1918 / 71 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 23 Mar 1918 18:00:01 GMT) scan diff

fen Obstweine

Brombeerwein, Kirsch⸗ Himbeerwein

pfelwein Stachelbeerwein wein,

8 A

Johanmebeerwein,

9

* Heidelbeerwein Erdbeerwein & Rhabarberwein

8 8

8 8& Birnenwein

I. beim Verkauf durch Heisteller an den Handel 1) in Fässern oder offenen Gefäßen von 10 1 Jahalt und darüber 1 1 2) in offenen Gefäßen unter 10 1 Inhalt für 1 1 3) in geschlossenen Flaschen zu mindestens 0,7 1 Inbalt (Flasche ist frachtfrei zuröck⸗ zugeben oder zum Einstar ds⸗ preis zu vergüten) für 1 Fl. II. beim Verkauf durch Hersteller mit Ausrabme der Gastwirte an Ver⸗ braucher und beim Weiter⸗ verkaf im Groß⸗ und

Zwi chenhandel:

1) in Fässern und offenen Gesfoßen von 10 1 Jabalt und darüöber. für 11 1,05 1,10

2) in offenen Gesäßen EEEögqböböö11 1,15 1,20

3) in geschlossenen Flaschen zu mindeste 8 0,71 Jrbalt (Flasche ist nachtfrei zurück⸗ zugeben orerzum E nstands⸗ preis zu vergü en) für 1 Fl.

III. Bei der Ab abe an Verhraucher durch den Groß⸗,Zwischen⸗ und Kiein⸗ handel

1) m Fässern und offenen Gefeßen von 10 1 Inhalt und darüher fur 1 1

2) in pfferen Gefären unter 10 1 J halt für 11

3) in geschlossenen Fla⸗ schen zu mindestens 0,7 1 frei zurückzag eben oder zum Einkausspreis zu vergüten)

für 1 Fl.

IV. bei der Abgabe an Verbraucher durch Gast⸗ wirte:

1. soweit diese selbst, auch gemäß § 7 Abhsatz 3 der Veroronung über die Verarbeiteng von Gemüse und Obst vomn 23. Jauuar 1918, Hersteller der verab⸗ folgten Ob weine sind:

a im Ausschank, glasw ise oder in effenen Flaschen ye6“2*“

b. in geschlossenen Flaschen zu mindestens 0,7 1 Jn⸗ ba sut 1 . ..

2) soweit richt von ihnen hergestellte Obstweine ver⸗ abfolgt werden:

a. im Ausschank, glasweise oder in offenen Flaschen ür 11ä121

b. in geschlossenen Flaschen zu mindestens 0,7 1 In⸗ halt für 1 Fl. 1,45 1,35 1,40, 2,35 2,50 2,75/ 3,— 1,30

Beim Verkauf in kleineren als 0,7 Liter fossenden Flaschen müssen die Preise dem Flascheninhalt entsprechend ermäßigt werden. Beim Verkauf in soschen Flaschen oder im Ausschank darf der Preis auf 5 Pfennig vach oben abgerundet werden.

Sämtliche Preise gelten für Hersteller ab Bahn⸗ oder Schiff⸗ station des Herstellungsorts, für Händler ab Bahn⸗ oder Schiff⸗ station des Händlers, bei Lieferung am Herstellungsort oder am Ort des Händlers für Hersteller und Häͤndler frei Haus des Käufers, so⸗ weit dies dem Orts ebrauch entspricht. Der Flaschenpreis gilt ohne Flasche und ohne Verpackung. tese dürfen nur in Höhe der Sel’st⸗ kosten in Ro⸗chnung gestellt werden. Sonstige Zuschläge irgend welcher Art dürfen nicht echoben werden.

Es wird darauf hingewiesen, daß nach § 1 der Verordnung über den Handel mit Lebens⸗ und Fultermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom 24. Juni 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 581) der Handel mit Obstwein nur von Personen betrieben werden darf, denen die Erlaubnis hierzu erteilt worden iist.

085 0,90 0,95 1,00

1,15 1,20

1,15 1,20

1,15 1,20

1,35 1,40 2,35 2,50, 2,75 3,— 1,30

§ 2. 8 Die Festsetzung abweichender Preise für einzelne Gebiete des Annag der Landesstellen für Gemüse und Obst bleibt vorbehalten.

§ 3.

Von Betrieben, die bei der ehemaligen Kriegsgesellschaft für Weinobst⸗Finfauf und ⸗Verteilung G. m. b. H. nicht angemeldet worden sind, sowie don nichtgewerbemäßigen Herstellern, welche die ihn n oblegende Anmeldung bei diesen G sellschaft unterlassen haben, des Jahrgangs 1917 nach wie vor nicht ab⸗ abgesetzt werden.

§ 4. Für Apfel⸗ und Birnenwein früherer Jahrgänge erhöhen sich die in der Bekanntmachung der ehemaligen Keiegegesellschaft für Weinobst⸗ Einkauf und Verteilung G. m. b. H. über den Absatz von Apfel⸗ und Birnenwein vom 3. April 1917 festgesetzten Preise um je 0,10 für Liter und Flasche Brerenweine sowie Kirsch⸗ und Rhabarberwein früherer Jahr⸗ änge dürfen nar zu Preisen abgesetzt werden, die hinter den in § 1 estgesetzten Peisen zurückbleiben.

