1918 / 33 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 07 Feb 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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die Anteile an dem ungetellten Nachlaß des Ingenieurs Johannes

1 Volkmar Schuberth in Ni derlößnitz rei Dresden der erglischen Staatsangehörtgen: Eveline Gerteude Schubernh, Kaufmann Alfred Schuberth, Kaufrann Otto Schabertd, Flor nee Olitota Baines, geb. Schubertd (Verwalter: Rechts anwalt Juninat Dr. Alfred Lehmann in Dresden, Marschall⸗ straße 8 I1);

r Erbteil von etwa 40 000 und die laufende Jahrezrente von 4500 ℳ, die der englischen Staatsangehörtgeu Norah Gillespie am Nachlasse der Rentnerin Rosa Johanne varw. M Ihs, geb. Nieriz, in Drezden zustehen (Verwalter: Rechis⸗ anwalt und Nolar, Justizrat Dr. Fiedler in Dresden, Morttz⸗ straße 16);

die Rauchwarenhandlung des Simon Beilin in Leipzig, Brübl 15 (Verwalter: Dtireklor Wilbelm Knoche in Leipzig, Neumarkt 33). Wieder aufgehoben wurde die Zwangsverwaltung 8 ddes Warenltagers der Füuma Company Francaise des Ex traits Tinctoriaux et Tannants in Haore beim Haupi⸗ zollamte Dresden 1; des Warenlagers der Firma Alexander Koch u. Sons, London W. C 41 (Kommissionärin: Fiima 2. Fernau in Leipzig, Talstraße 15); der 8400 Akrien der Frau Baronin von Lüdinghausen⸗ Wolff, 21 Rue de Malagnou, Genf; der 1200 Aktten der Frau Johanna Wallner, geb. Schön⸗ herr, Sidney; der 7 der Frau Kommerzienrat Eugenie Adamowna Siegel in Petersburg, zur Zeit in München, gehörigen Aktten über je 0 der Teutonia Versicherungs⸗Akrtengesellschaft in

Wolf Srebrnik in

—6 2 Schaja

g; der Fuma Wolf Schaiꝛn gen. Plauen f. V., Zürnerstraße 17. Ein Wechsel in der Person des Zwangsverwalters trat ein bei: dem im Köniareiche Sachsen befindlichen Vermögen des Tapeztierer⸗ meisters Eli Saslawskt in Oberpovritz, Graupaerweg 28 F (an Stelle des Gemeindevorstands Augun Protze in Oberpoyritz bei Pillattz (E b⸗) der Lehrer Hammer in Pillaitz (Elbe); der Rauchwarenfi ma M. Kaplan u. Co. in Leipetg, Bruͤbl 69 (an Stelle des Rchtsanwalts Dr. Krancher in Leipzig, Zeitzer Straße 2, der Rechtsanwalt Dr. Berger in Leipzig, Markt 3). Dresden, den 4. Februar 1918. Ministerium des Innern. Graf Vitzthum von Eckstaedt.

Bekanntmachung.

Auf Antrag der Kriegs⸗Robstoffstelle bei dem stellvertretenden Genera kom mando des XII (1. Königlich sächsischen) Armeekorps ist dem Lederhändler Karl John in Lommatzsch der Handel mit Häuten und Fellen sowie mit Leder jeder Art gemäß § 1 der Bundesratsbekanntmachung vom 23. September 1915 in Ver⸗ bindung mit der Verordnung des Könzelich sächsischen Ministeriums des Innern vom 19. Oktober 1915 untersagt worden.

Lommatzsch, am 1. Februar 1918.

Der Stadtrat. Benndorf, Bürgermeister.

Bekanntmachung.

Auf Grurd der Bundekrat’ verordnung zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Parsonen vom Handel ist dem fröüheren Adlerwirt Christtan Jetter in Balingen durch oberamtliche Verfügung vom beutigen Tage der Handel mit Lebensmitteln aller Art untersagt worden. 8

Balinger, den 4. Februar 1918.

