1918 / 83 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Apr 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Koppel, Max, Bielefeld Kraux, C. H., Düsseldorf Draux, F. H., Halberstadt Kunze, Paul, Dresden⸗N. 11 Lamprecht, A W., Wittenberge Lerch, Mox, Kork (Baden) Levi, Bernhard, Stuttgart Levite, Frtedrich, Nördlingen Levy, Wwe. A, Mülhausen (Elsaß) b Lewin, C., Berlin NW 40, IJInvalidenstr. 50/51 Lewy & Strich, Berlin S0, Cöpericker Str. 152 Linge, H., Neumünster (Holstein) Lissauer & Co., M. H., Luͤbeck Loeser & Co., H, St. Ingbert Loewenstein, Gebrüder, Cöln Mabhler Söhne, A., Karlerube (Baden) Maier, Marx, Mannheim⸗Käfertal Maier, Samuel, Ludwigsbafen a. Rhein Mater & Co., Leopold, Mannheim Mayer, Leo, Feuerbach b. Stuttgart Marx & Treidel, Euskirchen (Rheinland) Maurenbdrecher, G. G., Crefeld May, Lippmann, Darmstadt Mevyer, S., Rheda [(Wenfalen) Meyer & Co., E., Bischweiler i. Elsaß Meyer & Co., H., Lüteck Minkowskt & Sohn, Lewin, Königsberg (Preußen) Mintrop, Joh., Biebrich a. Rhein Mölter & Co., N., Haßfurt a. Main Nachmann, S., Karlsruhe⸗Mühlburg Nachmannesohn & Co, Berlin NW, Alt Moabit 95/96 Natban, Rohprodukten, Halberstadt Noll, Rabert, Minden (Westfalen) Nothelfer & Gander, G., Appenweier Obersitz?o, Leopold, Berlin N 20, Drontheimer Str. Obersitzko, vecpold, Landsberg a. d. Warthe Oesterlin & Co., Altona Oppenheim, Paul, Stettin Pigge, August, Hameln Pili & Co., Cari, Berlin N 28, Wolliner Str. 27 a Plachte, B., Glogau Prager, A., Hindenburg (Oberschlesien)) Prieß & Wessel, Nachf., Bremen Ri⸗-ß, Berth., Striegau Rosengarten, Emanuel, Breslau Rosenm ver, Gebrüder, St aßburg⸗Königshofen (Elsaß) Rosner, Paul, Stargard (Pommern) Saenger, Max, Berlin N 31, Brunnenstr. 70 Salomon, Sebrüder, Hannover Salomon, Gebrüder, Harburg ag. d. Elbe Solomon, S., Minden Salomon & Co., Fel x, Hamburg, Albertstraße Schlüter, F. W., Barmen⸗Rittershausen Schaurmann & Co., Straßburg⸗Neudorf (Elsaß) Schnurmann, Jacob, Lahr (Baden) Schönberg, J., Darmstadt Schroerer & Sohn, Crimmitschau Schrabach, Philipp, Halle a. d. Saale S cbwarz. Alfred, Ebe swalde Schwarzschild, S., Stuttgart, Gutenbergstr. 44 Schwarzschild, S., Berlin NW 52, Paulstr. 20 c Seidel, vermann Ernst, Berlin N 58, Prenzlauer Allee Sommer, Simon, Memmingen Sonatag, Wilh., Berlin NO 18, Höchste Str. 2 Stein, Samuel, Hannover . Stein, Sohn, S., Worms a. Rh. Stephan, Gerruder, Crimmitschau Stern, B., Husten Stern, Philipp, Bielefeld Sern, Philipp, Haanover⸗Hainholz Sternheimer, Gebrüder, Aschaffendurg Steinlicht, Nachf., Ulrich, Dresden Strauß, Worf, G. m. b. H., Darmstadt Sußmann, Siegfried, Baatze Tikotin, N., Schweidnitz Tischbein, H. L., Hildet heim U’belback, Johann, Trabitz Vogel & Schnurmann, G. m b. H., Karlsruhe und Muggensturm Wagner, Gebr., Frankenhausen a. d. Pleiße Walker, Gebrüder, Rottenacker b. Ulm Walker & Gutmann, Augsburg Weinberg, N., Hausberge 8 Weiß, Hans, Münverstadt Wenzel Nachf., Max, Löbau (Sachsen) Werblowskt, Max, Gubea Wertheim, C., M.⸗Gladbach Winkel & van Rtel, Inden (Rheinland) Winterfeld & Co., Berlin 0, Krautstraße Wolf, W. M., Heilbronn Wolff, Gebrüder, München Wolff, Steaäfried, Berlin N, Berastr. 40 Wolff & Sohn, L2' ppmann, Schwäbisch Hall Wolff, W. & F., Kreuznach, Beindestr. 23. Wollreißerei Weilderstadt, G. m. b. H., Weil der Stadt Zick⸗lbein & Söhne, Küstrin⸗Kietz Berlin, den 9. April 1918. Kriegsministerium. Kriegsamt. 1öu““ a-

——ö——

Bekanntmachung.

