1918 / 105 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 04 May 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Abg. Dr. Rießer (nl.): Die freie Wirtschaft ist weder nach meinem Gedanken noch nach den Ansichten meiner Freunde irgendwie ein Gegensatz zu dem Gemeinwohl. Andererseits ist aber auch der Staatssozialismus nicht identisch mit dem Gemeinwohl. Durch einen öden Staatssozialismus und öde Zwangswirtschaft darf die freie Entwicklung nicht gehemmt werden. Herr Südekum hat selbst die Hoffnung auf unsern Sieg damit begründet, daß wir in unsern Massen mehr Persönlichkeits⸗ werte einsetzen wie unsere Gegner. Dasselbe gilt auch für den Wirt⸗ schaftskampf. Der Staatssozialismus hat viele kleine und mittlere Betriebe vernichtet. Wie steht es mit der versprochenen Bundesrats⸗ verordnung für die Uebergangswirtschaft? Hier hat man allerdings bei der Textilindustrie versucht, einen Anfang zu machen. Aber bei dem Entwurf hat man den Rat der Interessenten und der Fach⸗ leute zu wenig berücksichtigt. Die volle Freiheit von Industrie und Handel muß vorbehaltlich der notwendigen Kontrolle in der Ueber⸗ gangswirtschaft sobald wie möglich wieder hergestellt werden. In⸗ zwischen ist diese Aufgabe an das neue Reichswirtschaftsamt über⸗ egangen, und ich habe das Vertrauen, daß auch der neue Staats⸗ ekretaͤr auf dem Standpunkt des Senators Sthamer steht. Aber es 1e doch erhebliche Widerstände sich neuerdings geltend zu machen; in manchen Aeußerungen ist das Gegenteil der festen Richtlinien Sthamers, nämlich ein gewisses Hin⸗ und Herschwanken, bemerkbar. Es wird vor Ueberstürzung gewarnt; es wird als Aufgabe der Ueber⸗ gangswietschaft bezeichnet, den Konsum und die Produktion in wich⸗ tigen Artikeln zu beben und bierfür die Kniegsgesellschaften, sinn⸗ gemäß ausgebaut, zu übernehmen. Wir müssen darin die geeignete Form sehen, die baldige Beseitigung der Kriegswirtschaft und der Kriegsorganisationen möglichst lange zu verhindern. Ganz besonders unförmlich und unzweckmäßig ist die Uebergangsorganisation im Be⸗ reich der Textilindustrie. Man plant für diese in Berlin allein neun Wirtschaftsstellen, dazu Zweigwirtschaftsstellen an anderen Orten, dann eine Reichsstelle der Textilwirtschaft, Ausschüsse, Vertreter⸗ versammlungen und einen von diesen zu wählenden Ausschuß mit Unterausschuüssen und Ortsausschüssen. Daneben aber sollen die be⸗ stehenden Kriegsorganisationen weiter mit ihrem 6000 bis 7000 Köpfe starken Personal bestehen bleiben. „Es liegt hier also eine Ueberorganisation, eine Uebergangswirtschaft vor, die sachlich nicht gerechtfertigt ist. Dazu kommen Veto⸗ und Bestätigungsrechte des Kanzlers und seiner Kommissare Umfange. In allebem ist lediglich ein Sieg des bureaukratischen Prinzips zu erblicken. 32 dem Geschäftsbereich dieser Uebergangsorganisationen sollen doch aber auch die Rohstoffbeschaffung und die Preisfestfetzung gehören. Im ganzen ist es nicht ein Geßt des Verttauens auf die Vernunft und Einsicht der Beteiligten, der aus diesem Entwurf spricht. In den Friedensverträgen muß der Ausschluß des feindlichen Wirtschafts⸗ krieges nach dem Kriege sichergestellt werden. Alle disponiblen Kräfte müssen entfesselt werden, um unsere Volkswirtschaft wieder auf⸗ zubauen. Der Staat, der am raschesten und gründlichsten die Kriegs⸗ wirtschaft durch die freie Friedenswirtschaft ersetzt, wird im Frieden den Sieg davon tragen, auch wenn er den Krieg verloren hat; wer das nicht tut, wird unterliegen, auch wenn er den Krieg gewonnen hat. (Beifall bei den Nationalliberalen.)

Abg. Dr. Wildgrube (dkons.): Wir begrüßen den neuen Staatssekretär und wünschen seiner Arbeit reichen Segen. Er ist der Träger eines großen Namens; ein großer Name legt Verpflichtungen auf. Das natürliche Arbeitsgebiet des neuen Herrn ist schon so ausgedehnt und umfassend, daß man dessen Grenzen nicht weiter stecken, sondern sich hier gewisse Beschränkungen auferlegen sollte. Wir sympathisieren aber durchaus mit der Reso⸗ lution des Zentrums im Interesse des deutschen Mittelstandes. In jüngster Zeit sind viele Aufgaben dem Reichswirtschaftsamt unterstellt worden, die nicht zu seinem Bereich gehören. Die Herausgabe einer Reihe von Zeitschriften, die überwiegend das Ausland betreffen, gehört ins Auswärtige Amt, dem sonst eine wichtige Quelle seiner Infor⸗ mationen entzogen wird. Umgekehrt sollte das Reichswirtschaftsamt dem Auswärtigen Amt dauernd Bericht über den inländischen Markt und seine Verhältnisse erstatten. So kommen wir auf ganz natürlichem Wege zu der Ruffacläneh daß für die Tätigkeit des Amtes eine grund⸗ legende Umbildung des Auswärtigen Amtes teilweise die Voraussetzung ist. Das Auswärtige Amt hat für einen wirtschaftlich günsti Fseedenesscng in erster Linie zu sorgen. Zu den Pionieren nes

