Auf den Bericht vom 27. g Meines Erlasses vam 27. Januar 19009 1) Die Oberlehrer der dem Minister der geistlichen und Unterrichts⸗Angelegenheiten unterstellten höheren Lehranstalten 89 sofern sie eine zwölfjährige Dienstzeit von der Beendigung des Vorbereitungsdienstes ab zurückgelegt haben, 8
Hälfte der Gesamtzahl Mir zur Verleihung des Charakters als Studienrat mit dem persönlichen Range vierter Klasse vorgeschlagen werden. 2) Den bisherigen charakterisierten Professoren an den höheren Lehranstalten wird hiermit an Stelle des Charakterz Professor der Charakter als Studienrat mit dem persönlichen Nange der Näte vierter Klasse beigelegt. 9 3) Zur Verleihung des Charakters als Geheimer Studienrat können Mir sortan neben den Direktoren in geeigneten Fäͤl auch ältere besonders bewährte Studienräte vorgeschlagen werden. 8 4) Die Kandidaten des höheren Lehramtes, die im öffentlichen Schuldienste stehen, werden während ihrer Vorbereitungen als Studienreferendare und nach erlangter Anstellungsfähigkeit als Studienassessoren bezeichnieit. c
Großes den 8 b
hg Wilhelm
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Dezember v. J. brstimme Ich unter entsprechender Abänd
An den Minister der geistlichen ꝛc.
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Ihren Berichten habe Ich entnommen, daß die Säuglingssterblichkeit in den vom Russeneinfall heimgesuchten Teilen Meiner reuen Provinz Ostpreußen schon vor dem Krieg zu Sorgen Anlaß gegeben hat. Die schweren Opfer, die jener jetzt zu neuem Leben erblühende Landesteil dem Vaterland hat bringen müssen, haben diese Sorge wesentlich verstärkt. Ich habe wiederholt daronf ingewiesen, daß die Minderung unserer Volks⸗ und Wehrkraft, die der Krieg für alle Landesteile mit sich gebracht hat, die ernsee Aufmerksamkeit des Staats und aller Vaterlandsfreunde dringend verlangt. Für Ostpreußen gilt dies in besonderem Maße. Es ist Mie deshalb eine besondere Freude, durch Gewährung eines Beitrags von 500 000 Mark aus den von freundlichen Gebern Mir für Zwect der Kriegsfürsorge gespendeten Mitteln die Errichtung einer allen Zweigen des Mutter⸗ und Säuglingsschutzes dienenden Anstalt im Regjerungsbezirk Gumbinnen ermöglichen zu können. Möchie diese Anstalt, deren Entwickelung sich Meines besonderen Schutzes erfreuen soll, dazu beitragen, jenen besonders bedürftigen und deshalb Mir besonders am Herzen liegenden Landesteil einer glücklichen Zulunf
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Großes Hauptquartier, den 27. Januar “ 6 Z₰(BN 3ꝰO₰ͤℛͤͤͤͤ1AAa“] 8
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Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Geschäftsstelle (M 1“ Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt, Berlin SW., Beetence,ne 882. 1
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Ner Bezugspreis brirägt vierteljährlich 6 ℳ 30 Pf. Alle Postanstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitunganertrieben für Gelbstabholer auch die Königliche Geschäftastelle Sw. 48, Wilhelmstr. 32.
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5
18 Verlin, Montag, den 28. Januar, Abends.
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die Königliche Geschäftsstelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers 1
Anzeigen nimmt an: V
Berlin SW 48, Wilhelmstraße Nr. 32. — = N.
Unter dem gestrigen Datum ist eine Sonderausgabe des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ (Nr. 23 d. Bl.) erschienen, die Gnadenerlasse Seiner Majestät des Kaisers und Königs, ferner einen Allerhöchsten Erlaß, betreffend die Einführung des Studienratstitels usw. an höheren Lehranstalten, sowie einen Allerhöchsten Erlaß, betreffend Errichtung einer Anstalt für Mutter⸗ und Sänglingsschutz im Regierungsbezirk Gumbinnen,
Inhalt des amtlichen Teiles:
Bekanntmachungen, betressend Ausfuhr⸗ und Durchsuhrverbote.
Ordensverlethungen ꝛc.
Deutsches Reich. Ernennungen ꝛc. sch 5
. Bekanntmachung, betreffend die Ernennung von Mitgliedern
des Reichsausschusses für den Wiederaufbau der Handelsflotte.
Bekanntmachung, betreffend Aenderung und Ergänzung der
Eichordnung.
