Die vom 23. Mäcz 1916
dieser Strafen bestraft werden. Berlin, den 27. April 1918. Der Vorsitzende der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin. Kaempf.
——
“
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 26. No⸗ 10. Februar 1916 ist das inländische Vermögen der britischen Staatsangehörigen Frau E. A. Großmann Wwe., geb. Orelin, Salmons, unter zwangsweise Verwaltung des Hausmaklers Oscar Völckers,
vember 1914, 22. Dezember 1914 und
Hamburg, gr. Bleichen 22, gestellt. Hamburg, den 25. April 1918. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.
——
11“4““
Auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 26. No⸗ vember 1914, 22. Dezember 1914 und 10. Februar 1916 ist das gesamte inländische Vermögen der London u. Liverpool Bank of Commerce, London, unter zwangsweise Ver⸗ waltung des Rechtsanwalts Dr. Geert Seelig, Hamburg, Adolphsbrücke 9/11, gestellt.
Hamburg, den 25. April 1918.
für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (GBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 69) ist für die folgenden Unter⸗ nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
748. Liste.
Vermögensmassen: Das gesamte im Inlande befindliche Ver⸗ moögen der französischen Staatsa gehörigen Eugen Carpentier, Facrikant, und Ehefrau Marie geb. Spetz, früher in Isenbeim, zurzeit unhekannten Aufenthalts. (Zwangsverwalter: Geheimer Justizrat Diefen bach, Bürgermeister in Colmar, und Konkurz⸗ verwalter Bauer in Colmar.) Die Beteiligung an der offenen Handelsgesellschaft J. B. Spetz u. Cie. in Isenheim, für welche der Notar Goller in Ensieheim zum L qaidator bestellt ist. Die Miteigentumsonteile an dem Grundbesitz in den Gemarkungen Gemar, Illhäasern und Bergheim, für welchen der Geheime Justizrat Port in Colmar zum L quidator bestellt ist. Die Eigentumsrechte an dem Grundbesitz in Isenheim, für welchen die Zwangsverwaltung mit Min.⸗Erlaß vom 12. Februar 1916, I Z 116, angeordnet ist. 1“
Straßburg, den 18. April 1918.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar. “
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unterneh mungen, vom 26. November 1914 (NGBl. S. 487) und vom 10. Fe⸗ bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter⸗
nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden. 749. Liste.
Nachlaßmassen: Die Nachlaßmasse der am 20. Dezember 1917
verstorbenen Witwe Leopold Meyer, Fauny geb. Kahn, in Bad Niederbronn (8 raageéverwalter: Notar Aleseld in Bad Nieder⸗ bronu). Dutcch die Zwangkverwaltung nicht berührt wird der Grundbesitz der Erblasserin, für welchen die Anordnung der Liqutdation beantragt werden wird. Straßburg, den 21. April 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar. Bekanntmachung. b Die Bekanntmachung vom 30. Januar 1918 I Z 474, betreffend Stellung von Geschäftsanteilen französischer Staats⸗ angehöriger an den Elsässischen Eiswerken E. Rhein u. Co. G. m. b. H. in Schiltigheim (Liste 685) unter Zwangsver⸗ waltung, wird dahin berichtigt, daß der Gesellschafter Robert Schützenberger nicht Brauereibesitzer, sondern Bankdirektor ist. Straßburg, den 24. April 1918. Ministerium für Elsaß⸗Lolhringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dr. Schwalb. “
8*
b
“
Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen.
„Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß den Verordnungen über die Liquidation feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für die okku⸗ pierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Grundbesitzes der Witwe Achille Adam, Paris, angeordnet. Zum Liquidator ist Herr Dr. Ochwadt, Antwerpen, Meirpl. 14, ernannt worden. Nähere Auskunft erteilt der Liquidator. Brissel, den 23. April 1918. Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. X. B. Rogret. —
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Direktor des bischöflichen Konviktes in Trier Anheier zum Domherrn bei der Kathedralkirche in Trier zu ernennen.
obigen Höchstpreise werden mit dem Bemerken bekannt⸗ gemacht, daß Ueberschte tungen auf Grund des Gesetzes über Höchst⸗ preise vom 4. August 1914 in der Fassong der Bekanntmachungen und 22. Mär. 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrase bis zu 10 000 ℳ oder mit eintr
ministerium bestätigt worden. 8 —
werben. 8 Berlin, den 24. April 1918.
des Königs.
“
Ministerium für Handel
bestellt.
loschen. Berlin, den 24. April 1918.
ster Ermächtigung jestät des Königs ist die Wahl des Studienrats an dem Realgymnasium in Potsdam Wächtler zum Direktor des städtischen Lyzeums und Oberlyzeums daselbst durch das Staats⸗
1““
Dem Deutschen Reich — Militärfiskus — wird hierdurch das Recht verliehen, die zu öffentlichen Anlagen erforderlichen, in den Gemarkungen Althof und Neuhof, Kreis Memel, belegenen, auf dem beiliegenden Plan rot umränderten Grundflächen im Wege der Enteignung auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) zu er⸗
9
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät
Das Staatsministerium von Breitenbach.
