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steinhelts⸗ sãätze
8 “ — ö ü 5— 8 8 8 5 8 8 8 8 rzgasn e 2 1 - 7 D —,e 1 8 . . 8 G 85 Abs. Herold (Zentr) erklärt sich gegen die Anträge auf Ein⸗ oder andere staatliche Maßnahmen gewährt hat, sollen aufgehoben oder schied zwischen den Bewohnern der G biek 8 emmenbänhenden Bffentlichen Abgaben ungünstiger behandelt werden] 1. Juli 1916 noch in Kraft Faren, sollen wähtend ihrer Geltungs⸗ FSöch führung der Ve Il und empfiehlt den Antrag Porsch. EbeE“ Eeweh “ ) ebiete der verkragschlieg, als Waren, die in den gleichen Donauumschlagsplätzen mit deutschen dauer für in Deutschland aufgelieferte nach oder durch Rumänien nach 11141““ Abg. Dr. n Kries; Die Gründe, aus denen wir in der werden v111111611XAX“X“ Hkerbet besteht Einverständnis Herüber Hah g. dens Schiffen oder Schiffen anderer Nationalität ankommen oder mit einem dritten Staate zu befördernde Gütertransporte innerhalb von c) bei Frachtzahlung min en Lesung egen di Verhältniswahl gestimmt haben, bestehen auch 4. Rumänien wird keinen Anspruch erheben auf die Begünsti⸗ Ordnung (Kleinbahnen, Lokalbahnen Nebenbahrauf Bahnen niede solchen von e“ Ledigung, wonach 5 Jahren nach Ratifizierung des Friedensvertrages nicht beansprucht kg für eute noch in n Umfan ie Einführung der Verhältniswah ETT“ 111A6“*“ grfeir Ddiecere 66*“ „ die vormiaelkr die Anwendung von Eljendahn. E igung der Beförderungs⸗ werden. n Frachtbrief und “; 88 großen heetnochwaliresen ee dem Fremd 8 E 8 Abrpreisermäßigungen auf rormiegen 8. sonstigen Begünstigungen auf den deutschen ö“ 2 Der Bedingung der „Aufgabe am Orte“ ist die Bedingun Wagen “ 8 „ 6 Bani für den 1,00 Lei für die noch verstärkt. Wir stimmen also gegen die Verhältniswahl, nehmen Deutschland unmitlelkm orer danc eer anderes mit ihm oder Oester⸗ 2. In Deutschland aufgelieferte . werden können 20 bon der Beförderung der Waren mit Schiffen einer bestimmten Donau. der Anfuhr eines Cutes zur bfert gungsstelle mit Landjuhrwerk, me Tonnenkilometer Tonne aber den Antrag Porsch an. reich⸗Ungarn zollverbündetes Land mittelbar angrenzt. Kolonien, aus. Rumänien nach einem dritten Staate zu befs Rumäͤni der dind schiffahrtsunternehmung oder in einer bestimmten Donauverkehrsver. Schleppbahnen (auf Privatanschlußgleisen), mit Kleinbahnen oder auf Die angeführten Abfertigungsgebühren werden nur im Durch⸗ Abg. Lüdicke (freikons.) erklärt sich gleichfalls gegen die Verhält⸗ wärtige Besitzungen und Schutzgebiete werden in dieser Beziehung werden bei Erfüllung der gleichen Bedin heen g bindung abhängig gemacht wird, ist für jene Waren, die mit Schiffen bestimmten Eisenbahnwegen gleichzuhalten. fuhrverkehr durch Rumänien über Seehäfen oder Binnenumschlags⸗ niswahl namens seiner Freunde. dem Mutterland gleichgestellt. 8 “ Eisenbahnen weder in auf die Abfernngen auf den ru iischen des rumänischen Staates oder staatlich subventionierter rumänischer .3. Die auf den Eisenbahnen jeweils bestehenden Militärtarife platze zur Anrechnung gelangen. — 88 Abg. Kün zer (nl.): Meine Freunde legen großen Wert darauf, Deutschland wird keinen Anspruch erheben auf die Begünstigungen, Befi ersesereis. oder der mit der Beför he1. de Schiffahrtsunternehmungen, 8 Iceutf en. Donauumschlagsplätzen an⸗ können ausschließlich nur von der heimischen Militärverwaltung in Die Frachtsätze oder Frachtanteile, bie ghc auf Grund der in den 11““ “ für die Ostmark eingeführt wird. welche Rumänien an ein