1918 / 78 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 03 Apr 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Aulendorf, am 28. März 18,

Nittags 12 Uhr. Konkursperwalter: Bezirfsnotar Stadtmüller in Schussenried. Offener Arrest mit Anzeige⸗ und Anmeldefrist: 17. April 1918. Erste Glaͤubigerversamm⸗

lung und allgemeiner Prüfunastermin am

mittags 9 Uhr. Wandfee, den 28. März 1918. Der Gerichtsschreider des K. Amtsgerichts.

Alsfeld. [74382] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Spar⸗ und Darlehens kasse, eingetragenen Genossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht zu Zell, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß⸗ termins hierdurch aufgehoben. Alsfeld, den 27. März 1918. Großherzogliches Amtsgericht.

[74380]

In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der offenen Handelsgesellschaft M. & F. Stmon in Berlin, Komman⸗ dantenftr. 63/64, ist infolge eines von den Inhabern der Gemeinschuldnerin gemachten Vorschlags zu einem Zwangsveraleiche Vergleichstermin auf den 16. April1918, Vormittags 10 ½¼ Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgericht hierseibst, Neue Friedrich⸗ straße 13 14, III. Stockwerk, Zimmer 111, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberet des Konkars⸗ gerichts zur Einsicht der Beteiligten nieder⸗ gelegt. Berlin, den 19. März 1918.

Der Gerichtgschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abt. 154.

Berlin. [74384] In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Gerüstbau. Henoffenschaft vereinigter Malermeister, E. G. m. b. H., Sitz: Verlin⸗Mitte, Geschäaͤfts⸗ lokal: Berlin⸗Stralau, ist zur Abnahme er b des Verwalters und zur G gen das Schlußverzeichnis der bei der Vecteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Er⸗ stattung der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerausschusses der Schlußtermin auf den 23. April 1918, Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amts⸗ gerichte hierselbst, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stockwerk, Zimmer 111, bestimmt. Berlin, den 23. März 1918. Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte. Abteilung 83.

[74381] „Das Konkurzverfahren über den Nach⸗ laß des am 11. September 1913 zu Gerlin, Schillstraße 2, verstorbenen, daselbst zuletzt wohnhaft gewesenen Privatiers Abdolf Silberstein ist nach erfolgter Abhaltung des Schlußterminz aufgehoben. Berlin⸗Schönebeg, Grunewald⸗ straße 66/67, den 18. März 1918. Königliches Amtsgerlcht. Abt. 9.

Blanubeuren. [74379] In dem Konkuarsverfahren über das Vermögen des Fabrikauten Johaunnes Deininger in Wlaubeuren, Inhabers der Firmz Remluwerke Deininger & Cie. ia Blaubeuren, ist zur gb⸗ nahme der Schlußrechnung des Verwalters sowie zur Anhörung der Gläubiger über die Erstattung der Auslagen und die Ge⸗ währung einer Vergütung an die Mit⸗ glieder des Gläubigerausschusses Termin auf Montag, den 22. April 1918, Nach⸗ mittags 2 Uhr, vor dem K. Amtsgericht hierselbst bestimmt. K. Amtsgericht 25. März 1918. Simon, Amtsgerichtssekretär.

Burgstädt. [74383] Das Konkursverfahren üher den Nachlaß des Maurers Anton Edeuhofner in Herrenhaide ist eingestellt worden, weil eine den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Burgstädt, den 25. März 1918. Königliches Amtsgericht.

Dahn.

erlin-Schöneberg.

Blaubeuren, den

[74385]

Das Kgl. Amtsgericht Dahn hat durch

Beschluß vom 27. März 1918 das Konkursverfahren über das Vermögen des Johannes Schantz, Sohn von Georg, früher Bäcker, jetzt Fuhrmann, in Dahn nach Abhaltung des Schlußtermins und Vornahme der Schlußvertetlung auf⸗ gehoben. Dahn, den 27, März 1918.

Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.

Förde. [334]

In dem Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Johann Schmelzer in Meggen ist zur Prüfung der näch⸗ träglich angemeldeten Forderungen Termin auf den 18. April 1918. Vormittags 11 Uhr, vor dem Königlichen Amts⸗ gericht in Förde, Zimmer Nr. 6, anbe⸗ raumt.

Förde, den 22. März 1918. Reineke, Amtsgerichtssekretär, Gerichts⸗

schreiber des Königlichen Amtsgerichts.

Hermsdorf, Kynast. [74386] Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen des Gastwirts Karl Eiffler aus

Herxmsdorf (Kyuast) wited nach erfolgter

Abhaltung des Schlußtermins hierdurch

aufgehoben.

Hermsdorf (Kynast), den 18. März

Königliches Amtsgericht.

Hildeshelm. [74387]

Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Firmar Dampfziegelwerke Algermissen, G. m. b. H. in Groß⸗ algermissen wird nach erfolgter Ab⸗ haltung des Schlußtermins hierdurch auf⸗ gehoben.

Hildesheim, den 19. März 1918.

Könitgliches Amtsagericht. I.

