1918 / 50 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Feb 1918 18:00:01 GMT) scan diff

einen Rechisberater hal. Aber auch an das Privileg gilt, ist die Belastung ungleich. Der ECinnabmeauzfall Anwalt, wenn man den Durchschnitt Gesamtzahl der Anwälte berechnet, auf

besondere Unbilligkeit, daß nicht einmal

den Landgrrichten.

mit Armenrechtssachen sich der Armenrechtsfach etwa 600 ℳ. die Auslagen von irgendeiner Stelle getragen werden. Die Frage ist eine Geld⸗ Es hat sich bis jetzt leider noch niemand gefunden, der die Kosten, die durch die Armenanwaltssachen entstehen, auf sich nehmen will. Ich hoffe aber, daß, nachdem die Frage auch in Bavern auf⸗ gerollt worden ist und sich dort Gencigtheit gezeigt hat, eine Ent⸗ schädigung zu zahlen, es auch bei uns dazu keunnt, daß Entschädigung gewährt wird.

Es ist in letzter Zeit die Anregung gegeben worden, in Preußen dem Beispiele Sachsens zu folgen. Sachsen hat für Eberechtssachen Anwalte gegen feste Entschädigung bestellt, die die arme Partei ver⸗ freten. Oberlandesgericht und die Laudgerichte haben je zwei Anwälke, die sämtliche Armemechtsehesachen vertreten und dafür eine staatliche Entschädigung bekommen, die zwischen 600 und 1200

Pwantt.

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Aus diesen beiden Anwälten sind nun die Vertreter für ge Bedenken, diesen Weg in unserem

Ir eee 8 8. 8 el Zöwilvrozevordnung veraus.

erangezogen und

Mzasschre; Möglichkeit,

Jetzt wird die gesamte Anwartichaft die Partei bat infolgedessen vor allen Dingen einen von ihr bestimmten Arxwalt für sich Vertreter zu erhalten, auch wenn sie Armen⸗ genießt. Das trifft in Sachsen nicht weil die Auswabl auf die beiden Anwälte beschkränkt ist, von denen der eine für die eine Partei der andere, da Ehesachen in der großen * Armensachen sind, für die andere Partei tätig wird. Es sind jmristische Bedenken, die mich daron abhalten, der erwähnten nregung Folge zu leisten. Ich hoffe, wir werden auf einem andern Wege zu einer Lösung dieser Frage kommen. Weun auch das kollegiale Landgericht das Rückgrat der bestehenden s bildet. so dürfen wir uns doch nicht verhehlen der Sachen beim Amtsgericht verkandelt wirt bei, so nebme ich an, daß eire wesentliche Aenderun 1 Linrichtung nnserer Amtsgerichte nicht zu erwarten it liegen Anträge auf Aufbehung von Amtsgerichten oder Ab⸗ änderung oder Berichtigung der Grenzen der Amtsgerichte überbaupt nicht vor. Was vorkommen kann, wird auch in Zukunit sein, daß infolge der ver der eine pder der andere Ort aus einen Amtsgerichtsbezirk heraus in einen anderen verlegt zu winscht. Diesem Wunsche kann man Aber die bung eines Amtsgerichts würde ick für einen politischen Febler ansehen Cehr richtig !, wenn nicht das Iniecresse der Bevölkerung und Interesse der Nechtspflege gewahrt bleiben. (Sehr richtig!) Was nun die Beamten betrifft, so ist die Zahl der planmäßigen Beamten durch die Gerichtsorganisation mitbestimmt. Sie betrug Jannar für Preußen 22087. Davon waren bei den Amts⸗ gerichten 24 094. Von diesem gesamten Persenal ist fast die ist im Dienst ver⸗

.

Hälfte im Felde. Die andere größere Hälfte blieben. diesen 32 00 Beamten noch hinzurechne, was als nicht planmäßig an Assessoren und Reserendaren vorhanden ist, so beträgt das Personal des Justizministeriums Armeekorps. Dazu darf ich noch recknen 5717 Rechts⸗ anwälte und Notare, die anußerhalb dieser Zahl stehen. Meine Herren, ich glaube, ich darf mit Dank aussprechen und darf es dem Beamtenpersonal zum Stolz anrechnen, daß es gelungen ist, während des Krieges bei teilweise steigenden Ansprüchen der Straf⸗ rechtspflege die geordnete Rechtspflege vollkommen aufrecht zu er⸗ halten. (Bravo! Dabei möchte ich bervorheben, daß das Personal, das im Amte ist, durchweg aus älteren Personen besteht, weil gerade

die jüngeren im Felde stehen.

Danuernden Dank schuldet das Vaterland Opfer ihrer

329 97

und

„ꝙS (zse, 84 EP1“ 82 8 änderten Eisenbahnverbindungen

nachebe

naã ge ven.

444 Mitte

Wenn ich

d denen, die für seinen Schutz ihr Leben gelassen oder das L Besundheit im Felde oder in der Heimat dargebracht haben. (Bravo!) Die Zahl derer, die den Heldentod erlitten hatten, war Ende Dezember 3473, wie vom Herrn Berichterstatter bereits mitgeteilt ist.

Lassen Sie mich dabei auch hinzufügen, was an Auszeichnungen an die zu unserm Perfonal gehörenden Beamten verteilt worden ist. Es haben erbalten 24 das Kreuz der Ritter des König⸗ lichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern. 1040 das Eiserne Kreuz 1. Klasse, 8985 das Eiserne Kreuz 2. Klasse. Dabei muß ich bemerken, daß die Zahl Eisernen Kreuze nicht absolut feststeht, weil wir nicht von allen Verleihungen Anzeigen er⸗ halten; das wird sich erst nach dem Kriege definitiv feststellen lassen. Ich denke aber, daß die Zahl annähernd richtig ist. Das Eiserne Kreuz am mweiß⸗schwarzen Bande ist 194 Bwamten verliehen worden.

Nicht bloß im Felde, auch in der Heimat haben die Justiz⸗ heamten, die zu Beschäftigungen in anderen Verwaltungen, speziell in den Kriegsverwaltungen herangezogen worden ünd, durchweg Ehre eingelegt.