Köntsliches Oberamt. Fender.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Landrat Freiherrn Schütz von Leerodt aus Saar⸗ lonis zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ninisterium des Innern zu ernennen, den Regierungsräten Conrad in Oppeln, Preuß in Posen, von Rumohr in Hildesheim, Dr. Meinertz in Berlin, Spieß in Cassel, von Braunbehrens in Stralsund, von Roques in Stralsund, Vanselow in Trier, Freiherrn von Rössing in Martenwerder, Saßnick in Potsdam, Dr Hesse in Münster, Frank in Hannover, Dr. jur. Dschenfzig in Hannover, Dr. Rang in Koblenz und Dr. Großmann in Potsdam den Charakter als Geheimer Regierungsrat sowie den Steuersekretären Herffs in Cöln, Großblotekamp in Waldbrölt, Roggenkemper in Münster i. W., Herr⸗ mann in Beeskow, Anders in Berlin⸗Wilmersdorf, Hahn in Charlottenburg, Göhring in Berlin⸗Wilmersdorf, Heffler in Stettin, Döring in Wiesbaden, Freytag in Danzig, Kronen in Solingen, Bierschenk in Melsungen, Kornstädt in Ratzeburg, Bentin in Alfeld, Cordes in Crefeld, Alshuth in Filehne, Schulz in Bromberg, Schröder in Snyke, Heller in Neuß, Neumann in Bonn, Neymann in Breslau, Weber in Fraustadt, Meyer in Düsseldorf, Holst in Gifhorn, den Regierungssekretären Eggers, Stuhrmann und Brandenbura in Berlin, den Steuersekretären Buchmann in Aachen, Henselmann in Arnsberg, Reinecke in Frankfurt a. M., Burgschweiger in Lötzen, Glatzel in Breslau und Erdmann in Glatz den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

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Dem Reichs⸗(Militär⸗) Fiskus, vertreten durch das Kriegsministerium, wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) hiermit das Recht zur Ent⸗ ziehung und zur dauernden Beschränkung des⸗ jenigen Grundeigentums verliehen, das zur Her stellung der am 8. August 1917 genehmigten voll⸗ spurigen Privatanschlußbahn von dem Grundstück der Königlichen Gewehrfabrik in Erfurt nach dem Staatsbahnhof Erfurt Nord erforderlich sst.

Berlin, den 2. Februar 1918. 8

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät 8 des Königs. Das Staatsministerium. von Breitenbach.

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Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Regierungsrat Richter in Stettin ist zum Vor⸗ sitzenden des Sceamts in Stettin ernannt worden.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die b weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26 November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers für die Erb⸗ und Vermächtnisansprüche des französischen Staalsangehörigen Alphonse Maas in Paris und seiner Ehe⸗ frau an dem Nachlaß der am 30. Juni 1917 in Koblenz ver⸗ storbenen Rentnerin Anna Maria Lingmann die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet (Verwalter: Justizrat Maur in Koblenz).

Berlin, den 2. Februar 1918. .

8 Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. A.: von Flotow. Kriegsministerium. 8 Der Oberlehrer Oppenheim vom städtischen Sophien⸗ Realgymnasium in Berlin ist vom 1. April 1918 ab zum Oberlehrer des Kadettenkorps ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Förster Brandt in Tiefensee ist der Charakter als Hegemeister verliehen worden.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) habe ich dem Handelsmann Dominitk Pissarczyk, Berlin, Pücklerstraße 50, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb 15.e“

Berlin⸗Schöneberg, den 4. Februar 1918.

Der Polizeipräsident zu Berlin. . V.: Machatius.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 69 Absatz 1 der Reichsgetreideordnung habe ich heute die von Johaunn Bünten in Crefeld⸗Oppum be⸗ triebene Mühle und Bäckerei wegen Unzuverlässigkeit des Inhabers bis auf weiteres geschlossen. Die Kosten dieses Verfahrens treffen Bünten.

Crefeld, den 1. Februar 1918.

Die Polizriverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Printzen.

Kriegswucheramt. 8

—.——

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NSGBl. S. 603) und der Bu’ desratsverordr ung über den Handel mit Tabakwaren vom 28. Juni 1917 (NG Bl. S. 563) habe ich dem Zigarrenfabrikanten Heinrich Dunkelau in Hunnebrock Nr. 33 den Handel mit Tabakwaren wogen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Da delsbeteieb und den Verkauf von Tabakwaren un⸗ mittelbar an den Verbraucher untersagt. Die Kosten der amt⸗ lichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im hi sigen Kretsblatt sad von dem Betroffenen zu tragen.

Herford, den 31. Januar 1918. I“

Der Landrat. J. A.: Grote.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bandesratsbekanntmachung zur Fern⸗ haltung unzverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 RSᷓBl. S. 603 und der hierzu ergangenen Aus⸗ führungsbestimmungen vom 27. September 1915 habet ich der Firma Gustav Abosch hier, Kaisserstraße 3, den Handel mit Rohgummi, Gummiterzeugnissen und Altgummi wegen Unzuverlässigteit in bezug auf diesen Gewerbebetrirb vom 7. Februar

1918 ab untersagt. Magdeburg, den 2. Februar 1918. 8 Der Polizeipräsident.

——

von Alten.

