1918 / 80 p. 11 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 05 Apr 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Meistbetrag einer Post⸗ anweisung

Die Ausstellung der Postanweisung 88 hat zu erfolgen in

Gebühr (vom Absender zu entrichten) 800 bis 100 ℳ: 2 5 8 2 Luxemburg 18 100 ℳ: 20 ; über 100 200 ℳ%ℳ 3 0) 30 3 über 200 400,ℳ:J40 IFaae: 6) Mark und Pfennig. 6) E; T. 1 400 600 ℳ: 60 3; sÜber 600. ℳ:80,g. 8 7) Gulden und Cents (nmrechnungsve 7) E; T ulden d (CUn gsver⸗ 7) E; T nach bestimmt hältnis bei den Postanstalten zu er⸗ 2 8; ach bestinmmen fragen). 1. Dese (Umrechnungsverhältnis 8) Nur nach bestimmten Orten. 888 Postanweisungen nach kleinen 3 8 der oftanstalten zu erfragen). Postorten frben auf telegraphischem Wege nur bis zum nächsten 8 1 rößeren Postort und von da mit der Post nach dem Bestimmungsort 31 9) Oesterreich mit Liechtenstein. Der Pos⸗ JW1““ heferhen. Dr 9 480 Guld.“) Nachnob anweisungsverkehr nach der Bukowina, 9) Kronen und Heller Uerzehenwa erhan. mah u erfragen).

Bemerkungen M = Schriftliche Mitteilung auf dem Abschnitt L. =— Xelegraphische Postanweisung zulässig.

Tarif für eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme

2* 2v2222 2 (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben.) 1 Srsrift auf N 8 3 dückseite geschriebe 8 Vereinsverkehr 1 8. Der Be ag der Nachnahme ist auf der Aufschriftseite der Sendung in der bei dem Schrift auf der Vorder⸗ oder Rückseite deutlich niedergeschrieben, sein. Im Vereinsverkehr wird der ein, Bestimmungsland (Spalte Meistbetrag einer Nachnahme) angegebenen Währung in Buchstaben (lateinische gezogene Betrag nach Abzug der Postanweisungsgebübr und der Einziehungsgebühr von 10 Pf. dem Absender Schrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsverhältnis ist wie bei Postaufträgen sjebe Abteilung E. Post- durch Postanweisung übermittelt. Wegen der Ausnahme im Verkehr mit Bosnien⸗Herzegowina, Oesterrech

fträge ;3 88 zjobi 8 9 ⸗— 35 . 45 121 1.11 Wosson 1 sohe S to N 9 8 ¹ . * . aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen Name und Anschrift des Absenders in lateinischer Polen und Ungarn siehe Spalte Bemerkungen. 7 Niederlande

9

vF. 88

480 Gulden Orten.

Meistbetrag einer Nachnahme

20 für lje 40

Meistbetrag

h 720 Kronen einer 9) Norweg . 8 8)

Nachnahme

Einschreib⸗ gebühr 9

Bemerkungen

Eilbestellgebühr (22 Pf.) vom Absender im vporaus zu ent⸗

20 Pf. Niederlande 1 *M nach einer Anzahl Orle im Küstenland nicht zulässig.

800 Mark (Wird nur hei 8 .“ eeeingeschrieb. (Nachnahmen auch auf gewöhn⸗ .“ Nachnahme⸗ lichen Briefsendungen zulässig.) send. erhob.)

39 Deutschland: er Nachnahmeper, nach Galizien, Dalmatien und dem Küsten⸗ . niß bei den Postanstalten ten. Briefe 8 Post⸗ e jach der Bukowine, lande ist bis auf weiteres Beschränlungen

karten mit Nachnahme 8 h . 1 Galizien, Dalma⸗ unterworfen. Nähere Auskunft erteilen

6 Infaükbe ach Anrinmdheiin 720 Kron,“) Küsten⸗ eer Postunstalten) .„ 2 . .. . . 1000 Kronen 20 für je 40 8 ässig. Zuglei rnt de ist bis auf weiteres ö1u.“ 8 8 1

w1— e a) Generalgouvernement Warschau. 800 big 5 ℳ: 10 ; über 5 100 6: 100

igegebut 2 8 r . . 8 Ueil⸗ 2 he UIns . s. u 88 88pt 94 an 8 sel J. A. 90 8

Belgien (nur nach den bek den Post⸗ en. Uebermittlung Oesterreich nebst Liechtenstein 1000 Kron. kunft erteilen de Post⸗ 20 ℳ₰; über 100 200 ℳ: 30 ₰; nach Orten bnnece ncagasteyrzeisungen

anstalten zu erfragenden Orten im eingezogenen Be⸗ Das anstalten. Zugleich 1 ““ r 200—400 ℳ: 40 ₰; über 400 ort anzugeben, von dem WE1—

