ije Genessenschaft bestinunten Form, sonst urch den Vorsteher allein zu zeichnen.
Mitglieder des Vorftands sind:
) Erbpächter und Schulze Heinrich Schmalfeldt in Werder als Vor⸗
stteher,
) Echpichter Friedrich Plagemann in Werder als Stelivertreter des Vor⸗ stehers
3) GCrrp Ster Johann Kunzel in Werder,
20) Badzer Wüöhrln Bartelz ia Werder.
Die Einsicht der Liste der Genossen
ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
8, den 15. März 1918. Gecfherzogliches Amtsgerict.
—
Ja das biesize Genossenschafterrgine:
1 unter Nr. 53 bei der Giekerizitäts. genofsenschait Satemin, eingetragen⸗ Icnossenschaft mit undrschränkrer Haserflicht, in Sat min eing tragen: Hofbesitzer Eacers ist verstorben. Hof. kesützer Heinrich Shulz Nr. 23 in Satemi⸗
ist
4
ist 213 Vertreter des Vorstandsmitglieds betzeut. Llchem, den 16. März 1918. Königliches Amtsgericht 1
Lndeuscheid.
In das Gesn ossensckasisreglster Nr. 23 wuarde heute bei der Werkgenossenschaft für das Ansteeichergewerde zu Lüden⸗ scheaid, eingetragene Geurfseuichaft Irit beschräalter Hastpflicht zu Lüden⸗ scheid, eingetragen: Der Maler und Anstreicher Heinrich Schmalenbach juntor in Lödenscheid ist aus dem Vorstand aus⸗ geschleden. Für ihn ist der Aostrescher⸗ meister Ludwig Fröhling in Lädenscheid in den Vorstand gewählt.
Lädenscherd den 20. März 1918.
Königliches Amtsgericht. Lü dernschkeid. 73193]
In das Genossenschafisregisier Nr. 11 ist bei der Konsum⸗ und Produktiv⸗ ZBeumsserschalt Eintgreit, eingetragen⸗ Genossenschast mir deschräntter Haft⸗ gflicht in Lüdenscheid beute etnget⸗agen Der technische Leiter Ewald Burde in Lübenscheid ist in den Vostand gewählt.
Lüdenscheid, den 21. März 1918,
Köatgliches Amtsgericht.
MNagdeburg. [73749]
Die durch Statut vom 22 Jauuar 1918 unter der Fuma „En kaussver⸗ eiatzgung, der Koaditoren Mutel⸗ demschianvds, eingetragene Geumssen⸗ schaft mit berschränkter Haofipflich:“ mit dem Sitz in Magdebierg enrichtete Genossenschaft ist heute in das Genossen⸗ schafteregister eingetragen. Gegenstand des Unternehmens ist gemeinschaftlicher Ein⸗ kauf und Vertrieb von Nohmaterialten alltr Art und Gebrauchegegenständen für das Konditoreigewerbe, Herstellung vorn Waren fär den Konritoreidetrieb. Die Haftsumme betrögt 500 ℳ. die löchste Zahl der Geschäftsantelle 20. B kannt⸗ machenzen erfolgen unter der Füma der Genoss nschaft in dem zu Berlin er⸗ sreine den Fochblatt „Die Konditcrel“. Das Geschäftsjahr läuft von 1. April bis 31. März. Die Wilenserklärungen des Vorstands erfolgen durch mindestens zwei Muglieder. Die Zeickhnung geächieht, indem zwei Mitalleder der Firma ihre Namenzunterschrift beisügen. Vorstande mieglieder ünd Robert r. Auw in Burg b. M., Paul Reidemeister in Magdeburg und Ernst Trenkler daselbst. — Die Einsicht in die Liste der Gerossen ist näßrend der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Magdeburg, den 25. März 1918. Königliches Amtsgericht A. Abtellung 8.
1
Die Emsicht: der Liste der Genossen in den Dienststunden des Gericht? jedem! geftatret.
Neukalen, den 21. März 1918.
Großberregliches Amisgericht.
—ᷣᷣO-
W e. Gen m. Osterede a. H., ein⸗
827
der Oßteroder
b. Hafts ft. in
getragen: 1
An Stelle die ausgeschlebenen Domänen⸗
8 A. Felbwann in Tüna tn
üchter Richard Pfeiffer in Uehrde fterode 8. H., 8. ₰. Königliches Amt
—
Hg 20
Pesen, [736 19]
t, cims Gläubigerautschaffee smoie allge⸗ meiner Pröfungstermin am 24. Ppril 19Eb, Pormittags 10 Uhr.
Gatantexira-,
heute eingetragen, d ie 8 und 7 (Austritt) der Satz dez unter Nr. 140 eingetragene G01. 8 ZWIZnkK U eeschow Obawnierych Robstoffverrins G. S. m. 5. H. in Posen geänbert siar. Pofen. den 13. März 1918. Königliches Amtsgericht.
— ——
SalzuhRhgen.