anderes mit ihm durch ein Zollbündnis ver⸗ den öffentlichen Abgaben ungünstiger behandelt Hangen vonmeg s. beusschen “ v “ veeeäö EEbe rers halten die Verhältniswahl für eine notwendige Ergänzung der bundenes Land, das an Rumänien unmittelbar oder durch ein anderes artige einheimische Gütertransporte in derselben Richtuna 5, lech dUREAi6H N billigere Uurffe Prazzannage 18” d) Zu Artikel 19 b. Ugernagtgeinenhae * Beförderung zusammenhängenden öffent⸗ Ftung und an deutschen au gere. ingen der ““ 8 ; “ ichen Abgaben belastet werden. auf den deutschen Eisen Beförderungspreise oder sonstige Begünstigungen unter der Besn. sli Für die encüscheffachs der Fragr, ob ein Bedürfnis für die 2. Mit Rücksicht auf das Petroleumabkommen (Anlage ... 1— 2 Her tellung direkter Tarifsätze im 3
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lage. e“ b 8 v Ln. n. Sen Ertterbar angrenzt, Sr dn Felonicn, 8* geiche wird Die Anträge Althoff und Aronsohn weg Fin⸗ auswärtigen Besitzungen und Schutzgebieten eines der mit ihm zoll⸗ bahnen für in Rumänien au gelieferte Güte 8 fö 5 8 g 2 86s 8 zee, das mabkommen . führung der Verhaͤltniswahl ö bis auf 5 für verbündeten Länder gewährt. 1 nach Deutschland oder durch Veuifcstnd Bütertefncpotr gelten, die gewährt werden, daß die Waren auf der Donau nach oder von Oester⸗ vren⸗ Cund sttehe Fee E“ den zum Friedensvertrage) erklärt sich Rumänien überdies bereit, nach die Ostmark abgelehnt. Die Abstimmung über die Einfül 5. Die vertragschließenden Teile werden die Anwerbung von befördert werden. . m dritten Staad reich oder Ungarn sowie nach oder von den unteren Donauländern beilsonen E. heeisgcah hn ahn 9g5 8 5 rmessen der antrag⸗ dem unter 1 angegebenen Endtermine die Frachtsätze, einschließlich 8 1 Fsgedeh eehe eee hung über die Finführung ländlichen Arbeitern und Handarbeitern in ihren Staatsgebieten ge⸗ Dieser Grundsatz findet wechselseitig auch Anwend oder von diesen befördert werden, bleibt diese Bedingung auch stellenden senba önverwaltungen maßgebend. etwaiger mit der Beförderung zusammenhängender öffentlichen Ab⸗ der Verhältniswahl in den fünf gemischtsprachigen Regierungs⸗ statten. transporte aus den Gebieten des Anwendung auf Güter, A für jene Waren wirksam, die mit Schiffen des rumänischen Staates Die bei gebrochener Abfertigung sich ergebenden Frachtsätze haben, für rohes Erdöl und bestes der ge im Verkehr nach Deutsch⸗ bezirken ist auf Antrag des Abgeordneten Dr. Pachnicke eine Ibrer Zuwanderung aus dem Gebiete des einen Teils in das mit anderen Beförderungsmitteln über die Güsch eßenden Ceile, den FKbersstaatlich subventionierter rumänischer Schiffahrtsunternehmungen fand 111““ ““ sons teinesfales in einem groheren przentgelten Vexhältnis zu er⸗ namentliche: sie ergibt die Ablehnung dieser Anträge mit 293 Gebiet des underen Teils werden keine Hindernisse entgegengestellt anderen vertragschließenden Teiles gebracht “ doin die Gebiels des in deutschen Donauumschlagsplätzen ankommen oder von dort mit E 18 zuch in gie 8. 