eeutschtums gehören in erster Linie die Auslandsdeutschen; sie sind durch den Krieg wirtschaftlich vernichtet, sie sind körperlich mißhandelt, sie sind zum Teil hingemordet worden. Bis heute hat eine Sühne gicht Platz greifen können; aber manches könnte ge cecen⸗ um ihr Vertrauen zu stärken und sie wirtschaftlich wieder aufzurichten. Ihre Forderungen an das feindliche Ausland wüssen zehälligt und erfüllt werden. Was ist zur Sicherung der deutschen Gläubiger in Rußland üsher geschehen? Das Reichswirtschaftsamt wird zu ver en haben für eine blühende deutsche Eisenindustrie. Die ist in Zukunft nicht denkbar, ohne daß wir uns das Erzbecken von Briey⸗Longwy aneignen. (Unterbrechungen links. Vizepräsident Dove ersucht den Redner, sich an die Sache zu halten.) Diese Erweiterung der Chseerzbennge⸗ quellen ist die einmütige Forderung der gesamten deutschen Eisen⸗ industrie. (Widerspruch links.) Unsere deutschen Eisenerzlager ss in 50 60 Jahren erschöpft; da muß eine weitblickende deutsche Re⸗ ijerung Vorsorge treffen. Das von Herrn Erzberger empfohlene Monopol hat nur die Fixigkeit, nicht aber die Richtigkeit für sich. Das Reich würde durch den Uebergang der Eisenerzgruben an das Reich unerträglich belastet werden. PessesPeich links.) Die verschen Eisenerze sind geringwertig; die französischen wertvoller, die spanischen und schwedischen noch mehr. (Ruf links: Nehmen wir alles!) Sie machen sich die Lösung dieser entsetzlich ernsten Fühblenhe sehr leicht; ich arbeite hier, wie es unsere Pflicht ist, für das deusche Volk. (Lachen links.) Auch der Textilindustrielle muß heute schon darauf Bedacht nehmen, wie er nach dem Kriege zu Rohstoffen kommt. (Zu den Soz.:) Die Verstaatlichung der gesamten Volkswirtschaft führt das deutsche Volk zu einer Wirtschaftsform zurück, die vor Jahrtausenden bestanden hat. Sie haben sich auf den neuesten Propheten, Herrn Walther Rathenau, berufen, über den aber Herr Dr. Magyer gestern, Herr Geheimrat Rießer heute ein abfälliges Urteil gefällt haben, dem ich mich vollständig anschließe. Dr. Walther Rathenau ist der seinzige Vorsitzende eines Aufsichtsrats, der sich den Titel Präsident beigelegt hat. (Heiterkeit dint”- Was hat denn der Herr Präsident für die Sozialisierung des Betriebes getan, dem er selbst vorsteht? ichts; er muß schreiben. iesem phantasievollen, durch und durch unklaren Kopfe witd viel zu viel Aufmerksamkeit zugewendet; das macht, er hat eine gute Presse Manchem seiner Gedanken kann man zustimmen, aber im Punkte der Sozialisierung müssen wir ihm scharf entgegen⸗ treten. Seine Forderungen in diesem Punkte muten zum Teil un⸗ sinnig an. Zwangskartelle wirken verderbend, denn die Unlust der Beteiligten tötet den Willen, sich durchzusetzen. Das Programm der Volkswirtschaft sollte in Zukunft sein: Freiheit und Selbstverwaltung in Handel und Industrie! Soweit der Geist des Dr. Walther Rathenau in den Bureaus des Reichswirtschaftsamts umgeht, sollte ihn der Staatssekretär mit Pech und Schwefel ausbrennen. Der Deutsche Handelstag hat gegen die Sozialisierung eine einmütige Resolution beschlossen. Die Machtmittel, mit denen wir im Kriege durchgehalten haben, stammen aus der freien Wirtschaftsordnung, die wir unter dem wirtschaftlichen Schutz nach außen im Reiche vor dem Kriege gehabt haben. Wir möchten möglichst bald loskommen von der Kriegswirtschaft und von gewissen Beamten unter ihnen, die auf dem Amtssessel zu schärfsten Bürokraten wurden oder die empörendste Paschawirtschaft getrieben haben. Die Buchverleger sind bei der Papierverteilung ungebührlich benachteiligt; wertvolle Werke können zurzeit nicht erscheinen, während die Schundliteratur nach wie vor in unsinnigen Mengen auf den Markt geworfen wird. Neue Auflagen unserer besten Schriftsteller konnen nicht mehr heraus⸗ gebracht werden, während der Schund ungehindert weiter erscheint. Die Kriegsgesellschaft bevorzugt Ullstein und Mosse vor den Provinz⸗ verlegern. Der so wertvolle Buchverlag darf nicht weiter stiefmütter⸗ lich behandelt werden; es wäre dankbar zu begrüßen, wenn der Staats⸗ sekretär hier seinen Einfluß geltend machte. Das Reichswirtschaftsamt sollte sich auch bei neuen Steuern darum kümmern, wie diese wirt⸗ schaftlich wirken

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n. Möge sich der neue Staatssekretär von dem Geiste,

eines Namenevetters leiten lassen, indem er die Freiheit der deutschen hinen in Stadt und Land schützt und ihr pulsierendes Hebensblut sicher⸗ stellt vor den Vampirbissen des Sozialismus.

Staatssekretär des Reichswirtschaftsamts Freiherr von Stein: ⁴)

Vizepräsident Dr. Paasche erteilt hierauf das Wort dem Abgeordneten Jäckel (II. Soz.), befragt aber, bevor dieser das Wort nimmt, das Haus, ob die Beratung vertagt werden soll.

Die Vertagung wird abgelehnt. Darauf verzichten die Abgeordneten Jäckel und Hoch (Soz.) auf das Wort.

Vizepräsident Dr. Paasche erklärt hierauf die Diskussion bei dem Titel „Staatssekretär“ für geschlossen.

Abgeordneter Carstens (fortschr. Volksp.) stellt zur Ge⸗ schäftsordnung fest, daß er um das Wort nachgesucht hat und in die Rednerliste eingetragen worden ist. Nachdem der Präsident nochmals das Haus über die Vertagung be⸗ fragt hat und diese wiederum abgelehnt worden ist, erhält das Wort

Abg. Carstens (fortscht. Volksp.), der 898 die Frage der Kohlenversorgung und Kohlenbeschaffung eingeht und ins⸗ besondere auf die großen Schwierigkeiten hinweist, die sich aus der Transportschwierigkeit für Schleswig⸗Holstein ergeben haben. Es sei dort 1917 faktisch eine Unterbeliefeung eingetreten. Die Organi⸗ sation und die Transportverhältnisse müßten von Grund aus geändert werden. Die Belieferung von Holland und Skandinavien sei auf das

eringste Maß eingeschränkt worden; sei hinsichtlich der Belieferung Oesterreich⸗Ungarns dasselbe Prinzip befolgt worden? Bei dem Ver⸗ kauf der Kohle an Oesterreich würden ganz erheblich größere Gewinne erzielt als bei dem Export nach Holland und Schweden. Die Zeit der Uebergangswirtschaft lasse sich noch gar nicht übersehen; niemand wisse, wie lange der Krieg noch dauere. Es könne darüber also nur Theorie geredet werden. Die Beschlüsse der Pariser Wirtschaftskonferenz seien nicht leicht zu nehmen, aber komme keine Verständigung zustande, so müsse auch über die Beschlüsse das deutsche Schwert das letzte Wort reden. Freier Verkehr und freier Güteraustausch mit der ganzen Welt müsse verlangt werden. Was über das Thema Mitteleuropa Dr. von Büse be gangt ne vorgetragen habe, sei nicht die Parteimeinung, 8. dern nur seine eigene Auffe fung gewesen. Die Forderung einer Or⸗ ganisation der Industrie in Verbänden unter staatlicher Kontrolle lehnt Redner ab. Die Partei sei für das freie Spiel der Kräfte; sie begegne sich da mit dem Gedankengang des Abgeordneten Rießer. Die fort⸗ schrittliche Volkspartei sei stets für die Freiheit des Handels, besonders für seine Ellbogenfreiheit eingetreten; sie sei prinzipiell gegen jede Syndizierung und gegen jede Monopolisierung. Die Nationalliberalen hätten sich aber mit Ausnahme des Abg. Rießer für den Textilentwurf ausgesprochen und anerkannt, daß es ohne Monopolwirtschaft nicht geht. Dr. Rießer hat es abgelehnt, Verbesserungsanträge zu stellen. Dann ist