2295922 197371
heute vunter Nr. 13 eingetragen: Leim⸗ hacher Spar, und Wartehnskaffen⸗ Verecin eingetragene Geuossenschaft vit ꝛ22 beschräukter Hafigflicht in Leim⸗ hach (E. M.) Nach der Satzung vom 3. März d. J. ist Eegenstand des Unter⸗ nehmens bie Beschaff ng der zu Darleben und Krediten an die Mitolieder gfo⸗der⸗ lichen Geldmittel und die Schaffung weiterer Cineichtungen zur Förderung der
2. 1 JIu das Genossens baftszegister wurde
wirtschaftlichen Lage der M. besondere:
1) der gemeinschaftliche Bezug ven WBitt⸗ schaftsbedürfnissen;
2) die Herstellnng und der Absatz der Erzevenlsse des landwutschaftlichen Be⸗ triebs und des ländlichen Gewerbefleißes auf gemeinschaftliche Rechnung;
3) die Beschaffung von Maschinen und sonstigen Gebrauchsgegenständen auf ge⸗ meinschaftliche Rechnung zur mictxeisen Ueberlassung an die Mitglieder.
Die öffentliheen Bekanntmachungen er⸗ geben iat Landwirtschaftlichen Genessea⸗ schafisblatt in Neuwi’d. Ste sind, wenn
44 IS 4 Mitolieder, irs-]
sie mit rechtlicher Wirkang für den Verein verbunden sind, in der für die Zeichnung des Vorstands für den Verein bestimmten Form (§ 16), sont durch den Vorsteher allein zu zeschnen.
Der Vorstand brsteht aus: Johannes Göpfert tn Leimbach, zugleich Vereins⸗ vo steher, Matthias Scharfenberg in veim⸗ bach, zugleich als Stellvntreter des Ver⸗ einsvorstehers, Schultheiß Anccker in Her⸗ mannsroda, Ferdinand Luther in Lcimbach, Christian Rübtam in Hohleborn.
Die Einsicht der Liste der Genossen während der Dienftunden des G jedem cestattet.
Salzungen, den 13. März 1918. Herzegliches Amtsgericht. Mt. II. Trchnitz, Schles. 1273743] In unser Genossenschaftsregister wurde heute unter Nr. 36, Spar und Darlehne⸗
Heinrich⸗Eisenbahn erböhte Frachtsät in
lasse Hennigsdorf e. G. m. u. 8 enge⸗ nagen: An Stelle dez ausgeschtedenen Bäck rmeisters Galisch ist Laudwirt Feled⸗ rich Kasch nieder, Hennigsdorf, in den Vorstand gewaͤhlt.
Amtegericht Trebnitz, 23. 3. 18.
9) Musterregister.
(Die ausländischen Muster werden
Gerichteschreiberet des K. Amtsgerschtk.
—
Cöln, Rhein. [73885]
Das Konkurzverkahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmarnns J. Weiß, Heinigen Irxhabers der Haud⸗ lmung in Wollwaren, Trikers, Purz⸗ Stahlwaren, Uhreun, Cchales und Noben in Cöln, Siernen⸗ gosse 57, unter gieicher Fiürma, wird, vachdem der in dem Vergleichstermine vem 14. Dezember 1917 angenommene
vangspergleich purch rechtskräftigen Be⸗ schlaß veom 21. Dezemb.r 1917 bestätigt ist, bierburch aafgehosen.
Cöln, den 20. Januar 1918.
Königliches Amtsgericht. Abt. 65.
Güttinzen.
Dad Konrurzverfahren
5 des 16. Junt 1917 ir Prlvntnannz in Böttingen wird nach altung des Schlußtermins den 18. März 1918.
Lage, Lippa. [73887]
Das Konkureverfahren über das Ver⸗ mögen des Gaswirts Hermann Meier⸗ hans in Lage wird nach erfolgter Ab⸗ baltung des Schlußtermins hiernurch auf⸗ gebodben.
Luzge, den 20. März; 1918.
Fürstliches Amtegericht.
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[73886] Wefeliazen, Prorv. SJachacn. JIu dem Konkursverfahren über das Vermögen des Klemputrmeisters und Faßrrabhändlers Richard Rune i Wererlingen ist zur Abnahme der Schlubrechnung des Lerwalters, zur Er⸗ kbrbung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forbderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht verwertbaten Vermögensstücke der Schlußtermin auf den 18. Rpril 1918, Vormitiags 10 Ukr, vor dem König⸗ lichen Amtsgericht bier bestimmt. Weferlingen, den 18. März 1918. Könzgliches Amtegericht.
12) Tarif⸗ und
Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisen⸗
bahnen.
[73883] ’
Deutsch⸗schwrbisch⸗ norwegischer Gäterverkehr. Deutsel;⸗dänischer Güterverkehr. Mu Täültigkeit vom 1. April 1918 an treien im Verkehr mit Stationen der luxemhurgischen Prinz
9
Kraft. Nähere Auskunft erteilen di ferligangsstellen. Aitona, den 25. Marz 191838. Königliche Elsenbahndirektion, namens der Verbandsverwaltungen.
[73892]
Vem 1. Aprll 1918 wird auf unseren Strecken im Bwnen⸗, Wechsel⸗ und Ver⸗ kaneeverkehr ein Kriegezuschlag von 15 H u den Frachtlätzen des Güter⸗ und Tier⸗ verkehrs, zu denen auch die Zuschläge ge⸗ hören, erboben.
Die Abrelchung von § 6 (5) ist genehmigt.
b⸗
E.⸗V.⸗O.
knüpft.
von
Jarsb 1738380]
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nach und diese
wird weiteres von gegeben.
