1918 / 89 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Apr 1918 18:00:01 GMT) scan diff

1200 11224, 11815 11830, 21173 21175, 12501 12580, 16715 is 16736, 12681 12700 14036 14041, 19781 19794, 12811 bis 2860, 14051 14065, 20231 20236, 14211 14220, 16987 16993, 4235 14259, 16994 17003, 17775 17804, 20101 21110, 17957 17961, 17962 17986, 19371 19385 19795 19798, 19871 bis 9876, 19877 19882, 20091 20094, 20267 20284, 20287 20296, 1081 21090, 21117 21131, 21144, 21161, 21176—- 21185, 21196 is 21197, 21215 21223, 21496 21500 21576 21600, 21751 bis 1775, 21888 21891, 21942 21943, 21991 - 21998, 3297 3316,

usammen 11962 Stück. Nr. 5631 58 6, 5627 5629, 17658 17664, 7260 7281, 11613 11689, 11800-11814, 5271 201 5203, 2057 2076, 3749 3768, 3925 3938, 9536 9550, 673 7772, 7773 7792, 7666 7671, 17810. 11281 11379, 19801 is 19822, 14225 14234, 17935 17944, 17947 17956, 6777 bis 800, 5555 5580, 14207 14210, 12773 12788, 16364 16375, 898 3924, 3885 3897, 17987 17990. 17991 18000, 21026 bis 1930, 7492 7511, 20755 20756, 4081 4096, 19772 19780, 526 6529, 19837 19866, 6987 6988. 19831 19836, 6813 bis 962, 6801— 6803, 6963— 6976, 17411 17415, 5888 5942, 977 5986, 5987 6020, 5887, 9920, 12601, 12941, 13541, 4263 14264, 16324 - 16329, 19770 —- 19771, 14015 14025, 062 4077, 4078 4080, 4050 4061, 4002 - 4049, 4001, 1945 21954, 3592 3606, 3575 3589, 13580 13589, 3785 3804, 1224 21227, 6735 6737, 6749 6750, 6551 6553, 13710 13740, 3851 13855, 13906 13909, 13741 13750, 14071 14073, 14074 is 14075, 20678 20679, 20771 20777, 20781 20790, 21281 bis 1285, 16330, 11466— 11538, 11539 11564, 19386 19400, 20633 is 20635, 20622 20632, 18001 18060 6751 6775, 2001 2007, 724 3736, 2041 2046, 2008 2015, 2016 2040, 20259 20261, 0265 20266, 9551 9555, 9331 9335, 21501 21550, 9044 9045, 9055 9059 6058 6065, 16799 16810 21145 21148, 19568 19569, 17707 17720, 17701 17706, 17691 17700, 6176 6178, 3805 3868, 21973 21990, 3869 3884, 21662 21700, 21661, 21856 21885, 21999 22000, 19599 19600, 19570, 21290, 20636— 20663, 20664 bis 20677, 20436 20490, 20301 20400, 3270 3276, 7283, 16744, 6066 6115, 16745 16758, 20401 20433, 3277 3278, 17829 bis 17838, 4131 4140, 11831 11846, 19899 19900, 3541 3550, 21213 21214, 16484 16497, 16384 16483, 10020 10057, 10058 bis 10157, 10158 10419, 7061 7070, 7217 7256, 3698 3733, 3941 3980, 4164 4188, 5630, 7071, 7073 7092 17811 17820, 7093 7136, 17805 17809, 3398 3492, 3397, 21202 21212, 7178 bis 7216, 19892 19896, 19883 19887, 21061 21080, 16789 16798, 7137 7176, 17907 17913, 17843 17875, 17876 17906 9570 9609, 9610 - 9627, 9756 9797, 9798 - 9819, 9628 - 9755 17839 -17840, 14279 14288, 16498 16499. 12725, 13987 14000, 9556 9563, 7465 1466, 7427— 7467, 7287, 3251 3258, 3607, 3769 3784, 3659- 3678, 4189, 4251 4255, 4501 4506, 5401, 5581 5590, 6376, 6028 6037, 8656, 8166 - 8167, 19869 19870, 7516, 7286,

21751 21775, 7793 7805, zusammen 3924 Stück. (riquidator: Geheimer Bergrat Utbemann in Zehlendorf⸗ West, Liadenallee 4.) ö Berlin, den 10. April 1918. Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: von Jonquières.