89 arife x 8 höhen als die im Lokalgütertarife der rumänischen ö am gegen 113 Stimmen. swerden. Ausgenommen sind die im öffentlichen Dienst verwendeten bahnen aufgeliesert werden. rt auf die Eisen solchen weitergehen. E114“ 5 be Saset ”8 Berterluner Urekten Feschalssh 8 1. Juli 1916 für den Lokalverkehr in Kraft gewesenen Frachtsätze für Der Rest der Wahlrechtsvorlage für das Abgeordneten⸗ Arbeiter und die gewerblichen Facharbeiter. Sollte ein dritter Staat Erzeugnisse eines der vertragschli 4. Artikel 19 d. kürzester Zen 18 sen üg- Gretsät⸗ 66 “ hanen Sonder⸗ Steinkohle jeweils erhöht werden sollten. haus wird ohne Erörterung nach den Beschlüssen zweiter Lesung .6. Die Rumänische Regierung wird bis zum Inkrafttreten des Teile auf seinen Verkehrswegen ungünstiger behandeln 1 hließenden 1. Die Grundlage des Eisenbahnverkehrs zwischen den vertrag⸗ stellung einer oder einzelner der beteiligten Eisenbahnverwaltungen VII. angenommen. Das Haus geht zum Verfassungsgesetz zurück Abschnitts 1v des unter dem heutigen Tage gezeichneten Petroleum⸗ artigen eigenen Erzeugnisse, so steht diesem Teile das Reate dlec schließenden Teilen bildet das Internationale Uebereinkommen ausschließen Die zum Zwecke der Regelung des wechselseitigen Eisenbahn⸗ Der Artikel enthält die Bestimmun “ Ueber- abkommens oder der etwa an die Stelle dieses Abschnittes Iy tretenden Erzeugnisse des betreffenden dritten Staates, die über die Ere büsdie über den Eisenbahnfrachwverkehr vom 14. Oktober 1890 in der Fassung, verkehrs erforderlichen weiteren Vereinbarungen sind in Artikel 19 a tragung der Wahlprüfund 9 88 anderen Bestimmungen hei der Ausfuhr von Rohöl und Erdölerzeug⸗ des anderen vertragschließenden Teiles eintreten auf seinen Ben ahnm die es am 1. August 1914 gehabt hat. B. Abkommen über die Regelung gewisser Eisen⸗ bis e des Handelsvertrages zwischen Deutschland und Rumänien ge⸗ tragung der Wal prüfungen an das Oberverwaltungsgericht, nissen sowie sonst im Petroleumabkommen aufgeführten Waren aus der Einfuhr und in der Durchfuhr ungünstiger zu “ Bahnen i die 6 Die rumänischen Eisenbahnen werden ihre Mitgliedschaft bei bahnfragen im Verkehr zwischen Deutschland teoffen worden 1 wobei nach dem Beschluß zweiter Lesung das Verfahren durch Rumänien nach Deutschland weder Ausfuhrzölle erheben noch wird sie eigenen Erzeugnisse. Es besteht Uebereinstimmung darüber 1n di Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen erneut beantragen und Rumänien. I öö geregelt werden soll. die 11““ eder anderen Beschränkungen 1““ Erzeußzise eines drikten eie n. Ueber die Bedingung der Benutzung der den deutschen Eisen. 1 - G C. Abkommen über den Fest⸗ Wund Telegraphen⸗-⸗ ie Abgg. Dr. Adlerr (kons.) u. Gen. beantragen, daß das Ober⸗ irgendwelcher Art unterwerfen. LC1““ auf allen Bahnen des betroffenen vertragschließenden Teiles z0 zads örenden Wagen wird ein Zusatzübereinko äck 8 1 n verwaltungsgericht im Bestchsenen; ⸗ . oll das -7. Die Angehörigen des D zutschen Reiches sowie die Aktiengesell. Gebieten die Ein⸗ oder Durchfuhr stattfindet gercen Te 3 2 5 111“ die CCö 11“ fn — Die aus dem Personen⸗, Gepäck⸗ und Güterverkehr bis zum Aus⸗ Die Deutsche und die Rumänische Regierung haben in bezug auf Gericht auch andere als die von Einspruchsberechtigten vorgebrachten schaften und andere Handels⸗ Erwerbs⸗ oder Finanzgesellschaften mit, haben wird ig gitesiae eiche des Vereins deutscher Eisenbahverwaltungen, zwischen den bruch des Krieges sich ergebenden Eeeeanen dir Csen. das Post⸗ und Telegraphemwesen haenses vereinbart: Gründe berücksichtigen kann. CEinschluß der Verf berungsgesellschaften, die nach dem Recht des Deut⸗ 3. Folgende Bedingungen für die Anwendung von gis Eifnbahnverwaltungen in den vertragschließenden Etaesen getroffen bahnen untereinander einschließlich der Ver tungen für die gegen⸗ 1 Die Abgg. Dr. Ludewig (nl.) u. Gen. beantragen, daß zunächst schen Reiches errichtet sind, sollen berechtigt sein, bewegliches Ver⸗ tarifen, Ermäßigungen der Beförderungspreise orer sonsti enbahh Fgh seitige “ auf Grund des Uebereinkommens über die 1“ Artikel 1. die Wahlprüfungen beim Abgeordnetenhouse verbleiben baß aber mögen jeder Art, sowie unbewegliches Vermögen in den Städten zu günstigungen sollen für den Verkehr der gleicharti 8 Gte ieget Fh werden. 