1918 / 91 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Apr 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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Ein großer Teil der Pakete geht bei der Eisenbahnbeförderung verloren. Bei der Eisenbahnbeförderung das hat der Herr Minister für öffentliche Arbeiten auch schon im Landtag anerkannt steht der Diebstahl nicht minder in Blüte als bei der Post. Da wird großen gestohlen, weil dazu die Möglichteit vorliegt, sich größere Mengen anzueignen. Es gehen große Mengen bei der Eisenbahnbeförderung ver⸗ loren. Uns ist eine große Zahl von Fällen bekannt geworden, in denen ich Ihnen nachweisen könnte, in welch raffinierter Weise während der Bahnbeförderung geraubt wird, indem man einfach die Pakete aus den Wagen herauswirft und die Helfershelfer sie aufnehmen. Wir haben in Berlin einen interessanten Fall gehabt. Es wurde auf der Strecke Berlin Oranienburg der Postwagen stetig bestohlen. Da haben wir kontrolliert, und es hat sich herausgestellt, daß ein Mann während der Dunkelheit in den Wagen stieg und im Humboldthain soviel Pakete herauswarf, wie er konnte. Da standen seine Helfershelfer und nahmen die Pakete ab. Solche Fälle sind uns aus dem besetzten Gebiet auch bekannt. Das sind Fälle, die der Post nicht zur Las⸗ gelegt werden können, und deren Zahl ist groß.

Nun bitte ich Sie, auch zu beachten, daß Teil der Postpakete an die Front geht und da abhanden kommt, nachdem die Post gar nichts mehr damit zu tun hat. Bei Feldpostsendungen kommt hinzu, daß der Verkehr mit dem Heere Gefährdungen Krieges zeigt und daß sich dieser Verkehr zu einem großen Teile überhaupt nicht in den Händen der Postverwaltung befindet. Der Postverkehr geht l diglich bis zu den Feldpostämtern, dort werden die

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Po Sendungen an die Truppenteile abgeliefert, und die Truppenteile übernehmen die Weiterbeförderung. Auf diesem Wege geht auch noch eine Menge verloren, sei es durch Zufall oder durch Diebstahl. Auch da sind uns eine ganze Menge von Fällen bekannt geworden, wo wir richtig ab⸗ geliefert haben, die Pakete aber doch nicht angekommen sind.

Ich will mit diesen Ausführungen das Personal der Post gar nicht entschuldigen, eine ganze Menge Verlustfälle fallen Postbeamten zur Last, das beweisen ja die Bestrafungen. Diese Ausführungen sollen nur zeigen, daß eine große Zahl der bei der Post abhanden ge⸗ kommenen Pakete doch nicht auf das Schuldkonto des Postpersonals

gesetzt werden kann.

Dann möchte ich noch auf eins hinweisen, was auch bereits der Herr Berichterstatter gesagt hat, nämlich auf die Pakete, die das Publikum als gestohlen ansieht, und für die die Post leider auch Ersatz leisten muß. Sie sind zum großen Teil gar nicht gestohlen, sie sind nur unabbringlich, wie wir es nennen, da die Adressen abgerissen sind und man die Pakete den Empfängern nicht zustellen kann. Es entfallen nach einer Statistik, die wir aufgemacht haben, auf 100 000 aufgelieferter Pakete 88 unnachweisbare, die als abhanden gelten. Von diesen 88 unnachweisbaren sind wieder 22 un⸗ abbringlich, das heißt, sie sind wohl vorhanden, aber wir können sie nicht zustellen, weil wir den Empfänger nicht kennen. Diese werden vom Publikum und mit Recht, weil es das nicht wissen kann unter die abhanden gekommenen gezählt, schädigen also dadurch den Ruf der Post.

Das bringt mich gleich zu dem zweiten Punkt, den der Herr Vorredner hier angeführt hat, nämlich zu der Frage der Entschädigung. Auch die Entschädigungszahlen hat der Herr Vorredner hier ange⸗

führt und hat nachgewiesen, in wie großer Zahl sie seit Kriegsbegiun estiegen sind. Die Zahlen sind in der Tat erschreckend, und ich tröste mich damit, daß es bei der bavyerischen und österreichischen Postver⸗ waltung und bei der preußischen Eisenbahnverwaltung nicht viel besser, her schlechter ist. Das ist natürlich ein schwacher Trost, mit dem nan nicht viel anfangen kann. Immerhin zeigt er, daß die Post nicht allein in dieser Beziehung Schuld hat. Nun wird gesagt, die atschädigungen, die die Post zahle, seien ganz schön, aber sie ge⸗ nügten nicht: denn das Postgesetz sieht bekanntlich nur einen Entschädigungsbettag von 3 Mark für das Pfund vor. Ich gebe ohne weiteres zu, daß dieser Weg jetzt bei den außerordent⸗ lich hohen Preisen, die namentlich für Lebensmittel bezahlt werden um solche Pakete handelt es sich im wesentlichen, die abhanden kommen nicht ausreichen. Wir haben eine Statistik ausgearbeitet. Daraus hat sich ergeben, daß im Frieden der Satz vollkommen aus⸗ reichend war, daß er aber jetzt leider nicht ausreicht, um den Schaden zu ersetzen, den der Betreffende erlitten hat. Nun frage ich mich: ist das ein Grund, um jetzt während des Krieges das Gesetz zu ändern? Das Gesetz geht ja viel weiter. Das Post⸗ gesetz von 1871 läßt zu, daß wir während eines Krieges überhaupt die Haftpflicht ausschließen. Ich erwähne es deshalb, um zu zeigen, wie man damals im Jahre 1871, also auch kurz nach einem Krieg⸗ über die Sache anders dachte als jetzt. Jetzt soll ich während des Krieges das Gesetz wegen einer höheren Entschädigung ändern. Der Weg will mir nicht recht gangbar erscheinen. Ich habe mir überlegt, ob man nicht auf andere Weise den berechtigten Beschwerden Genüge tun kann. Ich glaube, daß wir in einiger Zeit in der Lage sein werden, dem Publikum vielleicht entgegenzukommen dadurch, daß wir wieder die Einschreibpakete zulassen werden oder daß wir in anderer Weise eine vereinfachte Zulassung der Wertpakete ein⸗ führen. Die Erwägungen sind noch nicht beendigt. Hierbei möchte ich gleich erklären, weshalb die kurze Anfrage des Herrn Abg. Astor noch nicht beantwortet ist. Sie ist noch nicht beantwortet, weil wir sie nicht mit Ja oder Nein kurz beantworten, sondern gleich mehr geben wollten. Wir wollten, wenn wir etwa zu einem Nein kamen sagen können, wie wir trotz dieses Neins in der Lage sein werden dem Publikum und damit den Wünschen des Herrn Anfragenden in irgend einer Weise gerecht zu werden. Ich hoffe, daß wir bald in der Lage sein werden, diese Frage zu beantworten.

