1918 / 98 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Apr 1918 18:00:01 GMT) scan diff

aufnahme abgeschlossen ist. Sie ist notwendig, das werden Sie mir zugeben, wenn ich Ihnen sage, daß in einem Kreise, der augenblicklich kontrolliert wird, bis jetzt 750 Tonnen Getreide auch nach der Be⸗ standsaufnahme erfaßt sind. (Hört, hört! links.) Maon erwartet, daß sich diese Menge auf 1000 Tonnen steigert. Aus einem andern Kreise, welcher auch jetzt revidiert wird, liegen ähnliche Meldungen vor. Wir können auf diese Mengen absolut nicht verzichten. (Sehr richtig! links.) Ich würde meine Pflicht versäumen, wenn ich diese Mengen nicht ergreifen wollte, und wenn in einzelnen Fällen Härten vorkommen, so wird sich der Betreffende, der nicht rechtzeitig angege⸗ ben und abgeliefert hat, das selbst zuschreiben müssen.

Der Abgeordnete Hoesch hat den Z u ckerpreis und die Maß⸗ nahmen bemängelt, welche für die kommende Zuckerproduktion getroffen sind. Namentlich hat er den Preis von 3 für den Zentner Zuckerrüben bemängelt. (Widerspruch rechts.) Ich gebe zu, daß die Bestimmung, welche eine größere Abgabe von Zucker an die Produzenten in Aussicht stellt, etwas spät herausgekommen ist. Das ist sehr zu bedauern. Es wäre erwünscht gewesen, wenn es früher geschehen wäre.

Ich komme jetzt auf unsere Futternot und die Folgen, die sich daraus für unser Wirtschaftsleben ergeben haben, zunächst auf die von dem Herrn Abgeordneten Hoesch bemängelte Abgabe eines Ersatzfuttermittels zum Preise von 3000 für die Tonne. Ich weiß nicht recht, was für ein Ersatzfuttermittel das gewesen ist. Aber die Schaffung von Ersatzfuttermitteln war bei unserer katastrophalen Mißernte in Futtermitteln eine absolute Notwendigkeit. Wenn Sie wissen, daß wir für unsere Heeresverwaltung 30 Millionen Zentner Kartoffeln für Pferdefutter haben zur Verfügung stellen müssen (Hört, hört!). weil eben nicht genug Kraftfutter da war, und daß wir den Landwirten für den Rest des Wirtschaftsjahres ab 2. November nur 2 Pfund pro Kopf und Tag für die Ackerpferde haben zur Verfügung stellen können, so ist das doch nicht aus Mutwillen geschehen, sondern weil die bittere Notwendigkeit vorhanden ist. Es haben nicht einmal die landwirtschaftlichen Pferde in Landkreisen versorgt werden können, deren Besitzer nicht über eigen gebauten Hafer verfügt. Es ist eben nicht das Nötige dagewesen.

Nun hat der Herr Abgeordnete Hoesch den Haferpreis außer⸗

ordentlich bemängelt und gesagt, er wäre niedriger als alle andern Getreidepreise festgesetzt, zu einem Preise, zu dem er nicht anzubauen wäre. Demgegenüber weise ich darauf hin, daß die Preise für sãmtliche Getreidearten einheitlich festgesetzt waren, daß für Hafer und Gerste kas ganze Jahr hindurch von der neuen Ernte an eine Frühdrusch⸗ prämie von 60 festgesetzt war also länger als für Roggen und daß schließlich für den Heereshafer 400 pro Tonne gezahlt wurden. Ich weiß daber nicht, worauf sich die Behauptung gründet, daß der Haferpreis niedriger gesetzt ist wie für alle andern Getreide⸗ früchte. 1 Meine Herren, ich gehe zu unserer Viehwirtschaft über. Es ist ja leider Tatsache, daß wir in unsere Viehbestände sehr weit haben hineingreifen müssen. Der Anfang dieser weiten Eingriffe liegt in der Zeit vor einem Jahre, als die Fleischration verdoppelt wurde. Die normale Abnutzung unserer Viehbestände beträgt jährlich ungefähr 18 bis 20 ¾¼%G, also vierteljährlich 4,5 bis 5 %. Durch die Erhöhung der Fleischration vor einem Jahre mußte dieser Prozentsatz der Ab⸗ mutzung auf 8 % erhöht werden. Damit wurde ein großer Teil der⸗ jenigen Rinder verzehrt, welche in der nächsten Periode hätten an⸗ gefleischt werden sollen. Daraus ergibt sich zuerst das Sinken des Schlachtgewichts. Infolge unserer Futternot ist nun das Schlacht⸗ gewicht dauernd weiter gesunken. Sowohl dieser Eingriff vor einem Jahre, wie die diesjährige schwere Futternot hat allerdings unsere Viehbestände auf einen Stand gebracht, der kaum noch den Anforde⸗ rungen der Fleischversorgung im jetzigen Umfange gewachsen ist. Wir müssen jetzt zur Deckung des Bedarfs 7 % des Rindviehbestandes vierteljährlich aufbringen. Eine gewisse Erleichterung für die nächste Umlageperiode hat dadurch geschaffen werden können, daß seitens der Heeresverwaltung 300 000 Rinder aus besetzten Gebieten zur Ver⸗ fügung gestellt worden sind. 8

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Meine Herren, die Schweineabschla chtung ist auch ein Gebot der Notwendigkeit gewesen. Herr Abgeordneter Hoesch hat gesagt: Wir hätten in Schweinen gepraßt. Meine Herren, es war die Herabsetzung der Schweinebestände, wenn wir unsere Kartoffeln und unsere Brotgetreideversorgung nicht aufs ernsteste gefährden wollten, eine absolute Notwenidgkeit. (Sehr richtig!) Das ist auch von einem großen Teil der Landwirtschaft selbst anerkannt worden. Der Herr Abgeordnete Hoesch hat gesagt, man könnte es dem kleinen Landwirt nicht als eine gwoße Sünde auslegen, wenn er sein notleidendes Vieh mit Brotgetreide fütterte. Ja, meine Herren, gewiß, dieser Gesichts⸗ punkt ist auch maßgebend gewesen, um einer weiteren Verfütterung des Brotgetreides an die Schweine vorzubeugen. Unsere Kartoffel⸗ versorgung würde zweifellos noch in viel geringerem Maße gesichert sein, wenn wir diese Schweine nicht abgeschlachtet hätten.

