1918 / 86 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Apr 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Dr. Paulus, dem Zweiten Sekretär Jungnickel und - dem Dritten Sekretär Momberg, sämtlich beim General⸗ konsulat in Konstantinopel; der Großherrlich Türkischen Ifticharmedaille: dem Postboten Kreissig, beschäftigt bei der Botschaft in Konstantinopel, und dem stellvertretenden Hausverwalter Jacob daselbst; des Großherrlich Türkischen Eisernen Halbmonds am weiß -⸗roten Bande:

m Ersten Dragoman bei der Botschaft in Konstantinopel Dr. Weber, zurzeit Konsul ad interim in Smyrna, sowie des Großkreuzes des Königlich Schwedischen

Nordsternordens: dem Legationssekretär, Legationsrat Prinzen Viktor zu Wied bei der Gesandtschaft in Kristiania.

Deutsches Reich.

Die Darlehnskasse zu Berlin wird am Sonntag, den 14. d. M., von 12—2 Uhr ihre Schalter zur Annahme han Kriegsanleihezeichnungen für das Publikum offen

alten. * Berlin, den 11. April 1918. Darlehnskasse zu Berlin. Schneider. Otto.

* 8 8 —.—

1 Auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 26. No⸗

vember 1914, 10. Februar 1916 und 13. Dezember 1917 ist die amerikanische Firma The Chicago Ferrotype Co, Zweigniederlassung Hamburg, unter zwangsweise Ver⸗ waltung des Kaufmanns Wm. Framhein, Hamburg, Glocken⸗ gießerwall 25/26, gestellt. 1 G Hamburg, den 8. April 1918. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerb Strandes.

Belanntmachun

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) ist für die folgende

Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden. 740. Liste. Gewerbliche Unternehmung: J. Pfeiffer in Möülhausen, Chemikalien⸗ und Farbenfabrik. Straßburg, den 6. April 1918.

Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dr. Schwalb.

Bedan im a hun

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGᷓBl. Seite 603), in Verbindung mit § 1 der Verordnung Froßherzoglichen Ministertums des Innern vom 14. Oktober 1915, wird hiermit der Firma L. Hirsch & Co., hier, sowie dem Geschäftsfübrer Hans Hirsch der Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiltg ung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf biesen Handelsbetrieb untersagt.

Mannheim, den 5. April 1918.

Großherzogliches Bezirksamt Abt. III.

Dr. Pudel⸗

8

Bekanntmachung. Der Metzger Berthold Edelmuth von Großen⸗Linden, z. Zt. im Landsturmersatzbataillon XVIII/32 in Gießen, ist nach dem Beschluß des Kreisausschusses vom 4. April 1918 als unzuverlässige Person vom Handel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren ausgeschlossen worden. Gießen, den 5. April 1918. Großberzogliches Kreisamt Gießen 8. V.: Langermann.

den bisherigen Pfarrer an der Haupkkadettenanstalt in Berlin⸗Lichterfelde, stellvertretenden Militäroberpfarrer des Gardekorps Gruhl, zum Konsistorialrat zu ernennen. ö

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die von der Akademie der Wissenschaften in Berlin voll⸗ zogenen Wahlen des Generaldirektors der Staatsarchive und irektors des Geheimen Staatsarchivs Geheimen Oberregie⸗ uingsrats Professor Dr. Kehr, der ordentlichen Professoren der juristischen Fakultät der Universität Berlin Geheimen Justizräte Dr. Stutz und Dr. Heymann und des ordent⸗ lichen Professors in der philosophischen Fakultät der Universität Berlin Geheimen Regierungsrats Dr. Tangl zu ordentlichen Mitgliedern der philosophisch⸗historischen Klasse zu bestätigen.

———

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten. Dem Oberbibliothekar an der Universitätsbibliothek zu

Marburg Dr. Fabricius ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die am 19. Juli 1917 für das in Deutschland befindliche Vermögen des Kaufmanns Siegfried Moritz Schwab in London angeordnete Zwangsverwaltung ist aufgehoben.

Berlin, den 9. April 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus

Justizministerium.

Der Rechtsanwalt Justizrat Dr. Anhuth in Oppeln ist zum Notar für den Bezirk des Oberlandesgerichts zu Breslan mit Anweisung seines Amtssitzes in Oppeln ernannt worden.

Evangelischer Oberkirchenrat. Dem Konsistorialrat Gruhl ist die erledigte Stelle eines hauptamtlichen geistlichen Rats bei dem Konsistorium der Pro⸗ vinz Westpreußen verliehen worden.