Landavun, PIatz. [74390] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Kaufmanns und ein⸗ händlers Bertholb Behr in Landau wurde, da der am 10 November 1917 abgeschlossene Zwangsvergleich rechtskräftig bestätigt worden ist, aufgehoben. Landau, Pf., 28. März 1918. Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts.

Lennep. [74389] Das Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Schumacher in Lütringhausen wird, nachdem der in dem Vergleichstermine vom 21. Februar 1918 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß von demselben Tage bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Lennep, den 19 März 1918. Königliches Amtsgericht.

Molsheim. [74393] Das Kontkursverfahren über das Ver⸗ mögen des Bürstenbinders Georg Stephan in Molsheim wird mangels Konkursmasse gemäß § 204 K.⸗O. ein⸗ gestellt. Das Honorar des Kontursver⸗ walters Benoit ist auf 200 und dasjenige des Konkursverwalters Huppert auf 61,19 festgesetzt worden. Molsheim, den 26. März 1918. Katserliches Amtsgericht. Dankmann.

M.-Gladbach. [74391] Dasz Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Wirtwe Heinrich Jäansen zu Windberg. fetzigen Ehefrau Bernhard Rümens in Gevenich, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. . M⸗Gladbach, den 26. März 1918. Königliches Amtsgericht.

ẽOsterode, Ostpr. [74394] Das Konkursverfahren über das Ver⸗

mögen der Schifffahrtsgesellschaft

Osterobe. Eingetragene Genossen⸗

schaft mit beschränkter Haftpflicht zu

Osterode, wird nach erfolgter Abhaltung

des Schlußtermins hierburch aufgehoben. Osterode i. Ostpr., den 20. März 1918.

Königl. Amtsgericht.

12) Tarif⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisen⸗

bahnen.

Vom 1. April 1918 an wird bei Be⸗ nutzung von Schnellzügen an Stelle der bisherigen Ergänzungsgebühr in Höhe von 100 vom Hundert des tarifmäßigen Fahr⸗ preises ene Ergänzungsgebühr in der Weise erhoben, daß jeweils eine Fahr⸗ karte der nächst höheren als der zu be⸗ nutzenden Wagenklasse und an Reisende der I. Wagenklasse eine Fabrkarte I. Klasse zusammen mit einer Fabhrkarte II. Fea ausgegeben wird. Die Ergänzungsgebühr beträgt bei einem Schnellzugsfahrpreis bis 5,30 einschließlich 3 ℳ. Ferner werden vom gleichen Tage an zwei Arten von Monats⸗ und Monatsnebenkarten ausge⸗ geben: a. solche, gültig für Person nzüge, zum tarifmäßigen Preise (Tetile II der Personentarife), b. solche, gültig auch für Schuellzüge, mit einem Zuschlag von 50 vom Hundert zum tarifmäßtgen Fahrpreis. Der Zuschlag beträgt mindestens 3 bei Stammkarten und 1,50 bei Neben⸗ karten. Eilzüge gelten als zuschlagpflich⸗ tige Schnellzüge. Nähere Auskunft er⸗ teilen die Fahrkartenausgaben und Aus⸗ kunftsstellen. .

Berlin, den 25. März 1918.

Köaigliche Eisenbahndirektion. [252]

Nachdem zu der Erhebung eines Kriegs⸗ zuschlages von 15 vom Hundert im Güter⸗ und Tierverkehr der preußisch⸗hessischen Staatsbahnen die gesetzliche Ermächtigung erteilt worden ist, treten die unter Vor⸗ behalt dieser Ermächtigung am 26. Januar 1918 veröffentlichten Tariferhöhungen am 1. April 1918 in Kraft. Der Zuschlag, der einen Teit der Fracht bildet, wird in die demnächst erscheinenden Tarife oder Tarifnachträge eingerechnet. Im übrigen sind in den deutschen Verkehren die Fracht⸗ sätze mit Hilfe von Einrechnungstafeln zu erhöhen; in den internationalen Verkehren gelten besondere Bestimmungen, die in Anhängen zu den einzelnen Tarifen ent⸗ halten siod, und besondere Zuschlagstafeln. Verlin, den 28. März 1918.

Königliche Eisenbahndirektion. G.⸗Rr. 8 Tfb. 24.

1392

Ostbeutsch⸗Sübwestdeutscher Güter⸗ verkehr. Vom 1. April 1918 ab wird im Tarifheft 3 der Ausnahmetarif 6 (Stein⸗ rohlen usw.) aufgehoben. Ferner wird vom gleschen Zeitpunkt ab in den Tarif⸗ heften 1, 2 und 4 die Gewährung der Frachtsätze für die Ausnahmetarife 6 (Steinkohlen usw.) an die Bedingung der Verwendung der Sendungen im Inland oder in Oesterreich⸗Ungarn geknüpft. (Gleichzeitig wird die Anwendung der

„½

koblen usw.) im Tarifheft 1 nach den Staltonen Basel, Bad. Stb., Neubausen, Bad. Sto., und Schaffhausen ausgeschlossen. Das sofortige Inkrafttreten dieser Tarif⸗ maßnahme gründet sich auf die vorüber⸗ gebende Aenderung des § 6 der E.⸗V.⸗O. (R.⸗G.⸗Bl. 1914, S. 455). Näheres ent⸗ hält der Tarif⸗ und Verkehrs⸗Anzelger der Preuß.⸗Hess. Staatsbahnen.

