1918 / 97 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Apr 1918 18:00:01 GMT) scan diff

teil unserer Kriegsgewinnsteuer zu, der darin bestand, daß wir nicht an das Mehreinkommen herangehen konnten, sondern das Mehrver⸗ mögen zur Grundlage unserer Besteuerung machen mußten. Aber, meine Herren, unser staatsrechtlicher Aufbau ist eben ein anderer wie der eines Einheitsstaates, und ich möchte betonen, es ist kein rein steuerlicher Formalismus, sondern es sind zwingende materielle Gründe, wenn ich sage: wir müssen dieser Tatsache auch steuerlich Rechnung tragen. (Zurufe links.) Da möchte ich auf eins aufmerksam machen, meine Herren. Die Einkommensteuer ist nun einmal die letzte Steuer, über die die Bundesstaaten für sich und für den Haushalt ihrer Gemeinden noch frei verfügen können. Die Realsteuern, die recht eigentlich die Steuern der Gemeinden sind, kommen doch in allen Bundesstaaten in erster Linie nur den Gemeinden zugute. Die Verbrauchsabgaben hat im Laufe der letzten vierzig Jahre fast alle das Reich an sich gezogen. Die Verkehrssteuern sind den Bundesstaaten bis auf einen ziemlich kleinen Rest auch genommen worden. Auch an das Ver⸗ nögen sind wir beim Wehrbeitvag und auch bei der Kriegsgewinn⸗ teuer schon herangegangen (sehr richtig! rechts) und werden es wohl bei dem später nicht zu vermeidenden Ausbau der Erbschaftssteuer wieder tun müssen. (Hört, hört! rechts.) Da ist es also doch wohl u begreifen, wenn in den einzelnen Landtagen die dortigen Finanz⸗ verwaltungen um dieses Letzte, um die Einkommensteuer, kämpfen wie die Löwin um ihr Junges. Es ist eben die Erhaltung der etzten Steuerquelle, über die die Bundesstaaten frei verfügen.

Bei allen rein finanzpolitischen Nachteilen, die zweifellos unsere bundesstaatliche Verfassung im Augenblicke für eine derartige Krieg⸗ ührung haben mußte, möchte ich doch bitten, auch die ungeheuren Vorteile zu bedenken, die gerade aus dieser Verfassung für uns ent⸗ standen sind und die, glaube ich, in diesem hohen Hause niemand von Ihnen missen möchte. Wo wären wir ohne die sehr zahlreichen selbständig gewachsenen Kulturzentren geblieben! Hätten wir als Einheitsstaat den Wettbewerb in der Lösung der verschiedensten Kulturaufgaben und wirtschaftlichen Aufgaben gehabt, der Deutsch⸗ meiner Ueberzeugung nach nach beiden Richtungen auf die jetzige Höhe geführt hat? Die Dezentralisation auf diesem Gebiete ist nicht nur historisch gewachsen, sie entspricht auch, wie ich überzeugt bin, durchaus dem deutschen Nationalcharakter. Gewiß, sie kann wirt⸗ schaftlich und politisch zu weit gehen. Wir haben das zu unserem Schaden in den Zeiten des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation genügend erfahren. Aber, meine Herren, die Zersplitterung war damals unsere Schwäche. Die Dezentralisation, die jetzt in dem Meisterwerk unserer Reichsverfassung vorliegt, scheint mir gerade auch in der letzten Zeit durchaus ein Moment unserer Stärke ge⸗ wesen zu sein. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, sehen Sie sich das Kriegstheater an! Wir haben als Bundesstaat mit unserer Verfassung zwei stark zentralisierten Einheitsstaaten, Rußland und Frankreich, je mit der halben Kraft gegenübergestanden, und ich glaube, die größere Stärke war bei dem Bundesstaate. Will man die Vorteile erhalten, dann muß man sich meiner Ueberzeugung nach auch zu ihren Voraussetzungen bekennen, und zu ihnen gehört, daß die Staaten über einen Kreis ihrer Einnahmen selbständig ver⸗ fügen können. Nur bei selbständiger Wirtschaft mit bestimmten Einnahmezweigen wird auch der notwendige Ehrgeiz geweckt, der zur Leistung der Kulturaufgaben, wie ich sie vorher skizziert habe, führt.

Dazu kommt noch eins: daß nach dem Kriege zurzeit noch gar nicht zu übersehen ist, welche Lasten dauernd bei den Bundesstaaten und bei den Kommunen bleiben werden.

Alle Bundesstaaten werden meiner Ueberzeugung nach eins tun müssen: sie werden an eine Reform ihrer direkten Steuern, insbe⸗ sondere der Einkommensteuer selbst herangehen müssen. Da ist das Kinderprivileg, das weiter ausgebaut werden muß, da ist die starke Berücksichtigung des Familienstandes, da ist es die große Frage des Ausgleichs auf dem Gebiet der kommunalen Belastung in bezug auf Schul⸗ und Armenlasten, alles Fragen, die ganz sicher unmittelbar nach dem Kriege an die Türen der Bundesstaaten klopfen werden. Ihre Lösung wird meiner festen Ueberzeugung nach durchaus den Effekt haben, daß zwar die unteren Stufen vor allen Dingen bei höherer Familienzahl entlastet, aber die höheren Stufen der Ein⸗ kommensteuer erheblich belastet werden. Erst der Abschluß des Krieges kann nach meiner Ansicht hier Klarheit schaffen. Deshalb scheint mir der Wunsch der Bundesstaaten verständlich, daß vorher auf diesem Gebiet von Reichsseite aus nichts Endgültiges erfolgt.

Dabei möchte ich allerdings eins betonen die bundesstaat⸗ lichen Landtage haben ja die Frage der Reichssteuer auch sehr häufig in den Kreis ihrer Erörterungen gezogen; ich darf mir deshalb viel⸗ leicht erlauben, auch einmal hier auf ein Moment bei den bundes⸗ staatlichen Steuern aufmerksam zu machen —, und das scheint mir das Erfordernis einer Vereinheitlichung der Einkommensteuern in den Bundesstaaten zu sein. (Sehr richtig! links.) Es liegt das im eigensten Intersse der Bundesstaaten, das Problem sollte aber von ihnen selbst gelöst werden und wird auch nach allem, was ich darüber gehört habe, sicherlich gelöst werden. (Zurufe links.)

