zeichneten Gegenstände noch im Besitze des Steuerpflichtigen find. Ist die Anlage in ausländischem Grund⸗ oder Betriebsvermöogen rfolgt, so verringert sich die Hinzurechnung um den Betrag einer nachweislich eingetretenen erheblichen Wertminderung.
§ 6. Der Bundesrat erläßt nähere Bestimmungen darüber, in welcher Art Sicherbeit zu leisten, wie sie zu verwalten, in welcher Höͤhe sie zu verzinsen ist und in welcher Reihenfolge sie fuͤr Reichs⸗ und bundesstaatliche Steuern haftet. Fällig werdende Zinsen sind auszuzahlen. 1 .
§ 7. Die Feststellung, Anforderung und Annahme der Sicher⸗ heit erfolgt durch die für die Veranlagung und Erbebung der Besitz⸗ steuer (Besitzsteuergesetz vom 3. Juli 1913) zuständigen Behörden.
Die Landesregierung kann die Annahme der Sicherheit anderen Behörden übertragen.
§ 8. Der Steuerpflichtige bat mindestens einen Monat vor der Aufgabe des dauernden Aufenthalts im Inland dem für den Ort seines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts zuständigen Besitz⸗ steueramt als Steuerbehörde von der beab
sichtigten Aufgabe des Auf⸗ enthalts Anzeige zu erstatten und eine Vermögenserklärung beizufügen, die unter der Versicherung abzugeben ist, daß die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht sind. In besonderen Fällen kann von der Innehaltung dieser Frist abgesehen werden. “
Diese Vorschrift gilt auch für den gesetzlichen Vertreter hinsicht⸗ lich des seiner Verwaltung unterliegenden Vermögens des Vertretenen, wenn der Vertretene den dauernden Aufenthalt im Inland auf⸗ geben will. “
§ 9. Die Steuerbehörde prüft die Angaben des Steuerpflichtigen. Ergibt sich, daß eine Sicherbeit nicht zu leisten ist, so macht sie dem Steuerpflschtigen hiervon unverzüglich Mitteilung. Andernfalls stellt sie nach Vornahme der etwa erforderlichen Ermittelungen den Betrag der Sicherbeit fest.
§ 10. Die Steuerbehörde stellt die Sicherheit auch fest, wenn
1. der Steuerpflichtige seinen dauernden Aufenthalt im Inland aufgegeben hat, ohne die nach § 8 vorgeschriebenen Erklärungen ab⸗ gegeben zu haben, 18
2. Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Steuerpflichtige seinen dauernden Aufenthalt im Inland aufgebe und sich der Verpflichtung zur Leistung der Sicherheit entziehen will.
§ 11. Der Betrag der geschuldeten Sicherheit wird dem Steuer⸗ pflichtigen von der Steuerbehörde durch einen Bescheid mitgeteilt. Der Bescheid enthält eine Belehrung über die zulässigen Rechtsmittel und eine Anweisung zur Leistung der Sicherheit innerhalb der gesetz⸗ lichen Frist. 8
§ 12. Gegen den Bescheid sind die Rechtsmittel zuläsig, die dem Steuerpflichtigen gegen die Heranziehung zur Besitzsteuer zustehen.
§ 13. Durch die Einlegung eines Rechtsmittels wird die Ver⸗ pflichtung zur Leistung der Sicherheit nicht aufgehalten.
§ 14. Die Sicherheit ist binnen einer Woche nach Zustellung des Zelcheidch zu leisten. Die oberste Landesfinanzbehörde kann diese Frist verlaängern, jedoch nicht über die Dauer eines Monats hinaus.
Die Steuerbehörde ist berechtigt, nach naͤherer Bestimmung des Bundesrats die Sicherheit nach den für die Einziehung öffenrtlicher Abgaben geltenden Vorschriften beizutreiben und das im Inland be⸗ findliche Vermögen des Steuerpflichtigen mit Beschlag zu belegen.
§ 15. Hat der Steuerpflichtige vor der Aufgabe des dauernden Aufenthalts im Inland keine Sicherheit geleistet oder entzieht er sich der inländischen Steuerpflicht und hat auch die zwangsweise Bei⸗ treibung (§ 14 Abs. 2) zu einer vollständigen Befriedigung nicht ge⸗ füͤhrt, oder ist anzunchmen, daß sie zu einer solchen nicht führen würde, so haften für die Sicherheit und die Steuern die Empfänger von Schenkungen oder sonstigen ohne entsprechende Ge enleistung gemachten Zuwendungen, die seit dem 1. März 1918 erfelge sind. Umfang und Geltendmachung der Haftung jichten sich nach den Vor⸗ schriften des Gesetzes, betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens, in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Mai 1898 (Neichs⸗Gesetzbl .709). Ausgenommen von der Haftung sind übliche Gelegenbeitsgeschenke und Zuwendungen im Gesamtwert von nicht mehr als dreitausend Mark.
§ 16 Die Ausstellung von Pässen, Heimatscheinen, sonstigen Reisepapieren oder standesamtlichen Urkunden ist zu versagen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, daß der Steuer⸗ pflichtige sich der Erfüllung der nach diesem Gesetze begründeten Verpflichtungen entziehen will. § 17. Behörden des Reichs, der Bundesstaaten und der Ge⸗ meinden (Gemeindeverbände), die von der Absicht eines Steuer⸗ pflichtigen, seinen dauernden Aufenthalt im Inland aufzugeben, und von Tatsachen Kenntnis erhalten, die die Annahme rechtfertigen, daß er sich den nach den §§ 1, 4 begründeten Verpflichtungen entziehen vill, haben hiervon unverzüglich der zuständigen Steuerbehörde Mit⸗ eilung zu machen.
§ 18. Hat der Steuerpflichtige seinen dauernden Aufenthalt im Inland aufgegeben, so ist er gehalten, eine im Inland wohnende Person zum Empfange der für ihn bestimmten Schriftstücke zu bevoll⸗ mächtigen. Ist die Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten unterblieben, so gilt die Zustellung eines Schriftstücks mit der Auf⸗ gabe zur Post als bewirkt, selbst wenn die Sendung als unbestellbar zurückkommt.
§ 19. Die oberste Landesfinanzbehörde kann die Frist, bis zu der die Einzelbeträge der nach § 1 geschuldeten Steuern fällig werden, verlängern. Werden die Steuern nicht rechtzeitig entrichtet, so ver⸗ fällt ein entsprechender Teil der Sicherheit.
