Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.
Auluf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation nachstehender Unternehmungen angeordnet:
121) der offenen Handelsgesellschaft J. B. Spinnerei und Weberei in Isenheim t. Els. (Liquidator: Goller in Ensisheim),
8 128) der Baumwollspinnerei und Weberei Raphael Dreyfus & Co. A.⸗G. in Mülhausen i. E. (Liquidator: Notar Großmann in Mülhausen i. E.). “
Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt) 1 Im Auftrage: von Jonquiéères.
— ——
Spetz & Co., Notar
Bekanntmachung,
betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.
. Auf Grund der Bekanntmachungen, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 227) und betreffend zwangsweise Verwaltung und Liquidation des inländischen Vermögens landesflüchtiger Per⸗
onen vom 12. Juli 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) habe ich die Liquidation der Beteiligungen von Angehörigen feindlicher Staaten und ausgebürgerter Personen an folgenden Unter⸗ nehmungen angeordnet:
122) der Baumwollspinnerei Dreyfuß⸗Lantz & Co. A.⸗G. in
E. (Liquidator: Bankdirektor Dr. Kuhlmann in Mül⸗ ausen i. E.),
123) der Filztuchfabrik Dollfus & Noack G. m. b. H. in Mül⸗ i 8 (Liquidator: Bankdtrektor Dr. Kuhlmann in Mül⸗ ausen i. E.),
124) der Spinnerei Gebweiler A.⸗G. in Gehweiler i. E. (L'qui⸗ inJsgeen. Goller in Ensisheim und Buchhändler Boltze in ebweiler),
125) der Spinnerel Gast G. m. b. H. in Isenheim i. E. (Liqui⸗
dator Notar Goller in Ensisbeim),
126) der Feinspinnerei A.⸗G. in Schlettstadt (Liq uidator: Rechts⸗ nwalt Cramer in Schlettstadt), 1
127) der Kommanditgesellschaft auf Aktien Dietsch & Co.,
Weberet und Färberei in Leberau i. E. (Liquidator: Rechtsanwalt Cramer in Schlettstadt i. E.). Beerlin, den 25. Januar 1918. 8
Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: von Jonquiéres.
Bei der heute öffentlich bewirkten Auslosung derjenigen Gruppen der auslosbaren 4 ½ prozentigen Sch66⸗ anweisungen des Deutschen Reichs von 1917 (6. Kriegs⸗ anleihe), die am 1. Juli 1918 zur Rückzahlung gelangen sollen, sind die Gruppen 134, 287, 449, 749 gezogen worden. ]
Die Besitzer der zu diesen Gruppen gehörigen Schatz⸗
anweisungen werden aufgefordert, die am 1. Juli 1918 fälligen Einlösungsbeträge dieser Schatzanweisungen mit 110 ℳ für je 100 ℳ Nennwert gegen Quittung und Rückgabe der Schuldurkunden und der nach dem Zeitpunkte der Rückzahlung fällia werdenden Zinsscheine Nr. 3 bis 20 bei der Königlich Preußischen Staatsschuldentilgungskasse in Berlin W. 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Diese Kasse ist werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet. „ Die Einlösung geschieht außerhalb Berlins auch bei sämt⸗ lichen Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen. Die Wert⸗ papiere können diesen Stellen schon vom 1. Juni 1918 ab ein⸗ gereicht werden, die sie der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nach der Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli 1918 ab zu bewirken haben.
Der Einlösungsbetrag kann bei den Vermittlungsstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Fälligkeitstage abgehoben werden, wenn die Schatzanweisung der Vermittlungs⸗ stelle wenigstens 1 Woche vorher eingereicht wird.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Mit dem Ablaufe des 30. Juni 1918 hört die Verzinsung der ausgelosten Schatz⸗ anweisungen auf.
Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen Ein⸗
[E
8
lösungsstellen unentgeltlich verabfolgt. Berlin, den 24 Januar 1918. Reichsschuldenverwaltung.
8
8
e⸗ in Hamburg angeordnete Liqui⸗
v
Die am 9. Februar 1917 für die Firma Deutsche Sp ditionsgesellschaft m. b. H. dation ist beendet.
Hamburg, den 25. Januar 1918.
1 Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.
