Der Bürovorsteber Friedrich Mont⸗ und der Reatier Rudolf Weichhardt sind aus dem Vorstand auszeschieden und an
deren Stelle der Verbandsfekretär Franz
Bessert und der Kaufmann Wilbhelm
Henning in den Vorstand gewählt worden. Spandau, den 3. Mai 1918. Königliches Amtsgericht.
Stadtim. † [10848] Zu Nr. 19 des hiesigen Genossenschafte⸗
registerg ist heute bel der Bezugs⸗Abfatz⸗
und Maschinengenossenschaft Eix⸗ ebeu, e. G. m. b. H. in Exleben, Schw.⸗Rud. eingetragen worden: Die Genossenschaft zeichnet jetzt: Spar⸗ 8 Herlebneg ge Eixleben e. G. m. 2 . Die Statuten sind dahin abgeäadert, aß Gegenstand des Unternehmens bildet: 1) die Gewährung von Krediten au die Mitglieder, — 9 die Erleichterung der Geldanlage, 3) die Förderung des Sparsinns, 4) der gemeinschaftliche Ein⸗ und Ver⸗ kauf von landwirtschaftlichen Bedarfs⸗ artikeln und Erzeugnissen. Stadtilm, den 6. Mai 1918. Fürstliches Amtsgericht.
tollberg, Erzgeb. [10849] Auf Blatt 20 des hiesigen Genossen⸗ schaftsregisters, den Spar⸗ Kredit⸗ und Bezugsverein in Ursprung einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbe⸗ schräukter Haftpflicht in Ursprung betreffend, ist heute eingetragen worden, aß der Gutsbesitzer Linus Louis Hell⸗ mann in Ursprung als Mitglied des Vorstands ausgeschieden und der Guts⸗ besizer Oswald Hugo Lahr in Ursprung als Mitglied des Vorstands bestellt worden ist.
Stollberg, den 8. Mai 1918.
Königliches Amtsgericht.
Strassbarg, Eis. 1
In das Genossenschaftsregister des Kaiserlichen Amtsgerichts Straßburg ist heute eingetragen worden:
Band III Nr. 54 bei der Einkaufs⸗ vereinigung Straßburger Obst. und Gemäüsehändler, eingetragene Ge⸗ nossenschaft mit beschränkter Haft⸗ pflicht in Straßburg: Durch Beschluß der Generalversammlung vom 29. März 1918 ist an Stelle von Joseph Fügen der Obsthändler Anton Jacanzi in Straßburg zum Vorstandsmitglied der Genossenschaft gewählt worden. “
Straßvburg, den 1. Mai 1918.
Kaiserliches Amtsgericht.
Straubing. 1 [10851] Genossenschaftsregister.
„Spar⸗ und Darlehenskassenverein Eschikam und Umgebung, einge⸗ tragene Genossenschaft mit unbe⸗ schränkter Paftpflicht“, Sitz Eschlkam. S87e Stoiber aus dem Vorstand ausgeschieden.
Straubing, den 8. Mai 1918.
K. Amtsgericht — Registergericht. Tholey. [10852
In dem Genossenschaftsregister ist bei dem Dirminger Spar⸗ und Darlehens⸗ kassen Verein, eingetragene Genossen⸗ schaft mit unbeschräukter Haftpflicht in Dirmingen folgendes eingetragen worden:
An Stelle des ausgeschiedenen stell⸗ bertretenden Vereinsvorstehers Jakob Lenz ist das Vorstandsmitglied Friedrich Klein urnd der Bergmann Johann Woll aus Dirmingenals Beisitzer neugewählt worden.
Thoiey, den 15. April 1918. 8
Königliches Amtsgericht.
Trier. [10854]
In das Genossenschaftsregister wurde heute bei der „Molkereigenossenschaft e. G. m. u. P.“ in Longuich ein⸗ getragen:
Durch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 10./24. März 1918 ist die Genossenschaft aufgelöst.
Darch Beschluß der Generalversamm⸗ lung vom 14. April 1918 sind die bis⸗ herigen Vorstandsmitglieder Nikolaus Schmitt⸗Grans, Ackerer und Winzer in Longuich, Jakob Krewer, Ackerer und Mühlenbauer in Longuich, Mathias Thul, Ackerer und Winzer in Kirsch, zu Liqui⸗ datoren bestellt.
Trier, den 6. Mai 1918.
Königliches Amtsgericht. Abt. 7.
Tüningen. [10855] Im Genossenschaftsreaister wurde heute bei dem Darlehenskassenverein Schlaitdorf, e. G. m. u. H. in Schlait⸗ dorf, eingetragen, daß in den General⸗ versammlungen vom 11. März 1917 und 3. März 1918 an Stelle der aus dem Voꝛstand ausgeschiedenen Mitglieder Christian Schöllkopf und Jakob Spill⸗ mann der Jakob Speier, Bauer, und Jakob Petermann, Bauer, beide in Schlait⸗ dorf, in den Vorstand gewählt worden sind. Den 10. Mai 1918. K. Amtsgericht Tübingen. Oberamtsrichter Bauer.
Welden. Bexaunntmachung. [10856] „Durlehenskassenverein Pfarrbezirk Parkstein e. G. m. u. H. Sitz: Alten⸗ parfsteiun.“ Lt. Generalversammlungs⸗ beschlusses vom 5. Mai 1918 wurde für das 655 Fichtner ge⸗ wählt der Oekonom Leonhard Hofmann in Döltsch. 1 Weiden, ben 10 Mai 1918. K. Amtsgericht Weiden. Registergericht.