Bekanntmachung. 8

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist der Firma Jakob Müller, Inbaber Markus Müller in Ostrowo, der Handel mit Textilien unter⸗ sagt worden. öuöu

Ostrowo, den 28. Januar 1918. 8 Der Landrat. Tiemann.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 7. Februar 1918.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen, die ver⸗ einigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für das Seewesen und für Justizwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Eisen⸗ bahnen, Post und Telegraphen und für Rechnungswesen Sitzungen. 8

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Anläßlich des Aufenthalts des österreichisch⸗ ungarischen Ministers des Aeußern Grafen Czernin in Berlin kamen nach einer Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ in wiederholten Gesprächen mit den leitenden deutschen Stellen alle laufenden politischen und wirtschaftlichen Ange⸗ legenheiten insbesondere die Ernährungsfrage zur Erörterung, wobei in jeder Hinsicht vollstes Einvernehmen festgestellt werden konnte.

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Hesterreich⸗Ungarn.

Die neugebildete ungarische Regierungspartei unter Führung des Ministerpräsidenten Wekerle hat den Namen Achtund⸗

Großbritannien und Irland.

Nach einer Reutermeldung wird gemäß dem im letzlen

Jahre allgemein ausgesprochenen Wunsche in diesem Jahre in London eine Reihe von Sitzungen des Reichskriegs⸗ kabinetts und von Reichskriegsberatungen in Fort⸗ setzung der im letzten Jahre abgehaltenen stattfinden. Vertreter der verschiedenen Dominions werden zugegen jein, um mit den britischen Ministern über die sich aus dem Kriege ergebenden Fragen zu bveraten. Ueber das Datum und über die Staais⸗ männer, die nach England kommen werden, ist noch nichts Endgültiges festgesetzt. 8 Im Unterhaus erwiderte das Mitglied des Kriegs⸗ kablnetts Bonar Law auf eine Anfrage Aequiths, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, mit Rücksicht auf wichtige militärische Interessen sei es unmöglich, ohne dem Feinde wertvolle Einblicke zu geben, weitere Einzelheiten oder Er⸗ klärungen des Tätigkeitsbereichs des Versailler Kriegsrats zu geben. Ein Generalissimus sei nicht ernannt worden. Auf eine weitere Frage erklärte Bonar Law, es seien im ganzen 14 120 am Kriege unbeteiligte Männer, Frauen und Kinder durch deutsche Unterseeboote und Flugzeuge getötet worden. Von den Deutschen seien keine Berichte über die Tötung von am Kriege Unbeteiligten infolge kriege⸗ rischer Handlungen der Verbündeten veröffentlicht worden.

Lord Rhondda hat, dem „Nieuwen Rotterdamschen Courant“ zufolge, einen Aufruf erlassen, in dem er alle Personen, die Lebensmittel gehamstert haben, auffordert,

Es ist ein Termm von einer Woche zur Herausgabe dieser Vorräte festgesetzt und versprochen worden, daß diejenigen, die der Aufforderung freiwillia nach⸗ kommen, nicht bestraft werden und die Hälfle der beim Ver⸗ kauf ihrer Lebensmittel erzielten Preise zurückerstattet erhalten ürden. 1“ Fraukreich. 1““ Die Kammer hat einstimmig das Gesetz über die mili⸗ tärischen Ruhegehälter angenommen. 1 1“

8 Rußland. Eiin Erlaß über die Gewissensfreiheit der reli⸗ giösen Gesellschaften, Trennung von Staat und Kirche, Abschaffung aller Vorteile, die sich auf das Glaubens⸗ bekenntnis begründen, und aller Beschränkungen der Gewissens⸗ freiheit verkündet laut Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ vollkommene Freiheit der religlösen Riten. soweit sie nicht die bürgerlichen Rechte und die öffentliche Ordnung berühren. Niemand darf seine bürgerliche Pflicht unter Berufung auf seine religiöse Ueberzeugung vernachlässigen. Es ist erlaubt, die bürgerliche Pflicht durch eine andere, vom Volksgericht genehmiate, zu ersetzen. Der religiöse Eid wird abgeschafft und durch eine feierliche Versicherung ersetzt. Die Eintragung der Ehe⸗ schließungen und Geburten geht auf die bürgerliche Behörde über. Die Schule wird von der Kirche getrennt. Der obligatorische Religiongunterricht wird aufgehoben. Alle kirch⸗ lichen und religiösen Gesellschaften genleßen keine Sonderrechte oder Unternützung von seiten des Staates und besitzen kein Eigentum. Alle Güter in ihrem Besitz werden als Volkseigen⸗ tum erklärt. Gebäude und Gegenstände, die dem Kaltus dienen, gehen an die religiösen Gesellschaften zu kostenlosem Gebrauch über. 8

Auf den Erlaß über die Trennung von Staat und Kirche haben die kirchlich gesinnten Kreise zlemlich lebhaft reagiert. Der Patriarch von Moskau hat die Bolschewiki mit dem großen Kirchenbann belegt. Am letzten Sonntag fanden von allen Kirchen aus seierliche Prozessionen statt, die sich mit Fahnen und Ikonen schließlich alle vor dem Alerander Neweki⸗Kloster zu einem Massensühnegottesdienst sammelten. Die Zahl der Teilnehmer wird an die 100 000 geschätt. Die eindrucksvolle Kundgebung wurde von gezgnerischer Seite nicht gestört.