Nun hat der Herr Abgeordnete Hoesch von dem armen Arbeits⸗ manne gesprochen, dem zwei Ferkel enteignet sind und der jetzt sich alsbald hätte wieder zwei Ferkel kaufen müssen zu einem verhältnis⸗ mäßig höheren Preise. Es wäre mir interessant, in diesem einzelnen Falle Genaueres zu erfahren. Meine Herren, die Anordnung, welche von mir als preußischem Staatskommissar bezüglich der Ferkel⸗ abschlachtung erlassen ist, ist vom 15. Januar datiert. Da ist gesagt

es follten die Ferkel, die Anstellferkel und auch diejenigen Hausschlachtungsschweine, welche für das nächste Jahr gebraucht wür⸗ den, soweit sie unter 25 Kilogramm wiegen, nicht enteignet werden. Meine ausdrückliche Anordnung! Wenn in einzelnen Fällen darüber hinausgegangen ist, so bedaure ich das. Ich bezweifle, daß es übe rall veschehen ist; ich möchte meinen, daß dieser Fall vereinzelt vorliegt. Auch im Kreise Weststernberg soll ein solcher Fall vorgekommen sein. Jedenfalls hat es nicht in meinen Intentionen gelegen, daß man so weit ging.

Zu Festsetzung von Höchstpreisen für Ferkel beabsichtige ich nicht zu schreiten. Es würde das dem notwendigen Wiederaufbau unserer Schweinebestände ein schweres Hindernis be⸗ reiten. (Sehr richtig! rechts.) Wenn jetzt an einzelnen Stellen über hohe Ferkelpreise geklagt wird, so wird man die Erfahrungen machen, die auch in allen andern Jahren gemacht worden sind, wenn die Ferkelpreise zeitweise so hoch gestanden haben. Es wird die Pro⸗ vuktion angeregt; es werden mehr Ferkel produziert, und durch die größere Produktion wird eine Senkung der Preise auf dem Ferkel⸗

markt eintreten. Das ist ein Gesichtspunkt, aus dem ich di Ar

auf Festsetzung von Höckstpreisen für Ferkel abgelehnt habe und auch weiterhin ablehnen werde. (Bravo! rechts.)

Ich kann den Antrag Ihrer Kommission, der die Heeres⸗ verwaltung ersucht, künftig den Dünger für die Landwirt⸗ schaft zur Verfügung zu stellen, nur auf das wärmste unterstützen. Der Herr Berichterstatter hat ja auch ausgeführt, daß die Bewirt⸗

anzuerkennen ist, die Anordnung getroffen, daß eine

schaftung seitens des Kriegsernährungsamts ein außerordentlich un⸗ dankbares Geschäft wäre, da ihm eben nicht die nötigen Quankitäten zur Verfügung gestellt werden können. Ich freue mich, daß nachträg⸗ lich von der Heeresverwaltung noch eine gewisse Menge an Stick⸗ stoffbünger hat zur Verfügung gestellt werden können. Aber die Heeresverwaltung hat dies doch nur tun können, soweit die Bestände für die Munitionsfabrikation entbehrt werden konnten. Sobald ein solcher Ueberschuß nicht vorhanden ist, müssen wir darauf rechnen, daß die Bemessung wieder eine geringere wird, und wichtiger ist in diesem Fall doch zunächst, daß wir unser Land verteidigen. Das ist die erste Kriegsnotwendigkeit, und alles andere muß dahinter zurücktreten. Also es sind allzu große Hoffnungen, so lange der Krieg dauert, auf die Zu⸗ wendung von Stickstoff für die Landwirtschaft nicht zu setzen.

Herr Abgeordneter Lippmann ist auf die Verme hrung des Kartoffelanbaues eingegangen und auf die Erschwerungen, die diesem so nützlichen und notwendigen Vorhaben durch die Maßnahmen des Kriegsernährungsamts bereitet seien. Meine Herren, von vorn⸗ herein ist in den Dispositionen über die Kartoffeln vorgesehen, daß der Kartoffelbauer die Kartoffeln zurückbehalten darf, die er für die Anbaufläche des Jahres 1916 braucht. Wenn wir uns vergegen⸗ wärtigen, daß im Jahre 1917 die Kartoffelanbaufläche um 200 000 Hektar zurückgegangen ist, so steht zur Wiederbestellung dieser Anbau⸗ fläche das Saatgut unbedingt zur Verfügung. Darüber hinaus kann allerdings das Saatgut bei der starken Inanspruchnahme meine Herren, Sie wissen ja selbst, wie stark die Kartoffel hat in Anspruch genommen werden müssen nur aus der sogenannten Schwund⸗ reserve genommen werden, und mit unseren Auflagen sind wir doch genötigt gewesen, stellenweise sehr stark auf die Schwundreserve zu⸗ rückzugreifen. Es kann da allerdings der Widerstreit entstehen, ob nun diese Kartoffeln aus der Schwundreserve zur Befriedigung des Speisebedarfes geliefert werden sollen oder als Saatkartoffeln.

Es ist die absolute Notwendigkeit, daß, wenn wir mit den Kartoffeln bis zur neuen Ernte durchhalten wollen, wir die Lieferungs⸗ auflagen erfüllen müssen, und es ist meine Pflicht, dafür zu sorgen, daß diese Lieferungsauflagen erfüllt werden. Der Mehranbau von Kartoffeln wird in allen solchen Fällen, abgesehen davon, daß schon die Anbaufläche von 1916 wieder hergestellt werden kann, gesichert sein, wo ohne Beeinträchtigung der Speisekartoffeln aus der Schwundreserve soviel abgegeben werden kann.

Der Herr Abgeordnete Lippmann hat es als bureaukratisches Miß⸗ trauen bezeichnet und gesagt, man solle fünf gerade sein lassen und solle in solchen Fällen der Mogelei durch die Finger sehen. Meine Herren, ich kann meine Verantwortung nicht damit erfüllen, daß ich fünf gerade sein lasse, sondern ich muß darauf dringen, daß die ablosut notwendigen Anforderungen für die Volksernährung erfüllt werden. Mit solchen Grundsätzen kann ich bei der Verantwortung, die ich zu tragen habe, nicht arbeiten.

