Zweite Beilage
cen Reichsangeiger und Königlich Preusischen Staatsanzeiger.
1948.
besser wissen wollen als die anderen. Jeder, der glaubt, dem Reichs⸗ justizamt einen guten Gedanken bringen zu können, wird — dafür stehe ich ein — von uns gehört werden; wir werden immer prüfen, ob seine Vorschläge nicht etwas Besseres bringen, als man sich bisher gedacht bat. Also keine bürokratische Engherzigkeit! Wir müssen alle die⸗ jenigen, die es bei den Gesetzen und Verordnungen angeht, zur Mit⸗ arbeit heranzichen, und zwar in einem Stadium, in dem sie auch wirklich Einfluß auf die Gestaltung der Verordnungen und Gesetze haben können. (Sehr richtig!) Daß in erster Linie natürlich die Beamten, und zwar nicht bloß die Beamten des Amtes, sondern auch ander⸗e Juristen mitarbeiten müssen, versteht sich von selbst. Wir haben bei der Verordnung gegen Preistreiberei, auf die ich nachher noch kurz zu sprechen kommen werde, so begonnen, daß wir zunächst einmal einen in Kriegswuchersachen besonders erfahrenen, hochangesehenen Richter, dann einen Staatsanwalt und einen Rechtsanwalt, die ebenfalls eine besondere Erfahrung auf diesem Gebiete aufzuweisen hatten, heran⸗ ezogen haben. Auf diese Weise haben wir uns zuerst ein Bild zu machen gesucht über die Ziele, die wir verfolgen sollen. Dann haben wir die Interefsenten, die es angeht, und die unter Umständen auch unter dem Gesetz oder der Verordnung zu leiden haben, in weit⸗ gehendstem Umfange gehört. So hat sich dann die weitere Beratung gestaltet, und so entstand diese Verordnung. Ich denke mir: im wesentlichen werden alle anderen Gesetze, auch die großen Reformgesetze, so zu entstehen haben. Bei besonders einschneidenden Verordnungen und Gefetzen wird man die Sache der öffentlichen Kritik unterbreiten. Wenn ich hier von den Juristen als solchen spreche, alss Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten, so möchte ich dem Wunsche Aus⸗ druck geben, dessen Verwirklichung in den Bundesstaaten eintreten müßte, daß das Zusammenarbeiten dieser verschiedenen Berufsklassen der Juristen ein innigeres und von Reibungen weniger getrübtes sein möge. Es ist ja leider immer noch der Fall, daß namentlich zwischen dem Richterstand und dem Anwaltsstand doch in mancher Beziehung nicht nur Meinungeverschiedenheiten vorhanden sind die werden immen
aatsa Berlin, Mittwoch den 15. Mi C111X“
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Börse in Beelin E1“
(Notierungen des Börfendorstande) . vom 15. Mat vo
für 3 m 14.
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New York 1 Dollar
19 100 Gulden
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82 3„ 29 . b Q 8 2 4 1 2*⁷ * 29 4* 4 4* — 9 I, PC;„ sehene beglaubigte rift des Bescheids des Statsanwalts issig Polizei Sdrücklich im gleichen Sinne entschieden Weinigung erteil rschrift zutage tretende Grundsatz nach all
Instanz entschieder alle Nebenfolgen der in einer Gesamtstraf form⸗ und fristger Unwendung findet.
20. fristg. Er muß demnach ins liche Bescheid sein, kung. at de inziehung des übermäßigen Gewinns (§ Beschluß in der Sache sel ntsch ; der Beschlu
eschluß in der Sachz selb anspruchen. gabe des § 495 der Strafprozeß ng zu vollstrecken. Der Staatsanwalt ist für die urchführung des besonderen Ver⸗ ie im
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8 3bvgog 1 —2 N * ber. † 164. Sitzung vom 13. Mai.
Nachtrag. Die Rede des Staatssekretärs des Reichsjustizamts Dr. von Krause, die gestern wegen verspäteten Eingangs des Stenogramms nicht verösfentlicht werden konnte, hat folgenden Wortlaut:
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242
Deutscher Reichstag. 163. Sitzung vom 11. Mai.
Nachtrag. — tessg qj des Moij smari 1S — ELee . 2 2 3 4 vom Staatssekretär des Reichsmarineamts, Der Haushalt des Reichsjustizamts hat eine Anfechtung hier im
— — 1 wholltone P. t Se PRV . 8 gomiral von Cap el le am Sonnabend gehaltene Rede, die Hause nicht erfahren. Das ist ja wohl auch einleuchtend und nicht ver⸗ 98 vemspäteten Eingangs des Stenogramms bisher im wegel 8
1 itgeteilt werden konnte, lautet: wunderlich, er ist klar und einfach und in sich gerechtfertigt. Wortlaut nicht mi nöcht ndem Danke be. Wenn ich an den einen Posten im Haushalt doch anknüpfe, so Meine Herren! Ich möchte zunächst dem Danke der Marine “ “ E 1“ Meine Herren ve Fmekemeenden Worte, bie der Herr Bericht: 0r t er mir eben nur den Anlaß zu meinen Worten. Ich knüpfe an ledruck geben be ee Mariher gewibmet hat Ich “ den Posten des Staatssekretärs an, und da richten sich die Augen des siatter der Tätigkeit der⸗ * l1A““ Hauses und auch die meinigen besonders auf meinen hochverehrten nderen Dank aussprechen und mich voll und ganz dem anschließen “ vere “ Aesondere dn Weris, die der Herr Berschterstatter d Vorgänger, den ausgezeichneten Staatssekretär Lisco, dessen schon zu ür die mektenn nh “ S 11“ llich 8 8 meiner großen Freude und Genugtuung der Herr Abgeordnete poiferlichen “ 1 1 L 111ö13“ Belzer in anerkennender Weise gedacht hat. Er ist ein Mann 8 ir 8 8 8 e ) 8 — 1 8 8 22 . . 8 8 rferanten für U⸗Boo 9 t 88 it dem unbeschränkten U⸗Bootskti gewesen, der mit vorbildlicher Pflichttreue sein reiches Können und Meine 8 8 8 8 “ Wissen in den Dienst der Sache, der er sich gewidmet hat und die 1 Seeoffensibe 2 g nen. c . 