Stadt Memel für sich einen Stadtkreis.
ise sowie Ver⸗
vund die Kommunalverbände (Stadt⸗ und Landkre . gemeinschaftlicher
einigungen von Stadr⸗ und Laandk isen zum Zweck Durchfahreng der Futtermittelversorgang).
5 It 2
8 2 Zuständige Behörde im Suwne der Verordnung ist der Landrot (Dberammann) — in Stadtkreuer der Gemeindevorstand — des Bezirks, aus dem die Lirferurg erfolgen soll. § 3
Ein Schiedsrericht im Siere des 8 7 mwird für jede Provinz in der Provinztalhauptstadt, in Hess n⸗Naßau für jeden Regierungebetirk om Sitze jeder Landwirtschaftstkammer, in Hohe zollern am Sitze der Zentralstelle des Vereins für Landwulschaft und Gewerbe, eingesetzt.
Das Schieesgericht besteht aus einem Vorsitzenden unh vter Mitgliedern.
Den Vorsitzenden ernennt auf Vorschlaa der Lankwirtschafts⸗ kammer der Provinz (des Bezi⸗ke) der Oberp äsident, in Hessen⸗Nassau und Hobenzollern die Regtierungspräsidenten. Die Mitglieder und deren Siellvectreter ernennt die Landwirtschaftskammer.
Das Schiersgericht entscheidet in einer Besetzung von vier Mit⸗ gliedern außer dem Vorsitzenden.
Die Bezugeverefnigung der deutschen Landwirte ist von den Sitzungen des Schiersgerschts zu bencachrichtigen. Sie ist befagt, Verneter obne Stimmrecht zu denselren zu ensenden.
Bei Entscheidungen des Schiersgerichts uͤber die Angemessenheit des Preises (§ 7 Absatz 2) ist ausschl'eßlich der Gehaut und die Be⸗ sch ffenbeit der Ware zur Zeit des Gefahrüberganges maßgeberd. Anschaffungspreis, Zinsen, Unkosten oder Gewinn bleiben außer Betracht.
Die gesetzlich bestimmten Erenzpreise gelten — auch soweit sie nicht austrücklich du ch eine bd stmmte Beschaffenhelt der Ware be⸗ dingt sind — als an ewessen fü gesunde Ware von mittlerer Art und Eüte fret Eise baͤhrwagen oder Schff (cch Wahl der Bezugs⸗ vereiniga g) Ve. labestelle es Besitzers. Enisprich; die Wate dieser Voroussezung nicht, so hat ein entspeechender Preisabschlag ein⸗ zutreten.
Die Pre se stellen die Grerze dar, die bei den Entscheidungen nicht uͤpe schritten werden darf. Wird dem Besitzer dteser Preis gr⸗ boten, so be arf es, Lalls er gleichwohl die Fusetzung des Preises beantragt, vor der Entscheidung ener sachlichen Nachprufung nicht. Vor der Entsch idung ist die Bezugsvereinigung zu hören.
4
Die Landetfuttermittelfebe⸗ Geschäftscbteilung (Landes⸗Futter mittel. Geselligast m. b. H) und di Preovinzial⸗ (Beurke⸗) Futter⸗ mittelstellen, Geschäfls bietlungen, dürfen beim Absatz der ihnen ge⸗ lieserten Futtermirtel Zuschläge je bis zu 1 vom Hunkdert des ihnen perech eten Grundpreises erheken. Entehen bei der Verteilung ber Furtermittel durch die Provinzial⸗ (Bezirks) Futteermittelstellen, Ge⸗ schäfts bielungen, infolge besonderer verteuernder Umstände erhöhte Untosten, so darf hierfür mit Genehmigung des Königusch Preußischen Landesamts für Futtermittel ein entsprechend höherer Zuschlag er⸗ hoben werden.
Die Kommunalvorbände können Zuschläg⸗ erh ben, die erforderlich sind, um die taisächl’ch entstandenen Urkosten der Futtermittel⸗ verteilung zu dicken. Die Prüfung und Festsetzung di ser Zuschläge hat derch die zuständige Provirzial⸗ (Bezsrte⸗) Futtermittelstelle, Verwaltungeabteilung, zu erfolgen. Zu dem Zwocke ist dieser von den Kommunalverbänden eine Gesamtberechnung ihrer Unkesten vor⸗ uleg n. 8D;8 Königlich Preußische Landesamt für Futtermittel setzt durch Ausführungsanweisung an die Provinzial⸗ (Bezuks⸗) Futtermittel⸗ stellen und Kommunolverbände die für die Erhebung der Zuschläge der Provi zial⸗ (B zirks⸗) Futtermitteistellen, G schäftsabteilungen, und der Kommunalverbände maßgebenden Grunssätze fest.
& 5
Diese Ausführungsbestimmunge⸗n treten mit dem Tage der Ver⸗ öffentlichung im Prerßischen Staatsanzeiger in Kraft. Berlin, den 1. März 1918.
Preußischer Staatskommissar für Volksernährung. von Waldow.
Ministerium des Innern. f Grund des § 4 Absatz 1 und 2 der Kre
“
isordnung
Au
für die östlichen Prooi zen vom 13. Dezember 1872 erkläte ich die Stadt Memel im Regierungsbezirk Könige berg vom
1. April 1918 ab für aus geschieden aus dem Verbande des Kreises Memel. Von diesem Tage ab bildet die
Berlin, den 2. März 1918. Der Minister des Innern. 1“ Drews.
