Bunrlau.
HRocholt. [1045]
In das Genossenschaftsregister ist ber der unter Nr. 9 eingetragenen Genossen⸗ schaft „Konsumgenossee schaft Eintracht
für Bocholt und limgegend, e. G.
¹.l*. b. H. zu Bocholt“ heute folgendes eingetragen worden:
Der Geschäftsanteil wude von 30 ℳ auf 60 ℳ erböbt.
Der § 32 Abs. 1 wurde wie folgt ge⸗
„Der Geschäftsanteil, das heißt der Be⸗ trag, bis zu dem sich jeder Genosse mit Einlazen zu beteiligen hat, wird aaf 60 ℳ festgesetzt.“
Bocholt, den 27. März 1918.
Königl. Amtsgericht.
Bredstedt. [1048] Iag das Genossenschaftsregister ist bei der Meierei zu Langenhoruer Alten⸗ deich, eingetragene Genossenschaft mit beschräakter Haftpflicht mit dem Sitz⸗ in Langenhoen eingetragen worden: Landmann Andreas Andresen zu Nord⸗ deich ist aus dem Vorstand acsgeschieden, Landmann Friedrich Nommnensen zu Way⸗ gand ist neu in den Vorstand gewählt. Bredstedt, den 25. März 1918. Köntgliches Amtsgericht. [1047] In unserem Genossenschafteregister ist beute bei der Genossenschaft „Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Ge⸗ noffenschaft mit unbeschränkter Haft⸗ pflicht“ in Waldan eingetragen worden: § 3 des Statuts ist durch Heneralver⸗ semmlungzbeschluß vom 17. Mätz 1918 geandert worden. Amtzgericht Bunzlau, 27. März 1918.
Chemmietz. [1048] Aaf Blatt 14 des Reichsgenossenschafts⸗ regittere, betr. den Confumverein Hil⸗ bersdorf bei CTChemaitz, eingetrugene Wenossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Hilbersdorf. ist beute ein⸗ getregen worden: Die Genossenschaft ist aufgelöst. Es findet Liqaidatton statt. Zu Liqurdatoren siad bestellt der Ge⸗ schäftzrührer Carl Biener in Ch mnit, der Werkmeister Ernst Louts Lesch in Chemnitz⸗Hilbersdorf und der Fräser Louis Emil Richter daselbst. Königliches Amtsgericht Chemmnitz, Avt. E, am 2. April 1918.
—
Danzig. [1050]
In unser Genossenschaftsregtster ist bei Nr. 79, beireffend die Genossenschaft in Firma „Verkaufsvereinigung für erle Reit, und Wagenpferde G
Eenesenen Süichües tet, Jatere gencen. scasteregitegs eirgetragenen Molkerei⸗
geuofsenschalt, tingetragene Genossen⸗ schast mit unbeschränkter Nachschuß⸗ pflcht zu Benniughausen
ringetragene Beuossenschaft mit br⸗ schrünkter Haftpflicht“ in Dauszig am! 2. April 1918 eingetragen, daß der Kauf⸗ mann Richard Sternfeld in Danzig aus dem Vorstand ausgeschieden ist.
Königl. Amtsgericht, Abt 10, zu Darzig.
Emmendingen. [1051] In das Genossenschaftsregister Bond 1 wurde zu O.⸗Z. 2 — Bewerbe⸗Vorschuß⸗ verein Eichstetten e. G. m. b. H. in SEithsteltten — heute eingetragen: An Stelle des verstorbenen Reochners Gottlich Hildwein ist Glasermeister August Bieselin in Eichstetten zum Vorstands⸗ mutglied und Rrechner bestellt worden.“ Gmnizndingen, den 30. März 1918. Großh. Amtsgericht.
docha. [1139] In das Genossenschaftsregister ist bei der „Gewerbe⸗ und Laudwirtschafts⸗ bank eingetengenr Feuossenschaft zmit F⸗ schräukter Haftpflicht“ mit dem Sitze in Sotha eingetragen worden: Doöorch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 25. März 1918 ist an Stelle des verstorbenen Kontrolleꝛurs Hermann Funk in Gotha das beshertge stellber- retrnte Vorstandsmitglied Vicior Hessen⸗ müller in Gotha als Kentrolleur gewählt worden. 1 Gotha, den 2. April 1918. Herzogl. S. Amisgerecht. 3 R.
Gummersbach. [1137] In unser Genossenschaftsregister Nr. 2 Molkereigenosseuschaft Katthausen e. G. m. u. H. in Koctthausen ist heutt eingetragen worden: An Stelle des ausgeschiedenen Wilhelm Gomann itit August Witscher in Himmeckusen in den Vorstand gewählt.
Eummersbach, den 27. März 1918.
Köaigliches Amtsgericht.
Koblenz. [1049]
In das hiesige Genessenschaftsregister)
Ni. 65 ist heute bei der Genossenschaft in und Verkaufsgen ossenschaft 2es Mitteleheinisch Nafsauischen Bauern⸗
sind, in
den Vorsteher oder seinen Stellverfreker.
doß die Zeichnenden zur Firma des Vei⸗ eins oder zur Benennung des Vorstands. ihre Namentunterschrift beifügern.
Lippzatade⸗
Bauerschaft Schelmkaype.
Deutsche Reichsanzeiger st an dessen Stele. —
Kümpstein z. T, den 30. März 1918. Ehntgliches Amtegerlcht. 8
8 88 11052]
Krenzbhurg O0. S.
der
Bet dem Feamten. Wohnungs⸗Ber⸗ D
eln zu Kreuzburg O/S., tingeiragerer Benossenschaft mit heschräzfter Paft⸗ pflicht Kreuzburg O/S., ist beute in das Genossenschaftsregister emgetragen: Franz Kofak ist aus dem Vorstande aus⸗ getreten und an seiner Stelle Julius Günther in den Vorstand gewählt.
Amtzgericht Kreuzburg O. S., 28. 3. 18.
Laubpan. [1054]
In unser Genosseaschaftsregister ist unter! Nr. 32 die Genossenschaft „Raiffeisen⸗ scher Fpar⸗ und Darichnekassenverein, eingetragene Bevossenschaft mit un⸗ beschränkter Haftpflicht, Lauban“, am 21. März 1918 eingetragen worden. Die Satzung ist am 14. März 1918 festgestellt. „Gogenstand des Untetnehmens ist die Beschaffung der zu Darlehen und Krediten an die Mitglieder erforderlichen Geld⸗ mittel und die Schaffung weiterer Ein⸗ richtungen zur Förderung der wirtschaft⸗ lichen Lage der Mitglieder, insbesondere:
1) der gemeinschaftliche Bezig von
der duktengenoffeuschaft Myslowitz, ein⸗ getrageae
m 28. März 1913.