Der Herr Abgeordnete Lippmann ist dann auch auf die Verordnung

gegen den Fremdenverkehr eingegangen. Ich möchte diese Verordnung nicht als gegen den Fremdenverkehr, sondern zum Schutze des Fremden⸗ verkehrs bezeichnen; sie enthält eine Besserung des gegenwärtigen Rechtszustandes insofern, als in einer Reihe von Bundesstaaten durch Befehl der kommandierenden Generale Verkehrsbeschränkungen er⸗ lassen sind, welche den allgemeinen Verkehrsrücksichten nicht Rechnung trugen. Für die Folge sind durch die genannte Verordnung derartige Beschränkungen von der Zustimmung des Reichskanzlers abhängig gemacht. In den Richtlinien ist von vornherein ausgesprochen, daß in der Regel einem Aufenthalt von vier Wochen kein Hindernis in den Weg zu legen ist. Ich meine nun, die geistigen Arbeiter, die der Herr Abgeordnete Lippmann erwähnte, werden mit den ersten vier Wochen für ihre Erholung zunächst auskommen können, und wenn sie längere Zeit dazu brauchen, werden sie für die Orte, für die das erfordert wird, ein ärztliches Attest beschaffen können. Die Sache liegt sehr viel einfacher, als sie in der Presse dargestellt 1S glaube, da liegen manche Mißverständnisse vor. Ich bin fest über⸗ zeugt die Anordnung für Preußen habe ich noch nicht erlassen, ich habe zunächst die Oberpräsidenten zur gutachtlichen Aeußerung auf⸗ gefordert —: es wird eine nachteilige Einschränkung des Fremden⸗ verkehrs in Preußen nicht eintreten. Bezüglich der übrigen Bundes⸗ staaten bieten eben die Befugnisse des Reichskanzlers die Möglichkeit, einzugreifen, wo über das notwendige Maß hinausgegangen wird. Der Herr Berichterstatter hat auch den Schleichhandel besprochen. Ich möchte auf Einzelheiten nicht eingehen und nur meinen Stand⸗ punkt dahin feststellen: für mich handelt es sich darum, den Schleich⸗ handel für die Zukunft zu verhüten, ihm vorzubeugen, weil er in dem Umfange, in dem er sich im vorigen Jahr ausgebreitet hatte, absolut nicht weiter geduldet werden kann; er hat so große Quantitäten Nahrungsmittel der öffentlichen Versorgung entzogen, daß dadurch auf die Dauer die Volksernährung gefährdet erscheint. (Sehr richtig! links.) Auf den Fall Neukölln möchte ich nicht näher eingehen. Er berührt mein Ressort nicht, sondern ist eine Angelegenheit der Justiz⸗ verwaltung; es handelt sich um ein schwebendes gerichtliches Ver⸗ fahren, in das einzugreifen ich keine Befugnis habe. Im übrigen war in dem Falle Neukölln schon über sechs Wochen, bevor die Ver⸗ öffentlichung der Denkschrift stattgefunden hatte, ein Verfahren gegen verschiedene Gemeindebeamte der Stadt Neukölln eingeleitet worden, welche sich mit Lebensmittelgeschäften befaßt hatten.

Was die Gastwirtschaften anbelangt, die zum Teil be⸗ haupten, durch die Unterbindung des Schleichhandels in ihrer Existenz bedroht zu sein, so ist, weil für Berlin eine besonders schwierige Lage besondere Be⸗ lieferung aus Mitteln der Zentralstelle eintreten soll. Für die Pro⸗ vinzgasthöfe ist dies aber, soweit nicht einzelne Kurorte in Betracht kommen, nicht möglich. Unsere Mittel reichen dazu nicht aus, wir müssen uns nach der Decke strecken. Es ist ja außerordentlich bequem, freigebig Anträge auf besondere Erleichterungen zu stellen; sie finden auch oft allseitige Billigung; aber wenn die Vorräte nicht da sind, können eben solche Wünsche nicht erfüllt werden. Auch die Speise⸗ karten in unseren Gasthöfen und Hotels müssen sich der Einfachheit

anpassen, wie sie jetzt in jedem Haushalt notwendigerweise im Ge⸗

brauch ist. b Das ist ein ganz natürlicher Vorgang, daß man sich darüber nicht beklagen kann. Ich komme nun zu den Ausblicken für unsere nährungswirtschaft. Wir haben in diesen vien tige Cr. drei Mißwachsjahre gehabt: das Jahr 1915 mit ön Kriegzahren 3 8 . I1 M. Gerste und Hafer, das Jahr 1916 mit der schweren Mecgemb in d f⸗ 511 . 8 Miß⸗ Kartoffeln und das Jahr 1917 mit einer schweren Miß dibernte in S dagp. 28 4 ernte an Futtergewächsen und der sehr geringen Ernte an Brotgetreid 8 allen Herren, ich meine, wenn uns nicht der Himmel in diesem 8 3 Meine ein neues derartiges Kreuz auferlegt, so dürfen wir vofim wieder trotz der mangelnden oder geringeren Düngung und Bestellung doch zu einer leidlichen Ernte gelangen. bietet bis jetzt die besten Hoffnungen. Wir würden wenn wir in diesem Jahre eine gute Mittelernte gemacht hätten mun glatt durchgekommen sein, wir würden auch unsere Viehbestände zann erhalten können, und wir würden unsere Schweine zuschlachten brauchen. Ich glaube also, wenn wir Ernte erzielen, können wir mit den Zuschüssen in Rumänien haben wir für die nächsten Jahre das Vorkaufsrecht sämtlichen Ueberschüssen zusammen mit Oestereich⸗Ungam venn wir noch die Möglichkeit in Betracht ziehen, die sich innenn für uns aus der Ukraine ergeben so wird unsere Volkeetnihtug im großen und ganzen gut gesichert sein. 1 Die Hauptsache ist ja natürlich die Produktion des eigenen Landes, die Produktion der eigenen Landwirtschaft. Einen Anbar⸗ zwang auszuüben, halte ich für fehlerhaft; er würde die Produk⸗ tion nicht fördern, sondern würde sie töten. (Sehr richtig! nechts Wie lange wir noch diese Zwangswir tschaft aufrecht er⸗ halten müssen, hängt ja von der Dauer des Krieges ab. Auch nach dem Kriege werden wir noch eine Zeitlang die öffentliche Bewirt⸗ schaftung der wichtigeren Nahrungsmittel beibehalten müssen. Daraut wird ja auch folgen, daß bestimmte Lieferungsmengen den Landwirten abgefordert werden, und daß sie in der Verfügung über ihre Produk⸗ tionsmittel eingeschränkt bleiben. Aber, meine Herren, wir hoffen doch auf eine baldige siegreiche Beendigung dieses schweren Ringens, und wir hoffen, daß sich dann auch nach dem Kriege die Produktions⸗ möglichkeiten für die Landwirtschaft günstiger gestalten werden und daß es dann auch allmählich möglich sein wird, eine Fessel nach der anderen zu lösen, so daß dann wieder der Bauer auf seiner Scholl⸗ Hände und Arme frei regen kann. Bis dahin aber heißt es durch⸗ halten, heißt es auch die Last der Kriegsnot weiter tragen, und wenn jemandem diese Last zu schwer dünkt, so soll er seinen Blick nach Westen richten, auf die Heldentaten unserer Truppen und auf unsere Heerführer, von denen die freudige und feste Zuversicht ins Land hinausgeht, und er soll sich auch von dieser Zuversicht erfüllen lassen. Daraus werden auch die deutschen Landwirte die Kraft schöpfen, weiter wie bisher das tägliche Brot für unser Volk zu schaffen. (Lebhafter Beifall.) Nach persönlichen Bemerkungen der Abgg. Dr. Hoesch und Lippmann vertagt das Haus die Weiterberarung auf Freitgg 11 Uhr.