Ministerium der geistlichen und Unterri
1 angelegenheiten.
—Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin Dr. Weisbach ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
und Gewerbe.
An Stelle des bisherigen Zwangsverwalters der ameri⸗ kanischen Beteiligung an dem Nachlaß des am 22. April 1900 verstorbenen Rudolf Zöllner, des Rechtsanwalts Justizrat Gundlach in Berlin, ist der Rechtsanwalt Dr. Donner in Berlin SW. 68, Zimmerstr. 95/96, zum Verwalter
Die Befugnisse des bisherigen Zwangsverwalters sind er⸗
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.
Bekanntmach
kirchen, Kreis Kempen,
preußischen Staates erteilt worden. Clausthal, den 20. April 1918.
Steinbrinck.
.“
un g.
Dem Markscheider Eduard Engels aus Kalden⸗ ist von uns heute die Befugnis zur Verrichtung von Markscheiderarbeiten für den Umfang des
Königliches Oberbergamt. 8
Dem Zuckerwarenhändler Kastantenallee 17, habe ich die
täglichen Bedarfs wieder gestattet. Essen, den 22. April 1918. Die Städttsche Polizeiverwaltung.
Gemäß § lässiger Personen vom Handel habe hier, Graf⸗Avdolfstraße 98, jetzt Truchseßstr.
übung jeden Handels mit Bedarfs und des Kriegsbedarfs,
Düsseldorf, den 23. April 1918.
Die Polizeiverwaltun Der Oberbürgermeister. W
—
des Reichskanzlers
Hamm (Westf.), den 26. April 1918.
——
Die Käsefabrikanten Anton Hagler⸗
und dessen Ehefrau Marie geb. Hagel und bausen aus Harsum haben folgung der Pflichten, die ihnen durch die V 20. Oktober 1916 auferlegt sind. Ich habe
Betrieb geschlossen und die Anfertig mit Käsereiprodukten untersagt.
Hildesheim, den 25. April 1918.
—,——
Der Firma Franz Kuschinskt — Julie Kuschinski 818
gehörigen Ausführungsbestimmungen vom und 2. August 1916 (Ministerialblatt der
kauf von Schuhwaren und stücken diesseits untersagt worden.
Pr. Stargard, den 20. April 1918
Auf
Handel, in Verbindung mir Ziffer 1 der Aus fü
“
Bekanntmachung. Christus
Hußmann⸗Borsum, Franuz Bettels,
andrat des Landkreises Hildesheim.
“
J. V.: Rath.
Bekanntmachung.
1. Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 (RGᷓ Bl. S. 603) üb. ü Fernhaltung unzuver⸗
em aegermann, gehoren am 14. November 1889 in Bochum, früher
Schaeider Hugo 18 wohnhast, die Aus⸗
Gegenständen des täglichen
insbesondere mit Web⸗
und Wirkwaren, für das gesamte Reichsgebiet untersagt.
g. —: Dr. Lehr.
Bekanntmachung.
Dem Händler Johann de Graf in Hamm (Westf.) ist der Handel mit Gemüse und Obst auf Grund der Bekanntmachung B vom 23. September 1915 zur Fernhaltung un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel durch Anordnung vom 28. März 1918 unter Auflegung der Kosten für die Veröffentlichung untersagt.
Die Polizeiverwaltung. R. Matthaei.
Bekanntmachung.
Hüddesum, Theodor Heinrich Brönnicke die Firma H. Riepen⸗
sich unzuverlässig gezeigt in Be⸗
erordnung über Käse vom daber auf Grund dieser
Verordnung in Verbindung mit der Bekanntmachung zur Fernhaltung urzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 den
ung und den Handel Heye.
Bekanntmachung.
Geschäftsführerin Frl.
1b b von hier ist mit dem heutigen Tage auf Grund des Gesetzes über Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (7SBl. S. 603) und der dazu⸗
27. Sep’ember 1915 Handel⸗ und Gewerbe⸗
verwaltung Seite 246/1915 und Seite 281/16) jeder weitere Ver⸗ sonstigen Fußbekleidungs⸗
9 Die Polizeiverwaltung. Dr. Heinn. V
8
.. 8
Verarlassung des Herrn Staatskommissars für Volks ernährung ordne ich gemäß der Bundezratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom
hrungsbestimmungen des
Seiner Ma⸗
Thomas hierselbst, Wiederaufnahme des Handels mit Lebens⸗ und Futtermitteln und Gegenständen des
1““ “ ö111“ 1“
G Heern Minister fir Handel und Gewerbe vom 27. Sepienber 1olö di
Schließung des gesamten Betriebes der Mal
28 egeledeu wegen Unzuverlässigkeit an. — Der von neser gabrit 6 Betroffene hat die durch das Verfahren verussachten baren Autl geng insbesondere für die im § 1 de⸗ Verordnung vorgeschriebene offent⸗ liche Bekanntmachung, zu erstatten. b OKsschersleben (Bode), den 17. April 1918. 8
Der Landrat. Dr. Schroepffer.
