Sohlenbewehrungen dürfen nur an Kanfllederfabriken, und zwar als Lererschnitzel, zwecks Verarheitung zu Kunftlerer abgesetzt werdea.
§ 4. Besondere Ausnabhmebestimmungen. Von den Bestimmuga der §§ 2 und 3 icht he übrt we den: Die in der Line der westeia bet nden Betrtebe des Ueper⸗ wachungsausschuss’s den Schubtndustrte aufkgefüh ten Fimen bin⸗ sichtlich dersenmwen Soblensc oner und Soblenhew hruncen, die min⸗ denens 2 ⅛ mm dick sind, im übrigen j*doch den in § 3 Absatz 2, a aufg fuhrten Bertrgengen entsprechen, soweit sie duse Gegenstande in ihrem etgenen B riebe therstellen und zur Anfertigung neuer Schuhwaren verarbelten. 1“ § 5
Inkrafttreter.
Diese B⸗kanntmachu g tritt mit dem 1. März 1918 in Kraft Gleichzeitig treten alle fruheren Bekanntmachunen der Ersatzsoblen⸗ Gesellschaft üder Soblenschonee und Sohlenb⸗webru gen — vom 23. September 1917 (Krichzarz. 1917 Nr. 226), vom 22. Novem ber 1917 (Richsnnz. 1917 Nr. 280) und vom 22. Dezember 1917 (Reicheanz. 1918 Nr. 1) — außer Kraf⸗ *)
Berlin SW. 48, den 1. März 1918.
Ersatzsohlen⸗Gesellschaft m. b. H. Jacobowski.
.»“) Die Bekanntmachung vom 27. Januar 1917 (Reichsanz. 1917 Nr. 24) ist berei’s durch die Bekanntmachung vom 23. September 1917 (Reichsanz. Nr. 226) außer Kraft gesetzt. 8
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 29 des Reichs⸗Gesetzblatts enthätt unter 8 Nr. 6253 eine Verordnung über Schilf, vom 26. Februar 1918. Berlin W. 9 den 1. März 1918 8 Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Konsistorialassessoren Dr. Fretzdorff in Berlin und
Dr. Giseoius in Magdeburg zu Konsistorialräten sowie den Pastor Täge in Anklam zum Superintendenten zu
rnennen. 1
Finanzministerium.
Dem Regierunasossessor Herbst ist vom 1. März 1918 b die planmäßige Stelle eines Vorstands bei dem Stempel⸗ nd Erbschaftssteueramt in Magdeburg verliehen worden.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ 8 angelegenheiten.
Für die Abhaltung von Notreifeprüfungen und orzeitigen Versetzungen an den höheren Lehr⸗ nstalten nach dem Ostertermin 1918 sind folgende
Bestimmungen maßgebend: 1. Reuelrecht in die Oorpiima versetzte Schüler können nach einem Erlaß vom 11. Januar 1917 — UII 1819 — (Zentralbl. S. 265) zur Notretfep üfung zugelasssen werden, sobald sie infolge der En berufung ihrer Jahresklasse zum Dienst im Heere oder in der Martine den Gestellm gsbefehl des Beztrkskommandos erhalten hoben. Das Reifezengnis vird ihnen jedoch erst nach der tatsachlichen Ein⸗ tellung in das geer oder die Marine ausgehändigt.
2. Schülern, die regelrecht in die Unte pr ma oder Obersekunda versetzt worden sind, darf im Falle ihrer Einberusung zum Dienst im Heere orer in der Marine (siche Ziff r 1), sobald sie den Ge⸗ stellungsbefebl des Bezirkekommandos erhalten baben, das Zeugn’s über die vorzeiti e Vesetzung nach Ooerp tma oder Unterprima aus⸗
estellt wer en, wenn sie die Awssicht gewähren, daß sie om Schlusse es Schaljah 8 mit Wahrscheinlichkeit die Reife für die höhere Klasse rlanat hätten.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann Schülern, welche die egelechte Vers tzung aus der Obertertia nach der Untersekunda er⸗ angt haben, das Z ugris der wissenschaf lichen Befähigung für den injährig⸗freiwilligen Denst und das Zeugnts der vorzeitigen Ve⸗⸗ tzung nach Overm kunda erteilt werden, wenn sie entweder zwei konate mit Erfolg am Uonterricht der Untersekunda tetige ommen der eine Non chloßp üf ng abgelegt hkaben. An seche stufigen hötz ren
Lehranstalten baben alle Schüler die Notschlußprüfung abzulegen, wenn sie die oben bezeich ete Ve günftigung erhalten wollen.
3. Das zu 1 und 2 Gesagte gilt auch für Schüler, die als
Fahnenjunker in das Heer eingestellt werden, sofern Angehörige ihrer PFahiesklasse bereits einberusen sind.
Schüler, die auf diese Weise das Zeugnis über die vorzeitige
Veisetz ing nach Oveiprima erhalten, können auf Pefreiung von der
Fähn ichprüfung im Syune der Ziffer 8c des Teils I der Offizier⸗
ergänz ngsvorschrift und der Mitieilung in meinem Erlasse vom 1. August 1914 — UII 2272 — (Zentralbl. S. 591/592) aber nur ann rechnen, wenn sie weninstens zwet Monate lang am Unterricht er Unterpr'ma teilgenommen haben.
4. Schüler, die als Fahnen junker in das Heer eintreten, bevor re Jabresklasse einberufen ist, können:
2) falls sie die regelrechte Versetzung nach Oberprima errescht haben, vom 1. Juni 1918 ab zur Notzetfeprüfung zuge⸗
lassen werden,
b) falls sie die regelrechte Versetzung nach Unterprima erlangt haben, von demselren Zetpunkt ab vorzeitig nach Ober⸗ primg versetzt werden, wenn sie die Auesicht gewährev, daß sie am Schlusse des Schuliahrs mit Wahrscheinlichkeit die Reife für diere Kiasse erreicht hätten.