Jüustizministerium.
Der Amtsgerichtsrat Dr. Sandler in Tremessen ist nach Charlotte burg verseotzt.
Zu Handelsrichtern sind ernannt: der Kaufmann Josef van Endert in Neuß bei dem Landgericht in Düsseldorf wiederernannt: der Fabrikant Adolf Kohler in Berlin bei dem Landgericht I in Berlin und der Brauereidirektor Hans Harrer und der Kaufmann Wilhelm Brenken in Bochum.
Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der Direktor Karl Hyacinth Schippert in Berlin⸗Marienfelde bei dem Landgerichte II in Berlin und der Kaufmann Heinrich Meyer in Düsseldorf, wiederernannt: der Bankier David Katz in Berlin⸗Wilmersdorf und der Avpothekenbesitzer Dr. phil. Wilhelm Wartenberag in Berlin bei dem Landgericht I in Berlin, der Syndikatsdirektor Emil Sohn in Bochum und der Kaufmann Robvert Terfloth in Münster.
In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: der Rechte⸗ anwalt Sauoigny bei dem Amtsgericht in Brilon und der Rechtsanwalt Prüfer bei dem Amtsgericht in Schleusingen.
In die Liste her Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Dr. Schröder aus Elmshorn bei dem Amts⸗ gerichtim Reimbek der Rechtsaugwalt Dr. Groening aus Strasburg (Westpr.) bei dem Amtsgericht in Salzwedel, der Rechtsanwalt Kittel aus Urnruhstadt bei dem Amtsgericht in Bentschen, der Gerichtsassessor Dr. Julius Simson bei dem Landgericht in Halle a. S. und der frühere Gerichtsassessor Hans Partikel bei dem Amtsgericht in Rastenburg.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen “ und Forsten.
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Auf Grund der Bekanntmacheng, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13 Dezember 1917 (Reichs Gesetbl. S. 1105 ist das der amerikanischen Staatsangehörigen Frau Lilly Busch gehörige, in Hohenstein bei Langenschwalbach gelegene land⸗ und forst⸗ wirtschaftliche Besiztum zwangsweise unter Verwaltung gestellt und der Köntgliche Regierungsrat Ulriei in Wies⸗ baden zum Verwalier bestellt worden.
Berlin den 21. Februar 1918.
Der Minister für Landwirtschaft, Domän TITITET1
Ministerium der öffentlichen Arbeite Versetzt sind: der Regierungsrat Dr. Fabian, bisher in Frankfurt (Main), als Mitglied des Eisenbahnzentralamts nach Berlin und der Eisenbahnhauptkassenrendant, Rechnungsrat Gauger, bisher in Königsberg (Pr.), nach Aitona unter Uebertraaung der Stellung des Hauptkassenrendanten bei der Eisenbahndirektion daselbst. 8
1
Bekanntmachung. Der Kolovialwarenhändlerin Agnes Wolff, Düren, Markt“
platz 5, ist auf Grund des § 1 der Verordnurg des Bundesrats üuber die Fernhaltung unzuverlässiger Persoren vom Handel vom 23. September 1915 und der Ausführungebestimmungen zu dieser V rordaung vom 27. September 1915 der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Eedarfs, insbesondere Nabrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, sowie der rohen Naturerzeugnifse, Hetz⸗ und Leuch stoffe oder mit Gegenständen des Kriegsbedarfs unter⸗ sagt worden.
Düren, den 25. Februar 1918. 8 Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.:
Bekann 9*
Dem Metzger Franz Hilgers, Düren, Keiserplatz 6a, ist auf Grund des § 1 der Verordnung des Bundesrats über die gern⸗ haltung u zuverlässiner Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der Au führungebestimmungen zu dieser Wrordnung vom 27 September 1915 der Haadel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs, insbesondere Nahrurgs⸗ und Futtermitteln aller Art, sowie der roben Naturerzeugnisse, Heiz⸗ und Leuchtstoffen oder mit Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt worden.
Düren, den 25. Februar 1918. Die Poltzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Kern.
——y—
Bekanntmachung. 8 8 1““ “ ““ Dem Pbotograph Walter Rudolpht, geboren am 1. Januar 1888 m Altenkamp auf Mügen, wohnhaft in Frankfurt g. M., Moselstraße 20, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futter⸗ mitteln aller Art, ferver rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leucht⸗ stoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb untersagt. Frankfurt a. M., den 25. Februar 1918. Der Poltzeipräsident. J. V.: von Klenk.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin. 4. März 1918.
Seine Majestät der Kaiser und König haben aus Anlaß des Friedeneschlusses mit Rußland, wie „Wolffs Tele⸗ graphenbüro“ meldet, an den Reichskanzler Grafen von Hert⸗ ling folgendes Telegramm gesandt:
6 Großes Hauptquartier, 3. März 1918.
Dasz deutsche Schwert hat, geführt von großen Heerfühbrern,
den Frieden mit Rußland gebracht. Mit tiefer Dankbarkeit gegen Gotf, der mit uns gewesen ist, erfüllt Mich stolze Freude über die Taten Metner Armee, üben die zähe Ausdauer Meines Volkes. Daß deutsches Blut und deutsche Kultur hat gerettet werden können, ist Mir eine besoadere Befriedigung Empfangen auch Ste für Ihre treue starke Mitwirkung am großen Wake Meinen warmen vee Wilhelm I. R.