Bekanntmachung. 8 1“ 8 Gemäß § 2 Abs. 2 der Verordnung des Bundesratg, betr. Fern⸗ baltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Viehhändler Peter Stuiver in Dusseldorf, Kölnerstraße 332 wohnhaft, die Wiederauf⸗ nahme des Handels mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln gestattet. Düsseldorf, den 5. April 1918. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundeiratsverordnung, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 603) habe ich dem Kaufmann Louis Höckerich in Buckow hei Berskow den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, intbesondere mit Nahrungsmitteln, Kolonialwaren usw. wregen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelszweig bis auf weiteres untersagt.

Beeskow, den 21. März 1918.

Der Landrat. Dr. Wiskott.

Bekanntmachung.

Der Vorkosthändlerin Meta Frey, geb. Kipper, hier, Schießwerderstr. 23, ist jeder Handel mit Lebens⸗ und Futter⸗ mitteln aller Art auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 wegen Unzuverlässigkeit untersagt w.

Breslau, den 5. April 1918.

Der Polizeipräsiboent. J. V.: Salémon.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RSBl. S. 603), haden wir dem Händler Karl Hepp in Dortmund, Mallinkrodtstraße Nr. 250, den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegen⸗ ständen des täglichen Lebensbedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieh untersagt. Die Untersagung wirkt fur das Reichsgebiet. Die Fosten der amtlichen Bekannt⸗ machung dieser Verfüzgung im „Reichsanzeiger“ und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen.

Dortmund, den 8. April 1918.

Lebensmittelpolizeiamt. J. V.: Schwarz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RG Bl. S. 603), haben wir dem Häadler Ignatz Peters in Dortmund, Borsigstraße Nr. 42, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegen⸗ ständen des täglichen Lebensbedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Be⸗ ktanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen. 1b

Dortmund, den 6. April 1918. 8

Lebensmittelpolizeiamt. J. A.: Schwarz.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung untzmverlässiger Personen vom Handel, ist dem Kolontalwarenhändler Erxnst Gronnenberg, Hobealtm⸗ burg, der Handel mit Lebenemitteln wegen Unzuverlässigkeit im Handelsbetriebe durch Verfügung vom heutigen Tage untersagt.

Iserlohn, den 4. April 1918.

Der Landrat.

Nauck.

Bekanntmachung.

8

Nuf Gerund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RG Bl. S. 603) haben wir dem feüheren Geschästsführer der Firma Kraft und Licht E. m. b. H. Wilhelm Steffen, Linden, Davenstedterstraße 2 wohnhaft, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit allen Woren, die der öffentlichen Bewirtschaftung unter⸗ liegen, sowie mit Gegenständen des täglichen Bedarfs aller Art wegen Unzuverlaͤssigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. G

Linden, den 28. März 1918.

Der Magisttat.

Bekanntmachung

Auf Grund der Bandesratsverordnung vom 23. September 1915

RSZl. S. 603 —, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Per⸗ sonen vom Hundel, ist den Grünkrambäadler Gehrmannschen Ebeleuten, hier, Seegefelderstraße 10, durch Beschluß der zur Entscheioung über die Erteelung und Entziehung der Erlaubnis sowie über die Untersagung des Handels errichtete Stelle vom 13. Februar 1918 der Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln und

Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Uauverlässigkeit

n bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden. Spandau, den 26. März 1918. Die Polizeiverwaltung. Koeltze.

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Bekanntmachung. 8

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (RG Zl. S. 6 03) ist dem Händler Franz Metzger in Velbert wegen Unzuverlässigkeit der Handel mit Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, rohen Naturerzeugnissen, Heit⸗ und Leuchtstoffen und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs bis auf weiteres für das gesamke Reichegebiet

untersagt. Der von dieser Anordnung Betroffene Kosten der Bekannlmachung zu tragen.

Vohwinkel, den 4. Aoril 1918.

Der Landrat. J. V.: Dr. Apfelba

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 12. April 1918 In der am 11. April unter dem Vorsitz des

vertreters des Reichskanzlers, Wirklichen Geheimen dan von Payer obgehaltenen Vollsitzung des Bun heus rats wurden angenommen: 1) der Antrag Preußens wegen Einsetzung einer Fachkommission zur Prüfung der voraussäht lichen wirtschaftlichen und finanziellen Wirkungen einer We⸗ einheitlichung der Staatseisenbahnen, 2) der Entwurf einer Verordnung über Maßnahmen zur Beschränkung des Fremden⸗ verkehrs, 3) der Entwurf einer Bekanntmachung über die Ein⸗ wirkung kriegswirtschaftlicher Maßnahmen auf Reallasten, Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zol,⸗

(I 1 F SRN8 und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und fuͤr Iüisti⸗ wesen hielten heute eine Sitzung ab.

