auf beiden Seiten. Dadurch würde aber das friedliche Beisammensein nicht gefördert, sondern im Gegenteil eine Vermehrung der Reibungen zwischen den Staaten bewirkt werden. Was aber für Handelsverträge gilt, gilt auch für politische Abmachungen, die ja politische Geschäfte behandeln. Wenn mit der Abschassfung der Geheimdiplomatie gemeint ist, daß es keine Geheimverträge geben sollte, daß Verträge obhne Wissen der Oeffentlichkeit nicht bestehen können, so babe ich nichts dagegen einzuwenden, daß dieser Grundsatz verwirklicht werde. Wie die Durchführung dieses Grundsatzes und seine Ueberwachung gedacht sind, weiß ich allerdings nvicht. Wenn die Regierungen zweier Staaten einig sind, werden sie immer eine geheime Abmachung schließen können, ohne daß jemand etwas davon erfährt. Aber das sind Nebensachen. Ich klebe nicht an Formeln, und an einer mehr oder weniger formalen Fage wird von mir aus niemals ein verrünftiges Ärrangement scheitern. Also über Punkt eins läßt sich sprechen.

„Punkt zwei betrifft die Freiheit der Meere. Der Herr

räsigent hat bei dieser Forderung allen aus dem Herzen gesprochen

und ich unterschreibe diesen Wunsch Amerikas voll und ganz, ins⸗

besendere deshalb, weil der Herr Präsident die Klausel hinzufügt:

outside territorial waters“, das heißt also die Freiheit des off nen Meeres, aber natürlich tein Gewalteingriff in die diesbezüglichen Hoh’ itsrechte unserer treuen ktürkischen Bundesgenossen. Ihr Stand punkt wird der unsere sein.

Punkt drei, der sich endgültig gegen einen zukünftigen Wirt⸗ schaftskrieg ausspricht, ist so richtig, so vernünftig, so oft von uns verlangt worden, daß ich dem ebenfalls nichts hinzuzufügen habe. 3 Punkt vier, der die allgemeine Abrüstung verlangt, erklärt in einer besonders guten klaren Stilisterung die Notwendigteit, den freien Rüstungswettkampf nach diesem Krieg auf jenes Maß herunter⸗

zudrücken, welches die innere Sicherheit der Staaten erforbert. Herr Wilson spricht dies klipp und klar aus. Ich habe mir gestattet, den gleichen Gedanken vor einigen Monaten in meiner Budapester Rede u entwickeln, er bildet einen Teil meines polilischen Glaubensbekennt⸗ nisses und eine jede Stimme, welche sich in gleichem Sinne erhebt, begrüße ich dankbarst. Waz den russischen Passus anbelangt, so beweisen wir bereit; mit Taten, daß wir bestrebt sind, ein freundnachbarliches Ver hältnis zu schaffen.

Was Italien, Serbien, Rumänien und Montenegro betrifft, so kann ich nur den Standpunkt wiederholen, den ich bereits in der ungarischen Delegation zum Ausdruck gebracht habe. Ich weigere mich, als Versicherung für feindliche Kriegsabenteuer zu 3 figurieren, ich weigere mich, unseren Feinden, vdie hartnäckig auf dem Standpuankte des Kampfes bis zum Endsiege bleiben, einseitig Zu⸗ geständnisse zu machen, die der Monarchte dauernd präjudisteren lichen Vorteil geben, den Krieg, relativ obne Gefahr, ins Endlose weiterschleppen zu können. Möge Herr Wilson den großen Einfluß, den er zweifellos auf alle seine Bundes⸗ genossen ausübt, dazu benützen, daß sie ihrerseits die Bedingungen erklären, unter denen sie zu sprechen bereit sind, so wird er sich das 8 unermeßliche Verdienst erworben haben, die allgemeinen Friedens⸗ verhandvlungen ins Leben gesetzt zu haben. Ebenso offen und ebenso

rei, wie ich hier Herrn Wilson antworte, werde ich mit allen denen sprechen, die auch selbst sprechen wollen. Aber es ist ganz selbst⸗ verständlich, daß die Zeit und die Fortdauer des Krieges nicht ohne Einfluß auf die diesbezüglichen Verhältnisse bleiben können. Ich habe dieses auch schon einmal gesagt. Italien ist hierfür ein sprechendes Beispiel. Italten hat vor dem Kriege Gelegenbeit ge⸗ hbabt, ohne einen Schuß abzugeben, einen großen territortalen Erwerb

u machen. Es hat dies abgelehnt, es ist in diesen Krieg eingetreten,

s bat Hunderttausende von Toten, Milltarden an Kriegekosten und

estörten Werten verloren, es hat Not und Elend über die eigene Bevölkerung gebracht, und dies alles nur, um einen Vorteil, den es einmal haben konnte, für immer zu verlieren.

3 Was schließlich Punkt 13 anbelangt, so ist es ein offenes Ge⸗ beimnis, daß wir Anhänger des Gedankens sind, es möge ein

nabhängiger polnischer Staat, der die zweifellos von pol⸗

ischer Bevölkerung bewohnten Gebiete einschließen müßte, errichtet werden. Auch über diesen Punkt würden wir uns, so glaube ich, mit Herrn Wilson bald einigen. Und wenn der Präsident seine Vorschläge 1 dn 1 1s Lrgemeen, Khllerhundes krönt, so wird er wohl nirgends in der Oesterre „Ungarischen Monarchie dabei uf Widerstand stoßen, 8

der in allen Einzelheiten

1“

Aeußern, der, wenn er weiterhin so aufrichtig für

Wie sich aus dieset Vergle'charg meiner Arsichten und jerer Herrn Wilsons ergibt, simmen wir nicht nur in den aroßen Grund⸗ säßen, nach denen die Welt mit Abschluß dieses Krieges neu geordnet werden soll, im wesentrichen übereir, sondern unsere Auffassungen räbern sich auch in mehreren konkreten Friedensfragen. Tie Meigungsverschiedenheiten, die übrig bleiden, scheinen mir nicht so groß zu sein, daß eine Aussprache über diese Punkte nicht zur Klärung und Annäherung führen könnte. Diese Lage, welche sich wohl daraus ergibt, daß Oesterreich⸗Ungarn einerseits und die Vereinigten Staaten von Amerika andererseits jene Großmächte unter den beiden feindlichen Staater gruppen sind, deren Interessen einander am wenigsten wider⸗ streiten, legt die Ermögung nabe, eb vicht gerade ein Gedankenaus⸗ tauich zwischen diesen beiden Mächten den Ausgangspunkt für eine versöhnliche Aussprache zwischen allen jenen Staaten bilden könnte, die noch nicht in Besprechuncen über den Frieden eingetreten sind. Sodiel über die Vorschläge Wilsors.