§ 5.

„Die vorstehenden Preisbestimmungen gelten auch für den Absatz nicht grwerrsmäßtger Hersteller, die im Jahre nicht meht als 30 Doppelzeniner Frischobst verarbeiten. 8 8 Zuwiderhandlungen gegen die vorstebenden Vorschriften werden gemäß § 9 der Verordnung über die Verarbettung von Gemüse und Obst vom 23. Ja uar 1916 bestraft.

ö2 Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung ra 2 2 Die Bekanntmachung der ehemaligen Kriegsgesellschaft für Wein⸗ „Einkauf und ⸗Verteilung G. m. b. H. über d ab; v 8 1.“ 1—“ 8* 88 2 I“ s

8 1“

Obstwein vom 10. Deuember 1917

betreffend

Brüssel, den 19. März 1918.

Geltung. Berlin, den 18. März 1918. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Geschäftsabteilung. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Kohlmann. ppa. Härtel.

Bekanntmachung, 1

betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen.

Mit Genehmigung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liquidationen feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für die okku⸗ pierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13 September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens der Witwe Niguet in Ant⸗ werpen (deren gewerbliches Eigentum) angeordnet. (Zum Liquidator ist Herr Dr. Ochwadt in Antwerpen, Meirplatz Nr. 14, ernannt worden.) Nähere Auskunft erteilt der Liquidator.

Brüssel, den 15. März 1918. Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerb bei dem Generalgouverneur in Belgien. J. V.: von Borsig.

Bekanntmachung, E. die Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen.

Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in

Belaien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liquidationen

feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für die okku⸗ pierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens der Firma Mason Erard de Paris, Blondel & Co. Succ, Manufachmur de Pianos, Brüssel, an⸗ geordnet. (Zum Liquidator ist Herr Leutnant Maas, Brüssel, Rue des Fripiers 24, ernannt worden.) Nähere Aus⸗ kunft erteilt der Liquidator. b“ Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe

bei dem Generalgouverneur in Belgien.

J. V.: von Borsig.

Königreich Preußen. Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die Liquidation des in Deutschland befindlichen Ver⸗ mögens der Ottenser Zwirngesellschaft Ltd. in Glasgow, ins⸗ besondere ihrer Niederlassung in Altona, ist beendet.

Berlin, den 20. März 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma Caribonum Company m. b. H. in Berlin, Unter den Linden 29, die Zwangeverwaltung angeordnet (Verwalter: Kursmaklerstellvertreter Carl Lassen in Berlin⸗ Grunewald, Hohenzollerndamm 65/66). 1

Berlin, den 17. März 1918. Der Minister für Handel u J. A.: Neuhaus.

8 8

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Die Forstkassenrendantenstelle für die Ober⸗ förstereien Woidnig, Kuhbrück, Donnerswalde und Katholisch⸗ Hammer mit dem Amtssitz in Trebnitz im Regierungsbezirk Breslau ist zum 1. Juli 1918 zu 989 Bewerbungen müssen bis zum 20. April eingehen.

Ministerium des Innern. 8

Der Stadtassistenzarzt Dr. Ebner aus Kiel ist zum Kreis⸗ arzt in Falkenberg O. Schl. ernannt wordben.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Dem in die erste Pfarr⸗ und Ephoralstelle zu See werda berufenen Superintendenten Köhler, bisher in Giehren, ist das Ephoralamt der Diözese Hoyerswerda über⸗ tragen worden.

Bekanntmachung.

Dem Metzgermeister Emil Beckmann, Fischertalerstraße 32, ist durch Verfüͤgung der Polizeive waltung vom 4. März 1918 auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. Sepiember 1915 eder Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln und mit sonsttigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlä!sigkeit untersagt worden. Die Kosten dieser Be⸗ kanntmachung hat Beckmann zu tragen.

Barmen, den 20. März 1918.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler.

181 Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesraisverordnung vom 23. September 1915, betreffend rie Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, wird ter Ehefrau des P ervemetz ers Hans Stattrop von hier, Armin⸗ straße 13, der Pandel mit Gegenständen des täͤglichen Bedarfs untersagt, weil sie die für Pferdefleisch sestgesetzten Hachstpreise überschraten hat und dieserhatb vom Amtsgericht Gelsen⸗ kirchen eine Gelestrafe von 100 gegen sie festgesetzt ist. Die Un⸗ zuderlä si keit in bezug auf den Hand lebetrieb ist dadurch dargetan. Die Koßren dieser Bekanntmachung trägt Frau Stattrop.

Gelsenkircher, den 19. März 1918.

Der Oberbürgermeisser. J. V.; von Wedelstaedt.

tritt zu gleicher Zeit außer

Bekanntmachung. Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 27. Sep betreffend die Fernhaltung unzuvoerlässiger s (RSBl. S. 603), habe ich der Witwe argarete R hier, durch Verfaaung vom heutigen Tage den Handel mit e- faktur⸗ und Modewaren wegen Unzuverlässigkeit unterscan Herford, den 14. März 1918. bt. Deie Polizeiverwaltung. Werner.

