677. List
Gesamtvermögen: Das gesamte im Inlande befindliche Vermögen der durch Erlaß vom 18. April 1916 ausgebhürgerten Landes⸗ flüchtigen Elsa Korberle, geboren 2. August 1881 zu Stratburg, ohne Beruf, zuletzt in Straßburg (Zwangsverwalter: Rechls⸗ anwalt, Justizrat Reis in Straßburg). Durch die Zwanasver⸗ waltung nicht berührt wird der Grundbesitz der Landesflüchtigen, für welchen die Anordnung der Liqutdation beim Herrn Reichs⸗ kanzler beantragt werden wird.
Straßburg, den 14. Januar 1918. Ministerium für Elsaß Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung
. Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung und die Liquidation des inländischen Vermögens landesflüchtiger Personen, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
678 Liste. “ Gesamtvermögen: Das gesamte im Ivnlande befindliche Vermögen der durch Erlaß vom 18. April 1916 ausgedürgerten Landes⸗ flüchtiaen Noel, Karl, geboren 14. Juni 1870 zu Saal, Bäcker, und Ehefrau, Marie geb. Stmonin, geboren 15. Dezember 1870, und Töchter: Gabrielle, geboren 7. Juli 1901, Marta Marie, eeboren 29. April 1904, zuletzt in Saal (Zwangsverwalter: otariate sekretär Schönnahl in Mutzig). Durch die Zwangs⸗ verwaltung nicht beührt wird der Grundbesitz der Landes⸗ flüchtigen, für welchen die Anordnung der L quidation beantragt werden wird.
Straßburg, den 14. Januar 1918.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
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8
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung und die Liquidation des in⸗ ländischen Vermögens landesflüchtiger Personen, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
679. Liste.
Gesamtvermögen: Das gesamte im Inlande befindliche Ver⸗ moögen des durch Erlaß vom 18. April 1916 ausoebürgerten Landesr flüchtigen Emil Kraft, geboren 19. August 1877 zu Urbte, Kreis Thann, Bauunternehmer, zuletzt in Schleitstadt (Zwongs⸗ verwalter: Rechtsanwalt Cromer in Schlettstadt). Durch die Zwangeverwaltung nicht berührt wird der Grunddesitz des Landesflüchtigen, 88 welchen die Anordnung der Liquidalion be⸗ anutragt werden wird. 8 9
Straßburg, den 14. Januar 1918. 1
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsp weise Verwaltung und die Liquidation des in ländischen Vermögens landesflüchtiger Personen vom 12. Juli 1917 (RSBl. S. 603), ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
680. Liste. Gesamtvermögen: Das gesamte im IDJnlande befindliche Ver⸗ mögen des durch Erlaß vom 18. Ypril 1916 ausgebürgerten LELaadesfluͤchtigen Fank Myrttl, 47 Jehre alt, geboren zu Itters⸗ weiler, Handelsmann, zuletzt in Weiler, Kreis Schlettstadt (Zwang verwalter: Rechtsbetstand Eckel in Schlettstadt). Durch te Zwargsverwaltung nicht hberührt wird der Grundbesitz des Landes flüchtigen, für welchen die Anordnung der Liquidation be⸗ utragt werden wird.
Straßburg, den 14. Januar 1918.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilun 1“ J. A.: Dittmar.
2
des Inne
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89), ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
681. Liste. Kreis Mälhausen.
Besondere Vermögenswerte: Die bei der Mannbeimer Lager⸗ hausgesellschafft in Mülhausen untergebrachten beweglichen Sachen der französischen Staatsangehörigen Lo Mieg, Mannfakturist, und Ehefrau Marie Helene geb. Hollfus aus Mülbausen, z. Zt. unbekannten Aufenthalts, und zwar die sowohl den Eheleuten Mieg in Gütergemeinschaft g hö enden als auch jedem der Ehe⸗ gatten zu Alleineigentum gebörenden Sachen (Zwangsverwalter: Bürgermeisterstellvertreter Regierungerat Zoepffe in Mülhausen).
Straßburg, den 14. Januar 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Inmern. “ J. ZI.: DSirthg.. “
Bekanntmachung.
Dem am 27. März 1883 zu Ehrenhain geborenen Friedrich Karl Wunderlich und seier in Lübeck am 25. April 1884 geborenen Ehefrau Louise Anna Marie Wunderlich, geborenen Brede, beide wohnhaft in Lübeck, ist auf Grund der Bundesratsverordnung zur Feinbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 der Handel mit Lebensmitteln aller Art und mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs unter⸗ sagt worden.
Lübeck, den 26. Januar 1918.
