—-; so haben fie uns mitgeteilt, daß in einem Neinen Teil der Nkraine mindestens 100 Millionen Pur, also fast zwei Millionen Tonnen vorbanden seien. Die damalige ukrainische Recizrung wellie aber ihre Vertragsverpflichtungen nicht erfüllen, weil sie das Getreide als Tavscharttkel für ihren Hendelsverkehr mit Rußlond bebalten wollts. Schlietzlich ist es aber doch gelungen, mit ihr einen Vertrag abzu⸗ schlteßen, wonach sie sich verpflichtet, an die Mittelmächte 2 Mellicnen Paod, s be esa Million Tonnen zu ern, und zwar sollen im Ipr Millionen: Pud, im Maei 15 Millionen Pud, im Juni 20 Missllionen * im Juli 19 Millionen Pud geltefert werden. Deete Feststellung ist getroffen worden, um zu de hinderr, daß die Leferungen zu sehr binausgezögert würden. Die Mittelmächte wollten dann eine Zentrale in Kiew schaffen, die die Autgabe haben sollte, die Getreideaufkäufe zu orzantsieren und den Perkehr mit der ukratnischen Regierung aufrecht⸗uerhalten. Hierauf wollte die ükrainische Regierung nicht einteben, weil sie ein Getreidemonopol hätte. Die bisberige rgani⸗ sation der Regserung hat aber ahsolut nicht funktioniert. Sie hat e; nicht einmal fertigbekommen, das nörige Mehl für Kiew beran⸗ zubringen. Na bat denn schließlich auch dis urrainische Reglerung eingesehen, doß das vicht geht, und von einem Tag auf den ondern ein Staatzgetreidebüro gebildet, also eine Art Reichsgetreidestehe, aus den Mitgliedern der ukrainischen Getreidehörsen, den Müllerei⸗ besitzern und den Kocpeativgenessenschaften, die schon eine lange 8 eihe vo⸗ Jahren bestanden und besonders im Süden eine ziemliche Rell⸗ gespielt hbaben. Wir haben diesem Vorschlag schli Flich zu⸗ gestimmt, weil wir ues überzeugen mußten, daß unsere eigenen Organisattonen nur funkrionkeren könnten, wenn der ukzainische Ge⸗ treidebandel in der Weise zusammengefaßt wäre. Weder beim Großgrundbesitz noch bei den Bauern fann man ohne die ukrainischen Juden überhaupt etwas kaufen; der Hoftade ist dort ein absolutes Bedürfnis. Nachdem nun die ukrainische Regierung von dem kommunißischen Pri ziv wieder zu dem Handel übergegangen ist, ist auch Aussicht vorhanden, daß wir etwas bekommen. Es ist ein neuer Vectrag zustande gekommen, wonach die ukr⸗intsche Regierung den Mittelmächten das Getreide in den schon erwähn⸗ ten Raten liefern soll. Gelingt ihr das nicht, so haben die Mtttel⸗ mäͤchte das Recht, in unmittelbarem Verkehr sich das Getreide selbst zu hesorgen. Von der Gesamteinfuhr aus der Ukraine erhält mit Rücksicht auf die Lage in Oesterreich in den ersten zwei Monaten Oesterreich zw-i Deittel, Deutschland ein Drittel und vom 1. Juni ab soll das Verhältnis umgekehrt sein. Wir haben auch versucht, für die neue Ernte eine Regelung zu treffen. Der Ausschuß, mit dem wir verbandelt haben, hat aber erklärt, daß er nur Ab⸗ machungen über die Ausführung der Bedirgungen des Friedene⸗ vertrages treffn könnte, die Verhandlungen sollen aber so bald wie möglich auch über Vereindarungen für das naͤchite Erntre⸗ jahr eingeleitet werden. Die Angaben über den Frühjahrsanbau lauten sehr verschieden. Ich habe dem Praͤsidenten Porsch klar zu machen versucht, daß die Art und Weise, wie bisher die Landver⸗ Fülang in der Ukrsine vorgenommen worden ist, ein direkter Wabn⸗ sinn ist. Sie geschah ohne jeden Grund satz. Der einzige Brundsatz war, den Großgrundbesitz zu enteignen. Fünes andere ist den Land⸗ komitees überlassen, und diese bestehen aus den Bauern. Wie groß de Schwierigkeiten sind, ergibt schon di⸗ Tatsace, daß es in der Ukraive Großgrundbesitzer gibt, die 120 000 bis 160 000, ja sogar bis 200 000 Hektar Land besitzen. Ich hatte nun vorge⸗ schlagen, die Bauern sollzen das Land, das sie besetzt haͤtien, kaufen können, und zwar entwrder gegen Gtreide oder gegen Geld. Dadurch würden einmal die Getreiveabliefe⸗ rungen getördert worden sein, und dann wäre die ukrainische Regierung aus elner setr bedrohlichen Gelonot erlöst worden. Der ufratnische Vertreter war damit einverstanden, aber die Rada war dagegen, weil es gegen des Peinzip verstoße, daß es Eigentum an Grund und Boden überheupt nicht gebe. So war es dahin gekommen, daß am 15. April noch die Frubiahrsbestelung in der ärgsten Weise Not gelitten hat. Im gegenwärtigen Zeitpunkt ist es ungemein schwer, Irgendeine Propbezekurg zu machen, was wir überhaupt aus der Ukraive bekommen werden. Als wir den Vertrag abgeschlossen und die Organifation eingesetzt batten, da war unsere deutsche Whtschafts⸗ z'ntrale in Kiew der Auffassung, das ukratnische Staatagetreldebhro würde wohl die Vertragsbedingurgen einbalten. Nach dem aller⸗ neuesten Bericht sind etwa 4 Mihntoren Pud avrgemeldet, aber noch niUht geltefert worden. Ob das abes greisbare Vorräte ind, kann ich nicht sagen. Bis jetzt haben etwa 1000 Waggons Ced. e und ondere Lobensmittel die trockene Grenze überschritten. Außerdem sind 800 Tonnen über Brailg in Rumänien gegangen. Der ukratnisch, Bauer verkauft üderbaupt ungern Geteeire aus Furcht vor der Zo«kunft. Eine wirtscha tliche Notwendigkeit für ihn, zu verkaufen, besteht nicht, da er mit Geld volggestopft ist. In den Händen der ukrainischen Bauern befinden sich mindeflens 8 — 10 Milliarden Rubel Papiergeld. Was der Bauer haben will, sind vor allem Web⸗ und Wirkwaren. Die koͤnnen mir ihm aber nicht ltefern. Dann will er landwirzschaftliche Maschenen und Kleineisenbahnmaterial haben. Hier können wir ihm etra 30 000 Tonnen zur Verfügung stelen. Einzelne Sendungen sind auch schon nach der Ukraine abgegangen. Etwas kirfert Oesterreich auck. So sind schon einige Tausend steieri’che Tensen in Aussicht gestellt. Eine weitere 6 Schwieriakeit macht die Beschaffung der Zahlungsmittel. Obgleich erwa 40 Millia den Papierrurel auz⸗ gegeben sind, ist es absolut uamöglich in der Ukraine Zablungsmitten aufzutretben. Viellescht wird es durchfüh bar sein, in beussch r Mark oder öͤsterreichischer Krone zu zahlen. Mit der österreichischen Abordnung sind wir gut auggekommen. Wir kaben in abe⸗ gitem Einvernehmen miteinander gearbeitet und sind dauernd mit de Herren zu ammen gewesen. Wir hatten ja auch dasselbe Intereße, zmnoalichst viel Getreide aus ver Ukraine herauszuschaffen. M
Michtamtsiches,
Ukraine. „Der Hetman der Ukraine Pawlow Skoropadsky hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende 1““ an das ganze ukrainische Volk er⸗ assen: Bürger der Ukraine!
