ich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Regierungs⸗ und Baurat Kurth, Mitglied der König⸗ ichen Eisenbahndirektion in Stettin, zum Geheimen Baurat und vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten zu ernennen und 8
dem vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, Geheimen Oberbaurat Rüdell den Charakter als Wirklicher Geheimer Oberbaurat mit dem Range der Räte erster Klasse zu verleihen. 8 .““
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Dozenten an der Handelshochschule in Berlin Professor Dr. Sombart zum ordennlichen Professor der philosophischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗ Universität daselbst unter gleichzeitiger Verleihung des Charakters als Geheimer Regierunagsrat sowie
den überzähligen Militärintendanturassessor Geyer zum etatsmäßigen Militärintendanturassessor,
die Militärintendanturreferendare Dr. Paeckel und Dr. Soppart zu überzähligen Militärintendanturassessoren zu
nen.
Dem Reichsfiskus, vertreten durch den Reichskanzler Reichsschatzamt), wird auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) hiermit bis zum 31. Dezember 1918 das Recht verliehen, dasjenige Grundeigentum, das zum Bau einer Hochspannungsleitung erforderlich ist, die von Piesteritz im Kreise Wittenberg nach dem bei Rummelsburg (Stadtkreis Berlin⸗Lichtenberg) zu errichtenden Umspannungs⸗ werk durch den Kreis Wittenberg, Regierungsbezirk Merse⸗ burg, und die Kreise Jüterbog⸗Luckenwalde und Teltow, Regierungsbezirk Potsdam, geführt werden soll, nötigenfalls im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies aus⸗ eicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten. Auf taatliche Grundstücke und staatliche Rechte an fremden Grund⸗
tücken findet dies Recht keine Anwendung.
Berlin, den 8. Februar 1918. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staatsministerium.
von Breitenbach. Sydow. D. von Eisenhart⸗Rothe.
Ausführungsanweisung “ zur Bekanntmachung über Auskunftspflicht vom 12. Juli 1917 (AECBl. S. 604). 9
Artikel I.
Stellen im Sinne des § 1 der Verordnung sind die Regierungspräsidenten und der Vorsitzende der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin sowie die von diesen er⸗ mächtigten und mit einem entsprechenden Ausweis versehenen Personen für den Amtsbezirk der bezeichneten Behörden.
Artikel II. Die in Artikel I bezeichneten Personen sind insbesondere efugt, von allen Personen, wesche Lebens⸗ und Futtermittel irgendwelcher Art oder Behältnisse m Gewahrsam haben, in welchen Lebens⸗ oder Futtermittel enthalten sein können, auf Straßen und Plätzen und in Gebäuden, die der Allgemeinheit zugänglich sind, Auskunft über die Preise und den Erwerb der Lebens⸗ und Futtermittel sowie über den Inhalt der Behält⸗ nisse zu verlangen. Berlin, den 12. Februar 1918.
Der Minister Preußischer Staatskommissar für Handel und Gewerbe. für Volksernährung. FTFJ. VW. Peies. er Minister für Landwirtschaft,
Domänen und Forsten.
des Innern. J. A.: Freiherr von Hammerstein.
J. A.: Schloßer.
Ministerium der geistlichen und Unte angelegenheiten. Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakustät der
Universität in Bonn Dr. Ohmann ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
ichts⸗
Bekanntmachung.
Der Schankwirtin Emma Jehser, geb. Weber, sowie ihrem Ehemann Albert Jehser in Berlin, Gontardstraße 1,
babe ich die Wiederaufnahme des Handels mit Gegen⸗
ständen des täglichen Bedarfs gestattet. Berlin⸗Schöneberg, den 7. Februar 1918.
Der Polizelpräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.
v““
Bekanntmachung.
Der Mühlenbetrieb des Müblenbesitzers Wengorz in Skar⸗ hixnn ist wieder eröffnet worden. — Die Kosten der Veröffent⸗ ichung trägt der Betroffene.
Johannisburg, den 6. Februar 1918. 8
1.1“ er Landrat. Gottheiner.
—.———
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 2 Abs. 2 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann Theodor Lehmann zu Berlin, Arttleriestraße 32, die Uebernahme der Tätiakeit als Angestellter eines Geschäfts mit Gegenständen des täglichen Bedarfs in nicht leitender Stellung gestattet. Im übrigen bleibt das Handelsverbot vom 27. Juli 1917 in Kraft anzeiger Nr. 181; Amtsblatt Stück 31). 1“
Berlin⸗Schöͤneberg, den 7. Februar 1918. Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.
——
“
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverläffiger Prlonn vom Handel vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) be ich dem Hausbe nd Händler Edmund Rahn Reu⸗
K-s
8
MKecs.
kölln, Steinmetzstraße 31, durch Verfägung vom heuttaen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin⸗Schöneberg, den 8. Februar 1918. Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 69 der Reichsgetreideordnung ist dem Bäcker⸗ meister Heinrich Altbaus zu Stiepel, Poststr. 3, der Ge⸗ werbebetrieb wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.
Blankenstein⸗Ruhr, den 31. Januar 1918.
8 1 Die Polizeiverwaltung. Thiel.
1“ 8
Bekanntmachung.
Der Frau Marie Susgin hier, Bremerstraße Nr. 167, haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 den Handel mit Fischen untersagt.
Harburg, den 7. Februar 1918.
Die Polizeidirektion. Tilemann.