Meine Herren, der in der Oeffentlichkeit sehr häufig hervor⸗ getretene Wunsch, auf diesem Gebiete der Eingriffe in die direkten Steuern schon heute neue Wege zu gehen, wird in erster Linie immer damit begründet, daß die Kriegssteuern der letzten Jahre und auch das diesmalige Kriegssteuerbukett wohl eine sehr starke Belastung der indirekten, aber nur eine sehr schwache Belastung der sogenannten direkten Steuern mit sich gebracht hätten. Ich habe den Herren nach dieser Richtung schon einmal ein Exempel aufgemacht, und ich bitte um Ihre Geduld, wenn ich es heute unter Berücksichtigung der neuen Zahlen wiederhole, die wir in den jetzigen Steuervorlagen finden. Ich möchte dabei die bisher im Kriege erhobenen direkten und indirekten Steuern des Reichs und der Bundesstaaten einmal einander gegenüberstellen, und zwar beginnend mit dem Rechnungs⸗ jahr 1914 und endend mit dem Schlusse des Rechnungsjahrs 1918. Damit werde ich mir erlauben, dem Umstande, daß die direkten Steuern nur einmalig, die indirekten Steuern laufend sind, dadurch Rechnung zu tragen, daß ich die direkten Steuern natürlich einmalig, die indirekten Steuern in jedem Etatsjahre erneut in meine Rechnung einstelle, um zu einem Vergleich der Gesamtbelastung der direkten und indirekten⸗Steuern zu kommen. Wenn ich dabei das Jahr der Bewilligung nur halb rechne, so werden Sie mir darin folgen können, denn bei den indirekten Steuern ist der Eingang im Laufe der Be⸗ willigung höchstens die Hälfte gewesen, bei einer ganzen Reihe von Steuern war er weniger.

Nun, meine Herren, zum Exempel! Die Gesetzgebung von 1916 brachte uns indirekte Abgaben in einer geschätzten Höhe von 650 Millionen Mark. Sie wären also 1916 mit 325 Millionen, 1917 und 1918 mit je 650 Millionen, also mit einer Milliarde 625 Millionen einzusetzen. Die Gesetzgebung von 1917 brachte Kohlen und Verkehr mit einem geschätzten Betrage von rund 800 Millionen, also für 1917 400 Millionen, für 1918 800 Millionen, zusammen 1200 Millionen. 1918 kommen die Getränkesteuern, die Postaͤbgaben und die Warenumsatzabgaben ich will die Börsen⸗ steuer einmal als ein Neutrum außer Betracht lassen; eigentlich könnte man sie der Besitzsteuer ganz ruhig zuzählen, aber auf eine Kleinigkeit kommt es hier nicht an —. Wir haben also in dem Hauptsteuerbulett für 1918 etwa 2 Milliarden 260 Millionen indirekte Belastung vorgeschlagen. Sie wären für 1918 mit der Hälfte, wenn es gut geht, also mit 1180 Millionen einzusetzen; das ergibt für die ganze Zeit 1625 Millionen, plus 1200 Millionen plus 1180 Millionen, gleich 4005 Millionen, d. h. rund 4 Milliarden. Dabei waren auch die Luxus⸗ und die Weinsteuer schon als indirekte, als Verbrauchsbelastung gerechnet. Aber die will ich ruhig in dem Bukett lassen. Sie werden also aus den Zahlen, die ich Ihnen für die direkten Steuern gebe, sehen, daß es wirklich auf eine Kleinig⸗ keit nicht so ankommt. Demgegenüber die direkten Steuern. Da müssen Sie den Wehrsteuerbetrag mitberechnen; denn er ist im Hoch⸗ sommer 1914 zum ersten Male, dann im Frühjahr 1915 und dann im Jahre 1916 noch einmal mit seinen Raten erhoben worden, ist also der Kriegsführung zugute gekommen und hat auf der anderen Seite auch den Steuerzahler während des Krieges belastet. Dann kam im Jahre 1916 die damals bewilligte Kriegssteuer und im Jahre 1917 der 20 prozentige Zuschlag, die zusammen mit einem Betrage von ungefähr 5,7 Milliarden einzusetzen sein würden. Dann kommen zwei Raten der Besitzsteuer mit 200 Millionen Mark, und dann kommt der Vorschlag, den wir Ihnen jetzt machen, die Neu⸗ behandlung der Kriegsgewinnsteuer mit einem geschätzten Betrage von etwa 600 Millionen Mark. Das sind doch im ganzen für die 5 Etatsjahre 7,5 Milliarden direkte Steuern, die, das betone ich, erhoben worden sind, oder die in diesem Jahre noch erhoben werden, während ein Teil der indirekten Steuer während des Krieges zweifellos noch nicht zur Erhebung hat gelangen können.

Wir müssen aber auch das Verhältnis in den Bundesstaaten und in den Gemeinden betrachten; denn es unterliegt keinem Zweifel, daß unsere Bundesstaaten und Gemeinden einen Teil der Kriegslasten mit übernommen haben, zum mindesten vorschußweise; aber auch einen großen Teil doch wohl ganz zweifellos à fonds perdu. Daß in den Bundesstaaten und Gemeinden die indirekten Steuern eine Anspannung nicht erfahren haben, wohl aber die direkten, darüber werden wir uns klar sein. Ich erinnere daran, daß Berlin seit dem Jahre 1914 seine Zuschläge zur Einkommensteuer nahezu ver⸗ doppelt hat. Ich will einmal nicht sehr hoch für die 5 Kriegs⸗ etatsjahre einen Durchschnitt von 400 Millionen Mark plus für Bundesstaaten und Gemeinden rechnen. Das gäbe für die 5 Kriegs⸗ etatsjahre einen Ertrag von 2 Milliarden. Das wäre also für die 5 Kriegsetatsjahre im ganzen 9,5 Milliarden direkte Steuern gegen⸗ über 4 Milliarden erhobener indirekter Steuern. (Hört, hört! rechts.)

