N m 8 8 SWMauarannennnnnn—
8 Bekanntmachung.
Die Zwangsverwaltung des Grundstücks, Neue Raben⸗ straße 19, Eignerin die russische Staatsangehörige Clara von Oesterreich, geb. Brandt, ist aufgehoben.
Hamburg, den 30. April 1918. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe Strandes.
Bekanntmachung.
Die Zwangsverwaltung des inländischen Vermögens des russischen Staatsangehörigen Ewald Kuive, Warschau, ;z. Zt. unbekannten Aufenthalts, ist aufgehoben.
Hamburg, den 1. Mai 1918. Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.
G Liste Nr. 750. “ Die Guthaben folgender französischer und briti⸗ sscher Staatsangehöriger aus laufender Rechnung an die Manufaktur Bühl vorm. E. Rogelet A.⸗G. in Bühl, nämlich:
1. Kinder des verstorbenen Edmund Rogelet mit 894 388,30 ℳ,
2. Frau Witwe E. Rogelet in Reims mit 602 283,13 ℳ, 3. Frau E. Rogelet in Reims mit 4454,28 ℳ, 4. Alfreb Rogelet in Reims mit 329 862,28 ℳ, 5. H. Delcourt in Boulogne s. M. mit 145 220,83 ℳ, 6. J. Duroy de Bruignac in Reims mit 202 722,98 ℳ, 7. Paul Chatin de Chasteiny in Reims mit 305 403,21 ℳ, 8. Andre Charboumeyx in Reims mit 277 785,93 ℳ, 9. Elisabeth Rogelet in Reims mit 284 017,48 ℳ, 10. Martha Rogelet in Reims mit 249 43 1,49 ℳ, 11. Emil Gaillot in Le Viel Dieu⸗Commines mit 25 998,27 ℳ, 12. Frau Witwe A. Gerard in Reims mit 33 329,64 ℳ, 13. Leonie Gerard in Reims mit 9641,72 ℳ, 14. Chapuis & Cie. in Reims mit 129 898,22 ℳ, 15. Bank Adam & Cie. in Boulogne s. M. mit 35 240,11 ℳ, 16. Fred Huth & Cie. in London mit 266 936,49 ℳ, 17. Laine & Cie. in Reims mit
39 327,95 ℳ,
werden hiermit nach Maßgabe der Verordnung des Bundes⸗
rats vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und der
Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 22. Dezember 1914
(RGBl. S. 556) unter Verwaltung gestellt. Der Notar
Goller in Ensisheim wird hiermit zum Verwalter ernannt. Straßburg, den 25. April 1918.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dr. Schwalb.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 ist dem Maschinen⸗ techniker Arthur von Uslar⸗Gleichen in Weißer Hirsch, Bautznerstraße 49, jeder unm fte’lbare und mittelbare Handel mit Holz und Torf unterm 7. März 1918 untersagt worden.
Dresden⸗N., am 26. April 1918.
Die Königliche Amts hauptmannschaft. J. A.: Busch.
—— Bekanntmachung.
Der Firma Otto Herold u. Co. in Chemnitz ist der Handel mit Gegenständen des täglichen und des Kriegs⸗ bedarfs, insbesondere mit Web⸗, Wirk⸗ und Strickwaren, we en Unzuverlässigkeit in bezug auf einen derertigen Geschäftsbetrieb unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens für das Reichsgebiet untersagt worden.
Chemnitz, den 23. April 1918.
Der Rat der Stadt Chemnitz. Kriegswirischaftekamt Abteilung IV.
Kriegsbekleidungsstele. Dr. Böhme, Stadtrat.
Bekanntmachung.
8. Der Frau Karoline Frey, geb. Lutz, Ehefrau des Metzgermeisters Jakob Frev in Pforzheim, Stattteil Pill⸗ weißenstein, wird gemäß § 1 der Bundezratsverordnung vom 23. Sep⸗ tember 1915, § 1 der Verordnung Gr. Mingisteriums des Innern vom 14. Oktober 1915 der Handel mit allen Gegenstaͤnden des täglichen Bedarfs untersagt.
forzheim, den 27. April 1918.
Großherzogliches Bezirksamt.
Naumann.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 58 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
Nr. 6321 eine Bekanntmachung über die Vornahme einer Wohnungszählung, vom 25. April 1918.
Berlin W. 9, den 30. April 1918. .
