Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl dem Gymnasium nebst Realgymnasium in Brandenburg a. H. zum Direktor des Gymnasiums in Wattenscheid durch das Staatsministerium bestatigt worden.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät
des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Viersen getroffenen Wahl den Rentner Wentges dase bst als uabesoldeten Bei⸗ geordneten der Stadt Versen auf fernere sechs Jahre bestätigt.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Königliche Akademie der Künste.
Sommerkursus der Lebranstalten für Musik. A. Akademische Meisterschulen für musikalische Komposttton zu Berlin in Charlottenburg, Fasanenstr. 1. Vorsteher: die Herren Proressoren Dr. H um perdinck, Dr. Georg Schamann und Dr. Richaord Strauß. 1 Die Meisterscholen haben den Zweck, den in sie aufgenomwenen Schülern Gesegen beit zur weiteren Ausbildurg in der Kompeositton unter unmittelbarer Leitung eines Meisters zu geben Genügend vor⸗ bereitete Anwärter, die einem der voragenannten Meister sich anzu⸗ schließen wünschen, haben sich bei diesem in der ersten Woch: des Monats April persönlich zu melden und ihre Komp sitio en und Z /ugnisse Ensbesondere auch den Nachw is einer untad lbaften sitt⸗ lichen Führung) vorzulegen. Ueber die praktische Befäbigung der Bewerber zur Aufnohme in die Meisterschule entscheidet der betreffende Meister. Der Unterricht ist bis auf weitere Bestimmung unentgelt⸗ lich. Näheres auch im Büro der Akademie der Künste, Berlin W. 8, Puisen Platz 4. B. Akademische Hochschule für Musik zu Berlin b in Charlottenburg, Fasanenstraße 1. Direktorium Gebeimer Regierungsrat, Prof ssor Dr Kretzschmar; Professer Barth; Professor D-. Humperdinck; Vertreter: Professor Fr. E. Koch; Professoꝛ Felix Schmidt.
Die Aufnahmebedingungen sind aus den Satzungen ersch’lich. Die Anmeldung ist schriftlich unter Beifügung der unter Ziffer 6 der Sotzurgen angegebenen Nochweise, aus denen des zu studierende Hauptfach ersichtlich sein muß, spätestens bis zum 6. April 1918 an das Dtrettorium der Königlichen akademischen Hoch⸗ schule für Musik zu richten. Auch muß aus der Meldung hervorgehen, daß dem Bewerber der Prüfungstag be⸗ kannt ist.
1 Die Auf ahmeprüfungen für das Sommerhbalbjahr 1918 finden tt. 1) sür Komposition, Dektion (Kapellmeister), Klovier, Cembalo, Vtolon cell, Ha fe, Kontrabaß und Blasinstrumert⸗ am 15. April, Morcens 9 Uhr; 2) für Gesang (etnschl. Opernschule) am 15. *peil, Nachm itfags 4 Ubr; 3) für Vtoline urd Oigel am 16 April, Morgens 9 Uhr; 4) für Chorschule (Einzelgesangonter icht) am 22. April, Mittags 12 Uhr; 5) für Cvoc am 22. April, Nach⸗
mit aus 4 Uhr. „Die Bewerber h ben sich ohne weitere Benachrichtigungen zu den Prükungen etnz finden. Berlin, den 1. März 1918. Der Senat, Sekfion für Musik. Friedr. E. Koch.
Ministerium füͤr Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S 1105), in Verbindung mit den Verordnungen vom 26 November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zu⸗ stimmung des Herrn Reichskanzlers über die Spirella Gesell⸗ schaft für Deutschland m. b. H in Düsseldorf⸗Oberk ssel, Schanzenstraße 56, die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Kommerzienrat Max Trinkaus in Düsseldorf).
erlin, den 4. März 1918. Der Minister für Handel und Gewerbe. . A.: von Flotoocv.
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Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (7GBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26 November 1914 (7SBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die amerikanische Beteiligung an dem Nachlaß der am 13. Dezember 1917 in Berlin verstorbenen Frau Emma Zöllner, geb. Mecklenburg, die Zwangsver⸗ waltung angeordnet (Verwalter: Herr Rechtsanwalt Justizrat Gundlach in Berlin W. 66, Wilhelmstr. 46/47).
Berlin, den 4. März 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.