Meine, Herren, die Frage, ob nicht für Feldpostsendungen die Portofreiheit unter gewissen Voraussetzungen eingeschränkt werden kann, ist, wie ich im Ausschuß bereits ausgeführt habe, augenblicklich Gegenstand der Erörterung. Man muß da sehr vorsichtig sein. Es ist ganz richtig, wie der Herr Abg. Nacken ausführte. Man muß auf die Stimmung der Truppen Rücklsicht nehmen, man darf da nicht durch eine vielleicht fiskalische Maßnahme eine Unruhe er⸗ zeugen, die uns unbequem werden kann. Wie das zu ändern ist, weiß ich noch nicht. Ich hoffe aber, daß, wenn eine Aenderung des jetzt bestehenden Zustandes eingeführt werden sollte, sie jedenfalls nur soweit gehen kann, daß den be⸗ rechtigten Ansprüchen unserer tapferen Krieger nicht in irgend einer Weise Nachteil geschieht.

Der Herr Abg. Nacken hat daran Stellenvermehrungen im nächsten Jahre vorgesehen werden.

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Wegfall scheint doch nur⸗ angeordnet worden zu sein, weil die Ver⸗

verständlich werden auch im nächsten Haushalt nach Mög⸗ lichkeit Stellenvermehrungen vorgenommen werden. Wenn wir auch

immer so weit gehen können, wie wir es vielleicht gern möchten, so sind wir auch durch das hohe Haus selber gebunden. Auch heute haben sowohl der Herr Berichterstatter wie auch der Herr Vorredner uns zu Beginn ihrer Reden Sparsamkeit und alle anderen Tugenden ans Herz gelegt, damit wir endlich einmal wieder Ueberschüsse erzielen. Wenn man das soll, kann man natürlich nicht auf den anderen Gebieten soweit gehen, wie man möchte. Wenn ich auf der wieder die Gehilfinnen bei den Aemtern III. zu planmäßigen Beamtinnen machen, wenn ich die Stellenzahl ganz erheblich vermehren und schließlich auch noch gehobenen Unterbeamten in eine andere Form hineinbringen soll, bei denen sie einen höheren Gehalt und womöglich höheren Wohnungs⸗ geldzuschuß bekommen, so verursacht das soviel Ausgaben, daß da⸗ durch die Tugend der Sparsamkeit wieder verloren geht: Ich sage das nur, um hier zu erklären, mit welchen Schwierigkeiten man zu kämpfen hat, wenn man sparen will. Ich bin aber bereit, alle diese Fragen zu prüfen und sie einem Ergebnis entgegenzuführen. Bei den Gehilfinnen der Aemter III möchte ich mir Ausführungen darüber vorbehalten, da, wie ich höre, ein sie betreffender Antrag eingebracht werden soll.

Die Wünsche der Postagenten und Postverwalter, die der Herr

Abg. Nacken vorgebracht hat, sind uns bekannt. Sie sind schon Gegen⸗ stand der Prüfung gewesen und werden vielleicht hier und da auch erfüllt werden können. Teuerungsbeihilfen für Post⸗ agenten sind erst vor zwei oder drei Monaten aufgebessert worden, auch die Kriegsbeihilfen für die Frauen derjenigen Postagenten, die im Felde stehen, und die selbst den Dienst perrichten. Ich glaube, daß ich damit schon den Wünschen der Postagenten gerecht geworden bin, denn ich habe im wesentlichen das gemacht, was die Postagenten in einer Audienz, die sie im Januar bei mir hatten, wünschten. Dann Kleiderfrage. Es ist ja richtig, was Herr Nacken sagte, daß die Kleider sehr viel teurer geworden und er meinte, man müßte deshalb auch die Kleidergeld zuschüsse des Reichs erhöhen. Die Frage ist wiederholt ge prüft worden. Man hat sich aber auf den Standpunkt gestellt, daß diesem Zwecke auch die Kriegsbeihilfen und die Kriegs⸗ teuerungszulagen dienen. Man kann nicht für diejenigen Beamten, die der Kleiderkasse angehören, etwas besonderes machen, zumal ja die meisten Postbeamten von der Verpflichtung, Uniform zu tragen, jetzt befreit sind.

Die Löschung der Disziplinarstrafen, die der Herr Abg. Nacken angeregt hat, habe ich schon in meinen ersten Ausführungen er⸗ wähnt; sie ist schon seit mehreren Monaten erfolgt, und die Ver⸗ fügung geht dahin, daß in den Personalakten die Disziplinar⸗ strafen mit einem Löschungsvermerk zu versehen sind, wenn der Beamte seit Feststellung der Strafe in einer bestimmten Bewährungsfrist zu keiner Beanstandung Anlaß

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gegeben hat; diese Bewährungsfrist ist für größere Disziplinarstrafen auf 10 Jahre, für geringere auf 5 Jahre festgesetzt worden. Die Löschung erfolgt in der Weise, daß der Strafvermerk mit roter Tinte gestrichen wird und der Beamte davon Kenntnis erhält. Diese gelöschte Strafe arf dann nicht mehr zum Gegenstand von Berichten usw. gemacht werden. Der Herr Abg. Nacken wollte aber weitergehen und wünschte, daß die Strafe in den Akten vollständig verschwände, so daß niemand mehr es sehen kann. Soweit kann man aber nicht gehen, sondern es genügt, wenn man den Beamten nicht mehr fühlen läßt, daß er bestraft worden ist. Daß man es doch noch in den Akten sieht, läßt sich nicht ändern; es steht ja auch sonst manches in den Akten. In den Verfügungen ist aber aus⸗ drücklich betont worden, daß diese Strafe niemals mehr erwähnt und angerechnet werden darf. Ich glaube, das genügt.