Der dritte Hauptkongreß der Arbeiter⸗, Soldaten⸗ und Bauernräte hat obiger Quelle zufolge die Landgesetze an⸗ genommen, die das Eigentumsrecht am privaten Landbesitz aufheben und dieses Recht jedem vorbehalten, der das Land mit seinen eigenen Händen bestellen will. Die Beschränkung gilt nicht für Berufsgenossenschaften. In den vorbereitenden Hauptausschuß wurden 300 Mitglieder gewählt, darunter 160 Bolschewiki und 125 rrevolutionäre Sozialisten des linken Flügels.

Der Oberkommandierende des Petersburger Bezirks hat die Bildung des ersten Korps der Roten Armee der Bauern und Arbeiter anbefohlen. Ausschüsse für Einschreibung und Zulassung der Kameraden wurden bei allen Regiments⸗ ausschüssen und örtlichen Stäben der Roten Garde eingesett. Der Kommandant des 428. Infanterieregiments, Kamerad Potapoff, wurde zum Instrukteur des Korps ernannt.

Gemäß den getroffenen Bestimmungen über die Nach⸗ forschungen nach hinterzogenen Lebensmitteln in den einzelnen Wohnungen erschien vorgestern morgen eine Abtei⸗ lung Soldaten in der dänischen Gesandtschaft, um eine Durchsuchung vorzunehmen. Der Gesandte erklärte zu⸗ nächst dem Führer der Abteilung, einem einfachen Soldaten, daß in den Räumen einer fremden Gesandtschaft eine Durch⸗ suchung nicht vorgenommen werden dürfe. Angesichts des Widerspruchs des Führers der Abteilung mußte der Gesandte sich darauf einlassen, mit ihm zu verhandeln, ohne übrigens zu erreichen, daß die Soldaten von ihrem Vorhaben abließen. Un⸗ mittelbar nachdem der Ausschuß für Auswärtige Angelegenheiten benachrichtigt worden war, schickte dieser einen Vertreter in die Gesandtschaft, der, ungeachtet aller abgegebenen Erklärungen, auf die gleiche Hartnäckigkeit bei dem Führer der Abteilung stieß. Dieser nahm dann eine Durchsuchung in den Räumen der Ge⸗ sandtschaft vor, wo sich allerdings Lebensmittel vorfanden, die jedoch aus Dänemark stammten. Auf den Einspruch mehrerer Soldaten der Abteilung, welche die Unrechtmäßigkeit [der Durchsuchung einräumten, wurde jedoch nichts weggenommen.

fügung zu stellen.

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dem Vertreter des Auswärtigen Amts gegenüber seinen Wider⸗ soruch gegen die Verletzung des Sitzes der dänischen Gesandt⸗ schaft zu Protokoll. Tschitscherin, der Gehilfe Trotzkis, drückte dem dänischen Gesandten das Bedauern des Rates der Volksbeauftragten wegen der ungehörigen Durchsuchung der Gesandtschaft aus.

burg die Hauskapelle im Palais der Großfürstin

vierziger Verfassungspartei angenommen.

beraubt worden. In der gleichen Nacht ist eine bewaffnete

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ihre Vorräte freiwillig für die öffentliche Verteilung zur Ver⸗

Der Gesandte wohnte der Durchsuchung persönlich bei und gab⸗

In der Nacht zum 4. Februar ist in St. Peters⸗

Maria Pawlowna geplündert und aller Kostharkeiten

Bande von etwa 500 Menschen in verschiedene Kaufläden des Wosnessenski⸗Bezirks eingebrochen. Geplündert wurden 14 zuwelterläden, 17 Kleidergeschäfte und 4 Apotheken. Der Zinze Bezirk wurde von Militär mit Panzerautomobilen und Faschinengewehren umstellt; erbitterte Kämpfe dauerten die ganze Nacht, wobei 120 Personen getötet sowie eine noch rößere Anzahl verwundet wurden.

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Nach Meldungen der „Petersburger Telegraphen⸗ Agentur“ dauert bei Helsingfors, Nihtmiaki, Pervo und Sibbo der Kampf zwischen der Weißen und der Roten Garde an. Bei Wiborg wurde die Weiße Garde nach Norden gedrängt, sammelte sich dort wieder und ergriff nach Eintreffen bedeutender Verstärkungen die Offensive. bedroht Wiborg ernstlich, dessen Garnison Maßnahmen zur Ver tedigung der Festung getroffen hat. Abo ist in der Macht der Arbeiter. Eine allgemeine Versammlung der dortigen Schiffs⸗ besatzungen und Matrosen hat den ausführenden Ausschuß der Arbeiter Finnlands zu der Absetzung des bürgerlichen Senats und zur Verwirklichung der Macht des revolutionären Pro⸗ letariats Finnlands beglückwünscht und sich bereit erklärt, die Wüder im gemeinsamen Kampfe his zum vollständigen Siege über die erbitterten Feinde der Arbeiterklasse zu unterstützen.