1 „ 8 . AeW ine. sehr starke 88 8 “ Veröffentlich g „8 Apmi.nn. ihm anvertraut war, gestellt hat. (Bravo!) Ich glaube, wir sind ihm zeebnisse sind den Herren aus den Veröffentlichungen des Admital⸗ U B D. 8 2. Snr lgeb Auch für Aprit lauten die bisher vorliegenden Nach alle zu großem Dank verpflichtet. (Beifall und Zustimmung.) Wer abes bekannt. Sus für 38 ch V lust 38 86 s8 8 98 8 einen Blick in die Arbeitsweise des Reichsjustizamts hat tun können hten günstig. Natürlich 1 8 “ 1c 1 — und dies ist mir ja mun beschieden gewesen —, kann wirklich nicht Eroffensive, wie die jetzige, 8G 4 sächtee L 8 8 8 W’ö“ stolz und dankbar genug sein für das, was in diesem Amt während be Hauptsache ist, während der Dauer des um 1““ ““ 7 jährigen Tätigkeit meines Vorgängers, des Herrn n 6. Boote j ’ je 2 Ins⸗ b 8 Whtrs ½ 1G 8 tai der Zuwacks 8 88 88 8 heihs Staatssekretärs Lisco, geleistet worden ist; er würde sehen, wie die bbertreffen. Unsere Offensive “ 89 “ 8 Beamten trotz der Not an Personal und anderen Dingen die großen weniun des unbeschränkten U⸗Bootskrieges (Hört, hört! rechts), und ö wältigen ki bewälti 8 Veci zdie sichere Aussicht auf schließtichen Erfol ufgaben haben bewältigen können und fortdauernd bewältigen, die is gibt uns die JSee 185 1 “ . ihnen gestellt sind, wie gerade jetzt im Krieg die Aufgaben so unge⸗ Meine Herren, der U⸗Bootskrieg wächst sich mehr und mehr zu heuer gewachsen sind, wie die Tätigkeit den zahllosen, viel zu zahl⸗ 2 2 D 9 2 reichen Kriegsverordnungen hat gewidmet werden müssen. Es ist mir auch lieb, daß der Herr Abgeordnete Belzer in freund⸗ licher Weise der Tätigkeit des Reichsjustizamts gedacht und gemeint
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ländische Verbraucher zu schützen, besteht nicht, vielmehr wird es in der Regel den Interessen der deutschen Volkswirtschaft entsprechen, wenn für die ausgeführten Waren ein möglichst hoher Preis erzielt wird. Deshalb erschien es geboten, für Lieferungen nach dem Auslande die Bestimmungen gegen Preistreiberei und über Höchstpreise außer Kraft zu setzen. Etwaigen Mißständen, die sich hieraus in der Folge ergeben könnten, wird durch die Handhabung der Ausfuhrgenehmigungen, erforderlichenfalls durch Anordnung neuer Ausfuhrverbote oder durch sonstige Verwaltungsmaßnahmen wirksam begegnet werden können. Zu § 20 Höchstpreise gelten, soweit nicht das C stimmt ist, auch für den Absatz von Waren, die aus dem Ausland ingef — hne Rücksicht darauf, wie hoch die Gestehungs⸗ en sich belaufen. Bei Gegenständen des täg⸗ 1b des Kriegsbedarfs, für die keine Höchstpreise be⸗ ehen, können nach den bestehenden Rechtsgrundsätzen die besonderen ältnisse des Einfuhrhandels insofern berücksichtigt werden, als der Einführende befugt ist, eine seinem Risiko entsprechende Risiko⸗ 6 prämie in die Preisberechnung einzustellen und, falls die Einfuhr mit — es für entsprechend anwendbar erklärt. Nach Durch⸗ besonderen Schwierigkeiten verbunden war oder nur durch besondere führung der Einziehung oder nach sonstiger Erledigung des Verfahrens Geschicklichkeit und Sachkunde ermöglicht wurde, den Unternehmerlohn ist die Beschlagnahme wieder aufzuheben. höher als sonst üblich zu bemessen. 8 Zu § 14 Diese Rechtslage wird von den T“ des Einfuhrhandels Auf Preistreibereien, die vor dem Inkrafttreten des Entwurfs be⸗ übereinstimmend als ungenügend oCC“ naãen I ö“ 28 daß, soweit Höchstpreise bestehen, besondere Preisbemessungen für den gangen sind, aber erst nach dessen Inkrafttreten abgeurteilt werden, Einf hrhandel regelmäßig nicht vorgesehen werden und daß im übrige sinden nach § 2 des Strafgesetzbuchs die bisherigen Strafvorschriften 1131313““ 8 “ Heschla EöI“ ch als das mildere Gesetz darstellen. Damit die Gerichte über die Höhe der besonderen Zuschläge, insbesondere über
Anwendung, wenn sie si ffass auch die Anwendbarkeit der Vorschriften des Entwurfs über die
2 — Zu 8 215 ½ ens, insbesondere für den Erlaß des Bescheids, auch dann zuständig b Inlande festgesetzten Höchstpreise und die im § 1 Nr. 1, 2 Pänemark 100 Kronen 152 ½ enn das ÜUrteil erster Instanz von dem Schzif naeer een uständig, vorgesehenen Beschränkungen in der Bemessung von Preisen und Ver⸗ Schweden 100 Kronen 182 ¼ Febl Ie Instanz von 8 öffengericht ergangen oder gütungen finden an sich auch auf Lieferungen nach dem Ausland An Norwegen 100 Kronen 159 ¼ 8 vaDen allen ist. D. em Bescheid erhebliche sachli 8 6s 1 „; 0 „ s eeeeh 43 8 59 und die Herperde Ung der Strafsache zur gestellte Ergebnis wird auch durch die Genehmigung der Ausfuhr nicht n58 ebung ohnedies zur Aufgabe des Staatsanwalts ge ört, berührt. Die inlendische Höchstpreise und Preisbeschrär as n ; vr b Staatsan gel berührt. Die inlchdischen Höchstpreise und Preisbeschränkungs⸗ Budapest 100 Kronen nicht angezeigt, den Amtsanwalt für zuständig zu erklären. vorschriften bezwecken jedoch nur den Schutz der inländischen Ver⸗ G 100 Leva Zu § 13 braucher vor übermäßigen Preisforderungen. Ein Bedürfnis, aus⸗ Konstanti⸗ eröffnet die Möglichkeit einer Beschlagnahme von Vermögens⸗ nopel 100 Piaster 19,25 19,15 es Beschuldigten zur Sicherung der Einzie hung des übermäßigen Madrid und 715 Barcelona 100 Pesetas 103 104
Erfahrungsgemäß besteht die Gefahr, daß Personen, die sich 103
der Preistreiberei schuldig gemacht haben, den erlangten übermäßigen Gewinn alsbald verbrauchen oder beiseite schaffen, um ihn der Ein⸗ ziehung zu entziehen. Die Gefahr wird durch die im § 7 Abs, 3, 4 es Entwurfs zugelassene Erfassung des übermäßigen Gewinns bei olchen Personen, an die er verschoben wird, nur zum Teil ausgeräum Deshalb empfiehlt es sich, zur weiteren Sicherung der Einziehung Beschlagnahme von Vermögensstücken des Täters und Teilnehmers sel uzulassen. 8 Die Beschlagnahme soll nur gegenüber den als Täter oder Teil⸗ Verdächtigen, nicht auch gegenüber den im § 7 Abs. 2 bis 4 jeten Personen zulässig sein. Die Zuständigkeit für die Beschlag⸗ ist ähnlich geregelt wie im § 98 Abs. 1, 22 der Strafprozeßordnung ie Beschlagnahme zur Sicherung der Einziehung körperlicher Für die Durchführung der Beschlagnahme sind ebenso, 25 Satz 2 der Strafprozeßordnung, die Bestimmungen der dnung über die Vollziehung und die Wirkungen des ding⸗
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Die heutige Börse zeigte ein ruhrgeꝛ Aussehen bei fesier Geun stimmung. Die meiste Beachtung fanden einige Industriepapiere⸗ auch eintge andere Werte erztelten größere Steigerungen. Dem Schluß war fest. 8
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Gegenteil ausdrücklich
Kursberichte von auswärtigen Fondsmäͤrkten.