5. Auf Schüler, die als Vrterinäraspiranten in das Heer ein⸗ reten, findet die Vorscheift zu 4 a gleiche Anwendung.
6. Schülern, die als Kriegöfreiwillige in das Heer eintreten, erner selchen Schülern, die vor der Einberufung ihrer Jahresklasse eabsichtigen, afs Fahnenjunker einzutreten, die aber die regelrechte Versetzung nach der Unterprima noch nicht erreicht haben, werden bie ergünstigungen dieses Erlasses nicht gewähtt.
7. Abweichend von dem zu 6 Gesa ten darf entsprecherd meinen
E lassen vom 29. April 1916 — U II 516 II — (Zentralbl. S 38¼) und vom 1. Februar 1917 — U I1 128 — (3 ntralbl. S. 266) bersekundanern, die ihre Annahme für die Sceoffizierlaufbahn, für die Martnezahlmeisterlaufbahn oder die Marineincenicurlaufbahn nachweisen, vom 1. Juni 1918 ab die Reife für die Unterprima zu⸗ erkannt werden, auch wenn ihre Jahresklasse noch nicht zum Heeres⸗ ienst einberufen ist. Auf die Anwärter für die Laufbahn der höheren Marlnebau⸗ eamten ist die Bestimmung von 42 anzuwenden. Erlaß vom 16. April 1915 — U II 482 — (Zentralbl. S. 490). —, 9. Schuler über 17. Jahre, welche durch Vermittlung ihrer Direktoren in den vaterländischen Heltsdienst einteten, und welche noch regelrechter Ve setzung in die Okerprima an dem Unterricht sieser Klasse mind-stens zwei Monate teilgenommen haben, sind vor Etntritt in den paterländuchen Hi ssd erst zur Notrein prüfung zum⸗ lessen. Sie ethalten das Roeifezeugnis eist am 1. April 1919 unter der Bedingung, daß sie nachwetslich bis dahm im paterländischen Hi fsdienst gebl eben sind. Andernfalls müssen sie zur Schule zurück⸗ kehren und die regelmäßige Reifeprüfung ablegen. Erlaß vom 7. Fe⸗
bruar 1917 — U II1 1834 — und vom 30. März 1917 — U II 439 — (Zentraldl. S. 266 und 353). Voraussetzung für die Gewäcrarg dieter Vergünstigung ist, daß der Ewtrut in den pate ländischen Hilfsrienst gemäß meinem Erlaß vom 11. Januar 1917 — 0. 1 2176 — (Zentralel. S. 250) auf die A. forderung des Kri gkamis erfofgt.
Schüler über 17 Jahre, die in di vate ländischen Hilssdienst eintreten und einer anderen Klosse als der Oberp ima acrg hören, werden zunächst ohre Z-ugnie beurlaub. Ste erhalien das Zeugnts über die vorzeitige V setzong in die nächsthöhere Klasse zur selben Zeit wie bet wei erem B such der Anstalt, wenn bei ihrem Austritt mi Wahrschet lichkeit zu erwarten war, daß sie die Versetzung er⸗ reichen wurden, jedoch unter der Voraussetzung, daß sie nachweitslich b’s zu diesem Zetipunkt im vaterländischen Hufsdlenft verdlieben sind.
Für Schüler, die auf diese Weise das Zeugnis über die Ver⸗ setzung nach Oberprma erhalten und dann als Fahaenjunker ein⸗ treten, atli das im zweiten Satz der Ziffer 3 Besagte.
Schuͤlein der Untersekunda, die über 17 Jahre alt sind, darf die Versetzung nach Obersekunda nur dann in Aussicht gestellt werden, wenn sie der Untersekunda miadestens zwei Monate ange⸗ hört haben. 1] 8 “
Den im landwirtschaftlichen Hilfsdienst verwendeten über 17 Jahre alten Schütern sind die bezeichnete, Vergünstigungen auch dann zu ge⸗ waͤhren, wenn keine Anforderung du ch vas Krievkamt vorliegt, wenn aber die Beschäftigung in der Landwirischat durch die Schule ver⸗ mitielt worden ist. In de Regel werden Schüler nur für eine kürzere Zeltdauer, von einigen Wochen, durch den landwirttschaftlichen Hilfs⸗ dienst in Anspruch genommen, sie mäussen nach deren Aplauf wieder in die Schule zurückkehren. Um die hierdurch entstandenen Lücken nach Möglchkeit wieder auszufullen, sind von der Schule besondere Veranstaltungen zu treffen; bei den Versetzungen und Prüfungen ist auf die Hemmnisse Rücksicht zu nehmen, die den Schülera aus ihrer Beteiligung am vaterländtschen Hilfedienst entstancen sind.
10. Junge Leute, welch“ im Heeresdienst stehen oder während des Krieges darin gestanden haben und sich als Nichtschäler zur Reife⸗ prüfung melden, sid nach der „Ordnung der Reifeprüfung für Kriegsteilnehmer (Zentralbl. 1916 S 454 ff.) zu prüfen.
Junde Leute, die übder en Jahr im Peeresdeenst stehen oder bereits der Reserbe oder der Ersatzreserve bezw. dem Landsturm über⸗ wiesen sind, und die das Z uagn s der wissenschaf, ichen Besähtgung für den ei jährig⸗frein illiger Dienst erwerben wollen, köͤnnen nicht mehr zur Kon mi stonsprufung nach dem Erlaß vom 10. August 1914 — UII 2114 — (Zentralbl. S. 567/8) zugelassen werden, sondern haben die Notschluaßp üfung nach dem Erlatz vom 1. Februar 1916 — UII 99 — (3 mraitl. S. 237) abzulegen.
11 Alle Notre ferrüfungen sind soweht schriftlich als müadlich abzuhalten. Die Anforderungen sind hei Notreifep üfungen nach dem
genommenen Lehraufgaben zu stellen. Berlin, den 25. Februar 1918. Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. Schmidt. An die Königlichen Prooinzialschulkollegien und an den Herrn Oberpräsidenten in Magdeburg (für die Stolberg⸗ schen Grafschaften).