Das finnische Volkskommissariat hat die Befreiung her kleinen Bauern von der Abhängigkeit von den Grund⸗ besitzern verfügt und ihnen das Recht vorbehalten, ohne Entgelt über das von ihnen bestellte Land zu verfügen. Das Volkskommissariat hat ferner ein vorläufiges Gesetz veröffent icht, betreffkend den Uebergang desjenigen Teiles der Bank⸗ perationen an den Staat, die letzthin unberührt geblieben waren, sowie ein Gesetz, betreffend Sabotage von Beamten, und ein Gesetz über die Feststellung der Reserven an Lebens⸗ mitteln, schließlich eine Verfügung, welche die Bildung einer Abteilung für Gesetzentwürfe bestimmt.

Der Vorsitzende der Rada des 26. Korps hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nach Kiew an die Zentralrada folgenden Funkspruch gerichtet:

In dieser historischen Zeit, wo die ukrainische Natlon an der Schwelle eines langersehnten Friedens und der Freiheit steht, will (die Bande ) der Gewalttäter gegen die Revolution und gegen die heilige Sache des Ukralnischen Volkes in der Person des Hauptes der Charkower neugebildeten Regierung die Macht und die Friedensange⸗ legenheiten aus den Händen unserer Erwählten der Zentralrada reißen. Im höchsten Maße erbost über diese Gewalttat, erklart das 26. Korpz im Namen von 50 000 Kosaken laut, daß es eine solche Mißhandlung der Ukraine seitens der Knechte der V. K. nicht dulden wird und auf den ersten Ruf der Zentralrada ausrücken wird. Es wied eher als Heldenleiche auf dem Felde bleiben, aber alle Ge⸗ walttäter Bolschewiki werden aus der Ukraina hinaus⸗ gekehrt. 8

Ein weiterer Funkspruch besagt:

Der Aufstand der Bolschewiki in Kiew ist dabei, gänz⸗ lich liqguidiert zu werden. Das Stadtzentrum ist von Bolschewiki gänzlich gefjäubert, nur auf... . dauert schwaches Feuergeplänkel an. Alle Regterungsanstaltev, der Bahnhof, das Arsenal siad von ükrainern besetzt. Die Bolschewiki haben bedeutende Verluste er⸗ Utten, die Verluste der Ukrainer sind sehr unbebeutend. Die Zentral⸗ nda übertrug Golubowicz die Bildung eines neuen Ministerkabinetts. Er berkef ins Kabinelt folgende Persönlichkeiten: Nemolawski als Kriegsmtuister, Tkatschewicki (7) als Justizminister, Hraieck (2) alc Minister des Innern ⁷), Antonowiez als Marineminister, Petopolica als Finanzminister, als Verkehrgmintster, Gregorjew als Kultusminister, Ternitschnyo (2) alg Landwirtschaftsminster (2), Kowalewski als Verpflegungsminister, Tkaschenko ...

„— Das Smolny⸗Institut hat der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge die Meldung empfangen, daß zwischen den Generalen Kaledin und Alexejew ein Streit ausgebrochen ist. Der letztere bestand auf der Notwendig⸗ keit eines nachhaltigen Kampfes gegen die Maximalisten nicht nur in der Dongegend, sondern in ganz Rußland. Da Kaledin bekannt ist, daß die Sympathien der Arbeiterklassen und Losaken auf seiten der Maximalisten sind, sprach er sich für eine weniger unversöhnliche Haltung aus. Infolge dieses Streiifolls ist Alexejew, nachdem er eine Armee von 30 000 Mann zusammengezogen hatte, mit dieser aus der Don⸗ gegend abmarschiert. Das Smolny⸗Institut ergriff Maßregeln, um die Marschrichtung Alexejews und seiner Armee zu er⸗ fahren und diese Bewegung zur rechten Zeit aufzuhalten. Der große wirtschaftliche Beirat beim Rat der Volkskommissare erklärte alle Bergwerke im Donezbecken, welche von ihren Eigentümern verlassen worden sind, für Staatseigentum.

