kreter der Arbeiter mittels Wahl der Arbeiter bestellt. Die Zah der Mitglieder der Arbeitskammer, die nicht unter 20 betragen soll, sowie die Zahl der Stellvertreter und der Mitglieder der Abteilungen wird durch Verfügung der Aufsichtsbehörde bestimmt. Die Met⸗ glieder der Abteilungen sind zugleich Mitglieder der Arbeitskammer. Dies gilt auch von den Mitgliedern der zu Abteilungen erklärten Fachausschüsse (§ 9). Die Mitglieder und die Stellvertreter erhalten für jede Sitzung, der sie beigewohnt haben, Vergütung etwaiger Fahr⸗ kosten und Tagesgelder nach näherer Bestimmung der Landeszentral⸗ behörde.
§ 12. Die für den gleichen Gewerbezweig gebildeten Arbeits⸗ kammern sind befugt, miteinander in Verbindung zu treten und nach Maßgabe des § 44 gemeinschaftliche Einigungsämter zu errichten.
§ 13. Bei den Verkehrsanstalten des Reichs und der Bundesstaaten können durch Beschluß des Bundesrats Arbeiteraus⸗ schüsse zu Arbeitskammern erklärt werden, sofern sie folgenden An⸗ forderungen entsprechen:
1) Der Vorsitzende des Arbeiterausschusses, insofern der Arbeiter⸗ ausschuß als Arbeitskammer wirksam ist, und seine Stellvertreter dürfen weder Arbeiter noch Leiter oder Beamte der Dienststellen sein, für welche der Arbeiterausschuß errichtet ist. Sie werden von der Aufsichtsbehörde (§ 49) ernannt.
2) Die Zahl der Mitglieder des Arbeiterausschusses aus dem Stande der Arbeiter darf nicht geringer sein als zehn.
3) Für die Wirksamkeit des Arbeiterausschusses als Arbeikskam⸗ mer tritt zu den Mitgliedern aus dem Stande der Arbeiter eine höchstens gleich große Zahl von Vertretern der Verwaltung, die von dieser ernannt werden. Ist die Zahl dieser Vertreter kleiner, so stehen bei Abstimmungen und Wahlen dem dienstältesten Vertreter der Verwaltung so viele Stimmen zu, daß die Gesamtzahl der Stimmen der Verwaltung ebenso groß ist, wie die Zahl der anwesenden Ver⸗ treter der Arbeiter.
4) Für die Wahlen der Vertreter der Arbeiter gilt hinsichtlich der Wahlberechtigung § 14, hinsichtlich der Wählbarkeit § 16 Abs. 1 ent⸗ sprechend. Sind bei einer Verkehrsanstalt Arbeiterausschüsse für kleinere und solche für größere Bezirke oder für das ganze Verkehrs⸗ gebiet gebildet, so sind die Wahlen zu den Arbeiterausschüssen für die kleineren Bezirke unmittelbar. Die Mitglieder der Arbeiteraus⸗ schüsse für die größeren Bezirke, können von den Mitgliedern der Arbeiterausschüsse für die kleineren Bezirke, die Mitglieder der Arbeiter⸗ ausschüsse für das ganze Verkehrsgebiet von den Mitgliedern der Arbeiter⸗ ausschüsse für die kleineren oder für die größeren Bezirke aus ihrer Mitte herpaüc⸗ werden. Das Entsprechende gilt, wenn mehrere nach
rbeitergruppen getrennte Arbeiterausschüsse für das ganze Ver⸗ kehrsgebiet bestehen und aus diesen ein Arbeiterausschuß für sämtliche Arbeitergruppen gebildet ist. Sämtliche Wahlen sind geheim.
r.5) Werden die Arbeiter nach Bezirken, nach Dienststellen oder nach Beschäftigungsarten in Gruppen eingeteilt, die ihre Vertreter für sich wählen, so müssen jeder Gruppe mindestens 50 Wahlberech⸗ tigte angehören.
Auf die so gebildeten Arbeitskammern finden mit Ausnahme der §§ 5 und 12 die Bestimmungen dieses Gesetzes Anwendung, so⸗ weit nicht Abweichendes bestimmt ist, “
II. Wahlberechtigung und Wählbarkeit.
8
§ 14. Zur Teilnahme an den Wahlen (8 11) sin
Deutsche beiderlei Geschlechts berechtigt, welche 1) das 21. Lebensjahr
vollendet haben, 2) im Bezirke der Arbeitskammer tätig sind, 3) den⸗ jenigen Gewerbezweigen als Arbeitgeber oder Arbeiter angehören, für welche die Arbeitskammer errichtet ist. Nicht wahlberechtigt ist, wetenach 8 32 des Gerichtverfassungsgesetzes zum Amte eines Schöffen unfähig ist.
§ 15. Für die Wahlen der Arbeitgeber setzt die Aufsichtsbehörde das Stimmrecht unter Berücksichtigung der Habl der von den einzel⸗ nen Arbeitgebern beschäftigten Arbeiter her Hieden fest.
§ 16. Wählbar sind diejenigen Wahlberechtigten, welche 1) das 25. Lebensjahr vollendet haben, 2) seit mindestens einem Jahre den⸗ jenigen Gewerbezweigen als⸗ Arbeitgeber oder Arbeiter angehören, für welche die Arbeitskammer errichtet ist, 3) in dem der Wahl vorauf⸗ gegangenen Jahre für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln nicht empfangen oder die empfangene Unter⸗ 858 erstattet haben. Außerdem sind wählbar, sofern die Voraus⸗ Beehahe Abs. 1 Ziffer 1 und 3 erfüllt sind, solche Personen, die wenigstens drei Jahre hindurch den Gewerbezweigen, für welche die Arbeitskammern errichtet sind, als Arbeitgeber oder Arbeiter an⸗ sehört haben und seit mindestens einem Jahre im Bezirke der zu⸗ tändigen Arbeitskammer wohnen, ferner als Arbeitgeber auch solche Personen, die mindestens ein Jahr als Vorsitzende oder Beamte be⸗ ruflicher Vereine der Arbeitgeber derjenigen Gewerbezweige tätig sind, für welche die Arbeitskammern errichtet sind, und im Bezirke der zuständigen Arbeitskammern wohnen. Die Zahl der im Abs. 2 ge⸗ nannten Personen darf in jeder Arbeitskammer nicht mehr als je ein Viertel der Vertreter der Arbeitgeber und Arbeiter betragen. § 14 Abs. 2 5 entsprechend anzuwenden. 1“ gemäß dis Abteilungen errichtet, so erfolgen für sie Füchder Wahlen. Für die Abteilungen sind nur diejenigen Personen wahlberechtigt und wählbar, welche den in den Abteilungen vertretenen Gewerbezweigen oder Gewerbebetrieben angehören. Wahlberechtigt 8 diese Versonen nur für die Abteilungen, die für sie zuständig sind. Wählbar zu den Abteilungen sind nach Maßgabe der Bestimmungen des § 16 Abs. 3 auch die im § 16 Abs. 2 bezeich⸗ neten Personen, soweit sie im Bezirke der Abteilung wohnen.
