1918 / 24 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

4) den Königlich sächsischen Regierungsamtmann Dr. von

Haebler,

5) den Direktor der Seeberufsgenossenschaft Schauseil in

Hamburg, 6) den Oberingenieur J. S. Teucher in Berlin,

7) den Versicherungsmakler Carl Wuppesahl in Bremen.

Berlin, den 25. Januar 1918. Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein. Bekanntmachung, betreffend Aenderung und Ergänzung der Eichordnung. Vom 23. Januar 1918.

Auf Grund des § 19 der Maß⸗ und Gewichtsordnung vom 30. Mai 1908 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 349) wird die Eich⸗ ordnung vom 8. November 1911 (Beilage zu Nr. 62 des

Reichs⸗Gesetzbl. S. 960) wie folgt geändert: Artikel 1 Flüssigkeitsmaße § 37 Nr. 1 erhält folgenden Zusatz:

Bei den emaillierten Maßen ist es zulässig, die Stempel auf zwei nahe beielnander liegenden Stempeltropfen von mindestens je

10 Millimeter Länge anzubringen. Artikel 2 Meßrahmen für Brennholz 1. § 67 erhält folgende Fassung: Zulässige Maßgrößen Zulässig sind Meßrahmen mit einer lichten Rahmenfläche

von 0,5 Quadratmeter oder einem ganzen Vielfachen von

0,5 Quadratmeter (große Meßrahmen), ferner

von 0,2, 0,1, 0,05 und 0,02 Quadratmeter (kleine Meßrahmen).

2. § 69 Nr. 2 Satz 1 fällt fort. 8 Artikel 3 Praͤjisionswagen 1. Im § 10 Abs. 3 Satz 1 fallen die Worte fort: „und den kleinen Präzisionswagen 100)“ 2. Im § 100 säͤllt der zweite Satz fort. Artikel 4 Selbsttätige Wagen Hinter § 106 wird der folgende § 106 a eingefügt:

8 106 a Selbsttätige Milchwagen

1. Zulässig sind als selbsttättge Milchwagen nur felbsttätige Kilogramm Sie müssen hinsichtlich Gestalt, Etnrichtung und Bezeich⸗ nung die für selbsttätige Balkenwagen vorgeschriebenen Anforderungen einhalten (§§ 101, 102, 104); jedoch kann die Last auch durch eine

Balkenwagen mit einer größten zulässigen Last von 20 und mebr.

Laufge vich seinrichtung aufgewogen werden.

2. a) Nach Ausschaltung der selbsttätigen Einrichtung muß die Wage sowohl bei der nshhn zulässigen Last als auch bei nforderungen an Handelswagen

ihrem zhnten Teil allen genügen.

b) Für die Wage mit der selbsttätigen Einrichtung darf der Fehler des Mirtels aus 10 reg lrecht zustande gekommenen Füllungen bei Prüfung mit dem vollen Betrag und bei Peüfung mit dem zehnten Teil der größten zulässigen Last

höchstens bet agen: 1 Gramm für jedes Kilogramm der größten zulässigen Last. c) Die Abwoeichung der Einzelfüllungen vom Mittel aus 10 Wä⸗ gungen darf nicht mehr betragen als 1,5 SGramm ür jedes Kilogramm derg ößten zulässigen Last. 6 1820 Stempelung erfolgt wie bei den selbsttätigen Balkenwagen 6). Berlin⸗Charlottenburg, den 23. Januar 1918. Kaiserliche Normal⸗Eichungskommission. Dr. Jung.

Verordnung über Bier und bierähnliche Getränke.

Vom 24. Januar 1918. Auf Grund der Verordnung über Kriegsmaßnahmen zur

Sicherung der Volksernährung vom Se2e ma⸗ 1916 Früiche. Gesetzbl. S. 401)

Gesetzbl S. 823) wird für das Gebiet der Norddeutschen Brausteuergememschaft verordnet:

8*

§ 1 . Bier und bierähnliche Getränke 2 Abs. 1 b), deren Stamm⸗ würze mehr als drei vom Hundert an Extraktstoffen enthält, dürfen nicht hergestellt werden.

§ 2 Beim Verkaufe durch den Hersteller darf der Preis für 100 Liter in Fässern nicht übersteigen: a) für untergäriges und obergäriges Bier: 23 ℳ; b) für bierähnliche Getränke im Sinne des Brausteuergesetzes vom 15. Juli 1909 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 773) und für sonstige bierähnliche Getränke (Ersatzbiere): 21 ℳ.

Der Höchstpreis schlie⸗ßi, wenn die Ausschankstaͤtte am Orte der Herstellung liegt, die Kosten der Beförderung bis zu dieser und die Kosten der Rückbeförderung der leeren Fässer, wenn Versendung nach einem anderen Orte als dem Herstellungsorte mit Bahn oder Schiff erfolat, die Kosten der Beförderung bis zur Verladestelle des Herstellungsorts und die Kosten der Rückbeförderung der leeren Fässer von dieser Stelle ab sowie die Kosten des Ein⸗ und Ausladens da⸗ selbst ein. Erfolgt die Versendung nach einem anderen Orte als dem Herstellungsorte ncht mit Bahn oder Schiff, so schließt der Höchst⸗ preis die Kosten der Beförberung innerhalb des Herstellungsorts und die Kosten der Rückbeförderung der leeren Fässer in dem gleichen Umfang ein.