1 Bekanntmachung. v
Der Händlerin Luise Glaser, geb. Deukert, hier, Kleine Holzstraße 2, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Bundesrats zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Gemüse und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt worden. u“
Königsberg i. Pr., den 2. Februar 1918.
1 Der Polizeipräsident. von Wehrs. Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 wird der Frau Kaufmann Marie Vogel hier, Friedrich⸗ straße 21, der weitere Handelsbetrieb vom 3. Frbruar 1918 ab
untersagt und ihr Geschäft mit diesem Tage geschlossen, nachdem
ihre Unzuverlässigkeit im Handelsbetriebe dargetan ist. Königshütte O. S., den 1. Februar 1918. 1 Die Polizeiverwaltung. Werner.
Der Händlerin Florentine Kowalczyk hier, Kirch⸗ straße 12, wird auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. S⸗p⸗ tember 1915 der weitere Handelsbetrieb vom 4. Februar 1918
ab untersagt sowie das Geschäft mit diesem Tage geschlossen,
nachdem ihre Unzuverlässigkeit im Handelsbetriebe dargetan ist. Königshütte O. S., den 1. Februar 1918.
— —-—
Bekanntmachung. G
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 30. September 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 603) habe ich dem Mühlenpächter Greve in Lüljenburg den Weiterbetrieb seiner Mühle urd den Handel mit Mühlenprodukten wegen Unznuvelässigkeit in bezug auf diese Gewerbebetriebe untersaut — Die Kosten dieser Bekanntmachung fallen dem Mühlenpächter Greve zur Last.
Plön, den 7. Februar 1918.
Der Landrat. Kiepert.
urnas nd,
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fern⸗ haltung unmverläisiger Personen vom Handel habe sch der Ehefrau des Josef Verfürth, Petronella geb. Gerritzen, geboren am 31. August 1873 in Kellen, wahnhaft in Ratingen, Industrte⸗ straße 22, mit Ausnahme des unter städrischer Kontrolle statt⸗ finrtenden Brotverkaufs jede Ausübung des Handels mit öö h1cs L111“ jede mittelbare oder un⸗ mittelbare Beteiligung an einem solchen Handel für den Umfan des Deutschen Reichs untersagt. 1
Ratingen, den 5. Februar 1918.
Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister.
b
Jansen.
Bekanntmachung.
Dem Kaufmann Franz Arens samt seinen Famllien⸗ angehörigen, Rheine, Markistraße 3, wohnhaft, ist auf Grund der Bundeoratsbekanntmachung vom 23. September 1915 der Handel jeder Art untersagt woren.
Rheine, den 6. Februar 1918. 18“ Die Polizeiverwaltung. Schüttemeyer.
— —— 8
Bekanntmachung. s
Gemäß § 1 der Bundesratsverordnung über die Fernhaltung un⸗ zuverjässiger Personen vom Handel vom 23. Sepsember 1915 — RGBl. S. 603 — ist dem Kaufmann Gerhard Soedje Nach⸗ folger, Inhaber Gustav Danker, Friedrichstadt, Am Markt 13, der Handel mit Manufakturwaren wegen Unmverlässigkett untersagt worden. — Die Kosten dieser Bekanntmachung trägt der Genannte. “
Schleswig, den 9. Februar 1918.
Der stellv. Landrat: Werther
—.—.—
Bekanntmachung. ““
Dem Fleischer und Gastwirt Paul Otto in R Kreises ist ab 1. Februar 1917 die 8. eeer Gewerbes als Gastwirt gestattet worden. Dagegen bleibt
11““ seines Fleischereibetriebes weiterhin
Schleusingen, den 29. Januar 1918. Der Königliche Landrat: Mangold.
8Z8 8
Auf Grund des § 69 Absatz 1 der Reichsgetreideord 21. Juni 1917 ist der Gewerbebetrieb des Bächermeisters ergbemn Spiering hierselbst bis auf weiteres poltzeilich geschlossen
Wangerin in Pommern, den 7. Februar 1918. Die Poltzeiverwaltung. Schottsche
1“
8 8 8
8 8 *
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässine Personen vom Handel vom 23. September 1915 dRichsges vblatt Seite 603) habe ich dem Schuhwarenbär dler Sebastian Kuhn Wtesbaden, Wellritzstrabe 26, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Schuhwaren sowie den Betrieb eimes Schuhwarenreparaturwerkstätte unter Aaferlegung der Koster des Verfahrens wegen Uazuverlässigkeit in bezug anf diesen Handels⸗ betrieb untersagt. 2
Wiesbaden, den 4. Februar 1918.
Der Königliche Polizeidirektor. von Heimburg.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 2 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter 8 Nr. 11 619 den Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachsen⸗ Weimar und Sachsen⸗Meiningen wegen vollspurisen Ausbauez der schmalspurigen Linie Dorndorf— Kaltennordheim der Felda⸗ bahn, vom 19. Februar 1916. 11““ Berlin W. 9, den 11. Februar 1918.
Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.
Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 13. Februar 1918
Der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling und der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Dr. von Kühlmann begeben sich heute, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, zum Vortrag bei Seiner Majestät dem Kaiser und König ins Große Hauptquartier.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie die ver⸗ einigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Rech⸗ nungswesen hielten heute Sitzungen.
