1918 / 29 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 02 Feb 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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88 Das Schiedsgericht setzt die Höbe seiner Kosten im Schieds⸗ spruch fest und enischeidet über die Verteilung der Kosten unter den Parteien. Es kann seine Tätigkeit von der Zahlung eines von dem Geschäftsführer bestimmten Kostenvorschasses abhängig machen.

ö3 àustellung des Schiedsspruchs. 8

Der Geschäfte führer hat den Partejeif eine von ihm beglaubigte Abschrift des Scheeds pruchs durch eingeschriebenen Brief mitzuteilen. Die föcmliche Zustellung und Niederlegung auf der Gerichtsschreiberei nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung erfolgt nur, falls dies von eiger Partei ausdrücklich gewünscht wird.

§ 11. Zuständiges Gericht nach § 1045 ZP O.

Das zuständige Gericht im Sinne der §§ 1045 ff. der Zivil⸗ prozeßordnung ist für alle Beteiligten je nach der Höhe des Sereitwertes das Amtsgericht Berli⸗Minte oder das Landgericht 1 Berlin. 1

§ 12. Ausschluß des Rechtswegs auch bei Ungültigkeit des Schiedsspruchs.

Wird ein Schiedsspruch vom ordentlichen Gericht aufgehoben oder das Vollstr ckungsurteil versagt, so in das Schiedsgerscht von neuem anzurufen. De Schiedsrichter, die an dem früheren Verfabren teilgenommen haben, sind von der Mitwirkung an dem neuen Ver⸗ fahren nicht ausgeschlofsen.

1“

Bekanntmachung, 8

betreffend zwangsweise Verwaltung ausländischer Unternehmungen. .

A. Auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 26. No⸗ vember 1914 (KGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) in Verbindung mit der Reichekanzler⸗ bekanntmachung vom 24 November 1916 (RGBl. S. 1289) sind unter zwangsweise Verwaltung gesellt worden: 1) di dr britischn Kirma Cornbrock Brewern Co. Ard. in Manchener gebhö igen H pf nvorräte in Furth (Verwalter H penbändler E st Landmann in F0. h), 2) as J stallattensgeschäft nebst Z b hörengen vsw. der tralien schen S aat angehörigen Nalentin und Franzie ka Bicattt in Oberammergau (Verwalier: Prioatmaon Greger Breitsamter in Ob vammergau). B. Die für das Vermögen des Nochim Halberstadt an⸗ geordnete zwangsweise Verwaltung (vergl. Bekanntmachung vom 27. September 1917 R ichs⸗Anzeiger vom 3. Okiober 1917 Nr. 235) ist bezüg ich dessen Beteiligung an der Firma N. Halberstadt in München aufgehoben. München, den 25. Januar 1918.

Königlich bayerisches Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. J. A.: Der Königliche Staatsrat. von Meinel.

I

Bekanntmachung.

Anf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel rom 23 S piemder 1915 (Reichs⸗ G setzbl. S. 603) ist dusch oberamtliche Verfügung vom heutigen Tage dem Fob. Zimmermann, Hanodler in Frommern, auch der Handel mit Lebens⸗ und Futtermittelu jeder Art untersagt worden.

Balingen, den 25. Januar 1918.

Königliches Oberamt. Fender⸗

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 16 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 6235 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postordnung vom 28. Juli 1917, vom 24. Januar 1918, unter

Nr. 6236 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postscheckordnung vom 22 Mai 1914, vom 24. Januar 1918, und unter

Ne. 6237 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Ausführungsbestimmungen vom 24. Oktober 1917 zu der Ver⸗ ordnung über Zigarettentabak, vom 28. Januar 1918.

Berlin W. 9, den 31. Januar 1918. MKaiserliches Postzeimungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: deen bisherigen außerordentlichen Professor in der katholisch⸗ theologischen Fakultät der Westfälischen Wilhelme⸗Universität in Münster Dr. Dölger zum ordentlichen Professor in der⸗ selben Fakultät zu ernennen sowie dem Regierungs⸗ und Baurat Rosenberg, bisher Vor⸗ stand des Eisenbahnbetriebsamts 3 in Dortmund, und dem Baurat Rejchelt in Schleswi bei ihrem Uebertritt in den Ruhestand 4 Charakter als Geheimer Baurat und dem Gsenbahnobersekretär Krüger in Insterburg aus demselben Anlaß den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatemi istertum den Regierungsrat Riehmer in Lüneburg zum Stellvertreter des 1. Mitglieds des Bezirksausschusses in Lüneburg auf die Dauer seines Haupt⸗ amts am Sitze des Bezirksausschusses und den Regierungsrat von Graevenitz ebenda zum 2. Mitgliede des Bezirks⸗ ausschusses in Lüneburg auf Lebenszeit ernannt. 1“

Allenstein, in Sprottau der Steuersekretär Hein aus Guhrau.