Preußen. Berlin, 29. April 1918.
2 G Dr. Grasfen von Hertling folgenden Erlaß gerichtet:
Der Verwaltungthericht der Reichsbank für 1917, den Mir der Staatssekretär des Reichswertschaftsamts mit eingehendem Bericht vor⸗ gelegt hat, gibt Mer ein Bild von der glänzenden Verfassung unserez Geldmarktes und von der Widerstandskraft unseres Wintschaftslebene das Mich mit stolzer Freade erfüllt und für das Ich allen Be⸗ teiligten Meine warme Anerkennung aus prechen möchte. Gemwiß danken wir diesen einzigartigen Erfolg in erster Line den Siegen die Goties Gna e unsern Führern und Käͤmpfern in Heer und Flolte geschenkt hat. Sie begrüuden das stacte Vertrauen auf die immnüberwindliche Kraft und Zukunft des Vaterlandes, das, wie der großert'ge Erfolg der 8. Kriegsansehe beweist, alle Glieder des Volkes erfüllt. Daneben ist es aber die hervorragende Politik unserer Reichsbank, die im Verein mit der Leistungsfähigkeit und vater⸗ ländtschen Gesinnung der beteiligten Kreise der Aufbringung der Kelegs⸗ kosten einen unerschütterlichen Rückbalt gegeben hat. Es ist Mir eine Freude, dies gerade vom Schlachtfeld und unter dem Eindruck unauf⸗ haltsamen Vororingens zum Ausdruck zu bringen. Wir siegen mtli⸗ tärisch und wirtschaftlich und gehen einer gewiß nicht leichten, aber starken Zukunft entgegen.
Großes Hauptquartier, den 24. Ppril 1918.
v““ Wilhelm I. R.
Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit de Kronprinz bittet, auch in diesem Jahre von der Absendun ihm etwa zugedachter Glückwunschtelegramme und ⸗schreibe mit Rücksicht auf die starke Belastung der Post⸗ und Tele graphenbehörden im Felde wie in der Heimat freundlichst ab sehen zu wollen. 8
Das Königliche Staatsministerium trat heute einer Sitzung zusammen. v
Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. von Kühlmann hat nach einer Meldung des „Wolffschen Tele⸗ graphenbüros“ angeordnet, daß die vor einiger Zeit von ihm eingesetzte Kommission für die Neugestaltung des Aus⸗ wärtigen Dienstes demnächst mit Sachverständigen den Berufskreisen in Verbindung treten soll, die an der Lösung der der Kommission überwiesenen Aufgabe inter⸗ essiert sind. Die bisherigen Beratungen der Kommission haben sich unter dem Vorsitz des Staatssekretärs nur im amt⸗ lichen Rahmen vollzogen.
Dienstes beschäftigt. Die geplante Heranziehung weiterer Kreise soll diesen Gelegenheit bieten, ihre mannigfaltigen Erfahrungen auf dem großen Gebiete der deutschen Auslands⸗ interessen in den Dienst der Sache zu stellen und ihren Vor⸗ schlägen Geltung zu verschaffen.
wird die vorbereitende Arbeit der Kommission von dem Unter⸗ staatssekretär Freiherrn von dem Bussche geleite
8
Die deutsche Abordnung in Kiew, die die Ver⸗ sand 18 mit der ukrainischen Volksrepublik über den beider seitigen Warenaustausch zu führen halte, hat nach einer Mel⸗ dung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ ihre Arbeiten abgeschlossen, nachdem am 23. April das Wirt⸗ schaftsabkommenzwischen Deutschlandund Oester⸗ reich⸗Ungarn einerseits und der ukrainischen Volks⸗ republifk andererseits unterzeichnet worden ist.
Der Vertrag besteht aus einer Reihe von Einzelabkommen und Vereinbarungen, die für Deutschland und Oesterreich⸗Ungarn gemeinsam abgeschlossen worden sind. Das wichtigste Ab⸗ kommen ist das über die Lieferung von Getreide, Hülsenfrüchten, Futtermitteln und Sämereien. Wegen dieser Bezüge wurdezunächst eine Vereinbarung über die Organisation der Aufbringung in der Ukraine und sodann ein Vertrag über die Lieferungen abge⸗ schlossen. Die Aufbringung erfolgt durch eine Organisation, die unter dem Namen Staatsgetreidebüro bereits ins Leben getreten ist und aus Angehörigen der landwirtschafilichen Börsen, aus Pächtern und Besitzern von Mühlen, sowie aus landwirtschaftlichen Genossenschaften besteht. Von den übrigen bkommen sind hervorzuhehen diejenigen über Lieferung von Eiern, Schlachtvieh und Eisenerzen. Für den Bezug von Kar⸗ toffeln, Gemüse, Trockengemüse, Sauerkraut und Zwiebeln wurde den Mittelmächten der freie Einkauf zugestanden.