Bayern.
Die Einführung kurzer Anfragen ist nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ vom Ausschuß für die Geschäftsordnung der Kammer der Ahgeordneten beschlossen worden. Der Ausschuß schlägt dem Plenum vor, zu beschließen, in die Geschäftsordnung einen neuen Abschnitt einzu⸗ fügen, wonach die Mitglieder der Kammer kurze Anfragen an die Staatsregierung stellen können. Die Anfragen, die beim Büro der Kammer schriftlich einzureichen sind, müssen von mindestens fünf Mitgliedern unterzeichnet sein.
— In eingehenden Besprechungen des Strombeirates des Rhein⸗Donau⸗Stromverbandes in Nürnberg am 27. und 28 Februar, an denen außer bayerischen Ministerial⸗ veamten Vertreter des Reichswirtschafte⸗ und des Reichsschatzamtes, der badischen Regierung, der bayerischen Städte und Handels⸗ kammern, der Städte Offenbach, Frankfurt am Main, Mainz, Cöln, Düsseldorf, der rheinischen Schiffahrt usw. teilnahmen, sind, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die seit Sommer 1917 nachdrücklich betriebenen staatlichen Vorarbeiten für die Großschiffahrtsstraße Aschaffenburg — Nürnberg — Passau für 1200 Tonnen⸗Schiffe behandelt worden; in der allgemeinen Aussprache über die Vorträge des bayerischen Verkehrsministeriums trat namentlich das Interesse des Nieder⸗ rheins an möglichster Abkürzung der Linie hervor. Die in dem Verbande vereinigten weiten Wirtschaftskreise werden in einem technischen und einem mirtschaftlichen Ausschusse zu⸗ sammen arbeiten; die bayerische Bau⸗ und Verkehrsverwaltung stellt die hauptsächlichsten Uaterlagen dem Verbande zur Ver⸗ fügung. Der technische Ausschuß wird schon in nächster Zeit in München zusammentreten.
Mecklenburg⸗Strelit. Vorgestern nachmttag fand in der Schloßkirche Strelitz die Trauerfeierlichkeit für den entschlafenen Landesherrn statt. Um den Katafalk saßen die nächsten Angehörigen des hohen Verblichenen, Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin Elisabeth, Ihre Hoheit die Herzogin Marie mit ihrem Gemahl, Seiner Durchlaucht dem Prinzen Julius Ernst zur Lippe, Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog und die Großherzogin von Mecklenburg⸗Schwerin und der Vertreter Seiner Majestät des Kaisers Prinz Friedrich Wühelm von Preußen, Ihre Hoheiten die Herzöge Johann Albrecht und Adolf Friedrich zu Mecklenburg, der Stell⸗ vertretende kommandierende General von Falk sowie die Ge⸗ sandten verschiedener Bundesstaaten. Der Gedächtnisrede des Landessuperintendenten Tolzien lag das Schriftwort 1. Petrus 1, 24 — 25: „Alles Fleisch ist wie Gras und alle Herrlichkeit des Menschen wie des Grases Blume“ zugrunde. Die Beisetzung der Leiche fand gestern nachmittag auf der Schloß⸗ insel Mirow statt.
Hamburg.
Die hamburgische Staatshaushaltsrechnung sur das Jahr 1917 schließt, wie „Wolffs Telegraphenburo“ meldet, nach Schätzung des Ergebnisses mit einem Fehlbetrag von 183,6 Millonen Mark ab. Die Einnahmen, die auf 161,4 Mil⸗ ionen Mark veranschlagt waren, betragen 206,1 Millionen Mark, während die Ausgaben, die auf 210,7 Millionen fest⸗ gesetzt waren, sich auf 389,7 Millionen erhöhten.
Sie Friedensverhandlungen in Brest⸗Litowsk 1“ und Bukarest. 8
Die neuen Friedensverhandlungen des Vier⸗ undes mit Rußland wurden vorgestern vormittag in einer ollversammlung unter dem Vorsitz des Gesandten von Rosen⸗ Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, schlug zur Regelung der politischen Fragen einen gemeinsamen Vertrag der vier Verbündeten mit Rußland abzuschließen, die wirtschaftlichen Abmachungen und die rechtlichen Fragen teils in Anlagen zum Haupt⸗ vertrag, teils in Zusatzverträgen für jeden einzelnen der Ver⸗ bündeten getrennt zu erledigen. Herr Sokolnikow, der Führer der zussischen Abordnung, erklärte sich hiermit ein⸗ verstanden, worauf in die sachlichen Verhandlungen eingetreten wurde.
Der Vorsitzende übergab Herrn Sokolnikow einen von den Verbündeten gemeinsam aufgestellten Entwurf des politischen Hauptvertrags unter eingehender Darlegung der einzelnen vertraglichen Bestimmungen. Ebenso wurden der russischen Abordnung von den Vertretern der vier verbündeten Mäachte Entwürfe für die wirtschaftlichen und rechtlichen Ab⸗ machungen mit entsprechender Erläuterung mitgeteilt. Die tussische Abordnung behielt sich ihre Stellungnahme zu den einzelnen Punkten vor, bis ihr das Material in seiner Gesamt⸗ heit vorgelegt sei. Nachmittags nahmen die Verhandlungen ihren Fortgang.
b: N
berg eröffnet. der Vorsitzende vor,
Der Friede mit Rußland ist gestern 5 Uhr Nach⸗ mittags unterzeichnet worden.
