“ 8 4. ““ “ “
Die nach völkerrechtlichen Grundsätzen zu ensattenden Auf,
wendungen für die beiderseitigen Kriegrgefangenen werden im Hindlick auf die Gefangenenzahlen gegen einander
Artikel 15. „. U ber die Heimkehr der beiderseitigen Zivilangehöricen werde die nachstehenden Bestimmungen getroffen.
2
1 Die beiderseitigen internierten oder verschickten Zivilangehörigen werden tunlichft bald unentgeltlich heimbefördert werden, soweit sie nicht mit Zustimmung des Aufenthaltsstaats in dessen Gebiete zu blesben oder sich in ein anderes Land zu begeben wünschen. Die im Artikel 14 § 3 erwähnte Kommission soll die Einzel⸗ beiten der Heimbeförderung regeln und die Durchführung der ge⸗ troffenen Vereinbarungen überwachen.
1 § 2.
Die Angehöcigen eines Teilee, die bet Krtegsausbruch in dem G biet des anderen Teiles ihren Wohnsitz oder eine gewerbliche oder Handelsniederlassung harten und sich nicht in diesem Gebiet aufhalten, toͤnnen dorthin zurückkehren, sodald sich der andere Teil nicht mehr in Kriegezustan) befindet. Die Rückkehr kann nur aus Gründen der inneren oder äußeren Sicherheit des Staates versagt werden.
Als Ausweis genügt ein von den Behörden des Heimatstaats ausgestellter Paß, wonach der Inhaber zu den im Ahsatz 1 besesch⸗ neten Personen gthört; ein Sichtvermerk auf dem Pasee ist nicht er⸗
forderlich. Artikel 16.
Die Angehoͤrigen ledes vertragschließenden Teires sollen im Ge⸗ bicte des anderen Teil’s für die Zeit, während deren dort ihr Ge⸗ werbe⸗ oder Handelsbetrieb oder idre sonstige Erwerbstätlgkeit infolge des Krieges gerubt hat, keiaerlei Auflagen, Abaaben, Struern oder Gebübren für den Gewerbt⸗ oder Handelsbetrieb oder die sor stige Erwerbstätigkeit unterlitegen. Beträge, die hiernach nicht geschuldet werden, aber beretts e hoben sind, sollen binnen sechs Monaten nach der Ratifikation des Friedensvertrages zurückerstartet werden.
Auf Handels⸗ und sonstige Erwerbsgesellschaften, an denen Ar⸗ gehörige des eirnen Teiles als Gesellichafter, Aktionäre oder in senstiger Weise befeiligt sind und deren Betrieb im Gebiete des guderen Teiles infolge des Krieges geruht hat, finden die Be⸗ ftimmungen des Absaß 1 entsprechtnde Anwendung.
Jeder vertragschließende Teil rerpflichtet sich, die auf seinem Ge⸗ kiete besindlichen Erabstätten der Hreresangehörigen sowie der während der Internterung oder Verschickung sonstigen Angebörigen des anderen Teiles zu achten und zu unerhalten; auch kennen Beauftragte dieses Teiles die Pflege und angemessen⸗ Aus⸗ scha sckung der Grabstätten im Einvernehmen mit den Landeobehörden kesorgen. Die mit der Pflege der Grabfätten zusammenhängenden Sinzelfragen bleibken weiterer Vereinbarurg vorbehalt n.
Sechfltes Kapttel. Fürsorge für Rückwanderer.
8 Artik- 18. Den Angaehör'gen jedes vertragschließenden Teils, die aus dem Gebitte des anderen Teils stammen, soll es waͤhrend einer Feift von
bn Jahrea nach der Rat fikatton des Friedensvertrags freistehen,
im Einvernehmen mit den Behötden dieses Tells nech ihrem Stamm⸗ land zutückzuwandern. —
. Die zur Ruückma derung berecht:gten Personen sollen auf Antraa dis Entlassung aus ihrem bisherigen Staatsverhand erhalten. Auch soll ibr schriftlicher oder mündlicher Verkehr mit den diplomatischen upb konsularischen Vertretern des Stammlandes in keiner Weise ge⸗ dindert oder erschwert werden.
Artikel 19. Die Rüͤckwanderer sollen durch die Autühung des Ruückwanderer⸗ zchts kelnerlei vermöget srecheliche Nachteile erlelden. Sie sollen be⸗ 5 t sein, ihr Vermönen zu liquidieren und don Erlss und vorbehalt⸗ 8 der Bestimmungen der allgemeinen Landesgesetze auch ihre soastige bewegliche Habe mitzunehmen; ferner durfen sie ihre Pacht⸗ verträge unter Einbaltung einer Frist ron sechs Monaten kündigen, vhae daß der Verpoͤchter wegen rorzeitiger Auflösung des Pecht⸗ dertrags Schadenersagansprüche geltend machen kann. “
Siehentes Kapitel Amnestie. Artikel 20. Zeder verttagschli gende Teil gewäört den Angehörigen
ar deren Telses Straffretheit nech Maßgabe der nachftehenden stimmungen: G 1
Jeder Teil gewährt voll⸗ Straffrelbelt den dem anderen Teile argehsrenden Kriegegefangenen für alle von ihnen begangenen gerichtlich oder disziplinarisch ftrafbaren Haadlungen.
0)
§/2.
Jeder Teil gewährt volle Srraffreibeit den Zivilangehörigen des arderen Teiles, die während des Krieges interntert oder verschickt worden sinr, füc die während der Internierung oder Nerschickung be⸗ gengenen gerichtlich oder dissiplinarisch strafbaren Handlungen.