Die Frage der Beamtenausschüsse läßt sich von Seiten der 8v aA g . . 1““ 4 Reichspostverwaltung allein nicht beantworten. Diese Frage kann im Reiche nur einheitlich geregelt werden, und ich muß meine Stellung⸗ nahme vorbehalten, bis die Reichsregierung dazu Stellung genommen hat. Was mit den Beamtenausschüssen erreicht werden soll, erreiche ich für mich dadurch, daß ich mich mit den Beamten in Verbindung setze; denn die Beamtenausschüsse sollen doch immer nur eine beratende Funktion ausüben und nicht eine beschließende. Aber wie gesagt, die Frage läßt sich nur einheitlich von sämtlichen Reichsressorts behandeln. . Abg. Taubadel, (Soz.): Der Linie ein Verkehrsbetrieb sein. beachtet, so würden manche jetzt vorhandenen Reibungsflächen im, Verkehr mit dem Publikum verschwinden. Aber bisher haben wir diese Ueberzeugung nicht und hegen auch nicht die Hoffhung, daß er zur Anerkennung gelangt; man sieht jetzt diesen Betrieb in erster Linie als Einnahmequelle an, und wir hören jetzt daß unter den neuen Steuern auch höhere Postgebühren sich be⸗ Uinden, die das Publikum neu mit jährlich 125 Millionen belasten sollen. Die Regierung ist da dem vorjährigen Wink des Herrn von Gamp nur zu rasch gefolgt; das Volk wird also die neue Be⸗ lastung wenn die durchdringen sollte, den Herren von der Rechten zu verdanken haben. Die Klagen über die Postdiebstähle haben sich in der letzten Zeit leider noch weiter gesteigert, ein bedauerliches für das durch den Krieg verursachte Sinken der Moral. Die Sammel⸗ stellen für die Feldpostsendungen liegen geographisch zum Teil sehr

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ungünstig, hier sollte Remedur geschafft werden. Für gestohlene Feld⸗ postpäckchen zahlt leider weder die Post, noch die Eisenbahn Ersatz, wahrend für diejenigen verlorenen Sendungen, die an Kriegsgefangene gehen sollen, Entschädigung gezahlt wird. „Die Entschädigung für ver⸗ lorene Pakete ist unter den heutigen Verhältnissen absolut unzureichend, zumal sie vor bald 50 Jahren, nämlich 1871, gesetzlich festgelegt ist. Die. Einschreibung der Postpakete sollte wieder zugelassen werden;

r Postbetrieb soll in erster Würde dieser Grundsatz streng

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der waltung fürchtete, sie müßte schließlich zu viel an „Entschädigungen zahlen. „Die Klagen über unpünktliche Bestellung wollen auch nicht verstummen. Ein Teil. der Schuld dafür trifft auch die Postvei⸗ waltung selbst. Wie steht es mit dem Ferngespräch zwischen Berlin und Wien für die Presse, ist es zugelassen oder nicht, und wenn, unter welchen Bedingungen? Jedenfalls ist der Fernsprechverkehr freigegeber für eine ganze Reihe industrieller Betriebe. Jede Einschränkung der Portofreiheit für Feldpost⸗Briefverkehr werden wir unsererseits mit aller Entschiedenheit bekämpfen. Hier muß nicht nur auf die Stim⸗ mung der Bevölkerung, sondern auch auf die schwere wirtschaftliche Bedrängnis der Angehörigen der im Felde stehenden Kämpfern Rück⸗ sicht genommen werden. Es ist geradezu unverständlich, wenn man jede Harmlosigkeit, die in dieser Korrespondenz unterläuft, als Mißbrauch der Portofreiheit brandmarkt, verfolgt und bestrafen läßt Im übrigen mißt die Postverwaltung hier mit zweierlei⸗ Maß. Bis zur Stunde haben wir noch nichts davon gehört, daß die Postverwaltung bei dem Strafe

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zulage wieder in den Etat zu bringen; wir werden diesem Versi⸗ wenn er im Plenum wiederholt werden sollte, den schärfsten Lersuch stand entgegensetzen, da wir froh sind, diese Korruptionsfonds Seeder zu haben und Polen nicht eine neue Beleidigung zufügen eseiti Möge es dem neuen Herrn gelingen, den Postbetrieb auch zn wollen Hinsicht zu einem Musterbetrieb zu gestalten. 8 seiner Beamtenschaft gegenüber den Herrenstandpunkt aufgibt seine Vorgänger eingenommen haben. Ausdrücklich müssen dauern, daß die Verwaltung den Forderungen des Reichstages sichtlich der Gehaltsbemessungen wiederum nicht entspricht Reichstag einfach brüskiert, indem es ihn vor vollendete 8 stellt. Auch im Postbetrieb muß eine durchgreifende Refor samten Anstellungs⸗ und Besoldungsverhältnisse erfolgen. muß der Grundsatz gelten: „Freie Bahn dem Tüchtigen’ aber auch auf die entsprechende Einstellung von Kriegsbeschä dacht genommen werden. Trifft es zu, daß die Reichspos 40 Jahre alte Männer nicht mehr anstellen will? Diese raxis muß beseitigt, werden; damit wird man sich die Sympathiüör 8 er älteren Männer in den Schützengräben nicht erwerben Mit zen Löschung der Disziplinarstrafe ist endlich ein bescheidener nicht ganze Arbeit gemacht worden. Eine durchgreifende Verbee an der Gehälter ist zurzeit nicht durchzusetzen. Der Ausschuß hat diefung nur diejenigen Beamten aufbessern wollen, die bei der Besoldunga, ordnung von 1909 am schlechtesten fortgekommen sind: darunter 2 r Er.