Die am 5. Oktober 1917 für die britischen Beteiligungen des A. G. Holzapfel, des Max Holzapfel und des Ernst Maempel an der Norddeutschen Farbenfabrik, Holzapfel G. m. b. H. Hamburg, jetzt Färbenfabrik Joost G. m. b. H Hamburg angeordnete Liquidation ist beendet.

Hamburg, den 6. April 1918. ““

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes

Die am 21. August 1917 für den Geschäftsanteil des Engländers Julius Friedländer, London, an der Warenhandels⸗ Gesellschaft m. b. ist beendet.

Hamburg, den 8. April 1918. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.

Heianimch

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer und englischer Unter⸗ nehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) ist für die folgen⸗ den Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

Se ht

, Hamburg, angeordnete Liquidation

Besondere Vermögenswerte: Reisegepäck feindlicher Staats⸗ angehöriger, in Straßburg lagernd (Zwangsverwalter: Guͤter⸗ vorsteher Alfred Fries, Vorsteher der Gepäckabfertigung Straß⸗ burg, Hauptdahnhof).

Straßburg, den 30. März 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern.

A.: Dittmar.

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Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 48 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter b

Nr. 6295 das Gesetz über Kriegszuschläge zu den Gebühren der Rechtsanwälte und der Gerichtsvollzieher, vom 1. April 1918.

Berlin W. 9, den 6. April 1918.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 49 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter 8 8

Nr. 6296 einen Allerhöchsten Erlaß, betreffend Erhebung eines Zuschlags zu den im Revidierten Abgabentarife für den Kaiser Wilhelm⸗Kanal vom 4. August 1896 vorgesehenen Kanalabgaben und Schlepplöhnen, vom 1. April 1918.

Berlin W. 9, den 8. April 1918.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König „haben Allergnädigst geruht: den bisherigen technischen Lehrer Henscher in Siegen zum Königlichen Fachschuldirektor zu ernennen.

—.—

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Verbandsversammlung des Verbandes Groß Berlin getroffenen Wahl den bisherigen Stadtrat Fischbeck in Berlin als Verbandsdirektor des Verbandes Groß Berlin für eine Amts⸗

dauer von sechs Jahren und 8 infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in

Mettmann getroffenen Wahl den Ziegeleibesitzer Haastert daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Mettmann

auf fernere sechs Jahre bestätigt. Finanzministerium. Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Sehe en Regierungsbezirk Oppeln, ist zum 1. Mai d. J. zu besetzen.

Ministerium für Handel und Gewerbe. Dem Fachschuldirektor Henscher ist die Stelle des

Siegener Landes in Siegen übertragen worden.

Direktors der Fachschule für die Eisen⸗ und Stahlindustrie des

F6 8

An Stelle des bisherigen verstorbenen Zwangsverwalters über den Miterben⸗ und Nacherbenanspruch des Arztes Dr. Arthur Foerster in London an dem Nachlasse der im November 1913 in Charlottenburg verstorbenen Ehefrau des Hofschneidermeisters Christoph Westphal, Elisabeth geb. Ullrich, Justizrat Bading in Berlin, ist Herr Justizrat Dr. Indig in Berlin W. 8, Char⸗ lottenstraße 58, zum Verwalter bestellt.

Berlin, den 5. April 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. JCNNNNA. Ne

——

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13 Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma Adolf Barthmann in Berlin, Friedrichstraße 61, die Zwangsverwaltung ange⸗ ordnet (Verwalter: Rechtsanwalt Justizrat Gundlach in Berlin W. 66, Wilhelmstraße 46/47).

n, den 6. April 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. A.: Neuhaee

Justizministeriunmn

Dem Landgerichtspräsidenten, Geheimen Oberjustizrat von Ehrenberg in Potsdam sowie den Amtsgerichtsräten Hobbeling in Saarlouis, Lüntzel in Trier und Dr. Schuchardt in Frankfurt a. M. ist die nachgesuchte Dienst⸗ entlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Der Amtsrichter Mengel in Magdeburg ist beim Uebertritt in den Ruhestand zum Amtsgerichtsrat ernannt.

Der Landgerichtsrat Dr. Busse in Frankfurt a. M. ist gestorben.

Der Rechtsanwalt Rabbinowitz ist in der Liste der Rechtsanwälte bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Breslau gelöscht.

Den Gerichtsassessoren Dr. Bechmeier, Dr. Hellmut von Breska, Dr. Rudolf Schmidt und Dr. Specovius ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (KRGBl. S. 603) in Verbindung mit den Ausführungsbestim mungen vom 27. Sep⸗ tember 1915 und 2. August 1916 wird der Händlerin Witwe Fritze Voß in Belgard, Zimmerstraße, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Zwirn, untersagt, weil Tatsachen vorliegen, die die Unzuverlässigkeit der⸗ selben in bezug auf den Handelsbetrteb dartun. 8

Belgard, den 27. März 1918.

Der Landrat. von Hagen.