§ 3.
Jeder Tell gewaäͤhrt volle Straffreibeit allen Angehörigen des anderen Teiles füt die zu dessen Gunsten begangenen Straftaten und r Serbbe b die zum Nachteil seindlicher Rutländer ergangenen
vonahmegesetze.
§ 4.
Die in den 8§ 1 bis 3 vorgesehene Straffreiheit erstreckt sich nicht auf Handlungen, die nach der Ratißtkation des Feiedensvertrages begangen werden.
Soweit nach den Bestimmungen der §§ 1 bis 4 Straffreiheit „währt wird, werden neue Strofoerfahren nicht eingeleitet, die an⸗ hinagtgen Strafverfahren eingeftellt und die erkannten Strafen er⸗ lassen. Doch können Krieacgefangene, die sich wegen Kriegs⸗ oder Landee berrats, vorsätzischer Tötung, Raubes, räuberischer Erpressung, vor sätzlicher Brandstiftung oder Sutlichkeltsverhrechen in Unter⸗ suchnage⸗ oder Strafhaft befinden, bis zu ihrer Entlassung in Haft ge halten werden.
Artikel 21.
„Die vertragschließenden Teile gewähren ibren eigenen Angehörigen Straffreiheit nach Maßgabe der nachstehenden Bestimmungen.
§41.
Jeder Teil gewährt volle Straffreiheit den Angebörigen seiner bewaffneten Macht in Ansehung der Arbeiten, die sie als Kriegs⸗ gefangene des anderen Teiles geleistet haben. Das gleiche gilt für die von den beiderseitigen Zivillangehörigen während ihrer Internierung oder Verschickung geleisteten Arbeiten.
9 84
2 „Enf die in den 85 1, 2 vorgesehene Straffreibeit finden die Bestimmungen des Artikel 20 55 Anwendung; auch dürfen in diesen Fällen über die beteiligten Persosen und ihre Familten weitere Rechisnachteile nicht verhängt werden.
. Artikel 22. Die vertragschließenden Teile behalten sich vor, über die von
jebem Teile zu gewährende Straffreiheit für die zu selnen Ungunsten 1
besangenen Handlungen weitere Vereiubarungen zu treffen,
“ ATD3D ““ ehandlung der in die Gewalt des Gegners geratenen n Kauffahrtrischiffe und Schiffslad ungen.
Artikel 23.
Kauffahrteischiffe des einen vertragschließenden Teiles, die bei Kriegsausbruch in den Häfen des anderen Teiles lagen, werden ebenso wie ihre Ladungen zurückgegeden oder, soweit dies nicht möglich ist, in Geld ersetzt werden. Wegen der Vergütung für die Benutzung solcher Schffe während des Krieges bleidt im Hinblick auf die von der Ukrainischen Volksrepublik in Aussicht genommene Auseinander⸗ setzung mit den übrigen Teilen des ehemaligen Russischen Kaiserreichs eine besondere Vereinbarung vorbehalten. .
Artikel 24.
Die als Prisen aufgebrachten Kauffahrteischiffe der vertrag⸗ schließenden Teile sollen, wenn sie vor der Ratifikatton des Friedens⸗ vertrags durch rechtskräftiges Urteil eines Prisengerichts kondemniert worden sind und nicht unter die Beftimmungen des Artikel 23 fallen, als endgültig eingezogen angesehen werden; im übrigen sind sie zurückzugeben ober, soweit sie nicht mehr vorhanden sind, in Geld zu ersetzen. Diese Bestimmungen finden auf die als Prisen aufge⸗ brachten Schiffsladungen von Angehörigen der vertragschließenden Teile entsprechende Anwendurg. 8
Artikel 25.
Die Durchführung der in den Artikeln 23, 24 enthaltenen Be⸗ ftimmungen, inebesondere die Festsetzung der zu zahlenden Ent⸗ schädigungen erfolgt durch eine gemischte Kommtssion, die aus je einem Vertreter der vertragschließenden Teile und einem neutralen Obmann bestehen und binnen dret Monaten nach Unterzeichnung des Frierensvertrages in Odessa oder an einem anderen geeigneten Orte zusammentreten wird; um die Bezeichnung des Obmanns werd der Präsident des Schweizerischen Bundesrats gebeten werden.
Artikel 26. Die vertragschlleßenden Teile werden alles, was in ihrer Macht liegt, tan, damit die nach Armtkel 23, 24 zurückzugebenden Kauffahrtei⸗ schiffe nebst ihren Labungen frei nach der Heimat zurückgelangen
können. b NeVuntes Kapitel. Schlußbestimmungen.
Dieser Zusatzvertrag, der einen wesentlichen Bestandteil des Friedensvertrages bildet, soll ratisiziert und die Ratifikationsurkunden sollen zu leich mit den Ratifikationsurkunden des Friedensvertrags ausgetauscht werden.
Artikel 28.
Der Zufatzvertrag tritt, soweit darin nicht ein Anderes bestimmt ist, gleichzeitia mit dem Friedensvertrag in Kraft.
Zur Ergänzuna des Zusatzvertrags, insbesondere zum Abschluß der darin vorbehaltenen weiteren Vereinbarungen werden binnen vier Monaten nach der Ratifikation Vertreter der vertragschließenden Teile an einem später zu bestimmenden Ort zusammentreten.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten sowie als Ver⸗ treter der deutschen Obersten Heeresleitung der Chef des Generalftabs des Oberbefehlshabers Oft, der Königlich Preußische Generalmajor Herr Max Hoffmann, diesen Zusatzvertrag unterzeichnet und mit amtlichem Siegel verseben.