III. Wahlverfahren und Wahlzeit.
Nach § 18 sind die Wahlen unmittelbar und geheim und finden nach den Grundsätzen der Verhältniswahl derart stach daß ne ft den Mehrheitsgruppen auch die Minderheitsgruppen entsprechend ihrer Zahl vertreten sind. Hierbei kann die Stimmabgabe auf Vorschlags⸗ Üsten beschränkt werden, die bis zu einem näher zu bestimmenden Zeitpunkt vor der Wahl einzureichen sind. Wenn nur eine Vor⸗ schlagsliste eingereicht ist, gelten die auf dieser Liste Vorgeschlagenen ohne weiteres als gewählt. Die Wahl erfolgt durch Abgabe von
Stimmzetteln. kann die Aufsichtsbehörde
Für die Wahlen der Arbeitgeber Oeffentlichkeit der Wahl festsetzen.
„§ 20. Gegen die Rechtsgültigkeit der Wahlen können binnen zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einsprüche von den Wahlberechtigten bei dem Vorsitzenden der Arbeitskammer eingebracht werden. Gegen seine Entscheidung ist binnen zwei Wochen die Beschwerde an die höhere Verwaltungsbehörde zulässig. Diese entscheidet endgültig. Sie hat Wahlen, die gegen das Gesetz oder die auf Grund des Gesetzes erlassenen Wahlvorschriften verstoßen, für ungültig zu erklären.
§F 21. Die Mitglieder der Arbeitskammer und die Stellvertreter werden auf sechs Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Sind mehr als ein Drittel der Vertreter der Arbeitgeber oder der Ver⸗ treter der Arbeiter und die Stellvertreter dieser Vertreter aus der Arbeitskammer oder einer ihrer Abteilungen ausgeschieden, so kann die Aufsichtsbehörde eine Neuwahl auf den Rest der Wahlzeit für sämtliche Vertreter der Arbeitgeber und deren Stellvertreter oder für sämtliche Vertreter der Arbeiter und deren Stellvertreter anordnen.
IV. Kostenaufwand.
Nach § 23 werden die aus der Errichtung und Tätigkeit der Arbeitskammern erwachsenen Kosten, soweit sie nicht anderweit Deckung finden, von den im Kammerbezirk gelegenen Gemeinden ge⸗ tragen in welchen sich Betriebsstätten der in der Kammer vertretenen an..Seee. FeS iDane Kosten je zur Hälfte auf die beteiligten Betriebsstätten und auf die in ihnen beschäftigt Arbeiter rechnerisch verteilt. “
Nach § 24 stellt der Vorsitzende alljährlich den Verteilungsplan auf, gegen den binnen zwei Wochen Beschwerde bei der Aufsichtsbe⸗ hörde erhoben werden kann.
V. Geschäftsführung.
Die §§ 28 bis 41 befassen sich in eingehender Weise
e mit der Ge⸗ schäftsführung. 8
4— — 2 — ,———
VI. Eintgungswesen. 8
§ 42. Die Arbeitskammern haben für ihren Bezirk ein Einigungsamt zu errichten. Der Vorsitzende der Arbeitskammer ist auch Vorsitzender des Einigungsamts. Neben dem Vorsitzenden besteht das Einigungsamt aus vier Mitgliedern der Arbeitskammer als ständigen Beisitzern, von denen je zwei Arbeitgeber und Arbeiter sein müssen. Für die ständigen Beisitzer sind aus den Mitgliedern der Arbeitskammer oder ihren Stellvertretern stellvertretende Beisitzer zu bestellen (§ 32 Abs. 2), die in Behinderungsfällen und im Falle des Ausscheidens in der Reihenfolge der Wahl für die ständigen Beisitzer eintreten. Der Vorsitzende kann von Fall zu Fall neben den ständigen Beisitzern Vertrauensmänner der Arbeitgeber und Arbeiter in gleicher Zahl zu unständigen Beisitzern ernennen. Er hat hierbei Vorschläge der am Streite Beteiligten zu berücksichtigen. Der Vorsitzende kann ferner in wichtigen Fällen zwei Unparteiische, die weder Arbeitgeber noch Arbeiter sind, zu unständigen Beisitzern ernennen. Er ist hierzu verpflichtet, wenn es einer der am Streite Beteiligten vor Eintritt in 8 Verhandlung (§ 69 des Gewerbegerichtsgesetzes) be⸗ antragt.
△
Bei der Ernennung je eines dieser Unparteiischen hat er Vorschläge der am Streite beteiligten Arbeitgeber und Arbeiter zu berücksichtigen.
§ 43. Auf die gemäß § 13 gebildeten Arbeitskammern findet § 42 mit der Maßgabe Anwendung, daß an Stelle der zwei ständigen Bei⸗ sitzer aus dem Stande der Arbeitgeber und ihrer Stellvertreter zwei ständige Beisitzer und ihre Stellvertreter von der Verwaltung der Verkehrsanstalt zu ernennen sind. Sie brauchen nicht Mitglieder der Arbeitskammer zu sein.
§ 45. Die Einigungsämter der Arbeitskammern können bei Streit zwischen Arbeitgebern und Arbeitern der in ihnen vertretenen Gewerbezweige über die Bedingungen der Fortsetzung oder Wieder⸗ aufnahme des Arbeitsverhältnisses angerufen werden, wenn es an einem hierfür zuständigen Gewerbegerichte fehlt oder die beteiligten Arbeiter in den Bezirken mehrerer Gewerbegerichte beschäftigt sind. In den gleichen Streitsachen können die gemäß § 44 gebildeten gemeinschaft⸗ lichen Einigungsämter angerufen werden, wenn die beteiligten Arbeiter in den Bezirken mehrerer Arbeitskammern beschäftigt sind. In Reichs⸗ und Staatsbetrieben der Eisenbahnen und der Post, in denen weder eine Betriebseinstellung noch eine gemeinsame Arbeitsnieder⸗ legung zulässig ist, können die Einigungsämter der Arbeitskammern bei Streit über die grundsätzliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen angerufen werden.
VII. Beaufsichtigung.
§ 49. Die Arbeitskammern und die von ihnen gebildeten Eini⸗ gungsämter und Schlichtungsstellen unterliegen, sofern nicht vom Bundesrat anders bestimmt wird, der Aufsicht derjenigen höheren Ver⸗ waltungsbehörde, in deren Bezirk sie ihren Sitz haben. Die gemäß § 13 gebildeten Arbeitskammern unterliegen der Aufsicht derjenigen höheren Behörde, für deren Bereich sie errichtet sind.