§ 20. Die Vorschrift des § 1 gilt nicht für
1. Personen, die sich in ihrer Eigenschaft als öffentliche Beamte im Ausland aufhalten,
1 2. Personen, deren Vermögen nicht dreißigtausend Mark über⸗ steigt,
3. Auslandsdeutsche. Als Auslandsdeutsche gelten Personen, die vor dem Kriege ihren Wohnsitz oder S Aufenthalt im Ausland hatten, ohne einen Wohnsitz im Inland zu haben, und sich entweder bei Ausbruch des Krieges vorübergehend im In⸗ land aufhtelten oder während des Krieges ins Inland ge⸗ kommen sind und spätestens ein Jahr nach Beendigung des Krieges mit allen Großmächten ins Ausland zurtcksehren,
4. Personen, die ihren dauernden Aufenthalt in ein deutsches Schutzgebicet verlegen,
5. Personen, die erst nach Beendigung des Krieges mit allen Großmaäͤchten ihren dauernden Aufenthalt im Inland genommen haben.
Jedoch haben auch diese Personen die nach § S vorgeschriebene Anzeige zu erstatten; die in Nr. 2 genannten Personen haben auch eine Vermögenserklärung (§ 8) beizufügen.
§ 21. Auf Antrag erfolgt eine Freistellung von der nach § 1 begründeten Vervpflichtung, wenn die Auswanderung im deutschen Interesse liegt. Die Freistellung kann zunächst für einen kürzeren als den fünfjährigen Zeitraum erfolgen; eine Verpflichtung zur Sicher⸗ heitsleistung besteht in diesem Falle nicht.
Die Landesregierung bestimmt die Behörden, die über den Antrag zu entscheiden haben, und die zulässigen Rechtsmittel. Die Reichs⸗ bevollmächtigten für Zölle und Steuern sind zur Einlegung von bE befugt und in jedem Rechtszug vor der Enrscheidung zu hören.
§ 22. Wer als Steuerpflichtiger seinen dauernden Aufenthalt im Inland aufgibt, ohne die im § 8 vorgeschriebene Anzeige zu erstatten oder die ihm nach § 4 obliegende Verpflichtung zur Sicher⸗ bkeitsleistung zu erfüllen, wird wegen Steuerflucht mit Gefängnis nicht unter drei Monaten und mit Verlust der bürgerlichen Ehren⸗ rechte bestraft; daneben ist auf eine Geldstrafe bis zu einhundert⸗ tausend Mark zu erkennen.
Die gleiche Strafe rrifft den gesetzlichen Verlreter des Steuer⸗ pflichtigen, wenn er, ohne die im § 8 vorgeschriebene Anzeige zu er⸗ statten oder die ihm nach § 4 obliegende Verpflichtung zur Sicher⸗ heitsleistung zu erfüllen, dazu mitwirkt, daß der Steuerpflichtige seinen dauernden Aufenthalt im Inland aufgibt. —
Der Versuch ist strafbar. “ “
dann
*) Obh Staatssekretäre,—
Die Verurteilung ist auf Kosten des Verurteilten öffentlich he⸗ kanntzumachen. Die Art der Bekanntmachung sowie die Frist, inner⸗ halb der sie zu erfolgen bat, ist im Urteil zu bestimmen.
Ist der Beschuldigte abwesend (§ 318 der Strafprozeßordnurg), so kann gegen ihn nach Maßgabe der §5 320 bis 326 der Straf⸗ prozeßordnung verhandelt werden. Dies gilt auch für das Verfahren vor den Militärgerichten.
§ 23. Angehörige des Deutschen Reichs, die nach Maßgabe des § 22 rechtskrättig verurteilt sind, können ihrer Staatsangehörigkeit durch Beschluß der Zentralbebörde ihres Heimatstaats verlustig er⸗ klärt werden. Gehören sie mehreren Bundesstaaten an, so verlieren sie durch den Beschluß die Staatsangehörigkeit in allen Bundes⸗ staaten.
Der Verlust der Staatsangehörigkeit erstreckt sich zugleich auf die Ebefrau, sofern sie nicht dauernd von ihrem Ehemanne getrennt lebt, und auf dieienigen Kinder, deren gesetzliche Vertretung dem Ausgeschiedenen kraft elterlicher Gewalt zusteht. Ausgenommen sind die Töchter, die verheiratet sind oder verheiratet gewesen sind.
§ 24. Die Landespolizeibehörden sind befugt, Personen, welche
gemäß § 23 die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, sowie die im § 1 Abs. 2 genannten Personen, welche rechtskräftig wegen Steuerflucht verurteilt sind, aus dem Reichsgebiete zu verweisen. 8 25. Werden die hinterzogenen Steuerbeträge nebst Zinsen in Höhe von fuüͤnf vom Hundert vom Fälligkeitstage ab gezahlt und die geschuldete Sicherheit geleistet, bevor eine zwangsweise Beitreibung stattgefunden hat, so tritt Straffreiheit für Täter und Teilnehmer ein; ist eine Verurteilung bereits erfolgt, so unterbleibt die weitere Vollstreckung. Stellen in folchem Falle Personen, die gemäß § 23 die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, Antrag auf Wieder⸗ einbürgerung, so darf die Genehmigung aus Gründen, die mit der Hinterziehung im Zusammenhange steben, nicht versagt werden.
§ 26. Hat in den Fällen des § 22 Abs. 1, 2 nachweislich der Steuerpflichtige oder der gesetzliche Vertreter des Steuerpflichtigen nicht in der Absicht gehandelt, sich oder den von ihm vertretenen Steuerpflichtigen der Steuerpflicht zu entziehen, so tritt Geldstrafe bis zu zwanzigtausend Mark ein.
Ebenso wird bestraft, wer als Steuerpflichtiger oder gesetzlicher Vertreter des Steuerpflichtigen die ihm nach § 8 obliegende Ver⸗ mögenserklärung innerhalb der vorgeschriebenen Frist nicht abgibt oder wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben macht.
Die Vorschriften des § 22 Abs. 3, 5, des § 25 Satz 1 finden entsprechende Anwendung.
§ 27. Die Einziehung der Sicherheit oder der Steuern erfolgt unabbängig von der Bestrafung.