Werder, Havel. [10465] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei dem Werderschen Ohnkühlhaus,
eingetragene Geusssenschast zuit be⸗
50] Budell I.
2 Se inel.
schränkter Hastpflicht in Werd er a. H., folgendes eingetragen worden: 8 Die Genossenschaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 21. April 1918 aufgelöst. Die bisherigen Vor⸗ Handemitalieder Carl Siele und Ernst Nähriug sind die Liqutdatoren. Werder a. H., den 1. Mai 1918. Königl. Amtsgericht.
Wiesbaden. [10857]
Ja unser Genossenschaftsregister ist heute bei der Vferdezuchtgeusssyschaft für den Stadt⸗ und Landkreis Wies⸗ baden, e. G. m. b. H. zu Wiesbaden, eingetragen:
Die Bekanntmachungen erfolgen nach dem Beschlusse der Generalversammlung vom 14. April 1918 fortan in dem Sehs Genossenschaftsblatt Wies⸗ aden.
Wiesbhaben, den 8. Mai 1918.
Königliches Amtsgericht. Abt. 8.
Ziesar. [10858]
In das Genossenschaftzregister ist bei Nr. 7, betreffend die Ländliche Spar⸗ und Darlehnskasse Görzke, einge⸗ tragene Genossenschaft mit be⸗ schränkter Hastpflicht, in Görzrke eingttragen:
An Stelle des ausgeschiedenen Töpfer⸗ meisters Otto Schwarze ist dessen bis⸗ heriger Stellvertreter, der Töpfermeister Hermann Ludwig, zum Vorstandsmitgliede bestellt. —
Ziesar, den 2. Mai 1918.
Königliches Amtsgericht.
Zweibrücken. Geuossenschaftsregister.
Firma: „Ramsteiner Spar⸗ und Darlehenskassen⸗Verein, eingetragene Genossenschaft mit unbeschränkter Haftpflicht. Sitz: Ramstein. Vor⸗ stanbsveränderung: Ausgeschleden: Jakob Neu bestellt: Nikolaus Orschel, Ackerer in Ramstein. Dieser ist nun Vereinsvorsteher.
Zweibrücken, den 8. Mai 1918.
K. Amtsgericht.
9) Musterregister.
(Die ausländischen Muster werden unter Leipzig veröffentlicht.)
Cömn, Rhein. 110648]
In das Musterregister wurde im Monat April 1918 folgendes eingetragen:
Bei Nr. 2269: Max von Guilleaume. Cöln, bei der Geschäftsnummer 1: Die Verlängerung der Schutzfrist um weitere sieben Jahre ist angemeldet.
Königliches Amtsgericht, Abt. 24, Cöln.
Freiburg, Schles. [10481] In unser Musterregister ist bei Nr. 210 am 8. Mai 1918 eingetragen: Die Schutz⸗ frist bezüglich des von den Vereinigten Freiburger Uhreufabriken⸗Aktien⸗ vormals Gustav ecker in Freiburg i. Schl. ange⸗ meldeten Musters: Fabriknummer 4017 ist vom 7. Mai 1918, Nachmittags 4 ½ Uhr ab, auf 3 Jahre verlängert. Köntgliches Amtsgericht Freiburg, Schl.
Iserlohn. [10647]
In unser Musterregister ist eingetragen: Nr. 2081. Firma Gustav Hausmann in Iserlohn, ein versiegelter Umschlag, enthaltend Abbildung von Säbelketten⸗ schloß Nr. 125 ½, zusammengesetzt mit ge⸗
[10859]
cossenem oder aus Platte gedrücktem Bügel, 3 splastisches Erzeugnis, Schutzfrist 3 Jabre,
angemeldet am 15. November 1917, Mittags 12 Uhr 10 Minuten.
Nr. 2082. Firma Vollmann & Schmelzer in Iferlohn, ein versiegelter Umschlag, enthaltend Zeichnungen von Flurgarderobenträgern Nr. 8489/1 und 8489/2, in allen Größen, plastische Erzeug⸗ nisse, Schutzfrift 3 Jahre, angemeldet am 11. Dezember 1917, Nachmittags 5 Uhr.
Nr. 1686. Die Firma Gustav Haus⸗ mann in Iserlohn hat für das unter Nr. 1686 eingetragene Muster, Karabiner⸗ haken mit anhängendem Schnabelhaken Nr. 1016, eine weitere Schutzfristverlänge⸗ rung von 5 Jahren angemeldet.
Nr. 2076. Die Firma chustav Haus⸗ maun in Iserlohn hat füuür die unter Nr. 2076 des Musterregisters eingetragenen Muster von Monogrammen Nr. 9, 18 und 25 eine Schutzfristverlängerung von 7 Jahren angemeldet.
Iserlohn, den 11. Mai 1918.
königliches Amtsgericht.
11) Konkurse.
Chemnitz. [10659] Ueber den Nachlaß des Schankwirts Franz Ulbin Klaus in Neukirchen i. E. wird heute, am 10. Mat 1918, Nachmittags ꝓ½66 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkursverwalter: Herr Kauf⸗ mann Otto Hösel, hier. Anmeldefrist bis zum 30. Mat 1918. Wahl⸗ und Prüͤ⸗ fungstermwin am 10. Juni 1918, Vormittags 11 Uhr. Offener Arrest mit Anneigepflicht his zum 30. Mai 1918. Chemnitz, den 10. Mai 1918. Königliches Amtsgericht. Abt. E.
