Enteignung von Grundeigentum in der Gemeinde Worringen durch den auf Grund Allerhöchster Ermächtigung ergangenen Erlaß des Staatommisteriums vom 3— Februar 1918 verliehen worden ist, wird nunmehr auf Grund des 8 1 der Aller⸗ höchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignunas⸗ verfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Be⸗ schäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesetz'amml. S. 57) und 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) bestimmt, daß bei der vorbezeichneten Enteignung von Grundeigentum das vereinfachte Enteignungsoerfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung Anwendung findet.
Berlin, den 15. Februar 1918. Das Staatsministerium.
Friedberg. von Breitenbach. Graf von Roedern. von Waldow. Spahn. Schmidt. von Eisenhart⸗Rothe. Hergt.
Drews. Wallraf.
Erlaß des Staatsministeriums,
betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗
eignunasverfahrens bei dem Bau einer Hoch⸗
spannungsleitung von Piesteritz im Kreise Witten⸗
berg nach dem bei Rummelsburg (Stadtkreis Berlin⸗
Lichtenberg) zu errichtenden Umspannungswerk durch den Reichsfiskus.
Vom 17. Februar 1918.
Auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Verordnungen vom 27. März und 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das ver⸗ einfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften der Ver⸗ ordnung bei dem Bau einer Hochspannungsleitung, die von Piesterrtz im Kreise Wittenberg nach dem bei Rummelsburg (Stadtkreis Berlin⸗Lichtenberg) zu errichtenden Umspannungs⸗ werk durch den Kreis Wittenberg im Regierungsbezirk Merse⸗ durg und die Kreise Jüterboa⸗Luckenwalde und Teltow im Re⸗ gierungsbezirk Potsdam geführt werden soll, Anwendung findet, nachdem zu der Ausführung der Leitung dem Reichsfiskus, vertreten durch den Reichskanzler (Reichsschatzamt), das Ent⸗ eignungsrecht durch den auf Grund Allerhöchster Ermächtigung
ergangenen Erlaß des Staalsministeriums vom 8. Februar 1918 verliehen worden ist. v“ 1 Berlin, den 17. Februar 1918. Das Staatsministerium. Friedberg. Graf von Roedern. Schmidt.
von Breitenbach. Sydow. von Waldow. Spahn. Drews. von Eisenhart⸗Rothe. Hergt. Wallraf.
ir iiaenimechangg—
über die Genehmigung der Notverordnung zur
Ergänzung der Verordnung vom 14. September 1916,
betreffend den Erwerb von Reichskriegsanleihe für
Stiftungen, standesherrliche Hausgüter, Familien⸗
fideikommisse, Lehen und Stammgüter (Gesetz⸗
samml. S. 121), vom 30. August 1917 durch die beiden Häuser des Landtags.
Vom 25. Februar 1918.
Der auf Grund des Artikel 63 der Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 erlassenen Verordnung zur Ergänzung der Verordnung vom 14. Sepiember 1916, betreffend den Erwerb von Reichskriegsanleihe füt Stif⸗ tungen, standesherrliche Hausgüter, Familienfideikommisse, Lehen und Stammgüter (Gesetzsamml. S 121), vom 30. August 1917 (Gesetzsamml. S 83) haben die beiden Häuser des Land⸗ tags die verfassungsmäßige Genehmigung ertellt. “
Berlin, den 25. Februar 1918.
Das Staatsministerium.
Friedberg. von Breitenbach. Sydow. Graf von Roedern. von Waldow. Spahn. Schmidt. von Eisenhart⸗Rothe. Hergt.
Drews. Wallraf.
der geistlichen und angelegenheiten.
Dem Seminardirektor Dr. Becker ist das Direktorat des Lehrerinnenseminars in Burgsteinfurt,
dem Seminardirektor Dr. Lechner das Direktorat des
Lehrerseminars in Schlüchtern verliehen worden.
Ministerium Unterrichts⸗
Ministerium für Handel und Gewerbe.
. Dem Direktor im Ministerium für Handel und Gewerbe
von Meyeren ist der Vorsitz und dem Direktor in dem⸗
selben Ministerium Dr. Neuhaus der stelloertretende Vorsitz in der Königlichen Technischen Deputation für Gewerbe über⸗ tragen worden.
