1918 / 106 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 06 May 1918 18:00:01 GMT) scan diff

(2) Ja Auenelmefäͤllen kann die Bürgschaft auch bis zum vollen Betraae der Sesbstkenen des Baues obne Berucksichtigung oes Wernes ven Grund urd p⸗oden g ben.

(3) Das verhütgte Darleben soll mit mindestens 1¼¾ vom Hundert

des ursprünglichen Betrags unter Hmzurechnung der ersparten Zinsen getiigt werden. Stad auch die den verbürgten Darlehen im Range vorgehenden Hycotbekendarlehen Tilgungshyporheken, so darf die Tilgung des derdürgten Darlebhens so weit beraboetetzt werden, daß auf das verdürgte Darjehen und auf die ihm im Range vorgehenden Hvpo herkendarlehen insgesamt jährlich mindessens ½ vom Hundert der ursprünglichen Beträge unter Hinzurechnung der ersparten Zusen ge⸗ tilgt wird. (1) Zur Deckung der dem Sigate aus den Bürgschaftsverträgen erwachsenden Verpflichtongen wnd ein Betraag von zjebn Mihionen Mark zur Verfügung gestellt. Er wird als Bärgschafte sich rung ver Preußischen Zentral⸗Genesfeoscheft kaffe überwiesen und ist von thr hesonders zu verwalten. Der Eüragschaftesicherung wachsen die aus inrer Nerwaltung aufkommenden Zinsen sowie die sorst aus den Büragschaftsverträgen enttehenden Einnahmen zu.

(2) Der Finanzmintster ist für die bestimmungsmäßige Ver⸗ waltang verantwortlich.

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8 Die Gesamthöhe der zu übernehmenden Bürpschaften darf das Fünfzehnfache ber jeweils verfͤgbaren Bürgschaftssicherung nicht übersteigen. 3

Ein Bericht über die Verwaltung der Sicherung, ibre Bilanz und Gewinn⸗ und Verlustrechnung sind dem Landtage jähzlich vor⸗ zulegen.

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§ 6

(1) Der Finanzminister wird ermächtigt, zur Bereitstellung der nach § 3 erforderlichen Summe Staatsschuldverschreibungen auszu⸗ beben. An Stelle der Sraatsschuldverschreibungen können vorüber⸗ gehend Schapanweisuangen ausgegeben werden. Der Falliskeitsternein ist in den Schaßanweisungen auzugeben.

(2) Der Finaazmmister wicd ermächtigt, die Mittel zur En⸗ lösung dieser Schatznweisungen durch Ausgabe von neuen Schtz⸗ anwelsungen und von Schuldversch eibungen in dem erforderlichen Nennbeteage zu beschaffen. Die Schatzanweisungen können wieder⸗ holr ausgegeben werren 3

3) Schatzenwersungen oder Schulbverschreibungen, die zur Ein⸗ lösung von fällig werdenden Schatzanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf Anordaung des Finanz⸗ vierzebhn Tage vor dem Fälligtkeitstermine zur Berfügung zu balten.

(4) Die Verzinsung der neuen Schaldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schatz⸗ anweisungen aufbört. Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgern, zu welchem Ziwofuße, zu weschen Bedtngungen der Kündi⸗ guna und zu welchen Kursen die Schatzanweisungen und die Schuld⸗ versch eihungen assg geben werden sollen, besftimmt der Firanz⸗ minister. Im übrigen kommen wegen der Verwaltueg und Tilgung der Anlrihe die Vorsch isften des Gesetzes, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanielhen, vom 19. Dezember 1869 (Gesetzsamml. S. 1197), des Geseves, betre ffend die Tilaug von Staatseschulden, vom 8. März 1897 (Gesetz’omml. S. 43) und des Besetzes, betreffend die Bildu g eines Autgleschsfonds fur die Elsenbahnverwaltung, vom 3. Mat 1903 (Hesetzsamwl. S 155) zur Anwendung.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 10. April 1918.

(Siegel.) Wilhelm.

Fraf von Hertling. Friedberg. von Breitenbach.

Sydow. von Stein. Graf von Roedern. von Waldow. Spahn. Drews. Schmidt. von Eisenhart⸗Rothe. Hergt. Wallraf.

Der Königliche Hof legt heute für Ihre Durchlaucht die verwitwete Fürstin zu Schaum burg⸗Lippe die Trauer auf eine Woche bis einschließlich den 10. d. M. an.

Berlin, den 4. Mai 1918.

Der Oberzeremonienmeister. SFSreiherr von Reischach.