Sekandimchung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung frre eicer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (7GBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
669. Liste.
Nachlaßmassen, Gesamtvermögen und besondere Ver⸗ mögenswerte: I. Die Nachlaßmasse des am 25. Juni 1915 in Narcy verstorbenen Marie Barhara Flanz Alfred Collinet; II. das gesamte im Inlande befindliche Vermögen der französischen Staatsangehörigen Witwe Marie Barbara Franz Alfred Collinet, Marte Claudine Lutse geb. Bompard, in Narcy; III. die Lvpothekenforderung von 46 000 ℳ für Restkaufpreis⸗ forderurg nebst 4 % Zinsen der französischen Staatsange⸗ hörien: a. Taufflieb, Marte Leo, Arztehefrau Marie Ernestene Magdalene geb. Collinet in Giromagny; b. Collinet, Franz Marie Luzian, Oberstabsarzt in Clermont⸗ Fe rand; c. Riüß, Eml Achtl’ Liq idator, Ehefrau, Frarziska Marie geb. Collinet, in Nancy, belastend das Haus Fabert⸗ straße 4 in Metz (Zwangsverwalter: Rechtsanwalt Ho ppe in Metz). Von der Zwangsverwaltung über die Nachlaßmasse aus⸗ genommen bleibt der Hausbesitz des Erblassers in Metz, für
vom 8. Oktober 1917 III A V 5112 angeordnet ist, sowie der Landbefitz im Kreise Metz⸗Land, für den die Anordnung der Liquidation beantragt wird.
Straßburg, den 14. Januar 1918.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
“
AulnMuf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom
1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
670. Liste. Nachlaßmassen: Die Nachlaßmasse der
.
geb. Philippot
zur Nachlaßmasse gehörende Grundbesiz. 1“
Straßburg, den 14. Januar 1911. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Inne 16 IJ. A.: Dittmar. 88 3
—.——
1A1““
weise
nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
Nachlaßmassen: Die Nachlaßmasse der am 8. November 1917 in Straßburg verstorbenen Wittwe des Kaufmanns Jakob Levy, Henriette geb. Cerf, zuletzt in Colmar wohnhaft (Zwangsver⸗ walter: Bürgermeister Geh. Justizrat Diefenbach in Colmar).
Straßburg, den 14. Januar 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. A.: Dittmar
— — 5
anntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung und die Liquidation des inländischen Vermögens Landesflüchtiger, vom 12. Juli 1917 Ge. S. 603) ist für die folgende Unternehmung die
wangsverwaltung angeordnet worden. 8
672. Liste.
Vermögensmassen: Das gesamte im Inlande befindliche Ver⸗ mögen der durch Erlaß vom 13. Dezember 1916 ausgebürgerten Land’sflüchtigen Dr. Thomas, Robert, geboren 15. Dezember 1867 zu Stiuttgart, prakt. Arzt, und Ehefrau, Lina geb. Duffort, geboren 23. Mat 1867, beide zuletzt in Straßburg (Zwangs⸗ verwalter: Extellenz Mandel, Unterstaatssekretär a. D. in Straß⸗ burg). Von der Zwangsverwaltung nicht berübrt wird der Grundbesitz der Landesflüchtigen, für welchen die2 Liquidatton beantragt werden wird. ““ Straßburg, den 14. Januar 1919898.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.
J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung und die Liquidation des in⸗ ländischen Vermögens Landesflüchtiger, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden. X“
673. Liste. 11“
Vermögensmassen: Das gesamte im Inlande befindliche Ver⸗ mögen der durch Erlaß vom 7. Juni 1916 ausgebürgerten Landesflüchtigen Magdalena Rohmer, in Reltgion Schwester Marie Cesarine, geboren 17. Mai 1868 zu Bolsenheim, Barmherzige Schwester, zuletzt in L (Zwanasverwalter: Exzellenz Mandel, Unterstaatssekretär a. D. in Straßdurg). Von der Zwangsverwaltung nicht berührt wird der Grundbesitz der Landesflüchtigen, für welche die Anordnung der Liquidation beim Herrn Reichskanzler beantragt wird.
Straßburg, den 14. Januar 1918.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. 3. A.: Dittmat.
Bekanntmachung. 8
„Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung und die Liquidation des in⸗ ländischen Vermögens landesflüchtiger Personen, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
674. Liste.
Gesamtvermögen: Das gesamte im Inlande befindliche Ver⸗ mögen der durch Erlaß vom 7. Jult 1916 ausgebürgerten Landes⸗ flüchzigen Witwe May, Karl August, Cäcilie Valerie Eugense geb. Meyer, geboren 8. September 1855 zu Straßburg, Rentnerin, zuletzt in Straßburg (Zwangsverwalter: Exzellenz Mandel, Unterstaatssekretär a. D. in Straßburg). Von der Zwanasver⸗ waltung nicht berührt wird der Grundbesitz der Landes flüchtigen, für den die Anordnung der Liquidation beim Herrn Reichskanzler beantragt werden wird.
Straßburg, den 14. Januar 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. 9 J. A.: Dittmar.
“ Bekanntmachung. 5
Gemäß der Bekanntmachung des Stellvertreters des Reiche⸗ kanzlers zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) wurde dem in Stuttgart wohnhaften Warenagent Wilhelm Groz, N⸗ue Weinsteige 51, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs sowie des Kriegsbedarfs untersagt.
