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Isidor, geb. 7. Junt 1907 in Mäthausen, 3) Meyer, Denise Marteite, ged. 13. Februar 1910 in Mülhausen, 4) Mevyer, Sergius Altred Frank Fred, geb. 10. Oktober 1914 in Lausanne (Zwangsderwaltet: Bargermeisterstellder tr ter, Regierungsrat Zoepffel ia Mulbausen). Straßburg, den 24. Februar 191 Ministerium für Elsaß Lothringen. Abteilung des Inne J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung. 8 Nach Beschluß des Kreisausschusses vom 26. Februar 1918 wurde der Metzger Ludwig Weller IV. von Wieseck wieder zum Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren zu⸗ gelassen. Gießen, den 27. Februar 1918. Großherzogliches Kreikamt Gießen. J. V.: Langermann.
Bekanntmachung.
Auf Veranlessung des Kriegswucheramts Dresden sind die Ge⸗ schifte von Martha Walther (Anhaber Eduard Dietrich), Ober⸗ markt, und Richard Hausmann (Inhaber Kurt Hausmann), Peters⸗ straße, gemäß der Bekanntmachung vom 23. September 1915 (Reicks⸗ Gesetzbl. Nr. 129) wegen Uazuverlässigkeit der Inhaber dieser Ge⸗ schäfte geschlossen worden. 8 “ Freiberg, den 22. Februar 1918. Der Stadtrat. — Polizeiamt. J. A.: Helbig, Ratsassessor. Bekanntmachung.
Der Milchbändlerin Anna Kunath in Frankenheim ist auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässt er Personen vom Handel in Ver⸗ bindung mit Ziffer 1 der Ausführungsverord urg des Ksntalich sächsi chen Mininermms des Inrern hierju vom 9. Oktober 1915 der Handel mit Milch für die Dauer von 3 untersagt worden.
Leipzig, am 4. März 1918.
8—
8 Bekanntmachung. “
Dem Kaufmann Ernst Moritz Brauer in Werdau ist auf Grund der Bundesratsv rordnung vom 23. September 1915 in Ver⸗ bindung mit der saͤchsischen Ausführungsverordnung vom 9. Oktober 1915 rer Handel mit Gegenständen des täglichen und des Kriegsbedarfs wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden.
Werdau, am 28. Februar 1918. Der Stadtrat. Rudolph, Bürgermeister
116
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesrateverordnung über die Fernhaltung unzuverlässiger Psonen vom Ha del vom 23. September 1915 wird hiermit 1) dem Chemik’r Adolf Bellt aus Bad Harzburg, Dommesstraße 4, geb. 11. Juni 1884 zu Chemnitz, 2) seiner Ehefrau Anni geb. Hoppert in Bad Harzburg, Dommesstraße 4, geb. am 13. Oktober 1892 zu Einbeck, der gesamte Handel, auch für die Firma Adolf Bellt⸗Sohn in Bad Harzburg, untersagt.
Wolfenbüttel, den 19. Februar 1918. Herzogliche Kreisdirektion. Floto.
5*
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 30 und 31 des Reichs⸗Gesetzblatts enthalten
Nummer 30 unter
Nr. 6254 eine Bekanntmachung zur Aenderung der Be⸗ kanntmachung über den Verkehr mit getragenen Kleidungs⸗ und Wäschestücken vom 23. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1427), vom 28. Februar 1918, unter
Nr. 6255 eine Bekanntmachung zur Aufhebung der Be⸗ kanntmachang über Schuhwaren vom 23. Dezember 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 1426), vom 28. Februar 1918, und unter
Nr. 6256 eine Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichsstelle für Schuhversorgung, vom 28. Februar 1918.
Nummer 31 unter
Nr. 6257 eine Verordnung über die Einfuhr landwirt⸗ schaftlicher Sämereien, vom 1. März 1918, und unter
Nr. 6258 eine Verordnung über die Einfuhr von Gemüse⸗ sämereien und Gewürzen, vom 1. März 1918.
Berlin W. 9, den 4. März 1918.
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*4 8 8
Königreich Preußen.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der ordentliche Professor, Geheime Regierungsrat Dr. Kükenthal in Breslau ist in gleicher Eigenschaft in die philosophische Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin versetzt worden. “
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Der Berginspektor Gottschalk vom Berarevier Watten⸗ scheid ist nach Essen an das Bergrevier Essen II versetzt worden.
Der Gewerbereferendar Kreis ist zum Gewerbeassessor ernannt und der Gewerbeinspektion Berlin SW. als Hilfs⸗ arbeiter überwiesen worden.
Bekanntmachung.