es leicht zu kritisieren. Meine Freunde und ich werden in erster Linie bereit sein, Handel und Verkehr von jeder Fessel zu befreien. Bei der Stillegung der Betriebe hat man Handel und Industrie nicht gehört, unter UUmständen aber den Konkurrenten der stillzulegenden Betriebe den maßgebenden Einfluß eingeräͤumt. Bei der Entschädigung dieser stillgelegten Betriebe muß das Reich dafür forgen, daß Schädigungen vermieden werden. Die Besserung der Valuta ist von größter Be⸗ deutung. Wir sind damit einverstanden, daß sie auch durch Kohlenaus⸗ fuhr gefördert wird, unter der Voraussetzung, daß genügend Kohlen für den Bedarf unserer Industrie bleiben. Es muß unter allen Um⸗ verhindert werden, daß infolge unserer schlechten Valuta das eindliche Ausland einen maßgebenden Einfluß auf unsere. Industrie

erlange oder daß Ausländer, auch Neutrale, die schlechte Valuta benutzen, um Grund und Boden in Deutschland zu erwerben. Cbensowenig darf dieser Umstand dazu führen, daß deutsche Kunstschätze ins Ausland wan⸗ dern. Je länger die Uebergangswirtschaft dauert, um so schwieriger werden die Verhältnisse. Es muß dafür gesorgt werden, daß die Rege⸗ lung des Arbeitsnachweises einheitlich und bald über das ganze Reich erfolgt, denn es kann nicht geduldet werden, daß die heimkehrenden Krieger eine längere Arbeitslosigkeit ohne ausreichende Unterstützung durchmachen müssen. Sie dürfen auch nicht dem wirtschaftlichen Elend Ee. werden, und ich frage den Staatssekretär, ob die schon vor

Konaten von ihm angekündigten neuen Verhandlungen mit den Organi⸗ satianen der Angestellten endlich zu einem befriedigenden Ergebnis ge⸗ ührt haben. Wir wünschen, daß für möglichst viele Industrien die Uebergangswirtschaft recht bald aufhört. Wenn auch der Kohlen⸗ kommissar seine Befugnisse aufgeben muß, so wird das von der ganzen deutschen Industrie mit größter Freude begrüßt werden. Man muß auch einen gewissen Wagemut, ein gewisses Vertrauen haben. Zum deutschen Handel und zur deutschen nduftrie darf man ein ganz ge⸗ waltiges Vertrauen haben. Wir müssen in dieser schweren Zeit un⸗ eigennützig und einmütig zum Wohle des Ganzen zusammenarbeiten. (Beifall b. d. fortschr. Volksp.)

Nach 6 ½ Uhr wird die Weite ce c auf Sonn⸗ abend 2 Uhr vertagt. Vorher zweite und dritte Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Aufhebung des § 153 der Gewerbeordnung.

*) Die Rede des Staatssekretärs des Reichswirtschaftsamts Freiherrn von Stein kann wegen verspäteten Eingangs gramms erst übermorgen im Wortlaut mitgeteilt werden.

Preußzischer Landtag. AAXX“X“ 141. Sitzung vom 3. Mai 1918, Vormittags 11 Uhr.

(Bericht von Wolffs Telegraphenbüro.) Meber den Beginn der Sitzung, in der Beratung

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des Gesetzentwurfs, betreffend die ahlen zum Hause der Abgeordneten, poortgesetzt und zunächst über den § 2 und die zu ihm gestellten Abänderungsanträge ver⸗ handelt wird, ist in der 8en Nummer dieses Blattes be⸗ richtet worden.

Abg. Kanzow (poortschr. Volksp.): Ich bitte das Haus, unserm Antrag entsprechend die Nrn. 4, 5 und 7 zu strochen. Wir vermissen mit großem Bedauern Herrn von 88 hier und wünschen ihm von Herzen baldige Gesundheit. Herr von Zedlitz war ein General auf dem Gebiete der politischen Fehe. und Taktik; den Herren Rewoldt und Lüdicke kann ich diesen Generals⸗ rang nicht zuerkennen. Die Freikonservativen lassen Herrn von Kar⸗ dorff nicht reden, aber die Konservativen lassen Herrn Heins reden. Herr Heins it bedeutsam nur als eine symptomatische Erscheinung in der neueren Entwicklung der konservativen Partei. Herr Heins ist bedauerlicherweise Vorstandsmitglied und Schriftführer des Evangeli⸗ schen Bundes, aus den Reihen des Zentrums habe ich ähnliche Aeuße⸗ rungen nicht gehört, das Zentrum stellt sich auch hier auf den Boden des gleichen Wahlrechts. Wenn Herr Heins draußen gewesen ist und jetzt aus den Schützengräben, von den blutbedeckten Feldern im Westen zurückkehrt, so weiß er, daß dort nicht bloß Evangelische und Katholische, sondern auch Juden dabei waren und ihr Bestes gegeben haben. Wenn Herr Heins ruft: Hinaus mit den Juden aus der Politik, aus der Presse, aus der Wirtschaft, aus dem Wahlrecht, so halte ich ihm nur die Be⸗ rufung auf Walter Rathenau entgegen, der sich durch seine Ratschläge über die Organisation der Kriegswirtschaft den vorbehaltlosen Dank des Vaterlandes verdient hat, ich verweise auf unseren allseitig ge⸗ schätzten Kollegen Cassel. Hat man von jener Seite doch gewagt, den Kanzler von Bethmann Holhweg als fremdrassig hinzustellen! Auch ein Vorfahre des Grafen Hertling soll nicht ganz vafegeg gewesen sein! (Heiterkeit.) Zu welchen Lächerlichkeiten kommen wir auf diese

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Weise! Wenn Herr Heins die Regierung anklagt, sie habe mit dieser Vorlage den Burgfrieden gebrochen, so braucht man das nicht zu wider⸗ legen. Das Beste, was wir haben können, ist die nationale Ge⸗ sinnung; um so schlimmer und gefährlicher ist der natonalistische Geist. der sich in Aeußerungen ausspricht, wie der des Berliner Professors, der die Deutschen als Helden, die Engländer als die Händler hinstellt. Was ist das für eine Kinderei, wenn von dem englischen Händlergeist gesprochen wird. In dem alldeutschen Programm heißt es: „Unsere Weltanschauung wurzelt in der Rassentheorie; nur Deutsche dürfen an der Hochrichtung des deutschen Volkes mitwirken. Die längst widerlegte Behauptung, daß Northeliffe ein Jude sei, lohnt kein W der Entgegnung. Chamberlain, den Herr Heins angreift, is 9 anderen Konservativen sehr gerühmt worden; obwohl er auch jüdische Blut in seinen Adern hat, ist er mit dem E.sernen Kreuz dekoriert worden, und das Oberkommando hat als Zensurstelle ein Verbot er gehen lassen, diesen Mann anzugreifen. Der wirklich konservativ Politeker Lagarde hat gesagt, das Deutschtum liegt nicht im Geblüte, sondern im Gemüte. Es wird der Widerruf des Judenedikts von 1869 gefordert. Für eine solche „Erneuerung“ des Deutschtums danke ich. Wilhelm von Humboldt hat ausgesprochen, für mich faßt sich die ganze Judenfrage in vier Worte zusammen: „Gleiche Rechte, gleiche Pflichten!“