Der politische Hauptvertrang lautet, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge: G 8
Friedensvertrag zwischen Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Bulgarien
und der Türkei etnerseits und Rußland andererseits.
Da Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Bulgarien und die Tü kei einerseits und Rußland andererseits übereingekommen sind, den Kriegszostand zu beenden und die Friedensverhandlungen möglichst rasch zum Ziele zu führen, wurden zu Bevollmächtigten ernannt:
Von der Kaiserlich Deutschen Reglerung: der Staatesekretär des Arswärtigen Amtes, Kaiserlicher Wirtlicher Geheimer Rat von Kühlmann, der Kaiserliche Gesandte und bevollmächtigte Minmister
dr. von Rosenberg, der Königlich Preuß sche Generalmajor Hoffmann, Cdef des Generalstabes des Oberbesehlshabers Ost, der Kapitän zur See Horn.
Von der K. u. K. Gemeinsamen Oesterreich⸗Ungarischen Re⸗ gierung: der Minister des Kais. und Königl. Hauses und des Aeußern, Seiner K. u. K. Apostolischen Majestät Geheimer Rat Ottokar Graf Czernin von und zu Chudenut, der außerordentliche und bevollmächtigte Botschafter Seiner K. u. K. Apostolischen Majestät Gehetmer Rat Kajetan Merey von Kapos⸗mere, er General Ber Infanterie Seiner K. u. K. Apostolischen Majestät Geheimer Rat Maxmilian Csteseries von Bacsany.
Von der Köninlich Bulgarischen Revcierung: der Königliche außerordentliche Gesandte und bevollwächtigte Minister in Wten, Andrer Toscheff, der Oberst im Generalstabe, Königlich Bulgarischer Militärbevollmächtigter bei Setner Msjestät dem Deutschen Kaiser und Flügelarjutant Seiner Majestät des Königs der „Bulgaren P ter Gantschew, der Königlich Bulgarische erste Legationssekretär Dr. Theodor Anastassoff.
Von der Kaiserlich Osmanischen Regierung: Seine Hoheit Ibrahim Hakki Pascha, ehemaliger Großwesir, Mitolied des Ottomanischen Senats, bevollmächttgter Botschafter Seiner Maj stät des Sultans in Berlin, Seine Exzellenz General der Kavalerie, Generala jatant Seine: Majestät des Sultans bei Seiner Majestaät dem D utschen Kaiser Zekt Pascha. 1
Von der Russischen föreratipven Srwjets⸗Republik: Grigori Jakowlewitsch Sokolnikow, Mitglied des Zentralexekutiv⸗ ausschusses der Räte der Arbeiter⸗, Soldaten⸗ und Bauerndeputterten Lew Michailowirsch Karachan, Mitglied des Zentralexrkotivp⸗
ausschusses der Räte der Arbetter⸗, Soldaten⸗ und Bauerndeputierten,
Georg: Wasstliewitsch Tschitscherin, Gehilfe des Volkskommissars für auswärtige Angelegenheiten, Grigort Iwanowitsch Petrowsky, Volkskommissar für innere Augelegenheiten.
Die Bevollmächtigten sind in Brest⸗Litorsk zu den Friedens⸗ verhandlungen zusammengetreten und haben sich nach Vorlegung ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten über folgende Bestimmungen geeinigt: “
Deutschland, Oesterresch⸗Ungain, Bulgarien und die Türkei einerseits und Rußland andererseits erklären, daß der Kriegs⸗ zustand zwischen ihnen beendet ist. in Friede und Freundschaft miteinander zu leben.
Artikel 11. Die vertragschl
ießenden Teile werden jede Agitation oder
Propvaganda gegen die Regierung oder die Staats⸗ und Heeresein-⸗
richtungen des anderen Teiles unterlassen. Die Verpflichtung gilt, soweit sie Rußland obliegt, auch für die von den Mächten des Vier⸗ bundes besetzten Gebiete. Artikel III.
Die Gebiete, die westlich der zwischen den L1“ 9
Teilen vereinbarten Linte liegen und zu Rußland gehört haben, werden der russischen Staatshobheit nicht mehr stehen; die ver inharte Linie ergibt sich aus der diesem Friedens⸗ vertrag als wesentlicher Bestandteil beigefügtea Ka te. (Anlage 1.) *)
Die genaue Festlegung der Linie wird durch deutsch⸗russische Kommission erfolg’n. Den in Rede stehenden Gevieten werden aus der ehemaligen Zugebörtgkeit zu Rußland keiner et Verpflichtungen gegenüber Rußland erwachsen. Rußland vezichtet auf jede Einmischung in die inneren Verhältnisse dteser Geblete. Douischland und Oesterresch⸗Ungarn
zu bestimmen. Artikel IV.
Deutschland ist bereit, sobeld der allgemeine Friede g“⸗ schlossen und die russische Demobilmachung vollkommen durchgeführt
ist, das Gebiet östlich der im Attikel II1I Absatz 1 bezeich⸗
neten Linie zu räumen, soweit nicht Artikel fechs anders bestimmt. 9
Raßland wird alles in seinen Kräften Stehende tun, um die alsbatdige Räumung der ostanatolischen Provinzen und ihre ordrungsmäßige Rückgabe an die Türkei sicherzustellen. “
*) Hier nicht mitabgedrucht.