Daß wir in einem komplizierten Staats⸗ und Wirtschafts⸗ mechanismus wie dem unsrigen eine gesunde Mischung von direkten und indirekten Steuern brauchen, das ist, glaube ich, eine Binsen⸗ wahrheit der modernen Nationalökonomie, der modernen Finanz⸗ wissenschaft, auf die wir hier nicht näher einzugehen brauchen, und ich glaube, selbst unter den radikalsten Politikern gibt es doch nur wenige, die glauben, mit einer einzigen direkten Steuer alles er⸗ reichen zu können, die diese Steuer noch immer für das summum ius halten. Ich würde sie für summa iniuria halten, darüber besteht für mich gar kein Zweifel; denn jeder, der einmal die Deklarations⸗ steuern selber veranlagt hat, weiß, daß selbst bei feinster Durch⸗ bildung dieser Deklarationssteuern sie doch nur Menschenwerk sind, und daß sie in Einzelheiten zu ganz ungeheuren Härten führen können. (Sehr richtig! rechts.)

Nun wird mir, wenn ich auf mein Exempel zurückkomme, viel⸗ leicht doch wieder vorgehalten werden: die direkten Steuern, die du vorgerechnet hast, sind einmalige, die anderen sind laufende, belasten also auch die Zukunft. (Sehr richtig! links.) Nun, meine Herren, für die Kriegsjahre bin ich durch mehrfache Einsetzung der indirekten Steuern diesem Einwand doch wohl vollkommen begegnet. Jetzt handelt es sich doch nur um eine Betrachtung dieser 5 Kriegsetats⸗ jahre, und wer sagt Ihnen, daß wir am Schluß auf dem Gebiete der Besitzbelastung nicht wiederkommen werden? Wir tun es ja jetzt schon mit der Besteuerung der Mehreinkommen der Gesellschaften. Wir werden es voraussichtlich im Herbst tun mit der Neuauflage der Be⸗ steuerung der Kriegsgewinne der physischen Personen. Bei der end⸗ gültigen Reform, erlaubte ich mir schon anzudeuten, wird die Frage des Ausbaues der Erbschaftssteuer erörtert werden müssen, und wir werden uns dann auch zu entscheiden haben, inwieweit ein Ausgleich auf dem Besitzsteuergebiet sonst noch einzutreten haben wird. Nur

jetzt ist für diese Auseinandersetzung nach Ansicht der verbündeten

Regierungen noch nicht Zeit.

Der preußische Herr Finanzminister hat im Abgeordnetenhause mit Recht darauf hingewiesen, daß bei der endgültigen Reform die Gesamtbelastung von Reich, Staaten und Kommunen einheitlich be⸗ trachtet werden müsse, und er hat für diese Zeit auch einen weiteren Eingriff in die Besitzbelastung durchaus nicht abgelehnt. Meine Herren, ich zitiere ihn wörtlich. Er sagte dort:

Man wird die Belastung der besitzenden Klassen darin suchen müssen, daß bei der Ausgestaltung der indirekten Steuern eine Form gewählt wird, daß diese indirekten Steuern vorwiegend die besitzenden Klassen treffen.

Ich darf hier einschalten: das tun wir jetzt in der Luxussteuer, in der Weinsteuer, in der Schaumweinsteuer, in der Börsensteuer recht gründlich. 8

Ich fahre in dem Zitat fort: 1

Das wird aber nicht genügen. Wir müssen uns damit abfinden, daß letzten Endes die direkten Steuerbelastungen, die das Reich in der Vergangenheit gegen den Widerspruch der Bundesstaaten an sich genommen hat, doch eine gewisse Vermehrung erfahren.

Auch ich, meine Herren, bin dieser Ansicht. Aber deshalb wollen wir eine prinzipielle Aenderung in der Steuerverteilung jetzt noch nicht vornehmen. 16 6

Meine Herren, zu den Momenten, die wir bei S Auseinandersetzung werden berücksichtigen müssen ebendgültigen vielen anderen jetzt noch nicht übersehbaren Punkten 80 8 Höhe der Entschäͤdigung, auf die ich hoffe, auch Geldinflation, von der ich vorhin sprach. Diese Geldinnes de mußte zu der beklagenswerten Hebung des Preisniven dinflation unter der gerade der Mittelstand am allermeisten zu leiden 8 führen,

Meine Herren, wir werden dann bei der endgülti Sr auch die Frage der Monopole zu prüfen haben, und 8 8 heute schon eines bemerken. Für ein Allheilmittel halte ch nicht. Ein Allheilmittel gibt es auf dem steuerliche 11““ higsen, meter Ueberzeugung nach nicht. Ein . und zwar ein großes und, wie ich hoffe, im Fried recht ertragreiches Monopol bringen wir schon jetzt in der Gest 1 des Branntweinmonopols. Was weiter möglich ist, z. B. auf 8 Gebiete der Mineralöle, des Stickstoffs usw., das wetthent gie später auf Grund der wirtschaftlichen Entwicklung bei Krie .G beurteilen müssen. Jetzt können wir meiner Ueberzeugung naih 16 das in Angriff nehmen und nach Möglichkeit abschließend erled 88 was unter allen Umständen ein Teil der späteren Gesamtreform 88 wird. Das muß meiner Ueberzeugung nach aber bald geschehen 88b wir nicht später vor einer nach Zeit und Arbeitskräften gar nicht 1 zu bewältigenden Aufgabe stehen wollten, und das muß meiner Ueber⸗ zeugung nach auch mit fester Hand geschehen, wollen wir jetzt nicht Stück⸗ und Flickwerk leisten, was am Schlusse nur zu nochmalige Erhöhungen eben dieser selben Steuern führen würde.