Geveralggnvernement in Belgien, gs erfolgt gegen 800 Mark dem Porto wird 10 Ff is 600 ℳℳ: 0 3 ;über 600 ℳ: 03. geholt werden soll. In der Aufschrift

die am Briefverkehr teilnehmen). 800 Mark gewöhnliche Post⸗ * för die Vorzeigegebüh 4 muß stets der Name des Krei ¹ 22 eASs-ze 1 10 1000 Kvon. Porto für die 8 8?Zebuhr. el⸗ b v der Name des Kreises an⸗ anweisungsgebühr. 2o Pf. hoben. b) f. u. k. Generalgouvernement Lublin. 20 ₰. für je 40 ℳ. Pegeben werden. betreffenden 1 10 b) Kronen und Heller. (Umrechnungs⸗ verhältnis bei den Postanstalten zu er⸗

Uedermittlung Sendungen fragen.)

10 a) Auszahlung in der Landeswährung. M nicht zulässig. T. die Empfänger, die vom Eingang einer telegraphischen Postanweisung benachrichtigt werden, haben die Geldheträge von der Post abzuholen nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.

Poleun a) Generalgouvernem. Warschau b) Generalgouvernem. Lublin

10 b) Auszahlung in der Kronenwährung. M nicht zuläss

betreffenden Zu Bosnien⸗ Herzegowina: Zugleich mit dem Porto wird 10 Pf. Vorzeigegebühr er⸗ hoben. Uebermittlung trags erfolgt gegen die gewöhnliche Post⸗ anweisungsgebühr.

TEööö1““] 720 Kron.“)

284 2 „. F y. 1 F Bosnien⸗Herzegowina 1000 Kron. 11) Rußland (nach allen Orten im Post⸗ gebiet des Oberbefehlshabers Ost, einschl.

Gouvernement Riga). Wegen der Post⸗

des eingezogenen Be⸗

trages erfolgt gegen

die gewöhnliche Post.⸗ . ; ü

Pej 4 8 8tb über 5 100 ℳ: 11) Mark u. Pfennig. Auf Postanweifungen 29gS 2 1 1“ 30 3; nach Orten ohne Postanstalt ist der

anweisungen nach den Generalgouverne⸗ 60, 5:0 PerFete wcige one demn der Hetmng

anweisungsgebühr. Zu Polen u. Ungarn; nera 8 bis 600 ℳ: 50 ₰3; über 6 16 erden s EE11““ ℳ: 50 3;über 600 ℳ: 60 /3. abgeholt werden soll. Pelen. . . .. . 800 v111“

Porto wird 10 Pf. Vor⸗ E 20 für je 40 12) E nach allen Postorten mit

zeigegebühr erhoben. Uebermittlung des ein, oder Rappen Tgrkei 4000 Piaster 20 für je 40 ℳ.

Sendungen.

11) Auszahlung in der Landeswährung nach von 1 Rubel = 2 ℳ. M nicht zulässig.

Schweiz.. 1000 Fr.“)

Dänemark mit Fardber und Jsland (nicht auch Grönland)

Bes

720 Kron.*)

12) Kronen und Oere (Umrechnungsverhältnis

öI ben heffes toden zu 88 en).

13) Fr. und Ct. dünrechnungvergälnis bei den Postanstalten zu erfragen).

14) Piaster u. Para (Umrechnungsverhältnis

bei den Postanstalten zu erfragen).

Türkei (nur bestimmte Orte). 2000 Piaster

gezogenen Betrages er⸗ folgt gegen die gewöhn⸗

1000 Kron. 6 liche Postanweisungz, 8 Il gebühr. 1

Verkehr mit Dänemark, den Niederland g de d auf 100 oder den Gegenwert von 100 festgesetzt worden 8 8 S ⁸) Ungarn.