WMekannimach

betreffend Liquidation von Unternehmungen

landesflüchtiger Personen.

222) Auf Grund der Bekanntmachung vom 12. Juli 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) über zwangsweise Verwaltung und Liquidation des inländischen Vermögens landesflüchtiger Personen habe ich die Liquidation der Beteiligungen fran⸗ zösischer Staatsangehöriger und ausgebürgerter Landesflüchtiger an der Kaufhaus Modern A. G. in Straßburg i. E. an⸗ geordnet (Liquidator: Unterstaatssekretär a. D. Erzellenz Mandel in Straßburg). G

Berlin, den 11. April 1918. Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: von Jonquires.

16700, 16669, 11142 11148,

Dekannimachung. Anuf Grund des Artikels 1 der Bekanntmachung, betreffend zwangsweise Verwaltung britischer Unternehmungen vom 22. De⸗ zember 1914 (R. G. Bl. S. 556) in Verbindung mit §1 der Bekannt⸗ machung, betreffend die zwangsweise Verwaltung franzö⸗ sischer Unternehmungen vom 26. November 1914 (R. G. Bl. S. 487) und mit Artikel 2 Absatz 2 der Bekanntmachung, be⸗ treffend Ergänzung der Vorschriften über die zwangsweise Ver⸗ waltung ausländischer Unternehmungen vom 10. Februar 1916 (R. G. Bl. S. 89), ist die zwangsweise Verwaltung der Erbteile der bitischen Staatsangehörigen 1) Kunsttischlers Karl Krüger, 2) Musikdirigenten Karl Krüger, 3) Ehefrau Wlil⸗ helmine Middleton, geb. Krüger, 4) Kunsttischlers Willi Krüger und 5) Kunsttischlers Bernhard Krüger an dem Nachlasse des hier verstorbenen Hofrats Krüger angeordnet und der Ge⸗ heime Finanzrat Schwarzenberg hier als Verwalter bestellt. Braunschweig, den 11. April 1918. Herzogl. Braunschw. Lüneb. Staatsministerium. H. Krüge 8—

Belannimabhung.

Die am 17. September 1917 für die Firma D. W. Karn, Hamburg, eine Zweigniederlassung der Firma Karn⸗Morris Piano u. Organ Co. Lid., Woodstock (Ontario, Kanada), ange⸗ ordnete Zwangsverwaltung ist nach Löschung der Firma im Handelsregister aufgehoben.

Hambura, den 11. April 1918. Die Deputation für Handel, Schiffah 1““

m gggönn

Auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 26. No⸗ vember 1914, 10. Februar 1916 und 13. Dezember 1917 sind die Hamburger Zweigniederlassungen der amerikanischen Firmen Ford Motor Company, Detroit, Michigan, und Hupp Motor Car Company, Detroit, Michigan, unter zwangsweise Verwaltung des Kaiserlichen Konsuls O. van der Briele, Hamburg, gestellt. 8

Hamburg, den 12. April 1918.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt

ͤi

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 26. November 1914, 10. Februar 1916 und 13. Dezember 1917 ist das im Inlande befindliche Vermögen der amerikanischen Firma

S. Oppenheimer, New York, unter zwangsweise Ver waltung des Kaufmanns Alfred Vogler, Hamburg, Gellert⸗⸗ straße 20, gestellt. Hamburg, den 12. April 1918. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.

Bekanntmachung. Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß durch Verfügung vom 5. April 1918 dem Chemiker Carl Hermann Voigt, ver⸗ antwortlichem Leiter der Fa. Carl Hermann Curt Voigt, in Leipzig⸗ Schleußig, Brockhausstraße 22, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Waschmitteln und Waschersatzmitteln, auf Grund des § 1 der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 1915 wegen Unzuverlässigkeit unter⸗ sagt worden ist. Leipzig, am 5. April 1918.

Der Rat der Stadt Leipzig. Dr. Rothe.