Stuttgart, den 23. Januar 1918.
8 Königliche Stadtdirektion J. A.: Dr. Schwammberger, Amtmann.
welchen die Liquidation durch Erlaß des Herrn Reichskanzlers
11¹“
26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar
am 19. Oktober 1917 verstorbenen Rentnerin Witwe Wilhelm Carré, Marie Elisabeth (Zwangsverwalter: Gerichtsvollzieher Reuter in Metz). Von der Zwangsverwaltung ausgenommen bleibt der
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (NGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗
Bekanntmachung.
Dem Gastwirt und Fleischermeister Adolf Seuglina in
Henneberg habe ich auf Grund der Bundesratsverordnung 4 b
23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 603) den Hand
mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen 8
täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weit 84
untersagt. Meiningen, den 16. Januar 1918.
Der Herzogliche Landrat. Freiherr von Erffe
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht
den Superintendenturverweser, ersten Pfarrer Malletke in Elbing zum Superintendenten zu ernennen.
— Finanzministerium.
Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Krei 8 II, Regierungsbezirk Cöln, ist zum 18 Wen 1 Fkasse esetzen.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
„Der ordentliche Professor Dr. Beyerle in Göttinge in gleicher Eigenschaft in die juristische Patultät der Untgerfütst in Bonn versetzt worden.
Den Privatdozenten in der philosophischen Fakultä Universität in Göttingen Dr. Ranke und Dr. Cucgtät g das Prädikat Professor beigelegt worden. 8
Ministerium des Innern.
Der Kreisassistenzarzt, Sanitätsrat Dr. Brieger aus Kosel ist zum Kreisarzt in Landeshut i. Schl. ernannt worden.
Das Diphtherie⸗Heilserum mit den Kontrollnummern 249, 250 und 251, geschrieben: „Zweihundertneunundvierzig, zweihundertfünfzig und zweihunderteinundfünfzig“, aus dem
zur Einziehung bestimmt.
Ministerium für Landwirtschaft, Domän und Forsten.
Anordnung
über das Schlachten von Ziegenmutter⸗ und Schaflämmern.
Auf Grund des § 4 der Bekanntmachung des Stell⸗ vertreters des Reichskanzlers über ein Schlachtverbot für trächtige Kühe und Sauen vom 26. August 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 515) wird hierdurch folgendes bestimmt:
§ 1. Die Schlachtung aller Schaflämmer und Ziegenmutterlämmer, die in diesem Jahre geboren sind oder geboren werden, wird bis auf
weiteres verboten. 8 Das Verbot findet keine Anwendung auf Schlachtungen, die er⸗ folgen, weil zu befürchten ist, daß das Tier an einer Erkrankung ver⸗
enden werde, oder weil es infolge eines Unglücksfalls sofort getötet
nach der Schlachtung der für den Schlachtungsort zuständigen Orts⸗ polizeibehörde anzuzeigen.
Ausnahmen von diesem Verbot können aus dringenden wirtschaft⸗ lichen Gründen vom Landrat, in Stadtkreisen von der Ortspolizei⸗ behörde zugelassen werden.
§ 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden ens § 5 der eingangs erwähnten Bekanntmachung mit Geldstrafe bis zu 1500 ℳ oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.
K 5. Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗ und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.
Berlin, den 20. Januar 1918.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. von Eisenhart⸗Rothe.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Ephoralamt der Diözese Elbing übertragen worden.
Bekanntmachung.
sttaße 76, habe ich die Wiederaufnahme des ihm durch Ver⸗ fügung vom 23. Februar 1917 untersagten Handels mit Gegen ständen des täglichen Bedarfs gestaltet. Berlin⸗Schöneberg, den 23. Januar 1918. Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.
Bekanntmachung.
welchem dem Lederhändler August Schwarzkopf in Friedrich⸗Wilhelmsplatz 4, auf Grund der Reichskanzlerbekanntmachung vom 23. September 1915 der Handel (Ein⸗ und Verkauf) mit Leder jeder Art sowie die Beteiligung an solchem Handel dritter Personen untersagt worden war, wird mit dem 1. Februar d. J. aufgehoben.
Erfurt, den 22. Januar 1918. Die Polizeiverwaltung. Schmidt.
Bekanntmachuüundg.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverässiger Personen vom Handel vom 23. des süne ge. 1915 (R*GSBl. S. 89 babe ich dem Kaufmann Max Cohn, Berlin, Virchomstraße 4, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarss wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersaagt.
Berlin⸗Schöneberg, den 21. Januar 1918.
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswuͤcheramt. 85 V. Machatius. 1
G1““
A Uichen in der Ersten Beilage.)