Gifhorn. [10655] „Ueber den Nachlaß des am 28. Februar 1918 in Feiabesland verstorbenen Ab⸗ bauers und Schuhmachers Heinrich Krökel in Vollbüttel wird heute, am
8. Mai 1918, Nachmittags 12 ½ Uhr, das Konkurzversatren eröffnet, da der Rachlaß
übe schuldet ist. Der
Achilles in
Rechtsanwalt Gifhorn wird zum Kon⸗ kursverwalter ernannt. Konkursforde⸗ rungen sind bis zum 15. Juni 1918 dei dem Gerschte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Bei⸗ behaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters sowie über die Bestellunz eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im § 132 der Konkurzordnung bezeichneten Gegenstände auf den 1. Juni 1918, Vormittags 10 Uhr, und zur Prüfung der an⸗ gemelbeten Forocrungen auf ben 29. Inni 1918, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 9, Termin anberaumt. Allen Per⸗ sonen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas uldig sind, wird auf⸗ gegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Be⸗ friedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 15. Juni 1918 Anzeige zu machen. Gifhorn, den 8. Mai 1918. Königliches Amtsgericht.
Hannover. [10658]
Ueber den Nachlaß des am 18. April 1909 in Hannover verstorbenen früheren Gastwirts und späteren Privatmanns Karl Peter wird heute, am 4. Mai 1918, Mittags 12 Uhr, das Konkurs⸗ verfahren eröffnet. Der Justizrat Phllipp Benfey III. in Hannover wird zum Kon⸗ kursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 25. Mai 1918 bei dem Gerichte anzumelden. Erste Gläubiger⸗ versammlung und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 3. Juni 1918, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, neues Justizgebäude, Zimmer 167. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 25. Mai 1918. Königliches Amtsgericht in Hannover. 12.
Aannover. [10657] Ueber den Nachlaß des am 8. Mai 1917 in Hannover verstorbenen Verlagsbuch⸗ händlers Ewil Hermann wird heute, am 7. Mai 1918, Vormittags 10 Uhr 30 Min., das Konkursverfahren eröffnet. Der Schätzer Adolf Waagener in Han⸗ nover, Kirchwenderstraße 1 A, wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforde⸗ rungen sind bis zum 1. Junkt 1918 bei dem Gerichte anzumelden. Erste Gläubiger⸗ versammlung und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 3. Juni 1918, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, neues Justiz⸗ gebäude, Zimmer 167. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 1. Juni 1918. Königliches Amtsgericht in Hannover. 12.
Königshütte, 0. S. [10660] Ueber das Vermögen der Fourage⸗ Bezugsgenossenschaft eingetragene Genossenschaft mit beschräukter Haft⸗ pflicht in Schwientochlowit wird heute, am 10. Mai 1918, Vormittags 10 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Konkurs⸗ verwalter: Kaufmann Karl Willimsky in Königshütte, Ring Nr. 14. Konkursforde⸗ rungen sind bis zum 19. Junt 1918 bei dem Gericht anzumelden. Erste Gläu. bigerversammlung den 5. Juni 1918, 10 Uhr, vor dem unter⸗ jeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 66. All⸗ gemeiner Prüfungstermin den 3. Juli 1918, Vormittags 10 Uhr, daselbst. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis zum 31. Mai 1918. 6 Khöoönigliches Amtsgericht zu Königshütte O. SG.
Altona, Eibe. Beschluß. [10651] Das Konkursverfahren über den Nachlaß das am 21. Fehruar 1915 in Altona ver⸗ storbenen Kaufmanns Theodor Emil Wilhelm Johannes Bertels, wohn⸗ baft gewesen Friedenstr. 17 I, wird wegen Mangels an Masse gemäß § 204 der Konkursordnung eingestellt. Altona, den 4. Mai 1918. Königliches Amtsgericht. Abt. 5. 5 N 35/15 B 26.
Ansbach. [(10652] Das Kgl. Amtsgericht Anebach hat mit Beschluß vom 22. April 1918 das Kon⸗ kursverfahren über den Nachlaß des K. Finanzassessors Johaun Fleischmann von Ansbach wegen Zustimmung aller Konkursgläubiger eingestellt. Ansbach, den 11. Mai 1918. Gerichtsschreiberen 8 des K. Amtsgerichts Ansbach.
Berlin. [10654] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des am 23. Dezember 1915 verstorbenen, zuletzt in Berlin, Dresdenerstr. 115 wohn⸗ haft gewesenen Buchhändlers Emil Lammers, Inhabers der Firma Selmar Hahne’s Buchhandlung in Berlin, Prinzenstr. 54, ist infolge Schluß⸗ verteilung nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Berlin, den 2. Mai 1918.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts Berlin⸗Mitte, Abtetlung 154.
Burg, Bz. Magdeb. [10653] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Frau Emma Stolle, geb. Roßberg., in Burg b. Ml., In⸗ baberln der Firma Fügmann & Comp. NHf. daselbst, wurd zur Abnahme der Schlußrechaurg des am 6. Oktober 1917
versterbenen und dadurch ausgeschiedenen Verwalters, Kaunfmanng Karl Bünger in
Burg b. M. Schlußtermin vor dem Königlichen Amtsgerscht in Burg b. M. anberaumt auf den 13. Juni 1918, Vormittags 10 Uhr. Derselbe Termin wird zugleich bestimmt zur Beschluß⸗ fassung über die Beibehaltung des an Stelle des ausgeschiedenen Verwalters Bünger vom unterzeichneten Gericht am 20. Oktober 1917 als neuer Verwalter ernannten Amtesgerichtssekretärs Knüppel in Burg b. M. oder die Wahl eines aaderen Verwalters. Weiteres ist im Amtsblatte b⸗kannt gemacht. Durg b. M, den 4. Mai 1918. Königliches Amtsgericht.