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22 De⸗ zember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (AGBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über das dem britischen Staatsangehörigen Thomas Goodinq und seiner Ehefrau, Elisabeth geb. Harvey, gehörige, in Frank⸗ furt a. M., Auf der Lindenhöhe 2, Ecke Eschersheimerland⸗ straße 434, belegene Hausgrundstück die Zwangsverwal⸗ tung angeordnet (Verwalter: Herr Dr. Weälleke, Vorsteher des Chemischen Untersuchungsamts in Frankfurt a. M.).
Berlin, den 27 Februar 1918. “
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. V.: Dönhoff.
v“
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26 November 1914 (7GBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma Dr. Deimels Maschen⸗ Leinenfabrik G. m. b. H. in Düren die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Bankdirektor Otto Dannhauer in Düren).
Berlin, den 27. Februar 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.
1 Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Dem Regierungsbaumeister des Hochbaues Leyn in Fücchat ist eine planmäßige Regierungsbaumeisterstelle ver⸗ ehen.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Dem Superintendenten Täge in Anklam ist das Ephoral⸗ amt der Diözese Anklam übertragen worden.
1 8 „ - Bekanntmachung.
In Neubearbeitung ist fertiggestellt und an die amt⸗ lichen Verkaufsstellen von Kartenwerken der Königlich Preußischen Landesaufnahme übergeben worden: Karte der Umgebung von Gotha 1:100 000, 2-farbig, Größe 60)60 cm.
Alle Bestellungen auf Karten sind an diejenige amtliche Verkaufsstelle von Kartenwerken der Königlich Preußischen Landesaufnahme zu richten, in deren Bezirk sich der Besteller befindet.
Berlin, den 23. Februar 1918.
Königlich Preußische Landesaufnahme.
Für den Chef des Stabes:
Meurig, Oberstleumant.
———
ö“ Dem Wirt Robert Kugel, geboren am 19. Januar 1874 in Erfurt, wohrhaft in Frankfurt a. M., Radilostraße Nr. 15, Ee⸗ schäftelokal ebendo, wied hterdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs vom 1. Mäͤrz 1918 ab wieder gestattet.
Fiankfurt a. M., den 25. Frbruar 1918. Der Poiizeipraͤsident. J. V.: von Kleack.
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Maße der bis zum Austrtti des Schülers aus der Anstalt durch⸗ “
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Das Handelsverbot gegen den Hubert Lehmacher,
einer Alrhandlung in Oberhausen, Rheinland, Königstr. 7, vom 24. Oktober 1917 wid hiermit aufgehoben.
Oberhausen, den 23. Februar 1918. Die Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Neikes.
Bekanntmachung. Das Handelsverbot vom 10. März 1917 gegen die Händlerin
G
Witwe Mathias Drießer, jevige Ehefrau Josef Drießer in Oberhausen, Stöckmannstraße 160, wird hiermtt aufgehoben.
Oberhausen, den 23. Februar 1918.
Die Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. A.: Dunckel
Bekanntmachung. Auf Grurd der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich das Weißwaren⸗ und Wäschegeschäft des Kaufmanns Her⸗ mann Tekniepe in Borken durch Verfügung vom heutigen Tage wegen durch übermäßige Preissteigerung in bezug auf diesen Pandels⸗
betrieb erwiesener Unzuverlässigkeit geschlossen. Borken, den 23. Februar 1918. 9 8 Der Landrat. Graf von Spee.
Bekanntmachung. G Dem Obst⸗ und Vorkosthändler August Scholz hier, Garten⸗ straße 91, ist jeder Handel mit Nahrungs⸗ und Futter⸗ mitteln aller Art auf Grund der Bundesratsverordaung vom 23. September 1915 wegen Unzuverlässigkeit unter sagt worden. Breslau, den 23. Februar 1918.
Der Polizeipräsident. Lewald.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 2. März 1918.
Angesichts der dem Frieden zudrängenden Entwicklung in Rußland ist die Hoffnung auf Austausch der Ge⸗ fangenen zwischen den kriegführenden Mächten in größere Nähe gerückt. Wie „Wolffs Telegrophenbüro“ mit⸗ teilt, würde sich aber unser Volk einem alzu großen Optimismus hingeben, wenn es sich den Auestausch aller Gefangenen als mit dem Friedensschluß unmittelbar bevor⸗ stehend denken sollte. In welcher Form und in welchem Zeitraum die Rückführung der deutschen Kriegsgefangenen in die Heimat und umgekehrt die Zurückschaffung der russischen Kriegsgefangenen nach Rußland bewerkstelligt werden wird, ist heute noch nicht zu übersehen. Fest steht, daß die deutschen Unterhändler, besonders auch die Kommission in Pet rsburg, alles daran setzten, um die in Rußland befindlichen Kriegsgefangenen möglichst bald ihrer Heimat wiederzugeben. All in auch wenn alle hierauf bezüglichen, sehr schwierigen Fragen gelöst sein werden, wird im Hinblick auf die großen Entfernungen in Rußland und Sibirien und auf die äußerst mangelhaften Verkehrsverhältnisse in dem in jeder Hinsicht desorganisierten Rußland die Rückführung nicht so rasch erfolagen können, wie der Laie wohl denken und hoffen mag. Zu berücksichtigen ist auch, daß aus gesundheitlichen Gründen die Gefangenen nach er⸗ folgtem Austausch noch nicht sofort in die Heimat entlassen werden können, weil sie wegen der großen Seuchengefahr einige Wochen der Quarantäne im besetzten Gebiet werden durch⸗ machen müssen Daß dabei durch gute Quartiere usw. in jeder Weise für sie Sorge getragen we den wird, versteht sich nach den mannigfachen Leiden, die sie in der Gefangenschaft für ihr Vaterland erdulden mußten, ganz von selbst.
