Reichs⸗Gesetzbl. S. 100) und 8 5 der Bekanntmachung dere) § 6. nt. Ialltes 74 5. Liste. 111““ Reichsstelle für Schuhversorgung über Schuhbedarfsschei ne Unbenutzt geblirbene Schuhbedarft scheine können innerhalb vier⸗ 1. Der Schuhbedarfsschein ist nicht übeytr Lreis Straßburg⸗Stadt. 5IH E F er geistlichen und Untereicae vom 27. März 1918 wird folgendes angeordaet: jehn Tagen nach Ablauf der ö““ überali im Deutschen Reiche gültig, abe abs er is vere Vermögenswerte: Das ” ““ nheiten. Auf Grund der Bekanntmachung zer Fernhaltung unzuverlässig 8. 8 . rnessteles smecs Herichtlanng ber Perspnaltrute zatück⸗ auf Lieferung der Warc. 84 ¹ der kain Rezt ehigen Stꝛatsangehörigen Chefrau Sahat er, Karl Paul Mäeig, sch miyt rdentliche Professor, Geheimer Medizinalrat Dr. Persoaen vom Handel vom 28. September 8 “ G Die Schuhbedarfsscheine und Abgabebescheinigungen fü heee Zeder Händlet, ver Schohwaren feilhält, ist ve pflicte süierr, Lenz geb. Wüst, in Brest am Geunditacke Ge , Schmidt in Halle a. S. ist in gleicher Eigenschaft in die habe lch dem Händler Ludwig Frankbolz, bier, Südste. 38 hbedarfsscheine und Abgabebescheinigungen für Schuh⸗ § f. Vorlegung des Schubbedaorfsscheines das f dem So⸗ ötet, gegen kenener, Fr g890 er 21 . zn⸗1 „ Gemarkung medi inische Fakultät 2 [ P ge e⸗ , wohnbaft, durch Verfügung vom 15. März d. J. werk erhalten die auf den Anfagen 1 und II ersichtliche Fassung. Die Annahmestellen dürfen Abgabebescheinigungen nicht aus⸗ Schuhwerk solange er solches in . Befarm Scein bezeichnet Firaßburg Flur 90 Hebenenänsel 38. (Zwangsderwalter: zmtsche Fakultät der Universität in Bonn versetzt worden. Lebeng⸗ und Furtermetrer n sorie Gegenständen des täg⸗ Die Schahdedarfsscheine sind auf weißem Papier zu drucke Ffertigen, in deren Vordeuck Aenderungen vorgenommen sind. abzugeben, die nicht über die festgesetzten ” 32 zu Preisen Erjellen Mandei, Unterstaate sekretär a. D. in Straßburg). lichen Bedarfs wegen Unzuverlässi eit in bezug auf diesen Handels⸗ § 2. W 58 geben dürfen. Die Abgabe darf nicht von endeten eclie ras Straßburg, b Ministerium fuͤr Handel und Gewerbe. betrieh untersagt. 1 serhen anah wesenöehanen ka Z Rertesce ven eaggedarh., wDre Aussertcungeseneg veten ghegbeb,segengenh,urss. dis Heütlesiurden eübinag gemacht we’den Gkeh ... l k e es für elce. ...e ang bas Ihgen gbolf Belaches aun wangsvermolter fer die Fuwma] Alberfelo de 10. Agir 1012. und dergl, entgegen den auf den Schrl da foscheiaen 6“ zuweisen, auf denen Name, Stand un ohnort des bget enden nick halb zwölf Monaten, vom Tage der Arsserte Bültkigkeit m r innꝛr. 3 1 1 b Recht ann ein Berlin, Friedrichstraße 61, bestellten 8 8 . g. 1b 1 d angegeben, oder in deren Vordruck Aenderungen vorgenommen sind, Verlängerung der Gültigkertsdauer ist ausaeschnge. Zerechatt; eine .““ 1 Hede heh Rechtsanwalts Justizratz Gundlach in VBerlin W. 66, “ vee ennd F ZZ “ 1 11“ der “ Err 1 1 88 kanntmachung. ““ 8 u 8 . Donner in .66, Zimmerstraße 95/96, bestellt. Der Handelsfrau Bertha Pflug, geb. Block, hier, Anhalter⸗ Dem Kaufmann Bertram Sachs in N ürnberg, Teilbaber] Die Besugnisse des bisherigen Ie vwee ten sind deiben aße 3, ist auf Grund der ees san vym 23. September 1915,
be ve“ guf deaen die vorgeschriebenen wenn der Ausfertigungsvermerk nicht mit Angabe von Ort und b 3 Antraagsspalten nicht vorschriftsmäßig oder entgegen ben auf den Datum sowie mit dem Stempel der aussertigenden Behörde und mit 3. Unbenutzt gebliebene Schuhbedarfsscheine tönnen i - müer unerhalh g C. Sachs, Getr id 'großbandlung, wurde gemsß § 1 de “ Estreftend bi⸗ * zsne, Mar 8 der Firma C. heeg 0eeme .e gnade gemsß § 1 der Berlin den 15. Ayri 1 betreffend die Fernhaleung unzuverläffiger Personen vom Handel, 8/½ Zundes:alsve ordnung vom 23. September 1915 über die Fernhaltung 18“ 15. April 1918. weitere Ausübung ihres 5 andels vom 16. April 1918 ab