§ 50. Wenn die Arbeitskammer ungeachtet wiederholter Auf⸗ forderung der Aufsichtsbehörde die Erfüllung ihrer Aufgaben ver⸗ nachlässigt, sich gesetzwidriger Handlungen oder Unterlassungen schuldig macht, durch welche das Gemeinwohl gefährdet wird, andere als die gesetzlich zulässigen Zwecke verfolgt, so kann die Aufsichtsbehörde sie auflösen und Neuwahlen anordnen. Während der Zwischenzeit werden die Geschäfte von dem Vorsitzenden der Arbeitskammer geführt.
VIII. Schlußbestimmungen.
§ 52 enthält eine Anzahl Abänderungen des Gewerbegerichtsgesetzes vom 29. Juli 1890 und vom 30. Juni 1901.
Dem Reichstag ist ferner der Entwurf eines Gesetzes, betr. Aufhebungdes 8 153 der Gewerbeordnung nebst Begründung zugegangen.
“] Handel und Gewerbe.
— Der große Ausschuß der Breslauer Messegesellschaft, dem jetzt „gegen 300 Gesellschaften angehören, beschloß laut „W. T. B. gestern einstimmig, in Breslau eine Herbstmesse zu veranstalten. Feiner wurde die Einrichtung einer ständigen Mustermesse in Aussscht genommen und beschlossen, einen Verein zur Förderung der Breslauer Messe zu gründen.
— In der ordentlichen Generalversammlungder Hansa⸗Lloyd⸗ Werke Aktiengesellschaft vom 10. April 1918 ist, vor⸗ behaltlich der Genehmigung der Zentralbehörde, laut Meldung des „»W. T. B.“ aus Bremen, die Erhöbung des Grund⸗ kapitals um 6 Millionen auf 20 Millionen Mork beschlossen worden. Die neuen Aktien sind für das laufende Geschäftsjahr voll gewinnanteilsberechtigt. Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat die Genehmigung zur Ausgabe der neuen Aktien erteilz. Die Deutsche Nationalbank Kommanditgesellschaft auf Aktien in Bremen hat namens einer Bankengemeinschaft, der außer ihr die Deutsche Bank, Berlin, das Bankhaus S. Beichröder, Berlin, das Bankhaus Bernhd. Loose & Co., Bremen, das Bankhaus Schröder & Wiy⸗ hausen, Bremen, und die Oldenburgische Spar⸗ und Leihbank, Olden⸗ burg, angehören, die neuen Aktien übernommen mit der Verpflich⸗ tung, für je fünf alte Aktien des Inhabers das Bezugsrecht auf zwei neue Aktien zum Kurse von 160 vH einzuräumen. 1
Wien, 23 Ppril. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung des Verwaltungsrats der K. K. Priv. Oesterreichtschen Credit⸗ Anstalt für Handel und Gewerbe wurde der Abschluß 1917 ge⸗ nebhmiat. Dieselbe weist ein Roherträgnis von 64 437 071 Kr. gegen 53 140 332 Kr. im Vorjahre auf. Hiervon entfallen auf: 1917 gegen 1916 (in Klammern) Gewinn an Effekten und Konsortialgeschäften 9 091 927 (7 108 876) Kr., Zinsen 40 691 010 (33 404 924) Kr., Ge⸗ winngebühren (einschließsich des Ghewinns an Waten 11 874 392 (10 048 607) Kr., Devisen 928 062 (938 142) Kr., Realitäten⸗ erträgnisse 337 657 (355 711) Kr., nachträgliche Eingänge auf bereits abgeschrtebene Forderungen 9342 (4052) Kronen, unhehobene (Hewinnanteile 1716 (1472) Kr., Gewinnvorträg 1 503 064 (1 278 549) Kr. Nach Abzug der Lasten für Gehalte 14 005 506 (10 319 403) Kr., Spesen (einschließlich Spenden und Widmungen) 6 178 229 (5 578 164) Kr., Abschreibungen von Realitäten und Inventar 475 208 (1 165 305) Kr., Steuern und Gehühren 13 704 306 (8 869 151) Kr, Beitrag zum Ruhegehaltsstock 700 000 (700 000) Kr., erlittene Verluste an Forderungen 202 938 (311 408) Kr. ergibt sich ein Reingewinn von 29 170 883 gegen 26 166 899 Kr. im Vorjahre. Der Verwaltungsrat beschloß, der am 16. Mai stattfindenden Generalversammlung vorzuschlagen, für die Aktie 39 Kr. gegen 36 Kr. zu verteilen, der außerordentlich⸗n Rück⸗ lage 4 000 000 Kr. zuzuweisen (im Vorjabre wurde der allgemeine Reservefonds mit 1 Million Kronen dotiert), der Ruhegebaltskasse 2 000 000 gegen 1 500 000 Kr. und der Bautücklage nichts gegen 1,500 000 Kr. im Vorjahre zuzuweisen, an Gewinnanteilen (5 vH) 808 391 (gegen 10 vH) 1 538 835 Kr. im Vorjahre auszu⸗ zahlen und auf neue Rechnung 1 643 742 Kr. vorzutragen. Stand der Aktipen: Effekten 224 366 016 (1916: 110 474 003) Kr., Porteseuille 194 320 289 (143 536 288) Kr., Kassabestände 28 899 258 (51 176 328) Kr., Vorschüsse auf Effeklen 53 945 153 (71 693 686) Kr., Inventar 489 600 (396 200) Kr., Realitäten 14 094 800 (13 940 900) Kr., Konsortialbeteiligungen 67 346 432 (68 421 101) Kr., Vorschüsse auf Kriegsanleihe 933 399 006 (415 880 042) Kr., Schulduer 1 396 150 609 (1 313 363 275) Kr., zusammen 2 913 011 163 (2 188 881 822) Kr. Stand der Passiven: Aktienkapitoal 170 000 000 (170 000 000) Kr., Kavitalsreserpvefonds 77 195 690 (77 195 690) Kr., Allgemeiner Reservefrnds 34 000 000 (30 000 000) Kr., Außerordentlicher Reservefonds — (3 000 000) Kr., Immobilien⸗ reservefonds 4 000 000 (2 500 000) Kr., Kriegsverlustreserde 5 000 000 (5 000 000) Ser., Unterstützungsstock für Angestellte —*) (1 000 000) Kr., Rückständige Gewinnanteile 905 888 (470 20 †) Kr., Akzepte und An. weisungen 27 877 624 (15 471 978) Kr., Verzinsliche Ein⸗
lagen 290 121 151 (213 596 801) Kr., Gläubiger 2 274 739 925
einiges Material an den Markt und bewiekten, daß die
(1 644 480 250) gr., Gewinn 29 170 883 (26 166 89) H⸗ 2 913 011 163 (2188 881 822 Kr. — 99) Kr., Zusammen *) Der Fürsorgestock für Angestellte wurde im 8 8 Schuldnern eimgereiht. in Jahre 1917 den Paris, 18. April. (W. T. B.) Bankau den Kassen 3 340 634 000 (Zuv. 14392 000) Senpe Ga i land 2 037 105 000 (unverändert) Fr., Barvorrat in m Au. 255 576 000 (Zun. 443 000) Fr., Guthaben im Ausland 1231 49,b⸗ (Zun. 9 981 000) Fr., vom Moratorium nicht betrosfene W190- 1441 244 000 (Abn. 142 022 000) Fr., gestundete Wechsel 1 099 na che (Abn. 1 272 000) Fr., Vorschüsse auf Wertpaptere 1101 999 900 (Abn. 26 574 000) Fr., Vorschüsse an den Staat 15550 000 000 (Zun. 250 000 000) Fr., Vorschüsse on Verbündete 3 385 000 000 (3 8 5 000 000) Fr., Notenumlauf 26 231 771 000 (Zun. 144 987 000 n. Schatzguthaben 41 975 000 (Abn. 15 209 000) Fr., Pridatguthoden
3218 506 000 (Aon. 83 449 000) Fr.