„07,0Die Bekanntmachung M. 8/1. 18 KRA. vom 26. März 1918, betreffend Einrichtungsgegenstände aus Kupfer, Messing, Nickel, Aluminium, Zinn usw. verlangt den Ausbau und die Ablieferung aller Stücke, die entbehrlich oder leicht ersetzbar sind. Dabei wurden die Griffe von Baskülverschlüssen an Fenstern zunächst ausgenommen. Wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, hat sich inzwischen jedoch die Notwendigkeit herausgestellt, auch diese Griffe in die Ent⸗ eignung einzubeziehen. Sie sind deshalb den mit der Durchführung der Bekanntmachung beauftragten Behörden mit zu melden. Es empfiehlt sich, den Ausbau und die Ablieferung aller abnehmbaren Fenstergriffe nicht aufzuschieben.
.
½ ¼ Da die Feinde Deutschlands den Sieg auf dem Schlachtfelde nicht mehr zu erringen vermögen, vervielfachen sie ihre Anstrengungen, um durch geheime, planmäßige Werbe tätigkeit innere Unruhen in den Mittelmächten z
entfesseln. Gegen diese Machenschaften und ihre verderb⸗
8 *
lichen Ziele wendet sich ein Aufruf, den sechsundzwanzig
“ Majestät der Kaiser und König hat n
aus
Sie haben sich indes von vorn⸗ herein nicht nur mit dem umfassenden Aus⸗ und Umbau des Auswärtigen Amtes selbst, sondern auch mit einer grund⸗ legenden Neuordnung des diplomatischen und des konsularischen
Während der Ahwesenheit des Staatssekretärs von Berlin
ere und Angestelltenverbände, die weit über öllon Mitglieder zählen und auf wirtschaftsfriedlichem Blächen, gemeinsam unterzeichnet haben. Ein⸗ sjen sie, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, daß der Zusammenbruch der inneren t die letzte Hoffnung unserer Feinde und die cion die unverhüllte Absicht ihrer verbrecherischen 4 ist. Würden Kurzsichtige und Verblendete den nschen Lockungen folgen, so ginge die deutsche Arbeit⸗ chaft nicht dauerndem Glück, sondern grenzenlosem sict einer neuen Freiheit, sondern härtester Sklaverei je des übermächtigen, konkurrenzlosen, internationalen vinls entgegen. Die Arbeitseinstellung dient nicht, so der Aufruf im Hinweis auf den kläglich zusammen⸗ nen Januarstreik weiter aus, zur Herbeiführung des g, sondern verlängert nur das blutige Ringen. ü kein Streik imstande, unsere Nahrungsmittel mnehren. Deshalb lehnen es die obigen Ar⸗ und Angestelltenorganisationen mit aller Ent⸗ geit ab, daß Ernährungsschwierigkelten zum Vor⸗ von Streiks während des Krieges mißbraucht Um die aus dem Lohn⸗ und Arbeitsverhältnis sich hen Steitigkeiten einer befriedigenden Lösung entgegen⸗ verweist der Aufruf die deutsche Arbeitnehmerschaft durch das Hilfsdienstgesetz geschaffenen Ausschüsse cigungsämter. Eindringlich warnt er die erwerbstätige rung, sich durch Ankündigung von Arbeitsniederlegungen ülichen Ausland zum Streik verleiten zu lassen. „Noch non unbedeutenden Ausnahmen abgesehen, die feindliche sche Arbeiterschaft ihren Regierungen im Kampfe deutschand unbedingt Gefolgschaft.“ Die obigen v und Angestelltenverbände erachten es angesichts der nären Agitation des feindlichen Auslandes als ihre gllicht ihr Gewicht in die Wagschale der Ordnung, hund inneren Geschlossenheit zu werfen, damit der ziel⸗ Angriff unserer Feinde auf die innere deutsche Front tgeschlossenen und planmäßigen Abwehr elend zerschellt. bHmfen sie alle, die daheim im Dienste des hart⸗ eun Vaterlandes wirken, auf, Schulter an Schulter in ener Einmütigkeit dem landesverräterischen Treiben hutreten, damit kein Tag, keine Stunde der Arbeit, die fldgrauen Brüdern gehört, verloren geht Anbetracht des Umstandes, daß Händler⸗ und Sammler⸗ in Interesse daran haben, sich über Neuerscheinungen tiermarkenhandel zu unterrichten, gibt der Ober⸗ sober in den Marken, Generaloberst von Kessel,. be⸗ daß seine Verordnung vom 17. Oktober 1916 — 1119237 — durch nachstehende Bekanntmachung ge⸗ vird. Er macht indessen ausdrücklich darauf aufmerk⸗ eh die Einfuhr von Briefmarken gemäß Bundesrats⸗ ing vom 16. Januar 1917 (RGBl. S. 41) verboten der § 5 der Bekanntmachung vom 17. Oktober 1916 N. 119 237 — erhält daher folgende Fassung:
g Fron
“
SH Einfahr von ausländischen Briefmarkenzeitungen und ⸗zeit⸗ n einzelnen Exemplaren ist erlaubt. Verboten ist die Ein⸗ m außjändischen Briefmarkenkatalogen und die Einfuhr von nienztitungen und ⸗zeitschriften in Massensendungen.