Gemäß § 20 der Ausführungsanweisung zu der Aller⸗ höchsten Verordnung vom 20. März 1905 (G.⸗S. S. 173)
über die Errichtung eines Landesgewerbeamts und eines ständigen Beirats für das gewerbliche Unterrichtswesen und die Gewerbeförderung (H.⸗M.⸗Bl. für 1905 S. 83 ff.) habe ich eine Fachabteilung für Handwerk und Genossen⸗ schaftswesen im ständigen Beitat des Landesgewerbeamts errichtet v“ Berlin, den 2. März 1918. Der Mmister für Handel un E““
M“ 8—
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26 November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichs⸗ kanzlers über die franszösische Beteiligung an dem Nachlaß des in Bonn verstorbenen Rittmeisters Karl Frank die Zwangs⸗ verwaltung angeordnet (Verwalter: Justizrat Meyer in Berlin, den 28. Februar 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe. 11ö1““
8
Ministerium des Innern.
Das Diphtherie⸗Heilserum mit der Kontroll⸗ nummer 253, buchstäblich: „Zweihundertdreiundfünfzig“, aus dem Sächsischen Serumwerk in Dresden ist wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt.
Evangelischer Oberkirchenrat.
Der Geheime Konsistorialrat, Professor Lic. theol. Schultze, bisher bei dem Königlichen Konsistorium in Danzig, ist in gleicher Eigenschaft an das Königliche Konsistorium in Berlin versetzt worden.
Königliche Technische Hochschule in Breslan.
Ahbteilung für Maschineningenieurwesen und Elektrotechnik, Abtetlung für Chemie und Hüttenkunde, Abteilung für Allgemeine Wissenschaften.
Die Studierenden der Technischen Hochschule sind berechtigt, an den Vorlesungen und Uebungen der Uniwersität t⸗ilzunehmen. Das Programm kann vom Grschäftszimmer der Hech chule gegen Ein⸗ sendung vo 60 ₰ (Ausland 1 ℳ) einschl. Perto bezogen werden. Die Einschretbungen für das Sommerbalbjahr 1918 erfolgen vom 1. März dis 21. April. Beginn der Vorlesungen Mitte April.
Breslau, den 28. Februar 1918. I“ 8
Der Rektor: Heinel.
—,—
Königliche Technische Hochschule in Hannover.
Die Vorträge und Uebungen werden im Sommerhalbjahr 1918 Dienstag, den 16. April 1918, beginnen. Einschreibungen dazu erfolgen vom 1. bis 21. April 1918. Programme werden vom Sek etariat gegen Einsentung von 1,10 ℳ in Briefmarken der Deutschen Reichspost oder auf Wunsch gegen Nachnahme zugesandt.
Hannover, im März 1918. 8 8
Der Rektor der Technischen Hochschule. Troske.
Bekanntmachung.
Der Chefrau des Ludwig Lagier in Mettmann ist vom heutigen Tage ab die Ausübung des Handels mit Lebens⸗ mitteln wieder gestattet worden.
Vohminkel, 27. Februar 1918. 8 Der Landrat. J. V.: Dr. Apfelbaum, Gerschtsassessor.
Bekanntmachung.
Der Ehefrau des Josef Timmes in Bochum, Rott⸗ straße 39, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel — RGBl. S. 603 —, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebensmitteln aller Art, wegen Unzuverlässigkesit untersagt worden.
Bochum, den 1. März 1918.
Die Stadtpoltzeiverwaltung. J. A.: ”“
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird dem Bäckermeister Heinrich Bosch von hier, Giillostr. 26, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bebarfs unter⸗ sagt, weil er nach seinem eigenen Geständnis bis jetzt Brotscheine für 16 Sack Mehl gekauft har. Die Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb ist dadurch dargetan. — Die Kosten dieser Be⸗ kanntmachung trägt Bosch. 1
Gelsenkirchen, den 22. Februar 1918.
Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird der Frau Milchhändler Neumann von hier, Viktortastr. 38, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs unter⸗ sagt, weil festgestellt worden ist, daß sie in ihrem Geschäft Speck das Pfund lu 17,— ℳ verkauft hat. Die Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb ist dadurch dargetan. — Die Kesten dieser Bekanntmachung trägt Frau Neumann.
Gelsenkirchen, den 27. Februar 1918. 8
Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1914, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird dem Kaufmann Karl Windmüller von hier, Bahnhofftr. 23, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs unter⸗ sagt, weil er Zuckerschiebungen vorgenommen hat. Die Unzuver⸗ lässikeit in beiug auf den Handelsbetrieb ist dadurch dargetan. — Die Kosten dieser Bekanntmachung trägt Windmüller.