Allen sind dis Ereignisse der letzten Zeit im Gedächtnis, w Blut der besten Söhne der “ Strömen b erstandene ukrainische Staat am Rande des Verderbens stand. Seive Rettung verdankt er der wäͤchtigen Unterstützung der Mitte lmoͤchte die treu ihrem Worte auch jetzt fortfahren, für die Integrirät und die Ruhe der Ukraine zu kämpfen. Bei dieser Unterstützung entstand bei allen die Hoffnung, daß die Wtederherstellung der Oronung im Lande beginnen wird und das wirtschaftliche Leben der Ukraine endlich in eine normale Lage zurückkedren wird. Aber diese Hoffnungen erfüllten sich nicht. Die fruhere ukrainische Regicrung erwies sic als voslständig unfähig, Unruhen und Anarchie halten überall an, die wirtschaftl che Zerrürfung und die Arbeitslosiskeit rehmen mit jedem Tage zu, und schlißlich ersteht vor der einst so reichen Ukraine das drohende Ge⸗ spenst der Hungersnot. Bei dieser Lage, die der Ukralne mit einer neven Katastrophe droht, hat sich aller arbeitenden Schichten der Be⸗ vöͤlkerung eiage tiefgehende Empörung bemäachtigt, und sie traten mit der kategorischen Forderung hervor, sofort eine Regterungsgewalt zu saffen, die fähig wäre, dem Volke Ruhe, Gesetzmäßigfeit und die Möglichkeit probuktiver Arbett zu sichern. Als treuer Sobn der Utraine habe ich beschlossen, auf diesen Ruf zu hören und zeitweilig oie Negierungegzwalt in vollem Umfange auf mich zu nehmen. Durch diesen Ecsaß erkläre ich mich zum Heiman der Ukratne.
Die Ragierung des Landes wird mit Hilfe des ven mir zu er⸗ nennenden M inisteztabinetts auf der genauen Grundlage der hier an⸗ selügten Gefete er d e b länfige st atliche Enrichtung des
akrainischen Staates durchgeführt werden. Die Zentralrada und die
kleine Rada, ferner alle Landkomitees werden mit dem bentigen Tage aufgelsst. Die Mirister und die Ministergehilfen werden entlassen. Alle übrigen Beamten der Regierungsbehörden ver⸗ bleiben auf ihrem Posten und müssen die Durchführung ihrer Pflchten fortsetzen. In kürtester Zeit wird ein Gesretz erlassen werden, wesches die Wahlordnung für den vkraini⸗ schen Landtag feststellt. Bis dabin werde ich fest über Ordnung und Gesetzwäßigkeit im Lande wachen und werde die unverzügliche Ausführung aller Regierungsverordnungen verlangen und werde die Autorstät der Redierzung aufrecht e halten, ohne sogar vor den äͤußersten Maßrahmen halt zu machen. Die Rechte auf Mrivat⸗ eigentum als die Grundlagen der Kultur und Zivilisatton werden in vollem Umfange wieder hergestellt und alle Ver⸗ fügungen der früberen ukrainischen Regierung und ebenso der vorläufigen russtschen Regierung, die biese Rechte abschafften oder beschränkten, werden abgeschafft. Es wird volle Fretheit für Kauf ued Perkauf von Land wiederbergestellt. Neben⸗ bei werden Maßnabmen getroffen werden, um Land der Großgrund⸗ besitzer nach seinem tatsächlichen Wert zu enteignen, um eg den land⸗ armen Ackerhauern zuzuteilen. Ebenso werden die Rechte der arbeitenden Klasse auf fester Grundlage gesichert werden. Besondere Aufmerksamkeit wird der Verbesserung der rechtlichen Lage und der Arbeitsbedirgungen der Eisenkahnarbeiter gewidmet werden, die unter ganz besonders schwierigen Umtänden ihre veraatwortungsvolle Arbeit nicht für eine einzige Stunde eingestellt haben. Aef wirtschaftlichem und finanztellem Gebiete wird volle Freiheit des Handels wieder ber⸗ gest Ut und dem peivaten Unternehmungsgeist und der privaten Inttlative weiter Spielraum gegeben. Ich sehe die ganze Schwierig⸗ keit der mir bevorstehenden Arbeit wohl ein und bitte Gott, mir die Kraft zu geben, würdig das durchzuführen, was ich vor meinem ukrainischen Vaterlande in diesem für dasselbe 9 besonderen und so kritischen Augenblick für meine Pflicht balte. Nir sind irgendwelche persönliche Beweggrände fern und fremd, und ich stelle mir als einziges Ziel das Wohl und den Nutzen der Bevölkerung und des Landes. In diesem Bewußt ein fordere ich alle Bürger der Ukraine ohne Unterschsed der Nattonalzät und des Glaubens auf, mich und meine Mitarbenter in unserer schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen. Der Hetman der Ukraine: Pawlow Skoropadgskv. Kiew, den 29. Apiil 1918.
e vorläufige staactliche Einrichtung des
ukrainischen Staates. Ueber die Gewalt des Hetmans:
1) Die Regierungsgewalt in ihrem vollen Umfange ste
59 8. Staatts dem Hetman 8S ntept. er Hetman bestätigt die Gesetze, und ohne seine Bestätigur kann kein Gesetz Wirkung haben. 1“
3) Der Hetman ernenut ven Vorsitzenden des Ministerrats. Der Vorfitzende wählt die Mintster und vellt das Kabinett in voller Zu⸗ sammensezung dem Heiman zur Genehmigung vor. Der Hetwan ernennt und entläßt bas Kabinett im volen Um fange und ernenn und entläßt alle ührigen Beamten, wenn för letztere durch das Gesetz nicht ein anderer Weg der Ernennung und Entlassung festgesetzt wird.