ZBekanntmachung.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß durch Verfügung vom 11. April 1918 dem Schuhwarenhändler Joset Henzinski, Leipzig, Gerberstr. 40, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Schuhwaren, auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 wegen Unzuverläfsigkeit untersagt worden ist.

Leipzig, am 11. April 1918.

Der Rat der Stadt Leipzig. Roth.

1

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 52 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter

Nr. 6301 eine Bekanntmachung, betreffend vorübergehende Aenderung des § 56 der Eisenbahnverkehrsordnung (Inhalt des Frachtbriefs), vom 12. April 1918, und unter

Nr. 6302 eine Verordnung über Maßnahmen zur Be⸗ schränkung des Fremdenverkehrs, vom 13. April 1918.

Berlin W. 9, den 15. April 1918.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den bisherigen Kreisarzt, Medizinalrat Dr. Lembke in Duisburg zum Regierungs⸗ und Medizinalrat und

den bisherigen Prosektor am Städtischen Krankenhaus Westend⸗Charlottenburg Professor Dr. Löhlein zum ordent⸗ lichen Professor in der medizinischen Fakultät der Universität in Marburg zu ernennen sowie

dem Gewerberat Röhr in Brieg bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst den Charakter als Geheimer Ge⸗ werberat und

dem Direktor der Ostdeutschen Eisenbahngesellschaft, Re⸗ gierungsbaumeister a. D. Lucht in Königsberg (Pr.) den Charakter als Königlicher Baurat zu verleihen.

—-

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Potsdam getroffenen Wahl den bisherigen dortigen Ersten Bürgermeister, Oberbürgermeister Vosberg in gleicher Amtseigenschaft auf fernere zwölf Jahre,

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Hirsch⸗ berg getroffenen Wahl den Magistratsassessor Dr. jur. Rickelt in Breslau als besoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürgermeister) der Stadt Hirschberg für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren und

infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Bunzlau getroffenen Wahl den Hilssarbeiter bei dem Groß⸗ herzoglich Sächsischen Direktor des II. Verwaltungsbezirks zu

Apolda Dr. phil. Koltzenburg als besoldeten Beigeordneten

(Zweiten Bürgermeister) der Stadt Bunzlau für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.

Ministerium für Handel und Gewerhe. Der Lehrer Otto Ewel ist zum planmäßigen kunstgewerb⸗

lichen Lehrer an der Königlichen Kunst⸗ und Gewerkschule in

Königsberg i. Pr. ernannt worden.

1) Die Liquidation der Firma William Hollins & Co. Ltd., Verkaufsstelle Berlin, G. m. b. H. ist beendet.

2) Die durch Erlaß vom 9. Februar 1917 für das in Deutschland befindliche Vermögen der Firma William Hollins & Co. Ltd., in Nottingham, angeordnete Zwangsverwaltung ist aufgehoben. 8

Berlin, den 10. April 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

Ministerium des Innern. Der Regierungs⸗ und Medizinalrat Dr. Lembke ist der Regierung in Allenstein überwiesen worden.

Justizministerium.

Dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Dr. Conring

F F ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

Der Amtsgerichtsrat, Geheime Justizrat Schmidt in Minden ist gestorben. 1 1 8

In der Liste der Rechtsanwälte sind gelöscht: die Rechts⸗ anwälte Geheimer Justizrat Knöpfler bei dem Oberlandes⸗ gericht in Marienwerder, Hankamer bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Aachen.

Mit der Löschung des Geheimen Justizrats Knöpfler in ber. Rechtsanwaltsliste ist zugleich sein Amt als Notar er⸗ oschen.

Die Rechtsanwälte und Notare, Justizräte Bading und Dr. Hanquet in Berlin sind gestorben.

Dem Gerichtsassessor Dr. von Bosse ist die nachgesuchte

Entlassung aus dem Justizdienst erteilt.

Ministerium für Landwirtschaft,

und Forsten. E11

Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend die; weise Verwaltung britischer Unternehmungen ngs⸗ 22. Dezember 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 556) is ner on kanadischen Staatsangehörigen verehelichten Emilie Scher heitlein, geb. Brune, in Montreal (Kanada) gehörende af⸗ Grundbuch von Bielefeld Bd. 127 Bl. Nr. 804 verjeichnen landwirtschaftliche Grundbesitz zwangsweise unter Vele waltung gestellt (Zwangsverwalter: Kaufmann Alfer Schröder in Bielefeld, Am Goldbach 6). .