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Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltunga unzuverläf Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RSBl. S habe ich dem Kaufmann Hugo Blumenthal in Charlot burg, Krummestraße 51, durch Verfügung vom heutigen Tage d Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfz we x88 Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Len

Berlin⸗Schöneberg, den 4. April 1918.

8 Der Poltzeiprésident zu Berlin. B Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmoechung zur Fernhaltung unzuverlaͤssiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann Ignatz Weinraub, Berlin, Land⸗ wehrstraße 1, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzu⸗ verlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin⸗Schöneberg, den 4. April 1918.

Der Polizeipräsident zu Berlin. 1 Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.

8

Bekanntmachung.

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Der Ehefrau Hermine Mayland, geb. Germann, in

Rauxel, Bahnhofstraße 5, habe ich auf Grund der Bundesrats⸗ verorbnung vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) den Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverläͤssigkeit bis auf weiteres untersagt.

Dortmund, den 26. März 1918.

Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915 und Ziffer 1 der Ausführungsbestimmungen des Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. Seprember 1915 habe ich der Gemüsehändlerin Ehefrau Andreas Hahn, Katbarina geb. Bützer, in Benrath, Weiherstr. 23, die Fortsetzung des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, ine⸗ besondere den Handel mit Gemüse und Obst, sowie jede müttelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel für den Umfang des Deutschen Reichs mit alsbaldiger Wirkung untersagt.

Düsseldorf, den 4. April 1918. 8 1

Der Landrat. von Beckerath.

Beklannne

Dem Mühlenbesitzer Albert Radtke, Hoff, wird hiermit auf Grund der Bundesratsverordnung über Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) der Müllereibetrieb einschlief lich des Handels mit Müllereierzeugnissen untersagt. Die durch das Verfahren

verursachten Barauslagen sowte die Gebühren der öffentlichen Be⸗

kanntmachung sind durch Radtke zu tragen. Greifenberg in Pomm., den 4. April 1918. Der Kreisausschuß.

von Thadden.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603), betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist dem Händler August Neuhaus in Hagen (Westf.), Boelerstraße 66, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs⸗ und Futtermtitteln aller Art sowie rohen Naturerzeug⸗ nissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen oder mit Gegen⸗ ständen des Kriegsbedarfs untersagt worden unter Auferlegung der durch das Verfahren entstehenden Kosten.

Hagen (Westf.), den 5. April 1918.

Die Poltizeiverwaltung. J. V.: Wortmann.

8 Bekanntmachung—

Die Fischhändlerwitwe Auguste Kruska aus Friedrichshof ist durch Strafbescheid des Königlichen Amtsgerichts in Ortelsburg zu einer Geldstrafe von 100 bezw. 20 Tagen Gefängnis verurteilt worden, weil sie beim Verkauf von Fischen die bestehenden Höchst⸗ preise überschritten hat. Kruska ist für die Dauer von drei Monaten die Erlaubnis zum Handel mit Fischen untersagt worden.

Ortelsburg, den 9. März 1918.

Der Landrat und Vorsitzende des Kreisausschusses. J. A.: Rötner⸗

Bekanntmachung.

Die Händlerin Franziska Rosenbach aus Ortels burg ist durch Strafbescheid des Königlichen Amtsgerichts in Ortelz⸗ hurg vom 27. November 1917 zu einer Geldstrafe von 200 bezn 20 Tagen Gefängnis verurteilt worden, weil sie beim Verkaufe von Obst übermäßig bobe Preise gefordert hat. Frau Rosenbach ist füö die Dauer von 3 Monaten die Erlaubnis zum Handelm Obst und Gemüse untersagt worden.

Ortelsburg, den 13. März 1918.

Der Landrat und Vorsitzende des Kreisausschusses. J. A.: Rözner

Bekanntmachung.

Die Händlerin Emilie Samorski aus Ortelsburg is durch Strafbrscheid des Köntglichen Amtsgerichis in Ortelshurg von 4. Dezember 1917 zu einer Geldstrafe von 100 bezw. 20 Fäch Gefängnis verurteilt worden, weil sie beim Verkauf von Oomh F bestehenden Höchstpreise überschritten hat. Es ist ihr für die Doucr von 3 Monaten die Erlaubnis zum Handel mit Obst und Gemüse untersagt worden.

Ortelsburg, den 13. März 1918.

Der Landrat und Vorsitzende des Kreisausschusses. J. A.: Rötner.

Preußen. Berlin, 9. April 1918.

Seine Majestät der Kaiser und König hat lau⸗ Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ an den Gen von Linsingen folgendes Handschreiben gerichtet: Mein lieber General von Linsingen! See auf Ich spreche Ihnen zu dem heutlgen Tage, an welchem t b eine fünfzigjährige, ehrenvolle militärische Dienstlaufbahn dürmnd blicken, Meire berzlichsten Glückwünsche aus. Sie haben Fabden dieses langen Zeitraums in den verschiedensten Stellungen im der und insonderheit jetzt im Kriege in treuester Pflichterfüllung

d dem Vaterlande die vortrefflichsten Dienste getan. Das Große, das unter Ihrer tatkräftigen und planvollen Führung an der schweren Kampffront im Osten geleistet worden ist, wird in der Kriegsgeschichte aller Zeiten seine Würdigung finden. Ich nehme daher gern Anlaß, Ihnen heute erneut Meinen warmen Dank und Meine volle Anerkennung bierfür dadurch zu bestäligen, daß Ich Sie hiermit zum Generaloberst befördere.