Mantel von Landsbera a W. nach Nimptsch, Weis von Ottweiler nach Langenschwalbach, Piske von Sprottau nach Neutomischel Tschuschke vo Lubben nach Landeberg a. W., Zibell von Rote burg nach Freienwalde a. O, Wieters von Eschwege nach Rotenburg, Roe ßler von

1 1u““

Burgdorf nach v161616464“

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Versetzt sind die Bergrevierbeamten, Bergräte Reinsch von Königshütte nach Ratibor, Mönckeberg von Kattowitz nach Saarbrücken (für das Bergrevier Ost⸗Saarbrücken) und Best von Saarbrücken nach Kattowitz (für das Bergrevier Nord⸗Kattowitz. 1 8

8 1 18

Auf Grund der Verrzmune betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RG Bl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (RGBl. S 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma Emil Gebel, Inhaber Gebel und Pulvermann, in Berlin, Alte Jakob⸗ straße 156/157, die Zwangsverwaltung angeordnet (Ver⸗ straße 66).

Berlin, den 29. Januar 1918. 1

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.

walter: Handelsrichter Martin Loose in Charlottenburg, Sybel⸗

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

An Stelle des Geheimen Oberregierungsrats und vor⸗ tragenden Ra’s im Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Oldenburg ist der Geheime Regierungsrat und vortragende Rat Kreutz ebenda zum Mitgliede und Vor⸗ sitzenden des Kuratoriums der Königlichen Gärtnerlehranstalt in Dahlem ernannt worden. 1j

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Versetzt sind; die Regierunas⸗ und Bauräte Denicke, bisher in Münster (Westf.), nach Cöln als Oberbaurat (auftrw.) bei der Eisenbahndirektion daselbst und Karl Sarrazin, bisher in Bremen, als Mitglied der Eisenbahndirektion nach Münster (Westf.) sowie die Regierungsbaumeister des Eisen⸗ bahnbaufochs Senffleben, bieher in Graudenz, als Vorstand des Eisenbahnbetriebsamts 1 (Direktionsmitglied auftrw) nach Biemen, Jochem bisher in Eisenach, als Mitalied (auftrw.) der Eisenbahndirektion nach Saarbrücken und Türcke, bieher in Berlin, als Vorstand (auftrw.) des Eisenbahnbetriebsamts nach Graudenz.

Der Regierungsrat Knebel, Mitglied des Eisenbahn⸗ Zentralamts in Berlin, ist mit der vertretungsweisen Wahr⸗ nehmung der Geschäfte eines Referenten bei den Eisenbahn⸗ abteitungen des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten betraut.

Der Regierungs⸗ und Baurat Schilling ist von Lünen an die Regierung in Liegnitz versetzt.

(Fortsetzung des Amtllichen in der Ersten Beilage.)

1 Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 2. Februar 1918. 8 8 Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗

und Steuerwesen und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Zoll⸗ und Steuerwesen hielten heute Sitzungen.

Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel, hat nachstehende Bekanntmachung erlassen:

Die Ausstandsbewegung, in der ein Teil der Arbeiterschaft von Groß⸗Berlin nech verharrt, beeinträchtigt die Versorgung des Heeres und der Marine mit Waffen und Munition.

Ich habe daher zunächst folgende Betriebe:

1. Deutsche Waffen⸗ und Munitionsfabriken in Martinikenfelde und Wittenau, 2. Berliner Maschinenbau A.⸗G. vormals L. Schwartzkopff in

. A. Borsig in Berlin⸗Tegel, 88 1

. Allgemeine Elektrizitäts⸗Gesellschaft Fabriken Hennigsdorf,

. Argus⸗Motorengesellschaft in Berlin⸗Reinickendorf,

. Luft⸗Verkehrs⸗Gesellschaft in Berlin⸗Johannisthal,

Daimler Motorengesellschaft, Zweigniederlassung Berlin⸗ Marienfelde unter militärische Leitung gestellt und den Arbeitern dieser Be⸗ triebe aufgegeben, die Arbeit spätestens Montag, den 4. Fe⸗ bruar 1918, bis Morgens 7 Uhr, wieder aufzunehmen.

Zuwiderhandelnde setzen sich schwerer Bestrafung nach den Vorschriften des Belagerungsgesetzes aus; die Wehrpflichtigen unter ihnen werden außerdem militärisch eingezogen werden.

Zur Vermeidung von Verzögerungen in der Aus⸗ stellung von Saatkarten wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß alle Anträge und Eingaben wegen Erteilung von Saatkarten aus Berlin, Charlottenburg, Schöneberg, Wil⸗

mersdorf, Neukölln, Lichtenberg, Spandau und den Landkreisen

Teltow und Niederbarnim an die Magistrate der Stadt⸗ kreise und die Landräte der Landkreise zu richten sind.

Durch „Wolffs Telegraphenbürd“ wird darauf hinge⸗ wiesen, daß die Rinderfüße nach der Bundesrateverord⸗ nung vom 15. Februar dem Kriegsausschuß für Oele und

““ 8 Feette, Schadowstraße 1b (Abteilung Knochenverwertung), anzu⸗

Guhrau der Regierungshaupikassenbuchhalter NKomeyke aus ist, über den Ladentisch verkauft werden (vergl. Bekanntmachun

vom 14. Dezember 1917). Versetzt sind die Rentmeister bei Königlichen Kreiskassen:

dürfen nicht, wie dies bei frischen Knochen allgemein gestattet

Der Rinderfuß rechnet vom Knie abwärts. Haut, Fleisch und Sehnenteile dürfen vor der Abliefe⸗ rung abgetrennt und für Zwecke der Volksernährung verwendet werden. Die Fabriken zahlen für die Rinderfüße 40 für das Kilo frei Versandstation. Aus den Rinderfüßen wird Klauenöl gewonnen, das Klauenöl wird weiter verarbeitet zu Torpedoöl. Einen Ersatz 188 das äußerst wichtige Roh⸗

gibt es nicht. Die Anforderungen des Reichs⸗

darauf geachtet werden, daß alle

höfen zu erfassen und abzuliefern.