8 mPes⸗
Mecklenburg⸗Strelitz.
Wie die „Landeszeitung für beide Mecklenburg“ von zu⸗ ständiger Seite meldet, wurde gestern morgen die Leiche Seiner Königlichen Hobheit des Großherzogs aus dem Parkhause nach der Schloßkirche gebracht, wo nach⸗ mittags unter großer Teitnahme der Bevölkerung die Paradeausstellung des geschlossenen Sarges stattfand. Dem Trauerzug voran schritt der Hofmarschall von Yorry. Hinter dem mit acht Pferden bespannten Leichenwagen gingen Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg⸗Schwerin, Seine Hoheit der Herzog Eduard von Anhalt und Seine Durchlaucht der Prinz Julius Ernst zur Lippe. Nachdem der Sarg von der Dienerschaft vor dem Altar niedergesetzt war, verlas der Landessuperintendent Tolzien den 84. Psalm und sprach ein Gebet.
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Oesterreich⸗Ungarn.
Im österreichischen Herrenhause beantwortete der Ministerpräsident Dr. Ritter von Seidler vorgestern eine Interpellation Weiskirchner laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“, wie folgt: 1—
Dr. Weiskirchner hat unter Hinweis darouf, daß nach meirer Erklärung im Abgeordnetenhause vom 22. Febtuar ein Einmarsch österreichtsch⸗uvngarischer Truppen in die Ukraine nicht beabsichttgt set, an mich die Anfrage gerichtet, welche Maßregeln die Regterung zur Sicherheit der Getreideeinfuhr aus der Ukraine ge⸗ rroffen habe. In Beantworlung dieser Anfrage erlaube ich mür hervor⸗ zuheben, daß im Zeiipuankt, als ich die erwähnte Erklärung im Abgeordnetenhause abzugeben die Ehre hatte, allerdings ein Vor⸗ gehen unsererseits in die Ukralne nicht in Aussicht genommen war. Wir durften damals mit einiger Zuversicht annehmen, daß wir auf Grund des auch in dieser Beziehnng vorwaltenden innigen Ein⸗ vernehmens mit dem Deutschen Reiche und der Vereinbarungen mit der ukrainischen Reglerung unsere Interessen, die, wie die Anfrage sehr zutreffend hervorbebt, fürs erste auf dem Gebiet der Lebensmittel⸗ versoraung lirgen, lediglich im Wrge administrativer Maßnahmen ausreichend würden zu wahren vermögen. In letzterer Hirsicht wurde seitens der K. u. K. Regierung sowie der zuständigen militärischen Stellen alles vorgekehrt, um die Lebensmittelzufuhr so rasch als mörlich in Geong zu bringen. Die Heeres⸗ verwaltung stellt Transportmittel und Kräfte zur Wieder⸗ berstellung der Verkehrewege über die trockene Grenze bereit.
8
Ebenso ist
seitens Podoliens dort das entsprechende Echo finden werde.
1“
rascheste Otganisation des Transports über das
Schwarze Meer und die Denau so weit vorgearheitet worden, als e
dherhaupt gescheben kann, ebe wir die Lage in den Häfen aus 8
eigenen Anschem kennen. Auch wurde eine entsprechende Organisatten nseres Handels in die Wege gelettet. Fachkurdige Firmen, darunter vor abem solche, die in der Uktalne früher täͤtig waren, werden zur
Nufbringung uand Uebernehme der Waren herangezogen und sollen im
Lande mit dea dort bestehenden Landwirt chafts⸗ und Handels⸗ ergantsat onen in Verkehe treten. Alle diese Maßnahmen Wien und Budapest in umf ssender Weise vorbereitet. Sie sind auch mit dem Deutschen Reiche vereindart. Die Aktion soll ge⸗ metesam vor sich gehen, sodaß alle Krätte gleich gerichtet denselben Zielen dienen. Derartige Maßnahmen sitzen naturgemäß, sollen sie eitolgreich durckg führt werden, ein zienich hohes Maß von Ver⸗ kehrssicherbett voraus, und es sind auch — gleich nach jener von hier abgegebenen Eeklärung — in der österreichischen Oeffentlichten Zweifel laut geworden, oh wir auf das Vorhander sein eines solchen Zustondes obne vositive Beihilfe unsererseits ver aͤßlch rechnen dürfen. Seither aber haben sich die Voraussetzungen sehr wesentlich verscheben. In ver⸗ schtedenen, gerade für unseten Nabrung mittelverkehr besonders wichtigen Gebieten der Ukratne haben sich nämlich Vorgänge zugetragen, die für das Deutsche Reich einen Anlaß zu besonderen Sicherungsmaßnahmen boten. Mit Rücksicht auf diese Vorgänge hat aber andererseits die uktainische Regierung auch an uns die dringende, seither auch mit gröstem Nach⸗ druck wiederholte Bitte um Unterstützung gerichtet. (Hört! hört!) Uner diesen Umständen können wir unsere Beihilfe nicht ablehnen (Beifall), denn wir würden es uns sonst gegebenenfalls selbst zuzuschreiben haben, wena die Ukraine infolge unserer Ablehnung überhaupt oder doch in der erwünschten kurzen Frist nicht in der Lage sein sollte, ihre uns gegenüber übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Damit ist für die Monarchie die Notwendigk it einer aktiven Beteiligung gegeben, der Bet iligung an einer Aktion, die mit irgend einer Kriegshandlung nicht das Mindeste zu tun hat, nicht einm l irgend ein n polztischen Charakter besitzt. Sie stellt sich vielmehr ausschließlich als Akt einee von den anderen Staaten erbetenen und in eigenstem Interesse gexährten Rechts⸗ und Verwalturngshilfe dar, der natürlich unter den gegebenen Umständen nich s anders, als durch ein friedliches Einsetzen — übrigens beschränkter — militä ischer Kräfte erfolgen kann. Das hobe Haus wird, wie ich hoffe, aus vem Zusammenhange der von mie dargelegten administrativben Vor⸗ kehrungen und der Tatsache unterer Meitwirkung an der von der krainischen Regierung erbetenen Hllfeleistung die Zuversicht schöpfen, daß unsere Nahrungsiateressen in der Ukraine jene unbedingt verläß⸗ ichen Sich run gen finden, auf die unser schwer g prüftes, tteues und tandhaftes Volk vollen Anspruch hat. (Lebhafter Beifall)