14) Nur nach bestimmten Orten. Zur Auszahlung wird neben lingender Münze auch Papiergeld verwandt. T nur nach bestimmten 15) E, nach Budapest ist die Eilbestellung bis auf weiteres aus⸗ geschlossen; Eülbestellgebüähr (50 Pf.) vom A Keschgflen; T. M nübt d o Pr dn Veegbes iht vataus za

B. Briefe und Kästchen mit Wertangabe. G 116““ . 11““

deutsche Reichswährung lautende Zahlungsmittel enthalten, werden nur Kurze Angaben über Inhalt und Zwet der Sendung müssen, soweit fie überhaupt zulässg angenommen, wenn eine Einwilligungserklärung der Reichsbank vorgelegt wirb. Obne find, in deutscher Sprache abgefaßt seim. Wertangabe in der Aufschrift in Buchstabe

44*“ 800 Mark

1000 Kronen] 20 für je 40 ℳ. 15) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält⸗

nis bei den Postanstalten zu erfragen).

*

Allgemeines. Die Wertbriefe und Wertkästchen nach dem Auslande find zur⸗

zeit nur bei den Postämtern (nicht Postagenturen usw.) einzuliefern und müssen 8 8 G und Zahlen in ver Markwährung auszudrücken. Ausschabungen oder Aenderungen, selbe

offen vorgelegt und unter Ueberwachung der Beamten verschlossen und versiegelt werden. Briefliche Mitteilungen in Eendungen nach dem Auslande, soweit sie überhaupt zugelassen sind, müssen in deutscher Sprache abgefaßt sein. Die Wertbriefe (aus⸗ genommen in Deutschland und im Verkehr mit Bosnien⸗Herzegowina, Dänemark, Oeßerreich mit Liechtenstein, Ungarn) diersen nur Wertpapiere (Schuldverschreibungen, Papiergeld, Zinsscheine usw) enthalten Zahlungsmittel, die auf ausländische Währung lauten, und Zahlungsmittel, die auf deutsche RKeichzwahrung lauten, dürsen nach dem Ausland nicht in demselben Wertbyrief oder Kästchen versandt werden. Als Zahlungsmitrel gelten außer Geldsorten Papiergeld, Banknoten und dergleichen auch Anweisungen, Schecke und Wechsel. Briefe und Kastchen mit Weriangabde nach dem Ausland, die Zahlungs⸗ mittel in ausländischer Währung im Gefamtwerte von mehr als 500 enthalten, werden nur angenommen, wenn der Nachweis geführt wird, daß diese bei einer Devisen⸗ stelle erworben sind, oder wenn eine Erklärung der Reichsbank zur Absendung vorgelegt wird. Die als Devisenstellen bestimmten Banken und Firmen und die bei Feststellung des

samtwertes anzuwendenden Umrechnungskurse sind bei den Postanstalten zu erfragen. Briefe und Kästchen mit Wertangabe nach dem Ausland (ohne Luxemburg), die auf

Einwilligung der Reichsbank ist nux gestattet, an dieselbe im Ausland ansässige Person oder Firma innerhalb eines Kalendertags auf deutsche Reichswährung lautende Zahlungs⸗ mittel bis 1000 ℳ, innerbhalb eines Kalendermonats jedoch nicht mehr als insgesamt 3000 ℳ, zu versenden Wertbriefe nach dem Ausland mit Wertpapieren, aus denen ein im Ausland ansässiger Schuldner haftet, oder durch die eine Beteiligung an einem im Ausland ansässigen Unternehmen verdrieft ist, einschl. der Zeugnisse über die Beteiligung an ausländischen Aktiengesellschaften, dürfen nur von der Reichsbank oder einer im Inland ansässigen Person oder Firma, die gewerbsmäßig Bantiergeschäfte betreibt, abgesandt werden. In der Türkei ist die Einfuhr von Wertpapieren (mit Ausnahme der in den verbündeten Ländern ausgestellten) sowie von fremdem Papiergeld (mit Ausnahme von deutschem, österreichischem, ungarischem und bulgarischem) bis auf weiteres verboten. Wertkästchen dürfen Schmucksachen oder kostbare Cegenstände enthalten; dag gen dürfen Briefe oder die Eigenschaft einer Kor⸗ respondenz besitzende Angaben, im Umlaufe befindliche Münzen, Bantknoten oder auf den Inhaber lautende Wertpapiere, Urkunden, Geschäftspapiere und Segenstände, deren Ein⸗ führung oder Umlauf im Bestimmungslande verboten ist, nicht aufgenommen werden.