1“
Boͤrse in Verlin (Motierungen des Boͤrsenvorstandes) vom 24. April vom 23. 2 2es . Pr;, AHgens 23. Anl ö“ 56 215 + 216 2159 152 b 153 152 ½ 162 †½ 162% 162 ½ 159 ½ 159
68,65
79 ½ 18,95
100 Gulben 100 Kronen 100 Kronen 100 Kronen 100 Franken
100 Kronen 100 Leva nopel
100 Piasier 18,85 Madrid und Barcelona 100 Pesetas 103
—
Daͤnemark Schweden Feswege Schow
Wien⸗
Budapest
Bulgarien Konstanti⸗
Der heutige Werspapiermarkt zeigte eine schwächere Haltung⸗ Verkaufsaufträge und Lösungen schwebender Verbindlichteiten brachten 1 2. g Preise einem E“ Schwächer lagen Petroleumwerte. Der Schluß war still.
Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
Wien, 23. April. (W. T. B.) Nach ziemlich fester Eröff⸗ nung verfiel die Börse im Laufe des Nerkebrs in bochgradige Ge⸗ scͤaͤftsstille, die eine allgemeine leichte Abschwächung der Kurse zur Folge hatte. Die Umsätze erreichten auf keinem Gebiete eine neuner z⸗ werte Ausdehnung, hauptfächlich waren es kleine örtliche Glanstellungen, die auf den Preisstand drückten. In der Kulisse nahmen lediglich Metallaktien eine günstige Ausnahmestellung ein und vermochten thre anfängliche Preissteigerung späterhin teilweise zu behaupten. Im Schranken waren Schiffahrts⸗, Kohlen⸗, Holz⸗, Ziegtl⸗ und Pavier⸗ fabriksaktien billiger angeboten, dagegen Spiritus⸗ und galtzische Beigwerkswerte böher begehrt. Der Aulagemarkt zeigte bei behaupteten Kursen ruhige Haltung.
London, 22. April. (W. T. B.) 2 ½¾ % Englische Konso's 55 ⅜, 5 % Argentinier von 1886 —, 4 % Brasilianer von 1889 55 ½, 4 % Japaner von 1899 66 ¼, 3 % Portugiesen 55 ¼, 5 % Russea von 1906 —, 4 ½ % Russen von 1909 —, Baltimore and Ohio —,—, Canabian Paelfic 157 ¼, Erte —,—, National Rallways o Mexico 6 8, Pennsylvania —,—, Southern Pacific —,—, Union Pacisfie —,—, United States Steel Corporation 100, Anaconba Copper —, Rio Tinto 64, Chartered 14/2, De Beers def. 12 %, Goldfields 1 ½¼, Randmines 2 ½. — 5 % Kriegsanletbe 94 ⅛H, 4 % Kriegsanleihe 100 ¾, 3 ½ % Kriegsanleihe 86 ½. — Privatdiskont 3 ⁄10,
Silber 49.
Paris, 23. April. (W. T. B.) 5 % Franzsische Anleihe 88,65, 3 % Französische Rente 59,00, 4 % Span. veühche Anleth 4 %
—,—, 5 % Russen von 1906 45,30, 3 % von 1896 —,—, Türken unlkk. 61,50, Suez⸗Kanal 4645, Rio Tinto 1900.
Amsterdam, 23. April. (W. T. B.) Rahig. Wechsel auf Berlin 40,35, Wechsel auft Wien 25 80, Wechsel auf Schwelz 49,60, Wechsel auf Kopenhagen 65,85, Wechsel auf Stockbolm 70,80, Wechsel auf New York Wechsel auf London 9,98, Wechsel auf e 36,80. — 4 ½ % Niederländische Staatsauleihe 91 13⁄16, Obl⸗
% Niederl. W. S. 66 10, Königi. Niederländ. Petroleum 472 ⅛, Holland⸗Amerika⸗Linie 383, Nieverländisch⸗Indische Handelsdank —, Atchison, Topeka u. Santa F6 81 ¼, Rock Island —, Southern Paclfic 78 ⅝, Southern Raflway —, Union Pacific 117 ⁄1, Anaeonda 128, United States Steel Corp. 82 ½, Französisch⸗Englische Anleihe —,—, Hamburg⸗Amerika⸗Linie —,—. 8
Kopenhagen, 23. April. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Berlin 62,50, do. auf Amsterdam 152,25, do. auf London 15,18, do, auf Parts 56,50.
Stockholm, 23. April. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Berlin 58,00, do. auf Amsterdam 140,25, do. auf schweiterische Plätze 69,75, do. auf London 14,05, do. auf Paris 52,00,
New York, 22. April. (Schluß.) (T. X. B.) Die beutige Fondsbörse nahm einen sehr schwankenden Verlauf; Kursrückgänge und Besserungen wechselten mehrfach. Gegen Schluß überwog eine unregelmaäͤßige Haltung. Kupferwerte, Schiffahrtsaktien und GEisen⸗
—.— 2
sich wieder ein seyhr lebhaftes Geschäft entwickelte. Steels, Eiser bahnaktien und International Mercantiles waren schließlich stark angehoten. An Aktien wurden 580 000 Stück wagese Geld: Sehr fest. Geld auf 24 Stunden Durchschnittssatz 5 ¼, au 24 Stunden letztes Darlehen 6, Wechsel auf London
Northern Pacifie Bonds 54 ½, 4 % V Atchison, Topeka u. Santa Fe 8381, Canadian Pactfic 138 ½, Cbesapeale u. Ohio 55 ¾, Chicago, Miiwaukee u. St. Paul 37 ¾, Denver u. Rio Grande 3 ⅛, Illinois Central 95, Loulsville u. Nashville 112 , New York Central 69 ¼, Norfolk u. Western 103, Penusylvania 43 ⁄, Reading 81 ⅛, Southern Pacific 83, Union Pactfic 120, Anaconda
Silber in Barren 99 ¼, 3 % Staat. Bonds 1925 105. Baltimore and Ohio 51 ⅛,
pref. 110 ½.