Herne. [10656]
Das Konkursverfahren über das Vermögen des Arbeiters, füher Bauuuter⸗ nehmers Wilhelm Junge, früber in Ellerburg, Kreis Lübbecke, jetzt in Herne, Vödestraße 167, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgeboben.
Herne, den 2. Mai 1918.
Königliches Amtsgericht.
Meinerahngen. 110661] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fabrikanten Albert
(Windfuhr, alleinigen Inhabers der
Firma Gebrüder Windfuhr zu Lister⸗ hammer bei Meinerzhagen, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver⸗ walters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forde⸗ rungen und zur Beschlußfassung der Gläu⸗ biger über die nicht verwertbaren Ver⸗
24. Mai 1918, Vormittags 10 Uhr, vor dem Köaiglichen Amtsgerichte hier⸗ selbst, Zimmer Nr. 3, bestimmt. Meinerzhagen, den 29. April 1918. Der Gerichtsschreiber des Köntglichen Amtsgerichts.
Mülheim, Ruhr. [10662]
Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Ehefrau Wilhelm Backhaus, Anna geb. Kammann, JIunhaberin einer Holzhandlung zu Mülheim⸗ Ruhr⸗ESEtyrum, Hohestr. 3, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgeboben.
Mülheim⸗Ruhr, den 4. Mai 1918.
Königliches Amtsgericht.
Pappenheim. [10664] Das Konkursverfahren über das Ver⸗ mögen der Bäckermeisterswitwe Ba ⸗ bette Forster von Langenaltheim, nun in Treuchtlingen, wird eingestellt, da eine die Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist. Pappenheim, am 10. Mai 1918. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts.
Pagssau. [10663] Das Amtsgericht Passau hat mit Be⸗ schluß vom 8. Mai 1918 das Konkursver⸗ fahren über das Vermögen des Apo⸗ thekers Hermann Hibl in Passau nach Abhaltung des Schlußtermins und dem Vollzuge der Schlußverteilung aufgehoben. Passau, den 10. Mai 1918. Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts Passau.
Schweinfart. [10861] Das K. Amtsgericht Schweinfurt hat mit Beschluß vom 7. Mai 1918 das Konkursverfahren über das Vermögen des Zimmermeisters Otto Wachenbrönner in Schweinfurt nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Schweinfurt.
Trier. [10665] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Generalleutnants von Lindenau aus Trier wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Trier, den 4. Mai 1918.
Königliches Amtsgericht. Abt. 12.
Weisswasser. [10666] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters und Wirtschaftsbesitzers Heinrich Schuster in Boxberg O. L. ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor⸗ schlags zu einem Zwangsvergleiche Ver⸗ gleichstermin auf den 7. Juni 1918, Vormittags 10 Uhr, vor dem König⸗ lichen Amtsgericht in Weißwasser O. L., Zimmer Nr. 2, anberaumt. Der Ver⸗ gleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Ge⸗ richtsschreiberei des Konkursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. eißwasser O. L., den 7. Mai 1918. Königliches Amtsgericht.
12) Taris⸗ und Fahrplanbekannt⸗ machungen der Eisen⸗
Ausnahmetarif 2 K 16 fü Schwefelsäure usfw. Mit dem 15. Maj
18 wird Ammoniumbikarbonat unter B 2 des Warenverzeichnisses aufgenommen. Gleichzetig wird der Ausnahmetarif unter Einrechnung des Kriegszuschlages neu aus⸗ gegeben. Bisulfatgips ist in die Neu⸗ ausgabe nicht wieder aufgenommen, da dieses Gut bereits nach dem Ausnahme⸗
tarif für Düngemittel und Robmaterialien zur Kunstvüngerfabrikatton (Tso
r Direktor Dr. Tyrol in C
Frachtberechnung nach dem Spezi abzüglich 20 vo bat. Tboäan arhn 5. 3) sind durch die beteiligten Güten güfergungee lümn⸗ 828 Auskunftsbürg. er, Bahnhof Alexanderplatz, — 1 Berlin, den 10. Mai 1üas;” belieben Königliche Eisenbahndirektion
[10642]
Ausvahmetarif für Weidevieh nach und von den Weiden im Ketife sehdingen Tsv. 2 K. 30. Mit dem 13. Mai 1918 tritt ein Ausnahmetarif für die Beförderung von Rindvieh in Ladungen nach und von den Weiden des Kreises Kehdingen in Kraft, durch den eine Frachtermäßigung um 50 v gewährt wird. Näheres siehe den vächsten Taris⸗ anzeiger, auch geben die beteiligten Güter⸗ abfertigungen sowie das Auskanstsbüro, hier, Bahnhof Alexanderplatz, Auskunft.“
Berlin, den 11. Mai 1918. 4
Königliche Eisenbahndirektion.