Das Polizeiamt. J. A.: Ahrens.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 14 des Reichs⸗Gesetzblatts enthäit unter
Nr. 6229 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung und Ergänzung der Eichordnung, vom 23. Januar 1918, unter
Nr. 6230 eine Verordnung über Bier und bierähnliche Getränke, vom 24 Januar 1918, unter
Nr. 6231 eine Bekanntmachung, betreffend weitere Aende⸗ rung der Ausführungsbestimmungen vom 10 Oktober 1916 zu 75 Verordnung über Rohtabak, vom 24. Januar 1918, und unter 8
1
Nr. 6232 eine Bekanntmachung, betreffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Absatz von Kalisalzen, vom 25. Januar 1918.
Berlin W. 9, den 26. Januar 1918. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 15 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 6233 eine Bekanntmachung, betreffend gewerbliche Schutzrechte von Angehörigen Japans, vom 25. Januar 1918, und unter 8
Nr. 6234 eine Bekanntmachung über Anmeldestellen für feindliches Vermögen und für Auslandsforderungen, vom 24. Januar 1918. Berlin W. 9, den 28. Januar 1918
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Die Wahl des Landesältesten, Majoratsbesitzers, König⸗ lichen Landrats a. D. Dr. von Seidlitz auf Habendorf, Kreis Reichenbach, zum Landschaftsdirektor der Schweidnitz⸗Jauerschen Fürstentumslandschaft aus dem Fürstentum Schweidnitz für den Zeitraum von Weihnachten 1917 bis dahin 1923 wird bestätigt. Berlin, den 15. Januar 1918. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. 8 Das Staatsministeriumm. von Eisenhart⸗Rothe.
Finanzministerium.
Betrifft Erhöhung der laufenden Kriegs beihilfen für Lohnangestellte niederer Ordnung.
Den mit Aussicht auf dauernde Beibehaltung in den Staatsverwaltungen tatsächlich beschäftigten Arbeitern und sonstigen in einem arbeiter⸗ oder unterbeamtenähnlichen Ver⸗ hältnis befindlichen Lobnempfängern können in Abänderung des Runderlasses vom 10. September 1917 — I 7983 — mit Wirkung vom 1. Oktober 1917 ab laufende Kriegsbeihilfen nach folgenden Sätzen gewährt werden:
„den unverbeirateten Leh empfängern bis zu 10 we,
. den kinberlos verheirateten Lohnempfängern bis zu 20 „,
. den verheirateten Lohnempfängern mit 1 Kinde unter
14 Jahren bis zu 1 60 .den verheirateten Lohnempfängern mit 2 Kindern unter 14 Jahren bis zu ““ EEC
. den verhetrateten Lohnempfängern mit 3 Kindern unter 14 Jahren bis zu 50 „ monatlich usw. für jedes weiter zu berücksichtigende Kind 10 ℳ mehr.
Die vom 1. Oktober 1917 ab nach den früheren Sätzen bereits gezahlten Kriegsbeihilfen sind auf die hiernach zu ge⸗ währenden Beihilfen anzurechnen.
Um eine Bevorzugung vor den Unterbeamten zu verhüten, darf der Lohn (einschließlich etwaiger Ruhegehälter, Militär⸗ renten usw., jedoch ausschließlich etwaiger Kriegs⸗, Ver⸗ stümmelungs⸗ und ähnlicher Zulagen) und die Kriegsbeihilfe zusammen die Mindestbezüge (Anfangsgehalt und Wohnungsgeld⸗ zuschuß) nicht überschreiten, die einem entsprechend planmäßig angestellten Unterbeamten unter Berücksichtigung der laufenden Kriegsbeihilfen und Kriegsteuerungszulagen sowie der ein⸗ maligen Kriegsteuerungszulagen für 1917 (Runderlaß vom 17. Dezember 1917 — I 12447 usw) zustehen.
Im übrigen bleiben die Grundsätze des Runderlasses vom 19. April 1917 — I 3365 — mit der Maßgabe in Kraft, daß in Ziffer 7 Abs. 1 Satz 2 die letzten Worte „und nur unter den Voraussetzungen zu 3 zu berücksichtigen“ wegfallen.
Berlin, den 18. Januar 1918.
Der Finanzminister. An die Herren Oberpräsidenten, die Herren Regierungs⸗ präsidenten und die Königliche Ministerial⸗Militär⸗ und Baukommission, z. Hd. des Herrn Präsidenten des Bezirks⸗ ausschusses, hier. ö
Im Anschluß an den Runderlaß vom 4. Mai v. J. — I. 3527 —, betreffend die wirtschaftlich zweckmäßige Verwendung der Kriegerhinterbliebenenbezüge.