HOHesterreich⸗Ungarn. “ 8 Kaiser hatte an den Präsidenten des Herrenhauses nmzu Windisch⸗Grätz ein Handschreiben gerichtet, er, wie das „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ in Würdigung der vorbildlichen Treue und Ergebenheit Notwendigkeit des Verbleibens des Fürsten auf seinem i dieser schweren Zeit dem Ansuchen des Fürsten um ig von den Obliegenheiten eines Herrenhauspräsidenten lliagrt und dem Fürsten als erneutes Zeichen der be⸗ eGwogenheit seine mit Unterschrift versehene Photo⸗ übersendet.
Wie die Blätter erfahren, sind die in der letzten Woche inVerhandlungen über die Erneuerung des Kohlen⸗ tkommens zwischen Oesterreich und Deutsch⸗ ünem positiven Abschluß gebracht worden. Es wurde Imuar dieses Jahres getroffene Uebereinkommen, das ir Monat Mai gilt, auf die Dauer von 4 Monaten, Ende September, verlängert. Die Grundlage bleibt cce. Im Anschluß an die auf Auslandskohle bezüg⸗ keratungen fanden Verhandlungen über die Erneuerung tereinkommens statt, das sich auf die österreichischen nleferungen nach Deutschland bezieht, und wurden scluß gebracht.
Lorgestern nachmittag empfing der Ministerpräsident inSeidler in Anwesenheit des Ministers von Twar⸗ es Präsidium des Polenklubs, bestehend aus ihgratzabgeordneten Hofrat Kendzior, Hofrat German, inworoski und Stapineki. Gegenstand der längeren dütildete die voraussichtliche Gestaltung der parlamen⸗ wage in der nächsten Zeit, worauf mehrere laufende tegeiten wirtschaftlicher Natur erörtert wurden.
Nit Bezug auf die verschiedenen Auslegungen, die die 1 ung der beiden Herrenhausparteien gefunden halten die Blätter von autorativer Seite eine Fest⸗ Feucch der den beiden Parteien ein Angriff auf die deng. Regierung schon deswegen ferngelegen habe, weil ne an jede Regierung gerichtet seien, die heute Ge⸗ 8 führen berufen wäre. Die beiden Parteien hätten eis an den politischen Vorgängen eine offene und 8 Kritik geübt, weshalb von einem Rückzug der beiden naparteien keine Rede sein könne.
8 Steiermärkische Landesausschuß hat laut Veßt⸗ „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgenden Be⸗
sen Schaffung deg
28* in der staatsrechtlichen Erk ärung der i Abgeordreten
vom 30. Mai 1917 verlangten süd⸗ derorchh taats muß eine ernste Gefarr für den Weiterbestand a saff erhlickt werden. Da die Errichtung eines unab⸗ engüislavischen Staats auch die Zeis tzung des Kronlandes A sur Folge haben müßte, hält sich der Landesausschuß für gaut vie schweren Nachteise, die dem gesamten Lande in
silicker Hinsicht
1 und der deutschen Bevölkerung des Unter⸗
nroneler Hinsicht diohen, warnend hioz weisen.
Polen.
8*
a Grund des Gesetzes, betreffend den Staatsrat im
fhäch Polen, Artikel 1, vom 5. Februar 1918, wurden
durch Beschluß des polnischen Regentschaftsrats dreiundvierzig Mitglieder für den Staatsrat er⸗ nannt, wozu zwei weitere kommen, deren Ernennung infolge des Ausfalls der Wahl im Stadtrat von Lublin und in der sechsten Kurie des Stadtrats von Warschau notwendig wurde. Parteipolitisch hat die Liste der ernannten Mitglieder laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ uüͤberwiegend aktivistische Färbung. He “
Großbritannien und Irland. Nach einer Reutermeldung ist Sir William Weir, der
Kontrolleur des Luftschifferersatzes, zum Minister der Luft⸗ streitkräfte als Nachfolger des Lord Rothermere ernannt worden.