§ 28. Eine Ordnungsstrafe bis zu fünftausend Mark tritt ein bei Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Gesetzes oder die zu seiner Ausführung ergangenen Bestimmungen, die im Gesetze mit keiner besonderen Strafe bedroht sind.
§ 29. Die oberste Landesfinanzbchörde ist befugt, von der Ver⸗ pflichtung zur Sicherheitsleistung ganz oder teilweise zu befreien.
Deutscher Reichstag. 147. Sitzung von Mittwoch, den 17. April, Nachmittags 3 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphen⸗Büro.)
Am Bundesratstisch: der Staatssekretär des Reichspost⸗ amts Rüdlin.
Erster Vizepräsident Dr. Paasche eröffnet die Sitzung um 31 ¼ Uhr.
Das Haus tritt in die zwe ite Beratung des Gesetz⸗ entwurfs, betreffend die Feststellun g des Reichs⸗ haushaltsplans für das Rechnungsjahr
918, ein.
Die Spezialberatung beginnt mit dem Haushalt der Reichspost⸗ und Telegraphenverwaltung. Der Haushaltsausschuß beantragt, die ihm überwiesen
gewesenen Teile dieses Haushalts unverändert zu bewilligen, daneben aber den Entwurf einer fünften Ergänzung des Be⸗ soldungsgesetzes anzunehmen, wonach in der EE1“ nung von 1916 in Klasse 11a und 11b die Gehaltssätze er⸗ höht werden, auch in den Klassen 48, 52, 57 eine Reihe von Aenderungen im Sinne einer Verbesserung der Bezüge der betreffenden Beamtenkategorien eintreten soll, ferner das Be⸗ soldungsdienstalter so geregelt wird, daß durch die Neuordnung etwa entstehende Härten vermieden werden.
“ vorgesch agene Novelle soll zum 1. April 1918 in Kraft treten. (Der Ausschußvorschlag datiert vom 6. März.)
Berichterstatter Meyer⸗Herford (nl.): Der Staatssekretär erklärte im Ausschusse, daß der Bundesrat während des Krieges keine Aenderung der Besoldungsordnung vornehmen könne. Der Ausschuß glaubte dieser Auffassung jedoch nicht bei⸗ treten zu können. Wir hoffen, daß das Haus unseren Initiativ⸗ esetzentwurf einstimmig annehmen und daß auch der Bundesrat seine Bedenken zurückstellen wird. Im Ausschuß wurde anerkannt, und ich glaube, dies auch im Namen des Hauses aussprechen zu können, daß der gesamten Beamtenschaft Dank und Anerkennung für ihre vor⸗ züglichen Leistungen während der Kriegszeit gebührt. Jeder hat seine ganze Kraft aufgeboten, um dem Vaterlande zu dienen. (Beifall.) Redner gibt darauf eine erschöpfende Uebersicht über die Leistungen der Postbehörden im Kriege und weist dabei auf den großen Umfang der Feldpostsendun en und des Postverkehrs mit der übergroßen Ge⸗ fangenenzahl hin. Aus den Erfahrungen des letzten Winters gewann man die Erkenntnis, daß es für die Zukunft nötig sein wird, die Tele⸗ phon⸗ und Telegraphenleitungen als Kabel zu legen. Hoffentlich sieht der nächste Etat hier die ersten Summen vor. Mit Freuden wurde auch davon Kenntnis genommen, daß die Postbehörde sich die Anstellung von Kriegsbeschädigten angelegen sein läßt. Bis jetzt sind schon an 11 200 Kriegsbeschäbigte angestellt. Ebenso ist die Bereitwilligkeit der Postbehörden anzuerkennen, Kriegerwitwen in den Postdienst einzustellen. Der Staatssekretär erkannte dabei gleichzeitig an, daß die Frauen in einzelnen Zweigen überhaupt sehr nützliche Ar⸗ beit während des Krieges geleistet haben. Es wird beabsichtigt, namentlich in den großen Städten, den Kraftwagen stärker als bisher zu verwenden. Auch die Straßenbahn muß in Zukunft für den Post⸗ betrieb benutzt i. n. Die Hälfte des ganzen Beamtenpersonals steht zurzeit im Felde. 11 833 haben bereits den Heldentod erlitten. Derer gedenken wir, die die Hingebung für das Vaterland mit dem Tode bezahlt haben. Mögen Unsere Postbeamten mit dem Schwerte in der Hand dem Feinde gegenüberstehen oder in der Feldpost die Müh⸗ sale des Krieges teilen, alle beseelt sie, wie die in der Heimat befind⸗ lichen, die dort den aufregenden inneren Dienst aufrecht erhalten, das Gefühl, in der Pflichttreue wettzneifern. Die Verwaltung teuert einen guten Kurs, indem sie bestrebt ist, den Verkehr zu fördern und für die Beamtenschaft wohlwollend zu sorgen. Dabei faird es ihr stets an dem Beifall des Reichstages nicht fehlen. (Bei⸗ fall.