Meistbetrag der Wertangabe

ee -, 4ℳ Pf. Pf.

wenn anerkannt, nicht gestattet. Verlangt Absender Bescheinigung über Zustellung dn Wertsendung an den Empfänger, so hat er auf die Sendung „gegen Kückschein“ (avis de réception) zu schreiben. Gebühr dafür 20 Pf. Bei Wertbriefen muß zwisce den einzelnen, zur Frankierung verwendeten Freimarken ein Zwischenraum gllassen werden, auch dürfen die Freimarken die Kanten des Umschlags nicht bedecken. Bem sendungen, deren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stifte geschrieben ist, sind nicht zulässig. Wertbriefe unterliegen (ausgenommen in Deutschland ind im Verkehr mit Luxemburg) keiner Gewichtsbeschrankung, für Wertkäsichen ist das Meistgewicht auf 1 kg festgesetzt. Paketkarten sind bei Wertkästchen nicht erforderlich.— Ueber die Vorschriften hinsichtlich der Beschaffenheit der Versiegelung . dr Wertkästchen und der Zahl der beizufügenden Zollinhaltserklärungen erteilen die Postämter Auskunst. Im Verkehr mit einer Anzahl von Ländern ist hei

Wertkästchen die Zahlung der Z ollbet äge 1 estattet. die übe

erteilen die Postanstalten Auskunft. 8

Wertkästchen

Versicherungs⸗ 98 hr für

Eilbestellung zulässig. = Nachnahme zuläͤssig. Einführung ausländischer Lotterielose

Beitritt zum Postscheckverkehr.

scermann zugelassen.

Anmeldungen zum

onstalten und Postscheckämter entgegen.

ines Kontos ist nicht beschränkt. Der Postscheckkunde erhält über alle dingänge und Aufträge, die tagsüber auf sei

vorden sind, am nächsten Morgen eine Höbe des Guthabens angibt. Einzahlungen. Dem Postscheckkonto werden gutgeschrieben a) die durch Zahlkarte eingezahlten Beträge, b) 8 und Hahlungzanweisungen und die Beträge, die durch

Postauftrag oder

Zum Postscheckverkehr wird Beitritt nehmen die Post⸗ sch Auf dem Konto muß eine Stammeinlage von 25 gehalten werden. Die Höhe des Guthabene

sem Postscheckkonto gebucht n Kontoauszug, der auch die

Nachnahme eingezogen worden sind,

c) die von einem anderen Postscheckkonto überwiesenen Beträge. Zu a. Zahlkarten bis 3000 werden auf Antrag telegraphisch

übermittelt.

Zu b. Der Postscheckkunde kann bei seiner Bestellpostanstalt be⸗ unragen, daß die für ihn eingehenden Post⸗ und Zahlungsanweisungen

sinem Postscheckkonto gutgeschrieben werden. ier die für den Postscheckkunden gleichzeiti

Die Postanstalt fertigt g vorliegenden Post⸗ und

D. Postscheckverkehr.

der Zahlkarte benutzt oder wenn bei Nachnahmen der Absender der Sendung eine Zahlkarte beifügt. Die Zahlkarte ist von ihnen aus⸗ zufüllen; als Betrag ist der einzuziehende Betrag nach Abzug der Zahlkartengebühr einzutragen.

Aluszahlungen. Der Postscheckkunde kann üͤber sein Guthaben, soweit es die Stammeinlage übersteigt, jederzeit in beliebigen Beträgen

verfügen

an) durch Ueberweisung auf ein anderes Postscheckkonto, b) durch Postscheck. Die Ueberweisungshefte werden ihm kostenfrei geliefert; das Scheckheft mit 50 Blättern kostet 50 Pf. Ueber die durch Ueber⸗ weisung oder Scheck gegebenen Aufträge erteilen die Postscheckämter auf Wunsch Einlieferungsbescheinigungen, aus denen Name und Wohn⸗ ort des Empfängers ersichtlich sind.