Fuͤr die Erhaltung eines leistungsfähigen und arbeitsfreudigen Beamtenstandes ist nötig, daß die Beamten nach ihrer wirtschaft⸗

lichen Lage und ihrer sozialen Stellung sich in Verhältnissen befinden, die ihre Arbeittenergie nicht hemmen. Nach diesen Richtungen wird vielfach geklagt. Ob alle Klagen berechtigt sind, will ich dahingestellt

sein lassen. Von dem Herrn Berichterstatter ist bereits der Grund⸗ satz vorgetragen worden, den ich in der Kommilsion bezüglich der

Richter hinsichtlich ihrer Gleichstellung mit den Verwaltungsbeamten

ausgesprochen habe. Ich halte an ihm fest.

Die Vorbildung der Richter ist, wenn auch nicht heute bier, so doch in der Oeffentlichkeit zur Sprache gekommen: lassen Sie mich dazu kurz folgendes bemerken: Das Studium ist ein drei⸗ jähriges, und ich möchte an den 6 Semestern auch für Kriegsteil⸗ nehmer nicht gern rütteln lassen. Es ist der Trinmestergedanke auf⸗ geworfen worden. Die größere Zahl der Professoren hat sich da⸗ ausgesprochen. In den jüngsten Tagen hat die Universität Straßburg ihn abgelehnt, und ich meine, man wird ihn endgültig fallen zu lassen haben. Die Rechtswissenschaft als die divinarum atands humsnarum rerum unotitia, justi atque injusti sciemtia übt bei der Berufswahl auf viele einen Zug aus zu ihrer Wahl, zumal das Rechtsstudium die Besähi⸗ gung gibt, nicht nur zu dem jueistischen Beruf, sondern auch zur Verwaltungslaustahn sowie zu wirtschaftlichen Berufcn. Weunn jetzt mißbilligend vom Juristenmonopol gesprochen wild, se ist dabet übersehen, daß die Juristen gerade in wirtschaftlichen Be⸗

der

259

gegen

tußen sich komährt kal Der juristische Poruf verlaugt Weitblick,

Kenntnis und Prüfung der Lebensverhältnisse, verstaändnisvolles Gin gehen auf alle Kultur⸗ und Wirtschaftsfragen. Verhandlungen haben geschwebt sie sind noch nicht zum Abschluß gekommen —, ob ein nachgelassen weiden soll. Den Kriegs⸗ 11 als

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Semester auf der Univpersität teilnehmern ist ein Nachlaß an der Ausbildungsz Referendare üb Sie werden bis zu zwei Semestern früber zum Cxamen können ferner zur Notprüfung zugelassen wenn sie vor Kricgsausbruch bereiis ih hatten, daß nur noch 8

—; Sle

ückgelegt

82 ¹

kann nicht dem Wunsche folgen, der ausgesprochen worden

auch den Ref⸗ 8 ichkeit der Notprüfung gewährt werden Sobald jemand die Möglichkeit hat, das ordentliche Examen zu machen, dann soll er auch die ordnungs⸗ mäßigen Voraussetzungen erfüllen. Das Notexamen ist grundsätzlich nur gegeben für diejenigen, die kriegsverwendungstähig sind und die wirklich vor den Feind kommen. Ich kann diese Möglichkeit nicht auch gewähren denjenigen, die sich im Inkande in gesicherter und vielleicht verdienstbringender Stellung befinden. Das erachte ich gegen⸗ über denienigen, die im Schützenmaben vor dem F

während der ganzen Zeit ih nicht jördern unzulässig.

In dem Bericht, der feitens des kommission erstattet worden ist, ist ben sich gezeigt habe, daß tüchtige Referend ihnen im ordentlichen Verfahren Geprü vermögen zum Teil überlegen waren. für die Charakterstärle der Betressfenden un Krieges und seinen Einfluß auf den Geist. sind bei gerichtet.

Feir der üfungs⸗

der Notprüfung

im Kriegsdienste den neben JS

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des

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ist von den Unterrichtskursen die Rede gewesen. Es den Landgerichten für die Referendare Unterrichtskurse ein⸗ Es wird nach dem Kriege das Mäögliche für ihre Aus⸗ bildung geschehen. Ich bin mit Rinksicht auf die Anregung, die der Herr Abg. von Woyng in der Hauchaltskommission gegeben hat, solche Unterrichtskurse auch in den hesetzten Gebieten einzurichten, der Frage bereits näher Es ist die Anfrage abgegangen, ob und wo für Belgien Kurse eingerichtet werden können. Wenn das in Belgien sein kann, so ist es bequemer, wie wenn cs in Aachen geschäbe, was mir ais vorschwebte, als in der Haushaltskommission die Frage angeregt wurde. Wir haben ermittelt, daß es an Kräaärten zur Einrichtung solcher Kurse in Belgien nicht fehlt. Wir wollen sehen, welche Antwort ich bekoinmen werde.

veorroron gellgie 11. g 1

selbst

Es ist die Lage der Gerichtsassessoren crwähnt worden.

Gerichtsassessoren haben es jetzt recht schwer. Ich kann nicht Stellen besetzen, deren Besetzung nicht notwendig ist, weil mir die Arbeit fehlt. Soweit es möoͤglich ist, besetze ich die Stellen. Es ist anzunehmen, daß gleich nach Friedensschluß die Gerichte foviel zu tun haben werden, daß die aus dem Felde zurückkehrenden Assessoren verwendet werden können. Ich habe dann voraussichtlich etwa 450 Stellen zur Besctzung frei. Aber wenn ich sie mit Assessoren besetze, bleiben mir noch immer etwa 3000 Assessoren übrig, die ich nicht anstellen kann. Es ift auch während des Krieges der Zugang zur Anwaltschaft vollständig ins Stocken ge⸗ raten. Nur selten meldet sich jemand, um sich als Anwalt nieder⸗ zulassen. Das hat auch zur Folge, daß die Zahl der Assessoren ohne feste Stellung vergrößert wird. Ich empfinde tief, daß diese Männer ihr bestes Lebensalter verbringen müssen, ohne daß sie eine volle Tätigkeit ausüben, ohne daß sie eine feste Lebensstellung erhalten können. Wenn ich Assessoren zur Anstellung bekomme, die bereits ihr 40. Lebensjahr vollendet haben, so bedauere ich das. Aber mehr Stellen als erforderlich sind, kann ich nicht besetzen. Nun suchen wir den Assessoren zu helfen, seweit es möglich ist. Die größte Zahl von ihnen wird ja däätarisch beschäftigt sein. Für die im Felde stehenden kann ich allerdings Diäten nur geben, soweit anzunehmen ist, daß sie unter normalen Verhältnissen sortlaufend Diaten be⸗ kommen haben würden. Wo das nicht angenommen werden kann, bin ich nicht in der Lage, Diäten zu gewähren.