In dem vorgestern veröffentlichten Friedensvertrag mit der ukrainischen Volksrepublik muß es im Artikel VII., I. c laut Meldung des „W. T B.“ heißen: „Die Verrechnung erfolgt in Gold auf folgender Basis:
1000 deutsche Reichsmark in Gold = 462 Karbowanjec Gold 8
der ukrainischen Volksrepublik = 462 Rube!“ usw.
Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ erfährt, ist die durch „Havas“ verbreitete Meldung von einem Ultimatum der deutschen an die rumänische Regierung nicht zu⸗ treffend. Richtig ist, daß der Generalfeldmarschall von Mackensen mit der rumänischen Heeresleitung in Ver⸗ handlungen eingetreten ist, um die Entscheidung über das Fortbestehen des d Zeit mit dem General Tscherbatschew abgeschlossenen, für Russen und Rumänen gemeinsamen Waffen⸗ stilltandes herbeizuführen, nachdem durch das augenblickliche Verhältnis zwischen Ukrainern und Rumänen eine Klä dieser Frage notwendig geworden ist. “
Bayern.
Die gestrige Sitzung der Kammer der Abgeordneten eröffnete der Präsident von Fuchs laut Meldung des Wolff⸗ schen Telegraphenbüros mit folgender Ansprache:
„Seeit der letzt a Sitzung ist ein dedeutungsvolles, im ganzen Lande mit berechtigter Freude aufgenommenes Ereignis eingetreten: der erste Friedensschluß in diesem Weltkriege. Der Friede zwischen dem Vierbund und der ukratnischen Vorksrepublik ist am 9. d. M. unterzeichnet worden. Voll Dank gegen Gott, unsere tapferen Heere und ihre Führer sowie gegen die Vertreter der verbündeten Staaten in Brest⸗Litowsk wollen wir dieses ersten Erfolges verföhn⸗ lichen Geistes und gerechten Verständigungewillens gedenken. Schon beginnen sich weitere wichtige Folgen an denselben zu kaüpfen. Wir hören, daß für ganz Rußland die Beendigung des Kriegszustandes erklätt wurde. Einig und geschlossen im Innern wie nach außen, vertrauen wir voll ruhiger, fester Zuversicht, daß die Ereignisse im Osten und nach ihnen der ganze große Verteidigungskampf des deutschen Volkes und seiner Verbündeten zu einem gluͤcklichen Abschluß gelangen werden.
5 3
Großbritannien und Irland.
Die Parlamentssession ist gestern vom König und der Königin unter Beobachtung der üblichen Förmlichkeiten er⸗ 8. worden. Die Thronrede lautet dem „Reuterschen Büre“ zufolge:
Meine Lords! Meine Herren! Die Kriegsnotwendigkeiten lassen
es unerläßlich erscheinen, daß Sie nach kurzer Pause wieder zu Be⸗ ratungen einberufen werden. Die Ziele, wofür ich und meine Ver⸗ bündeten kämpfen, wurden kürzlich in einer Erklärung von meirer Regierung dargelegt, die die entschiedene Zustimmung meiner Vö ker im ganzen Reiche fand, und die eine gerechte Grundlage für die Beilegung des aeßen ärtigen Kampfes, die Wiederherstellung der nationalen echte und die Zukunft des inter⸗ nationalen Friedens schuf. Die deutsche Regierung beachtete jedoch unsere gerechte Forderung nach Wiedergutmachung der be⸗ gangenen Uebeltaten und nach Bürgschaften gegen ihre nichtheraus⸗ geforderte Wiederholung nicht. Ihre Wortfuhrer weigern sich, für ihre Person irgend welche Verpflichtungen anzuerkennen, und verneinen gleichzeitig die berechtigte Freiheit der anderen. Bis zur Anerkennung der einzigen Grundlage, auf der ein gerechter, ehrenvoller Friede 9
schlossen werden kann, ist es unsere Pflicht, den Krieg mit aller Kraft,
über die wir verfügen, fortzusetzen. Ich h'ge volles Vertrauen, d meine Streitkräfte im Felde in enger Zusammenarbelt mit dene meiner treuen Verbündeten denselben heroischen Mut und mein Völker in der Heimat dieselbe selbftlose Hingabe an den Tag lege werden, die bereits so viele Pläne der Feinde vereitelten, und daß si den schließlichen Triumph der 1ee Siche sichern werden. Ich habe die Vertreter meiner Domlnions und meines indihen Kaiserreichs zu einer weiteren Session des Reichskriegskabinetts ein⸗ geladen, um wiederum ihre Ratschläge in den wschtigen, die gemein⸗ samen Interessen des Reiches berührenden Fragen zu erbalten. Meine Herten vom Unterhause! Sie werden au gefordert werden, für die Erfordernisse der Streitkräfte und für die Stettgkeit unserer nationalen Finanzen entspr’chend vorzusorgen. Meine Lords 1 meine Herren! Der Kampf, in den wir verwickelt find, hat ein kritisches Stodium erreicht, das mehr als je unsene Energte und Hülfe⸗ mitten beansprucht. Ich empfehle Ihrem Patrirtismus vertrauerenal die Maßregeln an, die Ihnen vorgelegt werden. Der Alme ig Gott möge Ihre Arbeiten segnen!