Staatssekretär des Reichspostamts Rüdlin:⸗
Meine Herren! Ihr Herr Berichterstatter hat bereits in so aus⸗ führlicher Weise die Verhältnisse beim Reichspostetat bereuchtet, daß ich seinen Ausführungen nur wenig hinzuzufügen habe. Trotzdem
ne Gewähr, mit Ausnahme der Reden der Minister und
—x=egeTnegnSea h,aaassnne.ö A.. ——
yk“ 1“ itte ich Sie, mir zu gestatten, dem ersten Haushalt den ¹ vorzulegen die Ehre habe, einige Worte mit auf gnn id Vüne
Der Haushalt ist ja nicht wie die der Friedensjabre auf dem Durchschnitt der letzt aufgebaut, sondern es sind lediglich die Zahle drei 2 Friedensjahres 1914 wieder aufgenommen . letzten Aenderungen an diesen Zahlen nur da vorgenommen 8 oder dringende dienstliche Bedürfnisse uns dazu nötigten Ve Zeitablauf die Verhältnisse verändert hatte. Diese Aenban wo der treffen in erster Linie, wie der Herr Berichterstatter schon anben ke hat, die persönlichen Titel. Sie betreffen aber auch zun Keftir sachlichen Titel und da insbesondere den Titel des Peünarl. den Titel 49, der mit 1,1 Million mehr eingesetzt ist wie; jahre. Der nächstböhere Mehransatz befindet sich 1 8 Ver⸗ Mieten, wo 200 000 ℳ mehr wie im Vorjahre 88, Insgesamt beträgt die Summe der fortdauernde 7,9 Millionen Me mehr wie im Vorjahre. Die Summe der ei maligen Ausgaben ist nur um eine balbe Million böher alg. 7 Es sind bei den einmaligen Ausgaben nur die allerdringendst 1 wendigen Bauten vorgesehen worden. Von der Gesamtsunne 16 19,8 Millionen, die wir bei den einmaligen Ausgaben aug 27 haben, entfallen allein 15,2 Millionen auf die und Verzinsung der für veis aufgewendeten Mittel. Es bleiben also für Bauten und Artiufe in 4,6 Millionen Mark, also ein äußerst geringer Betrag. G
Bei den Titeln über die Betriebskosten im Bereich der Ti⸗ graphie sind gleichfalls nur Mittel in derselben Höhe vorgesehen ni 1917. Da infolge der Uebertragbarkeit des Titels 50 hierbei noch aus frülenn Jahren ein Rest von 20,2 Millionen zur Verfügung steht, so glausen d auch mit den im Etat ausgeworfenen Mitteln von 3,7 Mil 16 auskommen zu können, um die notwendigsten Ausgaben für die Unterbal der Apparate und der technischen Betriebseinrichtungen zu bestreite zumal ja, wie der Herr Berichterstatter schon ausgeführt hat, vege des Rohstoffmangels doch nicht daran zu denken ist, daß wir in inem namhaften Umfange an Neuherstellungen her Bei der Telegraphie werden Neuherstellungen in größerem Unfange nur vorzunehmen sein, wenn es im Interesse der Landesverteidiagmne unbedingt notwendig ist; dieser Grundsatz beherrscht überhauxt den gesamte Tätigkeit beim Bau und Betrieb, und er setzt die Aus⸗ gaben gegenüber den letzten Friedensjahren vesentlich herab. Dies gilt auch fuͤr die einmaligen Ausgaben des ordentlichm Haushalts bezüglich der Herstellung eines großen unterirdischen Fem kabels nach dem Westen, wozu ebenfalls die Mittel aus dem Vor⸗ jahre noch uns zur Verfügung stehen, so daß wir auch bei diesen Titel nichts anzufordern haben.
Dagegen sind die Ausgaben bei Titel 52 — Arhbeiten zum Ben und zur Unterhaltung der Telegraphenlinien — erheblich angeschwolln und erreichen ungefähr die Zahl des Jahrcs 1913, obgleich die Zehl der Telegraphenarbeiter um 33 ⅛ vH der Zahl vor dem Kriege herabe gegangen ist.
Wie ich schon erwähnt habe, hat sich die Aenderung der perstr lichen Ausgaben notwendig gemacht. Mit Rücksicht auf den Kre haben wir, wie den Herren bekannt ist, 1915 und 1916 von da Vermehrung der planmäßigen Stellen abgesehen. Hätte der Krieg nur eine kürzere Dauer gehabt, so hätte man sich damit abüinden müssen, wenngleich die Anstellungsverhältnisse der Beamten dur diese Nichteinstellung neuer Stellen erheblich beeinträchtigt nerm sind. Bei der längeren Dauer des Krieges erschien es nicht angängig auf diesem Wege weiter fortzugehen. Wir glaubten deshalb, nee schon im Haushalt für 1917, mit einer Vermehrung der Etelln vorgehen zu müssen. Es ist die Vermehrung aber nur eine geringe und ich möchte dringend bitten, sie zu becwilligen. Vn haben 1917 14 314 und 1918, für das kommende Hausbaltszabr 12 632 neue planmaͤtzige Stellen vorgesehen, das sind im gmm 26 946 Stellen. Wenn man diese Stellen auf die Jabre ll bis 18 verteilt, auf die sie ihrer Natur nach entfallen, so erzibt de für jedes Jahr eine Stellenzahl von 6740, das sind weniger, als in den Jahren vorhber, von denen das Iaht lal 7569 und das Jahr 1914 9991 neue Stellen brachten.
Wie sich die neu angeforderten Stellen auf die einzelnen Beamten klassen verteilen, hat der Herr Berichterstatter bereits zahlenmä — dargetan. Er hat auch dargetan, daß wir besonders di Schafin klasse herausgehoben haben. Die Schaffnerklasse soll nunnact 5025 neue Stellen bekommen, während die Landbriefträger, klasse nur 600 bekommen soll. Diese besondere Herau⸗ hebung der Schaffnerklasse hat ihren Grund darin, 1 die Anstellungsverhältnisse gerade bei dieser noch besondan ungünstig waren. Die Wartezeit betrug bei den Schaffnern bür 15 Jahre, während die Landbriefträger bisher mit 9un Jaren ae gestellt wurden. Wenn jetzt die neuen Stellen bewilligt wanden wird die Wartezeit bei den Schaffnern nur 13 ⅛ Jahre, b. Landbriefträgern 9 ¼ Jahre betragen. Es ist also nicht 8 wenn der Herr Berichterstatter sagte, daß durch diese neuen Siene die Anstellungsverhältnisse nicht verbessert, sondern nur n üt schlechtert werden. Sie werden tatsächlich bei diesen Klassen ni unwesentlich verbessert werden.
Die vorgenommene Vermehrung hält sich in den unbedingt 9 wendigen Grenzen. Sie belastet den Etat mit einer L von etwa 5 Millionen; denn den Kosten für “ stehen erhebliche Ersparnisse bei den Titeln für Hilfsleistungen an⸗ über, da ja nicht die Kopfzahl vermehrt werden soll, sondern! Zahl der planmäßigen Stellen.