Der Höchsipreis in Abs. 1, 2 gilt auch, außer in den Fällen des § 5, beim Verkaufe durch andere Personen als den Hersteller, wenn diese Personen oder der Erwerber am Orte der Herstellung ihre ge⸗ werbliche Niederlassung oder ihren Wohnsitz haben.

Der Höchslpreis gilt nicht bei Abgabe von Bier und bierähn⸗ lichen Getränken im eigenen Ausschank des Herstellers.

Verträge über Lieferung von Bier oder bierähnlichen Getränken, welche zu höberen als den nach Abs. 1 bis 3 zulässigen Preisen ab⸗ geschlossen sind, gelten mit dem Inkraftreten dieser Verordnung als zum Höchstpre’s abgeschlossen, soweit die Lieferung zu diesem Zeit⸗ punkt noch nicht erfolgt ist.

Die Landeszentralbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen können viedrigere als die im § 2 bestimmten Peeise festsetzen. Sie können bestimmen, daß Verträge, die vor Inkraftreten der von ihnen festgesetzten Höchstpreise zu einem höheren Preise abgeschlossen sind, als zum Höchstpreis abgeschlossen gelten, soweit nicht die Liefe⸗ rung vor diesem Zeitpunkt erfolgt ist.

Kraft. vom 20. Februar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 162) außer Kraft.

betreffend weitere Aenderung der Ausführungs⸗ bestimmungen vom 10. Oktober 1916 zu der Ver⸗

f erhn ig über Rohtabak vom 10. Oktober 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl.

(Reichs⸗Gesetzbl. S. 1149) in der vom 21. November 1916 (Reichs⸗ zember 1916 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 1389), vom 30. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. 1917 S. 1), vom 17. Januar 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 54), vom 20 März 1917 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 249), vom 12 April 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 353) und vom 27. Dezember 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1132) werden wie folgt geändert:

haltenden Tabakerzeugnisse verz chten.

Bedarfs zugrunde zu legen:

Die im Abs. 1 genannten Behörden oder Stellen können für den sowie für

Weiterverkauf, soweit er nicht im § 2 bereits geregelt ist, den Verkauf in Flaschen Höchstpreise festsetzen.

§ 4 Der Höchstpreis (§§ 2, 3) ermäßigt sich für Bier und bierähn⸗ liche Getränke, die vom Hersteller aus einem anderen Brausteuer⸗ gebiete geliefert werden, um die im Herstellungsgebtete gewährte Aus⸗

fuhrvergütung.

§ 5 ie Inhaber von Gast⸗ und Schankwirtschaften sowie von anderen Betrieben, die Bier oder bierähnliche Getränke offen oder tn Flaschen oder anderen Gefäßen im Kleinverkauf abgeben, haben durch deutlich sichtbaren Aushang in den Wirtschaftsräumen und Verkaufs⸗ stellen die Verkaufspreise für diese Getränke in den zum Ausschank

oder Verkaufe kommenden Maßen bekanntzugeben.

Die angekündigten Preise dürfen nicht überschritten werden. 8

§ 6 Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus⸗

führung dieser Verordnung.

§ 7 Bier und bierähnliche Getränke 2 Abs. 1 b) dürfen nicht

untereinander gemischt verkauft werden. § 8

Die in dieser Verordnung oder auf Grund dieser Verordnung festgesetzten Preise sind Höchspreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, vom 4. August 1914 in der Fassung der Bekanntmachung

vom 17. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 516) in Verbindun mit den Bekanntmachungen vom 21. Januar 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 25), 23. März 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 183) und 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 253). Fs

Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft, 1. wer Bier oder bierähnliche Getränke mit einem höberen als dem nach § 1 zugelassenen Stammwürzegehalte herstellt

oder dem Verbot im § 7 zuwiderhandelt; 2. wer die gemäß § 5 angekündigten Preise überschreitet; 3. wer den gemäß § 6 erlassenen Ausführungsbestimmungen zuwiderhandelt. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

§ 10 Mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark wird bestrast, wer der ihm nach § 5 Abs. 1 obliegenden Verpflichtung nicht nachkommt.

§ 11 Die Vorschriften dieser Verordnung finden keine Anwendung auf Bier, das auf Anfordern der Heeresverwaltungen oder der Marine⸗ verwaltung an die Feldtruppen zu liefern ist. 8 § 12 1 Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen. 13 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Verordnung über Bier

Berlin, den 24. Januar 1918.

Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. von Waldow.

Bekanntmachung,

ordnung über Rohtabak. Vom 24. Januar 1918. Auf Grund des § 3 Abs. 2, der 8§8 12 und 13 der Ver⸗

S. 1145) bestimme ich:

Die Ausführungsbestimmungen vom 10. Oktober 1916 assung der Bekanntmachungen esetzbl. S. 1288), vom 15. De⸗

z si 3 erhält mit Wirkung vom 1. Februar 1918 ab folgende assung:

Tabak, dessen Erwerb einem Hersteller von Tabakerzeugnissen gestattet wird, darf nur entsprechend den Weisungen der Deutschen Zentrale für Kriegslieferungen von Tadakerzeugnissen, Sitz Minden in Westfalen, verarbeitet werden. Solange die Zentrale keine andere Weisung erteilt, haben Hersteller von Tab kerzeugnissen von ihrer monatlichen Erzeugung für die Zentrale ebensooiel zur Verfügung zu halten, wie sie im Durchschnitt der Monate Oktober, November und Deien ber 1916 an die Zentrale zu liefern hatten. Die zur Verfügung zu haltenden Mengen betragen indessen mindestens den nachstehenden Anteil der im Januar 1917 hergestellten Mengen:

bei Zigarren zum Herstellerpreise bis einschließlich 90 Mark

für 1000 Sück . ..60 vom Hundert,

bei Zigarren zum Herstellerpreis über 90 bis 130 Me 1060 Stüuh 8

und bet Nauk“ .