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 59 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter Nr. 6322 eine Bekanntmachung über Ausdehnung der Verordnung, betreffend die Einfuhr von Futtermitteln, Hilfs⸗ stoffen und Kunstdünger, vom 28. Januar 1916 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 67) und der dazu erlassenen Ausführungs⸗ bestimmungen vom 31. Januar 1916 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 71) Berlin W. 9, den 1. Mai 191i8g8. “ Kaiserliches Postzeitungsamt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Universitätsrichter bei der Königlichen Friedrich Wil⸗ helms⸗Universität in Berlin, Geheimen Regierungsrat Dr. Wollenberg den Rang eines Rates dritter Klasse und dem Studienrat an der 14 Realschule in Berlin Koppe den Charakter als Geheimer Studienrat zu verleihen.
——,
Der Königliche Hof legt heute für Ihre Hoheit die Prinzessin Albert zu Schleswig⸗Holstein⸗Sonder⸗ burg⸗Glücksburg die Trauer auf 3 Tage — bis ein⸗ schließlich den 3. d. Mts. — an.
Berlin, den 1. Mai 1918.
Der Ober⸗Zeremonienmeister Freiherr von Reischach.
—“
——Finanzministerlum.
isheri s ßi Staats⸗
Der bisherige Tresorverwalter bei der Preußischen Staats
bank de heghtens Seehandlung) Rechnungsrat Dr. phil. Kurxt
ist zum Direktor des Königlichen Leihamts in Berlin ernann 1X“
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenbeiten. 2 staats⸗ Der bisherige Privatdozent in der rechts⸗ und staa wissebafücchen gFakultät der Universität Halle⸗Wittenberg, Gerichtsassessor Dr. Hein ist 8 außerordentlichen Professor ben Fakultät ernannt worden. 8 8 ⸗becuftragten Dozenten in der rechts⸗ und san wissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen ö 1 5 in Münster, Kreisarzt und Medizinalassessor 8 18 E und Strafanstaltsarzt Dr. Többen sowie dem peffor Dr. med. Röthig in Charlottenburg ist das Prädikat Profes beigelegt worden. . 1““
v 1“ 1““ Ministerium für Handel und hie am 25. Mai v. J. für die Miterben⸗ und Nacherben⸗ 1. des britischen Staatzangehöͤrigen Gustav Zakohn af dem Nachlaß der im Jahre 1916 in Bromberg 8 tben Frau Laura Jakoby angeordnete Zwangsverwaltung isf aufgehoben. 8 Berlin, den 29. April 1918. 88 Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.
für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.
Der Regierungs⸗ und Forstrat Penner in Wilhelmsberg ist nach Dangig (Forstinspektlon Danzig⸗Berent) versetzt worden.
Minister
marrzm
Bekanntmachung.
Auf Erund der Bundegratsverordnung vom 23. September 1915, betreff nd die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGGl S. 603), haben wir dem Kehner Georg Dornhoff in Dortmund, Zägerstraße Nr. 38, dush Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art sewie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Ledensbedarfs wegen Unzuverläfsigkeit in hezug auf diesen Handels⸗ betrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichsgebiet. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichzanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen.
Dortmund, den 25. April 1918.
Lebensmittelpolizeiamt. J. V.: Schwarz.
8.
v“ Bekanntma ch un g. 111“ Dem Händler Emil Przybilla in Dittelstedt ist auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603 ff.) wegen Unmverlässigkeit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungsmitteln aller Art, Obst und Gemüse sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung mit sofortiger
Wirkung untersagt wordev. Erfurt, den 23. April 1918. a.
8 8
Dr. Voigt.
Bekanntmachung.
Dem Händler Oskar Hübner und seiner Ehefrau Berta Hübhner, geb. Mühlmann, hier, Spremberger Straße 12, ist durch Anordnung vom heutigen Tage gemäß § 1 der Bundesratsver⸗ ordnung vom 23. September 1915 der Handel mit Textilspinn⸗ stoffen, inebesondere mit Lumpen, wegen Unzuverlässigkeit unter⸗ sagt worden.
Forst (Lausitz), den 29. April 1918. e Poltzetverwaltung. J. V.: Gründer, Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Dem Händler Erwin Baumann, geboren am 9. 3. 1884 in Freiburg 1. B, wohnhaft in Frankfurt a. M., Gneisenaustraße Nr. 27, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesoncere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Heiz⸗ und Leucht⸗ stoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbare Beteiligung an einem solchen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebeteieb untersagt.
Frankfart a. M., den 27. April 1918.
Der Polizeipräsident. J. V.: von Klend.
—.—
Bekanntmachung.