Verordnung uͤüber Bier und bierähnliche Getränke. Bekanntmachung, betreffend weitere Aenderung der Aus⸗ führungsbestimmungen vom 10. Oktober 1916 zu der Ver⸗
ordnung über Rohtabak.
Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung
des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen. Bekanntmachung, betreffend Darlehnskassenschelne. 8 betreffend die Ausgabe der Nummer 13 des Reichs⸗
esetzblatts. Königreich Preußen.
Grnennungen, Charakterverleihungen, Standeserhoͤhungen und sonstige Personalveränderungen.
Berichtigung einer Bekanntmachung, betreffend eine Zwangs⸗
verwaitung. ekanntmachung, betreffend die nächste Sitzung des Bezirks⸗ eisenbahnrats in Berlin.
Erste Beilage:
G Bekanntmachung. Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 26. November
1917 (Reichsanzeiger Nr. 281 vom 27. November 1917), be⸗
treffend Aus⸗ und Durchfuhrverbote, bringe ich nach⸗ stehendes zur öffentlichen Kenntnis:
I. Die Bewimmung unter II der Bekanntmachung vom 26. No⸗ vember 1917, wonach das Aus⸗ und Durchfuhrverbot für Waren der in derselben Befanntmachurg unter I Ziffer 12 genannten Art auf Taschenuhren und Taschenubrieile keine Anwendung findet, wird mit Wirkung vom 25. Januar 1918 aufgehoben. b
II. Die durch die vorstehende Bestimmung dem Durchfubrrerbot unterstellten, bisher sin die Durchfuhr nicht verbotenen Taschenubren und Taschenuhrteile sind zur Durchfuhr freizulassen, soweit sie bis zum 6. Februar 1918 zr Beförderung aufgegeben sind. 8
Berlin, den 25. Januar 1918.
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller.
Bekanntmachung.
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 4. April 1917 (Reichsanzeiger Nr. 82), betreffend das Verbot der Aus⸗ und Durchfuhr von Waren des 13. Abschnitts des Zolltarifs, bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis:
In Ziffer III der Bekanntmachung vom 4. April 1917 (dem Verbot unter Ziffer I nccht unterstellte Waren) erhält der Absatz, betreffend Waren der Nr. 678, folgende veränderte Fassung:
Cdelsteine, bearbeitet: ohne Fassung (mit Ausnohme der zu tech⸗ nischen Zwecken bestimmten); in anderer Weise als zu tech⸗ nischen Zwecken gefaßt; in einer zur unmittelbaren Verwendung als Schmuck oder Zierrat geeigneten Form oder geschaitten (Gemmen, Kameen); Schmuckwaren aller Art in Verbindung mit Edelfteinen, soweit sie nicht an sich unter andere Nummern fallen aus 678. 8
Berlin, den 25. Januar 1918. 9
Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 1. Juni 1917 Rei hsanzeiger Nr. 129 vom 2. Juni 1917), belreffend das Verbot der Ausfuhr und Hurchfuhr der Waren des 19. Abschnitts des Zolltarifs (Feuerwaffen, Uhren, T
werkzeuge, Kinderspielzeug), bringe ich nachstehendes zur öffent⸗ lichen Kenntnis:
a. Im ersten Absatze der Ziffer III der Bekanntwachung vom 1. Juni 1917 ist die Selle: „unbeschadet der Waren usw. erlassenen
Gestim mungen“ zu streichen. b. Aus dem Verzeichnis unter Ziffer III derselben Bekannt⸗ machung sind die Absätze Nr. 1—4 übder Taschenuhren sowie Uhr⸗
gehäuse, Uhrwerke, Rohwerke und Uhrfurnitmen zu Taschenuhren der Ausfuhrnummern 929 b, 929 c, 930 b, 931 und 932 des Statistischen
Warenverzeichn sses zu stzeichen.