5. Artikel 19 e. 8 eenseitige Wagen⸗ enutzung im F des Vereins deutscher Eisen⸗ Rumänien wird: 1 — über Einsprüche gegen die Güfüigken der Wahlen das Oberverwal⸗ erwerben und für Zwecke des Betriebs von Handel, Gewerbe und Ver⸗ aus den Gebieten des andeven vertragschließenden Teiles mader tragschließenden Teile werden den Eisenb ke 114““ h an secrund dee titen. h8. N tungsgericht entscheidet, wobei es auf die Nachprüfung der Gründe be⸗ kehrsunternehmungen, unbewegliches Zermogen in den ländlichen Ge⸗ sam sein: Telles unwirtk, 1. Die vertragsch e werden den Eisenbahnverkehr kommenden Abmachungen etwa vorgesehen sind, anzuerkennen und land ein Sonderabkommen für den rumänisch⸗deutschen Postverkehr brankt sein soll, die von einem Einspruchsberechtigten vorgebracht meinden auf die Dauer von 30 Jahren zu pachten, sowie innerhalb a) Die Bedingung der inländischen Herkunft des Gutes b. 22 ischen den beiderseitigen Gebieten gegen Störungen und Be⸗ längstens innerhalb von 6 Monaten nach Ratifizierung des Fried s⸗ schließen und darin Deutschland solche Ermaßigungen der Gebühren ind. .“ sder Pachtzeit darüber zu verfügen. Der zweimaligen Erneuerung des Forderung einer solchen Bezeichnung des Gutes, die em Gutes, be häinderungen sicherstellen. 1 “ vertrages zu erfüllen. 6 und andere Erleichterungen zugestehen, daß dieses in bezug auf seinen Der Abg. Dr. Porsch (Zentr.) beantragt, es überhaupt bei der Pachtvertrags um die vorgenannte Pachtdauer wird seitens der Rumä⸗ artigen Gute des anderen vertragschließenden Teiles nicht 6 gait „12. In der Beförderung wird grundsätzlich keine Bevorzugung der II. 1 ankommenden und abgehenden Postverkehr nicht ungünstiger als irgend gültigen Wahlprüfung durch das Abgeordnetenhaus selbst zu nischen Regierung kein Hindernis bereitet, sofern die Erneuerung des ist, ist dieser Bedingung gleichzuhalten zugänghi Güter des eigenen Staates gegenüber denen des anderen vertrag⸗ Der Einwand der während des Krieges eingetretenen Verjährung ein an Rumänien nicht unmiktelbar angrenzendes drittes Land gilt; ss . Pachtvertrages jeweils 5 Jahre vor Ablauf der Pachtzeit im gemein⸗ ¹b) Die Bedingung der Aufgabe am Orte, es sei d 3 schließenden Teiles stattfinden. — 1,. 8 wird bei Frachterstattungs⸗ und Entschädigungsansprüchen, wenn diese bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Ratifikation des Friedens⸗ Nach kurzer Debatte, in der die Abgeord samen Benehmen zwischen Pächter und Verpächter erfolgt. sich um die Bedingung der Anbringung von Güer sei denn, daß a 3. Bei der Wagengestellung wird den Bedürfnissen für den Ansprüche innerhalb eines Jahres nach Ran zzierung des Friedens⸗ vertrages wird jedoch Deutschland die besonderen Vergünstigungen im 11AX“ 1. in der die Abgeordneten Dr. Lude⸗ Die Angehörigen des Deutschen Reiches und die obengenannten um die Bekämpfung eines vorübergehenden G“ Schif oder Binnenverkehr und die Ausfuhr nach den Gebieten des anderen ver⸗ vertrages bei den deutschen oder rumänischen Elsenbahnen angemeldet ankommenden und abgehenden Postverkehr nicht in Anspruch nehmen, 8 (nl.) Dr. p on Kries (kons.) und Dr. Bell (Zentr.) Gesellschaften werden den Betrieb von Handel, Gewerbe und Berufen handelt oder, daß die Tarife für Bahnen unt Potstandes ieg Teiles gleichmäßig Rechnung getragen werden. werden, nicht geltend gemacht werden. 