222
„— -
S 7 343 „ 1-X½£15, Ostdeutsch. österrelchischer
1. April 1918 erschein:
Die direkte
K. T. Breslatz,
betelligten deutschen Cisenbahnver
Nieverländisch⸗beutsche Eisenbahn⸗ [73900]
Wiebrꝛezeinführaug
9 * LEE11 2 1 2292* 1 Am 1. Aptil
1)
Norddeutsch⸗Niederländischen erperkehr die mit Verfügung vom anuar 1918 aufgebobenen ifätze der in den Tarifbeften 3, 4, 1
und 7 enthaltenen preoß [ldenburgischen
rach fätze des Tarifhefis 1 und Fracht ück. utkla rzialtorife und die
4—.—
en
deutschen
en aller Art) um die
abe (Gesetz verausgake n Zus
n — auch käuflichen — ungs⸗T.
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25 1 n¹ Lert
wege keiechnet.
3) Der (nicht aufgehebenr)
Teil I bleibt weiter in Kraft. enen Frachtfätze fir Schutzwagen /⁷
8 lometer des deutsche
und ab Grenze a: wieder in Geltung geletzt.
- . G mhorgn,nee 97½* I da 1 meinsame Seft!
deutsch⸗Niederländischen Tarifz welter zu soweit es für die Berechrung der Frachten in dem vorbezeichneten Um⸗
Teils 1 Abt. B für Eisenbahn fah zeuge auf eigenen Rädern, der Tarifheite 1— deutsch⸗niederländischen Tarifs für die Beförderang von Leschen und lebenden Tieren, des Ausrahmeiarifs für Steinkohlen ufw. von niede nach Uiakzrbeinischen Stationen und die Teile II des niederlä! disch⸗südwestbeutschen Guͤtertarifs Basel bleihen außer Kraft. Wledereinföhtung dießter Frachtsotze Verkehrsbeziehungen all 22 Fall bekannt
erforderlich ist
ist. Die Frachtsätz: des
9 2 0 4
19 42 8 1
902 „ 2 und 8
niede:lé ndischen und
Gäͤler
Nähere Auskunft geben die
Verwaltuncen und Aofertigungen.
Cöln den 20 März 1918. Königliche Etsenbahndir
[73894]
Säüchsisch⸗Sudwendrutscher verkehr. Tarisheft⸗ 1—4. Am 1. April 1918 treten zu den Enrängen vom 1 O’teber 1917 die Nackträg⸗ I in Kraft 1 halten die Beßimmungen üher die Be⸗ srechnung der deu:schen Verkehrzste des deutschen
Kriengzuschlags.
Der Nachtrag ist 8n 10 , für das Stücck durch Ver⸗ miltelung der beteiligten Stattonen zu sü beziehen. Brzeslau, den 20. März 1918. Könialiche Eisenbabndtrektion, namens der beteiligten Verwaltungen.
Personentarif süber preußisck⸗zsterrrichische Grenzstationen. 2 Am Tarif für verstebenden Verkehr diesem Tarif enthaltenen Fahroreisen⸗ Gepäcksätzen sind die neuen deut'chen erhöhte österreichliche gerechnet.
Einheitssätze
Abfertigurg durch den Tarit entsprechend dem jetzigen Bedürfnis wefentlich eingeschränkt worden. zugleich namens der
933 Staatsbabnsat onen
Ausnahmeklaßen mit der unter 2 bezeichneten Er⸗ öbung vorübergehend wieder in Kraft⸗ foeboben bleiben also in diesen Heften Fracht äpe der Ausnahmetarise und lich: Frachlsätze der deutschen Privat⸗
rhöhen sich vom Tage gan um den 15 % igen 8 191s wird das Heft ondere Eihjenbahnverkehrsordnung
exer Taife stafeln, neu herausgegeben.
iner Erhohung vo
Gütertarifs, dis
um Prelse
F. 2 eue
ein 8—8α 1
Den in
und ein⸗ isl
waltungen.
direkter 918 ireten bdirekten ischen und und
9 für die 118,
Bahnen vom 8. 4. chlag nach n Gütertarif Die darin n 5 ₰ für n 1. April
t. Ebenso bes Nord⸗
des Nord⸗
rländischen
11 Ueber die fůͤ
beteili ten lktivn. Füter⸗
Sie ent⸗
Nuskunft
unser Verkehrsbüro hier, über
2 2 al ahnen, als führenbe ahn geschäftsführende Verwaltung.
[73896] Dund Wepacknerkehr.
Tarif für den Lhbenbezeich neu ausgegeben. hes ves, hnsten bayerisch —⸗ gelter de e ch⸗
vie in dos Heft 1 deren Bestimmungen
tarif vom 1. J mit Bekanntmachung dom 1918 ab 1. vezeichnete in Kraft. August in 1n uer, Anhang, der Bestimmungen üt
hebung des deutschen de asestad ve⸗ der deutschen Gt Preis des Aahangs 10
die Höhe einzelner e e.;
ber die Frachterhöhungen Dresorn, am 26. Miär, Fücgun
en. Dir. d. Sächf. Stnaitseisen⸗
Bayerisch⸗Preußlischer Perfonen⸗
April d.— 688 el un 1. April d. J. wird das Heft Verkehr die für den Personenverkehr
eom
Es enihält preußischen b
Eisenbahnverkehrzordaung en efn ommenen leson⸗ ind gemaß § 2 genehmigat. “ Erfart, den 24. März 1918.
