1918 / 23 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sun, 27 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

1 An Stelle des verstorbenen Vorstands⸗ mitglieds Rentner Adolf Schriefer, Ollen, ist der Auktionator Fohaan Röfer, Berne, vorläufig als Stellvertreter einstimmig gewäbit. 1 Elsfleth, den 22. Januar 1918. 8 Großherzogliches Amtsgericht.

Erfart. [59470]

Im Genossenschaftsregister ist heute bei der Eesten Erfurter Faugenossen⸗ schaft für Arbeiter und Beamte. ein⸗ geiragenen Wenossenschaft mit be⸗ schränkter Hustpflicht in Erfurzs, ein⸗ getragen, daß Oskar Waliher in Erfurt für Wilhelm Oldag zum Vorstandsmit⸗ gliede bestellt ist.

Erfurnt, den 16 Januar 1918.

Königliches Amtsgericht. Abt. 3.

Goldberg. Mecktb. [59471] In das hiesize Genossenschaftsegister ist zur Techentiner Molkerei, e. G. m. u. H., ia Spalte 4 heute folgendes eingetragen:

1918, Januar 22. Der Jaspektor Hans Lembcke in Kadov ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Oekonomterat Flint in Mühlenhof ist an seiner Stelle in den Vorstand gewählt.

Goldberg i. M., den 22. Januar 1918.

Großherzogliches Amtegericht.

Heilbronn. [59472] Ja das Genossenschaftsregister wurde heute eingetragen: Zur Firma Siede⸗ lungsgenossenschaft des Bundes für soziale Betätigung e G. m. b. H. Heilbrann: In der Generalversammlung vom 18. November 1917 wurde als weiteres Vorstandsmitglien bestellt Hein⸗ rich Fischer, Schäaffner a. D. in Heilbronn. Den 21. Januar 1918. 8 K. Amtsgericht Leibronn. Stv. Amtsrichter Dr. Klaiber

Konitz, Westpr. [59577] In das Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 34 Kl. Paglau Powalkener Spar⸗ und Dacelehuskafses verein e. G. m. u. H., Kl. Paglau, einge⸗ tragen: Mit dem Ausscheiden des GEäͤrtnerei⸗ besitzers August Paul in Friedrichshof aus dem Vorstande ist seine Vertretung durch den Ansiedler Heinrich Stolte in Gruns⸗ berg beendiat. Amtsgericht Konitz, den 18. Januar 1918.

Koscamin. [59473] In unser Gevnossenschaftsregister ist beute unter Nr. 22 die durch Statut vom 10. Dezember 1917 errichtete Genosen⸗ schaft unter der Ftema: Landwirtschaft⸗ liche Kreisgenossenschaft für Fezug und Absatz eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftyflicht in Koschmin eingetragen worden. Gegen⸗ stand des Unternehmens ist: 8

1) Der gemeinschaftliche Einkauf von Weshs eäascocfen und Gegenständen des andwirkschaftlichen Betriebes.

2) Gemeinschaftlicher Verkauf land⸗ wirtschaftlicher Erzeugnsfse.

Die Hastsumme beträgt 1000 für jeden Geschäftsanteil. Letzterer beträgt 100 ℳ. Ein Genosse kann höchstens 20 Geschäftsanteile erwerben. Das Ge⸗ schäftsjahr beginnt mit dem 1. Jult und endigr mit dem 30. Tuni eines jeden Kalende jahres. Die Willenserklärungen des Vorstands erfolgen dutch 2 Mit⸗ glieder, wenn sie Dritten gegenüber Rechtsverbindlichkeit haben soll. Die Zrichnung geschieht in der We⸗ise, daß zwei Mitglieder ihre Namensunterschrift der Firma der Genossenschäaft beifügen. Vorstandemitglieder sind:

a. Der Sägewerksverwalter Otto Richter

in Koschmin,

b. der Prinzl. Generalbevollmächtigte

Alwin Richter in Radenz, c. der Direktor der landwirtschaftlichen Schule Olto Geweniger in Koschmig, und zwar: Otto Richter als Direktor, Alwin Richter als dessen Stellvertreter. „Die von der Genossenschaft ausgehenden öffentlichen Bekanntmachungen erfolgen unter der Firma der Genossenschaft, ge⸗ zeichnet von zwei Vorstandsmiigliedera in der Koschminer Zeitung und im Posener Genossenscha isblatt. Die

Einsicht der Liste der Genofsen ist in den Dienststunden jedem gestauet.

Koschmin, den 18. Januar 1918.

Königliches Amtsgericht. 8

Langensalza. [59474]

In unser Genossenschaftsregister ist bei Nr. 8, Alteugotterner Darlehnskaffen⸗ verein e. G. m. u. H. in Altengottern, eingetragen: Der Landwirt Oskar Pompe ist aus dem Vorstand ausgeschieden, an seine Stelle ist der Landwirt August Werneburg in Altengottern in den Vor⸗ stand gewählt worden.