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h in sozialer Dazu gehört, daß

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n kommen hauptsächlich die gehobenen Unterbeamten in . Gehaltsaufbesserungen zuteil werden müssen, wie sie der Ausschus für die Klassen 11a und 11b fordert. Die Aushelfer beschweren iüh über ungenügende Entlohnung und schlechte Behandlung; ane

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man von einem Reichsbetriebe nicht erwarten, daß er einem Au der sich krank meldet, am nächsten Tage die Entlassung ins schickt. Der Sonntagsdienst der Aushelfer sollte tunlichst eing und die Arbeitszeit verkürzt, auch ein Urlaub gewährt werden: Willkür ihnen gegenüber bei der Normierung der Teuerungszula Kommt die Erhöhung

sollte endlich Einhalt getan werden. den Aushelfern und Aushelferinnen zugute. sich die Post doch auch für

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Teuerungszulagen auch den. Die eingearbeiteten Aushilfskräfte muß später zu erhalten suchen.

. Abg. Hubrich (fortschr. Volksp.): Bei der Postverwaltung ist eine neue Thronbesetzung erfolgt. An den neuen Herrn werden die weitestgehenden Hoffnungen geknüpft; eine Fülle neuer schö ferischer Gedanken, neuer Wege und Ziele werden bei ihm vorausgesetzt Publikum, Presse, Parlament und seine 300 000 Köpfe säblend. Beamtenschaft erwarten von ihm die Erfüllung aller Wünsche, die sein Vorgänger unerfüllt gelassen hat. Das deutsche Post⸗ und Telegraphenwesen war und ist das zuverlässigste und muster⸗ hafteste Postwesen des Erdballs. Daran ändern auch die unerfreulichen Kriegserfahrungen nichts, aber es ist doch nicht so gut, daß es nicht noch besser sein könnte. Im Gegensatz zum Generalpostmeister Stephan ist Herr Rüdlin nicht „vom Bau“ Aber schon der Rückblick auf den Husarengeneral von Podbielski, der ein tatkräftiger Reformer war, läßt die Erwartung entstehen, daß dieser Umstand für das Postwesen keinen Nachteil, sondern einen Vorteil be⸗ deutet. Der Staatssekretär kann sich dabei auf sachkundige und be⸗ währte Fachmänner stützen. Wir hoffen, daß es dem Staatssekretär gelingen möge, das Band gegenseitigen Vertrauens zwischen sich und den Beamten zu knüpfen. Erfreulicherweise hat die Postverwaltung auch der Erleichterung der Ernährungsschwierigkeiten des Personals ihre Aufmerksamkeit zugewandt und Lebensmittelausschüsse eingerichtet. Sie sind aber viel zu spät ins Leben gerufen worden, als die vor⸗ handenen Lebensmitel schon zu knapp waren. Wir begrüßen aber hier⸗ bei den ersten Schritt des Hand in Handarbeitens der Verwaltung mit dem Personal. Dieses erblickt darin die förmliche Anerkennnung der Berufsvereine und schöpft daraus die Zuversicht, daß man ihre Ver⸗ treter auch in Zukunft hören wird, wenn es sich um ihr Wohl und Wehe handelt. Der Krieg hat die wirtschaftliche L ungeheuerlich verschlechtert. Die bisherigen s die Raubbau an Menschen⸗ und

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Zuschüsse beseitigen die Mißstände nicht, wirtschaftlicher Kraft und Rückgang der strengen Moralbegriffe bedeuten. An allen diesen Erscheinungen dürfen wir nicht leichten Herzens vorübergehen. Ein moralisch ein⸗ wandfreier pflichtgetreuer Beamtenstand ist dem Deutschen Reiche nützlicher als die paar hundert Millionen, die durch ungenügende Be⸗ zahlung erspart werden. Einiges ist ja geschehen, aber die Hilfsaktion etzte viel zu spät und zögernd ein. Der Mangel an Aufrückungsstellen verlängert namentlich bei den höheren Beamten die Wartezeit, so daß ele überhaupt keine Aussicht haben, eine Endstellung zu er⸗ Hier kann nur eine einheitliche Gehaltsskala Abbhilfe .Den Oberwpestassistenten und Postverwaltern muß irgend eine örderungsmöglichkeit geboten werden. Erst eine gründliche Reform der Assistentenlaufbahn wird die notwendige Beruhigung in die mittlere Beamtenschaft tragen. Die Sekretärstellen müssen beträchtlich ver⸗ mehrt werden. Die Tagegelder der nichtetatmäßigen Beamten ent⸗ sprechen in keiner Weise der Teuerung. Ein solcher Assistent erhält im Alter von 28 Jahren nach 11 Dienstjahren 400 Mark weniger als ein 18jähriger Aushelfer nach dreimonatiger Tätigkeit. (Hört! Hört). Bei der notwendigen Erhöhung der Kriegsteuerungszulagen müssen die geringbesoldeten Beamten besonders gut bedacht werden, denn der Kriegswucher macht keinen Unterschied zwischen arm und reich. (Sehr richtig!) Die bedauerlichen Postdiebstähle fallen im allgemeinen nicht dem ständigen Beamtenpersonal zur Last. Dieses Personal hat während des Krieges unter den schwieriosten Verhältnissen seine Pflicht getan, und es verdient deshalb auch eine Berücksichtigung seiner Wünsche. (Beifall.) Um 7 ½¼ Uhr wird die Fortsetzung der Be⸗ ratung auf Donnerstag, 3 Uhr, vertagt. Außerdem Etat der Reichsdruckerei und der Reichseisenbahnen. 8

Verkehrswesen. Durch eine Bekanntmachung des Relchseisenbahnams

vom 12. d. M. in Nr. 52 des Reichs⸗Gesetzblatts vom 15. d. M.

sind folgende drei nachrichtliche Vermerke: „von Sendung des N. N.“ „zur Verfügung des N. N.“

1 „zur Weiterbeförderung an N. N.“ 1 auf der Vorderseite des verkleinerten Frachtbrief⸗ musters zugelassen worden. Hierfür sind die 3 untersten Linien der für die Inhaltsangabe bestimmten Spalte zu ver⸗ wenden.