In Schpeden ist die Nachricht verbreitet, daß Deutschland die Abgabe schwedischen Schiffsraumes in gewiseen Grenzen an England nicht bekämpfe, weil Deutschland keine Lebensmittel an Schweden liefern könne. Wie durch Wolfs Telegraphenbüro mitgeteilt wird, heißt eine solche Auffassung die tatsächliche Lage verkennen. So sehr in Deutschland bedauert wird, daß in Schweden durch die Maßnahmen der Entente, besonders Englands und der Vereinigten Staaten Ernährungsschwierigkeiten entstanden sind, und so gerne Deutschland bereit sein würde, dem befreundeten neutralen Lande zu helfen, so ist es doch ein falscher Schluß, wenn man glaubt, daß aus diesem Grunde Deutschland die Abgabe schwedischen Tonnenraumes gewissermaßen als Kompensation gegen Nichtbelieferung mit Lebensmitteln ohne weiteres dulden könne. Hierin liegt zweifellos eine falsche Einschätzung der un⸗ geheuer schweren Schädigung, die für Deutschland in der Ab⸗ gabe schwedischen Schiffsraums infolge ihrer kriegsverlängernden Wirkung liegt. Davon, daß Deutschland sich mit dieser Tat⸗ sache ohne weiteres abfindet, kann also keine Rede sein.

8

8 8

Die großen landwirtschaftlichen Körperschaften richten nochmals in letzter Stunde an die Landwirte den nachstehenden Aufruf zur Zeichnung der 8. Kriegs⸗ anleihe:

Im Osten ist der Feind erledigt. Im Westen legen unsere beldenmütigen Truppen Bresche auf Bresche in den Wall der Feinze⸗ Um den Endsieg, vor allem über unseren schlimmsten Feind Englan, zu erreichen, ist es notwendig, die gesamte Kriegsrüstung auf der vollen Höhe bis zum Schluß zu erhalten. Dies ist aber nur möllic, wenn dem Reiche die nötigen Mittel in der neuen Kriezzanleihe in opferfreudiger und bereitwilligster Weise zur Verfügung gesteht werden. Kein Geld ist sicherer und nüplicher angewandt als durch Zeichnung der Kriegsanleihe. Niemand möge glauben, daß seine Zeichnung, auch wenn sie einen noch so kleinen Betrag bilder, gegenüber ven Milliarben nicht in Betracht käme. Es kommt nicht nur auf die Höhe der Zeichnung an, sondern vor allem auch darauf, daß durch die Beleili⸗ gung aller Kreise des Volkes unseren Feinden zum Bewußlsein ge⸗ bracht wird, daß das ganze deutsche Volk geschlossen und eiamüttg von dem eintigen Willen beseelt ist, bis zum Endsiege auszuhalten. Der Erfolg der Kriegsanleihe soll unseren Feinden zeigen, daß nicht nur die wirtschaftliche, sondern auch die sittliche Kraft des deulsche Volkes beim Ausgang des vierten Keiegsjahres noch unversehit und ungebrochen geblieben ist.

In diesem Siane richten wir an alle Landwirte und Landarbelter die dringende Mahnung und die berzliche Bitte, die Kriegsanlezhe n zeichnen, für dieselbe mit allen Kräften zu werben und von Mund zu Mund ausklärend zu wirken.

Kriegsausschuß der deutschen Landwirtschaft, Deutscher Landwirtschaftsrat, Bund der Landwirte, Vereinigung der deutschen Bauernvereine, Heutsche Landwirtschaftsgesellschaft, Reichs⸗ verband der deutschen landw. Genoss nschaften, Generalverband der deutschen Ralffeisengenossenschaften, Reicheverband der landwirtschaff⸗ 1 lichen Hausfrauenverelne. 8

Nachdem der Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken durch die Verordnung des Bundesrats vom 15. März 1918 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 123) neu geregelt ist, setzt der Ober⸗ befehlohaber in den Marken, Generaloberst von Kessel seine Bekanntmachung vom 3. November 1917 (0. Nr. 214961) außer Kraft.

Oesterreich⸗Ungarn.