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Auch die Beförderungsmöglichkeiten sind schlechter ge⸗ worden. Das hängt nicht so sehr zusammen mit der Einführung des Bürgerlichen Gefetzbuchs, aus welchem Anlaß eine verhältnismäßig größere Zahl von Beamten durch jüngere Kräfte ersetzt wurde, die jetzt noch im Dienste sind. Wesentlicher ist, daß wir gerade die erst⸗ instanzlichen Stellen stark anwachsen lassen mußten und daß diesem An⸗ wachsen nickt die Vermehrung der Beförderungsstellen entsprechen konnte. Aber, meine Herren, es läßt sich das nicht dadurch ändern, daß man unnötige Ausgaben macht. Auch wenn, wie zu erwarten, der Friede eine erbebliche Steigerung des Maßes von Arbeit mit sich bringen wird, so wird dies noch zu keiner Aenderung in diesen Verhältnissen führen. Nach dem Frieden werden die Beamten allesamt das Höchst⸗ maß von Arbeit, Opfermut und Pflichttreue aufwenden müssen.

Die Verhältnisse der Rechtsanwälte und Notare

en sich durch den Krieg außerondentlich verschlechtert. Gewiß

es eine große Anzahl von Rechtsanvälten, die sich in einer guten Stellung befinden. Aber einer Anzahl ven jüngeren die perbeiratet sind, namentlich bei den Amtsgerichten, geht es geradczu schlecht. (Sehr richtig!) Ob und inwieweit durch die Novelle, die nunmehr dem Reichstag vorgelegt werden soll, in bezug auf die Erhöhung der Gebühren der Anwaälte sie umfaßt auch eine Erhöhung der Gebühren der Ge⸗ richtsvollzieher und eine Erhöhung der Gebühren der Gerichte —, ob nad inwiewcit durch diese Gebührenerhöhung den Anwälten ge⸗ holfen werden kann, bleibt eine zweifelhafte Frage, denn die Ver⸗ minderung der Prozesse, die Hauptursache der Mindereinnahmen der Anwälte, geht weiter ihren Gang. Wenn es gelingt, eine Ver⸗ ständigung über diese Gebührennovelle zu erreichen, dann wird mn Justisministerium an die Revision der Gebühren für die freiwillige Gerichtsbarkeit herangegangen und zugleich in eine Prüfung der Frage eingetreten, wie den Neotaren gcholfen werden kann, für welche Hilfe notwendig ist. Ob der Entwurf, der uns heute beschäftigt hat

sich auf die Auflassungkerklärung por Notaren be⸗ ziebt, eine wesentliche Hilfe bringen wird, ist zweifelhaft. Allzu rosig sehe ich in die Zukumt des Notars nicht. Das liegt am Kriege: ie Kriegszeiten müssen überwunden werden. Was zurzeit geschehen ann, soll gewiß geschehen.

8. den

Was nun die Anstellung der mittleien Beawten ke, trickt, über die mehrfach geklagt worden ist, so ist schon von meinem Herrn Vorgänger verfucht worden, die mittleren Beamten dadurch u begünstigen, daß die Besetzung aller erledigten Stelten, unter Bevor⸗ zugung allerdings

das ist ein Moment, das für die Justizver waltung ins Gewicht fällt der verheirateten Kriegsteilnehmer frei gegeben worden ist. Die Besetzung dieser Stellen erfolgt nicht durch das Justizministerium, sondern durch die Oberlandesgerichtspraͤsidenten. Wir haben ferner auf die Bewilligung der im Hansbhaltsplan nommenen neuen Stellen für die Gcrichtsschreiber gerechnet. diese erhebt sich⸗ Jiderspruch.

Die Wartezeit der Aftuare, über die gerade in der jüngsten Zeit getlagt worden ist, hat sich allerdings erhöht, wenn auch nicht so hoch, wie es in der Presse dargestellt wurde. Während sie früher zwischen vier und fünf Jahren betrug, erreicht sie jeßzt rinen Zeitraum von sieben bis acht Jahren. Wenn es in einzelnen Bezirken etwas länger dauert, so ist das nicht die Re⸗

ezeit wird verkürzt werden, wenn die ne Ich will die Hoffnung nicht aufgeben, daß

Jabren eine Besserung eintritt. Ich will auch dann ver⸗ suchen, zur Unterstützung für ältere Aktuare von dem Finanzministeriumt nochmals einen Betrag zu erhalten, wie er für das laufende Jahr in Höbe van 50 000 gegeben worden ist.

Die im Vorjahre hier erörterte D zwischen den Assistenten, also den ebemal den Aktuaren ist bescitigt. Es wird jetzt mit der Anstellung bei Gerichtsschreiberstellen zwischen beiden Kategorien von Beamten kein Unterschied mehr gemacht. Geprüft wird die Frage, ob eine Erhöhung des zahlenmäßigen Verbältnisses der Assistentenstellen zu schreiberstellen erfolgen kann. Ich möchte aber bei dieser Frage darauf aufmerksam machen, daß das Bestreben dahin gebt

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fferenz in der Anstellung gen Militäranwärtern, und

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„Arbeiten böherer Beamten in verstärktem Maße auf mittlere zu übertragen, und das wird eine Schwierigkeit für die Erhöhung der Zahl der Assistenlen bilden.

Lassen Sie mich noch ein kurzes Wort sagen zu einer Frage, die heute berührt ist. Ich habe bereits bemerkt, daß die Mehrausgaben für das Gefängniswesen eine Mebr t

8G C

Die Reform des Ge⸗ fängniswesens ist der erste praktische Erfolg des Allerhöchsten Erlasses vom 19. Januar 1917.