Diese Vermerke hat der Absender von der Inhaltsangabe und von der Angabe des Versandortes oben und unten durch starke Linien zu trennen. v“

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Fisenbahn g Pffentlichen t folgenden 1— Lists Ideen zum deutschen Etseubahnwesen“ . B. Mever; „Die preußische Oberechnungekammer und die hahn 8 wirtschaft unter besonderer Berücksichtigung der Staatselsenhahn, verwaltung“ von Haase (Fortsetzung); „Die Arbeiterpafioge, kasse, die Krankenkassen und die Unfahvversicherung bei 1915 preußisch⸗hessischen Eisenbahngemeinschatt im Jabre bahren und 1916; von Dr. Vogt (Echluß); Die Eisenbabge⸗ im Großherzogtum Baden in den Jahren 1915 und 1916; 558 Könislich ungarlschen Staatsbahnen im Jahre 1914/15 (von n e Kleine Mitt⸗Jungen: Die Ausfahr von Eisenbahnmaterial der den Vereinigten Staaten von Amerika; Betritbskoster steigerung 9 Fisenbahnen in Nordamerika; Umgestaltungen und Ergäntan h, den Kolontalbahnen Afrikas während des Weltkrieges. Pszgerichts. sprechung: Rechtsgrundsätze aus den Entscheidungen des Recchzne au. Geset gebung: Deutsches Reich; Preußen; Schweiz. B üche

Heft 2 vom Jahrgang 1918 des „Archivs für wesen“, berausgegeben im preußischen Ministerium der, Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin), erschien m

Inhalt:

Mißbrauch der Portofreiheit der Landesfürsten mit vorgeht. Im Ausschuß wurde von der rechten Seite versucht, die Ostmarken⸗

nzeiger und Königlich

Berlin, Donnerstag, den 18. April

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epußischen

Staatsanzeiger.

1918.

vhbote, , Perpachtungen, ffe. Verp J ertpapieren.

2 W sung, ve lschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften⸗

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untersuchungs⸗ achen.

Steckbrief. nten beschriebenen Landsturm⸗

d., Triesch der 11. Komp. 9g 8 b „Uatersuchungsha 1 . benseng verhängt. Es wird tön zu verhaften und an die arb hörde ium Weitertrans⸗ wem Purpen teil abzuliefern. eide, den 8 Aptil 1918. ner Jaf⸗Div. Die Nummer in lann im Bedaissfalle beim neralitad Abt. C. St. Berlin erfragt nerden. serikt’herr: v. Baerenfels. eibung: Alter: 25 Jabre, salank, Größe: 1 m 62 cm, öwar’, Augen: braun, Mund: ssict schmal, Nase: spitz, Bart: brarer Schnurrhart, Stirn: hesondere Kennzeichen: abstehende Fl'idung: feldgraue Ugiform, eiklappen, Formationsabzeichen i Kragen, grauer Mantel mit Aytichen am Kragen.

Steckbrief. den unten beschriebenen Land⸗ nKamillus Wolff. Lestm.⸗Inf.⸗ 10. Komp, welcher flüchtig ist, tersuchungghaft wegen Fahnen⸗ hüngt. Es wird ersucht, ihn in un) an die nächste Militär⸗ um Weitertransvort an seinen l abzuliefern. Ide, den 9. 4 1918. her Jaf.⸗Divisioan. Die Nummer von kann im Bedarfsfalle bei „Gen.⸗Stab Abt. C. St. Berlin erflagt werden. seichtshert: p. Baerenfels. tibung; Alter: 39 Jahre, käftic, Größe: 1 m 67 em, el, licht, Augen: blau, Gesicht: Hvoll, Bart: kleiner blonder et, Kleidung: zuletzt feldgraue

vlmnl.

Steckbrief. mmunten beschriebenen Reservisten Glowski, 12. Komp. Infant.⸗ welcher fluͤchtig ist, sich ver⸗ ilt, ist die Untersuchungshaft laubter Entfernung verhängt. asucht, ibn zu verhaften und iste Militärbehörde zum Weiter⸗ un seinen Truppentell abzu⸗

lde, den 10. April 1918. ener Jef.⸗Div. Die cummer in kaun im Bedarfsfalle beim tneralstas Abt. C. St. Berlin erfragt werden. Der Gerichtsherr: Zaerenfels⸗Warnow. eidung: Alter 29 Jahre, Größe: om, Haare: schwarz, Bart: istutzter Schnurrbart. Kleidung: , Feldmütze, Sttefe!l, Mantel, hünüt Paronentasche und Brot⸗

wehr.

Steckbrief.

den unten beschriebenen Gefr. 10, Komp. Loftm. F.Reats. 612, ichtig ist, ist die Untersuchunas⸗ Fahnenflacht verhängt. Es ict ion zu verhaften und an die sütärhehörde zum Weitertrans⸗ nen Truppenteil abzuliefern. selde den 10. April 1918.

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ammer der Otoision kann im ll ker dem stellv. Generalstab 8. Verlin erfragt werden. rrichtsherr: v. Baerenfele. üübung:; Alter: 40 Jahre, äftig, Größe: 1 m 67 em, dunfelblond, Gesiht: rund, älaser Dialekt, Zähne: gesund, 8 6ge Schnurbart, Gang Föri eanm. Kleidung: zuletzt

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eines Reservekorps.

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[4287] Beschlagnahmeverfügung.

Offentlich

Auzeigenpreis sfür den Naum Anßerdem wird auf den Anzeigenpreis ein

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er Anzeiger.

einer 5gespaltenen Einheitszeile 50 Pf. enerungszuschlag von 20 v. H. erhoben.

6. Erwerbs⸗ und Wirtschafte enossenschaften.

9. Bankausweise. 10.

iederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung⸗

Verschiedene Bekanntmachungen.

verdächtit. Gemäß § 360 M.St.⸗ G.⸗O. wird daher sein im Inlande be⸗ findliches Vermögen mit Beschlag belegt. Altona/Hamburg, 31. März 1918. Gericht der Köntgl. Preuß. stello. 33. Jufantersebrigade. Amisstelle Hamburg.

In der Untersuchungssache gegen den Wehrmann Mathäus Heinrich Nieder⸗ gang der 11. Komp. Landw.⸗Infanterie⸗ regiment Nr. 40, wegen Kriegsverrats, wird auf Grund der §§ 356, 360 der Militär⸗ strafgerichtsordnung sein im Deutschen Reiche befiadliches Vermögen mit Be⸗ schlag belegt.

.“ den 12. 4.

Gericht der 7. Kavalleriedivision.