Demn Spengler Jakob Derschug, geboren am 22. 8. 1881 in Monungen, wohnhaft in Frankfurt a. M., Kronprinzenstraße Nr. 36, Geschäftslokal ebenda, wird hierdurch der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, sferner rohen Naturerzeug⸗ nissen, Heiz⸗ und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbare oder unmittelbate Beteiligung an einem solchem Handel wegen Un⸗ zuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb unters agt.
Frankfurt a. M., den 27. April 1918. 8 Der Polizeipräsident. J. V.: von Klenck.
4
Bekantim ach ung-g9. 8
Auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuver⸗ lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 603) ist bem Emil Schemann in Remscheid, Morsbach 25, der Handel mit Lebensmitteln und Gegen⸗ stäuden des täglichen Bedarfs unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung untersagt worden.
Remscheid, den 27. April 1918.
Der Oberbürgermeister. Dr. Hartmann. 8 v111“.“
Bekanntma ch Auf Grund der Bundesatsverordnung vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unuvperlässiger Personen vom Handel haben wir dem Kaufmann Albert Lange, hier, Königstr. 63, den Betrieh seines gesamten Materialwarengeschäfts wegen Unzu⸗
verlassigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb untersagt. — Dle “ .“ 8 8 8—
111X“
Der Bürgermeister.
durch das Verfahren verursachten baren Auslagen hat der Lange zu tragen. —
Schönebeck, 27. April 1918. 8
Die Polizeiverwaltung. Dr. Grever
Bekauntmachung. 8
f Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässizer Personen vom Handel vom 23. September 1915 (ℳ+GBl. S. 603) habe ich deem Händler und Fabrikarbeiter Karl Kellerx, hierselbst, Remschetserstraße Nr. 51, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondene Nahrungs⸗ Art, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelebetrieb auf die Dauer von drei Monaten untersagt, und zwar unter Tragung der durch dieses Verfahren entstandenen Kosten.
Wermelskirchen, am 3. April 1918.
1 1b Die Polizeiverwaltung. Der Bürgermeister. J. V.: Der Beigeordnete: Jungbluth
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung urzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGGl. S. 603) habe ich dem Händler und landwirtschaftlichen Arbeiter Karl Höffgen, hierselbst, Vorderhufe 3, durch Verfügung vom heurtgen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs, insbesondere Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, wegen Unzuverlässigkeit in beiug auf diesen Handelebetrieb untersagt, und zwar unter Tragung der durch dieses Verfahren entstandenen Kosten.
Wermelskirchen, am 3. April 1918. 8 Die Polizeiverwaltung. 4 J. V.: Der Beigeordrete: Jungbluth.
Breußen. Berlin, 2. Mai 1918.
Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll⸗ sitzung; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Justizwesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Justizwesen Sitzungen.
“
*
e rut 1918 ind in ern die seit r
Wochen zwischen Vertretern der deutschen und der französischen Regierung über Gefangenenfragen geführten Verhand⸗ lungen zu einem befriedigenden Abschluß gelangt. Die getroffenen Vereinbarungen sind nunmehr den beiden Regierungen zur Genehmigung vorgelegt worden. I1u“ Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wird das wichtigste
und französischer Kriegsgefangener sein; bei einer Mindestdauer der Gefangenschaft von 18 Monaten sollen kriegsgefangene Offiziere in der Schweiz interniert, Unteroffiziere und Mannschaften unmittelbar in die Heimat entlassen werden, und zwar ist für die Reihenfolge der Tag der Gefangennahme entscheidend. Austausch und Internierung sollen sich grundsätzlich Kopf um Kopf voll⸗ ziehen; nur für die an Zahl verhältnismäßig geringen Klassen der mehr als 45 Jahre alten Kriegsgefangenen und der mehr als 40 Jahre alten Familienväter mit mindestens drei Kindern konnte aus Gründen der Menschlichkeit von dem Austausch Kopf um Kopf abgesehen werden. An deutschen Kriegsgefangenen, die sich 18 Monate in französischer Ge⸗ fangenschaft befinden, kommen zurzeit etwa 2500 Offiziere und 120 000 Mann in Betracht. Selbstverständlich wird der Abtransport so großer Zahlen von Kriegsgefangenen viele Monate in Anspruch nehmen, zumal bei ihrer Loslösung aus dem Wirtschaftsleben beider Völker auf ihren rechtzeitigen Ersatz Bedacht genommen werden muß. Kriegs⸗ gefangene, die am 15. April 1918 in der Schweiz krankheits⸗ halber interniert waren, werden, sofern sie vor dem 1. No⸗ vember 1916 in Feindeshand geraten sind, unverzüglich in die Heimat entlassen. Die früheren Vereinbarungen über die Ent⸗ lassung und Internierung kranker und verwundeter Kriegs⸗ gefangener werden durch das neue Abkommen nicht berührt.