Der Dnalismus im Gefängniswesen erstreckt sich nicht bleß auf die Verwaltung der Gefängnisse, sondern auch auf den Straf⸗ vollzug und auf die Durchbildnng und Auswahl der Beamten. Wir haben jetzt 1195 Strafanstalten mit einer Belegungsfähigkeit vpon 69 570 Köpfen. Es hat die Gesamtzahl der Gefangenen im Jahre 1915 die späteren Zahlen habe ich noch nicht 325 037 Körse betragen. Dem Ministerium des Innern verbleiben nach dieser Ve⸗ seitigung des Dualismus noch die Polizeigefängnisse, ferner, soweit sie unter kommunaler Verwalthng stehen, die Arbeitshäuser, Fürsorge⸗ erziehungsanstalten sowbe die noch vorhandenen staatlichen Zwangs⸗ erziehungsanstalten. Ich erfülle eine Pflicht, wenn ich dankbar der Verdienste gedenke, die das Ministerium des Innern während einer Verwaltung von fast hundert Jahren sich für das Gefängniswesen erworben hat. Es war lange Zeit Lehrmeister, sein Geist der Straß⸗

r 15 Millionen betragen, denen 6. 2 nnahme von 6 Millionen gegenübersteht.

. 8. 1”

vollzugsverwaltung wird weiterwirken.

Die Strafvollstreckung muß aus inneren Gründen einheitlich sein, das ist auch das entscheidenee Moment für die Vereinigung der Strafanstalten in einer Hand. Die alten Kulturvölker halten im Gegensatz zu den Völkern der neuen Welt, welche die zeitlich unbestimmte Verurteilung zulassen, an dem Grundsatz fest, daß die Strafe zeitlich bestimmt sein müsse, soweit sie Freiheitsstrafe ist, daß sie eine festbestimmte Summe sein muß, soweit es sich um Geldstrafen handelt. Wir müssen, soweit Freiheits⸗ strafen in Betracht kommen, eben, weil ihre Dauer feststeht, durch innere Mittel und Maßnahmen die Strafvollzugszicle zu er⸗ reichen suchen, insbesondere Besserung und Erziehnng. Dadurch wird daran nichts geändert, daß die Strafe ein Uebel ist und bleiben muß.

Wer in den Gefängnissen Gefangene beobachtet und fühlt, was die Freiheitsentziehung zu bedeuten hat, wird dorüber nicht im Zweifel sein, daß diese unter allen Umständen ein Uebel, eine Strafe ist⸗ (Sehr richtig!) Aber, meine Herren, das Uebel schließt nicht aus und behält seinen Charakter, auch wenn der Erziehungszweck gleich⸗ zeitig verfolgt wird. Ich meine, wir dürfen uns der Aufgabe nicht entziehen, den Gefangenen zu einem Menschen, der in die Gesellschaft hincingehört, zu erziehen und zu versuchen, ihn in die Gesellschaft zurückzuführen. Ich habe schon in der Kommission betont und wieder⸗ hole es hier: wenn ich für Unterrichtszwecke, kirchliche Zwecke Mittel brauche, um meine Gefängnisse nach dieser Richtung hin auf der Höhe zu halten, dann habe ich die Ueberzeugung und das bohe Haus teilt mit mir gewiß diesfe Ueberzeugung —, daß mir diese Mittel nicht versagt werden. (Bravo!)

Meine Herren, es darf nicht vorkommen, daß dieselbe Strafe ein verschiedenes Strafübel ist, je nachdem sie in der einen oder in der anderen Gefängnisanstallt vollstreckt wird. (Sehr richtig!) Denn bestraft wird nicht die Tat, sondern die Person des Täters nach dem Maß der Schuld, die er durch die von ihm begangene Tat auf sich Dem menschlichen

geladen hat. Die Schuld ist schwer zu beinessen.

Verstand ist nicht immer möglich, das rechte Maß zu finden. Wir

bleiben bei der Verurtcilung auf einen schwankenden Boden sches der Umstäünde wegen, die in der Person des Täters liegen. Es tommt die Veranlagung, die Vererbung, die Umgebung, mit ihrem Beispiele in Betracht. Auch die Versuchungsgefahr und die Verführung⸗ Und wie viele Gefangene sind infolge geistiger oder körper⸗ licher Gebrechen Verbrecher geworden. Aber auch der Richter ist, wenn er sich noch so sehr bemüht, objektiv lu sein, abhängig von Slimmungen und Neigungen und Bceinslussungen, Wir haben Straftaten, die in der einen Gegend ganz anders be urteilt werden als in der anderen. Diesen Einflüssen kann sich ein Richter nicht gänzlich entzieben. Das sind Fehlerquellen, die hin⸗ sichtlich der Beurteilung der Schuld nicht zu kescitigen sind. Ihnen gegenüber haben wir die Aufgabe, sie nicht auch noch durch ungleiche Strafvollstreckung in den Strafgefängnissen zu vermehren. Das ist es, worauf ich die Aufmerksamkeit hinlenken muß.

In den Gefängnissen muß gearbeitet werden. Der Gefangene muß zur Albeit erzogen, an sie gewöhnt werden. Wir werden dabei bemüht bleiben, alle Arbeiten zu unterlassen, die dem Handyerk ab⸗ träglich sein können. Aber auch wenn ich nur fur staatliche 3wed⸗ arbeiten lasse, so schädige ich sich den privaten Betrieb,

werden müßlen. Da hat man sich wiederbolc gern, daß das Ziel sein wird,

Toron

des Handwerks durch Gefängnisarbeiten nicht stattfinden

(Sehr richtig!)

Es werden nunmehr für die Gefängnisbeamten einheitliche

Diensterdnungen t v.

e fängnis⸗ und Haftstrafen be

ist jedech eine

gute

Zür die Staatsanwälte und die Lehrpläne der Unirersitäten * 7. nahme findet, und daß auch verzuführen.

konnen.