Bei einem Besuche der tschechischen Abgeordneten SStanek und Tusar bei dem Ministerpräsidenten Dr. von Seidler erwiderte dieser auf die gegen die letzte Rede des Minsster des Aeußern Grafen Czernin erhobenen Beschwerden nach Rücksprache mit dem Minister, wie das „K. K. Telegraphen⸗ Korrespondenzbüro“ meldet, folgendes:

6 . Pe No Es sei vollständig falsch, die Rede als gegen das tschechische 88 gerichtet auszulegen. Der Minister des Antwärligen habe bin alg jenigen angeklagt, die einen Sieg der Entente erbofften, und die dlch Hochverrat bezeichnet. Er als Ministerpräsident teile selbstverstänzil diesen Standpunkt völlig. Aber nicht gegen das sschechische g ge⸗ gegen kein Volk der Monarchie sei diese Anklage erhoben wo⸗ der Keiner solle und dürfe sich getroffen fühlen, der den Ccf . Entente nicht wolle. Jepe österreichische Nation babe 5 bierbet Kriege Hervorragendes geleistet. Der Ministerpräsident ha lgen, die besonders auch Kroaten und Slovenen im Auge. Alee diejen sboft einen Sieg Oesterreich⸗Ungarns und seiner Verbündeten Regterung und erstrebten, hätten ein Recht darauf, daß ihnen von der s egee Der erklärt werde, daß sie mit jener Antlage nicht gemeint seten. Ministerprästdent schloß, es sei gewiß, daß edes öster⸗ seinen Standpunkt teilten, daß es dee erste Pflicht je en, um reichischen Vaterlandsfreundes sei, alles daran zu 6 daß sie der Monarchte zu einem ehrenvollen Frieden zu verhe fen, ng vlittschen mit ihm diejenigen verurteilten, welche ihre nationalen oder Fe erurg Bestrebungen an einen Sieg der Entente knüpften. Die Oesterreich werde gerne bereit sein, mst all denen, die sich offen zu Lngen zu bekennten, zusammenzuarbeiten und gemeinsam die Nesde Zustand schaffen, die dem vielgeprüften Vaterlande endlich den 8 dauernder Ruhe und Befriedigung sichern könnten.

Nach Meldungen ungarischer Bläter hat in der veor⸗

8 rigen Wahlrechtsberatung der Munisterpräsident Dr.

meferle auf Anfrage des Grafen Tisza erklärt, daß, falls

Moee 1

kein Vorbereitun

de Haushalt beantragen werde.

Polen.

Bei einem in Lublin zu Ehren des Ministerpräsidenten

Steczkows ki gegebenen Frühstück begrüßte der General⸗ ouverneur den Ministerpräsidenten mit einem Trinkspruch und drückte die aufrichtigsten Glückwünsche zu dessen Berufung auf den Posten als Kabinettschef aus. Deese Wünsche, sagte der Generalgouverneur laut Bericht des Wolfsschen Telegraphenbüros asse ich dahm zusammen, daß Euerer Erzellen, vergönnt sein möͤge, im Verein mit den Ihnen zur Seite sibenden Mäunern das aus dem menschenverzehrenden Ringen neu⸗ atandene junge Staaisgebilde ohne Erschütterung einer ruhtgen glück⸗ werdeißenden Zukunst entzegenzuführen. Diese Wünsche fiaden töre Bektäfttgung in den hochherzigen Absichten unseres allergnädigsten Hermn, der seine Sympathien, sein rezes Interesse der Anbahnung eines im tiesverstandenen, gegensegtigen Woble lievenden freundschaft⸗ lilen Verhältnissts zuwendel. Meine Aufgabe soll sein, in auf⸗ rcch iger, onterstützender Arbeit zur Verwirklichung dieser wohl⸗ gemeinten Absichten nach Tunlichkeit beizutragen. Gegnenseitiges Ver⸗ lrauen und verständnisvolles Ineinondergrrifen aller berufenen gaktoren werden alle etwa noch vorhar denen Hindern sse mühelos entfernen uvnd ols Gesamtresultat das Aufblühen und das Gedeihen des polnischen Staates zeitigen.

Der Generalgouverneur erhob das Glas auf eine segens⸗ riche Zukunft des polnischen Staates. Der Ministerpräsident Steczkowski dankte für den herzlichen Empfang und erklärte, daß die Arbeit am Ausbau des polnischen Staates, die so scwer und mühselig war und ist, die unumgängliche Hilfe und Unterstützung der Mittelmächte erheischt. „Daß ich,“ schloß der Ministerpräsident, „auf diese Hilfe von seiten Oesterreich⸗ Ungains in hohem Grade rechnen kann, dafür sind mir die Absichten und Worte, wie überhaupt die ganze ehrenwerte Persönlichkeit des Generalgouverneurs beste Gewähr.“

Großbritannien und Irland.