). Der Hetman ist der oberste Leiter in allen Beziedungen des ükrainlschen Staates zu fremden Reichen.
5) Der Hetman ist der oberste Besehlshaber des ukrainischen Heeres und der Flotte.
6) Der Hetman erklärt für das Land den Kriegszustand, den Be⸗ lagerungszustand und den Aubnahmezustand.
7) Dem Hetman steht die Begnadigung Verurteilter, die Milde⸗ rung von (EBerafen und die allgemeire Begnadigung für begangene berdrecherische Handlungen mit Einstellung der Strafverfolgung gegen soiche und mit Befreiung von Nerfolgung und Bestrafung zu. Ferner E SSe und die Begnadigung in be⸗ sonderen Faͤllen, wenn dadurch keine durch da 3 nter⸗ essen und bürgerliche Rechte verletzt Naeen “
8) Die Befehte und Verfügunnen des Hetmans werden durch den Vorsitzenden des Ministerrats oder durch den zuständigen Ministe gegengezeichnet. 1“ —
Vom Glauben. 88
9) An erster Stelle im ukrainischen Staate steht der rechtgläubige (Glauben.
10) Alle Bücger des ukratnischen Staates, ferner alle auf dem Gebiet der Udraine Lebenden, die sich nicht zum rechtaläubigen Glauben bekennen, genießen überall das freie Bekenntnis thres Elaubens und das Recht des Gottesdienstes nach dessen Vorschriften.
Ueber Rechte und Pflichten der ukrainischen Soldaten und Bürger.
11) Die Bedingungen für den Erwerb und Veilust der Rechte des ukrainischen Kosakentums und Bürgertums werden durch das e
12) Die Verteidigung des Vaterlandes ist dle heilige Pflicht jedes Kosaken und Bürgers des vkrainischen Staates. ]
13) Dte ukrainischen Kosaken und Bürger siad verpflichtet, die durch das Gesetz festgesetzten Steuern und Abgaben zu hezahlen, ferger gemäß den Bestimmungen des Gesetzes ihre Dienstpflicht zu
üllen 24
.14) Niemand kann für eine verbrecherische Handlung andert als uf dem duch dos Gesetz bestimmten Wege verfolgt werden.
15) Niemand kann außer in den vom Gesetz bestimmten Fällen verhaftet werden.
15) Ntemand kann in anderer Weise abgeurteilt und bestraft werden als ffür verbrecherische Handlungen, die in vem im Zett⸗ punkt des Begehens dieser Handlung geltenden Strafgesetz vor⸗ gesehen sind.
17) Die Wohnung eines Jeden ist unantastbar. Haussuchungen und Beschlagnahmung köͤnnen in einer Wohnung gegen den Willen ihres Inhabers nur in den Fällen und in der Weise gescheben, die vom Gesetze vorgesehen sind.
18) Jeder ukrainische Kosak und Bürger hat das Recht, seinen Wohnort und Beruf frei zu wählen, Besitz zu erwerben und zu ver⸗ kaufen und ungehindert aus dem Geblete des ukratnischen Staates wegzureisen.
19) Das Eigentum ist unantastbar. Zwangsweise Enteignung von unbeweglichem ist, wenn dies für irgend einen staatlich n oder offiziellen Zweck unbedinge notwendig ist, nur gegen eutsprechende Entschädigung z lässig.
20) Die ukrainischen Kosalen und Bürger haben das Recht, für Zwecke, die den Gesetzen nicht widersprechen, friedliche und unbewaffnete Versammlungen abzuhalten.
21) Jeder kann in den vom Gesetz dafür festgesetzten Grenzen seine Ansichten mündlich und schriftlich äußern und d ese durch die Piesse oder auf andere Weise verbreiten.
„22) Die ukratnischen Kosaken und Bürger kaben das Recht, für Zwecke, die dem Gesetz nicht widersprechen, Vereine und Verbände
zu bilden. Ueber die Gesetze.
23) Der rkrainische Staat wird auf der sesten Grundlage der Gesetze regiert, die in festgesetzter Ordnung erlassen werden.
24) Die Gültigkeir der Gesetze ist ausnahmslos für alle ukrainischen Untertanen und für die Ausländer, die im ukrainischen Staate leben, bindend.
25) Gesetze, die für irgend eine Gegend oder Teile der Bevölke⸗ rung erlassen sind, werden durch ein neues allgemeines Gesetz nicht fcesestis ens in diesem nicht eine solche Abschaffung ausdrückꝛich estgesetzt ist.
26) Die Gesetze werden in festgesetzter Weise allgemein bekannt⸗ gegeben und finden vor ihrer Bekanntgebe keine Auwendung.
esetz bindende etzten Termils werden, daß der mittels
Gesetz abgeschafft n
gabe erhält ein G des dazu im Eese aden Gesetze selbst untgabe auf teleg u bringen ist. esetz kann nur durch ein tehendes Gese seine volle Wirksamkeit. sich mit Unkenntnis estgesetzter Weise bekanntge setze werden in den eig ausgearbeltet und im Miniß⸗
dem Augen blick dem zu erlassen semer Beka in Anwendun
se selbsft festgef kann feztgesetzt raphischem Wege „
Solange daher abgeschafft ist, behäͤlt es 29) Niemand kann
wenn Fieses in ’ des Gesetzes entse
geben worden ist Ministerien je nach jerrat zur Beratang
ng durch den Ministerrat werd fe dem Hetman
ihrer Zuständigkeit eingebracht.
31) Nach B gebrachten s Gesetze, die mehrere der Uebereinkunst Ministerium eing⸗bracht.