Die Zentrale kann auf Lieferung der zu ihrer Verfügung zu

Für die Zeit vom 1. Februar 1918 ab ist bei Bemeffung des

bei Herstellern von Zigarren und Schnupftabak, welche Heeres⸗ lieferungen ausführen, und bei Herstellern von Kautavak die um 60 vom Hundert gekürzte Verarbeitung der ersten 7 Monate des Jahres 1915 oder die um 60 vom Hundert gekürzte Verarbeitung der ersten 7 Monate des Jahres 1916, wenn letzterer kleiner ist als die der ersten 7 Monate des Jahres 1915;

bei Herstellern von Zigarren und Schnupftabak, welche keine Heereslieferungen ausführen, die um 80 vom Hundert ge⸗ kürzte Verarbeitung der ersten 7 Monate des Jahres 1915 oder des Jahres 1916, wenn die Verarbeitung in den ersten 7 Monaten des letzteren Jahres geringer gewesen ist;

bei Herstellern von Rauchtabak, welche Heereslieferungen aus⸗ führen, und für die Verwendung von Ersatztabaken 19 der Bekanntmachung vom 27. Oktober 1916, betreffend Er⸗ gänzung der Ausführungsbestimmungen vom 10. Oktober 1916 zu der Verordnung über Rohtabdak Reicht⸗Gesetzbl. S. 1200 —) zur Herstellung von Zigaretten die um 60 vom Hundert gekürzte Verarbeitung der ersten 7 Monate des Jahres 1916;

bei Herstellern von Rauchtabak, welche keine Heereslieferungen ausführen, die um 80 vom Hundert gekürzte Verarbeitung der ersten 7 Monate des Jahres 1916;

bei Kleinmengenverkäufern die durchschnittliche Abgabe im Kleinmengenverkehr in den ersten 7 Monaten des Jahres 1915; als Kleinmengenverkauf gilt bei inländischem Roh⸗ tabak der Verkauf von nicht mehr als 30 Kilogramm bei Abgabe von inländischem und ausländischem Rohtabak der Verkauf von höchstens 60 Kilogramm an denselben Ab⸗

2₰

„Bei der Herstellung von Zigarren tritt eine weitere Ein⸗ schränkung der Verarbeitung für die Betriebe nicht ein, welche 250 Kilogramm und weniger Rohtabak monatlich verarbeiten und Heereslieferungen ausführen. Würde bei Zigarrenherstellungsbetrieben welche Heereslieferungen ausführen, die Vtrarbeitung infolge der Einschränkung (Abs. 2) unter 250 Kilogramm Rohtabak monatlich herabgehen, so dürfen gleichwohl 250 Ktilogramm moratlich ver⸗ arbeitet werden. Bel Zigarrenherstellungsberrieben, welche Heeres⸗ lieferungen nicht ausführen, ermäßigen sich diese Mengen auf 125 Kilogramm.

Die für den Bezug von Robtabak auf Dauerschein zugelassene Höchstmenge wird allgemein auf monatlich 90 Kilogramm bestimmt.

Als Heereslieferung gilt nur die Ausführung der durch die Zentrale vermittelten Aufträge.

Die Auslandsgesellschaft kann auf Antrag der Zentrale aus⸗ nahmsweise den Bedarfsanteil von einzelnen Herstellern von Tabak⸗ erzeugnissen, die ganz oder überwiegend mit Heereslieferungen be⸗ schäftigt sind, vorübergebend erhöhen und den Bedarfsanteil von anderen Herstellern von Tabakerzeugnissen vorübergehend herabsetzen. Der Beschluß über die Erhöhung des Bedarfsanteils ist dem Reichs⸗ kommissar zur Bestätigung vorzulegen; gegen die Heradsetzung des Bedarfsanteils ist Beschwerde an einen aus dem Reichskommissar und zwei vom Reichskanzler zu bestimmenden Vertretern der Tabakindustrie zusammengesetzten Ausschuß zulässig.

Die Uebertragung von Bedarfsanteilen ist nur auf Antrag der Zentrale mit Genehmigung der Auslandsgesellschaft unter Zustimmung des Reichskommissars zulässig.

Berlin, den 24. Januar 1918.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.

Bekanntmachung,

bete i529 Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen.