Republik übergeben.
rung
E11
— 13“] 1““ “ 1“
Das „Wolffsche Telegraphenbüro“ teilt folgenden Funk⸗ spruch aus Fots gane Selo an Alle vom Kommissar für zwärtige Angelegenheiten mit: au Indem er als unzulassig erachtet, daß auf die russischen Zärger in England die Zwangszuzählung zur englischen Armee und Abordnung zu irgend einem auswärttigen Stoate gewandt wird, überhaupt das Recht der Zwangszuziehung russischer Bürger zum Heeresdteuft, hat der Volkskommissar für auswärtige Angelegenheiten den bevollmächtigten Vertreter in London, den Kameraden Litwinow, beanft agt, der englischen Regierung vorzustellen, sie solle mitteilen, welche Schritte sie zu unternehmen gedenke, in Anbetracht der Konventionen, die mit der Fehteung Kerenskis über wiese Froge geschlossen worden sind. Er soll ferner die Hoffnung ausdrüͤcken, daß auf diesem Boden es zu keinen Mißverständntssen ewischen E gland und Rußland kommen wird, und daß Enaland pon solchen Maßnahmen abstehen werde, die zu ähalichen Mißverständnissen ühren könnten. h Das oben genannte Telegraphenbüro teilt ferner das folgende, in der Sitzung des Zent alexekutioausschusses vom 3. Februar angenommene Dekret über die Ungültigkeits⸗ erklärung der Staatsanleihen mit:
1) Alle Staatsanleihen, die von den Regierungen der russischen Bourgeoisie aufgenommen sind, werden vom 1. Dezember 1917 (a. St.) ab für ungültig erklärt, die Dezembercoupons nicht mehr
lt. den Ebenso werden alle Bürgschaften ungültig, die von diesen Regierungen für Anleihen verschtedener Unternehmungen gegeben stad.
3) Alle ausländischen Anlethen werden bedingungslos und ohne jede Ausrahme für ungültig erklätt.
4) Karzfristige Obligationen bleiben in Kraft. Prozente werden nicht bezahlt, dte Obligattonen selbst gelten wie Kreditscheine.
5) Minderbemittelte Bürger, die für ungültig erklärte innere Anleihe bis zu 10 000 Rabel desitzen, werden durch Anteile der neuen Anleihe der russischen soztaltstischen föderatioen Räterepublt?
ädigt.
88 Fiata en in den staatlichen Sparkassen und deren Zinsen find unaatastbar. Die im Besitz der Sparkassen befindlichen für ungültig erklärten Anleihen werden auf die Schuld der Republik Übernommen. 3
7) Ueber Entschädigung von Genossenschaften und dergleichen werden besondere Bestimmungen ausgearbeitet.
8) Die Leitung der Liquidation der Anleihen hat der Oberste Volkswirtschaftsrat.
9) Die Ausfübrung ist Aufgabe der Staatsbank.
10) Die Feststellung der Minderbemittelten erfolgt durch be⸗ sondere Kommissionen. Diese haben das Recht, Ersparnisse in vollem Betrage für urgültig zu erklären, die nicht auf dem Wege der Arbeit mworbden sind, selbst wenn diese die Summe von 5000 Rubel nicht übersteigen.
Ueber die Nationalisierung der Handelsflotte wird folgende Mitteilung veröffentlicht:
Alle Schiffsunternehmungen, die Aktiengesellschaften, Handels⸗ häusern und Großunternehmern gehören, werden durch Dekret des Volksrats für nationales Eigentum der Republik erklärt. Eine Aus⸗ nahme bilden näher bestimmte kleinere Fahrzeuge. „
Ferner wird der Entwurf des Dekrets über die Konfis⸗ kation der Aktienkapitale der früheren Privat banken veröffentlicht. Demgemäß werden alle diese Kapitale in vollem Umfange onfis gers und der Volksbank der russischen
n. Alle Bankaktien werden für ungültig erklärt und jede Dividendenauszahlung eingestellt.
— Die schwedische Gesandtschaft in Helsingfors teilt dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge mit, daß nach einer amtlichen Bekanntmachung die Rote Garde als staatliche V1 aufrechterhalten werden wird. Gegenrevolutionäre geitungen sind vorübergehend verboten worden. Im Weigerungs⸗ falle sollen die Druckereien beschlagnahmt werden. Nach einer weiteren Meldung ist Wiborg in empörendster Weise von den Russen ausgeplündert worden.
Wie das „Svenska Telegrambyran“ meldet, tele⸗ graphierten die Weißen Korps in Wasa am 11. d. M.: Lebhafter Kampf zwischen Mäutyharju und Sankt Andree. Der Feind griff heftig die Stellung der Weißen Garden an. Tausend Rote Gardisten verließen Tammerfors in der Richtung nach Rumoveot, plünderten in unglaublicher Weise alle Bauernhöfe und töteten und plagten die Einwohner. Unter den Mordtaten der Roten Garde ging diejenige an dem Vizepräsidenten des Landtags Ingmans unter besonders bestialschen Formen vor sich. Der Terrorismus der Roten Garden in der Hauptstadt scheint immer zuzunehmen.
Schweden.
Wie „Nya Hags Allehanda“ erfährt, hat der in Stock⸗ holm eingetroffene Abgeordnete der gesetzlichen finnischen Regierung Häradshövding Jonas Castren den Auftrag er⸗ halten, der schwedischen Regierung mitzuteilen, daß der Mangel an Munition und Waffen bei den finni schen Regierungstruppen an wichtigen Punkten so groß sei, daß die Lage ö zu werden drohe, falls Schweden nicht schleunigst genügende Hilfe leiste. Es koste zuviel Zeit, Munitson und Waffen außer Landes zu kaufen. Falls noch einige Tage ohne Unterstützung vergingen, drohe dem kulturellen Finnland der Untergang. v“ Bulgarien. “ Die in Sofia eingetroffenen Vertreter 8i Professoren Micola und Kalima, sind vorgestern von dem feldertretenden Ministerpräsidenten Peschew empfangen en.