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Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteig⸗ nungsverfahrens bei der Erweiterung der Fabrik⸗

anlagen der Eisenwerk⸗ und Maschinenbau⸗Aktien⸗ gesellschaft in Düsseldorf⸗Heerdt

Vom 8. April 1918.

achdem der Eisenwerk⸗ und Maschinenbau⸗Aktiengese schaft in Düsseldorf⸗Heerdt zur Erweiterung ihrer Fabrikanlagen das Recht zur Eateignung von Grundeigentum durch den auf Grund Allerhöchster Ermächtigung ergangenen Erlaß des Staatsministeriums vom 25. März d. Js. verliehen worden ist, wird nunmehr auf Grund des § 1 der Allerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigun von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gesepsamml. S. 159) mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) bestimmt, daß bei der vorbezeichneten Enteignung von

Grundeigentum das vereinfachte Enteignungsverfahren nach

den Vorschriften dieser Verordnung Anwendung findet. Berlin, den 8. April 1918. 1“ Das Staatsministerium. Friedberg. von Breitenbach. Graf von Roedern. von Waldow. Drews. von Eisenhart⸗Rothe. Wallraf

Schmidt.

Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei der Anlegung von Abraum⸗ halden usw. für das der Ilse⸗Bergbau⸗Aktien⸗ gesellschaft gehörige Braunkohlenbergwerk Erika

bei Laubusch im Kreise Hoyerswerda.

Vom 18. April 1918. 86

Auf Grund des § 1 der Königlichen Verordnung, be⸗

treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs⸗ gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) in der Fassung der Nachträge vom 27. März und vom 25. Sep⸗ tember 1915 (Gesetzsamml. S. 57 und 141) wird bestimmt, daß das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vor⸗ schriften dieser Verordnung bei der Ausübung des Enteignungs⸗ rechts, das der Ilse⸗Bergbau⸗Aktiengesellschaft zu Grube Ilse N. L. zu Betriebszwecken des ihr gehörigen Braunkohlen⸗ bergwerks Erika bei Laubusch im Kreise Hoyerswerda,

Sydow.

tränken

insbesondere zur Anlegung von Abraumhalden, durch Erlaß

des Staatsministeriums vom 12. April 1918 verliehen ist, Anwendung zu finden hat. “““

E1“]

Berlin, den 18. April 1918. 8 . Das Staatsministerium. Friedberg.

Graf von Roedern. von Eisenhart⸗Rothe.

von Waldow. Drews. Schmidt. Hergt. Wallraf.

—.—

Das durch die Allerhöchsten Erlasse vom 10. Februar 1913 und 30. Juni 1914 der Ueberlandzentrale Stettin, Akiengesellschaft in Stettin, auf Grund des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. S. 221) bis zum 31. Dezember 1917 verliehene Recht, das zu den Anlagen für die Leitung und Verteilung des elektrischen Stromes innerhalb der Kreise Randow, Greifenhagen, Ueckermünde und Pyritz des Regie⸗ rungsbezirks Stettin und innerhalb des Kreises Prenzlau des Regierungsbezirks Potsdam in Anspruch zu nehmende Grundeigen⸗ tum nötigenfalls im Wege der vSe erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu be⸗ lasten, wird hiermit bis zum 31. Dezember 1920 ver⸗ längert mit der Maßaabe, daß es auf staatliche Grund⸗ stücke und staatliche Rechte an fremden Grundstücken keine Anwendung findet. In den Kreisen Randow und Pyritz bezieht sich das Enteignungsrecht nicht auf die⸗ Sh Kreisteile, die zum Versorgungsgebiet des Provinzial⸗ raftwerks Massow, Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Massow, Kreis Naugard, gehören und für welche dem Pro⸗ vinzialkraftwerk durch Erlaß des Staatsministeriums vom 19. Oktober 1916 das Enteignungsrecht verliehen worden ist.

Berlin, den 3. Mai 1918.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staatsministerium.

von Breitenbach. Sydow. Drews von Eisenhart⸗Rothe.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität zu Marburg, Oberlehrer Dr. Glaser ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Justizministerium.

Dem Landgerichtspräsidenten, Geheimen Oberjustizrat Waitz in Bielefeld, dem Londgerichtsdirektor, Geheimen Justizrat Dr. Pusch bei dem Landgericht II in Berlin, dem Landgerichtsrat, Geheimen Justizrat Schaaffhausen in Cöln, dem Amtsgerichterat, Geheimen Justizrat Deutsch in Magde⸗ burg und dem Amtsgerichtsrat Schochow bei dem Amts⸗ gericht Berlin⸗Tempelhof ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt, dem Amtsrichter Hans Fischer in Posen die nachgesuchte Dienstentlassung erteilt. 1

In der Liste der Rechtsanwälte ist gelöscht der Rechts⸗ anwalt Dr Kolle bei dem Amtsgericht in Weißwasser i. O L.

In die Liste der Rechtsanwälte ist eingetragen der Ge⸗ richtsassessor Pinten bei dem Landgericht in Aachen. 58

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Bekanntmachung. 8

Die am 12. Mai 1917 für die im Unterwesterwaldkreis gelegenen Tongruben der französischen Staatsangehörigen Witwe Simons in Le Cateau angeordnete Liquidation ist beendet. 1“

Berlin, den 3. Mai 1918. ““

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Wesener.