[10649]
Ostdeutisch⸗Lüdwestdeutscher Güter. verkehr. Vom 20 Mai 1918 ab wird die Station Seckach der Baditschen Staats⸗ bahn in das Tarifheft 1 und die Station Großmövern Grenze der Eisenbahnen in Elsaß⸗Lothringen in das Tarifheft 3 auf⸗ genommen. Die Station Ebingen hat die Bezeichnung Ebingen (Württ.) er⸗ halten. Näheres enthält der Tarif⸗ und Verkehrsanzeiger der Preußisch⸗Hessischen Staatsbahnen.
Breslau, den 8. Mai 1918.
Königliche Eisenbahundir ektinn namens der beteiligten Verwaltungen.
mögensstücke der Schlußtermin auf den [10643
10643] Pseußisch⸗Hessisch⸗Sächsischer Tier. verkehr. Gemeinsames Heft. Mit Gültigkeit vom 15. Juli 1918 werden die für Cassel O., U. und Vschbbf. auf S. 11 des Nachtrags II vorgesehenen Bestim⸗ mungen über die Berechnung von Ueber⸗ fuhrgebühren zwischen diesen Bahnhöͤfen aufgehoben. Die Gebühren für die Ueber⸗ führung zwischen Cassel Vschbbf. und dem städtischen Schlacht⸗ und Viehhofe bleiben dagegen in bisheriger Höhe bestehen. “ wird eine Sonderbestimmung für ving eingeführt. Näheres ist aus dem Tarif⸗ und Verkehrsanzeiger der Preußisch⸗ Hessischen Staatseisenbahnen und aus unserem Verkehrsanzeiger zu ersehen, auch geben die Stationen Auskunft. Dresden, am 8. Mai 1918. bahnen als geschäftsführende Verwaltung.
[10644]
Westdeutsch⸗ESächstscher Verkehr. Am 15. Mai 1918 werden einige Sta⸗ tionen des Eisenvahndirektionsbezirks Han⸗ nover in den Tarif aufgenommen. Näheres bierüber und über die Erweiterung der Abfertigungsbefugnisse von Hannover Süd enthält unser Verkehrs⸗Anzeiger und der Gemeinsame Tarif⸗ und Verkehrs⸗Anzeiger der preußisch⸗hessischen Staatseisenbahnen.
Dresden, am 11. Mat 1918.
Kgl. Gen.⸗Dir. d. Sächs. Staatseisen⸗ bahnen namens der beteil. Verwaltungen.
[10650] Am 15. Mai 1918 wird der zwischten den Stationen Groß Neundorf und Roden⸗ berg (Deister) gelegene Haltepunkt Bad Nenndorf für die Abfertigung von Ell⸗ und Frachtstückgütern wieder eröffnet. Die Ahfertigung von Fahrzeugen, Sprengstoffen und Gegenständen, zu deren Ver⸗ und Entladung eine Rampe erforder⸗ lich ist, ist bis auf weiteres ausgeschlossen. Haunover, den 8. Mai 1918. Königliche Eisenbahndirektion.
[10645]
Norddeutsch⸗ und preusz.⸗hess.⸗ schweiz. Güterverkehr. Mit Gültig⸗ keit vom 10. Mai 1918 wird vorbebaltlich jederzeitigen Widerrufs der Tarif Teil II Heft 9 (Ausnahmetarif Nr. 13 für Kalztum⸗ karbid) neu ausgegeben. Gleichzeitig werden die auf 1. April 1918 eingeführten Aus⸗ nahmefrachtsätze für Elektrodenkohlen ab Ratibor sowie der Ausnahmefrachtsatz für Aluminiumoxyd von Deuisch Lissa nach Sierre (Siders) vorbehaltlich jeverzeitigen Widerrufs ersetzt wie folgt:
Ratibor
von und nach Centimes
Laufenburg Martigny C F F Meiringen... Oey⸗Diemtigen. Romanshorn.. Thusis 8
na Sierre (Siderb)) .1104 5 Die deutsche Verkehrssteuer, der deutsche Kriegszuschlag und der schweizterische 888 zuschlag sind in diesen Ausnahmefraat. sätzen sowie in den Frachtsätzen des Tar 6 hefts 9 enthalten. Die veuen Sätze sin durchweg höher als die seitherigen. Karlsruhe, den 8. Mai 1918. Namens der beteiligten Verwaltunge Gr. Generaldirektion der Staatseisenbahnen.
554
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v. iftleiter: Verantwortlicher Schri “
Verantwortlich für den An eigenteil: Der Vorsteher der Ges hästsstell, sin Rechnungsrat Mengering in Ber
Verlag der Geschäftsstelle Mengering) in Berlin.
i und Druck der Norddeutschen Buchdruckerei un Velaqzanstalt,. Verlin. Wilbelmstraße 12
it Waren beilage Nr. 37.)
Deutsch Lissa
1
Einzelne ummern kosten 25 Pf.
2
Ber ürzugspreis vrträgt vierteljährlich 3 ℳ 30 Pf. All; Postanstalten nehmen Bestellung an; für Arrllg außer den Postanstalten und Jeitungsvertrieben für Kelbstabholers auch die Königliche Geschästsstelle SW. 48, Wilhelmstr. 82.
Anzeigeupreis für den Nanm einer 5 gespaltenen Einheitszeile 50 Pf., einer IZgespalt. Einheitszeile 90 Sf. Außerdem wird auf den Anzeigenpreis ein Tenerungszuschlag von 20 v. H. erhoben.⸗
Anzeigen nimmt anz:
die Köntaltche Geschäftsstelle des Reichs⸗ nud Etaatsanzeigers
Berlin SW 48, Wilhelutstraße Nr. 32.
8=
113.