* Ich verbleibe Ihr wohlgeneigter Wilhelm I. R.

Großes Hauptquartier, 7. 1918.

Zeneral der Infanterfe von Linsingen, Chef des Hannoverschen ci Fmanteriereqments Nr. 74 und à la suite des thedeischen

regiments König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommersches) Nr. 2.

Armee un

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute eine Sitzung.

Die 19. Nummer der Liste „Unermittelte Heeres⸗ angehörige, Nachlaß⸗ und Fundsachen“ ist am 1. April 1918 als Beilage zur „Deutschen Verlustliste“ erschienen. Ver⸗ vollssändigt wird die Liste durch ein Namensverzeichnis von Gefallenen und Vermißten, deren Angehörige nicht zu ermitteln waren, ferner durch Mitteilungen über unbestellbares Offiziers⸗ und Mannschaftsgepäck, das beim Militärpaketamt in Berlin lagert. Der Liste liegt wieder eine Bildertafel bei, die außer den in den Nachlaßsachen gefundenen Photographien einige besonders auffällige Nachlaßsachen wie Uhren, Uhrketten, Ringe usw. bringt.

Vom 1. April 1918 ab kann worauf besonders hin⸗ gewiesen sei die Liste „Unermittelte Heeresangehörige, Nachlaß⸗ und Fundsachen“ durch die Post bezogen werden. Bestelungen nehmen alle deutschen Postanstalten zum Preise von 50 vierteljährlich an. Einzelnummern (zum Preise von 20 einschließlich Porto) sowie 6 ältere Nummern nach freier Wahl des Bestellers (zum Preise von 60 einschließlich Porto) können gegen Vorhereinsendung des Betrages von der Norddeutschen Buchdruckerei in Berlin SW. (Wilhelmstraße 32) bezogen werden.

Es ist eine neue Bekanntmachung Nr. W. IV. 9004. 18. K. R. A., betreffend Beschlagnahme, Bestands⸗ erhebung und Höchstpreise von Lumpen und neuen E aller Art, am heutigen Tage in Kraft getreten.

In dieser Bekanntmachung sind die verschiedenen Be⸗ simmungen über die Beschlagnahme, Bestandserhebung und die Höchstpreise bei Lumpen und neuen Stoffabfällen einheitlich zusammengefaßt, so daß gleichzeitig die früher erlassenen Be⸗ kanntmachungen Nr. W. IV. 900/4. 16. K. R. A. vom 16. Mai 1916, W. IV. 950/14. 6. K. R. A. vom 16. Mai 1916, W. IV. 1900/11. 16. K. R. A. vom 25. Januar 1917, W. IV. 1950/11. 16. K. R. A. vom 25. Januar 1917 und W. IV. 2000/9. 17. K. R. A. vom 6. November 1917 aufgehoben worden sind. 1

Im allgemeinen verbleibt es bei der bisherigen Regelung des Verkehrs mit beschlagnahmten Lumpen und neuen Stoff⸗ abfälen. Im einzelnen enthält die neue Bekanntmachung allrdings verschiedene Abweichungen gegen die bis⸗ herigen Anordnungen. Es ist näher bestimmt worden, wos unter Lumpen und neuen Stoffabfällen zu verstehen ist. Des weiteren ist die Meldepflicht auf alle beschlagnahmten Gegenstände ausgedehnt worden, deren Vorräte mindestens mnnans betragen. Die Höchstpreise haben Veränderungen er⸗

Insbesondere sei darauf hingewiesen, daß auch alle aus dem Ausland stammenden, unter die Verordnung fallenden Lumpen und neuen Stoffabfälle von der Beschlagnahme be⸗ troffen sind.

Der genaue Wortlaut der neuen Bekanntmachung ist bei den

ösewütoamigen Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden ein⸗ —0 n.

Bayern. d Wie die „K rrespondenz Hoffmann“ in einer längeren arlegung milteilt, wurde beschlossen, über die schon seit Mangien zwischen der bayerischen Staatsregierung und em RKeichsschatzamte sich hinziehende Frage bezüglich des Frühdruschprämienersatzes das Rechtsgutachten einer aus rei vollkommen unbeteiligten Herren bestehenden Kommission einzuholen. Das Gutachten wird sodann dem Reichskanzler zur Vorlage gebracht werden, der auf Grund desselben entscheiden wird.