33) Den Ministern wird das g von Gesetzen Verordnungen der v unterliegen.
en die ein, zur Bestätigung vorgelegt. kessorts betreffen, ne
der daran interessierten Minister
Recht eingeräumt, zur A gen zu erlassen, wodei orbergehenden Genehmigung
und Erläuterun Verordnun
Ministerrats
Ueber den Ministerrat und die Minister. 34) Die Richtung und die Vereinhei Inen Ressorrs sowohl in An der höheren Staatt ver
tlichung der Handlun gelegenhetten der Ge waltung werden dem Mi
35) Die Leitung der Gescha und der ihm unterstehten St
uisteriat über⸗
fte des Ministerrats — aatskanzlei üö tenden des Ministerratz, die Mini einzeluen Abteilun
Staatssekretär Die Vorsi Haupiverwalter der allgemeinen Gang der Reg von idnen ist für seine Handlungen
Für verbrecherische ve des Ministerrats rechtlich verantwortlich auf der vom Gef
ster und di ilungen sind dem Hetman 1n0 8 ierungsgeschäfte verant - und Verordnungen Handlungen im Amie sin und die Minister Avilrechtlich und
etz bestimmmten Gru
Ueber das Finanzkomitee. 38) Das Fianzkomitee ist die höchste beratende B gelegenhenen des staatlichen Kredits un 39) Das Finanzkomitee b gliedern, die vom
d der Finanzvolitik.
esteht aus einem Vorsitz
Hetman ernannt werden.
Komitee mit den Rechten von Mitgli
nisterrats, der Finanzminister und der 40) Dem Komitee werden übertragen:
1) Die Festfezung des Zeitpuaktes und der Bedi
die Durchführung von Staats
2) Die Beratung der Angele
Vorsitzenden und Mit⸗ Außerdem gebören edern der Vorsitzende des Staatskontrolleur.
bingungen für
1 abeiten, die den St⸗
““ en des Geldumlauss betreffen.
3) Nach jedesmal desonders erfolgender 2
mans die vorhergehende Durch des Finanzressorts, die auf gest lösen sind.
Ansichten des Komitees werden dem Hetman bor⸗
Berfügung des Hai⸗ bgebieterischem Wege m
Ueber das Generalgericht.
42) Dem Generalgericht des nkeainischen Bewachung der Gesetze ne für gerichtliche und administrative Ar⸗
Fetze und Regieru
Dem Staates liegt die oberste Verteidigung und höchste Gericht der Unat gelegenheiten. 43) Das Gericht veröffentlicht a nungen und überwecht die Gesetzmäͤßigkeit isrer Zeröffentii 44) Der Präsident des Generalgerichts und die man ernannt. Der Hetman der ganzen Ukralne: Pawlow Skoropadsky. Der Vorßtzende des Ministerrats: Mikola Ustimowitsch. Kiew, den 29. April 1918.
— Der Direktor der R Handel in Kiew, Dobry,
werden vom Hei
üssischen Bank für auswärtigen der, wie bereits gemeldet, vor elwa einer Woche unter geheimnisvollen Umständen in Kiew ver⸗ aftet worden ist, ist in Charkow von den deutschen Militär⸗ behörden ermittest und befreit worden. Dobry ist inzwischen ic Aus den Untersuchungen des Falles ergibt sich mit völliger Sicherheit, daß die Verhaftung Dobrys auf Veranlassung von Mitgliedern der früheren Regierung daß ohne das chen Behörden weitere Auch war zu be⸗ effenden vor schlimmeren Taten gegen Der Grund für ß man alle diejenigen leitenden
erledigt.
¹ 1 [8818] Fahuneuflischtserklürung nach Kiew zurückgekehrt.
des Terrors sofortige energische Einschreiten der deuls Verhaftungen vorgenommen worden wär fürchten, daß die Betr die Verhafteten nicht zurückgeschreckt wären. diese Maßnahmen lag darin, da Männer des Wirtschaftslebens einzuschüchtern beabsichtigte, die bei den in Kiem geführten Verhandlungen gute wirtschaftliche Mittelmächten, insbesondere Deutsch⸗ land, und der Ukraine herstellen und ausbauen wollten. Dieses Verhalten beweist auch, wie wenig hei der früheren Regierung schaft zur Durchführung der geschlossenen
zum Zwecke
Beziehungen zwischen
auf eine ehrliche Bereit Wirtschaftsverträge zu rechnen war.
— Wie das Ukrainische Telegraphenbüro meldet, finden in Kiew Beratungen zwischen Ukrainern und Weiß⸗ Den Gegenstand derselben bilden die Feso⸗
ruthenen statt. egenseitigen staats⸗
setzung der Grenze und die Regelung des rechtlichen Verhältnisses der beiden Republiken.
Handel und Gewerbe.
einer Ausfuhr G. m. b. H.“ Beilin ist laut „W. T. B. sehschaft gegründet worden, die unter dem Namen „Ausfuhr Ge m. die deutsche Ausfuhr nach der Ukraine vermitteln m Die Außenhand lsg⸗esellschaft geht in die neue Gesellschaft über. Pte Neudildung ist durch dse wirtschaftlichen Nerhandlungtn in Kiew, die in den letzten Tagen zu einem gewissen Abschluß gekommen find, notwendig geworden, da die Regelung un serer den Grundsätzen der ukrainischen Re die wichtigsten Waren einheitliche Li oder sigatlich überwachte Sötellen verlangen. b. H. ist daher zur eigenen Besor eines erhedlichen Kopitals ber Zentralverband d
Im Reichs⸗
— Sr wirtschaftsam am 1. Mat eine Ge⸗
gierung anpassen muß, die und an staatliche Die Ausfuhr G. m. gung von Ausfuhrgeschäften vermöge 8 Die Gründung ist durch den eutscher Industrieller, der durch Regie⸗ rungsrat Dr. Schweighoffer vertreten war, den Bund der Fndu⸗ striellen, versreten durch Kommerzienrat Dr. Friedrichs, und dur den Zentralverband des deutschen treten ducch Kommer Keinath, erfolgt. den am Handel mit sich an der Gesellschaft zu beteiltgen. Tätigkett sofort aufnehmen,
eferung durch
Großhandels, ver⸗ lienrat Lustig und Reichstagsabgeordneten Die an der Sröndung b⸗teiligten Verbände werden Rußland beteiligten Kreisen Gelegenheit geben,
Die Gesellschatt wird 88 Üum die Ausfuhr nach der Ukraine gst in Gang zu bringen. Erwähnt sei, daß bisher berelth 8 einige Züge mit den ai dringendsten Waren nach Kiew abgesandt sind. Die Geschäftsrä der Gesellschaft befinden sich in Berlin SW. 68, Friedrichstraße
— Die Th. Goldschmidt A. G., T. B.“ wiederum 12 vH faͤr die Aktionäre vor. — Die Robeinnahmnen der Canada⸗Pacifie⸗Eisenbohn
betrugen laut Meldung des „W. T. B.