Schuhbedarfescheinen abgedruckten Bestimmungen ausgefüllt sind. der Unterschrift des mit der Ausfertigung beauftragten Beamten beiw. vierzehn Tagen nach Ablauf der zwöltmong lichen Eültigkeitsgons 8 S. rlgle isdan gaa „ Mor! „. Fvg. 9 „f 8 „ 8 1 „. 1541 86 4 8 ssiger Personen vom Handel der Handel mit Lebens⸗ Der Minister für Handel und Gewerbe funtersagt. — Die Kosten bieser Bekanntmachung hat Frau Pflug
H½ 13 1b vrzuverkäsfig
Angestellten oder mit dessen Unterschriftsstempel nebst seinem von an die Ausfertigungsstellen zwecks Ber chiigung der Personalkan, Jeder Schuhbedarfte schein darf nur auf ein Pa faute 1 8 Name Snaltarle f; f ein Paar lauten. Die sind oder wenn durch irgendwelche Veränderungen der Verdacht einer 4. Jeder Schuhbedarfsschein darf nur auf ein Paar ü 5 “ & 1 1 x ] Hogß! 9- „ 2 „H; 8 . 8 C 3 8 8 auten. und Futtermitteln einschließiich Getreide und Malz ““ S. M.: Ner zu tragen.
ihm bandschriftlich beigefügten Namenszeichen (Signum) versehen zurückgegeben werden. Irt S . 8 2 Art des Schuhwerks — insbesondere, ob für Herren, Fraue . . 8189 4.9 9 * 9 re 1 üur Her Frauen oder e. 21 4 9 .-v r. . „ 4 LL 2* Kinder bestimmt — ist anzugeben. Schuhwerk bi Linschließlich Uebertragung oder mißbräuchlichen Benutzung begründet ist. Die Art det Schatwerle, iasbesondere ob für Herren, Frau⸗ r Größe 35 gilt als Kinderschuhwert. § 9. vfadei bthüg aiugeben, Schuhwerk bis einschliezlich Größe z5 untersagt. gpril 1918 . Halle, den 15. April 1913 8 ilt a uderschuhwerk. e Nürnberg, den 5. April 1918. 1r“ 6 ““ . 8 v“ g Nürnberg, Ministerium für Landwirtschaft, D Die Polizeiverwaltung.
geschlossen.
§ 4 8 Die Ausfertigung von Schuhbedarfsscheinen gegen Abgabe⸗ 4 “ 5 U bescheinigung ist in den Personallitten („karten) als solche besonders 5. Der Schubbedarfsschein muß von dem Geceerbetrelbenden Stadeechhtt. Weeshtigg, V ünd Forsten. ee Der Amtssitz des Kreistierarztes für den Kreis Sekanntm
Der Schuhbedarfsschein mu Gewerbe erück⸗ le ö 88
gen iesen werben fesckein 8 vom Gewerhetretbenden zurück zu vermerken. Die so vermerkten Schuhbedarfsscheine bleiben bei der zurückgewiesen werden; 18 ““ 8n Feststellung der Frage, wieviel Schuhbedarf scheine eine Persen a) wenn die Namen des Antragstellers und der das Schuh p 8 f . “ 8 8
a. wenn die Namen des Antragsstellers und der das Schuh⸗ innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten erhalten hat, außer Be⸗ werk benötizenden Person nicht angegeben sind. Lchuh⸗ Bekanntmachung. St. Goar ist von St. Goar nach Boppard verlegt worden. Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unz; ssiger
werk benötigenden Person nicht angegeben sind rechnung wenn er für mehr als eine Person ausgestellt 78 8 teil bes Landgerichts M “ 3 Personen pom Handel vom 23. September 1915 wird der Chefrau
d. wenn er für mehr alg eine Pers 9 gestellt - “““ wenn er auf mehr als auf ein Paat lan 8*n in, Dem durch S1 1eeeg. hh mmingen vom 22. Fehruar 1918 1 Frida Quent in Hameln, Osterstraße 27, der Handel mit
“ 8 8 “ “ ist, Angrett. wenn er nicht mit Anaabe von Det uns “ 1 een. 009, “ deenhra gen Pretsfieigerung ö16” Ministerium der öffentli chen Arbeiten. Nahrungsmitteln aller Art sowie mit sonstigen
jehr als auf ein Paar lautet, atum, Ste vog?2 2 6be inten Anton Cloos in Das Köni Gegenstönden des täglichen Bedarfs in ihren Kon⸗
S wenn er nicht mit Angabe von Ort und Datum, Stempel 1. Nach § 5 der Bundegratsverordnung über die Eerichtung einer Ausfertigung beauftragten Beamten beir. Angest gliche Technische Oberprüfungsamt in ditorelen, Osterfzraße 27 und Bahahofstraße 14, untersagt.