Abg. Leinert (Soz.): Nach der Fassung des § 2 werden die⸗

welche im Kriege Vermögen erworben haben, mit höheten

chten belohnt, diejenigen, welche ihr Vermögen und ihre Kräfte durch den Krieg verloren haben, werden zentrechtet. Der Grund und Boden ist den Besitzern durch die Heldentaten unserer Armee gesichert und nun soll die Wahlvorlage ihnen auch die politische Macht sichern, die sie in Händen haben, dafür sollen unsere Soldaten draußen bluten und sterben. Kehren die Soldaten wieder nach Hause zurück, dann soll ihnen ihr Recht nicht vermehrt, sondern verkürzt oder ganz ge⸗ nommen werden. Jetzt wird ja schon von der Regerung das 25. Le⸗ einjähriger Wohnsitz in der Gemeinde für die Wahlfähigkert gefordert; die Kommission hat diese „Sicherungen“ noch weiter verschärft. Die Ausschlußgründe sind ein Hohn auf sozales Empfinden. Dieses ist durch den Krieg wohl beim Volke, aber nicht bei der Mehrheit dieses Hauses geweckt. Nach Zisser 4 soll derjenige auf 5 Jahre nicht wählen dürfen, der wegen eines Vergehens oder Verbrechens, das den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte zur Folge häben kann, mit sechs Monaten Gefängnis rechtskräftig bestraft worden ist. Dabei denkt die Rechte, von der diese Bestimmungen herrühren, nicht etwa an Straftaten der Arbeitgeber, an die Duellanten usw., sondern man denkt an die Pressesünder, an die streikenden Arbeiter, am liebsten hätten die Herren rechts jeden vom Wahlrecht ausgeschlossen, der irgendeinmal mit 3 Monaten Gefängnis bestraft worden ist, gleichviel, ob die Straftat bereits gesühnt ist oder nicht, oder ob die Strafe durch Amnestie oder Begnadigung erlassen worden ist. Selbst die in den Akten gelöschten Straftaten sollen in den Wahlakten wiederkehren. Die laufenden Wählerlisten, welche die Kommissionsbeschlüsse fordern, stellen sich hiernach oinfach als schwarze Listen dar. Der schändlichste Mißbrauch kann damit getrieben werden, denn über Geheimhaltung dieser Listen ist nirgends etwas gesagt. Damit wird eine dem preußischen Staate nicht zur Ehre gereschende Verwahrlosung in unsere öffentliche Sitt⸗ lichkeit hineingetracen. Alle diese Bestimmungen entstanden aus Rach⸗ sucht und parteipolitischem Geschäftshunger. Die Bestimmungen über über die Säumigkeit im Steuerzahlen werden gerade die Angehörigen des Mittelstandes treffen. Wir lehnen alle diese Vorschriften ab, besonders auch diejenige über die Wirkung der Armen⸗ und Krankenunterstützung, welcke gegen den für das Reichkstagswahlrecht bestehenden gesetzlichen Zustand ganz bedeutend verschlechtert worden ist. Ein großer Teil der Kriegsinvaliden wird schließlich Armenunterstützung erhalten, weil sie dauernd hilflos sind; diese Kriegsteilnehmer hätten doch vor dem Verlust des Wahlrechts geschützt werden müssen, daran hat aber de Kommissionsmehrheit nicht entfernt gedacht. Und das geschieht zu einer Zeit, wo man bestrebt ist, der Armenunterstützung den entehren⸗ den Charakter zu nehmen! Und nicht genug damit, auch die Ent⸗ rechtung soll später nur mit Zweidrittelmehrheit der beiden Häuser des Landtags beseitigt werden können. Der Abg. Heins hat seinen Antrag zurückgezogen, um ihn in verbesserter Form wieder einzu⸗ bringen. Nach dem Antrage müßte jeder seinen Stammbaum nach⸗ weisen. Das Haus wird jedenfalls die Bocksprünge des Turnvereins Heins nicht mitmachen. Wie soll man eine derartige Abstammung nachweisen? (Zuruf des Abg. Adolf Hoffmann: Der Germane Dr. Arendt!) Herr Heins sollte nachlesen, was der Freiherr von Stein über den pommerschen und mecklenburgischen Adel zu Ernst Moritz Arndt gesagt hat. Die Aufforderung, die Juden zu opfern, hätte an eine andere Stelle gerichtet werden müssen. Wenn gegen uns der unberechtigte Vorwurf erhoben wird, wir hätten während des Krieges kriegsverlängernd gewirkt, so erkläre ich, daß diejenigen, die den § 2 in der Kommissionsfassung annehmen wollen, eine viel größere Schuld auf sich laden. Sie wollen Haß in das deutsche Volk säen. Aber Macht soll hier vor Recht gehen. Ich schließe mit dem Wort: Hütei Euch! Preußen ist auf dem Wege, der Mörder der deutschen Freiheir zu werden! (Zuruf: Pfui!l)

Abg. Cassel (fortschr. Volksp.): Auf die Verleumdungen des Herrn Heins will ich nicht näher eingehen. Die preußischen und deutschen Juden haben keine Veranlassung, sich irgendwie vor Herrn Heins und seinen Reden zu fürchten. Es wäre schade, seine Kraft an einen Gegner, wie es Herr Heins ist, zu verschwenden. Es ist nicht wahr, daß ich an den Kriegsminister herangetreten wäre, die konfes⸗ sionelle Statistik im Heere und in den Kriegsämtern nicht zu ver⸗ öffentlichen. Der Kriegsminister hat vielmehr erklärt, daß in der jetzigen Zeit in dem Verhalten der jüdeschen Heerespflichtigen keinerlei Grundlage zu einer solchen Statistik gegeben sei. Es ist begreiflich, daß Herr Heins so etwas nicht erwähnt. Als der Krieg ausbrach, sind Tausende von Juden mit großer Begeisterung in den Krieg ge⸗ zogen. Tausende habem ihr Leben gelassen. Tausende sind verwundern und verstümmelt worden. Welche Empfindungen müssen alle diese haben, wenn von der Tribüne dieses Hauses solche Reden geführt werden können, wenn das Andenken so vieler Tausender gefallener jüdischer Krieger so herabgesetzt wird. Welche Empfindung muß ber all denen ausgelöst werden, die im Felde und in der Heimat alle Kraft für das Vaterland einsetzen. Sehet, er schläft und schlummert nicht, der Hüter Israels. Wir werden ruhig bleiben können, wenn uns keine andere Gefahr droht, als die Worte des Herrn Heins. Wir haben im Krieg und Fweden unsere verdammte Pflicht und Schuldig⸗ keit getan. Das taten wir aus Liebe zu unserem Vaterlande. Wir werden uns niemals die Liebe zu unserem deutschen und preußischen Vaterlande aus unserem Herzen reißen lassen.