ͤd“ derjenigen Tierärzte, die an der Königlichen Tierärztlichen Hochschule zu Hannover im Winter⸗ halbjahr 1917/18 zum doctor medicinae veteri- nariae promoviert sind.

Ln. Der Promovtierten Geburtsoet

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Otto Läammel Werner V Lutje Hannover

Frig KReeilbar Saalfeld Hannover, den 3. Mai 1918.

Der Rektor der Königlichen Tierärztlichen Hochschule. Dr. Frick.

L N Vor⸗ und Zuname zeitiger Wohnort

Hildesheim

Hannover, z. Zt. im Felde

Jasterburg

Döbrichau

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Bekanntmachung.

Dem Wiet Karl Jobannes Göͤtte bierselbst, Reginen⸗ straße Nr. 2, habe ich die Wiederaufnahme des Handels mit Wein, Sekt, Likören und anderen weinäbnlichen Ge⸗ sowie die Vermittlertätigkeit hierfür wieder gestattet. 8

Essen, den 29. April 1918.

Die städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Rath.

Bekanntmachung.

Der Händlerin Josefa Jaks aus Posen, Kaiser Wilbelm⸗ straße 14, habe ich den Handel mit Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs wieder gestattet.

Posen, den 30. April 1918.

Der Pollzeipräsident. von dem Knesebeck.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 ist dem Metzgermeister Karl Pott, Wichl. Marktftr. 9 wohnhaft, durch Verfügung vom 20. April 1918 jeder Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln und mit sonstigen Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit unter⸗

von Breitenbach. Sydocd.

W *

und 1

sagt worden. Die Kosten dieser Bekanntmachung hat Pett zu zragen. Barmen, den 30. April 1918. Die Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung des Bundesrats vom 23. S ptember 1915 ist dem Handler Heinrich Lohre, wohnhaft, durch Verfügung vom 19. April 1918 jeder Handel mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln und mit sonstigen Gegenstaͤnden des täglichen Bedarfs wegen Unmuverlässigfeit untersagt worden. Die Kosten dieser Bekanvtmachung hat Lohre zu tragen. .“

Barmen, den 30. April 1918.

Polizeiverwaltung.

8 Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGS2t. S. 603) habe ich dem Feiseur Georg Wurll in Perlin, Königgrätzer⸗ straße 17 und 123, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Uazu vei⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetriteb untersagl.

Berlin⸗Schöͤneberg, den 1. Mat 1918.

Der Polizeiptäsident zu Berlin. 8 Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck.

Bekanntmachung.

Dem Mineral vasserfabrikanten Hermann Kempken in g

hausen, Grenzstraße 125, ist gemäß Verfügung vom heutigen Tace der Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art sowie mit soastigen Gegenständen des täglichen Bedarfs auf Geund der Bekanntmachung zue Feunhaltung un zuverläfsiger Per⸗ sonen vom Handel vom 23. September 1915 nebst den Ausführungs⸗

bestimmungen dazu vom 27. September 1915 unter Auferlegung der

Kosten des Verfahrens untersagt. Oberhausen, den 29. Apeil 1918

Die städtische Poltzeiverwaltung. Der Oberbürgermeiste 82* J. V.: Dr. Neikes.

18 Bekanntmachung.

Der Ehefrau Hermann Mönkemann, Inhaberin des unter der Firma Mönkemann & Co. in Oberhausen, Stvrumer Siroße, betriebenen Kartoffelgeschäfts ist laut Versfügung vom heutigen Tage der Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen

des täglichen Bedarfs mit Wukung vom 12. Mat wegen Un⸗

zuverlässigkeit auf Brund der Bekanntmachung zur Fernhalturg un⸗ zuverlässiger Personen vom Handel vom 15. September 1915 nebit den Ausführungsdestimmungen dozu vom 27. September 1915 unter Auferlegung der Kosten des Verfahrens untersagt. Oberhausen, den 30. Ppril 1918. Die städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeis⸗ J. V.: Dr. Neikes.

DSDetanntunchnng9. 1

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Hantel

(RGBl. S. 603), habe ich dem Landesproduttenhändler MNikolaus Lamar in Dillingen, Saar, Tage den Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unswvetlässigkeit in beꝛug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Koften der amtlichen Bekannt⸗

machung dieser Verfügung sind von dem Betroffenen zu tiagen.

durch Verfügung vom heutigen

Saarlouis, den 1. Mai 1918.