Um die durch die Forderung der zuvorigen Einsendung der Empfängerquittung erschwerte und darum noch nicht in dem er⸗ wünschten Umfange ausgenutzte zinstragende Anlegung nicht verbrauchter laufender Kriegerhinterbliebenenbezüge zu erleich⸗ tern und zugleich den bargeldlosen Zahlungsverkehr weiter zu fördern, wird im Einvernehmen mit dem Reichsschatzamt und dem Herrn Kriegsminister sowie dem Rechnungshofe des Deutschen Reiches — zunächst für die Dauer des gegenwärtigen Krieges und die ihr unmittelbar folgenden Friedensjahre — versuchs⸗ weise genehmigt, daß in den Fällen, wo die Empfangs⸗ und Bezugsberechtigten die Zahlung derartiger Bezüge auf ihr bei einer öffentlichen Sparkasse bestehendes Konto ausdrücklich beantragen, von der Forderung der monatlichen Empfänger⸗ quittung unter folgenden Voraussetzungen abgesehen wird:
1) Die Ueberweisung der Bezüge ist von dem Empfangs⸗ oder Bezugsberechtgten bei der zahlenden staatlichen Kasse nach dem bei⸗ liegenden Muster ausdrücklich zu beantragen.
2) Unter dem Ant⸗age hat die zur Empfangnahme der Bezüge ermächtiate Sparkasse sich ausdrücklich dahin zu verpfl’chten, daß sie der zahlenden Staatskasse den ihr von dieser für Rechnung der An⸗ tragstellerin überwiesenen Betrag ganz oder anteilig wieder zuführen werde, fals pie zum Bezuge von Witwengeld Becechtigte oder eine der bezugsberechtigten Waisen vor dem Fälligkeitstage heiratet oder stirbt, oder falls und insoweit infolge ihrer Anstellung oder Beschäftigung ats Beamter oder in der Eigenschaft eines Beamten und des damit verbundenen Diensteinkommens eige Ueberzahlung stattgefunden bat, daß sie ferner von jeder zu ihrer Kenntnis gelangenden Veränderung, zu deren Mitteilung an die zahlende Kasse die Antragstellerin nach der von ihr in dem Avntrage abgegebenen Erklärung sich verpflichtet bat, der Zahlstelle Nachricht zu gehen und ihr’ im Falle des vor⸗ jeitigen Todes der zur Pusstellung der vorgeschriebenen Jahrequtttung Verpflichteten eine Bestätigung über die Höhe der für Rechnung der Verstorbenen in dem in Betracht kommenden Rechnungsjahre empfangenen Bezüge ausfertigen werde.
Von der Ueberweisung der Mezüge an die Sparkasse, die zeitlich nach den sonft dieser balb erlossenen Vorschriften zu erfolgen hat, bat die Zablstelle der Sparkasse durch eine entsprechend ab⸗ geänderte Nachweisung über Posteinzahlungen (Virdruck Nr. 66, 662 und 66 b) allmonatlich Mitteilung zu machen. Die Sparkassen sind
1113“
u verpflichten, diese Nachwelsungen mit Empfangebestättaung u Fessn nach Gutschrift des überwiesenen Betrages auf n0s Konto, spätestens aber bis zum 5. jebden Monats an die Jahl⸗ e zurückzufenden. stell Die .Juuns über die von den staatlichen Kassen an die Spar kassen für Rechnung der Kriegerwitwen usw. gezahlten Beträge ist in der üblichen Weise zu belegen. Kann infolge vorzeitigen Todes der zur Ausstellung der Jahres⸗ oder Hauptquittung Verpflichteten die Jahres⸗ oder Hauptquiltung nicht beigefügr werden, so ist die Aue gabe für den in Berracht kommenden Zeitabschnitt mit dem Antrag der Verstorbenen auf Zablung ihrer Bezüge an die Svparkasse mit d Bestätigung der Spaxkasse über den Empfang des anteiltgen Betrages und für die “ eang Zeit des Rechnungsjahres in der bisher eschriebenen Form zu belegen. 3 vorg he der Heistellung der Vordrucke zu den Anträgen wird hier mit die Königliche Regierung in Harnover beauftragt. Bei deren
Tossenbüro ist der erforderliche Bedarf von den Regierungen für das
rste Mal binnen 14 Tagen, für die Folge zum 1. Dezember j. J “ Die zahlenden Kassen ausschließlich derjenigen der Ver⸗ waltung der Zölle und indireiten Stevern und die öffentlichen Spar⸗ kassen, die die erforderlichen Vondrucke bei den Regierungen anfordern können, sind hiernach zu verständigen. Der Bedarf an den hierzu und zum Handgebrauch erforderlichen Abdrucken dieses Erlasses ist im Bürowege bei der Geheimen Kalkulatur der Abteilung I meines Ministeriums binnen längstens 8 Tagen anzumelden. Das Drucksachenverzeichnis — Anlage J. zur R.⸗K.⸗G. — ist wi folgt zu ergänzen:
2.