Zu a. Der Höchstbetrag einer Ueberweisung ist nicht begrenzt. Aufträge für mehrere Empfänger können in einer Ueberweifung Sammelüberweisung) zusammengefaßt werden. Auf Antrag des Ausstellers einer Ueberweisung wird der Gutschriftempfänger schriftlich gegen eine Gebühr von 20 Pf. oder telegraphisch gegen die Telegramm⸗

Zablungsanweisung beauftragt, den Betrag an den Empfänger zu . Zahlungsanweisungen nebst den Geldbeträgen werden im Orts⸗ bestellbezirke bis 3000 ℳ, im Landbestellbezirke bis 800 ins Haus bestellt. Bei höheren Beträgen wird dem Empfänger nur die Zahlungsanweisung ausgehändigt; den Betrag hat er bei der Post⸗ anstalt abzuholen. Der Betrag eines Schecks kann dem Empfaͤnger durch besonderen Boten zugestellt werden (Eilbestellung). Scheck⸗ beträge bis 3000 können dem Empfänger telegraphisch übermittelt werden. Schecke für Empfänger im Auslande werden durch Post⸗ anweisung oder Wertbrief erledigt. v Gebühren. Die Gebühren betragen 1 8 1hn 9 gce mit Zahlkarte bis 25 5 Pf., darüber inaus 8 2) dn Auszahlungen durch Scheck 6 Pf. für die ersten 100 und 1 Pf. mehr für je weitere 100 ℳ. Zu 1) Die Zahlkarten sind vom Nesender vor der Einlicferung zur Post mit Freimarken in Höhe der Zahlkartengebühr freizumachen. Zu 2) Die Gebühren werden zu Lasten des Auftragsgebers vom

Konto abgebucht.

Die Briefe an die Postscheckämter werden bei Verwendung besonderer 9 8 Postverwaltung vorgeschriebener Briefumschläge portofrei be⸗ fördert.

Ueberweisungsverkehr mit dem Auslande. Nach Oesterreich, Ungarn, der Schweiz, Luxemburg und Belgien können über⸗ wiesen werden. Die Gebuͤhr beträgt 20 Pf. für die ersten 400 und 5 Pf. für je weitere 100 ℳ.

1) Meistgewicht der Wertbriefe 250 g. Unfrankierte Briese zulässtz

8 is il⸗ nur als Pakete [5 für je 300 1 fe Unfrantierte T. i 8 mit 10 Zuschlag. Für Briefe gegen Rückschein Frankierungszwang,

25 ₰, über zulässig mindestens 10

meter 50 ₰,

Unterschied des Gewichts unzulässig

ahlungsanweisungen täglich eine Zahlkarte und kürzt zu Lasten des dostscheckkunden den Gesamtbetrag um die Zahlkartengebühr. Die lschnitte der Post⸗ und Zahlungsanweisungen stellt sie dem Post⸗ shektunden gebührenfrei zu.

Die durch Postauftrag oder Nachnahme eingezogenen Beträge rethen nach Abzug der Zahlkartengebühr dem Postscheckkonto des 1 lösenders oder eines⸗Dritten mit Zahlkarte überwiesen, wenn bei hestaufträgen der Auftraggeber eine Postauftragskarte mit anhängen⸗

gebühr benachrichtigt. Ueberweisungen bis 3000 werden auf Antrag telegraphisch übermittelt.

Zu b. Der Höchstbetrag eines Postschecks ist 20 000 ℳ. Der Postscheckkunde kann mit einem Scheck Auftrag zu Zahlungen an mehrere Empfänger erteilen (Sammelscheck). Der Betrag eines Schecks, in dem kein Empfänger angegeben ist (Kassenscheck), wird durch die Kasse des Postscheckamts bar ausgezahlt. Ist im Scheck der Empfänger genannt, so wird die Postanstalt vom Postscheckamt durch

.

von Geldbeträgen.

Zinsscheine und Dividendenscheine sind im Ver⸗ kehre mit einigen Ländern zugelassen, solche Zins⸗ usw. Scheine jedoch, auf welche nur bei Vorlegung der Obligation usw. selbst Zahlung geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr allgemein ausgeschlossen.

Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift Einschreiben, Postauftragnachhh. (Name der Postanstalt), im Verkehr mit Ländern, in denen die deutsche Sprache wenig bekannt ist mit der Aufschrift Recommandé, Valeurs à recouvrer Bureau de postebzbz.. (Name der Postanstalt) zu versehen, im Vereinsperkehr außerdem mit der Angabe des Namens ꝛc. des Absenders.

Schriftliche Mitteilungen auf dem Formulgre, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst beziehen, sind unzulässig. Der Absender eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent⸗ haltene Wertpapiere zurückziehen sowie irrtümliche Angaben auf dem Auftragsformulare berichtigen lassen, solange die Wertpapiere weder eingelöst noch zurück⸗ oder nachgesandt worden sind. Postaufträge müssen freigemacht werden. Die Gebühr ist dieselbe wie für einen Einschreibbrief von gleichem Gewicht. Für die Rücksendung unausführbarer Pohonftüage kommt eine Gebühr nicht zur Erhebung.