Und nun, meirne Henrren, eile ich zum Schlusse. Aber dieser Schluß ist pielleicht das Wichtigste, wos ich überhaupt zu sagen habe. Ich arbeite an dem Frieden mit der Ukraine und mit Peters⸗ bhurg. Der Frtede mit Petersburg ändert an unserer endgültigen Lage gar nichts, nirgends stehen österreichisch⸗ungarische Truppen gegen die der Petersburger Regierung. Wir baben die üukrainischen gegen uns und exbortieren kann man von Peterek⸗ burg auch nichts, weil es selbst nichts hat ols die Revolution und die Anarchte, ein Exportartik⸗Il, den die Bolschewiki vielleicht gerne exportieren möchten, dessen Annahme ich aber höflichst ablehne. Trotzdem will ich auch einen Frieden mit Petersburg, weil er uns dem allgemeinen Frieden räber bringt wie jeder Freedensschluß. Anders steht die Sache mit der Ukraine, denn die Ukraine hat Vor⸗ räte an Lebensmitteln, die sie exportieren wird, wenn wir handelseins werden. Die Nahrungsfrage ist heute eine Weltsorge. Ueberall bei unseren Gegnern, aber auch in den neutralen Staaten spielt sie eine hervorragende Roll«. Ich will den Friedensschluß mit jenen russischen Reichen, die in Exvorquantum an Nahrungsmitteln besitzen, benutzen, um unserer Berölkerung ju helfen. Meine Pflicht gebietet mir, alles zu versuchen, um der notleidenden Bevölkerung die Ent⸗ bebrungen, die sie tragen mußte, zu erleichtern, und darum werde ich nicht aus irgendeiner bysterischen Nervosität heraus, um den Friedeu ein paar Tage oder ein paar Wochen früher zu bringen, auf diesen Vorteil für unsere Bevölkerung verzichten. Ein solcher Friede braucht seine Zeit, über Nacht läßt sich das nicht machen. Denn es muß bei einem Friedensschluß festgestellt werden, ob, was und wie der ukrainische Friedensunter⸗ händler liefern wird. Dies deshalb, weil die Ukraine ihrer⸗ seits nicht nach, sondern bei dem Friedensschlusse das Geschäft ab⸗ zuschließen wünscht. Ich habe Ihnen bereits gesagt, daß die ungeklärten Verhäunisse in diesen neuentstandenen Reichen eine große Erschwerung und eine naturgemäße Verzögerung der Verhandlungen einschließen. Wenn Sie mir in den Rücken fallen, wenn Sie nich zwingen, Hals über Kopf abzuschließen, dann werden wir keine wirschaftlichen Vorteile haben und dann muß eben unsere Bevölkerung auf den Vorteil, den sie aus dem Friedensschlusse haben könnte, verzichten. Wenn ein Arzt eine schwierige Operation aus⸗ führen muß, und hinter ihm stehen Leute mit der Uhr in der Hand und zwingen ihn, die Operation in wenigen Minuten zu beendigen das wird vielleicht die Operation mit einem Zeitrekord ab⸗ schließen, aber der Kranke wird sich nachher für die Art der Ausführung bedanken. Wenn Sie bei unseren heutigen Gegnern den grundsalschen Eindruck erwecken, daß wir um jeden Prels und sofort abschließen müssen, bekommen wir keinen Meterzentner Getreide, und der Erfolg wird mehr oder weniger ein platonischen sein. Es handelt sich gar nicht mehr in erster Llnie um Beendigung des Krieges an der ukrainischen Front. Der ist nach menschlicher Berechnung überhoupt zu Ende, nachdem weder wir noch die Ukraine die Absicht haben, den Krieg fortzusetzen, und nachdem wir uns auf der annextonslosen Grundlage geeinigt haben. Es handelt sich, ich wieder hole es zum zehnten Male, nicht um imperialistische, nicht um annexionistische Pläne und Absichten, es handelt sich darum, unserer Bevölkerung endlich die verdiente Belohnung üc ihr standhaftes Durchbalten zu sichern und ihr jene Nahrungsmittel zuzuführen, die sie gerne annehmen wird. Unsere Partner sind gute Rechner und beobachten genau, ob ich durch Sie in eire Zwangselage versetzt werde oder nicht. Wenn Ste sich den Frieden verderben wollen, wenn Sie auf einen Getreidezuschub verzichten wollen, dann ist es logisch, mich durch Reden, durch Beschlüsse, durch Streiks und De⸗ monstrationen zu drängen, sonst nicht. Und es ist tausendmal nicht wahr, daß wir in einer Lage sind, in der wir lieber heute einen schlechten Frieden ohne wirtschattliche Vorteile, als morgen einen guten mit wirtschaftlichen Vorteilen schließen müssen. Die Nabrungs⸗ schwierigkeiten entsprechen in letzter Instanz nicht dem Mangel an Nahrungsmitteln. Es sind Kohlen⸗, Transport⸗ und Organisationskrisen, die behoben werden werden. Wenn Sie im Hinterlande Streiks arrangieren, so bewegen Sie sich in einem circulus vitiosus. Die Streiks erhöhen und ver⸗ schärfen die erwähnten Krisen und erschweren die Zufuhr von Nahrungmitteln und von Kohlen. Sie schneiden sich damit in das eigene Fleisch, und alle, die da glauben, daß solche Mittel den Frteden beschleunigen, begehen einen furchtbaren Irrtum. Es sollen in der Monarchie Männer das Gerücht aussprengen, daß die Re⸗ gierung den Streiks nicht fern süehe. Ich überlasse diesen Leuten die Wahl, ob sie als verbrecherische Verleumder oder als Narren gelten wollen.

