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Ebefrau Marie Leonie geb. Jacquemin in Paris zustehenden Mieteigenümeranreile an der Eebengemeinschaft, welche hin⸗ sichilich folsenden Geundstückes betteht: Gemarkung Straßburg. Flur 56 Nr. 21, KEi derst jelgaffe Nr. 31, 64 a, Haf, Wbs. N.⸗G. (Z % gs erwalter: Exzellenz Mauvdel, Ünterstaalssekettär a. D., ia Swakbarg.) 8 Straßburg, den 20. März 1918. 8 Ministerium für Elsoß⸗Lotdringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
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Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs⸗ weise Verwoltung und die Liquidation des in⸗ ändischen Vermögens ausgebürgerter Landes⸗ lüchtiger vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet
w orden.
“
„ Gesamtvermögen: Des gesamte im Inlande beßindliche Vermà en 1) des durch Erloß om 11. Februar 1916 ausgebürgerte n Lande flichtigen Thomas, Mante H bert Georg, geb. 20. Auguft 1877 in C lmar, Ka fmann, ohie bekanten Aufenthel borl; 2) des durch Erlaß vomn 17. Januar 1917 aus erürgerten Land sflüchtigen Thoma⸗, Josef X ver L ztan, geb 21. März 1876 in Celmar, Kaufmonn, 2 Zt. ohne bekannten Auren thaltsort (Zwangsp rwalter: Bürger⸗ meister Geh. Zußtinat Diefen bech in Cotmar.) Durch die Zwonge⸗ verwaltung nicht berührt wird der Grundkesitz der Lundesflüchtigen,
für welchen die Anordeung der L quisatton beantragt wird.
Straßburg, den 20. März 1918. Ministerium für Elsoß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. G J. A.: Dittmar.
eenA Bekanntmachung. “
„Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26 November 1914 (GBl S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RG Bl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
3 726. Liste. Besondere Vermögenswerte: Die der französischen Staats⸗ angebörigen Ehefrau Friedrich Schuützenberger, Rentner, Cacll'e
g b. May tn Parts, in Erbengemeinschaft dis alten Rea ta zu⸗
veh ndeo Mitesen üx enonelle an dem Hause Flur 5 Nr. 3
Muhlenplan Nr. 12 mt, 24,21 a der Gemmkung Straß urg.
(Zwangsorrwalter: Exzellenz Mandel, Unterstaatesekretär a. D.,
ia S raßnurg.)
Straßburg, den 20. März 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.
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Bekanntmachung.
Auf Grund der Verorndnung, betrefsend die weise Verwaltung und die Liqutdation des in⸗ ländischen Vermögens ausgebürgerter Landes⸗ flüchtiger, vom 12. Juti 1917 (N Bl. S. 603) ist für die 1 Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
zwangs⸗
Gesamtvermögen: Das gesamte im Inlande befindliche Ver⸗ mögen des durch E laß vom 17. Jonuar 1917 aneégebürgrrten Lander fluchtigen Meoll, Kamill, geb. 9. Lezer ber 1893 zu he ül⸗ hausen, Kautman“, lurz it unbekannten Aufenthalis. (Zwangs⸗ verwalter Noner Justizret Bleyler in Mülhausen.)
Straßburg, den 20. März 1918.
Ministerium für Elsoß⸗Lothrmgen Abhteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
oreesawd
Bekanntmachung.
Das Fleischereigeschäft des Albin Riemer in Radeberg, Güterbahnbofstraße 4 ist — auf Grund von § 22 Abf. 3 der Be⸗ kann mackung des Rates der Stadt Pr 8ren vund der Ks iglichen Am tsbauvin annschaften Dresren⸗A. und D esver⸗N. vom 27. Sep⸗ t⸗mber 1916 über Schlachtungen und Fleisckversorgurg — von⸗ 31. März 1918 ab geschiossen worden. Dee Jahaver des B triebes ist der Forrbetrieb des Geschäftes vom 31. März 1918 ab bis auf weiteres untersagt worden.
“
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Die Ziehung der 4. Klasse dieser Lotterie wird am 9. April d. J., Morgens 8 ½ Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen. 8 Berlin, den 28. März 1918. Käniglich Preußische Generallotteriedirektion. Ulrich. Groß.
Ministeriumder geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Bei dem Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten ist der Provinzialschulf kretär Kolbe zum Ge⸗ heimen expedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden.
Dem Köniaglichen Musikdirektor Puchat in Breslau ist der Titei Professor verliehen worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Zekanntmachung.
Am 1. April d. J. wird im Bezirk der Königlichen Eisen⸗ bahndirektion in Cöln ein neues Eisenhahnmaschinen⸗ amt mit dem Sitze in Koblenz errichtet.
Zerlin, den 26. März 1918. 8 Der Minister der öffentlichen Arbeiten “ 1t
Bekanntmachung.