4 072 000 Doklar (407 000 Vollar mehr als im Vorjah). Konstantinoyel, 2. Mai. (W. T
.B.) In bezug auf die
Effen, schlägt kaut „W.
in der veerten Aprilwoche
erste innere turkische Anleihe, für die am 2. d. M. die Zeichnung New York
begonnen hat, wurde zwischen dem türkischen Finanzministerium und der Holland 100 Gulden 215 Verwaltung der osmantschen öffentlichen Schuld ein Zusatzantrag ab⸗ 8
geschlossen, wonach im Falle, daß das Ergebnis der Zeichnung Schweden 100 Kronen 20 Mill onen tü⸗kischer Pfund übersteigen würde, sich die türkische Norwegen 100 Kronen
änemark 100 Kronen 152
Börse in Berlin
(Notierungen des Börsenvorstande)
vom 6. Mai vom 4. Mai
Geld Brief Geld ℳ ℳ
1 ℳ 1 DPollar — — — 216 215 153 152 162 162 162. 159 159 ½ 159 ⁄
Regierung verpflichtet, andere entsprechende Einahmen außer Schwetz 100 Franken 112 ¼ 112 ¾ 112 ½ den ursprünglich auf das Zeichnungsergebnis von 20 Mil⸗ Wien⸗
lionen Pfund berechneten Faustpfändern (600 000 Pfund aus Budapest 100 Kronen 66,55 66,65 66,55
dem Anteile der türkischen Regierung
8 UFane revenus außerdem Madri 8 Hammelsteuer in perschiedenen Wilajets), auch andere Einnahmen für Madrid un den Zisen⸗ und Tilgungsdienst der inneren Anleihe zu verpfänden. Barcelona 100 Pesetas 103 104 Für den Fall eines Ergebnisses unter 20 Milltonen Pfund ist die Uhre S vnn entsprechenden Teil aus den ereits verpfändeten Ein 1 8 eich 4 A
bere 8 nahmen zurückzunehmen. BZar Erlesch erung schwächere Haltung. Die Verkäufe überwogen, un
durch Muharremdekret für den Dienst der öffentlichen Schuld ver- Konstanti⸗
die Einnohmen aus der nor 100 Piaster 18,85 18,95 18,85
der Z⸗ichnung durch kleine Sparer haben die hiesigen Bankdir ktoren 114“
ver sprachen, die Anleihe zu belethen, und zwar mit höchstens 60 vH
des gezeichneten Betrags.
Brussel, 4. Maj. (W. T. B.) Ausweis des Noten⸗ hervor. Der
departements der Socisté Générale de Belgique vom 2. Mai (in Klammern vom 25. April). Aktiva. Metall⸗ (85 953 450) Fr., Gut⸗ Kursberichte von auswärtigen Fondsmärkten.
4. Mat. (W. T. B.) (Amtliche Notierungen der Amsterdam 324,00 G., 3000 Ballen, Einfuhr 8400 Ballen, davon 3900 Ballen amert⸗
hestand und deutsches Feld 87 139 442
Guthaben im Auslande 98 775 517 (98 503 490
haben im Auslande 718 830 489 (719 132 741) Fr., Darlehen gegen 8 en Schatzscheine der belgischen Provinzen 9
Darlehen gegen inländische Wertpapiere
sonstige Akriven 32 181 014 882 180 491) Fr., zusammen 1 542 321 834
(1544 119 068) Fr. — Pa 1265 171 948 (
1 542 321 834 6 544 119 Fr. G Haris, 2. Mat. (W. T. B.) ankausgweis. Gold in den
3 342 549 000 (gegen die Vorwoche Zun. 7. Fr. Gold fest, Delwerte sehr fest. — We desn kanb 2089 19g(8och nde nrer ngHaroen ie.Sfold auf ien 25676, Wechsel auf Schwen 49,57 , Wechsel auß leko mipoliug 26 im Aasland 1303 893 000 Krpenhagen (3un. 17 211 000) Fr., vom Moraiorium nicht beiroffene Wechsel auf New 1 316 081 000 (Abn. 81 248 000) Fr., gestundete Wechsel 1 095 433 000 (Ann. 1 811 000) Fr., Vorschüsse auf Wertpaviere 1 004 032 000
Wien, gemã
2 468 076 (2 471 326) Fr.,
2 siva. Betrag der umlaufenden Noten „ 1 1.111945 [1 268532838) Fr. Elirozuthaben 234 550 198 87,55, 3 % Franzöͤstsche . 88 1 . ℳ 2 62 0- 2 2 7 (235 2.,†73 sonstige Pafsiven 42 599 688 (42 562 204) Fr. 4 % Türken unif. 61 50, Suezkanal 4700, Rio Tinto 1880. Amsterdam, 4. Mai. (W. T. B.) Amerskanische Werte Baumwolle 39 440. echsel auf Berlin 40,30, Wechsel New Mai. 7 7
vAbn. 39 750 000) Fr., Vorschüsse an den Staat 16 150 000 000 (Zun. 524 178 ½ 300 000 000) Fr., Vorschüsse an Verbündete 3 395 000 000 Zun. ban . 10 000 000) Fr., Notenumlauf 26 733 127 000 (Zun. 337 876 000)
ns Darlehen Devisenzentrale.) Berlin 150,00 G., 150,30 B.,
—,—, 5 % Russen von 1906 48,50,
— ,
Der heutige Wertpapiermarkt zeigte anfänglich eine eiwas
Im weiteren Verlaufe konnten sich die Preise wieder befestigen, insbesondere trat für Schiffahrtsaktien stärkerer Begehr
Schluß war fest.
3 % Russen von 1896 32,45,
“
Stockholm, 4. Maj, (W. T. B.) Sich Berlin 58,00, do. auf Amsterdam 14 71,25, do. auf London 14,12, do. auf Paris 52,00.
New YPork, 4. Mai. (Schluß.) (W. X. B.) Die Effekten⸗
el auf 3,50, do. auf schweizerische Plätze
Brief börse setzte mit behaupteten Kursen ein. Namentlich in eintgen ℳ niedrig im Preise stehenden Spezialpapieren war die Nachtrage an⸗
fänglich lebhafter, doch gestaltete sich die Stimmung im weiteren
216 Verlaufe allgemein schwächer, da in Stahltrustanteilen, Eisenbahn⸗ 153 werten und Aktien von Bedarfsgesellschaften zeitweilig größeres 162 Material auf den Markt kam. Die Halturg wurde spä erhia schwankend, 159 da auf einigen Gebieten seitens der berufsmäßigen Spekulation An⸗ 112¼ schaffungen von Spezialwerten gemacht wurden. Bei Schluß des
66,65 Aktien. Geld: Nominell.
Verkehrs war die Haltung unregelmäßig. Umgesetzt wurden 160 000
Geld auf 24 Stunden Durchschnittssatz
79 ½ nom., auf 24 Stunden letztes Darlehen nom., Wechsel auf London
acific 118 ¾¼, Anaconda Copper orporation 97 ⅜, do. pref. 111 ⅛.