8 svelche Rumänien zurzeit an Griechenland und Montenegro gewährt; Anträge ihrer Fraktionen kurz begründen, wird der Antrag ausüben können, ohne daß sie in dieser Hinsicht weiteren Beschrän⸗ allgemein dur die Vorschrift der Aufa b ergeordneter Bedeutung 4. Die vertragschließenden Teile werden dahin wirken, daß den u““ b) der Zulassung des Pöstiberweisungs⸗ Fesftaice⸗, Verkehrs . Adler (kons.) angenommen. Die übrigen Anträge sind kungen oder höheren Steuern und Abgaben unterworfen sind als gangsverkehr vorenthalten werden 1““ Bedürfnissen des durchgehenden Verkehrs durch günstige und ge⸗ III. zwischen Deutschland und Rumänien spätestens ein Jahr, nachdem damit erledigt. die am besten gestellte Klasse der Angehörigen oder Gesellschaften c) Die Bedingung daß der Rohstoff vder das Halhfabr sicherte Zugverbindungen sowie durch Herstellung ineinander Nach Artikel 36 des deutsch⸗rumänischen rechtspolitischen Zusatz⸗ dieser Dienstzweig für den inneren rumänischen Verkehr eingeführt ““ 10lI der das Halbfabrikat greifender Fahrpläne für den Personen⸗ und Güterverkehr tunlichst vertrages zum Friedensvertrage soll das im Eigentum eines vertrag⸗ wird, zustimmen. “
9 ; 7 „: 1“ 8 Rumäniens, wobei sie sich den rumänischen Gesetzen anzupassen haben. f patimnffint. ; ofab s 2 ⸗ NM N on Ege 2 2 . . . 1 5 21 -l½ 1 . ¹ . —222 . f „, 2 . 4
G gs Aenderung gagenehee Keinesfalls sollen sie in einer der bezeichneten Beziehungen oder hin⸗ Ei ren esgrsüg enbus be oder zu Linem if inländischen Rechnung getragen wird. Hierbet wird 2bu diese Zugver⸗ schließenden Teiles oder seiner Angehörigen stehende Eisenbahn⸗ 1111“ “ Nrt⸗Abg. Dr. Porscch beantragt die Einfügung eines neuen sichtlich des Erwerbs, des Besitzes oder der Verfügung über ihr un⸗ 1 bindungen auf Verlangen nach Möglichkeit durch Zuganschlüsse, material, das sich bei Ausbruch des Krieges auf dem Gebiete des Die Rumänische Regierung wird: Artikels mit der Bestimmung, daß bei Verfassungsänderungen bewegliches Vermögen jeder Art ungünstiger behandelt werden als die 2. Artikel 19 b. 8 gleichen Ranges herstellen, worüber im Einzelfalle das Einvernehmen anderen Teiles befunden hat, unversehrt zurückgegeben oder, soweit a) die auf ihr Gebiet entfallende Teilstrecke der vor dem Kriege in jeder Kammer eine Stimmenmehrheit von 26 erforderlich ist. Angehörigen oder Gesellschaften eines dritten Landes. Die vertragschließenden Teile werden dafür Sorge t wischen den beiderseitigen Eisenbahnverwaltungen getroffen werden dies nicht möglich 8 in Geld ersetzt werden. Dieser Ersatz hat nach den geplanten dritten unmittelbaren Telegraphenleitung zwischen Berlin
Nachdem der Abg. Dr. Ludewi 1l.) Ab ce. Den deutschen Staatsangehörigen, welche in Rumänien unbeweg⸗ für den Personen⸗ und Güterverkehr nach Maßgabe des eaentneh wird. gegenwärtigen Preisen für Beschaffungen in Deutschland zu erfolgen. und Bukarest mit 3 mm⸗Bronzedraht bis zum 1. Januar 1920 her⸗ N B ( 8.) “ “ 888 nl. gegen, g. liches Eigentum bereits zur Zeit des Friedensschlusses besessen haben, Bedürfnisses direkte T rst Ut 5en aßgabe des tatsächlichen 6. Artikel 19 f. Hierbei können beschädigte Wagen zurückverlangt werden gegen Ersatz stellen und nach Fertigstellung der Anschlußstrecken in Betrieb stellen. Pr. Bel!l (Hentr.) für diesen Antrag gesprochen haben, gelangt wird dieses Eigentumsrecht sowohl für ihre Person als auch für ihre 1A114“ der Wiederherste uücgacosten auf obiger Grundlage. Die Entschäö⸗ Zu diesem Zwecke werden die von der deutschen Militärwverwaltung