Ueber die fortgesetzte Verhandlung des Antrags auf eine ertrauenskundgebung für den Grafen Czernin be⸗ richtet das oben genannte Telegraphenbüro weiter, wie folgt:
Dr. Pattai wandte sich gegen einen Frieden ohne Annexionen und Entschädtgungen. (Zwischenruf Hoftat Lammasch: Was hat man daveon, menn mon etwas wegnimmt? Den Revanchekrieg!) Der Redner bekänpfte den Standpunkt der Soztaldemokraten g gen den Finmarsch in die Ukraine und erklärte, es habe erlösend, aber auch beschämend a f uns gewirkt, daß man die Angelegenheit nur Deutsch⸗ land üb rlassen mußte. Der Siegtszug der Deutschen und ihr Ein⸗
narsch habe in emigen Tagen die Lage klarer gestellt als ahbes Ver⸗ handein. Die Bemerkungen Scheidemanns über eine angebliche Ver⸗
immung Oesterreichs gegen Deutschland seien unwahr und geeignet, Mißnimmung in Deutschland zu erzeugen. Das Bündnts mit Deutschland berube auf beiderseitigen gleichen Interessen und Be⸗ dingungen und begreife auch nichtdeutsche Völker mit allen seinen
oiteilen. Der Redner anerkannte die Verpflichtung Deu schlands um Einschretten in den Randstaaten sowie die Berechtigung Deutsch⸗ landg, den vlämischen Teil Belgiens in ein vollständig unabhängiges Voerhaltnis zu stellen, sowie die Stadt Anwerpen, die ig ihrem
ru dcharakter deutsch sei, zu sichern. „Wir halten unter allen Umständen durch. Wir sind Sieger, wir verlangen auch die Palme.“ Freiberr von Plener erklärte, daß Graf Czerntn sich in der garzen Beväölkerung der größten Popularität erfreue. Seine mutige Holtung bet den letzten Verhandlungen häͤtte ihm allgemein Sympathie und Vertrauen verschafft. Der Redner hedauerte, das der großartige milttärische Z“g Deutschla ds zur Enzwingung des Friedens mit Rußland nicht Oesterreich⸗Ungarns Mitwiekeng gefunden habe, und boffte, daß die Bitte um Hilfe pod (Leb⸗ hofter Betfall.) Dumba erklärte, die jetzige Haltung der Polen hate die austro⸗volntsche Lösung unmöglich gemacht. Er bedauere das venitete Einrücken der österreichtschen Teuppen in die Ukratne. Graf C, r in sei diejenige Persönlichkeit, die am geeignetsten set, einen allgemeinen Frieden unter Mitbilfe von Ame ika berbeizuführen. Fürst Clary hoffte, daß das Freunbschaftsbündnis mit Deutschland der Ecpf iler der auswärtigen Politik gleiben werte. (Lebrafter Beifall.) Bärnreither stellte fest, daß Graf Czernin bahnbrechend für den Frieden gewirkt habe, und begrüßte mit großer Befriedigung, daß der Reichs⸗ kanzler Graf Hertling in seiner letzten Rede gegenüber Wilson sich haßn übereinstimmend mit dem Grafen Czernin geäußert habe. (Leb⸗ after Beifall.) Der Erzbischof Szeptycky stellte fest, daß der ukatnische Friede unter anderen Bedingungen nicht hätte unterzeichnet werden können, und legte die Berechtigang der Ansprüche der Ukratner dar. Professor Dr. Lammasch vertrat die J ee des Verständigungs⸗ feiedens und erklärte, das Vertrouen zum Grafen Chzernin set selbst⸗ verstä⸗ dlich für jeden, der eine möglichst baltige Beendigung des Krieges wünsche. In Besprechung des Verhaltnisses zu Deuschland hob der Redner bervor, daß Oesterreich⸗Ungaen allerdings ver flichtet sei, Straßburg zu verteidigen und den Besitzstand des Deutschen Reichs zu erhalten. Darautz folge aber nicht die Pflicht, den vorkeegerischen Verfassungs⸗ zustaad Deutschlands aufrecht uerhalten. Wenn der Frieden möglich sein werde unter der Vorausssetzung, daß Elsas⸗Lotheingen ein zelbst⸗ tändiz er Bundesstazt mit einer von der Bevölkerung frei gewählten Verfassung werde, darn sei kein Grund vorhanden, den Krieg fort⸗ zuseten, damit Elsaß ein Reichsland bleibe mit vorwiegend preußischer Verwaltugg. (Widerspruch.) Es seien Anzeichen dafür vorhanden, daß die Gegenseite sich mit jenem Zugeständnis zufrieden Uen wuörze. Fürst Schönburg erklaͤrte im Namen des Exekutiokomiters der Mitielvartei und in der vollständigen Ueber⸗ zeucu g, daß er auch im Namen aller Mitglieder seiner Partet spreche, daß derjenige Teil von Lammaschs Ausführungen, der sich 88 den inneren Verhältnissen des Deutschen Reichs befasse, nich! 8 gehalten werden sollen. (Lebhafter Beifall und Händetlatschen.) ver. Freiherr von Plener erk ärte, gegen den auf Eisaß⸗Lathringen bezüglichen Passus in der Rede des Hofrats Lammasch müsse er auf 8 entschiedenste im Nemen seiner Partet Verwahrung ein⸗ Denn domit ware die Möalschkeit eines Bünd⸗ ü ebruches gegeben (lehafte Zustimmung), wern Oesterreück⸗ garn eine innere deutsche Versassungs angelegenheit zum Anlaß 5 Aenderung seiner milttärischen Haltung nehmen sellte. (Leh⸗ alfe Zustimmung.) „Nein, so verstehen wir unsere Bürndniepfl’cht
„Wir sind es unserer Ebre und Waffenbrürerschaft schuldig
te Zustimmung), den Bunde’egenessen unter keinen Umständen 8 verlassen, solange wir dasselbe von seiner Treue erwarten.“ (Leb⸗ aster Beifall.)