Ausgefertiat in doppelter Urschrift in Brest⸗Litowsk am
9. Februar 1918. 8 8 “ (Unterschriften.)
MKriegsnachrichten.
Berlin, 11. Februar, Abends. (W. T. 8.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.
Großes Hauptquartier, 12. Februar. (W. T. B. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppen Kronprinz Rupprecht und Deutscher Kronprinz.
An vielen Stellen der Front Artillerietätigkeit. Infanterie⸗ abteilungen führten südlich von St. Quentin und auf dem östlichen Maasufer am Cauridèreswalde erfolgreiche Er⸗ kundungen durch und machten dabei Gefangene.
Heeresgruppe Herzog Albrecht.
Zwischen Flirey und der Mosel Artillerie⸗ und Minen⸗ kampf, der sich heute margen besonders in der Gegend von Remenauville verschärfte. 8
Oestlicher Kriegsschauplatz. .
Die militärische Lage ist an der Front gegenüber den
Großrussen und Rumänen unverändert.
Italienische Front.
Auf der Hochfläche, der Sieben Gemeinden tags⸗
über lebhafter Feuerkampf. Im örtlichen Angriff säuberten österreichisch⸗ungarische Truppen feindliche Stützpunkte am Südhange des Sasso Rosso und nahmen dabei 6 Offiziere und 170 Mann gefangen. “
Von der mazedonischen Front nichts Neues.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Luftangriffe auf das deutsche Heimatgeble! im Monat Januar.
Im Monat Januar hat der Gegner 31 Luftangriffe auf das deutsche Heimatgebiet unternommen. Davon galten 15 dem lothringisch⸗luxemburgischen Industriegebiet und 14 den offenen deutschen Städten Ludwigshafen, Freiburg (je 3 An⸗ griffe), Trier (zwei An riffe), Friedrichshafen, Rastatt, Offen⸗ burg, Mannheim, Karlsruhe und Heidelberg (je ein Angriff). Wenngleich die Fahl der Angriffe gegenüber dem Vormonat (13 Angriffe) infolge der Ugünstigeren Wetterlage bedeutend stieg, so waren doch 8G uns Schäden und Verluste glücklicher⸗ weise geringer als im Vormonat. Die Opfer der Angriffe waren insgesamt 5 Tote und 9 Verletzte. Der Sachschaden war in allen Fällen unerheblich; die wenigen Bomben, die auf die Werke unserer Rüstungsindustrie sielen, haben keine nennens⸗ werte Betriebsstörung zur Folge gehabt. Der Geguer büßte bei diesen Angriffen 4 Flugzeuge ein. (W. T. B)
₰
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Wien. 11. Februagr. (W. T. B.). Amtlich wird gemeldet: Auf der Hochflüche der Sieben Gemeinden rege
Artillerietätigkeit. * Der Chef des Generalstabes.
1ö1“
Sofia, 10. Februar. (W. T. B.) Amtli 9. Februar.
Mazedonische Front: Auf der ganzen Front mäßlgt Artillerietätigkeit, die lebhafter war in der Ge end von Bitolia, im Westen des Dobropolje und im Cid⸗ westen des Dojransees. Im Norden des Tahinosseez verliefen Patrouillenkämpfe zu unseren Gunsten.
Dobrudschafront: Waffenruhe. 8
Konstantinopel, 10. Februar. (W. T. B.) Tagesberich. An allen Fronten ist die Lage unverändert.
Jagd.
Im Jahre 1915 trat in österreichischen Gebirgsrevieren ein euchenhaftes Erblinden der Gemsen auf, und ein Jahr darauf griff die Krankheit auf bayerische Reviere über. Die sfallenen Tiere weisen Hernbamtrübunoen auf und gehen vielfach an Entkräftung oder durch Unfälle ein. Die minder schwer erkranlten scheinen als Ueberträger der Krankheit durch den Winter zu kommen, Die Ursachen der Krankheit, die sich als Hornhaut⸗Bindehaut, Entzündung erwies, sind unbekannt. Nach einem Bericht des Amistierarztes Dr. Stroh, Augeburg, in der Zeuschrift „Deutscher Jäger“ ließen sich Baklerien oder Erreger aus den Protozvenreiche nicht nachweisen. Eine ähnlich: Erkrankung wurze jedoch früher bei Gebirgeziegen beobachtet, verbunden mit ückgang der Milchausscheidung (.kontagiöfe Agalaktie). Wenn es auch in Versuch nicht getang, die Kra kheit der Gemsen auf Ziegen zu über, tragen, so liegt doch der Verdacht nahe, daß sie von Ziegen oder Schafen den Gemsen zugeschleppt wurde. Als einziges wirksames Mittel hat sich der Abschuß der erkraukten Stücke erwiesen, der aber nicht immer völlig durchzuführen ist. Dagegen rechnet man in ch⸗ sehbarer Zeit auf ein „Totlaufen der Seuche“, indem der Krankheült⸗ stoff beim Duschgang durch viele Körperteite an Kraft verliert und die Fäͤhigkeit einbüßt, die Krankheit hervorzurufen.