* Srs on⸗ 9 53; und Untosrt 5&½ 1 2 hüiss ey—s 8 8 der ausfe tigenden Behörde und Unter ch ist des mit d Felßenhorn warde gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom
N 6* Hameln, den 1. März 1918.
der cusfertigenden Behörde und Unterschrͤft des mit der Reichestelle für Schuhversorgung vom 28 Februar 1918 wird mit b 111ö1ö161“* bz. Sertember 1915 über die Fernhaltung unzuverlässiger Personen Berlin ist vom 1. April 1918 ab zusammengesetzt aus: Ausferti ung beauftragten g Uncesegten phes Gefärgnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 15 000 ℳ ““ (Sign von ihm handschrist⸗ hom Handel und Ziffer 1 der bayerischen Aussührungebestimmungen dem Ministerial⸗ und Oberbaudirektor Dorner als Prä⸗ 6 1 “ dessin Unterschriftsssempel mit semem von ihm hand⸗ oder mit einer dieser Staafen bestaft, wer den vorstehenden Be,. „) wenn auf ihm die Angaben üͤber urr umn) berseben jg, iezu vom 9. Oilober 1915 der Handel mit Seife unter⸗ sidenten, dem Ministerial⸗ und Oberbaudirektor Dr.⸗Ing. Vir stäotische Polizeiverwaltung. Jürgens. schriftlich beigefügten Namenszeichen (Signum) versehen ist, stimmungen dieser Bekanntmachung über die Schuhbedarfsscheine es sei denn, daß die han. vrhn Pesdert Und, sagt. b 3 1 Sympher als Stellvertreter des Präsidenten und Abteilungs⸗ “ wenn auf ihm die Angaben über die Ware irgendwie ge⸗ uwiderhandelt. 8 1 B6 Stempels von der ausfertigenden Stell⸗ h d68 Neu Ulm, den 3. April 1918. 1 voorsteher, den Wirklichen Geheimen Oberbauräten Blum und santI ändert sind, es sei cenn, daß die Aenderung durch Beidruck Neben der Geldstrafe kann auf Einziehung der Gegenstände er⸗ bhedarssschein selbst bescheinist ist, ö14“ “ Köntgliches Bezirksgamt. Risch. Thoemer sowie dem Geheimen Oberbaurat Doms chke als A und des § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ des Stemhels von der ausfertivenden Stelle auf dem kaunnt werden, auf welche sich die strafbare Handlung bezieht, ohne wenn darch sonstige Aenderungen der Verdacht einer Uehen Abteilungsvorsteher, den Wirklichen Geheimen Oberbauräten tember über die Fervhaltung unzuverlässiger Personen vom Schuhbedarfsschein selbst bescheinigt ist, Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. tragung oder einer sonstigen mißbräuchlichen Verwendene 8 Gerhardt und Rüdell sowie den Geheimen Oberbau⸗ Haudel (RSZl. S. 603) habe ich der Frau C. Grebe in weun durch sonstige Aenderungen der Verdacht einer Ueber⸗ 2. Nach § 1 der Bundesrats verordnung vom 23. September 1915 des Schuhbedarfsscheines begründet ist, “ Bekanntmachung. fräten Hoogen und Dr.⸗Ing. Kunze als Stellvertreter Schüren, Heinrlchstraße 17, vurch die Verfügung vom heutigen tragung oder einer sonstigen mißbräuchlichen Verwensung über die Untersagung des Handelsbetriebes (Reichs⸗Gesetzsl. S. 6035) g) wenn die zwölfmonatliche Gültigkeitsdauer des Schulh⸗ Der Gastwirischaft zur Heidemüble von Füranz Emil der Abteilungsvorsteher, dem Geheimen Baurat Anger, dem Tage den Handel mit Backwaren und Mehl wegen Unzuver⸗ des Schuhbedarfsscheins begründet ist, kaan die zutändtee Bebörde Betriebe schließen, deren Uaternehmer bebarfsscheines