8 Nachdem noch mehrere Redner gesprochen, wurde der Untrag, dem Minister des Aeußern Grafen Czernin, für seine erfolgreiche Politik das Vertrauen auszusprechen, den Lenommen. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen bei en Mittelparteien und bei der Linken.)
— Das österreichische Abgeordnetenhaus erledigte das Gesetz, betreffend die Gewäͤhrung von Zuwendungen an Mannschaftspersonen und deren Angehörige und Lichterbliebene. Im Laufe der Beratung erhoben der S 68 Kallina und der Slowene Gostinar sowie die
ozialdemokraten Seitz und Nemec gegen die vorgestern im
Herrenhause gehaltenen Reden Einspruch. Der Deutsche Hartl erklärte:
Die gestern im Herrenhause geäußerten mannhaften Worte, welche die Würde des St ates sowie die dauernden Interessen unseres Volkes im gleichen Maße berücksich'igen, werden im weilaus größten Teile fia encsc.n a h hen “ begeisterte Zustimmung, die Aus⸗
uhrungen des Abgeordnelea Lammasch aber werden entrüstete Zu⸗ rückweisung finden. sc u6
Den „Deutschen Nachrichten“ zufolge faßte der Verbands
ausschuß der deutsch⸗nationalen Parteien folgenden Be⸗ schluß: „Die deutsch⸗nationalen Parteien des Abaeordneten⸗ hauses verurteilen die vom Hofrat Lammasch im Herrenhause dargelegten Ansichten über das Verhältmis Oesterreichs zum Deutschen Reiche und über den Frieden und sprechen ihm ihre liefste Entrüstung und Empörung aus.“ Ae— Gestern fand unter dem Vorsitz des Präsidenten des Abgeordnetenhauses eine Besprechung von Abgeordneten sä mtlicher Parteien statt. Der Ministerpräsident Dr. von Seidler erklärte, die Negierung sei bereit, Mittel und Wege zu finden, um ein Einvernehmen mit den Parteien zu erzielen behufs Flottmachung des Parlamentes. Der Weg dazu scheine der Regierung durch eine Verfassungsänderung gegeben. Er (Miiste präsident) überlasse den Parteien die Entscheidung der Vorfrage, vor welchem Forum sich die Verhandlungen hierüber abspielen sollten. Nach Lösung dieser Vorftage sei er bereit, Leitsätze zur Verfassungsänderung vorzulegen. Die Versamm⸗ lung einigte sich dahin, über die Vorschläge des Minister⸗ präsidenten ihren Klubs zu berichten.
— Die „Polnischen Nachrichten“ melden, daß in der gestern unter dem Vorsitz des Vizeobmanns Grafen Baworosky ab⸗ gehaltenen Vollversammlunz des Polenklubs der Ob⸗ mann des Polenklubs, Baron Götz, erklärte, auf seinem Rück⸗ tritt beharren zu müssen. Der Polenklub nahm mit 27 gegen 26 Stimmen einen Antrag des Grafen Skarbek an, das Präsidium des Polenklubs aufzufordern, sich mit den Slawen und den anderen oppositionellen Parteien zwecks Feststellung einer gemeinsamen Taktik im Parlamente unverzüglich ins Einvernehmen zu setzen. 8
8 Polen.
Der Regentschaftsrat hat nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ am 27. Februar an den Ministerpräsidenten Kucharzewski ein Handschreiben gerichtet, das ihn nnd sein Kabinett der Leitung der stäaatlichen An⸗ gelegenheiten enthebt. Der Regentschaftsrat hat gleichzeitig an Antonin Ponitowski ein Handschreiben gerichtet und ihn mit dem vorläufigen Vorsitz im Rate der Leiter der Mmisterien sowie mit der Ueberwachung der anderen staatlichen Organe beim Amte des Ministerpräsidenden betraut. Ponitowski erhält die vorläufige Leitung des Ministeriums für Kultus und Unter⸗ richt, Stefan Dziewulski das Ministerium des Innern, Antonin Wieniawski das Finanzministerium, Waclaw Makowski die Justiz, Stanislaw Janicki die Landwirtschaft und Krongüter, Antonin Kaczorowski Handel, Industrie und Arbeit, Wladyslaw Wreblawski die Leitung des Staats⸗ departemente. Bezüglich des Verpflegungsministeriums wird die Entscheidung später erfolgen.