Gegenft ind des
werb und vdie Verwaltüng von G. uinc.
stüchen sowiz Bau, Verwaltung und Ver⸗ mietung von Wohnhänsern mit gesunden, hogüenisch einwantfreien Kleinwohnungen. e Bekanntmachungen der Genossen⸗ schaft erfolgen unter der Firma mit den Unterschriften ꝛwe er Vorstandsmitglieder in den Mürchner Neuesten Nachrichten. Die Zeichnung des Vorstands für die Ge⸗ nossenschaft ist gültig, wenn der Firma der Geneofsenschaft die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern beigefägt ist. Haftsumme: 200 ℳ. Höchstzahl der Ge⸗ schäftsanteile: 25. Vorstandsmitglieder: Josef Boett!ger, Direktor, Sebastian Franz, K. Bauzeichner, Karl Schmidt, Buch⸗ halter, alle in München. Dte Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. Geschäftstokal: Zechstr. 2. 8 Münuchen, 3. April 1918. K. Amtsgericht.
yYyslowitz. [1110] In das Genossenschaftsregister ist bet Myslowitzer Fleischerri⸗Pro⸗
Geuossenschaft mit be⸗ schräufter Haftuflicht eingetragen worden,
eischaftspedü⸗ v. rr 81 . 9. Wirtschaftsvedürfnissen, daß Alfons Buch aus dem Vorstand aus⸗
2) die Herstellung und der Absatz der Er⸗ zeuantsse des landwirtschaftlichen Be⸗ triebs und des ländlichen Gewe befleißes auf gemeinschaftliche Rechnung,.
3) die Beschaffung von Maschinen und sonstigen Gebravcheg-gen änden auf ge⸗ meinschaftliche Rechnung zur mietweisen Ueberlasseng an die Mitalteder.
Vorstandsmitglieder sind: Seidel, Landwirt in Lauban, Mühle 6, Ri hard Leuschner, Landwirt in Lauban, August Ritter, Landwirt in Lauban.
Die Bekanntmachungen eraechen im
and wirtschaftlichen Genossenschaftsblatte in Neuwie) und sind, wenn sie mit recht⸗ licher Wirkung für den Verein verbunden er für die Zeichnung des Por⸗ stands für den Verein bestlimmten Form, sonst durcVh den Vorsteber allein zu leichnen.
Die Willenserklärungen des Vorstands
erfolgen durch zwei Mitglieder, darunter
Hermann
Die Zeichnung geschieht in der Weise,
Königl. Amtegericht Lauban.
8 [1055] Lei der unter Nr. 2
ist heute vermerkt, daß durch Beschluß der General⸗ versammlung vom 15. Februar 1918 an tie Stelle des mebrfach abgeänderten Statuts vom 10. ÄApril 1891 das neue
geschieden und Koloe in Mpvslowitz getreten ist. Amtsgerich Myslomitz, den 27. März 1918.
bäurrliche geusssenschaft
Nieder m. b. D. i
Olbernhau.
Bacckerinnung Umgebang, schaft mit beschraenkter Pastpflicht, in Olbernhau.
an seine Stelle Georg
Oberkireh, Baden. [1138]
Genossenschaftsregisterelntrag, betr. die Bezugs⸗ und MAbsat⸗ Wußbach (Reunchta!) Nußbach: In der Generalversammlung vom 24. Februar 1918 wurde Hauptlehrer Daniel Kirschner
in Nußbach als Stellvertreter des Vor⸗ sitzenden und Landolrt Anton Köninger ia Nußbach in den Vorstand gewäblt.
Oberkirch, den 26. März 1918. Gr. Amtsgericht.
—— ——
[1167]
Auf Blatt 9 des hiesigen Genossea⸗
schaftsregisters ist heute eingetragen worden:
Wirischaftegenossenschaft der zu Olberuhau u. eingetragene Genossen⸗
Gegenstand des Uter⸗
rehmens ist rach den Satzungen vom
14. F. bzuor 1918 der Ein⸗ und Verkauf von Rohmaterialien und Bedarfsartikeln fßn das Bäckergewerbe epes al⸗ Unter⸗ vnsere w geeignet sind, die wirt⸗ unseres Genossen⸗ nehmungen, die geeignet sind, die wirt
1 schaftlichen Interessen der Mitglieder zu sördern.
Der Geschäftsbetrieb darf sich auch auf
Nichtmitglieder erstrecken.
Die Bekanntmachungen der Genossen⸗
schaft erfolgen vunter deren Firma, ge⸗ zeichnet von mindestens zwei Vorstands⸗ mitgliedern, und, wenn sie vom Aufsichtsrat
Statut vom 15. Februar 1918 getreten ist. ausgehen, unter Nennung desselben, ge⸗ Aenderungen des alten Statuts, die in zeichnet vom Vorsitzenden des Aussichis⸗
das Genossenschaftsregister einzutragen und zu veröffenilichen wären, Änd nicht erfolgt. Lippstadt. den 25. März 1918. Rgl. Amtsgericht. Löninzorz. [1056] In das Eenvssenschaftsregister des Amte
8 i.ee zweihundert Fin Wenosse
rats, in dem „Deutschen Genossenschafte⸗ blatt in Berlin“, desselben im Deutschen Reichsarzeiger“ bis zur Bestimmuag eines anderen Blatt⸗s.
beim Nichterscheinen
Die Höhe der Haftsumme beträgt für Mark Man .
kann sich mit höchstens zehn
LaU.
gerichte Nr. 20 ift beute eingetragen die Gesckäftsanteilen beteiligen.
neugegründtte Genoffenschaft: Weldege⸗ uessenschaft Sechelmkappe, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbe⸗ scheänkter Haftpflicht zu Schelukappe. Si. Schelmkappe. 18” Satzungen sind vom 12. Februar Der Gegenstand des Unternehmens ist die Erwe bung und gemeinschaftliche Aus⸗ nutzurg der staatlichen Weide in der
Mitglieder des Vorstands sind: a. der Bäckermeis'er Oswald Hermann b. der Bäckermeister Oswald Richard Haubold, c. der Bäckermeister Karl Richard Lange, sämtlich in Olbernhau.