Das zweite wesentliche Ergebnis der Berner Verhand⸗ lungen sind Bestimmungen über die Entlassung derjenigen Zivilpersonen, die zurzeit in einem der beiden Länder intexniert sind oder jemals während des Krieges interniert waren. Solche Personen können auf ihren Wunsch ohne Rück⸗ sicht auf Alter und Geschlecht das Land, in dem sie zurück⸗ gehalten werden, verlassen und an ihren früheren Wohnsitz zu⸗ rückkehren. Das Ergebnis ist um so erfreulicher, als damit auch den noͤch in Frankreich befindlichen Elsaß⸗Lothringern die Möglichkeit der Heimkehr geboten wird.
Außerdem erhalten die Vereinbarungen u. a. noch eine Reihe von wichtigen Bestimmungen über die Einrichtung und den Dienstbetrieb in den Gefangenenlagern, über die Er⸗ nährung der Kriegsgefangenen, insbesondere ihre Brotration, über die Vollstreckung gerichtlicher und disziplinarischer Strafen sowie über die Behandlung der Bevölkerung in den besetzten Gebieten. Nach Bestätigung der Vereinbarungen durch die beiden Regierungen werden nähere Einzelheiten bekanntgegeben werden. Besonderen Anteil an dem günstigen Verlauf und dem Erfolg der Berner Verhandlungen hat die schweizerische Regierung, unter deren Leitung die Beratungen stattfanden. Die Schweiz hat sich damit von neuem unver⸗ gängliche Verdienste erwarben, indem sie ein Werk der Mensch⸗ lichkeit förderte, das hunderttausende unglückliche Opfer dieses Krieges befreien und ihren Angehörigen wiedergeben wird.
Dos Verwundetenabzeichen ist nicht nur für die Kriegsteilnehmer bestimmt, die durch feindliche Einwirkung ver⸗ wundet wurden, es wird auch allen ehemaligen An⸗ gehörigen mobiser Verbände verliehen, wenn sie infolge der Strapazen dieses Krieges Schaden an ihrer Gesund⸗ heit erlitten haben und infolgedessen aus dem Heeres⸗ dienst ausgeschieden sind. Anträge der ehemaligen Kriegs⸗ teilnehmer auf Verleihung des Abzeichens sind an das zuständige Bezirkskommando zu richten unter Angabe des betzten Feldtruppenteils. Der Wortlaut der Ausführungs⸗ bestimmungen des Kriegsministeriums über das Verwundeten⸗
8
1“
und Futtermitteln aller
1“
8*
Ergebnis die Entlassung einer großen Anzahl deutscher
zeichen ist im „Armee⸗Verordnu asblatt“ vom 6. April 1918 Die betreffende Nummer ist bei der Hofbuch⸗
tröffentlicht. dlung von flich.
E. S. Mittler u. Sohn (Kochstraße 68/71)
8. Die durch die Presse verbreitete Nachricht, daß die Reichs⸗ pekleidungsstelle die Sammlung von einer Million ge⸗ ragener Anzüge für die Arbeiter in kriegswichtigen Be⸗ ieben auf unbestimmte Zeit verschoben habe, entspricht, üwie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, nicht den Tat⸗ achen. Die Kommunalverbände sind verpflichtet, die ihnen
Fnuferlegten Mengen von getragenen Anzügen unverzüglich zu
beschaffen.
Das Oberkommando in den Marken veröffentlicht
folgende Abänderung der Bekanntmachung vom 9. Juni 1916 — Ia 83686 —, betreffend die über die grenze mitzunehmenden Schriften und Drucksachen; BVom 1. Mai 1918 neten an Stelle der in der Anlage 2 auf⸗ geführten Garnisonkommandos und Poltzeiverwaltungen Brandenburg H., Frankfurt a. O. und Cotthus: ¹) die Militärpoltzeistelle Brandenburg a. H., Jacobstraße 37, Fernsorecher Nr. 1062, 2) die Wilnärvpoltzeistelle Frankfurt a. O., Leipziger Straße 17, Ferniprecher Nr. 1525, 3) die Passterscheinstelle der Abwehrabteilung des Stellvertretenden Generalkommandos III. Armeekorps, Lützowstraße 44, Fernsprecher Amt Lützow 2267, Sprechstunden 9—2 Uhr.