1““

ͤ4“ Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23.

betreff nd die Fernhaltung unzuverlässiger Pe fon September 19

(RGBl. S. 603), habe ich dem Pfeffermünzfabritanten Indel Budde in Herford, Renntormauerstraße 8, durch Verfüögsorann beutigen Tage den Handel mit Pfeffermünz wegen dg vom lässiskeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb u ntersagt. luder, Herford, den 18. März 1918.

ie Poltzeiverwaltung. Werner.

*

Aichtamtliches.

Preußen. Berlin, 23. März 1918.

Diee vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Justizesen hielten gestern eine Sitzung. 9

8

Der Bundesrat hat durch Verordnung vom 21. März 1918, die im amtlichen Teile der heutigen Nummer d. Bl. ab⸗ gedruckt ist, die Mengen an Brotgetreide, die die Selbstversorger zu ihrer Ernährung verwenden dürfen für den Kopf auf 6 ½ kg monallich festgesetzt. Während sie bisher 8 ½ kg betrugen, entsprechen sie nunmehr der der versorgungsberechtigten Bevötkerung für den Kopf zu⸗ stehenden Menge. Wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mit⸗ geteilt wird, waren sich die zuständigen Stellen bei Erlaß dieser Maßnahme bewußt, daß sie der landwirtschaftlichen Bevölkerung ein schweres Opfer auferlegt Sie war aber un⸗ bedingt notwendig, um die Reichsgetreidestelle in den Besitz genügender Getreidemengen zu bringen, um die Gesamt⸗ bevölkerung aus den Vorräten alter Ernte bis zum Eingang genügender Zufuhren aus den besetzten Gebieten und aus der Ukraine sowie bis zum Einsetzen des Frühduschs zu ver⸗ sorgen. Die Maßnahme ist als eine vorübergehende gedacht. Erfüllen sich die Hoffnungen auf genügende Zufuhren, so wird die Wiederherstellung der bisher geltenden Selbstoersorger⸗ ration von 8 ½ kg erfolgen. Damit eine derartige Weeder⸗ herstellung, wenn es die Vorräte gestatten, unverzüglich vor⸗ genommen werden kann, ist diese Maßnahme dem Reichs⸗ kanzler (Staatssekretär des Kriegsernährungsamts) zur selb⸗ ständigen Anordnung überlassen worden.

Um zu vermeiden, daß schwerarbeitende Landwirte gegen⸗ über den städtischen Schwerarbeitern durch die Herabsetzung der Selbstversorgerration zurückgesetzt werden, hat die Reichs⸗ getreidestelle Vorsorge getroffen, daß der schwerarbeitenden Landbevölkerung während der Bestellzeit und währead der Ernte Zulagen gewährt werden können. Hervorgehoben sei, daß die⸗ jenige Menge, die die Landwirte auf Grund der neuen Ver⸗ ordnung abliefern, ihnen zu dem vor dem 1. März 1918 geltenden vollen Höchstpreise bezahlt werden wird, da sie insomweit

lieferung trifft.

8

versorgung, die durch Bundesratsverordnung vom 28. Fe⸗ bruar 1918 errichtet wurde, sind, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ meldet, nunmehr ernannt, und zwar Kommerjienrat Eugen Wallerstein, Berlin, zum Vorsitzenden, der bereits den Vorsitz des Ueberwachungsausschusses der Schuhindustrie führt, und als sein Stellvertreter der Königlich Bayerische Regierungsrat Dr. Gümbel, München.

Neue Geburtsscheine hat der Minister des Innern wiederholten Wünschen Folge gebend bei den preußischen Standesämtern eingeführt. Diese Geburtsscheine enthalten, lediglich Namen, Geburtsdatum und Geburtsort der betreffenden Person, nicht die Namen der Eltern und daher keine An⸗ gaben über die Abstammung, während bekanntlich die standesamtlichen Geburtsurkunden, selbst wo sie in abge⸗ . Form erteilt werden, diese Angaben dem geg register gemäß enthalten müssen. Der Geburtsschein wirz nur auf Antrag erteilt und im Gebrouche für Behörden nur, soweit seine Verwendung von der zuständigen Behörde zuge lassen oder angeordnet ist. Da der Geschäftsverkehr der Pribae⸗ und Behörden beim Ausweis über eine Person vielfach tts Interesse an den Namen ihrer Eltern und an ihrer 7 stammung nimmt, andererseits es unerwünscht ist, die unehe lche Geburt einer Person ohne Not im Verkehr Hervorkretin 89 lassen, so darf erwartet werden, daß von diesem Ghah schein, der auch eine Verminderung des Schreibwerks sich schließt, möglichst vielseitig Gebrauch gemacht wird. Jawieweit dies in den einzelnen staanichen; waltungsgebieten auch seitens der Behörden geschehen no unterliegt zurzeit der Prüsung der einzelnen Zentde⸗ behörden; entsprechende Anweisungen derselben an sie ihnen unterstellten Behörden dürften in Kürze ergehen; e werden jedenfalls der Verwendung des Geburtescheines shen lichst westaehen⸗ entgegenkommen. Daß dabei nicht zer sst ehelich und unehelich Geborenen unterschieden werden wir 6 selbstverständlich, da anderenfalls der Zweck der 16 ge⸗ richtung verfehlt werden würde. An dem Rechte jegeburts⸗ teisitaten, wie bisher eine vollständige oder abgekürzte GHe durch urkunde aus dem Geburtsregister zu verlangen, wir Einführung des Geburtsscheines nichts geändert.