Fönigliche Eisenbahn namenzs der beteiligten ee.
173898]
Ntiederländisch. Bayerischer Gter⸗
annar 1903. Der peil 1918 —— Tarif bleitt bis auf welteres Aa Stelle des Anhangs vom 1917 titt am 1. April 1918 als zmweite Ausgabe bezeichz eter
schen Krsegszuschlags ur
1u“*“ batzund
München, den 23. März 1918. Tarifamt
der K. Vayer. St.⸗G.⸗B. v. d. Rh. (73897]
Peesogeu⸗ und Gepäcktarle. Teil II,
sür den Preußisch⸗Hessisch Oldendur.
ischen EE ““ Am 1. April 6 „ enthaltend Ausfübrungsbestimmungen 62 sowie Preis⸗ Das bisherige
Heft 1, gültig vom 1. Mai 1 Nachträgen 1—3 wird mit
dem gleich ge oufgehoben. Das neue Heft Lbechen eden den zur Durchführung der Tarif⸗
reform und des Ve⸗kebrssteuergese b wendigen Tariferhöhungen Kaüehes, gt
einige weitere
levecungen. Naͤhere Auskunst erteilen
eie beteiligten Fahrkartena 1 Die am 1. Rto eacet 1917 besonderen Monatskarten für S unter Einrechnung eines Zuschlages zu den arifmäßigen Preisen und die am 20. No⸗ vember 1917 eingeführte der Expreßgutfrachten bleiben dis auj mesteres bestehen.
eführten nellzuüge
ein
Verdoppelurg
Olbenburg, dea 23. März 1918.
Großherzogliche Stseabahndirektion. [73881]
Btane ztarif der Oscheréleben⸗ Schöninger Etsenbahn. Mit Galttgkeit vom 1. Aprll 1018
gelangen nachstehenve Frachtzuschsäge für 100 kg Frocht ückaut 22 ₰, für Wagenladungen a. für Steinkohlen, Hoks, und Prekkohlen aller Art 2 übrige Güter 2,2 ₰.
zur Einführung: für Etl⸗ und
Braunkohlen b. für
Oschersteben, den 25. März 1918.
8
Oschersleken⸗Schöninger Eisenbahn.
Der Vorstand. Clemen.
[73902]
Inzundsflaufel für Koaohlentarife.
Mit Genehmiguug der Aufsichtsbehörde erhalfen die Saarkohlentarife Nr. 4, 5, 6 und 7 mit Elsaß⸗Lothringen, Baden, Wöritemberg Rh-inz mit Gültigkeit vom 1. Axril 1918 fo gende Ergänzung der Anwendungsbe⸗ eirgungen:
und Boyetn rechts des
Die Frachtsätze werden nur gewährt
für Sendungen, die im Jalande oder in Desterreich⸗Ungarn verbraucht werden, und
Ber Bezugvnpreis betrügt nierteljährlich 6 ℳ 30 Pf. Allr Postanstalten nehmen Bestrllung an; für Berlin außer den Hostanstalten und Zeitungavertrieben für Belbstabhvler anch die Königliche Geschäftsstelle SW. 48, Wilhelmstr. 22.
Einzelne ummern kosten 25 Pf.
Bekanntmachung, betreffend Ausfuhr⸗ und Durchfuhrverbate. Ordensverleihungen ꝛc.
Gesetz, betreffend Aenderung des Postscheckgesetzes,
26. März 1914. 18 Bekanntmachung, beltreffend Aenderung der Postscheckordnung, vom 22. Mai 1914. Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postordnung. Bekanntmachung über die Einfuhr von Wein. Bekanntmachung, betreffend die Restzahlung auf die Dividende der Reichsbankanteile für 1917. Bekanntmachungen, betreffend Liauidation französischer Unter⸗ nehmungen. Bekanntmachung über Druckpgapier. 8 Bekanntmachung über den Verkehr mit getragenen Schuh⸗ waren, Altleder und gebrauchten Waren aus Leder. Uebersicht der im 2. Vierteljahr 1918 voraussichtlich statt⸗ findenden Seedampfschiffsmaschinisten⸗Prüfungen sowie Vor⸗ und Hauptprüfungen zum Schiffsingenieur. Königreich Preußen. Ernennungen, Charalterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Aufhebungen von Handelsverboten.
andelsverbote. 8 Erste Beilage:
der in der Woche vom 17. bis 23. d. M. zu Kriegswohlfahrtszwecken genehmigten öffentlichen Samm⸗ lungen.
Satzung für den auf Grund der Verordnung über die Er⸗ richtung von Betriebsverbänden in der Binnenschiffahrt er⸗ richteten „Betriebsverband der oberländischen Kanalschiffer“.
vom
Be lonrctna Fen if
Amtliches.
Bekanutmachung.