(60 Tage) 4,72,75, Cable Transfers 4,76,45, Wechsel auf Paris auf Sicht 5,71,87, Silber in . Bonds 57 ¼, 4 % Ver. Staaten Bonds 1925 105, Atchison u. Santa F6 82 ¾, Baltimore and Ohio 51 ⅛, Canadian Pacific 139, Chesapeake u. Ohio 56, Chicago, Milwankee u. St. Paul 38 ½¼, Herwen. u. 1 88 3 ⅜, S not⸗ “ 94, Eeses 38. d die Preise neigten Na vime 112 ⅛, New Pork Centr 69 ¼, Norfolk n. Ilsahes eb. ennsylvania 43 ⅛, Reading 79 ⅞, Southern 82 ½, Union
1 3 8 kager gn haitns Stties Steet
Barren 99 ½, 3 % Northern Fasce opeka
zmning 64 ½, State
Liverpool, 3. Mai.
ch. Artikel 6 . . 9 und Schecke, auf belzische Pläge 152927 296 (12)877 570) Fr. 247,0 B., K.uebolnp. enech. e de, Sersenen 24099 G.. Amerikanische 112112, Inde , „„ on! inL 29, .„ 2 2„ 8 „ 0
150,30 B., Rubelnoten —X,— G., —,— B
Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten. London, 3. Maf. (W. T. B.) Kupfer prompt 110.
(W. T. B.) Baumwolle. Umsatz ür Mai 21,15, für Juni 20,78. —
che 12 Punkte niedriger, Brasilianische 20,
Aegvptische 26 — 32 Punkte höher.
8 Liverpool, 20. April. (W. T. B.) Baumwollwochen⸗
Paris, 4. Maj. 18 T. B.) 5 % Frarzöͤsische Anleihe bericht. Wochenumsatz 15 570, do. von amertkanischer Baum⸗ Rente 58,60, 4 % Span. äußere Anleibe wolle 7350. Gesamte Ausfuhr —, do. Einfuhr 33 365, do. do.
von amerikanischer Baumwolle 25 562. Gesomter Vorrat 416 780,
do. do. von amerikanischer Baumwolle 246 150, do. do. von ägyptischer
(W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle
do. für Mai 25,22, do. für JIumni 24,93, do.
64,60, Wechsel auf Stockholm 69,75, Wechsel für Jult 24,88, New Orleans do. loko middling 28,50, Petroleum
Port C11“ Wechsel auf London 9 86 ½¼, Wechsel auf Paris 36,37 ½. — 4 ½ % Niederländische Staatganleihe 93, Obl. 3 % Riedetl. W. S. 69 „, Königi Riederlaͤnd. Petroleum prime Western 25,02 ½, — 524, Holland⸗Amerika⸗Linie 379 ½, Niederländisch⸗Indische Handels⸗ Zentrifugal 5,92, Weizen Winter 226, Mehl Spring⸗Wheat Atchison, Topeka u. Santa Fs 80 ½, Rock Island —, clars 10,75 — 10,95, Getreidefracht nach Liverpool nom., Kaffee Southern Pacisfie —, Southern Railway —, Union Pactfie 116 ¼, Rio Nr. 7 loko 8 ¾, do. für Mai 8,16, do. für Juli 8,38, do. für Anaconda 128 ½, United States Steel Corp. 85 ¾¼,
Frarcs, Schatzguthaben 40 165 000 (Abn. 15 599 000) Fr., Privat Engliiche Aulethe —, Hamburg⸗Amerika⸗Linie —.
Unthaben 3 125 363 000 (Abn. 177 890 000) Fr.
do. auf Paris 56,75.
Französisch’. September 8,48. 9 New York, 3. Mai.
refined (in Cases) 16,75, do. Stand. white in New York 13,30, do. in Tanks 6,50, do. Credit Balances at Oil Citv 4,00, Schmalz do. Rohe & Brothers 27,25, Zucker
(W. T. B.) Baumwoll⸗Wochen⸗
Kopenhagen, 4. Mai. (W. T. B.) Sichtwechsel auf bericht. Zufuhren in allen Unionshäfen 68 000 Ballen, wenee.
Berlin 62,75, do. auf Amsterdam 155,25, do. auf London 15,24, nach Großbritannien 26 000 Ballen, Ausfuhr nach dem Ko — Ballen, Vorräte im Innern 1 060 000 Ballen.
Emnmnenmn
Untersuchungssachen.
Verlosung ꝛc. von Wertpapieren.
itgesellsc⸗ f . Akti Aschafte 8 Anzeigenpreie für den Ranm einer Fgespaltenen Einheitszeile 50 Pf. Kommanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften. 1 Anzerzees dsen e. emece, zt n. esp 3
2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 1 Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 4 En 1 Eꝓr nzeig 4 5. nz
eunerungszuschlag von 20 v. H. erhoben.,
Bankausweise.
6. Erwerbs. und Whrtschfis enossenschaften. 7. Niederlassung ꝛc. von 8 1
8. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 9 8
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
22 AEn 2
tsanwälten.
1
——— —
1) Untersuchungs⸗ sachen.
[8817] Steckbriefserledigung..
Der gegen den Ers.⸗Re⸗s. Wilhelm Schmidi, geb. 2. Juni 1884, früher 1. Komp. II. Eis⸗Batl. J.⸗R. 95, wegen Verdaches der Kahnenflucht unter dem 2. Oktober 1917 erlassene Steckbrief ist
Goths. den 30. April 1918. Ersatz⸗Batl. Inf.⸗Regts. 95.
und Geschlagnahmeverfügung. In der Untersuchu gssache gegen den Pio ier Heinrich Rütters von einer Felobahnbetri bsaustetlung, gekoren am 17. Junt 1878 zu Dülken, Kreis Kempen, von Zeruf Maschinentechviker, wohnhaft zu Crefeid, von Bruck⸗Piatz 19, wegen Fahnenflucht, wird auf Grund der §§ 69 ff. des Mälitärstrafgesetzbuchs sowie der 5§ 356, 360 der Militärstrafgerichtsordnung der Beschuldigte hierdurch für fahnenflüchtig erklärt und sein im Deutschen Reiche befindliches Vermögen mit Beschlag beleagt. Divisions⸗Et⸗Q., den 28. Ap’1l 1918.
Gericht der 10. Landwehrdivision.
Der (Herichtsherr (Uaterschrift).
[8819] Fatznesfluchtserklärung
und Beschlagnahmnsverfügung.