Die Bekanntmachung, betreffend Höchstpreise für Spinnpapier aller Art sowie für Papiergarne und ⸗bindfäden, vom 10. Juli 1917 Nr. W. III. 700/5. 17. K. R. A. ist durch eine Nachtragsbekanntmachung vom 1. Februar 1918 Nr. Paga. 1200/11. 17. K. R. A. in mehrfacher Beziehung er⸗ gänzt und abgeändert.

Zur Preistafel I der Bekanntmachung vom 10. Juli 1917 sind zwei Nachträge vorgesehen. Die Preistafel II hat unter IIA eine andere Fassung bekommen; unter IIB sind Nachsatz 1 und 2 fortgefallen; IIB 2 und IIb 1 (Zuschläge) find ergänzt.

Ferner ist abgeändert der § 3 der Bekanntmachung, be⸗ treffend Beschlagnahme von Spinnpapier, Papier⸗ garn, Factftas bonn und Papierbindfaden Meldepflicht über Papiergarnerzeugung, vom 23. Ok⸗ tober 1917 Nr. Paga. 1/10. 17. K. R. A. in seinem letzten Absatz durch eine Nacht agsbekanntmachung vom 1. Februar 1918 Nr. Paga 1500/11. 17. K. R A. Nach dieser Ab⸗ änderung ist an jede erlaubte Lieferung von Spinn⸗ papier, Papiergarn, Zellstoffgarn und Papierbindfaden die weitere Bedingung der Einhaltung bereits fests⸗ gesetzter oder noch vorgeschriebener Richtpreise geknüpft. treten von Höchsipreisen fen höhere berechnet werden, wenn der Belegschein oder die betreffende Lieferung spätestes am Tage des Inkraft⸗ tretens der Höchstpreise von der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung ge⸗ nehmigt bezw. ausgestellt ist.

Der genaue Wortlaut beider Nachtragsbekanntmachungen ist bei den Landratsämtern, Bürgermeisterämtern und Polizei⸗ behörden einzusehen.

Nach dem Inkraft⸗ Preise nur dann noch

Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel bestimmt auf Grund des 8 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg folgendes:

§ 1. Vom 1. März 1918 ab ist das Halten von Luoxuspferden verbolen. Luxuspferde sind alle Pferde, die nicht für den Beruf, den Erwerb rder die Wirischaft des Besitzers unentbehrlich si d. In Zweifels'ällen entscheidet der Landrat in Stadtkreifen die Orts⸗ poltzeibehörde endgültig über die Notwendigkeit der Pferdehaltung und die Zahl der erfotderlichen Pferde.

§ 2. Die Bestimmungen des § 1 gelten nicht: 1) für die Pferde der Mitglieder der regierenden deutschen Familien; 2) fär die Pferde der Gesandten fremder Maͤchte und des Gesandtschafte⸗ personals; 3) für Pserde unter 2 ¾ Jabren sowie für ältere Fohlen, die sich nach dem Gutachten des zuständigen Kreistierarztes gech nicht zu Gebrauchepferten eignen; 4) für ausschließlich der Nachzucht dienende Pferde, soweit der Besitzer sie bisher datu ver⸗

nachweislich völlig aus dem Rahmen der bei einer militärtschen Aus⸗ hebung möglichen Entschädtgung fällt. § 3. Zuwiderhandlungen gegen § 1 werden mit Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder Geidstrafe bis zu 1500 bestaft.

In der gestrigen Sitzung der Abgeordnetenkammer erwiderte der Ministerpräsident von Dandl auf eine Rede des Sozialdemokraten Segitz laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“:

Der Pauptausschuß des Reichstags hat hinreichend Klarheit ge⸗ schaffen darüber, was die Reichsleitung und die Mehrheit der Volks⸗ vrtretung in den Friedenszielfragen will. Gegen das, was der Knzler über die belgische Frage sagte, kann ein berechtigter Widerspruch wohl nicht ausgesprochen werden. (Lebhafte Zu⸗ stimmung rechts und in der Mitte.) Ich glaube nicht, daß wir von vornherein alles preisgeben können in einem Moment, wo die Feinde noch Forderungen stellen, die an die Lebens⸗ notwendigkeiten des deutschen Volkes rühren. (Stürmische 5 stimmung.) Das wäre falsch⸗Diplomatie. Nicht ann xionistische Be⸗ strebungen, ein Gewaltfrteren und Schwertfrieden ist das Ziel der Reächsleitung. Sie will nur den Bestand des Reichs sichern gegen U. berfälle, wie wir sie erlitten haben. Ich bitte doch nicht immer Mistrauen zu hegen, sondern Vertrauen. Man daf nicht alle mönlichen Punkte und Beschwerden mit der jetzigen Streikbewegung in Verbindung bringen. Ich danke Ihnen (zu den Soz.), wenn Sie jetzt die Führung in die Hard nehmen. Ich hoffe, daß dadurch die Bewegung in ruhige Bahnen gelenkt und der Ausntand baldmöglichst zu Ende gebracht wird. Die Streikvorgänge, insbesondere in Berlin, sind eine helle Freude für das Ausland. Auf innerpolitischem Gebiet wird alles geschehen, um die Zusagen der Reichsleitung zu erfüllen. Die Warnung, die Polizei möge nicht nervös werden, hat mein voll⸗ kommenes Einverftändnie, aber bitte, auf der anderen Seite auch keine Nervosität. (Lebhafter Beifall.)