Wenn Sie eine Regierung hätten, die einen anderen Frieden will, als den des erdrückenden Teiles der ganzen Bevölkerung, wenn Sie eine Regierung hätten, die aus Eroberungsabsichten den Krieg verlängert, dann wäre ein Kampf des Hinterlandes gegen die Regierung von dessen Standpunkte aus verständlich. Da die Regtierung genau dasselbe will wie die Mehrheit der Monarchte, d. h. dier baldigste Erreichung des ehrenvollen Friedens ohne annegxionistische Ziele, so ist es ein Wahnsinn, ihr in den Rücken zu fallen, sie zu hemmen und sie zu stören. Die, die das machen, kämpfen nicht gegen die Regierung. Sie kämpfen wie die Blinden gegen die Völker, denen sie angeblich helfen wollen, und gegen sich selbst. Sie, meine Herren, Sie haben nicht nur das Recht, Sie haben die Pflicht zu folgender Wahl: Entweder Sie haben das Vertrauen zu mtr, die Friedensverhandlungen weiter zu führen, dann müssen Sie mir helfen, oder Sie haben es nicht, dann müssen Sie mich stürzen. Ich bin sicher, die Mehrheit der ungarischen Delegation hinter mir zu haben. Der unganische Ausschuß hat mir das Vertrauen votiert. Wenn das Gleiche hier zweifelhaft ist, dann stellen Sie die Sache klar. Es soll die Vertrauensfrage vorgelegt werden, und wenn sch die Mebrheit gegen mich babe, so werde ich sofort daraus die Konsequenzen ziehen. Die Freude aller derer, die mich von diesem Platze entfernen wollen, wird dann immer noch mweit geringer sein, ais meine eigne. Mich hält nichts an diesem Platze als das Pflichtgefühl, so lange zu bleiben, als ich das Vertrauen des Kaisers und der Mehrheit der Delegationen habe. Ein anständiger Soldat desertiert nicht. Kein Minister des Aeußern aber kann Verbhandlungen von dieser Tragweite führen, wenn er nicht weiß, wenn nicht alle Welt weiß, daß er durch das Vertrauen der Mehrheit der verfassungsmäßigen Korporationen getragen ist. Es gebt umg Ganze. Sie haben Vertrauen, oder Sie haben es nicht. Sie müssen mir helsen oder mich stürzen. Ein Drittes gibt es nicht. Ich bin zu Ende. (Langandauernder, lebhaster Beifall.)

sich

An die Erklärungen des Ministers des Aeußern schloß

eine längere Besprechung an. Der deutsche Abg. Waldner stellte den großen Ein

der Erklärungen des Ministers fest. Die ro n., Senxuc

volles und überzeugtes Vertrauen zu dem Minister des Aeußern. Das

gesamte deutsche Volk Oesterreichs erwarte, daß an der Unerschütter⸗

lichkeit und Unverbrüchlichkeit der Treupflicht gegen unsere Bundes⸗

genossen festgehalten werde. Der polnische Sozialdemokrat . einsky zollte volles Lob der Friedenspolitik des ree. d. 1

111““

den Frieden!

eintrete, wie bisber, alle Völker dieses Stact g ss. werde. Die Angriffe der deutschen Anneriontsten 8 ssich baßen Czernin bedeuteten das schönste Lob för vie vernünfteg⸗ Pe Grefe Ministers des Aeußern. Hinsichtlich der Polenfrage belonte 9 die Notwendigkeit der Wahl eines kfonstituttonellen L 88 Warschau und verlangte weiter die Zulassung der pol

neter zu den Brest⸗Litowsker Verhandlungen. Der deutsche .er⸗ demokrat Ellenbogen sprach das Vertrauen der Sozialdemckal⸗ in die Friedenspolitik des Ministers aus und stellte mi eaten friedigung fest, daß die bheutige Mitteilung des Ministein Be⸗ Aeußern bezüglich der Wilsonnote dem allgemeinen Fuj näher bringend zu betrachten sei. Es waͤre wünschesnieden wenn der Minister seine Absicht durch eine neutrale Men, Amerika übermittele. Auch das deutsche Herrenhausmitglied kacht Nostiz erkannte das Wirken des Ministers sür den Friede Graf welches das Vertrauen verdiene. Nur der Tscheche Stranzk. in, gründete den Vertrauensmangel gegen den Gerafen Czernin mit vsfe Haltung in der Tschechenfrage. In ähnlicher Weise äußerte si en der Südflave Korosec, der gleichfalls unter Hinwels auf d

e Sid.

slavenfrage wünschte, daß sich alle Verbündeten für einen losen Frieden aussprächen und das Selbstbestimmungstecht ver P.

bei den Brest⸗Litowsker Verhandlungen anerkennten, damst ee. Sonderfriede mit Rußland zustande komme als erster Schritt zumn allgemeinen Frieden. it zum

Aus Anlaß des Jahreswechsels erschienen bei Höchstkommando in Albanien deebesslienn 1 Geistlichkeit aller Konfessionen, Vertreter der Beamten und der einheimischen Bevölkerung, um ihre Neujahrsglückwünsche für die Person des Kaisers, für die Wehrmacht und die Monarchie zu entbieten und bei dieser Gelegenheit ihre treue Anhänglichkeit an die Monarchie auszudrücken. Der Erzbischof von Skutari hob, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, im längerer Rede die Verdienste der österreichisch⸗ungarischen Ver⸗ waltung um den kulturellen Fortschritt des Landes hervor und knüpfte hieran den Wunsch, der Allmächtige möge auch im kommenden Jahre dem Kaiserpaare und der Monarchie seinen Schutz und Schirm gewähren. Auch bei den Bezirks⸗ und Stationskommanden ganz Albaniens erschienen Vertreter der gesamten Bevölkerung mit loyalen Neujahrswünschen. Der Kaiser nahm die ihm in einem Telegramm von der Be⸗ völkerung Albaniens unterbreiteten Neujahrswünsche mit Dank huldvollst entgegen und wünschte dem vielgeprüften Albaner⸗ volke eine gedeihliche Entwicklung und glückliche Zukunft.