5
4. 5. des Pavpiers
S
Satzform und
Bezeichnung der Vordrucke
der Bogen enthält Stück normale Bogengröße Druck
Antrag auf Ueber⸗ V welsung von Krie⸗ gerwitwenbezügen 8 usw. auf Spa-u- “ 1.“ kassenkonto 11“ 1 — 11] Hannover Berlin, den 18. Januar 1918. Der Finanzminister. J. A.: Löhlein.
An sämtliche Königlichen Regierungen.
6 [
Ich beantrage hierdurch, d. mir aus der Königlichen Kasse in ustehende Witwer⸗ und Waisengeld (⸗rente) Ünterstützung, Erziehungsbeihtlfe, widerrufliche JZuwendung fortan allmonatlich meinem bei der Kreis⸗, Stadt⸗, Amts⸗, Gemeinde Sparkasse imnbestehenden Konto auf meine Gefahr un Kosten zuzuführen. Ueberweisung des Geldes auf dieses Konto verzichte ich. Ich verpflichte mich gleichzeitig, der Königlichen a. jeden Wechsel meines Wohr sitzes und meiner Wohnung,
b. jede Veränderuvg meines Gesamteinkommens, einschließlich dee⸗
jenigen der bezugsberechtigten Kinder,
c. dos etwatge Ableben oder die etwaige Erziehung und Unter⸗
haltung eines zum Bezuge von Waisengeld und Erziehungs⸗ eibilfe berechtigten Kindes auf öffentliche Kosten oder seine unentgeltliche Aufnahme in eine Waisen⸗ oder Erziehunge,
anstalt, d. das Aufhören des Unterhalts eines dieser Kinder durch mich,
e. die etwarge Verheiratung einer zum Bezuge von Waisengeld
berechtigten über 16 Jahre aften Tochter, f. das etwaige Eingehen oder Wiedere ingehen einer Ehe meiner⸗ seits sofort anzuzeigen,
g. im März jeden Jabres eine nach dem vorgeschriebenen Muster
ausgestellte, mit Lebens⸗ und Unterschriftsbescheinigung ver⸗ sehene Jahresquittung einzureichen, da sonst die nächste Monats⸗ rate meinem Sparkassenkonto nicht zugeführt wid. (Vor⸗, Zu⸗ und Eeburtsname) (Letzter Dienstgrad — letzte Dienststellung des Ehe⸗ mannes) — Vaters der Walsen —
435. Antrag auf Ueberweisung von Krieger⸗ Witwenbezügen usw. auf Sparkassenkonto.
hierdurch,
a. den ihr von der Staatskasse für Rechnung der Antragstellerin
überwiesenen Betrag der Szaatskasse gonz oder anteilig wieder
zuzuführen, falls die zum Bezuge von Witwengeld Berechtigte oder eine der bezugsberechtigten Waisen vo dem Fälligkeitstag
heiratet oder stirbt, oder salls und insoweit infolge ihrer An⸗ stellung oder Beschäftigung als Beamter oder in der Eigen⸗ schaft eines Beamten und des damit verbundenen Tienstein⸗ kommens eine Ueberzahlung stattgefunden hat,
von jeder zu ihrer Kenntnis gelangenden Veränderung, zu deren Mitteilung an die zablende staatliche Kasse die Antragstellerin
sich nach der vorstehenden Erklärung verpflichtet at, ungesäumt der Königlichen Fasse 98 et hat, m — Nachricht zu geben, 1 derselben Kasse, im Falle die Antraastellerin vor Erfüllung der vorstehend unter g eingegangenen Verpflichtung verstubt, eine amtliche Bestätigung darüber auszufertigen, welcher Betrag 6⸗ Reeshiehann; 8 Verstorbenen 8 he in Shecaen Se. nungsjahre von der genannten Kasse überwiesen worden ist und für welche Monate. 8 1 — 8 1“ d“
““ SESparkasse. V (Siegel und Unterschrift.) . . Morstehender Verpflichtungserklärung der Sparkasse wird zuge⸗
191..
stim Kuratorium der — Spark (Stiegel und Unterschrift.) 8
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Die noch umlaufenden, bisher nicht verlosten 4 ½ zinsigen Prioritätsobligationen c85 Pnücht gerlos n e peben Braunschweigischen Eisenbahngesellschaft werden den Besitzen zum 1. April 1918 mit der Aufforderung ge⸗ kündigt, die baren Kapitalbeträge gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der Staatsschuldentilgungskasse in Perlin W. 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Diese Kasse ist werktäglich von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags
111“ “ 11“
7 5 igh
Auf eine besondere Benachrichtigung von der
Dis unterzeichnete Sparkasse verpflichtet sich
Die Einlösung geschieht auch bei den Regierungshaupt⸗ gsen sowie in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse I und ferner geden Bankhäusern Lehmann Oppenheimer u. Sohn in raunschweig, Mendelssohn u. Co. in Berlin und der Berliner endelsgesellschaft in Berlin. Die Wertpapiere können schon an 1. März 1918 ab diesen Stellen eingereicht werden, die der Staatsschulden⸗Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen tc nach der Feststellung die Auszahlung vom 1. April 1918 uu bewirken haben. Der Einlösungsbetrag kann bei den mittlungsstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit Fälligkeitstage abgehoben werden, wenn die Wertpapiere sernüitlungstelle wenigstens eine Woche vorher eingereicht
erden. vwarnit dem Ablaufe des 31. März 1918 hört die gerzinsung der gekündigten Obligationen auf.