selbstverständlich kein Verschulden wegen der verspäteten Ab⸗

8 8 E“ 5 1 8 Die Vorstandsmitglieder der Reichsstelle für Schuh⸗

In der gestrigen Sitzung der Abgeordnetenkammen begründete der Abgeordnete Schmid⸗München 2 (Soz) eine Interpellation, betreffend die geheime Ueberwachungs stelle in München, die sich gegen jede Beobachtung sowohl der Verfechter des Annexions⸗ sowie des Verzichtfriedens ndet. 5 8 Lzut Bericht des „Worffschen Telegraphenbüroz“ führte der Interpellant aus, d ß mach der küraerlichen Presse die Berliner Goltzet in München eine Fitiale erric ter habe, um rote und schwarze Barfig zu veifolgen. Im Oktober 1917 beklagte der Finani⸗ cusschuß, daß das Ministerium des An wärtigen sich das gunze Paßmwesen habe ertwinden lassen, daß dieses in Beulin miltärisch konzentrjert sei, und daß kleine Leute laͤnge auf die Aushändigung eines Pesses von Berlin wa ten müßten. Tie Berlirer Er⸗ bebongen könnten nur auf die Eforschang der politischen Gesinnung und de sonßzigen Zuverlässigkeit gerichtet sein. Die hayertsche Polizei habe eine Emrichteng „Z. St.“ (Ze ntralstelle Hr. Sterber), die spionage⸗ verdächtige Personen überwache, der Berliner Haupectelle Auslands⸗ pässe übermittele und Auskünfte über die politiscke Zuverläfsigkeit des Antragstellers gebe. Der Redver ersuchte um Arskunkt über ras Wesen der Z. St“ und ihr Verhältnis zur Berliner Pefstelle. Alcs Vertrauen zur Regierung müsse verschwinden, wenn sie sich nicht zu reinigen wisse von diesem scheußlichen Treiben. Der Kriegeminister von Hellingrath beanworfete die Interpellation folgendermaßen: „Es bestehen gewisse Einrichtungen, dle Kiiegsnotwendigkeit sind, deien Tätigkeit sich aber der Oeffentlichkeit entzieht und des⸗ halb zu falschen Deutungen Arlaß gibt. Diese Organisationen dienen lediglich Zwecken der Kriegführung, der Abwehr gegen das Treihen feindlicher Spione und Agenten und dem militärischen Nach⸗ richtendie st. Gründe der Landesverteidigung verbieten mir eine rähere Austlärung. Ich kann verscchern, daß diese Stellen mit der Auskundschattang der politischen Gesinnung der Bevölkerung nicht das mindeste zu tun haben. Der Gesinnurg des einzelnen nachzu⸗ schnuͤffeln, hat die Regierung nicht den germgsten Anlaß. Daß die polttsche Gesinnung der bayerischen Bevölkerung durch eine der boyeri⸗ chen Regierung vicht hekannte amtliche Organisation überwacht mwürz e, st undenkbar. Ich kann insbesondere mit aller Bestimmiheit er⸗ kdlären, daß die oberste Heeresleitung oder der stellvertretende Genercl⸗ säab in Berlin irgendwelche Einrschtungen zur Auskondschaftung der Zesinnung der bay rischen Bevölkerung nicht getzoffen baden. Da⸗ gegen kann ich nicht in Abrebe stellen, daß Mrivatpe sonen beiderlei Gschlechts sich zuweilen in unangebrachter Geschäftigkeit oder aus anderen Beweggründen berufen fühlen, die Behörden über die politische Gesinnurg einzelne; oder gewisser Bevölkerungekreise unaufgefordert u unterzichten. Ich würde es für verfehlt halter, wenn die Be⸗ örden sich durch solche Augebereien heeinflussen lassen würden (sebr ui¹), derartige Erscheinungen müssen mit allem Nachdruck b⸗kämpft rerden, weil durch sie die Behörben in den unbegründeten Verdacht der polstischen Gesinnungsschnüffelet kommen könnten, und weil gerade solch private Angeber manchmal vach außen hin den Arschein zu erwecken suchen, als handelten sie im agtlichen Auftrag. Daß die Paßertettung außebhayerischen Behö den Gelegenheit zu un⸗ uverlässiger Einflußnehme auf innerbayerische Angelegenbelten givt, muß ich entschieden in Abrede stellen. Namens der baverischen Staatérezierung kann ich die Versicherung geben, daß wir die Hand u poisschen Gesinnungsschnüffelrien nicht hieten, und doß die Regierung twasgen Versuch n, solche Bestrebungen von apßen herein ins Land i bringen, mit aller Schärfe entgegengetreten würde.“ Bezüglich der Verwen ung von Milttärpersonen, die der sozaldemok atischen obec un⸗ abhäncinen Poartel angehöten, erklärte der Minister, daß allgemein eine ergfältige Prüfung des zurzeit in Vertrouensstellungen befindlichen Hersonals vnd eine eingebende Prüfung bei jeder Neuanstellung an⸗ geondnet set und daß Personen, deren Zuverlässigk it zweifelhaft fei, aus Vertrabensstellungen entfernt werden. Er stebe nicht an, zu erkiären, daß er Leute, die sich als Anhänger der unabbängigen sozial⸗ dewokratischen Partet betätigen, in Anbetracht der Stellung, welche iese Portet zu der Krie führung einnehme, nicht für geeignet balte, in milttär'schen Vertrauensstellungen verwerdet zu werden. (Sebr richtig!) Was den angeblichen Gebeimerlaß des Kriegsministersums betteffe, der den Soldaten verbieten, mit Parlamentariern in Ver⸗ bindung zu treten, erklärte der Minister, er habe ein derartiges Verbot scht erlassen. Darauf beschloß das Haus, in die Besprechung der Inter⸗ pellation einzutreten. „„Abx. Dr. Guünther (Ub.) mwar mit der Beantwortung der Interpellation durch den Krlegsminister im großen ganzen elnver⸗ standen, wünschte aber eine Vereinfachyvng des Paßwesens. Zbg. Dr. Süßzdelu (Soz.) begrüßte die Abfertigung des Angeberküms durch den Kriegsminister. Aber das einseitige Vorgeben der mili⸗ tähchen Gewalt gegen eine Partei mache böses Blut. Durch den Erlaß des Kri⸗gsmmisters auf Fernhaltung staarsfeindlicher Mtiltär⸗ versonen von Vertrauensstellungen werde dem Angebertum Tür und Tor geöffnet. Abg. Stmon (U. Son.) verurteite das Vorgehen gegen seine Partei. Abg. Dr. von Pichler (Zentr.) erklärte seine Defriebigung über die Zvusicherngen des Kriegsminifters, wünschte aber ebenfalls die Abstellung der großen bre⸗ fichti den Klagen hezüglich des Paßwesers. Nachdem voch Abg. Beckh (kons.) der Meinung Ausdruck gegeben hatte, daß die Inter⸗ pellation überflü sig sel, äußere sich der Miister des Innern Dr. von Brettreich üͤber das Paßwesen, das durch reichspesetzliche Bestimmungen geregelt sei. Eine einoehende Prüfung vor Ansstellung der Pässe sei notwendig. Auf die Beschleunigung des Verfahrens böbe die bayerische Regierung wiederhelt mit Nachdruck hingewirkt. Derzeit sei ein Grund zu Klagen nicht mehr gegeben. Eine be⸗ sondee Stelle zur Einholung von Informat'onen sei nicht geschaffen worten, und eine Bespitzelung der einheimischen Bevölkerung finde nicht statt. Ietzt, wo die Truppen im schwersten Kampfe stünden, si Wichtigeres zu tun Er schließe sich deshalb dem Appell des Abg. Dr. Pichler zur Einigkeit durchaus an. Reuß j. L. Hberleumant im Kürassierregiment Königin (Pommersches) Nr. 2, zweiter Sohn Seiner TDurchlaucht des verstorbenen Prinzen He nrich des XVIII. Reuß und seiner Gemahlin, ge⸗ borenen Herzogin Charlotte zu Mecklenburg, ist den „Mecklen⸗ Nachrichten“ zufolge im Kampfe an der Westfront