Rußland.

Nach einer Meldung der „Petersburger Telegraphen⸗ Agentur“ ist einer der Männer, die an der Ermordung Schingarews und Kokoschkins teilgenommen haben, ver⸗ haftet worden. Alle Mörder sind bekannt. steht nahe bevor. Schweden.

In der vorgestrigen Sitzung des Reichstags wurden bei der Beratung über die Ueberweisung des Staatshaushalts an die Kommissionen die finnische und die Alandsfrage sowie die Verhandlungen über die Wiederaufnahme des schwedischen Ueberseehandels erörtert.

Laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ sagte der Abgeordnete Trygger, der Fübrer der Rechten in der Ersten Kammer, die Selbständigkeit Finnlands werde siccherlich eine für Schweden zufriedenstellende Lösung der Alankbsfrage e⸗ leichtern. Aland sei der Schlüssel zu der Hauplstadt Schwedens. Sämtliche schwedische Parteien seien darüber eing, daß die Alandsfrage von vitaler Bedeutung für Schweden se Mit offenbarem Unrecht sei Aland während des Krieges mit da stärksten Befestigungen versehen worden. Aland in schwedischer Ham sei keine Drobung für andere, wohl aber ein wirklicher Schutz süt Schweden. Das Volk Alands erklärte sich für die Vereinigung seines Landes mit Schweden. „Mit großer Dankbarkeit erfuhren wir’, fuhr der Redner fort, „daß der deutsche Staatssekretär des Aeußern in Brett⸗ Litowsk die aländische Frage aufgenommen und den Wunsch einer Eir⸗ ladung Schwedens zu den Verhandlungen ausgesprochen hat.“ Der Redner besprach ferner die in der Thronrede erwähnten Vtr⸗ handlungen für die Wiederaufnahme des schwedischen überseeischen Handels und betonte, daß selbstverständlich kein anderes Ergebnis dieser Verhandlungen gebilligt werden dürfe als eins, daß das schwedische Vermögen, nach dem Ende des Krieges die unabweisbaren Bedürfnisse des schwedischen Handels und Verkehrs vollständig wahr⸗ zunehmen, nicht aufs Spiel sezt. Lindman (Führer der Rechten in der Zweiten Kammer) äußerte sich über die Alandsfrage in dem⸗ selben Sinne wie Trygger. Betreffs der Verhandlungen mit Eng⸗ land unterstrich er die großen ernsten Gefahren für Schweden, bei Ende des Krieges mit einer bedeutend verminderten Handele flotte danu stehen. Der Staatsminister Eden sprach in der Ersten, Minister des Aeußern Hellner in der Zweiten Kammer.

Belgien.

Der König Albert stellt in seiner Antwort auf die Bot⸗ schaft des Papstes über den Frieden vom 1. August 1917, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgende Kriegsziele Belgiens auf: Billige Genugtuung, Sicherheit und Bürg⸗ schaften für die Zukunft, Unversehrtheit des mutterstaatlichen und kolonialen belgischen Gebiets und seines politischen, wirtschaftlichen und militärischen Einflusses ohne Bedingungen und Beschränkungen, Genugtuung für die erlittenen Schäden 8 1Seeetten gegen eine Wiederholung des Angriffs von 1914.

Verkehrswesen.

Für Kriegs⸗ und bürgerliche Gefangene f bestimmte Geldbeträge sind mit Postanweisung an die Oberpost kontrolle in Bern einzusenden. Diese stellt neue Postanweisungen in der Frankenwährung aus, die in Siam nach dem Sabe S 190 Schweizerfranken = 100 Baht ausgezahlt werden.

Heft 1 vom Jahrgang 1918 der „Zeitschrift für Klein⸗ bahnen“, herausgegeben im preußischen Ministerium der vcfa lichen Arbeiten, zugleich Organ des Vereins deutscher Straßen jin) und Kleinbahnverwaltungen (Verlag von Julius Springer in Begieg erschien mit folgendem Inhalt: Statistik der schmalspurtgen, aben bahnen für das Betrlebsjahr 1914/1915, nach amtlichen Angahe⸗ bearbeitet vom Oberingenieur F. Zeula in Melnik (Böhmen Kleine Mitteilungen: Neuere Pläne, Vorarbeiten, Genehm gnga⸗ Beiriebseröffnungen und Betriebsänderungen von Klein dr bn⸗ Güterverkehr auf Straßenbahnen; Der Unterbau von Straßsa⸗ schienen (mit einer Abbildung). Bücherschau, Zeitschrfftenschande, Mitteilungen des Vereins deutscher Straßenbahn⸗ und Kleinbatgaft; waltungen: Straßenhahn⸗ und Kleinbahn⸗ Berussgegcsserschen

ntbericht (mit 5 Abblldangen); Auszüge aus Geschäftsberichte

ch auch

Ihre Verhaftung

in Siam

Untersuchunge achen

3 Anfg bote,

Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.

1 Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

zerlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

3. Verkaufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

Sffentlicher Anzeiger.

Auzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile 50 Pf. Auszerdem wird anf den Anzeigenpreis ein eaere azuschlag 884 20 b. H. erhoben. 10

. Bankausweise.

. Verschiedene B.

3. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften „Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. 8

3. Unfall⸗ und Invpaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.⸗

ckanntmachungen.

——

1) Untersuchungs⸗ sachen.

Steckbrief.

unten beschriebene O konomie⸗ handwerker Hans Henry Kley der 6. Komp. des Kriegsbekleid.⸗Amts IX. A⸗K., geboren am 1. 5. 1895 in Hamburg, evang., ledig, von Beruf Schneider, ist seit dem 17. Januar 1918 fahnenflüchtig. Es wird ersucht, ihn zu verhaften und an den unterzeichneten Vor⸗ stand in die Milttärarrestanstalt in Altona, Kaserne des Inf.⸗Regts. Nr. 31, oder an die nächste Militärbehörde zum Weiter⸗ transport bierher abzuliefern.

Altona⸗Bahrenfeld, den 22. Januar 1918.