abgelaufen ist. Nichal Riemer in Weißig ist — auf Grund des § 1 der Be⸗ Regierungs⸗ und Baurat Ellerbeck, dem Geheimen Re⸗ lüsigkett in bezug auf diesen Handelsbetrieb bis auf weiteres unter⸗ wenn die zwölfmonatliche Eültigkeitsdauer des Schuh⸗ vpber Leiter sich bezüglich der ihnen auferlegten Pflichten unzuverlässig 6. Wegen Ur kundenfälschung im Sirene des Reichzstran imnmachung des Reichskanzlers zur Fernhaltung unzuverlässiger gierungsrat Professor Grantz, dem Stadtbaurat, Geheimen sagt. — Die Konen der Veröffentlichung sind von der ꝛc. Grebe zu bedarfsscheins abgelaufen ist. zeigen. gesetzbuches wird b estraft, wer in rechtswiriger Abs 5 1 personen vom Handel vom 23. Septe mber 1915 in Verbinduag mit Baurat Krause, dem Geheimen Oberbaurat Kraefft den Apr⸗ § 5. Berlin, Kronenstraße 50/52, den 15. April 1918. änderung an dem abgestempelten Schuhbedarfsschein vormmmt b dr Verordnung ö Sächsischen Mi istertumg des Innern Geheimen Oberbauräten Kumbier und Labes, dem Ge⸗ ööebe, den . N
Die Gewerbetreibende 1 44 8 8 2 8 von di sem zum Zwecke einer Fälschung Gebrauch macht, ebenf tr Ausfuhrung bleser Verordnung vom 9. 8 kiober 1915 — wegen heimen Baurat L ch d Gehei berb 7 8 8 8 Der Landrat. Luckhaus.
1 erbetreibenden haben die empfangenen Schuhbedarfe⸗ 18 Reichsstelle für Sch uhversorgun 1 wer von einem derart gesälschten Schuhbe amföschei zuverlässi-keit für die Zeit vom 22. Pp l 1918 ab bis auf welleres 1 9 Loch, dem Geheimen Oberbaurat Mellin, scheine sofort durch deutlichen Vermert ungültig zu machen (Lochen ““ B 11“ spolcher Veränderurg zum Zweck⸗ ECE11““ Kenntniß Uertehr mit Fleisch und Fleischwaren untersagt dem Wirklichen Geheimen Oberbaurat Nolda, dem Geheimen “ 5 1b bis ungültigen Scheine zu fammeln und am Ersten jeben Det Voösftgsth, 8 Iar übrigen werd 1'de mißbraͤuchlicke Berwerauhg der Lehee beden“ Dem, Inhaber jst vom genannten Tage an verboten, Baurat Ottmann, dem Geheimen Oberbaurat Saran, dem ““
onats an die für sie zuständige Behörde abzulteferr. Wallerstein. Dr. Gümbel. scheines, insbesondere seine Uebertragung ober die Verxeeh. klesch und Fleischwaren in seiner Gastwirtschaft zu verabreichen. Ober⸗ und Geheimen Baurat Suadicani sowie den Geheimen Dem Büdner Friedrich Behrendt in Nahausen ist auf 8 für 1“ Person als die, auf die er ausg stelli ug Dresden⸗Neustadt, am 13. April 1918. Oberbauräten Tincauzer und Uber. b H L1 L. teen eltang mbhe Anlage 1. 8 .“ owie Zu er dlu egen Ziffer5 1 die Königlich ts hau 5 .1““ vrtaniger Personen vom Handel vom 23. September — 8
Jahre und mit, Geldstrafe bis zu 15 000 ℳ oder mlt einm Bekannt ch mirteln aller Ari sowie rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗
dieser Stiafen besteaft. Außerdem hat der Geschäftetahabee “ 8 1““ ö und, Leuchtstoffen, wie überhaupt mit Gegenstanden des 8 66 In Neubearbeitung ist fertiggestellt und an die amt⸗ Kriegsbedarfs und des täglichen Bedarfs mit sofortiger
Schließung des Betriebes zu gewärtigen. 1 b Dem Metzgermeister Karl Schunk aus Neuftadt, Herzogtum lichen Verkaufsstellen von Kartenwerken der Königlich Preußischen 1““ April 1918 18 3 Un 9 2 l. ¹ 1., en . 8 .