Breslau, den 28. März 1918.

Königliche Eisenbahndirekzion,

namens der beteiligten Verwaltungen.

[393]

Gütertarif zwischen Eisenbahnen im deulschen Militärbetrieb des besetzten öst⸗ lichen Gebiets und deutschen Eisenbahnen. Am 1. April 1918 treten zum Ausnahme⸗ tarif 1 für Holz und 2 für frisches Obst neue Frachttafeln mit um 15 vH erhöbten Frachtsätzen in Krasft. Preis 5 ₰. Gleich⸗ zeitig werden Gütersloh Teut W. E., Marienberg (Sa.), Niederwiesa, Werdau und Wronke als Empfangsstationen in den Ausnahmetarif 1 für Holz einbezogen. Näberes im Tartf⸗ und Verkehrsanzeiger.

Bromberg, den 27. März 1918.

Königliche Eisenbahndirekane, als geschäftsführende Verwaltung. (8 E. 91/18.)

[77]

Ausnahmetarif für die Beförde⸗ rung von Eisenerz und Mangaaerz (Braunstein) sowte Kors zum Hoch⸗ ofenbetrieb aus bezw. nach dem Lahn⸗, Dill, und Sieggebiet vom 1. September 1915. Besonderes Tarifheft N. Das als Sonderausgabe bestehende Tarifheft N. tritt für die Ab⸗ teilung b (Koksfrachtsätze) am 1. April 1918 und für die Abtetlung a (Eisenerz⸗ frachtsätze) am 1. Mai 1918 außer Kraft. Die Frachtsätze beider Abteilungen bleiben aber weiter bestehen; sie werden nur einschl. des Kriegszuschlags usw. in andere Tarife übernommen, und zwar: 1) Die Koksfrachtsätze (Abt. b) vom 1. 4. 1918 ab in den Kohlenaugnahmetarif 6a Abt. D des Tarifheftes Nr. 1132 des Tarif⸗ verzeichnisses und 2) die Eisenerzfrachtsätze (Abt. a) vom 1. 5. 1918 ab in das Tarif⸗ heft C 2 (Ausnahmetarife für den Staats⸗ vnd Privathahngüterverkehr Nr. 5 des Tarifverzeichnisses).

Effen, den 22. März 1918.

Königliche Eisenbahndirektion.

[4041 Staats⸗ und Privatbahngüterver⸗ kehr. Im Eingang unserer Bekannt⸗ machung vom 8. März 1918, betreffend die Aufhebung ermäßigter Frachtsätze des Wasserumschlagsverkehrs, ist hinter„Bingen und Bingerbrück“ zuzusetzen: „sowie Mainz Hafen und Worms Hafen“. Frankfurt (Main), den 26. März 1918. Königliche Eisenbahndirektion.

[75]

Südwestdeutsch⸗schweiz. Verkehr. Die mit unserer Bekanntmachung vom 26. I. 1918 auf 1. April 1918 gekündigten südwestdeutsch⸗schweizerischen Gütertarife Oz. 748 b —p des Tarifverzeichnisses) leiben unter Vorbehalt jedertettigen Wider⸗ rufs über diesen Zeitpunkt hinaus noch in Kraft bezüglich der allgemeinen Tari klassen und folgender Ausnahmetarife: Nr. 1 Ahbt. I, V und VII (Holz usw.), Nr. 3 (Eisen usw. im Tarifheft 8), Nr. 8 (Lebens⸗ mittel als Eilgut), Nr. 12 Abt. IV (Sand usw.), Nr. 13 (Kalziumkarbid), Nr. 16 (Kartoffeln usw.), Nr. 22 Abt. 1 (Ton), Nr. 29 b (Heu usw.), Nr. 31. (Felle usw.), Nr. 55 (Holzkohlen), Nr. 56 (Natriumphosphat). Der Frach;satz des A.⸗T. 13 (Kalziumkarbid) Gurtnellen Kehl Wasserumschlag wird von 295 in 293 Rappen geändert. Die Frachtgegen⸗ stände der Abteilung II des A.⸗T. 1 (Holz) werden mit 1. IV. 1918 in das Waren⸗ verzeichnis der Abt. I dieses A.⸗T. ein⸗ gereiht. Im Tarifheft 16 wird unter Abt. 1I des Warenverzeichnisses die Tartf⸗ stelle „Pflanzen, lebende“ mit 1. IV. 1918 gestrichen. Wegen Erhebung der deutschen Verkehrssteuer und des deutschen Kriegs⸗ gewinnzuschlags wird auf den mit 1. April 1918n Kraft teetenden neuen Anhang zu den deeisc.. n Gütertarifen und die zugehörige Zuschlagstafel verwiesen. Näheres in unserem Tarifanzeiger.

Karlsruhe, den 26. März 1918.

Großh. Geueraldirektion der Staatseisenbahnen.