Das Ziel, Arbeiten, für die eine geringere reicht, an Beamte mit geringerem Rang übertragen, wird planmaͤßig weiter verfolgt 9 den höheren Beamten sind die Stellen sür 18 fit postpraktikanten seit 1. April d. J. verschwunden, die ftth 1n die Postinspektoren werden bet ihrem Wegfall umgewane s, —- zwar in Stellen für Betriebsaufsichtsbeamte, wäͤhrend dieer sind⸗ der Oberpostpraktikanten in Oberpostsekretärstellen “ Frs Diese Maßnahmen werden der Laufbahn der späteren . sie vij beamten zugute kommen, für die gegenwärtigen Beamten 1 keinem Belang. ven im würschn
Daß die Anstellungsverhälenisse der höheren Beamten n⸗ de, ab b „ Gruͤnd. übrig lassen, ist dem hohen Hause bekannt, ebenso die nc meine- denen dieser Zustand eingetreten ist. Es ist Frrert nitch s Sorge, wie man diesen Verbältnissen abhelfen kann. den Juliuir⸗ ed auch nicht, daß man sagt: wir genehmigen einfach
den Weg fr uͤberen
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üntrag, den der Haushaltkausschuß eingebracht hat. Bezüglich der Gebaltsfrage ware da wohl die Sache erledigt, aber nicht Hinsichtlich der Beschäftigungsfrage. Es ist nicht das Gebalt allein, über das die höheren Beamien klagen. (Gegen⸗ stand ihrer Klage 4 ist auch die Art der Beschäftigung, nämlich, daß sie sehr alt werden, bevor sie Endstellen bekommen, und daß sie noch in einem verhältnismäßig hohen Lebensjahr den Dienst der Bezicks⸗ oder der Ortsaufsichtsbeamten versehen müssen, der eine sehr rege Tätigkeit erfordert und für den das Lebensalter doch von einem erheblichen Einfluß ist.
Die Vereinfachungen werden planmäßig weiter fortgeführt werden, wofür die Erfahrungen des Krieges manchen Fingerzeig gegeben haben, der hoffentlich auch in Friedenszeiten von Nutzen sein wird.
Der Haushaltsplan schliest ab mit einem Ueberschuß von 103 Millionen Mark. Daß diese Zahl der Wirklichkeit nicht ent⸗ sprechen wird, ist klar; denn es sind im großen und ganzen die Zahlen, die sich 1914, vor dem Kriege, ergeben haben. Wie werden sich aber die tatsächlichen Verhältnisse in den kommenden Jahren gestalten? Wir hatten, wenn ich auf die Zahlen, die der Herr Berichterstatter anführte, zurückkommen darf, im Jahre 1914 eine Solleinnahme von 881,3 Millionen, dem eine Isteinnahme von nur 745,3 Millionen gegenüberstand. Die Ausgaben überstiegen damals mit 753,3 Mil⸗ Uonen das Soll um 3,8 Millionen. Das Gesamtergebnis war ein Ausfall von 139,8 Millionen gegenüber dem Etatsansatz. 1915, das erste volle Kriegsjahr, hatte cine Einnahme von 741,0 Millionen, also noch 4 Millionen weniger wie 1914, während die Aus⸗ gaben 749 Millionen betrugen, also wiederum ein Ausfall, 1916 brachte in Einnahme 838,5 Millionen, in Ausgabe 790,8 Millionen, wobei aber zu berücksichtigen ist, daß in der Ein⸗ nahme bereits ein Betrag non 77,7 Millionen steckt, der auf die Reichsabgabe entfällt. 1917, für das die Endzahlen noch nicht vor⸗ liegen, aber ziemlich sicher geschätzt werden können, wird eine Einnahme einschließlich der Reichsabgabe von 960 Millionen, ohne dieselbe von 835 Millionen bringen, während die Ausgaben etwa 900 Millionen betragen. Bei Ausscheidung der Reichsabgabe zeigt also 1917 gegenüber 1916 einen Einnahmezuwachs von 75 Millionen. Es ist damit der Stand des letzten Friedens⸗ jahres 1913, das 833 Millionen brachte, um ein Geringes über⸗ schritten. Leider wird das Ergebnis des Jahres 1917 und damit das Gesamtbild erheblich beeinträchtigt durch das gewaltige An⸗ schwellen der Ausgaben, die im Jahre 1917 die Einnahmen noch um 65 Millionen übersteigen werden. Hierbei ist einerseits zu berück⸗ sichtigen, daß in dem Ausgabebetrag, den ich vorhin nannte, noch etwa 35 Millionen stecken, die als sogenannte Kriegsausgaben später dem Postfonds wieder erstattet werden, daß aber anderseits darin noch nicht enthalten sind rund 140 Millionen, die für Kriegsteuerungs⸗ zulagen der Beamten gezahlt sind und die bei dem außerordentlichen Haushalt der Finanzverwaltung verrechnet werden.
Die an sich erfreuliche Steigerung des Jahres 1917 entfällt in der Hauptsache auf die Zunahme im Paket⸗, Postscheck⸗ und Fernsprechverkehr. Insbesondere der Poftscheckverkehr hat sehr gute Ergebnisse gezeitgt. Der Herr Berichterstatter hat die Zahlen schon genannt. Gegenüber einem Soll von 22,8 Millionen Mark wird das Jahr 1917 uns 35,5 Millionen bringen, und für 1918, wo wir diefelbe Zahl ins Soll eingestellt haben, erboffen wir einen noch erheblich höheren Betrag. Wenn es auch nicht der Zweck des Post⸗ scheckwesens ist, große Einnahmen der Post zuzuführen, so ist in der jezigen Zeit immerhin die Einnahme mitzunehmen.
Die Reichsabgabe wird für das Jahr 1917 125 Millionen betragen. Wenn sie trotz gleicher Einnahmen wie das Jahr 1913 nicht den Betrag erbringt, der nach den Grundlagen des Jahres 1913 kei Einbringung des Gesetzes betreffend die Reichsabgabe geschätzt worden ist, erklärt sich dies zweifellos dadurch, daß die große Zahl von Feldpostsendungen, auch soweit sie gebührenpflichtig sind, mit der Steuer nicht belastet ist.