Willenserklärkuogen und Zeichnungen
für die Genossenschaft sind verbindlich, wenn zwei Mitalteder des Vorstands der
Firme
der Genossenschaft ihren Namen hin⸗
Die Bekanntmachungen erfolgen unter zufügen.
der Firma der Genessenschaft im Lönt ger Volkzblatt. Die Wtllenzerklärungen des Vorstands erfolgen durch den Vorsitzenden oder dessen Siebrectreter in Gemelnschaft mit dem Rochnungsführer; die Zeichnung geschieht, indem die Zeichnenden der Firma der Genossenschaft ihre Namenzunterschrif bebügen.
Vorstandemitglieder sind: Kolonist Hein⸗ rich Pobelmann zu Schelmkappe, Vor⸗ sitzender, Kolonist Joseph Grünlob da⸗ jelvst, Stellvertreter, Kolonist August Hüdepehl daselbst, Rechnungzührer.
Das Feschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Die Einsicht der Lifte der Gepossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet. örningen. 1918, März 28.
Großherzogliches Amtsgericht.
tr. 8. [71463]
verelns eingetragene enossenschaft mnit beschränkter Hastpflicht in Coblenz eingetragen worden: Die Flrma ist ge⸗ ändert und lautet jetzt: Zentral⸗Ein⸗ und Verlaufsgevossenschaft des Mittelrheinisch⸗Nassautschen Fauern⸗
ves elncz eingetragene Geuvyssenschaft
mit beschräukter Haftpflicht. Koblenz, den 23. März 1918. Königliches Amtsgericht. 5. Königsstein, Taunus. [1052]; Bei der unter Nummer 18 unf’res Ge⸗
schaftstegisters wurde heute bei dem Wirts⸗
½ 8
nossenschaftzregisters eingetragenen Spar⸗ und Darlehnskasse, eingetragene Gr⸗ nassenschaft mrt unbeschänkter Pafr⸗ pflicht zu Mammolshain ist heute folgendes eingetragen worden:
Die Bekanntmachungen der Genessen⸗ schaft erfolgen in dem „Nassauischen Ee⸗ nossenschaftsblatt zu Wiesbaden“. VBet etwalgem Eingehru dieses Blattes teitt
Grnossenschastsregister Men. In Band II Ne. 541 des Genossen.
daorfer Spau und Darlehuskassen Verein. e. G. m. u. H. in Wirts dorf folgendes eingettagen: Zu Liquidatoren der am 16. April 1917 aufgelösten Genossenschuft sind bestellt: 1) 8ego⸗ Hoenicke, Telegraphensekretär, un 2) Jakob Zitter, Elsenkahngehllfe, heide in Wirtedorf. Metz, den 1. März 1918. Kaiserliches Aunnszgericht. Münckecesz. [1166] Beuosseuschaftsregister. Bauverein München⸗Sid Tzal⸗ kirchnerplatz eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschränkter Haftpflicht. Sitz München. Eingetragene Genossen⸗ schaft mit beschtänkter Haßpflicht. Das
““ b11““ 89
Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.
Olbernhau, am 30. März 1918. Königliches Amisgerichz. Treuenbriieizen. [1057] In unser SEenossenschaftsregiter ist heute bei Nr. 2 „Spar, und Darlehr s⸗ kaße, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränrtee Hastpflicht, Nieder⸗ werbig“. eingetragen worden: Der Lehrer Otto Haack in Nieperwerbig ist aus dem Vorstand ausgeschieden. An seine Sielle ist der Lehrer Max Pfeiffer in Niederwerbig in den Vorstand eirnge⸗
treten.
Treuenbrietzen, den 30. März 1918.
Königliches Amtsgericht.
Wächtersbach. [1058]
In daz Genossenschastsregister ist bei der unter Nr. 9 eingetragenen Spiel⸗ berger Molkercigenossenschast e. 69. m. u. H. in Spielberg am 13. März 1918 eingetragen worden:
Landwirt Ichannes Biehn III in Spiel⸗ berg ist aus dem Vorstand ausgeschieden, an seine Stelle ist dver Bauer Heinrich Eckert II in Spielberg getreten.
Wächtersbach, den 12. März 1918.
Königliches Amtegericht. Welden. Bekauntmachung. [1059]
„Konsumverein Frirdenfels u. U. c. G. m. hö. H. Sitz: Friedeafels“. Mit Generalversammlungsbeschluß vom 8. Dezbr. 1917 wurde für das ausge⸗ schtedene Vorftandsmitglied Kreuzer ge⸗ wählt: Schraml, Josef, Sägemeister in Friedenfels, Schriftführer.
Weiden, den 30. März 1918.
K. Amibgericht Weiden, Registergericht.
I“ 1u““] 8 Ss
Zweihrücken. [1060] Genossenschaftérrkistor. Fhmag: Epar⸗ u. Darleheuskasse, eingetragenr Genossenschaf: mit un⸗ beschränkter Haftpflicht. Sitz: Breit⸗ fust. ö vom 13. Jani 1917 wurde § 2 des Statuts wie folgt ergänzt: 3) des ge⸗ meinschaftlichen Sinkaufs von Verbrauchse⸗ stoffen und Gegenftänden des landwirt⸗ schaftlichen Betei bz, 4) des gemeinschaft⸗ lichen Berkaufs landwirischaftlicher Er⸗ zeugnisse. Zwetbr licken, den 30. Mäͤrz 1918. K. Amtsgericht.
1 8 2 2 5* 2 5 9) Musterregister. (Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)
Mof. [952]
In das Musterregister Band 11 ist ein⸗ getragen:
Nr. 54. Firma Jacob Zeidler & Co. in Bahuhof Selb, in einem verschlossenen Umschlag 1 Zeichnung Dekor 26, Aus⸗ fuhrung in jeder Größe, Farbe, auf Poczellau, keramischen Materialten, Glas, Emaille, Flächenerzeugnisse, Schutzfrist künt Jahre, angemeltet am 8 Mäcz 1918, Vo mittags 8 Uhr.
Nr. 55. Porzellaufabrik Ph Rosen⸗ thel & Co Artiengefellschaft in Selb, in einem offenen Umschlag 1 Tafel mit einer kolorkerten Zeichnung des Dekors 5314 in Unter, sowie Aufglasur, in allen rößen, Farben und verschiedenen Arran⸗ glerungen, auf j⸗glichem Material, Fläch n. erzeugnisse, Schutzfrist drei Jah e, an⸗ gemtldet am 12. März 1918, Vormittags 8 Uhbr.
Nr. 56. Dieselbe, in einem offenen Umschlag Pbotegraphien von Kaffern⸗ kanne 470, Urne 213, Lampenfuß 220, Schmuckddose 217, 218, Kassette 219, 212 Keksdase 195, Fruchtschalr 205, Vase 214, 215, 208, 189, 202 a, 193, 196, 209, 207, 207 a, 191, 188, 198, 216, 210, in gan zer oder teilweiser und je licher Ausführung, in j'glicher Fröße und jeglichem Matertal, plaltische Erzevanisse, Schutzfetst fünfzehn Jabre, angemelret am 17. Mäz 1918, Vormittogs 8 Uhr.