[74]

Norddeutsch⸗ u. preuß.-⸗hess.⸗schweiz. Güterverkehr. Die zufolge Bekannt⸗ machung vom 26. I. 1918 auf 1. IV. 1918 außer Kraft gesetzten Tarffe Tetle 11 bleiben mit Ausnahme des zeitweiligen Ausnahmetarifs vom 22. X. 17 für Stein⸗ kohlen usw., vorbehaltlich jederzeitigen Widerrufs über diesen Zeitpunkt hinaus bestehen hinsichtlich der Frachtsätze der allgemeinen Tarifklassen sowie folgender Ausnahmetarife: bis c in den Tarifheften 4 und 5, Nr. 2 b Holzkohle), Nr. 12 c, (Sand), Nr. 16 Kartoffeln), Nr. 20 a (Hohlglaswaren) in den Tarifheften 4 und 5, Nr. 20 b (Ton⸗ waren) im Tarifheft 6, Nr. 22 (Ton, roher) in den Tarifheften 2 a, 3, 4 und 5, Nr. 29 (Heu und Strohb), Nr. 31 (Felle und Häute) in den Tarifheften 3, 3a und 5, Nr. 42 (Elektrodenkohlen) im Tarifheft 6, ferner folgender Ausnahme⸗ tarife im Tarifheft 7: Nr. 4 (Baumwoll⸗ gewebe), Nr. 5 b (Kindermehl usw.), Nr. 13 (Baumwolle, rohe), Nr. 35 (Roh⸗ kupfer).

Der Tarif Teil II Heft 9 (Ausnahme⸗ tarif Nr. 13 für Kalziumkarbid) wird arf 1. 1 V. 1918 neu ausgegeben. Die deutsche

Frachtsätze b Ausnahmetarif 6 (Stein⸗

Nr. 1 (Holz) Abt. a

1

erkehrssteuer, d 2 Kr egezuschlag und der schweizerische Taxtuschlag sind in die Frachtsätze dieses neuen Tarifs ein⸗ gerechnet. 8

Die auf 6. III. 1918 eingeführten Frachtsätze für Elektrodenkohlen ab Ra⸗ tibor werden auf 1. IV. 1918 durch folgende, die deutsche Verkehrssteuer, den deutschen Kriegszuschlag und den schwetze⸗ rischen Taxzuschlag enthaltende Frachtsätze

ersetzt: von und nach. Ratibor Centimes für 100 kg Laufenburg. 502 Martigrny CFF 669 Meiringen... 563 Oey⸗Diemtigen. 610 Romarshorn 390 Thn 526 Der auf 16. I. 1918 eingeführte Aus⸗ nahmefrachtsatz für Aluminsumoxyd von Deutsch⸗Lissa nach Sierre (Siders) wird auf 1. IV. 1918 ersetzt durch den die deutsche Verkehrssteuer, dem deutschen Krieztzuschlag und dem schweizerischen Tox⸗ zuschlag enthaltenden Frachtsatz von 1009 Cts. für 100 kg.

Karlsruhe, den 27. März 1918. Namens der beteiligten Verwaltungen: Großh. Geueraldtrektion der Staatseisenbahnen.

[396]

Vom 1. 4. 1918 ab werden die bis⸗ herigen Arbeiterwochenkarten zum Preise v. 1,—, güllig für eine Woche, in Arbeiterfahrkarten zum Preise v. 1,50, gültig auf 14 Tage, und die Arbeiter⸗ fahrkartenhefte zum Preise v. 2,50 für emen Monat in Arhetterzeitkarten zum Preise v. 4,—, gültig für 90 Tage, umgeändert.

Vom gleichen Tage ab kommt die Aus⸗ gabe der Fahrkartenmonatshefte zu 30— 60 u. 90 Fahrten für gewöhnliche Reisende

in Wegfall. Der Vorstand der Kleinbahn Akt. Gesf. Kohlfurt⸗ Rochwasser. Thamm.

Westfälische Landes⸗Eisenbahn.

Die Erhebung des Krtiegszuschlages von 15 vH zu den Frachtsätzen des Güter⸗ und Tierverkehrs vom 1. April 1918 ab zu veragl. Bekanntmachung vom 30. Ja⸗ nuar 1918 ist von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden. Neben diesem Zu⸗ schlage bleiben die im Verkehr mit bder Westfälischen Landes ⸗Eisenbahn seit 1. August 1917 bestehenden besonderen Zuschläge zu den Frachtsätzen des Güter⸗ verkehrs unverändert in Kraft.

Lippstadt, den 30. März 1918.

Die Direktion. [498]

An Stelle des Gütertarifs für den Verkehr mit Geestemünde Fähre, Dedes⸗ dorf und Stationen der Kleinbahn Bremen Thedinghausen usw. vom 1. Mai 1913 Nr. 312 des Tarifverz. tritt am 1. April 1918 ein neuer Tarif mit er . Frachtsätzen. Das alsbaldige In⸗ rafttreten der Erhöhungen gründet sich auf die vorübergehende Aenderung des § 6 E.⸗V.⸗O. Näheres ist auf den Stattonen, die den Tarif auch verkaufen, zu erfahren.