Was die miltleren und unteren Gefängnisbeamten belrifft, so zabe ich in der K IIESZZZxö“ 3 habe ich in der Kommission den Ausdruck gebraucht, sie bedürften ciner pädagogischen Schulung, weil der Gefangene eine eigenartige Be handlung für Leib und Seele erfordert. Wie weit wir in

; 85 2 1 An A 451 1 6 8 . sind, das zu gewähren, ist eine Frage, die ausprobiert werden muß; am

M; dem

en

Versuche soll es nicht feblen. Tätigkeit dieser Beamten hängt der Treue ihrer Pflichterfüllung. Heftige Angrifse werden ihrer Erfolglosigkeit behren. Es, ist irrig, wenn behaupter Freiheitsstrafe setzen; das für die Masse der in sagt die Wirkung. Breoschüre den Wunsch maͤgung zu verstellen, ob strafen Gebrauch gemacht werden solle, fo nicht entsprechen. Ich kann einer

gege

vori Pr gerichtet.

läßt Betracht

Staatsanwälten noch den Gerichten zugehen lassen (Sehr kann nur bei Begnadigungsgesuchen mich vor die Frage gestellt sehen,

rreten zu lassen. Wo sich ein Anlaß dazu

allzu häufig hat sich die Möglichkeit dazu bis jetzt nicht

balte es für ganz unmöglich, daß aus den

künfte des Staates zu vermehren, die Höhe der Geldstrase in das

freie Ermessen der Richter gestellt wird. Strafanstalten Gel

Da nach dem Grundfatze

82

verfahren wird,

mögens die Geldstrafe in eine Freihecitsstraf „sie die Strafe als Freiheitsstrafe verbüßen. Bei der Vollstreckung wie die dder Freiheitsftrafen liegt eine der Schwierigkeiten auch in der Ver⸗

durch den Krieg.

freien Handwerk hergestell

erfolgen, Dienstordnungen 8 1 z

Straswollstreckung leistet. Der Schwerrunkt liegt auch hier in der Auswahl der Personen.

„Richter suche ich zu ermöglichen, daß in jangnisse gelegen sind, nunmehr Gefängniskunde als Vorlesung Aunf⸗ Besuche der Studenten in den Gesängnissen erfolgen, um diesen die Einrichtungen r Beamte, der mit den Gesangenen zu tun hat, muß

eigenen Kenntnis

ab nicht vom Erfelge, sondern von

die Freiheitsstrafen wegen Die Freihei

sich im kleinen Umfang ausführen, aber nicht kommenden Und wenn Herr Bamberger in seiner jüngsten ausgesprochen hat, den Gerichten zur Er⸗ nicht mit Rücksicht auf die durch den Krieg

hbäufiger als bisher von der Verhängung von Geld in

3,1. Sirwozs „„Soe b derartigen Hinweis weder den

ob ich es für richtiger halte, statt der Gefängnisstrafe Geldstrafe ein⸗

nicht; diejenigen, die sie füllen, sind Leute, die das -

5. 1b Soweit ufmerksam

552 haben, so

11 2* 8 * 0 2 Aüuerdtngs 8(s L

gewöhnt. Ich eine unnötige Schadigung zu lassen.

fur Zuchthaus⸗, Ge⸗

Sos,mma8 . Daunmni

Festungsstrafen. Damit gewahr⸗

1 noc nicht

großen Zahl

nalitat wird

in der Nähe großer Ge⸗

(

Professoren mit den Ster nalif keit beraus beurteilen winden

gegeben, w.

L 12 Sh „Si Po Lage Jugendlichen

verzoei Pnon beaoͤrmlcmmen.

der

werde, das Verdienst der

trafe tsstrafen sind nicht zu ent wird, es lasse sich die rch Strafabarbeitung er⸗

AX.

8 Dne

Strafen. Es

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kann ich diesem Wunsche

richtig): ich

bietet, wird es geschehen: geboten. Ich Wunsche heraus, die Ein⸗ Millionäre füllen nnsere

ir 591¼

muß daß im Falle des Unver⸗ e verwandelt wird, müssen vier

durchleben,

mit dem Kriegsende weg: daher wieder verschwinden. das Rechtsbewußtsein sowohl im Inlande wie auf

4 88 8

wußtsein derer, die m Felde zurückkeh

gegenüber, die alle Aber, meine Herren, verzagen wollen wir der Klagen ungeachtet, die erhoben werden; dazu wäre nur Anlaß n wir sagen müßten, der Staat und die Gesellschaft e ihnen überhaupt im Kampfe gegen das Ver⸗ gung stehen, erfolglos verbraucht, und das trifft

alch nur zum Teil zu

zen hätten die Mi di hrechertum zur Verfüg im allgemeinen nicht Cb

Immerhin ist zuzugeben, daß

diesen Zahlen kriminalistische vergehen, und den Straffällen, tretungen, wie sie in den Kriegsverordnungen enthalten Ehe wir diese Scheidung kennen, können wir ein bestimmtes Urteil über die Kriminalität als solche nicht abgeben. Ich halte das Anwachfen der Kriminalität der Jugendlichen für eine Die Gefangenenfürsorge ist eine soziale Frage, sie Bündel der sozialen Fragen. schaftsrichter, Geistliche und Lehrer müssen im ersten Gliede mit⸗ strafrechtlichen Handlungen entgegenzutreten, und das

3. †;, Richter kommen.

Kriegserscheinung. ist eine einzelne aus dem

wirken, um den Erke zur Entrichtung der Geldstrafe zumeist nicht aufbringen können. Gesellschaft muß sich zum Bewußtsein bringen, ichen eine Stütze zu gewähren hat gegen die fahren; sie schützt sich selbst damit. Jahre Krieg für die den Vater

Jugendliche in Frage steben te.

¶½

machen: den Jugendlichen, die ein kleir

man es nicht durch (Heldstrafen entzichen, denn das Ver mögen ist zu ihrer eigenen Ausbildung notrendig. Die würden in ihrer Ausbildung gehindert werden, wenn sie der Mittel dazu beraubt würden.

Die Kriminalität ist stark gestiegen,

.—2— 1. auch von Kriegsverordnungen.

* —₰ diese Quelle der .

vin (2 143 teigerung der Kriminalität

112 zes† 2 vocl stisch ansieht, zu rechnen

8 Nvns . Anstrengungen erfordert,

Um

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nicht zu; es trifft

haben aber auch Erfolge

821n wir bei 8

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sich Geldmittel zu verschaffen.

Zahl

8. die

liche Steigerung auch der Bestraften eingetreten ist, daß

C Kriminalität?d 9 z

er Jugendlichen gesliegen ist. Wir haben zwischen den Straffällen, die wir behandeln, wie Eigentums⸗, Rohheits⸗,

die als mehr formale

D'

untnis unseres Volkes kommen. uns

Halten wir

ihrer eigentlichen Mutter leidet.