Nr. 57. Porzegarfabrik Ph. Rosen chal & Co., Atriengesellschaft, Filtalr Krosach, in Kepgach, in einem ver⸗ schnürten und versiegelten Paketchen ab⸗ buldung des plastischen Erzeugn’ss⸗n Nr. 970, für ganze oder teilweise Ausfuhrung in allen Größen und jeglichem Material, plastische Erzeugnisse, Schutzfrift zehn Jahre, angemelbet am 22. März 1918, Nachmittags 2 ½ Uhr.
Nr. 58. PorzeJansabrik Ph Rosen⸗ thal & Cov., lirngesenschaft in Selb, in einem offenen Umschlag 1 Tafel mit einer kolorieten Zeichnung der Dekors 5315 in Unter⸗ sowie Aufglasur, in allen Größen, Farben und verschhdenen Arrangierungen, auf jeglichem Material, Flächenerzreugnisse, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 28. März 1918, Vormit⸗ ags 8 Uhr.
Hof, den 31. März 1913.
K. Amtegericht.
kKiel. [1062²]
In das Musftereegister ist eingetragen bei Nr. 146 am 28. März 1918:
Die Rechsnachsolgerie des Kauf⸗ mnangs Schack Reimers in Kiel, offene Handelsgesfeüschaft Oeto Röhler & Co. in Kiel hat für das ꝛimter Nr. 146 eingetragene Muster für Ziganenkislen⸗ et keiten die Verlängerung der Schutzfrist bis auf 3 Jahie angemeldet.
Königliches Amtsgericht Kiel. Hünchen. [1140] In das Musterreglste: ist eingetragen: Nr. 2814. Richter, Nlbert, Kunst⸗ gewerbler in Mäachen, sechs Muster für kunstgewerbliche Metallarbelten, Gesch.⸗ Nrv. 1 mit 6, verstegelt, Muster für plastische Erzeugnisse, Schutzfrist dret Jabre, arngemeldet am 2. März 1918,
Nachmittags 4 Uhr 45 Min.
„Nr. 2815. Wilheim Tromicke, Kirma in ehs hc. 50 Muster für Seickertim, Gesch.⸗Nrn. 1871 und 1872, 1866—-1869, 1873 — 1899, 1901— 1917, versiegelt, Flaͤchenn uster, Schutzfrist drei Jahre, angemeldet am 14. M 4rz 1918, Nach⸗ ü. 5 Uhr 5 Min. 1
München, 2. April 1913.
K. Amitsgericht. Kürnberg. [1142] Mugerreqistereinträge. 88 M.,R. Nr. 4627. Rober⸗ Vydra, Foma in Nürnbe g. 4 Muster von Geschenkartikeln (Köchchen) und 13 Muster von Chrißbaumschmuck, Muster für plaslische Erzeugnisse, versiegelt, Schutz⸗ frist 3 Jahre, angemeldet am 28. Fe⸗ bruar 1918, Vormittags 11 ½ Uhr.
M.⸗R. Nr. 4028. Dirselbe Flrma, 10 Muster von Christhaumschmuck, Muster für plastische Erze ugnisse, verstegelt, Schutz⸗ frist 3 Johre, angemeldet am 22 Marz 1918, Vormittags 10 x⅞ Uhr. 8
Nürnverg. 2. April 1918.
K. Amtsgericht — Reglstergerlcht.
Waldenburg, Schles. [10611] In unser Mafterregister ist elngeiragen
worden:
Nr. 380. Firma Carl Krister . zellanfabrik, Waldenburg gges 6 ein versiegeltes Paket, enthaltend 13 Tassen
nebst Untertassen mit dem Deko
8— S8
““
Durch Beschluß ter Generalver⸗
Hünchen.
ren 26817,
26818, 23819, 26820, 2688 36828, 2682 %, 26825, 26881, 2689, 1S828 und 20629, ge chütt als beko⸗e Erzeugnis der Keramik, Mufter für Flaͤches erzeugnisse, auf 3 Jabre, ange s 4. März 1918, Vorm. 11 Uhr 14 Min Waidev burg (Sches ), 20 her lh Körntzliches Amtsgericht. * dr.Sxeg Tllg In unser Musterregister ist heute n.9., ein 1 Re herts Ch e Firma Friedrich Schröder; Volmarstein bat am 25, Müödee, Nachmittags 6 Uhr, 3 Abbildungen von Borbanzshiössern al Modell für plaßtiie. rzeugnisse mii einer Schutzfrist von dr Jabren angemeldet. Weiter, Ruhzr, den 28. März 1918 Königliches Amtsgerscht.
11) Konkurse.
Charlottenburg. o59-
U ber den Nachlaß des am 2. Jull hl verstorbenen, zuletzt in Charlottenbur Spandauerberg 31, wohnhaft gewesentr Hofzimmez mristers Anton von Peu⸗ sinnwoset ist beute, Vonmittazs 11 Uhr von dem Königlichen Amtsgericht Cher⸗ lottenburg das Konkursverfahren er⸗ öffnet. Verwalter: Konkursverwalter Hanz Borchardt, Charlottenburg 2, Kantstraße lg. Frist zur Anmeldung der Konkursfonde, rungen und offener Arrest mit Anzeige⸗ pflicht bis 1. Mai 1918. Glläubiger⸗ versommlung und Prüfungstermin an 11. Mai 1918, Varmittags 1 LUhr, hierselbst, Suarezstr. 13, Portal I, 1 Treppe, Zimmer 47.
Charlottenburg, den 28. März 1918
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abt. 40.
Seuküölln. Beschluß. [9561 Nachdem die Eröffnung des Konkurset über das Vermögen des Herrn Maz Müller, genannt v. d. Heyden, in Neukölln, W1 16, beant ’ agt ss dieser Antrag auch zugelassen ist, wird dem Gemeinschuldner jede Veräußrrung, Ven⸗ psändung und Enrfernung von Bestand⸗ teien seines Vermögens heecmit untersagt. Neutölin, den 28. März 1918. Königliches Amtsgericht. Abtellung 17 Wundermacher.