Amerika.
Der Präsident Wilson hat sich vorgestern mit einer Botschaft an den Kongreß gewandt, 12 der er auf die Reden des deutschen Reichskanzlers Grafen von Hertling und des österreichisch⸗ungarischen Ministers des Aeußern Grafen Rernin eingeht; er sagte laut Bericht des „Reuterschen
Am 8. Januar hatte ich die Ehre, zu Ihnen über die Kriegsziele echen, wie unser Volk sie auffaßt. Der englische Premier⸗ minister Lloyd George hat am 5. Januar in ähnlichen Ausdeücken gesprochen. Auf diese Reden antwortete der deutsche Reichskanzler Oraf von Hertling am 24. Januar und Graf Czernin für Defterreich Ungarn am gleichen Tage. Es ist erfreulich zu bören, zat unser Wunsch so dald verwirklicht wird, daß nämlich jeder Aus⸗ vusch von Ansichten über diesen großen Gegenstand sich vor den
C ren der ganzen Welt vollztehe. Die Antwort des Grafen wlernin, die der Hauptsache nach an meine Adresse auf meine Rede gehalten Januar gerichtet in, ist in einem sehr freundlichen Tone An⸗ ten. Er erblickt in meiner Erk rung eine hinreichend etmutigende
zmäberung an die Auffassungen Bines eigenen Regterung, um seinen
B füren zu rechtfertsgen, daß sie eine Grundlage für eine eingehendere vnesbrechun der Ziele durch die beiden Regierurgen liefere. Er soll 89 eutet haben, daß mir die Ansichten, die er zum Ausdruck brachte, kuße mitgeteilt worden seien, und daß ich zu der Zeit, da er sie
e, über sie unterrichtet gewesen sei. Hierin ist er aber sicherlich
mißverstanden worden. Ich hatte keine Mitteilung von dem, was er zu sagen beabsichtigte, empfangen. Es lag natürlich auch kein Grund vor, weshalv er sich privatim mit mir häite in Vervtndung setzen ers. ich bin ganz zufrieden, zu seiner öffentlichen Zuhbeerschaft zu gehören.
Graf Hertlings Antwort ist, ich muß es sagen, sehr unbe⸗ stimmt und sehr verwirrend. Sie ist voll zweiceutiger Sätz, und es in nicht klar, wobin sie führt. Aber sie ist sicherlich in einem von der Antwort des Grafen Czernin sehr abweichenden Tone gehalten und augenscheivlich mit entgegengesetziem Zwecke. Ste bestätigt leider eher den unglückseligen Eindruck, den wir aus den Besprechungen in Brest⸗Litowsk gewonnen haben, als daß sie ihn besettigte. Seine Erörterurg und seine Annahme unserer allgemeinen Grundsätze führt ihn zu keiner greifbaren Folgerung. Er weigert sich, sie auf die wesentl'chen Punkte anzuwenden, die den Inhalt jeder endgültigen Abmachung bilden müssen. Er ist mißtrauisch gegenüber einer internationalen Akeion und inter⸗ nationalen Beratung. Er akzeptiert, wie er sagt, den Grundsatz öffentl chir Diplomatie, aber er scheint darauf zu bestehen, daß diese, wenigstins im vorliegenden Falle, auf Allgemeinheiten beschränkt werde, und daß die verschiedenen Einzeltragen über Gebiet und Staats⸗ obe hoheit, jene Fragen, von deren Loösung die Annahme des Friedens seitens der 23 jetzt im Krieg befindlichen Staaten abhängt, nicht in allgemeinen Beratungen, sondern getrennt von den infolge ihrer Nachbmschaft nächstbetegigten Natsonen erörtert und geschlichtet werden. Er stimmt der Freiheit der See zu, aber ist zweifelhaft über irgend eine Beschränkung deser Füeiheit durch internationale, im Juteresse der Weltordnung getroffene Maßnahmen; er würde mit bedinsungsloser Freude die Wirtschaftsschranken zwischen den einzelnen Ländern verschwinden sehen, weil dies in keiner Weise den Be⸗ strebungen der Militärpartet, mit der er sich anscheinend bemüht, gute Beziehungen zu unterhalten, hinderlich sein würde. Evenso wenig erhebt er Einwände gegen eine Beschränkung der Rüstungen. Diese Angelegenheit wird sich, wie er glaubt, durch die Wirtschaftslage, die dem Krieg folgen wird, von selbst regeln; die deu schen Kolonien aber, verlangt er, müssen ohne Erörterung zurückgesiehllt werden. Er will mit niemandem als den Vertretern Rutlands über das, was mit den Völkern der baltischen Länder geschehen soll, besprechen, mit niemandem als der französischen Regierung die „Bedingungen“, zu welchen das fran⸗ zösische Gebiet geräumt werden soll, erörtern; lediglich mit Oester⸗ zeich will er besprechen, was mit Polen geschehen solle. Die Losung aller die Balkanstaaten betreffenden Fragen überweist er, wie ich ihn verstehe, Oesterreich und der Türkei und die Vereinbarungen, die hinsichtlich der nichttürkischen, dem gegenwärtigen osmansschen Reich zugehörigen Völker getroffen werden müssen, den türkischen Behörden allein.