Damit komme ich auf den Vorwurf, der Ihnen und mir ja in den letzten Tagen in der Oeffentlichkeit recht häufig begegnet ist. Er wird der Regierung und dem Reichstag wegen der Steuergesetz⸗ gebung des vorigen Jahres, und er wird den verbündeten Regierungen wegen der Vorschläge dieses Jahres gleichmäßig gemacht. Meime Herren, es heißt, sie sollen „Flickwerk“ sein. Nun, meine Herren es scheinen mir doch ganz gehörige Stücke eines späteren Anzuges zu sein, die Sie voriges Jahr eingesetzt haben und die Sie in diesem Jahre eiftsetzen wollen. Wenn ich bei dem Schneidervergleich bleiben soll, war es doch wohl im vorigen Jahr eine ganz warme Kohlen⸗ weste, die Sie hier zurechtgeschnitten haben mit einem Ertrage von 500 Millionen Mark, wie wir ihn damals geschätzt haben, mit einem Gesamtertrage aber doch, wie ich jetzt taxiere, von ungefähr 700 Millionen Mark. (Hört, hört!) Sie haben weiter im vorigen Jahre das Verkehrssteuergebiet meiner Ueberzeugung nach ab⸗ schließend mit einem Gesamtertrage einschließlich der früheren Sätze von etwa 400 Millionen Mark geregelt, und in diesem Jahr schlagen wir Ihnen vor, das der Reichsgesetzgebung doch schon lange vorbehaltene Gebiet der Getränkesteuer in einem großen Komplex von sechs innerlich zusammenhängenden Gesetzen zu regeln. In diesem Gesetz wird die Branntweinsteuer auf eine völlig neue formale Basis gestellt. Die Malzsteuer weicht der moderneren Form der Fabrikatssteuer, und die Weinsteuer und eine Steuer auf alkohol⸗ freie Getränke werden neu eingeführt. Das gesamte Gebiet der Getränkesteuern wird also durch den Vorschlag mit einem Neu⸗ ertrage von rund 1200 Millionen Mark und einem Gesamtertrage von rund 1600 Millionen Mark völlig neu geregelt, damit sich die Produktion in der Uebergangszeit auf diese neuen Verhältnisse ein⸗ stellen kann. Ja, meine Herren, das nennt man ,Flickwerk“.

Ich komme nun zu einem weiteren Stück des Flickwerks, der Warenumsatzsteuer mit einem Mehrertrag von mehr als einer Milliarde. Ich erwähne die Besteuerung des Kriegsgewinns der Gesellschaften, die wir in logischer Fortentwicklung der bisherigen Gesetzgebung auch jetzt unter allen Umständen bringen müssen, die also, um das schöne Wort zu gebrauchen, wohl eine „organische Fort⸗ entwicklung“ bedeuten wird. Die Börsensteuergesetzgebung wird durch zwei doch ziemlich neue Gesichtspunkte ausgebaut und im übrigen in all ihren Teilen durchgeprüft und damit, wie ich glaube, für abseh⸗ bare Zeit abschließend behandelt. Meine Herren, daß man bei einem Bedarf, wie es der jetzige Mehrzinsenbedarf schon ist, eine Reihe von Gebieten in Angriff nehmen muß, erscheint mir selbst⸗ verständlich. Ein Allheilmittel das möchte ich wiederholen gibt es auf diesem Gebiete nicht. Das, was wir im vorigen Jahre und in diesem Jahre vorgelegt haben, haben wir uns bemüht, ab⸗ schließend zu behandeln, so zu behandeln, daß unter der Voraussetzung einer absehbaren Kriegsdauer es als abschließend zu erachten ist und nicht einer Neuregelung bedarf. Ob uns das gelungen ist, kann meiner Ueberzeugung nach erst die Geschichte lehren.

Ich frage mich nun, wie denn die anderen Staaten mit diesem angeblichen Flickwerk es gehalten haben, und ich wäre außerordentlich dankbar, wenn mir die Kriegssteuergesetzgebung irgendeines Kultur⸗ staates gezeigt würde, durch die er in „großzügiger Politik“ und „organischer Fortentwicklung“ während der Kriegszeit seine Steuer⸗ gesetzgebung auf eine völlig neue Basis gestellt hätte. Vor allem wäre es mir interessant, einen solchen Bundesstaat kennen zu

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der eines Abb

Reform öchte ich sie auch

aligen

lernen. England das wiederhole ich hat ja auch materiell durch⸗

Steuererhöhungen während des Krieges unendlich viel geleistet. Aber eine neue Basis für eine organische Reform hat es auch nicht entdeckt.

Vor mir liegt ein Verzeichnis der neuen in Kraft getretenen Kriegssondersteuern Nordamerikas. Ich zitiere das „Journal of Commerce“ von New York vom 16. Dezember 1917:

10 % auf Eintrittskarten zu Vergnügungslokalen,

3 % auf Frachten,

8 % auf Personenfahrgelder,

10 %% auf Schlafwagen⸗ und Speisewagenkarten und Luxusabteile,

5 % auf Oelröhrenleitungsgebühren, 5 % auf Paketbeförderung, 5 % auf telegraphische Mitteilungen Telephongespräche, 10 % auf Clubgebühren, 1 Cents für je einen Dollar der für sicherung betragenden Prämien. Außerdem werden noch Steueraufschläge für Zigarren, Zigaretten, Tabak, amtliche Urkunden sowie für die Postpakete erhoben. Ich fürchte, hier in Deutschland wird dafür auch der Vorwurf „Flickwert erhoben werden. Ich möchte mich meinerseits zu einer solchen keicht fertigen Behauptung auf Grund einer rein äußerlichen Kenntnis 8. Steuern nach ihren Titeln nicht bekennen. Dazu kenne ich 31 gesamte amerikanische Steuersystem zu wenig. Ich fürchte, 98 diejenigen, die dem Reichstag und der Regierung wegen ver W jährigen und diesjährigen Vorschläge denselben Vorwurf machen,

Radiomitteilungen und

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Feuer⸗ und Unfalbver⸗

z deutsche Steuersystem auch nicht genügend ren Urteil berechtigt zu sein. Ich wiederhole, man zeige mir einen erenden oder neutralen Staat, der eine organischere Reform 8 des Krieges vorgenommen hätte, als sie im vorigen Jahre . Reichstag auf dem Gebiete der Verkehrssteuer, der Kohlen⸗ bür beschlossen wurde, als es 88 diesem Jahre der gesamte Komplex Getränkesteuern darstellt. Dann werde ich, meine Herren, das Bülaxrort „Steuerflickerei gern weiter über mich ergehen lassen e nih auch mit den Schlagworten „organische Fortenwicklung“ ca weshügige Steuerpolitik Heruhigt abfinden.