Sächsischen Serumwerk in Dresden ist wegen Abschwächung
werden muß. Solche Schlachtungen sind innerhalb 24 Sltunden 1
Dem Superintendenten Malletke in Elbing ist das
Dem Schlächtermeister Karl Michna, Berlin, Wrangel⸗
Das Verbot der Polizeiverwaltung vom 23. August Ceig, ⸗ r
ARichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 26. Januar 1918. 8
Seine Majestät der Kaiser und König hörten estern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, den General⸗ fübsvortrag, empfingen eine Abordnung der Balten im Bei⸗ sin des Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes Dr. von büͤhlmann und nahmen die Meldung des Generalleutnants
9
generals des Gardekorps, entgegen.
Ueber den bisherigen Gang der Verhandlungen der in St. Petersburg auf Grund der Zusatzbestimmung zum grester Waffenstillstandsvertrag tagenden Kommission vird von „Wolffs Telegraphenbüro“ nachstehendes berichtet:
Nach Ankanft der deutschen und österreichisch⸗ungarischen Ab⸗ undnung hat die Petersburger Kommission am 1. d. M. ihre Sitzungen begonnen und, verstärkt durch nachträglich eingetroffene bolgarische und türkische Abgeorrnete, die Verhandlungen in zwei Uaterkommissionen, einer für Gefangenenfragen und einer für vittschaftliche Fragen, fortgeführt. Die Gefangenenkom⸗ nission hat sich mit der Heimbeförderung der Zivil⸗ wesonen und der inpaliden Krieasgefangenen sowie mit der Be⸗ handlung der zurückbleibenden Kriegsgefangenen beschäftigt. Da⸗ nben bildet einen wesentlichen Verhandlungspunkt die wichtige rage der Transportmittel und ⸗Wege für den Austausch der Ge⸗ ungenen. In dieser Frage ist von russischer Seite bereitwilligft Entgegenkommen zugesichert worden. Nach Lage der gegenwärtigen Verhältnisse in Rußland kann indessen noch nicht mit Bestimmtbeit zwrauf gerechnet werden, daß sich die für den Austausch wünschens⸗ verte Einrichtung regelmäßiger größerer Transporte auf dem Land⸗ wege schon bald wird verwirklichen lafsen. In der Frage des In⸗ balidenaustausches ist auf der Grundlage der früheren Verein⸗ barungen und des nicht zur Ratfikation gelangten Kopenhagener hrotokolls im wesentlichen Einpernehmen erzielt worden. st es binsichtlich des Austausches der Zivilpersonen bisher u einer Verständigung über den Kreis der Auszutauschenden noch nicht gekommen. Immerhin ist schon im beschränkten Umfange mit der Heimbeförderung begonnen worden.
Meinungsverschiedenheiten grundsätzlicher Art sind ferner bei den Beratungen über die Behandlung der Kriegsgefangenen auf⸗ getreten. Es hängt zum Teil damit zusammen, daß die russische Abordnung mehr auf die Gewährung politischer und sozlaler Vorteile fir die Kriegsgefangenen Wert legt, als auf die Hebung der materiellen eage. Den übrigen Abordnungen kommt es dagegen mit Rücksicht grauf, daß sich die Mehrzahl der Kriegsgefangenen in Rußland in schwerer Notlage befinden, hauptsächlich auf deren Beseitigung an. Rach dieser Richtung werden von den Abordnungen der Verbündeten alle im Bereiche der Möglichkeit liegenden Schritte unternommen.