Nachdem ein Abkommen nach allen Seiten in dieser Weise durch Einzelverhandlungen und Zugeständnisse erzielt ist, hätte er, wenn ich seine Erklärung richtig auslege, keine GEinwendung gegen eine Liga der Nationen, die es unternehmen würde, das neue Gleichgewicht der Kraͤfte gegen Stötungen von außen zu sichern. Es muß für jeden, der erkennt, wie dieser Krieg die Meinung und Stimmung der Welt gestaltet hat, offensichtlich sein, daß auf solche Weise unmöglich ein allgemeiner Friede, ein Frtede, der die unendlichen Opfer dieser Jahre tragischer Leiden wert ist, erreicht werden kann. Die Methode, die der deutsche Reichskanzler vorschlägt, ist jene des Kongresses von Wien. Wir können und wollen nicht dahin zurückkehren. Was auf dem Spiele steht, ist der Weltfrieden, was wir erringen wollen, ist eine neue Völkerordnung, aufgebaut auf den weitsichtigen und allumfassenden Grundsätzen von Recht und Ge⸗ rechtigkeit, nicht bloß ein Friede von Nähten und Flicken. Es ist möglich, daß Graf pertling dies nicht sieht oder nicht verneht. Lebt er mit seinen Gedanken tatsächlich noch in einer verflossenen Welt? Hat er die Reichstagsentschließung vom 19. Juli vollkommen ver⸗ gessen, oder übersieht er sie absichtlich? Diese speicht von Bedin⸗ gungen für einen allgemeinen Frieden, nicht von nationaler Aus⸗ dehnung oder von Vereimbarungen von Staat zu Staat. Der Welt⸗ frieden hängt von der gerechten Schlichtung jeder der verschiebenen Fragen ab, auf die ich in meiner kürzlichen Borschaft an den Kongreß hingewiesen habe. Ich meine selbstvernändlich nicht, daß der Welifrieden von der Annahme irgend einer besttmmten Gruppe von Vorschlägen über die Art, in der diese Fragen gelsst werden sollen, abhängt. Was ich metne, ist lediglich, daß diese Fragen jede für sich und insgesamt die ganze Welt angehen und daß, wern sie nicht im Geiste selbstloser und un⸗ beei flußter Gerechtigkeit gelöst werden, im Hinblick auf die Wünsche natürlicher Zusammengehörigkeit und völkischer Ansp üche sowie auf die Sicherheit und den geistigen Frieden der betroffenen Völker, kein dauernder Friede erreicht werden kann. Diese Fragen können nicht getrennt und in abgeschiedenen Ecken erörtert werden. Niemand darf davon ausgeschlossen werden. Was immer den Frieden betrifft, betrifft auch die Menschheit, und was durch militärische Macht geschlichtet ist, ist, wenn in unrechter Weise geschehen, keines⸗ wegs beigelegt. Es müßte alsbald wieder von neuem an⸗ gefangen werden. Ist sich Graf Hertling nicht bewußt, daß er jetzt vor einem Gerichtsbof der ganzen Menschheit spricht, daß alle erwachten Völker der Welt nun über all das zu Gericht sitzen, was jeder Staatsmann, gleichgültig welchen Landes, über die Folgen eines Konfliktes saat, der sich nach allen Teijen der Welt aus⸗ gebreitet hat? Die Reichs agsentschließung vom Joli hat die Ent⸗ scheidung eines solchen Gerichtshofes offen angenommen Es soll weder Annexionen noch Eatschädtgungen oder strafwetsen Schadenersatz geben, es sollen keine Völker durch eine internattonale Konferenz oder eine Vereinbarung zwischen Gegnern von einer Staatsoberhoheit an eine andere ausgeliefert werden, nattonale Ansprüche müssen beachtet werden, die Völker dürfen nur noch gemaß ihrer eigenen Zustimmung beherrscht und regiert werden. Das „Selbstbestimmungsrecht“ ist nicht eine bloße Phrase, es ist ein gebieterischer Grundsatz des Handelns, den die Staatsmänner künftig nur auf ihre eigene Gefahr mißachten werden. Wir können keinen allgemeinen Frieden haben, nur weil wir ihn verlangen oder durch eiafache Vereinbarungen bei einer Friedens⸗ konferenz. Er kann nicht aus getrennten Vereinbarungen zwischen mächtigen Staaten zusammengefügt werden; alle Teilnehmer an diesem Krieg müssen sich zur Schlichtung jeder Frage, an der sie irgentwo beteiligt sind, zusammer finden, denn, was wir sochen, ist ein Frieden, den wir alle gemeinschaftlich garantteren und aufrechterhalten können, und jeder eintelne Punkt muß dem allgemeinen Urteil unter⸗ stellt werden, ob er recht und billig sowie ein Akt der Gerechtigkeit und nicht etwa ein Handel zwischen Staatsoberhäuptern ist.