Wien, 14. Mai. (W. T. B.) Die zuversichtliche Auffassang der allgemeinen Lage im Anschluß an die Lür stigen Köiegsberichte die Mitteilungen über den Ausbau des Bündnisses der Monarche⸗ mit Deutschland und das wirischaftliche Abkommen mit Pu⸗ mänien haben an der Börse zu eimner käftigen Foct⸗ setzung der Aufwärtsbewegung geführt. Spekalalive und pri. vate Käufe bewirkten weitere, teilweise sprunghafte Kurz⸗ steigerungen, wobei namentlich Bankrapiere und Staatzeisenbahn⸗ werte in lebhafterer Nachfraue sjanden. Gegen Schluß weuursachten Gewinnsicherstellungen eine all emeine und bes enders in Bergwerkz⸗ papieren und Staatseisenbahnnerten stärkene Lbichwächung, wegegen Südbahnwerte gleichzeitig eine Karsb sserung erfahren. Im Schranfen trat für Kohlen⸗, Waffen⸗, Zucker⸗, Lam penfabrike⸗ und Versicherurgs⸗ attien sowie ungarische Bantpapi re lebhafteres Interefse hervor. Seeschiffahrts⸗ und Petroleumaktten blieben angeboten. Der Anlage⸗ markt bekundete feste Haltung.
em Kampf zwischen dem U⸗Boot und der Neubauleistung an
Shiffen aus. Bieher haben die monatlichen Versenkungsziffern den Neubau noch
ied die Höhe der Verlustgefahr, verschiedener Auffassung und vor allem Einziezung übermäßiger Gewinne ufw. (§ 7 bis 13) ausgeschlossen sein, leicht geneigt seien, hinterher, wenn ein Verlust tatsächlich nicht ein⸗ Der Grundsatz, die Einziehung übermäßiger Gewinne ausnahmslos sicherzustellen, läßt es aber geboten erscheinen, auch in Fällen der be⸗ seichneten Art die Einziehung des übermäßigen Gewinnes anzuordnen. Deshalb legt der Entwurf im § 14 Abs. 1 den Vorschriften der §§ 7 bis 13 rückwirkende Kraft bei. Die Rückwirkung ist auf die Einziehung beschränkt; im übrigen verbleibt es bei der Anwendung der früheren Vorschriften. Es würde jedoch zu Unbilligkeiten führen, wenn neben der Einziehung des übermäßigen Gewinns die Geldstrafe nach Maß⸗ gabe des § 6 Abs. 2 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, oder des § 5 Abs. 2 der Verordnung gegen kübermäßige Preissteigerung, je in der Pssung der Bekanntmachung vom 23. März 1916 festgesetzt würde. Denn nach diesen Vorschriften muß die Geldstrafe so bemessen werden, daß der Täter oder Teilnehmer das Doppelte des übermäßigen Gewinns in der Form der Geldstrafe an die Staatskasse herausgibt. Um dieses Ergebnis auszuschließen, ist in § 14 Abs. 2 angeordnet, daß die be⸗ zeichneten Vorschriften keine Anwendung finden, so daß für Preis⸗ treibereien, die in der Zeit vom 1. April 1916 bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung begangen sind, lediglich die Grundstrafdrohung des § 6 Abs. 1 des Gesetzes, betreffend Höchstpreise, oder des § 5 Abs. 1 der Verordnung gegen übermäßige Preissteigerung (Gefängnis bis zu einem Jahre und Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder eine dieser Strafen) anzuwenden ist. Bei Straftaten, die vor dem 1. April 1916 begangen sind, aber erst nach dem Inkrafttreten des Entwurfs ab⸗ geurteilt werden, bedarf es einer Vorschrift nach Art des § 14 Abs. 2 8 c F †2 4 4 „. 8 8 7 4 4½ 82 288 F. 1 8 des Entwurfs nicht, da insoweit Vorschriften über die Bemessung der bi nach der Höhe des übermäßigen Gewinns nicht bestanden Unter „Aburteilung“ ist die Entscheidung durch die Tatsacheninstanz zu verstehen. In der Revisionsinstanz finden die Vorschriften des § 14 des Entwurfs keine Anwendung. Zu § 15
18 iee, aeeh. t 11“ Gehetstcnie auf die sich le Urafbare X 8 12 ) v 1 8 verte den gkechce g bezieht, entspricht den Bestimmungen des 9 Auf die Einziehung kann selbständig erkannt werden (Art. I der Berordnung, betreffend einige die Kriegsverordnungen ergänzende Vor⸗
Veräußerung beschlagnahmter Gegen⸗
zu stellen. Auf solcher Grundlage könne Einfuhrgeschäfte nicht abschließen.