Die Wirtschaftskommission hat sich zunächst auf die Ver⸗ handlung über die Wiederherstellung der Verkehrsmittel und ⸗wege zwischen den veitragschließenden Ländern beschränkt, da nach russischer Ansicht die Lage der Verhältaisse die Wiederanknüpfung der Handelebeziehungen noch nicht zusäßt. Teils in Vollsitzungen, eils in Unterausschüͤssen ist über das Wiederingangbringen des Post⸗, kelegraphen⸗ und Eisenbahnverkehrs eingebend verhandelt worden. Vorbehaltlich der Zustimmung der beiderseitigen Regierungen ist nun⸗ nehr ein grundsätzliches Einvernehmen über die möglichst baldige Uiederaufnahme eines direkten Post⸗, Telegraphen⸗ iund Eisenbahnverkehrs durch die Front erzielt worden. serbei wurden die technischen Möglichkeiten und die sich aus der itärisch⸗politischen Lage als notwendig ergebenden Einschränkungen nders berücksichtigt. Durch Einsetzung von Fachkommissionen an m Uebergangspunkten soll die Ausfuhrung der beschlossenen Maß⸗ ahmen und die noch Bedarf in Aussicht genommene Ausdebnung ver Verkehrseinrichtungen sichergestellt werden. Auf dem Gebtete der host ist Einigung darüber erzielt, daß der Brief⸗ und Postverkehr zurch die Front im allgemeinen zuzulassen sei. Diese Abmachung bedeutet zugleich eine wesentliche Besserung der Lage der Gefangenen, de nun auf einen schnelleren Empfang ihrer Post werden rechnen bürfen, als bisher. Die Beförderung von Drucksachen unterliegt noch gewissen Einschränkungen. Die Verbandlungen über die Wiederein⸗ fübrung des Postanweisungsverkehrs sind noch nicht abge⸗ schlossen, versprechen aber auch ein günstiges Ergebnis. Einverständnis ist darüber er,lelt, daß Privattelegramme, zu denen auch Ptessetele⸗ gramme zu rechnen sind, wieder allgemein befördert werden dürfen. für den Eisenbahnverkehr kommt es darauf an, den im Kelege abgerissenen Anschluß der beiderseitigen Bahnlinten wieder⸗ herzustellen. Die grundsätzliche Zustimmung zur Vornahme der er⸗ forderlichen Vorarbeiten wurde zussischerseus gegeben. Eine beider⸗ seitige GEinigung üͤber die Punkte, an denen die Wiederherstellungs⸗ arbeiten begonnen werden sollen, konnte indessen noch nicht erfolgen, da die Berichte der an die Front enisandten russischen Kommission noch nicht vorliegen. Das Zustandekommen fester Abmachungen über die Wiederaufnahme eines ordnungsmäßigen Betriebes auf Ver⸗ bindungslinten, von denen die Schnelligkeit der Heimbeförderung der Kriegs⸗ und Zivilgefangenen und die Wiederaufnahme des regel⸗ mäßigen Postverkehrs wesentlich abhängt, wird hoffentlich nicht allzulange auf sich warten lassen.
Die Zensurfrage, die für die noch im Kriege befindlichen Zentralmächte eine besondere Bedeutung hat, ist beiderseits als eine innere Angelegenheit der vertragschließenden Staaten anerkannt worden. Der bisherige Gang der Verhandlungen der Wirtschafts⸗ kommifsion läßt hoffen, daß eine den Interessen beider Partesen Rechnung tragende Vereinbarung über die in Behaadlung ge⸗ nommenen Materialien zustande kemmen wird und daß auch deren leberleitung in die Praxts trotz mancher nicht zu verkennender Schwierigkeiten dann ohne großen Zeitverlust vonstatten gehen wird.
—
8, Die Bekleidung deutscher Kriegsgefangener in seindesland. In letzter Zeit gelangen häufig Gesuche um Beschafsnng und Uebersendung von Bekleidung für deutsche Kriegsgefangene an die Behörden. Von amtlicher Seite wird nun darauf hingewiesen, daß nach den völkerrechtlichen Verein⸗ barungen der Staat zur Bekleidung der Gefangenen verpflichtet it, in dessen Gewalt sich diese befinden. Da unsere Feinde deser Verpflichtung vielfach nicht nachkommen, hat die deutsche Heeresverwaltung, soweit es ihr unter den gegebenen Verhältnissen möglich ist, Naßnahmen zur ausreichenden Versorgung der Ge⸗ fangenen mit Kleidung getroffen. Die in Rußland befindlichen eute erhalten, wie schon seit zwei Jahren, weiterhin in großem mfange Uniformen, Unterwäsche und Stiefel in Sammel⸗ sendungen, die durch Vertreter des Schwedischen Roten Kreuzes a Ort und Stelle verteilt werden. In besonders begründeten Ausnahmefällen veranlassen die örtlichen Vereine des Roten strußes auch die Absendung von Einzeisendungen aus Be⸗ sünden, die das Rote Kreuz zu diesem Zwecke von der Heeres⸗ erwaltung erhalten hat. 1 ie Versorgung der in Frankreich und England kriegs⸗ gefangenen Leute geschieht gleichfalls durch Sammelsendungen, 89 das Rote Kreuz (Kriegsgefangenenfürsorge) in Stuttgart hn Beständen der Heeresverwaltung ebfgr h Aussagen ein⸗ undfreier Zeugen, z. B. verschiedener Austauschgefangener
8 11 5 3 6
Freiherrn von Richthofen, Stellvertretenden Kommandierenden
Dagegen
der Erde aus 25 feindliche Flugzeuge abge
nd Internierter, haben bewiesen, daß die in den französischen
und englischen Lagern befindlichen Unterstützungsausschüss e bümi alle wirklichen Bedürfnisse zu bestreiten vermögen. Die in französischen und englischen Stammlagern oder auf Arbeitskommandos befindlichen Gefangenen haben sich da⸗ her mit etwaigen Gesuchen stets an den (aus Mit⸗ gefangenen zusammengesetzten) Unterstützungsausschuß ihres Lagers zu wenden; Gesuche an deutsche Behörden oder Vereine sind in diesen Fällen zwecklos. Eine Ausnahme gilt nur für die Lazarettkranken und Gefangene, die noch keinem Lager angehören und unter der Adresse des „Bureau de Renseignements“ in Paris oder des „Prisoners of War Information Bureau“ in London zu erreichen sind. Diesen schickt das Rote Kreuz (Kriegsgefangenenfürsorge) in Stuttgart, Neuer Schloßplatz 1, auf Antrag die notwendigen Stücke. Die Gesuche müssen die genaue Adresse (Vorname, Zuname, Dienstgrad, Gefangenennummer, Gefangenenkompagnie), Be⸗ zeichnung des Truppenteils (Regiment, Kompagnie) und die Maße enthalten.