Großbritannien und Irlaub. C“ Staatssekretär des Auswärtigen Amts Balfour führte im Unterhause in seiner Ewiderung auf die Interpellation des liberalen Abgeordneten Holt, wie das „Reutersche Buro“ meldet, weiter aus:
„Inwiefern waͤre für das Glück und die Interessen der Bevpölke⸗ rung durch eine Eroberung Aegyptens durch die Tü ken gesorgt? Die Deutschen würd n bei ihrer Suche nach dem größten glückdieser Bevölk⸗ rungen Negypten zu der schlimmngten Herrschaft zurückg führt haben, die jemals in der Welt bekannt war. Ste wünden, wenn sie es ver⸗ nöchten, die Unabhängigkeit der Araber vernichten, si würden Palä⸗ stina wieder unter die Herrschaft derer bringen, die jeden Ort zu einer Oede machten, dem sie ihre Herrschaft auferlegt haben. Wie kann man eine professio fidei über die Interessen der Bevölkerungen ernsihaft bebandeln, wenn man in derselben Rede elnen solchen Bre⸗ w’is für die Art hat, nie Hertling sie ausgeführt f hen möchte. Ich kann Hertling nicht verfassen, ohne einige Bemerkungen uͤber seine russische Politik zu machen, die er verteidigt, denn ouch sie veranschaulicht die deutschen Meiboden oder das Maß von Bedeutung, das wir der Ue’bereinstimmung von Pertlings Worten mit Wilson beizumtssen haben. Er erzählt uns, daß der kürzliche Einmarsch in Rußland auf die dringenden Rufe der Bevölkeruang zum Schutze gegen die Grausamkeiten und Verwöstungen seitens der Roten Garden und anderer Banden stattgelunden babe, also im Namen der Mernschlichkeit unternommen worden set. Dagegen ist die deutsche Politik im Westen ledtglich damit beschaͤftigt, Grausan keiten und Verwüstungen zu begehen und nicht nur den Buchstaben und den Gelst von Vernägen unter die Fäiße zu tresen, sondern den wahren Geist der Menschlich⸗ keit selbst. Mt welch' überwäͤltigen der Kraft wendet sich die Mensch. lichke t hilferufend an Hertling, wenn er von Rußland spricht, und wie wird sie als verächtliche Größe beiseite gestoßer, wenn er von Belgien spricht. Deutschland setzt seine Methode beharrlich und ohre Gewissensbisse fort. Das Einztge, was wechselt, ist die Entschul⸗ digung, die es für seine Poltzik onsührt. Wenn es in Belgien ein⸗ zufallen wünscht, ist es militärische Notwendigkeit, wenn es in Kurlard einzufallen wünscht, so geschieht es im Namen der Menschlichkeit und in dem Wunsche, Grausamkelten und Ver⸗ wüstungen zu verbindern. Es ist unmöglich, im Lichte derartiger Tat⸗ sachen das Bekenntnis zur Menschlichkeit, internattonaler Rechttid keit, Billigkelt und Rücksicht auf die Bevolkerungen sehr hoch etnzuschätzen. Ich bin ganz außerstande za verstehen, wie ein Mann im Reichstag erklä en kann, wie Hertling es tat, daß der Krieg, den Deutschland führt, ein Verteidi ungskrieg sei. Er wurde von Deutschland ver⸗ anlaßt und ausgeführt in Uebereinstimmung mit den bereito vor dem Kriege wohlhelannten und in Deutschland allgemein gebtlligten Doktrirnen. Es war kein plötzlicher Ausbruch der Leidenschaft, der Deut'chlund veranlaßte, die Welt in Blut zu taucken; es war un⸗ zweifelhaft falsche Berechnunc, weil es glaubte, daß es seine Ziele erreichen könne ohne die Opfer, die es sich seibst sowie letder auch ter übrigen Menschheit au'gezwungen hat; Aber der Plan sehbst war, wie wit alle wissen, ein alter Plan. Niemand, der mit den deutschen Zeitung'n und Zeitscheiften be kaant ist, kann uüͤbersehrn, daß de alten L hren unberührt weiter das geisttge Leben eines sehr großen und keineswegs des unfähigsten Teiles 'hrer Bevölkerung behe rschen. Es ist nicht bloß die Doktein einiger ehrgelziger Soldaten. Es ist ein großer Irrtum, daß der deutsche Militarismus nur die Herr⸗ schaft einer vereinzelt stedenden miittärtschen Kaste bedeute te. Im Gegenteil ist es die wohlüberlegte Absicht eines großen bedeutenden
Teils des intellektuellen Deutschlands, alle Waffen, militärische wie
wirtschaftliche, anzuwenden, um seinem Londe die beherrschende Stellung zu geben, die nach seiner Meinung Deutschlands Recht ist, und er kann es nicht verstehen, weshalb die übrige Welt nicht mit ihm über⸗ einssimmt. Wenn man den Phrasen vom Verteidigun gskriege und
von der wirtschaft ichen Unathängigkeit auf den Grund geht, so findet
man stets, daß Verteidigungskrieg einen Kreg zur Verg ößerung des Gebiets dedeutet; und wirtschaftliche Siche heit ist eine Wirtschafts⸗ politik, die eine andere Nation in wirtschaftliche Fesseln schlagen
will. Balfour verglich zum Schluß die Ausbreitung der Briten
und der Deutschen und sagte, die Deutschen hätten (ine Leidenschaft für allgemeinge Auasbreltung und die ausgesprochene Absicht, nicht nur Deutschlond zu einem großen Reiche zu machen, sondern den Rest der zivilisierten Weit zu ihren Füken kriechen z9 lassen. Diese Absicht mache die diplomatischen Besprechungen 10 schwierig, die dem Frieden vorangehen müßt’n, und nach denen sich niemand mehr sehne, als er selbst und seine Kollegen. Diese Be⸗ sprechungen müßten stattfinden. Aber wie können sie es“, fuhr Balfour fort, „wenn Hertlings Rere das Höchstmaß der deutschen Zugestäadnisse darstellt? Glaubt Holt, daß die Beipeechungen, bei den Theorten, die Hertlings Rede vertritt, mus einer Ve ständigong enden könnten? Urd wären nicht Besprechungen, die in Zwietracht enden, schlimmer als gar keine? Das ist meine bestimmte Ueberzeugung. Verhandlungen zu keginnen, ehe Aussicht besteht, sie erfolgreic, durch⸗ führen zu können, hieße das großte Verbrechen gezen den künfligen Weltfrieden begeben.“
Die „Times“ meldet, daß der Oberbefehlshaber der Truppen in Irland das Tragen von Waffen, Munition und Explosivstoffen in Irland mit Ausnahme von Jagdwaffen ver⸗ boten hat. In einem Befehl, der am 4. März in Kraft tritt, verbietet er den Besitz von Feuerwaffen, Munition und Erplosivstoffen ohne polizeiliche oder militärische Erlaubnis für die Grasschaften Clare, Galway und Tipperary.
Frankreich.