w

Die polnische Regierung hat der Presse eine Erklärung zugehen lassen in der sie laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ gegenüber den bolschewistischen Angriffen, die die Konstituierung eines polnischen Staates ver⸗ neinen, den Willen der Nation als bei der Entstehung des polnischen Staates entscheidenden Faktor unterstreicht und die Rolle der Zentralmächte als Helfer hervorhebt. Sie verleiht der tatsächlicen und rechtspoliischen Unab⸗ hängigkeit des Königreichs von Rußland Ausdruck und erklärt somit ein Referendum für nicht not⸗ wendig. In der von demokratischem Geiste erfüllten Erklärung, die sich auf dem Grundsatz des Selbstbestimmungsrechts der Völker aufbaut, stellt sich die Regierung entschieden auf den nationalen Boden unter ausdrücklichem Hinweis auf die souveräne Macht des Regentschaftsrats, von welchem sie ihre Befugnisse ableitet. Hieraus zieht sie den Schluß, daß die Regierung als legitime Vertreterin der nationalen Interessen und Anrechte als Friedensunterhändler vor dem internationalen Forum erscheinen müsse und als solche von den Kriegführenden und auch von den Neutralen restlos und formell anerkannt werden müsse.

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Oesterreich⸗Ungarn.

Die unter Führung des Grafen Andrassy stehende unga⸗ rische Verfassungepartei und die unter Führung des Grafen Apponyi stehende Vereinigte Unabhängigkeits⸗ und 48er Partei beschlossen in gestern abgehaltenen Be⸗

ratungen ihre Auflösung und ihren korporativen Eintritt in

geliefert werden. Alle Gemeinden und Schlachthofdirektionen müssen sich bemühen, die Rinderfüße gleich au den Schlacht⸗

sowie

füchusetender Höchstpreise oder sonst

reigabeschein für

wendete; 5) für Rennpferde (auch Traber), wenn der Frierenswert 8

die auf Grund des vom Ministerpräsidenten Wekerle im Ab⸗ geordnetenhause verkündeten Programms zu bildende neue Regierungspartei. Fünf Mitglieder der Apponyiparntei

haben jedoch erklärt, sich diesem Beschlusse nicht anzuschließen.

Großbritaunien und Irland.

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Eine Abordnung, hauptsächlich aus Schriftstellern und Journalisten bestehend, überreichte Lord Lansdowne eine Adresse in Anerkennung seiner dem Lande durch seinen Brief an den „Daily Telegraph“ vom 29. November 1917 ge⸗ leisteten Dienste. In seiner Antwort verwahrte sich Lands⸗ downe, wie Reuter berichtet, gegen jene, die in seinem Brief einen Ausdruck von Schwachmut erblickten, und erklärte, er und seine Freunde wären ebenso auf die Ehre des Landes be⸗ dacht und ehenso entschlossen, daß der Krieg mit einem ehren⸗ haften Frieden ende, als ihre lärmendsten Kritiker.

Was nun den Zweck des Briefes anbelangt, sagte Lansdowne, so gab es unter unseren Besten Leute, die verwirrt waren, weil sie die Ziele, für die der Krieg fortgesetzt werde, nicht kannten. Sie waren bedenklich, aber wenn man diese Lrute von der Gerechtigkeit der Sache überzeugt, werden sie bis zum bitteren Ende arbeiten und kämpfen. (Beifall.) Die Kriegsztele sind zwar inzwischen enthüllt worden, ihre ur prüngliche Faßung bedarf jedoch einer Erklärung. Ich habe keine Klage gegen die Regierung; wir müssen die Schwierig⸗ keiten, in der sie sich befidet, berücksichtigen. Glücklicherweise stehen wir in diesem Kriege nicht allein, wir müssen unserer Ver⸗ bündeten gedenken und in den Zwa gslagen, denen wir zweifellos gegenübestinden, mußten eiligst Entschließungen getroffen und Verbindlichkenen eingegangen werden; das geschenkte Vertrauen mußte geochtet werden und ich bin sicher, die allgemeine Ansicht auszudrücken, wenn ich es für undenkbar halte, daß wir irgendwie gegen unsere Verbündeten, die ruhmvoll an unserer Seit⸗ grkämpft haben, nicht loyal sein könnten. Ich stimme jedoch mit der Erkärung des Premierministers vom 18. Januar überein, wonach er die Zeit für getommen hält, unsere Kriegsziele darzulegen, die die Billigung der vernünftigen und gemäß güen öffentlichen Meinung unseres und aller anderen Länder finden werden. Ich glaube, daß wir alle bereu sind, diesen schrecklichen Krieg so lange fortzusetzen, bis wir einen klaren Frieden bekommen können. Aber wir wünschen, daß keine Gelegenheit versäumt werde, diesen Frieden näher zu bringen. Einige halten an der Meinung fest, daß ein solcher Friede durch Verhandlungen erreicht werden könne, andere