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 3. Januar 1918 — Reichsanzeiger Nr. 4 vom 5. Januar 1918 —, be⸗ treffend das Verbot der Aus⸗ und Durchfuhr von Waren des 11. Abschnitts des Zolltarifs Pappe und Waren daraus), und unter Aufhebung der Be⸗ fanntmachung vom 23. Januar 1918 (Reichsanzeiger Nr. 21 vom 25. Januar 1918), bringe ich nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis:
giffer III der Bekanntmachung vom 3. Januar 1918 erkält
folgenden Zusatz: 1 3edas Züsct. der Aus⸗ urd Durchfuhr unter ]I erstreckt sich ferner
nicht auf: “ 8 a, Einzelsendungen von beschriebenen Postkarten der Nr. 657 a
*
Zi
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser,
verordnen im
§ 1. Das Postscheckgesetz vom 26. März 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 85) wird dahin geäadert:
end,
Gesetz,
belreffend Aenderung des Posts
26. März 1914. Vom 25. März 1918.
König von Preußen ꝛc.,
1. Im § 5 Abs. 1 wird Ziffee 3 aufg⸗hoben.
2. An die Stelle des § 5. Abs. 2 tritt folgende Vorschrift: „Die Gebühren zu 1 sind vom ECEinzahler, die Gebühren zu 2 vom Auftraggeber zu entrichten.“
3. Der § 6 erhält folgende Fassung:
„Die Sendangen der Postscheckämter und Postanstalten an die Kontoinhaber, die Sendungen dieser Aemter und Anstalten untereia⸗ ander sowie die Briefe der Kontoinhaber an die Postscheckämter werden in Postscheckangelegenbeiten portofrei befördert. der Briefe der Kontrinhaber an die Postscheckämter sind besondere Briefumschläge (§ 10 Ziffer 2 dieses Gesetzes) zu benutzen. andere Briefumschläne benutzt, so unterliegen die Sendungen dem ge⸗ wöhnlichen Briefporto.“
Dieses Gesetz tritt am 1. April 1918 in Kraft.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift
und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 25. März 1918. Wilhelm.
Dr. Graf von Hertling.
Auf Grund des § 10 des Postscheckgesetzes vom 26. März 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 85) wird die Postscheckordnung vom 22. Mai 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 131) wie folgt geändert:
1. De
(ciiegel)
Bekanntmachang, betreffend Aenderung der Postscheckordnung vom
22. Mai 1914. Vom 25. März 1918.
m § 2 Abs. I wird als Satz 2 hinzugefügt:
3. Dem § 2 wird als Abs. XIII hfnzugefügt:
ebühr g Pü8
Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:
Für die Versendung
„Der Absender hat die Zahlkarte vor der Einlieferung zur Post mit Freimarden in Höbe der Zahlkartengebühr (Postscheckgesetz § 5 ffer 1) freisumachen.“
2. Im § 2 Abs. X Satz 1 wird hinter dem Woirle Bestell⸗ gängen“ das Wort „freigemachte“ eingefügt.
Für eine bereits abgegangene Zahlkarte wird die Zahlkarten⸗ nicht erstattet.“ 8 m § 3 Abs. IV wird der Unterabs. 2 gesteichen. 5. Im § 4 Abs. II erhält Satz 1 folgende Fessung: „I Die Postanstalt fertigt über die für den Kontoinhaber gleich⸗ zeitig vorliegenden Post⸗ und Zablungsanweisungen täglich eine Zahl⸗ karte und kürzt zu Lasten des Kontomnhabers den Gesamtbetrag um
Anzeigensreis für den Nammn einer 5gespaltenen Einheitozelle
50 Pf., einer I gespalt. Einhettszetle 90 %f. Anßerdem wird anf
den Anzeigenprets ein Teverungszuschlag von 20 v. H. erhoben. Anzeigen nimmt anz
die Königliche Geschättsstelle des RNeichs⸗ und Staatsaunzetgers
Vertlin S87 4, Wilhelmstraec Nr. 22.
—2q
x2
— — 1 I“ 8 2*
Betanntmachung,
betreffend Aenderung der Postordnung vom 28. Iunli 19 f.
8 ““ Vom 25. März 1918. ““ Auf Grund des § 50 des Gesetzes über das Postwesen vom 28. Oktober 1871 (Reichs⸗Gesetzbi. S. 347) wird die Past⸗ ordnung vom 28. Juli 1917 wie folgt geändert: 1. Im § 18 Abs. IV Unterabs. 3 werden hinter dem Worte „aus⸗ zufüllen;“ die Worte „als Betrag ist ber einzuziehende Beirag nach 9 der Postanweisungs⸗ oder Zahlkartengebühr einzutragen; eingerünꝛt.