Königlich preußisches Gericht des Kriegsbekletdungsamts IX. Armeekorps. Der Vorstand.

FJ. A. d. b. V.: Rohde, Major.

Beschrelbung: Gesichtsfarbe blaß, Größe 1m 60 cm, Statur schlank, Haare blond, trägt Kneifer.

[59158] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den am 25. 5. 1895 in Pforzbeim geb. ledigen Landsturmpflichtigen Wilhelm Otto dugentobler, in Kontrolle des Bezirks⸗ kommandos Pforzheim, wegen Fabnen⸗ flucht, wird auf Grund der 8§§ 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 360 M⸗ St.⸗G⸗O. der Zeschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Be⸗ schlag belegt. Karlsruche, den 10. Januar 1918. Gericht der Landwehr⸗Inspektion.

[59159] Beschluß.

In der Untersuchungssache gegen den Ldstm. Hans Beckschäfer von der Wirt⸗ schaftskompagnie 249, kommandiert zur Versprengtensammelstelle Riga, wegen Fahnenflucht usw., wird gemäß § 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. das dem Beschuldigten ge⸗ börlge, im Reichsgebiete befindliche Ver⸗ mögen mit Beschlag belegt, insbesondere das von dem Beschuldigten bei der Deutschen Bank, Filtale Cöln⸗Mülheim, errichtete Guthaben.

Riga, den 16. Januar 1918.

Kaiserl. Gouv.⸗Gericht Riga. Der Gerichtsheirr: von Alten, Generalleutnant. Singer, Oberkriegsgerichtsrat.

[59363] Verfügung.

Die am 14. August 1917 gegen den Kanonier Wilhelm Törkeu, Ers.⸗Batl. Abtl. F.⸗A.⸗R. 8, wegen Fahnenflucht er⸗ lassene Fahnenfluchtserklärung wird zurück⸗ genommen.

Hagenau, den 22. Januar 1918.

Gericht der stellv. 62. Inf.⸗Brigade.

[59450] Der

2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungenu. dergl.

[46824] EE Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin⸗Reinickendorf belegene, im

Grundhuche von Berlin⸗Reinickendorf Band 33 Blatt 1021 zur Zeit der Ein⸗ tragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Rentiers Robert Meyer in Reinickendorf, der verwitweten Frau Therese Reibenstein, geb. Mever, in Friedenau und der verehellchten Kauf⸗ mann Warnebold, Ferdinandine geb. Meyver, in Charlottenburg, je zu einem ldeellen Drittel eingetragene Grundstück am 18. Februar 1918, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Ge⸗ richt, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das im Gemeindebezuk Berlin⸗Reinicken⸗ dorf belegene Grundstück besteht aus dem Trennstück Kartenblatt 3 Parzelle 3664/68 zc., von 93 qm Gröͤße und ist in der Grundsteuermutterrolle unter Artikel Nummer 759 verzeichnet. Der Versteige⸗ rungsvermerk ist am 24. September 1917 in das Grundbuch eingetragen.

Berlin N. 20, Brunnenplatz, den 14. No⸗ vember 1917.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding. Abteilung 6. [59161]

Herzogliches Amtsgericht hier hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Der Sekretär Karl Ahrens und dessen Ehefrau, Helene geb. Klussmann, beide in Braunschweig, Fasanenstraße 8, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Andree bier, hat das Aufgebot folgender Wertpaplere:

A. der 3 ½ % Braunschweigischen Landes schuldverschreibung Lit. o Nr. 1761 übe

0 Taler Kurant = 300 vom 1. Ja nuar 1853,

B. der 4 % Braunschweigischen Staats⸗ ülebe von 1910 Lit. H b Nr. 0634 über

C. der 3 ½ % Braunschweigischen Leih⸗ vas Fandesschelbber chreibung vom 1. Jull

1909 Serte 7 Lt. D Nr. 0798 dber 500 ℳ,

11u1“ I“

D. der 4 % Schuldverschreibung des Braunschweigischen Kreiskommunalver⸗ band 8 von 1880 Lit. A Nr. 2067 über 100 ℳ,

E. der 4 % Obligation der Stadt Braunschweig Nr. 245 über 300 ℳ,

F. der 4 % Braunschweigisch⸗Han⸗ noverschen Hopothekenbank⸗Pfaadbriefe 1) Serie 25 Lit. C Nr. 07 924 über 500 ℳ, 2) Serie 23 Lit. E Nr. 20 083 über 300 ℳ, 3) Strie 23 Lit. E Nr. 20 082 über 300 ℳ, 4) Serie 23 Lit. E Nr. 21 097 über 300 ℳ, 5) Serie 16 Ltt. D Nr. 10 366 über 200 ℳ, 6) Serie 18 Lit. E Nr. 39 443 über 300

beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spötestens in dem auf den 28. Oktober 1918, Vormittags 11 Uhr. vor dem Herzoglichen Amts⸗ gericht, 16, hier, am Wendentor 7, Zimmer Nr. 40, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Braunschweig, den 21. Januar 1918. Der Gerichtsschreiber Herzoglichen Amts⸗

gerichts, 16: Hilgendag.

[59160] Aufgebot.

Die Frau Rektor Minna Trepte, ceb. Vogel, in Cassel, Jahnstraße 36, hat das Aufgebot des Mantels zu der 3 ½ % Prioritätsobligation der Bergisch⸗Märki⸗ schen Eisenbahn Serie III Nr. 115 143 über 100 Taler glelch 300 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 25. September 1918, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Eiland Nr. 4, Zimmer 12/13, anbe⸗ raumten Aufgeboistermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Giberfeld, den 22. Januar 1918.

Königliches Amtsgericht. Abt. 16.