Bad Oeynhausen. [959] Has Konkurgverfahren über das Ver⸗ mögen der Firma Bebr. Schorhag in Bad Oeyaheufen uad des Restaurateurs Hermann Scharhag wird nach Abtaltang des Schlußtermins und Vollziehung der Schlußverkeilung aufgehoben. Babd Oeynhansen. den 27. März 1918 Könisgliches Aastsgericht. [1141] KR. Amtsgericht Müzchen. Kankurégericht. Am 2. Aprfl 1913 wurde das untem 25. Jult 1913 über das Nermögen des
Jnacaizurs Hars Eckl, Inkaber der
Insaslatiyas⸗
Fiimes „PFans Eck“, geschäft in Müachen eröffnete verfahren als durch Schlußvertcilvng endet aufgehoben. Vergütung und Aa lagen des Sonkursverwalters und der Mi gliever des Gläubigerausschusses wurden aa die aus dem Schlußterminsprotokoll⸗ an sichtlichen Beträge festgesetzt. München, den 3. April 1918. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichtt.
Schbningseu. 09 In dem Konkurse über das Ve mt ten Schönenger Eisentmerls, G u b. & hier soll eine Abschlagsverteilung erfolgen. Dau sind ℳ 41 000,— e. fügbar. Zu berücksichtigen sind ℳ 417 bevorrechtigte Forderungen und Merk 306 437,27 nichtkevorrechtigte Forderungen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigengen Forderungen kann auf der Gerichl⸗ schreiberei des hiesig en Herzoglichen Amits⸗ gerichts elngesehen werden. Schöningen, den 4. Apeil 1918. Friedrich Blücher, Konkurbverwalter.
Wolmirstedt. Beschluß. 8
In der Konturgsache Molikeohal werden mu der Obligationärversavimlung am 16. Ppril 1918 in Maadeburg, Zentzal⸗ botel, sämtliche Obligationäre aus den Scholdverschresbungen vom Sexleirbe 1910 (2 b00 000 ℳ), und zwar Lit. Nr. 1/1000, Lu. B Nr. 1001/2000 Lit Nr. 2001/3000 berufen. Die Gläube haben die Schuldverschretbungen bei becs
erIir
Kontor der Reichshauptbank in Berlt hinterlegen. 1“ Wolmirstebt, den 2. Apeil 1918. Keoönigliches Amts gericht. Holtzheuer.
——
vrr 22
Verantwortlicher Schrif Ueiter 1 88 Direktor Dr. Tyrol in Verantwortlich für den Anzeigenteit: Der Vorsteher der Geschäftsstent, 8 Rechnungsrat Mengering in Bera⸗ Vrrlat der Geschäftsstelle (Menseringt 1 m Berlin.
Drac der Nortteatschen Buchoruae e
stat, Berlip,
(Mit Warsazeichebetlage Nr⸗ 2
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8* “
rmemme
ierteliährlich, in der Regel am ersten Tage des Vierteljahrs, und buun durch
ost
Verkehr mit der Post und Be
lin, Freitag, den 5. April
2
von 40 Pf.
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7) Dis nach Sanien zugelassenen
„am
wnatiyen im Auslandsverkehr zugelassenen Sprachen auch die
wonsendung“ danechen ist entbehrlich.
2 ½
mit Klebclcisle auch die
Ahsender durch wreuzweises Un'schmüren an der Sendung
abgegeben.
Berseudungsbedinautngeu für den Verkehr des Uenpostuereins (Bcreinsverlehe): 1
¹) Briefsendungen müssen zurzeit offen zur Post eingeliefert werden und sind mit nachstehenden Ausnahmen nur in deutscher, zäuischer, englischer, franzbsischer, holländischer, italienischer, norwegischer, polnischer, vorntgiesescher, schwedischer, spanischer oder ungarischer Tprache zulässig (nich Finnland ist danchen noch die rusctache Sprache gestattet). Nach dem besetzten Teil von Belgien st nur die beutsche, Nämische, französtsche oder ungarische, nach dem besetzten Leil von Numänien nur die deutsche, bulgarische, framösischr, lüärkische oder ungarische, nach dem besetzten Teil von Nusland nur die deutsche Sprache zugelassen, jedoch können Brief⸗ sendungen nach den Generalgouvernements Warschau und Lublin auch in ungarischer Sprache und Postkarten nach den Generalgouvernements Warschau und Lublin auch in volnischer Sprache abgefaßt werden. Nach Desterreich und Ungarn sind offene Briefsendungen auch in ungarischer, nach Bulgarien in bnlgarischer, nach der Türkei auch in türkischer Sprache zugelassen. Bei Briefsendungen nach der Türkei ist die spanische Sprache ausgeschlossen. Briefsendungen nach den Generalgouvernements Belgrad (Serbien) und Cettinse (Montenegro) müssen in deutscher oder ungarischer Sprache abgefaßt sein. Briefe, bei denen die Verschluß⸗ klappe des Priefumschkabs nach innen eingeschlagen und auf den Briefinhalt festgeklebt ist, sind unzulässig. Derartige Briefe werden m die Absender zurückgegeben.
Zur Durchführung der Ueberwachung des Nachrichtenverkehrs ist ersorderlich, daß Hrivatbriefe nach dem Nuslande, gleich⸗ viel ob die Briefe in deutscher oder in einer zugelassenen sremnden Sprache abgefaßt sind, nicht über zwei Beogenseiten ge vöhnlicher Briefgröße (Viertelbogen) lang sind. Die Briefe ürfen keine Anlagen enthalten, in denen sich Nachrichten be⸗ inden, sie müssen ferner in deutlicher, ohne weiteres gut lesbarer Schrift mit nicht zu engem Zeilenabstande geschrieben sein, auch dürsen keiinne Schriftzeilen über Schriftzeilen einer anderen Richtung quer hinweg⸗ kufen. Bei Geschäftsbriefen kann, wenn sie im übrigen den vorstehenden Bedingungen entsprechen, der Inhalt den Raum von zwei Bogenseiten lberschreiten; auch dürfen Rechnungen, Preisverzeichnisse und dergleichen geschaftliche Anlagen beigefügt sein. Zur Verpackung der Briefe nach dem Auslande dürfen nur Umschläge verwandt werden, die aus einer einfachen Papier⸗ oder Stofflage, also ohne Futtereinlage aus Seiden⸗ dapier oder anderen Stoffen, hergestellt sind. Bei Briefen, die den angegebenen Anforderungen nicht entsprechen, müssen die Absender damtt rcchnen, daß sie infolge der Erschwerung des Prüfungsgeschäfts mit mehrwöchiger Verspätung am Bestimmungzsort eintreffen.