—
Nr. 2 des „Eisenbahnverordnungsblatts“, herausgegeben im Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom Bügezehñ 1918 hat folgenden Inhalt: Ahlerbhöchster Erlaß vom 25. Desember 1917 über Abaͤnderung der Konzessionsurkunde vom 20. Auguft 1900, betreffend den Erwerb und Betrieb der Heisterbacher Talbahn durch die Brölthaler Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft; Bekannt⸗ machungen des Reichskanzlers vom 13. Dezember 1917 über Lohnpfändung, vom 20. Dezember 1917, betreffend die Fristen des Wechfel⸗ und Scheckrechts für Elsaß⸗Lothringen, vom 3. Januar 1918 über die Genährung von Zulagen an Empfänger einer Invaliden., Witwen⸗ oder Witwerrente aus der Invpalider⸗ versicherung; Bekanntmwachungen des Reichseisenbahnamts vomn 27. Dezember 1917, betreffend vorübergehende Aenderung der 8 8½˖55 und 56 der Etsentahnverkehrsordnung (Frachzbriefmuster), und von 3. Januar 1918, betreffend Aenderung der Anlage C zur Eisenbahr⸗ verkehrzordnung; Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 17. Januar 1918, betreffend Gewährung von Zulagen an Empfänger von Renten aus der Invaltdenversicherung; Nachrichten. 8
(Fortfetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage)
Künigliche Schauspirle. Mittwoch: Overnhaug. 43. Dame⸗ hezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Der fliegende Holländer. Romantische Oper in drei Akten von Richard Wagner. Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Dr. Stiedm. Spielleitung: Herr Bachmann. Chöre: Herr Professor Rüdel⸗ Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 44. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ ind Freiplätze sind aufgehoben. Die Rabensteinerin. Schauspiel h vier Akten von Ernst von Wildenbruch. Spielleitung: Herr Dr. Brua⸗ Anfang 7 ½ Uhr.
Donnerstag: Opernhaus. 44. Dauerbezugsvorstellung. Martha. Romantesch⸗komische Oper in vier Akten von Friedrich von Flotod. Text (teilweise nach dem Plane des Saint Georges) von Wilhelu Friedrich. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 45. Dauerbezugsvorflellung. Dienst⸗ um Freiplätze sind aufgehoben. Die Raunber. Ein Schauspiel i fünf fzügen von Schiller. Spielleitung: Herr Dr. Brul.
68
Familiennachrichten.
Berlobt: Fel. Clothilde von der Lancken⸗Wakenitz mit Hra. Oder leutnant 1G S. Otifried von Dewitz (Potsdam, 1. Zt. Hans Heeren — Warnemünde).
Verebelicht: Hr. Leutnant Hans Helmuth von Wiedner mit ßel Irmgard von Enckevort (Berlin). — Hr. 1 Luß von Krosigk mit Ehrengard Freiin von Plettenberg (Daus 2 — Hr. Leutnant Hermann Lantz mit Frl. Ursula Jonas (Danzsg⸗ Langfuhr). — Hr. Werner Baron von Gustedt mit Fil. Gerund Pohl (Bad Kissingen—-Reibersdorf i. Sachsen).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Regierungsrat Rudolf von Ei⸗ Potsdam). — Hrn. Rütmeister Richard von Hardt (t. 8
armisch)h. — Eine Tochter: Drn. Rittmeister Adol von Kleift (Berlin).
Gestorben: Hr. Unterstaatssekr⸗tär a. D., Wirklicher Gebehut Rat Dr. von Braunbehrens (Serlin). — Pr. Mingllerin direktor a. D. Otio Raspe (Schwerin i. Meckt.). — Pr. Lud Kalau vom Hofe (Göclcg) — Verw. Fr. Regterungapräfdne, Johanna von Neefe und Obischau, geb. Tenustaed: (Esase †. W.). — Fr. Mafor Anna Schmid, geb. von der He 2 (Holberg). — Fr. Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Jim gaid von Lenthe, geb. Freiin von Dincklage (Lenthe)
—
Verentworticher Schriftleiter: Direktor De. Thr71, Chen 8a.e
Verantverülief ir der Tarignteil: Der Vorer de Geschäftof
eechnungsrat Mengering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle Mengering) in Berkin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalk
Berlin, Wilbelmstraße 32.
Fünf Beilagen. leeinschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 12) 811 und die Ishalthangahe Nr. 0 zu Nr, 8 des Fffenatli 5
gerrenhauses
1
zum Deutsche
eilage
chsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
1918.
Verlin, Dienstag, den 12. Februar
———
Nichtamtliches.
SDesterreich⸗ungarn. 1““ Der geschäftsführende Vizepräsident des österreichischen Fürst Fürstenberg und der Prasident des Abgeordnetenhausfes Dr. Groß haben, wie Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, an den Kaiser nach⸗ stehende Telegramme gerichtet. Ersterer depeschierte:
Geruhen Mojestät, anläßlich des Friedensschlusses an der Ost⸗ ont die in tiefster Ehrfurcht, Freude und Pankbarkeit dargebrachten Zlückwünsche des Herrenbauses und Reichsrates hulopollit entgegen⸗ vnehmen. In unerschütterlichem Vertrauen und fester Zuversicht tlicken wir zu Eurer Majestät auf und bitten Gott, doß er auch wetterhin Eurer Majestat edles Bemühen mit reichem Segen be⸗ lcilen und mit vollem Erfolge krönen möge.