Berlin, den 3. April 1918. 8

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

J. A.: Peltzer.

Bekanntmachung.

Meine Anordnung vom 8. Januar 1918, wodurch der Che frau des Josef Behler, Liva geb. Kükmann, in Lüͤtgen⸗ dortmund, Oespelerstraße 55, der Handel mit Lebenz⸗ mitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs bis auf weiteres untersagt wurde, hebe ich hierdurch wieder auf.

Dortmund, den 9. April 1918.

Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Bekanntmachung.

Meine Verfügung vom 5. Oktober 1917, wodurch den Ehe⸗ leuten Bäckermeister Heinrich Tigges in Oespel der Handel mit Lehensmitteln und sonstigen Gegenständen des täͤg⸗ lichen Bedarfs bis auf weiteres wegen Unzuverlässigkeit unter⸗ sagt wurde, hebe ich hierdurch wieder auf.

Dortmund, den 10. April 1918.

Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard

HGekanntmachung.

Der Händlerin Ehefrau des Otto Berg hierselbst, Rätten⸗ scheiderstraße 59, habe ich die Wiederaufnahme des Handels mit Lebens⸗ und Futtermitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs gestattet. Essen, den 6. April 1918. Die Städtische Polizeiverwaltung.

Hekanntmachung.

Der Obsthändlerin Else Paul, geboren am 14. Mai 1894 in Frankfurt a. M., wohnhaft in Frankfurt a. M., Obermainstraße Nr. 12, Geschäftslokal Langestraße Nr. 15, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs vom 20. April 1918 ab wieder gestattet.

Frankfurt a. M., den 12. April 1918.

Der Polizeipräsident. J. V.: von Kleuck.

8

Rath.

Bekanntmachung.

Das über das Geschäst der Kolonialwarenhändlerin Hedwig Staußberg in Oberhausen, Wilbelmstr. 75, erlassene Handelsverbot vom 20. Dezember 1917 wird mit Beginn des Intrafttretens der neuen Kundenlistenperiode, den 5. M. t 1018, aufgehoben. “““

Oberhausen, den 12. April 1918.

Die Städtische Politzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Neikes

Bekanntmachung.

Wegen Unzuverlässigkeit ist der Geschäftsführerin Ehefrau des Eugen Bürger und der Verkäuferin Helene Hellblau, beide in Buer i. W., Essenerstraße 6 wohnbaft, auf Grund der Bundet⸗ ratsverordnung vom 23. September 1915 die Ausübung tbrer Tätigkeit in der Lebensmittelbranche untersagt worden. Die Bekanntmachungskosten haben die Betroffenen zu tragen

Buer i. W., den 11. April 1918. Die Pollzeiverwaltung. Ruhr, Bürgermeister.

I18I

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Harnde (RSBl. S. 603), haben wir der Kolonial warenhändlerin Witre Anna Lock sowie deren Tochter Erna Lock in Dortmund, Markgrafenstraße Nr. 2, den Handel mit Lebensmirtteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täg⸗ lichen Lebensbedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug 8 diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt Reichsgebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung 1g Verfüagung im Deutschen Reichsanzeiger und im amtlichen Kre blatt sind von den Betroffenen zu tragen. 11“

Dortmund, den 12. April 1918. 16“

Lebensmittelpolizeiamt. J. V.: Schwarz.

—.——

c1X1“

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1913, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom ahis (=G Zl. S. 603), haben wir dem Ingenieur Berthold, Vesen in Dortmund, Neuer Graben Nr. 20, den Handel und Stahl sowie mit sonstigen Gegenständen Zer,hases bedarfs wegen Unzuverläfsigkeit in bezug auf diesen Handelcbelgi, untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reschsgebiet. Reiche⸗ Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung Betroff nen anzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Be⸗ 8 zu tragen.

Dortmund, den 12. April 1918.