.— Die „St. Petersburger Telegraphenagentur“ meldet, daß sich am 26. Januar polnische Legionen in einer Stärke von 26 000 Mann verschiedener Waffengattungen, die unter Führung des Generalstabs des Hauptquartiers standen, der Stadt Rogatschew bemächtigt haben. Die Sowjets der Bauern sowie die Kommissare wurden verhaftet. Das Schatz⸗ amt, in dem sich 1 600 000 Rubel Bargeld befanden, wurde mit Beschlag belegt. Die russischen und polnischen Sozialisten wurden ebenfalls verhaftet. Die Feindseligkeiten begannen im Bezirk Sienenski und im Gouvernement Smolensk. Der pol⸗ nische Generalstab erklärte Rogatschew und den von Mohilew abhängigen Bezirk als einen Teil der polnischen Monarchie. in Rogatschew zurückgehalten und russische Soldaten 8 8 ausführende Ausschuß, der in Uebereinstimmung mit brüm exlammlung handelt, betrachtet die gegenrevolutionäre vranh ung der polnischen Bourgeoisie und ihre Legionen als lattone Zedrohung der Macht der Sowjets und der revo⸗ 8 1. Errungenschaften und hat deshalb die Verhaftung Führ brteüch der Bourgeolsie, der Grundbesitzer und der der Kadettenpartei verfügt, die mit den Feinden in Verem Kampfe gegen sie gemeinsame Sache machen. Der 11“ der Grundbesitzer, der unmittelbare Beziehungen het Erhebung unterhielt, wurde für außerhalb des Ge⸗ Erzbisch ehend erklärt. Fürst Swiatoplok Mirsky und der der 8 von Stzek (2) wurden mit dem Einverständnis Haux Sozialistenpartei verhaftet. Das russische gierung v. 8 ergreift strategische Maßnahmen. Die Re⸗ die Wege at eine Agitation unter den polnischen Truppen in Offiiere 1üeleltet, um die Soldaten dazu zu bringen, die vird erhelie Generalstabes zu verhaften. Aus Rogatschew zur mächen bt, daß sich dort eine Gärung der Geister bemerklich einsichtsvol eginne. Der Generalstab wurde verhaftet. Die Vourgeois en Soldaten weigern sich, sich zum Spielball der der polns machen zu lassen. Die sozialistische Regierung hat ie olnischen Generalstab ein Ultimatum überreicht, in dem

ung von Rogatschew und die Einstellung der Gewalt⸗ Verhaftungen gefordert wird. Von dem 1 Revolte hängt das Schicksal der polnischen

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über an.

In Tomsk ist die sibirische Duma eröffnet worden, die bis zur Berusung der sibirischen Gesetzgebenden Versammlung die vollziehende Gewalt in ganz Sibirien aus⸗ üben wird. Sie zählt 300 Mitglieder, Vertreter der Semstwos, Städte, Genossenschaften und der Sibirien bewohnenden Völker⸗ schaften sowie Vertreter der Eisenbahn⸗ und Postbeamten und anderer öffentlicher Einrichtungen. e

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Niederlande.

Der Kriegsminister teilte, wie „Wolffs Telegraphen⸗

ro“ meldet, in der Zweiten Kammer mit, daß eine

Demobilisierung augenblicklich unmöglich sei. Wenn der

Kampf im Osten vorüber sei, könne er im Westen umso schärfer

werden. Mit der Entlassung von Jahrgängen sei schon so

weit wie möglich gegangen worden und 62 Prozent der Armee

seien bereits entlassen. Der Minister fügte hinzu, daß eine bessere Bewachung der Munitionsdepots in Beratung stehe.

1 Schweden.

Nach einer Meldung von „Svenska Telegram⸗Byran“ hat der Marineminister dem Befehlshaber der nach Finnland entsandten Schiffe befohlen, heute mit ungefähr 200 heim⸗ kehrenden Schweden nach Stockholm in See zu gehen.

Laut Blättermeldungen finden in der nächsten Woche die ersten Kammerverhandlungen über den Staats⸗ haushalt für das am 1. März beginnende Wirtschaftsjahr 1334 statt. Nach den Beschlüssen des Haushaltsausschusses betragen die Einnahmen 37,016 698 Pfund, die ordentlichen Ausgaben 51 402 327 Pfund, der Fehlbetrag 14 385 629 Pfund; im Regierungsentwurf hatte letzterer 17 797 063 Pfund betragen. Der Unterschied von 3 Millionen rührt aus der Kriegsgewinnsteuer her.

Avbtertut 1

Nach einer Reutermeldung haben sich die Vereinigten Staaten von Amerika und Kanada über eine wirksame Verteilung der Arbeitskräfte für Kriegszwecke ge⸗ einigt. Kanada wird keine Arbeiter aus den Vereinigten Staaten ohne amerikanische Zustimmung ins Land ziehen, um⸗ gekehrt die Vereinigten Staaten auch nicht aus Kanada ohne Kanadas Zustimmung. Nach einer Proklamation Wilsons schließt der Begriff „Feind“ in dem Gesetz über den Handel mit dem Feinde alle feindlichen Ausländer ein, die von dem Kriegsdepartement dauernd interniert werden. Diese Aus⸗ legung ermöglicht es der Regierung, alles Eigentum der inter⸗ nierten Deutschen zu übernehmen und dadurch die Möglichkeit, sich vom Internierungslager aus am Handel zu betätigen, aus⸗ zuschließen.