ö ““ [Küber Saßnitz, nbeschränk si2üb. Däne 8 eschr t 112 üb. Dänemark. unbeschränkt b V b

8000 5 unbeschränkt . 1b 3

1 9

C. Postanweisungen. a. die gewöhnliche Postanweisungsgebühr und erforderlichen Gebühr für den Auszahlungsschein, b. die Gebühr Telegramm. Wegen der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld telegraphische Postanweisungen nach Orten ohne Postanstalt erteilen die Postanstalten Auskunft. Bei den in fremder Währung auszustellenden Postanweisungen werdeun die Haupt⸗ beträge (Franken ꝛc.) und die Teilbeträge (Centimen ꝛc.) jeder für sich umgerechnet und sich ergebende Bruchteile jedesmal auf volle Pfennig aufwärts abgerundet. Schrift⸗

Allgemeines. Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt ein besonderes Formular (in deutscher und französischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen ist es mit arabischen Ziffern und

mit lateinischen Schriftzeichen ohne Durchstreichungen oder Aenderungen. Auf⸗ oder Einklebungen irgendwelcher Art dürfen auf Abschnitten von Postanweisungen nach dem nichtfeindlichen Aus⸗ land (einschl. der mit Deutschland verbündeten Länder) und nach den besetzten feindlichen Gebieten bis auf weiteres nicht angebracht werden. Für telegraphische Postanweisungen ist zu entrichten:

oder von Ablieferungsscheinen über Wertbriefe nach Postorten 25 2) Belgien (nur Werrkästchen nach Antwerpen unbeschränkt 3) Gesamtgebühr mindestens 60 4. N bis 1000 Kronen. IL. ber 6) Luxemburg .. 1 12 2 5) E nur nach Postorten; N bis 720 Kronen; L verboten. 9) Oesterreich mit Liechtenstein . . . . 1 gn 9 ö 82 eitä . wie für 8) E nach bestimmten Orten; bis 720 Kronen. b Beschrünkungen unterworfen. Geldbriefe nach Triest und nach einer ewichts 1 10) E nach allen Postorten mit Bestellgeld; N bis 720 Kronen. Allgemeines. Postaufträge sind im Vereinsvperkehr bis zu z 8 hriftlichen 1, Bestimmungslandes zugelassen. abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt. Der von kunft erteilen die Postanstalten.) briefen sind verboten. Wegen des vorübergehenden Einfuhg⸗ nmgg in der für die einziehende Verwaltung maßgebenden Währung dem Absender des Postauftrags mittels Postanweisung übersandt. 12) Türkei. 13) Gesamtgebühr mindestens 60 E, nach geben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede gegenüber den Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendung mehrere zogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Sett indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene Zablungs⸗ Das Postauftragsformular Vordruck in deutscher und französischer am Schlusse angegeben. Jeder, der 500 iod den Auslam Dem Absender ist gestattet, eine zweite Person zu bezeichnen, an nach dem Auslah