Der Präsident Dr. Groß telegraphierte;:
Aufatmend haben wir die Kande von der glücklich n Beendigung 29 Krieges an der Ostsront veruommen. Aus diesem Anlasse bitte
die aheruntertänigsten Glückwünsche des Abgerr netenbanses ent⸗ teger nehmen zu wollen. Dieses alorresche Ende gereicht den Vöͤlkern Hesterreichs zum Segen und Eurer Majestät zu unvergänglichem uhme. Mächtig ist die Hoffnung geworden, daß auch an den anderen Fronten der Krieg beendet und unserem Vaterlande die ignung eines ebrenvollen allgemeinen Friedens in Balde zuteil werde. Zur Erreichung dieses Zieles alle Kräfte zusammenzufafsen, oll unser heißestes Bemühen sein. Gott schütze, Gott segne Cure kajestät!
— Der König Karl, der gestern vormittag in Budapest ingetroffen ist, hat laut Meldung des „Ungarischen Telegraphen⸗ Forrespondenzbüros“, auf Vorschlag des Ministerpräsidenten De. Wekerle Dr. Alexander Popoviec zum ungarischen Finanz⸗ ninister und den Grafen Bela Serenyi zum ungarischen Ackerbauminister ernannt. “
Großbritannien und Irlandb.
Das der Arbeiterpartei zugehörige Unterhausmitglied Havelock Wilson, Präsident des Seemannsverbandes, hat in einer Massenversammlung, die am Sonnabend abend von der bereiigung der Kauffahrteiseeleute abgehalten wurde, eine Rede gehalten, in der er sagte:
os gäbe heute niemanden im britischen Infekreich, der während en letzten vier Monate in erngerer Beröhrung mit der Arbeiterschaft standen habe als er. Seit dem 20. September habe er über unfzig Versammlungen abgehalten und in allen diesen hätten die Acheutter ihre Einigkeit und die Festigkeit ihres Entschlusses aus⸗ gerrückt, daß es nur ein Ende dieses Krieges gäbe, nämlich die vol⸗ bmmene Niederlage der Deutschen.
ie Versammlung faßte eine Entschließung, zwei Jahre
sterreichischen
ung nach dem Krieg alle Waren deutscher Herkunft
üboykottieren. — Nach den englischen Zeitungen vom 11. bis 21. Ja⸗
zar 1918 wurden an Verlusten des britischen Heeres periffentlicht: Tote, Verwundete, Vermißte 387 Offiziere,
213hs Mann. Der Abgang an Kranken ist nicht eingerechnet. Frankreich.
Der Marineminister Leygues führte in seiner Rede in der Sorbonne, deren Anfang bereits gestern mitgeteilt worden ,laut Bericht der „Agence Havas“ weiter aus:
Der Feind bemüht sich, uns in seine Schlingen zu ziehen. Er sajt an, droht, zeigt auf die Kriegekarte und verneist auf seine eeritorialen Faustpfänder. Aber die Verbündeten besitzen eben⸗ als Faustpfänder von urermeßlichem Werte: die Be⸗ serschung der See, der Kolonien, die Rohstoffe und noch indere Unterpfänder von noch höherem Werte, nämlich das scht und die Fieiheit der Welt. Der Ausgang des Kampfes tschon im voraus gekennzeichnet. Viele fragen, wie der schreck⸗ ice Krieg ausgebrochen ist; es genügt, die Lage in dem Mittel⸗ nropa des Jahr’s 1914, dem waffenstarrenden Lager, ins Auge zu issn. Bulgarten, die Türkei und Oesterreich⸗Ungarn haben sich zu unsten Deutschfauds ihrer Selbständigkeit begeben und Deutschland njeder hat sich seiner Selbständigkeit zugunsten der preußischen
litärkaste entäußert. Dies ist die Quelle aller unserer Uebel. üiese Macht ist ein Anachronismus und eine Her uegforderung. Die derbündeten werden sie verschwinden lassen. Sie sprengen den feind⸗ ichen Block durch den anhaltenden fortschreirenden und unwider⸗ bhlcen Druck ihrer Armeen und dadurch, daß sie ihre ungeheuren rirschaftlichen und siganziellen Keäfte in Tätigkeit treten lassen. une nach der anderen haben alle Nationen mit ihnen gem⸗insame Säche gemacht. Roßland, ein Opfer schrecklicher innerer Zuckungen, vird zu ihnen zurückkehren und das Bewußtsein seiner Würde mrückgewinnen. Seine Kraft wird sich nicht ersticken und nicht aechten lassen. Das Einverständnis zwischen den Völkern der baent ist die einzige Sicherheit für den kommenden Frieden. Es 8 ein wirklicher F.i de und nicht ein bloßer Waffenstillstand sein, eich den die Ordnung Eurovas wieder hergestellt und die großen eß ratischen Ziele, die die Massen erstreher, verwuklicht werden. 88 es Einvernehmen muß die Ereigvifs’, die es ins Leben lassen, überleben und zwar in der Weise, daß die Nationen, ote Unperletzlichkeit ihrer Länder gekämpft haben, ed ehügend mächtige Liga bilden gegen eine Wiederkebr ch vütschen Millitarismus. Die große amerikanische Demofratie hat üu verstanden und durch den Mund des Mäsibenten Wilson die
s1s e bekanntgegeben, auf Grund deren sie in den Kampf an der
6 der Verbündeten eingetreten ist. Tirtz der Zeichen von Er⸗