Oldeuburg, den 30. März 1918. Großherzogliche Eisenbahndirektion.

[427] Binnentarif der Rinteln⸗Stadthagener Gisenbahn.

Mit Gültiokeit vom 1. April 1918 ge⸗ langen mit Genehmigung unserer Auf⸗ sichtsbehörde und unter Abkürzung der Veröffentlichungsfrift seitens des Reichs⸗ eisenbahnamts nachstehende Frachtzuschläge für 100 kg zur Einführung:

Für Eil⸗ und Frachtstückgüter 22 ₰.

Für Wagenladungen:

a. für Steinkohlen, Koks, Braunkohlen

und Preßkohlen aller Art 2 ₰,

b. für übrige Güter 2,2 ₰.

Rinteln⸗Stadthagener Eisenbahn⸗

Gesellschaeft. Der Vorstand. Elemen.

[74377] 1“ Expreßguttarife für den Verkehr zwischen Stationen der Eisenhbahnen in Elsaß⸗ Lothringen und der Wilhelm⸗Luxemburg⸗ Eisenbahnen einerseits und Stationen der Badischen Staatseisenbahnen, der Badi⸗ schen Stationen der Main⸗Neckarbahn, der Stationen der Württembergischen und Bayerischen Staatseisenbahnen (rechts⸗ rheinisches Netz) anderseits. Die mit Ver⸗ Zͤffentlichung im Januar 1918 angekündigten

Tarifnachträge treten nicht am 1. Avril, sondern erst am 1. Juli 1918 in Kraft. Straßburg, im März 1918. Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.

[397] 15 Ausnahmetarife für Kohlen, Kors

u. Briketts ufw. Mit Wirkung vom

1. April 1918 werden die Ausnahmefracht⸗ sätze für Kohlen, Koks, Briketts usw. von den Kohlenversandstattonen und den Wasser⸗ umschlagsplätzen sowie die Frachtsätze des Rohstofftarifs für Goskoks im eigenen Verkehr sowie in den Wechselverkehren mit Zustimmung des Neichseisenbahnamts an die Verwendung im Iunland oder in Oesterreich⸗Ungarn gehunden. Als Inland

gilt das Gebiet des Deutschen Reichs und

des Großherzogtums Luxemburg. Straßburg, den 23. März 1918. Kaiserliche Generalbirektion der

Elsenbahnen in Ersaß⸗Lothringen.

[74376] Tiertarif für den Binneuverkehr der Reichseisenbahnen. Mit (Geltung vom 1. April 1918 treten neue Ladungs⸗ und Stüchätze in Kraft und zwa⸗ Sätze für den Binnenverkehr auf den Snecken der Reichseisenbahnen und solche für den Binnenverkehr auf den Strecken der Wil⸗ helm⸗ Auxemburg⸗Eisenbabn. Ueber die Höhe dieser Sätze sowte über die Fracht⸗ berechnung im Wechselverkehr erteilen die Güterabfe tigungen Auskunft. Stratzburg, den 26. März 1918. Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.

399] Allgemeine Kilometertariftafel. Zum 1. April 1918 wird eine neue Allgemeine Kilometertarlftafel nebst Anlagen 1 bis 5 für die Frachtsätze der ordentlichen Tarif⸗ klassen und der Ausnahmetarife 1 bis 5 unter Aufhebung der bisherigen Fracht⸗ tafeln ausgegeben. In die neuen Fracht⸗ sätze ist die Verkehrsabgabe und der Kiieaszuschlag eingerechnet. Gleichzeitig erscheint auch eine neue Abschlagstafel für den Verkehr mit den Stationen der Wilhelm⸗ Luxemburg⸗Eisenbahn. Aus⸗ kunft erteilen die Gäterabferttgungen. Straßburg, den 26. März 1918. Kaiserliche Generalvirektinn der Eisenbahnen in Glsaß⸗Lothringen.

[76]

Gütertarife für den Verkehr zwischen Stationen deutscher Bahnen und Stationen der Prinz⸗Hemrichbahn. Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 13. Ja⸗ nuar 1918, betreffend die Kündiqung der direkten Gütertarife zwischen Stationen deutscher Bahnen und Stationen der Prinz⸗Heinrichbahn, wird mitgeteilt, daß die bisherigen Tarife auch vom 1. 4. 18 an in Kraft bleiben. Die Erhebung der deutschen Reichzabgabe, des Zuschlags arf der Prinz⸗Heinrichbahn sowir des Kriegs⸗ zuschlags auf der Wilhelm⸗Luxemburg⸗ Bahn und den deutschen Bahnen wird durch einen Gemeinsamen Nachtrag ge⸗ regelt, der am 1. 4. 18 in Kraft tritt. Durch den Gemeinsamen Nachtrag werden ferner neue Eisenausnahmetarife (9, 98 und 8 5) eingeführt sowie der Hochofen⸗ erztarif im Verkehr mit Stationen der Saͤchsischen Staatsbahn (Heft 4). Neben dem Gemeinsamen Nachtrag wird zum gleichen Tage ein Nachtrag II zum Tarif⸗ hbeft 2 (Preußen⸗Hessen) ausgegeben, durch den eme Reihe von preußischen Stalionen in den Klassentarif einbezogen wird. Der Nachtrag II enthält weiter die Besonderen Bestimmungen über die neuen Ausnahme⸗ tarife für Eisen. Beide Nachträge sind bei unserer Drucksachenverwaltung sowie bei den Endbahnen käuflich. G

Straßburg, den 26. März 1918.