Württemberg.

halt Vor einer großen, im Sieglehaus in Stuttgart abge⸗ L Versammlung sprach vorgestern der Staatsminister verdelfferich über Krieg und Kriegsanleihe. Dem We rag wohnten u. a. der Ministerpräsident Freiherr von mnaescger, der Finanzminister von Pistorius, der Minister des Zanern von Köhler bei. Nachdem der Regierungsdirektor Vs Hieber den Staatsminister Dr. Helfferich mit herzlichen 88 en begrüßt hatte, führte dieser laut Bericht des „Wolff⸗ 89 Telegraphenbüros“ u. a. folgendes aus: geholt er achte Schlag, zu dem wir jetzt im finanziellen Ringen aus⸗ Heeres haben, muß wuchlig werden, wie die gewaltigen Schlöge unseres die Lau⸗ Alle müssen daran helfen; die Säumigen müssen gerufen, müssen aufgerüttelt werden. In jedem Haus und jeder vn tie nh der Geist der Pfl cht neu geweckt werden und die Er⸗ Erkennt dessen, was für Volk und Resch auf dem Spiele steht, die Hille vfni, daß das Mittun eines jeden, auch des Geringsten, eine Vn auf die das Vaterland nicht verzichten kann. Recht as ist die Wurzel unserer Kraf.? Unsere gute Sache, unser heiliges rieg auf Freiheit und Entwicklung, unser Bewußtsein, daß es in diesem Volks um Dasein und Zukunft des Deutschen Reichs und des deutschen assen 88 Unsere gute Sache wollen wir uns nicht schlecht machen et Welt- er durch die begreiflichen Versuche unserer Feinde, uns vor eiten, d anzuschwärzen, noch durch gewisse unbegreifliche Unerfreulich⸗ genosse enen wir in diesen letzten Wochen von seiten eigener Volks⸗ t 5 ansgelett waren. Das deutsche Volk weiß, daß dieser Krieg die Ziele piutschen Händen angezettelt worden ist. Unser Volk hat beit und 86 nes nationalen Ehrgeizes mit der Sicherung seiner Frei⸗ Boden häke Wiederherstellung seiner Einheit erreicht. Auf diesem ndere Frhent wir in mehr als 40 Friedensjahren weitergebaut. unser heenen Kriege geführt, wir haben gearbeitet. Der Friede war zn für bcer Verbündeter, wir hatten alles von ihm zu hoffen, nichts Welt väre d Noch zehn Friedensjahre, und unsere Stellung in der Koalition ü6 innen heraus so stark geworden, daß selbst die beutige würde n unserer Feinde sich doppelt und dreifach überlegt haben 9 1 anzugreifen.

9 Friegsbeginn, so ist seine neueste Phase allein und aus⸗ sin Schuld unserer Feinde. In einem NAugenblick, der zur börung einlud, der die Möglichkeit bot, einen Strich zu

et französische wir die Kriegsfanfaren der Versalller Beschlüsse und ; ch englischen Ministerreden, Kundgebungen, die der im

1“

Osten auffteigenden Worgenröte des Friedens neue Krieggerklärungen

entgegenschleuderten. Der Wucht dieser Tatsache haben unsere Feinde ftchis Entgegenusetzen als immer wieder die alte Fabel vom Deut⸗ EE „der vernichtet werden müsse, um die Welt zu Rünze⸗ Bewiß, wir haben uns in Heer und Flotte ein starkes ünzeug ceschmiedet, das die Gegner in Respekt halten und damir den Frieden sichern sollte und das im Erustfalle hinreichte, um unsene Land⸗ und Seegrenzen wirksam zu verteidigen. Jahr⸗ hindurch war Deutschland das Schlacktfeld Europas. Nur dem Deutschen Militarismus“, unserem straff organisierten und * 9 interten Volksheer, haben wir es zu verdanken, wenn zum ersten 8 gle seit Jahrhunderten in einem Vözkerkriege nich: Deutschland der zerstampfte und der rauchende Kriegeschauplatz ist, so dern Länder, Soldaterka sich früher auf unserem Boden getummelt hat. Wir wollen unserem wundervollen Volksheer und seinen großen Führern danken für die Behütung der Heimat, und wir wollen ver⸗ trauen, daß seine wuchtigen Schläge uns den Frieden bringen werden, den bieher aunsere Feinde in brchmütiger Verblendung abgewtesen haben, den Frieden, der unser Recht auf Freiheit und Entwicklung anerkennt und gegen neue Bedrohung wirksam sichert. Um dieses 18g 18“ auf Freiheit und Entwicklung geht der Krieg vom isten g 2