5 ““ 8 .“ bzurg, ist wegen Unzuverläfsigkeit im Fleischhandelsgewerbe der 9 5 1 b geben), Wohnort (falls dteser von Rückseite zu Anlage 2. cbarng, üder!. delsgewerhe der Landesaufnahme übergeben worden: 1. der P ü fungsstell⸗ Gen s. 80x, b des A“ 9 hbandel mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren untersagt B. Karte des Deutschen Reiches 1: 100 000. — S 8 Der Landtat. von Keudell. 4 9 schleden), Straße Antrag. 1. Die Abgabebescheinig da usgeste d 2 orden hen Neiches 1: 8 chwarz⸗ und Hausnummer (bei größeren Oeten stellers die abes geb eeee 8 cheinigung 1 arf nur ausgessellt Perbe ,8 cs b druck — Nr. 19. — Wischwill — Jurborg. 8 “ stets anzugeben) d““ 1 neeg gegebenen Schabe oder Stiefel rach Entscheid der Annaae⸗ Neustadt, Herzogtum Coburg, den 15. April 1918 AI. Bos Bek t ch 8 Üä11114444“] ¹ Der Stadtrat. J. V.: Förster Alle Bestellungen auf Karten sind an diejenige amtliche ekanntmachung. Vor⸗ und Zuname des Familienmitalietes, bis ssstctzungsa beiten sich noch ꝛum Straßen gebrauch eignen. Sohlen und Verkaufsstelle von Kartenwerken der Königlich Preußischen Dem Kaufmann Wilhelm Brauer von hier ist der Handel um 18. Lebensjahr siets auch Angabe des Flecken 9 lien nicht als erhedliche J. standsetzungsarbeiten. Die Ent⸗ 8 Landesaufnahme zu richten, in deren Bezirk sich der Besteller mit Zucker auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ öö“¹“ Alte22 igabe 8 Annabmestelle ist endzültig. Abgabebescheinigungem 1 besindet. tember 1915 bis auf weiteres untersagt. “ 8 — ———“ 2 Die Amahmestalen ditten Ubgszebeschen zunzen uict au Die von heute ah zur Ausgabe gelangende Nummer 54 Berlin, den 8. April 1918. “ Königshütte O. S., den 13. April 1918. Gegenstand: Art des Schuhwerks, insbes. Jeder Schuh⸗ o fertigen, in deren Vordruck Aenderung Je 8es Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Königlich Preußische Landesaufnahme. Die Polizeiverwaltung. Werner. ob für Herren, Frauen oder Kinder be „bedarfsschein 3. Gegen die Uebergabe dieser Abgabebescheinigung erfält de 1 betreffend Angabe des Inhalts Der Chef des Stabes. Pfeiffer, Major im Generalstabe. stimmt. Schuhwert bis etnschl. Größe 35] darf nur auf Jdarauf bezeichnete Person für den eig nen Gebraust ies in Lebens⸗ und Futtermittelsendungen, vom 16. Aprir 1 gilt als Kinderschuhwer “ 1 Eööö“ snneues Paar auegestellten Schubbedarfsschein durch die für ihren Berlin W. 9, den 18. April 1918. — ͦ— ꝗꝗ -bbböööö-— “ eeöö“ Kaiserliches Postzeitunggamt. Krüer. 1b v““ Die Berechtigung der Anschaff intetn bedarfsschein ausgefertiet ohne Rücksicht auf den Bestand, den die — „ Dem Markscheider Robert Sassenberg aus Herne 4“ ö 9 9 nschaffung bescheinigt¹): Ausgefertigt: 8 bezeichnete Verfas an SScüuhwhert hat. Er ist auch dann auszufertigen, 1 Iben 1 seh. 68 WG zur Verrichtung von Mark⸗ Preußen. Berlin, 19. April 19 it und Datum 2) 885 g wenn die bezeichnete Person innerhalb eines Zeitraums von zaölf z ni h I eiderarbeiten für den Umfang des preußischen Sta r ““ “ 1 4 “ Ort und Datum 1 8 Monaten schon Schabbrlarfsschelas erhalten har⸗ ams zablf Königreich Preußen. Leitt worden. f fang preußischen Staates er— estät “ Königin gen 5. Besinden sich unter dem abzegebenen Schohwerk Kinkerschtn Seine Majestät der Köni 1 1 hal, April 19 gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, den Staats⸗ und Fedefaefe 88 b. Schuhwerk bis en chröthich geche cü so den Nen a 1“ 9. “ rgamt 8 dss 1 “ 1“ mn nab darf der Schuhbede 1 ur für Kinderschäahe u einderstiefe nistorj v. e . ’ dr. .