glauben, daß er nur durch einen vollkommenen Sieg entweder durch

eine entscheidende Kampfhandlung oder einen Zersetzungsprozeß erreichbar sei. Ich kenne jedoch keine maßgebenden Personen, die bereit sind zu sagen, ein volltommener Sieg im geld sei in Sicht. Em Zersetzungs prozeß müßte sehr lange dauern, Personen, die dieser Frage sehr viel Beachtung geschenkt haben, meinten zwei Jahre. Wir müssen uns vorstellen, was noch zwei Jahre Krieg bedeuten, das Anwachsen der Staatsschuld, die Knappheit an Lebensmittel würde in eine Hungersnot ausgehen und ein Lethenszustand in der ganzen zivilisierten Welt eintresen. Darum müssen wir versuchen, einen ehrenhaften, dauernden Frieden zur richtigen Zeit zu erreichen. Der einzige Weg dazu ist die Vereinigung aller Mächte, keine Vereinigung einer Gruppe gegen eine a dere Gruppe, dabir⸗ gebend jeden internationalen Streit einer Art intennatiorn alen Ge⸗ richtshofes zu überweisen und gegen alle verbrecherischen wider⸗ spenstigen Teilhaber Zwang anzuwenden. Die T ilnahme Deutsch⸗ jands an einem solchen Uebereinkommen würde die Verneinung des preußischen Militarismus bedeuten.

Im Unterhause teilte der Parlamentssekretär Mar Namara mit, daß ein Schiff bei der Ueberfahrt von England nach Irland gesunken sei. Fünf männliche, zwei weibliche Passagiere sowie vier Leute von der Besatzung und ein Steward seien ertrunken.

In der Zeit vom 1. bis 10. Januar 1918 haben die Engländer nach eigenen Veröffentlichungen 836 Offiziere und 30 752 Mann an Toten, Verwundeten und Vermißten verloren. Nicht eingerechnet ist hierbei der erhebliche Abgang an Kranken, der infolge der schlechten Stellungsverhältnisse der Engländer besonders hoch ist.

Frankreich.

In der Kammer verlangte vorgestern bei der Beratung des Gesetzentwurfs über die Vorschüsse, die den verbündeten und befreundeten Regierungen aus den Mitteln des Staats⸗ schatzes zu machen sind, der Abgeordnete Grodet vom Finanz⸗ minister Klotz Auskunft über die Bezahlung der russischen Zins 5 eine und fragte, ob der Staat weiter bezahlen würde und ob dieser Entschluß der Kammer zur Genehmigung unter⸗ breitet würde. Der Minister erwiderte wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ meldet:

Die Regterung habe esklärt, daß die finanziellen Verpflichtungen Rußlands unabhängig seien vom Wechsel der Regierungsform. Die Regterung untersuche gegenwärtig mit den Verbündeten die Frage der Schuld und der A leiben Rußlands. Sobald allgemeine Be⸗ schlüsse gefaßt seien, würde die R gierung sie der Kammer zur Kenntnis bringen. Die Regierung hege weiter Vertrauen zu Ruß⸗ land, das für seine Schulden den anderen Ländern gegenüber ver⸗ antwortlich bleibe. Die Regierung erachte es aber als ihre Pflicht, in keiner Form die Bande zu lockern, die Rußland mit Frankreich verbinden, und habe beschlossen, diese Politik weiter zu verfolgen. Die Kammer möge agen, ob sie sie billige.

Der Gesetzentwurf wurde mit 360 gegen 112 Stimmen

angenommen. Rußland.

Einer Meldung der „Daily News“ zufolge ist ein neues Attentat auf Lenin verübt worden. Ein junger Mann in Studententracht drang in das Smolny⸗Institut ein und gab Revolverschüsse auf Lenin ab, aber ohne ihn zu treffen. Der Attentäter wurde verhaftet.

Die „Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, daß die Städte Kerisch, Theodosia, Jalta und Orenburg in die Hände der Sowjettruppen gefallen seien. Bei Sim feropol leisten 7000 tatarische Soldaten Widerstand. Weiter meldet die genannte Agentur, daß sich die Truppen des Sowjets des wichtigen Bahnhofß von Bachmatsch (Gouvernement Tschernigow) bemächtigt hätten. Offiziere und adlige Unter⸗ offiziere hätten sich nach Kiew zurückgezogen, das von allen Seiten umringt sei. Da die Zentralrada das Vertrauen zu den ukrainischen Soldaten und Arbeitern verloren habe, errichte sie eine Weiße Garde aus adligen Unteroffizieren und degra⸗ dierten russischen und polnischen Offizieren.