2 Im § 18 Abs. X Satz 2 werden hinter dem Worte „Betrag“ die Worte „nach Abzug der Zahlkartergebähr“ eingefögt. gůei Im § 18 Abf. XVI Unterabs. 3 erhält Satz 2 folgende afsung: G „Vie Postanweisusge⸗ und die Zahlkartengebühr (2 ) werden von dem eingezogenen Betrag abgezogen.“ 4. Im § 19 Aos. I Unterabs. 2 Sotz 1 werden statt des Wortes „auszufülen.“ die Worte „oder eine bellrotbraune Nachnahme⸗ Zahlkarte in Kartenform auszufüllen; als Betrag ist der einzu⸗ ziebende Betrag nach Abzug der Postanweisungs⸗ oder Zahlkarten⸗ gebühr einzutragen.“ gesetzt. 5. Im § 19 Abs. I Unterabs. 2 Satz 3 werden hiater dem Worte „Zah karte“ die Worte „und Nachnabme⸗Zahrkarten“ eingefügt. 6. Im § 19 1 s. 11 Unterabs. 4 werden hinter dem Worte „blauen“ die Worte oder hellrotbraunen“ eingefügt. 7. Im § 19 A⸗s. V erbält Satz 3 folgende Fafung: 8
„Ist ein Vordruck mit anböngender Zahlkarte oder eine Nach⸗ nahmt⸗Zahlkarte benutzt worden, sy wird der eingezogene Betrag nach Abzug der Zahlkarteugebüht dem i der Zablkarte angegebenen Postscheckkonto überwiesen.“ 8. Im § 19 Abs. IX Unterabs. 2 erhält Satz 2 folgende Fassung:
„Die Postanwetsungt⸗ und die Zahzkartengebühr (3) werden von dem eingezogenen Betrag abgerogen.“ 9. SIm 8 21 Abs. VI erhält Zeffer 1 folgende Fassung:
„1. für die hnis ang mit Zahikarte die Gebühr nach dem
oßscheckgesetze § 5 Ziffer 1;“ 8g 83n Finr Abs. VI Unierabs. 2 erhält Satz 1 folgende Fassung:
„Der Antragsteller hat bei Bestellung des Poßkreditbriefs mit Zablkarte die Gebühren unter 1 und 2 bar, bei Bestellung mit Ueber⸗ wetsung die Gebühr unter 2 durch Abbuchung von seinem Postscheck⸗ konto zu entrichten.“ 1 11. Ja § 21 Abs. VII erhält Satz 1 folgende Fassung: „Nach Ablauf der Gülrigkeitsdauer zehit das Postscheckamt, das den Kieditbrief ausgefertigt hat, auf Antrag des Inbabers den etwaigen Rest durch die Zahlstelle oder durch Zahlungsanw isung nach Abzug der Auszahlungsgebühr (Postscheckgesetz § 5 Ziffer 2) oder durch Ueberweisung zurück.“
seftteger.
Werden
12. Im § 39 Abs. XII wird das Wort „öffentlichen“ 13. Die Aenderungen treten am 1. April 1918 in Kra Berlin, den 25. März 1918. Der Reichskanzler. In Vertretung: Rüdlin.
— —
Bekanntmachung über die Einfuhr von Wein.
Vom 23. März 1918.
serteilt unser Verkehrsdüro, hier, Winer; Suaße 4 II. 1
Hresden, am 25. März 1918.
Kal. Geu⸗Pir. d. Eüchs. Stanterisfen⸗ dahnen als geschäftsfürrende Verwaltung. [73893]
Sächsisch⸗Screiztrischer Güter⸗ nerkeche über Lirban, Hest 1, und Sächstsch⸗Fchmatz rischer Güterver⸗ kehr über Linbau — Romaushoern (Verkehr mit Basel zuad Schaͤff⸗ hausen). Unter Aufbebung der An⸗ hänge vom 1. August 1917 treten am 1. April 19:8 vpexe Anbdänge in Kraft. Sie enthalten die Bestimmungen über die Erhebuns der deutschen Verkehrsstener und des deutschen Kriegszuschlags. Außkunft erieilt unser Verkehrs üro, hler, Wiener St.aße 4 II. Prraden, am 25. Mar; 1918. sgi. Geu.⸗Div der Tächs. Staarseiten⸗ [748911 bahnev, namens der betell. Verwaltungen.
Staats⸗ unb Privatbahnkohles⸗ 17389 verkehrausnahmetarif 60 für Trein⸗ Süchsisch kohlen usw. von Nieders⸗hlesi⸗u. Mit Gülttakeit vom 1. April 1918 wird erkehr infolge Einführung des deutschen Kriegs⸗ zuschtages gemẽß der von der Königlichen Eisenbahnd reltion Berlin erlassenen alge⸗ meinen Bekanntmachung vom 23. Januar 19818 ein Nachtrag I1 berausgegeben. Der Keiegezuschlag ist nach der im Anbange vorges⸗ enen Zuschlagstafel zu berechnen, die sün die Frachtfätze sämtlicher Abtei⸗
die Zahlkartengebühr.“ 88 In 5 1abs. III Unterabs. 1 Satz 1 werden hinter dem Worte „werden“ vie Worte „nach Abzug bder Zahlkartengebühr“ eingefügt. 7. Im § 4 Abs. III Uaterabs. 1 erbält Satz 2 folgende Fassung: „Die Zahlkarte ist von ihm cuezufüllen; als Betrag ist der einzuziebende Betrag nach Abzug der Zahlkartengebühr einzutragen.“ 8. Im § 4 Abs. IV Unterabs. 1 erhält Satz 1 folgende Faßung: „Die durch Nachnahme eingezogenen Beträge werden nach Abzug
der Zahlkartengebühr dem Poßscheckkonto des Absenders oder eines Drinen mit Zahlkarte überwiesen, wenn der Absender der Sendung
Zahlkarte beifügt.“ 1 1 886, § 4 89 F Unterabs. 1 wird hinter Satz 1 eingefügt: „Als Vetrag ist in der Zahlkarte der einzuziehende Betrag nach
Abzug der Zahlkartengebühr einzutragen.“ 109 Im § 8 erhält Abs. V folgende Faffung: „V An Sebühren werden vom Aussteller durch Abbuchung von
inem Konto erhoben: . 1. die Telegrammgebühr für das Ueberweisungstelegramm und
eintretendenfalls 1 2. bei schriftlicher Benachrichtigung 20 Pf., bei telegraphischer
Benachrichtigung die Telegrammgebühr.“ 11. II 19 Abf,er S- statt der Worte „(Postscheckgesetz
Deutsches Reich. — b 5)“ die Worte „ ischeckgese 5 Ziffer 2)“ gesetzt. Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: öö“ ETö b,815 Ec. 2) s08e.,n dem Bürodirektor des Reichsamts des Innern und Büro⸗ Berlin, den 25. März 1918. 88 vorsteher für den Bundesrat, Geheimen Rechuungstat Diftri 8 Der Reichskanzler hei seinem Ausscheiden aus dem Reichsdienst den Chara In Pe telaas. .. n Geheimer Regierungsrat zu verleihen.