— OV—˖——
Das Zweigpostamt 2 in Spandau ist wieder geöffnet vorden. Das Postamt 45 wird am 1. Mai in eine Zweig⸗ elle des Hospostamts umgewandelt.
ASroßbritannien und Irland.
Nach einer Reutermeldung hat die Regierung auf die
holländische Note, betreffend die Beschlagnahme der nieder⸗ kändischen Schiffe in den Häfen der Verbündeten eine ausführliche Antwort erteilt. Diese geht auf die zwischen Großbritannien und den Niederlanden gepflogenen Ver⸗ handlungen ein und betont, daß die von Holland an die An⸗ ahme des Vorschlags der Verbündeten, Schiffsraum gegen ebensmittel abzutreten, gekaäüpften Bedingungen einer Ab⸗ ihnung gleichgekommen seien. Infolgedessen sei die Be⸗ hlagnahme der in Häfen der verbündeten Regierungen egenden Schiffe unvermeidlich geworden. Die Niederlande ätten darauf auch gefaßt sein müssen, da der britische esandte im Haag dem Minister des Aeußern erklärt habe, aß andere Maßnahmen ergriffen werden müßten, falls kein bkommen zu stande käme. Die gleiche Erklärung sei von en Vereinigten Staaten abgegeben worden. Die Antwort viederholt dann die Zusage, betreffend Schadenersatz an die holländischen Reeder.
„ — Die Admiralität gibt nach einer Reutermeldung be⸗ kannt, daß die Regierung beabsichtigt, in Zukunft monatlich eine Aufstellung über den Verlust an Bruttotonnage und der im Vereinigten Königreiche ein⸗ und aus⸗ laufenden Tonnage herauszugeben. Die Verluste an englischem, verbündetem und neutralem Handeleschiffs⸗ raum infolge feindlicher Unternehmungen und Seegefahr vbährend des Vierteljahres, das mit März 1918 endet, verglichen mit den vorhergehenden Abschnitten, betragen an Bruttoregistertonnen: März 1917, englische Verluste 911 840. verbündete und neutrale 707 533, zusammen 1 619 373. Juni 917 englische Verluste 1361 870, verbündete und neutrale 75 064, zusammen 2 236 934. September 1917 englische Lerluste 952 938, verbündete und neutrale 541 535, zusammen 494 473. Dezember 1917 englische Verluste 782 889, ver⸗ ündete und neutrale 489 954, zusammen 1 272 843. März 918 en (sche Verluste 687 576, verbündete und neutrale 85 954, zusammen 1 123 510. 1 — Durch eine Königliche Verordnung wird das In⸗ des Dienstpflichtgesetzes für Irland rschoben. Die „Daily News“ melden dazu, daß die Re⸗ erung sich entschlossen habe, bezüglich der Einführung der Hienstpflicht in Irland in den nächsten Wochen eine ab⸗ artende Haltung einzunehmen, bis sie beurteilen könne, elchen Erfolg die Homerulebill haben werde. Die Regierung offe, die Homerulebill nächste Woche einbringen zu können. 1 In der Versammlung der Abgeordneten der ameri⸗ anischen Labour⸗Federation und des Parlaments⸗
8 sschusses der Trades Union und der Labour Party
urde, wie „Reuter“ meldet, über die internationale agung eine Einigung nicht erzielt. Nach Darlegung der ischauungen der Teilnehmer wurde die Versammlung bis Rückkehr der amerikanischen Abgeordneten von dem Besuch Westfront, wohin sie alsbald abreisen, vertagt. Die Be⸗ . wird wahrscheinlich am 8. Mai wieder aufgenommen erden.
Portugal.
Das Amtsblatt veröffentlicht ein Dekret, wonach das erlassen Portugals nur noch an acht Stellen, die n Offiziersposten überwacht werden, gestattet ist. Die Maß⸗ hme bezweckt, die Spionage durch in Spanien ansässige Aus⸗
inder zu verhindern.
Niederlaude. Wie der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ erfährt, sind Verhondlungen mit Deutschland, die in den letzten Lochen zu einiger Spannung Anlaß gegeben haben, so weit orgeschritten, daß eine für beide Parteien befriedigende kegelung erzielt wurde und eine Mitteilung darüber in kurzer Zeit erwartet werden kann. . b — Der niederländische Gesandte in Stockholm Jonkheer dr. van Vardenburgh ist dem ‚„Korrespondenzbüro“ zufolge aag angekommen, um Besprechungen über einige wirt⸗ ch übleche Regelungen zwischen Holland und Schweden ühren. Norwegen. Das Ministerium des Aeußern teilt der „Nationaltidende“
folge mit, daß eine neue britische Sperrzone in der
Pordsee errichtet ist. Sie geht über 59 Grad 12 Min. 8 Sek nördl. Br., 4 Grad 49 Min. östl. Länge weiter über Grad 29 Min. nördl. Breite, 3 Grad 10 Min. östl. Länge, Grad 25 Min. nördl. Breite, 0 Grad 50 Min. westl.