Abg. Ströbel (U. Soz.): Die von Herrn Heins vertretenen Anschauungen werden von den Konservativen geteilt. Nur wagen es die Herren nicht, sich hier im Hause dazu zu bekennen. Die Verschlechterungen, mit denen die Kommission die Vor⸗ lage bedacht hat, werden hoffentlich Herrn Leinert und seiner Partei jede Neigung austreiben, für ein solches durch und durch reaktionäres Gesetz zu stimmen. Die Aberkennung des Wahl⸗ rechts für die Empfänger von Armenunterstützung würde ein Aus⸗ nahmerecht gegen die Arbeiter sein, vor allem auch gegen die Kriegs⸗ invaliden. Nach dem Kriege werden auch viele Angehörige des Mittel⸗ standes zur Inanspruchnahme der Armenunterstützung genötigt sein. Wenn diese Bestimmung im Gesetze bleibt, ist es für uns unannehm⸗ bar. Wir stimmen für den Antrag Braun, der sich gegen diese Be⸗ stimmungen wendet. ECbenso verwerflich ist die Bestimmung, wonach mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bestrafte Leute das Wahl recht verlieren sollen. Die Verbrecher sind doch nur ein Produkt de kapitalistischen Wirtschaftsordnung. Man will offenbar auch die poli⸗ tischen Verbrecher damit treffen. „Wer die Wahrheit kennt und saget sie frei, der kommt in Berlin auf die Stadtvogtei!“ Das gilt au für die Fälle Lichnowsky und Mühlon. Die zunehmende Unsittlichkei ist das Ergebnis der plutokratischen Wirtschaft der herrschenden Klassen. „Durch den Krieg wird die Zahl der Verbrecher ungeheuer vermehrt! Wenn im Kriege Raub und Mordbrennerei systematisch betrieben werden, dann darf man sich nicht wundern, daß auch zu

und Totschlag (Beifall bei den U. Soz.)

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Abg. Boisly (nl.): Den Antrag Heins lehnen meine Freunde einstimmig ab. Dem Keommissionsantrage stimmen wir zu mit Ausnahme der Ziffer 3, wonach nicht wahl⸗ berechtigt sein soll, wer die bürgerlichen Ehrenrechte nicht be⸗ sitzt. Diese Bestimmung ist überflüssig, weil dasselbe in der olgenden Ziffer 4 gesagt ist. Der Abgeordnete Leinert ist im Irrtum, wenn er glaubt, daß nach Annahme der Kommissionsbeschlüsse die Wahlerlisten zu schwarzen Listen werden.

Abg. von Bonin ⸗Stormarn (freikons.: Der Abge⸗ ordnete Kanzow bedauerte, daß unser bisheriger Führer Freiherr von Zedlitz und Herr von Kardorff in diesen Tagen nicht in unseren Reihen gewesen wären. Das könnte zu der Vermutung führen, daß er uns die Schuld daran zuschieben wollte, daß Herr von Zedlitz nicht hier wäre. Aber Sie wissen alle, daß Herr von Zedlitz durch schwere Krankheit behindert ist. Herrn von Kardorff haben wir durchaus nicht überhaupt das Wort abschneiden, sondern ihm nur verwehren wollen, als zweiter Redner der Fraktion in der General⸗ diskussion aufzutreten; es war unsere Absicht, ihn zu § 3 sprechen zu lassen. Als dann in der Diskussion gegen unseren Widerspruch die 1 und 3 verbunden wurden, haben wir Herrn von Kardorff volle

(Freibeit gelassen, zu einem anderen Paragraphen zu sprechen und

„Herr von Kardorff glaubte aber, bei einem anderen Paragraphen nicht das sagen zu können, was er

dn Meinung auscinanderzusetzen.

fagen wollte, er hat die Konsequenz daraus gezogen, es wäte ihm unmöglich, als Mitglied der freikonservativen Partéi zu sprechen, und er müsse aus der Fraktion austreten, was er ja getan hat. Herrn Kanzow war es fraglich, ob zwei andere Mitglieder meiner Fraktion imstande wären, Herrn von Zedlitz und die anderen Herren zu ersetzen. Es ist ungewöhnlich, im Plenum derartige interne An⸗ gelegenheiten einer Fraktion zu behandeln. (Sehr richtig! rechts.) Fch bin aber fest überzeugt, daß das nicht böser Wille von Herrn Kanzow war und er uns nicht verletzen wollte. Wir haben aber die Absicht, unsere Angelegenheiten selber zu ordnen, unser Haus selber zu bestellen. (Beifall.)

Darauf wird die Debatte geschlossen.

Abg. Heins bemerkt persönlich: Der Abg. Kanzow und die anderen Nedner haben mir nicht sachlich geantwortet, sondern mich persönlich verunglimpft, er hat sogar meinen Bildungsgang heran⸗ gezogen. Das ist eine Lehrerfreundlichkeit. Herr Kanzow sollte lieber vor seiner eigenen Tür kehren. Er nimmt seinen Freund Rathenau in Schutz, aber Rathenau hat doch 1,1 Million (Vize⸗ präsident Dr. Lohmann erklärt dies für nicht persönlich.) Die Angriffe des Herrn Cassel fallen auf ihn selber zurück. Es handelt sich nicht um meine konfessionelle Statistik über die jüdischen Aus⸗ bebungen, sondern um das jüdische Element in den Kriegsämtern. Ich kann nicht zugeben, daß Herr Cassel in solchem Tone von mir spricht, er ist doch hier nicht Zionswächter (Stürmische Heiterkeit.) Herr Ströbel suchte mich bei den Konservpativen anzuschwärzen; das wird keinen Erfolg haben. Uebrigens geht es Herrn Ströbel nichts an, das sind innere fraktionelle Angelegenheiten. Alle die persönlichen, ge⸗ hässigen Angriffe gegen mich beweisen das Gegenteil von dem, was sie beweisen sollen.

Abg. Rosenow sfortschr. Volksp.): Ich erhebe Widerspruch hegen die Ausführungen des Abg. Heins mit Bezug auf meine ver⸗ Eltern. Ich strafe diese Aeußerungen mit Verachtung.

Vizepräösident Dr. Lohmann: Ich sehe davon ab, auf diese Be⸗ merkung einzugehen, weil Sie sich in Erregung befunden haben, aber gehörig war sie nicht.

Abg. Cassel: Die persönlichen Urteile des Herrn Heins über mich haben für mich gar keine Bedeutung.

In der Abstimmung wird, nachdem der Antrag Heins zurückgezogen ist, nur die Nr. 3 abgelehnt, im übrigen wird § 2 unverändert in der Kommissionsfassung angenommen.

Der von der Kommission eingefügte § 3 f über die Wahl⸗ pflicht bestimmt im wesentlichen: Jeder Wähley ist verpflichtet, sein Stimmrecht auszuüben. Von der Pflicht befreien ernste Krankheit, unaufschiebbare und wichtige Geschäfte, sonstige besondere Verhältnisse, die nach billigem Er⸗ messen genügend entschuldigen. Wer ohne einen dieser Entschuldigungsgründe sein Stimmrecht nicht ausübt, hat ein Viertel des Jahresbetrages seiner Staatseinkommen⸗ steuer, mindestens aber 5 als Ordnungsstrafe zu zahlen. Der Wahlkommissar setzt die Ordnungsstrafe fest. Auf Be⸗ schwerde dagegen entscheidet endgültig der Regierungspräsident.

Abg. Dr. Ludewig (nl.) beantragt, daß die Ordnungsstrafe

Tebis zur Höhe eines Viertels des Jahresbetrages der Staatsein⸗

kommensteuer“ betragen soll.