“ N 6 2 8 ürgermeister von Charlottenbur r. Scholz in Audienz. Unterscheift⸗Stempel mit siinem— ee “” I1I1I“ en der öffentlichen Arbeiten Kraefft zum Geheimen v1““ 8. ühr hür G von ihm handschriftlich beigekügten 6. Die Ausfertigungesteller en A ebeschelnlaungen zutück 1 Nh. Fge g 1““ — 6. Die Ausfertigungestellen haben Abgahebeschelnigungen zurüd⸗ den Militärintendan v “ “ EE ’” L“ 8 J militärintendanturrat G “ 1 ö I S. 3o4“* ngegeben o er in deren Vo dru enderungen vorgenommen 1 “ b 8 vertrete Reichskanzler Wirke eheime Stempel der ausfertigenden Behörde sind, wenn der Ausfertigu⸗gsvermerk nicht mit Angabe von Ort un K vngftatsmäsigen Militärintendantuͤrassessor Bachmann Bekanntmachung. 8 F “ 1..“ “ 8e 1) Erfo 8 rũ ; : . 1 owte 1 dem Stempel der ausfer enden Behörde und mit 8 m. 8 9 nun zuar „ v. ; . 9 ; 1 Erfolgt die Prüfung und Ausfertigung bei der gleichen Bebörde, so ist dieser linke untere Abschnitt unausgefüllt zu lassen und zu durch“ m Stempel der ausfertig 8 Seherde h memgerrctt er ergennen. Meine Anordnung vom 8. Januar 1918, wodurch der Ehe⸗ wurden die Entwürfe eines Arbeitskammergesetzes und eines strelchen. — ²) Nur entbebrlich, soweit deutlich aus dem Stempel mit ersichele 19 ausgefüllt zu lassen und zu dur ber Unteschrift des mit der Ansfertiaung heauftragten Beamte frau des Bäckermeisters Kauermann, Emma geb. Löchter, in 6. bet nd Aufl 1 1öP 11“”“ beiw. Angenellten oder mit dessen Unterschriftostempel nebst seinen 8 [Lutgendortmund, Limbeckerstraße Nr. 63, der Handel mit Gesetzes, betreffend Aufhebung des § 17 8 4 t. 4 . r, 7 r. 3 5 r. 2 8 8 3 L 9 82 22 8 8 „ cd 8 e. 2* „ 1 8 1 82 1 8 en. Die auf der Rückseite angegebenen Bestimmmn “ 6gc “ va- .“ der König haben Allergnädigst veshn. 111 18⸗hacheneten 9 auf weiteres untersagt war, hebe angenommen 88ö Rück ngegebenen Bestimmungen sind genan durchzulesen. ie Strafbesti mcewisse 1XX“ en bisherigen ordentlichen Professor Dr. Hecke zu Base 58 ö“ “ Schuhbebarfsschein ist nur 12 Monate, vom Lae sennen 8 v. ha gg Sffatt⸗ftn na wird besonders hingewiesen. einer Uebertragung der mißoräuchlichen Benutzung begridet 8— fum ordentlichere Professor 6 6 vhsan üche⸗ Fakuͤltät 1 Dortmund, den 12. April 1918. Der Staatssekretär des Reichskolonialamts Dr. Solf ist - gerechnet, gültig und nicht übertragbar. 7. Wegen Urkundenfälschung im Sinne des R ichsraf⸗ nmioersität in Gölkitt en Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard auf einer Dienstreise in die Schweiz, die er zur Regelung von esetzbaches wird bestraft ” Lchiswidriger Arsicht eine Ver⸗ 8 oltingen zu ernennen. 