Katserliche Geueraldirektion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.

[398] 8

Her Ausnahmetarif für Eisenerz und Manganerz aus dem besetzten französischen Minettegebiet (Becken von Briey und Longwy) nach deutschen Hochofen⸗ und Rheinhafenstationen, Nr. 241 des Tarif⸗ verzeichnisses, wird zum 1. April 1918 neu ausgegeben. Die neue Ausgabe ent⸗ haͤlt Erhöhungen u. A. infolge Aenderung der Aufrundungsgrundsätze und Ein⸗ führurg des 15 %)gen Kriegszuschlags; außerdem sind diejenigen Staltonen, die für den Empfang von Erzen nicht in Frage kommen, fortgefallen. Der neue Tarif ist zum Preis von 20 für das

Stück von unserm Rechnungsburo (Druck⸗

sachenabteilung) zu beztehen. 1 Straßburg, den 27. März 1918. Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen.

[394]

Tiertarif für den Verkehr zwischen Stationen deutscher Eisenboahren und Stationen der Prinz Heinrichbahn. Die Tarifbefte 2 (Direktionsbezirk Coöln), 3 (Pfälzische Eisenbahnen), 4 (Direktions⸗ bezirk Saarbrücken), 5 (Badische Bahnen) werden zum 1. April 1918 ohne Ersatz aufgehoben. Im Tarifheft 1 treten die Frachtfätze für den Verkehr mit den Stationen der Reichseisenbahnen auf deutschem Gebiet ebenfalls zum 1. Apeil 1918 ohne Ersatz außer Kraft. Für den Verkehr zwischen Stationen der Prinz Heinrichbahn einerseits und Stationen der Wüilhelm⸗Luxemhurghahn anderseits und ferner für den Verkehr zwischen Stationen der Prinz Heinrichbahn untereinander im Durchgang über das Wilhelm⸗Luxemburg⸗ Bahnnetz gelten vom 1. April 1918 die bisherigen Frachten des Hefts 1, erhöht Wum 15 %. Die Frachten werden stets auf volle 10 nach oben abgerundet. Die bisherigen Mindestfrachten sind zu streichen. Als Mindestfrachten gelten künftig diejenigen des deutschen Eisenbahn⸗ tiertarifs, Teil I.

Stratburg.

Kaiserliche Generaldirektion der Eifenbahnen 29 Fäen Lothringen. aäts vexgg. E“

Gütertarife für den Verkehr zwischen Stationen deutscher Bahnen und Stationen der Prinz Heinrsch Bahn. Mit Geltung vom 1. Juni 1918 wird der Fracht⸗ zuschlag der Prinz Heinrich⸗Bahn in den ordentlichen Tarifklassen und allen Aul⸗ nahmetarifen erhöht. Näbere Mitteilung über den Umfang der Erhöhung blelbt vorbehalten. [74375]

Straßburg, den 27. März 19158.

Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen,

Ber Uezugsprris beträgt vierteljährlich 6 30 Pf. Alle Postanstulten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postanstalten und Zeitungguertriehrn für Belbstabholer auch die Königliche Geschäftastelle SW. 48, Wilhelmstr. 32.

Einzelne Rummern kosten 23 f.

g

.

v meassAvaers

Inhalt des amtlichen Teiles: ordensverleihungen ꝛc. G

Deutsches Reich. (Ernennungen ꝛc.

Bekanntmachung über Erhaltung von Anwartschaften und An⸗ tragsrechten in der Invalidenversicherung. Bekannimachung über Verlängerung der Fristen in der An⸗ gestelltenversicherung. Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Kartossel⸗ versorgung vom 9. Oktober 1915. 1 Bekanntmachung, betreffend die Preise und Bedingungen der Lieferungsverträge über Früh⸗ und Herbstgemüse und über gelbe Kohlrüben des Jahres 918. (Wettbewerb für Flugzeugrohrschalter. Bekanntmachung, betreffend anhaltische Sparkassen, denen die Genehmigung zur Ausgabe von Anteilscheinen für die 8. Kriegsanleihe erteilt worden ist. Bekanntmachung, betreffend Liqutdatton britischer Unter⸗ Hehae, . betressend Z ltu anntma en, betreffend Zwangsverwaltung französischer bezw. englischer Unternehmungen. ö Bekanntmachung, betreffend Zwangsverwaltung und Liquidation des Vermögens Landesflüchtiger.

Handelsverbote die Ausgabe der Nummern 43 und 44

Anzeige, betneffend des Reichs⸗Gesetblatts. 8 .Frste Beilage: Bekanntmachung üher die Brennstoffversorgung der Haus⸗ haltungen, der Landwirtschaft und des Kleingewerbes.