Reichs⸗
westl. Länge, 60 Grad 21 Min. nördl. Breite, 3 Grad 10 Min. östl. Länge, 60 Grad 00 Min. nördl. Breite, 4 Grad 56 Min.
östl. Länge. Türkei. Mit den türkischen Friedensabgeordneten deutsche Botschaftsrat Bukarest abgereift.
1 ist auch der Graf Waldburg vorgestern nach
Finnland.
Wie „Aftonbladet“ aus Abo erfährt, ist der Chef der Roten Gardisten, Kullervo Manner, bei der Einnahme von Wiborg in Gefangenschaft geraten.
8
Ukraine 8
In letzter Zeit machte sich in Kiew, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, eine scharfe Agitation be⸗ merkbar, die sich anscheinend auch gegen den deutschen Einfluß in der Ukraine richtete. Die deutschen Be⸗ mühungen, Ordnung zu schaffen, erfuhren von der Regierung eine völlig ungenügende Unterstützung, die außerdem keinerlei Maßregeln traf, um die Frühjahrsaussaat und die dadurch bedingte Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflich⸗ tungen zu sichern. Der Feldmarschall von Eichhorn sah sich deshalb nach Einvernehmen mit dem Kaiserlichen Botschafter Freiherin von Mumm genötigt, einen Erlaß über die Aus⸗ führung der Frühjahrsbestellungen zu veröffentlichen, der von der ukrainischen Presse entstellt wiedergegeben wurde, was Auf⸗ regung im Lande und in der Rada Einspruch hervorrief. Es ergaben sich sogar Anzeichen, daß Mitglieder der Regierung selbst sich an der Agitaion gegen die Deutschen beteiligten. Unter diesen Verhältnissen gewann die willkürliche Ver⸗ haftung des Direktors der Russischen Bank für auswärtigen Handel, Dobry, eine besondere Bedeutung. Dieser wurde ohne nähere Erklärungen im Namen des „Bundes zur Befreiung der Ukraine“ in seinem Quartier überfallen und weggeschleppt. Zu Hilfe gerufene Soldaten der Regierungsmiliz weigerten sich, ihn zu schützen. Sein Aufenthalt ist zurzeit noch unbekannt. Dobry war als ukrainischer Finanzsachverständiger mit den deutschen Mit⸗ aliedern der Wirtschaftskommission in enge Fühlung getreten und hatte sich große Verdienste um sachgemäße Zusammenarbeit mit der deutschen und österreichischen Abordnung erworben. Außer⸗ dem liefen Nachrichten ein, daß weitere Verhaftungen folgen sollten; zugleich mehrten sich die Anzeichen für den Verdacht, daß die Verhaftung von Mitgliedern der Regierung selbst ausgegangen war. Dieser Ent vwicklung der Dinge konnte das deutsche Ober⸗ kommando nicht ruhig zusehen. Der Gewaltakt bedeutete den Wiederbeginn der Anarchie, und die Regierung hatte sich als zu schwach erwiesen, die Rechtssicherheit in Kiew zu schützen. Der Feldmarschall von Eichhorn verfügte daher im Einver⸗ ständnis mit dem Kaiserlichen Botschafter Freiherrn von Mumm zur Sicherung der Stadt Kiew besondere Maßnahmen, die im wesentlichen auf die Einsetzung von Militärgerichten, die strenge Bestrafung allgemeiner Verbrechen und Androhung schwererer Strafen gegen jede Störung der Ordnung abzielten. Inzwischen war die Untersuchung des Falles Dobry bereits einem deutschen Militärgericht übertragen. Sie führte unter anderem zur Verhaftung des Kriegsministers Shu⸗ kowski, des Abteilungechefs im Ministerium des Innern Dajewski, der Frau des Ministers des Innern Tkat⸗ schenko, des Kommandanten der Stadtmiliz Bogazki und des Abteilungschefs im Ministerium des Aeußern Ljubinski. Die gerichtliche Untersuchung wird fortgesetzt.
Kriegsnachrichten. Berlin, 1. Mai, Abends. (W. T. B.) 8 Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.