Gelsenkirchen, den 27. Februar 1918. 8
Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.
eweme⸗ 8 Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (-SGBl. S. 603), haben wir den Handelsmann Ernst Hieronymus, hier, Hohestraße 5, den Handel mit Milch wegen Unzuver⸗ lössigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Er brachte Vollmisch in den Verkebr, der er Leifungswasser zugesetzt hatte. Die baren Aelagen, insbesondere die Hebübren für die im § 1 der Be⸗ kanntmachung vom 23. September 1915 vorgeschriebene öffentliche Bekenntmachung, werden dem Betroffenen zur Erstattung au erlegt.
Görlitz, den 25. Februar 1918. 1
Die Polizeiverwaltung. Sna v.
— — —
1“
Bekanntmachung.
Der Handelsfrau Marie Rottdorf, g⸗b. Zeugner, hirr, Landwehrsttoße 20, ist auf Grund der Bundeesratsberordr ung rom 23. Septem ber 1915, betreffend die Ferrhatung unzwverlässiger Personen vom Handel, die Ausübung des Handels mit Lebens⸗ und Futtermitteln untersagt worden. — Die Koßea dieser Bekanntmachung bat Frau Rottdorf zu tragen.
Halle, den 238 Februar 1918.
Die Polizeiverwaltung. J. A.: Wurm.
Bekanntmachung.
Gemäß §1 der Verordnung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 untersage ich dem Händler Robert Eichner bhierselbst, Heinrichstraße 18, mit dem 1. k. Mts. wegen Unzuverlässigkeit j glichen Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und Gegen⸗ ständen des ltäglichen Bedarfs sowie jede Vermittler⸗ tätigkeit hierzu. — Die durch das Verfahren verurfachten Kosten, insbesondere die Gebühren für die vorgeschriebene öffentliche Bekannt⸗ machung, hat der von der Anordnung Betroffene zu tragen.
Hamborn am Rhein, den 22. Februar 1918. 6 Der Oberkürgermeister. Schrecker.
1“ Bekanntmachung.
Auf G und des § 1 der Bundesratsverortnung vom 23. Sep⸗ tember 1915, betr. die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ich dem Händler Moritz Aue in Ahrbergen den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln untersagt.
Hildesheim, den 23. Februar 1918. Der Landrat des Landkreises Hildesheim. J. V.: Ossenkopp
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung om 23. Sep. tember 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, habe ich dem Händler Heinrich Voges in Oesselse den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln untersagt. Ferner ist ihm die Erlaubnis zum Handel mit Eiern entzogen.
Hildesheim, den 27. Februar 1918. 8
Der Landrat des Landkreises Hildesheim. Heye.
Bekanntmachung. 8
Dem Kolonialwaren⸗ und Kartoffelhändler Hermann Fibbeck in Oberhausen⸗Alstaden, Kaiserttr. 168, st gemäß Verfügung vom 23. Februar 1918 der Handel mit Lebens⸗ und Futter⸗ mitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf Fäührung der Kundenlisten auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 unter Apferlegung der Kosten des Verfahrens mit Wirkung vom 3. März d. J. untersagt.
Oberhausen, den 23 Februar 1918.
Die Städtische Poltzeiverwaltung. Der Oberbargermeister. J. V.: D
vbeilannimahng.
Der Ida Küllmer in Hüls, Rösmerstraße 91, sowie deren Vater Johann Küllmer, ebenfalls doct wohnbaft, ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) und der Ausführungsanweisung vom 27. S ptember 1915 der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs wegen Uazuverlässigteit in bezug auf diesen Handelse betrieb untersaat worden. — Ida und Johann Kuͤllmer haben die durch das Verfahren verursachten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 der obengenannten Verordnung vorge⸗ schriebene Bekanntmachuna, zu erstatten. “ g
Recklinghausen, den 26. Februar 1918.
Der Landrat. Bürgers.
Hekanutmachung. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässizer Personen vom Handel vom 23. September 1915 (KGBl. S. 603) ist: a. dem Metzgermeister Richard ZelJ, Dahlenerstraße 290, b. dem Metzgermeister Wilhelm Buscheljot, Hauptstraße 150, c. der Ehefrau des Fritz Junkers, Wilhelmine geb Schiffers, Schloßstraße 102, durch Verfügung vom 11. Februar 1918 der Handel mit Lebensmitteln — bei a und b Fleisch und Vieh, bei c Back⸗ und Konditorwaren — untersagt worden. — Die von der Anordnung Betroffenen haben die Kosten der B kanntmachung zu tragen. Rheydt, den 25. Februar 1918. G Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. G
v 11161 v“ Auf Grund der Bundezratsverordnung vom 23. September 1915, betrefferd die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (Reichs⸗Gesetzbl. 1915 Seite 603), habe ich dem Händler Hermann Allermann in Ahausen Nr. 70 durch Verfügung vom heutigen Tage den Aufkauf von Eiern wegen Unzuverlaͤssigkelt in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 8 Rotenburg, den 18. Februar 1918. 18 Deer Käönigliche Landrat. von Müller.