Ministerium des Innern. “
Auf Grund des § 27 Abs. 1 des Reichs⸗ und Staats⸗ angehörigkeitsgesetzes vom 22. Juli 1913 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 583) sind durch Beschluß des preußischen Ministers des Innern vom 2 März 1918 folgende sich im Auslande aufhaltende Personen, die der vom Kaiser erlassenen Auf⸗ forderung zur Rückkehr (Verordnung vom 26. Januar 1917 — Reichs⸗Gesetzbl. S. 211 —) keine Forge geleistet haben, der preußischen Staatsangehörigkeit für verlustig erklärt worden:
1) Andersen (Cbristian Oeblenschläger), geb. 20. 12. 1884 zu Schottburg (Kr. Hadersleben), letzter Wobnort Hügumfeld, Gemeinde Hügum (K. Hadersleben), 2) Andersen (Jens Thomsen), geb. 25. 8. 1899 zu Bek (Ke. öI letzter Wohnort Groß Nastrup (Kr. Haderslebe ), 3) Anker (Ole), geb. 16. 8. 1899 zu Fjelnrup (Kr. Hadersleben), jetzter Wohnort daselbtt, 4) Bendix (Martin Jensen), geb. 2. 4. 1899 zu Metlby (Kr. Hadersleben), letzter Wohrort daselbst, 5) Bennedsen (Frederik), geb. 19. 7.1899 zu Spaudet (Kr. Hadersleben), ltzter Wohnort kaselb t, 6) Bort (Saren), geb. 2. 6. 1898 zu Knud (Kr. Hadersl ben), letzter Wohno t Ffelstrup (Kr. Hadersleben), 7) Christensen (Hans), geb. 17 5. 1899 zu Spandet (Kr. Hadersl⸗be), letzter Wohnort daselbst, 8) Christensen (Iver), geb. 18. 7. 1898 zu Schotthurg (Kr. Hadersleben), letzter Wohrort Jels (Kr. Haversleben), 9) Corydon (Peter Christopb), geb. 4. 9. 1899 zu Ober Jersdal (Kr. Haders⸗ leben) letz'er Wohnort Jernhoöͤtte (Kr. Hadere leben), 10) Dall 88 Christian), geb. 27. 3. 1898 zu Jels (Kr. Hadere⸗ “ben), letzter Wohnort daselbst, 11) Damm (Marius), geb. 1. 7. 1898 zu Je s (Kr. Haderel ben), letzter Wohnort Them shos, Gemeinde Errigstedt (K*. Hadersleben), 12) Enemark (Hans), geb. 8. 7. 1899 zu Högelund (Kr. Hadersleben), letzter Wohnort dasel- st,
des Oberlehrers Schilling an
(Kr. Hader’ leben), geb. 3. 4. 1878 zu Grönvebeck (Kr. Hadersleben), letter Wohnrrt Jels (Kr. Hadersleben), 12) Frandten (Falle), geb. 17. 4. 1899 zu Osterlinn ei (Kr Hadersleben), letzter Wohnort Schetthurg (Kr. Haderzlebe⸗), 16) Frank (Niele P ten), geb. 25. 11. 1899 zu Jels (Kr. Haders⸗ leben), letztee’ Woh ot Oberj⸗ls (Kr. Ha ersleben), 17) Friis
Jacob Jensen), geb. 13 4. 1898 zu Hauge (Kr. Haderel⸗ber), letzt r Wohnort Fielstrup (Kr Hadersleben), 18) Faglsang (Pars), geb. 28. 6 1898 zu Jele⸗Trolkjer (Kr. Hadergleben), I tzter Wohnonz Ob riele (Lr. Hadersleben), 19) Gram (Peder Jürgersen), geb. 10. 11. 1887 zu Groß Nustrup (Kr. Haderleben), letzter Wahnort daselbst, 20) Gram (vpolger Eml]), geb. 16. 6. 1899 zu Groß Nust up (Kr. Hadersleben), letzter Wohnort daselbit, 21) Gaarde (Peter Harsen), geb 21. 7. 1899 zu Lundsbek (Kr. Hadersleber), letzter Wohnort Skudstrup (Kr. Hadersl ben), 22) Greisen (Christim), geb. 14 9. 1899 zu Sill rup (Er. Haders⸗ leben), letzter Wohnort Farris (Kr. Hader⸗1 ben), 23) Hansen (Ddans P. ter), geb. 23. 1. 1875 zu Hjio twaft (Kr. Hazers⸗ leben), letzter Wohnort Stenderup, Gemeinde Osterlinnet (Kr. Haderil ben), 24) Hansen (SJak⸗b), geb. 20. 9. 1898 zu Fi strup (Kr. Hardersleben), letzter Wohnort daselbn, 25) Hansen (Martin), geb. 9. 2. 1898 zu Norder⸗Wilstrup (Kr. Hadersleben), letzter Wobnort Anslet (Kr. Hadersleben), 26) Jegsen (Pete), geb. 19. 8. 1876 zu Schottburg (Kr. Hade eleben), letzter Wohnoet Jels (Kr. Hadersleben), 27) Jensen (Christtar), geb. 2. 1. 1899 zu Hürum (Kr. Hadersleben), letzter Wohnort Fedstedt (Kr. Hadersleber), 28) Jensen (Jens Chretstian), geb. 26 7. 1883 zu Osterobling (Kr. Hadersleben), letzter Wobnort Fi r edt (Kr. Haders⸗ leben), 29) Jepsen (Peter Paulsen), geb. 23. 5. 1896 zu Grönnebeck, (Kr. Haversleben), letzter Wohnort Bülderup (FKr. Tondern), 30) Jörgensen (Christiar), g b. 12. 4. 1879 zu Fokl (Kr. Haders⸗ leber), Jetzer Wohnort daselbst, 31) Jörgensen (Jens), geb. 27. 9 1898 zu Lintruvp (Kr. Hadereleben), letzter Wohnort daselbst, 32) Juyl (Christian), veb. 1. 3. 1899 zu Djernis (Kr. Hadersleben), letzter Wobnort daselbst, 33) Juhl (Christian Nielsen), geb. 24. 12. 1872 zu Westerlinnet (Kr. Hadersleben), letzter Wohno † Febl (Kr. Padersleben), 34) Juhl (Niels N ssen), geb. 19. 1. 1899 zu Ober⸗ leertt (Kr. Padereleben), letz er Wobnort Lerdt (Kr. Hadersl ben), 35) Junker (Otto), g⸗b. 16. 9 1898 zu Refsoe (dr. Hadersleven), letter Wohnort daselbst, 36) Kjär (Sören), geb. 29. 11. 1899 zu Gröonebek (Kr. Hadereleben), letzter Wobno t deselbst, 37) Kock (Hermann Jörgen Christian), geb. 9. 3. 1883 zu Fohl (Kr. Had 18. leben), letzter Wahnort Hartenb (Kr. Hadergleben), 38) Krämer (Nicolai), geb. 25 2. 1888 zu Osterlennet (Kr. Hadereleven), letzte