Der Landsturmmann Paul Hans Petersen von der 4. Komp. euf.⸗Regts. N.. 85, zur Zeit in französischer Kriegs⸗ gefangenschoft, geboren am 13. September 1881 in M iiby, Kr⸗is Hadereleben, Land⸗ mann aus Ba mgaard, wird gemän § 360 M.⸗St.⸗S.⸗O auf Grund des § 73 Abs. 1 M.⸗St.⸗G.⸗B. für E“ erklärt und sein jetziges, im Deutschen Reiche be⸗ fiadliches sowie dos ihm später noch an⸗ fallende Vermögen gemäaͤß § 360 M.⸗St.. G.⸗O. und §§ 89, 93 R.⸗St.⸗ G.⸗B. bis zur rechtskräftigen Beendigung der Unter⸗ suchung mit Beschlag belegt.
m Felde, den 27. April 1918. önigl. Gericht einer Inf.⸗Division.
[8820]
Gaedigte Fahnen fluchtserklärung.
Die Fabnenfluchtserklärung gegen Mus⸗ ketier Karl Goßmann, veröffentlicht am 30. 11. 17, wird zurückggenommen.
D.⸗St.⸗Q., 26. 4. 18. 8
Gericht der 236. Inf.⸗Div.
2) Ausgebote, Ver⸗ lust⸗und Fundsachen, Zustellungenu. dergl.
[88211 Zwangsversteigerung.
buche von Hermsdorf Band 22 Blatt 672 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs⸗ vermerks auf den Namen der ver⸗ witweten Gräfin Alexandrine von Wes⸗ dehlen, geb. Gräfin Pourtalès, in Hermsdorf eingetracene Grundstück am 1. November 1918, Vormittags 10 Uhr, durch das unterzeichnete Ge⸗ richt, an der Gerichtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das in Herwsdorf, Martin Lutber⸗ und Melanchthonstraße, belegene Grundstück be⸗ steht aus den Trennstücken Kartenblatt 1 Parzelle 2461/194 ꝛc. und 2462/194 ec. von 10 a 23 qm Größe und ist in der Grundsteuermutterrolle des Gemeinde⸗ bezirks Hermsdorf unter Artikel 839 mit einem Meinertrage von 0,12 Taler ver⸗ zeichnet. Der Versteigerungsvermerk ist am 3. Januar 1917 in das Grundbuch einget agen.
Berlin N. 20, Brunnenplatz, den 26. April 1918. Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.
Abteilung 7.
[8822] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das in Hermedorf belegene, im Grund⸗ buche von Hermsdorf Band 23 Blatt 678. zur Zeit der Eintragung des Ver⸗ steigerungsvermerks auf den Namen der verwitweten Gröfin Alexandrine von Wes⸗ dehlen, geb. Gräfin Pourtalès, in Herms⸗ dorf eingetragene Grundstück am 1 No⸗ vember 1918, Vormittags 10 ¾ Uhr, durch das unterzeichnete Gericht, an der Gerschtsstelle, Brunnenplatz, Zimmer 30, 1 Treppe, versteigert werden. Das in Haumsdorf, an der Chaussee nach Tegel, belegene Grundstück besteht aus dem Trenn⸗ stück Kartenblatt 1 Parull⸗ 2095/194 ꝛc. von 7 a 52 qm Größe und ist in der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Herms orf unter Artikel Nr. 844 mit einem Reinerteag von 0,09 Taler verzeichnet. Der Versteigerungsvermerk ist am 3. Ja⸗ nugr 1917 in das Grundbuch eingetragen.
Berlin N. 20, Brunnenplatz, den 26. April 1918.
Königliches Amtsgericht Berlin⸗Wedding.
Ableitu 7.
8379 Aunfgebat.
19 Firma Gebrüder Feldmann in Berlin, Inhaber die Kaufleute Gustavy und Wilhelm Feldmann zu Berlin, ver⸗ treten durch die Rechtszanwälte Justizrat Schonlau und Dr. Esser zu Mülheim⸗ Ruhr, hat das Aufgebot der auf den In⸗ haber lautenden Aktien: Nrn. 266 — 275, 278, 280, 282 — 291, 293, 294 297 — 300, 381 — 390 der L⸗derwerke Friedrich Feld⸗ mann, A. G. in Broich nebst Dividenden⸗ und Erneuerunasscheinen heantragt. Per Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 6. Rovember 1918. Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 10, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll
das in Hermsdorf belegene, im Grund.
widrigenfalls die Kraftloserklärung der
Urkunden erfolgen wird. Mülheim⸗Kuhr, den 24. April 1918. Köntgliches Amtsgericht.
[8676] Aufgevot.
Der Friseurmeisser Johann Franz Jalabert in Diedenhofen hat das Auf⸗ gebotsverfahren der angeblich im Juni 1914 gestohlenen 3 ½ % Obligationen der Stadt Wienbaden 1904, nämlich E I Nr. 0123 über 200 ℳ und E III Nr. 0291 über 1000 ℳ, beantragt. Der oder die Inhaber der Urkunden wird oder werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 14. April 1919, Vormit⸗ tags 9 ¼ Uhr, Zimmer 92, an Gerichte⸗ stelle vor dem unterzeichneten Gericht anbergumten Aufge⸗botstermine seine oder ihre Rechte anzumelden und die Urkunde oder Ukunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wired.
Wiesbaden, den 27. April 1918.
Königliches Amtsgericht. Abt. 12.
[8826] Zahluangssperve.
Auf Antrag des Herrn Hermann Breuer, Dortmund, Redtenbacherstraße 24, wird der Reichsschuldenverwaltung in Berlin betreffs der angeblich abhanden gekommenen Schuldverschreibungen der 5 prozentegan Avleihe des Deutschen Reichs von 1916 Lit. D Nr. 4 360 723 über 500 ℳ, Lit. E Nr. 4 119 431 und 4 119 432 über je 200 ℳ und Lit. G Nr. 5 390 833 über 100 ℳ verboten, an einen anderen Inhaber als den oben genannten Antragsteller eine Leistung zu bewirken, insbesondere neue Zinsscheine oder einen Erneuerungsschein auszugeben.
Berlin, den 1. Mai 1918.
Köntigliches Am tsgericht Berlin⸗Mitte.
Abteilung 84. 84. F. 282. 18.
[9021] Bekanntmachung. Abhanden gekommen: 5 % Deutsche Reichsanleihe Nr. 2 244 296 über 500 ℳ. Berlin, den 4. 5. 18. Der Poltzeipräsident. Abteilung IV. Erkennunasdienst. Wp. 720/18.