Das von mir unterm 29. November 1917 gegen die Kaufleute Isaar Bendel (Ignatz Abusch), bier, Blankenfeldestr. 5, und Adolf Haarpuder in Neukölln, Kottbuser Damm 86, er⸗ lassene Verbot des Handels mit allen Gegenständen des Kriegsbedarfs und des täglichen Bedarfs habe ich durch Verfügung vom beutigen Tage mit Wirkung vom 15. d. M. ab wieder aufgehoben.
Berlin, den 7. März 1918. Der Polizeipräsibdent. J. V.: von Rö
v Bekanntmachung. „Dem Schanfwirt Alfrebh Wolterspiel, Jababer des Restaurants diller in Berlin, Unter den Ltaden 62, hahe ich rie Wiederaafnahme des Handels mit Gegenständen des taäͤglichen Bedarss gestattet. Berlin⸗Schöneberg, den 26. März 1918. 1 Der Poltz ixprändent zu Berlin. Kriegzwucheramt. J. V.: Machatiu
86 Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (R ichs⸗ Gesetzöl. S. 603), sowie der Atsführnngsbestimmungen lu dteser Verordnong vom 27. Dezember 1915 und vom 2. A gust 1916 babe ih dem Händler unn Wirt Heinrich Wrede in Weitmar, Kordstraße 23, die Aucübung des Handels mit Lebens⸗ und Futier mitteln sowe sonstigen Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs wegen Unzuverlassigleit untersagt
Bochum, den 22. März 1918.
Der Land ot, Werstein.
Bekannimachung.
Dem Kaufmann Bruno Strube hier habe ich Handel mit Gegensränden des täglichen Bedarts, besoadere mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Ark sowie
hen Naturerzeunnissen, Heit⸗ und Leuchtstoffen oder mit Gegenständen des Kriegsbedarfs, wegen Uazuverlässtakeit nuf Grund der Bekanntmochung zur F rnhaltung unzuverlässig er P rsonen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs.Gesetzblatt Seite 603) untersagt.
Tanzig, den 22. März 1918. 86
Der Polizetpräsident. Wessel.
Sekanntmachung.
Dem Kaufmann Jobann Bendig in Jonaten habe ich auf Grund der B⸗kanntmacheng des Bund 8 a’s zur Fernbaltung un⸗ oerjässiger Personen vom Handel vom 23. S piember 1915 (Reichs⸗ Hesetzalott S. 603) durch Verfügung vom heuttgen Tege den Hande mit Hehrauchsgegenständen und Nahrung mitteln wegen U z vertä sigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieh für das gesamt⸗
Dresden⸗N., am 21. März 1918. Die Köntgliche Amt⸗ hauz tu arnschaft. Dr. von Hübel.
Bekanntmwachung. g 1“ ““ Auf Grund der Bundezratsverordnung vom 23. Septemser 1915 ist der Bäckereibetrieb des Emil Hermann reideck in Meißen, Görvische Gasse 3, wegen U zuverläsigkeit des Inhabers geschlossen worden. Meißen, am 14. März 1918. Der Stadtcat. Gewerkeamt. Dr. Goldfriedricht.
Königreich Preußen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät
des Könias hat das Staatsmmisterium infolge der von der
Stadtoero dnetenversammlung in Wesel getroffenen Wahlen
den Fabrikanten Abdam und den Justizrot Bettger daselbst
ale unbesoldete Beigeordnete der Stadt Wesel auf fernere sechs Jahtre besäätigt.
Finanzminiieriumn.
Dem Revoierungsassessor Boruttau in Maadeburg ist vom 1 April 1918 ab die planmäßige Stelle eines Vorstands bei dem Stempel⸗ und Erbschaftssteueramt daselbst verliehen worden.
lich Preußische Generallotteriedirektion. Die Erneuerungslose sowie die Freilose zur 4. Ktäft
der 11. Preußisch⸗Süddeutschen (237. Königlich Preußischen) Klassenlotterie sind nach den 89 5, 6 und 13
des Lotterieplans unter Vorlegung der entsprechenden Lose aus der 3. Klasse bis zum 3. April d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrechts einzulösen.
st sch;gebiet untersagt. — Die Koslen dieser Veröffentlichung hat Bendtg zu tragen. “ 8 Heydekrug, den 23. März 1918. Der Landrat. Fuhrmann.
Bekanntmachung. 8 Der Betrieh des Mühlenbesitzers Davidelt⸗ Turoscheln ist wegen Uanuverlässigfeit des Inhabeis durch den Amtsoorsteber des Amtes Turoschela geschlossen worden. — Die Kosten dieser Ver⸗ öffentlichung naͤgt der Betroffene.
Johannisburg, den 24. März 1918. Der Landrat. Gottheiner.
8 Bekanntmachung.
Dem Bäͤckereiinhaber Karl Achenbach, hier, Brandenburger Straße 76, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund ber Verordnung des Bundezrats zur Fernbastung unzuverlassiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Hande! mit Bad⸗ ware und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs untersagt worden. 8
Königsberg, den 17 März 1918. 8
Der Polizeipräsident. von Wehrs.