Der serbisch⸗österreichische Konflikt war der Funke, der in das Pulverfaß flog; aber das Pulverfaß war von anderen Händen mit Sprengladung gefüllt. Ohne England gab es keinen Weltkrieg. Nicht durch ircgendwelche Herausforderung oder Bedrohung, lediglich zurch vnsere friedliche Entwicklung fühlte sich England beeinträchtigt. Etne frete Welt hat Raum für alle, die britische Weltherrschaft nicht; die beitische Weltherrschaft hat fär ein ausst ebendes Deulsch⸗ land keinen Platz. Die Engländer, die so viel von Freiheit sprechen, meinen die Fretheit der Briten; die Freiheit der andern kennen sie nur in den Schranken der Britenherrschaft. Gestützt auf sein ge⸗ waltiges Weltreich, auf seine überlegene Kriegeflotte, auf die mächtigen Heere der Genossen seiner Eir kreisungspoluntk, hat England von der friedlichen Arbeit an die Gewalt der Waffen oppelliert. Und so ist der Krieg weit über seine ursprüngliche Verarlassng hinausgewachsen zu dem Kampf zwischen der khritischen Weitherrschaft und der Entwicklungsfreiheit der Völker. Wir tämpfen für unsere allereigenste Sache; aber wir ühren nicht zum eisten Mole in der Geschichte mit deutschem Herzbiut gleichzenig die Sache der Welt. Mag engelsächsische Heuchelet tausendmal die Völkerfrelheit als ihr Kriegsziel ausschrelen, die Fretheit der Welt ist in unserem Lager. Mag Präsident Wilson die Dinge auf den Kopf stellen, und behaupten, wir wollten ein „Waltreich der Gewalt, der Gewinnsucht und der wirtschaftlichen Oberherrschaft“ aufoauen, wir wissen, wer die Inhaber und Ver⸗ teidige; dieses Weltreichs sind. Mit dem System der unduldsamen angelsächsischen Weltherrschaft ringen wir jetzt auf Leben und Tod, und wir werben es mit Gottel Hilfe brechen, wie wir des von der anderen Seite her auf Guropa lastenden russischen Albdrucks Herr geworden sind.

Was uns erwartet, wenn wir nicht die Kraft finden sollten, in dlesem Ringen oben zu bleiben, unsere Feinde haben es uns in den vier Kriegsjahren etneringlich vor Augen geführt. Zielbewußt bat Englaud den Krieg vom ersten Tage an geführt als Venichtungs⸗ krieg gegen unsere Wirtschaftskraft. England hat sich nicht mit territorialen Eroberungen jenseits der Meere begnügt. Es hat den Versuch gemacht, alle Fäden, die uns mit dem Ausland verbinden, abzuschaeiden. Es wollte damit unsere Wirtschaft noch während des Krieges erdrosseln, uns durch Hunger und Rohstoffmangel von innen heraus, allen Waffenerfolgen zum Hohn, zusammenbrechen lassen: es will damit gleich,ettig für die Zeit nach dem Krieg unsere wirtsckaft⸗ lichen Außenbenehungen, unsern auswärtigen Handel und unsere aus⸗ wärtigen Niederlassungen mit Stumpf und Stiel vernichten. Wir sollen ein für alle Male eingeschnürt und eingekapfelt werden in unsere kontinentale Beschränktheit und damit endaültig unseren bescheldenen Platz finden in dem System der angelsächsischen Welt⸗ herrschaft. Gegen diese Gefahr ist nur ein Kraut gewachsen. Und dieses Kraut heißt Sieg. Alle Erklärungen und Reden der beittschen Staatsmänner, alles, was wir sonst aus England und den Ländern seiner Genofsen und Vasallen herüberschallen hören, bestätigt, daß der Friede auch heute noch nicht eine Frage der Verständtgung, eine Frage der Bedingungen ist, sondern einzig allein eine Frage des Steges. Die Frage, ob es uns geltngt, den bisher noch aufrechten und entschlossenen Kriegs⸗ und Siegeswillen des Feindes zu brechen. Wenn eines uns darin bestärken kann, dann ist es die gestrige Rede des Präsidenten Wilson. Er proklamiert „Gewalt, Gewalt bis zum äußersten, Gewalt ohne Maß und Grenzen“. Darauf gibt es nur eine Antwort: Wir müssen alle Kraͤfte in neuem Auf⸗ schwung zusammenfassen, um die Gewalt der Feinde endgültig zu brechen.

Nicht nur im Kampf der Heere und Flotten, auch im Kampf der wirtschaftlichen und finanziellen Kräfte hat unser Volk sich der ungeheuerlichen Koalition der ersten Wirtschaftsmächte gewachsen gezeigt. Wie steht es mit dem Hungerkrieg? Gew ß, die Ent⸗ behrungen und Leiden sind groß. Aber wir haben vier Jahre durch⸗ gehalten und welden weiter durchhalten, solange es sein muß. Der HPunger droht heute den Feinden! Wie steht es nun mit dem Materialkrieg, der uns nach Lloyd Georges prahlerischem Wort den „Knockout“ geben sollte? Die Sommeschlacht von 1918 gibt die Antwort auf die Hoffnungen, mit denen der Feind in die Sommeschlacht von 1916 hineingegangen ist. Deutsche Arbeit und deutscher Erfindungsgeist haben vermocht den vereinigten Jadustrien der Welt nicht nur das Gleichgewicht zu halten, sondern segar die letzten Greignisse haben es gezeigt im kritischen Augenblick und am kiitischen Punkt das Uebergewicht zu erlangen. Uad schließlich die silbernen Kugeln“, mit denen Lloyd George im August 1914 den Krieg gewinnen wollte! Er hat sich inzwischen wohl überzeuat, daß zur Nieverwerfung eines Volkes wie des deutschen auch der dickste Gelobeutel nicht ausreicht. Er hat sih wohl auch überzeugt, daß sogar auf dem Felde der Finanzen wir über das weitertragende Geschütz und die bessere Munition verfüger. Aaf allen Gebieten sehen wir dasselbe: Die größere innere Stärke, die größere Tatkrast und Umsicht, die bessere Tisziplin, die stärkeren Nerven und das höhere Pflichtgefühl sie sind bei uns. Mögen die Feinde über uns zetern als Barbaren, denen sie die Zivilisation, als Knecht, denen sie die Freibeit bringen müssen! Die Zivilisation mit ihren Kaffern und die Fretbeit mit ihren Kulis! Ihr Hochmut hat vom deutschen Wesen nichts erfaßt. Ein Volk von Barbaren und Knechten kann wohl mit der großen Zahl, aber nicht gegen die große Zahl sich behaupten und siegen. Nur geistige und sittliche Kraft kann die erdrückende materielle Uebermacht bändigen und bezwingen.