Eilbestellgebühr im Falle der Vorausbezahlung bei Ueben⸗ 20 000 nach Orten ohne Postanstalt 60 . N bis 800 (Vorzeix⸗ 3) Bosnien⸗Herzegowina unbeschränkt gebühr 10 wird zugleich mit dem Porto erhoben). 4) Bulgarien. 8000 en. E nach Postorten. boten. E nach Postor 7) Niederlande 16 Kästchen 6) Meistgewicht 250 g; E; N bis 800 ℳ; L verboten. nbes 5 8 Der Geldbriefverkehr nach der Bukowina nach Galizien, E 8 t trã Ei 2 (Der Geldbriefverkehr n 5 . zien, Einschreibbrief 8 osftauftrage zur inziehung Anzahl Orte in Dalmatien, im Küst in Ti ü 8 10h0 Fr 1— auszufüllen und mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel usw.) Anzahl Orte in Dalmatien, im Küstenlande und in Tirol dürfen 11) F; N bis 1000 Franken. h Franken oder dem entsprechenden Betrage der Landeswährung ripiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die Währung der Postanstalt eingezogene Betrag wird ahzüglich der Post⸗ 10) Schweden .. verbots von Wertpapieren und fremdem Paviergeld siehe Postaufträge ohne Anlagen sowie solche mit Briefen als Anlagen sind 13) Ungarn Füefe wam gss e weiteres ausgesch!ss dver vn Len fremden Postanstalten mittels Postanweisung abzuführenden . 1 agen zu vermeiden, nach demselben Verhältnisse zu bewirken, Werrwapiere enthalten, welche von einer und derselben Postanstalt bei mehreren Zahlungspflichtigen zugunsten eines und nerige serrhüi innegehalten wird. Dieses Umwandlungsverhält⸗ D den Postanstalten zu erfragen. pflichtige enthalten. Von dem Betrag eines jeden eingelösten 1 „.. bndern ein solches wif Wertpapiers wird im Vereinsverkehr eine Einziehungs⸗ liche Mitteilungen auf dem Abschnitt der Postanweisung sind Sprache) Rie so ches mit V 1 deutsch 1 ; Bemerkungen Forache) besteht aus Ze Tfilesn (Verzeichnis der ee h; q 6 Beide Teile si em Vordruck entsprechen aus Beide Teile sind dem Vordruck entspreche ende gestatte veite Per 3. nen, a gewöhnliche oder telegraphische Postanweisungen n⸗ wusßi welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung weiterzugeben ist. ausgenommen nach Luxemburg einzahlt, hat bei der Poftaxen eumarere aaa

Benennung der Läuder

Meistbetrag eines Postauftrags

720 Kronen *)

Meistbetrag eines Postauftrags

00

bringung eines Briefes mit Wertangabe bis 800 einschließlich 8000 2) E; N bis 800 ℳ. Rückscheine nicht zulässig. 5) Dänemark. 20 000 8 4) L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten. ö 6 . 8 7) E; N bis 480 Gulden. Dalmatien, Kärnten und dem Küstenland ist bis auf weiteres Fleiche 1 9) Gesamtgebühr mindestens 60 ₰. E: N bis 1000 Kronen. Lverl Hal Ihe. Kv des ige d a. in verschlossenem Umschlag unter Einschreibung an die Postanste fäczest kenae sce .ges itte lrngen ensh8fen. Mehere Nes⸗ . 12) Nur nach bestimmten Orten. Schriftliche Mitteilungen in Wer des Bef Lauten die einzulösenden Wert⸗ des Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Be⸗ anweisungsgebühr und der Einziehungsgebühr (siehe folgenden Absatz) Allge g 8* 5 ) Schwei Allgemeines“. i r die h 1 Geso den Papieren hinzuzufügen und im Postauftragsformular anzu⸗ uft unzulässig. L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbrie ad verl reches von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der ein⸗ desselben Absenders einzuziehen sind. Eine und dieselbe Sendung darf f (für den’ Verkehr nach fremden v 52 gebühr durch die beauftragte Postverwaltung erhoben. allgemeinen zulässig; die Ausnahmen sind in 1 ger Nbrech ss darüber a nungsformular). en bei Postaufträgen nach Belgien ist nur der 1. Teil & 2. 98 ,NSF„s 8 . 4 Dlung n halt un we des Gesch 8, 1 8 die Zah lung Fe Inh und Zweck des Geschäfts, für das die Zahln B Mifibekra⸗

. 1 EI111“ enennung anzugeben und durch Nachweise zu belegen. Werden diese An . 85 verweigert, so wird die Annahme der Postanweisung abger der Länder eines Postauftragg

1 drutschland-

9) Schweden. 10) Schweizl’.. 1000 Franken oder Rappen*) 1

5) Lnxemburg. .. EeX““ 800

t) Nieverlande... 480 Gulden *) 7) Norwegen 720 Kronen *) 8) Oesterr. mit Liechtenstein.

= Eilbestellung zulassig⸗ 2) Pelgien (nur nach Orten im

-2wir. Absch Ge Schriftliche Mitteilung auf dem Abf Gebiet des 8 ffag. . nentein de Generalgouverne⸗

Telegraphische Postanweisung zuläffige- gien, di 8 die am Brief⸗ 1. 89 5 Oris, und Lat erkehr mit? ; Der Postauftragsverkehr nachzͤder ¹) E (Tarif s. unter A.) I, auch nach dem Orts⸗ und d nehmen) 8 Deutschland teil⸗ Zukowing it mgestell h bestellbezirk des Aufgabepostorts. 8) Vosnien⸗Herz 1 b 8 Galizien, Dalmatien und Ln 2) Zulässig nach n ernements in Bel .. wverzegowina .. Küstenland bis anf weiteres Be⸗ 2) Zulässig nach allen Orten des Generalgouvernements in Be 0) Dän Küstenlan Wegen der Postanweisungen nach dem belgischen Etappengebiet ert Jslanzark. mit Faröer u. schrüͤnkungen unterworfen. g218s die Postanstalten Auskunft. M nicht zulässig. 88 (nicht a. Grönland) Auskunft erteilen die Postanstalten