Die „Daily Mail“ erfährt, daß eine Million Tonnen Schiffsraum für Kriegszwecke dadurch gewonnen werden soll, daß bie in den Atlantischen Häfen liegenden niederländischen Schiffe sowie für den Dienst in der Gefahrzone nicht ge⸗ eigneten französischen Segelschiffe die südamerikanische Küstenschiffahrt im Stillen Ozean übernehmen.

Der Vorsitzende des Repräsentantenhausaus⸗ schusses für auswärtige Angelegenheiten Flood legte vorgestern das Gesetz über die Bewilligung von Geldern für das diplomatische und konsularische Korps vor und er⸗ klärte dem „Reuterschen Büro“ zufolge, die Vereinigten Staaten würden mehr Geld für den Krieg in „weit kürzerer Zeit liefern, als es die kühnste Hoffnung unseres eigenen Volkes oder der Nationen, mit denen wir verbunden sind, glaubte.“ Bei Erörterung der Mission des Obersten House nach Großbritannien und Frankreich sagte er: „Es bestehe vollständige Uebereinstimmung über den genauen Um⸗ fang dessen, was die Verbündeten von den Vereinigten Staaten brauchen, sowie dessen, was die Veremigten Staaten liefern können, sowie über den Zeitpunkt und die Art und Weise.“ Mit Genehmigung des Staatsdepartements erklärte Flood, daß die zwischen Ishii und Lansing ausgetauschten Noten die Gründe für eine Reibung zwischen den Vereinigten Staaten und Japan beseitigt und für den Frieden im fernen Osten gewirkt hätten. Flood zollte dem Staalsdepartement An⸗ erkennung für die Verhandlungen über die Rationierung der neutralen Staaten, Verhandlungen, die die Gesahr einer heftigen Erregung in Holland, Dänemark und Schweden mit sich brächten.

Wie das „Algemeen Handelsblad“ ersährt, betragen nach amtlichen Angaben Ende 1917 die von den Ver⸗ einigten Staaten gewährten Vorschüsse folgende Summen: An England 245 Millionen Pfund, an Frankreich 1285 Millionen Pfund, an Italien 500 Millionen Pfund, an Rußland 325 Millionen Pfund, an Belgien 77 Millionen Pfund und an Serbien 4 Millionen Pfund Sterling.

Kriegsnachrichten. Berlin, 6. Februar, Abends. (W. T. B.)

9 —.——

Großes Hauptquartier, 7. Februar. (W. T. B

1 Westlicher Kriegsschauplatz. 8

Nahe an der Küste am Nachmittag Artilleriekampf. Von einem Vorstoß westlich von Zandvoorde und aus Vorfeldkämpfen im Artois brachten Infanterieabteilungen Ge⸗ fangene ein. Die englische Artillerie war am Abend zu beiden Seiten der Scarpe und westlich von Cambrai wieder tätig. Ein französischer Vorstoß in der Champagne scheiterte. Im Maasgebiet hielt Artillerietätigkeit im Anschluß an eine süd⸗ westlich von Ornes erfolgreich durchgeführte Erkundung tags⸗

Vizefeldwebel Eßwein schoß 6 feindliche Flugzeuge ab.

—.

Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues. 6 Der Erste Generalquartiermeister. 16“ Ludendorff.

1

SOesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien, 6. Februar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Keine besonderen Ereignisse. Der Chef des Generalstabes

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 5. Februar. (W. T. B.) Amtlicher Heeresbericht vom 4. Februar.

Mazedonische Front. Im ECzernabogen in der Moglenagegend und an mehreren Stellen zwischen Vardar und Dojransee war die Artillerietätigkeit zeitweilig lebhafter. Auf der übrigen Front mäßige Artillerietätigkeit. Oestlich vom Vardar verjagten wir durch Feuer eine starke englische Patrouille.

Dobrudscha-⸗Front. Spofia, 6. Februar. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 5. Februar.

Mazedonische Front: Westlich des Prespasees während des ganzen Tages Artillerietätigkeit von wechselnder Heftigkeit. An verschiedenen Punkten zwischen Wardar und Dojran ziemlich starke gegenseitige Feuerüberfälle. Oestlich des Dojransees und an der unteren Struma zerstreuten unsere Infanterieabteilungen durch ihr Feuer mehrere starke englische Erkundungsabteilungen.

Dobrudscha⸗Front: Waffenstillstand

*

Waffenstillstand.

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8 Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 5. Februar. (W. Heeresbericht. 8 Keinerlei Ereignisse von Bedeutung.