Schluß nach 41 ¼4 Uhr.

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nicht haben az⸗ nur eine mittlen aus Rumänien

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten ist der 69. Bericht der Staatsschuldenkommission über die Verwaltung des Staatsschuldenwesens zur Kenntnisnahme zugegangen.

Nach diesem Bericht hatte die am 31. Marz 1916 vechnungs⸗ mäßig vorhanden gewesene preußische Stoatsschuld 11 112 119 038 betragen. Hierzu traten im Rechnung'jahre 1916 zu 5 % ver⸗ zinsliche Schatanweisungen über 200 000 000 und unverninsliche auf Gruand von Anlethegefetzen auagegebene Schotzanweisungen über 2 250 000 000 ℳ, zusammen 2 450 000 000 ℳ, wihrm⸗ durch Tilgung usm. 1 689 313 271 in Abgang kamen. Mithin er⸗ gab sich fuͤr das Rechnungsfahr 1916 ein Zugang von 760 686 729 ℳ, so daß die preußische Staatsschuld am 31. März 1917 sich anf 11 872 805 767 slellte. Der Betrag, der an laufenden und rich ständigen Zinsen im Rechnungsjahre 1916 zu zahlen war, ist auf 491 215 075 angegeben, wovon 469 650 153 gezahlt worden siad.

Ferner ist dem Hause der Abgeordneten ein Nachtrag zur Denkschrift über die Beseitigung der Kriegs⸗ schäden in den vom feindlichen Einfall berührten Landesteilen zugegangen.

Kunst und Wissenschaft.

Dit Königliche Akademie der Wissenschaften hielt em 18. April eine Gesamtsitzung, in der Herr Schuchhardt T die sog. Trajans wälle“ in der Dobrudscha on seiner Neuaufnahmen und Ausorabungen vom Herbst 1917 L9. Eg sind auf der Linte Cernavoba-—Corstanza drei Walle 5h ji Der erste, der „Kleine Erdwall, ist vorgeschichtl’ch, mit dem 6 5 1 gegen Säden und dem Einhlick in das suͤdliche hmthh vhet Kastelle oder Wachttürme. Der zweite, der „Große FJE“ einen stacken Graben gegen Norden und einen schwachen gegen 116 baset ist auf Entfernungen von 700 1000 m mit großen Kastellen ser und zwischeudurch vielfach mit kleinen. Die großen Faftelle Fües mit dem Grenzwall im Verbande, die tleinen sind spöter, vnd. 1hat sehr bald, an ihre Stelle getreten. Der dritte, ber Eet. ahh Front eine Mauer aus Quaderverkleidung mit Ffswha dahinter 4 vöfebr und ist aaf alle 2 —3 km mit Kastellen besezt. Sie hfj vhen d66 wechselnde Formen und lieferten eine Keramik, die der slawis 10. Jahrhunderis sehr verwandt ist. Nach den Beit⸗bungeg dhe Wälle zu den Deukmälern von Adam Klisst stammt der zus der 8I Söö 18 der „Steinwall“ erst a eit na onstantin dem Großen. 4evricstg⸗ Die Akademie hat dem Minister der geistlichen und Untfnaihe angelegenhetten unter dem 6. Dezember 1917 einen Bericht ü Verdeutschung von Fremdwörtern erstattet. fUigt: die Zu wissenschaftiichen Unternehmungen haben deen g mit phystkalisch⸗mathematische Klasse für die im ePogeene anderen deutschen Akademten unkernommene Fortsetzung ngens Dr. dorffschen biographisch⸗literarischen Lexikons 1200 ℳ; dem 1⸗ 500 Thomas Bakornv in München zu Untersuchungen über die Sa ur Fert⸗ die philosopbisch⸗historische Klasse Herrn Mror 1,erich setzung seiner baskischen Forschungen 1000 ℳ; dem Prof. vle ate de Schwally in Köntgsberg 1. Pr. zu Arbeiten uͤber die Ge Korans 600 ℳ. vif⸗ histoꝛischen , „Das fo r⸗spondierende Mitglied der philolophisch⸗bist Klasse Albert Hauck in Leipzig ist verstorben.

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8 3 we i te B E 1 1 A 8 E eichsanzeiger und Königlich Preu

Verlin, Freitag, den 26. April

5.

16

g⸗ 1 Untersuchungssachen. ¹ Aufgebote,

Norkäufe Verkäufe, ꝛc. von Wertpapieren.

t Perlosung, ge ellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

Kommandi

Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

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Auhzerdem

Anzeigenpreis für den Raum einer wirb aunf den Anzeigenpreis ein

ffentlicher

9 —2

F.