Vom 25. Januar 1918. 8

Auf Grund des § 51 des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen vom 25. Mai 1910 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 775) hat der Bundesrat folgende Ergänzungen der am 9. Juli 1910 und 3. August 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 925 beziehungsweise 692) bekanntgemachten Ausführungsbestimmungen beschlossen:

Zum VI. Abschnitt. Einrichtung der Verteilungsstelle und der Berufungskommission zu §§ 30 und 31):

1. In Ziffer 3 Abs. 1 ist als vierter Satz einzuschalten:

Die Ernennung und Wahl der Mitglieder der Verteilungsstelle und der Stellvertreter, soweit dieselben nicht lediglich in Ausführung der Bestimmungen des § 30 Abs. 2 des Kaligesetzes vom 25. Mat 1910 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 775) bei den Entsch idungen der Ver⸗ teilungsnelle über die Kürzungen 13) der Beteiltgungsziffer mit⸗ wirken, erfolgt nach Ablauf der am 31. Dezember 1917 beendigten Amtsperiode für den Zeitraum bis zum 30 Juni 1921, die Er⸗ nennung der Mitglieder der Berufungskommission für die Zeit bis zum 31. Dezember 1921.

2. In Ziffer 10 Abs. 2 tritt als vierter Satz hinzu:

Die Wahl der Mitglieder der Verteilungsstelle, soweit dieselben nicht lediglich in Ausführung der Bestimmungen des § 30 Abs. 2 des Kaltgesetz s vom 25. Mat 1910 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 775) bei den Entscheidungen der Verteilungsstelle über die Kürzungen 13) der Beteiligungsziffer mitwirken, hat für den Zeitraum, endigend mit dem 30. Juni 1921, bis zum 31. Januar 1918 zu erfolgen.

Berlin, den 25. Januar 1918.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Dr. Göppert.

Auf Grund des § 18 Abs. 4 des Beeenesecssäte vom 4. August 1914 (NGBl. S. 340) wird hiermit zur allge⸗ meinen Kenntnis gebracht, daß am 31. Dezember 1917 an Darlehnskassenscheinen 7 689 000 000 ausgegeben waren. Hiervon befanden sich 6 264 514 000 im freien Verkehr.

Berlin, den 23. Januar 1918.

Der Reichskanzler (Reichsschatzamt). Im Auftrage: Dombois.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 13 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 6228 eine Bekanntmachung über die Ausführungs⸗ behöärden und die Ausführungsbestimmungen für die Unfall⸗ versicherung von Tätigkeiten im vaterländischen Hilfsdienst im Ausland, vom 19. Januar 1918.

Berlin W. 9, den 25. Januar 1918.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen. Finanzministerium. Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in

Malmedy, Regierungsbezirk Aachen, ist zu besetzen. .

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗

angelegenheiten. Dem Privatgelehrten Dr. Willy von Grolmann in

Wiesbaden ist der Titel Professor verliehen.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Die Bekanntmachung vom 16. Januar 1918 über

die Zwangsverwaltung für das in Deutschland befindliche Ver⸗ mögen der Gräfin Margarete von Pourtalès, geb. Fretin von Schickler, und ihrer Kindler Beatric, Max, Lonis und Jean ist irrtümlich erfolgt. 14

8

Berlin, den 22. Januar 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.

Bekanntmachung. Am Mittwoch, den 30. d. Mts., findet eine außerordentliche

Sitzung des Bezirkseisenbahnrats Berlin statt. Den Gzegenstand der Tagesordnung u lediglich die Vorlage, betreffend Aenderung des Berliner Stadt⸗, Ring⸗ und Vororttarifs, bilden.

Berlin, den 22. Januar 1918. Königliche Eisenbahndirektion. Wul

nehmer innerhalb einer Kalenderwoche.

2

Aicchtamtliches.

Denutsches Reich. Preußen. Berlin, 28. Januar 1918.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten, wie mafs Telegraphenbürs“ meldet, vorgestern den General⸗ gbzvortrag. Gestern wohnten Seine Majestät der Kaiser mit brer Majestät der Kaiserin dem Gottesdienst im Dom n’ nahmen danach die Glückwünsche des Neichskanzlers Dr.

8 8 b.

Hertlina zu Allrhöchstseinem Geburtstage d hörten später den Generalstabsvortrag.

2 vrauneoe waaee mmissars für 1b

vorden ist, hat der Mimister des Innern, mwi mraphenbüro“ meldet, naoch Benehmen mit dem mmissar die Bearbeitung sämtlicher Angelegenheiten jes Kriegswucheramts, die bisher in seinen Händen log, mihn abgege ben. Der Minister des Innern wird sich in Zukunft nur .

—ö—

12

korreferierend an Personal⸗ und Orgenisations⸗ scchen beteiligen.

Nach der Bekanntmachung vom Jannar 1918, be⸗ iefend Aus⸗ und Durchfuhrver für Waren des B. Abschnitts des Zollzarifs, in diese meigers“ sind auf die Freiliste neu 9 Bearbeitete ungefaßte Edelsteine, die nicht zu technischen