— Der vorgestern veröffentlichte Schlußbericht des Aus⸗ schusses für Handels⸗ und Wirtschaftspolitik nach dem Kriege, der von Asquith im Jahre 1916 eingesetzt worden war, behandelt obiger Quelle zufolge hauptsächlich die Entwicklung der wirtschaftlichen Hiffsmittel des Reiches, die Frage der Aus⸗ länder, die Handelsgeschäfte treiben, finanzielle Erleichterungen für den Handel, Verhinderung von Preistreibereien und Schutz bedeutender Stapelindustrien Da die Kommission für Schiffahrt und Schiffsbau ihre Arbeiten nicht vollenden konnte, befaßt sich der Bericht nicht mit der Frage der Schiffahrtspolitik nach dem Kriege, aber er bemerkt, daß es angesichts des Mangels an Schiffsraum in der Welt münschenswert erscheinen könne, für eine begrenzte Periode die Benutzung der englischen Häfen von seiten der jetzigen Feinde einzuschränken. Dagegen würde jede Politik, die die Benutzung der englischen Häfen durch aus⸗ ländische Schiffe im allgemeinen hindern wolle, nach Ansicht der Kommission unzweckmäßig sein.
Die Kommission spricht als ibre Arnsicht aus, daß der rasche Wiederaufbau der englischen Jadastrie und der enzlischen Handels⸗ marine vor allem davon abhängig ist, in welchem Umfange von fen feindlichen Läudern Entschädigungen gefordert werden können. Dies sollte so vollnändig wie möglich geschehen. Was die Versorgung mit Rohstoff n angebt, so hüͤlt die Kommission irgendwelche Versuche, das Reich vollständig auf Selbstversorgurg einzustellen, nicht für zweckmäßig und wirtschaftlich gesund. Es wird aber eine abstufende Polttik notwendig sein, die auch die relative Bedeutung der Roh⸗ stoffe für den industriellen und militäͤrischen Bedarf, über⸗ haupt sowse das Angebot und die Wahrscheinlichkeit von Störungen in der Beschaffung derselben berücksichtigt. Soweit die aus⸗ ländischen Interessen in Betracht kommen, wird eine Kontrolle von seiten der Regierung notwendig sein, die je nach Umständen in einzelnen Fällen verschiedene Form annehmen könne. Ahbgesehen von einer beschräntten Anzahl von Fällen, hält es die Kommission für urzweckmäßig, auf einen Ausschluß ausländischen Kapitals, sofern es nicht das des gegenwärtigen Feindes ist, von der Beteiligung an der Entwicklung der materiellen Hilfsquellen des Reichs hinzuwirken. Die Kommtsion empfiehlt gesetzliche Vollmachten, um möglichst vollen Aufschluß über den Umfang ausländischer Besitzer in allen vorkommenden Fällen zu sichern. Der Ausschuß hält es nicht für wünschenswert, im allgemeinen besondere Einschränkungen für die Teilnahme von Ausländern an Handels⸗ und industriellen Betrieben des Landes festzusetzen. In einer beschränkten Anzahl von Fällen, wo der Schutz notwendig sein könnte, würde eine genügende Sicherheit erreicht werden, wenn man Aufschluß über die Tatsachen erhielte. Die Kommission befürwortet den Vorschlag nicht, daß jede Aktiengesellschaft (Limited-Company) Aufschluß über ihre Auslandsbeteiligung geben solle, sondern empfiehlt, dem Handelsamt Vollmacht zur Untersuchung verdächtiger Fälle zu geben. Der Ausschuß hält es für unzweckmäßig, die Errichtung oder das Weiterbestehen ausländischer Banken oder Regierungsagenturen oder Zwischenstellen von beiden zu verhindern, empfiehlt a der, sie von einer besonderen Erlaubnis abhängig zu machen. Der Ausschuß meint, deß für die Zeit nach dem Kriege besondere Beschränkungen gegenüber den Untertanen feindlicher Länder in Form strenger Zulassungs⸗ und Polizeivorschriften notwendig sind, hält es aber, außer vielleicht für kurz⸗ Zeit nach dem Kr ege, in bestimmten Fällen nicht für notwendig, die Uotertanen der j tzt feindlichen Länder von der Errichtung ven Aenturen oder Beteiligungen an Handelsunternehmungen eder sonstigen Wirtschaftsunternehmungen fern zu balten; er ist gegen ein Aufszchtsrecht der Regterung über Vereinigungen von Unternehmungen, empfiehlt aber, dem Haabetbamt das Recht zu geben, Auskunft über die Bildung solcher zu verlangen und besondere Fälle z1 untersuchen. Nach einer Erwähnung der Finanzpolitik gemäß den Erfordernissen des Krieges schlägt der Ausschuß folgendes als Grundlage der künftigen Wirtschaftspolitik vor:
1) Maßnahmen der Regierung zur Förderung und zum Schutze
aller Arten von „industries of special or pivotal character“
und Unterstützung aller anderen Zweige der Industrie, dte für die Erhaltung der wirtschaftlichen Stellung des vereinigten Köuigreichs von Bedeutung sind.