Kursberichre von auswärtigen Warenmärkten.
London, 22. April. (W. T. B.) Kupfer prompt 110. Liverpool, 22. April. (W. T. B.) Baumwolle. Unses 3000 Basten, Einfuhr 3700 Ballen, davon 3700 Ballen ameri⸗ kanische Baumwolle. — Für April 23,19, Amerikanische 22, Brasilianische 86, Omra 44, Seinde 54,
di 28 öher. Indische 28 Punkte böber. (W. T. B.) Wollmarkt. Die
Hraoford. 22. April. Aussichten sind besser. le
New Pork, 22. April. (W. T. B.) (Schlußz), Baumwoll lodo midaking 30,45, do für Ayril 28,71, do. für Mai 2886, do für Junt 28,70, New Orleans do. loko miodling 33,00, P.tro ”s0 refined (in Cases) 16,75, do. Stand. white in New Yort 1n do. in tanks 6,50, do. Credit Balances at Oil City 4,00, prime Western 25,10, do. Rohe & Brotbers 28.00, Fae Zentrifugal 5,92, Weizen Winter 226, Mehl Spring⸗ Kaffee elzars 10,75 — 10,95, Getreidefracht nach Liverpool nom., afh Rio Nr. 7 9, bo. für Mai 8.32, do. für Juli 8,43, do. September 8,50.
andere
hahnen traten gegenüber Kriegswerten in den Hintergrund, in denen
, Fr. Tage) 4,72,50, Cable Trangfers 4,76,45, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,72,
Copper Mining 63 ¾, Uncted States Steel Gorporation 95, do.
für Mat 22,57. —
*
f chungsfachen.
gfe⸗ VBe 1
9 geg, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. vrkauft, .
dasung ꝛc. von Wertpapieren.
dit
zerlust⸗ und Fundsachen, Zuflellungen u. dergl.
gesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.
K2
A 2 Offentlicher A. ter en, ler ee,
nzeiger.
für den Ranm einer Sgespaltenen Einheitszeile 50 Pf.
8
. Bankausweise.
6. Erwerhs⸗ und Wirtschaftsgenossen schaften⸗ 7. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. . Unfall⸗ und Invpaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
10. Verschiedene Bekanntmachungen⸗
—
en Anzeigenpreis ein Teuerungszuschlag von 20 v. H. erhoben.
Uaterfuchungs⸗ sachen
Fleckörief. 8 „ Mtlitärgefang’ nen Franz haen, aine, Mil. ⸗UGef.⸗Komp. sfout Hastbefehl erkassen. Alter: „Größe: 1,73 ½¼ m, Haare: Augen: braun, Nase, Mund: ct. Anflug von Bart, Wesicht: gesichtsfarbe: bleich. Besondere veoheemen Ring am linken Ring⸗ zwiert, 11 cm lange Naybe auf Backe, von Beruf: Maschinis, 5 Essen, Schlenhoffstraße 57. nsuchi, ihn zu verhaften und an richie Militärbehörde abzultefern. z.2. 46/18. 8 Etappenins pektion A⸗A. C. Steckörief. 1 san den Kanonter Hezmann Farl tcseht erlassen. — 1,76 m groß, in: schlank, Aller: 31 Jahre, Haare Nase, Mund: gew., gestutzter unfat, trägt Kneifer, Artl.⸗Uaiform, enmütze, eigene Schnürschuhbe mit in, Band Rose Kreuz⸗Medaille und vrserreichischen Verdienstmedallle, Heruf: Kaufmann, wohnhaft in n. — Es wird ersucht, thn zu iin und an die näͤchste Mtlitär⸗ izt der Etarpeninspektion A.⸗A. C.
Steckbrief. ten den Kanonier Karl Wundes, P, 3. 18992 zu Solingen, evgl., str, verb⸗, letzter Aufenthaltgori ien, Gasstr. 56, 1,68 m groß, hell⸗ e Heate, blaue Augen, schlank⸗ wHloff's Aussehen, wird ein Steck⸗ lassen, weil er sich seit dem 24. 3. dunerlꝛubt von der 3. Ersatzbatterte R. 69 entfernt hat und sich ver⸗
bält. Es ergeht an alle Behörden stesuchen, nach Wundes zu fahnden, unehmen, der nächsten Militär⸗ Marinebrhörhe abzuli fern sowie der isatabtellung F.⸗A.⸗R. 69/70 in ha sofort Nachricht zu geben.
jaden, den 22. 4. 1918.
Oer Gerichtsherr: Lobeck.
Fahnenfluchtserklärung.
der Untersuchungssache gegen den ser Hermann Pleuß, 4. Landst.⸗ Komv. VII. A.⸗K., wegen Fahnen⸗ im Felde, wird auf Grund der M.St.⸗G.⸗B. und der 88 356, M.St. G.⸗O. der Beschuloigte für füchtig erklärt.
Gerscht einer Landwehrdivistoa.
m Fahnenstuchtserklärung.
der Untersuchungssache gegen den seier Heinrich Ernestl, 9/458, ge⸗ a am 30. 10, 96 in Dortmund, sechner aus Dortmund, wegen Fahnen⸗ „wird auf Grund der §8 69 ff. Nültärstrafgesetzbuchs sowie der §§ 356, de Milttärstrafgerichtsordnung der füie hierdurch für fahnenflüchtig
t. Q., 18. 4. 18. üt der 236. Inf.⸗Division. III 991/17.