Die Vereinigten Staaten haben keinen Wunsch, sich in europäische Angelegenheiten einzumtschen oder als Schiedsrichter in europäischen territortalen Streitigkeiten zu fungteren. Es ist unter ihrer Würde,
ch einer inneren Schwäche oder Zerrüttung zu bedienen, um ihren menen einem anderen Volke aufzuerlegen. Sie werden es gern wenn “ ihnen “ sbc L8. Lösungen, die sie vorgeschlagen haben, n e besten oder de ungen,,0. sind. Sie siad lediglich ihre eigene vorläufige Skizze der Grundsätze und der Art, in der sie angewendet werden sollen. Die Vereinigren Staaten sind jedoch in diesen Krieg ein⸗ getreten, weil sie, ob gewollt oder nicht, zu Mitbetroffenen in den Leiden und der Ungepühr, die von den militärischen Herren Deutsch⸗ lands dem Frieden und der Sicherheit der Menschheit zugefügt wurden, gemacht worden sind; und die Friedensbedingungen betreffen sie fast ebenso sehr, wie sie irgend eine andere Nation, der eine führende Rolle in der Aufrechterhaltung der Zivilisatton zufällt, betreffen. Sie sehen keinen Weg zu einem Frieden, bis die Ursachen dieses Krieges beseitigt werden und ihre Wiederkehr, soweit erreichbar, un⸗ möglich gemacht wird Dieser Krieg hatte seine Wurzeln in der Nicht⸗ beachtung der Rechte der kleinen Nationen und Rassen, denen die Einigkeit und die Macht fehlte, ihre Ansprüche, ihre eigene Staats⸗ ugehörigkeit und ihre eigene Form des politischen Lebens durchzu⸗ sgg. Vertragliche Perpflichtungen müssen nun eingegangen werden, vie solche Dinge künftig unmöglich machen, und diese Verpflichtungen müssen durch die vereinigte Macht aller Rationen, die die Gerechtig⸗
hinnehmen,
keit lieben und willens sind, sie um jeden Preis aufre btzuerhalten gestützt werden. 1 Wenn Getietsfragen und politische Beziebungen der groß⸗ Völker, die keine otganisterte Widerstandskraft hahen, durch Bectrege zwischen den möchtigen Regterungen, die sich für nachstbeteiligt halten, bestimmt wercen sollen, wie Pertling vorschlägt, warum nich auch wirtschaftliche Fragen? Es ist so weit gekommen, doß in der veränderten Welt, in der wir uns befinden, die Gerechttgkeit und die Rechie der Vö ker das ganie Gebiet internationalee Be ztehungen ebenso sehr berühren, wie der Zutritt zu den Rohmaterialien und zu billigen, gleichen Handels bedingungen. Graf Hertling wünscht daß die wesentlichen Grundlagen von Handel und Industrie durch gemeinsame Abkommen und Bürgschaften gesichert werden sollen; er kann aber nicht erwarten, daß ihm dies gewährt wird, wenn die anderen Gegenstände, welche im Fliedensvetrag zu regeln sinr. nicht auf dieselbe Weise, nämlich als Posten in der Endabrechnung hehandelt werden. Er kann nicht die Nützlichkett eines gemeinsamen Uebereinkommens auf dem einen Gebiete verlangen, ohne es auf dem anderen zu gewähren. Ich nehme es als rerbürgt an, daß er einßeht, daß gesonderte und eigennützige Verträge in bezug auf den Handel und die Hauptindustriestoffe kene Grund⸗ lage für einen Frieden hbilden würden, und ebenso wenig, dessen mag er sicher sein, würden dies gesonderte eigennützige Verträge in Bezug auf Provinzen und Völker tun. Graf Czernin scheint die Grundlagen des Friedens mit klaren Augen anzusehen, und er scheint sie nicht zu verdunkeln. Er sieht, daß ein unabhängiges Polen, ge⸗ bildet aus allen unbestrestbar polnischen Bevölkerungen, die eine an die andere grenzen, eine Angelegenhen europäischen Uebereinkommens ist und natürlich zugestanden werden muß, ferner, daß Belsien geräumt und wiederhergestellt werden muß, gleichgültig, welche Opfer und Zugesändnisse dies mit sich bringen mag, und ferner, daß nationale Bestrebungen befriedigt werden müssen, sogar in seinem eigenen Reiche, in gemeinsamem Interesse Europas und der Mensch⸗ heit. Wenn er über Fraven schweigt, die die Interessen und Abd⸗ sichten seiner Verbündeten näher als die Oesterreichs allein berübren, 1 so ist es natürlich nur, weil er sich, wie ich vermut⸗, gezwungen fühlt, unter den Umständen auf Deutschland und die Türkei zu verweisen. Indem er die wichtigen in Betracht kommenden Grundsätze und die Notweadigkeit, sie offenher)ig in die Tat umauusetzen, erkennt und ihnen zustimmt, fühlt er nartürlicherweise, daß Oesterreich auf die
Kiegsziele, wie sie von den Vereintgten Staaten ansgedrückt wurden, mit weniger Schwierigkeit, als dies Deutschland möglich ist, eingehen
kann. Er würde wah scheinlich noch weiter gegangen sein, wenn er auf Oesterreichs Bündnis und seine Abhängickeit von Deutschland keine Rücksicht zu nehmen gehabt hätte. Die Untersuchung, ob es den beiden Regierungen möglich sein wird, in diesem Austausch der An⸗ sichten fortzuschreiten, ist einfach und klar. Die anzuwendenden Grund⸗ sätze sind die folgenden: G
1) daß jeder Teil einer endgültigen Vereinharung im wesent⸗ lichen auf der Gerechtigkeit in dem bestimmten Falle und auf einem solchen Ausgleich aufgebaut sein muß, von dem es am wahrschein⸗ lichsten ist, daß er einen Frieder, der dauernd ist, herbeiführen wird;
2) daß Völker und Provinzen nicht von einer Staatsoberhohen in eine andere herumgeschoben werden, als ob es sich lediglich um Gegenstände oder Steine in einem Spiel handelt, wenn auch in dem großen Spiel des Gleichgewichts der Kräfte, das nun für alle Zeiten diskreditiert ist; daß jedo b
3) jede Lösung einer Gebietsfrage, die durch diesen Krieg auf⸗ geworfen wurde, im Interesse und ju gonsten der betroffenen Be⸗ völkerungen und nicht als Teil eines bloßen Ausgleiches ober Kom⸗ promisses der Antpruche rivaltsierender Staaten getroffen werden muß;
4) daß alle klar umschriebenen nattonalen Ansprüche die weit⸗ gehendste Befriedigung finden sollen, die ihnen zuteil werden karn, ohne neue oder die Verewigung alter Elemente von Zwist unvd Gegnerschaf“, die den Frieden Europas und somtt der ganzen Welt wahrscheinlich bald wieder sören wärden, aufzunehmen. Ein all⸗ gemeiner Feiede, auf solcher Grundlage errschtet, kann erörtert werden. Bis ein solcher Friede gesichert ist, haben wir keine andere Wahl, a,6 mit dem Krieg so tzufahren.