1 Bekanntmachung. „ Dem Handelemann Franz Eckert aus Drossen ist auf Grund der Verordnungen des Hundestars vom 23 Sept’mber 1915 (Reichs,Gesetbl. S. 603) und 24. Junt 1916 (R ichs. Gesetzbl. S. 581) die Erlaubnis zum Handel mit rebens⸗ und Futter⸗ mitteln wegen Unzuverlässiskett entzogen worden. “
Reppen, den 21. März 1918. Der La drat. Fn——V Bekanntmachung. Dem Kausmann Johannes Terveer aus Gyke
Rieck.
ist auf
del mit Manufakturwaren wegen wuchert “ der Foste'n” der Vn ster pern. unzersagt worden. 4 3 Syke, den 19. März 1918. Der Landrat. J. V.: von Campe, Regicrungtaff ssor.
* Richtamtliches. 8
Prenßen. Berlin, 28. März 1918. 8
Se ne Majestät der Kaiser und König hat auf die Depesche des Ersten Vizepräsidenten des Reichstags Dr. Paasche wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes Antwort⸗ telegramm gesandt:
Füͤr die Mir übersandten Geückwünsche des Reich tagcz soge ich Meinen wärmwen Dank. Die Taten dee Aimee, welche in den letzten Tagen geleistet sind, rechen sich würdig an die glärzenden Waßenerfolge des Krieges. Vorbereitung, Führung und die Energie der Trapven haben mit Gortes Hilte Englands Heeresmacht schwer erschüntert. Ta lich geht es trotz zähen Widerstandes weüter vor⸗ wärts. Die Zabl der Getangenen ist groß. Die Beute on K iegs⸗ matertal unermeßlic-. Möchte das deutsche Volk, besonders seme g wählten Vertreter, aus der Größe der Leistungen ern ut das feste Vertrauen schöpfen, daß das deutsche Schweit uns den Frieden er weungen wud, möchte es erkennen, daß es j tztt heißt, auch in der Heimat mit gespannter Ausdauer Siegerwellen zu zeigen, F.
wud der kommende Weltfeieden durch deutsche Krast grsicherter srin wie bisher. Dazu helfe uns Gott. Wilhelm I. R. “
Seine Majestät der Kaiser hat ferner aa Herrn Krupp von Bohlen und Halbach nachstehendes Telegramm gerichtet:
Jor neues Geschütz hat mit der Beschießung von Paris auf weit über 100 Ktlometer Entfernung seine Prode glaͤnzend be⸗ standen. Sie h ben mit der Fertigstellung des Geschützes der Geschichte des Lauses Krupp ein neues Ruhm’ 6blart binzu efpgt. Ich spreche daher Ihnen und allen Mitarbeitern Meinen Kaiser⸗ lichen Dank fur diese Leistung beutschen Wissens und deunscher
Arbeit aus. 1 Wilhelm I. R.
Der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling hat nach dem großen deutschen Siege im Westen an den Generaffe d⸗ narschall von Hindenburg die folgende Depesche ger chtet:
Boll aafrichtiger Bewundecun, für ote berrlichen Taten uns res Heeres unter Eurer Sxeellenz und Ihres Eisten Generalquartiermeisters bewährter Lestung begrüße ich mu freudiger Genugtuung tie⸗ Ver⸗ leihung des hoͤchsten militärischen Ehrenzeichens an Eure Exzellenz und die so verdtente Arszeichnung Ihrer Mi arbeiter. Mit mir freut sich das ganze deutsche Volk, das mit so berechtigtem Ver⸗ trauen auf Eure Exullenz blickt, und das weiß, daß, wo Hinden⸗ barg und Ludendorff führen, der Sieg eine Norwenrigk it ist
Graf von Heriling.
„Der Generalfeldmarschall von Hindenburg hat dem Reichskanzler daraufhin folgende Antwort zugehen lassen: Eurer Exollenz sage ich für die freundlichen Worte, die Eure Exzeuenz an äßlich dee Sieges über das englische Heer an mich zu richten die Güte hatten, liefempfundenen Dank. Im Vertraen
auf uansere herrlichen Treppen haben wir den großen Schlaa ge⸗ wagt. Stolz darauf, unter der Führu g und unter ken Aagen ihres Obersten Kreegeherrn zu sechten, schlagen sie sich über ales Lob erhaben, jeder Mann erfüllt von dem Bewußtsein, daß es um di Z †l nft des geltebten Vaterlandes gebt. Das Heer wird nicht nachlassen, bis es mit Gottes Hilse der Heimzt den ganzen Sieg erkämpit hat, den ste als Grundlage ihrer auf einen kiaftrollen
deutschen Frieden gestüßten Zakunft! braucht. “ 8 von Hindenburg.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Justtzwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Handel und Verkehr Sitzungen.