Tarif für Inland
Gewichtstufe
für das Kalenderjahr,
Familiensendungen, d. g. Briese Fomiliennachr chten enthalten, an die in Spanien in Freiheit lahenden Deutschen, müssen in der Auf⸗- sehr deutlich und au ffallend als „Norzvelles famille“ bezeichnet sein.
vg I.-„22 7 g „6 ; 5 7 8 . u“ 2) Nach Finnland sind geicöunliche offene Priese und Postkarten zugelassen, doabei ist aufer den kehe nem Ir-e russische Sprache gestattet. 3 Der Verkaufspreis der Antwortscheine für das Ausland ist von 45 Pf., auf 95 Fei Briefen usw. mit Nachnahme kann der Abgender statt der blauen 2 298 N anhdngenden held otbrauenen Zahlkarten verwenden. Diese Zahlkarien, die von den. Postecheckämtern auch ohne die Nachncahmekarte abgegeben werden, sind vom
v2ucweises 5 — zu befestigen.
3) Die Preise fuür die Vordruche 2⁶ Fostauftröxen, Nachnahmekarten und Nachnahnme-Pabe!- zarien mit anhängender Poslantreisung oder Zahlkarte sind auf 10 Pf. für je 5 Geꝛchaütsbeüttor mit anhangender Zahlkarte wertlen zum Preise von 1 M Die Vordrache mit arnkünqgender Zaahlkarte sind hei den Postscheckämtern künflioh.
sowie zum Preise von 10 Pf. für die
einzel
Vorbemerkungen.
(Neuerungen sind in Schragschrift gedruckt.) und Postkarten, die lediclich
Der deutsche Vermerk b. Die Gebühr von 3
Pf. ermäsßigt worden. Nachnahmezahlkarten 7) Im Pakcten ugelussen. 5 Stück festgesetzt worden. .25 Pf. für je 50 Stückh
A. Vriefsendungen.
Die zur Ueberwachung des Nachrichtenverkehrs en Be⸗ schränkungen gelten nicht im Verkehr mit dem besetzten Gebiet von Belgien, dem Generalgouvernement Warschau und dem zum österreichischen Ver⸗ waltungsgebiet G Generalgouvernement Lublin. Dagegen be⸗ stehen ähnliche Beschrankungen im Verkehr mit dem Postgebiet des Ober⸗ befehlshabers Ost und mit dem besetzten Gebiet in Rumänien, über deren Einzelheiten die Postanstalten Auskunst geben.
Briefsendungen nach dem Ausland, in denen Waren enthalten
sind (insbesondere also auch alle Warenproben), müssen auf der⸗
Aufschriftseite die genaue Angabe ihres Inhalts und die Anschrift des Absenders tragen. Alle Waren, deren Ausfuhr verboten ist, dürfen grundsätzlich auch durch die Briefpost (insbesondere auch als Waren⸗ proben) nur mit besonderer Ausfuhrbewilligung nach dem Auslande versandt werden. Ohne Ausfuhrbewilligung sind zur Ausfuhr ledig⸗ lich Musterkarten und Muster in Abschnitten oder Proben, die nur zum Gebrauch als solche geeignet sind, außer Stoffproben von Farben zugelassen. Zu den Proben, die nur zum Gcbrauch als solche geeignet sind, gehören nicht Proben von Lebensmitteln und Tabak⸗ erzeugnissen.
2) Verboten, mit der Post zu versenden: Gegenstände, die für die Postbeamten Gefahren mit sich bringen oder welche die Brief⸗ sendungen beschmutzen oder verderben können, lebende oder tote Tiere und Insekten. Ueber bedingte Zulassung von Warenproben mit Glassachen, Flüssigkeiten, Oelen, fetten Stoffen, trockenen abfärbenden und nicht abfärbenden Pulvern und lebenden Bienen geben die Postanstalten Auskunft.
Auf⸗ oder Einklebungen irgendwelcher Art dürfen auf Umschlägen usw. zu Briefen, Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben sowie auf Postkarten nach dem nichtfeindlichen Aus⸗ land (einschl. der mit Deutschland verbündeten Länder) und nach den besetzten feindlichen Gebieten bis auf weiteres nicht angebracht werden. Das Verbot gilt auch für Zettel mit der Aufschrift der Sendungen.
Nach dem Auslande gerichtete Postkarten mit Abbilbungen von Städten, Stadtteilen, geographisch genau bestimmbaren Ort⸗ schaften und Landschaften, besonders hervorragenden Baulichkeiten und Denkmälern Deutschlands, Oesterreichs und Ungarns, der Türkei, Bul⸗ gariens und der von deutschen, österreichischen, ungarischen, türtischen und Fürgarisige Heeren besetzten feindlichen Gebiete sind bis auf weiteres von der Postbeförderung ausgeschlossen. Nicht unter das Verbot fallen: Postkarten nach Oesterreich und Ungarn, der Türkei, Bulgarien sowie den besetzten feindlichen Gebieten mit Abbildungen von Städten ufw.
des Bestimmungslaudes der Postkarte.
1 und eingeschriebene
ewöhnliche
Oesterreich nebst Liechtenstein, Ungarn und Bosnien⸗Herzegowina
Gewichtstufe Porto
28
Uermittlung der
6) Im Postscheghwerkehr sind folgende Aenderungen eingetreten: a. Die Briefe der Postscheckxkwunden an die Postscheckünmdter (Postscheckbriefe) werdez bei Veruwendung der besonderen von der Postverwaltung vorgeschrichenen gelben Bries- umschläge im Fern- wie im Ortsverkehr 1 Ef. für eine Ueberweisung von einem Postscheckkonto auf ein andcres ist aufgehoben worden. Die Zanhlkarten sind vom Absender vor der Einleceferung zur Post mit Freimarken in Höhe der Zahlkartengebäühr (his 1 Postverkehr zuischen Deutschland und dem k. und k. sind Nachmahmen bis 1000 Kronen (800 M.) auf eingeschriebenen Briessendungen und auf gewöhnlichen
9) Telegramme mit den Vermerken „Empfangsanzeige“ oder 5 668 . . . „ 5ö. * anzeige“ oder = POC D =, „Empfangsanzeige mittels EPost“ oder =
sowohl 2 innerdeutschen Verkehr, als auch im verkehr nach und vom Aueland (einschlieslich der besetzten Gebiete) soie im Durchgangsverkehr durch Deutschland nicht mehr zugelassen. 8
Briefsendungen.*)
Eewichtstufe
und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Telegraphie nebst Perto⸗ und Telegrammgebührentarif.
Reichspgostanslalten gegen Borausbezahlung Rummer bezogen werden.
portofrei befördert.