Anzeiger. Fgespaltenen Einheitszeise 50 Pf.

Penernngszuschlag von 20 p. H. erhaben.

Bankausweise.

0 9.

10.

6. Erwerbs⸗ und Wirtschaftsgenossenschaften. Niederlassung zc. von Rechtsanwälten. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Nersicherung.

Verschiedene Bekanntmachungen.

——

) Untersuchungs⸗ sachen.

81- Steckbrief.

M en unten beschriebenen Militär⸗

gegen d . 8

rich Neustädt, 1. Mif.⸗Gef.⸗ denen b ch ist Haftbefehl erlassen. 27 Jnhie, Größe: 1,76 m, Statur: sinf, Haare: blond, Nase, Mund: ge⸗ ulsch Sprache: deutsch, Kleidung: enrau; geb. 1. 5. 90 zu Berlin, wohn⸗ 1 in Berlin, Beruf: Steinsetzer. Es ersucht, ihn zu verhaften und an nichste Militärbehörde abzuliefern. Pr⸗L. 58/18. nn der Etappeninspektion A.⸗A. C.

648] Fahner fluchtserklärung.

8 Feas ncbhe Erich Neustädt, Mil.-Gef⸗Komp. A. A. C., geb. 1. 5. huu Berlin, wohnhaft in Berlin, wird (Grund der §§ 69 ff. M.⸗ St.⸗G.⸗B. sse §§ 356, 360 M.⸗St.⸗G.⸗O. für nreflüchtig erklärt und sein im Deutschen ice hgge Weawsgen mit Beschlag eat. III Pr. L. 58/18.

h 11.Tocc. eotnspektion A. A. C.

10 Fahnenfluchtserklärung.

o; der Untersuchungssache gegen den

üketter Albert Schweitzer, 2. Komp.

5Regts. 604, jetzt Ausbtld.⸗Batl.

onnover“ in Munsterlager, wegen

inenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. Milttaͤrstrafgesetzbuchs sowie der 556, 360 der Militärstrafgerichts⸗

gaung der Beschuldigte hierdurch für

genflüchtig erklärt.

dannover, den 20. April 1918.

Heicht der stellv. 38. Inf.⸗Brigade.

41) Fahnenfluchtserklärung

und Beschlaanahmeversügung. Der Militpfl. Gilbert April, geb. 1. 94 zu Zabern, zuletzt Stud. chem. ist (Beschluß v. 14. 12. 17),

der Landstpfl. Edgard Simonin, ¹22. 8. 99 zu Schirmeck, zuletzt hl daselbst (Beschluß vom 12

der (Frs.⸗Res. Gaston Simonin. „1. 1. 76 zu Schirmeck, zuletzt Kauf⸗ mn daselbst (Beschluß v. 15. 2. 18), hder Wehrmann I Josef Franz Fuchs. „I. 3. 85 zu Ammerschweier, zulent nann daselbst (Beschluß v. 22. 2. 18), der Landstpfl. Markus Renatus Hirtz, 14 4. 99 zu Colmar, zuletzt Handels⸗ ser daselbst (Beschluß v. 1. 3. 18), der Landstpfl. Daniel Gaston Sulo⸗ geb. 25. 2. 98 zu Schlettstadt, zu⸗ Konditor daselbst ischluß v. 12. 4.18), baden für fahnen flüchtig erklärt, und Hiür im Deurschen Resche besindliches inzgen gemß §§ 356, 360 M.⸗St.⸗ d. mit Beschlaz belegt.

raßburg, Els, den 14., 21. XII. 15, 22. II., 1. III. und 12. IV.

gericht der Landwehrinspektion.

] Beschlagnahmeverfagung.

gm der Untersuchungssache gegen:

den Landstpfl. Karl Emil Mar⸗

Sn geb. 30. 5 95, zu Zahern, zuletzt bülhrca. Koch daselbst (Beschluß fn Eücnan. Gearg. Lev;, geb. 192 zu Horburg, zuletzt Handlungs⸗ har daselbst, rc, zuleßt Handlung den Landsipfl. Ludwig Wicker, geb. 8,0 iu Lupstein, zuletzt Ackerer

(u 2 vnd 3: Beschluß v. 1. 2. 18), lna Landstofl. Peter Anton Wolt. er, ged. 6. 9. 95 zu Thal b. Zabern, süafierer daselbst (Beschluß v. er Lmdstpfl. Paul Treiber. geb. „18 zu Colmar zuletzt Gärtner

elist, a Landstofl. Aagust Troesch, geb. zu Krastatt, zulept Bäckergeselle

199

lög,

e Landstofl. Georg Kern, geb. 109 zu Kirweijer, zuletzt Küfer

im Landstpfl. Jakoh seru. geb. 8 Kirweiler, zuletzt Koch daselbst len, 5.—8. Beschluß v. 15. 2. 18),

1 verschwe ten ngehorsams, wird e9 396, 360 M.⸗Sr.⸗G.⸗O. das im daha Rache befindliche Vermögen der ferßbeen nfe Seschlag helegt.

15 96 s., 5. . 8 b II. 191829f den 25. I., 1

trscht der Landwehrinspektion.

„Caalsanwalt; a b walt schaft . * Strafsache vnlt arl n geb. am 6. No⸗ bo. ottenburg, Schlosser Müller, geb. am 15. d. zu in „A. Hachbinder Sese⸗ ie

Sep⸗

3) Mattbäus Kübler, geb. am 20 No⸗ vember 1891 zu Liebelsberg, O.⸗A. Calw, Bäcker ia Kursdorf, Kanton Thurgav,

4) Vyktor Galfer, Kautmann, geboren am 6. Apeil 1882 zu Giengen, O.⸗A. Heldenheim, zuletzt in Reutlingen wohn⸗ haft, z. Zt. in Basel,

5) Alexander Schäfer. Maurer, geb. am 19. Juli 1876 zu Hirschau, O.⸗A. Rottenburg, in Basel,

6) August Stephan, Svpeagler, geb. 2m 14. August 1887 zu Wädiswetl, Kanton Zürich, daselbst wohnhaft,