2—₰ . üUrchard. b 8 — 1 geseth nche 89 6 raft, wer in rechtswidriger Aisicht, 68 b 8 Angelegenheiten der Internierten aus deutschen Schutzgebieten besst . Pabge rape gen a8egeteao nmagh⸗ 1 so wer “ v v Be† t 1 5 unternommen hat, nach einer Meldung des „Wolffschen Tele⸗ von einer verant gefasichten Aowab beschemnigvng tro Kerntnis selhe Weitere Preußische Uebergangsbestimmung 8 “ graphenbüraus“ in Bern an Gallenblasenentzündung mit hinzu⸗ Veränderung zum Iwege einer Lauscart Webrauch macht, 3e zur Verordnung des Bund ts über die Genehmi⸗ „. Dem Bäckermeister Bock von hier ist die Ausübung des getretenen Komplikationen schwer erkrankt. Wenn auch dank “ sscrigen wird jede v hräuchliche Verwendang der Abgabebescheintgung. bung von E 8 9 ETTTTI1“X“ 918 Gewerbebetriebes vom 16. d. M. ab wieder gestattet der aufopfernden sachkundigen Behandlung der Berner Aerzte 1 Schuhversorgqunc. insbesondere ihre Ueberkragung oder die Verwendung für 3 tsctcö “ 8GS8. 8 1 Professor Dr. Schli, Dr. von Mutach und Dr. Schorer Anlaß leine andere Person als die, auf die sie ist, mit Ge⸗ ( S. ). Königshütte O. S., den 9. April 1918. zu ernsten Besorgnissen augenblicklich nicht mehr vorhanden ist, Mit Zustimmung des Herrn Reichskanzlers bestimmen Die Polizeiverwaltung. Werner. so wird mit der Rückreise des Staatssekretärs vorerst nicht
3 Abga He “ ffäangnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis lu . gabebeschelnigung 15 000 ℳ oder mit einer bieser Strafen bestraft. wir für das Königreich Preußen auf Grund des § 15 der — gerechnet werden können.
angung eines Schuhbedarfssch “ — Verorpwühng, daß die itverecnü e Ferteght Bekanntmachung
“ salan rsatzlebensmitteln in der Zeit vom 1. bis 31. Ma v 6 18 lit⸗ ensß
Beia 8 “ blange noch ohne G ine E Dem Fleischermeister Andreas Wawrzinski von hier ist die „ Immer wieder gehen von millitärischen Dienststellen und
(Vor, und Zuname, Stand des Ahgekend⸗ “ ““ “ 8 1806u 8 6 3 angs⸗ scheidung Hehn erelgeh dee 8 “ Ausübung des Fleischergewerbes wieder vom 15. d. M. ab kriegswirtschaftlichen Betrieben, die dringende Aufträge im
Zuname, Stand des Abgebenden) 8 1““ Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwa l gung der betreffenden E sa 88 6 in k nicht 6 beigeführt gestattet. “ Heeresinteresse haben, Klagen darüber ein, daß einzelne Ver⸗
(Wohnort, Straße und Haur⸗ k—— 1114““ Unternehmung ee rr verhen konnte. Jedoch rsatzlebensmitte 88 herbeige 5 Königshütte O. S., den 10. April 1918. ssender Wagen, die ihnen von der Eisenbahnverwaltung zur
Lnort, 141““ A“ 26. November 1914 (NGCBl. S. 487) und vom 10. Februg gestelte Erfneysn edoch dürfen die ohne Genehmigung her⸗ Die Woriseivsewaltlena. 1 Beförderung bestimmter, dringend benötigter Güter bevorzugt “ 8 2 37 vee die llten Ersatzlebensmittel es bote lgehalt kauft Die Polizeivermwaltung. Werner. g bes g g 3 zug
8 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungea de der sonst in den V rte el eist angeboten, feilgehalten, ver igr 8 gestellt worden sind, zu anderweitigen Zwecken verwenden,
.“ 8 — Zwangsverwaltung angeordnet worden. norden sind. Sie sirge Feütah Feecden. mae ges Cen tt ““ u“ 8 ferner Wagen, die sie beladen erhalten haben, nach Entladung
Nichtzutreffendes . 744. Liste. 8 11A“ ve eX“ 8 4““
ist zu darchstreichen.) ZBesondere Vermögenswerte; Pie der ffanrässchen Sfian höb- weisen ausdrücklich darauf hin, daß die Gefahr der pehsene von ardeP vonn acheng rtgre1gä-hueg uaher S99 ““ ““
— Cenacthen. Wümwe Zast ketbic, s Patan 8 fein vhes von Ersatzlebensmitteln während der Uebergangs⸗ hate ich dem Schlächtermeister Oskar Kopprasch in Berlin, ¹Gemäß § 9 des Gesetzes über den Belagerungszustand deren Sohle im Gelenk oder in der Vorberfläche ganz aus Leder besteht, abgegeben hat 8 Fossfine cem, in Lvon alg Faaeee ne ellen; Mandel loch Genehmigung die Fabrikanten trifft. Die Herstellung Zelestraße 10, durch Verfügung vom heuttzen Tage den Handel vom 4 Juni 1851 und § 1 des Abänderungsgese 8- vo