Das deutsche Volk wird seine Entschlossenheit und seinen Siegeswillen, seine ganze materielle und moralische Kraft auch bei der achten Kriegsanleihe erneut beweisen. Die Württemberger haben, mit ihrem allverehrten König an der Spitze, in diesem Krieg sich erneut als vorbildlich erwiesen in Pflichterfüllung und Treue, als Kerntruppe in Front und Heimat. Als Kerntruppe werden sie auch bei der achten Kriegsanleihe bestehen. Gibt es einen stärkeren Appell an alle Gewissen, als das Dröhnen der gewaltigen Schlacht, dos aus Frankreichs Gefilden herüberklingt? Wer sich entzieht, der ist des deutschen Namens nicht wert, der verdient nicht, daß ihn die Sonne des Sieges bescheint und daß ein wohlgesicherter Friede ihn wieder in seine Hut nimmt. Die Parole ist für die Heimat wie für die Front am letzten wie am ersten Tag: Einer für Alle und Alle für Einen! Und Einer wie Alle für unser Ein und Alles, für unser heißgeliebtes Vaterland!

Die Rede wurde von lebhafter Fustetmung begleitet und erntete am Schluß stürmischen Beifall. Der Oberbürgermeister von Stuttgart drückte dem Redner den D

sammlung aus.

veictütbcdeha e ülchaht Aheüchi Kaülüchüd

Oesterreich⸗Uugarn.

„Der Kaiser hat am Sonntag vormittag in Baden den Minister des Aeußern Grafen Czernin, der Abends nach Bukarest abreiste, in besonderer Audienz empfangen.

Der Präsident des österreichischen Abgeordnetenhauses Dr. Groß erörterte am Freitag in zahlreich besuchter Wähler⸗ versammlung in Gilau (Mähren) die äußere und die inneore politische Lage.

Laut Bericht des „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ verwies Dr. Greoß darauf, daß nach dem Zusammenbruch Rußlands und der Herstelung des Friedens im Osten sowie nach dem vernichtenden Schlage, den Itallen im Herbst erlitten hat, nunmehr im Westen die größte und glorreicste Schlacht des ganzen Krieges im Gange sei, die hoffentlich die Enischꝛidung bringen und den allgemeinen Frieden näherrücken werde. Der Redner wies bvann auaf die vomn Reichsrar geleistete Arbeit hia, bob jedech hervor, daß, während in allen anderen Parlamenten die Kriegskredite einstimmig bewilligt worden stien, im österreichischen Parlament außer den deutsch⸗ bürgerlichen Parteien nur die wentgen Rumänen, einzelne Italiener und später auch Ukrainer dafür zu haben gewesen würen. So könnten die Dinge unmöglich weitergehen; insbesondere die Haltung der Tschechen sei umsoweniger begreiflich, als durch den Zusammenbruch des Zaris⸗ mus auch der Panflavismus beseitigt und di⸗ Hoffnung, die einzelne ischechische Führer auf die künftige Friedenskonferenz gesetzt hälten wohl auch vor Amtent endgültig zusam mengebrochen set. Bezüglich der Frage der Verfassungsrevision erklärte Groß, daß solche nur insoweit möglich wäre, als dabei die Embeit des Staates gewähr⸗ leistet werde. Der Redner bedauerte die Zerfahrenheit im deutschen Lager, bezeichnete den engen Zusammenschluß aller deutschen Parteten als notwendig, damit sie ihren gebührenden Einfluß wieder gewinnen, und für umso notwendiger, als sich in neuerer Zeit nicht nur die siavische Opposition gegen die Stellung der Deutschen in Oesterreich immer stärker geltend mache, sondern auch gegen das Bündnis mit dem Deutschen Reich eine starke Strömung entstanden sei. Gegen Quertreiberrien gegen dieses Bündnis müßten sich die Deutschen mit allen Mittela wehren, denn die Aufrechterhaltung des Bündnifses der Mittelmächte und seine Ausgestaltung in polttischer, militärischer und wirtschafteicher Beziehung set eine Lebenefrage süt die beiden Monarchten und für das deutsche Volk.