Im Laufe der zweiten Beratung des Mannschafts⸗ gesebes im Unterhause sprach Asquith, wie „Reuter“ bericket, gegen die Einbeziehung Irlands in die Dienstpflicht, da dies nicht ratsam sei, worauf der Finanzminister Bonar Law erklärte, die Regierung habe die Einbeziehung beschlossen, nochdem sie Vorteile und Nachteile des Vorschlags erwogen habe, und sie werde ihre Haltung nicht ändern. Nachdem ein zusatz, dahingehend, daß die Bill die Seemacht und die wirt⸗ shaftliche Macht der Nation vermindere, ohne eine entsprechende miitärische Stärke zu schaffen, mit 321 gegen 106 Stimmen abgelehnt worden war, wurde der Gesetzentwurf in zweiter Lesung mit 323 gegen 100 Stimmen angenommen.

Frankreich.

Der Kammerausschuß für auswärtige Angelegen⸗ heiten hat beschlossen, den Ministerpräsidenten Clemenceau iber die Aeußerungen des Grafen Czernin am 17. April zu hören. Die Ausschüsse für Armee⸗ und Marineangelegen⸗ teten sollen zur Teilnahme an der Sitzung eingeladen werden, inder die Erklärung stattfinden wird.

. Nußland

„Laut Meldung der „St. Petersburger Telegraphenagentur“ i folgender Funkspruch dem Kommissariat der Aus⸗ närtigen Angelegenheiten vom deutschen Aus⸗ närtigen Amt am 5. April 1918 zugegangen:

„Gemoß Artckel 5 des Friedensverttages hat Rußland sich ver⸗ pflichtet, seine Kriegsschiffe nach den russischen Häfern zurücktuziehen oder sie unverzüglich zu entwaffnen. Tatsächlich befinden sich noch fahlreiche rus sische Kriegsschiffein Kriegsausroöstung außerhalb der russischen Häfen, und zwar insbesondere in den Häsen Finn⸗ lantt, Sas dem Artikel 6 des Friedensverteages zuwiderläuft, auf vessen Canchoaltung hinsichtlich Finnlands die Kaiserlich Deutsche Regierung zu wiederholten Malen gedrungen hat. Im Einver⸗ nehmen mit der finnländischen Regierung schlägt die Kaiserlich Deutsche Regierung der russischen Regierung vor, die Entwaffnung der auß rhalb der russischen Häͤfen im Balttschen Meer befindlichen Kriegeschiffe in Angriff zu nehmen. Unter vorläufiger Entwaffnung verseht sie die Entfernung von Verschlüssen, Kanonen und Minen⸗ kapseln. Die Kaiserlich Deutsche Regterung drückt den Wunsch aus, daß die vorläufige Entwaffnung in sieben Tagen, jedenfalls dis zum 12. April, Mittags, beendet sein wird. Andernfalls be⸗ hält sie sich das Recht vor, Maßnahmen im Einvernehmen mit

Finnland zu ergrelfen. Auswärtiges Amt. von dem Bussche.

dl,Die deutsche Regierung hat obiger Quelle zu⸗ folge ferner folgenden Funkspruch an das Kommissariat der Auswärtigen Angelegenheiten gerichtet: . Gemäß Artikel VI des Friedensvertrags hat sich die russische Regierung verpflichtet, mit der ukratnischen Republik Uinnen kurzer Frisft Frieden zu schließen. Nach Mitteilung dr ukraintschen Regierung hat die russische Regierung keinen ritt unternommen, um bie Herbeiführung des Friedevs zu be⸗ schleunigen trotz der Amegungen und Versuche der Ukraine. In wer Voraussetzung, daß der russisch⸗ukrainische Friedensvertrag unter anderem alle zwelfelhaften Fragen hisichtlich der Aus dehnung des ukrainischen Geviets lösen soll, gibt die deutsche Re⸗ giaung der Hoffnung Ausdruck, daß die russische Reglerung obkne Rerzögerung in Verhandlungen mit der Regierung der ukxrainischen Pepablik eintreten wird, und ersucht, sie von dem Begeinn dieser erhandlungen in Kenntnis zu setzen.