2) Ernstliche Bemühungen, den ausgesprochenen Wunsch der Domi⸗ nions, der Kolonien und Jadtens, ihre wirtschaftlichen Be⸗ ziehungen mit England zu verbessern und zu entwickeln, ent⸗ gegen zu kommen. 3
3) Bestrebungen, den Handel zwischen dem britischen Relche und seinen Verbündeten zu entwickeln.
4) Entsprechend den Vereinbarungen mit den Verhündeten dürfen die feindlich n Laͤnder, mindestens für eine Zeitlang mit dem brüischen Reiche nicht so unbeschränkt wie vor dem Kriege,
unbd zu denselben Bedingungen, wie die Verbündeten oder die
MNeuutralen, Handel treiben.
Die hauptsächlichsten Industrien sollten unter allen Umständen und mit allen Mitteln gehalten werden. Was die anderen Industrten angeht, so sollte ihnen nach sorgfältiger Erwägung ge⸗ wisser Schranken durch Zölle oder eine Regierungskontrolle in anderer Form Schutz gewährt werden. Den brtttischen überseeischen Besitzungen und Dominions sollte eine Vorzugsbehandlung ein⸗ geräumt werden. Betreffs unserer Handelsbeziehungen zu den jetzigen Verbündeten und Neutralen ist die Kündtgung der jetzigen Handelsverträge unnötig und unerwünscht, aber die jetzige Gelegenheit sollte wahrgenommen werden, um die Entwicklung unseres Handels mit den Verbünbeten zu fördern. Bei Verhand⸗ lungen mit den Verbündeten und den jetzigen Neutralen sollten alle Zölle, die in Uebereinstimmung mit den eben dargelegten Gꝛundsätzen vielleicht eingeführt werden wünder, berücksichtt werden. Der Ausschuß empfiehlt, daß die Einfuhr von Waren feindlichen Ursprungs von besonderee Erlaubnis abhängig gemocht und daß Ausnahmefälle für mindestens zwölf Monate nach dem Kriege ver⸗ boten werden. 5 1“
Frankreich.
Der Marinerat der Verbündeten hat nach einer
Meldung der „Agence Havas“ vorgestern seine Arbeiten be⸗ endet und wichtige Entscheidungen getroffen, die das Zusammen⸗ arbeiten der Verbündeten enger knüpfen und ihre Unterneh⸗ mungen zur See kräftiger gestalten sollen.
— Der Abgeordnete Forgeod beabsichtigt, dem Blatt „Heure“ zufolge, in der Kammer morgen einen Beschlußantrag einzubringen, wonach die Kammer sich als Generalkommission konstituieren soll, um alle die Landesverteidigung be⸗ treffenden Fragen zu prüfen, besonders die Aktenstücke über die Verhandlungen mit Oesterreich, die Clemenceau einigne Ausschüssen vorgelegt hat. Forgeod hält es für notwendig, daß die Kammer in ihrer Gesamtheit über alles orgefallene unter⸗ richtet wird. Die Mehrzahl der Abgeordneten hat sich der
been
Laut „Petit Parisien“ wünscht
Ansicht Forgeods angeschlossen. ls in die Aktenstücke Ein⸗
die Mehrzahl der Senatoren gleichfal icht zu nehmen. 8 — In den Eröffnungssitzungen der Generalräte Frank⸗ reichs am 22. April wurden von verschiedenen Ministern Ansprachen gehalten. Der Finanzminister Klotz erklärte im Generalrat des Sommedepartements, wie „Wolffs Viie graphenbüro“ meldet, der Tag werde kommen, Feind seine Anschläge werde bezahlen und alles Hicgs herstellen müssen. Der einzige Friede, den Fran reich annehmen könne, sei ein Friede, der das Recht wieder bi stelle, die gewaltsam entrissenen Provinzen Frankreich herausgebe und die Wiedergutmachung aller durch 82 Feind angerichteten Schäden sicher stelle. Frankreich dhes 2 Bürgschaften verlangen und fordern, daß künftig eine unü 89. schreitbare Schranke gegen die Todesmächte errichtet werde. Solange der Feind den französischen Boden noch beschmutze, sei ein solcher Friede unmöglich. Deshalb müsse die Front 9. Hinterlande durchgehalten werden. Der Justizminister Nail sagte im Generalrat von Morbihan, man sei in die 8 scheidende Phase des Krieges eingetreten. Der Feind werde nicht durchkommen. Die Entente werde siegen, wofern man ruhig, geduldig und einig bleibe.
Italien.
Die Kammer hat, der „Agenzia Stefani“ zufolge, vor⸗ gestern die Vorlage, betreffend Verleihung des Wahl⸗ rechtes an alle Kämpfer, auch an diejenigen, die noch nicht das 21. Lebensjahr erreicht haben, angenommen und auf An⸗ tr ig Otlandos beschlossen, sich bis zum 6. Juni zu vertagen. 8 11“ 1 W11 98 8*
Portnugal.