dieser mit den Stimmen der Rechten, des Zentrums ini Frhen ine EEA1 „ Für den wechselseitigen Verkehr zwischen Deutschland und Rr⸗ Die Rumänische Regierung wird spätestens im Laufe eines de verherstellungs 11 8. 38 8 teebenen Linien vom rumänischen Staate, fobald Nati väalleheraler 868 I. Neahenech des Zentrums und einiger E1.“ inkt gemäß den rumänischen Landesgefetzen aufrecht mänien werden direkte mindestens in dem Umfang hergeselt Jahres der revidierten internationalen Berner Uebereinkunft zum digung. dier für 88 1 11““ kana ennf spätestens z89 zur kLLostimmung — lag mänie insichtli Auswanderungswesens, insbe Finfiasr. Arti 8 Für den Fall, . ritt und 1 - 64 Se im Berei⸗ 3 ins d Fisen⸗ j in betrie werden (Artikel XV. .3 un ite 1
ien, hinsichtlich des Auswanderungswesens, insbesondere hinsicht b1öA““ erklärt die Rumänische Regierung sich bereit, innerhalb derselben Heensertige Wagenbenutzung im Bereiche des Vereins deutscher Eisen 111“ ve(Arüire- und die “ Telegraphen⸗
—
werden diese nun gegen die Stimmen der Sozialdemokrate ss fö 1 d 8 18 1“ im Sozlal en, lich des Abschlusses von Beförderungsverträgen und hinsichtlich der Für die Einfuh ie Durchfuh De v 1 ·8 der Volkspartei, der Polen und einiger Nationalliberaler an⸗ Bestellung von Vertretern und Agenten, die Rinsis wie Be⸗ land 1ö “ C Pussh Frist mit der Deutschen Regierung in Verhandlungen wegen des 1“ IV verwaltung werden in der Folge weitere unmittelbare Telegraphen⸗ genommen. 11A6“ʒ Seee ““ Be and werden auf den en Eisenhahnen keine höheren Tarst Abschlusses einer Uebereinkunft, betreffend den gegenseitigen Schutz 8 8 “ bind zwischen Berlin und Bukarest im Benehmen mit den be⸗ orderungs⸗ oder Auswanderungsunternehmungen Rumäniens — in⸗ oder schwereren Bedingungen zur Anwendung kommen als diejenige d Li K b R rd den Verkeh 811A4““ hers fee Vizepräsident Dr. Porsch teilt mit, daß am 4. oder soweit solche in Rumänien tätig sein sollen — oder irgend eines die auf gleichartige Waren eines Heirkens Siaates in dersesn bes W“ X“ Weise 1“ dem. Gebiete des Efeenbahnwefens und der Zoll⸗ E1. Fenbe waltungen. berstellgn, saeg s 8 E“ 2rs ch tal daß 4. Uazeren Zarpes wen en set f de dhe ee ee. die an Caren eines drik s in derselbe einzutreten. erse namentlich auf dem eete des G 2 en Telegrammverkehrs Deutschlands und Rumäniens es erfordern; G ber entschließen wird, an anderen Landes genießen zeMeaßgabe, daß die Auswanderung Richtung und auf derselben Verkehrsstrecke angewendet werden 1 iti öfert 1 1411414“ 1 8 8 8 1 1“ 8*8 2 Mie ibe ische Haͤfe rlei Weise attet wir 8 jg Aus. 8 8. I. 2 8 12 elden. ereinbarun betre end den egen eitigen Schutz von 2 fer igung fördern und ie ar⸗ zug. 15 26 S erkehr zwischen Deu land und Rumänien 3 88 h 8e zweite Abstimmung über die Wahlrechts⸗ 1 ase. Hefenbn 1““ — I E 8 Heutschland besämner .“ de Fabrikmark 1 “ 188g bleibt aufrecht⸗ Rehesfet ün des ahrolanes⸗ 8 den 68 eintihten 8 Feelsrgs eerteh he . “ Leitungen oder vorlagen statkfinden wird. Häfen sich begebenden D Häfen, ) den deutschen War auf den rumänischen Eisenbahnen keine böͤheren U . e4“ 8 2 cverbirs ] gen sto - 8 begebenden Auswanderern keine schwereren Bedingungen Tarife oder schwererer⸗ Bedinaung Ir Ien. k baa. erhalten. 