Ministerium des Innern. Dem Oberregierungsrat Wohlfahrt ist die Leitung der Finanzabteilung in Angelegenheiten der direkten Steuern bei der Regierung in Marienwerder übertragen word
Justizministerium.
Die Rechtsanwälte Dr. Giese und Klöpper in Briesen sind zu Notaͤren für den Bezirk des Oberlandesgerichts in Marienwerder mit Anweisung des Amtssitzes in Briesen er⸗ nannt worden.
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Dem Oberforstmeister Lent ist die in Aachen zum 1. Juli d. J übertragen
Oberforstmeisterstelle worden.
Bekanntmachung.
erm 18 September 1917 gegen die Handelsfrau Elisa⸗ beth Droese, Obergquerstraße .3, erlassene Verbot des
Handels mit Obst und Gemüse aller Art wird aufgehoben. Allenstein, den 12. März 1918. Die Stadtpolizeiverwaltung.
— ——
Bekanntmachung.
Meine Anordnung vom 7. Dezember 1917, wodurch den Ehe⸗ leuten Häandler Heinrich Albring in Merklin de der Handel mit Lebensmitteln und sonnigen Gegenständen des täglichen Bedarfs bis auf weiteres untersagt wurde, hebe ich hier⸗ durch wieder auf.
Dortmund, den 7. März 1918.
hiermit wieder
G. Zülch.
———
Bekanntmachung.
Dem Schuhmacher Pietro Miotty, Norrenbergerstraße 1, ist durch Verfügung der Polizeiverwaltung vom 27. Februar 1918 auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 jeder Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln undmit sonstigen Gegenstaͤnden des täglichen Bedarfs wegen Un⸗ zuverlässigkeit untersagt worden. — Die Kosten dieser Bekannt⸗ machung hat Mtotty zu tragen. “ Buarmen, den 12. März 1918.
Die Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler.
Bekanntmachung.
öu Emil Hönder, Klingelhollstraße 15, ist durch Verfügung der Polizeiverwaltung vom 26. Fedruar 1918 jeder Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln und mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Grund der Verord⸗ nung des Bundesrats vom 23. September 1915 wegen Unzu⸗ verlässigkeit untersagt worden. — Die Kosten dieser Bekannt⸗ machung hat Hönder zu tragen. “ Barmen, den 13. Mäaͤrz 1918. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) babe ich dem Hadelsmann Peter Vondav, Berlin, Garten⸗ straße 90, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln wegen Unzuverlaͤssigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrijeb untersagt.
Berlin⸗Schöneberg, den 13. März 1918. 8 Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.
8
11ö11“
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann August Ludwig, Berlin, Seelower⸗ straße 8, durch Verfügurg vom heuttgen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegea Unzuverlässigkelt in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 4
Berlin⸗Schöneberg, den 13. März 1918.
Der Pelizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.
— —— 8
9* 8 6
Bekanntmachung.
Dem Schuhmachermeister August Neumann in Bunzlau, Markt 14, wird der Handel mit Schuahwaren eigener oder fcemder Erzeugung wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handels⸗ benieb hiermit untersagt. — dn v1“
Bunzlau, den 12. März 1918.
Die Polizeiverwaltung. R chter.
Bekannrmachung.
der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fern⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) ist dem Altbäͤndler Abraham Fillen⸗ baum und dessen Tochter Pausa Fillenbaum, Buttermarkt 44 wohnhaft, der Handel mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren und den aus diesen Schuhwaren aller Art untersagt worden.
Cöln, den 6. März 1918.
Gemäaß § 1
“
———
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässige, Personen vom Hanrel (RGZl. S. 603), haben wir dem Güffetiter Heinrich Höch sowte dessen Ehefrau Maria Höch, geb. Börding, in Dortmund, Kielstraße Nr. 27, Handel mit Lebens⸗ mitteln aller Art sonie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Lebensbedarss wegen Unzvverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. — Lie Kosten der amtlichen Be⸗ kanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von den Betroffenen zu tragen.
Dortmund, den 12. März 1918.
Lebensmittelpoltzeiamt. Tschackert.
Bekanntmachung.