Bekanntmachung. 8*
2
er Händlerin Witwe Elise Johann aus Völklingen,
Saar, habe ich auf Grund der Bundezratsverorlnung vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RGBl. S. 603) den Handel mit Lebensmitteln jeglicher Art und sonstigen Gegenständen des täglichen Verbrauchs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres unter⸗ sagt. — Die Veröffentlichang geschieht auf Kosten der An⸗ geschuldigten. 8
Saarbrücken, den 23. Februar 1918.
DKer Lanbeat., von Halfern.
11411A11434234“ h“ Auf Grund des § 1 der Verordnung zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 603) ist dem Maler Franz Zacholowsky, bier, Fort Preußen 7, der Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagtt. 8
Siettin, den 28. Februar 1918.
Der Poltzeipraͤsident.
Handel und Verkehr hielten heute Sitzungen.
Bekanntmachung. Auf Grund der Bundezratsverordnung vom 23. September 1915
zur Fernhaltung urzuverlä siger Feeecs vom Handel (RGBl. atinka Schauffler, Zeoppot,
S. 603) ist der Pen sienstnhaberin Roonstraße 2, der Pensionsinhaberin Marie Steindorff, Zoppot Pa kstraße 16/18, der Persionsinbabertn Alina Preuß 1 Haffnerstraße 15, und der Pensionsinhaberin Emma Heller, Zeppot, Bismarckstr. 29, wohnhaft, der Handel mit Gegen⸗
ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigk it bis auf
weiteres untersagt worden. “ Zoppot, den 25. Februar 1918. 1
— —— 8
(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 5. März 1918.
Seine Majestät der Kaiser und König hat an den
Oberbefehlshaber Ost, Seine Königliche Hoheit den Generalfeld⸗ marschall Prinzen Leopold von Bayern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes Schreiben gerichtet:
8 In dreieinhalbjährigem Ringen hatte die deutsche Armee im Verein mit unseren treuen Verbündeten den in erdrückender Ueber⸗ macht unser Land bedrobenden russischen Heeren Halt gebhoten. In gewaltigen Schlachten wunde der Feind geschlagen und in das Innere seines Landes zurückgeworfen. Die Schläge der verbündeten Heere führten die Zersetzung des russischen Reiches herbei. Am Ende vorigen Jahres ser kie der einst mächtige Gegner im Osten zum ersten Male die Waffen. Aber noch einmal mußte Ich Mein tapferes Osthrer zum Kampfe rufen, um den von der russischen Regierung auf dera Wege der Verhandlungen verwesgerten Frieden mit dem Schwert zu erkämpfen. Unter Deiner Fuührung bahen Meine unvergleichlichen Truppen in wenigen Tagen ihre Aufgabe glänzend gelöst. Es weht der alte Angriffsgeist in ihnen! Truppen aller deuischen Stämme wetteiferten an Zaähigkeit und an Aus⸗ dauer. In unaufhaltsamen Tagesmärschen, auf schlechten Wegen, in Eis und Schnee gaben sie ihr Aeußerstes her. Der vierzehn⸗ tägige Siegeszug im Osten, reich an großen Anstrenaungen und Entbehrungen, aber auch reich an E solgen, wird ein Ruhmesblatt in der Geschichte des deutschen Heeres bleiten. Allen Führern und allen Truppen spreche Ich Meinen und des Vaterlandes Dank aus. Gott helfe weiter! Wilhelm I. R.