1 EE1“ F Die Abf der für das Gebiet unter Benutzung der Fernsprechverbindungen mit den Zwisch Schluß gegen 514 Uhr. Nächste Sitzung Dienstag, auferlegt werden als Auswanderern, die auf anderen Wegen LE““ vereren Bedingungen sur Anwendung kommen alsfü .““ VI. kommenden Linien berücksichtigen. Die Abfuhr der für 8, Vebler abgewickelt werden. Die Gebühren sowie die Einzelheiten der Her⸗ 4. Eh. 1 (Haushalt der Gestütsverwaltung; ZEC1ö16 und düg beß der de 98 Nhitt Sefen die diren in.Fedlölhen 1“ 1“ Absatz 2 des Schlußprotokolls zu Artikel 1 erhält folgende 5 “ 1 Pen Khrafuhfhsetana s 89 268 decefageden Pa mnengesfserdezlchen wegen Regelung des Lastenverkehrs auf dem Lande.) on der deutschen Gesetzgebung zum Schutze der Auswanderer auf⸗ beförderten gleichartigen Waren .“ Fassung: orbe oll deiderseitig, durch elmß 8 141“ dhagsapbewemaind 8 b 1 . gestellten Vorschriften auch seitens Rumäniens als ausreichend aner Die sei⸗ er inischen Eisenk 1 1 86 üt läßt de 11“ hüdans cstgsenerigan erbächkenenden, nden de Mah Zer Aunän en ägtemng wi ges 5 2 e seitens der rumänischen Eisenbah m Ve de Des weiteren läßt der vorgenannte Absatz vorbeh - 88 ümi 8F “ Inssh 1 I “ “ 8 Suwsase gewährten E111“ mäarf Fetroffener Nereinba unsen bi geansgen “ ühn ö Pc Fechlo erlzichtert merhen. die rumänischen Eisen⸗ Sprecsverhehr werücsecse keee Seh acgaebenhen zn80. Der Handels⸗ Zoll⸗ und Schiffahrtsvertrag zwischen beiden oder der mil der Beförderung zusammenhängenden öffentlichen Ae⸗ Kraft befindlichen gesetzlichen Bestimmungen unberührt, dur .“* beim Wiederaufbau ihres Bebriebes, insbesondere durch Bei⸗ Spr Hinsicht istbegünstigungs va 5 öndoen Der Handelg, 9 98 6 8 ertr r mit 8 enhängende hen A⸗ Kraft ber ichen 8 b 1 hnen im Wiederaufbau ihre etriebes, insbe 9 Bel r Hinsicht das Meist nstigungsrecht gewährt werden; Ländern vom 21. ober 1893 und das zugehörige Schlußprotokoll gaben sind dem Bahnverkehr mit Deutschland von und nach der Land den Inländern in den ländlichen Gemeinden das Recht zum Grund ellung eigener Betriebsmittel der deutschen Eisenbahnen für die in G d gfiche das, Ffist Feslefhge ezerden 88g. 1 82
den
Das Wirtschafts⸗ und Verkehrsabkommen faldern vom; and 1 8 ollen in der ihnen durch den Zusatzvertrag vom 8. Oklober/ 25. Sep⸗ tenze u nch 1 9 h werb 1 hankgewerbe vorbehalten wird. “ 8 5 1Se.. 8 1 * G 1 ; ; 1 8 . mit Rumänien. 1904 gegebenen Gestalt mit der Maßgabe wieder in Freft 1“ “ “ Uict, ais Heaach vrterftü en avent,; vöbööG In errichtenden Feüeteareäer tezsascren Mücher exe Auf Grund des Artikels 29 Absatz 1 des Friedensver⸗ tanee beesgns Ae ere1;48, Dezember 1930 und nach diesem Heit⸗ Hierbei wird das Maß der Vergüͤnstigung nach dem prozentueln 1 b — die Denlsche Regierung wird einen Fachmant auf dem Gehiet scch Stahtonen und Pesch seegfenn dir in g chen gatabachescheln ehae⸗ rages zwischen Deutschland Oesterreich⸗Ungarn Bul⸗ ““ Z ö ven 1“ 88 Verhältnis festgesett, in dem die Vergünstigung zum lokaltris Der. Schlußprotokollbestimmung zu Artikel 7 werden folgende des Eisenbabnverkehrswesens als ihren Vertreter abordnen. Ihm 1. Betriebs eselfschaft 88 Verkehrsverhälfnisse stehen. Die und der Türkei einerseits 18 Rumänteen 1114“*“ d E1“ en Teil ausgesprochenen Kündigung in Gel⸗ mäßigen Frachtsatz und zu den mit der Beförderung zusammen⸗ neue Ziffern hinzugefügt: “ steht die ausschließliche Entscheidung über die Verwendung der den ö en für diesen Verkehr sollen nicht ungünsti er sein, als sie 1“ Pe do. ge sei 8 sind, 88 G erde 8 “ hängenden normalen öffentlichen Abgaben steht. 