c. Die durch die vorstehende Bestimmung dem Aus⸗ und Durch⸗ fuhrverbot unterslellten, bisher für die Aus⸗ und Darchfuhr nicht
verbotenen Gegenstände sind zur Aus⸗ und Durchfuhr freizulassen, sowein sie bis zum 6. Febzuar 1918 zur Beförderung aufgegeben sind. Berlin, den 25. Januar 1918. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Katasterkontrolleur a. D., Steuerinspekkor Korth in Mühlhausen i. Th. den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Lehrer Otterburig in Neukölln den Adler der In⸗
haber des Königlichen Hausordens von Hohenzallern,
dem Oberbahnassistenten a. D. Dahms in Lippehne, Kreis
Soldin, Friedrichs in Benstaben, Kreis Stormarn, von
Kelberg und Schencke in Hamburg das Verdienstkreuz in
Gold,
den Eisenbahnzugführern a. D. Filter in Altona, Heitmann
in Neumünster, Trilck in Hamburg und dem Waldwärter
Winter in Nendorf, Kreis Stolzenau, das Verdienstkreuz in Silber,
bahnmaschinisten a. D. Rogge in Wittenberge, dem bisherigen E“ Rix in Neumünster und dem bisherigen Eisenbahnhilfsnachtwächter Lankow in Hamburg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Polizeiwachtmeister a. D. Osterberg dem Schutz⸗ mann Rappe, den Schutzmännern a. D. Bilke, Fielitz, Kraft, Scholz und Schulze, sämtlich in Berlin, den Eisen⸗ bahnschaffnern a. D. Dreier in Oßerburg und Herbel⸗ schmidt in Havelberg, dem Waldwärter Pawelczyk in Forsthaus Lichtenthal, Kreis Jarotschin, dem Kohlenmesser g. D. Siebenschuh in Kruaghütte, Landkreis Saar⸗ brücken, den Eisenbahnweichenstellen a. D. Kirchberg in Neumünster, Lehmann in Havelberg und Nieber in Marwedel, Kreis Dannenberg, dem Eisenbahnbüro⸗ diener a. D. Möser in Mekelfeld, Landtreis Harburg, den Eisenbahnrottenführern a. D Müller in Wallsbüll, Landkreis Rathjens in Quarnstedt, Kreis Steinburg, und
egener in Dahmker, Kreis Herzogtum Lauenburg, dem
Bahnwärter a. D Paetow in Redefin, Mecklenburg⸗Schwerin, dem bisherigen Eisenbahnschlosser Claußen, dem bisherigen Eisenbahnbohrer Voß, beide in Neumünster, dem bisherigen Eisenbahnmaschinenputzer Paulsen in Flensburg und dem ehemaligen Maschinenbauer Schale in Berlin das Allgemeine Ehrenzeichen sowie
dem Unteroffizier Eickfeldt und dem Kanonier Nowicki die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
auf den Vorschlag Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin und des Kapitels der zweiten Abteilung des Luisen⸗ ordens
Ihrer Durchlaucht der Fürstin Katharina zu Carolath⸗ Beuthen, geborenen Gräfin von Reichenbach, in Carolath die erste Klasse der zweiten Abteilung des Luisenordens mit der Jahreszahl 1865 sowie 1
der verwitweten Frau Buragräfin und Gräfin Elisabeth zu Dohna⸗Schlobitten, geborenen Gräfin von Kanitz, in Maulen, Landkreis Königsberg,
der verwitweten Frau Majoratsbesitzer Freifrau Katharina Schmidt von Schmidtseck, geborenen von Westernhagen, in Woplauken, Kreis Rastenburg, 86
der Frau General Maria Jacobi, geborenen Patzig, in Posorten, Landkreis Allenstein,
der Frau Rittergutsbesitzer Wilhelmine von Weiher,
geborenen von Pirch, in Lauenburg in Pommern,
der Frau Rittergutsbesitzer Ernestine Menger, geborenen Robert⸗Tornow, in Voßberg, Kreis Saatzig,
der Frau Gisela von Heydebrand und der Lasa, ge⸗ borenen Gräfin Matuschka, Gemahlin des Königlichen Kammer⸗ herrn auf Schloß Storchnest, Kreis Lissa,
der Frau Generallandschaftsdirektor Regine von Klitzing, geborenen von Nosenstiel, in Posen und
der Frau Landrat Helene Buresch, geborenen Voigtel, in Hohensalza die zweite Klasse der zweiten Abteilung des Luisen⸗ ordens mit der Jahreszahl 1865 zu verleihen.