Hadersleben), letzter Wohnort 14) Fensholdt (Thomavo),
Brendstrup
Wohnort da'elbft, 39) Lorentzen (Hans ZJessen), geb. 21. 4. 1887 zu Thiset (Kr. Hadersleben), letzter Wohnort daselbst, 40) Lund (Jens P tersen), geb. 31. 12 1895 zu Grammby (Kr. Hadersleben), letztr Wobnort Brendstrup (Kr. Hadersleben), 41) Nrkolaisen (Hane), geb. 3. 2 1898 zu Jels⸗Trolkjer (Kr. Harersleben), letzte, Wobnort daselbst, 42) Nissen (Adolf Mathtesen), geb. 30 9. 1889 zu Strondeltjö n (Kr. Hadersleven), letztr Wehnort Oster’innet (Kr. Haderzteben), 43) Nohns (Ingeman n), geb. 9. 2. 1898 zu Spa det (Kr. Hadersleben), vtzter Wohnort Arnum (Kr. Hadersleben), 44) Nohn: (Osker), geb. 28. 4. 1899 zu Spandet (Kr. Hadere⸗ leben), letzter Woh ort daselbst, 45) Petersen (Jens), geb. 17. 7. 1899 zu A gerschau (Kr. Hade sleber), letzter Wohnort Terp (Kr. Hadersleben), 46) Petersen (Jokum), geb. 10. 7. 1888 zu Fi lsir p (Kr. Hadereleben), Jester Wob ort datelbst, 47) Ravn (Jens Bartelsen), geb. 23 1. 1898 zu Oberjels (Kr. Haders leven), letzter Weohnort Bjerndrup (Kr. Hadersl-ben), 48) Rudbeck (Johanres), geb. 5. 5. 1899 zu Mastrup (NKr. Haders leb n), letzter Weohnott daselbst, 49) Schmidt (Hans), geb. 9. 1 1887 iu Doverfelyb (Kr. Hadersleben), letzter Wobnort daselbst, 50) Schmidt (Hans Nielsen), geb 14. 7. 1891 zu Spandet (Kw. Hadersleben), letzter Wohnort Fjerstedt (Kr. Haderslehen), 51) Schmidt (Niers Heuter), geb. 17. 2. 1881, u Arnum (Kr Haberel ben), letzter Wobnort da elbst, 52) Schmidt (Sören), geb 29. 10 1899 zu Spandet (Kr. Hadersleben), letzter Wohnort darelbst, 53) Skov (Emil Lauritzen), geb. 11. 7. 1898 zu Skadstrup (Krc. Hardersleben), lepier Wobnort Högelund (Kr. Hä dersleben), 54) Sörensen (Cbristan), geb. 27. 2. 1899 zu Jels (Kr. Harde s eben), etzter Wehnort baselbst, 55) Thomser (Christian), gevd. 12. 7. 1899 zu Fauerwraa (Kr. Hadesleben), lerter Wobnorf Rörkjer, G meinde Bierning, (Kr. Haderel ben), 56) Thorve (P ter), geb. 17. 4. 1899 zu Angzlet (Tr. Hadereleben), letzter Wobnort daselbst, 57) Timmermann (Chrisrian Hansen), geb. 29. 4. 18989 zu Brun delund (Kr. Haders⸗ leben), letzter Wohnort Haneby (Kr. Hadersleben), 58) Viborg (Hans), acb. 16 3. 1899 zu Jel. (Kr. Hadersleben), letztet Wohnort dafelbst, 59) Wind (Jwer Eekildsen), geb. 11. 8 1892 zu Gastrup⸗ gaar (Kr. Hadersleben), letzter Wohnort daselbst, 60) Voß (Alfred Reinhold Franz), geb. 2. 11. 1887 zu Charlottenburg, tzter Wohnort Berlin.
Bekanntmachnung.
„Der Firma Heinrich Kock in Coesfeld ist wegen übermäßtger P eissteigerung auf Grund der Bekanntmachuna des Herrn Reichskanzles vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarss unter⸗ sagt worden.
Coesfeld, den 22. Februar 1918.
Der Landrat. Freiherr von Fürstenber
—.—y
Bekanntmachung.
Gemöß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordvung des Bundesrats vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) über die Fernhaltung unzm⸗ verlässiger Personen vom Handel babe ich dem Kaufmann Wil⸗ helm Hoffer, geboren am 8. September 1884 in Beiertheim, Kreis Karlsruhe, hier, Grupellostraße 34, wohnhaft, die Ausübung jeden Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Krieasbedarfg, insbesondere mit Tabakwaren, für das gesamte Reichegebiet verbhoten.
Düsseldorf, den 27. Februar 1918.
Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. . V.: Pr. Lehr.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. Septem ber 1915 (Reichsgesetzbl. S. 603) über die Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel habe ich der Geschäfts⸗ führerin Anng Cohn, wohnhaft in Hamborn, Holtenerstraße 133, mit dem 4. Mär, 1918 jeglichen Handel mit Gegenstanden des täglichen Bedorfs und jede Vermittlertätigkeit hierzu wegen Unzuverläfsigkeit untersagt. — Die du ch das Verfahren entsteh nden baren Auslagen, insbesondere die Kosten für die vorge⸗ schriebene öffertliche Bekanntmachung, fallen der Betroffenen zur Last.
Hamborn am Rhein, den 26. Februar 1918. Derr Oberbürgermeister. Schrecker.