25
M. 5 Pf., über 25 M. 10 Pf) freizumachen. ilitär-Generalgouvernement Lublin
PC=, „Uringende Empfangs- PCP= sind bis auf weiteres
Nach dem nichtfeindlichen Ausland (einschl. ver mit Deutschland verbündeten Länder) und nach den besetzten feindlichen Gebieten sind bis auf weiteres nur Postkarten zugelassen, die aus einem Stück Steifpapier bestehen.
ZFerner ist verboten, in gewöhnliche oder eingeschriebene Briefpost⸗ sendungen einzulegen: a. Münzen (im Verkehr mit Oesterreich nebst Liechtenstein und Bosnien⸗Herzegowina können Münzen in die Briefsendungen eingelegt werden); b. zollpflichtige Gegenstände; c. Gegenstände, deren Einfuhr oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist; d. Gold⸗ oder Silbersachen, Edelsteine, Schmucksachen und andere kostbare Gegenstände, wenn das Einlegen oder die Beförderung durch Gesetzgebung der betr. Länder verboten ist. Absender hat sich unter eigener Verantwort⸗ lichkeit zu unterrichten, ob die zu versendenden Gegenstände mit der Briefpost in die betr. Länder eingeführt werden dürfen.
3) Postkarten. Einfache Postkarten und Postkarten mit Ant⸗ wort zulässig, Höchstmaß 14:9 cw, Mindestmaß 10: 7 cm. Wegen der Postkarten nach dem nicht feindlichen Auslande ufw. und der Post⸗ karten mit Abbildungen siehe unter 2. h
4) Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben darf weder cin Brief, noch eine Mitteilung beigefügt werden, die die Eigen⸗ schaft eigentlicher und persönlicher Korrespondenz hat. Verpvackung muß so beschaffen sein, daß der Inhalt leicht geprüft werden kanm. Warenproben dürfen keinen Handelswerr haben. Auf ihrer Aufschrift⸗ seite müssen sie die genaue Angabe des Inhalts und die Anschrift des Absenders tragen,. Sonst sind nur noch die folgenden handschriftlichen Vermerke zugelassen: Anschrift des Empfängers, Fabrik⸗ oder Handels⸗ zeichen, Nummern, Preise und Angaben bezüßlsch des Gewichts, des Maßes, der Ausdehnung, der verfügbaren Menge, der Herkunft und der Natur der Ware. Drucksachen und Geschäftspapiere, die an einer der Seiten eine Ausdehnung von mehr als 45 cm haben, werden nicht befördert. Drucksachen in Rollenform, deren Durchmesser 10 cm und deren Länge 75 ecem nicht übersteigt, sind zulässig. Warenproben dürfen 30 cm Länge, 20 cm Breite und 10 cm Höhe, in Rollenform 30 cm Länge und 15 cm Durchmesser nicht überschreiten.
5) Einschreibsendungen. Briefsendungen aller Art (Briefe, 1616“ Drucksachen, Geschäftspaptere, Warenproben) können unter inschreibung abgesandt werden. Bei allen Einschreibsendungen kann Absender Bescheinigung über Zustellung der Sendung an den Empfänger — Rückschein — verlangen. Für Einschreibsendungen besteht Frei Rmachungszwang. .
Luxemburg
Vorto Gewichtstufe
bis 20 g über 20 — 250 g
verkehr**) bis 250 g
im Orts⸗ und Nachbarorts⸗
bis 20 g 15 für 1 weiteren 20 g 5 (ohne Meistgewicht)
bis 20 g über 20 — 250 g
15 25
bis 20 g für jede weiteren 20 g (ohne Meistgewicht)
eigfgcge
28 1 tkarten “ mit Antwort
einfache mit Antwort
einfache mit Antwort
ekrfache
7 ½ mit Antwort
15
—
bis 50 g über 50 — 100 g 100 — 250 g 250 — 500 g über 500 g bis 1 kg
Drucsachenf).
bis 50 g über 50 bis 100 g für jede weiteren 100 g (Meistgewicht 2 kg)
bis 50 g 3 über 50 — 100 g 5 100 — 250 g 250 — 500 g
für je 50
10 (Meiftgewicht
20 30
3 kg)
über 500 g bis 1 kg
Geschäftspapiere. —
—
bis 250 g über 250 — 500 g über 500 g bis 1 kg
für je 50 g (Meistgewicht 2 kg)
mindestens
20
5 bis 250 g über 250 — 500 g über 500 g bis 1 kg
10 20 30
5
für je 50 (Meistgewicht 9 kg) -
bis 250 g
Warenproben über 250 — 500 g
5 8 2 und enZurgeit ftnd in Verkehr mit dem Anslande nur ossene gewöhnliche Dulgarergeschrtebene Briessendungen zugekassen nach, Bosnken⸗Herzezcwina, landen. %, Dänemart (mit Faröer, Grönlond und Island), Luzemburg, den Nieder⸗ der Türtei wegen, Hesterreich nebst Liechtenstein, Persien, Schweden, der Schweiz, und un . Ungarn. Der Postverkehr mit einzelnen Gebieten von H esterrei 8 dch Tyanen unterliegt Beschränkungen, die bei den Postanstalten zu erfragen sind. eusskien sind nur Briefe und Postkarten an die in Spanien in Freiheit lebenden oe, nelassen, wenn diese Sendungen lediglich Famitiennachrichten enthalten 1s „Nowtvelles famille“ bezerchnet stnd.
vnd' en, 9. 1 r Nach ,, Aischrefs sar devetlich twnd auffulend - Wegen
her Räesfaren 1 kind nier gsecohnleche ofems Lrisfe und Postharlen z dldiss?9. Fendungen mit Nachnahme steße Tarif auf der nächsten Seite.