möglich. seien in diesen Verkehrsschwierigkeiten, verboten, Betriebsumstellungen, infolge politischer Umwälzungen — worfen, daß eine genaue Berechnung des Risikos kaum
Kursverschiebungen, Aus
Allgemeinheit ersprießliche Ergebnisse liefern. dem Einfuhrgeschäfte
in gewissem Umfange Rechnung zu tragen und vor
Der Entwurf wählt hierfür den Weg,
Preisen und Vergütungen zuzulassen. oder die von ihm bestimmte Stelle in die Lage
gebotenen Grenzen zu halten. bewilligten Ausnahme von den
grenzen von seinem Abnehmer sich eigene Preisberechnung als Einstandspreis einstellen.
getreten sei, die Verlustgefahr nur in geringem Umfang in Rechnung der Kaufmann aber riskante Insbesondere sei dies gegen Ende wenn sich die ersten Einfuhrmärkte wieder öffneten, und in den ersten Monaten nach dem allgemeinen Friedensschlusse nicht Die wirtschaftlichen Verhältnisse des In⸗ und Auslandes Zeiten aus den verschiedensten Gründen — z. B. wegen
Unsicherheit der Besitzverhältnisse so großen Schwankungen unter⸗
solchen Verhältnissen könne nur der Wagemut des Kaufmanns für die Deshalb sei es nötig, durch Aufhebung der für die Preisbemessung gegebenen Schranken völlig freie Hand zu lassen. Diesem Wunsche kann in seiner Allgemeinheit nicht entsprochen werden. Freigabe der Preisbildung für eingeführte Waren könnte die Gefahr einer allzu starken, für das Gesamtwirtschaftsleben, insbesondere den Geldmarkt schädlichen Einfuhr mit sich bringen; sie könnte auch dem erhofften allmählichen Sinken der Preise entgegenwirken. Andererseits erscheint es berechtigt, den besonderen Verhältnissen des Einfuhrhandels gewij ꝛch G allem die Möglich⸗ keit zu sogenannten Vorkäufen von Rohstoffen und Zwischenerzeugnissen für die Friedenszeit zu schaffen, d. h. zu Geschäftsabschlüssen, die während des Krieges im neutralen oder feindlichen Auslande betätigt und unmittelbar nach Eintritt des Friedens ausgeführt werden sollen. 1 daß er den Reichskanzler oder die von ihm bestimmte Stelle ermächtigt, für Einfuhrwaren Aus⸗ nahmen von den Höchstpreisen oder den in der Preiswuchervorschrift (§ 1. Nr. 1, 2) enthaltenen Bestimmungen über die Bemessung von Dadurch ist der Reichskanzler die m bestimmte L il versetzt, den Umfang der Einfuhrgeschäfte in den durch die Interessen der Allgemeinheit
Den erhöhten Preis, den der Einführende auf Grund der ihm im § 1 Nr. 1 enthaltenen Preis⸗ gewähren läßt, darf dieser in seine
und Einfuhr⸗
möglich sei. Bei
Eine völlige
Ist dem Ein⸗
Wien, 14 Mat. (W. T. B.) (Autliche Notterungen der Devisenzentrale.) Berlin 150,00 G., 150,30 B., Amsterdam 324,00 G. 325,00 B., Zürich 167,50 G., 163,50 B., Kovpenhagen 229,50 G. 230,50 B., Siockholm 244,00 G., 245,00 B., Christiania 240,00 G., 241,00 B., Konstantinopel 28,00 G., 28,75 B., Marknoten 149,90 G. 150,30 B., Rubelnoten —,— G., —,— B.
London, 13. Mat. (W. T. B.) 2 ½ % Englische Konsols 55 %, 5 % Aigentinier von 1886 —, 4 % Brasilianer von 1889 56 ⅜, 4 % Japaner von 1899 70 ½, 3 % Portugiesen —, 5 % Russen von 1906 —, 4 ½ % Russen von 1909 —, Baltimore and Ohio —, Canadian Pacific 157 ½¼, Erte —, National Railways of Mexiko —, Pennsylvanta —,—, Southern Pacifie —,—, Union Pacific —,—, Unites States Steel Corporation 114, Anaconda Copper —, Rio Tinto 66 ½, Chartered 15/5, De Beers def. 121516, Goldfields 1 ¼16, Randmines 21316. 5 % Kriegsanleihe 93 ⁄16, 4 % Kriegsanleihe 100 ⅞, 3 ½ % Kriegsanlelhe 85 83. — Privatdiskont 31112, Silber 48 ½.
Amsterdam, 14. Mati. (W. T. B.) Amerfkantsche Werte sest, Oelwerte gef päftslo-g. — Wechsel auf Berlin 39,15, Wechsel auf Wien 24,12 ½, Wechsel auf Schwei; 49,35 Wechsel auf Kopenhagen 63,10. Wechsel auf Stockholm 68,60 Wechsei auf New York 19,95, Wechsel auf London 9,50 ½, Wechsel auf Paris 35,15. — 4 ½ % Niederländische Staatsanlethe 94 ½, Okl. 3 % Niederl. W. S. 69, Königl. Niederländ. Petroleum 400 ½ Holland⸗Amerika⸗Linie 367 ½, Nieverländisch⸗Indische Handelsban! 167, Atchison, Topeka u. Santa Fe 85 ⅞, Rock Igland —, Southern Pactfic 83 ⅞, Southern Railway 21 ¼. Union Pacific 120 ⅞, Anaconda
37 ½, United States Steel Corp. 95 ¾, Französisch⸗Englische Anleihe —,—, Hamburg⸗Amerika⸗Linie —,—.
Kopenhagen, 14. Mai. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Berlin 62,50, do. auf Amsterdam 158,25, do. auf London 15,18, do. auf Paris 56,50.
Stockholm, 14. Mai. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Berlin 57,75, do. auf Amsterdam 146,50, do. auf schweizerische Plätze 72,00, do. auf London 14,00, do. auf Paris 51,75.
New York, 13. Mai. (Schluß.) (W. 1. B.) Dle Börse begann die neuc Woche wieder in sehr fester Haltung hei recht er⸗ heblicher Geschäftstätigkeit. Günstige Berichte aus Handel und In⸗
Vorübergebend
satz um ein Mehrfaches übertroffen. Das geben selbst englische Minster und die gesamte englische Presse zu. Besonders bezeichnend erchent mir ein Aufruf an die englischen Werftarbeiter, der in gaofer Zahl auf den englischen Werften verteilt worden ist. Dieser Aofruf lautet:
„Der Bau von Handelsschiffen belief sich im März auf 101000 t, 32 Schiffe von je 5000 t. Aber die Hunnen versenkten dleichzeitig 81 Schiffe. (Hört! hört! Bravo!) Werftarbeiter! ihr könnt und werdet verhindern, daß die Hunnen uns aushungern.“
Einen großen Erfolg scheint dieser Aufruf zunächst nicht gehabt mhaben. Denn nach den neuesten Veröffentlichungen der englischen miralität, die gerade heute durch Reuters Bureau verbreitet werden, die Schiffsbauleistung von 162 000 t im März auf 111 000 t im Aprl zurückgegangen oder in Schiffen umgerechnet von 32 Schiffen uf 2 Schiffe. Das bedeutet einen Rückgang von rund 50 000 t ter etwas über 30 %. (Hört, hört, rechts.)