Sie sind entschlossen, forlan
Umntler
beabsichtigen, das künftige Schicksal dieser Gebiete im Benehmen mit deren Bevölkerung
Die Bezirke Erdehan, Kars und Batum werden gleich⸗ alls ohne Verzug von den russischen 2 ruppen geräumt Rugland wird sich in die Neuordnung der staatsrechteichen und pölkerrechtlichen Verbältnisse dieser Bezuke nicht einmischen, sondern überläßt es der Bevölkerung dieser Beztrke, die Neuordnung im Einvernehmen mit den Nachbarstaaten, namentlich der Türkei, durch⸗
1 Artikel v. 1
Rußland wird die völlige Demobilmachung seines Heetes einschließlich der von der jetzigen Regierung neugebildeten Heeresteile neverzüglich durchführen. Ferner wird Rußland seine Kriegs⸗ hiffe entweder in russische Häfen überführen und dort bis zum ollaemeinen Frieden'chluß belassen oder sofort desgrmieren. Kriegs⸗ schiffe der mit den Mächten des Vierbundes im Kriegszustand ver⸗ bleibenden Staaten merden, soweit sie sich im russischen Machtbereich befinden, wie russische Kriegeschiffe behandeit werden. Das Sperrgebiet im Eiemeer bleiht bis zum allgemeinen Friedens⸗ schluß b steben. In der Ostsee und, sowert die russische Macht reicht, im Schwarzen Meer wird sofort mit der Wegräumung der Minen begonnen. Die Handeleschiffahrt in diesen Seegebieten ist frei und wird sofort wieder aufgenommen. Zur Festlegung der näheren Bestimmungen, namentlich zur Bekanntgabe der gefah⸗ losen Wege für die Handelsschiffe, werden gemischte Kommtssionen eingesetzt. Tie Schiffahrtswege sind dauernd von treibenden Minen
lten. luh⸗ Artikel VI.
Rußland verpflichtet sich, sofort Frieden mit
ukrainischen Voksrepublik zu schließen und den bütae⸗ vertrag zwischen diesem Staate und den Mächten des Vierbundes anzverk nnen. Das ukraint’che Gebiet wird unverzüglich von den zussischen Truppen und der russischen Roten Garde geräumt. Rußland stellt jede Agitation oder Propoganda gegen die Re⸗ 1.S oder die öffentlichen Einrichturgen der ukrainischen Volke⸗ npüblit ein. b Estland und Livland werden gleichfalls ohne Verzug von dn russischen Truppen und der rufsischen Roten Garde geräumt. Die Ostgrenze von Estland läuft im allgemweinen dem Narwa⸗ Flusse ent ang, die Ostarenze von L'vland verläuft im allgemeinen duorch den Pepus⸗See und Pskowschen See bis zu dessen Südwen⸗ ide, dann über den Lubanschen See in Richtung, Livenhef an der Düng. Estland und Lipland werden von einer deutschen Pel zei⸗ macht besetzt, b's dort die Sicherheit durch efgene La d seimichtungen gewäbr'eistet und die staatliche Ordnung hergestellt ist. Rußland wud alle verhafteten oder verschleppten Bewohner Estlands und Liv⸗ lands sofort freilassen und gewährleistet die sichere Rücksendung aller verschlpyten Estzänder und Lioläader. 8
Auch Finnland und die Alandinseln werden akfe⸗ hald von den russischen Truppen und der russischen Roten Garde, die finnischen Häfen von der russischen Flotte und den rüssischen Seestreitkräften geräamt. Solange das Eis die Ueber⸗ führung der Kriegsschiffe in zussische Häfen ausschließt, werden auf den Kriegeschiffen nur schwache Kommandos zurückoleiben. Rußland stellt jede Agitation oder Propꝛganda gegen die Regierung oder die öffentlichen Einrichtungen Finnlands esn.
Die auf den Alandinseln angelegten Befestigungen sind sobald als möglich zu entfernen. Ueber die dauernde Nichtbefestigung dieser Irseln sowie über ihre sonstige Behandlung in militärischer und sch ffahrtstechnischer Hinsicht ist ein besonderes Abkommen zwischen Drutschland, Finnland, Rußland und Schweden zu keffen; es bestebt Einverständnis darüber, daß hierzu auf Wunsch Deutschlands auch andere Anliegerstaaten der Ostsee hinzuzaziehen sein würden.
Artikel VII. Von der Tatsache ausgehend, daß Persien und Afghanistan freie und unabhängige Staaten sind, verpflichten sich die vertrag⸗ schleßenden Teile, die polltische und wirtschaftliche Unabhängigkeit und die territoriale Unversehrtheit dieser Staaten zu achten.
Artikel VIII.
„Die beiderseitigen Kriegsgefangenen werden in ihre
Heimat entlassen. Dite Regelung der hiermit zusammenhängenden
Fagen erfolgt durch die im Artitel XII vorgesehenen Einzelverträge. — Artikel IX.