Die Abgg. Dr. Porsch (Zentr.) u. Gen. beantragen den Zusatz, daß die Ordnungsstrafe höchstens 200 betragen soll, und den Zusatz, bei ausreichender nachträglicher Entschuldigung kann die Strafe ganz oder teilweise aufgehoben werden.

Die Abgg. Krause⸗Waldenburg (freikons.) u. Gen. beantragen

den Zusatz „in besonderen Fällen kann die Strafe bis auf 3 er⸗ mäßigt werden“. Die Abgg. Braun (Soz.) u. Gen. beantragen folgenden Zusatz: Die Wahlen finden an einem Sonn⸗ oder Feiertag statt. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihren Angestellten und Arbeitern die zur Ausübung ihrer Wahlpflicht erforderliche Zeit ohne Einbuße an Gehalt oder Lohn zu gewähren.

Abg. Dr. Be kl (Zentr.): Wir ahin, daß die Ordnungsstrafe unter wirtschaftlichen Verhältnisse festgesezt wird und mindestens 3 ℳ, höchstens 300 betragen soll. Die Kommission hat über die Regierungsvorlage hinaus die Wahlpflicht in das Wahl⸗ gesetz hineingenommen und damit über ein theoretisch und praktisch außerordentlich umstrittenes Gebiet entschieden. Der Grundgedanke der Wahlpflicht ist gesund, ihre praktische Wirkung zweifelhaft, ihre gesetzliche Festlegung schwierig. Wenn wir die Wahlpflicht einführen, o wollen meine Freunde doch nicht so weit gehen wis die Kommission, ie als Strafe unter Umständen ein Vierte des Jahressteuerbetrages estsetzt. Wir halten es für notwendig, eine Höchststrafe festzusetzen nd sie angemessen zu begrenzen. Sonst könnten unter Umständen Pradezu drakonische Strafen verhängt werden. Die Festsetzung der eeäen muß sich nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit richten. Dir hätten sie am liebsten dem ordentlichen Gerichte übertragen, kehmen aber davon Abstand, weil sonst die Gerichte noch mehr sher. astet würden. Wir beantragen weiter, daß bei späterer ausreichender Entschuldigung die Strafe erlassen werden kann. Dem Antrag Braun onnen wir nicht zustimmen mit Rücksicht auf die Sonntagsheiligung.

Abg. Haenisch (Soz.)' Meine Freunde sind bereit, unter der Voraussetzung gewisser Sicherungen der Wahlpflicht zuzustimmen. Wir zweifeln nicht daran, daß alle gegen uns gerichteten Anschläge schließlich zu unserem Heile ausschlagen müssen. Im Interesse meiner Partei könnte ich die gestrigen Beschlüsse begrüßen, denn sie treiben Wasser auf unsere Mühlen. Sehr richtigl bei den Sozialdemokraten.) Wenn ich sie trotzdem be⸗ Dauere, so tue ich das als guter Preuße, der aus diesen Beschlüssen chweres Unheil für sein Vaterland befürchten muß. Die in der Kommission für die Wahlpflicht von einem konservativen Abgeord⸗ eten gegebene Begründung, daß sonst das neue radikale Wahlrecht weite Kreise von der Ausübung des Wahlrechts abschrecken würde, st durchaus unzutreffend. Je demokratischer ein Wahlrecht ist, um so ebhafter ist die Wahlbeteiligung. (Sehr richtigl links.) Es kann eine Rede davon sein, daß die Vornahme der Wahlen am Sonntag ne Sonntagsheiligung beeinträchtigt. Wenn die Sonntagsarbeit den

onntag nicht entheiligt, dann tut das die Vornahme der Wahl och viel weniger. (Sehr richtig! links.) Ich hoffe, daß das Zentrum einen Widerstand gegen unseren Antrag deshalb einstellen wird. Leider et sich der Zentrumsredner nicht zu dem zweiten Teil unseres Antrags seäußert, der die Unternehmer verpflichten will, den Arbeitern und aeftellten die Zeit zur Ausübung der Wahl zu gewähren. Das soll lürlich auch für die Reichs⸗ und Staatsbehoörden gelten, soweit Geamte oder Arbeiter dieser Behörden als Wähler in Frage kommen.

ändern unsern Antrag Berücksichtigung der

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In der Frags der Höhe der Strafe scheink uns der Zentrumsantrag die beste Lösung zu bieten.

Abg. Dr. Krause⸗Waldenburg (freikons.): Den ersten Absatz des Antrags Braun lehnen wir ab, aus denselben Gründen, die Dr. Bell anführt. Die Tendenz des zweiten Absatzes billigen wir, aber dieser Absatz ist überflüssig, weil schon der § 616 des BGB. dasselbe besagt, was der Antrag erreichen will. Nach diesem § 616 darf unter keinen smständen ein Arbeitgeber einem Arbeiter pder Angestellten wegen der Ausübung der Wahlpflicht Abzüge machen. Ferünͤsechlich wollen wir bei den Kommissionsbeschlüssen 1 Sie haben den Zweck, durch die Androhung der Strafe die Fernhaltung von der Wahl zu verhindern. Wenn nach dem Zentrumsantrag die Strafe begrenzt wird, so verfehlt sie für reiche Leute ihren Zw l. Dasselbe gilt für den Antrag Dr. Ludewig. Unser Antrag will nur in ganz besonderen Ausnahmefällen die Möalichkeit schaffen, daß die Strafe auf 3 ermäßigt werden kann. Wir denken dabei an die⸗ selben Fälle, die der zweite Teil des Zentrumsantrags im Auge hat, wenn nämlich eine ausreichende Entschuldigung für die Nichtbeteiligung an der Wahl vorgebracht werden kann. Wir sind für Aufrechterhaltung ger Kommissionsbeschlüsse und bitten als Zusatz in erster Linie unseren Antrag anzunehmen, würden aber unter Umständen auch dem zweiten Teil des Zentrumsantrages zustimmen.

.Abg. Dr. Ludewig (nl.); Ich habe in der Kom⸗ mission die Wahlpflicht angeregt. Man muß das Wahl⸗ recht als eine politische Funktion ansehen. Mit der Fest⸗ setzung einer Ordnungsstrafe für die Versäumnis der Wahlpflicht lind in anderen Ländern gute Erfahrungen gemacht worden, die Wahi⸗ beteiligung ist daburch stärker geworden. Die Regierung hat sich dem Gedanken der Wahlpflicht in der Kommission anfangs nicht be⸗ sonders freundlich gegenübergestellt, aber ihre Stellung hat dann ge⸗ wechselt. Mein Antrag soll besonders die vermögenden Wähler treffen die Vergnügungsreisen machen, um sich ihrer Wablpflicht zu entziehen. Wir wollen durch die Wahlpflicht den Prozentsatz der Nichtwähler herabdrücken. Es ist nicht richtig, daß die Politik den Charakter ver⸗ dirbt; sie erzieht vielmehr verständige Menschen. Der Antrag Braun ist in der Kommission abgelehnt worden, weil der Sonntag micht mit Profanen Angelegenheiten belastet werden soll. Es gibt auch keinen Arbeitgeber, der nicht seinen Arbeitern die Zeit zum Wählen ge⸗ währen würde. Wir lehnen deshalb den Antrag Braun ab.