Was Amerika baut, ist bis jetzt gering gewesen und hinter den Ewartungen weit zurückgeblieben. Wenn auch in Zukunft mit einer Segerung zu rechnen ist, so wird dieser Zuwachs voll und ganz durch Aneita selbst aufgebraucht.
za den Versenkungen durch U⸗Boote kommt aber noch der starke Aog an Schiffsraum durch Seeunfälle und Unbrauchbarwerden von etfen hinzu. Einer der bekanntesten englischen Großreeder Sir in Ellerman, erklärte auf einer Versammlung der britischen etffahrtskammern, daß die Verluste der britischen Handelsflotten dnch Seeunfälle während der durch den Krieg geschaffenen Bedin⸗ Kangen dreimal so groß seien wie im Frieden. (Hört, hört! rechts.) r segte hinzu: Ich glaube, ich täusche mich nicht, wenn ich sage. alee, was wir an Schiffen seit Kriegsbeginn gebaut haben, hat lediglich genügt, um den Verlust durch Seeunfälle zu decken, von den durch da Feind verursachten Verlusten gar nicht zu reden. (Hört, hört!)
hat, sie würde noch nicht genügend anerkannt. Ich möchte noch ein Wort über die Art der Tätigkeit in diesem Amt sagen. Die Herten wissen das ja ganz genau, aber im Lande weiß man es vielfach nicht, daß sich die Tätigkeit des Reichsjustizamts nicht darin erschöpft, vielleicht nicht einmal in intensivster und reichster Weise darin äußert, daß sie sich der eigentlichen Gesetzgebung in führender Weise an⸗ nimmt, also große Reformen usw. durchführt, sondern daß täglich und stündlich, möchte ich sagen, das Reichsjustizamt zu tun hat mit gut⸗ achtlichen Aeußerungen, mit der Beratung der anderen Reichsämter, mit der Beantwortung von Anfragen aus dem Lande usw., was eine ungeheure Fülle von Arbeit verursacht, wobei die Arbeit dem Kleinsten und wenig Bedeutsamsten ebenso gewissenhaft und gut gewidmet werden muß wie dem Größten. Wir erstatten Gutachten auf An⸗ fragen und arbeiten bezüglich kleiner Verordnungen mit, wir arbeiten völkerrechtlich und staatsrechtlich mit. In den Friedensverträgen ist auch ein Teil, soweit er die rechtlichen Dinge betrifft, vom Reichs⸗ justizamt geleistet worden. Das erfordert alles eine ungeheure Mühe und Arbeit; sie ist von den Beamten, wie ich auch ihnen gegenüber anerkennend sagen muß, immer mit der größten Gewissenhaftigkeit und Kenntnis und mit dem größten Fleiße geleistet worden. (Beifall und Zustimmung.) Dabei — das möchte ich hier betonen — be⸗ schränken wir uns nicht — und wer das annehmen wollte, kennt die Arbeit nicht — etwa auf die formal juristische, konstruktive Be⸗ urteilung der Dinge, der Gesetzgebungswerke, der Verordnungen, der Gutachten sondern es wäre wohl ein schlechter Jurist und vor allen Dingen ein schlechtes ReichsjustizZamt und ein schlechter Staats⸗ sekretär des Reichsjustizamts, wenn er hier der trockene, formale Jurist wäre. Das Reichsjustizamt ist wie jedes andere Amt nur ein Glied in der gesamten Organisation, und es würde speziell das Reichsjustizamt seine Aufgabe und Pflicht nicht erfüllen können, wenn es sich nur als juristische Behörde betrachten würde ohne Rück⸗
vorhanden sein —, sondemm daß im Austragen und Schlichten ven Meinungsverschiedenheiten Formen gebraucht werden, die nicht den Zusammenarbeit und dem Wohle des Ganzen dienen. Ich möchze, ohne irgendeine Anschuldigung gegen irgendeinen zu erheben, den drimgenden Wunsche Ausdruck geben, daß man weohl darauf halten möge, in freundschaftlicher und in einer dem Wohle des Ganzen dienen⸗ den Weise Meinungsverschiedenheiten auszutragen und miteinander zu. arbeiten. (Bravpo!) b
Wenmm der Amwaltftand, der mir ja durch meine Vergangenheit, wie Sis wissen, besondors nahesteht, dasjenigs erfüllen will und soll, was man von ihm verlangt und was er mach seiner Stellung im Staatsleben als eines der wichtigsten Organe der Rechtspflege leisten soll, dann muß er natürlich auch auf der Höhe stehen, nichc bleß in geistiger und juristischer Hinsicht, sondern auch in materieller Hinsicht. Aus dieser Erwäögung haraus ist ja auch der Gesetzentwurf entstanden, dem Sie Gesetzeskraft gegeben haben, der allerdings nur eine Kriegs⸗ motmaßregel enthält und in erster Linie den gegenwärtigen Krisgs⸗
verhältnissem Rechnung tragen soll, der ader — das ist auch in der Be⸗
gründung gesagt, und ich spreche das mit vollem Bewußtsein aus — nicht auf die Dauen genügen kann, um mach der materiellen Richtung hin den Anwaltsstand hoch zu halten. In diesem Zusammenhang darf ich auch auf die Resolution Gröber einen Augenblich eingehen. Die Herren werden es versteben, wenn ich mir eine gewisse Zurüchhaltung gegenüber der Resolution auferlege. Ich möchte nur wenige Wort⸗ dazu sagen. Eine sozlale Organisation, die mit diesem Antrage be⸗ sonders verfolgt wird, hat die Anwaltschaft bereits; das ist ja auch in dem Antrage anerkannt. Sie hat die Hilfskasse, die Außerordentlichss geleistet hat, ferner eine Pensionskasse, eine Witwen⸗ und Waisenkass 2. Auch der Gedanke ist möglich, daß aus der Selbsthilfe heraus diese so⸗ zialen Einrichtungen ausgebaut und leistungsfähig gemacht werden. Zurzeit sind sie nicht leistungsfähig. Andererseits ist auch der Gedanke
briften über Einziehung und über vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 255). Die Sicher⸗
ung und Beschlagnahme der Gegenstände ist nach § 94 der Straf⸗ prozeßordnung, ihre Veräußerung vor der Entscheidung über die Ein⸗ Fiehung nach Maßgabe der Bestimmungen des Art. II der bezeichneten Berordnung vom 22. März 1917 zulässig.