Konstantinopel, 6. Februar. (W. T. B.) Tagesbericht. An der Palästina⸗Front wurde ein feindlicher Patrouillenvorstoß an der Straße Jerusalem —Hablus ab⸗ gewiesen. Sonst nichts von Bedeutung.

T. B.) Amtlicher

Der Krieg zur See.

Berlin, 6. Februar. (W. T. B.) Im Aermelkanal fielen unseren rastlos lätigen U⸗Booten 5 Dampfer, 1 eng⸗ lischer Segler und 1 englisches Fischerfahrzeug zum Opfer. Die Dampfer waren fast durchmeg tief beladen; einer von ihnen wurde auf dem Wege nach Cherbourg aus starker Fischdampfersicherung herausgeschossen, er hatte offenbar Kriegsmaterial geladen.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Rotterdam, 5. Februar. (W. T. B) „Maasbode“ meldet: Der brasilianische Segler „Sorocaba“ wurde in unlenkbarem Zustande verlassen. Die Besatzung ist gerettet. Das Schleppboot „Williams Carrol“ ist in Broollyn ge⸗ sunken. Der englische Segler „Cumberland Lassie“ (230 Br.⸗To.) ist gestrandet und wrock geworden. Der amerika⸗ nische Segler „Monitor“ (955 Br.⸗To.) ist mit einer Ladung Holz aus Westafrika gesunken. Der französische Segler „Tigoro“ ist gestrandet und wrack. Der französische Segler „Mesange“ ist nach einem Zusammenstoß gesunken. Der englische Dampfer „Greenhill“ (19 000 Br.⸗To) ist gesunken, der amerikanische Dampfer t „Tuscarona“ (2386 Br.⸗To.) ist gesunken, der amerikanische Dampfer „Edeavor“ ist gesunken, der amerikanische Segler „Andrew Hicks“ (303 Br.⸗To.) ist gesunken. Der Segler „Maggie A. Howlett“ ist durch Explosion vernichtet worden. Das Schleppboot „Roger Williams“ ist gesunken. Der eng⸗ lische Schuner „Seth“ (246 Br.⸗To.) ist gesunken, der englische Dampfer „Labuan“ (327 Br.⸗To.) ist nach einem Zusammen⸗ stoß mit einem norwegischen Dampfer gesunten Der amerikanische Dampfer „George N. Orr“ (2872 Br.⸗To.) ist gestrandet und wrack geworden. Das amerikanische Schlepp⸗ boot „Fair Hope“ ist gesunken, der Segler „Inga“ ist auf See von der Besatzung verlassen worden. Der Segler „Mahukona“ (738 Br.⸗To.) ist wrack geworden. Der japanische Dampfer „Naha Maru“ (962 Br.⸗To) ist auf eine Klippe gelaufen und gesunken, der Dampfer „Camellia“ (3157 Br.⸗To.) wird vermißt. Der Dampfer „Maverick“ (1561 Br.⸗To), auf dem Wege von Manila nach New Orleans, wird vermißt.

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Russisch⸗rumänische Kämpfe. b

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St. Petersburg, 5. Februar. (Meldung der St. Peters⸗ burger Telegraphenagentur.) Beim Kriegskommissariat ein⸗ gelaufene Nachrichten bestätigen, daß die Kämpfe zwischen den russischen Truppen und den Rumänen beendet sind und die Ruhe wieder hergestellt ist. Dle nach Kischinew vorgerückten Rumänen wurden gegen die rumänische Grenze zurückgeworfen. Die 9. Schützendivision, deren Rückzug die Numänen in der Gegend von Galatz aufzuhalten versuchten, indem sie sie unter das Feuer schwerer Artillerie und der auf der Donau bei Ompa Daine ) liegenden Monitoren nahmen, umzingelte zwei starke rumänische Einheiten und zerstreute sie. Die genannte Division verlor in den Kämpfen mehrere hundert Mann an Toten und Ver⸗ wundeten; sie befindet sich jetzt in Akjerman. Das Kriegs⸗ kommissariat ist der Meinung, daß der Sieg der maximalistischen Truppen über die Zentralrada dem Vorrücken der rumänischen Truppen in Beßarabien ein Ende machen wird, da die ukrainische Regierung ihnen ihre Unterstützung geliehen hat.

Parlamentarische Nachrichten.

Die nächste Sitzung des Reichstags findet, wie „Wolffs Telegraphenbuüͤro“ mitteilt, am 19. Februar, Nach⸗ mittags 3 Uhr, statt. Auf der Tagesordnung stehen Anfragen und Petitionsberichte.

Nr. 4 des „Zentralblatte für das Deutsche Resch“, berausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 30. Januar 1918, hat folgenden Inhalt: Zoll⸗ und Steuerwesen: Reichsschiedsgericht für Kohlensteuecr. 8 8