[58116]

Das K. Amtsgericht Ludwigshafen a. Rh. hat am 16. Jan. 1918 folgendes Aufge⸗ bot erlassen: Die Inhaber der nachbe⸗ zeichneten, auf den Inhaber lautenden und nach glaubhafter Versicherung zu Verlust gecangenen Pfandbriefe der Pfälzischen Hopothekenbank in Ludwigshafen a. Rh.

werden hiermit aufgefordert, spätestens in

dem am Donnerstag, den 19. ESep⸗ tember 1918. Vormittags 9 Uhr, im Zimmer 31 des K. Amtsgerichts Ludwigshafen a. Rh. stattfindenden Auf gebotstermine ihre Rechte bei dem hiesigen Gerschte anzumelden und die Pfandbriefe vorjulegen, widrigenfalls deren Krafiles⸗ erklärung erfolgen wird, und zwar: Serie 32 Lit. B Nr. 3935 über 1000 auf Antrag der Margaretha Barbara Mönius, Witwe des Bauers Johann Wolfgang Mönius in Tragelhöchstädt, und Serie 1 Lit. D Nr. 4587 über 200 auf Antrag des Mintsterial⸗ direktors Dr. Withelm v. Wolf und dessen Ehefrau, Pauline geb. Hahn, in Berlin⸗Wilmeradorf.

Gerichtsschreiberel des K. Amtsgerichts

Ludwigshafen am Rhein.

[59093] 1

Der Direktor Wilbelm Hübsch in München hat als Testamentsvollstrecker für den Nachlaß des in Karlsrube ver⸗ storbenen Majors a. D. Heinrich Hübsch das Aufgebot der Genußscheine der Ameri⸗ kanischen Gummi⸗ und Celluloid⸗Waren⸗ fabrik in Mannheim Nr. 1738 bis 1743, 1745, 3188 bis 3203, 3206 bis 3208, 3211 bis 3213, 3215 bis 3218, 3222 bis 3224, 3226 bis 3275, 3278 bis 3280, 3283, 3286 bis 3288. 3290 bis 3292, 3294 bis 3306, 3308, 3311, 3314, 3318, 332 1 bis 3326, 3331, 3336 bis 3348, 3353 bis 3377, 3406 bis 3408, 3415 bis 3417, 3419, 3422 bis 3425, 3428 bis 3479, beantragt. Der In⸗ haber der Urkunden wird aufgefordert, spaͤtestens in dem auf Mittwoch, den 25. September 1918, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht (1I. Stock, Zimmer 112) anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und dte Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden er⸗ folgen wird.

Mannheim, 21. Januar 1918.

Gr. Amtsgericht. Z. 4.

58959 b 89701 Bitrwe des Privatiers, früberen Kehretsfabrikanten Hermann Claus, Frieda geb. Hagemever, hler, Rabenstraße Nr. 4, hat das Aufgebot des Mündeldepotbuchs Nr. 5, ausgestellt von der Reichsbank⸗ nebenstelle Pforzheimn am 6. August 1914, beantrogt. Der Inhaber der ÜUrkunde wird aufgefordert, spvätestens in dem auf Dienstag, den 1. Oktober 1918, Vormittags 11 Uhr. vor dem Großh. Amtsgericht, Zimmer 33, III. Stock, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Pforzheim., den 17. Januar 1918. Gerschtsschreiberei Großh. Amtsgerichts. B I.

59432 1ben⸗ 1. August 1917 hat die Ebefrau des Krankenkassenbeumten Emil Elaus in Halle, Laden rgstraße 49, 2 Slück

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4. Kriegsanleihe von 1916 über je 100 ℳ, Lit. G Nr. 4 710 619 und Lit. G Nr. 4 710 623, vermißt. Beim Auf⸗ tauchen der Stücke ersucht die Kriminal⸗ poltzet in Halle um Nachricht zu den Alten PVa. 8378/17.

Dalle (Saale), den 18. Januar 1918. Die Polizeiverwaltung. Kriminalpoltzei.

[59417] Abhauden gekummenes Wertpapier.

Am 11. d. Mts. wurde hier angezeigt, daß zu Mainz ein Stück der dritten 5 % Deusschen Reichsanleihe (Kriegsanleihe) 0,4 289 935 zu 1000 samt Talon und Zinsscheinen abhanden gekommen ist.

Wir geben unter Bezugnahme auf § 367 D S. 225 des Handelsgesetzbuchs den Verlust bekannt und ersuchen um ge⸗ fällige Anhaltung des bezeichneten Wert⸗ papiers sowie um Nachricht.

Mainz, den 22. Januar 1918.

Das Polizeiamt.

[52989] Aufgebot.

Der von uns unterm 18. Mal 1898 aus⸗ gefertigte Versicherungsschein Nr. 173 171 über 1000,— auf das Leben der Elsa Hilda Emmy Streng in Neustadt, Herzgt. Coburg, geboren am 27. Januar 1898, ist abhanden gekommen. Der gegen⸗ wärtige Inbaber des Scheins wird auf⸗ gefordert, sich binnen 6 Monaten bei uns zu melden, widrigenfalls der Schein für kraftlos erklärt und ein neuer aus⸗ gestellt werden wird.

Verlin, den 11. Dezember 1917. Victoria zu Berlin Allgemeine Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft.

P. Thon, Dr. Utech,

Generaldirektor. Generaldirektor.

59162] Aufgebot.

Der von uns unterm 28. Mai 1912 ausgeferttgte Hinterlegungsschein zur Lebens⸗ versicherungspoltce Nr. 369 042 des Lehrers und Kantots Herrn Louis Jaroby in Cöln a. Rh. ist abhanden gekommen. Der gegenwärtige Inhaber des Scheins wird aufgefordert, sich innen 6 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls der Schein für kraftlos erklärt und eine neue Ausfertigung erteilt wird.

Berlin., den 18. Januar 1918. Vietoria zu Berlin Allgememe Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft. Dr. Utech, Generaldirektor.

[59163]

Es sollen abhanden gekommen sein:

1) Der auf den Namen der verw. Frau Elisabetha Margaretha Heß, geb. Mann, in Schalkau lautende Versicherungsschein Nr. 222 445; G

2) der Hinterlegungsschein Nr. 138 954, ausgestellt über den auf den Namen des Direktors Rudolf Geist in Berlin lau⸗ tenden Versicherungsschein Nr. 341 089;

3) der Hinterlegungsschein Nr. 118 304, ausgestellt über den auf den Namen des Lehrers Johann Louts Schaake in Scharpenberg b. Schwelm i. Westf. lau⸗ tenden Versicherungsschein Nr. 194 041;

4) der Hinterlegungsschein Nr. 84 974, ausgestellt über den auf den Namen des Landwirts Joachim Hermann Christoph Schulz in Quadendambeck b. Winterfeld i. Altm. lautenden Versicherungsschein Nr. 357 935.