Neine Herren, ich weiß, gerade deshalb, weil es ein großes vingreiches, zusammenhängendes Gebiet ist, das wir Ihnen vorlegen, heube es auch einen außerordentlichen Anspruch an Ihre Arbeits⸗ mndickeit, den die verbündeten Regierungen heute stellen. Meine 18 wir wissen, daß gerade dieser Komplex von 12 Gesetzen zu dar sehr eingehenden Durchberatung im Reichstag führen muß, die „o voraussichtlich noch weit in den Sommer hinein beschäftigen Aber ich wage trotzdem die Bitte an Sie, recht bald an die rifung der Entwürfe in der Kommissionsberatung zu gehen see nach Möglichkeit zu fördern. Die Verhältnisse, uner denen LKrieg führen, haben es nun einmal mit sich gebracht, daß wir nach ninem Empfinden etwas im Rückstande sind. Sehr richtig!) Die lusgaben laufen weiter, wir müssen jetzt ein etwas schnelleres Tempo scklmen, damit wir die Ausgabevermehrung einholen. Wir wollen gz auch keinen Illusionen darüber hingeben, daß ein Teil der Steuern 8* 1916 und der diesjährigen Vorschläge in der ersten Zeit noch nicht cl inläuft, und damit komme ich zu der auch Ihnen wahrscheinlich münschten Ertragsberechnung für dieses Jahr und für die späteren zuots. Wir wollen dabei den Tatsachen ruhig ins Gesicht sehen, und tgaube, unsere Position in der Welt ist so, daß wir auch auf finan⸗ - Gebiete durchaus mit offenen Karten spielen können.

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e Getränkesteuern sollen im Ganzen etwa 1240 Millionen t mehr bringen, die Umsatzsteuer etwa 1 Milliarde, die Börse die Post 125 Millionen, zusammemn also 2 Milliarden c Millionen. Nun wird die Bienfabrikatssteuer zwar schon jetzt refellos beträchtlich mehr bringen als die bisherige Malzsteuer. Bei m imens hohen Weinpreisen wird auch die Weinbesteuerung jetzt eer eintragen als ich für den Frieden von ihr exwarte. Aber ein werer Teil dieser Steuern wird erst im Frieden die vollen Erträge eingen. Deshalb wird die Gesellschaftssteuer, die wir mit einem güätzten Ertrag von 600 Millionen Mark als einmalige Steuer grichlagen, trotz der dadurch herbeigeführten scheinbar äußerlichen reitiung der Etatssumme von 2,875 doch voll zum Ausgleich

Jahre 1918 gebraucht werden, und meiner Ueberzeugung nach wird edazu nicht genügen. Ich rechne für das Jahr 1918 wie für das r 1917 mit Defizits ewwa wie im Jahre 1916. Wir werden also irdie Jahre 1917 und 18 auch wieder den Betrag der alten Kriegs⸗ mit heranziehen müssen, und ich fürchte, er wird dadurch ziemlich gebraucht werden. Tun wir das aber, danmn werden die 5 Kriegs⸗ re 14, 15, 16, 17 und 18 so abschließen, daß wir keine Rech⸗ angsdefizits weiter zu schleppen brauchen, daß viemehr die bis dahin gfgcelafenen Zinsen der Anleihen voll aus Kriegssteuern gedeckt sind. allndings dürfen wir uns dabei nicht verhehlen, daß der Ertrag der winnsteuer in Folge des langen Krieges seinem ursprünglichen

wek der Verminderung von Anleihen entfremdet worden ist. (Sehr sgchtig.) 3 Ich darf mich nun zu den einzelnen Gesetzen wenden, die heute ter erörtert werden sollen, und ich verspreche, Sie mit den Einzel⸗

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de alle die Begründung auf das eingehendsste studiert haben, und ech die Oeffentlichkeit hat sich ja mit den wichtigsten Bestimmungen iiser Gesetze in den letzten Tagen so gründlich beschäftigt, daß ich nach ger Richtung eine besondere Aufklärung wohl nicht mehr zu geben sraüche.

Erlauben Sie mir, zu beginnen mit der Kriegsgesellschaftssteuer ir das 4. Kriegsgeschäftsjahr. Sie wissen, daß das Sicherungsgesetz e vorigen Jahres eine Rücklage von 60 % vorgeschrieben hatte, daß g 4. Kriegssteuerjahr einer Reihe von Gesellschaften zu Ende ist, ad daß infolgedessen die Rücklage von 60 % auf der hohen Kante tiden Gesellschaften liegt, also den Gesellschaften und nicht dem

Verzinsung bringt. Es scheint mir praktisch, dicse 60 % bald m Reiche nutzbar zu machen, und auch den Gesellschaften, die nicht 16 60 % zu zahlen haben, die freie Verfügung über den Rest wieder⸗ mben. Wenn hier also ein direkter Grund vorlag, schon bald mit ie Gesetzgebung für die Gesellschaften hervorzutreten, so trifft das irdie physischen Personen nicht zu. Diese Gesetzgebung darüber nen Sie sich beruhigen wird auch kommen, sie wird wahr⸗ beinlich in nicht allzu langer Zeit kommen. Aber Gründe, die ich der Kommission noch näher darlegen werde, bestimmen mich doch, üct gerade jetzt mit diesem Gesetz hervorzutreten, sondern seine Fentung möglichst nahe an die Veranlagung heranzuschieben.

Die Erhöhung auf 60 % nehmen wir bei den Gesellschaften dies⸗ di voll in Anspruch, soweit sie Gewinne über eine bestimmte Höhe zmauͤs haben. Im übrigen ersetzen wir die Progression durch eine gressien. Das Rentabilitätsprinzip wird abgeschwächt aufrecht⸗ thalten. hh eine Bestimmung möchte ich Sie noch aufmerksam machen. da ist der § 17, der die Nachprüfung auch für die bereits unter dem din Gesetz erfolgten Veranlagungen vorsieht.