Fahnenfl uchtserklärung.
a Kanonjer Hermann Karl Paul ster, t. Mun.⸗Kol. 318, geb. 8I zu Tarnowitz (Preußen), wohn⸗ Bregzau, wied auf Grund der 9 f. M. St⸗G.⸗B. sowie der 86, 360 für fahnenflüchtig erklärt sen im Deutschen Reiche befindliches athe mit Beschlag belegt. III Per. L.
iit der Etaxpeninspektkon A.⸗A. C.
il Fahnenfluchtserklärung.
en Miltirgesangene Franz. Josef neine, Mil.⸗Gef.⸗Komp. 2 A. A. C, 1143,9 zu Essen, wohnzast daselbst vüufstt, 57, „wied auf Grund der g. M.St.⸗G.⸗B. sowie der §§ 356, 1N.⸗St.⸗H.,O. für fahnenflüchttg er⸗ land sein im Deutschen Reiche be⸗ en Ueömögen mit Beschlag belegt. , d. 40/18.
nct der Etappeninsvektion A. A. C. U- b
tserklärung. snege den Htonge Nngd Tran⸗
„Minenwerf.⸗ omp. 4 6, geboren 8 8 1895 in Berlin, Beruf Berg⸗ ienslchen unerl. Entfernung erlassene nigfctzerklärung vom 6. 1. 18, ver⸗ eggn am 15. I. 18 unter 56 929, ist
1,t, H. nnDu, den 17.4. 18. ü. de 236. Inf.⸗Div. III 966/17.
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4
—.— —
and Fundsachen,
selungenn. dergl.
de der Zwan svollstreckung soll Uhr, 1918, Normittags der Gerichtsstelle, Berlin,
Neue Friedrichstr. 13/14, drittes Stock⸗ werk, Zunmer Nr. 113—115, versteiger werden das in Berlin, Grüner Weg 113, delegene, im Grundbuche von der Koͤnig⸗ stadt Band 92 Blatt Nr. 4638 (einae⸗ tragene Eigenümerin am 3. Apell 1918, dem Tage der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks: Frau Kaufmann Berg⸗ mann, Pauline geb. Hansen) eingetraene Grundstück: Vorderwohnhaus mit rechtem und linkem Seitenfläge!, Quergebäude und unterkellertem Hof, Gemarkung Berltn, Kutenblatt 43 Parzelle 1552/93, 5 a 70 qm gins, Grundsteuermuttetrolle Art. 12 980, Nutzungswert 13 730 ℳ, Ge⸗ bäudesteuerrolle Nr. 1777. Gerlin, den 12. April 1918. Köaigliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abt. 87. 87. K. 29. )8.
In Unterabtenung 5 der heutigen Nummer d. Bl. (Kommandltgesellschaften auf Aktien und Aktiengesellschaften) be⸗ findet sich eine Berichtigung einer Be⸗ kanntmachung betr. Krastloserklärung voa Allien der Magbeburger Bau⸗ und Credit⸗Bank.
16072] Aufgebot. Das Aufgebot solgender Wertpapiere: 4 % Schuldverschreibung des Provinztal⸗ verbandes der Provinz Westfalen in Münster 1) Ausgade 5 Rehe 8 . Nr. 11115 über 200 ℳ, 2) Ausgabe 5 Reihe 8 E Nr. 11 114 über 200 ℳ, 9 Ausgabe 5 Reide 11 C Nr. 42 036 über 1000 ℳ, 4) Ausgabe 5 Reihe 11 C Nr. 43 000 uber 1000 ℳ ist beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spätestens in dem auf den 13. Nopember 1918, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 3, anberaumten Aufgebotz⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die “ der Urkunden erfolgen wird. Münster, den 10. April 1918. Königliches Amtsgericht.
[5918] Zahlungssperre. Auf Antrag der Buchhalterin Dora Boecke in Warnemünde, Anastasinstr. 15 a, wird der Neichsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekommenen Schuldverschrethung der 5 pro⸗ zentigen Anleihe des Deutschen Reichs von 1915 Lit. E Nr. 3 641 080 über 200 ℳ verboten, an einen anderen Inhaber als die obengenannte Autrag⸗ stellerin eine Leistung zu bewirken, ins⸗ besondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben. Berlia, den 18. April 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 84. 84. F. 29. 18.
[5919] Zahlungssperre.
Auf Antrag der Spar⸗ und Darlehns⸗ kasse E. G. m. u. H. in Ketting auf Alsen wird bder Reichsschulde verwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhanden ge⸗ kommenen Schuldverschreibung der 5 pro⸗ zentigen Aaleihe des Deutschen Reichs von 1916 Lit. OC Nr. 8 195 740 über 1000 ℳ verboten, an einen anderen Inhaber als die oben genannte Antragstellerin eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben.
Berlin, den 20. April 1918. 3
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.
Aht. 154.
[6145)
In der Nacht zum 20. April 1918 sind dem Kaufmann Johannes Eschenröder, von hier, Bismarckstraße 213, bei einem Einbruch entwendet worden:
1) Die Zinsscheine der 5. Kriegsanleihe:
Lit. E Nr. 6 980 277 über 200 ℳ.
Lit. D Nr. 6 973 701 über 500 ℳ.
Lit. C Nr. 10 953 981 über 1000 ℳ.
Lit. C Nr. 10 953 982 über 1000 ℳ.
2) Kriegsanleihe — Schuldverschrei⸗ bung — mit Zinsscheinen auf -
Nr. 1858221 über 600 ℳ der 3. Kriegs⸗ anleihe, 8
Lit. E Nr. 3 538 066 3 538 067 über je 200 ℳ der 4. Krtegsanleihe,
Nr. 9962 847 über 1000 ℳ der 6. Kriegs⸗ anleihe.
Die Wertpapiere sind hiermit gesverrt. Gelseukirchen, dea 22 April 1918. Der Poltzeipraͤsident.
Becker.
[6134 Bekanntmachung.
w daa Grund des § 367 des Handels⸗ gesetzbuchs wird bekannt gemacht, daß 10 Zwischenschelne der VII. 5 % Deutschen Reichsauleihe Lit. C 28388—97 à 5000 ℳ, zusammen 50 000 ℳ, in Verlust geraten
nd. f Hambura, den 22. April 1918. Die Polizeibehörde.
19806 b “ dhanden gekommen: 209 Heuksche Reichsanleihe Lit. E Nr. 630 137 über 200 ℳ, 2tj. C Nr. 7 523 794 über 1000 ℳ und Lit. B Nr. 2 244 266 über 2000 ℳ ohne Zins⸗ und Erneuerur gischeine.
Stettin, der 20. April 1918. Der Poltzeipräsident. — K. J. 1054/4. 18.
07 88 Pfatische Hypothekenbank
in Ludwigshafen am Rhein.
kannt, daß die 4 % igen Pfandbriefe unserer Lank Serle 51 Lit. D Nr. 7811 über ℳ 200 ““ 1I1“ b111*“ in Verlust geraten sind. Ilnbiwtashafen am Rhein, den 22. April
Die Direktion.
[3224] Verloren.
Am 14. März d. J. habe ich in Sos⸗ nowiee (Polen) auf der Straße 2 Stück VI. Deutscher Kriegsanleihe, u. zw.