. Angesichts des unverhüllten Mißtrauens, das die Oeffent lichkeit dem französisch⸗brasilianischen Wirtschaftsabkommen entgegenbringt, gab der Minister der auswärtigen Angelegen⸗ heiten Pichon Lyoner Blättern zufolge in der Kammersitzung am 27. v M. folgende Erklärung ab:
Einzelne Artikel des Abkommens seien vfelleicht angreifbar, aber man tönne so von Brasilten Getreide bekemmen, was für Frankreick sehr wicheig set. Politisch wie diplomatisch liege der französischen Regierung sehr viel an der Ratifizierung des Abkommens, des ersten Freundschaftsaktes Brasiliens nach seinem Bruch mit Deutschland. irischaftlich set es für Frankreich sehr wertvoll, feine Stellung i Brefilten, wo es sich habe von Deutschland verdrängen lassen, wiede zu fenigen. Die beiden Angelegenbeiten der Miete von Schiffen un des Kaffeeankaafs seien ven der brasisianischen Regierung al eng verknöpft bezeichnet worden. Das Abkommen sei sicherlich vor⸗ teilbaft; dies erhärte der deutsche Einspruch. Er bestehe auf Anrahm des Abkommers.
Bei der Beratung der einzelnen Artikel des Abkommen erklärte Buisson bezüglich der Inanspruchnahme der Handels flotte, daß ein geschäftsführender Ausschuß von Reedern unter Leitung des Marineministeriums gebildet sei, der diese Staats flotte organisieren werde. Etwa 5000 Tonnen französischen Schiffsraums seien augenbsicklich reparaturbedürftig. Fur die Ausbesserung habe die Regierung 15 000 Arbeiter vom Munitionsministerium gesordert. Die Kreditvorlage für das brasilianische Abkommen wurde nach einer Havasme genommen. 8
8 Rußlank MNach einer Reutermeldung sind der englische und der französische Botschafter mit ihrem Personal aus Peters burg abgereist.
— Die „Petersburger Telegraphenagentur“ veröffentlicht folgenden Bericht über die Lage im Norden: 8
In der Vollsitzung der Mano en bteilungen in Helsingfors wurde beschlossen, daß jeder seinen Posten bis zur letzten Minnte bebaupten solle. Die teilweise Wegschaffung der Weriobjekte hat begonnen. Alle Schiffe haben den Hafen verlafen. Konsadt in ruhig. Die Matrosen sind begeisert für die Verteidigung der Revolution. P⸗ Generalstab der Nordfront verläßt Twer.
Abteilungen der Roten Harde werden nach Bologoje und anderen Puntten gesandt. Die Mobiltsa ion wird mit Eifer fortgesetzt. Die Soldaten vergessen thre Erschöpfung und sind zum Kampfe berelt. Repel, 20 W ist von Reval, ist durch die Weiße warde besetzt worden. Die Arttlertetätigkeit läßt vermuten, daß die Deutschen vorrücken.
Die „St. Petersburger Telegrophenagentur“ meldet ferner, daß das Abenteuer Kaledins endgültig erlediagt sei. Nach der Besetzung von Rostow am Don durch die revolutionären Truppen am 25. Februar, nach einem blutigen Handgemenge vor Persianowka, seien die Sowjettruppen, nachdem sie auf einer Front von mehr als 40 Werst bei Nowotscherkask vor⸗ gerückt wären, in Nowotscherkask eingedrungen. Der Gegner sei in Richtung auf Aksaiskaja am Don zurückgewichen. Unter dem Befehl von Alexejew und Kornilow suche er sich in das Innere des Donmilitärbezirks zurückzuziehen. Bei Rostow, wo die revolutionären Streitkräfte lagern, hätten sich Gefechte mit der Nachhut Kornilows entwickelt, der alle Kräfte anspanne, um in Jekaterinoslaw einzudringen.
Finnland. Wie „Dagens Nyheter“ aus Wasa erfährt,
1 Süüe 1 fängt die Herrschaft der Roten Gardisten in Finnland langsom
an zusammenzustürzen. Die Leitung in Helsingfors soll allen von dort ausgesandten Truppen befohlen haben, wieder zurückzukehren. Nach dem gleichen schwedischen Blatt hat eine größere russische Truppenmacht an der karelischen Front zwischen Ransuli und Hiitol die Weißen Gardisten zu umgehen versucht, wurde aber nach blutigen Kämpfen zurückgetrieben. Mehrere Blätter melden, daß der schwedische Generalkonsul Ahlström in Helsingfors mit seinem Personal von den Roten Gardisten gefangen genommen, aber nach zwei Stunden wieder freigegeben wurde. Griechenland. 8 Wie der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ aus Athen meldet, hat der König vorgestern die neue Session des Parla⸗ ments mit einer Thronrede eröffnet. b . 8 Wie die „Associated Preß“ aus Washington meldet, hat sich Japan an Amerika und die Ententemächte mit dem Vorschlage gewandt, gemeinsame militärische Vor⸗ bereitungen in Sibirien zu treffen, um die großen Kriegsvorräte in Wladiwostok und den Stationen der sibirischen Bahn zu retten. Die Japaner meinen, daß die Lage in Sibirien gewisse Maßregeln und selbst ein militärisches Vorgehen von seiten Japans rechtfertige. Die Japaner wären mit einer Beteiligung von amerikanischen und Ententetruppen ganz ein⸗ verstanden, und die Frage sei nur, ob Japan allein vorgehen dürfe oder ob eine gemeinsame Unternehmung stattfinden solle. Der Staatssekretär Lansing teilte dem „Reuterschen Büro“ zufolge der Kommission für auswärtige Angelegenheiten des Reprsentantenhauses mit, daß Frankreich und Italien die
Vertragsvorschläge über die Einstellung ihrer Untertanen in
die Armee der Vereinigten Staaten sowie umgekehrt d Amerikaner in Italien und Frankreich in der Fenptseche ae genommen hätten. Die Verträge seien ähnlich den mit Eagland und Kanada unterzeichneten, 1