3
8 22 8
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 betreffend die Fernbaltung unzuve läisiger Personen vom Handel (RℳSBl. S. 603), haben wir dem Handler Heinrich Meier in Dortmund, Nordstraße Nr. 52, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermittelu aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigteit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amt⸗ lichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tnagen. 5
Dortmund, den 12. März 1918.
Lebenemittelpolizeiamt. Tschackert.
Bekanntmachung. 1 E1“
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlä siger Personen vom Handel (RSBl. S. 603) haben wir dem Händler Otto Uffenkamp in Dortmund, Blumenstraße Nr. 41, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegen⸗ ständen des täglichen Lebensbedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf di sen Handelsbetrieb untersagt. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Deutschen Reichs⸗ entejaat und im amtlichen Kreisbhlatt sird von dem Betroffenen zu ragen.
Dortmund, den 12. März 1918. 1
Lebenkmittelpoltzeiamt. T schackert.
gefertigten Erzeugnissen sowie
Bekanntmachun
“ 4 Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 02. Septemb betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom 1”, (RSBl. S 603), haben wir dem Handler Wilhelm ende Dortmund, Josefstraße Nr. 22, den Handel mit Leb biel b Futtermitteln aller Art sowie mit sonstigen G⸗ und ständen des täglichen Lebensbedarfs wegen UazuverIa gene⸗ in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. — Die Fläffigket amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsa,; osten der im amilichen Kreisdlalt siad von dem Betroffenen zu und Dortmund, den 12. März 1918. b . Eebensmittelpolizeiamt. Tschackert.
— —
. * Bekanntmachung. Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Se betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Snee zaonder 8l (RSBl. S. 603), haben wir der Häadlerin Chefraa A.Daagel Wortmann, geb. Auffermann, in Dortmand, zuste
Nr. 13, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermit: Ostwl Art sowie mit sonstigen Gegenständen d zln allr Lebensbedarfs es täglichen
wegen Unzuverlässigkeit in be⸗ — Handelsbetrieb untersagt. — Die Kosten der amtschen ese machung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreh.
blatt sind von der Betroffenen zu tragen. Dortmund, den 13. März 1918. 1 8 Lebensmittelpolizeiamt Tschackert.
Bekanntmachung.
Der Ehefrau des Karl Grzech, Berta eb. Bi Wanne, Oststraße Nr. 9, habe ich auf Grund 884 Pecen1ae., n; Bundesrats vom 23. Septemder 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603 es der dazu ergangenen Ausfuhrungshestimmungen des Herrn Mmifter 1 Handel und Gewerde vom 27. September 1915 den Handel m Handelsbetrieb unterfagt.
Gelsenkirchen, den 12. März 1918.
Der Landrat. J. V.: Schröer.
Bekanntmachung.
Dem Händler Albert Gesemann und dessen Ekeftau Erya
Gesemann, wohnhaft in Goslar, Wohldenberger Straße Nr. 18 wird auf Grund der Bekanntmachung des Bundegsrals zur Fein⸗ haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der dazu vom Herrn Mtnister für Handel und Geweih⸗ erlassenen Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 der Handel mit Kolontalwaren, Lebensmitteln und allen Gegenständen des täͤglichen Gebrauchs kett in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Geslar, 13. März 1918. 1 Städtische Polizelverwaltung. Klinge.
— — —
Dem Kaufmann Reinking in Bab Rothenfelde ist auf Grund der Bundestatsverordnung zur Fernhaltung unzuverläͤssiger
Personen vom Handel vom 23. September 1915 das Geschäft in Manufaktur⸗ und Kolontalwaren sowie auch die
9
Drogerie und der Schenkwirtschaftsbetrieb wegen
Unzuverlässigkeit geschl. ossen worden. Iburg, den 29. Februar 1918. Der Landrat. von Breitenbuch.
68
Bekanntmachung.
Dem Schlachtermeister Heinrich Schlöndorff Marienstrate Nr 18, ist heute auf Grund des § 1 des Gesetz-s vom 23. Sepiember 1915 und der dazu ergang nen Ausfübrungsbe⸗ stimmungen vom 27. September 1915 der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Handels⸗ artikeln aller Art des Schlachtereigewerbes, wegen Unzu⸗ verlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb von uns unter⸗ sagt worden. — Zugleich ist Schlöndoeff für verpflichtet erklätt worden, die durch das Verfahren v rursachten baren Auslagen, ins⸗ besondere die Gebühren schriebenen öffentlichen Bekanntmachungen, zu e“
Minden, den 7. März 1918.