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Der Oberbefehlshaßer in den Marken, Generaloberst von Kessel erläßt folgenden Aufruf zur Zeichnung der 8. Kriegsanleihe:
Mit gewactiger Froft bahnt sich das dertsche Heer eine Gesse durch den eisernen Wall der Feiede, in jedem einzelnen seiner Glieder beseeit von dein unerschuͤtterlichen Willen zu siegen und durch diese Geschlossenheit den Steg perbürgend.
Mit Zubel haben wir von den ungeheuren Taten und Erfolgen verrvomm n. Unaas ö chlich soll unser Dank setn. Danken wir unseren Brüdern, die ihr Leben für uns gaben, dadurch, daß wir ais zweites Heer in gleicher Etnigkeit und glelchem Siegeswillen hinter thnen stehen.
An ues in jetzt der Ruf des Vaterlandes ergangen, durch Auf⸗ beingung der 8. Ariegzanleihe den gigantischen Kampf mit⸗u’äwpfen. Da soll s wee ein beiliges Feuer durch das ganze deutsche Volk gehen. Uasere Streiter dia en sollen wiss n, daß auch bei urs niemand zurückhlei t, wenn es gilt, dem Vaterlande zu dienen. Ist doch dos, was win tun können, so beschäͤmend klein an demm Maßstab der Leistungen unse er Kämpfer gemessen. Unserem starken Deut⸗ 1 N ich sollen wir Geld leihen, das uns einen reichen Zinsertrag bringt.
Unerhört sind die Erfelge unseres Frontheeres. Riefenhaft soll auch der G folg des He m übe“res sein. Der Feind seIl ein in seiner Kraft und seiem Willen ungeschwächtes, von ver Liebe zum Vaterlande, der Treue zu ga ser und Reich erfülltes und darum unüberwindliches beutsches Veolk sehen.
Alle Zeitungen in Berlin und den Markea bitte ich, diesen
Aufruf zu verbreiten. 81 Der Oberbefchlshaber in den Maiken. von Kessel, Genercloberst.
„ Ein weiterer Aufruf zur Zeichnung der Kriegsanleihe wird von den wirtschaftlichen Verbänden veröffentiicht: Die Feide im Osun sind besiegt. — unvergleichlichen T uppen im letzten entschetrenden Kampfe en loh vorwäis Von shrem Mut und ihrer Ausdauer erhofft unser Volk den Endsteg nach javrela. gen schweren Kämpfen. Dte Ueberle enhei unter s Velkes in W ffen hängt aber davon ab, daß die Heimat au weiterbin Nabrurg vnd Kieidung und Waffen und Munition in aus reicherden Mergen zu Uefen vermag. Diese Mitl zum Durch halten, zum Standhalten im letzten entscheiden den Kampe soll die 8. Kriegea. leibe bringen. Wer sie, zeicheet, bilft zu inem Tele unseren Kämpfan im Feide und uf dem Wasser, unter tem Wasse und in der Laft. Wer sich nicht beteiligt, der stärtt die Bemühungen unserer Feinde. 1 1 Darum gezt an olle Keeise unseres Volkes die dre
8” des § 1 der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläͤssiger
Handel 23. Septemder 1915 (R Bl. S. 603)
0 nüIt-. 4 1 2½ 2 puzfe Mahnung, mir allen Kräften sich an der Zeichnung der neus
Im Westen nürmen unsete .
nrliihe zu betelltaes und für fbren Erfolg mit äußerster Kraft⸗ nnannung zu sser. Der Endsieg unserer Kämpser im Felde dnd durch ben grfo g in der Hrimat in der Zeichnung der Kriegs⸗ be vorbs * ant teeegemetnschaft der Kaufmännischen Verbände, Bund der Industriellen, Bund der Landwerte, Centralverband deutscher In⸗ zustri Uer, Deutsch⸗Landwirtschaftgejellschaft, Deatscher Handelstag, Doutsche: Handwerks⸗ und Gewerbekammertag, Deutscher Laatwut⸗ schafterst, Heneralverband der deutschen R uffeisengenossen schaften, Huptausschuß nationaler Arbeiter⸗ und Berufsverbände Heutsch⸗ sande, Kriegsausschuß der dentschen Industrie, Kriegsausschuß der deutschen Landwietschaft, Reichsdeutscher Mittelstandsverband, Reichsverband drr deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften Vereinigung der dentschen Bauernvereine. “
— 9.