Die stellvertretenden Generalkommandos, stellvertretenden Korpsintendanturen und Ersatztruppenteile sind für die Ab⸗ gabe von Untformen und Wäsche an Kriegsgefangene in kein em Falle zuständig; eine vor kurzem in verschiedenen Blättern erschienene Notiz abweichenden Inhalts beruhte auf einem Irrtum. Auch die dort irrtümlich genannte „Prisoners of War Relief Agency“ in London hat mit der Uniform⸗ versorgung nichts zu tun. 8 8
Im Reichswirtschaftsamt haben, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ meldet, in den letzten Tagen Verhandlungen mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Entschädigung der infolge Kohlenmangels feiernden Arbeiter und Arbeiterinnen triegswichtiger Betriebe der Rüstungs⸗ und Ernährungsindustrie stattgefunden. Die Verhandlungen haben zu einer vollen Uebereinstimmung wegen der dabei zu beobachtenden Grundsätze geführt. Der Bundesrat wird nunmehr über den Erlaß von Bestimmungen, insbesondere über eine Beteiligung mit Mitteln des Reichs Beschluß fassen.
“ Kriegsnachrichten. Berlin, 25. Januar, Abends. (W. T. B. Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.
Großes Hauptquartier, 26. Januar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kron prinz Rupprecht. An der flandrischen Front zwischen dem Blankaart⸗ See und der Lys, bei Lens und beiderseits der Scarpe
von Mittag an Artilleriekampf. Unsere Infanterie brachte von Erkundungen bei Lens, Croisilles und Epehy Ge⸗
fangene zurück.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
In einzelnen Abschnitten am Oise⸗Aisne⸗Kanal, in der Champagne und auf beiden Ufern der Maas lebte die Feuertätigkeit auf.
Westfälische Stoßtruppen holten nach kurzer vorbereitender Feuerwirkung aus den französischen Gräben im Walde von Avocourt 24 Gefangene und 1 Maschinengewehr. Ebenso hatte ein kühner Handstreich gegen die feindlichen Linien am Courières⸗Walde vollen Erfolg.
————
IJn den letzten vier Tagen wurden im bSö vnd vmn ossen. Unsere Flieger führten erfolgreiche Angriffe gegen die französische Nordküste durch. Gute Wirkung wurde in Dünkirchen, Calais und Boulogne beobachtet. Leutnant Roeth brachte gestern innerhalb weniger Minuten drei französische Fesselballone brennend zum Absturz.
Italienische Front. Auf der Hochfläche von Asiago und zu beiden Seiten der Brenta kam es zu lebhaften Artilleriekämpfen. Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues. Der Erste Generalquartiermeister Ludendorff.
SOesterreichisch⸗ungarischer Bericht.
Wien, 25. Januar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldei: Keine besonderen Ereignisse. 88 Der Chef des Generalstabes.
8
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 24. Januar. (W. T. B.) Bulgarischer Bericht vom 23. Januar.
Mazedonische Front: Zwischen dem Ohrida⸗ und dem Prespa⸗See, nördlich von Bitolia, im Cernabogen und im Süden des Dobropolje steigerte sich die Feuer⸗ tätigkeit zeitweilig. Bei Altschah Mahle und westlich des Wardar für uns günstige Erkundungsunternehmungen. An verschiedenen Stellen der Front zwischen Wardar und Dojran⸗ See heftiges Artilleriefeuer. Im Strumatale lebhafte Feuertätigkeit. 1 1
Dobrudscha⸗Front. Waffenruhe.