Der Bundesrat hat auf Grund des §3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen: “ 8*
1
Wer aus dem Ausland Wein einführt, ist verpflichtet, der Wein⸗ handelsgeseb schaft m. b. H. in Berlin unter Angabe der Menge, des Einkaufspreises, des Empfängers und des Bestimmungsorts unver⸗ züglich nach der im Ausland erfolgten Verladung unter Uebersendung von Proben Anzeige zu erstatten. Er hat den Eingang der Ware und ihren Aufbewahrungsort der Weinbandelsgesellschaft unver⸗ Rolic, antawetgen. Die Anzeigen haben durch eingeschriebenen Brief zu geschehen. sesce e aörender gilt, wer nach Eingang der Ware im Inland zur Verfügung öber sie für eigene oder fremde Rechaung berechtigt ist. Befindet sich der Verfügungsberechtigte nicht im Inland, so tritt an seine Stelle der Empfaͤnger.
Flantenburg (Harz), den 25. Mäz za und 658 des Statistlschen Warenverzeichnisses,
b. Einzelsendungen von Katalogen, Prospekten und Prelsver⸗ 8 wignissen ü.. Nr. 670 e des Statistischen Warenverzeich⸗
nicses, soweit sie lediglich dem Zwecke der Ankündigung dienen. Berlin, den 23. März 1918. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Müller.
Neukaten. 3750 “ . 1 Zan enfen“ Genossenschfttregiften in „ enter Leivzig verstentlich.) hente unter Nr. 4 neu eingenagen: L F. „.-.7935] Lüsserow'er Epar⸗ und Parlebns. Zun unser Musterregister ist heute em⸗ lassroderein eingetragene Geuossen⸗ getragen. 1 schaft mit unbeschräufler Haftpflicht. Ar. 2365. Firma: Gebr. Kiuse in Sig: Küsserow. Creseild, ein Umschlag mit Linem Mufter Geger stand des Unternehmens ist die vt:ägcr, verstegelt, Flächer erzevg⸗ Vescchaffung der zu Darleben und Krediten niste, Fabriknummer 10523, Schusfrist an die Mitglieder ersorderlichen Geldmittel 3 Jahre, angemelde: am 14. März 1918, und die Schaffung weiteer Eineiebtungen Bermutags 11 Uhcr.
zur Förderung der wirtschaftlichen Lage Crefelb, den 15. März 1918.
der Meitglieder, insbesor dere: Köatgliches Amtsgeeicht.
1) der gemeinschaftliche Dezug ven SExö Wirischaftsbedürfnifsen;
2) die Herstellung und der Absatz der Erzeugnisse des landwirtschaftlichen Be⸗ triebs und des ländlichen Gewervefleißes auf gemeinschafiliche Rechnung;
3) die Beschaffang von Maschinen und sonstigen Gebra chegegenständen auf gemein⸗ schaftliche Rechnung zur mierweisen Ueber⸗ lassung an die Mitglieder.
Satzong vom 10. Februar 1918.
Die Wilentertlärungen des YNorstand erfolgen turch mindestens 2 Mitglieder, darunter den Vorsteher oder seinen Stell⸗ teter; die Z ichnung geschieht in der W ise, daß die Zeschnenden zur Firma des Vereclns oder zar Benennung des Vor⸗ stands ihre Namenktunterschrift Peifügen.
Die Bekanntmachungen erfolgen im Landwirtschoftlichen Penossenschaftsblatt in penwied. Sie sind, wenn sie mit recht⸗ licher Wirkung für den Verein verbunden sind, in der für die Zeichnurg des Vor⸗ stands kestiamten Form (vgl. c), sonst durch den Vorsteber alleen zu zeichnen.
Vorirandsmitglieder sind: E bpächter Wilhelm Saß in Gehmkendorf, Borsteber, Lschlermeister Adolf Lieffänder in Rüsserow, Stellvertreter des Vorstehers, Landwient Wilhelm Schultz in Küssetew.
Als nicht eingetꝛagen wirh b⸗karnnt zemacht:
zwar:
a. fogleich bei der Abfertigung, wenn dern Frachtbrief den Vermerk zur Berwendung im Irlonde“ oder „zur Ver⸗ wendung in Oefterreich⸗Urgarn“ trägt, oder
b. zachträglich im Erstattungs⸗ wege, wenn der Empfänger innerhalb dreier Monate nach Ablauf des Versand⸗ mongts die Ve wendang im Inlanbe ober in Oesterreich⸗Uagarn nachmeist. 8
Die Eisenbahn behält sich das Recht vor, einen Nachweis über den Verbleib der Steinkohlen usw. zu fordern. Al Inland gelten das Gebiet des Deutschen Reichs und das Großherzogtum Luxen burg⸗
Saarbrücken, den 24. März 1918.
KRögigliche Eisenbahndirektion.