Bekanntmachung. 8
'm Schuhwarengeschäft W lff, Inbaberin Frau Heinriette Wolff, in Heydekrug habe ich auf Grund der Bekanntmachung des Bundestais zor Fernhaltung unzuverlässiger Persoven vom Handel vom 23. September 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 603) durch Ver⸗
13) Feddersen (Jakob), geb. 10. 9. 1888 zu Bremfe.d (Kr
fügung vom heutigen Tage den Handel mit Schuhwaren wegen
Uazurerlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb für das gesomte Reichsgebiet untersagt. — Dit Kosten der Verbffentlichung dieser Bekanntmachung hat Frau Wolff zu tragen.
Heydekrug, den 28. Februar 1918. “ Der Landrat. Fuhrmann.
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Dem Hvpothekenmakler und Kauf mann Adolf s
hier, Bahahofstraße 36, ist der Handelsbetrieb mit Saat⸗ aut auf Grund der Bundesratsbekannlmachung vom 23. S ptember 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel unter⸗ sagt worden.
mĩ den 4. März 1918.
Die Poltzeibehörde. J. V.: Nissen.
Bekanntmachung.
Der Gemüsehändlerin, Ehefrau des Johann Gelbaar in Ober⸗ hausen, Markestraße 109, ist gemäß Verfügung vom heutigen Taage der Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art sowie
mit Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund der Bekanntmachurng zur Ferahaltung unzuverlässiger
keit in bezug auf den Handel untersagt unter Auferlegung de Kosten des Verfahrens. I“ “ Oberhausen, den 2. März 1918. 8
Die städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Neikes.
Bekanntmachung.
Der Kaufmann Karl Mucke aus Willenberg ist durch Straf⸗ besch id des Königlichen Amtsgerichts in Wllenberg 8. Sernf. tember 1917 zu einer Gelestrafe von je 75 ℳ, zusammen 150 ℳ, verurteilt worden, weil er a. Butter und Oel zur H rstellung von Seife verwandt hat, b. weil er Seite ohn⸗ Seifenkarte an andere Personen abgegeben hat. — Durch Strafb sch id vom gleichen Tage ist die Kaufmannsfrau Minna Mucke aus Willenberg zu einer Gel strafe von 30 ℳ verurtetlt worden, weil sie Buster von andezen Stellen, als den vom Kreise bestimmten, erworben hat. — Mucke ist für die ganze Dauer des Koieges der Handel mit Seife und
seifenähnlichen Erzeugnissen untersagt worden.
Otrtelsburg, den 2. März 1918. Der Landrat. von Poser und Groß Naedlitz.
Bekanntmachung.
Auf Antrag der Reichsstelle für Gemüse und Obst in Berlin
habe ich auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundestat zur
Fernhaltung unzuperlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗
Ember 1915 (RGGl. S 603) dem Kaufmann Albert Kabn in
Querfurt den Handel mit Obst und Dörrobst wegen Unzu⸗
verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb unterfagt. Querfurt, den 21. Februar 1918.
Der Königliche Landrat. von Helldorff.
Bekanntmachung.
. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23 September 1915 (RSBl. S. 603) st dem Albert Joeres in Rhovdt, Odenkirchenerstraße 175, durch Verfügung vom 18. Februar 1918 der Handel mit debens⸗ mitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezovg auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden. — Der von der Anordnung Berroffene hat die Kosten der Bekanntmachung zu tragen.
Rheydt, den 28. Februar 1918.
Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Graemer.
Bekanntmachung.
Dem Kommissionär Kellermann in Fürstenwalde ist auf Grund der Bekan tmachung zur Fer haltung unzuverlössiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (R SBl. S. 603) der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, tinebesondere Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art, untersagt worden.
Seelow, den 20. Februar 1918. 1.“ Der Landrat. J. V.: Fürst.
Bekanntmachung.
8 Dem Fabrikmeister Friedrich Becker, wohnhaft in Wald, Gräfratberstraße Nr. 30, ist gemäß § 1 der Bekanutma hung des Bandesrats vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzu⸗ verlässitger Personen vom Handel, der Handel mit Lebens⸗ mitteln untersagt worden.
Wald, den 28. Februar 1918. Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister. Heinrich.
Preußen. Berlin, 7. März 1918. 8
Auf das vom Präsidium des Reichstags an Seine Majestät den Kaiser gerichtete Glückwunschtelegramm aus Anlaß des Friedensschlusses mit Rußland ist an den Vize⸗ präsidenten des Reichetags Dove laut Meldung des „Wolff⸗ schen Telegraphenbüros“ nachstehende Antwort eingegangen: Herzlichen Dank für das Telegramm des Reichstaga, dessen Fassung mich fehr erfreut hat. Der völlige Sieg im Osten er⸗ füllt mich mit tiefer Dankbarkeit. Er läßt uns wieder einen der großen Momente erleben, in denen wir ebrfürchtig Gortes Walten in der Geschichte bewudern können. Welch eine Wendung durch Gottes Fügung! Die Heldentaten unserer Truppen, die Erfolge unserer großen Feldherren, die, bewunderungswürdigen Leistungen der Heimat warzeln letzten Endes in den sittllicken Kräften, im kategorischen Imperativ, die urserm Volk in harter Schule anerzogen sind. Sie werden uns auch du ch die entscheidenden Schlußkämpfe hindurchtragen, endgültigem Siege emngegen. Bei den großen Aufgaben, die uns Friedensschluß, Wiederaufban und Heilung der Kriegewunden stellen werden, wünsche Ich Meinem geltebten deutschen Volk die alte geschlchtliche Erfahrung, daß Einigkeit stark macht. Möchte es mit starkem Whrkl chkeitssinn, mit urbeugsawem („lauben an sich selbst und seine Mission, mit starkem Staatsg fühl und stolzer Freude am Vaterland an die neue Zeit und ihre Aafgaben herantreten, mit Mir und Meinem Hause durch die altbewahrten Bande geger scitigen Vertrauens verbunden! Ich zweifle nicht, daß aus den Srürmen und Opfern dieser Zeit eine reiche, Parke und glückliche Zukunft erwachsen wird. Das Befinden des Reichstags⸗ prästzenten Kaempf begleite Ich mit besten Wünschen für baldige Genesung. Wilhelm I. R.