7) Eugen Keller, geb. am 15. Sep⸗ tember 1897 zu Honau, Kanton Luzern,

und dafelbst wohnhaft, b 8) Reinbold Kohberger. Schreiner, zu Zürich,

geb. am 23. September 1897 daselbft wohnhaft,

9) Emil Stotz, Schuhmacher, geb. am 29 Juni 1896 zu Zürich und daselbst wohnhaft,

10) Emil Mater, Schneider, geb. am 1. Januar 1875 zu Tuttwil, Kanton Thurgau, in Zürich wohnhaft,

11) Karl Haug, Dreber, geb. am 19. November 1899 zu Basel, daselbst wohnhaft,

12) Friedrich Fischer, Schlosser, geb. am 24 Mai 1883 zu Wahenstadt, St. Gallen, und daselbst wohn⸗ aft, 8 13) Max Fuchs. Magazinier, geb. am 8. März 1892 in Zürich, daselbst wohahaft,

14) Lꝛon Arnold Fauser, geb. am 10. Februar 1895 zu Villebet, Kanton 1Jhs dene engefi

obanges Echach, geb. am 17. August 1897 in Adliswi⸗’, Kanton Zürich, Fabrik⸗ arbeiter, wohnhat in Antel⸗Sregruben, 16) Wilheem Mühleisen, geb. am 22. April 1883 in Basel, Maurer, heimat⸗ berechtigt in Nellingsheim, O.⸗A. Rotten⸗ Urg, 3 17) Karl Adolf Fauser, geb. am 27. März 1871 in Neumünfter bet Zürich, Werkzeu schmied, wohnhaft in Zürih,

18) Heinrich Eduard Weik, geb. am 31. Mat 1897 in Lr Chauxede Fonds, wohnhaft daselbst, Beruf unbekannt, je wegen Verletzung der Wehrpflicht, ist durch Beschluß der Strafkammer Tübingen vom 9. April 1918 gemäß § 325, 326 St.⸗P.⸗O. das im Deutschen Reich befiadliche Vermögen der Angeklagten i⸗ bis zum Betrage von 600 mit Be⸗ schlag belegt worden.

Den 16. April 1918. Gerichtsassessor Dr. Jar itz. [6313]

Die am 8. 4. 1916 gegen den Ers.⸗ Res. Max Kaufmann vom Landwehr⸗ bezirk Rheydt erlassene Fahnenfluchts⸗ erklärung wird hiermit zurückgezogen. Cöin, den 23. April 1918.

Gericht der Landwehrinspektion.

[6143] Beschluß.

Die Fahnenfluchtserklärung gegen den Heizer Herbert Woitschack, K. 1 I1.W.⸗D., gedoren am 7. Dezember 1883 zu Beuthen, sowie die Beschlagnahmeverfügung vom al’ichen Tage werden gemäöß § 362 M.⸗St.⸗G.⸗O. hiermit aufgehoben, da die der Fahnen fluchtserklärung und der

1915 zugrunde liegenden Voraussetzungen

wengefallen sind. 1“

Wilhelmshaven, den 19. Aptril 1918. Gericht der II. Marineinspektton.

II b 165/18. 2) Aufgebote, Ver⸗ 9 8 lust⸗und Fundsachen, 8 Zustellungenu. dergl. [6550] Zwangsversteigerung. 1— 89 Wege der Heren gsvonfteean soll das in Berlin belegene, im Grundbuche von Berlin⸗Wedding Band 78 Blatt 1885 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks auf den Namen des Zemmer⸗ meisters Karl Heßberg in Spandau ein⸗ getragene Grundstück am 1. Jult 1918, Vormittags 10 ½ Uhr, durch das unter⸗ zeichnete Gericht, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer 30, 1 Treppe, ver⸗ steigert werden. Das in Berlin, Mal. ple quetstraße Nr. 28, belegene Grundstück enthält a. Vordermwohnhaus mit Anbau rechta und Hof, b. Querwohngebäude mit Vorflügel lints und besteht aus dem Trenn⸗ stück Kartenblatt 22 Parzelle 2390/40 ꝛc. von 6 a 95 qm Größe. Es ist in der Grundsteuermutterrolle und Gehäudesteuer⸗ rosse des Stadtgemeindebezirks Berlin unter Nummer 4697 mit einem jährlichen Nutzungswert von 11 600 ver eichnet. Der Versteigerungsvermerk ist am 26. Sep⸗ tember 1917 in das Grundbuch eingetragen. Berlin N. 20, Brunnenplatz, den

17. April 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.

Hesren⸗

Abtetlung 6.

88 86

[6150]

Beschlagnahmeverfünung vom 31. August

Aufgebot. Die verwitwete Hauprmann Anna von Plonski, geb. Sack, in Naumhueg a. S., vertreten durch Justizrat Dr. Reichardt daselbst, hat das Aufgebot folgender Wert⸗ paptere auf den Inhaber, die angeblich der Antragslellerin bezw. ihrem Sobhne, dem am 9. November 1914 gestorbenen Hauptmann Friedrich Wilhelm von Plonski, verloren gegangen sind: a. der Schuldverschreibungen der Stadt Gelsenkirchen à 200 4 % Ausgabe 1910, Serte I Buchstabe E Ne. 829 und 830, b. einer weiteren Schuldverschreibung derselben Stadt à 500 Ausgabe 1910, Serie I Buchstabe D Nr. 1415 beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in vem auf den 13. November 1918, Vormit⸗ tags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 8, anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Efaftlosertlbrung der Urkunden erfolgen w r .

Gelsenkirchen. den 10. April 1918. Königliches Amtsgericht.