Das Anwachsen der Ausgaben zeigt sich bei den verschiedensten Titeln, besonders bei den Kosten für die Hilfskräfte. Ich will die
nicht wiederholen, da sie der Herr Berichterstatter schon an⸗ ührt hat. Ich will nur kurz sagen, daß 112 000 Beamte, Unter⸗ zunte und Arbeiter von einem Gesamtbestande von 220 000 ein⸗ gearbeiteten Kräften im Felde stehen und daß für alle diese Leute Ausbelfer eintreten mußten und darüber hinaus noch mehr Aushelfer nötig waren, weil die Arbeit außerordentlich ge⸗ rachsen ist. Ferner wurden die Ausgaben von den Löhnen beeinflußt, die während der Kriegszeit ganz erheblich erhöht worden sind, ebenso von den Teuerungszulagen, die den im Arbeiterverhältnis beschäftigten Personal in großen Summen gegeben vorden sind. Schließlich sind die Ausgaben gestiegen durch die Materialpreise, die sich vervielfältigt haben, und nicht zum geringsten durch die großen Aufwendungen für das Fuhrwesen und namentlich durch die großen Unterstützungen, die wir, wie auch schon vom Herrn Berichterstatter hervorgehoben worden ist, den Posthaltern haben fahlen müssen, damit sie ihren Betrieb im Interesse des Reichspost⸗ wesens beibehalten haben. „ Wie sich die tatsächlichen Verhältnisse fär 1918 gestalten werden, sst schwer zu sagen. Bei der erfreulichen Verkehrssteigerung, die sich 8 1917 ergeben hat, wird unter Berücksichtigung der bereits ge⸗ sütigten Abschlüsse, die das Wirtschaftsleben günstig beeinflussen müssen, mit einer weiteren nicht unerheblichen Steigerung gerechnet werden können. Hinsichtlich der Ausgaben wird davon ausgegangen nerden müssen, daß die Verhältnisse für 1917 auch 1918 noch maß⸗ gebend sind. Die Reichspostverwaltung hat für die Postversorgung der im Aen sehenden Truppen ganz erhebliche Aufwendungen zu machen. daß “ hat die Zahlen bereits ausführlich dargelegt, .““ darauf eingehen will. Die Leistungen, die die anterschäten efatsächlich auf diesem Gebiete vollbringt, darf man Uicht poft 8 den. Die große Zahl Pakete und der sonstigen Nachrichten⸗ vadnrch G Berichterstatter angeführt hat, zu befördern, 1 und die man in großem Umfange Postsondertüge Nit der 88 itärurlauberzüge für Postbefoͤrderungszwecke mitbenutzte. sumer sees Dauer des Krieges gestaltet sich der ““ n8 infolge der schon erwähnten Einstellung ghat tg viel Män 5 genügend eingearbeiteten Personals, 88 durch nn ben Poft Lervorgerufenen Einschränkungen in dem Postfuörwesen⸗ ds Einengifa orten und Paketbestellfahrten, infolge der Einschränkung bahnbetriebs, der Beschaffungsschwierigkeiten, des Mangels
Zahlen
n 9 22 v—, hK g. 9„ gterialien usw. Dazu kommt, daß außer den großen Aufwen⸗
dungen und Lasten für Feldpost und für Gefangenenpost auch in der Heimat sich auf vielen Gebieten, namentlich auf dem Gebiete des Paketversands, der Fernsprecherei und auch in der Telegraphie eine ganz erhebliche Mehrinanspruchnahme der Post während des Krieges geltend gemacht hat, und es ist erkläclich, daß die Post nicht immer imstande gewesen ist, diesen Anforderungen so zu genügen, wie es im Frieden mit Recht haͤtte gefordert werden müssen.
Es war auch nötig, eine Menge geschäftlicher Vereinfachungen einzuführen, die zwar zum großen Teil nach außen nicht in die Er⸗ scheinung treten, zum Teil aber auch das Publikum berühren und von ihm, wie es nicht anders zu erwarten ist, nicht freudig auf⸗ genommen worden sind, wie beispielsweise die Einstellung der Paket⸗ bestellung an manchen Orten, die Beseitigung der eingeschriebenen Pakete, die Einschränkung des Bestelldienstes in manchen Staͤdten und auch auf dem Lande. Manches hat sich das Publikum aufbürden
lassen müssen. Diese Beschränkungen sind von der Post; immer nur
nach langwierigen Erwägungen eingeführt worden, und im Angenblick
ist es leider noch nicht möglich, sie zu beseitigen.
Zur Beschleunigung und Verbesserung des Betriebs ist es, wie der Herr Berichterstatter auch schon erwähnt hat, in großem Umfange möglich gewesen, in größeren Städten die Straßenbahn heranzuziehen. Die Ergebnisse, die wir damit erzielt haben, sind überaus günstig, weshalb wir uns mit dem Gedanken tragen, diese Beförderung auch nach dem Kriege beizubehalten, was um so notwendiger sein wird, als ja in dieser Inanspruchnahme der Straßenbahnen ganz erhebliche Werte angelegt worden sind. Daneben soll in großem Umfang der Autoverkehr nach dem Kriege gepflegt werden, wofür der Haushalts⸗ plan bereits die ersten Mittel vorsieht.
Bei der Telegraphie sind außer den eben erwähnten Schwierig⸗ keiten uns noch im letzten Jahr hinderlich gewesen die schweren Schneestürme und die großen Rauhreifbildungen des letzten Winters, die uns Schäden zugefügt haben, wie wir sie seit Jahren nicht kannten. Diese Schäden haben dazu geführt, daß oberirdische Strecken niedergebrochen sind und daß langandauernde Störungen im Fern⸗ sprechverkehr eintraten. Sie zu beseitigen, war nur möglich durch Heranziehen aller verfügbaren und zurzeit sehr geschwächten Kräfte, deren ausharrende Arbeit bei schwierigem Wetter und bei ungünstigen Unterkunftsverhältnissen nur mit Dank anerkannt werden kann, und durch Heranziehung von Militärpersonen, die uns mit ihrer Unterstützung hilfreich zur Seite gestanden haben. Diese Vorgänge zeigen aber auch wieder erneut, daß unsere oberirdischen Leitungen doch ein wunder Punkt sind, und daß wir nach dem Kriege uns energisch mit der Frage befassen müssen, wenigstens die großen durchgehenden Strecken mehr zu bekabeln, als das bisher der Fall ist.