Ein Telegramm aus Helsingfors an die finnische Gesandtschaft in Stockholm besagt, daß russische Soldaten und Rote Gardisten die Mitglieder des Landtags und die Bank⸗ direktoren verhaftet haben. Trotzki und Lenin hätten gedroht, drei Regimenter nach Wiborg zu senden, um das Schutzkorps, die sogenannte Weiße Garde, zu vernichten.

Ueber die Bildung von Regierungen in Turkestan

und Sibirien sowie über die Wahl eines Mufti im Kaukasus liegen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, olgende Berichte vor: 8

““ 1

8

Auf dem Kongreß von Turkestan wurden gewählt: der Zivilingenieur Linkschbajew, Mitglied der zweiten Dumg, zum Präsidenten und Minister des Innerv, der Advokat Schach Abmedow zum Vtzepräsidenten, TLschekajew zum Leiter der Adteilung für auswärtige Beziehungen, adschajew zum Leiter der Abteilung für Miltz und öffentliche Sicherbeit, der Agronom Aggiew um Minister für Ackerbau und Wasserwesen, der Vorsitzende des Stadtrates von Hockend Kakmedow zum Ver⸗ pflegungsminister, der Advokat Hersfeld zum Finanzmininer und der Arvokat Urasajew zum Gehilfen des Ministers des Innern. Mit Ausnahme Hersfelds sind alle Mitglieder des Kabinetts Musel⸗ manen.

Im Kongreß von Sibirlen wurden gewählt: Potantis zum Vorsitzenden der Vorläufigen Regierung von Sibierien, Bukei⸗ hanow, Derbervy, Kulusew, Nowosielow und Bapon⸗ schinski zu Mitgliedern der Reglerung, der General Karakowski

zum Kriegsminister und Zakrow zum Leiter des Departements des

Innern. Alle Parteien bis zu den maximalistischen Sozialisten sind

in der Vorläufigen Regierung vertreten. Bukeihanow ist Muselmane;

er war vor der Revolution Mitglied der Karettenpartei. Ueberries d Bunjaten, Jakuten, Kirgisen sowie die übrigen Stämme Sibtriens der genannten Regierung vertreten.

Im nördlichen Kaukasus wurden auf dem dort versammelten allgemeinen muselmantschen Kongreß der Uleima Neidschmedine Effendi zum Mufti mit uusgedehnten Vollmachten zur Anwendung der Scheriatsvorschriften erwählt.

Türkei.

Die Regierung und die Kammer beschäftigen sich dem „Tanin“ zufolge eingehend mit der Frage der Handels⸗ schiffahrt nach dem Kriege, insbesondere mit der Be⸗ wältigung des Verkehrs in den heimischen Gewässern durch eine infolge der Aufhebung der Kapitulationen leicht entwicklungs⸗ fähige einheimische Eine Schwierigkeit würde jedoch in der ersten Zeit insbesondere dadurch entstehen, daß ein Teil der vor dem K iege vorhandenen Handelsschiffe während des Krieges versenkt worden ist. Deshalb habe der Bautenausschuß der Kammer bei der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs über die Küsten⸗ schiffahrt, der die Einteilung der türkischen Gewässer in mehrere Zonen vorsieht, die Verfügung aufgenommen, daß auch fremde Schiffe für bestimmte Zeit in einigen dieser Fühen dieselben Rechte genießen werden wie die türkischen. Andererseits ge⸗ währt das Gesetz gewisse Vorrechte und Freiheiten für die Er⸗ richtung von einheimischen Schiffsbauwerften sowie für Einfuhr von fertiggebauten Schiffen aus dem Auslande.

Die Regierung hat der Kammer einen Gesetzentwurf vor⸗ gelegt, in dem Kredite angefordert werden zur Prüfung der Frage der Herstellung einer Brücke und eines

unnels, die Europa mit Asien verbinden sollen.

Bulgarien.

tzung der Sobranje am 30. vor

hielt Ministerpräsident Radoslawow eine Rede über die Kriegsziele Bulgariens und dessen Teilnahme an den Friedensverhandlungen mit Rußland.