8 Fex inl. ,— 25„& 2 1 Schmuckzwechen, bestimmt sind

worden:

wiederholter Hinweise werden, wie durch „Wolffs büro“ mitgeteilt wird, immer noch Anfragen ine des Auslandes gerichtet. Da ein unmtttelbarer Lerkehr mit dem feindlichen oder neutralen Anslande aus mlitärischen Gründen nicht zulässig ist, die an solche Stellen gerichteten Anfragen also immer erst angehalten umd den zu⸗ lündigen Stellen überwiesen werden müssen, so wird er⸗ geut darauf aufmerksum gemacht, daß zur Ermittelung mißter Militärpersonen lediglich die Zentral⸗Nachmei hüros der vier deutschen Kriegsmmüisterien und des R marineamts sowie die zuständigen Einrichtungen des den Koten Krenzes in Anspruch genommen werden dürfen. bis ins kleinste ausgearbeitete Organtsatinn Roten Kreuzes steht in unmittelbarem Verkehr mit den Mach⸗ geisebürds der feindlichen Kriegsministerien und verfügt guch sonst über zahlneiche ausländische Verbindungen. Die irtlich zuständigen Stellen, die meist den Titel „Hilfe für kriegsgefungene Deutsche“, „Ausschuß sur Ermtrtlung bermißter“ oder ähnliche Namen fühnen, sind auf dem in allen Postämtern aushängenden „Merkblatt für den postverkehr mit Kriegsgefangenen“ verzeichnet. Im Zweifel⸗ salle wende man sich un dus Zeutralkomiter der deutschen Ver⸗ ine vom Roten Kneuz, Abzeilung für Gefungenenfürsonge, perlin SW. 11, Abgenndneterhaus, den Humburgischen Londes⸗ ein vom Roten Krenz, Ausschuß für deutsche Kriegs⸗ sangene, Hambung, Ferdinandstraße 75 (für Norddeutsch⸗ d), oder den Verein vom Noten Krenz, Ausschuß fün gsche Kriegsgefangene, Frankfurt a. M., Zeil 114 (für Süd⸗ Sd Westdeutschland), die die zuständige Stelle nachweisen den.

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Bayern.

Seine Majestät der König Ludwig hat, wie „Wolffe telegraphenbüro“ meldet, anläßlich des Geburtsfestes beiner Majestät des Kaisers in Anerkennung der auch m letzten Kriegsjahr von dem bayerischen Heere errungenen tfolge eine neuerliche Militäramnestie erlassen und wie n den Vorjahren eine gnadenweise allgemeine Löschung von Etrafvermerken in den Strafregistern angeordnet.

Sachsen. 1 Seine Majestät der König hat an Seine Majestüt hden Kaiser, wie „Wolffs Sächsischer Landesdienst“ melder, aus Anlas Alerhöchstbessen Geburtstages nachstehendes Glücl⸗

wunschtelegramm gerichtet⸗ Seiner Majestüt dem Kaiser! Zu Deinem morgigen Seburif⸗ tage bicte Ich Dich, Meine innigsten Glück⸗ unt Seoenhwünsche enlgegenzunehmen. Auf vas Lebenkjahr, an dessen Ende Du ehy, karnit Dr voller Dankbarkeit genen Gort den AUmüächtigen zurück⸗ blicken, der in ihm den veurschen Wuffer ernente Stege zu Kor de, ar Wasser und ün der Luft geschenkt hot. Troß deser herrlichen Gertpügt wähnen unsere Feinde noch immen, unß diech zablenmöpige Meber. macht zu Byben wersen zu Lönnen. Aver je züher sit fich an viest nügertsche Hoffnung klammern, um p fester ift vaser Wextruugn und ursere Zuversicht, doß wir uner Delner Flchrung vie Angriffe der Frinde bezwingern und zu Linem ehrnennollen, Deut Miunds freit Entwicklung für vie Zukauft fichernnen Frieven gelungen werven. Trer und Unerschittterlich stehe Sch mit Mennen Suchsen autt weuerhin zu Dir zur Erneichung vieser hobhen Zieler, vaß und mit

Gortes Hilfe in Deinem urnen Lebentjahre veschieden sein möüsfe⸗

Friedrich August.

Die Frier ves Geburtstages Sciner Mrhrstüan des Kaisers und Königs.

Zum wierien Mole mührend des Krieges wurde gestern ber Geburtstag Seiner Mujestitt des Kuisers und Köndgs venangen, swar nicht mit dem festrrohen Treiben friehkncher ter sondern nuch dem Wunsche Seiner Mchestüt duch Mies⸗ mal in jener stilleren Weise, wie sie dem Ernst ver Zetten angemessen ist. Aner das prüchtige Wetter ie lustig bei leichter Luftbemwegung um Sonnenscheir flatternen Fuhnen und Flaggen ver üffentlichen Gehüubde und emer großen Zuhll non Prinathüufern gaben nver Reichshaumt naht em freunvliches, feftliches Nussehen. Es lag eimus mie borfrühlimganhnen in der Luft umd im Sum ver Mensthen e dos Strußenbild velehten. Festaottesnienste, Feftatte n

Schulen und Hochschulen, vei denen mie Remner der Weihe und Beveuiung vdes Tages gehachten, unt endere würhige Feiern in geschlussenem Kreise fanver wie in den Vorjahren statt. Bon den in Berlin an eftrigen Bormittug abgehultenen Airchlichen Feiern mar

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die vebeutumgenöllfte der Festnottesbienft in her Könt!g

ichen Hof⸗ und Domkirche, dem Seine Moljestät der

Kaiser u ihre Majestät die Kaiserin und Konigin zurzeit hier anwesenden Müuglieder des Königlichen Hausetz beiwohnten. Der weite Naum des Gottes⸗ hauses war bis auf den letzten Platz gefüllt,. Zugegen waren unter anderen die in Berklin anwesenden Minister, die Reichstags und Landlagt und zahlreiche Pvertreier des biplomatischen Korps. Der Domcher leitete die kirchliche Feier mit dem Gesang des 20. Psalms ein, schloß sich die mit dem Gesang des Lutderliedes endende Liturme. Die Feftprediat hielt der Oberhofprediger D. Dryander über Jescias Kap. 40, Vers 31: den Herrn bauen, kriegen neue Kraft, daß ie auffahren mit Flügeln wie die Adler, daß sie laufen und Mit dem gemeinsumen Gesang des Niederländischen Dank⸗

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gebets schloß die erhebende Feier.