Auswaͤrliges Amt. von dem Bussche. ha da⸗ Kommissariat der Auswärtigen Angelegen⸗ landi hat an Deutschland folgende Antwort über die Ver⸗

ungen mit der Kiewer Rada gerichtet: Ants Beantwortung tes Funtspruchs des deutschen Auswärtigen Rene vom 5. April, worin die deutsche Regierung die russische andluaug an ihre nichterfüllte Verpflichtung erinnert, Friedensver⸗ viss egen mit der Kiewer Rada aufzunehmen, teilt das Kom⸗ negedat der Auswarit,en Angelegenbeiten den Wortlaut seines sch am 8 April nach Kiew gesandten Funkspruchs mit dem Vor⸗

Cien, dh die Verhandlungen am 6. April in Smolensk zu be⸗

. von der Kiewer Rada noch keine Antwort eingegangen deutsche R Kommissariat der Auswärtigen Angelegenheiten die worin al⸗ egierung, den Wortlaut des erwähnten Funkspruchs,

Rada i Verhandlungsort Smolenék vorgeschlagen wird, der

Mdeneg mit neuem Datum zur Kenntnis zu bringen

Niederlande. der

In Erst nn en Kammer wurde an den Minister des vnen die Frage gerichtet, ob Holland nicht zwei Schiffe Der Hnstnverde, um Getreide aus Amerika zu holen. emnster des Innern Cort van der Linden antworlete

zane Verständigung erreicht Fürbe. die Regierung zum Zwecke g von Neuwahlen im Parlament einen vor⸗

Ansicht .

dem „Haager Korrespondenzbüro“ zufolge, daß die verbündeien Regierungen bisher für die in Frage stehenden Schiffe keinerlei Bürgschaft gegeben hätten. Die niederländische Regierung habe die Türe für weitere Verhandlungen nicht geschlossen. Es hänge von den verbündeten Regierungen ab, was sie tun werde.

Ukraine.

Der Präsident der Volksminister der Ukraine hat an die Königlich Rumänische Regierung laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Note gerichtet:

Hiermit beehre ich mich zu erklären, daß der Rat der Volks⸗ minister der üukzainischen Volksrepublik es für notwendig bält, der Köntglich Rumänischen Regierung folgenves zur Kenntnis zu bringen:

Die Ukraintsche Regterurg hat lebhafles Interesse an vem 1

Schicksal Betarabiene, des Grenzgebietes der Ukrainlschen Volksr⸗pablik. Obwohl die Gebiete der beiden Völker, des ukrainischen und des moldauischen, miteinander ver⸗ flochten sind, unterlitegt es keinem Zweifel, daß in dem nördlichen Teile des beßarabischen Gebiets größtenteils Ukrainer leben und in dem südlichen Teile (zwischen de: Donau und der Dajester⸗ mündung am Schwarzmeerufer) die Ukratner die relative Mehrheit besitzen und auf diese Weise Beßarabien argesichts seiner ethno⸗ grapbisch⸗ökonomischen und volitischen Lage ein unteilbares Ganzes mit dem Grundgehiet der Ukrainischen Volksrepublik bildet.

Die Ukrainische Regtierung, die einen bedeuter den Teil des Schwarzmeerufers beherrscht, in dessen westlichem Teile ein so wichtiges Handelszentrum wie Odessa liegt, mit dem das ganze Südbeßarabien verbunden ist, siellt sich auf den Standpunkt, daß jede Venderung der ehemaligen rumeéntsch⸗russischen Grenze, ine⸗ befondere in ihrem nörblichen und südlichen Teile, die politischen und ökonomischen Interessen der Ukratnischen Volksrepublik stark berührt.

8 Mit Rücksicht darauf, daß zurzeit ein bedeutender Teil Bessarabiens von rumänischen Truppen befetzt ist und daß bie Frage über die weitere Zugehörigkeit Beßarabiens zum Gegen⸗ stande von Besprechungen dei den Bukarester Friedensverhandlungen gemacht werden könnte, hält die Ukrainische Regierung die Be⸗ ratung und die Entscheidung dieser Frage ner unter Bzeteiligung und mit Einverständnis der Vertreter der Ukrainischen Volks⸗ republik für möglich.

8 Der Präsident der Volkeminister und Minister für äußere Angelegenheiten W. Golubowitsch.

Finnland.

1 Einer Blättermeldung zufolge ist der Professor Allan Sorlachius zu Finalands diplomatischem Vertreter ad interim in Christiania ernannt worden.

Asien. .