Verlust

die

7 2 9 ne?; acrmogen andere,

Diese Verordnungen fallen Steigerung der Krimi⸗

63 1„ Aoer Cie’ lang

ubb ren im hober

deshalb nicht all

diesem Gebicte zu karitative Wirken im en mit besonders großen Schwierigkeiten zu rechnen haben. Es wirken auf sie ein Verwahrlosung, Nahrungsmittelnot und die Wohnungssorge, die großen Vermögensverschiebungen durch den Krieg mit dem augenfälligen Mißbrauch der Kriegsgewinne. dem Versuch, Dazu die Vergnügungk⸗ sucht der während des Krieges reich Gewotdenen, die sich vor den Augen der Bedürftigen abspielt. haben aus den letzten Jahren nur die Zahl rechtlich verfolgten, nicht auch der bestraften wir können aber aus dem Matarial schließen, daß eine er

koing K‚rnne 53

219 29 18 als eigent!

sind,

Die ganze bürgerliche ihnen drohenden Ge⸗ Personen, die jetzt die Jugendjahre

eit bedeuten. 86

œ.† he

Jugendz

liche gehen zugrunde, Ver fur MNahrung zu jorgen. Großftädter.

Jugendlichen

N ,580 Diejenigen,

eimatlos sind.

geworden müssen, um jugenblichen

weil sie familienlos Familie heraus für die

81„ 4 ö 12 KraS 2* . die vom Lande in die Großstadt kommen,

werden aus allen Verbindungen mit der Heimat herausgerisffen, sie werden baltlos, weil sie b

Deshalb müssen wir uns

insolge der bei ihrer Bestrafung bewußt bleiben, daß das Ziel ihrer Strafvoll

mit aller Energic in

Strafaussetzung hätten. einer

11“ 872 Jugendlichen bedar

Einrichtung sie zu über⸗ 3 der Jugendfürsorge und I

Strafgefangenen sind dort

I. 2 8 bel den

Jugendlichen Frauen ist Herz für die

richtern

Gesangenen dürfen wir der Jugend

Das reizt zu

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Sie können und wenn

stehen. sie verwarnen, hbältnisse zu bringen. Der also die ich t Sittlichkeits⸗ Gesetzesüber⸗

vor den

* lag. Kinder

ihrer Väter.

ahn bricht.

222

Vormund

iner jugendlichen Seele Brr

2 2. —— —,.

den Jugend⸗ (Bravo!) gegenwärtig, Ministerium

Gesichtspunkt in der Kommission hingewiesen. Die O igendpflege, der Sorge für die entlassenen

und an das Vormundschaftegericht anzugliedern, dessen zurufen, dem sie bei der Di stehen haben. Wie über die Waffen unserer Truppen muß über das Lande 2 he z1 Henr Chrisi; NBer Preprigt d MNüufta† 9 99 Hat rauschen, zu dem Christi Bergpredigt den Auftakt gegeben hat. ans Herz zu annehmen.

förderlichen Zu den Aufgaben des Vormundschaftsrichters gehört die Aussicht über die Minderjährigen, auch über diejenigen, die unter elterlicher Ge⸗

ihre ganze Kraft für sie einzusetzen. (Bravo!) sie nur, wenn sie die Unterstützung der Gesellschaft haben. Ich rechne rrauf, daß sich dieser Gedanke auch

aatsanwalt vor Jahren es gesagt: heftet vielleicht keine Auszeichnung auf die ‚„aber in die Brust pflanzt es das stolze Gefühl, einen Menschen für Zeit und Ewigkeit gerettet zu haben. heraus rufe auch ich allen Beteiligten

streckung sein muß, die Iugend nicht als belastet, sondern als gebessert aus der Strafanstalt zu eutlassen.

durch die Art der Begebung der Tat ernste Bestrafung heischen, müssen der Strafanstalt behandelt werden. nicht der Glaube aufkommen, daß die Jugendlichen ein Recht auf Als Mittel, einen Anreiz zu guter Führung zu geben, haben wir die Entlassung vor Ablauf der Strafzeit unter Bewährungs⸗

f es der Hilfe der Frauen, Ich 6 ,2

(Sehr richtigt; Die Fälle, die

Es darf

die diesen rganisationen

1 b„„2 „„afr;. . 069 nasfri n. Uebergangsfrist. Fur

und

wo sie nicht bestehen, ins Leben zu rufen Hilfe sie an⸗ irchführung getroffener Masnahmen beizu⸗

hohe Lied todesstarker Opferliebe Den sich der Fürsorge Vormundschafts⸗ für alle dem Interesse haben.

das

daß sie Von den daß sie

Maßnahmer

legen,

erwarten,

diese Minderjährigen vorladen, sie können

die Verwarnung nicht ausreicht, kann die

Fürsorgeerziehung als Mittel gegeben sein, um sie in andere Ver⸗

Vormundschaftsrichter kann eine Berufs⸗

pflegschaft einleiten für ihre Unterhaltsansprüche gegen den sie ver⸗

nachlässigenden Vater. Der Vormundschaftsrichter steht im Kriege h vor Aufgaben, die weit über alles das hinausgehen, was ihm je ob⸗ Es hat keine Zeitperiode gegeben, in der es so viele vaterlose gegeben hat wie in der Gegenwart infolge des Heldentodes

4 97

Das muß den Vormundschaftsrichtern ein Antried sein,

Ihre Aufgabe lösen

in Gemeinde, Kirche und Schule

Das Wort rührt nicht von mir her, es hat ein Ober⸗

Das Bewußtsein der Rettung

Aus diesem Gedanten

zu: vorwärts, aufwärts!

Nach 51½ Uhr vertagt das Haus die weitere Beratung auf

) 12 Uhr; außerdem kleinere Vorlagen, Etat des s des Innern.

minderung des Per

Intersuch gsjachen.

Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl⸗ Verdingungen ꝛc.

Verkäufe, Verpachtungen, V .Verlosung ꝛc. von Wertpapieren. 5.

Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften,

Der

89

fehlt,

EmmnmAEE

1 f tl 8 A 1 8 Offentlicher Anzeiger. Anzeigenpreis sür den Raum einer Sgespaltenen Einheitszeile 50 Pf. Anßerdem wird auf den Anzeigenbreis ein Tenerungaszuschlag von 20 v. H. erhoben.

Bankausweise.