D Nr. 17 393 957 über ℳ 500,
E Nr. 7 696 556 über ℳ 200 verloren. Der Kinder wolle diese Werte gegen eine Brlohnung von ℳ 100,— mir einsenden.
F. Klepfisch, Eosnowice.
[5922] Policcnaufgebot. Die auf den Namen des Herrn Friedrich Wuhelm Lemme, Landwirt in Neuen⸗ dorf, jetzt in Käth⸗n, lautende Versiche⸗ rungspolice Nr. D 425¼ ist nach Anzeige der Ehefrau des Versicherten in Verlust eraten. Dies wird gemäß § 15 der Ver⸗ cherungsbedingungen mit dem Bemerken bekannt gemocht, daß nach fruchtlosem Ab⸗ laufe einer Frist von drei Monaten nach dem Erscheinen dieses Inserats die ühitengts Pollce für kraftlos erklärt werden wird. 1.“ Berlin, den 22. April 19138. Friedrich Wilhelm
Lebenzversicherungs⸗Aktiengesellschaft. Die Direktion. 8
[5923] Aufgebor. Der von uns unterm 20. Dezemder 1912 ausgesertigte Versicherungsschein Nr. 491 176 über ℳ 2000,— auf das Leben des Kaufmanns Herrn Gustav Carl Max Köckeritz in Berlin, gedoren am 27. Jund 1868 in Potsdam, ist abhanden gekommen. Der gegenwärtige Inhaber des Scheines wird aufgefordert, sich innerhalb zweier Monate bei uns zu melden, wibrigenfalls der Schein für kraftlos erklärt und eine neue Ausfertigung erteilt wird. WVevlin, den 20. April 1918. Vietorta zu Berlin Allgemetne Versiche⸗ — rungs⸗Actien⸗ Gesellschaft. Dr. Utech, Generaldirektor.
[6053]
Der von uns am 31. Juli 1907 aus⸗ gestellte Versicherungsschein Nr. 159 691 auf den Namen Caesar Gustav Martin Hümme in Hamburg ist abhanden gekommen.
Es werden alle, welche Ansprüche an diese Urkunde zu haben vermeinen, hier⸗ durch aufgefordert, diese bei Vermeidung des Verlustez aller Rechte binnen 2 Monaten bei uns gelteud zu machen.
Hamburg, den 24. April 1918.
Janus Hamburger Versicherungs⸗Aktlen⸗ Gesellschaft. (Unterschriften.)
[5363] Mufgebot. Der Hofbesitzer Peter Heinrich Christoph Portb in Ashausen hat das Aufgebot der Ledenzversicherungspolice der Allgemeinen Assekuranz in Triest Nr. 14 029/191 554 D, Trieft, den 28. Fe⸗ bruar 1893, ausgestellt auf das Lehen oder Erleben des genannten Antragstellers über 20 000 ℳ, zahlbar in Lüneburg mit 10000 ℳ, beantragt. Der Inhaber ver Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. November 1918, Vormittags 10 Uhe, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechle anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Lüneburg, den 16. Ppril 1918. Köntgliches Amtsgericht.
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[5921] Aufgebot.
Die Witwe Lzura Dulny, geb. Grothe, in Bromberg, Feldstraße 15/16, vertreten durch den Rechtsanwalt Semprich in Marienwerder, hat dad Aufgebot des Hypothekenbriefz beantragt, ver über daß Restkaufgeld von 1000 Talern = 3000 ℳ gebildet ist, dos im Grundbuche von Weichselburg Blatt 31 Abteilung III Nr. 5 für die in der Ehe des Fleischer⸗ meisters Heiarich Grothe und Frau Ludo⸗ wica Grothe, geb. Frankowska, geboregen Finder derselben, nämlich: Agnes Hedwig, Oskar Artur, Ivca Laura, Helene Martha und Eenst Paul, Geschwister Grothe, und die diesen noch folgenden Kinder gedachter Eheleute elngetragen ist. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 17. Oktober 1918, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Marienwerder, den 19. April 1918.
Königliches Amtsgericht.
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[5924] Aufgebot.
Der Avpothekenbesitzer Reinhard in Birn⸗ baum hat als Abwesenheitspfleger be⸗ antragt, den verschollenen Werkführer Wilhelm Tappert, Sohn der ver⸗ storbenen Eheleute Hausbesitzer Leopold (Wilhelm) Tappert und Marie Dorothea
Unter Bezugnahme auf 367 des
Handelsgesetzbuchs geben wir hterdurch be⸗
Ort und Tag der Geburt unbekannt, in den 1880er Jabren angeblich in einer Damvpsschneidemuühle in Gnesen beschäftigt gewesen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird auf⸗ heeh sich spätestens in dem auf en 6 November 1918, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Ge⸗ richt, Neue Friedrichstr. 13/14, III. Stock⸗ werk, Zimmer 143, anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Berlin, den 6. Aprtl 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte [6073] Aufgebot. “ Die Witwe Peter Joser Fischer, Gertrud geborene Scheben, in Kieebera, hat be⸗ antragt, die verschollene Frau Franz Josef Hubert Scheben, Anna Maria geborene Kentenich, zuletzt wohnhaft in Kierberg, für zot zu erklären. Die bezeichnete Ver⸗ schollene wirod aufaefordert, sich spitestens in dem auf den 6. Dezember 1918, Vosmittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Rufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. Aa alle, welche Auskuntt üder Leben oder Tod der Ver⸗ schollenen zu ertetlen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Brühl, den 18. April 1918. Königliches Amtsgericht.
(5925] Aufgebot.
Die Ehefrau bes Zigarrenmachers Karl Hayer, Luise geb. Blume, in Quedlinburg hat beantragt, den verschollenen Zigarren⸗ macher Kurl Hayer, ihren Chemann, geboren am 23. Juli 1859 in Neuruppin, zusetzt wohnbaft in Halberstadt, für tot zu erklären. Per bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 11. November 1918, Voemittags 80 Uhr, vor dem vere hsünsn Gericht, Zimmer Nr. 7 des Königlichen Landgerichts⸗ gebäudes, anberaumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermine dem
Gericht Anzeige zu machen. 8 Halberstadt, den 19. April 1918. Köntgliches Amtsgericht. Abt. 5.
[5926] Aufgebot.
Frean Rechnungsrat Marie Pfahl, geb. Jehnichen, und Frau Emma Hänisch, geb. Jehnichen, in Berlin⸗vLichterfelde, ha en beantragt, den verschollenen Klempner Karl Wilhelm Frant Jehnichen, g⸗boren am 5. Januar 1854 in Herzberg (Eister), zuletzt dort wohnhaft, für tot zu ertlären. Der bezeichntt Verschollene wird aufge⸗ fordert, sich spätestens in dem auf den 22. November 1918, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 1, anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunst über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gerichte Anzeige zu machen.