—
im Verkehr 5 d elagescheteperkehr mit Belgien sind allgemein nur offene gewöhnliche un Negeschricbene Briefsenvreigen zaldinah Gebühren wie nach dem Auslande. ieppengekiete verkehr zugelwsenen Srte und gewisse Beschränkungen für bas belgische
zediet sind bei den Tostanstalten zu erfragen.
geb dm Lerkehr mit dem Generalgonvernement Warschan und dem Poft mit dem zum berbefehlsbabers Ost (einschl. Souvernement Niga) und im Verkehr sind oßserrreichischen Verwaltungsgebiet gehörigen Generalgonvernement Bevuhren voch en gewöhnliche nud eingeschriebene Briefsenduugen zufsssig. htech D wig em Generalgouvernement Warschau und dem Poftgebret des Oberdesehlg⸗ d. Ler schez em immeren deutschen Verkehr, nach dem Generalgouvernement Lublin wie den Letreichischen Verkeßr. Nach einer Anzahl bei den Postanstalten zu er⸗ nnen in den Gebteten der Generalgouvernemcuts Belgrad
urid ettinfe (Nontenegro) sind offene gewöhnliche Breefc, eintsache
3 In dor menproden zuressig. Gebühren wie im deutsch⸗büereetchischen Mer: enzugeben ürfschift det Cendungen nach Orten ohne Postanstalt is der nac dem enen. von dem ste abgehalt werden sollen; außeroem ist bet Gerdungen Pendungen naneralgoudernem ent eschwe noch der Name des Kreiies, auf den — dem Postgebiet des Sberbefehlshabers Oft Namt und Wohnung des
11““ 116“
5
für je 50 10 (refftgexricit nach Oesterreich mindestens 20 und osnien⸗Herzegowina 500 g, nach Ungarn 350 g) Absenbers und auf Sendungen nach den Generalgouvernements Belgrad und Cettinje s Generalgouvernement anzugeben. 8 1 8 Im Verrehr mit dem besetzten Gebiet in NRumänien sind im allgemeinen offene gewöhnliche Briefe, Postkarten und Geschäftspapiere bis zum Gewicht von 500 g zulässig. Ueber die Beschränkungen erteilen die Postanstalten Auskunft. Gebüthren wie nach dem Auslande. Die Aufschrift der Sendungen muß in deutscher oder latemnischer Schrift geschrieben sein und nicht nur den Bestimmungsort, sondern auch Staat, Provinz, Landbezirk enthalten. Auf allen Sendungen ist die genaue Anschrift sAbsenders anzugeben. 86 Uleee erniasägten Gebühren erstrecken sich nur auf Briefe. Die Nachbarorte, auf welche der Geltungsbereich der Ortsgebühren ausgedehnt worden ist, sind aus dem Post⸗ icht im Schalterraum der Postanstalten zu ersehen. bericht im Cegenüber Dänemark, den Niederlanden und der Schwet im Grenzbeztrk (30 mn) ermäßigte Gebühren für Briefe 10 Pf. für je 20 g, dazu 5 f. Reichsabgabe, mit Dänemark ferner im Grenzsverkehr Mindestgebühr für Geschäftspaptere 10 Pf.
r) Für Blindenschriftsendungen des inneren deutschen Vertehrs und im Verkehr zwischen Deutschland und Oesterreich nebst Liechtenstein und Bosnien⸗Herzegowina beträgt die ermäßigte Gebülhr: bis 50 g 3 Pf., bis 100 g 5 Pf., bis 1 kg 10 Pf., bis
22 Pf., is 3 kg 80 Pf. “ 1 Lessencn enbanen von Drucksachen, Geschäftspapieren und Warenproben (Misch⸗ sendungen) zulässig: a. im inneren deutschen Lerkehr und im Vertehr mit Luxemburg bis 1 ag: Gebühr wie für Geschäftspapiere; b. im Veriehr mit den übrigen Ländern bis 2 kxæ: Gebühr 5 Pf. für je 50 g. sjedoch mindestens 10 Pf., wenn die Sendung nur Druckfachen und Warenproben, mindestens 20 f., wenn sie Geschäftspapiere enthält.
Nich: freigemachte Briefe des Orts⸗ und Nachbarortsverkehrs kosten 18 Pf. Porto; efar nicht sreigemachte Bricfe des übrigen inneren deutschen Verkehrs und des Perkehrs mit Suremburg wird ein Portözuschlag von 10 Pf., ohne Unterschied des Gewichts bes Briefes, echoben. Im sonstigen Verkagr untorliegen nicht freigemachte Briefe Betrage ders Portos: fedoch Bird die außerordentliche Reichs⸗
gri 8 oppelten B 4 8 itabe 1. begperie⸗ nicht freigemachten Briefen des Grenzverkehrs mit Dänemark,
“ 1
bis 250 g über 250 — 350 g
5 mindestens
10
10 20
für je 50 g (Meistgewicht 350 g)
den Niederlanden und der Schweiz nur zum einfachen Satze erhoben. Für nicht freigemachte Voftkarten wird stets der dovpelte Betraqg des Portos erboben. 7 ev NFsi ae⸗ Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben werden nicht abgesandt. 9
Einschreibgebühr allgemein 20 Pf., Rückscheingebühr allgemein 20 Pf. (Rückscheine nach dem Vereinsausland nicht zulässig).
Eilbestellung zugelassen: 1
1) nach dem Orts⸗ und Landbestellbezirk des Aufgabe⸗Postorts bei gewöhnlichen Briefsendungen [Gebühr nach dem Ortsbestellbezirk 25 Pf., nach dem Landbestellbezirk die wirklichen Botenkosten, mindestens 25 Pf.]; im Rohrpostbestellbezirk Berlin werden eilige Briefsendungen, soweit sie hierzu geeignet sind, mittels Rohrpost befördert. Gebühr für einen Rohrpostbrief 35 Pf., für eine Rohrpostkarte 30 Pf.,
2) nach anderen Orten in Deutschland bei gewöhnlichen und ein⸗ geschriebenen Brieffendungen [Gebühr nach Postorten 25 Pf., nach Orten ohne Post⸗ anstalten bei Vorausbezahlung 60 Pf.], 8
3) nach Luxemburg, Oesterreich mit Liechtenstein und Ungarn allgemein [Gebühr 25 Pf. — nach Ungarn 50 Pf. — muß vorausbezahlt werden; für Sendungen nach dem Landbestellbezirke wird Erzänzungsgebühr eingezogen], na⸗ Bosnien⸗Herzegowinanur nach Postorten [Gebühr 25 Pf. stets vorauszuzahlens.
4) nach Belgien (nur nach den zum Briefverkehr zugelassenen Orten), Dänemark mit Grönland, Faröer, Island (nur nach Postorten), Niederlande, Norwegen (nur nach bestimmten Orten), Schweden (nach allen Postorten mit Bestelldienst) und der Schweiz. [Gebühr 25 Pf. stets vorauszuzahlen; nach Orten ohne Postanstalt (soweit zulässig) werden die üblichen Eilbestellgebilhren, unter Anrechnung der vorausgezahlten 20 Pf, vom Empsänger erhoben.)
Antwortscheine. Im Verkehr mit einer Anzahl von fremden Ländern kann der Absender eines Briefes das Porto für die Antwort durch Uebersendung eines Antwortscheines an den Empfänger im voraus bezohlen. da biejem Zwecke werden internatiogale Antwortscheine zum Preise von f5 Psf. für das Stück bei bestimmten Postanstalten zum Verksufe bereit gehalten. 8 b