cta, die sich beim Feinde geltend machen, sind wie noch nicht am Deeksunserer Prüfungen. Bevor es seine Niederlage eingesteht, wird anrschland noch eine verzweifelte Anstrengung versuchen. Wir der Wel lum Höhepunkt der gewaltigen Aufaabe, die zum Heile 5 elt uns auferlegt ist, und wenn es nötig ist, unseren Mut 8 on en, fo nennen wir nur unsere Siege an der Manne, der Yser, Werdu aß, in Flandern, in der Champagne, an der Somme und bet vunden Erinnern wir uns, daß wir schwferigere Zeitabschnitte über⸗ Vestea haben und daß wir der Erreichung des Zieles ent egengehen: ror heg des Verbrechens, Befretung rer geknechteten Vö ker, Zurüch dang unserer Provinzen, Zurückführung Elsaß⸗Lothringens an
3 rankteichs — niemals haben größere Hoffnungen Menschen⸗
her schlagen lassen. vA1A1AAX“;
durch 6 Rat der Volkskommissare in St. Petersburg hat
schen Pelgen Vorfitzenden Lenin laut Meldung des „Wolff⸗
läbe n. vraphenbürog⸗ folgenden Befehl an die Kreis⸗ 8 nh die Eisenbahnausschüsse erlassen:
dͤmit nich dee enrschiedensten revolutsonäten Moß ahren ꝛu treffen,
iicht ein einziger Gefongener der Fucktling sich noch
Peursbarg oder das hunvernde nördliche Gebtet wendet. Wir
nachen im voraus darauf aufmerksam, daß bhier Kriegsgefangen⸗ oder Flüchtlinge kein Brot erhalten und zum Hungertode verurkeilt sind. Sie sind nur nach den mit Getreide versebenen Gouvernements zu leiten. Setzt Euch unbatmherzig mit den Pecvokatoren ausein⸗ ander, die danach trachten, die hungernden Gouvernements mit über⸗ flüssigen Mänlern zu uüͤberfluten, und daauf rechnen, die Revolution mit der knochigen Hand des Hungers zu ersticken. eslaubt nicht den v rsandten herausfordernden Telegrammen, die die Kriegsgefangenen nach St. Petersburg leiten. Die vosung ist: Kein einziger Ueber⸗ flüͤssiger soll in den hungernden Gouvernements sein.
Bulgarien. —
Gestern teilte der stellvertretende Ministerpräsident Pe⸗ scheff der Sobranje eine Depesche mit, in der der Ministerpräsident Radoslawow, das Haupt der bul⸗ garischen Abordnung bei der Friedenstagung in Brest⸗ Litowsk, dem Kabinett von der russischen Erklä⸗ rung über die Beendigung des Krieges mit dem Vierbunde und der vollständigen Demobilisierung der russischen Streitkräfte an allen Fronten Kenntnis gibt und seine Glück⸗ münsche für die Regierung und das bulgarische Volk anläßlich des mit Rußland eingetretenen Friedens ausdrückt. Die Ver⸗ lesung dieser Depesche wurde mit einem Beifallssturm auf allen Bänken aufgenommen. Die Sobranje beschloß sodann, die Sitzung zu Ehren des Friedens aufzuheben
8 Amerika.
Ueber die Verhandlungen in dem Ausschuß des amerikanischen Kongresses zur Untersuchung der Gründe für die Verzögerung in der Ausrüstung des ameri⸗ kanischen Heeres berichtet die Pariser Ausgabe der „Chicago Tribune“ folgendes:
Dem Kriegssetretär Baker wurde von dem demokratischen Senator Cham berlain vorgeworsen, er habe mit seiner veulichen Erklärung über die verfügbaren Streitkräfte der Vereinigten Staaten das amerikanische Volk getäuscht und ihm den iurrtümlichen Glauben heigebracht, daß die Truppen hiareichend ausgerüstet und die ganje Lage rosig sei. Baker wandte daogegen ein, er habe lediglich gesagt, daß die dringlichsten Bedürfnisse der Truppen in Frankreich gedeckt seien; von den allerdiags ungehenren Lücken in der Ausrüstung der Truppen in den Ausbildungslagern habe er absichtlich nicht gesprochen, da er es nicht für richtig gehalten habe, im Volke Zweifel aufkommen zu lassen, die die Regterung nicht für bepründet halte. Der Ausschuß bestritt indessen, daß selbst die nötigste Aasrüstung der Truppen in Frankreich vorhonden sei. Baker gab ferner zu, daß eine Erweiterung des Plans für die Arfillerkeausrüstung nützlich wäre, bebaupfete aber, doß der gegenwärtige keinen⸗ Grund für Besorgnisse gäbde. Der Senator Wadsworth bestritt dies mit dem Hinweis, daß die Vereinigten Staaten in den nächsten acht Monaten erbeblich schwereren Aufgaben gegenü erstehen würden als in den neun Monaten seit ihrem Eintritt in den Krieg. Der Aus⸗ schuß bezeichnete es dabei als einen schweren Fehler, daß das Kriegs⸗ departement, obgleich für die Herstellung des flanzösisch n 24 cm⸗-Ge⸗ schützes und der dazu gehörigen Munitton alle maschtnellen Anlagen im Lande vorhanden gewesen seien, es abgelehnt hätte, diesen Ge⸗ schütztyp anzunehmen. Bakey gab weiter zu, daß das Kriegsdeparte⸗ ment keinen Versuch gemacht habe, dem Kongreß Ende 1916 die Not⸗ wendigkeit größerer Kriegsvorbereitungen nabezulegen, wiewohl der Bundesregierung aus den aufgefangenen deutschen Depeschen die Ab⸗ sicht Deutschlands, die Vereigigten Staaten auch weiterhin zu miß⸗ achten, bekannt gewesen sei. Er betonte, daß er perfönlich 1916 nicht davon überzeugt gewesen sei, daß die Vereinigten Stoaten 1917 in den Krieg eintreten würden, täumte aber ein, daß es nützlich gewesen wäre, mit den Kriegsvorbereitungen 1916 zu beginnen. Auf eine Frage, wann die vellständige Ausrüstung der samtlichen Truppen und Ausbildungslager in den Vereinigten Staaten zu erwarnten sei, erklärte Baker, keine bestimmte Antwort geben zu können. Die Meldung fügt hinzu, daß die Stellung Bakers schwer erschüttert sei.