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Feier vertonter Festgef Mar Bruuch folgte,

der Lehrkörper der Univerfctät, npran der Rektor, Geheimer Regierungsrnmt Professor Dr. Penck, der 1 rsitätsrichter und die Delane, seinen feierlich in den Suoal. Feitrer

end vorher mit einer fest⸗ heimen Oberbaurat Professor Dr.⸗ Ing. Hüllmann geleitet, vder Minister der geistlichen und Umterrichmoangelegenheiten Dr. Schmidt, seinen Einzug. Nach dem von dem Chor ulsbunn Professor Hül Inn doas Wort zur Festrede üher „die Ent⸗ wickelung Schiffbreues“ Das gemeinsam gefungene Lied: us ist des Deutschen Voaterlambd?“ gab der Feier einen erhebenden Ausklan Anch die Landwirtschaftlüiche Hochschule hutie ühre Feier zu Ehren Alerhöchsten Geburtztages bereits um Vorabend begoangen. sond Moachmittags 5 Uhr sacl bder Hochschule in Anmwesenheit des Ministers für Loand⸗ Forsten von Etsenhart⸗Rothe, hüh Beurxmten des Minsterimms und zahl⸗ gelabener Güste statt. Der Festraum ner Bebeuuung des Touges entsprechend geschmückt. Nach dem einleitenden Musikstück, dvem ver üchliche Jnhres⸗ bericht des Rektores, Geheimen Regierungeruts Profefsors Krüger folgte, und

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sprach der Rektor über das

der Festrebe: „Grundlagen und Aufgabem kanmten Iurtereffe, mos Seime Majeftit dem Wasserhun entgegenbringe, sei es muhl gerechtfertin, o·n suinem Gehunts⸗ inge über mesen Gegensiand zu rechen. Der Rehner un⸗ grenßie zunächst kurz, mons unter zukurtechnischem . . verstehen sei und ging soahdann dazu über, nie Gevieis zu vesmrechen umd Hie Hilfsmittel anzudentemn, die zu den gruntllegennen Porschungen 1 seien. Wenn anch bis 1912 gegen 6000 Ge⸗ nossenschaften im Interesse der Budenkultur gegen einen Aufwand von nohezu 500 Millimnen Mark in Preußen ent⸗ stamden seien, so sei dies lein Grumd defür, die Hünne in den venn es sei noch sehr viel zu um übrig ge⸗

getan werben, um unsere Ernühnung Um vas Hohe Ziel zu rreichen, müffe mun mit gewissen Borurteilen über den Nupen des Wossers brechen, mie on zmei Beispielen usm wurde. Der Armeemorsch Nr. 9 veschluß die würvdige Feier

Schoß zu legen; blieben und müsse

In der Tierürztlichen Hochschule wurde die Feier, Hetruswort zu Grunde:

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welcher der Minifter für Lonvdwirtschuft, Domünen und Forften veiwohnte, durch CEhmrgesang nes Berliner Lehrergssongvereins erüöffnet. Alsnam gab der Rettor, Geheimer Regierungsrat Profofsm 6 Ueberficht über nus Amtsjohr 1907/18. Die Festrede hielt dar Geheimne Regierungsrmt Professur Dr. Eberlein üher vus Thema: „Die Vetertnürchtrurgie und der Krieg“.

Die Huandelshochschule beging die Kuisergeburtatugs⸗

feier in der neuen Auln, in ver ehemuligen Heiligen⸗Geistkixchhe. Wungmers „Kuisermorsch“ leiteie fie ei. Die Festrehe hialt ver Pnofesior der Hanbvelswissenschuft Dr. Prion über nen „Imnternaticmulem Geld⸗ und

dem Kriege“.

Die Mitalieder des Moagistrans und ver Studtvern und

stübtische Beannte zu gememfumer Feier

netenversammlung von Berlüin,

Ehrenbeumte hutien sich gestern mittag

in der mit Blatmpflunzer geschmüͤckten prachtvoller Hulle des

Berliner Stoadchauses versfummelt

marich” Michard, Wagnors. Danach hielt ver⸗ meifter Wer muth eine Reode, u schuften unseres Kaisors seierte: N. und mehr uls eimmcll sich selbft übermwunden.“ Sein Bolk werhe in Salbstbeherrschung seimmer würbig sein. Die Rene Aang mit einem begeistert aufgenommener den Kaiser und König aus. Mit meiterer 1 Wilharmmnischen Orchesters und bes Lehrergeiangwereins fund die Faterlichtet ihr Enbe.

Fur die Berlbiner Gornison wurden Vormtttags in fämtlichen Garnisonkirchen Feftanttesnienste angenutten. Auch im den Lazavretten wurde hes Tuges durch Gnttesyienft somie durch Gesfungsmortrüge genach.