Bekanntmachung.
„Auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässi er Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Re che⸗ Gese tzblatt S. 603) ist dem Albert Schulte in Reunscheid, Papenbergerftraße 63, der Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs unter Auferlegung der Kosten der Veröff ntli hung untersagt worden.
Remscheid, den 12. März 1918.
Der Oberbürgermeister. J. V.: Gertenbach.
Bekanntmachung.
Auf Prund der Bundesratsverordnung, betreffend die Ferahaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichsgesetzblatt Seite 603), haben wir der Ebefrau des Kauf⸗ manne Oito vom Hagen, Mathilde geb. Pipo, in Witten, Ardbeystraße 35, den Handel mit ettwaren aller Art wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diesen Handelebetrieb bis auf weiteres untersagt. — Die durch Veröffentlichung dieser Bekanntmachung verursachten baren Auslagen sind von der Betroffenen zu erstatten.
Witten, den 14. März 1918.
Die Polizeiverwalturg. Laue.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsomml. S. 357) sind bekannt gemacht: st
1. der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. Plae⸗ 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsminifterlun vom 30. Januar 1918, betreffend die Verläͤngerung der Fn dauer des der Stadt Düsseldorf durch den Staaleministerialenneh vom 27. August 1914 zur Ausführung öff ntlicher Anlagen bir. liehenen Entergnungsrechts, durch das Amisblatt der Könter, g. gierung in Doss⸗ldorf Nr. 7 S. 35, augae eben am 16. Febrva dft
2. der auf Grund Allerhöchner E mächtigung vom 16. xlig 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staat ministerm . vom 3. Februar 1918, betieffend die Verl' thung deo E. tetannae rechts an die Farbenfabr ken vormals Friedrich Bayer & g Leve küsen jur Erwesterung bereits bestehender und Errichtung ö Fabrskanlagen in der Gemeinde Worringen, Kreis Cöln Land, aug⸗ bdas Amtsblatt der König l. Regierung in Cöln Nr. 7 S. 35,
gegeben am 16. Februar 1918;
Lebensmitteln wegen Unzuverlässigkett in bezug auf diesen
wegen Unzuverlässig⸗
in Minden,
für die im § 1 der Verordnung vocge⸗
rund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August
S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums
1914 (¶₰ bräar 1918, beuteffend die Verleihung des Entelanungs⸗
vom 8. ** Reichefiskus, vertreten durch den Reichskanzler (Reichs⸗
ꝛechts für den Bau einer Hochspanvungsleitung von, Piesterit
schasam⸗, Wittenberg nach dem bei Rummelsburg (Stadtkrets
sn Krahtenberg) zu errichtenden Umspannungswerk, durch die
erlin⸗? .
Imtsblänte or. Revierung in Merseburg Nr. 8 S. 29, ausgegeben am 23. F. beuar 1918, und 9 1
der Königl. Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin
Nr. 9 S. 81, ausgegeben am 2. März 1918.
ARichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 18. März 1918.
In der am 17. März unter dem Vorsitz des Stell⸗ vertreters des Reichskanzlers, Wirklichen Geheimen Rats on Payer abgehaltenen Vollsitzung des Bundes⸗ das fanden die Friedensverträge mit Rußland und Finnland nebst den dazu gehörigen Nebenverträgen die Zustimmung des
Bundesratszs. 8 8
3
98
Der mit der zeitweiligen Wahrnehmung der diploma⸗ tischen Vertretung des Reichs bei der Regierung der Ukrai⸗ nischen Volksrepublik betraute Botschafter a. D. Freiherr von
Numm ist am 15. März in Kiew eingetroffen.