Gleichzeitig werden die früher ausgelosten, noch rück⸗ gendigen Obligationen wiederholt und mit dem Bemerken usgerufen, daß deren Verzinsung mit dem 31. März des Jahres ixer Verlosung aufgehört hat und jeder Anspruch aus ihnen gisch wenn sie 10 Jahre lang alljährlich einmal öffentlich sgerufen und dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahres⸗ st nach dem letzten öffentlichen Aufrufe zur Einlösung vor⸗ ielegt sein werden.
Aus der Kündigung:
im 1. April 1908 zu 300 ℳ: Nr. 10446,
m 1. April 1913 zu 1500 ℳ: Nr. 2554,
um 1. April 1914 zu 1500 ℳ: Nr. 2887, um 1. April 1915 zu 3000 ℳ: Nr. 477, -e 18d e: Nr. 1208, 8 “ 1590, zu 300 ℳ: Nr. 3795, 8738, 8739, um 1. April 1916 zu 3000 ℳ: Nr. 449, zu 1500 ℳ: Nr. 2364, 2370, 98 I 2581, 2582, 1 zu 300 ℳ: Nr. 4350, 5242, 10445, 10507, zu 3000 ℳ: Nr. 175, 642, zu 1500 ℳ: Nr. 1733, 2022, 2023, zu 300 ℳ: Nr. 3822, 5230, 5897, 8 5913, 5951, 6674, 7870, 7888, 7981, 8125, 8127 bis 8129, 8131, 8132, 8140, 8993, 8998, 8999, 9591, 9621, 9622, 9821, 9827, 10 049, 10 062, 10 086, 10 402, 1669899 110 405. Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen Ein⸗ gungsstellen unentgeltlich verabfolgt. ö“ Berlin, den 7. Januar 1918. 8 HSHanuptverwaltung der Staatss
1563, 4799,
6886,
Bekanntmachung.
Die von mir veranlaßte Schließung der Schlächterei von ermann Greß — Passow Um. — wird mit dem heutigen Tage lder aufgehoben.
Angermünde, den 25. Januar 1918. Der Landrat. Freiherr von Erffa.
8 Bekanntmachung.
Der Schankwirtin Frau Helene Litfin sowie ihrem Ehe⸗ unn Franz Litfin in Charlottenburg, Kaiserin Augusta⸗
be 84, habe ich zum 1. Februar d. J. die Wi⸗deraufnahme des
nen durch Verfügung vom 18. Okiober 1917 untersagten beg mit Gegenständen des täglichen Bedarfs attet. 1 “ Berlin⸗Schöneberg, den 25. Januar 1918.
Der Polizeipräsident zu Berlin.
Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23 September 1915
Fernhaltung udzuverlässiger Personen vom Handel (RGBl. S. 603) d der Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. Sep⸗ nber 1915 habe ich dem Kaufmann Karl Hofmann in Weitmar, ammerstraße, die Ausübung des Handels mit Lebensmitteln nd sonstigen Gegenständen des täglichen Lebensbedarfs, sbesondere Seife, wegen Unzuverlässigkeit untersagt.
Bochum, den 22. Januar 1918.
Der Landrat. Gerstein.
““ Bekanntmachung. ““
Dem Privatier Heinrich Michel, geboren am 24. Pezember 868 in Frankfurt a. M., wohnhaft in Frankfurt a. M., Prediger⸗ aße 8, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des iglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futter⸗
stteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗
ud Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Peteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in sug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt.
Frankfurt a. M., den 24. Januar 1918.
Der Polizeipräsident. J. V.: Frhr. von Schuckmann.
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Nichtamtliches.
SDeutsches Reich. Preußen. Berlin, 29. Januar 1918.