Derr Landrat. Schellen.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gefetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1. der auf Grund Alterhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsmintsteriums vom 14. März 1918, betreffend die Verleshung des Eateignungs⸗ rechts an die Röchlmgschen Eisen⸗ und Stahlwerke, G. m. b. H. in Vöiklingen a. Saar, zur Erwetterung ihrer Fabrikanlagen zum Zwecke der Ligerung von Erzen und Koks, durch das Amtsblatt der Könt, I. Regierung in Trier Nr. 13 S. 59, anßoegeden am 30. März 1918;

2. der auf Grund Allerhöchster Eemüchtigung vom 16. Avgust 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß oes Staatsministeriums vom 22. März 1918, betreffen“ die Verleihung des Enteienungsrechts an de Stadt Düren zur Eeweiterung des städtischen Wasserwerkes, durch das Amtsblatt der Könt⸗lichen Regierung in Aachen Nr. 16 S. 77, ausgegeben am 20 april 1918;

3. der auf Grund Allerböchtter Ermäcktigung vom 16. Auguf 1914 (Gesetzsamml. S. 3 % ergaugene Erlaß des Staatsministeriums vom 25. März 1918, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Eisenwert⸗ nad Maschinenbau⸗Aktlengesellschaft in üsseldorf⸗ Heerbt zur Erweiternug ihrer Fabrikanlagen, durch das Amtsblatt der Föniglichen Regierung in Düsseldorf Nr. 16 S. 97, ausgegeben am W. Keril 55W.

Preußen. Berlin, 6. Mai 1918.

Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin nahmen gestern vormittag, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, an dem Gottesdienst in der Garnisonkirche zu Potsdam teil. Später hörten Seine Majestät den Generalstabsvortrag

und den Vortrag des Reichskanzlers Grafen von Hertling. 1— 3

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Seine Kaiserliche und Königliche Kronprinz vollendet heute sein 36. Lebensjahr.

Seine Khnigliche Hoheit der Kronprinz von

Bulgarien ist vorgestern, wie „Worffs Telegraphenbüro“ meldet, in Begleitung des bulgarischen Militärbevollmächtigten Obersten Gantschew auf dem westlichen Kriegsschauplatz ein⸗ getroffen. Nach Empfang durch Seine Mäajestät den Kaäiser und König begab er sich an die Befehlsstelle der Obersten Heeresleitung, wo er im Auftrage des Königs der Bulgaren dem Generalfeldmarschall von Hindenburg das Großkreuz und die Kette des Alexanderordens mit Schwertern durch die Mitte dem General Ludendorff den Kriegsorden für Tapferkeit

11“*“

Riltershauserstr. 70

einer gröher ongelegten Unternehmung mit weitgesteckten

Hoheit der

erster Klosse überreichte Nach Besprechungen im Großen Haupt⸗ quartier begab Seine Königliche Hoheit sich in die Front der Heacsgruppe Kronprinz Rupprecht und Deutscher Kronprirz.

Der Präsident des Direktoriums der Reichsversicherungs⸗ anstalt für Angestellte, Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Koch hat Berlin mit Urlaub verlasen.

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DPSPDesterreich⸗Ungarn.

Die Staatsschuldenkontrollkommission des Reichsrats hat den Abgeordneten einen Bericht über die im April 1918 erfolgte Begebung von zwei Schuldscheinen seitens der Finanzverwaltung an die Oesterreichisch⸗Ungarische Bank über je 954 Millionen Kronen übermittelt. Damit erreichen die Anlagen Oesterreichs bei der Oesterreichisch⸗ Ungarischen Bank 15 Milliaroen Kronen.

Der Minister für die Landesverteidigung Czapp von Birkenstetten beantwortete vorgestern Anfragen mehrerer deusschnationalen Abgeordneien, betressend den Verrat bei Carzano (Palsugana). Wie Wolffs Telegraphenbüro be⸗ richtet, wird in der Beantwortung unter anderem über die Ur⸗ sachen des vaschen Einbruches der Italiener am 18. Sep⸗ üsts 1917 in die österreichisch⸗ungarischen Stellungen aus⸗