Rechtsanwäl

Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften⸗ Niederlassung ꝛc. von sins lten. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

Verschiedene Bekanntmachungen.

19) Untersuchungs⸗

[665522 ESteckbrief. Gegen den Ersatzreseroisten August Johann Brockmeier, geboren am 8. 11. 1890 zu Dortmund, aus dem Land⸗ wehrbezirk III Hamburg, welcher flüchtig ist oder sich verborgen hält, ist die Uater⸗ suchungshaft wegen unerlaubter Entfernung verbängt. Es wid ersucht, ihn zu ver haten und in die Mllitärarrestanstalt in Aitona oder on die nächste Militärbebörde zum Weitertransport bierher abruliefern. Kltona, den 25. Februar 1919. Gericht der Land rehr⸗Inspektion.

[66553] Steckbriefberlediaung.

Der gegen den Kanonter Irhann Merl der bayr. Feldart.⸗Baltr. 899 wegen Fahnenflucht im Felde unter dem 14. 8. 17 eclassene Steckbrief ist erledigt.

D.St⸗Qu., den 5. Februar 1918.

Gericht einer J“fanteriedioision.

Die Nr. der Div. kann im Bedarfefalle bei dem stellv. Generalstab, Abt. C. St. Berlin, erfragt werden.

St.⸗P. L. 123/17. Der Gerichtsherr: J. V.: Ulrich, Oberst.

emögömööaö AEEnRmemaen

lust⸗und Fundsachen, stellungenn. dergl.

1665600 Zwangsversteigerung.

Im mn- 8 Zwangsvollstr e soll em 30. April 191 8, Vormittags 10 Uhr, Neue Friedrichstr. 13/14, 111 Orittes Stockwerl), Zimmer Nr. 113 —115, persteigert werden das in Berlin, Klop⸗ stockstraße 34, belegene, im Grundbuche vom Brandenburgertorbezirke Band 9 Blatt Nr. 266 (eingetregene Eigentümer am 12. September 1916, dem Tage der Eintr⸗gung des Versteigerunasvermerta: rie Kinder des Vorbesitzers 1) Friebrich Julius Wolff Wolffbeim, 2) Edith Er⸗ wstine Wolffbeim zu Berlen in ungeteilter Erbengemeinschaft) eingetragene Grund⸗ stöc, Vorderwohnbaus mit rechtem und

Parzelle 991/22, 6 a 96 qm aros, Grund⸗ steuermutterrolee Art. 317, Nutzungewert 12 200 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 317. Nach dem Grundduch ist das Gruadstück in der Grunbsteuermutterrolle 12 791 ein⸗ getragen. Der Grundstäckswert ist auf 228 000 ftstgesetzt. Gerlin, den 19. Februar 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 85. 85. K. 69, 16.

[666421 Zwangsverstetgerting.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 138. Februar 1919, Novmit⸗ tags 10 Uhr an der Gerichtsstelle Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, drittes Stockwerk, Zimmer Nr. 113—115, versteigert werden das in Berlin, Naunyn⸗ straße 27, beiegene, im Grundhuche von ver Laisenstadt Zand 47 Blatt Nr. 2290 (eingetragener Eigentümer am 13. No⸗ vember 1914, dem Tage der Einrragung des Versteigerungsvermerks: Hatfabrikaat Gustav Graumann und dessen Eefrau, Auquste geb. Renz) eingetragene Grund⸗ stück: a. Vorderwohnhaus mit unter kellertem Hof, b. Restaurationsgebäude mit rechtem Vorflügel im Hofe und

o linken Anbauten im Garten, Gemarkung

Berlin, Nutzungswert 13 170 ℳ. Gerlin, den 19. Februar 1918. Königliches Amisgericht Berlin⸗Mitte.

Abt. 87. 87. K. 186. 14.

47157] Zwangsversteigerung.

Im 1 der Zwangevollftreckung sollen

din in Hermsdorf belegenen, im Grund⸗

buche von Hermsdorf Band 11 Blatt 321

und Band 13 Blatt 390 zur Zeit der

Eintragung des Versteigerungévermerks

auf den Namen der verwitweten Geäfin

Alexandrine von Wesdehlen, geb. Geäfin

Pourtalbs in Herinsdorf eingetragenen

) rundstücke K. Mz 8 ittags 10 ½ Uhr, durch das unterzeich⸗

h Wericht, an der Gerichtsstelle,

Brunnenplatz, Zinmer 30, 1 Treppe,

versteigert werden. Die in Hermsborf,

Albrechtstraße 11 und 12, belegenen

Grundstücke bestehen aus: a⸗ Wohnh us

mit Hofraum und Hausgarlen, b. Seiten⸗

gebäude rcchts, c. Gartenhaus mit Halle und umfassen die Trennstücke: 1) Karten⸗ blatt 1 Parzelle 3580/8 von 13 a 14 qm

Größe und 2) Kartenblatt 1 Parzelle

3579/8 von 13 a 90 gm Größe. Si

sind verzeichnet in der Grundsteuermutter⸗

rolle des Gzemeindebeztrks Hernisdorf unter Artikel Nummer 322 und 390 und

intem Scitenflügel fowi: Hof und Vor. garten, Gemarkung Berlin Kartenblatt 10

in der Gebäudesteuertolle desselben Be⸗

zirk; unter Nummer 198 mit 2610 jäbrlichem Nutzungswert und unter Nummer 266 mtt 24 jährlichem Nutzungswert. Der Versteigerungsvermerk ist am 1. Juni 1915 in das Grundbuch eingetragen.

Verlin N. 20, Brunnenplatz, den 12. Novemder 1917. 8 Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.

Abteilung 7. (66419] Ausgehot.

Die Stadtgemeinde Altenburg hat das Aufgebot zum Zwecke der Kraftloserklärung der preieinhalbvrozentigen Schuldvperschrei⸗ bung der Stadt Mainz Anleihe I. Nr. 5247 vom Jabre 1888 über 1000 bemtragt. Der Inhaber der Uckunde w'rd aufge⸗ forde’rt, spätestens in dem auf Diensteg. den 3. Dezember 1918, Voemittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer 219, anberaumten Aufgeboistermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vor⸗ zulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der U kunde erfolgen wird. Zuglesch wird an die Stadt Mainz als Ausstellerin sowie die Stadrkasse in Mainz, die Bank für Handel und Industrie in Daristadt, die Bank für Handel und Industrie in Berlin und die Ftliale der Bank für Handel und Industrie in Frankfurt a. M. als Zabl⸗ siellen das Verbot erlassen, an den Ja⸗ baber des Papiers eine Leistung zu be⸗ wirken, in besondere neue Zins, oder einen Eeneucrungsschein austugeben.