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[4469] Fahnenfluchtserklärung und Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Musketter Heinrich Ruß, 2. Ers.⸗Masch.⸗ Gewehrkomp. VII. A.⸗K., geb. 2. August 1897 Hießfeld, Dinglaken, wegen Fahnen⸗ flucht, wird auf Grund der 88 69 ff. des Milirärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, 360 der Millitärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte bierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche be⸗ findliches Vermögen mit Beschlag belegt. Dortmund, den 15. April 1918. Königliches Gericht der Landwehrinspekton Dortmund.

[42891 Beschlagnahmeverfügung. In der Untersuchungssache gegen den Landsturmmann Camillus Wolff der 10. Komp. Ldstm.⸗Inf.⸗Regt. 612, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der 8§§ 69 ff. M.⸗St.⸗G.⸗B. sowie §§ 356, 360 M⸗ St.⸗G.⸗O. das im Deutschen Reiche be⸗ findliche Vermögen des Beschuldigten mit Beschlag belegt.

Im Felde, den 9. 4. 18.

ericht der 205. Inf.⸗Vivision III 323. 18. Der Gerichtsherr: von Baerenfels.

[4148] Bekanntmachung.

Dte geqgen den Wehrmann Frledrich Johann Walter, in Kontr. des Bezirks⸗ kommandos Kempten, unterm 6. 4. 1915 vecöffentlichte Fahnenfluchtserklärung ist erloschen.

Augsburg, 12. April 1918.

K. B. Gericht der stellv. 3. Inf.⸗Brigade.

[4290]

Die am 28. Juli 1915 im „Reichs⸗ anzeiger“ veröffentlichte Fahnenfluchts⸗ erklärung des Kanoniers (Drogist) Balder Richter, II. E. F.⸗A. 24, Guͤstrow, geb. 18. 2. 1891 zu Hannover, ist aufgehoben, da der ꝛc. Richter ergriffen ist. Schwerin, den 4. April 1918.

Gericht stellv. 34. Inf.⸗Brigade.

III b Nr. 5265.

2) Aufgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungen u. dergl.

[4296) Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am 5. Juli 1918, Vormittags 11 Uhr. Neue Friedrichstr. 13/14, III. (drittes Stockwerk), Zimmer Nr. 113 115, versteigert werden das in Berlin, Dres⸗ denerstr. 114, belegene, im Grundhuche von der Luisenstadt Band 29 Blatt Nr. 1577 (eingetragene Eigentümerin am 29 Ok⸗ tober 1915, dem Tage der Eintragung des Verstergerungsvermecks: Witwe Thiele Dorothee Karoline Klara, geb. Mevyer, zu Berlin) eingetragene Grundstück: Vorder⸗ wohnhaus mit rechtem und linkem Seiten⸗ flügel, Hof und abgesondertem Klosett, Nutzungswert 13 960 ℳ, Gebäudesteuer⸗ rolle Nr. 582, ig der Grundsteuermutter⸗ rolle nicht vachgewiesen. Der Grund⸗ nückswert ist auf 210 448 festgesetzt.

Berlin, den 6. April 1918.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abteilung 85. 85. K. 129. 15.

[4297] Zwangsversteigerung.

Im Wege ter Zwanaevollnreckung soll am 16. September 1918, Vormittags 10 Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichftr. 13/14, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113—115, versteigert werden das in Berlin, Pettenkoferstr. 4 a, belegene, im Grundbuche von Lichten⸗ berg Band 50 Blatt Nr. 1553 (ein⸗ getragener Eigentümer am 23. März 1918, dem Tage der Eintragung des Versteige⸗ rungsvermerks: Bauunternehmer Eenst Buckenauer in Berlin⸗Schöneberg) einge⸗ tragene Grundstück: a. Vorderwohngebäude mit rechtem Seitenflügel und 2 Höfen, b. Doppelquerwohngebäude, c. Quer⸗

11 vohrden, Rüchetbargh u. * Fahnenflucht dringend

markung Berlin Kartenblatt 48 9 2037/226 ꝛc., 9 17 qm groß, Grund⸗

wohngebäude im 2. Hof (Stall), Ge⸗ arzelle

steuermutterrolle Art. 365, L“ 12 700 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 365. Berlin, den 8. April 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87. 87. K. 26. 18.

[42988 Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwanasvollstreckung soll am 24. Juni 1918, Vormittags 10 ½ Uhr, an der Gerichtsstelle, Berlin, Neue Friedrichstr. 13/14, drittes Stock⸗ werk, Zimmer Nr. 113—115, versteigert werden das in Berlin, Kommandanten⸗ straße 46, belegene, im Grundbuche von der Luisenstadt Zand 43 Blatt Nr. 2130 (einoetragener Eigentümer am 28. Jalt 1916, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Kaufmann Richard Hundt zu Berlin) eingetrazene Grundstück: a. Vorberwohnhaus mit rechtem und linkem Seitenflügel und Hof mit Garten⸗ anlage, b. Fadrikgebäude rechts, c. Quer⸗ fabrikgebäude mit rechtem Varflügel, Ge⸗ markung Berlin, in der Grundsteuer⸗ mutterrolle nicht nachgewiesen, Nutzungs⸗ wert 23 400 ℳ, Gebäudesteuerrolle Nr. 1218. Berlin, den 12. April 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87. 87. K. 57. 16.

[42952 Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin⸗Wedving Band 70 Blatt 1629 zur Zeit der des Versteigerungs⸗ vermerks auf den Namen der Gesellschaft für Mittelwohnungen m. b. H. in Berlin eingetragene Grundstück am 24. Juni 1918, Vormittags 10 ¼ Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerichts⸗ stelle, Brunnenplatz, Zimmer 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das in Berlin, Gott⸗ schedstraße 34, belegene Grundstück enthält Norderwohnhaus mit Seitenflügel rechts, Quergebäude mit Rückflägel rechts und 2 Höfe und umfaßt das 8 a 17 qm große Trennstück, Kartenblatt 23 Parzelle 944/91 usw. Ed ist in der Grund⸗ steuermutterrolle des Stadtoemeindebezirks Berlin unter Artikel 4006 und in der Gebäudestenerrolle unter derselben Nummer mit einem jäbrlichen Nutzungs⸗ wert von 13 200 verzeichnet. Der Versteigerungsvermerk ist am 30. Junk 1916 in das Grundbuch eingetragen. 18e N. 20, Brunnenplatz, den 4. April Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.