Am 4. März d. J. ist in Brest⸗Litowsk von den zum Abschluß der Friedensverhandlungen mit Rußland dahin ent⸗ sandten Bevollmächtigten der Vierbundmächte einerseits und den Abgeordneten der Ukrainischen Volksrepublik andererseits das bereits im österreichischen Abgeordnetenhause angekündigte Protokoll über die polnisch⸗ukrainische Grenze unter⸗ zeichnet worden, das, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendermaßen lautet:
Da Zweifel über btie am 9. Februar in Brest⸗Litowe k’ zwischen U’garn, Bulgarien und der Türket einerseits und der Uerainischen Volksrepublik andererseits geschlossenen Friedensvertrags intstanden sine, haben die Regierungen der genannten Mächte beschlossen, diese Zoweifel durch eine ergänzende Erklärunga zu beseitigen, und haben ihre zu den Friedensvadandlungen mit Rußland nach Brest⸗Liton ek enisandten Bevollmächtigten (folgt die Aufzählung der Bevollmäch⸗ ngten) b auftragt, nachstehendes zu erklären:
Zur Wim idung von Mißverständnissen bei Auslegung des Punkts 2 des Artikels I1 des am 9. Fedruar 1918 in West⸗Litowsk zwischen Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Bulgarien und der Türkei einerseits und der Ukramischen Volkerepublik andererseits geschlossenen Frie ens zertrags wird festgestellt, das die im zweiten Absatz dieser Vertragebestimmung vorgesedene gemischte Kommission hei Festsetz ung
der Grenze nicht gebunden ist, die Grenzlinie durch die Orte Bilaoraj, Szcezebrzszyn, Krastnostw, Pugaszow, Radin, Meshtretschie, Sarnafi zu leg n, sondern das Recht desitzt, auf Grund des Artikels 1I Punkt 2 dieses Frirden vertrags die sich aus den ethnographischen Verhäͤltnissen und Wünschen der Bevölkerung ergebende Grenze auch östlich der Linte Bilgoraj, Szcezebrzs,v’⸗, Krastnostaw, Pugaszow, Radin, Meshiretschte, Sarnakt zu fübren.
Die erwähnte gemischte Kommision wird aus Vertretern der ver⸗ tragschlteßenden Teile und aus Vertretern Polens gebildet werden, und es wird jede dieser Parteien die gleiche Anzabl von Vertretern zur Kommission entsenden. Die vertta schließenden Teile werden ein⸗ verständlich bestimmen, in welchem Zeitpunkte diese Kommission zu⸗ sammentreten wird.
Ausgefertigt in fünffacher Urschrift in Brest⸗Litowek am 4. März
0 *
Auslegung des Punktes 2, Artik⸗Is II, des Deutschland, Oesterreich⸗
Die deutsche Regierung sieht sich nach einer Meldung des „Wolssschen Telegraphenbüros“ infolge des Verhaltens der englischen Seestreitkräfte in dem von England erklärten Sperrgebiet um die deutche Bucht zu Maßnahmen ge⸗ wungen, die das Befahren dieses Gebiets für die neutrale Schiffahrt äußerst gefährlich machen Die neutrale Schiffahrt wird deshalb hiermit eindringlichst vor dem Befahren des Ge⸗ biets gewarnt unter Hinweis darauf, daß die deutsche Regie⸗ rung für die Folgen keine Gewähr übernimmt, es sei denn, daß das Befahren in Uebereinstimmung mit besonderen An⸗ weisungen geschieht, die in jedem Einzelfall von der deutschen Seekriegsleitung einzuholen sind.