Laut Bericht der „Bulgarischen Telegraphenagentur“ wies der Mir isterpräsident darauf hin, daß alle Völker sehnsuchtig den Frieden günschten und daß auch die Bulgaren ihn anstrebten, aber einen ehrenvollen Frieden wollten, der ihre nationale Einheit besiegele. Diese nattonale Einheit bilde ihr einziges Kriegsziel. In der Tat, wenn Bulgarien den schmerzlichen Opfern, die es im Kriege ertrage, zustimme, so geschehe dies, um alle seine zerstreuten Stammes⸗ teile zu einem einzigen Staat zusammenzufassen, der das bulgarische Volk in seinen erhnographischen Grenzen vereinige. Bulgarien rechne also mit dem Anschluß der Dobrudscha, des Moravalandes und Mazedoniens an das Mutterland und stehe keineswegs im Witerspruch zer Friedevsformel: „Keine gewaltsamen Gebietserwerbungen und freies Selbithestimmungs⸗ recht der Völker“; denn die Bevölkerung der erwähnten Gegenden habe schon zu wiederholten Malen ihr bulgarisches Volkstum sowie den Willen bekundet, ihre Nationaglität zu bewahren. Die Geschichte Bulgariens sei mit einem Wort nur eine lange Reihe von Kund⸗ gebungen dieser Art. Die Verwirklichung dieses nationalen Weillens habe die bulgarisch⸗ Abordnung in Brest⸗Litowsk zu ver⸗ teidigen, und das habe sie bisher mit Erfolg getan. Der Minsster⸗ präsident verlos eine vor einiger Zeit gemeldete Depesche, die bekannt gab daß die russischen Abgeordnesen selbst vorgeschlagen hätter, zu erklären, daß der Krieg zwischen Roßland und Bulgarten beendet und der Zustand vor dem Kriege wiederhergestellt sei. „Diese Depesche wunde“, so erklärte der Mimisterprästdent, „von einigen fälschlich als Friedensschlus ausgelegt. In Wurklichkeit wurde der russische Vor⸗ schlag grundsätz ich angenomn men. Er wird im Friedeusvertrag, der die gegenwärtigen Verhandlungen zwischen dem Vierbund und Rußland beenden wird, bestätigt werden.. Der Minister⸗ präsident wiederholte die Geschichte der Verhandlungen, wobei er die Schwierigketten betonte, die sich aus der Ungleichartigkeit der gegnerischen Abordnungen ergeben, die nicht ein einztges Land, sondern eine Ceuppe unabhängiger Republiken vertreten, gab jedoch der festen Hoffnung Ausdruck, doß die Verhandlungen schließlich zu einem Sonderfrieden mit Rußland führen werden, der die Wirkung haben werde, Bulgarlen dem allgemeinen Frieden näher zu bringen. Bei der Besprechung der Vertesdigung der bul⸗ garischen Interessen auf der Tagung in Brest⸗Litowsk erklärte Radoslawow, daß die bulgarischen Ansprüche betreffs der natio⸗ nalen Einheit keineswegs Hindernissen begegnen und einen wesent⸗ lichen Punkt des Programms der verbündeten Staaten Oesterreich⸗ Ungarn und Deutschland bilden. Ein Friede ohne gewaltsame Gebietserweiterung beeinträchtige in keinem Fall und in keiner Weise die Einheit der bulgarischen Nation, und die zur Verwi klichung di ser Einheit notwendigen Gebiete seien von den Verhündeten gewährleistet. Bulgarien erfreue sich einer ausgezeichneten Stellung im Bunde. Es kenne die Rolle, die ihm zufalle. Es wisse auch, daß es in diesem Bündnis noch Interessen gebe, die anders wären, als die seinen, und daß folglich das Kriegsende nicht nur von seinem Willen abhänge.

Nach der Rede Radoslawows, die vom Hause beifälligst aufgenommen wurde, ergriffen alle Führer der Oppositions⸗ gruppen das Wort, um den rückhaltlosen Beitritt ihrer Fraktionen zu dem von der Regierung vorgetragenen Programm der nationalen Einigung auszusprechen.

Das amerikanische Schiffsamt teilt nach einer Reutermeldung die Ernennung eines Ausschusses mit oberster Befehlsgewalt über die amerikanische, verbündete und neutrale Schiffahrt mit, die aus den amerikanischen Häfen ausgeht. Es wird ein Schiffahrtskonzern gebildet werden. Die für Uebersee bestimmten Güter werden auf dazu geeignete Schiffe verladen werden, gleichviel, ob es sich um amerikanische oder verbündete Schiffe handelt. Mit Hilfe der Eisenb hnverwaltung wird das Schiffsamt eine Reihe von Waren auf die südlichen Hälen verteilen, die bisher den New Yorker Hafen hemmten.

ie einlaufenden Schiffe werden auf drahtlosem Wege nach denjenigen Häfen gelenkt werden, wo Güter von großer Wichtig⸗ keit auf die Verschiffung warten.

Auf einer Besprechung zwischen dem Schatzamtesekretär Me Adoo und den Parteiführern des Kongresses wurden,

obiger Quelle zufolge, Schritte für umfassende finanzielle Operationen im Fesanmesens mit den Kriegszielen er-⸗ örtert. Man kam überein, am Montag gleichzeitig in beiden Häusern des Kongresses ein Verwaltungegesetz zum Zwecke der Erxichtung einer Kriegsfinanzgesellschaft mit einem Kapital von 500 Millionen Dollar einzubringen, die Unternehmungen der Privatindustrie finanzieren soll. r 8

AKriegsnachrichten. Berlin, 1. Februar, Abends. (W. T. B.) 8 Ven den Kriegsschauplätzen nichts Neues.

Großes Hauptquartier, 2. Februar. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues. 1““

Der Erste Generaiquartiermeister. Ludendorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht.

Wien, 1. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Oestlich. von Asiago stürmte gestern der Italiener vier⸗ mal gegen unsere neuen Stellungen. Jeder Angriff scheiterte bereits im eignen Feuer unter schwersten Verlusten für den Gegner. Uaserer Artillerie ge⸗ bührt bei diesem Erfolge besonderes Verdienst.