Minister des Innern Dr. Drews:

Ich möchte nur ganz kurz zu den vorliegenden Anträgen im

Namen der Staatsregierung Ste Aung nehmen.

Was den Antrag Braun u. Gen. betrifft, so schließt sich die Staatsregierung den Ausführungen an, die der Herr Vorredner ge⸗ macht hat, und die gegen den Antrag sprechen.

Was die Wahlpflicht anlangt, so hat, wie der Herr Vorredner ausgeführt hat, die Staatsregierung in der Kommission eine etwas skeptische Stellung eingenommen, und diese Skepsis ist auch durch die Verhandlung in der Kommission nicht ganz beseitigt worden. Wir glauben, daß die Ausführung der Wahlpflicht zu vielen Unzuträglich⸗ keiten und zu vieler Unzufriedenheit Anlaß geben wird, da es, wie die Erfahrungen aus den Ländern, in denen die Wahlpflicht eingeführt ist, beweisen, sehr schwer ist, in zutreffender Weise festzustellen, ob jemand aus entschuldbaren Gründen der Wahl fern geblicben ist, und es ebenso schwer ist, in gerechter und zutreffender Weise hierfür eine Strafe festzusetzen. Wie schwer das letztere ist, das zeigen ja die ver⸗ schiedenen Anträge, die diesem Problem gerecht zu werden suchen, von denen ich das muß ich offen sagen so recht wirklich keinen einzigen befriedigend finde. Aber da von der großen Mehrheit des hohen Hauses die Einführung der Wahlpflicht gewünscht wird, ist die Re⸗ gierung bereit, ihre Bedenken zurückzustellen und auf den Boden der Wahlpflicht zu treten. Sie glaubt aber unter allen Umständen bitten zu müssen, daß die Wahlpflicht resp. die Festsetzung der Strafen für Nichterfüllung der Wahlpflicht nicht in der Weise zur Annahme ge⸗ langt, wie es im Kommissionsantrag niedergelegt ist. Es ist in dem Kommissionsantrag zweifellos ein durchaus richtiges Prinzip. Wenn man die Strafe nicht hoch macht, dann nützt die Einführung der Wahlpflicht nicht. Die Strafe muß derartig hoch sein, daß für jeden, auch wenn er sich in guten pekuniären Verhältnissen befindet, ein ganz empfindliches Anpacken erfolgt, wenn er der Wahlpflicht nicht genügt. Es darf nicht die Empfindung aufkommen: was schadet es denn, ich bezahle so und so viel Mark und dann ist die Wahlpflicht abgegolten. Das Prinzip, die Strafe nach der Steuerleistung abzustufen, hat demgemäß an sich zweifellos recht viel für sich. Auf der anderen Seite aber bin ich nach wie vor der Auffassung, daß es doch ein ganz ge⸗ waltiger Unterschied ist in dem Verschulden, daß sich jemand zuzieht, wenn er der Wahlpflicht nicht nachkommt, je nach den Umständen des einzelnen Falles. Bei demjenigen, der rund heraus erklärt: „das Ge⸗ setz will, ich soll wählen; das paßt mir nicht, das tue ich nicht; ich gehe nicht zur Wahl“ wird es jeder als gerecht empfinden, wenn er zu ein Viertel der Steuer herangezogen wird. Nun besteht aber zwischen diesem ganz verhärteten Bösewicht auf der einen Seite und zwischen demjenigen, der einen nach dem Gesetz anzuerkennenden Entschuldi⸗ gungsgrund zur Seite hat und deshalb berechtigterweise nicht zur Wahl kommt, auf der anderen Seite eine ganze Reihe von Zwischen⸗ stufen, in denen das Vorliegen eines gesetzlichen Entschuldigungs⸗ grundes trotz aller Billigkeitsgründe nicht anerkannt werden kann und demgemäß eine Bestrafung erfolgen muß, in denen aber andererseits

zuzugeben ist, daß der Täter gewisse mildernde Umstände für sich hat, die ihm immerhin zweifelhaft erscheinen lassen konnten, ob er zur Wahl kommen müsse oder nicht. Insbesondere wird es sich hierbei um die Beurteilung der größeren oder geringeren Dringlichkeiten von Privatgeschäften, von Familienfeiern usw. handeln, die der betreffende Wähler subjektiv für einen vielleicht doch genügenden Entschuldigungs⸗ grund hielt, die aber objektiv als solche nicht anerkannt werden und deshalb eine Freistellung von Strafe nicht herbeiführen können.

Setzt man, wie der Kommissionsantrag vorschlägt, für alle Fälle der Nichterfüllung der Wahlpflicht eine gleichmäßige absolute Strafe fest, so muß in allen diesen Fällen, wo culpa und dolus teilweise nur in sehr geringem Maße vorliegen, auf die gleiche eventuell recht hohe Strafe von einem Viertel der Einkommensteuer erkannt werden, während das allgemeine Rechtsgefühl dahin geht, daß in solchen Fällen, in denen zwar nicht zur Straffreiheit führende Entschuldi⸗ gungs⸗, aber doch immerhin Milderungsgründe vorliegen, auch auf eine mildere Strafe erkannt werden soll. Die absolute Strafe wird nun einmal in sehr vielen Fällen als direkte Härte, als Ungerechtig⸗ keit empfunden. Wenn man dieser im praktischen Leben gehegten Ab⸗ neigung gegen eine absolute Strafe nicht Rechnung trägt, dann fürchte ich, wird die Abneigung gegen die Einführung der Wahlpflicht sich derart breit machen im Lande, daß die Wahlpflicht selbst als etwas Hartes, Drückendes und Ungerechtes empfunden wird.

Nun sind die Bedenken, die in der Kommission zur Geltung ge⸗ bracht worden sind, daß die Verwaltungsbeamten die Abstufung von Strafen nach billigem pflichtgemäßen Ermessen vornehmen sollen, an sich nicht unbegründet. Aber ich will namens der Verwaltung lieber

das damit verbundene Odium auf die Verwaltung nehmen, als daß in der Bevölkerung Unzufriedenheit mit den gesetzlichen Bestimmungen entsteht. Deshalb möchte ich vermieden sehen, daß unter keinen Um⸗

ständen von der absolut bestimmten Strafe, dem vierten Teil der Ein⸗ kommensteuer, abgegangen werden darf. Meiner Meinung nach würde am besten allen Erwägungen und Bedenken der Antrag Krause⸗ Waldenburg gerecht werden, der unter besonderen Umständen der Ver⸗ waltungsstelle die Möglichkeit gibt, unter diese absolute Strafe herunterzugehen. In der Regel soll danach die absolute Strafe Platz greifen. Sind besondere Umstände vorhanden, so kann hinunter⸗ gegangen werden. Aber auch die anderen Anträge, in erster Linie der Antrag der Nationalliberalen, würden meiner Meinung nach gegen⸗ über den Kommissionsbeschlüssen noch den Vorzug verdienen, da durch sie verhindert wird, daß die Wahlpflicht durch absolute Straf⸗ abmessung außerordentlich unpopulär werden könnte.