Die Grenze des in Frage stehenden Seegebiets verläuft von dem Schnittpunkt des Breitengrades 575 8 N mit der dänischen Hoheitsgrenze über die Punkte
570 8* N 560 0 N 540 45·N. 530 29-N 530 0‧N
60 0 0 5⁰0 19 9O09] 4 1760 420 4.0 4⁰ 10 0 nach dem Schnittpunkt des Breitengrades des 530 6- N mit der holländischen Hoheitsgrenze. e .“
Die Verhältnisse des Krieges haben es mit sich gebracht, daß eine sehr große Zahl von Oberleutnants und Leut⸗ nants des Beurlaubtenstandes und von in Kriegs⸗ stellen wiederverwendeten verabschiedeten Offizieren der gleichen Dienstgrade ohne eigenes Verschulden verspätet für die Beförderung zum nächsthöheren Dienst⸗ grade in Vorschlag gebracht worden ist. Namentlich sind hier⸗ von Offiziere betroffen, die sich zu der Zeit, als ihr Patent zur
eförderung freigegeben wurde, infolge von Verwundung oder sonstiger Kriegsdienstbeschädigung nicht mehr bei ihrem Truppen⸗ teil befanden. Um Härten, die solche verspäteten Beförderungen im Gefolge haben, zu vermeiden oder zu mildern, werden, wie Wolfs Telegraphenbüro“ mitteili, schon seit mehreren Monaten nh außen in der Vorlage der Beförderungsvorschläge, die ohne Ver chulden der Offiziere ensstanden sind, bei der Be⸗
Uügerung durch entsprechende Vorrückung des Patents auege⸗
Der Verein Deutscher Ingenieure hat sich auf Anregung
an Reichswirtschaftsomts Vea erklärt, einen Stu 18 schsschuß für die Unterfuchung der technisch⸗wirt⸗ ’ aftlichen Fragen der Typisierung und Speziali⸗ Reicung im deutschen Maschinenbau zu bilden. Das müchswirtschafisamt wird in diesem Ausschuß vertreten sein linier nen Zuschuß zu den entstehenden Kosten leinen. Den Richt⸗ nentsprechend, die zwischen dem Verein, dem Reichswirtschafts⸗
und Vertretern der Maschinenbauverbände in einer Sitzung fest⸗ worden sind, soll dieser Ausschuß, wie „Wolffs Tele⸗
graphenbüro“ mitteilt, sich nur mit den technisch⸗wirtschaftlichen Fragen beschäftigen unter Ausschaltung aller rein wirtschaft⸗ lichen Jateressen (Kontingentlerung, Preisbilbung u. dergl.). Seine Tätigkeit will sich auf Sichtung, Zusammenfassung und Verwertung des Materials für solche Industrieverbände be⸗ schränken, deren große Mitgliedermehrheit die Typisierung und Spezialisierung nicht nur für möglich, sondern auch für er⸗ wünscht hält. Die Durchführung der vom Ausschusse vor⸗ geschlagenen Verbesserungen soll den Verbänden selbst über⸗ lassen bleiben. 11..“
SDife Friedensverhandlungen in Bukarest.
Der rumänische erste Vertreter auf der Friedenstagung Donnerstag verabredungsgemäß von Jossy nach Bukarest zurückgekehrt und hat, wie „Wolffs Telegraphenhüro“ meldet, den Vertretern der Zentralmächte mitgeteilt, daß das Ministerium Averescu aus inner⸗ politischen Gründen, die nichts mit der Friedensfrage zu tun hätten, demissioniert habe und ein neues Ministerium noch nicht gevildet sei. Da die Vollmachten der hisherigen rumänischen Vertreter infolge dieser Entwicklung hinfällig ge⸗ worden sind, ruhen zunächst die Hauptverhandlungen. Die Kommissionsberatungen der einzelnen Unterabteilungen der Friedensversammlung werden fortgesetzt.
“ Argetojanu ist am
Kriegsnachrichten. Berlin, 16. März, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.
— 8— Großes Hauptquartier, 17. März. (W. T. B.
1 Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. In Flandern war von Mittag an die Artillerietätigkeit gesteigert. An der übrigen Front beschränkte sie sich auf Störungsfeuer. Es lebte am Abend vielfach auf.
3 Heeresgruppen Deutscher Kronprinz und Gallwitz.
An der Ailette, südwestlich von Berry⸗au⸗Bac, sowie in Verbindung mit einer erfolgreich durchgeführten Uater⸗ nehmung bei Tahure zeitweilig erhöhte Gefechtstätigkeit. Nach zehnstündiger Feuervorbereitung stießen französische Abteilungen westlich von Avocourt auf breiter Front vor. Teils hielt unser Feuer sie nieder, teils warf unsere Infanterie sie im Nahkampf zurück.
Scharfer Artilleriekampf hielt tagsüber und vielfach auch während der Nacht auf dem Ostufer der Maas an. Unsere Infanterie brach an mehreren Stellen zu Erkundungen vor. Kurhessische und waldeckische Stoßtrupps drangen bei Samogneux, badische Kompagnien bei Beaum ont, sächsische Sturmtruppen bei Bezonvaux tief in die feind⸗ lichen Stellungen ein und brachten mehr als 200 Franzosen, darunter einen Bataillonsstab, gefangen zurück. 3 6
Heeresgruppe Herzog Albrecht.