16553] Mufgebot. 6 F 3-4-5-6

Die Selma Weiß in Bonn, Lessing⸗ straße 39, vertreten durch die Rechtsan⸗ waͤlre Dr. Schumacher I und Dr. Gunters in Bona, hat das Aufgebot der ab handen gekommenen Mäntel der auf den Inhaber lautenden Aktien Nrn. 311, 312, 328 und 329 der Aksiengesellschaft Rommtl, Weiß & Cie., in Cöln⸗Mülheim, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 30. November 1918, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht in Cöln⸗Mülheim, Regentenstraße 45, Zimmer 8, Gst beraumten Aufgebotstermine seine Rechtr anzumelden und die Urkunden vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kroaftlogerklärung der Urkunden erfolgen wird. Z igleich ergeht auf Antreag der Selma Weiß an die Aktiengesellschaft Rommel, Weiß & Cie. in Cöln⸗Mülheim sowie an die Firma J. H. Stein, Bankhaus in Cöln, das Verbot, an den Jahaber der vorbeieich⸗ neten Aktienmäntel irgend eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Gewinn⸗ anteilscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben oder gegen Vorzelgung der Aktienmäntel dem Inhaber das Bezugs⸗ recht auf die gemäß Beschluß der vor⸗ genannten Aktiengesellschaft vom 10. Fe⸗ bruar 1918 neu auszugebenden Aktien einzuräumen und die neuen Aktien aus⸗ zuhändigen.

Cöln⸗Mülheim, den 19. April 1918.

Königliches Amtsgericht.

6072] Nusfgebot.

Das Aufgebot folgender Wertpapiere: 4 % Schuldverschreibung des Provinzial⸗ verbandes der Provinz Westfalen in Münster 1) Ausgahe 5 Reihe 8 Nr. 11 115 über 200 ℳ, 2) Ausgabe 5 Reihe 8 E Nr. 11 114 öber 200 ℳ, 3) Ausgabe 5 Reibe 11 C Nr. 42 036 über 1000 ℳ, 4) Ausgabe 5 Reihe 11 C Nr. 43 000 uber 1000 ist beantraagt. Der Inhaber der Urkunden wird auf⸗ gefordert, spötestens in dem auf den 13. Rovember 1918, Vormittags 10 Uhrs, vor dem unterzeichneten Gericht,

termine seine Rechfe anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die der Urkunden erfolgen wird. Mänster, den 10. Ppril 1918. Königliches Amtsgericht.

[6551] Zahlungssverre.

Auf Antrag der Kasserlichen Ober⸗ postdirektion in Potsdam wird der Preußt⸗ schen Pfandbrlefbank in Berlin brtreffs des von ihr ausgtstellten, angeblich ab⸗ handen gekommenen 4 vrolenrigen Pfand⸗ briefs Emission 18 Lit. E Nr. 13 402 über 300 verboten, an einen anderen In⸗ haber als die oben genannte Antrag⸗ stellerin eine Leistung zu bewirken, ins⸗ besondere neue Zinsscheine oder einen Er⸗ neuerungsschein auszugebrn.

Verlin, den 23. April 1918.

Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte.

Abt. 154.

[6552] Das

Aufgebotsverfabren, betreffend 5 % Deutsche

Reichsanleihe von 1916 IV. Kriegsanleihe E Nr. 432 934, ist auf Antrag eingestellt.

Berlin, den 23. Apeil 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Mitte. Abteilung 154.

[6645] Berichtigung. In Nr. 93 vom 20. 4. 18 unter Nr. 5102 muß es richtig heißen „Milo⸗ wicer“ nicht Miglowicer. n 1 .

Zimmer Nr. 3, auberaumten Aufgebott⸗

[6646] Bekanntmachung.

Dem Holzhändler Johann Kirchhoff in Ränkhausen, Kreis Meschede, wohnhaft, sind folgende Wertpaptere (Kriegsanieihe⸗ scheine) nebst den zugehörigen Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen abhanden ge⸗

kommen: Nr. Betrag

D 581 609 500 ℳ,

C 50 131 1000 ℳ,

C 5 533 939 1000 ℳ,

C 5 533 940 1915 1000 ℳ,

C 5 533 942 1915 1000 ℳ. Auf Prund des 8 367 des Handelsgesetz⸗ buchs bringe ich den Verlust der Wert⸗ papiere hiermit zur allgemeinen öffentlichen

Serkenrode, den 22. April 1918. Die Yolizeiverwaltung.

.“ Imholte. s6554 Policen⸗Aufgebot. Der Hiaterlegungsschein der auf den Namen des Herrn Jacob Metschnabl, Kgl. Postexpeditor in Weismain, lautenden Versicherungkpolice Nr. 227 649 ist in Verlust geraten. ies wird gemäß § 9 der Versicherungsbedingungen mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß nach fruchtlosem Ablaufe einer Frist von drei Mouaten nach dem Erscheinen dieses Inserats der genannte Hinter⸗ legungsschein für kraftlos erkläͤrt werden wird. Berlin, den 24. April 1918. Friedrich Wilhelm 8 Lebensversicherungg⸗Aktiengesellschaft. Die Direktton.

[52990] Aufgevot.

Auf Antrag des Rechtsanwalls Rudolf Pixis in München, als Testaments⸗ vollstreckers des K. Universitätsprofessors Dr. Johannes Friedrich in München, wird der auf diesen lautende Versiche⸗ rungsschein der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank in München Nr. 8752 vom 22. November 1869 über 1000 Fl. zum Zwecke der Kraftloserklärung auf⸗ geboten. Der Inhaber dieser Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 8. Juli 1918, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Zimmer Nr. 88/1 des Jastizgebäudes an der Luitpoldstraße anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte bei dem unterfertigten Gericht anzumelden und die Urkunde vorzulegen, wiorigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

München, 20. Dezember 1917.

K. Amtsgericht.

[6555] Aufgebocv.

Die Ehefrau Schmiedemeister Carl Desker, Luise geb. C“ in Biele⸗ feld hat beantragt, ihren verschollenen Ehemann, zuletzt wohnhaft in Niederbexen, für tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich späte⸗ stens in dem auf den 25. November 1918, Vormiltegs 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Auf⸗ gebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu ertellen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen. Bad Oeynhansen, den 20. April 1918. 1 Köntgliches Amtsgericht.