‚Der vom Reichskanzler im Jahre 1915 geschaffene Grund⸗ eikausschuß verhandelte neuerdings in einer Sitzung, sasber —t Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts am 28. d. M. ngeladen hatte. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, um⸗ iite die Tagesordnung die Frage der Wohnungsbeschaffung nch dem Kriege. Den Gegenstand des ersten Verhandlungs⸗ üüs bildete die Aufbringung der finanziellen Mittel. In seher Uebereinstimmung gingen die Ansichten der meisten häer dahin, daß zur “ des Mehrs an Baukosten, b esondere in der Uebergangszeit, das Reich eingreifen müßte. Ulonders scharf wurde dg Standpunkt betont von Prof. 8 recht, Stadtrat Luther, Direktor beim Deutschen Städtetag, huntssekretär a. D. Dernburg, Prof. Fuchs (Tübingen) und vurd eichstagsabgeordneten Dr. Arendt. Von anderen Rednern
ede empfohlen, für die notwendige Kreditbeschaffung andere
ge einzuschlagen.
1161“
Mesopotamien nirgends besondere Ereignisse.
Entsprechend den Grundsätzen für die Gewährung von Kriegsbeihilfen aus Anlaß der Teuerung 8 die Zivil⸗ beamten im Ruhestand und ihre Hinterbliebenen werden, wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ m tgeteilt wird, jetzt auch den pensionierten Beamten der Heeresverwaltung und ihren Hinterbliebenen Kriegsbeihilfen gezahlt. Auch die pen⸗ sionierten Offiziere und die Rentenempfänger und ihre Witwen und Waisen können ebenfalls mit laufenden und einmaligen Kriegs⸗ beihilfen bedacht werden, für deren Bewilligung bei Offizieren usw. das Kriegsministerium, bei Rentenempfängern usw. das örtlich zuständige stellvertretende Generalkommando in Frage kommt.
“ 1
Die Geschäftsstelle des Reichsverbandes für Kriegspatenschaften (Schirmherr der preußische Kriens⸗ minister) befindet sich jetzt in Berlin W. 9, Leipziger Platz 13. Der Reicheverband bitter, alle Anfragen und Zuschriften nicht mehr nach Berlin W. 30, Münchener Straße 49 (Arbeits⸗ ausschuß der Kriegerwitwen⸗ und Waisenfürsorge) oder nach Berlin W. 9, Leipziger Platz 17, sondern lediglich an die oben⸗ genannte Adresse zu richten. 8
8 Kriegsnachrichten. Berlin, 28. Januar, Abends. (W. T. S)
Zwischen Astago und der Brenta sind mit ttalienischen
Angriffen heftige Kämpfe entbrannt. Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues.
— ——
Großes Hauptquartier, 29. Januar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. An verschiedenen Stellen der Front Artillerietätigkeit.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
In der Champagne entwickeln sich lebhafte örtliche Kämpfe.
Beiderseits der Straße St. Hilaire —St. Souplet scheiterten am Morgen kleinere französische Angriffsunter⸗ nehmungen. Unsere Stellungen zwischen den von Somme — Py und Ripont nach Südosten führenden Straßen lagen am frühen Nachmittage unter heftigstem feindlichen Feuer. Unter seinem Schutz stieß französische Infanterie mit Flammenwerfern zu starken Erkundungen gegen mehrere Stellen der Front vor. Mit schweren Verlusten wurde sie zum Teil vor unseren Hindernissen, zum Teil im Nahkampf zurückgeworfen. Einige Gefangene blieben in unserer Hand, mehrere Flammenwerfer wurden erbeutet.
——
Rege Fliegertätigkeit führte zu zahlreichen Luftkämpfen. Wir schossen gestern 13 feindliche Flugzeuge und 1 Fesselballon ab.
London und Sheerneß wurden erfolgreich mit Bomben beworfen.
Französische Flieger setzten ihre Angriffe gegen unsere Lazarette 88 Während im Monat Dezember die Lazarettanlagen von Rethel mehrfach Ziel ihrer Bomben⸗ abwürfe waren, griffen sie in den letzten Tagen die Anlagen von Labry (östlich von Conflans) an.
Italienische Front.
Auf der Hochfläche der Sieben Gemeinden ist von neuem heftiger Kampf entbrannt. Die Italiener griffen gestern in den Abschnitten östlich von Asiago bis zur Brenta mit starken Kräften an Am Monte Sisemol und westlich brach ihr Angriff vor den österreichisch⸗ ungarischen Stellungen meist schon im Feuer zusammen; der Monte di Val Bella, auf dem sie vorüber⸗ gehend Fuß fassen konnten, wurde ihnen im Gegen⸗ sioß wieder entrissen. Ebenso warfen unsere Ver⸗ bündeten den im Gebiet des Col del Rosso sowie zwischen der Frenzela⸗Schlucht und der Brenta anstürmenden Feind nach schweren Kämpfen zurück. Wiederholte Versuche des Feindes, örtliche Eiabruchsstellen durch Einsatz seiner Reserven zu erweitern scheiterten unter blutigen Verlusten. 10 Offiziere und 350 Mann wurden gefangen.