Nach Reutermeldungen haben Sowjet und Gemeinde⸗ rat von Wladiwostok beim japanischen Konsul gegen die japanische Landung Einspruch erhoben. Der Einspruch setzt in den höflichsten Worten auseinander, daß alles getan werden wird, um die Unruhestifter in Wladiwostok gefangen zu nehmen, und daß die Uebergriffe als gewöhnliche Diebereien betrachtet werden müssen. Es wird bedauert, daß das be⸗ freundete Japan zu dieser Maßregel übergehen zu müssen glaubte, denn die Gründe Japans für diese Maßnahmen seien schwer zu erklären. Die Maximalisten seien Japan nicht un⸗ freundlich oder seindlich gesinnt. Der japanische Konsul antwortete darauf, daß diese Maßregel ausschließlich Selbst⸗ verteidigung und keinen Eingriff in die innere russische Ver⸗ waltung bezwecke.

Nach einem Telegramm aus Wladiwostok teilten die aus⸗ ländischen Konsuln den örtlichen Sowjets offiziell mit, daß die Truppen zurückgezogen werden würden, sobald nach

Konsuln die Ordnung wiederhergestellt sei.

Australien.

Das Parlament von Neuseeland, das einberufen

arden war, um den Appell Lloyd Georges zu beraten, hat dem „Reuterschen Büro“ zufolge in einer Sonhersitzung einstimmig beschlossen, daß Neuseeland alles tun müsse, um die Reichs⸗ regierung im Sinne Lloyd Georges zu unterstützen.

Die der Kriegserkclärung unverweilt fol⸗ gende Eröffnung des rumänischen Feldzuges durch den deutsch⸗bulgarischen Angriff in der Dobrudscha hat wieder einmal bewiesen, daß im Kriege das Glück sich meist mit der Kühnheit vermählt. Die Schnelligkeit von Eutschluß und Cat hat, indem sie des Feindes Pläne jogleich durchkrenzte, mit Cutrakan fortzeugend auf den ersolgreichen Ausgang des Feldzuges gewirket. Das übrige haben die Tapferkeit und die Ausdauer der Cruppen getan, welche unter schweren Kämpfen die Ru⸗ mänen aus Siebenbürgen verjagten, die transsulvanischen Alpen und die YVonan überschritten, den Feind in heißer Schlacht über den Arges drängten und dann rastlos siber Bukarest und Ploesti und über den Rimnilc bis zum Sereth verfolgten. Die rumänische Armee war ent⸗ scheidend geschlagen. Aber noch mehr: dem deukschen Vakerlande waren die reichen GSaben des rumänischen Bodens und der rumünischen Oelgebiete gewonnen und damit eine Verstärkung seiner Kriegsrüstung, die zum endlichen Siege sühren wird. Der Mut des deutschen Soldaten hat jür diesen sich rüchksichtslos eingesetzt. Der schon zur Tatsache gewordene Zerfall des russischen Staates ist eine Leistung der im deutschen Volke leben⸗ digen sittlichen Kräfte. An diesem ist es nun, es auch nicht an dem zur Beendigung des ganzen Krieges notwendigen Gelde jehlen zu lassen. Deutschlands Söhne im Felde köunen von ihrem Volke ein Vertrauen beanspruchen, das auch die achte Kriegs⸗Anleihe überzeichnet.

2 92 7 vorherrschenden A. 1hr

Richtung Baillenl und Merville zurück.

2—2 8 . * Kriegsnachrichten. Berlin, 11. Apeil, Abends. (W. T. B.)

Die Schlacht bei Armenliéres nimmt weiterhin einen günstigen Verlauf. Wir sind in die Vorstädte von Armen⸗ tibres eingedrungen. Südlich von Estaires wurde die Lawe an einigen Stellen überschritten.

unsere Operationen südlich Armen⸗

Im Anschluß an pner 1 auch die Divisionen im Raume

tiéres sind am 10. April

nördlich dieser Stadt bis zum Kanal Comines Ypern zum Angriff übergegangen. Bereits

um 1 Uhr Nachts waren Waasten 3 große und zahl⸗ die Lys fertiggestellt. Als am frühen Morgen Artillerie und Minenwerfer