Was die Organisation der Reichspostverwaltung anbetrifft, wenn ich darauf mit ein vpaar Worten eingehen darf, so halte ich nach den Erfahrungen während der verhältnismäßig kurzen Zeit meiner Amts⸗ führung den organischen Ausbau der Zentralinstanz, der Provinzial⸗ behörden und der Lokalbehörden für das richtige. Diese Bildung ist sachgemäß, einfach und durchsichtig. Meine Herren, die Reichspostverwaltung enthält eine Instanz weniger als die preußische Staatseisenbahnverwaltung, was immerhin beachtenswert ist. Meine Aufgabe wird aber sein, wenn auch diese Organisation an sich richtig ist, weiter darauf zu achten, ob der Umfang und Geschäftskreis der einzelnen Behörden zweckmäßig abgegrenzt ist, ob die Besetzung der Dienststellen teils mit höheren, teils mit mittleren Beamten das Richtige trifft und namentlich ob im Rahmen der Organisation die Dienstgeschäfte vereinfacht werden können und ob für die einzelne Tätigkeit nicht höher bezahltes Personal verwendet wird als nötig. Das ist nichts Neues, das hat mein Amtsvorgänger schon ebenso getan; aber es wird nach dem Kriege von neuem daran herangegangen werden können, zumal wir während des Krieges viele Er⸗ fahrungen gesammelt haben, von denen, wie ich hoffe, ein guter Teil in die Friedenszeit hinübergerettet, wird. Zurzeit sind diese Beobachtungen allerdings dadurch erschwert, daß nicht überall das richtige Personal am richtigen Platze ist und daß wir augenblicklich mit Verhälinissen arbeiten, die im Frieden nicht beibehalten werden können.
Die mangelhaften Anstellungsverhältnisse der höheren Beamten sind schon erwähnt worden. Der Krieg hat uns verhindert, mit einer Maßnahme vorzugehen, die schon die Denkschrift von 1912 in Aus⸗ sicht stelte, nämlich die Umwandlung von Postämtern erster Klasse, die mit höheren Beamten besetzt sind, in Postämter zweiter Klasse, die mit mittleren Beamten besetzt sind. Würden wir das jetzt schon tun, so würden wir die Anstellungsverhältnisse der höheren Beamten noch mehr verschlechtern. iss
0g Wir müssen also mit der Maßnahme noch warken, werden sie aber nicht aus dem Auge lassen.
Eine besondere Sorge der Verwaltung während der langen Kriegsjahre war es, die Einkommensverhältnisse des Personals in ein richtiges Verhältnis zu bringen zu den verteuerten Lebensbedingungen. Wir haben uns redlich bemüht, durch Teuerungszulagen, Kriegs⸗ beihilfen und Erhöhung der Löhne dem nachzukommen. Bei den Löhnen hat sich eine ganz erhebliche Aufbesserung als notwendig erwiefen. Wir haben allgemein die Parole ausgegeben, daß die Arbeiter bei der Post an keinem Ort schlechter gestellt werden sollen als die Arbeiter anderer staatlicher Betriebe.
Neben der Regelung der Einkommensverhältnisse sind wir auch sonst bemüht gewesen, den Wünschen des Personals, soweit es mit den Zielen der Verwaltung vereinbar und in der Ktiegszeit durch⸗ führbar ist, entgegenzukommen. So ist es möglich gewesen, die lebenslängliche Anstellung der Post⸗ und Telegraphengehilfinnen seit dem 1. Januar durchzuführen, sodann die Weiterzahlung des Ein⸗ kommens an die nicht planmäßig angestellten Post⸗ und Telegraphen⸗ gehilfinnen bei Erkrankungen und damit ihre Befreiung von der Krankenversicherungspflicht, sodann die Gewährung von Erholungsurlaub an Arbeiter schon nach zwei Jahren, ferner die Einführung einer Kün⸗ digungsfrist von 14 Tagen für Aushelfer, die nur auf eintägige Kündigung standen. Ferner soll dieärztlicheUntersuchung der Telegraphenarbeiter nicht mehr vor ihrer Austellung, sondern gleich nach der Einstellung statt⸗ finden und dann auch maßgebend sein für spätere Zeit, von besonderen Ausnahmefällen abgesehen. Das Verbot des Eingehens von Wechsel⸗ schulden ist aufgehoben worden, nicht um den Beamten Wechsel⸗ schulden zu erleichtern, sondern, um ihnen die Möglichkeit zu geben, bei gewissen Vereinen und Verwaltungen, die einen Wechsel als Bürgschaft fordern, mitwirken zu koͤnnen. Die Löschung der Disziplinarstrafen nach einer gewissen Frist gilt bei der Post⸗ und Telegraphenverwaltung ebenso wie bei
altung der Dienst⸗
anderen Verwaltungen. Die⸗ 6. 1 &ur⸗
und Arbeitsverhältnisse wird Gegenstand der e sorge der Postverwaltung sein; sie ist das Korrelat für treue Pflicht⸗ erfüllung, die der Postbetrieb nicht entbehren kann, da er getragen ist von der Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit des Personalt.
Trotz großer Anforderungen hat bas Personal stets willi
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gern seine Schuldigkeit getan, wie ich gern anerkenne. T natürlich nicht aus, daß sich darunter auch einige räudige Scha befinden, die den Unterschied zwischen Mein und Dein nicht erkenne und sich an dem ihnen anvertrauten Postgut vergehen. Der Hert Bcrichterstatter hat bereits nähere Zahlen gegeben, und ich versage mir, darauf weiter einzugehen. Vielleicht findet sich im Lause der Debatte noch Gelegenheit, nachzuweisen, daß diese Postdiebstähle doch nicht in dem Umfange, wie man es im Publikum annimmt, den Post⸗ beamten zur Last fallen, sondern daß ein großer Teil der Diebstähle anderen Instanzen zur Laft fällt. An sich verabscheue ich natürlich solche Veruntreuungen, und ich habe, wenn ein solcher Fall vorkam, die entsprechende Strafe verhängt. Aber im allgemeinen hat das Personal in jeder Beziehung seine Schuldigkeit getan, und es muß lobend hervorgehoben werden, daß seine Leistungen an vielen Stellen geradezu außerordentlich gewesen sind.
Beim Personal der Feldpost kommt noch binzu, daß es den Dienst unter den schwierigsten Verhältnissen versehen hat, in un⸗ genügenden Unterkunftsräumen und trotz Beschießung durch den Feind. Wir haben infolge dessen auch den Verlust einer größeren Zahl pflichttreuer Beamten zu beklagen, die mitten in ihrer Tätigkeit am Sortiertisch oder auf dem Kutscherbock von feindlichen Geschossen ge⸗ troffen sind.