8858353 1 Das Amtsgericht. Bremen hat am 19. April 1918 folgendes Aufgebot er⸗ lassen: „Auf Antrag der Ehefrau des Buchhalters Gottlieb Hermann Heinrich Wilhelm Hinney, Johanne Gesine Friede⸗ rike geborene Schürmann, wohnhaft in Brockwede, vertreten durch Rech ganwälle Dres. Eberh., Bernb. u. Eberh. jr. Noltenius in Bremen, wird der am 20. Auguft 1849 zu Bremen gebor⸗he und hierselbst wohnbaft gewesene Carl Christtm Adoloh Vurgtarf aufgefordert, spätestens in dem hiermit auf Donnerstag. den 30. Januar 1919, Nachmittags 5 Uhr, vor dem Amtsgerichte, im Ge⸗ richtshause hierselbst, Zimmer Nr. 79, an⸗ beraumten Aufgebot⸗termine sich zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt werden soll. Aagestellten Ermittlungen zufolge ist der Veischollene im Jahte 1873 nach Amerika ausgewaudert. Er hat zuletzt am 23. März 1890 einen Brief aus Menlo Park geschrieben. Seit der Zeit sind Nach⸗ richtan von dem Leben des Verschollenen nicht eingegangen. Es ergeht daber an alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, die Aufforderung, spätestens im Aufgebots⸗ termine dem Gericht Anzeige zu machen.“ Bremen, den 24. Aprel 1918. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts: Fürhölter, Obersekretär.

Jahr 1915 1914 1915

[6152]

Das K. Amtsgericht Ludwigshaf n am Rhein hat am 20. April 1918 folgendes Aargebot erlassen: Elisabetha Korn,

Berlin, den 25. 4. 1918. Wp. Der Poltzeipräsider k.⸗Dieust 8 6“ 8

ledig, gewerblos in Speyer, hat bi⸗ antragt, ihren Bruder Ladwig Korn,

geboren am 22. November 1863, ledig, Mebtzger, im Jalande zuletzt in Jagelheim wohnbaft gewesev, dann in Ketschikan, Staat Alaska in Nordamerika, wohnhaft und seit 1907 verschollen, füc tot zu er⸗ klären. Es ergeht deshalb die Aufforde⸗ rung 1) an den Ves schollenen, sich spätestens im Aufgebotstermine am Doo⸗nerstag, den 12. Dezember 1918, Vor⸗ mittags 9 Uhr, beim K. Amtsgerichte Ludwoigshafen am Rhein, Zimmer 31, zu melden, widrigenfalls seine Todese klärung erfoigen wirs, 2) an alle, welche Aus⸗ funft über Leben oder Tod des Ver⸗ schollenen zu ertetlen vermoögen, spätestens in dem bezeichneten Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Luowigshafen am Rhein.

[6153] Aufgebot. Der Kaufmann Karl Diebelius in Mergentheim hat als Abwesenheitspfleger beantragt, den verschollenen, am 30. März 1854 in Mergentheim geborenen, an⸗ geblich im Jahre 1883 in Ameritka ledig verstorbenen Schmiedgesellen Josef Köder, zuletzt wohahaft in Mergent⸗ heim, für tot zu erklären. Der be⸗ zeichnete Verschollene wird aufaefordert, sich spätestens in dem auf den 30. De⸗ zember 1918, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht avn⸗ beraumten Aufgebotstermine zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfolgen wird. Aa alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu er⸗ teilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Ge⸗ richt Anzeige zu machen. Mergentheim, den 22. April 1918. Ksöntgliches Amtsgericht. Abel, Landgerichtsrat.

[6600] Aufgebot.

Die Fabrikarbeiterin Sofie Vogel, geb. Böhringer in Riedlingen hat beantragt, ihren verschollenen, am 16 Januar 1849 iu Neukirchen, Amtshauptmannschaft Chemnitz, gebvorenen Ebemann Hermann Friedrich Vogel, zuletzt wohnhaft in Riedlingen, fuͤr tot zu erklären. Der bezeichnete Verschollene wird aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 14. Februar 1919, Vormittags 9 Uhr, vor dem gl. Amtsgericht Ried⸗ lingen anberaumten Aufgehotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserklärung erfoligen wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod des Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, spätestens im Aufgebotstermine dem Gericht Anzeige zu machen.

Den 24. April 1918.

Kgl. Amtsgericht Riedlivgen. Obersekretär Miller.

[6557] Aufgebot. —8 Der Rech kanwale Dr. Köhler in Erfurt bat, als Pfleger des Nachlasses der am 27. August 1911 in Erfurt verstorbenen Wilwe Josefine Mahnfe, geb. Seeberger, beantragt, die verschollenen Gesch wiste Seeberger: 1) Juliaue Seeberger, geb. 27. Juli 1843 in Sommerau, 2) August Seeberger, geb. 23. August 1845 in Sommerau, zuletzt im Inlande i Sommerap, Kreis Rosenberg Mpr., wohn haft gewesen und vor langen Jahren vo dort vezzogen, im Aufzebotsverfahren zemäß § 960 ff. Z.⸗P. O. für tot zu erklären. Es ist glaubhaft gemach’, daß Juliane Seeberger vor mehr als 30 Jahren ausgewandert ist und daß von August Sceberger seit seiner Jug nd nichts mehr zu hören gewesen ist. Die bezeichneten Verschollenen werd n aufgefordert, sich spätestens in dem auf den 18. Pe⸗- zember 1918 Vormittags 11 uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an⸗ beraumten Aufgebotstermin zu melden, widrigenfalls die Todeserktärung erfolgen 8 wird. An alle, welche Auskunft über Leben oder Tod der Verschollenen zu erteilen vermögen, ergeht die Aufforderung, pätestens im Aufgebotstermine dem ericht Anzeige zu machen. Rosenberg Wpr., den 21. April 1918. Köanigliches Amtsgericht.

[6154] Aufgebot.

Auf Antrag des Rechtsanwalts Dr. Friedr. Schmitt in München, als Pfleger hinsichtlich des Nachlasses der in München verstorbenen Köchin Franziska Haderkorn, wird das Aufgebotsverfahren zwecks Todes⸗ erklärung des am 10. Juni 1831 in Tirschenreuth als Sohn der Setlersehe⸗ leute Josef und Barbara Haberkorn ge⸗ borenen und verscholleren Anton Ruapert Haberforn hiermit eiageleitet. Es er⸗ geht die Aufforderung: 1) an Anton Rupert Haberkorn, spätestens im Aufze⸗ botstermin sich zu melden, widrigenfalls er für tot erklärt würde; 2) an alle, welche Auskunft über Leben und Tod des Ver⸗

schollenen zu erteilen vermögen, im Auf⸗ gebotstermin dem Gericht Aazeige zu machen. Als Aufgebotstermin wird be⸗

1“