führenden eine Ausnahme von den Höchstpreisen erteilt, so brauchen dustrte regten die allgemeine Kauflust kräftig an. auch sein „Abnehmer sowie spätere Erwerber der Ware bei deren wurden die erhöhten Kurse zu Gewinnrealisierungen benutzt, bald Weiterveräußerung die bestehenden Höchstpreise nicht einzuhalten; viel aber erneuerte sich die Nachfrage, sodaß der Schluß wieder als mehr sind die weiteren Erwerber lediglich an die nach § 1 Nr. 1 zu⸗ durchaus fest anzusprechen war. An Aktien wurden 1 250 000 Stück lässigen Preisgrenzen, gebunden. Insofern haftet die Ausnahme von umgesetzt. Geld: Schwach. Geld auf 24 Stunden Durchschnitts⸗ “ G 5 I1“ 1 den Höchstpreisen an der Ware. Die nötige Sicherheit gegen ein miß⸗ satz 3, auf 24 Stunden letztes Darlehen 3 ½, Wechsel auf London * einbegriffen. Nun werden die Herren sich ja selber überlegen Beaeae Hochtreiben der Preise im Inlande wird erforderlichenfalls (60 Tage) 4,72,50, Cable Transfers 4,76,45, Wechsel auf Paris auf vnnen, wie groß dieser Abgang durch Seeunfälle im Kriege ist. urch Auferlegung von Bedingungen bei der Bewilligung der Aus⸗ icht 5,70,50, Silber in Barren 99 ⅛, 3 % Northern Pense Der englische Premierminister Lloyd George hat in seiner großen nahmen zu schaffen sein. Bonds 58, 4 % Ver. Staaten Bonds 1925 105, Aichison, Topeka Rede zur Westoffenye; 9. Apri Si 6 1 Zu § 21 u. Santa Fé 84 ¼, Baltimore and Ohio 53 ½ Canadian Pactfie 147, e zur Westoffensive im Unterhause am 9. April dem Sinne nach ga, r. Die im Abs. 2 aufgeführten Vorschriften sind sämtlich durch die Chefapeake u. Ohio 58 ¾, Chicago, Milwaukee u. St. Paul gl;, eklärt: „Wenn der Landkrieg verloren gehen sollte, so ist der See⸗ E1“ 88 Ceih üts ersetzt und können deshalb mit dem Denver u. Mio Grande 4, Illinois Central 96, Louisville u. nieg noch lange nicht zu Ende.“ Wir werden abwarten müssen, ob e gint dies hinsichirec dun mufef Feaft “ Tö11 u Siegmerfen, 9. ö 1 da englische Volk sich diese Drohung zu eigen macht. geführten Verordnungen, die den Kettenhandel mit Terxtilien und acific 123 ⅛, Anaconda Cspper Mining 68, United States Steel tan S 18 (F. vege g en dege ka he . sü vfalg Textilersatzstoffen, mit Arzneimitteln und mit Tabakwaren unter Forporatiom 110 ⅝, do. pref. 110»ù. 8 dennd der Erfolg wird ihnen sicherlich nicht fehlen. (Beifall.) E“ Alle diese Gegenstände sind als solche des täglichen Rio de Janetro, 10. Mai. (W. T. B.) Wechsel auf Lie Gegner werden dann sehen, daß unsere U⸗Boote es länger aus⸗ in Ausn Per „des Kriegsbedarfs anzusehen, soweit es sich nicht etwa London 13 ⁄ ., 1 8 lalten. Soweit es nur irgend möglich ist, das heißt, soweit die ünderen unabweisbaren Bedürfnisse von Heer und Marine es zulassen, nitd die gesamte dafär geeignete Kriegsindustrie auch weiterhin in
in Ausnahmefällen um Luxusgegenstande handelt. Insoweit würde allerdings eine — durchaus berechtigte — Einschränkung der bisherigen 9 2 den Dienst des U⸗Bootsbaues gestellt werden, und es wird Vorsorge getroffen werden, daß noch auf Jahre hinaus keinerlei Lücken in der
Strafbestimmungen eintreten. Dier in den Abs. 3, 4 vorgesehenen Aenderungen der Ueberschriften ver eh g,. 23. bö“ und vom 24. Juni 1916 sind eine notwendige Folge der dur Ibs. 2 Nr. 2 und 3 bewirkten 89 d er 1 2 ingen ihres W.“ regelmäßigen Abli⸗ „Bo ehen können. (Erneuter “ Zu § 22 kanische Baumwolle. — Für Mai 21,88, für Junt 21,55. — Ral. dae eerache vrter n EET1“ 8 Zu⸗ Zurzeit läßt sich nicht überseden wie sanae Sf 16“ Amerikanische 15— 16, Indische 14 — 15 Punkte höher, Brasi⸗ veit — her allen „mit b . Purzeit läßt sich nicht übersehen, wie lange der Schutz der in⸗ F „ ersicht auf ur h 3 est d bLaten ländischen Verbraucher die Aufrechterhaltung der Vorschriften 8 lüanische 22, Aegyplische 26 —- 2 Punkte niedriger. daß sie 88 unsere U.2 vote zu sehen, und können fest Sris Wten, Verordnung nötig macht. Sobald der Eintritt normaler Markt⸗ Ssria . 4. Mai. (W. T. B.) Benmwollw achen, im Verein mit unserem siegreichen Heere ihr Ziel erreichen verhältnisse die Außerkraftsetzung der Verordnung gestattet, ist sie in I“ enumsatz 11 610, do. von amerikanischer e J. (Bravo! rechts.) Aussicht genommen. Die Befugnis hierzu ist, wie dies auch sonst 1n e 3710. Gesamte Ausfuhr —, do. Einfuhr 14 103, 39110. Ich möchte nun noch auf einen Punkt eingehen. Die Herren ei Verordnungen auf Grund des § 3 des sogenannten Ermaͤchtigungs⸗ 58 amerikanischer Baumwolle 4488. Gesamter Vorrat 3 2 avten in den heutigen Mor bätteen geitse, des die Ergkänder gesetzes geschieht, dem Reichskanzler übertragen. o. do. von amerikanischer Baumwolle 190 020, do. do. von äͤgyptlsche einen seen d gen Morgenblättern g. 2 b „Der Reichskanzler ist auch ermächtigt, zu bestimmen, in welchem Baumwolle 30 340. 