3 .3) E nur nach Postorten. Eilbestellgebühr (25 Pf.) vom Abse 3) Kronen und Heller (Umrechnungsverhältnis im voraus zu entrichten. T nur nach Postorten. 88 bei den Postanstalten zu erfragen). 4) T; M nicht zulässig. Zur Auszahlung wird neben klinge

b 1 Münze auch Papiergeld verwandt.

4) Leva und Stotinki (Umxechnungsverhältnis 8 8 H Paptergeld ve behr ind Far 8 n Orts⸗ und Nachb ch 28 N

bei den Postanstalten zu erfragen). 1 „5) E im Ortsbestellbezirk, jedoch nicht nach Island un 82 räs Wechselproteste sü. r 28 Pl.). 1 89 m“““

5) Kronen u. Oere (Umrechnungsverhältnis da Weiterbeförderung durch Briefpost. nach den Farber nu gee dees an1u

bei den Postanstalten zu erfragen). bestimmten Orten.

(vom Absender zu entrichten)

Meistbetrag einer Post⸗ anweisung

Die Ausstellung der Postanweisung 8 hat zu erfolgen in

1) Mark und Pfennig. hg 8

Benennung der Länder

Bemerkungen. M 8 b

bis 5 ℳ: 10 ₰; über 5 100 ℳ: 20 ₰; über 100 200 ℳ: 30 ₰; über 200 bis 400 ℳ: 40 ₰; über 400 600 ℳ: 50 ₰; über 600 ℳ: 60 J.

für je 40 ℳ.

1) Deutschland (Reichspostgebiet, Bayern,

Württemberg) 800

2) Belgien. 80⁰ 2) Mark und Pfennig. 720 Kronen’)

10) Lotterielose und andere auf Lotteriespiel bezügliche Papiere ausgeschlossen. Postaufträge mit Bermerten ö Protest“ oder „Sofort zum Protest“ zulässig. Post⸗ auftrüäge mit Vermersen „Zur Schulddetreibung“ werden an desondere Be⸗ treibungsämter weitergegeben. Protestvermerte und der Vermerk „Zur Schuld⸗ find auf die zu protestierenden usw. Anlagen zu setzen. und Dividendenscheine usm. sind zulölsig.

11) Bei Aufträgen nach Ungarn simnd Numwen mit lateinlschen Buchstaben zu schreiben. Siüe⸗ und Pioihendenscheine nsm. zusaesig. g üt

3) Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig. 4) Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zuläsfig; fremde Lotterielose, Prämien⸗Schuld⸗ verschreibungsn und andere Schuldverschreibungen derjelben Art mit den zugehörigen Zinsscheinen ausgeschlossen.

5) Wechselproteste werden vermtitelt. Wertpapiere zuläsfig. 1“

7) Nur nach bestimmten Orten.

8) Hinse und Dividendenscheine usch. zulüsstg. 8 8 WW“

9) Wechselproteste werden vermtttelt. Zins⸗ und Divdtbendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässlg.

der Schweiz ist der Meisthetrag der Postaufträge vorübergehend auf 100 M. oder den Gegenwert von 100 M. festgesetzt worden,

1 ten Bemerkungen. 111X“ ohne Unterschied ie sowie Zins⸗ und Dividendenscheine usw. zulässig. Gebhühr 88 Pf. 19 uüistae ges ewichts. Meistgewicht 2s g. Prolafzethokun durch Post bis 8. % 1 30 Pf hr bei Wechseln dis 500 einschließlich 1 ℳ, bei Wechseln Üüber kunde 35 Pf. (im Oenzu für Rücksendung des protestierten Wechsels nebst Protest⸗

3 88 8 1“ ¹) V 8 3) Bosnien⸗Herzegowina für je 40 ℳ. Vechselpro Zins⸗ und Dividendenscheine, abgelaufene

EEEeeeeöe““; für je 40 ℳ.

nit Island und Faroͤer für je 20 ℳ; G