Da anzuerkennen ist, daß infolge der langen Kriegsdauer, der vermehrten Arbeit und der ungünstigen Verpflegungsverhältnisse die Widerstandsfähigkeit des Personals nach so langer Kriegsdauer ge⸗ litten hat, soll im kommenden Sommer zum ersten Male während der Kriegszeit dem Personal wieder der Erholungsurlaub im alten Umfange gewährt werden, wic er vor dem Kriege gewährt worden ist⸗ (Bravo!)
So ist mit Zuversicht zu erwarten, daß das Personal der Reichs postverwaltung, auch wenn wider Hoffen, und Erwarten dieser ge⸗ waltige Krieg sich noch nicht seinem Ende nähert, in seinem Pflichtgefühl nicht erlahmen, sondern aushalten und wie bisher unter schwierigen Verhältnissen stets seine Schuldigkeit tun wird⸗ (Bravo!)
Abg. Nacken (Zentr.): Ich schließe mich dem Dank und der Anerkennung des Berichterstatters an für die vielen Postbeamten, die ihr Leben für das Vaterland gelassen haben. (Beifall.) Dank und Anerkennung gebührt auch allen den Beamten und Beamtinnen, die draußen und in der
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Heimat unter den schwierigsten Verhältnissen ihre Schuldigkeit getan haben, owie den Leuten, die beim Ausbruch des Krieges sich in den Dienst der Postverwaltung gestellt haben. (Beifall.) Die Verwaltung hat es ver⸗ standen, manche Uebelstände, die bei Beginn des Krieges auftraten, zu ist.h Restlos kann das freilich nicht gelingen. Der vom Publikum mit Recht beklagten Verzögerung der Telegramme und der Verlang⸗ samung der Briefbestellung sollte nach Möglichkeit entgegengetreten werden. Der Raud der Postpakete hat in erschreckender Weise zuge⸗ nommen. Wir stehen da vor ganz gewaltigen Fragen. Bei der Be⸗ urteilung solcher Fälle sollte freilich darauf Rücksicht genommen wer⸗ den, ob der Diebstahl durch die Not veranlaßt worden ist. Der Ersaß⸗ betrag von sechs Mark pro Kilo für gestohlene Postsendungen reicht bei den heutigen Teuerungsverhältnissen in keiner Weise mehr aus. Ich bedaure, daß mein Freund Astor auf die Frage, die er im Auftrage des deutschen kaufmännischen Mittelstandes an die Verwaltung richtete, noch keine Antwort erhalten hat. Eine Aufhebung der Portofreiheit ir Feldpostsendungen wäre eine falsche Sparsamkeit. Es muß auch auf die Stimmung an der Front Rücksicht genommen werden. Wir be⸗ grüßen die stärkere Heranziehung der Straßenbahn für Postzwecke, ebenso die Ersetzung der Pferdewagen durch Kraftwagen. Eine wesent⸗ liche Verbilligung des Betriebes ließe sich herbeiführen, wenn man Funktionen mittlerer Beamten den gehobenen Unterbeamten übertragen würde. Die Schaffung einer solchen Betriebsbeamtenklasse würde außerdem auf die unteren Beamten im günstigsten Sinne wirken. Wir begrüßen die Schaffung der neuen Stellen im Etat, aber es müssen im nächsten Jahre noch mehr Stellen geschaffen werden. Die Wünsch⸗ der Postverwalter, Postagenten, der techmischen Beamten und der Telegraphenarbeiter und ⸗handwerker sollten endlich “ Wir bedauern, daß die Verwaltung unseren wiederholt geäußerten Wunsch nach einer zeitgemäßen Neueinteilung den Ortsklassen nich⸗ berücksichtigt hat. Möge es dem neuen Staatssekretär gelingen, sich das Bertrauen des ganzen Beamtenheeres zu sichern.
Sstaatssekretär des Reichspostamts Rüdlin:
Ich möchte auf einige Fragen, die der Herr Vorreduer gestellt hat, gleich kurz antworten. Er hat zunächst die große Zahl der Beraubungen gestreift, die bei der Post vorgekommen sind, und hat die Ausführungen des Herrn Bcrichterstatters, der schon mit genauem Zahlenmaterial aufgewartet hat, noch weiter ergänzt. Ich habe diesen Zahlen nichts hinzuzufügen, sie stammen größtenteils aus meinen eigenen Mitteiiungen, die ich im Hauptausschuß gemacht habe, und was für Schlüsse daraus zu ziehen sind, habe ich damals schon gesagt. Die Zahl der Bestrafungen betrifft hauptsächlich die Aushelfer, also nicht ständig beschäftigte Per⸗ sonen. Wir werden, trotzdem wir cine Menge Maßnahmen getroffen haben, um diesen Diebstählen den Boden zu entziehen, doch nicht end⸗ gültig andere Ergebnisse erzielen, solange wir nicht unser gut ein⸗ gearbeitetes ehrliches Personal von der Front in größerer Zahl zurück⸗ bekommen. Alle die Maßnahmen, die wir getroffen haben, die Ueber⸗ wachung der Ein⸗ und Ausgänge der Posthäuser, die Ver⸗ pflichtung der Dienstvorsteher, möglichst nur Personal ein⸗ zustellen, das sie auf Herz und Nieren geprüft haben, die bessere Beleuchtung der Verladeräume und der Verladebahnhöfe, die Mitbewachung der Postfendungen durch die Eisenbahnverwaltung, alles das reicht bei den nahen Beziehungen, die zwischen einem An⸗ gestellten der Post und den ihm anvertrauten Objekten bestehen, nicht aus, Diebstähle ganz zu vermeiden, wenn der böse Wille vor⸗ handen ist.
Nun möchte ich aber noch das weiter ausführen, was ich schon zu Beginn sagte. Ich sagte damals, daß es mir hoffentlich gelingen würde, nachzuweisen, daß ein großer Teil der Postdiebstähle doch nicht dem Postpersonal zur Last fällt. Da ist zunächst eine ganze Zahl von Paketen, namentlich von Feldpostväckchen, die be⸗ kommt die Post überhaupt nicht zu sehen. Trotzdem werden sie ihr a conto geschrieben. Die werden gestohlen bezw. unterschlagen auf dem Wege von der Wohnung zur Post durch die Hausangestellten, die Boten oder wer dazu benutzt wird. Uns sind eine ganze Reibe von Fällen bekannt geworden, wo nachgewiesen worden ist, daß schon auf diesem Wege ein großer Teil von Paketen verloren fie also gar nicht bekommt.