85 Großbritannien und Irland. w Im Unterha use gab Lord Robert Cecil laut Meldung des „Walffschen Telegraphenbüros“ vom 22. d M. die Erklärung ab, 9 die britische und die verbündeten Regierungen beschlossen haben, die holländischen Schiffe, die in ihren Häfen liegen, in Besitz zu nehmen. Sie nätden, versochen, mit den Reedern zu einer Vereinbarung üder die Zahlungen und Versicherungen zu kommen; sie würden am Ende des Krieges die Schiffe zurückgeben oder Aelverlorenen ersetzen; sie würden die Eigentümer für diese x9 eihe, die durch das Vorgehen des Feindes verursacht sei, buschädigen. Sie würden sich ferner verpflichten, daß hol⸗ 1 düsche Schiffe die von heute ab holländische Häfen verlassen, vürh ohne Vereinbarung der Verbündeten in Dienst gestellt en, und sie würden endlich 50 000 Tonnen Weizen oder def entsprechende Menge Mehl in einem nordamerikanischen sband und die gleiche Menge in einem südamerikanischen Hafen möglich für Holland bereit stellen. as Unterhaus vertagte sich bi

.“ 88

Seine Durchlaucht der Prinz Heinrich XXXVIII.,

Frankreich.

Der Ausschuß der radikalen und radikal⸗sozi⸗ alistischen Partei wurde vorgestern, wie die „Agence Havas“ meldet, von den Ministern des Auswärtigen und des Blockade⸗ wesens empfangen und legte der Regierung nahe, die Initiative zu ergreifen, um den Verbündeten ein enges wirtschaft⸗ liches Uebereinkommen vorzuschlagen, das es schon jetzt ermög iche, der in der Stunde des Friedensschlusses von seiten der Mittelmächte drohenden politischen und wirtschaftlichen Ge⸗ fahr ein Gegengewicht zu bieten. 1 3

Italien.