M Ich gehe dann zu der Neuordnung auf dem Gebiet des Börsen⸗ dsestempels über. Daß eine Revisiion des gesamten Reichssteuer⸗ fehes wuch dazu führen mußte, die Börsensteuern, diesen Komplex mn Stempelsteuern, den wir einmal kurz so bezeichnen wollen, in den

1 18 Erörterungen hineinzuziehen, das verstand sich ja Pasi von ; 1 und ich zeifle davan nicht: auch 38

1 chaus über dio 8 8 3 5 Feren eg 88 nach riege die C 8 häf 8 3 fͤcüche * zu hohe Besteuerung an neutrale Börsen 8 88 C Fever ge hinübertreiben. Deshalb sich die 8 8. 1 allgemeinen in mäßigen Grenzen, in Grenzen, die e 85 ünen. . zu leugnenden Verminderung des Geldwertes entsprechen sähreaceben michte ich nur drei Punkte. Das ist einerseits die 8 20 9 Tantiemestempels für Aufsichtsratsmitglieder von 8 Ebeiur 8* eine ziemlich starke Erhöhung. Zum beüche ie 8 beim Schlußnotenstempel vorgenommen ha 88 Feaatkun er gewerbsmäßigen Effektenhändler und das sogenannte

Hier schien mir die Möglichkeit der Heraus⸗

dengeschäft.

11“ 8 EI1““ zu einem

1“ 8 8 8 6

holung eines stärkeren Ertrages am meisten gegeben zu sein. Die Vorwürfe, die sonst gegen hohe Börsensteuern gemacht werden, werden auf des Prwvatkundengeschäft, wenn wir es heranziehen, am wenigsten zutreffen. Das, was wir hier von der Börse nicht verjagen wollen, ist das Arbitragegeschäft, das volkswirtschaftlich notwendige Geschäft zum Preisausgleich, das mit außerordentlich geringen Gewinnen rechnet und rechnen muß. Anders liegt es meines Dafürhaltens beim Privat⸗ kundengeschäft. Vor allen Dingen in der jetzigen Zeit überlegt sich der einzelne nicht allzusehr, ob er bei einem Aktienkauf 1 % über dem Preis zahlen muß, den er noch gestern im Kurszettel gelesen hat, eder ob er, wenn er seine Aktie verkaufen will, sie zu einem Prozent weniger abstößt. Eine Verzehnfachung das ist hoch, das gebe ich ohne weiteres zu des jetzigen Stempels bei einem Aktienverkauf der Privatkunden schien uns deshalb durchaus verträglich auch noch mit dem von uns erhofften Ertrage. Denn, meine Herren, der Ertrag darf natürlich nicht leiden. Ueber diese Grenze dürfte auch die Reichs⸗ finanzverwaltung nicht hinausgehen wollen. Aber ich habe doch aus Sachverständigenkreisen den Eindruck gewonnen, daß wir diese Grenze auch mit 3 pro Mille bei einem Verkauf der Aktien nicht überschritten haben.

Meine Herren, der dritte Punkt, den ich bei der Börsensteuer noch hervorheben möchte, ist die Besteuerung der Depositalzinsen. Die meisten Gesetze, die wir in diesem Jahre hier zur Vorlage ge⸗ bracht haben, haben mehr oder weniger den Charakter der Umsatz⸗ steuer, und auch diejenigen, die wir früher in andere Form gekleidet haben, die Biersteuer, nähern sich in der neuen Form immer mehr der Umsatzsteuer. Wir nehmen einen bestimmten Prozentsatz vom Ertrag des Verkaufspreises; das machen wir bei der Kohle so, das machen wir bei dem Bier so, und wir schlagen Ihnen das auch beim Weine vor. Wir erhöhen auf der anderen Seite auch jetzt bei den Börsenumsätzen das Umsatzgeschäft der Papiere in seiner Besteuerung ganz erheblich. Da wäre ein Ausweichen möglich, ein Ausweichen in dem Kontokorrentverkehr für Anlagen, die nicht allulange festliegen sollen. Auch im Kontokorrentwerkehr vollzieht sich ein starker Umsatz und logisch richtig wäre es vielleicht, den einzelnen Umsatz, die einzelne Begründung des Depositums, ebenso zu besteuern, wie wir den ein⸗ zelnen Kauf des Papiers jetzt vorschlagen zu besteuern. Aber das wird technisch garz unmöglich durchführbar sein. Das würde zu Umständlichkeiten führen, die wir den Banken nicht zumuten können. Deshalb schlagen wir Ihnen die etwas nohere Form vor, die Depo⸗ sitalzinsen abgestaffelt nach der Höhe des gesamten Zinsenertrags zu erfassem und am Jahresschluß zu besteuern.

Ich komme dann zu den Postabgaben. Wir haben sie im Jahre 1916 hier schon behandelt. Der Verkehr hat die damaligen Abgaben meiner Ueberzeugung nach ziemlich anstandslos aufgenommen. Ich glaube, daß auch die Wettbewerbsrücksichten mit dem Ausland fort⸗ fallen und daß wir jetzt auf diesem Wege noch etwas weiterschreiten können. Ich las Ihnen vorhin schon die amerikanfschen neuen Steuern vor. Ich glaube, auch in dem englischen neuen Steuern übrigens auch ein „Flickwerk“, so wird es wenigstens hier in Deutschland bezeichnet werden sind wieder die Postabgaben ent⸗ halten. Es liegt nahe, auch auf diesem Gekbiet jetzt abschließend vorzugehen. Das, meine Herren, möchte ich Ihnen jedenfalls emp⸗ fehlen, da zweifellos noch einige Lücken im Jahre 1916 übrig ge⸗ blieben sind, die man damals nicht ausgefüllt hat, weil man mit einer so langen Kriegsdauer nicht gerechnet hat. 1