— Personen vom Handel vom 23. September 1915 und den dazu ergangeren Aus. führungsbestimmungen vom 27. September 1915 wegen Uazuverlässig⸗ 8
Der Präsident des Abgeordnetenhauses Dr. Graf von Schwerin⸗Löwitz hatte aus dem gleichen Anlaß folgende hegrüͤßung an Seine Majestät den Kaiser zönig gerichtet: 8 Könichis Aaioß des gestemm an unseter Oftfront vollzogenen sieo⸗
eichen Friedenesch usses mit Rußland, wie wir ihn in eister Linie pen unvergängl chen R hmestaten ur sereg Heeres und selner groß'n
übrer verdanken, wollen Eure Mojestät auch die ehrerbietigsten Glücwünsche des Preußischen Abneordneten bauses zu vieser veuen Sicherung unse,er Ostsrerzen und veuen Wahrung des Heutsch⸗ tums in den b nochbarten deulschen Ordensländern huldvohl ent⸗ gegen nehmen. Gotz, der Heer mwolle Emer Maoje ät vergönnt sein lassen, unserm Volke zu diesem Teilfrieden bald einen gleich siegreichen aflgemeinen deutschen Frieden mit allen unseren Feinden bereiten zu können.
Darauf ist gestern folgende Antwort eingegangen:
Helichen Dack für den treuen Gruß des Aegeordnetenbauseg! Der Sieg im Osten gebört zu den crößten Erfolgen der Welt⸗ geschichte, dessen Bereu ung erst die Enkel richtig würbigen werden. Daß er das Deusschtum der kalt schen O dersländer vach mersch⸗ lichem Ermessen sür alle Zeiten sichert, in Mir eine große Freude und Genugtunng. Gort lasse baldigen endgültigen Sieg folgen! Ich bin voll tiefer Dankbarkett gegen das Heer und seine großen Füͤhrer. Wilhelm R.
———
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten der Ausschuß für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen, für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Eisenbahnen, Post und Teleg raphen, die vereinigten Uusschigf für Handel und Verkehr und für Justiz⸗ wesen, der Ausschuß für Justizwesen, die vereinigten Aus⸗ schüsse für die Verfassung, für Justizwesen, für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen, der Ausschuß für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für das Landheer und die Festungen, für das Seewesen und für Justizwesen Sitzungen.
Durch einen Erlaß des Kriegsministeriums vom 30. Ja⸗ nuar 1918 haben die bisherigen Grundsätze für die Aner⸗ kennung von Kriegedienstbeschädigung, wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, folgende Erläute⸗ tung und Ergänzung erfahren:
Jede Dienstbeschädigung, die auf die besonderen Verhält⸗ nisse des Krieges zmückzuführen und in der Zeit vom Beginn der Mobilmachung bis zur Beendigung der Demobilmachung erlstten wird, ist als Kriegsdienstbeschädigung anzu⸗ sehen. Besondere Verhältnisse des Krieges liegen im Kriegsgebiet dann vor, wenn sie sich von den in Heimatgebiet zu derselben Zeit allgemein be⸗ stehenden Verhältnissen unterscheiden. Während es im vorderen Teil des Krieasgebiets eines Nachweises, daß derartige Verhältnisse vorgelegen haben, nur ganz ausnahms⸗ weise bedarf, kann im weiter rückwärts gelegenen Teil des Kriegsgebiets auf diesen Nachweis oft nicht verzichtet werden, jedoch ist bei der Ausübung des mit den militärischen Ope⸗ ntionen zusammenhängenden Kriegsdienstes das Vorliegen be⸗ sonderer Kriegsverhättnisse ohne weiteres anzunehmen.
Im Heimatgebiet genügt für die Anerkennung von Kriegsdienstbeschädigung der Nachweis der Einwirkung besonderer Verhältnisse des Krieges
a. allgemein bei Angehörigen mobiler Formationen,
b. bei Angehörigen immobtler Formationen, sofern sie sich auf dem Marsche in das Kriegsgebiet oder auf dem Rückwege von dort befinden.
Im übrigen kommen für Angehörige immobiler For⸗ mationen im Heimatgebiet als besondere Verhältnisse des Krieges, die hier die Annahme von Kiiegsdienstbeschädigung begründen können, lediglich besonders nachgewiesene kriegerische Ereignisse oder Zustände in Betracht.
Beim Garnison⸗ und Auesbildungsdienst können solche Zu⸗ stände nur dann als vorligend angesehen werden, wenn er⸗ wiesenermaßen lediglich durch den Krieg bedingte und über das Friedenemaß hinausgehende außerordentliche Anstrengungen oder Entbehrungen oder dem Leben und der Gesundheit ge⸗ fähriche Einflüsse vorgelegen haben. Der Tatbestand muß n solchen Fällen besonders einwandfrei geklärt werder . Die persönlichen Verhältnisse des Einzelfalles (vorgeschrittenes Lebensalter, Gesu dheitszustand bei der Einberusung usw.) sind dabei zu berücksichtigen. b
Jede Gesundheitsstörung, die mit einer Kriegedienst⸗ beschädigung in ursächlichem Zusammenhange steht, ist als Kriegsdienstbesch ädigung anzusehen. Hierher können auch Fälle gehören, in denen die von einer Kriegsdienstbeschädigung herrührende körperliche Unbehilflichkeit oder Schwäche erst nach der Entlassung aus dem Militärdienst und nach der Demobil⸗ machung zu einer neuen Erkrankung oder Beschädigung führt.