Die höheren Stchulen mie begingen die Faier umrahmte Feftakte, bei venen nie Lehrtörpers auf

Leiter dver Ansftulten ooer

hinwiesen.

pder Stadtverwaltung und der Offigierkorgs Lern In 3 wohnten Ihre Maujestüt die Königin, bie Prinzeffinnen de FKio iglichen Hauses, pwie vie der Hofgesellschaft vem Seorreer vienfie ven. Pn

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„Gevet für den Rönig“ machm der Rektor, Geheimrat

virmmomatischen Kpes. 1 ine Frühlhücstufel Ktert, zu ber ver preußische Gesundie, Wirklicher

im Hör⸗ 22 ꝓæ

mar Kleist eir mark RKaulsens truger. dem de⸗ Festgottesvienst ftatt, dem hie

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mächtigte GWeneraiynberst Freiherr von Bp fra⸗

erläntert ver türkisch⸗ Milttarbevollmämtine Geeral Pertem, ser

Dr. Schütz emne

non Walbitetien und Oberstnmmerer Gnaf Berchiglt. De

Kupitalsmarkt nach

1 92„,— gern „v 4 458 ües 1½½1 .2 mondsche Drchester erxüffnete ven Festatt muüem „Hulvigmmgs⸗ Ovbervürger⸗ ver er besonders zwei Einen⸗

(r Imnr Merpen 1 ¹ 1 *q „Er hut die Merwen behalten vene ⸗Ainp⸗ ai

Huch auf Seine Mafestüt Duarbieumgen des

Consul

ie Gemeindeschulen in her ÜUhlichen Weise durch musilalisch

vie Bedentung vdes Tages

In den Flaggenschmuck aufweisenden Siraßen der Siadbi herrschie schon vom frühen Morgen an bewegies Teben, Fonders Unier den Linden und im Luttgarten und in der Umgebung des Schlosses, von dessen Kuppelgelerie um] Uhr Nittags der Koßlecksche Bläserbund Chortte und vater⸗

ländische Weisen ertönen lies, welche von der Menschenmenge

Ueber sestliche Veranstalumgen aul 2 2 24 0 S-rEe 8 Seiner Majesttt des Kaisers und König . 9„ 4 88 228 Sa Ir Auslande legen folgende Meldungen bdes „2. T⸗ München, 27. Janntr. Katsers Geburtszag wurbe, o e- 2 4* 83 fprechent dem Wunsche det bhoben Monarchen, in Eingcher Welse sciert. Ir dllen Standorten Wapernks sen den milttürtsche 13481 gottesbienste m Gotes Zeistand für einern FMlücklichen Erfolg der beutschen Waßen Ban. Die Resihenstart München bent zu Grren des Frsttages geflaggt. Um 10 Uir begemnnen in den Saupr⸗ der verschie denen Homesfüwnen die mlitünschen Brl⸗ gotiesbienste, zin denen APborbnumgen sümlicher Crupper⸗ icdle bdes Suandortes München uusgerückt waren. Ar den vdier weilender Prinen,

Seine Majestät der Pünig mit

282 8 . 8 32 Ppa ferner die nbersten Hoschargen, die Staatemiter und Mugteber

Pvorvnungen ver Kemmer ver Pi⸗ Siuatgbeamen, vder Hoch & len,

bes viplomatischen Korpt, gerrbneien, der Hof⸗ uend

Seme Mojeität ver Deutscher Hutser ha Seine Meazrfttet ver öbnig rpwig eim herhlichet Glückwunschtelegeemm gerichtet Ir der Preubischer starteten imn Lause der Vormittage die bier m

wesernden Prinzen, serner ver Worfczende im Mintrerrah von Want und die Wrrglteder des viplomtrlschen Koꝛpts Wesuche uh unt bruchten zum Gevurittane det Koeisers zum Nusbruck. Mittags um 1 Uhr gaben Ihre Majestüten der König und bie Königin zu Ehꝛen vder Geburmnager der Kalserk im Wittels⸗ Her Paluis eine Tafel, an ver außer ven betyen Majefeiaer Unchmen dir Prinzestinnen- Töchter, der Stactbminifier des König⸗ ichen Haufes und ves Aeußenn Danpl, ver Kriegimninfter, General⸗ leutnant von Hellingret spwie die Herren und Damen vder meußischen Gesaretschaft. Im Werlause ver Luredl brache Steine Mazestüt der König Lodwig einen berzlichen Trinkipruch unf Seine Mejestat den Katser auß.

tgart, 27. Jannar. Die Kriserfeier hat enen ernsten, der Zett entsprechenden, übernus würdigen und erhebanven Berinuf genommnen. Die schwühtsche Haupeftant prungte in reichem Dem Dankgottesdienst in der Gannison⸗ Majestät en der König und bie Stumthnaintsterimm, vir Generulttün Bei vem im arse ves Bormimugb in t abgepuuenen Bg württembergischen

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nagin, nas gesumts Räumen der preußischen Eeandtschaf 11 wöünsschungsempfang erschien im Niamer ber

Regierung ver Ministerprütvent Dr. Freiberr von Weiffück⸗z und

als Berireier ber Stadt Stuttgurt ver Dberbimgermeifter Lanten⸗ schlager. Auferdem waren zaunegen der mach üngerem Unmmhlsein wiederhergenellte Bigekanile Wickicher Febeimnm vomn Payen, Spizen der Ziml⸗ und Mtürbehbeben und die Mingriteber Um 1 Uhr fand bei den Majestuten eine