[8829]
Die auf Antrag der Laura Hahn in Stuttgart, vertreten durch Rechisanwalt Dr. Natter in Stuttgart, erlassene Zah⸗ lungssperre des 4 % Pfandbriefs der Frankfurter Hyppothekenbank Serie 18. Lit. O Nr. 150 310 und 150 216 über je 1000 ℳ wird hiermit wieder aufgehoben.
Frankfurt a. M., 30. April 1918. Kgl. Amtsgericht. Abt. 18.
[9022] Bekanntmachung. Gestohlen wurden vier Stück 3 ½ % Pfandbriefe der Bayerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank nebst Zinsbogen Nr. 5231 Lit. D d au 500 ℳ, Nr. 12 226 Lit. E E zu 200 ℳ, Nr. 12 284 Lit. FF zu 100 ℳ, Nr. 15 324 Lit. FF zu 100 ℳ. München 2. Mat 1918.
anzumelden und die Urkunden vorzulegen,
Kgl. Poltreldireitton. Bernreuther.
[9037¼ Wekanntmachung. In der am 4. 4. 1918 erlassenen Be⸗ kanntmachung, betr. geyohlene Wert⸗ papiere (K irgsanteihescheine) des jetzt in Bernstein, Neumarkt, süher in Alsdorf wohnenden Karl Johannes, ist ein Schreb⸗ febler in den Nummerangaben unterlaufen. Es muß statt Nr. 161 256 heißen 1 612 156 „ 16157 öö1 „ „ 1 646 793 „ 1146 793 „ „ 1 145 795 „ 1146 795 Alsdorf, den 2. Mai 1918. Der Bürgermeister. J. V.: (Unterschrift.)
[9023]
Dem Bauergutsbesitzer Vinzent 1 mann aus Antischkau, Kreis Kosel, is das Wertpapier der vierten 5 % Reichs⸗ anleihe im Betrage von 1000 ℳ Lit. C Nr. 7 976 447 verloren gegangen.
Der Zinsvogen ist vorhanden.
1 e Kreis Kosel O. S., 2. Mai
18.
Amtsvorstand Chrost.
[9024] Bayr. Hypntheken⸗ u. Wechselbank. Gemäß § 367 H.⸗G.⸗B. geben wir be⸗ kannt, daß der Verlust der 3 ½ % igen Pfandhriefe unserer Bank Ser. I Lit. DD Nr. 5231 zu ℳ 500,—, Ser. I Lit. EE Nr. 12 226 zu ℳ 200,—, Ser. I Lrt. FF Nr. 12 284 zu ℳ 100,— u. Ser. II Lit. FF Nr. 15 324 zu ℳ 100,— bei uns ange⸗ meldet wurde. 8 München, 2. Mat 1918.
——ö——
[8830]
Die am 14. März 1903 ausgefertigte Lebensversicherungspoliee Nr. 7257 des Herrn Köaigl. Kammersänger Heinrich Knote in Pöcking ist abhanden gekommen. Etwaige Ansprüche Dritter aus dieser rSs sind innerhalb breier Maunte
ei uns anzumelden, widrigenfalls sie füͤr kraftlos erklärt wird.
Berlin, den 3. Mai 1918.
Deutscher Anker Pensions⸗ u. Lebens⸗ versicherungs⸗Aktiengesellschaft in Berlin.
[8831] Aufgebot.
Die von der früheren „Deutschland“ Lebensversicherungs⸗Actien⸗Gesellschaf! Berlin am 16. März 1911 auf das Leben des Anstreichers Herrn Heinrich Leutrup in Ablen unter Nr. 88 239 T. über ℳ 5000,— ausgestellte Police ist ab⸗ handen gekommen. Der derzritige Besitzer der Police wird deshalb aufgefordert, binnen 2 Monaten, vom Tage der Ver⸗ özffentlichung dieser Aufforderung ab ge⸗ rechnet (also bis 6. Juli 1918) sich bei der unterzeschneten Gese schaft zu melden, widrigenfalls die Police für kraftlos er⸗ klärt wird.
Berlin, den 6. Mai 1918.
Bellevnestr. 14.
8832] Aufgebot. Herrn Lehrer Karl Frenmann, z. Zt.
Leutnart J.⸗R. 335 I. Batl. 3. Kom⸗ pagnie, ist der von uns auf sein Leben ausgestellte Versicherunagsschein Nr. 645 552 vom 5. Dezen ber 1911 über ℳ 3000,— abhanden gekommen. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, sich binnen 2 Monaten ab heute bei uns zu melden, widrigenfalls die Urkunde kraftlos erklärt und neu ausgefertigt werden wird.
Stettin, den 3. Mai 1918.
„Germania“ Lebens⸗Ver cherungs⸗Aktien⸗
Gesellschaft zu Stettin.
8824] Aufgebot. Der Seminarist Karl Käding
8
in
Löcknitz, Bodenturturstelle, Schloß, hat das Aufgebot des auf seinen Namen lautenoden Sparbuchs der Städtischen
Sparke⸗sse in Anklam Nr. 10 701 mit 112 ℳ 10 ₰ Einlage beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spät⸗stens in dem auf den 18 September 1918. Vormitrags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 2, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte znzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Anklam, den 1. Mai 1918. Königliches Amtsgericht. o bow.
[8827] Aufaebot.
1) Der Schneidermeister Johann Oelitz, Berlin⸗Schöneberg, Motzstr. 31,
2) Frou Dinah Levy, Berlin⸗Wilmers⸗ dorf, Pragerm. 22,
haͤben das Aufgebot der Sparkassen⸗ bücher der Sparkafse der Stadt Berlin⸗ Schöneberg, 1
zu 1: Nr. 103 888 über 1377,81 ℳ, lautend auf Jobann Oelttz, Motzstr. 56,
zu 2: Nr. 308 477 über 550,99 ℳ, lautend auf Frau Dinah Lavy, Berlin⸗ Wilmersdorf, Pragerstr. 22,
beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 21. September 1918, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird. 1* den 11. April Königliches Awtsgericht, Abt. 9, Schöne⸗ berg b. Berlin, Grunewaldstraße Nr. 66/67.
[8828] Aufgebot.
Der Kanonier Johann Dolega beim Landwehr⸗Fußartilleriebataillon 37 Feld⸗ pon 406 hat das Aufgebot seines verloren ge angenen Sparbuchs Nr. 4143 der Spar⸗ kasf der Gemeinde Horst über 1397,71 ℳ, auf Johann Dolega, Baer⸗Setum lau⸗ sjend, beantragt. Der Inbaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 14 November 1918, Vormittags
„Freia“ Bremen⸗Hannoversche L bens⸗
versicherunge⸗Zank Akttengesellschaft.
10 Uhr, vor dem unterzelchneten Ge⸗