In letzter Zeit bieten sich nach einer Mitteilung des Wolffschen Telegraphenbüros“ verschiedentlich gewerbliche Laskunfteien zur Ermittlung vermißter Heeres⸗ üngehöriger an. Vor der Inanspruchnahme derartiger Unternehmungen zu Nachforschungen nach Vermißten muß vingend gewarnt werden. Auskunft über den Verbleib von Müitärpersoaen erteilt, soweit es sich um das preußische Kon⸗ ingent handelt, das Zentralnachweisebüro des Kriegs⸗ ministeriums in Berlin NW. 7, für die Kontingente von Fayern, Sachsen und Württemberg die Nachweisebüros in Müachen, Dresden und Stutigart. Ist durch diese amtlichen Stellen keine Auskunft zu erlangen, so wende man sich an den zuständigen Verein des deutschen Roten Kreuzes, das über eine imfassende Organisation zur Ermittlung Vermißter verfügt und mit allen in Betracht kommenden ausländischen Stellen in Verbindung steht. (Welcher Verein im Einzelfalle zustündig ii, ergeben die auf den Postämtern aushängenden Mertb älter über den Krieasgefangenenpostverkehr.) Privatpersonen und gewerbliche Unternehmungen sind nach den bestehenden Vor⸗ schaften überhaupt nicht in der Lage, unmittelbare Anfragen un das Ausland zu richten, sie müssen sich daher stets an die amtlichen deutschen Stellen oder das deutsche Rote Kreuz wenden. Die Benutzung derartiger Mittel⸗ peisonen stellt also nur eine unnütze Geldausgabe dar. Alle umtlichen Stellen und das Rote Kreuz erteilen unentgeltlich Auskunft und erheben auch für Anfragen nach dem Auslande, Ermittlungen bei gefangenen Kameraden usw. keine Gebühren.
Die 18. Nummer der Sonderliste „Unermittelte Heeresangehörige, Nachlaß⸗ und Fundsachen“ ist am 1. März 1918 als Beilage zur „Deutschen Verlustliste“ er⸗ schenen. Vervollständigt wird die Sonderliste durch ein Namens⸗ verzeichnis von Gefallenen und Vermißten, deren Angehörige nicht zu ermitteln waren, ferner durch Mitteilungen über unbestellbares Offiziers⸗ und Mannschaftsgepäck, das beim Militärpaketamt in Berlin lagert. — Eine Bildertafel liegt der Sonderliste diesmal nicht bei. — Die eiste ist zum Preise von 20 Pfennig einschließlich Porto im Einzelverkauf direkt durch die Norddeutsche Buchdruckerei in Balin SW. (Wilhelmstraße 32) zu beziehen. Die Nummern 1-7 der Liste (mit Ausnahme von Nr. 5, die inzwischen ver⸗ griffen ist) werden — soweit der Vorrat reicht — geschfossen zum ermäßigten Preise von zusammen 60 Pfennig seinschließlich Porto) abgegeven. Bestellungen sind unter gleichzeitiger Ein⸗ — des Betrages an die Norddeutsche Buchdruckerei zu richten.
8
Die in der Entstehung begriffene „Staatliche Be⸗ kleidungsstelle für die freiwillige Krankenpflege“ hat wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, die Aufgabe, das im Etappendienst der freiwilligen Krankenpflege stehende Personal mit Bekleidung usw zu beliefern, das gar keiner Vereinigung angehört oder Vereinen wie der Berussorganisation der Kanken⸗ pflegeninnen Deutschlands, dess Vereine nicht mehr in der Lage sind, die Kosten der für ihr Personal benötigten Kleidung zu tragen, wie 3 B. die Diako⸗ korissen⸗Mutterhäuser und Diakontevereine. Die Kosten der Be⸗ kleidung dieses Personals übernimmt die Heeresverwaltung durch die von ihr einzurichtende „Staatliche Bekleidungs⸗ stelle für die freiwillige Krankenpflege“. Dagegen wird von gerannter Stelle nicht versorgt das Personal der Ritterorden und sämtlicher Vereinigungen vom Roten Kreuz, zu denen auch der Vaterländische Frauenverein gehört. Dieses gesamte Per⸗ sonal beliefert seit nahezu 4 Jahren die Böekleidungsstelle des Zentralkomitees des Preußischen Landesve eins, und zwar das der Ritterorden gegen Erstattung der Seibstkosten, das der Landesvereine usw. von Bayern, Sachsen und Württemberg auf Wunsch und gegen Erstattung der Selbstkosten. 8
—. Von zuständiger Stelle wird darauf hingewiesen, daß zur Ersatzleistung für beschädigte oder beschmutzte Dar⸗ lehnskassenscheine nicht die Reichsschuldenverwaltung, sondern die Hauptverwaltung der Darlehnskassen in Berlin C. 19 allen berechtigt ist. Derartige Anträge sind daher, nicht am wenigsten im Interesse der schleunigen Ersatzgewähruna, an die genannte Hauptverwaltung der Darlehnskassen zu richten.
Großbritannien und Irland.
„Die in London tagende Versammlung von Dele⸗ gierten der Verbündeten zur Aufstellung gemeinsamer Geundsätze sür das Flugwesen empfiehlt, wie „Reuter meldet, die Einsetzung ständiger Ausschüsse in Großbritannien, Frankreich, Italien und den Vereinigten Staaten, die den Zusammenhang und die Zusammenarbeit in der Kon⸗ struktion von Luftfahrzeugen wahren sollen. Der Standard⸗ ausschuß der Londoner Vereiniaung von Zivilingenieuren soll als Mittelpunkt für die internationale Organisation dienen.