Wer sich im Besitze der Urkunden befindet oder Rechte an den Ver⸗ sicherungen nachweisen kann, möge sich bis zum 25. März ds. Js. bei uns melden, widrigenfalls wir den nach unsern Büchern Berechtigten zu 1 und 2 Er⸗ satzurkunden ausferligen, zu 3 und 4 Zahlung leisten werden.

Gotha, den 21. Januar 1918.

Gothaer Lebensversicherungsbank a. G.

Dr. Samwer. b

[59061]

Der auf den Namen des Herrn Carl Edwin Meister, Kaufmann, früher in Weischlitz, jetzt in Plauen i. Vogtl, lautende Versicherungsschein Nr. 127 696 unserer Gesellschaft soll abhanden gekommen sein.

Wer sich im Besitz der Urkunde be⸗ findet oder Rechte an die Versicherung nachweisen kann, wird aufgefordert, sich bis spätestens zum 25. März 1918 bei uns zu melden, widrigen⸗ falls wir dem nach unseren Büchern Berechtigten eine Ersatzurkunde aus⸗ stellen werden.

„Providentia“ Frankfurter Versicherungs⸗Gesellschaft. Dr. Labes. Höfner.

[58264] Aufgebot.

Der Monteur August Wörmann in Bottrop i. W., Aegidistr. 5, hat be⸗ antragt, die verschollene Katharina Wör⸗ mann, geb. Alborn, verwitwete Korn⸗ rumpf, seine Ehefrau, geboren am 27. Februar 1878 in Niederzwehren, Krs. Cassel, zuletzt wohnhaft in Cassel, für tot zu erklären. Die bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 30. September 1918, Varmittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, hohes Erdgeschoß, Zimmer 48, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklä⸗ 8 erfolgen wird. Au alle, welche Auskuunft über Leben oder Tod der Ver⸗

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schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Cassel, den 7. Januar 1918. Köntgliches Amtsgericht. Abt. 3.

[59164] Aufgebot.

Der Privatmann Gustay Schaper in Hannover hat beantragt, deg verscholleven Leutnont Otto Gersting, geboren 19. Juli 1836 in Hannover, zusetzt bis zu seiner 1860 geschehenen Auswanderung noch Amerika, dafelbst auch wohnhaft gevesen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird aufgefordert, sich spaͤtestens in dem auf Mit woch, den 25. Sen⸗ tember 1918, Mittags 12 Uhr, vor dem unteczeichneten Gericht, Neues Justiz⸗ gebäude, Volgersweg 1, II. Stock, Zimmer 300, anberaumten Kufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, späͤtestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.

Haunover, den 15. Januar 1918.

Königliches Amtsgericht. 27.

[59339] Aufgehot.

Das Fräulein Mathtlde Mertins aus Tilsit, vertreten durch die Rechtsanwäͤlte Justtzrat Meyer und Dr. Jacobt daselbst, hat beantragt, ihren verschollenen Bruder Samuel Richard Mertins, geboren iu Kaukehmen am 5. September 1849, zuletzt wohnhaft in Kaukehmen, für tot zu er⸗ klären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 4. September 1918, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgedotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, e -geht die Aafforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Kaukehmen, den 18. Januar 1918.

Königliches Amtsgericht.

[59166] Ausgebot.

In Vollmacht der Erben des zu Vechelde am 17. 8. 1916 gestorbenen An⸗ bauers Franz Borchard fordere ich hier⸗ mit auf, etwaige Forderungen an den Nachlaß biunen sechs Moaaten bei dem Unterzeichneten oder dem Nachlaß⸗ gericht anzumelden.

Duderste dt, 23. 1. 1918.

Justizrat Schmidt. 8

[59165)2 Aufforderung. VI. 41 16

Am 23. November 1900 verstarb zu Herne i. W. die am 28. April 1823 als Tochter der Eheleute Sportelrenrant Konrad Boedecker und Luise geb. Michels, beide verstorben zu Dortmund, zu Dort⸗ mund geborene unverheitatete Emilie Boedecker. Als Erben kommen außer Abkömmlingen der Grrßeltern der Erb⸗ lasserin päterlicherseils (Boedecker), ge⸗ gebenenfalls auch Abkommlinge der Groß⸗ eltern mütterlicherseits (Michels) in Frage. Folgende Personen: 1) der Eisenvahn⸗ obersckretär Konrad Messiag aus Uater⸗ barmen, Lichtscheiderstraße 14, 2) die Ehe⸗ frau Oberbahnassistent Heinrich Mersch, Sophte Wilhelmine Maria geb. Messing, aus Düsseldorf, Derendorferstraße Nr. 87, 3) die Ehefrau Kassenrendant Arnold Lunnemann, Amalie Henriette Konradia Antoinette geb. Messing, aus Wanne, Feieees 74, 4) Friedrich Arolf onrad Karl Messing in Los Ang⸗l’9 8 r. Staaten von Nordamerika). Ab⸗ ömmlinge der Großeltern der Erblasserin väterlicherseits haben die Erteilung eines Erbscheins als gesetzliche Erben beantragt. Alle diejenigen, denen außer diesen Per⸗ sonen Erbrechte auf den Nachlaß der Erb⸗ lasserin zustehen, werden bhierdurch auf⸗ gefordert, sich spätestens am 20. März 1918, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 2, zu melden.

Herne, den 17. Januar 1918.

Königliches Amtsgericht.

[59168] Aufgebot.