„Eine Nachprüfung der Fälle, in denen bisher nur Dienstbeschäoigung anerkannt worden ist, lediglich darauf⸗ hin, ob auf Grund der vornehenden Ausführungen nunmehr die Kriegsdienstbeschädigungsfrage zu bejahen ist, findet von Amts wegen nicht statt. —
Etwaige Anträge würden, wenn sie auf dem Offiziers⸗
bensionsgesetz beruhen, beim Kriegsministerium (Pensions⸗ abteilung), wenn sie auf dem Mannschaftsversorgungs⸗ gesetz beruhen, bei dem zuständigen Bezirksfeldwebel und, wenn sie auf dem Militärhinterbliebenengesetz beruhen, bei der zuständigen stellvertretenden Korpsintendantur anzu⸗ bringen sein. Jon.Soweit Nachprüfung auf solchen Antrag erfolgt, ist im Falle nachträglicher Anerkennung von Kriegsdienstbeschädigung ie Kriegszulage von dem Monat, ab zuständig, in dem der zur Anerkennung auf Grund dieses Erlasses führende Antrag gestellt wurde, für einen vor dem 1. Januar 1918 liegenden Feltraum aber nur insoweit, als nicht schon eine unanfechtbare Entscheioung vorliegt, d. h. als das Klagerecht noch nicht ver⸗ oren gegangen ist.
—
Von der Zentralstelle für das Trocknungswesen sind die auf Grund der ö“ vom 7. Dezember 1916 nurchgeführten Erhebungen über Trocknungseinrichtungen nun⸗ 1 in einem Werk zusammengestellt, das unter der Be⸗ zeichnung „Entwicklung und Stand der Trocknung land⸗
chaftlicher Erzeugnisse mit einem Verzeichnis Deutschland vorhandenen Trocknungsbetriebe
der Zentralstelle herausgegeben ist. Das Werk umfaßt
- gbem Verzeichnis der in Deutschland vorhandenen etwa vollsö rockaungsbetriebe für land wirtschaftliche Erzeugnisse eine ündige Statistik der in den letzten vier Betriebsjahren
verarbeiteten Mengen Rohware und der hergestellten Trockenware, ferner ein Verzeichnis aller Lieferanten 8 Trockaungseinrichtungen und Hilfsmaschinen, der für a8 Trocknunge gewerbe in Betracht kommenden Kriegs⸗ wirtschaftsstellen und der Literatur des Trocknungswesens. die Einleitung enthält eine Beschreibung der hauptsäch⸗ lichsten Einrichtungen zum Trocknen landwirtschaftlicher Er⸗ zeugnisse. Der Gesamtinhalt des 274 Druckseiten starken Buches bielet einen Uc berbli k über die Entwicklung des für die Volks⸗ ernährung so wichtig gewordenen landcwirtschaftlichen Trocknungs⸗ wesens, wie er in gleicher Vollständigkeit bisher noch nicht vo⸗ lag. Das Werk, das zum Preise von 17,50 ℳ von der entralstelle für das Trocknungswesen, Berlin W. 9, Köthener Straße 38, zu beziehen ist. dürfte für alle Stellen, die mit der Trock⸗ ung landwirtschaftlicher Erzeugnisse zu tun haben, als Nachschlagewerk von besonderem Werte seit
Württemberg.
„Anläßlich des Friedensschlusses mit Rußland hat zwischen Ihren Majestäten dem König und dem Kaiser ein Depeschenwechsel stattgefunden. Auf den telegraphischen Glück⸗ wunsch Seiner Majestät des Königs ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendes Antworttelegramm Seiner Majestät des Kaisers eingegangen:
Seiner Majestaͤt dem Köntg, Stuttgart.
— Gatt ist mit unseren Heerfübrern und unseren Truppen gewesen. Sie haben uns den Frieden im Osten cebracht, den wir brauchten, um unsere Grenzen zu sichern und deutschem Blut Hilfe zu bringen Noch steht schweres Ringen uns bevor, aber deutscher Mut und deutsche Ausdauer werden uns richt verlassen. Hatbe von Herzen Donk für Dein treues Czedenken in diesem Moment der stollen Freude. In alter Freundschat Wilhelm.
— Seine Majestät der König Friedrich Auagust von Sachsen ist gestern vormittag zum Besuch Ihrer Ma⸗ jestäten des Königs und der Königin in Stultgart eingetroffen.
Hesterreich⸗Ungarn.
Im österreichischen Abgeordnetenhause machte gestern zu Beginn der Sitzung der Ministerpräsident Dr. von Seidler Mitteilung von der Unterzeichnung des Vor⸗ friedens mit Rumänien und gab den Inhalt des Ver⸗ trages bekannt. Der Ministerpräsident schloß mit den Worten:
„Ich erlaube mir, das Haus aufrichtig dazu zu begluckwunschen, daß durch das militärische und politische Zusammenwirken Oesterreich⸗ Ungarns mit seinen treuen Verbündeten diese neue mwichtige Etappe auf dem Wege zum ollgemeinen Frieden erreicht worden ist.“ (eeb⸗ haßter, lang anhaltender Beifall und Händeklatschen.)
Polen.