8 Rrih uen Vorstoß gegen Ostende gemacht haben. Die englischen Umfang die Verordnung außer Kraft tritt. Hieraus ergibt sich seine Bradford, 13. Mai. (W. T. B.) Wollmarkt. P Serichte behaupten, daß dieser Vorstoß von Erfolg gekrönt worden Befugnis, gegebenenfalls einzelene Bestimmungen der Verordnung vor Wollmarkt steht in der Erwartung der amtlichen Entscheidung bh. sei. Demgegenüber stelle ich fest, daß, wie auch aus den amtlichen den übrigen Bestimmungen außer Kraft zu setzen oder aber die Be⸗ sichtlich der Beseitigung der bestehenden Einschränkung der nebeei Veristentlichun, en bes Aemiene 6 . Ft dos e altiche Sperr⸗ stimmungen des Entwurfs für einzelne Warengruppen, insbesondere New York, 13. Mai. (W. T. B.) (Schluß.) Hee. söif außerd gen des Admiralstabs hervorgeht, das englif H sato Jei hen 88 89 für Mai 26,75, do. für Pünggenn ntif 0 f⸗ zalb des Fahrwassers gesunken ist, daß mithin der An⸗ ür Jult 26,43, New Orleans do. loko middling 29,25, Petrol ebenso wie der ers r ichnen ist. (Lebhafter refined (in Cases) 16,75, do. Stand. white in Nem York 13,30, Beffl. iste als mißlungen zu bezeichnen is do. in Tanks 6,50, do. Credit Balances at Oil Citv 4,0, Shs — 8 2 dàne währ, mit Ausnahme der Reden der Minister und
nicht ohne weiteres von der Hand zu weisen, daß ein gewisser staablicher Zwang hinzutritt, wobei ich allerdings zu erwägen gebe, daß disfer Zwang dann auch wieder große materielle Opfer von den Anwälten verlangt, die natürlich gerade in einer Zeit wie der jetzigen, wo der Amwaltsstand materiell auf einem ziemlichen Tiefstand angekommen ist, ganz besonders schwer fallen würden. Jedenfalls hat aber der Ge⸗ danke einer soztalen Organisation, auch der einer Zwangsorganisation, außerordentlich viel für sich. Ich glaube aber, es ist dann auch zweck⸗ mäßig, daß man zunöchst einmal eine Stellungnahme der Anwaltf chaft selbst abwartet. (Sehr richtig! links und bei den Soz.) Ich weiß, sie ist auf dem Wege, und es ist möglich, daß sich die Anwaltschaft in großer Mehrheit auf den Gedanken vereinigt. Aber den Weg dor Gesetzgebung zu beschreiten, ehe nach dieser Richtung hin eine Klärung eingetreten ist, würde mir doch bedenklich erscheinen. Auch die Mittel, die vorgeschlagen sind, können auf den ersten Anblick nicht gleich als durchaus erstrebenswert und zweckmäßig angesehen werden. Wer, meine Herren, ich beabsichtige keineswegs, dem großen und schönen Ge⸗ danken, der in dicser Resolution zum Ausdruck gekommen ist, irgendwie feindselig gegenüberzutreten; ich habe im Augenblick nur auf diese wenigen Bedenken hinweisen wollen. Im übrigen werden die ver⸗ bündeten Regierungen abwarten müssen, wie sich der Reichsbag dazu stellt und auch wie sich die Anwaltschaft selbst dazu stellt.
Nun, meine Herren, ist in der Debatte schon viel von Reformen gesprochen worden, und ich kann bloß dankbar sein für die vielen An⸗ regungen, die nach dieser Richtung hin gegeben worden sind. Daß große Reformen und große Gesetzgebungswerke uns auf dem Gebiete der Rechtspfloage und der rechtspolitischen Gesetzgebung bevorstehen, ist un⸗ bedingt richtig. Man braucht nur die Worte Zivilprezeß, Straf⸗ prozeß, Strafrecht auszusprechen. In welcher Richtung diese Re⸗ fovrmen aber vor sich gehen werden, darüber läßt sich ja jetzt noch michts Enbscheidendes sagen. Ich möchte mich auch enthalten, auf Einzelheiten einzugehen.
Eine Bemerkung nur über den Zeitpunkt, in welchem solche Re⸗ formen vorzunehmen sind. Der Herr Abgeordnete Heine hat be⸗ züglich eines speziellen Punktes gemeint, die Jetztzeit sei ganz besonders geeignet, solche Gesetzgebungswerfe auch bei dem Reichstage einzu⸗
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De Abgang der Welttonnage durch Seeunfälle und Unbrauchbar⸗ wenen betrug im Frieden durchschnittlich etwa 800 000 Bruttoregister⸗ tonne. Darin sind allerdings die Seeverluste des Vierverbandes
sicht auf die gesamten Erscheinungen und die gesamten Verhältnisse im Vaterlande. Was die Anforderungen vor allen Dingen in wirt⸗ schaftlicher Beziehung betrifft, so betone ich, daß ich immer dafür ein⸗ getreten bin — das ist den Herren ja auch aus den Beratungen über die Angliederung des Patentamts bekannt —, die wirtschaftlichen Ver⸗ hältnisse zu berücksichtigen. Damals ist von denjenigen, die ganz be⸗ sonders an dem Patentamt interessiert waren, die Befürchtung aus⸗ gesprochen worden, daß man hier nicht die wirtschaftlichen Dinge über⸗ blicken könne, daß das Reichsjustizamt nicht von wirtschaftlichen Er⸗ wägungen durchtränkt sein würde. Ich bin schon damals dieser Auf⸗ sassung entgegengetreten. Wie es mir und dem Reichsjustizamt ge⸗ lingen wird, diese Auffassung durch die Dat As falsch zu erweisen, das muß die Zukunft zeigen. Aber die Absicht und das Bewußtsein, daß wir sehr mangelhaft unssere Pflicht erfüllen würden und dem Vaterlande nicht genügend dienen würden, wenn wir uns rein formal verhalten würden, besteht und ist ständig vorhanden. Ich kann ver⸗ sichern: ein Staatssekretär des Reichsjustigamts, der die wirtschaft⸗ lichen Zusammenhänge nicht studieren würde und der nicht aus ihnen heraus zur Befriedigung der wirtschaftlichen Bedürfnisse die Gesetze bearbeiten würde, wäre ein sehr schleckter