Sehetmer Nat Fresherr von Setendpeff und Giemauhlin gelahen woren

Detm rld, den 27. Janumr. Nauch Linemm Festportkesd emnßt fond auf dem Katsfer Wich Im Piaz vor dem Kriege venkmal vor 1870/71 Panadeappell für pde Farrtison start. An der Spipre

77 des DOFrxhorps erschien deibei Seine Hochfürstliche Durch⸗

launcht der Fürht Lerpold mitt ven ültesten Pringen Süöhnern und macite nach ner Unsprache der Garnismülhesten, Dverlermunitz, vor Hoch unf Seine Majrftaätt den Katser und König in en Wiorten uuß. Wien, 27. Januar fämtliche staatlicher Pawatgevimbe Nogpenschmuec in 1 zeichgveutschen Farhen. Zurx Vorseier sand schon geftern uue 10 Uhr Bwemittags in der even gelischen Stadtkinche ein in Wien wellannen M chllieven vininmateschen Wertrelern des Reiche ver Bundesftunten, senner vie Spißen der Meiche⸗, Staat und Stavtb hördun, die müttärischen Würventrüger, vdie e veittscher Berbine und nie Mitgliever der rrichsveutichen Kylmie ver⸗

Aus Aniaf ves Fehur Hrnger des Meutscher und füpttschen sowie gühtreiche hen bfterreichtschen umd den

pes Kaiserhauses mit ven

wohnten. Der Mfarrer, Pryfessor unn Zimmmmanr hielt dir Poftrede. Heute um 1 Hlettet vom Chef dc Generalstahe, Wenerult ber Brtanterie hen pon Arz, in vie Epang:

Uhr Bormitiags begab sich ver Fotser Kaml, sche Kirche in Baden, wyo anluflict des Gevurtssester des Deutschen Kaiseck em Fenorutesdiemtt Der Monarch murbe an ver Kirchtim vom Konsenir Dem Gotiegbientt wohnten aufter der engeren Beglettung der Moncrcher bei ver deusche Mintarbevoll beim emeenberlkommandn, Genernimgior won Gramon Overftkammeer Gruf Ber Stold,

vulgantsche Munarbevolmachtigte Dverft Lanttoff und die milttärischen umt Zwilbehörben. Der Pustor rnnius semr seiner Festprebigt vaß „Alle euer Soraek wertt auf Ihn, venn Er für euch“ Auß vemfelben Anlosse gih der Koailer Mirtage im Kaiserhof u Bahen ein Frühstüch au dem gelaber mwaren: vder veutsche Botschafter Geiaf voe Wenel, Ersandier Mir, Sinlberg, Marmeattache Korvententapikän Baron Freyberg, de. peeußsstie Mirnimeister von Wallenberg, der veutsche Mülttarvevoll⸗ müchtigte beim Armeepbertommandn Generalmaim von Gramon, ferner i¶n Wertraung des Ministers ves Aeußen Setlimnschef Freiherr vnn Müllem, Gemeimsamer Pinanzminister Baron Burian

Wasior Robemn Fionins begrüfß̃

Krteuesmimsster non Stögger⸗Steiner, ber Ghef ver Generalftaber General ver Intanterte Frelber von Arz und bessen Stellvertreter Generamcglor Fretherr

nem und der Gräsin von Wedel sand heute ein Empfang stam, zu vem außer den Mitgliebernn der Pytschaft und ver vayrischen und der fächstichen Geiandtschaft die in Wien tommanbierten veutschen Ossitiere und Beumen nebst ihren Damen gelaben waren. 3

Sulzburg, N. Junuar. Dem auß Aniaß des Geburtgtage des Deutichen Kaisers in der evangeltschen Kierche abgehaltenen Fentgnttesdienst vwohnten vir Spitzen der Ziytl⸗ und Milirüär⸗ behörnen und die hier untergebrachten deutsch:n und bayersschen Nemier und nmmandnts Het.

Brünn, 27. Januar. In der vangelischen ChristusßFirche fand anlästlich des Geburtofestes des Deutschen Kätsers ein feien⸗ Ticher Gottaßbientt statt, nem die Prinessim Slia von Schaum⸗ Spitzen ner Militär und Zivwilbehbroen und vder beiwuhnten. Die staatlichen Gebäude trugen

deiut haen Borschaften

veutiche Generallonsu Flaggenschmuck. Bubapest, 26. Januar. In der hiesigen beutsch⸗refpor⸗ mierten Kinche fand Mittags anläßlich ves Geburtstages ders Daeutschen Kaisers ein Pestgotnesdient statt, an vem der Generul⸗ Graf Fürstenberg mit dem Konsulatepersonal, nie hier stehenven vdeutschen DOffiliere, vdie Mitgliever ver Buzapester veutschm Kolmnte, Militärkommandant General der Intantetie Wnnath und ein zahkreiches Puhltktum telinahmen. Am nachmitigg wurde eme Schulseier m der hiesigen retchkbeutschen Schule ab⸗ gehalten, an der außer den zugehötigen Famtlten auch zactreiche Freunde ver Schule tellnahmen AUm Abend Peranstaltete bar Berein der Reiches deurschen ein gemütliches Hei⸗ samnrmensein an den die deutsche Kolonee und nahl⸗ retche unvatisäne Gäste tellnahmen. Nachbem der General⸗ donsul Röfller in Wertreiung ves ertrankten Generualtonsule Grafen

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