Meine Herren, auch noch ein Umstand ist seit dem Jahre 1916 hinzugetreten, der uns nötigt, hier in eine Revision einzutreten. Das sind die ganz ungeheuren Erhöhungen der Postausgaben, die wir nicht nur jetzt im Kriege erleben, sondern die wir meiner Ueber⸗ zeugung nach zum großen Teile in den Frieben hineinschleppen werden. (Sehr richtig! rechts.) Meine Herren, wir müssen doch das unter⸗ liegt für mich gar keinem Zweifel die Gchaltszulagen, die wir jetzt in Form der Teuerungszulagen bewilligen, nach dem Kriege konsolidieren. Wir werden voraussichtlich für die Materialien bei der Post wie im Kriege sehr erheblich höhere Beträge zahlen müssen, als wir das früher taten. Deshalb möchte ich Sie bitten, die Post⸗ einnahme von 100 Millionen aus dem Frieden, 225 Millionen aus dem Jahre 1916 und von 125 Millionen aus dem Jahre 1918, also von zusammen 450 Millionen doch nicht mit diesem Betrage in die Rechnung einzustellen; denn es gehen eben ab die sehr viel höheren Betriebskosten, die die Post nach dem Kriege haben wird. Wenn wir die Ueberschüsse einschließlich der Abgabe mit 300 oder 350 Mil⸗ lionen Mark in unser Gesamtbudget später einmal einsetzen, dann ergibt sich zuzüglich der Abgaben für den Eisenbahn⸗ und sonstigen Verkehr von 400 Millionen eine Gesamtbelastung des Verkehrs von etwa 750 Millionen Mark. Meine Herren, ich wiederhole die Bitte, die ich im vorigen Jahre an Sie gerichtet habe: setzen Sie diesen Betrag in Relation zu der Gesamtbelastung, die uns später bevor⸗ steht, messen Sie ihn nicht an der absoluten Höhe! Das gilt nicht nur für dieses Gebiet, das ich eben erörtert habe, sondern gilt für alle Gebiete, nicht zum wenigsten auch für die Getränkesteuern, auf die ich heute ja noch nicht näher einzugehen habe.

Einen der wichtigsten Teile der diesjährigen Vorlagen bildet zweifellos der Ausbau der Umsatzsteuern. Ich erlaubte mir vorhin schon anzuführen, daß eine große Reihe von Steuern immer mehr den Charakter der Umsatzsteuern annehmen und auch in der äußeren Form sich ihr insofern nähern, als-sie sich auf eine buchmäßige Kontrolle beschränken wollen. Es lag deshalb sehr nahe, in diesem Jahre auch die allgemeine Umsatzsteuer einem weiteren Ausbau zu unterziehen. Dazu kam noch ein weiteres. Es ist ja aus der Presse bekannt, daß die Frage der Rohstoffsteuern in letzter Zeit auch in volkswirtschaft⸗ lichen Kreisen immer weiter erörtert worden ist. Auch wir das verhehle ich nicht haben in den letzten Monaten uns im Reichs⸗ schatzamt recht eingehend mit dieser Frage durch Vernehmung von Sachverständigen in eingehenden Konferenzen beschäftigt. Dabei ist immer mehr zutage getreten, daß die glatte Einführung einer ganz allgemeinen Rohstoffsteuer, wie sie wohl von verschiedenen Seiten angeregt war, nicht denkbar ist. Ich halte es für durchaus richtig, daß wir nach dem Kriege an der Kohlensteuer festhalten, und ich glaube auch, daß es volkswirtschaftlich durchaus berechtigt sein wird, das zu tun. Wir haben das Recht, das Reich an diesen Bodensshätzen auch zu beteiligen, und ich glaube, die Steuer wird dazu führen sie hat vielleicht im letzten Jahre schon dazu geführt —, zu einer noch besseren Ausnutzung der Kohle zu kommen als bisher. Die Fort⸗ schritte auf diesem Gebiete sind außerordentlich groß. Ich wiederhole also, die Kohlensteuer als Rohstoffsteuer werden wir wohl weiter mit uns zu schleppen haben. Ob das aber auf sehr vielen anderen Ge⸗

bieten möglich sein wird, will mir doch immer zweifelhaft

den Sachverständigen immer klarer herausgestellt.

er erscheinen, und zwar deshalb, weil bei der vorgeschlagenen sehr hohen Rohstoff⸗ steuer eine Frage ganz unlösbar erscheint, nämlich die Rückvergütung beim Export des Fabrikats. Das hat sich in den Erörterungen mit Für eine ganze Reihe von Rohstoffen ist das eine ganz unlösbare Aufgabe, so daß wir auf diesem Gebiete ganz außerordentlich vorsichtig vorgehen müssen. Bei diesen Erörterungen der Rohstoffsteuern, von denen ich sprach, ist gercde aus den Kreisen der Interessenten immer klarer der Vor⸗ schlag einer allgemeinen Erhöhung der Warenumsatzsteuer zubage ge⸗ treten. Es wurde in diesen Besprechungen immer wieder betont, daß

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eine Erhöhung der Warenumsatzsteuer sehr viel unbedenklicher wäre, und daß man auf diesem Gebiete auch ruhig bis zu 5 vom Tausend,

also dem jetzt vorgeschlagenen Satze, kommen könnte. Auf die sonstigen

Ausdehnungen der Warenumsatzsteuer will ich heute nicht näher ein⸗

gehen. Ich hebe nur herwwvor die Ausdehnung auf Leistungen.

Ich möchte nur noch einen Punkt berühren; das ist die Frage der

Luxussteuern. Ich bin mir durchaus klar darüber, daß die Auswahl, die wir Ihnen hier vorschlagen, angreifbar ist. Wir haben nur einen 8

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Teil der Luxuswaren hier zur Besteuerung empfohlen, der deshalb

besonders nahe lag, weil die betreffenden Gegenstände in Spezial⸗ geschäften gehandelt werden, also von der steuerlichen Kontrolle leicht zu überwachen sind. Ich bin bei der Erörterung dieser Steuer jetzt mehrfach dem Einwand begegnen, daß die Geschäfte die Steuer von

20 und 10 Prozent nicht würden tragen können. Das sollen die Ge⸗

schäfte ja auch gar nicht. Diese Luxussteuer soll ja abgewälzt werden;

das ist ganz selbstverständlich. Die Luxussteuer wird erhoben, weil wir annehmen, daß beim Kauf dieser Gegenstände sich eine besendere Leistungsfähigkeit dokumentiert, und daß der betreffende Abnehmer,

nicht das Geschäft, die Steuer tragen kann.