Darmstadt, den 19. Februar 1918.

Großherzogliches Amtsgericht I. [65923 lnfgebot.

1) Der Königlich Sichsische Staats⸗ fiskus, vertreten durch das Kenigliche Finzmministerium zu Dresden,

3) der Bärstenf rikant Friedrich Uager in Plauen, Comturhof 16,

haben beantragt, im Wege des Aaf⸗ gebotsverfahrenꝛ

zu 1: den Geheimen Rechnungsrat Louis Seidel in Beilin ober dessen Erhben von den Ansprüchen gegenüber dem Königlich Sächsischen Staatsfiskus auf Rückzablung der bei der biesigen Hiaterleguugskasse hinterlegten 689 01 auszuschließen,

zu 3: die dem Antragsteler Unger ab⸗ handen gekommene Aktie Nr. 431 der Firma Vogtläadische Bank in Plauen über 1000 für kraftlos zu erklären.

Es werden deshalb:

zu 1: diejenigen, die einen Anspruch an dem hinterlozten Gelde haben

zu 3: der Inhaber der Aktie

aufgeferdert, fpätestens in dem auf den 5 Oktober 1918, Vormittags 10 Uhe, vor dem unterzachneten Ge⸗ richte, Amtsberg 6, Erdaeschos, Zimmer 90, anberaumien Aafgebotstermine ihre Rechte geltend zu machen und die Aktie vor⸗ zulegen, widrigenfalls sie zu 1: mit ihren Ansprüchen ausgeschlossen werden, zu 3: die Kraftloserklärung dieser Aktte erfolgen wird. lauen, den 18. Februar 1918. dönigliches Amtsgericht.

[666433 Zuhlungssperre.

Auf Antrag des Altenteilers Ernst Constabel in Wieckenberg, Kreis Celle, wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der augebich abhanden gekommenen Schaldverichreibungen der 5 prczentigen Anleibe des Deutschen Reichs von 1916 Lit. D Nre. 5 307 509 über 500 und Lit. E Nr. 4 297 587 über 200 verboten, an einen anderen Ja⸗ haber als den oben genannten Aatragsteller eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungs⸗ schein auszugeben.

Berlin, den 22. Februar 1918.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

1. 84.

[667050 Bekanntmachung.

Auf Grund des § 367 des Handels⸗ gesetzbichs wied bekanat gemacht, daß ein Zwischenschein der VII. Kriegsanleihe Nr. 29 814 über 5000,— in Verlust geraten ist.

Hamburg, den 26. Februar 1918.

Die Polneibebörde.

[66737]

Abhanden gekommen die Schuldver⸗ schretbungen der 5 % igen Reichsanlethe von 1914

Lit. D Nr. 205 822 über 500 ℳ,

Lit. G Nr. 158 985 über 100 nebst Z nsscheinen Reihe I Nr. 5 bis 20 und Erneuerungescheinea.

Netikölln, den 26. Februar 1918.

Der Polneipräsident. J. A.: (1. S.) Dr. Kühl.

[66684] Bereinsbank in Nürnberg. Unsere in Nr. 292 ds. Bl. erlassene Anseige vom 8. Dezember 1917, den Verlust von 6000.— 3 ½ % igen und 22 000,— 4 % igen Obligattogen unserer Bank betreffend, wird hiermit wider⸗ rufen.

66645]

Die am 22. Ok ober 1906 ausgefertigte Lebensversich⸗rungspolice Nr. 14 400 des Herrn Beinhurd Sandmann. Neustadt D. Schl., ist abbanden gekommen. Etwaige Ansprüche Dritter aus der Police sind innerhalb dreier Monate bei uns an⸗ zumelden, widrigenfalls diese von uns für kraftlos erklärt wird.

Berlin, den 23. Februar 1918. Deutscher Anker Pensions⸗ u. Lebens⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft in Berlin.

1*

[66646] Aufgebot.

Die von der Bremer Lebensversicherungs⸗ Bank auf das Leben des Herrn Jan Ta⸗ baka, Johannisberg b. Crove a. Br. unterm 9. Mat 1905 ausgetertigte Police Nr. L. 122 217 über 2000,— ist ab⸗ handen gekommen. Der gegenwärtige In⸗ haber dieser Pollce wird hiermitt aufge⸗ fordert, sich inacrhalb zwei Monaten bet uns zu melden, widrigenfalls die ver⸗ lorene Poltce für kraftlos erklärt und an deren Stelle dem Antragsteller eine neue Ausfertigung erteilt wird.

Verlin, den 25. Februar 1918. „Freta“ Bremen⸗Hannoversche Lebens versicherungs⸗Bank Akriengesellschaft.

[66647] Mufgebot.

Die von der Bremer Lebensversicherungs⸗ Bank auf daz Leben von Frau Hulda Schneidrr, geb. Stelnbach, Elberseld, unterm 11. Mai 1900 ausaefe tigte Police Nr. L. 110 168 über 1500,— ist ab⸗ handen gekommen. Der gegenwärtige In⸗ haber dieser Polic wird hiermit aufge fordert, sich innerhalb zwei Monaten bei uns zu meiden, widrigenfalls die ver⸗ lorene Police für kraftlos erklärt und an deren Stelle der Antragstellerin eine neue Ausfertigung erteilt wird.

Berlin, den 25. Februar 1918.

„Freia“ Bremen⸗Hannoversche Lebens⸗

versicherungz⸗Bank Aktieng sellschaft.

[68648]

Der Versicherungsschein Die Police 328 100 über 10 000,— Versiche⸗ rungssumme, auf das Leben des Jn⸗ genieurs Herrn Erling Streust⸗utz in Stahlhammer lautend, ist angeblich ab⸗ handen gekommen. Alle Personen, welche Ansprüche aus dieser Versicherung zu

Nürnberg, 25. Februar 1918

Die Dtrektson.

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haben glauben, werden hierdurch aufge⸗ fordert, sie innerhalb Zer Monate von

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