Die vertragschließenden Teile verzechten gegenseitig auf den Ersatz ihier Kriegskosten, d. h. der staatlichen Aufwendungen für die Kriegführung, sowie auf den Ersctz der Kriegsschäden, d. h. der⸗ jerigen Schäden, die ihren und ihren Angebörtgen in den Kriegs⸗ gebteten durch milttärische Maßnahmen mit Einschluß aller in Feindesland vorgenommenen Requsitionen entstanden sind.
Aetitel 8.
Die diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen den vertragschließenden Teilen werden sofort nach der Rati⸗ fitotion des Friedensvertrages wieder aufgenommen. Wegen Zu⸗ lassung der beiderseitigen Konsuln bleiben besondere Vereinbarungen
vorh. . Artikel XI.
„Für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den Mächten des Vierbunvdes und Rußland sind die in den Anlagen 2 bis 5*¼) enthaltenen Bestimmungen maßgebend, und zwar Anlage 2 für die deutsch⸗russischen, Anlage 3 für die österreichisch⸗ungarisch⸗russischen, Anlage 4 für die bulgarischerussischen, Anlage 5 für die türkisch⸗ russischen Beziehungen.
Artikel XII.
Die Herstellung der öffentlichen und privaten Rechts heziebungen, der Austausch der Kriegsgefangenen und der Zivil⸗ internterten, die Amneßiefrage sowte die Frage der Behandlung der in die Gewalt des Gegners geratenen Handelsschiffe werden in Einzelverträgen mit Rußland gerecelt, welcke einen wesentlichen Bestandteil des gegenwärtigen Friedensvertrages bilden und, soweit tunlich, gleichzeitig mit diesem in Kraft treten.
Artikel XIII.
„»Bei der Auslegung dieses Vertrages sind für die Be⸗ vebungen zwischen Deatschland und Rußland der deutsche und der rüssische Text, für die Beziehungen zwischen Oesterresch Ungarn und Rußland der deutsche, der ungarische vund der zussische Text, für die Beltebungen zwischen Bulgarien und Rußland der bulgarische und der russische Text und für die Beziehungen zwischen der Türkei und Rußland der türkische und der ꝛussische Text maßgebend.
Artikel XIV.
dj Der gegenwärtige Friedensvertrag wird ratifiziert werden; se Ratifikationsurkunden sollen tunlichst bald in Berlin aus⸗ getauscht werden. Die russische Regterung verpflichtet sich, den Aus⸗ kausch der Ratifikationsarkunden auf Wunsch einer der Mächte des Vierbundes innerbalb von zwei Wo chen vorzunehmen. Der Friedens⸗ vertrag tritt, sow it nicht seine Artikel, seine Anlagen oder die Zusatz⸗ verträge anders bessimmen, mit seiner Ratifikation in Kraft. Zur Urkund dessen haben die Bevollmäͤchtigten diesen Vertrag ehah unterzeichnet. — 1
usgefertigt in fünffacher Urschrift in Brest⸗Litowsk am 3. März 1918. (Folgen Unterschriften.) schri
„Die handelspolitischen Fragen, auf die sich Artiter XI bezieht, sind, wie E Telegraphen⸗ üro meldet, nach den Forderungen des deutschen Ultimatums und analog dem ukrainischen Vertrage geordnet. Was die rechtspoliischen Vereinbarungen angeht, so entsprechen sie uim wesentlichen den Vorschlägen, die auf Grund des Ulti⸗
matums von deut 1 8 worden sind. outscher Geite in der ersten Sitzung unterbreitet
— —
un
1 Laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ vom 2 o. M. haben sich die Kumänen auf den Boden der vom Bierbunde vorgeschlagenen Verhandlungsgrundlage gestellt und merden Vertreter zur Beratung über den Friedens⸗ schluß entsenden.
Kriegsnachrichten.
ga. Im Monat Februar haben die Mittelmächte, wie „Wolffs Telegraphen büro“ meldet, über 1066 Offiziere und mehr als 30 994 Gefangene gemacht. Hierzu kommen noch verschiedene höhere Stäbe und 2 russische Regimenter. An Beute wurden 1353 Geschütze, 2154 Maschinengewehre eingebracht. Außerdem fielen in Minsk den Deutschen 29 909 Gewehre und während des bisherigen Vormarsches 104 Lokomotiven, 5—6000 Fahrzeuge und 2348 Eisenbahn⸗ wagen in die Hände, von denen 704 voll beladen waren.
— —
Berlin, 2. März, Abends. (W. T. B.)
Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.