Seine Majestät der Kaiser hat in Vertretung des abwesenden Reichstagspräsidenten von dem Vizepräsidenten, Geheimen Justizrat Dove, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, folgendes Telegramm erhalten:
Eure Kaiserliche und Königliche Majestät bitte ich im Namen des Reichstags der hohben Freude Ausdruck geben zu dürfen, daß durch den Friedensschluß mit der Russischen Republik nun auf der Ostfront der Friede wieder hergestellt ist. Durch die unvergleich⸗ lichen Waffentaten unserer Brüder im Felde und ihrer Verbündeten, durch das Gente ihrer Führer und durch den Opfermut des ganzen Volkes ist die deutsche Kultur vor der Vernichtung bewahrt worden, welche ihr durch den Ansturm der im Zarenresch vereinten Völkermassen drohbte. Eure Majestät haben das zur Werteidigung des Vater⸗ landes gezückte Schwert mit dem Lorbeer des Sieges umwunden. Dankbar für das Erreichte und ertschlossen auszubarren, bis der Vern'chtun fwille ouvch der anderer Feinde durch die Kraft der deutschen Waffen gebrechen ist, erhofft mit dem ganzen Volke der Deutsche Reichstag, doß urs bald der allgemeine ehrenvolle Friede beschert sem möge, der uns freie Bahn gibt, in friedlichem Wett⸗ hbewerb mit den Völtern unter dem ruhmreichen Shepter Eurer Majestät der Macht und Herrlichkeit det Voterlandes uns zu freuen, die Wunden, die der Krieg geschlagen, zu hellen, für die Fretheit und Wohlfahrt des Volkes zu arbeiten.
Dem Reichskanzler Dr. Grafen von Hertling ist von Seiner Majestät dem König von Sachsen solgendes Telegramm zugegangen:
Der hochbedeutende geschichtliche Augenblick, in dem wir mit der ersten seindlichen Großmacht zum Frieden gelangt sind, bietet mir wil kommene Gelegenheit, Euer Exzellenz memen herzlichsten Glückwunsch und begeisterte, aus überquellendem deutschen Herzen
stammende Freude auszusprechen. ““ Friedrich August.
Der Ministerpräsident der ukrainischen Republik Holubo⸗ witsch hat gelegentlich seiner Anwesenheit in Brest⸗Litowsk am „März an den Reichskanzler Grafen von Hertling, wie Moffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes Telegramm gerichtet:
Ich benutze diese Gelegenbeit eines eintägigen Besuches in Brest bei dem Oberbefehlshaber der deutschen Truppen des Ostens, um Euerer Exiellenz voller Freudemitzuteilen, daßdie Truppen unserer Rada ni der in Kiew, unserer alten und unserer neuen Hauptstadt, eingezogen und von der Bevölkerung begeistert begrüßt worden sind. Die Be⸗ freiung unserer Stadt und unseres Landes ist zum großen Teile auch dem Beistande zuzuschreiben, den wir bei Euerer Ex ellenz Regierung erbeten und den die siegreschen deutschen Truppen uns gegen die Truppen und Banden Nordrußlands geleistet haben. Im
amen des ukrainischen Volkes und seiner Regierung danke ich Euerer Exzellenz von Perzen für die uns gewährte Hiffe und bin glücklich, daß nunmehr der Aufnohme des freundschaftlichen Verkehrs 1- nür der Regierungen, sondern auch der Völker nichts mehr im ege steht.
Hierauf ist folgende Antwort des Reichskanzlers
ergangen:
„Mit aufrichliger Freude babe ich die Kunde von der Be⸗ freiung des asten ebrwürdigen Kiew, der Hauptstadt der Ukratne, vernommen. Ich beglückmwürsche Sie und die junge ukrainische Armee zu dem schnellen Erfolge und weiß mich eins mit dem deutschen Volke in der Genugtuung, daß deutsche Truppen an der Befreiung des ukrainischen Volkes mitwiken konnten. Möge ihm auf immer die Freibeit und die Macht beschieden sein, nach eigenem
icht und eigener Gesittung in Frieden zu leben. Noch stehen die deutschen Trovppen in Ihrem Lande. Ich darf Ihren Mitteslungen entgegensehen, sobald Sie glauben, daß das Werk der deutschen Truppen vollendet ist und der Befehl zu ihrer Zurückziehung un⸗ bedenklich gegeben werden kann.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr, für Jostizm sen und für Lol. und Steuerwesen
sowie die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für
—
V Ein möglichst umfangreicher Anbau von Früh⸗ kartoffeln in allen Gegenden, die sich dazu eignen, ist, wie vom Kriegsernährungsamt mitgeteilt wird, auch in diesem Jahre ganz besonders geboten. werden die frühesten Sorten, die in Mistbeeten, Treibhäusern und
einheitlichen Höchstpreises für das Reichsgebiet und von der öffent⸗ b Bewirtschaftung, und zwar bis zum 30 Juni, ausgenommen
eiben. Lage der Vorräte die öffentliche Bewirtschaftung der Früh⸗ kartoffeln einsetzten. Wie bereits früher mitgeteilt, ist damit
kartoffeln nirgends unter 8 ℳ für den Zentner festgesetzt werden wird.
sicht genommen,
die Landes⸗ und Provinzialkartoffelstellen wiederum zu
ermächtigen, je nach den
stelle eine Erhöhung des Julipreises wie im Vorjahre bis zur zulässigen Höchstgrenze von 10 ℳ vorzunehmen und schon jetzt bekanntzugeben.
in denen Erzeuger, Verbraucher und Händler vertreten sind (mit Genehmigung der Reichskartoffelstelle), unter Berück⸗ sichtigung der örtlichen Verhältnisse der Abbau der Kartoffel⸗ preise mit der Maßgabe vorgenommen werden, daß der Preis für Herbstkartoffeln am 15. September erreicht ist.