Langensalza, den 17. Janvar 1918.

Königliches Amtsgericht.

Mayen. [59475] Im Gexvossenschaftsregister ist beute unter Nr. 20 hei der Firma „Schreiner⸗ Werk⸗Genossenschaft, eingetragene Genossenschaft mit beschräukter Haft⸗ pflicht in Mayen“ eingetragen worden: An Stelle des aus dem Vorstande aus⸗ geschiedenen Johann Beraweiler iint der Schreinermeister Adolf Ruthenfranz in Maven als neues Vorstandzzmitglied ge⸗ waͤhlt worden. Mayen, den 22. Januar 1918. Königliches Amtsgericht.

Reichenbach, Vogt! [59 476] In das hiesige Reichsgenossenschafts⸗ register ist heute auf das den Konsum⸗ verein Hanshalt, eingetragene Ge⸗ upfsenschaft mit beschri 9 e F.

pflicht, in Netzschkau, betreffende Blatt 8 eingetragen worden:

Der Kontocist Pzul Büitner in Netzsch⸗ kau ist nicht mehr Mitglied des Vorrtands. Der Werkmeister F anz Luvwig Zübisch n Netzschkau ist Mitglied des Vorstands. Köntglich Sächsisches Amtsgerich Reichen⸗

bach, am 22. Januar 1918.

St. Goar. [59477]

Im Genosseuschaftsregister ist bei Nr. 2, betreffend den Bacharacher Darlehne⸗

kassenverein e. G. m. u. H. in Ha⸗ harach beute folaendes einao er worden: „An S mitgliede mann ir meister in den glieder Vereinsv Stimmel den Ver dieses N. kanten 8 durch G 9. Septe

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(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)

Düren, Kheinl. [59481]] 7. Januar Nr. 300 für Schaeller, Püren, eingetragenen Muster

(Flächenerzeugvisse für Teppiche, Nrn. 60047, 5010, 7997, 8011, 7817, 7996) 4 2+ 86 86 8 8

Sagan.

In unser Musterregister wurde am laß des am 8. Juli 1914 zu Sagan, 1918 bezüglich der unter setgem die Fuma Gebrüder Fabrikbentzers Karl Schlabach wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Sagan, einge⸗ den 17. Jannar 1918.

tragen, daß die Verlängerung der Schutz⸗ frin auf meitere drei Iebre am 7. Januar 1918, Nachmittags 5 Uhr 20 Min., an⸗ gemeldet ist.

Amtsgericht Düren.

1¹) Konkurse.

Berlin. [59494] Ueber den Nachlaß der im Jahre 1917

Wesselburen. 159499] Das Konkureverfahren über das Ver⸗ mögen des Wirhtommisstonärs Ernst Maaßen in Wesselburen witd nach er⸗ folgter Abhaltung des Schlußtermins hier⸗ durch aufgehoben. Wesselburen, den 19. Januar 1918. Königliches Amtsgerichtt.

verstorbenen, zuletzt in Berlin, Grenaditer⸗ 20 E.

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92ε—‿ι ꝙm, νꝙτƷ νο —2 24„ ᷓveannhheen 2ge Königliches Amtsgericht. 4 [59498] Das Konkursverfahren über den Nach⸗ verstorbenen

letzten Wohnsitz,

[594870]

Vom 1. April 1918 an treten in allen Personen⸗ und Gepacktarifen Erhöhungen ein. In gewissen Verbindungen wird die durchgehende Abfertigung aufgeboben. Nähere Auskunft erteilt die Verkehrs⸗ enecale⸗ I in Dresden, Strehlenerstr. 1 gedg.

7

Dresden, den 24. Januar 1918.

Kgl. Gen.⸗Dtr. d. Sächf. Fesseisse.

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2 22

[59489] 1u“ Kotlenverkehr nach den de französtschen ufw. Grenzübergonge punkeen. Wie bereits in der 2. 88⸗ machung vom 29. November 1917 „mü⸗ kändigt ist, kommt zu den tt für eeer Fecpe. Hrente . nahmetoarif vom 1. Oktober 1908 5. Steinkohlen usw. von rbern sch en üür schen Siatioren nach den deutscz⸗frams⸗ sichen usw. Grevzübergangspunkten 8 8 1. Februar d. Js. ab für die Strec,n

der Prinz. Leinrich⸗Bahu ein Zuschla e Wepehund, welcher 0,31 N r

(Unterschrift.) [59492] 8

918 Güterverkehr. 30. März 1 lreten vbie Arebmehas und Getreide usw.) außer Kraft. Stuttgart, den 23. Januar 1918. Kencraldirektion hcgn der K. Asrvtt. Staatzeisen bah en.