Lebensmittelpolizeiamt. J. V.: Schwarz.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmaun Andreas Hildner, geboren am B.Zettira⸗ 1868 in Stockheim, wohnhaft in Frankfurt a. 75 Gegen⸗ straße Nr. 22, wird bierdurch der Handel hrungs⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Naterzeng⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Kka sra⸗ oder nissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche m del wegen unmittelbare Beteiligung an einem solchen Hene,e⸗ Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb un

Frankfurt a. M., den 11. April 1918. Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck.

8

9. Januar

Bekanntmachung. 8

zblenb sitzerin Witwe Nörenberg in Hagenow sst Hndegratsverortnung vom 23. September 1915, uf Gre Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vrre S. 603), in Venhindung mit Zister 1 der Augführungs⸗ Frnungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerne vom üine dember 1915 der Mühlenbetrieb einschließlich des N. dels mit Müllereierzeugntssen untersagt worden. Hanarsten des Verfahrens sowie die Gebühren fuͤr vie öffentliche Li ntmachung hat Frau Nörenberg zu tragen. Lekan berg in Pom., den 13. April 1918.

Gretfen Der Vorsitzende des Kreisausschusses. von Thadden.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 ßernhaltung unzuverässiger Personen vom Handel (Ne Bl. S. 603) uüehrwir dem Otto Siems, hier, Marktplatz 3, die gewerbs⸗ nöslge Herstellung von Pantoffeln und den Handel mit hertoffeln wegen Unzuvetlassigkelt in bezuz auf diesen Gewerbe⸗ verieb untersagt. Die Kosten dieser Bekanntmachung sind von Sems zu tragen. 58

Luden, den 9. April 1918.

Der Magistrat. Weber.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 16. April 1918.

Seine Majestät der Kaiser und König hat auf das lasern mitgeteilte Telegramm des Vereinigten Landesrates uon Livland, Estland, Riga und Oesel an dessen Vorsitzenden andesmarschall Pilar laut Meldung der „Korrespondenz B“ a’s Riga folgende Antwort gerichtet:

Der Wir in so herzlicher Weise dargebrachte Dimk des Landes⸗ nts von Lioland, Estland, Rige und Oesel für dte Befretung der alten Oedenslande von threr Bedrängnis hat Mich tief gerührt. Ich danke Gott von Herien, daß er Mich und Meine Armeen das Veikzeug für diese Befreiung hat seig lassen und Mir die Mög⸗ lchkeit gegeben hat, die Zukunft der alten, durch deutsche Arbeit geschafenen Lande auf eine sichere Grundlage zu stellen. Die Bitte des Landesrats um Auschluß an das Deutsche Reich unter Meinem Zepter wird mwir Wohlwollen geprüft werden. Ich nehme se als ein Zeichen des Vertrauens zu Meiner Person und Meinem Hause und Deutschlands Zukunft und spreche dem Landesrat Meinen Faserlichen Dank dafür aus. Wilhelm I. R.

. Oesterreich⸗Ungarn. der König Karl ist gestern in Budavpest eingetroffen. nseiner Begleitung befanden sich u. a. der Chef des gemein⸗ men Ernährungsamts, Generalmajor von Landwehr und der vahf des Generalstabs, Generaloberst Freiherr von Arz, der imgoesche Ministerpräsident Dr. Wekerle, der Minister Fürst ein Windisch⸗Grätz und Graf Stefan Tisza. G

Großbritannien und Irland.

such einer Meldung von „Algemeen Handelsblad“ läßt n gebinett einen neuen Homeruleentwurf für Irland

puvereiten. Frankreich.

In der Kammersitzung vom 11. April wurde dem gvogres de Lyon“ zufolge eine Regierungsvorlage ange⸗ unmen, wonach der Verhrauch von Papier und Druck⸗ naterial in Frankreich fernerhin eingeschränkt werden mß. Der Antrag sieht vor, daß die Zeitungen künftig wöchent⸗ ich nur noch viermal vierseitig und dreimal zwesseitig er⸗ czinen dürfen. Ein Zusatzantrag, neue Zeitungen zu verbieten, wurde abgelehnt.

Rumänien.

Vorgestern sind der Ministerpräsident Marghiloman bGbe des Aeußern Arion aus Jassy nach Bukarest zwückgekehrt.