— Der Munitionsminister Winston Churchill fordert obiger Quelle zufolge in öffentlicher Bekanntmachung zu ganz besonderen Aastrengungen zum sofortigen Ersatz der ernstlichen Ve luste an Geschützen, Maschinengewehren und Schießbedorf infolge der großen Schlacht in Frankreich auf; die Ausrüstung er fechtenden Truppen müsse auf der Höhe erhalten werden. Glücklicherweise genüaten die Hilfsmittel in jeder Hinsicht, doch sei höchste Eile eboten, gewisse Arten von Geschützen und kanaten könnten in noch viel höherer Zahl als bisher ags. feriat werden, ebenso Tanks, Maschinengewehre und Aus⸗ isserungswerkzeuge. Die Arbeit dürfe auch während der Oster⸗
was das Heer in den Fabriken leisten könne.
ferner für das Personal, dessen
daos kämpfende He
II
feiertage nicht ruhen er solle jett sehen
Frankreich.
Im Ministerrat äußerte sich Clemenceau über die militärische Lage. seine Mitteilungen vor allen Dingen informierenden Charakter, da er gerade von einem Frontbesuch in Begleitung Poinca 8 und Louchers zmückgekehrt war. sein Frontbesuch ihm einen befriedigenden Eindruck hinterlassen habe.
Der Unterstaatssekretär im Kriegsministerium Abrami setzte vor zahlreichen Abgeordneten in den Wandelgängen der Kammer die militärische Lage euseinander. Seine Ausführungen lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Nach den schweren Kämpfen, die die deotschen Truppen jetzt mit zosische Heer siosen. Nur einige selbständtge Diwsionen haben das Vordringen des Feindes verzö geri. Anderersens ir⸗ ffen die gewaltigen engiischen Reserven auf den Schlachtfeldern ein, so daß die bisher vom Fetave erzieliei Geländegewtene nur vorübergehender Natur seln
rden.
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Laut Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ setzte der dänische Gesandte den Kommissar für auswärtige Angelegenheiten in St. Petersburg Joffe davon in Kenntnis, daß das diplomatische Korps der Verbündeten, das sich in Finnland besindet, den Wunsch habe, zurückzukehren. Auf Anordnung Joffes wurde ihm unver⸗ züglich ein Sonderzug zur Verfügung gestellt.
— Der Admiral Werderewski, der unter Kerenski Marine⸗
4
minister war, ist von der Ostseeflotte aufgefordert wor den, ihre
operative und technische Leitung zu übernehmen, und hat obiger Quelle zufolge zugestimmt.
— Nach einer verspätet eingetroffenen Reutermeldung hat sich der Scheschen⸗Sta num umter Anführung russischer Offiziere gegen den Rat im Kaukasus erhoben.
Miederlande.
Der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ erfährt von g unterrichteter Seite, daß vor der eigentlichen Zufahrtstraß
nach Vlissingen, dem Oostgat, von den Englä
Minen ausgelegt worden seien. Beim Suchen nach diese Minen, über deren Herkunft man sich lange Zeit nicht im klaren war, ist am 15. Februar ein Bewachungsfahrzeug ver⸗ unglückt. Das Blatt bemerkt dazu:
England hat hier vieselbe Maßregel, die sonst für fetadliche Häfen angewandt wird, gegenüber einem Hafen einer neutralen
Noltion, der noch dazu als Flottenstützpunkt benutzt wird, angewandt.
Wenn dies aksibtlich gesch hen m, braucht man keine Woꝛte
darüber zu verlieren; ist es Nachässtsk it over Ungeschicklichkeit, dann
ist keia Ausdruck z1 rk, um dieses Vorgehen an den Pranger zu ELrürkei.
Der Prinz Georg Mitschabelle, der einer alten georgischen Adelsfamilie angehört, ist in Konstantinopel ein⸗ getroffen, um mit osmanischen Staatsmännern in Fühlung zu treien. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, sprach er sich dem „Osmanischen Lloyd“ gegenüber ausführlich über die
Unabhängigkeitsvewegung der Georgter aus, die das Ziel ver⸗
folge, alle hinorisch und ethnisch zu Georgien gehörigen Pro⸗ vinzen zu einer unabhängigen transkaukafischen Bundesrepublik zu vereinigen. Die neue Republik werde die Politik verfolgen, herzlichste Beziehungen zu der stets freundschaftlich gesinnt ge⸗ wesenen Türkei zu unterhalten.