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wie folgt:

8 8

1) Die bisher noch nicht niedergeschlagenen und noch nicht rechtskräftig erledigten Untersuchungen gegen Personen, die vor dem heutigen Tage die Eigenschaft als Kriegsteilnehmer erlangt haben, wegen der in den erwähnten Erlassen bezeichneten Straftaten werden niedergeschlagen, wenn die Straftaten vor dem heutigen Tage und vor der Einberufung

2) Den unter 1 bezeichneten Kriegsteilnehmern werden die vor ihrer Entlassung von den Fahnen Strafbefeyl eines preußischen Zivilgerichts einschließlich der auf Grund des Gesetzes über den Bolagerungszustand gebildeten außerordentlichen Kriegsgerichte oder durch Strafverfügung einer preußischen Polizeibehörde oder durch Strafbescheid einer preußischen Verwaltungsbehörde wegen der vor der Einberufung zu den Fahnen begangenen Straftaten bis zum heutigen Tage rechtskräftig erkannten Strafen, soweit sie noch nicht vollstreckt oder erlassen sind, einschließlich der Nebenstrafen und der rückständigen Kosten in Gnaden erlassen, sofern die einzelne Strafe oder ihr noch nicht vollstreckter Teil nur in Verweis, Geldstrafe, Haft, Festungshaft bis zu einem Jahr einschließlich oder Gefängnis bis zu einem Jahr einschließlich allein oder in Verbindung miteinander oder mit Nebenstrafen besteht. Der Erlaß der Nebenstrafen erstreckt sich indessen nicht auf die nach § 42 Abs. 1 des Milntäärstrafgesetzbuchs von Rechts wegen

eingetretenen militärischen Ehrenstrafen. Die vorstehend bezeichneten Strafen sind auch dann erlassen, wenn sie zu

einer Gesamtstrafe vereinigt sind; jedoch tritt in diesem Falle der Straferlaß nur ein, wenn der Gesamtbetrag der

Strafe oder sein noch nicht vollstreckter Teil das oben bezeichnete Maß nicht übersteigt. ö

Auf die Strafen, die von einem der mit anderen Bundesstaaten gemeinschaftlichen Gerichte erkannt sind, findet

dieser Erlaß Anwendung, sofern nach den mit den beteiligten Regierungen getroffenen Vereinbarungen die Ausübung des Begnadigungsrechtes in dem betreffenden Falle Mir zusteht. . .““

SDie Niederschlagung und der Straferlaß erfolgen unter der Bedingung, daß nicht der Täter mit Rücksicht auf eine Straftat seine

Eigenschaft als Kriegsteilnehmer verloren hat oder verlieren wird; sie erstrecken sich ferner nicht auf solche Personen, die Kriegsteilnehmer

geworden sind, obwohl sie die Fähigkeit zum Dienst in dem deutschen Heere oder der Kaiserlichen Marine gemäß 8s 31, 34 des Reichs⸗

strafgesetzbuchs, §§ 32, 33, 42 des Militärstrafgesetzbuchs verloren hatten. Soweit sich jedoch auch Fülle dieser Art zu einem Gnaden⸗ erweise eignen, will Ich Einzelvorschlägen auf Niederschlagung der Untersuchung oder auf Erlaß oder Milderung der Strafe entgegensehen.

(Eiinzelvorschlägen auf Erlaß oder Milderung der Strafe will Ich auch dann entgegensehen, wenn Kriegsteilnehmet⸗ die nach ihrer

Einberufung zu den Fahnen Straftaten begangen haben, deshalb nicht unter Meinen heutigen oder einen Meiner sestßeren militärischen

Gnadenerlasse fallen, weil gegen sie nach den Bestimmungen der Militärstrafgerichtsordnung von bürgerlichen Behörden auf Strafe erkannt

ges 2 ermächtige ferner den Justizminister, zugunsten der oben bezeichneten Kriegsteilnehmer und deren Hinterbliebenen in Straf⸗ 1

sachen, die vor preußischen Zivilgerichten geschwebt haben und bis zum heutigen Tage rechtskräftig erledigt sind, die Kosten, soweit sie

noch nicht erlassen sind, ganz oder teilweise auch unter Rückerstattung bereits gezahlter Beträge niederzuschlagen, und die Befugnis zur

Niederschlagung auf andere Justizbehörden zu übertragen. Die Minister des Krieges, der Justiz, des

Innern und der Finanzen haben die Anordnungen zu treffen. ““

Großes Hauptquartier, den 27. Januar 1918.

““

Dr. Friedberg. Graf von Roedern. von Eisenhart⸗Rothe.

von Breiteubach. von Waldow.

Hergt.

Graf von Hertling. Sydow. von Stein. Drews. Schmidt.

An das Staatsmin

8