Königreich Preußen. (Erste Beilage:) Ernennungen, Chgrakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. Pohnungsgesetz. Genehmigung eines Nachtrags zum Statut der Kur⸗ und Neu⸗ märkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse und eines Nachtrags zu den reglementarischen Bestimmungen des Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit⸗Instituts. Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadt Düren. Aufhebungen von Handelsverboten. Handelsverbote. Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 9 der Preußischen Ge etzsammlung.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem bisherigen Hofmarschall Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Heinrich von Preußen, Vizeadmiral à la suite der Marine Freiherrn von Seckendo rff das Kreuz der Groß⸗

Uihtnts des Königlichen Hausordens von Hohenzollern zu ver⸗ eihen. 1

ene,

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Nechs Allergnädigst geruht:

dem Sekretdriatsvorsteher bei der Reichsanwaltschaft, Rechnungsrat Wenzel den Charakter als Geheimer Rech⸗ nungsrat zu verleihen.

Der Geheime Rechnungsrat Richard Lerch ist zum Büro⸗ direktor des Reichsamts des Innern und Bürovorsteher für den Bundegrat ernannt worden. u“

Im Reichsamt des Innern sind der expedierende Sekretär und Kalkulator Nernst und der Eisenbahnobersekretär Hei⸗ land als Geheime expedierende Sekretäre angestellt worden.

z Der Regierungsbaumeister Esser, bisher in Luxembura, ist nach Niederjeutz versetzt und mit der Wahrnehmung der Ge⸗ schäfte des Vorstands des Eisenbahnwerkftättenamts B daselbst beauftragt worden.

über Erhaltun rechten

Der Bundes

Maßnahmen 18 folgende Veror

Im Sinne

b) der Beka Invaliden

steben den in öͤsterre dienstzeiten die im

Wenn der Ver des Deutschen Reich

storben oder wenn e

Das Hindernis

oder mit dem Tage

oder ihr gefolgt si geraten sind.

versicheungsordnung Ist eine Witw

den An pruch auf da Anspruch als rechtzei

worden ist.

Als Wochenbeitr

Kraft. Die §§ 1, 2 Gesetzbl. S. 371) tr

gelehat worden, so h.

zu erteilen. Berlin, den 28.

Berlin, Mittwoch, den 3. Abri

a) der Bekanntmachung über die Dienstletnungen in der vember 1914 (Reiche⸗Gesetzbl. S. 480),

untmachung über die Anrechnung von Militär⸗

die Erhaltung von Anwartschaften in der

und Hinterbliebenenversicherung vom 23. De⸗

zember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 845)

schisch⸗ungarischen Diensten zurückgelegten Militär⸗

anderen mit dem Deutschen Reich⸗ cht zurückgelegten Milttärdienstzeiten en Bekanntmachung findet auch

dienstzeiten und

verbündeten oder befreundeten Ma gleich. Der § 2 der unter b bezeichne! öe 1“ e. die Staatsangehötigk⸗

6 arderen dem Deutsche eiche verbündet der freundeten Macht besitze. C 8. 1

sein Tod nachträglich festgestellt w Sinne des § 1253 der R ichsver Antrag rechtzeitig zu stellen.

gilt als weggefallen mit dem Schlusse bdes in dem der Krieg beendet ist, einer früheren Eiatragung des Todesfalls in das Sterberegister oder einer früͤheren gerichtlichen Todeserklärung.

ssprechend für Persiderte, die nicht zur wenn sie sich bei thr aufgehalten haben nd, oder wenn sie in die Gewalt des Feindes

Kalenderjahrs, das dem Jabre folgr,

Das Vorstehende gilt en bewaffneten Macht gehören

Unter den Voraus

stehend oder der im § 1

Monaten nach dem

ordnung zählen neben den im § 1281 Zeiten ohne versicherungspflichtige Beschäftiaung, während deren der Aawärter oder der Verstorbene wegen einer im gegenwärtigen Kriege erlittenen militärischen Dienstbeschädigung eine Rente v 1 einem Fünftel der Vollrente bezog.

Die Verordnung tritt mit Wirkung

ordnung außer Keaft.

Ansprüche, über die das Feststellungsverfahren am Tage der Ver⸗ kündung dieser Verordnung schwebt, unter!iegen deren Vorschriften. Ihre Nichtanwendung gilt auch dann als Revisionsgrund, wenn das Oberversicherungsamt sie noch nicht anwenden

Sind Ansprüche nach dem 31. Juli 1914 ganz oder teilweise ab⸗ orden, so hat sie die Versicherungsanstalt, soweit nicht Al s. 2 Plat greift, auf Antrag des Berechtigten nach den Vorschriften dieser

erordnung zu prüfen und über das Ergebais einen neuen Bescheld

E11

Anzeigenpreis für den Naunm einer 5 gespaltenen Einheitszeile 50 Pf., eiuer à gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Anßerdem wird auf 6 den Anuzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 20 v. H. erbaben. 56

Anzeigen nimmt anz:

die Königliche Geschäftaftelle des Reichs⸗ und Staatsanzeigers

Berlin Sn 48, Wilhelmstraßze Nr. 32.

il, Abends

mRenKMnag.