In den Kämpfen am 28. und 29. haben sich das Ege länder Schützen⸗Regiment Nr. 6 und das Landsturm⸗Regiment Nr. 6, das Pilsener Schützen⸗Regiment Nr. 7 und das mährische Landsturm⸗Regiment Nr. 25, das 3. Bataillon des 2. Regiments der Tiroler Kaiserjäger sowie die Tiroler Landsturm⸗Bataillone Nr. 168 und Nr. 171 besonders aus⸗

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 31. Januar. (W. T. B.) Bericht über die Kriegs⸗ handlungen am 30. Januar.

Mazedonische Front: Zwischen Oh rida⸗ und Prespa⸗ See und an der Cervena Stena, an verschiedenen Punkten im Cernabogen und auf beiden Seiten des Dojransees war das Artilleriefeuer heftiger. Oestlich des Butkovosees zerstreuten wir durch Feuer mehrere Erkundungsabteilungen. In der Gegend von Bitolia und im Vardartale lebhafte Tätigkeit in der Luft. Nach einem Luftkampf nördlich von Bitolia schoß der deutsche Vizefeldwebel Fizeler ein feind.⸗iches Flugzeug ab, das hinter unseren Stellungen abstürzte.

An der Dobrudschafront Waffenstillstand.

.“ Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 31. Januar. (W. T. B.) Amtlicher

Der Krieg zur See.

Berlin, 1. Februar. (W. T. B.) Im mittleren und westlichen Mittelmeer wurde in letzter Zeit besonders der Transportverkehr nach Italien und Frankreich gestört. Dabei wurden 5 Dampfer und 1 Segler mit über 23 000 B.⸗R⸗T. versenkt. Die Dampfer waren bis auf einen be⸗ waffnet und meist tief beladen. Die Mehrzahl wurde in ge⸗ schickt durchgeführten Angriffen aus stark sicherten Geleit⸗ zügen herausgeschoffen, darunter ein großer Truppentransport⸗ dampfer, der unter starker Zerstörerbedeckung fuhr, also wohl besonders wertvoll war. Der versenkte englische Segler „Maria P.“ war mit Wein nach Malta unterwegs.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

Gegenüber den Arbeitseinstellungen in Groß Berlin hat, wie „W. T. B.“ berichtet, die Regierung von vornderein den Standpunkt vertreten, daß sie nicht in der Lage sei, mit einem von ausständigen Arbeitern ohne jede gesetzliche Grundlage gewählten „Arbeiterrat“ in Verhandlungen über politische Fragen einzutreten. Dagegen hat sie stets ihre Bereitwilligkeit bekundet, die Lage mit den und gewerkschaftlichen Führern der Arbeiterschaft zu erörtern.

iesen Grundsätzen hat am Donnerstag auch der Reichskanzler bei einer Zesprechung mit den Abgeordneten Bauer und Schmidt Ausdruck gegeben. Ee erhielt indessen bald darauf ein von den Abgeordneten Ebert Haase, Ledebour und Scheidemann unterzeichnetes Telegramm, worin diese ersuchten, zusammen mit fünf Funktionären der Gewe kschafts⸗ organisation, die von den Ausständigen als ihre Vertrauenspersonen bezeichnet worden seien, vom Kanzler empfangen zu werden, und zwar zunächst zur Erörterung des Versammlungsrechts. Da dieses Er⸗ suchen mit der oden dargelegten grundsätzlichen Stellungnahme der Regierung nicht in Einklang zu bringen war, ließ der Reichskanzler mit dem Vorschlag erwidern, daoß an der gewünschien Be⸗ sprechung je zwei Vertreter der beiden sozialdemokratischen Reichs⸗ tagsfraktionen und der Generalkommission der Gewerkschaften teilnehmen sollten. Er stellte zugleich anheim, den L itern der gewerkschaftlichen Organisation zu ihrer Unterstützung noch drei andere Vertreter der Gewerkschaften beizugeben. Die Gegenseite ging jedoch darauf nicht ein, sondern schlug nunmebr vor, die Ab⸗ ordnung aus je zwei Vertretern der beiden Reichstagsfrakttonen und aus drei der in dem oben erwähnten Telegramm bezeichneten Gewerk⸗ schaftsfunktionäre zusam menzusetzen. Unter den beiden Mitglledern der soztaldemokratischen Reichstagsfraktion sollte sich der Abg. Bauer be⸗ finden, der zwar der Generalkommission der Gewerkschaften angehört, jedoch als Vertreter der Porteileiturg an der Besprechung teilnehmen sollte. Die vom Reichskanzler vorgeschlagene Zuztehung besonderer Ver⸗ treter der Gewertschaftsleitung sollte mithin unterbleiben Der Reichs⸗ kanzler konnte sich mit diesem Vorschlage nicht einverstanden erklären, da die so zusammengesetzte Abordnung sich wiederum als eine von der Ausstandslettung bevollmächtigte Vertretung der ausständigen Arheiter darstellte und nicht als Vertretung der Arbeiterschaft in ihrer Gesamtheit. Infolgedessen hieit der Reichskanzler an der Antwort fest, die er auf das oben erwähnte teleg aphische Ersuchen gegeben batte. Von der Gegenseite wurde jedoch erklärt, daß unter diesen Umtänden auf den Empfang der Abordnung ver.