Abteilung 6.

[4418] Aufgebot.

Das Amtsgericht Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Frau Caroline Röhdn, geb. Bach, in Saar⸗Buckenhet (Elsaß), für sich und namens ihres in Burg⸗Breusch bei Szal (Eisaß) wohnhaft gewesenen und sich z. Z1. in französischer Gefangenschaft befindlichen Eh⸗mannes, des Gemeindeförsters Heinrich Röhn, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Jusizrat Engethorn in Saargemünd (Lothringen), hat das Aufgebot beantragt zur Kraftlos⸗ erklärung der 4 % Hypothekenpfandbrtefe der Hypothekenbank in Hamburg Serie 573 Lit. F Nr. 55 650 über 100,— ℳ, Serie 573 Lit. F Nr. 55 651 über 100,— und Serie 602 Lit. B Nr. 154 386 über 1000 ℳ. Die reip. Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, ihre Rechte bei der Gerichtsschreiberei des hiesigen Amtsgerichts, Stalhof, Kaiser Wilhelm⸗Straße Nr. 76, Hochparterre, Zimmer Nr. 7, spätestens aber in dem auf Freitag, den 14. März 1919, Vormittags 11 ½ Uhr, anbe⸗ raumten Aufgebotstermin, Stalhof, Katser Wilbelm⸗Straße Nr. 70, I. Steck (2 Trepven), Zimmer Nr. 24, anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls 8 ““ der Urkunden erfolgen wird.

Hamburg, den 16. März 1918.

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

In Unterabteilung 4 der heutigen Nummer d. Bl. (Verlosung ꝛc. von Wert⸗ papieren) befinden sich zwet Bekannt⸗ machungen der Pester Ungarischen Commercial Bank Budaͤpest, betr. Verlosung, an deren Schluß in Amortt⸗ e sich befindliche Wertpaptere angezeigt werden.

In Unterabteilung 5 der heutigen Nummer d. Bl. (Kommanditgesell⸗ schaften auf Aktien und Altiengesell⸗ schaften) werden Gewinnanteil⸗ und Erneuerungsscheine zu Aktien der Blei, und Silberhütte Braubach. Aeutiengesellschaft zu Frankfurt a. Main jfür rraftlos erklärt.

[4299] Zahlungssperre.

Auf Antrag des I. Ersatzbataillons des Infanterieregiments Nr. 72 in Torgau, vertreten durch seinen Kommandeur, Oberst⸗ leutnant z. D. und Batatllonskommander Pfeffer in Torgau, Prozeßbevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Kluge in Torgau, wird

betreffs der angeblich abhanden ge⸗ kommenen Schuldverschreihungen der 5 pro⸗ zentigen Anleihe des Deutschen Reichs von 1915 Lit. C Nra. 5 459 228 bis 5 459 231 über je 1000 und von 1916 Lit. C Nr. 7 656 650 über 1000 verboten, an einen anderen Inbaber als den oben genannten Antragsteller eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben.

Berlin, den 15. April 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 154.

[4515] Erledigung.

Die im Deutschen Reichganz. Nr. 85

v. 11. 4 18 gesperrte 5 % Reichsanleihe

Nr. 8268979 zu 500 ist ermittelt.

Berliun, den 17. 4. 18.

Der Polizeipräsident. Abteilung IV. Erkennungsdienst. Wp. 712/18.

[4516] Erledigung.

Die im Deutschen Reschzanz. Nr. 215

v. 10. 9. 17 gesperrten 5 % Reschsanleihen

Nr. 5 543 748 u. 5 489 515 zu je 500

sind ermittelt.

Berlin, den 17. 4. 18.

Der Polizeipräsident. Abteilung IV. Erkennungsdienst. Wp 578/17.

[45171 Bekangtmachung.

Gestoblen am 13. d. Mts.:

4 ½ % konp. Anatolier Prt. I Nr. 30 597

1/5. über 2040 mit Coup. 1/4. 18.

(Nachricht zu IVb 2317/18.)

Blu.⸗Schöneberg, den 17. 4. 18. Der Polizeipräsident.

[45188 Bekanntmachung.

Auf Grund des § 367 des Handels⸗ gesetzbuchs wird hiermit bekannt gemacht, daß die unten erwähnten Aktienbriefe der Grohen Nordischen Telegraphen⸗Gesell⸗ chaft, A⸗FS., Kopenhagen, Dänemark, verloren Feean sind. Vor dem Ankauf dieser Akttenbriefe wird gewarnt.

S. A (zu je 1800 d. Kronen): Nr. 2645

G.

4255 4256 1 22520 22522

[64005]

Lit. B (zu je 180 d. Kronen): Nr. 4253

15877 17734 19456 24658 27181 39256 39949.

Gleichzritig wird die Verlustmeldung

2115 22525

der folgenden Aktienbriefe derselben Gesell⸗

schaft: Lit. B (zu je 180 d. Kronen): Nr. 6142 1

8811

widerrufen. . Kopenhagen, den 12. April 1918. Die Große Nordische Telegraphen⸗ Gesellschaft, A.⸗G. Der Vorstand. Kay Suenson. P. Michelsen. H. Rothe.

Aufgebot. Die von der „Deutschland“ Lebens⸗Ver⸗

sicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft zu Berlin am 5. Oktober 1894 auf das Leben des Lohn⸗ dieners Herrn August Glitz in Holzminden ausgestellte Police Nr.

23 574 T. ist ver⸗ loren gegangen. Der derzeitige Besitzer dieser Police wird deshalb aufgefordert, sich bis zum 18. August 1918 bei der unterzeichneten Gesen schaft zu melden, widrigenfalls diese Police für kraftlos er⸗ klärt wird. Berlin, den 18. Februar 1918. „Freia“ Bremen⸗Hannoversche Lebens versicherungs⸗Bank Akttengesellschaft.

[4423] Policenaufgebot.