eführt: g” Das Ergebnis der eingeleiteteg, noch nicht abgeschlossenen gericht⸗ lichen Untersuchung gellte bisher flar, daß ein von langer Hand vor⸗ bereiteter Verrat geübt wurde. Als Hauplbeschuldigter erscheint der Slovene Oberleutvant Pirko, seinem bürgerl chen Berufe nach Mittelschullehrer, der im Vereine mit vier Offizteren, drei Unter⸗ ofüneren und zwei Infantertster, sämtliche tich chischer Nationalität, hochverräterische Umtrtebe beqing. Sie datten seit Wochen im Einverstägdnis mit dem Feinde in einer in der Geschichte der östeneichischeungarischen Wehrmacht unerhörten, noch nie dagewesenen Weise den Verrat vorbereitet und dem Feinde hierzu auch das nötige Material, insbesondere Präne mit genauen Angaben der Maschinen⸗ geweh battenen, Kommandostandorte vnd Reserven geliesert. Die Itsliener beschlossen, diese günstlge Füceges ehe 88 elen auszunüßen. Für den ersten Einbruch standen etwa 5 Batalllone zur Verfüguag, während eine Brigade zur nächsten Aus⸗ nutzung des Erfolges sich in Reserre befand. Die ehr⸗ vergessenen, verrätezischen Offiziere und Unteroffiz ere wurden als Führer der Kolonne in und durch unsere Feidwachtinen und in unsere Hauptstellung eingeteilt. Ste hatten geso gt, daß die Einschaltung des Hoch;pannungsbindernisses unterblieb. Die verräͤterischen Offiziere eilten den stalienischen Sturmwellen voraus, befahlen auf den wichtigsten ihnen unterstehenden Feldwachen sowie der Brückenwache bei Carzano, die Gewehre wegzuwerfen, da dech alles verloren sei. So konnte es geschehen, daß der Feind widerstandslos durch die Feld⸗ wachenstellung hindurch über die Masobrücke in Carzavo eindrang. Das Gefecht don Corzano ift ein geradezu mustergültiges Betspiel dafür, daß auch rel tiv schwache Kräf e bet besonnener enegischer Führung und inttianvem, entschlossenem Handein der Unterführer sowie Tapferkeit und Schneid der Truppen einen glänzenden Erfolg über einen überraschend einbrechenden stärketen Feind zu erringen ver⸗ mögen. Ditsen Soldatentugenden ist es zu danken, daß es insaesamt 350 Gewehren und 7 Maschinengewehren bei ausgezeichneter Mit⸗ wukung der Artilerie gelong, den mir 2150 Gewehren und 12 Ma⸗ schinengewehren scherraschenv angesetzien Argriff des Feindes zu einer ver ichtenden Nieterlage zu aestalten. Die österreschisch⸗ungarischen Gesamtverluste betrugen 10 Offiziere, 306 Mann. Die Verluste der Italiener 17 Offiztere, 896 Mann. Das Gefecht hatte, operativ ge⸗ nommen, nur jokale Bedeutung.

Die Herrenhausmitglieder tschechlscher Natio⸗ nalität veröffentlichen obiger Quelle zufolge eine Kund⸗ gebung, in der sie dem Gefühl unverbrüchlicher Treue zu der erhabenen Person des Kaisers und Königs und dem Dank für die Bestrebungen des Monarchen um die Segnungen des Friedens Ausdruck verleihen. Festhaltend an den Grundsätzen der Unversehrtheit der Monarchie, betonen sie ihre staatsrecht⸗ lichen Wünsche in Verbindung mit dem Selbstbestimmungs⸗ rechte der Völker und schließen mit einem energischen Einspruch gegen die in der Rede des Grafen Czernin gegen das tschechssche Volk und in den Pauschalverdächtigungen seiner Angehörigen enthaltenen Angriffe. Sie warnen die Regierung vor einem einseitigen verfassungswidrigen Eingreifen in die nationalen und staatsrechtlichen Streitfragen Böhmens nach den Wünschen und im Interesse nur eines der beiden Völker.

Polen.

Ueber die kürzliche TVagung der Nationaldemokratie in Warschau berichtet der „Kurjer Polski“ und führt von den gefaßten sechs Entschließungen vier an:

1) Die Mitgltieder der Nationaldemokratie nehmen am Staatsrat teil, ohne zu Beatan eine pollttiche Erklärung abzugeben;

2) ihre Stellung im Staatsrat macht die Nattonaltemokratle von den Weisungen des intervarteilichen Klutßs abhängig;

3) solte eine Erklärung seitens der Regierung oder seitens der oktivistischen Parteien dem küaftigen Schicksal Polens präjedisteren, so werden die Mitglieder der Nationaldemokratte ibrerseita mit der Erklärung ihres grondsätzlichen Programms hervorneten. ⸗(Hier wurde ein ongeblich vertraulicher Beichluß hinzugefügt, laut dessen die Mitglierer der Nationaldem kralte ibre Mandaie niederlegen werden, wenn die Mebrbeit des Stactsrates sich für die eben⸗ Flascac der Regierung oder der akttvistischen Parteien

6) Die Nationalvemokratie erkennt den Staatsrat weder ols natsonale Vertretung noch als Vertretung der beiden Okkupattons⸗ gebiete ag, und zwar nicht nur mit Rücksicht auf die Mängel der Wahlordnung und der Ernennungen, sondern auch deshalb, weil in ibm eing der zohlreichen Organe unserer Volkegemeinschaft aus der Linken fehlt. Daher ist der Staatsrat nicht befugt, Beschlüsse zu fassen, welche der Zukunft Polens praf dizteren. Setne Hauptauf⸗ gabe ist Beschlußfassung über das Landtzsgesetz und Einberufung des Landtaas. Die Nationaldemokrasie ist entschlossen, zur Unterstüöhung dieser Fragen in ven Staatsrat inzutreten, und wird gegenüber allen

„gterungsvorlagen keine grundsätzlich oppositionelle Stellung ein⸗ nehmen, behält sich aber eine Poliiik der freien Hand gegenüber der Regierung vor.

Sroßbritannien und Irland. er König hat den Feldmarschall Viscount French zum Lord⸗Leutnant von Irland an Stelle des zurückgetretenen

Lord Wimborne ernannt.