Eins unserer Bombengeschwader warf in der Nacht vom 26./27. Januar mit guter Wirkung 21 000 kg Bomben auf Castelfranco del Treviso und Mestre. Große Brände waren weithin sichtbar.
Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues.
Der Erste Generalquartiermeister “ Ludendorff.
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. 8
Wien, 28. Januar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Auf der Hochfläche der Sieben Gemeinden steigerten sich die Artilleriekämpfe zeitweise zu größter Heftigkeit. Der Chef des Generalstabes.
Konstantinopel, 27. Januar. (W. T. B.) Tagesbericht. Ahbgesehen von lebhafterer gegenseitiger Fliegertätigkeit in
-
Der Krieg zur See.
Berlin, 28. Januar. (W. T. B.) Unsere U⸗Boote fügten den Feinden wiederum einen Verlust von 18 000 B.⸗R.⸗T. Handelsschiffsraum zu. Drei große Dampfer wurden unter der irischen Küste versenkt. Zwei von ihnen fuhren in einem durch Zerstörer stark gesicherten Geleit⸗ zug. Einer der Dampfer war der bewaffnete englische Dampfer „Maxton“ (3840 B.⸗R.⸗T.)
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Stockholm, 28. Januar. (W. T. B.) Wie „Stockholms
Dagblod“ aus Ge erfährt, ist der schwedische Lloyd⸗ dampfer „Filgia“ (2550 To.) am 24. Januar vor der
London, 28. Januar. (Reuter.) Der Cunarddampfer „Andania“ (13 405 To) mit 40 Passagieren und 200 Mann⸗ schaften ist auf der Ausreise an der Ulsterküste torpediert worden. Alle konnten sich in die Boote retten und wurden nach einer Stunde geborgen. Man hofft, den Dampfer in den Hafen bringen zu können.
Rotterdam, 28. Januar. (W. T. B.) bode“ meldet: Der norwegische Segler (768 Bruttotonnen) ist untergegangen.
Bern, 28. Januar. (W. T. B.) Nach dem „Petit Parisien“ ist der englische Dampfer „Warsong“ am 15. Januar auf der Höhe der Bretagne untergegangen; 7 Mann der Besatzung sind infolge Kenterns eines Rettungs⸗ boots ertrunken, 13 sind gerettet.
Bern, 28. Januar. (W. T. B.) Lyoner Blätter melden aus Madrid: Der Marineminister bestätigt die Torpedierung des spanischen Dampfers „Giralda“ (2194 Tonnen) durch ein deutsches U⸗Boot. „Giralda“ gehörte der Compania Sevillang de Navigacion an. 26 Ueberlebende sind in Vigo eingetroffen. In Bilbao trafen 20 Ueberlebende des versenkten spanischen Dampfers „Victorde Chavarri“ (2957 Tonnen) ein. Das Schiff hatte Newcastle am 17. Januar mit einer Kohlenladung verlassen und wurde am 21. Januar Morgens 4 Uhr torpediert. Es versank innerhalb 4 Minuten.
Der „Maas⸗ „Activ“
Parlamentarische Nachrichten.
Anläßlich des Geburtstages Seiner Maäjestät des Kaisers und Königs hat der Präsident des Reichstags Dr. Kaempf laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes Telegramm an Seine Majestät gerichtet: 8 Seiner Kaiserlichen und Königlichen Maj stät
dem Deutschen Kaiser und König von Preußen.
Zum vierten Male während des gewalttgen uns aufgezwungenen Krsenes begeht Deutschland den Geburtstag seines Kaisers, dem Wunsche Eurer Majestät folgenv, ig niller, feierlich ernster Weise. Bei dem 25jöhrigen Regierungsjubiläum Eurer Kaiserlichen und Königlichen Majevät haben wir mit Stolz darauf bin⸗ gewiesen, daß Eure Majestät ein Vierteljahrhundert bir⸗ durch dem Peutschen Reiche und der Welt den Frieden erbalten hbaben, und baben die in jedem Deutschen tiefwurzelnde Ueber⸗ zeugung zum Ausdruck gebracht, daß Eure Majesät das Schwert nur ziehen würben, wenn Eure Majestät dazu gezwungen wären zur Verteidigung der Ehre, der Existenz und der Zukunft unseres Vaterlandes. In diesem Verteidthungskampf steht nunmebr Deutschland stit bald vier Jahren mit seinen Verbündeten, siegteich sich wehrend gegen beinahe die ganze Welt, helden⸗ hbaft und unüberwindlich in seiner milstärischen und wirt⸗ schaftlichen Kraft. Im Bewußisein der Stärke und unseres guten Rechtes haben Eure Majestät mit Eurer Mafestät hohen Verbündeten ver langer als Jahresfrik den Feinden die Hand zum Frieden entgegengestreckt. Zuerst mit Hohn zurückgewiesen, trägt dieser bochherzige Schritt langsam seine Krüchte. Möge es Euerer Majestät beschieden sein, in dem neuen Lebensjahr, in das Euere Mejestät eintreten, den Frieden zu er⸗ ringen, der dem Deutschen Reiche seine Stellung in der Welt und dem deutschen Volke die ungehinderte Entwicklung feiner geistigen und wirtschaftlichen Kräfte für alle Zeiten gewährleistet,“ Des Himmels Segen walte über Eurer Kaiserlichen und Königlichen Majestät zum Heile des Vaterlandes.