“
Die nach dem Stande vom 1. Januar 1918 neubearbeitete Zusammenstellung von Gesetzen, Bekanntmachungen und Verfügungen, betreffend Kriegsrohstoffe, nebst deren Nachträgen, Ausführungsbestimmungen und Erläuterungen ist erschienen und gegen Einsendung von 1,— ℳ bei den zuständigen Kriegsamtstellen (mit Ausnahme von Metz, Düssel⸗ dorf und der Kriegsamtnebenstellen) erhältlich. Aus dieser Zusammenstellung ist ersichtlich, welche Bekanntmachungen usw. für die einzelnen Rohstoffe, die zur Sicherstellung des Kriegs⸗ bedarfs erforderlich sind Geltung haben. Sie enthält auch die Angaben, von welcher Stelle Abdrucke von erlassenen Bekannt⸗ machungen usw. angefordert werden können.
Zu dieser Zusammenstellung werden, im Laufe des Jahres 1918 i Zwischenräumen von 2 zu 2 Monaten, Ergänzungs⸗ blätter herausgegeben, deren Erscheinen jeweils besonders bekannt gegeben wird. Diese Blätter werden den Beziehern
Kriegsamtstellen kostenfrei nachgeliefert.
Für behördliche Dienststellen können wie bisher besondere Abdrucke für den Dienstgebrauch kostenlos bei der Vordruck⸗ verwaltung der Kriegs⸗Rohstoff⸗Abteilung Berlin SW. 48 (Verl. Hedemannstraße 10) angefordert werden
Die gestrige Sitzung der Abgeordneten kammer er⸗ öffnete der Präsident von Fuchs mit einer Ansprache, in der er des Friedensschlusses mit Rußland gedachte, welch außerordentlicher Erfolg der glänzenden Führung und der helden⸗ haften Tapferkeit unserer und der verbündeten Heere zu danken sei. Weiter gab er der Hoffnung Ausdruck, daß uns die Zu⸗ kunft bald einen ehrenvollen Frieden mit den übrigen Feinden
bringen werde. 8 Sachsen.
Wie die Sächsische Staatszeitung meldet, empfing Seine Majestät der König gestern den Staatssekretär des Reichs⸗ justizamts Dr. von Krause in Audienz. 1“
Mecklenburg⸗Strelitz. Die Landeszeitung für beide Mecklenburg veroöffentlicht folgende Erklärung: Um den im Zusammenhange mit dem Ableben Seiner Königlichen Hobeit des Großberzogs Adolf Friedrich umlaufenden falschen Gerüchten entgegenzutteten, sieht sich das unter⸗
stellung veranlaßt:
Seine Köntgliche Hoheit der Großherzog beabsichtigte, sich in allernächster Zeit mit einer Prinzessin eines deutschen Fürstenhauses zu verloben, deren Anmut und Liebreiz tiefen Eindruck auf ihn ge⸗ macht hatte. Ehe der Großherzog diesen seiner Neigung und seinen Herrscherpflichten entsprechenden Schritt unternehmen konnte, mußten zunöchst Hindernisse beseitigt werden, die in einer früher beabsichtigten Verbindung, deren Verwirklichung aber wegen der Ebenhürtigkeits⸗ frage nicht möglich mar, ihren Ursprung hatten. Die zur Löfung jener Verbinlichkeiten gepflogenen Verhandlungen, die längere Z-st in Anspruch nahmen und weitaus schwieriger waren als er⸗ wartet werden konnte, drückten stark auf des Gemüt des überauzs gewissenhaften urd feinfühlenden hohen Herrn. Und als schließlich in jenen Verhan lungen eine Wenung eintrat, die den Großherzog die erboffte günsttge Lösung für stark gefährdet ansehen ließ, bemächtigte sich seiner eine derartige Ver⸗ zweiflung über die Gestaltong seiner Zukunft, daß seine klare Urteils⸗ kraft getrübt und sein Gemüt verwirrt wurde. Aus diesem Zustand geistiger Verwirrung ist allein der unglückselige Schritt zu erklären. Alle anderen umlaufenden Gerüchte sind gänzlich unbegründet.
Neustrelitz, den 4. März 1918. Ministerium des Großherzoglichen Hauses.