Im Parroy⸗Walde sowie in der Gegend von Blamont Badonviller rege Tätigkeit des Feindes. 1““
— — 1
und
Im Luftkampf und von der Erde aus wurden gestern 17 feindliche Flugzeuge und 2 Fesselballone ab⸗
geschossen.
Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues. Der Erste Generalquartiermeister. “ udendorff.
——
Berlin, 17. März, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues
8
Am 16. März trieb der Feind an zahlreichen Stellen der Westfront stärkere Erkundungsabteilungen gegen unsere Stellungen vor, die überall unverrichteter Sache und mit schweren Verlusten zur Rückkehr gezwungen wurden. Es holten sich bei Gavrelle, südlich Quessant und südlich Marcoing die Engländer blutige Köpfe, während die Franzosen vergeblich das Dorf Serovais angriffen. Der gemeldete französische Vorstoß westlich Avocourt brach kurz nach 6 Uhr Abends, nachdem der 10 stündigen Artillerievorbereitung kurzes Trommelfeuer gefolgt war, in 1600 Meter Breite gegen unsere Stellungen vor. Hier holte sich der Feind außerordentlich schwere blutige Verluste. Unsere Stellungen blieben voll in unserem Besitz. Ein weiter südlich beabsichtigter feindlicher Angriff wurde be⸗ reits in unserem Vernichtungsfeuer erstickt.
Die erfolgreichen deutschen Vorstöße brachten trotz heftigster feindlicher Gegenwehr außer den 200 gemeldeten Gefangenen 4 Maschinengewehre ein. Unsere Stoßtrupps, die tief in die feindlichen Linien gelangt waren, hatten reichlich Zeit, die feindlichen Verteidigungsanlagen, Unterstände, Blockhäuser und Keller zu zerstören. 8
Feindlichem Bombenabwurf fielen wiederum in Roese⸗ laerem, Meenen, Roncq und Vervicq zahlreiche Zivilisten zum Opfer. Von unseren Bombengeschwadern wurden die Bahnanlagen und Eisenbahnknotenpunkte östlich Epernay an⸗ gegriffen. Zahlreiche beobachtete Brände und Treffer beweisen den Erfolg.
„
Großes Hauptquartier, 18. März. (W. T. B.)
Westlicher Kriegsschauplatz. * Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. In Flandern, nördlich von Armentières sowie in Verbindung mit englischen Vorstößen zu beiden Seiten des La Bassse⸗Kanals war die Artillerietätigkeit vielfach gesteigert. An der übrigen Front blieb sie in mäßigen Grenzen.
Heeresgruppen Deutscher Kronprinz und Gallwitz.
Zwischen Oise und Aisne, noͤrdlich von Reims und in einzelnen Abschnitten in der C hampagne lebte das
11“
Heeresgruppe Herzog Albrecht. G1ö1““ An der lothringischen Front und in den mittleren Vogesen zeitweilig Tätigkeit der Artillerien
— 4 Alsà
An der ganzen Front sehr rege Fliegertätigkeit. Franzosische Flieger warfen Bomben auf die als solche deutlich erkennharen Lazarettanlagen von Le Thour.
Wir schossen gestern 22 feindliche Flugzeuge und 2 ballone ab. Leutnant Kroll errang seinen 21. Luftfieg.
Im Februar beträgt der Verlust der feindlichen Luft streitkräfte an den deutschen Fronten 8 18 Fesselballone und 1 138 Flugzeuge, von denen 59 hinter unseren Linien, di übrigen jenseits der gegnerischen Stellungen erkennbar ab gestürzt sind. Wir haben im Kampf 61 Flugzeuge und 3 Fesselballone verloren. Osten.
In der Südukraine wurde Nikolajew besetzt.
Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues Generalquartiermeister. Ludendorff.
DOesterreichischeungarischer Bericht. Wien, 16. März (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Keine besonderen Ereignisse. Der Chef des Generalstabes.
Wien, 17. März (W. T. B.) Amtlich wird gemeldel: Nichts zu berichten. Der Chef des Generalstabes.
8 8
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 16. März. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 15. März.