Dr. Kaempf
⸗ 4 Präsideut des Reichstages
Seine Majestät der Kaiser antwortete:
Exzellenz Reichstagspeäsident Dr. Koempf. 8
Empfangen Sie Meinen wärmsten Dank für die treuen Wünsche, mit denen Sie Mich namens des Reichstags wiederum erfreut haben. Ich beginne das ernste, entscheidungsvolle Jahr in stolzer Dankbarkeit für die ungeheuren Erfolge, die unsern un⸗ ermüdlichen Kämpfern und ihren genialen Führern zuteil geworden sind. Ich weiß, in welchem Umfang die treue Arbeit des Volks in der Heimat zu diesen Erfolgen mitgewirkt hat und wievtel Not und Sorge dabei zu überwinden waren. Es sind unvergängliche Ruhmesblätter, die das letzte Jahr der deutschen Geschichte hinzu efügt hat und in die neben großen Feldherren auch schlichte Arbeiter und einsame Witwen ihre Schrift⸗ jeichen eingezeichnet haben. Mein heißer, Mich täglich begleitender Wunsch ist, daß Mein geliedtes deutsches Volk ohne Uedermut, ahber im starken Bewußtsein seiner Macht und seines Rechts in weiser Selbstzucht seine Geschlossenheit nach innen und außen wahre, bis der endgültige Sieg unserer Waffen den Grund zu ‚freudiger Wiederentfaltung seiner geistigen und wirtschaftlichen Kräfte legt. Wilhelm, I.
Das Mitglied des Herrenhauses Max von Bredow, Ritterschaftsdirektor und Rittergutsbesitzer in Landin, ist, wie die „Kreuzzeitung“ berichtet, am 26. d. M. gestorben.
Statistik und Volkswirtschaft.
Ueber die Entwicklung des deutschen Arbeitsmarktes im Jahre und im Dezember 1917
entnehmen wie dem Januarbeft 1918 des vom Kaitserlichen Sta⸗ tistischen Amt herausgegebenen „Reichsarbeitsblatts“ die folgenden Mitteilungen:
Im Wirtschaftsjahre 1917 haben Landwirtschaft und In⸗ dußirie die gleiche Ueberlegenbeit bewiesen, mit der sie in den vorber⸗ gehenden beiden Kriegsjahren allen technischen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten zum Trotz den außerordentlichen Anforderungen Ge⸗ nüge leisteten, welche die Notwehr gegen eine Welt von Feinden dem deutschen Volke auferlegt. Die Anspannung der Kräfte hat keinerlet Verminderung, kaum irgendwelche Schwankungen erkennen lassen;
3 mit ruhlger Selbstverständlichkeit sind vielfach noch Mittel und Wege
gefunden worden, die Leistungen weiterhin zu. steigern. In dem ungeheuren Kampfe der Technik gegen die Technik hat die deutsche Industrie dank ihrer Erfindungskraft dem Heere die Waffen dam geliefert, dem unermüdlichen Ansturm der Feinde zu widerstehen, und es zugleich verstanden, den Anforderungen des Innen⸗ wie der Bundesgenossen und zum Teil der Neutralen gerecht zu werden.
Die Hauptindustrien, die der Kriegswirtschaft dienen, insbesondere Bergbau und Hüttenwesen, Metallverarbeitung, Maschinen⸗ und Apparatebau wie eleltrische und chemische Industrie sind während des Jahres 1917 im ganzen unverändert stark beschäfttgt gewesen und vermochten es vielfach, obmohl die Beschaffung der Arbeitskräfte mit eece verbunden war, Steigerungen der Leistungsfähigkeit zu erzielen. 8
Writerhin wird die im allgemeinen günstigere Entwicklung der Beschäftigung im Jahre 1917 im Vergleich mit dem Jabre 1916 auf Grund der an das „Reichsarbeitsblatt“ berichtenden Kranken⸗ kafsen behandelt. Es wird der Erfolg der Arbeitsvermittlung im Jahre 1917 besprochen, auf die günstigere Gestaltung der Einnahmen der Landesversicherungeanstalten wie auf einzelne Lohnstatistiken für
schottischen Küste versenkt worden.
das Jahr 1917 hingewiesen und ein kurzer Ueberblick über die Lage