— ht, abgegeben hat. stehenden Vermögenswerte (Zwangsverwalter: Crzelle nicht genehmtater Ersatzlebensmittel nach Absatz 1 be⸗ mit Gegenständen des tänlichen Bedarfs wegen Unzuver. 11. Dezember 1915 verhisttht der Oberbefehlshader in 18
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Vor⸗, Zuname und Stend (steis anzu⸗
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1 Unterschrift des mit der Ausser⸗ Unterschrift oder Stempel 8 8 tigung beauftragten Beamten, der Prüfungsstelle: eee bezw. Angestellten oder dessen
Von der Prüfungsstelle auszufüllen! 1u-Dnlncdab
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Unterstaatssekretär a. D. in Straßourg). gründet keinen Ansyr „r. ssg. eien Bandelsb- 1— 8 8 9 emen Anspruch auf die demnächstige Erlangung der lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. 1 3 8 “ 1 ESttempel der ausfertigenden Straßburg, den 12. April 1918. nn einügung, 11134“*“ bT “ 1 de. eches - 2r2 8 2 8 8 . „ 8 „ zr. 8 8— m 39 Yyor 8 2 „ bort 2½ * r 5 2L „ 8 8 — 8 Unterschrift des mlt der Ausfertigun 8 9 b Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilu ichanzeß 99 empfohlen, unter Beachtung der im „Deutschen Der Polizeipräsident zu Berlin. ihm für bestimmte Sendungen von der Eisenbahnver⸗ e Wüeng zeiger“ ve tl k ig d errn Kriegswucheramt. J. V.: Machatin 3 F beauftragten Beamten bezw. Angettellten. t J. A.: Bickell eichskanzl röffentlichten Bekanntmachung des Her eriegéwucheramt. J. V.: Machatiue. waltung überwiesenen Eisenbahnwagen ohne Genehmigung oder dessen Uzerschnft⸗Stempel. mit 1 1“ bheung vnd vom 8. April d. J über die Grundsätze für die dder Eisenbahnverwaltung für andere Sendungen ver⸗ seinem i. im handse rifiltc beigefügten b““ 8 8 ö“ niteln zu “ der Genehmigung von Ersatzlebens⸗ 11ö16ö61a“ wendet oder für ihn beladen eingegangene Wagen 8 cen (Signum): 8 Bekanntm un g. chnen kännen“ 0 sie voraussichtlich auf die Genehmigung 1 er ee eehen 812 8 Breslan, Fnesertünmang der “ Len Sen; 1A“ b v1AAAAX“X“ * g. wang “ Gräbschnerst aße Nr. 96, ist jeder Handel m ebens⸗ und Verstöße hiergegen werden, sofern die bestehenden Gesetze ) Nur entb hrlich, soweit deutlich aus dem Stempel mitersichtlich. ““ 8 . v der Verordnungen, betreffend dieh nungen, eli, dem 18. April 1918. Futtermitteln aller Art auf Grund der Bundesratsverordnung höhere Freihettsstrafe bestimmen, mit Gefänenis bis 8. vnene di Ucler zenisne Hedeag e he dneitscer, e) und vom 10. Fe⸗ sür Blaatskommisser Der Minister vom 23. September 1915 wegen Unzuverlässigkeit untersagt worden. Jahre und beim Vorliegen mildernder Umstände mit Haft oder 8 Die auf der Rückseite angegebenen Bestimmungen sind genau durchzulesen. Auf die Strafbestimmungen wird bruar 1916 RSBl. S 89) isi fär die folgenden Unteörxr Volksernährung. des Innern. Breilau, den 15. April 1918. “ Geldstrafe bis zu 1500 ℳ bestraft. Die se Abgabebescheinigung ist nicht übertragbar ö“ . 11“ “ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden: 1 von Waldow. J. A.: von Jarotzky. Der Polizeipräsident. J. V.: Salémon. 8 “