Mazedonische Front: Im Cernabogen erneuerte die feindliche Artillerie heute vormittag ihr verstärktes Feuer gegen unsere Stellungen. Unter dem Schutze dieses Feuers versuchten französische Infanterieabteilungen unsere Posten anzugreifen, wurden jedoch mit Gewehr⸗ und Bombenfeuer empfangen und verjagt. Im Westen des Dobropolje war das Artilleriefeuer zeitweise auf beiden Seiten hefliger. Im Süden der Belasitza schoß unsere Artillerie zwei feindliche Flugzeuge ab, von denen eins hinter unseren Stellungen nördlich des Butkovosees niederfiel; der Flieger, ein Eng⸗ länder, wurde gefangen genommen.
Dobrudschafront: Waäffenstillstand.
Sofia, 17. März (W. T. B.) Heeresbericht vom 16. März. b
Mazedonische Front: An mehreren Stellen der Front, besonders im Cernabogen und im Südosten von Do ran, war das Artilleriefeuer auf beiden Seiten lebhafter Im Osten von Macovo verjagten unsere Posten eine Abteilung feindlicher Infanterie. Westlich der Cerna bei Gradeschnitza wurde eine serbische Truppe durch Feuer verscheucht. 8
Dobrudschafront: Waffenstillstand.
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Konstantinopel, 15. März (W. T. B.) Amtlicher Tagesbericht. 1
Palästinafront: Im westlichen Abschnitt stã ;keres gegenseitiges Artilleriefeuer aller Kaliber. In der Mitte Ruhe. Im östlichen Abschnitt in der Nacht Patrouillen⸗ kämpfe, bei Tag geringes Artilleriefeuer. Im Jordantal Patrouillentätigkeit. —
In Erz erum beträgt die Zahl der bisher genommenen Geschütze 168. Eine weitere Steigerung dieser Zahl ist zu er⸗ warten. Außerdem wurden zahlreiche Minenwerfer, Maschinen⸗ gewehre und viel Muninion erbeutet.
Konstantinopel, 16. März. (W. T. B.) Amtlicher Tagesbericht.
An der Palästinafront keine größere Gefechtstätigkeit. Feindliche Erkundungsabteilungen bei El Kafr und gegen den Jordan wurden abgewiesen; das Artilleriefeuer blieb schwach.
Sonst keine besonderen Ereignisse.
Konstantinopel, 17. März. (W. T. B.) Amtlicher
Tagesbericht.
An der Palästinafront herrschte im allgemeinen Ruhe. Schwaches, teilweise etwas lebhafteres Artilleriefeuer in einigen Abschnitten. Patrouillentätigkeit am Jordan. Bei Tafile wurden den Rebellen ein Geschüt und vier Maschinen⸗ gewehre abgenommen. Oestlich und nordöstlich Erzerum be⸗ setzten wir Kövry Köi und Tortum.
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Der Krieg zur See.
e., Berlin, 16. März. (W. T. B.) Auf dem nördlichen Kriegsschauplatz haben unsere U⸗Boote neuerdings 18 000 Br.⸗R.⸗T. feindlichen Handelsschiffsraumes
versenkt. 1 “ Der Chef des Admiralstabes der Marine.
London, 16. März. (Reuter.) Die Nordwesteisenbahn⸗ gesellschaft meldet, daß bei dem Zusammenstoß des Dampfers „Rathmoore“ mit einem Minensuchschiff keine Menschenleben verloren gegangen sind. Englische ges störer landeten 500 Passagiere in Irland. Beide Schiffe sind in den Hafen geschleppt worden. Unter den Geretteten sollen ungefähr 40 mehr oder “ schwer verwundet sein. An Bord waren 660 Soldaten und 38 Zivilisten.
London, 16. März. (Reuter.) Die Blätter melden aus Madrid, daß der spanische Dampfer „Christiana“ tor⸗ pediert wurde. Einzelheiten fehlen.
„Rotterdam, 16. März. (W. T. B. „Maasbode“ meldet: Der Segler „Bonanza“ (637 Br.⸗ —.) wird vermißt.
Berlin, 17. März. (W. T. B.) Im mittleren Mittelmeer versenkten unsere Unterseeboote sechs Dampfer
Artilleriefeuer auf; in größerer Stärke hielt es tagsüber auf beiden Maasufern an. ““
und einen Segler von zusammen 25 000 Br.⸗N.⸗T.