Nach einer Reutermeldung begann gestern die Loyalitäts⸗ woche, die zum Beweise für die einstimmige Entschlossenheit der amerikanischen Arbeiter, den Krieg zu unterstützen, ver⸗ anstaltet wird. In über 100 der hauptsächlichsten Städte der Vereinigten Staaten wurden Massenversammlungen abgehalten. Der Präsident der Confederation of labour, Gompers, hat in einem Schreiben die Arbeiter aufgefordert, an den Kund⸗ gebungen dieser Woche teilzunehmen und, wenn nötig, für die Ideale der Politik der Vereinigten Staaten alles aufzuopfern. Ueber 40 patriotische amerikanische Vereinigungen beteiligten sich an den Kundgebungen des Arbeiterverbandes.
Nr. 13 des „Zentralblatts der Bauverwaltung', heraus⸗ gegeben im Ministerium der öffeantlichen Arbeiten, am 9. Februar 1918 hat folgenben Inhalt: Amtliches. Dienstnachrichten. — Nicht⸗ amtliches: Das osipreußische Pfannendach. — Allarmeine Gesichte⸗ punkte für Flußregelungen. — Aus dem preußischen Staatshaushalt für 1918. (Schluß.) — Hermann Taeger . — Vermischteg: Ar⸗ rahme ter Bearbeitung älterer Schinkelwettbewerbe als häusliche Probearbeit der Baumeisserprüfung von Kriegsteisnehmern. — Wett⸗ bewerbe für Entwürfe zum Bau der neuen St. Magdalenenkirche in Nymphenburg, zu einem Gedenkblatt für die Zeichner der 8. Kriegs⸗ anleibe und zu Wohnungbeinrichrungen einfachster Art für Kriegs⸗ beschädigte und bedürftige Kriegsteilnehmer. — Kaiser⸗Wilhelm⸗ Inßtitut für Eise forschung in Düsselderf. — Ernennung jum städtschen Baurot in München. — Krieg und Architekturzeichnung. —
Holländische Wohnhöfe. — Hindenburabrücke in Glogau. — Druck⸗
sehlerberichtizungen. — Neu erschienener Kalender.
68 “ 8 5 111“*“
Wohlfahrtspflege. ““
Der Werksaug chuß für den Kriegsliebesdienst in der Gußstahl⸗ sabrik Fried. Krupp, Essen, hat der Nationalstiftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen den Betrag von 500 000 ℳ überwiesen. “ 6 ““
2
Verkehrswesen. Krieasgefangenenpost nach
Rußland. Künftig
wird ein Teil der Postsendungen (Briefe, Pakete) an deutsche
Kriegsgefangene in Rußland unmittelbar durch die Fcont be⸗ sördert werden. Wöchentlich soll zu diesem Zweck ein Bahn⸗ wagen durch die Front über Wilna—-Dünaburg laufen. Er⸗ freulicherweise wird dadurch die Beförderung der Kriegs⸗ gefangenenpost rascher und hoffentlich auch sicherer werden.
8* 42 2 „1125* *
Theater und Musik.
Im Königlichen Opernhause wird morgen, Mittwoch, am Todestaͤge Richard Wagners, „Der fliegende Kellänver“ mit den Damen Goetze, von Granfelt und den Herren Armster, Unkel und Stock in den Hauptrollen aufgeführt. Musikaltscher Leiter ist der Kapellmeister von Strauß.
Im Königlichen Schaufpielhause mird „Tie Rabensteinerin“ in der gewohnten Besetzung gegeben.
Im Deutschen Opernhause findet morgen, zum Gedäcktais des Sterbetages Richard Wagners, eine Aufführung der „Walküre“ mit dem Kammersänger Plaschke als Wotan statt. Den Siegmund singt Paul Hansen, die Sieglinde zum ersten Male Elvira Herz, den Hundina Robert Blaß, die Bünnhildr Hemtette Gottlied und die Fricka Paula Weber.
In der Kaiser⸗Wilhelm⸗Gedächtniskirche veranstaltet der Organist Walter Fischer am Donnerstagabend von 6—7 Uhr ein Orgelkonzert, bei dem Elisaberh Schaumburg (àB11) und Steffi Koschate (Violine) mitwirken. Das Programm enthält klassische und neuzeitliche Kirchenmusik. Karten zu 1 ℳ (Stuhlplatz) und 0,50 ℳ (Kuchenschiff) sind bei Bote u. Bock, A. Werlheim und Abends am Eingang der Kirche zu haben.
morgen
Mannigfaltiges.
Die Gesellschaft für Volksbildung veranstaltet wiederum eine Reihe von Vortragsabenden, und zwar spricht am Mittwoch in der alten „Uranta(AInvalidenstraße 57/62) Dr. P. Witte über seine Reise durch Sibirien, Chino, Japan und Indien und am Freitag G. Hochstetter, Hauptschriftleiter der „Lustigen Blätter“, über „Ernstes und Heiteres“ (mit Lichtbildern); im König⸗ lichen Kunstgewerbemuseum (Prinz Albrecht⸗Straße) spricht am Donnerstag, 14. Februar, Perofessor Dr. Schubring über „die deutsche Stadt im Mittelalter“.