Herzberg (Eister), den 17. Aprll 1918.
Könzgliches Amtsgericht.
——
[5927] Aufgebot.
1) Der Elgentümer und Musiker Amandus Teichgräher zu Raths⸗Damnitz, Kreis Stolp, 2) der Musiker Heinrich Teichgräber daselbst, 3) der Eigentümer Theodor Teichgräber daselbst, 4) der Arbeiter Wtlhelm Teichgräber in Starkow dei Sellin, 5) der Musiker Reinhold Teichgräber daselbst, 6) der Gemüsehändler Franz Teichgräber in Drangstedt, vertreten durch den Justizrat Neitzke in Stolp i. Pomm., haben beantragt, den verschollenen Schiffer und Schuhmacher Albert Heinrich Berthold Teichgräber, geboren am 10. Januar 1876 in Raths⸗Damnitz, Kreis Stolp, zuletzt wohnhaft in Lehe, für tot zu erklären. Der bezeichnete Ver⸗ schollene wird agufgefordert, sich spätesteng in dem auf Dienstang. den 5. November 1918, Mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine zu melden, widrigenfalls die Todes⸗ erklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu ertetlen vermoͤgen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.
Lehe, den 16. April 1918.
Königliches Amtsgericht.
[6108]
Das Kgl. Amisgericht Ochsenfurt hat unterm Heutigen nachstehendes Aufgebot er⸗ lassen: Grünsfelder. Franz Adam, geboren am 13. Mat 1863 in Ochsenfurt als Sohn der Schiffkaechtseheleute Andreas und Ursula Grünsfelder, letztere geborene Benkert, katholisch, lediger Matrose, zu⸗ letzt wohrhaft in Ochfenfurt, Ende der achtziger Jabre ausgewandert nach Südaustralten, seir 22. Mai 1899 ver⸗ schollen, soll auf Antrag seines Bruders Clemens Grünsselder, Schiffer in Ochsen⸗ furt, für tot erklärt werden. Es ergeht
erfolgen wird. Des weiteren werden alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, auf⸗ gefordert, btevon dem Gericht spätestens im Aufgebotstermin Anzeige zu machen. Der Aufgebotstermin wird auf Diens⸗ tag, bden 31. Dezember 1918, Vorm. 9 Uhr, im Sitzungssaal des Kgl. Amtsgerichtsgebäudes in Ochsenfurt be⸗ stimmt.
Ochsenfurt, den 17. April 1918.
Gerichtsschrelberei des Kgl. Amtsgerichts.
[5933] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Heinrich Willkomm, Jo⸗ sefine geb. Wilberts, in Aachen, Hinden⸗ burgstraße 76, Prozeßbevollmächtigter Rechisanwalt Justizzat Thomas in Aachen,
d. tiagt gegen den Friseur Heinrich Will⸗
koam aus Aachen, zuletzt Ersatzreservist beim Landwehr⸗Inf.⸗Reg. 65, II. Batatllon, 8. Komp., j'tzt fahnenflüchtig und ohne bekannten Wohnort, auf Grund § 1565 und 1568 B. G.⸗B., mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Köntglichen Landgerichts in Aachen auf den 5. Juli 1918, Vormittags 9 BUhr, mit der Aufforderung, sich durch emen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treien zu lassen. Aachen, den 18. April 1918.
Schneider, Gerichtsschreiber
des Königlichen Landgerichtzs.
[5934] Oeffentliche Zusteslung.
Die Ehefrau Johanna Maria Schu⸗ macher, geb. Wrage, in Hamburg, Bartels⸗ straße 58, Hz. 1 III, Prozeßbevollmäch⸗ tigter: Rechtsanwalt Dr. Levi in Altona, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Theodor Schumacher, zurzeit unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte sie bözlich verlassen habe, § 1567 Abs. 2 B. G.⸗B., mit dem Antrag, die Ebe der Patteien zu scheiden und den Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Altona auf den 21. Juni 1918, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
Altona, den 16. April 1918.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. [5935] Oeffentliche Zustellung.
Die Ehefrau Emms Wiülhelmine Jo⸗ hanna Mohr, geb. Meyer, in Altona, am Felde 126, EEHEEE“ Rechts⸗ anwalt Justizrat Dr. Warburg in Altona, klagt gegen ihren Ehemann, den Maurer Johann Hermann Mohr, z. Zt. unbe⸗ kannten Aufenthalts, unter der Bebauptung, daß der Beklagte die Ehe gebrochen habe, § 1565 B. G.⸗B., mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und den Be⸗ klagten für den schuldigen Teil zu erklären. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 4. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Altona auf den 9. Juli 1918, Vormittags 10 ½ Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtaanwalt dg. Prozeßbevollmächtigten vertreten zu assen.
Altona, den 17. April 1918.
Der Gerichtaschreiber des Köniaglichen Landaericht
[59361 Oeffentliche Zustellung.
Die Frau Dorothea Kobs, geb. Studt, in Hamburg 23, Kiebitzstr. 29, Prozeß⸗ bevollmächtigter: Justizrat Arster hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Reisenden Reinhold Kobs, früher in Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ scheidung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der 20. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I in Berlin, Grunerstr., II. Stockwerk, Zimmer 32/33, ist ein neuer Termin auf den 11. Juli 1918, Vormittags 9 ⅛ Uhr, anberaumt, iu welchem der Beklagte mit der Auf⸗ seg geladen wird, sich durch einen ei diesem Gerichte zugelassenen Rechts⸗ anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver⸗ treten zu lassen. R. 214. 17. Z.⸗K. 20.
Werlin, den 20. April 1918. Lehmann, Gerichtsschreiber des König⸗ lichen Landgerichts I. Zivilkammer 20.
[6075]2 Oeffeutliche Zustellung.
Der Riemendreher Christian Ladage aus Langerfeld, z. Zt. Kanonier bet der 3. Batterie Reserve⸗Feldartillerie⸗Kegiments Nr. 14, Prozeßbevollmächtigter: Rechts⸗ anwalt Justizrat Böttrich in Hagen (Westf.), klagt gegen seine Ehefrau, Elisabeth geb. Lips, früher in Düsseldorf, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, auf Grund des § 1565 B. G.⸗B. mit dem Antrage auf Ehe⸗ scheidung. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die zweite Zivilkammer des Königlichen Landgerichts in Hagen (Westf.) auf den 10. Insi 1918, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.
die 8 an den Verschollenen, spätestens im Aufgebotstermin sich zu
Tappert, geb. Schwabe, in Birnbaum,
melden, widrigenfalls seine Todeserklärung
Hagen (Westf.), den 10. April 1918. Scheidt, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
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