—
Auf dem Schlachtfelde in Flandern unternahm der Feind starke Angriffe gegen unsere Stellungen bei Langemarck, nördlich des Dorfes Kemmel und vor allem sechsmal hinter einander gegen unsere Linien westlich Dranoeter, die jedesmal unter ungeheuren blutigen Opfern restlos zusammenbrachen. Insonderheit mußten frisch in den Kampf geworfene französische Käfte bei Dranoeter im Kampf um Englands Prestige aufs schwerste bluten. Die rücksichtslos durchgeführten Angriffe, die beweisen, wie wichtig für den Gegner die dort verlorenen Stellüngen sind, trugen durch die Ergebnislosigkeit der kost⸗ spieligen Anstürme lediglich dazu bei, die von der deutschen Führung beabsichtigte Zertrümmerung der feindlichen Heeres⸗ macht zu beschleunigen.
Nachdem bereits in der Nacht vom 29. zum 30. und am Morgen des 30. April drei starke feindliche Angriffe gegen Dranoeter zum Teil im Gegenstoß abgewiesen waren, brach um 10 Uhr 30 Vormittags ein neuer starker feindlicher An⸗ griff gegen unsere Linien westlich Dranoeter vor, der in frontalem und flankierendem Vernichtungsfeuer schon vor den deutschen Infanteriestellungen zerschellte. 4 Uhr 30 Nachmittags setzte schlagartig aufs neue starkes Artilleriefeuer zwischen Brulooze und westlich Dranoeter ein. Dem starken Feuer folgte 5 Uhr 15 Nachmittags ein tief gegliederter feindlicher Angriff, der ebenfalls unter schweren Feindverlusten abgeschlagen wurde. Trotz der wiederholten Mißerfolge gab der Franzose seine Ferigeifegten Angriffsversuche nicht auf und trat an der gleichen Stelle gegen 10 Uhr Abends nochmals mit starken Kräften zum Sturm an Wiederum brach dieser nach schweren Blutopfern des Feindes vor den deutschen Linien zusammen. Der 30. April brachte damit den frisch eingesetzten Divisionen des Generals Foch eine schwere Niederlage.
An der Front zwischen Oise und Avre setzen die Franzofen ihre fieberhafte Schanztätigkeit fort. Diese Arbeiten sind infolge des deutschen Feuers, das mit gleicher Heftigkeit auf Anmarschwegen, Ortschaften und Unterkünften, Infanterie⸗ und Artillerieftellungen liegt, für die Franzosen mit außer⸗ ordentlichen Verlusten verbunden. Die Franzosen erwidern vor allem das Feuer auf die Ortschaften und haben bereits die
Stäodte Montdidier, Noyvon und Roye sowie zahlreiche Dörfer in wüste Trümmerhaufen verwandelt. Die französische In⸗ fanterie dagegen zeigt sich außerordentlich wenig rege. Ihre Vorposten weichen den häufigen deutschen Patrouillenvorstößen mit Vorliebe aus. Eigene Patrouillen schicken die Franzosen nur in erheblicher Stärke vor, so in der Nacht vom 28. zum 29. einen Stoßtrupp in Stärke von 100 Mann, der bei Chauny sich den deutschen Linion zu nähern versuchte. Er wurde blutig abgewiesen und ließ mehrere Tote v r den deutschen Gräben
116
ge, 59 Grad 20 Min. nördl. Breite, 0 Grad 50 Min. 8 .
8 “
Großes Hauptquartier, 2. Mai. (W. T. B.) 8 Westlicher Kriegsschauplatz. 9
.“ Heeresgruppen 8 Kronprinz Rupprecht und Deutscher Kronprinz. 1
An den Schlachtfronten ist die Lage unverändert. Der Artillerickampf war im Abschnitt des Kemmel⸗Berges gesteigert. Auch zwischen Somme und Luce⸗Bach, bei Montdidier, Lassigny und Noyon lebte er vielfach auf. Im übrigen blieb die Gefechtstätigkeit auf Erkundungen be⸗ schränkt. 8 Heeresgruppe Herzog Albrecht.
„An der lothringischen Front war die französische Artillerie in den Nachmittagsstunden rege. Kleinere Vorstöße des Feindes wurden abgewieseen.
Osten. 11““ “ Vor Sewastopol brachen wir feindlichen Widerstand.
bese Stadt wurde am 1. Mai kampflos von uns
Der Ersie Generalquartiermeister. Ludendorff.
Wien, 1. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Die regere Kampstätigkeit an der Südwestfront hielt
auch gestern tagsüber an. An vielen Stellen wurden italienische Erkundungen vereitelt.