Die Jassyer Zeitung „Actiunea Romana“ berichtet die Vereinigung Bessarabiens mit Rumänien sendes: Die Beratungen des bessarabischen Landesrats über

die Vereinigung fanden am 7. und 8. April In Kischinemw, der Hauptstadt Bessarabiens, statt. Der Professor Constantin Stere, der geborener Bessarabier ist, nahm als Abgeordneter des bessarabischen Kreises Soroca an den Beratungen teil. Am 8. April traf der rumänische Ministerpräsident Marghi⸗ loman in Kischinew ein, um dem Landesrat die Bedingungen bekanntzugeben, unter denen Rumänien einer Vereinigung zu⸗ stimmen könne. Die Abstimmung des Landesrats geschah in namentlicher Stimmabgabe. Für die Vereinigung stimmten 84 Abgeordnete, 36 Abgeordnete, darunter die Juden, ent⸗ hielten sich der Abstimmung, und 3 Russen stimmten gegen die Vereinigung.

Der Beschluß des bessarabischen Landesrats hat folgenden Wortlaut:

Im Namen des bessarabischen Volkes erklärt der Landesrat: Die Moldauische Volk republick, die zwischen dem Pruth, dem Dnjestr, der Donau, dem Schwarzen Meer und den alten Grenzen gegen Oesterreich gelegen ist, die vor mehr als hundert Jahren dem Leibe der alten Molodau entrissen wurde, veretnigt sich heute für immer⸗ währente Zeiten mit dem Vaterlande Rumänien auf Grund der ode⸗ schichtlichen und nationalen Rechte, wie auch auf Grund des Selbst⸗ bestmmurgsrechtes der Völrer. Die Vereinigung erfelgt unter Zu⸗ grundelegung folgender Bedingungen:

1) Der gegenwärtige Landesrat bleibt besteben zum

Zrecke der Löfung und Verwirklichung der Agraereform gemäß den

Forderungen des Volkes. Die entsprechenden Beschlüsse werden von der ihns scen Regierurg anerkannt werden.

2) Bessa abien behält seine Landesautonomie, den Landes⸗ rat, der in Zukanft aus ollgemeinen gleschen direkten und geheimen Wahlen hervorgeht, ein Vollzugsorgan und eigene Verwaltung.

.3.) Die Zuständigkeit des Landeerits erstreckt sich auf die Ab⸗ stimmung der lokalen Haushalte, die Kontrolle über alle Organe der Semstwos und Gemeinden, bie Ernennung aller lokalen Verwallungr⸗ beamten durch das Vollzugsorgan. Die höheren Beamten werden durch die Regierung bestätigt werden.

4) Die Auzhebung der Armee Grundlage.

5) Die bestehenden Gesetze und die vorhandene lokale Ver⸗ waltung bleiben in Kraft und können vom zumänischen Parlament unter Mitwirkang der bessarabischen Abgeordneten geändert werden.

6) Die Achtung ver dem Recht der Minderheiten in Bessarabien.

7) Bessarabien wird in der Regterung durch zwei Minister ver⸗ treten sein, die jtzt vom Landesrat ernannt werden, in Zukunft aber aus den bessarabischen Abgeordneten des Parlaments hervorgehen.

8) Bessarabten entsendet nach Maßgabe des Verhältnisses der Bevölkerung eine Anjahl von Abgeordneten in das rumäntsche Parla⸗ ment. Diese Abgeordneten werden auf Grund des alggemeinen gleichen direkten und geheimen Wahlrechts gewählt.

9) Alle Wahlen in Bessarabien für den Landesrat, die Dörfer, die Städte und das Parlament werden auf Grund des allgemeinen gleichen direkten und geheimen Wahlrechts erfolgen.

10) Die persönliche Freiheit, die Presse⸗, Rede⸗, die Glaubens⸗ und Versammlungsfreiheit, wie auch alle sonstigen Freiheiten werden durch die Verfassung gewährleistet.

11) Allen denen, die sich in der letzten unruhigen Zeit der Neu⸗ gestaltung aus politischen Gründen Verletzungen der Gesetze haben zuschalren kommen lassen, wird Straffreiheit zugesichert. Das rumänssche Parlament wird baldigst die Einberufung der Konstituante beschließen, in die eine der Bevölktrungszahl entsprechende Anzahl von Vertretern Bessarabiens eintreten wird. Die Wahl dieser Ver⸗ treter wird auf Grund des allaemeinen gleichen direkten und gehesmen Wahlrechts erfolgen. Die Konstituante wird die Eintragung der an⸗ geführten Grundsätze und Bürgschaften in die Verfassung breschließen.