„— Nach einer Reutermeldung haben die Herren Wirgo, Piip und Pusta als Vertreter des estnischen National⸗ rats des Landtags dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Balfour eine Denkschrift vorgelegt, die die politische Lage Estlands auseinandersetzt und um eine günstige Aufnahme der

arlegungen ihrer nationalen Ziele und Ansprüche ersucht.

ie habe 8 echal. nunmehr folgende Mitteilung von Balfour

1

Die hritische Reglerung begrüßt mit Sympatbie die Ansprüche des eprischen Veolkes und versichert gern ihre Bereitwilligkeit, die vorläufige Anerkennung des estnischen Nationalrats als tatsächliche unabbängige Körperschaft bis zur Friede sversammlung auf der das künftige Schicktal Estlands soweit als möglich in Uebereinstimmung mit den Wünschen seiner Bevölkerung zu regeln sein wird, zu ge⸗ währleisten. Inzwischen erkennt die britische Regierung Herrn Pälip gern als inoffiztellen diplomatischen Vertreter der esmnischen einst⸗ weiligen Regierung an.

Archibald Hurd weist im „Daily Telegraph“ erneut darauf hin, daß die Arbeitskräfte der englischen Werften völlig unzureichend seien. Es bestehe die Gefahr, daß über die Not⸗ wendigkeit des Mannschaftsersatzes für die Armee die erste Verteidigungslinie Englands, nämlich der Schiffbau, ver⸗ nachlässigt werde. Hurd erinnert daran, daß nach den An⸗ gaben von Geddes die amerikanische Bautätigkeit so stark hinter den Voranschlägen zurückbleibe, daß England besser tue, sich auf eigene Leistungen zu verlassen; diese aber seien im ersten Jahresviertel trotz der viel gefeierten Ergebnisse der Bautätigkeit im März 367 296 Bruttotonnen hinter der ver⸗ senkten Tonnage zurückgeblieben. Jedermann könne sich sagen, was eine weitere derartige Schmächung für die Bedürfnisse des Vierziamillionen⸗Inseloolkes bedeute. Hurd schließt mit folgenden Worten:

In unserer Auffassung des Krieges muß etwas falsch sein, wenn eine solche elementere Tatsache wie die Abhängigkeit des Inselvolk“’s von der Seemacht so beständig übersehen wird, und wenn die Werften und Schiffsmaschinenfabriken so kurz an Arbeitskraften gehalten dleiben, daß sie weniger Schiffe herstellen als in Zeiten, wo der Feind nicht um unsere Küsten berum tätig war.

Einer Meldung des „Nieuwen Courant“ zufolge be⸗ richtet die „Morning Post“ aus Belfast, daß der ständige Aus⸗ schuß der Unionisten von Ulster die ersten Schritte unter⸗ nommen habe, um die „Homuerule⸗Verschwörung“ zu vereiteln. Der Ausschuß sei auf Ersuchen Carsons einbe⸗ rufen, der bis zum letzten Augenblick darauf gewartet habe, daß das Kabinett seinem Ulster gemachten Versprechen nach⸗ komme. Da diese Erwartung Carsons sich nicht erfüllt habe, sei es notwendig geworden, der Welt zu beweisen, daß Ulster heute noch immer den Standpunkt einnehme, auf den es sich vor vier Jahren gestellt habe.

Frankreich. Der Kammerausschuß für auswärtige Ange⸗ legenheiten vernahm vorgestern, wie die „Agence Havas“ meldet, Briand und Clemenceau über den österreichischen Zwischenfall. Clemenceau gab gleichzeitig nähere Erklärungen ab über die Ergebnisse der am Donnerstag in Abbéville ab⸗ gehaltenen interalliierten Beratung.

Rußland.

Der frühere Zar, die Zarin und eine ihrer Töchter sind nach einer Reutermeldung, weil angeblich die Bauern der Umgebung von Tobolsk und monarchistische Gruppen ihnen zur Flucht zu verhelfen suchten, durch eine Verfügung des Sowjets nach Jekaterinburg übergeführt worden. Der

Zarewitsch wird in der Verfügung nicht erwähnt.

Das Volkskommissariat für auswärtige An⸗ gelegenheiten in Moskau hat an alle Vertreter der aus⸗ ländischen Regierungen in Moskau laut Meldung des 1 Telegraphenbüros“ folgende Mitteilung gesandt:

Schon längst war die Sowjetregierung über die Ränke und milttärischen Vorbereitungen der in Peking versammelten Bande anti⸗revolutionärer Verschwörer, die sich den prohlerischen Namen einer „Autonomen Sibirischen Regierung“ bei⸗ gelegt hatte, unterrichtet. Schon längst hatten wir kund getan, daß die von den arbeitenden Massen perworfene kleine Gruppe von Führern der Volksunterdrücker und Ausbeuter, in Ostasten wie auch anderwärts, ihre Hoffnungen auf fremde Bajonette ge⸗ gründet und einen mitfühlenden Widerhall unter den acz weitesten fortgeschꝛrittenen Imperitalisten verschiedener Länder gefunden hat. Die bei der DPurchsuchung in Wlavbi⸗ wostek bei Koloboff, vem Agenten der Pekinoer Verschwörer, vorge⸗ fundenen Urkunden geben ein vollständiges Bild der freundschaftlichen Beztehungen zwischen den örtlichen Konuln der Ententemächte und einem Teile der Pekinger Abgesandten. Sie bereiten eine Um⸗ walzung mit ostastatischen antrevoluttonären Kräften vor, die Wum der Wiederherstellung ihrer Herrschaft über das wieder zu unterjeochende Volk willen bereit sind, einem fremd⸗ ländischen Einfall den Weg zu ebnen. Das Volkskommissariat für auswartige Angelegenheiten brinagt zur Kenntnisnahme aller aubländischen Vertretungen in Moskau, daß es in der an die Vertreler von England, Frankreich und den Vereinigten Staaten von Nondamerika gerichteten Note vom 25. April die Re⸗ gserungen dieser Mächte aufgefordert bat: 1) Die in diese Ange⸗ iegenheit verwickelten Konsuln arzuberufen; 2) sofont eine öffentliche Untersachung ihrer Tättakeit vorzunehmen; 3) laut und deutlich der Sowjetregie ung ibre Stellungnahme za den Banden antirevolutio⸗ närer Verschwörer, der sogenannten Autonomen Sibirischen Regierung, und ar diten ähnlichen Gruppierungen bekannt zu machen.

Indem es bhiervon ahe ausländischen Vertreter in Moskau in Kenntnis setzt, deückt das Volkskommissariat für auswärtige Ange⸗ legenheiten die Hoffnung aue, daß die Autwort der Entenle⸗Reugte⸗ rungen so beschaffen sein wird, daß sie künftighin die Teilnahme ihrer örtlichen Vertreter an Handlungen und Unternehmungen, die gegen das Bestehen der Sowjetregierung gerichtet sind und deren Unrer⸗ stützung von seiten der örrlichen Vertreter dieser Regierungen so ungünstig auf die Beziehungen zwischen ihnen und der russischen Sowjetregierung zurückwirkt, ausschließen wird.

Volkskommissariat für auswärtige Angelegenhei ten. 18 Tschitscherin.

Niederlande.

„Nach einer Meldung eines Amsterdamer Blattes sind die Wirtschaftsverhandlungen mit England zu einem erfolg⸗ reichen Abschluß gebracht worden. Es wurde eine Einigung über die Lieferung von Margarine nach England sowie über die Einfuhr von Rohmaterial für die Margarineerzeugung und die Lieferung von Austauschprodukten nach Holland erzielt.

Schweden. 8

Der König hat vorgestern den deutschen Gesandten Baron von Lucius in Privataudienz empfangen.

Wie mehrere Stockholmer Zeitungen berichten, beginnt die Regierung ihre Truppen von Aaland zurückzu⸗ ziehen. Die Regierung hält den Zweck ihrer Expedition für erfüllt und trifft daher die genannte Maßnahme. .“

Schweiz.

Zwischen der Schweiz und Vertretern der Ver⸗ bündeten Regierungen ist nach einer amtlichen, von der „Schweizerischen Depeschenagentur“ verbreiteten Mitteilung ein weiteres Wirtschaftsabkommen getroffen worden, nach

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dem die Schweiz an die verbündeten Negierungen im Verlaufe von 8 Monaten bestimmte Lieferungen von Holz macht und sich andererseits gewisse für ihre Lebensmittelversorgung wichtige Zugeständnisse sichert. Das Abkommen unterliegt noch der Ratifikation der beteiligten Regierungen.

Türkei.

Eine in Konstantinopel im Namen der nation len Re⸗ gierung Ciskaukasiens eingetroffene Abordnung gab der „Telegraphenagentur Milli“ folgende Erkärung ab;