Bossart.
““
Niach einer Meldung der „Daily Mail“ finden zwischen England, Frankreich, Italien und den Vereinigten Staaten von Amerika über die Lage in Sibirien Verhandlungen statt, an denen Japan nicht teilnimmt.
8 Frankreich.
Nach einer „Havas“⸗Meldung veröffentlicht der „ solgende Note: 8
Informationen aus Washington besagen, daß die Regierung der Vereinigten Staaten, ohne den Wunsch zu besitzen, selbst mit Japan über die Intervention zu unterhandeln, welche dies Land vielleicht in Sibirien durchzuführen beal sichtigt, wie die Verbündeten in Europa Verständnis für den legitimen und dringenden Charakter dieser Maß⸗ nahme besitzt. Es sind daher die Verbündeten in Europa und insbe⸗ sondere das Japan verbündete Großbritannien, denen es zukommt, der je vanischen Regierung Genugtunng zu gewäbren, die mit Recht wünschen, daß die Art und die Folgen ihrer Intervention in einem gemeinfamen Abkammen festgelegt werden. Aber es versteht sich von selbst, daß die Verbündeten in Europa beständig Sorge tragen
werden, die engste Gemeinschaft der Gesichtspunkte zwischen sich und
Wie im vergangenen Jahre
gartenmäßigen Kulturen gezogen sind, von der Fensetzung eines
Mit dem 1. Juli muß jedoch mit Rücksicht auf die n al sammenhängenden Fragen.
zu rechnen, daß im Monat Juli der Höchstpreis für Früh⸗
Um den großen Verschiedenheiten innerhalb der einzelnen Anbaugebiete in der Ergiebigkeit und in der Reifezeit der Frühkartoffeln gerecht zu werden, ist in Aus⸗ 89 wird. . Verhältnissen in ihrem Amtsbereiche mit Genehmigung der Reichskartoffel⸗
1. ge In gleicher Weise soll vom 1. August ab durch die Vorstände der Landes⸗ und Provinzialkartoffelstellen,
der Zusammenstellung ohne weitere Anforderung von den üüglich 18 8 1 Zus s “ 8 trächtigen würde Deutschland sich indessen darauf beschränken
diese Inseln zu benutzen, um dort eine Etappe einzurichten, die
zeschnete Ministerium des Großherzoglichen Hauses zu folgender Fest⸗
Hein südöstlich Reims gelegenes, in das feindliche
der Washingtoner Regierung aufrecht zu erhalten, welche unmitt, daran interessiert ist, zu verhindern, daß der deutsche Emfluß sich k an ben Stillen Orean ausbreite. “
Rußland. v ““ Der geschäftsführende Hauptausschuß der Sowjets hat für den 12. März nach Moskau eine außerordentliche Ver⸗ sammlung der Sowjets und der Kosakenabgeordneten einberufen zur Beratung der mit dem Friedensschluß zu⸗
““ 8 11“*“
Der Papst hat der „Agenzia Stefani“ zufolge am Sonn⸗ abend eine finnische Abordnung in Audienz empfongen und eine Adresse entgegengenommen, in welcher um Auf⸗ nahme unmittelbarer Beziehungen zum heiligen Stuhl ersucht rd. Die finnländischen Abgeordneten wurden auch vom Minister des Aeußern Sonnino empfangen und teilten ihm die Verkündung der Unabhängigkeit Finnlands mit. . — Der Schatzminister Nitti erklärte im Senate, daß sich die allgemeinen Ausgaben Italiens vom 1. August 1914 bis 31. Dezember 1917 auf 44,478 Milliarden belaufen, und sagte, obiger Quelle zufolge:
Die Ausgaben für 1918 kirgen von den Kriegserelgnissen 2b. Wenn der Krieg noch lange andaure, würken die Schwterig⸗ keiten täglich größer werden. Die Militärbehörden und die Frort⸗ offiztere müßten ihn, Nitti, bei der Verwirklichung von Ersparnissen unterstützen. Jede für den Krieg nicht notwendige Nusgabe müsse jetzt vermieden werden. In Beantwortung einer Aeußerung Rutfinis erklärte der Minister, Amerika habe Italien freigicbig ausgeholsen und Koapitalien zum Zinsfuß von 3 vH hergeltehen. Die vor⸗ ceschlagene Erhöhung des Zinsfußes auf 5 vH bedeute nur eine gleiche Behandlung mit den Bürgern der Vereinigten Staaten. Das nationale Wechselinstitut werde alsbald in Kraft treten. Es müsse ein allzu rasches Fallen des Wechselkurses vermieden werden.