Der Präsident des Landesrats J. Inculet, der Sekretär des Landesgrats Buzdugan.

Nach erfolgter Abstimmung wurde das Ergebnis den rumänischen Ministern mitgeteilt, worauf sich diese in feier⸗ lichem Zuge nach dem Landesrat begaben. Ueberall kam es zu Kundgebungen der begeisterten Menge. Unter allge⸗ meinem Beifall proklamierte der Ministerpräsident Marghi⸗ loman feierlich im Landesrat die Vereinigung. Hierauf wurde in der Kathedrale ein Festaottesdienst abgehalten. 11. d. M. fand in Jassy eine Feier zu Ehren der Vereinigung statt, an der der König, die gesamte Königliche Familie, die rumänischen Minister sowie der Vertreter des bessarabischen Volkes teilnahmen. Der König hielt eine Ansprache, in der er der Bedeutung des Ereignisses Ausdruck verliehen.

erfolgt auf territorialer

Finnland.

Das Eindringen des deutschen Geschwaders nach Helsingfors war, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, durch dichten Nebel, gefährlichste Navigationsverhältnisse und Packeis sehr erschwert. Die Navigation mußte durch Besetzung

Am

wichtiger Punkle über das Eis ermöglicht werden. Außerhalb Helsingfors wurde dem russischen Kriegsschiff „Pjotr Weliki! und einem großen russischen Transportdampfer und Eisbrecher mit Tausenden von Angehörigen der zussischen Marine und deren Familien an Bord, anscheinend auf dem Weg nachKronstadt, begegnet. Das Kriegsschiff grüßte mit der Flagge das deulsche Geschwader; es hatte die weiß⸗rote Flagge als Zeichen neutraler Haltung gesetzt. Die Flagge wehte auch über der wegen ihrer Aus⸗ dehnung und Stärke berühmten Seebefestigung und auf den im Hafen zurückgebliebenen russischen Kriegsschiffen. Vor dem Leuchtturm Grahara gaben ein großer öliger Fleck im Eise sowie Schiffstrümmer, Torpedokessel usw. den Platz an, an dem drei englische U⸗Boote bei der Nachricht von unserer An⸗ näherung gesprengt waren. Sofort nach der Ankunft des deutschen Geschwaders wurde das Landungskorps noch am späten Abend des 12. April ausgeschifft. Es erlitt die ersten Verluste schon während der Landung durch ein Automobil der Roten Garde, das unter der Flagge des Roten Kreuzes mit Maschinengewehr schoß. Hauptnester der Roten Garde waren fast sämtliche in der Nähe des Hafens gelegenen Staatsgebäude. Vom frühen Morgen bis zum Mittag des 13. hatte das Landungs⸗ korps der Marine und eine in der Nähe des Hafens ange⸗ troffene Kompagnie deutscher Jäger schwere Straßenkämpfe beim Nord⸗ und Südhafen. Die Roten bestrichen mit Maschinengewehr auch die Annäherung an den Landungsplatz sowie die Verbindung zwischen dem am Südhafen ge⸗ legenen Marktplatz und der Halbinsel Skatudden. Unsere Matrosen hatten auf letzterer einen besonders schweren Stand, da die Roten das gegenüberliegende Senatshaus besetzt hatten. Ein rotes Nest mit etwa 200 Männern, Frauen und Jugend⸗ lichen ergab sich bald nach Eingreifen der Geschütze der Minensuchboote und der Begleitschiffe. Trotzdem die sich ergebenden Roten mit hocherhobenen Händen dastanden, wurde von anderen Roten auf sie und die deutschen Begleitmannschaften geschossen. Gegen 2 Uhr Nachmittags war der schwerste Kampf überstanden. Die Roten ergaben sich allmählich. Die Hauptführer waren insbesondere im Palast des Generalgouverneurs, im Senatshaus und im Kaiserlichen Palast verborgen. Zahlreiche herheiströmende Anhänger der Weißen Garde wurden bewaffnet und sind wert⸗ voll für die weitere Säuberung der Stadt von den noch viel⸗ fach verborgenen Roten, zum Einsammeln der erbeuteten Waffen, Wachdienst usw. Die bis dahin wie ausgestorhene schöne Stadt war bald schwarz von festlich bemegten Menschen, die die Matrosen und Jäger immer wieder mit Hochrufen be⸗ grüßten, mit Blumen beschenkten, auf offener Straße be⸗ wirteten und den Offizieren die Hände zum Dank drückten. Seit zwei Monaten unterdrückte bürgerliche Zeitungen gaben noch im Laufe des Nachmittogs Extrablätter heraus mit be⸗ geisterten Dankesauslassungen an Deutschland. Oeffentliche und viele Privatgebäude sind beflaggt, darunter auch viele mit deutschen Fahnen.