Nach der mit stürmischem Beifall aufgenommenen Rede nahm die Versammlung einstimmig eine Entschließung an, worin die tschechischen Bestrebungen nach Errichtung eines tschechisch⸗slovakischen Staates entschieden zurückgewiesen, die notwendige Aufrechterhaltung der Reichseinheit betont und der Zusammenschluß der deutschen Parteien zu einem einheitlichen Block verlangt wird. 1

Großbritannien und Irland.

Nach einer Reutermeldung hat der Premierminister Lloyd George Regierung und Volk von Indien durch ein Tele⸗ gramm an den Vizekönig aufgefordert, ihre Leistungen für den Krieg mwesentlich zu verstärken. Der Vtzekönig hat in seiner Antwort erklärt, „ganz Indien“ sei durch die hoch⸗ herzigen Opfer Englands „für die Freiheit der Welt“ tief ergriffen; der jetzige verzweifelte Kampf werde Fürsten und Völkern von Indien „die dem Osten von Europa her drohende schwere Gefahr“ eindrucksvoller machen. Der Vizekönig werde sie zu den äußersten Anstrengungen für die „Ideale des britischen Kaiserreichs“ anspornen.

Frankreich. Der Präsident Poincaré hat der „Agence Havas“ zu⸗ folge das Gnadengesuch Bolo Paschas verworfen. Das Urteil des Kriegsgerichts wird demnächst vollstreckt werden.

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Mußland.

Meldungen der Petersburger Telegraphen⸗Agentur zufolge 8

wurden die diplomatischen Vertreter Englands, Frank⸗ reichs und der Vereinigten Staaten von Amerika in Moskau nach dem Eintreffen der Nachricht von der Landung der Japaner und Engländer in Wladimostok nach dem Kommissariat der Auswärtigen Angelegenheiten gebeten. Der vorläufige Kommissar für die auswärtigen Angelegenheiten Tschitscherin erhob gegen das Eindringen fremder Truppen in das Gebiet der Republik Einspruch und drückte sein Be⸗ dauern darüber aus, daß die Mächte dieses Eindringen duldeten. Er erklärte, daß die Vorgänge in Mladiwostok die Beziehungen der russischen Republik zu den Entente⸗ mächten ungünstig beeinflußten. Der einzige Aus⸗ weg aus dieser Lage sei die sofortige Entfernung der ge⸗ landeten Truppenverbände. Die Vertreter der Entente ver⸗ sprachen, diese Erklärungen ihren Regierungen mitzuteilen, und stellten die Landung in Wladiwostok als eine Maßregel hin, die von rein örtlicher Bedeutung sei. Der Vertreter Frank⸗ reichs bezeichnete das japanische Vorgehen als eine Polizei⸗ maßnahme. Der Vertreter der Vereinigten Staaten erklärte, seine Regierung sei gegen das japanische Vorgehen. Der Ver⸗ treter Englands sagte, nach allen Nachrichter, über die er ver⸗ füge, stehe eine fremde Intervention zu der Anschauung der englischen Regierung im Widerspruch. Der Landung in Wladiwostok komme nach seiner Auffassung nur örtliche Be⸗ deutung zu. Die Vertreter erklärten, der Konflikt, der sich er⸗ hoben habe, könne binnen kurzem beigelegt werden.

Die japanische diplomatische Mission in Moskau versicherte, daß die Landung in Wladiwostok nur ein vorübergehender Zwischenfall sei, der bald behoben sein werde.

Infolge der Ereignisse im fernen Osten ist die Ueber führung der Kaiserlichen Familie von Tobolsk nach einer Stadt im Uralgebiet beschlossen worden.

Der Rat der Volkskommissare hat sich dahin entschieden, daß die Landung der Deutschen in Hangö Finnland angehe. Der Rat könne nicht eingreifen. 1

Der Vollzugsausschuß der Sowjets verzffent⸗ licht eine Verordnung, wonach jeder in Rußland wohnende Fremde auf sein Ersuchen die russische Staatsange hörigkeit erlangt, wenn er dem örtlichen Sowjet eine Ge⸗ burtsurkunde vorlegt. In besonderen Fällen können Fremde, die außerhalb Rußlands ihren Wohnsitz haben, russisch Staatsbürger werden, falls sie ein entsprechendes Gesuch an die Belb örden richten, die die russische Bundesrepublik vertritt.

1 Dänemark. „Anläßlich des hundertsten Geburtstages Christians IX. wurde gestern vormittag in der Do in Roskilde eine stimmungsvolle Gedächtnisfeier abgehalten,

woran die gesamte Königliche Familie, die Minister, der schwedische Gesandte Günther als Doyen des diplomatischen

Korps und eine große Anzahl geladener Gäste teilnahmen Der Sarkophag des verstorbenen Königs war Blumenspenden vollkommen bedeckt. Der Deutsche Kaiser hatte eine prachtvolle Blumenspende am Sarkophage nieder legen lassen, auch andere Souveräne hatten Kränze ge

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