Staatssekretär. (Beifall.) Ganz ebenso verhält es sich mit dem sozialen Geist. Es braucht keiner Versicherung, daß heutzutage die Gesetze — das ist ja heute schon in der Diskussion wiederholt zur Sprache gekonmen — von sozialem Geist erfüllt sein müssen, von dem Bewußtsein, daß wir Mit⸗ glieder einer Gesellschaft, eines Volkes sind, daß die Beziehungen der einzelnen zueinander innerhalb der Gesellschaft, innerhalb des Velkes Berücksichtigung verlangen, und daß nicht nur formal, aus einem gewissen juristischen, theoretisch⸗konstruktiven Bewußisein her⸗ aus die Gesetze gemacht werden sollen, sondern daß sie zum Wohle des gesellschaftlichen Lebens, zum Wohle des Bolkes auch vom sozialen Sttandpunkte ausgehen müssen. Das muß natürlich der Ausgangs⸗ punkt des Reichsjustizamts sein. (Zustimmung.) Meine Herren, auch der Jurist und auch ein Justizamt sollen sich
7 nicht auf die juristischen Kenntnisse und Erfahrungen beschränken, dean,1072en 889 Seneid geaes 512 de Ahe Pach 8,36“ afir .“ sondern sollen aus dem Leben heraus “ - ve eas September 8,47. 6 “ 8 entgegengebracht wird; ein Justizamt soll nicht etwa bürokratisch alle
New York, der oche: An Weitzen
Vorräte betrugen in v- ö1“ 1 872 000 Bushels, an Kanadawetzen 5 990 000 Bushels, an Ma 8 G 8 .“ “ 8 (W. T. B.) Kaffee. Zu⸗
15 Cr 000 Bushels. fuhren: In Rio 12 000 Sack, in Santos 27 000 Sack.
Zu § 16 Nach geltendem Rechte kann sowohl bei übermäßiger Preis⸗
steigerung wie bei Höchstpreisüberschreitung neben der Gefängnisstrafe auf Berlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Diese Vor⸗ schrift ist im § 16 des Entwurfs insoweit übernommen, als die Ver⸗ urteilung wegen vorsätzlicher Begehung der bezeichneten Straftaten Eelg Bei fahrlässigen Zuwiderhandlungen ist die Androhung von Ehrenstrafen nicht angezeigt. Dagegen erscheint es geboten, im Falle der Begehung im wiederholten Rückfall (§ 5 des Entwurfs) die Ab⸗ b 9 Ehrenxrechte zwingend vorzuschreiben, soweit auf Zucht⸗ haus erkannt wird. Wird im Falle des wiederholten Rückfalls wegen Annaoyme mildernder Umstände auf Gefängnis erkannt, so ist die Ab⸗ erkennung der Ehrenrechte nach § 32 des Strafgesetzbuchs zulässig, wenn die Dauer der Gefängnisstrafe mindestens drei Monate erreicht. Die Vorschrift über di Lire Jene sie Vorschrift üb eils 9 is
geltenden Rechte sachlich 11“ 6. 8 süs Feg Abs. 4 der Verordnung gegen übermäßige Preissteigeruna hen S 9 910 4 der Verordnung gegen übermäßige Preissteigerung und § 6 Abs. 3 des Gesetzes, bekreffend Höchstpreise, beide in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1916 — Reichs⸗Gesetzbl. S. 183 —) Für die Fälle der Begehung im Rückfalle (§ 5 des Entwurfs) ist die
Urteilsbekantmachung zwingend vorgeschrieben. Die Art der Bekannt⸗ eine besonders wirksame
1. Kursberichre bon auswärtigen Warenmärkten.
London, 13. Mat. (W. T. B.) Kupfer prompt 110. Liverpool, 13. Mai (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 2000 Ballen, Einfuhr 16 900 Ballen, davon 16 900 Balfen ameri⸗
N.
machung ist im Urteil zu bestimmen. Als Art der Bekanntmachung erscheint bei Preistreiberei der Anschlag a 8 9 he 812 8 19 die strafbare Handlung begangen 1. Auf diese Art der Urteilsbekanntmachung ist deshalb besond hingewiesen. Zu § 18
un eine und dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze verle 0 kommt nach § 73 des Strafgesebbuchs weaesgesegepen 8 Anwendung, das die schwerste Strafe androht. Hiernach würden Per⸗ sonen, die sich durch dieselbe Handlung sowohl der Preistreiberei als auch einer mit schwererer Strafe bedrohten Straftat, z. B. des Landes⸗ verrats oder des Betrugs im Rückfalle schuldig machen, lediglich nach der für diese Straftat festgesetzten Strafdrohung bestraft werden können. Es wäre daher insbesondere nicht möglich, auf die im Ent⸗ wurfe vorgesehene Einziehung des übermäßigen Gewinnbetrags und die öffentlicke Bekanntmachung der Verurteilung zu erkennen. Um ein solches Ergebnis auszuschließen, ist im § 18 bestimmt, daß die Handel und Gewerbe. Vorschriften des Entwurfs über die Nebenfolgen der Straftat auch — Die Gesamtausbeute der in den Transv 1I C b e Ge 8 b nsbvaal Chambe
dann anzuwenden sind, wenn die Strafe gemäß § 73 des Straf⸗ 21 anzusehen. “ gultige Strafvorschrift Sterling im Monat März 1918 und gegen 3 188 121 Pfand e, Tfund im Monat April 1917. Die Arbeiteranzahl derrng im Monat Vor
Für den Fall der sogenannten Realkonkurrenz (§ 74 des Straf 8 Ia 8 b ann. le 2 8 üinn 7 8 (I es St af⸗ gesetzbuchs) ist eine ähnliche Bestimmung nicht erforderlich da dereits Fpril 1918 196 ber Mean geden 208 724 Moan im sehre. im § 76 des Strafgesetzbuchs hinsichtlich der Nebenstrafen der Ab⸗ vorkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und des Ausspruchs der Zu⸗
außer Wirksamkeit zu setzen.
Waren, die wieder einen ordnungsmäßigen Marktpreis erlangt haben 7 prime Western 25,22 ½, do. Rohe & Brothers 27,25,
Zentrifugal 5,92, Weizen Winter 226, Mehl Spring⸗Wheut
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