Mo.
den 15. Mai, Abends.
n WA
Inhalt des amtlichen Teiles. Ordensverleihungen ꝛc.
Deutsches Rei
Ernennungen ꝛc.
Verordnung gegen Preistreiberei.
Verordnung über den Verkehr mit Laubheu.
Bekanntmachung, betreffend Liquidation englischer und fran⸗ zösischer Unternehmungen.
Bekanntmachung über die Zuteilung von getragenem Schuh⸗ werk sowie Schuhwerk aus Altseder für den Bedarf der Be⸗ rufsarbeiter, Behörden, öffentlichen Anstalten und Wohl⸗ fahrtseinrichtungen sowie der Altbekleidungsstellen der Ge⸗ meinden.
Anzeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 67 des Reichs⸗
gesetzblatts. 8 Königreich Preußen.
Ernenmumgen, CTharakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.
Allerhöchster Erlaß über die Verlegung oes Sitzes des Ober⸗ präsidenten der Provinz Brandenburg und
Erlaß über den Zeitpunkt dieser Verlegung.
Handelsverbot.
8 Amtliches.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungspräsidenten, Wirklichen Geheimen Ober⸗
regierungsrat Dr. Kruse in Düsseldorf die Königliche Krone zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit dem Stern und Eichenlaub,
dem Geheimen Rechnungsrat Wasmans dorff in Berlin⸗ Schöneberg und dem Oberzollinspektor i. R., Zollrat Nie⸗ mann in Wesel den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife,
dem Pastor Finkbein in Morgenitz, Kreis Usedom⸗Wollin, den Roten Adlerorden vierter Klasse,
dem Geheimen Rechnungsrat Wilde in Berlin⸗Wilmers⸗ dorf den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,
dem Kaufmann Pinschewer in Berlin⸗Wilmersdorf den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Geheimen Kanzleidiener Oettking im Ministerium der öffentlichen Arbeiten die goldene Krone zum Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
dem Gerichtsdiener a. D. Fiebiger in Ostrowo das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,
den Prooinzialstraßenwärtern Friedrich in Rackith, Kreis Wittenberg, Löder in Aspenstedt, Landkreis Halber⸗ stadt, Pohlmann in Genthin, Ungewiß in Hassenhausen, Kreis Naumburg, und Ilgner in Groß Kugel, Saalkreis, dem Wegewärter a. D. Lorch in Weisel, Kreis St. Goars⸗ hausen, dem bisherigen Aufwärter beim Kadettenhause in Bensberg Schmidtgen, dem Maschinisten a. D. Büssow in Neubrück, Kreis Beeskow⸗Storkow, und dem Eisenbahnschlosser Borcherr in Dortmund das Allgemeine Ehrenzeichen,
den ständigen Lohnarbeitern Klinkert in Herzhausen, Kreis Frankenberg, und Röll in Löschenrod, Kreis Fulda, das Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze sowie
dem Maschinenwärter Wisniewski in Bochum Retiungsmedaille am Bande zu verleihen
die
Deutsches Reich.
Seine Maäjestät der Kaiser haben Allergnädiast geruht:
den Botschaftsräten von Kemnitz, zurzeit in Mitau, und von Hindenburg, zurzeit in Bern, den Titel und Rang 1 Citaer Gesandten und bevollmächtigten Ministers a verleihen.
—,.—.—
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Kaisers hat 8 Reichskanzler zu Mitgliedern der Kaiser⸗
lichen Disziplinarkammern:
in Hannover: den Königlich preußischen Landgerichtsrat Schulze daselbst, „. in Danzig: den Königlich preußischen Militärintendanturra Greulich daselbst sowie “ in Arnsberg: den Königlich preußischen Regierungsrat
Vom 8. Mai 1918.
Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß⸗ nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:
Wegen übermäßiger Preissteigerung wird mit Gefängnis und m Geldstafe bis zu zweihunderttausend Mark oder mit eigner diese Strafen bestraft:
1. wer vorsätzlich für Gegenstände des täglichen Bedarss oder des Kriegsvedarfs Preise fordert, die untes Berücksichtigung der gesamten Verbältnisse einen übermäßigen Wewinn ent⸗ halten, oder solche Preise sich oder einem anderen gewähren oder versprechen läßt; wer vorsätzlich für die Vermittlung von Geschäften über Gegenstände des täglichen Bebarfs oder des Kriegsbedarfs Vergütungen fordert, die unter Berücksichtigung der ge⸗ samten Verhältnisse einen übermaͤßigen Verdienst ent⸗ halten, oder solche Vergütungen sich oder einem anderen gewaͤhren oder versprechen läßt;
. wer WGegeastände des täglichen Bedarfs oder des Kriegs⸗ bedarfs, die von ihm zur Veräußerung erzeugt oder er⸗ wo ben sind, in der Absicht zurückhaͤlt. durch ihre Ver⸗ äußerung einen übermäßigen Gewinn zu erzielen;
.wer vorsätzlich den Preis für (Gegenstände des täalichen Bedarss oder des Kriegsbedarfs durch unlautere Machen⸗ schaften, insbesondere Keitenhandel, steigert;
„wer in der Absicht, den Preis für Gegenstände des täg⸗ lichen Bedarfs sder des Kriegsbedarfs zu steigern oder hoch⸗ zuhalten, Vorräte unbrauchbar macht oder vernichtet, ihre Erzeugurg oder den Handel mit ihnen einschränkt oder andere unlautere Machenschaften voruimmt;
. wer vorsäͤtzlich an einer Verabredung oder Verbindung teilnimmt, die eine nach den Nummern 1 bis 5 strasbare Haudlung zum Gegenstande hat;
7. wer vorsätzlich zu einer vach den Nummern 1 bis 5 straf⸗ baren Handlung auffordert, anreizt oder sich erbletet
Ist die Zuwiderhandlung fahrlässig begangen, so ist auf Ge⸗ fängnis bis zu einem Jahre und auf Geldstrase bis zu fünfzigtausend Mark oder auf eine dieser Strafen zu erkennen.