Schweden. „Einer vom „Svenska Telegrambyran“ verbreiteten amt⸗ lichen Mitteilung zufolge hat der deutsche Gesandte in Stockholm auf Befehl seiner Regierung dem Minister des Auswärtigen zur Kenntnis gebracht, daß Deutschland die Absicht habe auf Verlangen der finnländischen Regierung Truppen nach Finnland zu entsenden, um die dort herrschenden Unruhen zu unterdücken, und daß diese Truppen mit Zustimmung Finlands sich im Verlauf ihrer Operationen auch der Alandsinseln bedienen würden. Um die Erfüllung der humanitären Aufgabe, die Schweden be⸗ züglich der Alandsinseln übernom men habe, nicht zu beein⸗
für die militärische Expedition notwendig sei. Es wurde ferner versichert, daß Deutschland keinerlei territoriales Interesse an den Inseln habe, und daß die Frage der Alandsinseln mit Rücksicht auf die Lebensinteressen Schwedens an diesen Inseln in engem Einvernehmen mit diesem Lande geregelt werden soll. Indem sie von diesen im Namen der deutschen Regierung abgegebenen Erklärungen Kenntnis nahm, hat die schwedische Regierung, die ihre ernsten Einwendungen gegen eine etwaige Benutzung der Alandsinseln geltend machte, durch die die Inseln in den Bereich der kriegerischen Operalionen gezogen oder die Erfüllung der humanitären Aufgabe Schwedens zum Schutze der Be⸗ völkerung der Inseln verhindert werden könnte, es als ihre Pflicht betrachtet, hervorzuheben, daß nach ihrer Meinung selbst eine begrenzte Benutzung der Alandsinseln, die gemäß der ge⸗ machten Mitteilung stattfände, Schwierigkeiten mit sich bringen könnte für eine den gehegten Absichten entsprechende Verwirk⸗ lichung der humanitären Ziele Schwedens auf den Alands⸗ inseln. Der Kommandeur des schwedischen Ueberwachungskorps auf den Alandsinseln ist von der geplanten Ankunft der deutschen Expedition sowie von den mit Bezug hierauf gemachten deutschen Erklärungen benachrichtigt worden.
b Finnland.
Aus dem Hauptquartier liegt vom 3. d. M. laut Mel⸗ dung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ nachstehender Bericht vor:
Die Weißen Garden nahmen Lavia nach heftigem Kampf und eroberten zwei Maschinengewehre. Heftiger Kampf dauert fort bei Manki an der Tavastlandfront. An der Karelenfront nahmen wir nach erbiftertem achtstündigen Kampf gegen russische Marinesoldaten und Huligans das Dorf Määtelä. Bei Pellinge hält die Weiße Garde von Borga seit anderthalb Wochen noch ihre Stellung trotz der Ueberlegenheit des Feindes. Der Feind verlor bisher an Toten 200 Mann, die Weißen Garden halten nur 6 Tote und 30 Verwundete.
Norwegen.
Die norwegische Regierung hat nach einer Meldung des „Ritzauschen Büros“ ihren Londoner Gesandten beauftragt, bei der britischen Regierung wegen der Aufbringung des deutschen Dampfers „Düsseldorf“ energischen Einspruch zu erheben. Die „Düsseldorf“ war von Narwik mit einer Erzladung unterwegs und wurde am 27. Februar, 9 ½ Uhr Vormittags, vor Folla von einem englischen Hilfs⸗ kreuzer aufgebracht. Die Aufbringung fand auf zweifellos norwegischem Seegebiet statt. Die norwegische Regierung verlangt Freigabe des Schiffes, der Ladung und der Mann⸗ schaft, behält sich Schadenersatzansprüche vor und spricht die Hoffnung aus, daß die britische Regierung das Bedauern über den Vorfall aussprechen und Vorkehrungen zur Vermeidung der Wiederholung einer solchen Kränkung des norwegischen Seegebietes treffen werde.
Amerika. Wie die „Agence Havas“ meldet, wurde Rodriguez Alves zum Präsidenten und Delfin Moreira zum Vizepräsidenten der brasilianischen Republik gewählt “
Kriegsnachrichten. Die Erstürmung des Forts de la Pompelle.
Die im Heeresbericht vom 2. März erwähnte Er⸗ stürmung des Forts de la Pompelle stellt sich als eine glänzende militärische Leistung dar. Gründliche Vor⸗ bereitung durch eine umsichtige Führung, programm⸗ mäßiges Zusammenwirken aller Waffen und ein über alles Lob erhabenes Draufgängertum der Truppe erwirkten ge⸗ meinsam einen vollen Erfolg. Das Fort de la Pompelle ist
Fraben⸗