Sofia, 23. Januar. (W. T. B.) Die Bulgartsche Telegraphen⸗
agentur erhält aus Babadag, einer Stadt in der nördlichen Dobrudscha,
olgende Depesche vom 23. Januar: Die russisch⸗rumänischen EI sind äußerst gespannt. Nach kurzen Gefechten zwischen kleineren russischen und rumänischen Einheiten haben Kämpfe auch zwischen großen Trupenabteilungen begonnen. Zur gegenwärtigen Stunde ist die Welt Feuge eines neuen Krieges zwischen den Verbündeten. Infolge des Versuchs der Rumänen, sich der Wagen mit Munition und des Wagenparks der Truppen des 4. Sibirischen Korps, bestehend aus der 9. und 10. russi⸗ schen Division, zu bemächtigen, witd seit drei Tagen südwestlich Galatz zjwischen den Flüssen Gereth und Pruth mit der größten Erbitterung eine Schlacht geschlagen. Beide Parteien kämpfen mit Kanonen und Monitoren. Die rumänischen Truppen erhalten große Verstärkungen. Um nicht in die Hände der Rumänen zu fallen, baben die Soldaten einer russischen Brioade diesseits der durch den
88 ⁸ ““ 1“ 8. S 5 8
Waffenstillstandsvertrag festgesetzten Demarkationslinie Zuflucht gesucht,
wo sie ihre Waffen, Geschütze, Maschlnengewehre und Ge wehre son ihren Train und ihr Verpflegungsmgterial ablieterten. Der Rest des russischen Korps setzt die Schlacht in Erwartung von Unter⸗ stützungen fort.
Türkischer Bericht.
Konstantinopel, 23. Januar. (W. T. B.) bericht. “ An den Dardanellen lebhafte Fliegertätigkeit. Unsere Flieger griffen den Flughasen auf Imbros an. Gute Wirkung inmitten des Flugplatzes wurde beobachtet. “ An den anderen Fronten keine besonderen Ereignisse. Nach Durchführung der bereits gemeldeten Operation und dem Passieren der eigenen Minensperre ist S. M. S. „Javus Selim“ bei Nagara aus bisher noch nicht aufgeklärte Ursache leicht festgekommen. Nach seinem bald zu erwartenden Frei⸗
Tages⸗
werden ist das Schiff voll verwendungsfähig. 8
18 Der Krieg zur See.
Berrlin, 26. Januar. (W. B. T.) Unter der bewährten Führung des Kapitänleutnants Viebeg erzielte eins unserer Unterseebote kürzlich glänzende Erfolge gegen den Transportverkehr in dem besonders stark bewachten öst⸗ lichen Teil des Aermelkanals. 7 Danpfer mit insgesamt 28 000 B.⸗R.⸗T. wurden innerhalb kurzer Zeit in mit großer Kühnheit durchgeführten Angriffen vernichtet. 4 Dampfer, darunter ein Tankdampfer von etwa 5000 t, wurden aus Geleitzügen, die durch Zerstörer, U⸗Bootsjäger und Fischdampfer stark gesichert waren, heraus⸗ geschossen, davon zwei aus demselben Geleitzug. Unter den übrigen Schiffen befand sich ein größerer Dampfer vom Ein⸗ heitstyp anscheinend nach Le Havre bestimmt. Der Chef des Admiralstabes der Marine.
5 — ——
11““ 1 4 Die Bewaffnung von Handelsschiffen, die der obige Bericht er⸗ wähnt, zählt zu den pötkerrechtswidrigen Maßnahmen der englischen Seekriegsführung. Wenn nur vier der versenkten Dampfer be⸗ waffnet waren, so deutet dies mehr auf Geschützmangel bei unseren Feinden hin, als auf rechtliche Bedenken, welche der britischen Regterung in dieser Frage eiwa hindernd im Wege stehen. Vom deutschen Standpunkt muß jedoch immer wieder hervor⸗ gehoben werden, daß die Bewaffnung von Handelsschiffen, auch wenn sie in England bereits im Jahre 1913 beschlossen wurde und angeblich zu Zwecken der Abwehr vorgenommen wird, einen Versto gegen die internationalen Bestimmungen darstellt; tatsächlich ist längst bewiesen, daß die bewaffneten Handelsschiffe nicht etwa irgend eine seekriegsrechtliche Maßnahme der deutschen U⸗Boote abzuwarten, sondern diese ohne weiteres anzugreifen haben. Das Völkerrecht kannte bis zu Beginn dieses Krieges nur riedliche Handelsschiffe, die sich jeder militärischen Hand⸗ lung zu enthalten hatten und dafür den Schutz der unbewaffneten Angehörigen kriegführender Staaten genossen, und andererseits Kriegsschiffe, zu welch' letzteren auch die ozdnungs⸗ mäßig ausgerüsteten Hilfskreuzer gehören. Führt ein Handels⸗ schiff Geschüͤtze, so verliert es seinen unmilitärischen Charatter. In der von Wilson als Kriegsziel aufgeworfenen und vom Reichskanzler vorgestern erwähnten Frage der Fretheit der Schiffahrt wird die Unzulässigkeit der Bewaffnung von Handelsschiffen später eine wichtige Rolle zu spielen haben. (W. X. B.)