Soweit Pb es beurieilen können, sind diese Ge undsätze, die wi als grundlegend betrachten, schon überall als zwingend anerkannt außer von den Wortführern der deutschen Militär⸗ und Ann⸗xions partei. Wenn sie anderwärts verworfen wurden, so sind die Wider⸗ sprechenden nicht genügend zahlreich oder einflußreich gewesen, um ihre Stimmen vernehmbar werden zu lassen. Es ist ein tragischer Umstand, daß diese eine Partei in Deutschland anscheinend willens und fähig ist, Millionen Menschen in den Tod zu senren, um etwats zu verhindern, was alle Welt nun als gerecht ansteht. Ich wäre kein wahrhafter Wort ührer des Volkes der Vereinigten Staaten, wenn ich nicht nochmals sagen würde, daß wir in diesen Krieg wegen keines kleinen Anlasses eingetreten sind, und daß wir auf dem grund sätzlich eingeschlagenen Weg niemals umkehren können. Unsere Hilfse quellen sind jeßzt teilweise mobiltsiert, und wir werden nicht ruhen, bi dies nicht in Gänze gescheben ist, unsere Truppen werden rasch zur Fron geschickt und die Sendungen werden noch beschleunigt werden. Unsere ganze Kraft wird in diesem Krieg der Befreiung eingesetzt werden einer Befreiung von der Bedrohung und von den auf Vorherrschaf gerichteten Versuchen selbsisüchtiger Gruppen von autokratischen Herrschern, was immer auch die Schwierigkeiten und die gegenwärtigen teilweisen Verzögerungen sein mögen. ir sind in unserer Kraft der unabhärgigen Tat unbezwinglich und können unter keinen Umständen zustimmen, in einer Welt, die von Ränken und Gewalt regiert wird zu leben. Wir glauben, daß unser eigenes Verlangen nach einer neuen Weltordnung, in welcher Vernunft, Gerechtigkeit und vas all⸗ gemeine Interesse der Menschheit regiert, das Verlangen der auf geklärten Menschen überall ist. Ohne diese neue Weltordnung wird die Welt ohne Frieden sein. Dem merschlichen Leben mwerden erträgliche Existenz⸗ und Entwickelungsbedingungen fehlen. Nachdem wir einma unsere Hand an die Durchführung dieser Aufgahbe gelegt haben werden wir nicht mehr umk⸗hren. Ich hoffe, daß ich es nicht nötig habe, hinzuzfügen, daß kein Wort, das ich gejagt habe, als Drohung Lemeint ist. Das entspricht nicht der Gesinnung unseres Volkes. Ich habe so gesprochen, nur damit die ganze Welt die wirkliche Stimmung Amerfkas kennen lernen möge, daß die Menschen überall wissen sollen, daß unsere Letdenschaft für Gerechtigkeit und Selbstregierung nicht ledialich eine Leidenschaft in Worten, sondern etne solche ist, die, wenn einmal in Taten umgesetzt, befriedigt werden muß. Die Macht der Vereintgten Staaten ist für keire Natton und kein Volk eine Bedrohung. Sie wird niemals zu An griffszwecken oder für die Zwecke der Befriedigung selbstsüchtiger Interessen angewendet werden. Sie entspringt der Freiheit und steh im Dienste der Freiheit. 8 1
Berlin, 12. Februar, Abends. (W. T. B.) Westlich von der Mosel flaute die Gefechtstätigkeit nach
dem Scheitern französischer Vorstöße am Vormittage wieder ab
Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues
8 — ₰n
Großes Hauptquartier, 13. Februar. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. eeresgruppen Kronprinz Rupprecht und 8 Deutscher Kronprinz. 8 Stärkere Erkundungsabteilungen, die der Feind nördlüch von Lens und nördlich vom Gmigon⸗Jach ansetzte wurden im Nahkampf abgewiesen.
“ I