In Warschau ist eine Abordnung der Offiziere des Korps des Generals Musnicki eingetroffen, um mit dem Regentschaftsrat Verbindung zu suchen und ihm die Wünsche des polnischen Korps zu unterbreiten. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, betreffen diese Verhandlungen, die im Einverständnis mit dem Generalgouvernement vor sich gehen, die Frage, wie das polnische Korps nach Friedensschluß als Kader der künftigen polnischen Armee dienen soll. Die Rücksprachen be⸗ ruhen auf der Vereinbarung die am 25 und 26 Februar in Bo⸗ bruiek zwischen dem General Musnicki und dem Bevollmächtigten des Oberbefehlshabers der deutschen Osttruppen, Major von Wulffen,
Warschau abgeschlossen worden ist. Nach der Vereinbarung,
die von der „Deutschen Warschauer Zeitung“ im Wortlaut ver⸗
öffentlicht wird, ist das polnische Korps eine neutrale Truppe, der ein näher umgrenztes Gelände zur Sicherung gegen bolsche⸗ wistische Anschläge zugewiesen wird. Das polnische Korps kämpft nur, wenn es in diesem Gebiet angegriffen wird, und ist in diesem Falle dem deutschen Oberbefehl unterstellt, sofern deutsche Truppen an der Abwehr des Angriffs beteiligt sind. Auf dem Gefechtsfelde führt der dienstälteste deutsche oder polnische Offizier das Kommando. Der Du chmarsch deutscher Truppen durch das Gebiet ist jederzeit gestattet. Minsk wird bis zum 27. Februar von den polnischen Truppen geräumt. Das polnische Korps besetzt mit entsprechend starken Kräften den Bahnknotenpunkt Shlobin und Mohilew. Unter „Polnisches Korps“ wird das erste polnische Korps und diejenigen Angehörigen anderer polnischer Korps verstanden, die sich dem Befehl des Kom⸗ mandeurs des ersten polnischen Korps unterstellt haben. Die
Rückkehr deutscher Gefangener noch Deutschland ist mit allen
Mitteln zu unterstützen. Der Vertrag tritt sofort in Kraft.
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Großbritannien und Irland.
Im Unterhause brachte der Erste Lord der Admiralität Geddes den Voranschlag des Flottenhaushalts ein.
— Aus verschiedenen Teilen Irlands werden vereinzelte Sinnfeiner⸗Unruhen gemeldet. Einer Reutermeldung zufolge ist der Führer der irischen Nationalisten John Edward Redmond vorgestern nacht gestorben.
Frankreich. Der Ministerrat hat den Gesetzentwurf, betreffend die Einstellung des Jahrgangs 1919, genehmigt. Der Entwurf wird später der Kammer zugehen.
Rußland.
Die russische Friedensabordnung ist nach einer Havasmeldung vorgestern nach St. Petersburg zurück⸗ gekehrt. Trotz der Unterzeichunung des Friedens hat die Regierung beschlossen, mit der Verlegung der Staatseinrichtungen nach Maoskau, Nischninowgorod und Kasan fortzufahren. Wie die Petersburger Bätter melden, wurde vorgestern mit der Verlegung der Kommsssariate für Auswärtige Angelegenheiten, für das Verkehrswesen und die Finanzen begonnen. Die Regierung wird bald eine Erklärung veröffentlichen, daß es notwendig sei die Hauptstadt nach Moskau zu verlegen, „da es unmöglich sei, die Hauptstadt an der Grenze des Staates zu belassen, wenn Petersburg zu einem Freihafen erklärt sein werde“.
— Der Zeitung „Politiken“ zufolge wurde am 1. März im Smolny⸗Institut ein Vertrag unterzeichnet, der die Be⸗ ziehungen zwischen Rußland und Finnland ordnet. Rußland tritt alles unbewegliche Eigentum ab wie Gebäude, Fabriken, Telegraphen, Eisenbahnen, beschlagnahmte Schiffe und Festungen sowie die Gebiete am Eismeer. Finnland tritt die Eisenbahn von Valkeassari bis St. Petersburg ab,
im Generalstabe des Generalgouvernements in
sowie die Telegraphenkabel nach Rußland. Die Festung Ino wird russisch. Rußlond verleiht den finnischen Arbeitern alle Rechte, und Finnland verschafft den Russen Erleichterungen. Außerdem zieht Rußland sofort seine Truppen aus Finnland zurück. Das Telegramm ist unterzeichnet von der Abteilung des finnischen Volkskommissariats für Auswärtige Angelegen⸗ heiten. Nach „Wolffes Telegraphenbüro“ handelt es sich offenbar um einen Vertrag zwischen der russischen und der finnisch⸗sozialistischen Nebenregierung in Helsingfors. Tpanien.
Die neue Kammer wird sich nach einer Meldung der „Agence Havas“ folgendermaßen zusammensetzen: 95 Demo⸗ katen, 39 Anhänger Romanones, 30 Anhänger Albas, 10 unabhängige Liberale, 93 Konservatioe, 27 Anhänger Mauras, 25 Anhänger La Ciervas, 3 unabhängige Konser⸗ vative, 9 Anhänger Don Jaimes, 2 Katholiken, 1 Agrarier, 15 Republikaner, 9 Reformisten, 6 Soziatisten, 1 unabhängiger Republikaner, 20 Katalonier, 3 nationalistische Republikaner, 3 katalonische Nationalisten, 7 baskische Nationalisten, 1 asturi⸗ scher Regionalist, 1 andalusischer Regionalist.
9 Miederlande.
Das Ministerium des Aeußern teilt nach einer Meldung des „Wolffschen Telegrophenbüros“ mit, daß die deutsche Regierung die Zulassung einer niederländischen Kommission, die den Bedarf von Sand und Kies für bürgerliche Zwecke im besetzten Velgien und Nardfrankreich untersuchen sollte, abgelehnt habe. Die deutsche Regierung sei bereit, vorläufig von der Durchfuhr von Sand und Kies abzusehen, um der niederländischen Regierung Schwierigkeiten zu ersparen. Sie bleibe aber auf ihrem Rechtsstandpunkt und behalte sich vor, auf die Angelegenheit zurückzukommen.