Da Kriegsminister Alfieri den Wunsch geäußert hat, ein Kommando an der Front zu übernehmen, und dringend auf seinem Wunsch bestand, hat der Ministerpräsident dem König vorgeschlagen, daß von Alfieri eingereichte Entlassungs⸗ gesuch anzunehmen. Durch Erlaß vom 20. März wird der Senator, General Vattrio Zuppelli zum Kriegsminister ernannt.

Wie „Giornale d'Italia“ meldet, findet im April eine neue Beratung der Verbündeten in Jialien statt.

* WW““ Niach einer Meldung der „Agence Ha vas“ ist die Regierung folgendermaßen zusammengesetzt: Maura, Ministerpräsident, Dato Auße minister, Romanones Justiz, Prieto Inneres, Besada Finanzen, General Marina Krieg, General Pidal Marine, Alba Unterricht, Cambo öffentliche Arbeiten.

Im Gegensatz hierzu meldet Reuter, daß Maura es ab⸗ gelehnt habe, die Kabinettsbildung vorzunehmen. La Cierva habe sich geweigert, in ein Kabinett Maura ein⸗ zutreten, da er den Posten des Kriegsministers behalten wollte, den ihm Maura nicht geben wolle

Maurg hat eine Note veröffentlicht, in der er mitteilte, daß die Bildung eines Konzentrationskabinetts gegen seine Ueberzeugung sei, daß ihm zur Bildung eines völlig gleich⸗ artigen Kabinetts die notwendige Mitwirkung verweigert worden sei und daß er deehalb den Auftrag zur Kabinetts⸗ bildung abweise, weil er es für ungesetzlich halte, das Parla⸗ ment aufzulösen.

Niederlande.

In der Ersten Kammer teilte der Minister der aus⸗ wärtigen Angelegenheiien Loudon gestern mit, daß er auch von dem Gesandten aus Washington die Mitteilung erhalten habe, daß die amerikanische Regierung die Beschlag⸗ nahme der holländischen Schiffe beschlossen und diesen Beschluß bereits zur Ausführung gebracht habe. Der genaue Text der Proklamation Wilsons sei ihm noch nicht bekannt. Ohne einen Schein von Recht sei man zu dieser Maßregel übergegangen. Ein energischer Einspruch der Regierung gegen dieses Vorgehen werde in beiden Kammern und im ganzen Lande Widerhall finden. Wenn das Volk die Prüfungen, die unzweifelhaft die Folgen dieses Ereignisses sein würden, über⸗ standen haben würde, werde es der Regierung nicht vorwerfen können, daß sie nicht alles getan habe, dem Volk diese Prüfung zu ersparen.

Im Laufe der Besprechung fragte der Abgeordnete Colyn, was für Schritte die Regierung in der jetzigen Lage zu unter⸗ nehmen gedenke. Holland sehe sich der größten Rechtsverletzung gegenüber, die es jemals erlebt habe. Er frage die Regierung, ob sie die Absicht habe, nochmals vor aller Welt energisch und offiziell Einspruch zu erheben. Der Minister Loudon ant⸗ wortete:

Es gewähre der Regierurg außerordentliche Befr iedigvng, daß ihre Entrüstung auch von dieser Kammer geteitt werde. Sie habe sich den Vorwurf ersparen wollern, daß sie nicht alles aufgeboten habe, um das Volk vor großem Unglück zu hbewahren. Die niebverländische Antwort sei in der Nocht vom Sonnabend zum Sonntag abgeschickt worden. Die Regierung werde, wenn sie sich wieder vor eine so ernste Frage gestent sehe, auch mit der Ersten Kammer Fühlung nehmen. Sie werde gegen die geschehene Vergewaltigvng so⸗ fort Einspruch erheben. Was sie sorst noch für Schritte tun werde, tönne er jetzt noch nicht sagen, er werde aber die Geveralnaaten ins Vertrauen ziehben. (Beifall.) Sodann trat der Minister gegen die Beha ptung in der Erkrärung Wrlsons anf, daß die niederländischen Schiffe zweck os und untätig in den Häfen gelegen hötten. Daß dies unrichtig sei, gehe schon aus den Bestimmungen des vorläufigen Abkemmens hervor. Außerdem seien regelmäßige Fahrten zwischen den westa rikanischen Häfen und Indien sowie den engli'chen und portugiesischen Häsen gemacht worden. Auch für das b⸗-lgüsche Husskomstee seien Schiffe zur Verfügung gesellt worden, sobald man sicher gewesen sei, daß sie nicht von Fraukrelch festgehalten werden würden.