Bekanntmachung g von Anwartschaften und Antrags⸗

in der Invalidenversicherung. Vom 28. März 1918. rat

§ 1.

Dienste einer

sicherte als Angeböriger der bewaffn⸗ten Macht

58 oder Vnes mit 81. enübelen oder befr⸗un⸗ in dem gegenwäͤctigen Krirge te

des Bürgerlichen Gesetioche) 8. wäb 4 EPT1ö

§ 3.

§ 4.

ige im Sinne des § 1280 der Reichsversicherungs⸗ daselbst bezeichneten Zeiten auch

2

vom 1. August 191

der Bekanntmachung über Antragsrechte ig der nvaliden, und Hinterbliebenenversich rung vom 12

eten mit dem Tage der Verkü

konnte.

März 1918.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

von Payer.

besrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats 8 wirtschch en vom 4 August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327)

nung erlassen:

G Aurechnung militärischer Arbeiterve si berung vom 26. No⸗

rend dieser Teilnabme ver⸗ r wäͤhrenz dieser Teilnal de vermißt gewesen und orden ist, gike der Berechtigte im sicherungsoront . als verhindert, den

setzungen des § 2 Abs. 1, 3 brginnt die schfußfrist für den 8S” auf W 8 nach § 1380 —— mit dem im § 2 nbs. 2 beszeichneten Zeitpuntt. * 1 e. ö vr Monate der vor⸗ 300 der Reichksversicherungsordnurg vor⸗ geschriebenen Frist infolge von Kriegsverhältnissen verhindert z Witwengeld geltend zu machen, so gilt der tig erhoben, wenn er vor dem Ablauf von drei Wegfall des Hindernisses geltend gemacht

Mat 1916 (Reichs⸗ ndung dieser Ver⸗

Bekanntmachung über Verlängerung von Fristen in der Angestellten⸗ versicherung. Vom 28. März 1918.

„Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen

Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Die in dem Yersicherungsgesetz für Angestellte bestimmten Frist⸗n 1. für vie Nachzahlung der rückständigen Bestraͤge, durch welche die erloschene Anwart chaft auf die Verfccherungsleistungen wieder auftebt 50 Avs. 1), . für den Antrag auf Stundung der rückstärdigen Beiträg⸗, wenn die Anwartschaft während der Wartezeit erloschen ist 8 50 Aff. 2), ur die Zahtung der Beiträge oder dee Rnerkennungsgebühr im Falle der freiwilligen Fortsetzung der Versicherung v2 85 Aufrechterhaltung der erworbenen Anwartschaft

werden bis zum Ablauf des Falende jahrs verlängert, das dem Jahr folgt, in welchem der gegenwättige Krieg beendet ist. § 2. Die Zeit des Krieges wird in die für die Zurückweisung von Pflichtoeirägen im § 205 des Versicherungsgesetzes für Angestellte vorgeschriebenen Fristen nicht eingerechnet.

Die im § 209 Abs. 3, § 228 Abs. 2 des Versicherungsgesetzes für Angestellte für die Vrjährang des Anspruchs auf Rücke vattung

von Beiträgen vorgeschriebenen Friften laufen nicht vor dem 1. Jult 98 Ferebfafsbts ab, das dem Jahre folgt, in welchem der Krieg eendet ist.

ü § 4. .

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung und mit Wirkung vom 1. August 1914 in Kraft. Die Bestimmung im § 3 dieser Verordnung gilt jedoch nicht für solche Ansprüche auf Rück⸗ erstattung, welche am Tage der Verkündung dieser Verordnung beretts verjährt sind.

Berlin, den 28. März 1918.

Der Stellvertreter des N.

v Verordnu n g

zur Abänderung der Verordnung über die Kartoffel⸗

versorgung vom 9. Oktober 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 647).

Vom 30. März 1918.

schskanzlers.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über

die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4 Auaust 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

. Artikel 1. § 3 der V⸗rordnung über die Kartoffelversoraung vom 9. Oktob⸗r 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 647) erhält folaende Fassung: 8 8S. Geschäftsabteilung ist eine Gesellschaft mit beschränkter Bei der Gesellschaft wird ein Aufsichtsrat gebildet; er besteht aus dem Vorsitzenden, einem stell ertretenden Vorsitzenden und aus ordentlichen Mitggtiedern, deren Zahl der Reichska zler bettimmt. Für die Mitalieder können Stellvertreter ernannt werden, die zu allen Sitzungen des Aufsichtsrats hinz zuziehen sird. Den Vor⸗ sizenden, den stellvertretenzen Vorsitzenden und die übrigen Mit⸗ glieder des Aufsichtsrats ernennt der? eichskanzler. Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. März 1918. 8 Der Reichskanzler. In Vertretung: von Waldomw

Zekanntmachung.

Auf Grund von § 5 der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 307) werden in der Anlage die Preise und Bedingungen der Lieferungsverträge über Früh⸗ und Herbstgemüse und gͤber gelbe Kohlrüben des Jahres 1918 bekannt gemacht.

Berlin, den 20. März 1918. 88

Reichsstelle für Gemsise und Obst. Der Vorsitzende. von Tilly.

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