vernichtendes Feuer eröffneten, hatten die Sturm⸗ truppen das starke Fronthindernis zum Teil schon über⸗ wunden. Trotz des unbeschreiblichen Schlamms, der nament⸗ lich die Lys⸗Niederung in einen Sumpf verwandelte, wurde der Angriff mit bewundernswerter Schnelligkeit von unserer Infanterie vorgetragen. Die erste und zweite Linie fielen im ersten Ansturm. Die feindliche Artillerie war von der unseren stellenweise fast vollkommen zum Schweigen gebracht. Ein Bataillon eroberte im Sturm allein 13 Geschütze. Nebel er⸗ schwerte unserer Artillerie das Auffinden der feindlichen Maschinen⸗ gewehrnester. Mit Handgranaten mußten sie von der Infanterie niedergekämpft werden. Bereits gegen Mitiag erlag Messines dem Ansturm, dasselbe Messines, vas am 7. Juni 1917 nach heißem Kampfe dem Engländer überlassen werden mußte. Ein merkwürdiger Zufall, daß dieselbe englische Division, die da⸗ mals Messines erobern half, es heute wieder an die Deutschen verlieren mußte. Die Gefangenen entstammen größtenteils Divisionen, die erst vor wenigen Tagen aus der Großkampf⸗ front in Frankreich herausgezogen wurden, um sich an ruhiger Front zu erholen. Ihre großen Verluste konnten durch jungen, unerfahrenen Ersatz nur notdürftig ergänzt werden. Der deutsche Angriff überraschte sie vollkommen. Trotz Nebel, Nässe und Kälte drängen die Deutschen unermüdlich vorwärts. Die Artillerie überwindet mit den schweren Geschützen die ver⸗ sumpften und zerschossenen Niederungen, um der vorrückenden Infanterie zu helfen.

Im Laufe des vorgestrigen Tages wurde bei fortschreitendem Angriff der Südrand von Armentiéres erreicht und der Ueber⸗ gang über die Lys bei Erquaingham erzwungen. Nördlich Armentières wurde das Dorf Ploegsteert im Sturme ge⸗ nommen. Von der 40. und 50. englischen Division, die bereits in der großen Schlacht beiderseits der Somme schwer geblutet hatten, wurden Gefangene eingebracht. Weitere Gefangene stammen von der 34., 57., 14., 21., 29. und 51. Division. Die beiden letzten waren aus Flandern eiligst abtransportiert und ebenfalls in abgekämpftem Zustande zum zweiten Male eingesetzt. Besonders schwer litten die Highlanders, deren Ersatz aus jungen Burschen bestand. Der Feind, der an ein⸗ zelnen Stellen außerordentlich hartnäcktgen Widerstand leistete, hatte schwerste blutige Verluste. Dank der ausgezeichneten deutschen Artillerievorbereitung und der völligen Ueberraschung des Feindes sowohl nördlich wie südlich Armentiéres blieben die deutschen Verluste gering.

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Großes Hauptquartier, 12. April. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz.

Armentidères ist gefallen. Durch die Truppen der Generale von Eberhardt und von Stetten von Norden und Süden umfaßt, ihrer Rückzugsstraßen be⸗ raubt, streckte die englische Besatzung 50 Offiziere und mehr als 3000 Mann nach tapferer Wehr di Waffen. Mit ihnen fielen 45 Geschütze, zahlreich Maschinengewehre, große Munitionsmengen, ein Be kleidungslager und reiche andere Beute in unsere Hand.

Nordwestlich von Armentièdres gewannen wir Raum Westlich von Armentières warfen die Truppen der Generale von Stetten und von Carlowitz uach Abwehr starker mit zusammengerafften Kräften gege Steenwerck geführter Gegenangriffe und nach erbitterten Kampf um die 4. englische Stellung den Feind i Merville wurd

und über die

zwischen Frelinahien reiche kleine Brücken

genommen.

Auf dem Südufer der Lys erkämpften sich die Truppen des Generals von Bernhardi den Ueber⸗ gang über die Lawe und stießen bis in Höhe von Merville vor.

Die Gesamtbeunte aus der Schlacht bei Armentidres beträgt nach bisherigen Feststellungen 20 000 Ge⸗ fangene, darunter 1 englischer und 1 portugiesische General und mehr als 200 Geschütze. 18

Die Ueberwindung des versumpften Trichtergeländes in und vor unserer Ausgangsstellung des 9. 2 stellte höchste Anforderungen an die Truppen Waffen der vordersten Linie. An ihrem Gelingen haben Pioniere, Armierungssoldaten und die hinteren Divisionen hervorragenden Anteil.

Auf dem Schlachtfelde zu beiden Seiten der Somme entwickelten sich heftige Artilleriekämpfe. Französische Regimenter, die auf dem Westufer der Avre westlich von Moreuil anstürmten, brachen unter schwersten Ver⸗ lusten zusammen und ließen 300 Gefangene in unserer Hand, die später durch französisches Artilleriefeuer ver⸗ nichtet wurden.

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den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht.

Wien, 11. April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldel:

Westlich des Gardasees und im Brentatal erfolgreiche eigene Sturmunternehmungen.

Sonst keine besonderen Ereignisse. lX“ Der Chef des Generalstabes.