— Die Kammer hat obiger Quelle zufolge ein Gesetz über die Modalitäten der Vollstreckung von ausländischen Gerichtsurteilen angenommen. Vorauss tzung für die Voll⸗ streckung ist das Bestehen eines Gegenseitigkeitsvertrages mit dem betreffenden Staaote. Außerdem muß eine osmanische Gerichtsbehörde eine Entscheidung darüber treffen, daß die Ausführung des fremden Gerichtsurteils notwendig ist, wofür gewisse Voraussetzungen gelten, z. B. daß das Urteil den osmanischen Gesetzen nicht zuwiderläuft und die öffentliche Ruhe nicht stört. Die Kammer hat ferner ein Gesetz an⸗ genommen, wodusch Kommanditgesellschaften und Genossenschaften verpflichtet werden, aus dem Reirn⸗ gewinne des mit dem 31. Dezember 1917 abgeschlossenen Ge⸗ schäftsjahres Reserven für die Bezahlung der Kriegegewinn⸗ steuer zu bilden und nur einen für die Kapitalverzinsung und für die Dividende hestimmten Teilbetrag von 15 vH aus⸗ zuzahlen sowie die übrigen statutenmäßigen Zumeisungen zu machen. Die nach dem März 1918 gebildeten Gesellschaften müssen die Hälfte der nach der Verteilung der Dioidende und der satzungsmäͤßigen Zuwendungen verbleibenden Summe zurück⸗ stellen. Das Gesetz findet auch auf die Filialen der Gesell⸗ schaften Anwendung, die ihren Sitz im Auslande haben. Im Laufe der Besprechung erklärte der Finanzminister, das Gesetz werbde auf Banken und Versicherungsgesellschaften sowie allge⸗ mein auf jene Gesellschaften, die völlig vertrauenswürdig seien, keine Anwendung finden.
1b Ukraine
Der vom Ministerium des Innern der ukrainischen Volks⸗ republik ernannte Landes kommissar für das Cholmer Land und die Piolasie, Alexander Skoropyß von Joltu⸗ chowskij ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, in Brest⸗ Litowsk am 11. März eingetroffen und am folgenden Tage vom Oberbefeblshaber Ost offiziell empfangen worden. Gegen⸗ stand der Besprechung war die Vorbereitung der Ueber⸗ nahme der gesamten Zioilverwaltung im Lande durch die Organe der ukrainischen Volksrepublik. Nach eingehender Erörterung wurde das beiderseitige Einvernehmen darüber fest⸗ gestellt, daß gewisse Zweige der Landesverwaltung schon jetzt unter Mitwirkung des Landeskommissars bearcbeitet werden. Dieser wird sein Amt in allernächster Zeit antreten.
— In der Sitzung des Ausfuhrausschusses im Handelsministerium murde obiger Quelle zufolge beschlossen, den Deutschen folgende Landeserzeugnisse anzubieten: Zucker, Zuckerruͤbensamen, Weijen, Roggen und Hafer (das Brot⸗ getreide geößtenteils in Form von Mehl), Eisen⸗ und Mangan⸗ erz. Für den Fall des Friedensschlusses mit den Bolschewiki wird auf die Notwendigkeit aufmerksam gemacht, daß erhevliche Mengen von Nahrungsmitteln nach Großrußland abgeführt werden müssen. L“
Der „Agence Haoas“ zufolge hatten
Clemenceau erklärte, daß
stürmenden Kampfnellung
schloß,
nach Rußlano
8 Kriegsnachrichten.
An den siegreichen Großkampftagen der IE zwischen Arras und La Fere haben unsere gesamten Luftstreitkräfte hervorragenden Anteil. Während der Vorbereiungen für die Durchbruchsschlacht haben unsere Flugzeugbeobachter, aller feind⸗ lichen Gegenwirkung die Stirne bietend, ihre Aufklärung luͤckenlos bis weit ins Hinterland des Feindes getrager Das Netz seiner rückwärzigen Stellungen war ichl⸗ peinlichst überwacht und so der deutschen Führung die C wißheit verschafft, daß der Gegner von dem ihm unmittelba bevorstehenden Stoß keine Kenntnis hatte. Die eigene Ja war durch Lichthilber über jede Einzelheit der zu 1 des Gegners, über jedes Ma⸗ Minenwerferstand
fonter; 2125179— fante rie
Unter
schinengemwehrnest und 1 un diese gefahrvolle Tät
ch I1768 EISS ö richtet. Eigene Jagdstreitkräfte hatten
jeden
9 W 8 1 EE6 . PEö“ en feindlichen Luft treit den enalischen ousge ochten haben, werden sie auf das völlig, srische, keit der Beobachter geschützt und den feindlichen Luft
1 den Einblick in unsere Vorbereitungen durch rück⸗ sichtslosen Angriff erfolgreich verwehrt. Als am 21. 3. der Nebel, der in den Morgenstunden jede Flugtätigkeit aus⸗ sich verzog, zeigten die gesamten Luf mreukrö den gleichen unüberwindlichen Angr ffsgeist wie die auf dem Schlachtfeld vorstürmenden Truppen. Die Jagdstreitkräft hehaupteten die unbedingte Ueberlegenheit in der Luft. Si schossen am ersten Angreffstage allein 6 Fesselballone ab u zeuge zum Absturz gehracht. Der 67. und 68. Luftsieg de