Abo. von der Dsten ) 11 Verhältnisse nach billigem Ermessen berücksichtigt werden sollen, so entfällt das Bedenken, daß der Wahlkom⸗ missar den Verhältnissen nicht genügend Rechnung tragen kann. Je wadikaler das Wahlrecht ist, desto nötiger ist es, daß dem Wahl⸗ recht eine Wahlpflicht gegenüber gestellt wird. Bei den preußischen Wahlen ist die Wahlbeteiligung bisher deshalb so gering, weil die Wähler meist mit einem sicheren Ausgang der Wahl nechnen können. In Zukunft werden wir aber immer schärfere Wahlkämpfe bekommen. Bei den Reichstagswahlen ist die Wahlbeteiligung eine gute, aber in anderen Ländern, wo wie in Amerika die Wahlen sich in Formen abspielen, denen wir uns leider nähern, sinkt die Wahlbeterligun rapide, sogar bis auf 12 %. Wir wünschen aber, daß auch die politise lauen Elemente durch die Wahlbewegung erfaßt werden. Desha o muß dem Wahlrecht ein angemessenes Korrelat in der Wahlpflicht gegenübergestellt werden. Der Antrag Braun wegen der Sonntags⸗ wahl ist für uns unannehmbar. Gegen den Antrag Ludewig habe wir Bedenken, da aber die nationalliberale Partei entscheidenden Wert darauf legt und da der Antrag des Zentrums nicht pöllig unseren Wünschen entspricht, werden wir für den Antrag Ludewig stimmen, um die Sache selbst nicht zu gefährden.

Abg. Kanzow ffortschr. Volksp.): Meine Partei hat große Bedenken gegen die Einführung der Wahl⸗ pflicht und lehnt sie ab. Wo die Wahlpflicht bisher eingeführt wurde, hat man damit schlechte Erfahrungen gemacht. Den sozial⸗ demokratischen Antrag lehnen wir ab aus den von den Abgg. Dr. Krause und Ludewig angeführten Gründen. Wenn die Wahspflicht dennoch eingeführt wird, dann werden wir dem Zentrumsantrag zu⸗ stimmen.

§ 3f wird nach dem Antrage Ludewig und mit dem Zusatz nach dem Antrag Porsch wegen nachträglicher Auf⸗ hebung der Strafe im übrigen in der Kommissionsfassung angenommen.

§ 10 bestimmt: Wählbar ist jeder Preuße, der 30 Jahre alt, seit wenigstens drei Jahren staatsangehörig und nicht von der Wahlberechtigung ausgeschlossen ist.

Die Abgg. Braun und Genossen beantragen folgende Fassung: Wählbar ist jeder Preuße, der 25 Jahre alt und nicht von der Wahlberechtigung ausgeschlossen ist.

Abg. Haenisch (Soz.) begründet kurz die Herabsetzung der Wählbarkeit auf 25 Jahre unter Hinweis, üi einer der bekanntesten und tüchtigsten Reichstagsabgeordneten, Erzberger, schon mit 25 Jahren in den Reichstag gekommen ist.

Abg. Hirsch (Soz.): Die Vorlage in der Kommissionsfassung eine wesentliche Verschlechte⸗ rung gegenüber dem früheren Zustand, indem jetzt die Wählbarkeit von einer dreijährigen preußischen Staatsangehörigkeit abhängig gemacht wird, was früher nicht der Fall war. Fenn Sie den Nntrag Braun nicht annehmen wollen, dann lehnen Sie wenigstens diese Verschlechterung ab.

Die Besprechung schließt.

Der Antrag Braun wird abgelehn:, ebenso der Antrag auf Streichung der Worte „seit wenigstens 3 Jahren staatsangehörig“.

§ 10 wird in der Kommissionsfassung an⸗ genommen, ebenso ohne Debatte die §88 11—13.

Zum § 14 begründet

Abg. Dr. Lewin (fortschr. Volksp.) einen Antrag, wonac ausdrücklich in das Gesetz aufgenommen werden soll: „Die Wahl 19 geheim.“ Weiter besagt der Antrag, daß die Stimmzettel mit keinen äußeren Kennzeichen versehen sein dürfen. Es ist Vorsorge dafür zu treffen, daß der Wähler seinen Stimmzettel unbeobachtet in einen Umschlag legen kann.

Ein Regierungskommissarerklärt, daß die vom Abgeord⸗ neten Dr. Lewin beantragten Sicherungen des Wahlgeheimnisses in der Wahlordnung niedergelegt werden sollen. Es ist wohl nicht nötig, diese Bestimmungen in das Wahlgesetz besonders aufzunehmen. Selbstverständlich wird die Regierung alle Sicherungen des Wahl⸗ geheimnisses, wie sie bei der Reichstagswahl bestehen, auch für die Landtagswahl durchführen.

Abg. von Wenden (kons.): Meine Freunde halten es nicht für notwendig, die beantragten Vorschriften besonders in das Wahlg 88 aufzunehmen. Wir werden in dieser Lesung gegen den Antrag 8 men, ohne uns damit festlegen zu wollen.

bg. Dr. Bell (Zentr.): Die Bestimmung, daß die Wahl ge⸗ heim sein soll, halten wir für so bedeutsam, daß sie in das Wahl⸗ gesetz ausdrücklich aufgenommen werden muß. Gegen die übrigen Teile des Antrages, auf den wir nicht vorbereitet waren, werden wir in der zweiten Lesung stimmen, behalten uns aber unsere Stellung für die dritte Lesung vor.

Abg. Lüdicke (freikons.): Ich kann mich den Ausführungen des Abgeordneten von Wenden durchaus anschließen.

Abg. Hirsch (Soz.): Meine Freunde werden in vollem Um⸗ fange sür den Antrag Lewin stimmen.

Abg. Boisly (nl.): Wir stimmen jetzt gegen den Antrag, be⸗ halten uns aber unsere Stellungnahme in der dritten Lesung vor.

Bei der Abstimmung über den Antrag Lewin wird der erste Satz „Die Wahl ist geheim“ einstimmig angenommen. Die übrigen Teile des Antrages werden abgelehnt. Im übrigen wird die Kommissionsfassung angenommen: „Abwesende können sich weder vertreten lassen noch sonst an der Wahl teil⸗ nehmen. Jeder Wähler muß so viele Stimmzettel abgeben, als ihm Stimmen zustehen.“

Die 8§8 15 20 werden debattelos in der Kommissions⸗ fassung angenommen.

Zum § 21 wird einstimmig ein Antrag des Abg. Dr. Meyer (Peine, nl.) angenommen, wonach über Strafe und Strafaufhebung bei der Ablehnung von Aemtern im Wahlvorstand und Wahlausschuß in den selbständigen Städten der Provinz Hannover der Bürgermeister zu ent⸗ scheiden hat.

§ 24 enthält die Bestimmung über die Abgrenzung der Wahlbezirke. Die Kommission hat der Regierungs⸗ vorlage hinzugefügt, daß bei Abgrenzung der Wahlbezirke und Verteilung der Abgeordneten auf sie ihre Einwohnerzahl und Flächenausdehnung sowie ihre geschichtliche und wirtschaftliche Bedeutung berücksichtigt wird. Die jetzigen Wahlbezirke sollen bestehen bleiben. Eine Reihe von Wahlbezirken soll wegen ihrer Größe je zwei Abgeordnete erhalten. Wenn nach der letzten Volkszählung mehr als 250 000 Einwohner auf einen

besonderen

enthält auch