—
geborenen Gräfin zu Stolberg⸗Stolberg, dem Polizeiwachtmeister Jähr er. in Berbin, dem Knapp⸗ Kreis Lüben, schaftsbeamten Dunker in Barop, Landkreis Hörde, dem
Fabrikschlossermeister Vogelsang in Duisburg, dem Eisen⸗ kreis Görlitz,
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
der Frau Geheimen Oberfinanzrat Maria Heßberger, geborenen Berta, in Berlin,
der Frau Rittergutsbesitzer Adele Freifrau von der Goltz, geborenen von Steegen, in Kallen, Kreis Fischhausen,
der verwitwesen Frau Majoratsbesitzer Marie von Basse⸗ witz, geborenen Fretin von Verschuer, in Fuchshöfen, Land⸗ kreis Königsberg i. Pr.,
der verwitweten Frau Landrat Hedwig Kre idel, ge⸗ borenen Palis, in Konitz,
der Frau Pastor Hedwig Wagner, geborenen Kaufmann, in Königsberg N.⸗M., b .
der Frau Landrat Marga von Tschirschky und Boegendorff, geborenen von Rathenow, in Belzig,
der Frau Fabrikbesizer Gertrud Häbler, geborenen Her⸗ furth, in Forst, Lausitz,
der verwitweten Frau Kommerzienrat Elise Eschenbach, geborenen Schulz, in Zanow, Kreis Schlawe,
der Frau Gräfin Helene von Zieten, geborenen Woller, in Smolitz, Kreis Gostyn,
der Frau Landrat Gertrud von Rospatt, geborenen Schulz, in Birnbaum,
der Frau Masoratsbesitzer Adolfine Stursberg, geborenen Hepner, auf Jankow, Kreis Mogilno,
der Frau Fideikommißbesitzer Johanna von Tielsch, geborenen Petzold, in Neu Altwasser, Kreis Waldenburg,
der verwitweten Frau Gräfin Margarete Rex, geborenen
bem Eisenbahnlokomolivführer a. D. Kroll in Flensburg, von Mezrad, in Ober Oertmannsdorf, Kreis Lauban,
der Frau Justizrat Rosa Marck, geborenen Heimann, in Breslau,
der Frau Majoratsbesitzer Aanes Gräfin von Ballestrem, in Obergläsersdorf,
der Frau Rentnerin Davida von Berge in Moys, Land⸗
der verwitweten Frau Oberstleutnant Charlotte Goßler, geborenen Hoffmann, in Naumburg g. S.,
dem Fraulein Susanne von Nathusius in Halle a. S.,
dem Fräulein Hedwig Moye in Cassel,
der Frau Oberbürgermeister Julie Gebeschus, geborenen Schweickhardt, in Hanau und
der Frau Oberpräsidialrat Margarita Momm, geborenen Valentiner, in Koblenz das Frauenverdienstkreuz in Silber zu verleihen.
Deutsches Reich.
Seine Mäjestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem mit der zeitweiligen Leitung der Gesandtschaft in Hömbur; betrauten Gesandten z D. Grafen von Quadt zu Wykradt und Jsny, Allerhöchst Ihrem außero dentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister in Caräcas von Prollius sowie dem Unterstaatssekretär im Auswärtigen Amt, Gesandten z. D. Dr. Freiherrn von dem Bussche⸗ Haddenhausen den Charakter als Wirklicher Geheimer Rat mit dem Prädikat Exzellenz zu verleihen.
Bekanntmachung.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 24. Janua 1918 auf Grund des § 8 des Gesetzes über die Wiederher⸗ stellung der deutschen Handelsflotte vom 7. November 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1025) zu Mitgliedern und stell⸗ vertretenden Mitgliedern des Reichsausschusses für den Wiederaufbau oder Handelsflotte die nachstehend aufgeführten Personen ernannt:
A. Zu Mitgliedern:
1) den Wirklichen Geheimen Rat, Direktor im Reichs⸗ wirtschaftsamt Exzellenz von Jonquières, als Vorsitzenden,
2) den Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Reichsschatzamt Dr. Müller, 8
3) den Admiralitätsrat im Reichsmarineamt Dr. Warns⸗ Pichlmaier,
8 den Königlich bayerischen Bezirksamtmann Bittinger,
5) den Direktor des Germanischen Lloyd Professor Dr. Pagel in Berlin,
6) den vormaligen Direktor der Hamburg⸗Südamerikanischen Dampfschiffahrtsgesellschaft Alfred Jarke in Hamburg,
7) den seemännischen Beirat des Vorstands der Seeberufs⸗ genossenschaft Redatteur Paul Müller in Hamburg.
B. Zu stellvertretenden Mitgliedern:
1) den Wirklichen Geheimen Oberregierungsrat, Präsi⸗ denten des Kaiserlichen Kanalamts, Dr. Kautz als stellver⸗ tretenden Vorsitzenden,
8 han Mäarilegberbauret in Kgu Krell,
3) den Kniglich preußischen Landgerichtsdirektor Geheimen Justizrat Wilke in Berlin, he