Die auf den Namen bes Herrn Friedrich Miehe in Löwenbruch lautende Versiche⸗ rungspolice Nr. E 44 343 ist nach Anz⸗eige des Versicherten in Verlust geraten. Dies wird gemäß § 19 der Versicherungs⸗ bedingungen mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach fruchtlosem Ablaufe einer Frist von zwei Monaten nach dem Erscheinen dieses Inserats die ge⸗ uannte Police für kraftlos erklärt und an Stelle derselben eine neue Police aus⸗ gefertigt wird.

Berlin, den 16. April 1918.

Friedrich⸗Wilhelm

Lebens⸗Versicherungs⸗Aktien⸗Gesellschaft.

Die Direktton.

Der von der

boten. F schlußfrist be

Dlie

Nordstern Lebens⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft unterm 24. Juni 1913 dem am 4. November 1914 verstorbenen Reichsbankkassierer Ernst Albert Wogram zu Stralsund ausgestellie 2000,— nebst einem Nachtrag vom 16. April 1915 ist in Verlust geraten. wird daber zwecks Kraftloserklärung der genannte Versicherungsschein hiermit aufge⸗ Ansprüche sind von heute ab binnen einer zweimonatigen Aus⸗ bei uns anzumelden, anderenfalls wir eine Ersatzurkunde ausstellen werden und alle Ansprüche aus genanntem Versicherunasschein erlöschen. VBerlin⸗Schöneberg, den 18. April 1918.

Nordstern Lebens⸗Versicherungs⸗Actien⸗Gesellschaft.

Direktion. Hackelber⸗Köbbinghoff.

Versicherungsschein 196 705 eis 8

Gerecke.

[4419] Aufgebot.

Der Kolon Heimich Göking, Nr. 51, Holsen, vertreten durch den Rechtsanwalt Krug in Lübbecke, hat das Aufgebot des angeblich gestohlenen, auf seinen Namen lautenden Sparbuches Nr. 26 193 der Krelesparkasse Lübbecke über 4209,03 beantragt. Der Inhaber des Spar⸗ buchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 18. September 1918, Vor⸗ mittags 11 Uyr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 3, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vor⸗ zulegen, widrigenfalls dessen Kraftlos⸗ erklärung ersolgen wird.

Lübbecke, den 21. März 1918

Königliches Amtsgericht. (4300]

Das Aypfgebotsverfahren, betreffend Kraftloserklärung des am 21. August 1916 von Hch. Schlesinger Ing. Fr. Schlesinger ausgestellten, am 15. November 1916 fäͤllig gewesenen und von der Berliner Hutfabrtk G. m. b. H. zu Altona (Elbe), Reichen⸗ straße 33/35, akzeptierten, an die Order des Ausstellers laͤutenden Primawechsels uͤber 250 ℳ, ist eingestellt. Der auf den 27. April 1918, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumte Termin wird aufgehoben.

Altong, den 12. April 1918.

Königliches Amtsgericht. Abteilung 3 a.

[4417] Aotgebot.

Der Kaufmann Casvar Braun in Herne, Vinkestraße 8, hat das Aufgebot des ver⸗ loren gegangenen Hypotbekenbriefs über die im Grundbuch von Horst Band 14 Blatt 141 in Abteilung III unter Nr. 4 für den Kaufmann Caspar Braun in Herne auf Grund der Eintragungs⸗ bewilligung vom 13. Dezember 1906 ein⸗ getragenen, mit viereindalb Prozent ver⸗ zinslichen Darlehnsforderung von 3000 beantragt. Der Inhaber der Urtunde wird aufgefordert, spätesteus in dem auf den 31. Oktober 1918, Vormittags 10 Uhe, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 24, anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.

Buer i. W, den 10. April 19

der Reichsschuldenverwaltung in Berlin

8

Königliches Amtsgericht.

l4422]

Sammelaufgebot.

I. Der Maschinenwärter Franz Eaida in Siemtanowitz, Michalkowitzerstr. 13, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrat Badrian in Kattowitz,

II. der Rechtsanwalt Theo Werner in Beuthen O. S.

haben das Aufgebot: b6

der Antragsteller zu I das Aufgebot:

A. der eingetragenen Gläubiger oder ihrer unbekannten Rechtsnachfolger fol⸗ gender auf dem dem Antragsteller ge⸗ hörigen Grundstücke Blatt 301 Siemiano⸗ witz in Abteilung III eingetragenen Posten: a. unter Nr. 2: 150 Taler mülterliche Erbegelder der Mendel Wachsmannschen Kinder aus erster Ehe namene Ptycus, Nanetta, Markus, Hermann, Martanna, Abraham, zufolge Erbauseinandersetzungs⸗ verhandlung vom 31. Janvar 1832, ein⸗ getragen am 15. Januar 1833, b. unter Nr. 3: 250 Taler gegen fünf Prrzent Zinsen für Pauline Ptorkowski laut ge⸗ richtlicher Verschreibung d. d. Ujest, den 1. Februar 1832, eingetragen am 15. Ja⸗ nuar 1833,

B. der angeblich verloren gegangenen Hypothekenbescheinigungen folgender auf dem dem Anttagsteller gehörigen Grund⸗ stücke Blatt 301 Siemtanowitz in Ab⸗ teilung III eingetragenen Posten: a. der unter A a und A b benanonten Posten, b. unter Nr. 4: 1200 Taler Darlehu nebst 6 Prozent vom 1. Januar 1864 in vierteljährlichen Raten zahlbaren Zinsen für den Kaufmwmann Adolf Wolff in Siemianowitz aus der Obligation vom 24. Februar 1864, eingetragen zufolge Verfuüͤgung vom 17. Juni 1864;

der Antragsteller zu II das Aufgebot des angeblich verloren gegangenen Grund⸗ schuldbriefes der auf den Grundstücken Kochlowitz Blatt Nr. 713 und 182 in Abteilung III unter Nr. 1 b⸗zw. Nr. 13 für den Bergmann Johann Halemba in Kochlowitz eingetragenen Grundschuld von

beantragt. Die Inhaber der vor⸗ stebend benannten Urkunden und die ein⸗ getragenen Gläubiger und deren unbekannte Rechisnachfolger der zu A genarnnten Posten werdvea aufgefordert, spätestens in dem auf den 13. August 1918, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten

Gericht, Zimmer 58, anberaumten Auf⸗