Dänemark.
„Ritzaus Büro“ meldet, daß in Kopenhagen vom 27. Fe⸗ bruar bis 5. März eine skandinavische Warenaustausch⸗ beratung stattgefunden hat, auf der die Abgeordneten der drei Länder gleichlautende Vorschläge zur Aufrechterhaltung und Fartsetzung des Warenaustausches machten. Die Kon⸗ ferenz schlägt vor, ständige Vertretungen für die Fortsetzung der Verhandlungen zu ernennen und ständige Büros zu errichten. 8
Schweden.
Der Ministerpräsident Dr. Eden gab gestern in der Zweiten Kammer Antwort auf die von dem Abgeordneten Thore (Rechtspartei) eingebrachte Interpellation über die Absichten der Regierung, den Finnen zu helfen, die auf die Inseln im Finnischen Meerbusen geflüchtet waren.
Laut Melrung des „Wohffschen Telegraphenbüros“ ertlä te der Minitlterpräsidenz, daß er nicht genau verstehe, was der Inte pellant beabsichtige. Fahs er ein bewaffnetes Einschreiten wönsche, so könne ibn die Regierung nicht befriedigen. Dorch das Eingreisen des schwerischen Geschäftsnäoers in Helsingfors seien inzwllchen in einigen Ortschaften aute Ergebnisse erselt worden, und man hoffe, solche auch derewo erzielen zu können. Viele Flüchtlinge hätten sich den Roten Garden gefangen gegeben und würden als K iegegetangene nach internationalem Recht unter der Kontrolle der schwedischen Gesandt⸗ schaft behandelt werden Die Regierung sei bereit, asf diese Weise jedweder Genppe von Finnländern, die sich in Notlage besi den, zu helfen. Der Interpellant tadelte die Regierung, deren Politik in Finnland eine bittene Stimmung gegen Schweden erzeugt habe. „Schmweden bat uns verroten, soge man. Man müsse beweisen, daß dies nicht wahr sei. Graf Hamilton, der jetzige Fuͤhrer der Links⸗ pattei, machte Thore den Vorworf, daß er Schweden in den Krieg zvingen wolle, und dankte der Regterung für ihre Hallung und Hand⸗ tungswesse. Der Linkssonlalist Mansson forderte die Regterung auf, ihren groben Fehler, Truppen vach Alaund zu senden, dadurch wieder gut zu machen, daß sie diese Truppen gleich zurückberufe.
— Wie „Nya Dagligt Allehanda“ erfährt, ist zwischen den schwedischen Jungsozialisten und der revo⸗ lutionären Regierung in Helsingfors ein förmliches Abkommen getroffen werden, um in Schweden mit finnisch⸗russischer Unterstützung im Frühling eine Revolution zu ermöglichen. Danach sollten die Parteifreunde in Schweden von ihren finnischen und russischen Genessen durch eine Flottenaktion unterstützt werden, sobald die Onsee fahrbar wird. Der Russe Kameniew hielt sich in Stockholm auf, um die Möglichkeiten für das geplante große Unternehmen zu untersuchen und außerdem Geldmittel für die Vorbereitungen zur Verfügung zu stellen.
Finnlaud. 1 Das Haupiquartier in Wasa meldet „Wolffsch Telegraphenbüro“ zufolge vom 4. März neue kleinere Erfolge der Weißen Garde, aber auch einen Mißerfolg. Nach vier⸗ stündigem erbitterten Kampfe nahmen die Truppen von Savolak unter Leutnant Cronstedt Hyllostensalmi, mußten aber, durch überlegenen Feind gezwungen, sich zurückziehen. Durch Maschinengewehrfeuer wurde dabei eine mit Sprengstoff be⸗ ladene Fuhre entzündet, wodurch große Verluste unter der Weißen Garde hervorgerufen wurden. Wie mehrere Stockholmer Blätter aus Finnland melden, haben die Weißen Gardisten Björneborg genommen.
8 X.“ 1“
em
v “ 8 öb“ 8 Der Bundesrat hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro meldet, auf das Ersuchen der italienischen Regierung die schweizerische Gesandtschaft in St Petersburg mit der Vertretung der italienischen Interessen in Rußland
bis auf weiteres betraut.
— Nach einer Meldung der „Schweizerischen Depeschen⸗ Agentur“ besagt eine Mitteilung des Militärdepartements:
Nach den bis jetzt vorltegenden, aus nicht fizieher Qrpelle stammenden Meldungen ging der spanische Dampfer „Sar⸗ dinero“, der ausschließlich eine für die Eidgenossenschaft be⸗ stimmte Sendung von etwa 1000 Tonnen Weizen, 1000 Tonnen Roggen, 900 Tonnen Mehl geladen hatte, am 28. Febrvar 20 Meilen westlich Casahlanca durch Torpedierurg unter. Der Bundesrat muß bestimmtere Nachrichten unseres d plomatischen Ver⸗ treters abwarten, um in der Sache eine Entscheidung fassen zu kö nen. Sardinero“ ist das erste von 472 seit Kriegsausbruch füc das Ober⸗
kriegskommissartat verwendeten Schiffen, das torpediert wunde.
Zu dieser Mitteilung bemerkt „Wolffs Telegraphenbüro“ es müsse betont werden, daß die Meldungen über die Torpedierung aus nichtamtlicher Quelle stammen und nicht glaubwürdig klingen.
Türkei.
In der Kammer der Abgeordneten verlas der
ünterimistische Minister des Aeußern der „Agentur