Die sozialistischen Mitglieder des Landtags in Helsingfors haben einen Aufruf erlassen, in dem nach einer Meldung des „Svenska Dagbladet“ unter anderem gesagt wird:

Pas durch Vertreter der Roten Garde verstä kte Parteikomitee beschloß den für das ganze Land und hauptsächlich für die sozialdemo⸗ kransche Parteir so unglücklichen Staatsstreich, der dann am 27. Ja⸗ nuar ausgesührt wurde. Keine soztaldemokratische Parteiversemmlung hatte einen ähnlichen Staatsstreich oder eine rote Diktatur beschlosser. Als der Steaatsstreich durchgeführt wurde, wurde die sozialdemo⸗ kratische Landtagsgruppe überhaupt nicht grfragt und der Partetrat erst eine Woche nach dem Staatsstreich zusammengerufen, uam über die Angelegenheit zu beraten. Jeder, der bei dieser Sitzung gewagt bätte, sich in irgendeiner Weise zu widersetzen, wäre das Opfer eines Bajonetts geworden. Mieser Staatssteich ist nicht nur gegen den Weülen der vom Volke durch das algemeine Wahlrecht gewählten Vertretung, des Landtages, in Szene gesetzt worden, sondern auch ein Staatsstreich gegen die soztaldemokratische Partei selbst gewese

Amerikga.

Der amerikanische Senat hat nach einer Meldung des „Reuterschen Büros“ einen Gesetzentwurf angenommen, lau dessen Frankreich und anderen Ländern Vergütung für jeden durch Maßnahme des amerikanischen Militärs ver⸗ ursachten Schaden zugesagt wird. Das Repräsentanten⸗ haus hat die Vorlage schon früher angenommen.

Be Verkäufen und Versteigerungen aus Beständen der Heeres⸗ und Marine⸗ berwattung kann die Jahlung vorzugs⸗ beise durch Hingabe von Kriegsanleihe geleistet werden. Käufer, welche die Bezahlung in Kriegsanleihe anbieien, werden bei sonst gleichen G eboten in erster Linie berück⸗

sichtigt.

Die Vorschrift zur Bevorzugung der Kriegsanleihe gegenüber der Annahme baren Geldes erstreckt sich auf alles, was zur Abgabe an die Bevölkerung frei wird, also insbesonder auf Pferde, Fahrzeuge und Geschirre; Felobahngerät Noiorlokomotiven und Kraftfahrzeuge nebst

Eisen, Siahl und andere Metalle; materjal; Webstoffe und Rohstoffe aller Art. Die Kriegeanleis

Zubehör; Futter⸗

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tel und sonstige Vorräte; land wirt⸗ schaftliche Maschinen und Geräte sowie

xarru e.

Werkzeug; Fabrikeinrichtunge

arnnαερturt arens

den zugehörigen Maschinen und G⸗ Holz und son

wird zum vollen Nennbetrage angerechnet und bis zur Höhe

Kauf⸗ oder JZuschlagspreises in ZJahlung genommen. Als Krie⸗ anleihe in diesem Sinne schreibungen des Reichs ohne Anterschied sowie die seit der 6. An⸗ leihe ausgegebenen 4 ½ %igen auslosbaren Schatzanweisungen.

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gelten sämtsiche 5 5% igen Schuldver⸗