§ 2
Für gleichartige Gegenstände, deren Gestehungskosten verschleden hoch siad, darf ein Durchschnittspreis gefordert werden, wenn er nach⸗ weislich auf den verschiedenen Gestehungskosten und den verschtedenen Mengen der in ihn einbezogenen Gegenstände beruht und unter Be⸗ rücksichtigung der durchschnittlichen Gestehungskosten keinen über⸗ maͤßigen Gewinu enthaͤlt.
§ 3 88 Eine Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften des § 1 Nr. 1, 2 liegt nicht vor, wenn Höchstpreise oder von einer zuständigen Behörde festgesetzte Preise oder Vergütungen eingehalten werden.
§4 b Wegen Hoͤchstpreisüberschreitung wird mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu zweihunderttausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft: .“ 1 1. wer vorsätzlich böhere Preise als die Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, fordert, oder sich oder einem anderen gewähren oder versprechen läßt;
. wer vorsätzlich beim Erwerbe für Zwecke der Weiter⸗ veräußerung mit Gewinn höhere Preise als die Höchstpreise (Nr. 1) gewährt oder verspricht;
. wer vorfätzlich an einer Verabredung oder Verbindung feil⸗ nimmt, die eine nach Nr. 1, 2 strafbare Handlung zum Gegenstande hat; wer vorsätzlich zu einer nach Ne. 1, 2 strafbaren Handlung auffordert, anreizt oder sich erbtetet. 1
Ist die Zuwiderhandlung fahrlässig begangen, so ist auf Ge⸗ fängnis bis zu einem Jahre und auf Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Mark oder auf eine dieser Strafen zu erkennen.
§ 5
Wer wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen die Vorschriften der §§ 1 2g 4 89 die enisprechenden frühenen Srrasvorschriften mit Gefängnis bestraft worden ist, darauf abermals eine solche Handlung begangen hat und wegen derselben mit Gefängnis hestraft worden ist, wird, wenn er wieder eine solche Handlung begeht, mit Zuchthaus bis zu fünf Jahren, bei mildernden Umständen mit Ge⸗ fängnis nicht unter einem Monat bestraft. Daneben ist auf Geld⸗ strafe bis zu fünfhanderttausend Mark zu erkenneg.
Die Bestimmungen des Abs. 1 finden Anwendung, auch wenn die früheren Strafen nur teilweise verbüßt oder ganz oder teilweise
erlassen sind.
§ 6
Der Inhaber eines Betriebs, in dem ein Angestellter oder eine sonst in dem Betriebe beschäftigte Person eine nach den §§ 1, 4, 5 strafbare Handlung begangen hat, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu fünfzigtausend Mark oder mit einer dieser Strafen bestraft, wenn er es unter Nernachlässigung seiner Aufsichtspflicht unterlassen 16 den Täter von der Begehung der en Handlung abzuhalten. Ahe Frhaber des Betriebs steht derjenige gleich, welchem die Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebs oder eines Tetles desselben
üͤbertragen ist.
§ 7 Neben der Strafe ist bei vorsotzlicher oder fahr lässiger Zuwider⸗ hantI e gegen § 1 Nr. 1, 2 oder § 4 Nr. 1 ein Beirag einzuziehen, der in den Fällen des §1 Nr. 1, 2 dem erztelten übermäßig n Gewinn oder Verdienst, in den Fällen des § 4 Nr. 1 dem öber den Höchst⸗
Geiger daselbst für die Dauer der von ihnen bekleideten Staatsämter ernannt.
preis erzielten Erlös entspricht; Täter und Teilnebhmer hafun als
Soweit der übermäßige Gewinn oder Verdienst oder der über den Höchstpreis erzielte Erlös einer anderen Person als dem Täter oder dem Teilnehmer duich die Tat zuͤgeflossen ist, kann für den ein⸗ zuziebenden Betrag auch diese Person als Gefamtschuldner haftbar gemacht werden.
Gbenso kann hastbar gemacht werden, wer nach der Tat aus dem Vermögen einer der im Abs. 1, 2 bezeichneten Personen eine Zu⸗ wendung erhalten hat, wenn ihm die Zuwendung in der Absicht, die inziehung zu vereiteln, gemacht wurde und er dies zurzeit des Er⸗ werbes wußte oder den Umständen nach annehmen mußte, oder wenn ihm die Zuwendung unentgeltlich gemacht wurde. Unter den gleichen Voraussetzungen kann als Gesomtschuldner jeder weitere Empfäncger der Zuwendung oder ihres Wertes hafthar gemacht werden. Die Haftung ist auf den Wert der Zuwvendung zurzeit des Empfanges be⸗ schränkt. Der gutgläubige Emp änger einer unentgeltlichen Zu⸗ wendung haftet nur insoweit, als er durch sie noch bereichert ist. Die Haftung für den einzuziehenden Betrag geht auf den Erben über.