Die lebhafte Gefechtstätigkeit deutscherseits am 1. März gn der Wen front brachte uns gefangene Engländer, Franzosen, Amerikaner und reiche Beute ein. Bei Hollebeke und südlich St. Quentin drangen wir in die feindlichen Gräben ein, sprengten Unterstände und brachten Maschinengewehre und Gefangene mit zurück. Die Franzosen setzten unseren Stoßtrupps, die bei Cor⸗ beny und Juvincourt in die feindlichen Gräben eingedrungen waren, heftigen Widerstand entgegen. Sie unterlagen im erbitterten Nahkampf und mußten uns mehrere Gefangene überlassen. Unsere Unternehmungen in Gegend von Reims wurden während des Tages durch kräftiges Artilleriefeuer vorbereitet. Am späten Abend traten unsere Abteilungen zum Sturm an, konnten überall in die feindlichen Gräben eindringen und kehrten nach Erfüllung ihrer Aufträge planmäßig in die Ausgangsstellung zurück. Im Fort de la Pompelle, das von uns genommen war, hatten sie reichlich Zeit, die feindlichen Verteidigungsanlagen vorher ausgiebig zu zerstören. Die blutigen Verluste des Feindes waren hier besonders schwer. An Gefangenen konnten aus diesen Vor⸗ stößen vier Offiziere und 157 Mann zurückgeführt werden. Der Vorstoß südlich Tahure hatte ebenfalls vollen Erfolg Die gesteckten Angriffeziele wurden überall erreicht und der lokale Geländegewinn der Franzosen vom vorigen Monat wieder ausgeglichen. Sofort nach Wiedereroberung der dortigen Gräben durch unsere Truppen setzten französische Gegenstöße ein, denen um 11 Uhr Vormittags ein stärkerer Gegenangriff folgte. Unter schweren Verlusten brachen alle Angriffsversuche der Franzosen zusammen. Weitere Bereitstellungen des Gegners zu neuen Angriffen wurden durch unser Vernichtungs⸗ feuer zerstreut. Im ganzen büßte der Feind an Gefangenen vier Offiziere und 201 Mann ein.
„Auf dem westlichen Maasufer führte der gemeldete Vorstoß bei Hancourt unsere Sturmtruppen auf etwa 1 Kilometer Breite bis zum 2. feindlichen Graben vor. Trotz starker Gegenwirkung eroberten wir hier 2 Stützpunkte und wiesen in ihnen den bald darauf einsetzenden feindlichen Gegenstoß blutig ab. Am anderen Morgen kehrten unsere Stoßtrupps plan⸗ mäßig mit 30 Gefangenen und 2 erbeuteten Maschinengewehren in die eigenen Gräben zurück 1
Gegen die Amerikaner errangen Teile eines Sturm⸗ bataillons nordöstlich Seicheprey vollen Erfolg. Sie drangen hier nach starker kurzer Feuervorbereitung bis zu 500 m Tiefe in die feindliche Stellung ein, brachen schnell den amerikanischen Widerstand und kehrten mit 12 Gefangenen und 2 Maschinen⸗ gewehren zurück. Uebereinstimmend wurde festgestellt, daß die Verluste der Amerikaner bei der kurzen artilleristischen Feuer vorbereitung außerordentlich hoch waren.
bggngnenn
Großes Hauptquartier, 3. März. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. 8 Südwestlich von Lom bardsijde nahmen wir eine Anzahl Belgier gefangen. Brandenburgische Sturmtrupps brachten von einem Vorstoß bei Neuve⸗Chapelle 66 Portugiesen, darunter 3 Offiziere, gefangen zurück.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Französische Kompagnien griffen am Abend nach mehr⸗ stündiger Feuervorbereitung unsere Stellungen bei Corbeny an; sie wurden im Gegenstoß zurückgeworfen. In der Champanne lebte die Gefechtstätigkeit in den Kampfabschnitten vom 1. März zeitweilig auf. “ “
Oestlicher Kriegsschauplatz. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern.
Die nach Ablauf des Waffenstillstandsvertrags eingeleiteten Operationen haben zu großen Erfolgen geführt. Die Truppen des Generalobersten Grafen Kirchbach haben Livland und Estland zur Unterstützung der bedrängten Bewohner im Siegeszuge durcheilt, begleitet durch Teile der über den zugefrorenen Moonsund vorgehenden Besatzung der baltischen Inseln und durch estnische Regimenter. Reval und Dorpat wurden genommen. Unsere Truppen stehen vor Narwa.
Die Armeen des Generalobersten von Kirchbach und des Generalfeldmarschalls von Eichhorn haben in unaufhalt⸗ samem Vordringen über Dünaburg und Minsk nach hartem Kampf Pleskau, sowie Polozk und Borissow ge⸗ nommen. In Bobruisk wurde die Vereinigung mit polnischen Divisionen erzielt.
Teile der Heeresgruppe Linsingen haben in Ueber⸗ einstimmung mit der ukrainischen Regierung den Eisenbahnweg von Luniniek über Rjetschiza am Dnjepr bis Gomel nach mehrfachem Kampf geöffnet. Andere Divisionen unter Führung des Generals von Knoerzer haben feindlichen Widerstand brechend die auf Kiew führenden Bahnen und die Bahn⸗ linie Kiew — Shmerinka vom Feinde gesäubert. Am 1. März wurde Kiew im Verein mit Utrainern ge⸗ nommen; deutsche und österreichisch⸗ungarische Truppen sind in Shmerinka eingerückt.
Die dem Feinde abgenommene Beute ist auch nicht an⸗
*) Hier nicht mitabgedruckt.
An Gefangenen: 6800 Offiziere und 57 000 Mann. An Beute 2400 Geschütze, über 5000 Maschinen gewehre, viele tausend Fahrzeuge, darunter üben 200 Kraftwagen und 11 Panzerautos, über 2 Millionen Schuß Artilleriemunition und 128 000 Gewehre, 800 Lokomotiven und 8000 Eisenbahnwagen. Hierzu kommt die Beute von Reval mit 13 Offizieren, 500 Mann, 220 Geschützen, 22 Flugzeugen und viel rollendem Material. G
2
Heeresgruppe Mackensen
Der Waffenstillstand mit Rumänien ist gestern gekündigt worden. Darauf hat sich die rumänische Re⸗ gierung bereit erklärt, in neue Verhandlungen über einen weiteren Waffenstillstand auf Grund der von den Mittelmächten gestellten Bedingungen einzutreten. An diese Waffenstillstandsverhandlungen sollen sich Friedensverhand⸗ lungen anschließen.