Per Rechtsarwalt Justizrat Dubelman in Cöln hat als gerichtlich bestellter Ver⸗ walter des Nachlasses des am 111. Sep⸗

sfember 1917 in Godesberg verstorbenen

Rechtsanwalts Justitrats ECduard Kramer zu Cöln, Volksgartenstraße 10, das Auf⸗ gebotsverfahren zum Zwecke der Aus⸗ schließung von Nachlaßgläubigern deantragt. Die Nachlaßgläubtger werden daher auf⸗ gefordert, ihre Forderungen gegen den Nach⸗ saß des verstorbenen Justizrats Kramer spätestens in dem auf den 21. März 1918,. Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Reicheneperger⸗ platz 1, Zimmer 245, anberaumten Auf⸗ gebotstermine bei diesem Gericht anzu⸗ melden. Die Anmeldung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderurg zu enthalten. Urkundliche Be⸗ weisstücke sind in Urschrift oder in Ad⸗ schrift beizufügen. Die Nachlaßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nach Befriedigung der nicht aus⸗

seinem Erbteil entsprechenden Teil der Ver⸗ bindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflicht teilsrechten, Vermäͤchtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rech snachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil ent⸗ sprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. Cöin, den 15. Januar 1918 Königliches Amtsgericht. Abt. 60.

[59167] Aufgebot. 1. Das Amtsgericht Hamburg bat heute folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag der Erven der am 7. Oktober 1917 ver⸗ storbenen Frau Marie Henriette Martin, geb. Barteles, rämlich: 1) des Dr. Joh. Zehn, bier, als Pfleger der minderjährtgen Elena Anna Bariels, Isabel Marie Battels, Margarita Bartels, zu Vera Cruz; 2) des Rittergutsbesigers Carl Nicolaus Barfels, Ratergut Taulensee b. Frögtnau, Ostpreußen, Kreis Oterode; 3) des Kaufmanns Heinrich Friedrich Bartels, Berlin, Potsdamerstrase 15 III; 4) ber Witwe Emma Carollne Anna Schilling, aeb. Bartels, Greisswald, Bahn⸗ hofstr. 62/63; 5) der unverehelichten He⸗ lene Bartels, Angerburg, Ostpreußen, Lazarett von Superintendent Braun; 6) des Obermaschinisten maats Wilbelm Otto Bartels, Minenabteilung Curbaven, II. Kompagnte; 7) des Armterunge’ soldaten Hane Walter Julius Bartels, 5. Ers.⸗ Division, Selterfabrik, Deutsche Felb post 838, vertreten durch ihren General bevobmächtigten Oberlandesgerichisrat Dr. L. Niemeyer, hier, Bellevue 61, dieser vertreten durch die hiesigen Rechtsanwälte Dres. Behn, Kaemmeter und Baur wervnen alle Nachlaßgläubiger der am 9. Februar 1860 zu Hamdurg geborenen, am 7. Ok⸗ tober 1917 hierselbst verstorbenen, vorher in Bergedorf, Wentorferstraße 77, wohn⸗ haft gewesenen Frau Marie Henriette Martin, geb. Barteles, des verstorbenen zuletzt in Freiburg i. B. wohnhaft ge wesenen Oberftabsarzt Dr. med. Franz Emil Martin Witwe, aufgefordert, ihre For⸗ derungen bei der Gerichtsschreiberei des hie⸗ sigen Amtsgerichts, Stalhof, Kaiser Wtl⸗ helm.Straße Nr. 76, Hochvparterre, Zimmer Nr. 7, spätestens aber in dem auf Freitag, den 15. März 1918, Vormittags 11 ½ Uhr, anberaumten Aufgebotstermine, Stalhof, Kaiser Wilhelm⸗Straße Nr. 70, I. Stock (2 Treppen), Zimmer Nr. 21, an⸗ zumelden. Die Anmeldung einer Forde⸗ rung hat die Angabe des Gegenstandes und des Grundes der Forderung zu eut⸗ halten. Urkundliche Beweisstücke sind in Urschrift oder in Abschrift beizufügen. Nach⸗ laßgläubiger, welche sich nicht melden, können, unbeschadet des Rechts, vor den Ver⸗ bindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen berücksichtigt zu werden, von den Erben nur insoweit Be⸗ friedigung verlangen, als sich nach Be⸗ friedigung der nicht ausgeschlossenen Gläu⸗ biger noch ein Ueberschuß ergibt; auch haftet jeder Erbe nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit. Für die Gläubiger aus Pflichtteilsrechten, Ver⸗ mächtnissen und Auflagen sowie für die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie sich nicht melden, nur der Rechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nach der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Verbindlichkeit haftet. . Hamburg, den 8. Januar 1918. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[59169]

Durch Ausschlußurteil des unterzeich⸗ neten Gerichts vom 11. Januar 1918 ist der am 19. März 1856 in Heinkenborstel geborene Seemann Ciaus Beheens für tot erklärt worden. Als Todestag ist der 31. Dezember 1887 festgestellt.

Hohenwestedt, den 11. Januar 1918.

Köntgliches Amtsgericht.

Durch Ausschlußurteil des unter eichneten Gerichts vom 17. Januar 1918 ist der verschollene Landwirt Heinrich Johann Epringer, geboren am 21. März 1886 in Ihldech, zuletzt wohnhaft gewesen in Ihlbeck, für tot erklärt. Als Zeitpunkt d.s8 Todes wird der 22. Jult 1917 fest⸗ gestellt. Die Kosten des Verfahrens fahen dem Nachlosse zur Last. Gerichtsgebühren bleiben außer Ansatz.

Osten, den 17. Januar 1918.

Königliches Amtsgericht. II.

[59170] Oeffentliche Zustellung.

Die Zugführerin Valeska Scholtvssek, geb. Kentv, in Hohenlinde, Kirchstraße 52, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Hahn in Beuthen O. S., klagt gegen ihren Ehemann, den Grubevarbeiter Peter Scholtyssek, zuletzt in Hohenl’nd“, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ar⸗ sechtung und Scheidung der Ebe gemß §§ 1333, 1334 B. G.⸗B., mit dem An⸗ trage, die Ehe der Parteien für nichtig zu erklären und dem Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und dem Eventualantrage, die Che ver Parteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗

ergidt. Auch haftet ihnen jeder Erbe nas der Teilung des Nachlasses nur für den

geschlossenen Gläubiger noch ein 1en

bandlung des Rechtsstreits vor die Zwil⸗ kammer III des Koniglichen Landgerichts Uin Beuthen O. S., Zivilgerichtsgebäude