Die Revolusion wurde im Noedkaukasus am 6. März vorigen Jahres ausgerufen. Sodann schritt man zur Organtfation. Da vie Bevölkerung zunächst den wahten Sinn der Revolutioa nicht kegrifft, kam es zu Unruhen, aber schließlich verstand man almählich, um was es sich handelte. Ja jeder Prodtnz bis in jedes Dorf warden Orcanisationen gevildet, durch welche der Cang der Regierunzeangelegenheiten vollständig sichrgestelt wurde. Im Nordkaukasus gitt es im wesentlichen zwei Pmteien, die Sontalisten und die Nationalisten. Die Sozialisten kiiden eine klemne Minderheit. Dennoch verhinderten anfangs ihre Ziele eine raschere Besserung der Lag⸗, die aber bald eintꝛat. Gegenwärtig besteht in jeder Provinz des Nordkaukasus eine nationale Regierung, die aus ein eborenen Elementen zusammengesetzt ist und die Entwicklung der inneren Angel’genheiten der Provinz sichert. Diese veremigten Regierungen bilden die Revierung des Nordkaukafus. Der Zentralausschuß der Regierung des Nord⸗ kaukasus beiteht aus sieben Personen. Sein Sitz war blis in die letzte Zeit Wladikawkas. Infolge der Kämpfe, die in dieser Gegend mit Kosaken und Bolschewisten begonnen, wurde er nach Timur Khan Schure verlegt. Kosoken und Bolschewisten haben sich vereinigt, um gegen uns zu kämpfen. Ciskaukosien leistet diesen Fremolingen Widerstand. In jangster Zeit kam es m Petrower za einem Kampf, der damit endete, daß wir die Bolschewisten aus Baku vertrleben, das in unsere Hände fiel. Der Z reck unserer Reise nach Konstautinopel st folgender: Jerermann k⸗nnt die Gefühle ver eskaufa⸗ sischen Bevölkerung. Im Namen unserer Renierung und unserer Bevölterung sind wir bhierber gekommen, um se⸗ nachdrücklich zu bestätigen. Die Gelegenbeit, die sich uns datbietet, ist von großer Wichtigkeit. Wir begnügen uns damtt, zu sagen, daßz wir an den Sitz des Kalifats gekommen sind, um von der Kürktei und den Verbündeten die Anerkennung der Unabhängigkeit des Nord⸗ kaukasus zu erlangen. Unser Wunsch ist, in inniger Einheit mit der Türkei zu leben.

Eine türkische Abordnung ist nach Batum abgereist. Auch der deutsche Militärbevollmächtigte General von Lossow, hat sich nach Batum begeben.

Rumäniie.

Laut Meldung des Wiener „K. K. Telegraphenkorrespon⸗ denzbüros“ ist am Freitag durch die Vertreter Oesterreich⸗ Ungarns bezw. Deutschlands und die Rumäaiens der wirt⸗ schaftliche Zusatzvertrag zum rumänischen Friedens⸗ vertrag paraphiert worden. Damit sind sämtliche mit dem Frieden schluß zusammenhängenden Verträge zwisch land und Oesterreich⸗-Ungarn einerseits und Rumäni seits abgeschlossen und zur Unterschrift fertig.

Amerikn.

Der amerikanische Kriegsminister Baker hat der Militär⸗ kommission des Senats den Kriegshaushalt vorgelegt, in dem nach einer „Reutermeldung“ für die sofortigen Kriegserfordernisse der Vereinigten Staaten 15 Millionen Dollar eingefordert werden. Am meisten zugenommen haben die Erfordernisse des Artilleriebüros (wörtlich ordnance bureau) und des General⸗ quartiermeisters.

Das amerikanische Repräsentantenhaus hat die Paßgesetzvorlage der Regierung angenommen, wonach alle die Vereinigten Staaten betretenden Personen eine Erlaubnis der Regierung vorweisen müssen. Das Gesetz gibt dem Prä⸗ sidenten weitgehende Vollmachten hinsichtlich der Beschränkung der Ein⸗ und Ausfahrt in amerikanischen Häfen.

Der kanadische Senat hat, der „Times“ zufolge, die Frauenwahlrechtsvorlage in driiter Lesung an⸗ genommen. Zwei Zusatzanträge, in denen vorgeschlagen wurbe, die Altersgrenze auf 30 Jahre zu erhöhen und das Wahlrecht von einem gewissen Bildungsgrad abhängig zu machen, wurden

verworfen. 1 Asien.

Nach einer Reutermeldung werden auf der Tagung in Delhi, die am 27. April im Beisein des Vizekönigs von Indien eröffnet wurde, u. a. folgende Gegenstände beraten: die Mannschaftsergänzung, eine Beschränkung des Eisenbahn⸗ verkehrs, allgemeine Kontrolle der Zufuhren, Entwicklung des Schiffbaues und der Erzeugung von Lebensmitteln und Kriegs⸗

bedürfnissen.

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Kriegsnachrichten. Berlin, 4. Mai, Abends. (W. T. B.) Zegenangriffe der Franzosen gegen den Kemmel und gegen Bailleul sind unter schweren Verlusten ge⸗ scheitert.

Großes Hauptquartier, 5. Mai. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz.

Nach stärkster Feuervorbereitung griffen französische Divi⸗ sionen unsere Stellungen am Kemmel und bei Bailleul vergeblich an. Sie wurden unter schweren Verlusten ab⸗ gewiesen und ließen mehr als 300 Gefangene in unserer Hand. Der beabsichtigte Angriff einer englischen Division westlich von Bailleul kam unter unserem Feuer nicht zur Entwicklung. 8

Südlich von Hébuterne scheiterten starke englische Vor⸗ stöße. An den Kampffronten beiderseits der Somme lebte die Artillerietätigkeit am Abend auf. Sie war namentlich bei Villers Bretonneux und auf dem Westufer der Avre gesteigert. 1

Von der übrigen Front nichts von Bedeutung.

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Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues. Dder Erste Generalquartiermeister. 8 8 Ludendorff.

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Berlin, 5. Mai, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegeschauplätzen nichts Neues

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