Rotterdam, 26. Januar. (W. T. B.) „Maasbode“ meldet, daß der spanische Segler „Carmen“ (351 Brutto⸗ tonnen) gesunken sei. vAAX“
Kunst und Wissenschaft.
Im Tiziansaale des Kalser⸗Friedrich⸗Museums sind die wichtigsten Erwerbungen, die seit Kriegsbeginn in die Gemäͤlde⸗ galerie gelangten, zu einer Ausstellung vereinigt. Ohbeng steht der Bedeutung und dem Werte nach als beherrschender Mittelpunkt Tizians großes Gemälde „Die Venus mit dem Orgelspieler“, ein Bild, das vor etwa 5 Jahren in dem österreichischen Kunsthandel auf⸗ tauchte und bis dahin völlig unbekannt geblieben war. Damit ist eine Lücke der Galerte aufs beste ausgefüllt worden, den der Gemäldetyp der großen venezianischen Venusdarstellunge war bisher im Berliner Museum nicht vertreten. Zugleich rundete das Bild unseren nicht allzu umfangreichen und wenig vielsettigen Besitz an Werken des großen Venezianers aufs glücklichste ab. Die herrliche Schöpfung trägt deutlich bie Merkmale der genialen, freien und übeilegenen Malweise des reifen Künstlers. Auf einem Ruhebett liegt die üöppige Gestalt der Göttin, die mit einem Hünbdchen spielt, während ihr Amor etwas ing Ohr raunt. Links sitzt ein vornehm gekleideter Kavalier an der Orgel. Er wendet sich mit jähem Ruck der Frauengestalt zu; seine ausdrucke⸗vollen Züge verraten innere Spannung und verhaltene Leidenschaft. In einer hewundernswert leicht und frei hingesetzten Gebirgslandschaft mit tiefblauen Gipfeln und schwermutigem grauen Himme klingt die gesamte Komposnion schön aus. In zwei verwandten Exemplaren, die im Madrider Prado aufbewahrt werden und wohl nur zum Teil vom Meister selbst ausgeführt sind, ist das gleiche Thema in ähnlicher Weise behandelt worden. Angesichts des neuen Berlmer Exemplars, das überall die Spuren tizianischer „Handschrift“ aufweist, muß man eingestehen, daß diese Fafsung hier die endgültige, die gehaltvollste ist und den Meister selbst am Werke zeigt. Es spricht sehr für die anderen Erwerbungen, die wie der Tizian zumeist mit Unterstützung von Freunden des Museums als Geschenk oder als Vermächtnts in den Besitz der Galerie gelangten, daß sie neben diesem Hauptwerk nicht verblassen. Zunächst müssen da die Erwerbungen aus der Versteigerung von Kaufmann genannt werden; die frühe, um 1360 entstandene böhmische Kreuzigung Christi“, Hans von Kulmbachs im Jahre 1520 entstandenes Porträt eines 29 jährigen Mannes und die um 1440 geschaffene, dem Meister von Flémalle nahestehende niederländische „Madonna auf dem Rasen“. Der breite, machtvolle Schwung der weitausladenden Gewandfalten verleiht dem lieblichen Motiv eine Größe und Würde, die das Bild vor agderen zarteren und in der Stimmung behaglicheren Muttergottesdarstellungen auszeichnet. Die Erwerbung des frühen böhmischen Werkes ist EE insofern von hoher Bedeutung, als Tafelbilder aus den Anfängen der deutschen Malerei kaum noch im Handel vorkommen. In diesem Falle kommt voch der glückliche Umstand hinzu, daß von demselben „Meister von Hohenfurt“ des Kaiser⸗Friedrich⸗Museum be⸗ reits die große, weihevolle Glatzer⸗Madonna besitzt, zu derem feier⸗ lichen Prunk und verhaltenem Ernst die Kreuzigung mit der Leiden⸗ chaft der Gestaltung und dem Glanz der starken Farben ein er⸗ gänzendes Gegenstück bildet. — Aus der Hüemeeh Professor Ludwig Knaus (†) stammt eine entzückende stehende nackte „Lukretia“ vor schwarzem Grunde vom älteren Lucas Cranach. Die Art, wie die fein und gefühlvoll geschwungenen Umrißlinien sich kokett von der Schwärze des Grundes abheben, wie zierlich und tänzelnd die schlanke
rauengestalt dasteht, zeugt bei aller Naivität zugleich von zchstem künstlerischen Raffinement. Diesem verhältnismäßig späten Werke gesellt sich noch ein ausgezeichnetes, ehrliches und charaktervolles Männerbildnis aus des Künstlers bester Frühzeit zu.
Bei früherer Gelegenheit kam von dem kölnischen Meister um 1500, der das Pochaltarbild in Aachen schuf, eine farken⸗
. 9 “