Zu einer Zeit, wo wir Bier, Wein, Kohle um 20 % höhber besteuern, werden doch wohl Goldwaren und Juwelen eine gleichmäßig hohe Steuer ganz unbedenklich tragen können.

schon so unendlich oft bei früheren Steuern entgegengetreten;; sie ist meines Wissens noch nie eingetroffen. Man mag zu den Rathenau⸗ schen Ideen, die Ihnen ja auch bekannt sind, im übrigen steohen, wie man will, auf einem Gebiet hat Walther Rathenau meines Er⸗ achtens zweifellos recht, dos ist mit seinem Hinweis auf den Import von Juwelen. Er führt da das bekannte Beispiel des Perlenhals⸗ bandes an, das im Wert von 100 000 importiert wird urd das Deutsche Reich gleichmäßig mit einer Verzinsung von 5000

Jahr für Jahr an das Ausland belastet. Ich glaube, dieses Exempel

ist ganz unwiderleglich, und wenn auf dem Gebiet des Iunwelen⸗

imports ein kleiner Rückgang à conto dieser Steuer eintritt, so

wünde ich das vom Standpunkt der Reichsfinanzverwaltung und vom

Standpunkt der deutschen Valuta absolut in der Uebergangsgeit nicht

bedauern können.

Nur ganz wenige Worte noch zu dem Gesetz über die Steuer⸗ flucht, mit dem wir die heutige Erörterung ja wohl abschließen

können. Ich möchte mich im wesentlichen auf die Begründung be⸗

Die Behauptung, daß durch eine devartige Steuer die Prrduktion miniert sei, ist uns

ziehen und nur heworheben, daß man eben jetzt im Krieg und un⸗

mittelbar nach dem Kriege in der Uebergangszeit die Steuerpflicht anders wird beurteilen müssen als vor dem Kriege. Den vollen Ernst

dieser Steuerpflicht allen wieder ins Gedächtnis zurückzurufen, das

ist der Hauptzweck des Gesetzes.

Meine Herren, das wären die sechs Gesetze, die heute Ihrer Be⸗

natung unterbreitet werden sollen. Lassen Sie mich am Schlusse meiner Ausführungen noch ganz kurz auf ihren Beginn zurückgreifen.

Bunbddesrat und Reichstag einig seien in dem festen Willen, für un⸗

bedingte Sicherung des Zinsenaufkommens zu sorgen. Diese Enwägung 8

Der Erfolg unserer Anleihen beruhte auch auf dem Vertrauen, daß

hat Sie im vorigen Jahre geleitet, als Sie den Vorschlägen der

verbündeten Regierungen folgten. Ich gebe mich der bestimmten Hoffnung hin, daß Sie diesen für unseren Kredit im Inland und Ausland gleichmäßig wichtigen Gedanken auch der Beratung der dies⸗ jährigen Steueworlage zugrunde legen werden. (Lebhafter Beifall.)

152. Sitzung von Metwoch e⸗ 24. April 1918, Nachmittags r. (Bericht von Wolffs Telegraphenbüro.) Am Tische des Bundesrats: der Stellvertreter des Reichs⸗ kanzlers, Wirklicher Geheimer Rat von Payer, der Staats⸗

und der des Reichspostamts

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1. des Reichsschatzamts, Staatsminister Graf von

oedern Staatssekretär

Rüdlin.

Der erste Vizepräsident Dr. Paasche 8 die Sitzung gegen 1 ¼ Uhr und teilt zunächst mit, daß auf das Beileidstetegramm des Reichstages aus Anlaß des Hin⸗ scheidens des Herzogs von Anhalt ein Danktelegramm ein⸗ gegangen ist.

Der Präsident des ungarischen Abgeordnetenhauses hat aus Anlaß der jüngsten Waffentaten der deutschen Heere an der Westfront ein Glückwunschtelegramm an den Reichstag gerichtet, dessen Verlesung das Haus mit n Beifall aufnimmt. Dem Absender wird telegraphisch der wänmste Dank des Reichstages ausgedrückt werden.

Sodann richtet der Präsident an das Haus folgende Ansprache:

Millionen deutscher Herzen haben mit dem Gefühl tiefster Trauer eine Nachricht erhalten, die auch in den Herzen der Männer dieses Hauses größten Anteil finden wird. Unser Fliegerkönig Freiherr von Richthofen ist von seinem letzten Kampfesfluge nicht heim⸗ gekehrt. Sie wissen alle, obgleich ein Vierteljahrhundert alt, war er ein Nationalheros des deutschen Volkes geworden, ein Vorbild für seine Truppe, ein Beispiel dessen, was ein tüchtiger Mann im Felde leisten kann. Seine kühne, wagemutige, unerschrockene Kampfes⸗ weise hat ihn nicht nur bei seinen Offizieren und Kameraden beliebt gemacht, sondern ihm im ganzen deutschen Volke aufrichtige An⸗ erkennung verschafft. Schweten Herzens nehmen wir teil an dem Verlust, den unsere Fliegerwaffe erlitten hat. Er war der Typ eines echt deutschen Offiziers. Sie haben sc zu seinem Andenken von Ihren Plätzen erhoben; ich stelle das fest.

Vizepräsident Paasche widmet dann auch dem verstorbenen bulgarischen Gesandten in Berlin, Dr. Rizow, warme Worte des Nachrufes, die das Haus ebenfalls stehend anhört.

Das Haus setzt darauf die gestern abgebrochene erste Le⸗ sung über die Steuervorlagen fort.

Abg. Waldstein (fortschr. Volksp.): Der gestern vom Gr. * Posadows erho 88 Peee. 8 Ver 2 des Parlamentarismus muß sich auch auf den Reichstag erstrecken

und kann nicht unwidersprochen bleiben. Es handelt sich hier

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