Im Wissenschaftlichen Theater der „Urania' wird om Montag, den 18. Februar, Abends 8 Uhr, von dem Vorkämpfer für die Anerkennung des ukratnischen Volkes und seines Staates in Deutschland, dem Balkan⸗ und Opeuropaforscher Dr. Falk Schupp, ein Lichtbildervortrag über die Ukraine gehalten werden.
„Sternenhimmel und Aesthetik“ lautet das Thema eines Nor⸗
ags, den Herr Robert Henseltng morgen, Mittwoch, Abends 8 Uhr, unter Vorführung zablreicher Lichtbilder im großen Vortragsfaal der Treptower Sternwarte halien wird. Als ganz besonders inter⸗ essante Hemmelskörper sind mit dem großen Fernrohr der Jupiter und der Orionnebel vor und nach dem Vortrag zu beobachien
Ueber Meutereien im französischen Heere berichtet „W. T. B.“: Da der Pienst im französisch n Heer immer härter und die Strafen immer schärfer werden, so bilden Meutereien keine Seltenheit. Die Soldaten des 74. Regiments haben seoegar ihre Fahne in Stücke gerissen. Maschinergewehre und die 15. Drogoner mußten aufgeboten werden, um die Meuterer nach ihrer Ueber⸗ wärtigung zu überwachen. Der Regimentskommandeur war verzweifelt, aber gänzlich machtlos.
Barcelona, 11. Februar. (Havas⸗Meldung.) In einer Straße in der Mitte der Stadt explodierten in der vergangenen Nacht mehrere Bomben. Es wurde niemand getötet.
Handel und Gewerbe. den im Reichswirtschaftsamt „Nachrichten für Handel,
und Landwirtschaft“.)
Niederlande.
Verkehrsbeschränkung für die Wareneinfuhr aus Deutschland. Durch eine Mitteilung im „Nederlandsche Staats- courant“ Nr. 14 vom 17. Januar 1918 weist der niederländische Minister für Auswärtige Angelegenheiten darauf hin, daß Waren, die aus Deutschland nach den Niederlanden eingeführt werden, sofera sie aus Ländern stammen, die mit Deutschland Krieg führen, oder aus Rohstoffen hergestellt sind, die aus solchen Ländern stammen, von einer Erklärung des niederländischen Generalkonsuls in Berlin be⸗ gleitet sein müssen, wonach die Waren oder Rohstoffe weder Kriegs⸗ beute, noch in dem besetzten Gebiete requiriert sind. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Amsterdam.)
Schweden.
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Ausfuhr bearbeiteter Waren im Austausch “ eingeführte Rohwaren. Die Generalzolldirektion hat im Jahre 1917 mittels Rundschreibens mitgeteilt, daß in Verfolg von Anträgen an die Dtrektion beschlossen worden ist:
In Ausfuhrausweisen, die vom Staatlichen Handelsausschuß ausgestellt werden und die Ausfuhr von schwedischen oder verzollten ausländischen Waren nach einem bestimmten Lande im Austausch gegen Rohwaren betreffen, ist als Bedingung für die Ausfuhr vor⸗ zuschreiben, daß in jedem Ausfuhrfalle der zuständigen Zollstelle — mittels einer für diesen Zweck ausgefertigten Zollbescheinigung im Ortginal oder, wenn die A ⸗gfuhr über die nämliche Zollstelle statt⸗ findet, über welche die Rohwareneinfuhr stattgefunden hat, in gleicher oder in anderer von der Zollstelle gutgeheißenen Weise — nachgewiesen wird, daß vorher im Austausch aus dem Ausfuhrlande zu einem im Ausweis angegebenen Zeitpunkt der Menge nach bestimmte Rehwaren eingeführt worden sind usw. (Nach Kommersiella Meddelanden).
zusammen⸗
(Aus Industrie
gestellten
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— Höchstpreise für Draht, Drahtstifte und Draht⸗ waren. Dte Kriegsrohstoffstelle macht, wie „W. T. B.’ meldet, wiederholt darauf aufmerksam, daß die mit den Waten resp. den Eifen⸗ verbänden pereinbarten jeweiligen Marktpreise für Draht und Drahitstifte in jeder Beziehung den Charakter von gesetzlichen Höchstpreifen haben. Nach der Verordnung vom Jult 1917 dürsen für Roheisen, Robstahl, Halbzeug und Erzeugnisse aus Eisen und Stahl nur diejentgen Preise gefordert werden, welche vom Deutschen Ssahlbunde in einer von der Krieggrohstoffstelle des Kriegsministeriums genehmigten Preisliste festgesetzt worden sind. Es erscheint angebracht, aus Ankaß von Ueber⸗ tretungen dieser Bestimmurgen darauf zu verweisen, daß die Ver⸗ ordnungen sich auf alle Käufe und Werkäufe beziehen und daß Ueber⸗ tretungen mit hohen Strafen belegt sind, die auch diejentagen treffen, die in Unfeantnis der Verordnungen die Höchstpreise über⸗ schreitew. E empffeblt sich aus diesem Grunde, daß alle, welchen die genauen Veror nungen nicht bekonnt sind, heim Abschluß von Ee⸗ schäfien der erwähnten Art Sch vo ber mir den Vertrauensstellen des Deutschen Stahlbundes in Verbindung setzen. Ats solche