In der Zweiten Kammer, die gestern einstimmig den Gesetzentwurf, betreffend die Trockentegung der Zuidersee angenommen hat, erklärte der Minister Cort van der Linden anstatt des durch Unwohlsein verhinderten Ministers des Auswärtigen, bezüglich ver Haltung der Regierung in der Schiffahrtsfrage:

Die Regierung sei bestrebt gewesen, die vitalen Intere ssen Hollands zu berücksichtigen. Ein Ultimatum ser nicht gestellt worden, ebensowenig habe die Regierung unter deutschem Druck gehandeltz sie habe sich lediglich durch den Notzustand beeinflussen lasfsen und versucht, die beste Löfung zu finden. Jetzt sei das alles vorbei. Es gehe Augenblicke im Lehen eines Staotsmonns, in denen er den Gefühlen seines Herzens freien Lauf lassen müsse. Der Minister fuhr fort: „Das niederländische Volk ist eintg ohne Unterschied von Rang, Partei oder Religlon. Noch nie sind wir so einig gewesen wie jetzt. Ich hboffe, daß meine Stimme weit über die Grenze grehört wird, wenn ich agegen das Umecht und den Zrang flammenden Eivspruch einlege. Unsere Selbständigkeit und unser Recht sind uns liebes als Brot. Wir werden bis an den Bettelstab getreulich daran festhalten.“ (Lebhafter Beifall und

Bravorufe.) Griechenland.

Die „Agence Hellenique“ verbreitet aus Athen eine Meldung der „Tribuna“, nach der die Klassen 1905/1910 in den Provinzen Attika, Thessalien, Eurytanien, den Inseln Ostgriechenlands und zweier Militärdistrikte im Nordpeloponnes einberufen werden. ““““

Rumänien. u““

Der neue Ministerpräsident Marghiloman hat in wrgaresger, hüd Jassyer Zeitungen nachstehende Kundgebung veröffentlicht:

„Noch Rücktritt der von General Averescu geleiteten Regierung wurde ich von Seiner Majestät dem König mit der Bildung des Kabinetis betraut. Die erfte Nufgabe, die das neue Ministerium zu erfüllen haben wird, wind die sein, innerhalb der uns gegebenen Frist Frieden zu schließen, dessen Grundlagen durch den am 5. März nenen Stils unterzeichneten Vorfrieden festgelegt wurden. Die Bediagungen des Vorrfriedens wurden bereits zum Teil aufgeführt. Zur SFüllung dieser schweren Aufgabe wird die

EE11

[Revierung ihre ganze Kraft und ihr ganzes Ansehen einsetzen müssen,

1

damit die Opfer, die dem Vaterlar auferlegt werden, dessen wirt⸗ schaftliche und politische Macht möglichst wenig schwaͤchen.

Die zweite Aufgabe, die wir zu erfüllen haben, ist das doppelte Werk der moralischen Wiedergeburt und der Reorganisation auf allen Gebieten des Staatswesens. Die schmerzliche Erfabrung, die das Land gemacht hat, zeigt, wie dringend und gebieterisch die Löfung vdieser Aufgaben ist. 1

In diesem Sinne macht die Regierung aus einer volständizen und klugen Lösung der Agrarfrage wie auch aus Berufung breiter Massen des Volkes zum politischen Leben zwei wesentliche Pankte töres Arbeitsprogramms.“

Zu Vertretern für die Friedensverhandlungen sind auf rumänischer Seite der Minister des Aeußern Arion, General Lupescu und Oberst Mircescu ernannt worden.

Jassyer Zeitungen melden, daß das rumänische Parlament aufgelöst wird und Neuwahlen ausgeschrieben werden. 3 8 Ukraine.

Der österreichisch⸗ungarische Gesandte Graf Forgach ist mit einer Kommission von 35 Mitgliedern am 19. d. Mts. in Kiew eingetroffen.

Der Kommissar des Gouvernements Kiew hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ beim ukrainischen Ministerium des Innern die schleunige Entwaffnung der Bauern, die sogar Artillerie haben, beantragt, da sonst der Kampf gegen die Anarchie aussichtslos sei. Der Kommissar lehnt für die Tätigkeit des Gouvernementskommandanten die Verant⸗ wortung ab.

Das System der Vorgesetztenwahl wird abgeschafft und sämtliche Komitees werden aufgelöst. Im Handels⸗ ministerium ausgearbeitete Satzungen für die Landkomitees sehen eine vermehrte Hinzuziehung von kulturellen und agrarischen Kräften, Lehrern usw. in die Komitees vor. Ihre Wahl soll auf breitere Grundlage gestellt werden. Hauptauf⸗ gabe: Durchführung der Bodenreform.

Für die nächsten Tage wird die Eröffnung der Schiffahrt auf dem Dmjepr angekündigt. Ein Befehl des Kriegsministeriums ordnet völlige Demobilisierung der Schwarzmeerflotte an.

Amerika

Der Präsident Wilson hat in Verbindung mit dem Erlaß, der das Marinedepartement ermächtiat, Schiffe aus dem niederländischen Schiffsregister in den amerika⸗ nischen Territorialgewässern zum Gebrauch während des Krieges zu übernehmen und alle diejenigen Schiffe zu benutzen, die für wichtige Zwecke im Kriege gegen die Deutschen notwendig sind, wie das Reutersche Büro meldet, folgende Erklärung erlassen:

Seit einigen Monaten haben die Vereinigten Staaten und Entente mit der niederländischen Realerung Verhandlungen geführt, um ein allgemeines Handelsab kommen zu schleßen. Der riederländische Minister des Aeußern hat am 12. März im niederländischen Parlamert einen sehr klaren Bericht über den Charakter dieser Verhandlungen gegeben. Wie aus diesem hervorgeht, bewegte sich die Besprechung euf der Grundlage zweier grundlegender Vorschläge. Es sollten nämlich die Vereinigten Staaten und ihre Verbündeten die Einfuhr von L hens⸗ mitteln urd anderen für die Aufrechterhaltung des niederländ schen Wirtschaftslebens geforderten Waren noch den Niederlanden erleichtern, und außerbem sollten die Niederlande ihre Hanbdele flotte der gewöhn⸗ lichen Täligreit zurückgeben. Es war Aufgabe der Verhandeluden, die besondere Anwendung der Vorschläge avuszuarbeiten, die für die be⸗ teiligten Regierungen annehmbor sein würden. Anfang Jar uar 1918 gelangten die Unterhändler zu einer Verständigung, die in dem vor⸗ länfigen Abkommen jum Auedruck gebracht wurde, das den be⸗ teiligten Regterurgen urterbreitet wurde zu dem Zweck, cs, foalls es annehmbar set, zu ratifizieren, ondernfahs einen Ge ervorschlag zu meochen. Die Verhandlungen zogen sich in die Länge. Die holländt⸗ schen Abgeordneten machten Vorschläge in dem Sinne, deoß ihre Schifse cher gegen Bezablung in Dienst genommen werden sohten und daß der in amerikanischen Gewässern stilltegende holländische Schifs⸗ raum mit gewissen Ausnahmen un verzüglich von den Veretnisten Staaten für Zeiträume, die 90 Tage nicht überschritten, gechartert werden sollte. Dieser Vorschlog wurde von der Regserung der Vereinigten Staaten angenommen und am 25. Januar 1918 überreichte der nieder⸗ ländische Gesandte in Washington dem Staatssekretär der Vereinigten Staaten eine Note, die die Bedingungen des Abkommens über die jeitwellige Charterurg und deren Annahme durch semne Regierung enthielt. Dieses Abkommen sah u. a. vor, daß 150 000 Tonnen holländischen Schiffsraums nach Belieben der Vereinigten Staaten zum Teil in Dienßen des belgischen Hilfswerks und zum Teil für die Schweiz unter sicherem Geleit nach Ceite (Frankreich) de wendet werden sohten, und daß für jetes nach Helland im Dienste des belgischen Hilsewerks entsandte Schiff ein entsprechen des Schiff aus Holland nach den Vereinigten Staaten abgehen sohllte. Zwei bolländische Schiffe, die mit Ladungen von L bensmitteln in amerskanischen Häfen liegen, sollten nach Holland gehen, und der ert⸗ sprechende Schiffsraum sollte stalt dessen von Holland vach den Ver⸗ emnigten Staaten gesandt werden, um wie die anderen holländischen Schiffe in amerikanischen Häsen gechartert zu werden. Das Ad⸗ kommen hatte einen ausgesprochen vorübergebenden Charakter und da es auf die Lage des Augenblicks zugeschnitten war, so war seine schnelle Ausführung wesentlich. Die holandische Regierung ließ sofort durch⸗ blicken, doß sie diese Chartervereinbaruna, die sie seldst vorgeschlagen hötte, nicht ausführen fönnte oder wollte. Der erste Wunsch der Vereinigten Staaten wor, wie es das Abkeommen zum KPusdruck brachte, sich sofort Schiffsraum zu sichern, um nach der Schweiz Lebensmittel zu verfrochten, deren sie sehr bedurfte. Man machte eine Schwierigkelt nach der andern, vm das Chartern hohändischer Schiffe zur Versorgung der Schweiz hinauszuschieben; der Grurnd, den die Holländer zwar nie aussprachen, den man aber kannte, war, daß die holländischen Reeder fürchteten, daß ihre letzten Schiffe von deutschen U⸗Booten zerstört werden würden, obwohl es sich um eine Tat der Barmherzigkeit kandelie, und obwohl sie kein von der deutschen Regterung proklomtertes Sxrerrgebiet zu durchfahren hatten. Daß diese Furcht nicht völlig vn⸗ hegründet war, hatie sich bedauerlicherweise gezeigt, da die deutsche Regierung kürzlich das spanische Schiff „Sorbinerv“ außerhalb des Sperrgebiets versenken luß, das eine Ladung Geftreide für die Schweiz führte, und nachdem der Kommandant des U⸗Boots durch Besichtigung des Schiffes diese Tatsache festgestellt hatte.

Das „Reutersche Büro“ teilt entgegen seiner gestrigen Meldung mit, daß die Kapitäne der niederländischen Schiffe die amerikanischen Offiziere, die die Beschlagnahme vornahmen, auf den Eintrag im Loggbuch aufmerksam mochten, daß sie den Befehl über ihr Schiff unter Protest aufgäben.

„— Das Gesetz, betreffend die Regierungskontrolle über die Eisenbahnen, ist obiger Quelle zufolge vom Präsi⸗ denten Wilson unterzeichnet worden.

Der Marineausschuß des Repräsentanten⸗ hauses hat über den Marineetat, der zur Ausgabe von etwa 1 327 600 000 Dollar für das am 1. Juli 1918 beginnende Rechnungsjahr ermächtigt, einen günstigen Bericht an d

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die Verbündeten der