des
Windisch an einen r Nachmwuchs an Leistungen nich ht. lachtgeschwader begleiten, das er Feuer der feindlichen Maschinengewehre n Bomben und Maschinengewehrfeuer zum Schweigen rissen an den Haupibreimpunklen des Kampfes vie 80 Meter Höhe an, zersprengten sie vor dem Eingreifen un brachten Verwirrung und Schrecken in den Rückzug de Gegners. Währenddessen waren unsere Beonachter im Flr des Feindes zu erkunden und sofort der Wirkang unsere flüge von über 1000 Kilometer Länge über die feindli Bahnen bis zu den Häfen des Kanals enthüllten die Ge⸗g maßnahmen des schwer getroffenen Feindes. Unsere Ba leisteten der Führung wie der Truppe ganz ganz besonderer Ehreniag bleiben. Von frischem Drang nach vorwärts beseelt, folgien sie der Infanterie dichtauf in Hochtransport. Tiotz des schnellen Geländegewinns blieber die Ballonbeobachter so in der Lage, unumerbrochen di Stellungen der eigenen Truppe und die Kernpunkie des feindlichen Widerstands der Führung zu melden. Trotz alle seindlichen Gegenwehr — auf einen Ballonzug allein wurden an einem Tage 50 Fliegerbor
an am Vormarsch beteiligt; Kraftwagengeschütze folgten unmittelbar der stürmenden T uppe und sicherien im eroberten Gelände Flugzeug⸗ und Ballonbeobachter. Unsere Bombengeschwader haben in den Nächten vor und zwischen den Schlachttagen Bahnknotenpunkte hinter der feindlichen Front mit Bomben gagegriffen. Auch die englischen Hasenorte Calais und Dünkirchen wurden mit 10 650 Kilogramm Bomben belegt. Von besonderer Bedeutung ist der Angriff auf eine Haupteisenbahnlinie hinter der Schlachtfront, der aus g geringer Höhe 36 Kilon hinter der Front ausgeführt, sonders gute Erfolge zeigt 1 ganzen wurden von Bombengeschwadern in 132 666 Kilogramm Bomben geworfen. (W. T. B.)
Berlin, 27. März (W. T. Zu beiden Seiten der Somme sind langsam fortschreitenden Angriff.
aufgerissenen Straßen, unzähligen Stellungen, Grabensystemen, Drahtverhauen und Ruinendörfern liegt im Rücken der deutschen Angriffstruppen. Vor ihnen breitet sich französisches Land, das bisher von der Kriegsfurie verschont blieb. Anders heute! Gleich Fanalen lodern an vielen Stellen rote Brände zum Himmel empor. Durch besondere Kavalleriekommandos lassen die Engländer Wohnstätten und Fluren ihres Bundesgenossen verwüsten. Angeblich um den deutschen Vormarsch zu hemmen, den gleichwohl 7 Tage lang weder Kanäle, Flüsse und versumpfte Trichterzonen noch stärkste englische Befestigungen aufhalten konnten. Bereits liegen die wichtigen englischen Bahnzentren und Stapelplätze St. Pol und Doullems unter schwerem deutschen Fernfeuer. Mit dem reichlich erbeuteten englischen Pioniergerät und Material werden alle Straßenzerstörungen schnell wieder her⸗ gestellt. In Poziéères wurde neben wohlgefüllten Werkstästen viel rollendes Material erbeutet, darunter allein 20 Feldvahn⸗ lokomotiven. Immer wieder werden überall die ungewöhnlich schweren blutigen Verluste der Engländer festgestellt. Bei Noyon grenzen die khakibraunen englischen an die hellblauen französischen Leichenfelder. Das Sommetal ist ein englischer Kirchhof. In einer Mulde ber Clery lag ein völlig zusammen⸗ geschossenes englisches Artillesieregiment mit 40 Geschützen. 5c—g
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Ein höherer Generalstabsoffizier berichtet von der großen Kampffront:
Die Propbezriung derer, die behaupteten, es bebürfe nur der Erstürmung des ersten englischen Grabensystems, um die ganze englische Fuhrung in Verwinung zu stürzen, hot sich nicht nur vom ersten bis zum dritten Hefechtstage, sonbern auch im ganzen Vrlauf der jüngsten Operationen glänsend bewahrheit t. Die drobende Katastrobhe, welche die englische Prmee anscheinend besonders aus nördiicher Richtang über Bapume hefürchtete, ve anlaßte die feindliche Fuhrang, obhne Rücksicht auf die Be⸗ dürfn sse an anderen Fronten, in 1opf, und systemlos a Ent⸗ gegerwerfen aller ver ügbaren und herenkommenetn Divistoagen die Deutschen aufzuhalter. Wenn sie hierdurch an dem einen oder anderen Punkt eine Verzögeruvng der deutschen Angriffe erzielen
konnte, so brach an anderen Stellen der eugil che Widerstand um so