[73899] Eisaß⸗Lothringisch⸗Luxemb.⸗Würlt. gütrzvertehr. Mu Wurfung vom J. April 1918 auf die Dauer des Krieges wird der 2 . Ausnahmetarif (Stelntohlen usw.) auf üzjcr; Li⸗ haue Romanshorn Sendungen beschränkt, die im Julande rxait Basel⸗ und Schaff⸗ ooer ig Oesterreich⸗Ungarn verdraucht wer hauseg) Der nach der Bekanntmachung den. Naheres bdei den Dienststellen urd vom 20. Januar 1918 am 1. Apekt 1901 8 in unserem Tarifanzeiger. außer Kraft trelende Talif vom 1. Fe. Siuttgart, den 25. März 1918. W“ bselnt 5 och bis tum db Generaldirektiou
8 Mai 1918 in Geltung. Es Ln abnen. werden aber am 1. April 19818 de Au9s 8E1“ — nahmetarife 5 (Braunkohlen usw.), 6 (Steinkoblen usw.), 62 (Steinkchien⸗ asche usw.), 9a (isen und Stah!) und 9 b (Metalle und Metallwaren) und am; 1. Mat 1918 die Auzuahmetarife 23 (Güter der Allgem. Wagenladungstlassen Al und L) und 3 (Jutegarn und Jote⸗ gewebe) aufgehrben. Am 1. Junt 1918 iritt ein neuer Tarlf ia Kaft der teil⸗ meise F⸗achtrhöhungen enthält. Der 1nc, bog F. 8 dieses Tarffs; 2 e u trlangen sind, wird no rsonders oder in Oesterrelch⸗Uogarn ge⸗ kannt bemscht werden. S.seg mee
Direkrion der Halberstalt⸗Vlauken⸗ burger Sisenkahn⸗Gesellschaft. [73882]
Mit Gällickeit vom 1. April 1918 werden die seicherigen Frachtzuschläge auf die nachttehend aufgeführten erhöht:
für Eil⸗ und Frachstückgut für
sär Wagenladungen für 100 kg: à, G- 1 kehlen und Preßkohle Steinach, S.-Neln. — Art 8 9 5 2
In das Musterregtster i bH 32. Nr. 230: Gumnll Schabpach Hafel Braunnschweig, den 26. März 1918. back, S.⸗M, 1 versiegeltes Palet mit Braunschweig⸗Schözinger Eifeabahn einem Muster für Verschlußkapsein in Atktten⸗Gesallschaft. G verschiedenen Geößen zu Oesen för Christ⸗ Der Vorstanb. baumschmuck, Master für plastische Er⸗ Clemen. teugnisse, Geschäftsnummer 3/18 I, Schutz⸗ frist 3 Jabre, angemeldet am 21. März 1918, Vormittazs 11 Uhr.
Steivach, S.-⸗M., dn 21. März 1918.
Herzogliches Amtsgericht. Abt. II.
Kalserslauntern. [73888] Has K. Artsgericht Kaiserslautern den Fg der am 21. De⸗ die zember 1917 zu Katserslautern verstorbenen lung- enzuwenben ist. Ausgen gewerblosen Maria Schlosser, geb. sin“ vie Seeeg, serfr aegenamen Ohler. Witwe des Tuchfaöbrikamen- atsonsrachl ätz”, in denen der Kriege⸗ Jukob Schlosser von Kaiserslautern, zuschlag bereits enthalten ist. Die Er⸗ am 25. März 1918, Voemittags 11 Ulr, döhungen betragen bis 27 ₰ tür 100 kg den Konkurs eröffnet. Koakurzverwalter: errer wird mit Genehwigung der Laapes⸗ Rechtsanwalt Dr. Wertheimer in Kaisers⸗ gyfsichts ehörde noch Zantmmung des lastern. Offener Arrest in erlassen. Frist Reichteisenbabrnamtt die Gewährung der zur Anmeldung der Konkurssorderungen Frachtsäße der Abteilungen A, B, I. und bie 13. April 1918. Termin zor Wahl † an die Bedirgung der N rser being im e’nes anderen Verwalters urnd Bestellung Inkande hagarn ge.
22 ₰
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: der Oberhofmeisterin Ihrer Köͤniglichen Hoheit der Frau Prinzessin Heinrich von Preußen Freifrau von Seckendorff die silberne Krone zum Luisenorden erster Klasse der zweiten Ableilung mit der Jahreszahl 1865 zu verleihen.
von
Wein, der nach Inkrafttreten dieser Verordnung aus dem Aus⸗ land eingeführt wird, darf nur durch die Weinhanvelsgesellschaft oder mit deren Genehmigurg in den Verkehr gebracht werden. Der Ein⸗ führende bat den Wein auf Verlangen der Wein handelsgesellschaft an diese oder an eine von ihr bestimmte Stelle zu liefern.
„Schwpeizerischer Güter⸗
88 Der Einführende hat den Wein bis zur Abnahme durch die Weinhandelsgesellschaft oder die von ihr bestimmte Stelle mit der
Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verantwortlich für den Sehegane
Der Vorsteher der Geschä ts telle, Rechnungsrat Mengering in Beriin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering
in Berlin.
Druck der Norddentschen Buchdpuckerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelmstraße e,
Erfolg der Amleihe heißt Erfolg der Wa
Frieden!
Erfolg der Wassen heißt —