— ——
Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues. Der Erste Generalquartiermeister.
Ludendorff.
Berlin, 3. März, Abends. (W. T. B.) Infolge der Unterzeichnung des Friedensvertrags mit Rußland sind die militärischen Bewegungen in Groß⸗ Rußland eingestellt. 1 N 4 24 4 Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues.
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Den vielen erfolgreichen deutschen Unternehmungen an der Westfront am gestrigen Tage sind auch am 2. März weitere vollgeglückte Vorstöße der Deutschen gefolgt In der Nacht vom 2. zum 3. März wurden bei dem Vorstoß südlich Lombartznde außer einem Offizier und 9 Belgiern für uns wichtige Beutestücke und ein Maschinengewehr zurückgebracht. In Gegend Mannekensveer brachte ein weiterer Patrouillengang die gewünschten Er⸗ gebnisse. Den Vorstoß bei Neuvechapelle machte eine branden⸗ burgische Sturmabteilung, die im Vertrauen auf die Führung ihrer Offiziere und in altgewohnter Siegeszuversicht trotz heftiger Gegenwirkung der feindlichen Artillerie in die feind⸗ lichen Stellungen eindrang, die Verteidigungsanlagen zerstörte und mehrere Unterstände sprengte. Außer 3 Offizieren und 63 Portugiesen brachte diese Sturmabteilung bei geringen eigenen Verlusten eine gefüllte Kriegskasse zurück. Die Fran⸗ zosen melden in ihrem Funkspruch vom 2. März 4 Uhr Nach⸗ mittags, sie hätten in Gegend von Vaux⸗les⸗Palameir deutsche Gefangene eingebracht. Diese Meldung ist wiederum frei er⸗ funden.
Die aus dem Osten gemeldete ungeheure Beute an Tausenden von Geschützen, an vielen Tausenden Maschinen⸗ gewehren, an Kraftwagen, Panzerautos, Fahrzeugen aller Art, an mehreren Millionen Schuß von Artilleriemunition und die gewaltigen Ziffern an erbeuteten Lokomotiven und Eisenbahn⸗ wagen sind ein großer Kräftezuwachs für die deutsche Armee und Industrie.
Großes Hauptquartier, 4. März. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz.
Heeresgruppen Kronprinz Rupprecht und Deutscher Kronprinz.
Eine eigene Sturmabteilung drang an der Yser in die feindlichen Linien und nahm eine Anzahl Belgier gefangen. Starkem Feuer folgten an mehreren Stellen der flandrischen Front englische Vorstöße; sie wurden abgewiesen.
Im übrigen blieb die Gefechtstätigkeit auf Artillerie⸗ und Minenwerferkämpfe in einzelnen Abschnitten beschränkt.
Heeresgruppe Herzog Albrecht.
Auf den östlichen Maashöhen waren französische Artillerie und Minenwerfer zeitweilig lebhaft.
Bei kleineren Unternehmungen nördlich vom Rhein⸗ Marne⸗Kanal, westlich von Blamont und südlich von Metzeral wurden 27 Gefangene eingebracht.
Oestlicher Kriegsschauplatz.
Infolge Unterzeichnung des Friedensvertrages mit Ruß⸗ land wurden gestern die militärischen Bewegungen in Groß⸗Rußland eingestellt.
Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues. Der Erste Generalquartiermeister. 1
Ludendorff.
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht.
Wien, 2. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: „An der italienischen Front keine besonderen eignisse.
In Podolien verlaufen die Operationen planmäßig. Unsere Truppen haben Lachowey, Proskurow und Lip⸗ kany exreicht.
Bei der Besetzung von Chotin und Kamieniec — Po⸗ dolski ergaben sich zwei russische Korps⸗ und drei In⸗ fanterie⸗Divisionskommandos.
An Beute fielen bisher über 300 Geschütze, 200 Fahrküchen, mehrere hundert Fuhrwerke, eine komplette Radiostation sowie große Mengen an Munition, sonstigem
Kriegsmaterial und an Verpflegungsvorräten in unsere Hände.
Der Chef des Generalstaves.
Wien, 3. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
An der Piave mehrere Feuerüberfälle. Im Gebirge .“ starke Schneefälle seit gestern mittag jede Gefechts⸗ ätigkeit. In Podolien haben österreichischꝛungarische Vortruppen Zmerinka nach kurzem Kampf besetzt. Bei der Einnahme von Gorodok ergaben sich ein sibirisches Korps⸗ und ein Infanterie⸗Divisionskommando. Der Waffenstillstand mit Rumänien wurde gestern gekündigt. Die rumänische Regierung erklärte sich daraufhin zu neuen Waffenstillstandsverhand⸗ lungen mit anschließenden Friedensverhandlungen auf Grund d den Mittelmächten gestellten Bedingungen bereit.
nähernd zahlenmäßig festzustellen. Soweit Meldungen vor⸗ liegen, sind in unserem Besitz: 8 —
Der Chef des Generalstabes.
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