Bulgarischer Bericht. Sofia, 1. Mai. (W. T. B.) Generalstabsbericht
vom 30. April. 8
Mazedonische Front. Zwischen Ohrida⸗ und Prespa⸗See kurzer Feuerüberfall von feindlicher Seite. Nach wirksamer Feuervorbereitung besetzten unsere Sturm⸗ truppen drei feindliche Vorposten nördlich des Dorfes Bahowo. Ein gegen unsere Sturmabteilungen unter⸗ nommener feindlicher Gegenangriff wurde durch Feuer abge⸗ wiesen. Oestlich des Wardar faßte der Feind seit dem 23. April das Feuer einer beträchtlichen Anzahl seiner Batterien gegen unsere Stellungen südlich der Ortschaften Bogoroditza und Stojakowo zusammen, die er mit mehr als 50 000 Granaten belegte. Am Abend des 29. April er⸗ reichte das Feuer, das nachgelassen hatte, neue Heftigkeit und kurz darauf griffen etwa zwei Bataillone Engländer unse e Stellungen an. Nach kurzer Zeit wurde der Feind durch Feuer blutig abgewiesen. Vereinzelte englische Soldaten, denen es gelungen war, sich unseren künstlichen Hindernissen zu nähern, wurden durch Handgranatenwürfe verjagt. Unsere Fedah sind unbedeutend, dagegen sind die des Feindes sehr hwer.
Dobrudschafront: Waffenruhe.
8 Türkischer Bericht Konstantinopel, 1. Mai. (W. T. B.) Tagesbericht. Palästinafront. Im Jordantale und östlich vom Jordan haben sich neue Kämpfe entwickelt. Seit den frühen Morgenstunden des 30. April hat der Engländer mit starker Infanterie und Kavallerie versucht, den Durchbruch auf dem Ostjordanland zu erzwingen; alle seine Angriffe sind bis zur Stunde an dem tapferen W derstand unserer Truppen gescheitert, die ihre Stellungen restlos behaupten. m Jordantale nach Norden vorgedrungene feindliche Kavallerie ist von uns zum Kampf gestellt worden. Auf den übrigen Fronten ist die Lage unve 8
er Krieg zur See.
Berlin, 1. Mai. (W. T. B.) Im westlichen Mittel⸗ meer versenkte neuerdings ein U⸗Boot, Kommandant Kapitän⸗ leutmänt Klasing, bei schwerem Wetter fünf Dampfer von zusammen etwa 26 000 Br⸗R.⸗T. Alle Dampfer waren gesichert, vier von ihnen tief beladen.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
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Parlamentsbericht.*)
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Der Bericht über die gestrige Sitzung des Reichstags und der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.
In der heutigen (140.) Sitzung des Hauses der Abge⸗ ordneten, welcher der Vizepräsident des Staatsministeriums Dr. Friedberg und der Minister des Innern Dr. Drews beiwohnten, wurde die zweite Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Wahlen zum Hause der Abgeordneten, fortgesetzt und zunächst die Erörterung der §§ 1 und 3 wieder aufgenommen.
Abg. Dr. Rewoldt (freikons.): Es ist wahr, daß die frühere und die jetzige Staa gregierung die Ve antwortung dafür trägt, daß in jetziger Zeit eine Wahtrechtsvorlage eingebracht worden in, zu einer Zt, wo nach den Wornten des Abg. Grafen Spee unser Vaterland von Frinden umdroht ist und das Haus in Feuer und Flammen stebt. Da klaan man sich nicht wundern, wenn Funken sprüben.
Die Zwischenrufe uno die Worte des Herrn Heffmann sind mit Recht
als Landes⸗ und Hochverräterei bezeichnet worden. Wir werden diese Aeußerungen an der Front verbresten, damit unsere Truppen au der Front sehen, was für Aeußerungen hier zu ihnen herausschallen, während sie draußen für das Vaterland kämpfen. Wir sind überzeugte und treue Anbänger der Krone. Wir haben nicht zu diesem Konflikt ge⸗ trieben. Wir sind nicht dazu zu haben, einen solchen Gesirnnungswechsel mitzumachen. Wir treten für die Krone ein, aber nicht wie diejenigen politischen Elemente in unserem Preußenlande, die sonst am aller⸗ wenigsten zu der Krone gehalten haben. (Sehr wahr! rechts.) Will die Regierung dafür die Verantwortung übernehmen, daß die Soztaldemokratie und Leute wie Perr Hoffmann in diesem Hause die Macht bekommen 2 Wir werden ie Rechte und die Stellung der
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2 Ohne Gewähr,