Von der Einzlehung kann wegen Geringfügigkeit des einzuziehenden Betrags abgesehen werden.
§ 8 Auf den bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen § 1 Nr. 1 einzuziehenden Betrag ist derjenige Betrag anzu⸗ rechnen, welcher wegen derselben Preisforderung von einem zuständigen Schiedegerichte zugunsten des Reichs eingezogen wonden ist.
§ 9 Soll für den ein uziehenden Betrag neben dem Täter oder dem Teilnehmer eine andere Person hatbar gemacht werden (§ 7 Abs. 2 bis 4), so ist sie, soweit oles ausführbar erscheint, unter Mitteilung des Beschlusses über die Eröffoung des Hauptverfahrens zur Haupt⸗ verhandlung zu laden. Ste kann alle Befugrisse ausüben, die err em Angeklagten zustehen, sich auch durch einen mit schriftlicher Vollmacht dersehenen Verteidiger verfreten lassen. Durch ihr Nichterscheinen wird das Versahren und die Urveilsfällung nicht aufgehalten. Die Rechtsmitiel gegen das Urteil, soweit es die Einziehung betrifft, stehen ouch ihr zu. 1n-
Auf die im § 7 vergesehene Einziehung kann selbständig erkannt werden, wenn die Nerwigung oder Verurteilung einer bestimmten Person nicht ausführba; ist.
Auf das Verfahren finden die Vorschriften des § 477 Abs. 1 und des § 478 Abs. 1 der Stzasp ozeßordnung Anwendung.
Die Prsonen, gegen welche die Einziehung sich richtet, sind, soweit dies aueführbar erscheint, zu dem Termine zu laden; die Vor⸗ schalften ves § 478 Abs. 3 und des § 479 der Strafprozeßordnung finden Anwendung. u“
Kann in den Fällen der §§ 7, 10 über die Höbe des einzu⸗ ziehenden Betrega oder darüber, ob eine andere Perfon als der Täter ode’, der Teilnehmer fär den einzuziehenden Betrag haftbar zu machen ist, nicht ohne Verzögerung des Verfahrens entschieden werden, so kann die Entscheidung hierüber im Urteil einem besonderen Ver⸗ fahren vorbehalten werden.
Auch ohne solchen Vorbehalt kann die Haftung einer anderen Person als des Täters oder des Teilnehmers für den nach dem Utten einzuziehenden Betrag in dem besonderen Verfahren ausgesprochen werden.
Die Festsetzung des einzuziebenden Betrags kann auch im Straf⸗ befehle dem besonderen Verfahren vorbehalien werden. In dem be⸗ sonbderen Verfahren ist auch kann zu entscheiben, wenn gegen den Täter oder den Teilzehmer ein Strafbefehl erlossen wird und ein andere Person für den einzuziehenden Betrag haftbar gemacht werden
6 § 12
In dem besonde en Verfahren (§ 11) trifft der Staatsauwal die erforderlichen Ermittlungen. Nach Emtrut der Rechtstraft de Entscheidung, welche die Einziehung gnordnet, setzt er den ein⸗ zuziehenden Betrag fest und gibt den Bescheid denjenigen Personen durch Zustellung bekannt, gegen welche die Einziehung sich richtet.
Der Bescheid muß mie Gründen verfehen sein und die Eröffnung enthalten, daß er vollstreckbar wird, wenn der Betroffene nicht binnen zwei Wochen nach der Zußellung die gerichtliche Entscheidung beantragt. Der Antrag ist bei dem Staassanwalt oder bei dem Gerichte, das in erster Instanz entschteden hat, schriftlich oder zu Protokoll zu stellen. 5
Beantragt der von dem Bescheide Betroffene die gerichtliche Evtscheidung, so entscheidet das Gericht durch Beschluß. Gegen den Besch uß findet sofortige Beschwerde statt.
Wird ein Antrag auf gerschtliche Entscheidung innerhalb der im Abs. 2 Satz 1 bestimmten Frist nicht gestellt oder der gestellte An⸗ trag als unzulässig verworfen, so erlangt der Bescheid des Staats anwalts die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils. Die Vallstreckung erfolgt auf Grund einer mit der Bescheinigung der Vollstreckbarkei versebenen beglaubigten Abschrift des Bescheidz des Staatsanwalts; die Bescheinigung erteilt der Gerichtsschretber des Gerichts, das in erster Jastanz entschteden hat.
Zur Sicherung der im § 7 Aöbs. 1 vorgeschriebenen Einsiehurg könne Vermögensstücke des Beschuldigten beschlagnahmt werden.
Die Anordnung der Beschlagnahme steht dem Richter, bei Gefahr im Verzuge dem Staatsanwalte zu. Hat der Staatsanwalt die Be⸗ schlagrahme angeordnet, so soll er binnen drei Tagen die richterliche Bestätigung nachsuchen.
Auf die Durchführung der Beschlagnahme finden die Be⸗ stimmungen der Zivilprozeßordnung über die Vollziehung und die Wirkangen des dinglichen Arrestes entsprechende Anwendung.
§ 14
Die Vorschrifeen der §§ 7 bis 13 finden bei Aburteilurg von Zuwiderbandlangen der im § 1 Nr. 1 oder § 4 Ne. 1 beseichneien Art auch dann Aawendung, wenn die Zuwiderhaadlung vor dem In⸗
Gesamtschuldner. Auf die Einziehung kann auch durch Strafbefehl 1 erkannt werden.
krafttteten dieser Verordnung beganzen ist.