Nach einer Reutermeldung ist Sidonio Paes gestern in allgemeiner direkter Abstimmung zum Präsidenten der Republik gewählt.
Schweden.
Der Vorschlag zur Einführung des Frauenwahlre chts ist einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros zufolge vorgestern in der Zweiten Kammer des Reichstags mit 120 gegen 50 Summen angenommen, von der Ersten Kammer jedoch mit 62 gegen 36 Stimmen abgele nt wo den Dadurch ist der Antrag gefallen.
Schweiz.
Die Beratungen zwischen Vertretern der deutschen und französischen Regierung in Bern über die Fragen, betreffend die Opfer des Krieges, sind am Freitag vom Bundes⸗ präsidenten geschlossen worden. Nach der „Schweizerischen Depeschenagentur“ haben die Beratungen zu einem befriedigenden Ergebnis geführt. Zwei Vereinbarungen, die eine über Kriegs⸗ gefangene, die andere über Zivilpersonen, wurden unter Vor⸗ behalt der Genehmigung der beiderseitigen Regierungen unter⸗ zeichnet. Eingehendere amtliche Aufschlüsse können erst in einigen Tagen veröffentlicht werden, wenn die Abordnungen ihren Regierungen Bericht erstattet haben werden.
Finnland. ““
Das finnische Hauptquartier meldet, dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge:
Willmanstrand ist von unseren Truppen genommen. Vor Wiborg neue Erfolge. Der rechte Flügel des Feindts ist durch s Hngehende Flankenbewegung von der Festung Wiborg abge⸗ schnitten.
I
ʒAmerika.
Die Vereinigten Staaten von Amerika haben Belgien einen Kredit von 3 250 000 Dollar gewährt, wo⸗ durch die Gesamtsumme der Vorschüsse an Belgien auf über 107 Millionen Dollar steigt. An alle Verbündeten sind bis jetzt 5 238 850 000 Dollar Vorschüsse gewährt worden.
Asien.
Das persische Ministerium des Aeußern hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ der persischen Botschaft in Konstantinopel mitgeteilt, daß alle Verträge und Beschlüsse, die mit der politischen und wirtschaftlichen Un⸗ abhängigkeit und Gebietsunversehrtheit Persiens in Widerspruch stehen, aufgehoben und für ungültig erklärt worden sind.
Kriegsnachrichten. 3
Der 26. April ist gekennzeichnet durch die ungeheuerlichsten Verluste, die die Entente je an einem einzigen Schlachttage dieses Krieges erlitten hat. In Flandern und südlich der Somme haben am 26. April Engländer, Australier, Franzosen und Marokkaner ungezählte Tausende verloren. Die Höhe der Blutopfer übersteigt jede Begriffe. Der Verlust des wichtigen Kemmelmassivs und der ebenso wichtigen Anschlußstellung in einer Breite von rund 9 km zwang die englisch⸗französische Führung, in Flandern alle verfügbaren Kräfte immer wieder zu vergeblichen Gegenangriffen ins Treffen zu werfen. Von allen Seiten her wurden in aller Eile frische Truppen in Richtung auf den Kemmel in Marsch gesetzt. Die deutschen weittragenden Geschütze faßten diese oft in Doppelkolonne anmarschierenden feindlichen Regimenter von dem weit überhöhenden Gelände aus mit dem vernichtenden Feuer ihrer schwersten Kaliber. Die Reihen gelichtet, die Truppe erschöpft und atemlos, so traten englische und französische Divisionen nach ihrem Ein⸗ treffen ins Gefecht, um sich in rücksichtslos wiederholten nutzlosen Angriffen zu verbluten. Besonders schwer litten dicht versammelte feindliche Kräfte, die aus der Linie Dicke⸗ busch —de Kleit zum Angriff vorbrachen. Auch westlich Dranoeter schlug das deutsche Feuer einen massierten feindlichen An⸗ griff zu Boden. Die Angriffe, die den ganzen Tag über an⸗ dauerten und sämtlich der Wiedereroberung des Kemmelberges galten, wurden an allen Stellen restlos abgewiesen. Auch auf dem Südteil des Flandernkampffeldes führte der Gegner schwere verlustreiche Angriffe aus dem Walde von Nieppe heraus und aus der Linie Bouvrefluß⸗Levert⸗Bois. In Gegend Givenchy ließ der Feind fast 24 Stunden lang seine Sturmkolonnen anrennen. Jeden Vorstoß leitete eine starke Artillerie⸗- und Minenfeuervorbereitung ein. Und dennoch wurden alle restlos abgewiesen. Ein zweites Blutbad bereitete die französische Führung der als Elite⸗ truppe berühmten Division Maroccaine südlich der Somme. Hier, wo bereits in den letzten Tagen die Franzosen in vergeblichen Angriffen über die Maßen gelitten hatten,
warfen sie in tief gegliederten, dichten Wellen zahlreiche