3. Der Deutschen Regierung steht frei, die im Tarif der An⸗ deutschen Eisenbahnen gehbrenden, für die Ausfuhr in Frage 858 89 lhr mil irgend eimer anberen Suker e 6“ c 9 Festetn dess E die Bevo IIm ä chti g. 1“ vgaderagizen und Ergänzungen des Ver⸗ .Falls Vergünstigungen im Verkehr über See an die Bo⸗ lage B enthaltenen Zugeständnisse ganz oder teilweise zurückzuziehen, kommenden Betriebsmittel zu. Ueber die Bedingungen ihrer Be⸗ latdet nestahe. nüifereind r LTööö Se 1 b en eichs, nämlich der Staatssekretär ags und de hlußprotokolls Platz greifen: 1“ dingung der Aufgabe von Mengen über 20 t geknüpft werden, gilt nachdem sie von einer solchen Absicht der Rumänischen Regierung nutzung wird ein Abkommen zwischen den beiderseitigen Eisenbahn⸗ Dis Feae in Rumanien werden den Fundverkehr auch des Ausn ärtigen Amts, Kaiserlicher Wirklicher Geheimer Rat, 1. diese Bedingung für die Uebertragung der Vergünstigungen auf den drei Monate vorher Mitteilung gemacht haben wird. ““ getroffen werden. . 1 mit Luftfahrzeugen aufnehmen. Es bleibt beiderseits vorbehalten, Herr von der Kaiserliche Wirkliche Geheime Rat Es wird folgender neuer Artikel eingefügt Verkehr über die Landgrenze oder die Donauumschlagsplätze al Falls die Deutsche Regierung von diesem Rechte Gebrauch machen Dem Vertreter wird über die Beförderung der Waren von Shgse Verkebr dr rumänischen Landstationen mit Flugzeugen und Herr von Koerner, der Direktor im Auswärtigen Amte, Artikel 2 a F “ “ sollte, wird sie auf die Bindung der Zollsätze der nachstehend auf, Deutschland nach Rumäénien und darüber hinaus, sowie von oder Luftschiffen sowie dieser Funkenstationen untereinander, soweit erfor⸗ Kaiserlicher Wirklicher Geheimer Rat, Heor Dr. Kriege, der Urtie geselisch Es besteht Einverständnis darüber, daß die Donauhäfen geführten Nummern des allgemeinen rumänischen Zolltarifs vom durch Rumänien nach Deutschland, ferner über alle einschlägigen derlich, durch ein besonderes Abkommen zu regeln.
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ften und andere Handels⸗, Erwerbs⸗ und Finanz⸗ zwischen Braila einschließlich und dem Schwarzen Meer auch als 28. Januar (a. St.) 1906 verzichten: ganltats bereitwilligst Auskunft erteilt werden. Auch ist er be⸗
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Königlich Preußische Generalmajor Herr Hell Chef d scha G HI““ b Hell, es gesellschaften mit Einschluß der VB sicher Ul ie e. Seehä betrachten sind . ; 3 efs — 1 Generalstabs 8 na .. hluß der Versicherungsgesellschaften, die im Ge⸗ Seehäfen zu etrachten sind. Numr 6 bi 106, 107 und 109, 159 bis 163, 177, 178, 9 über die Verwendung und Beförderung der oben ge 1 — 1 . N. 1116“ tider Heeresgrunpe von “ des, einen vertragschließenden Teiles hren Sitz haben und nach 11I1 die Ein⸗ und Durchfuhr von Waren aus Rumänien 200 205 29r 58 59. 58, dg bis 479, 576, 583, 697 bis 701, 722 vechtit, sich über Betriebsmittel guf den rumänischen Eisenbahnen Die Rumänische Regierung wird: 1“ e“ R “ ollXmächtigten d es Königreichs Teiles als gesetzlich bestehend anerkannt werden und insbesondere das Donauumschlagsplätze sowie für die Ausfuhr nach Rumänien be⸗ Wassers (ex Nr. 827 a), 828. b 8 setung des Kabels Konstantinopel— Konstantza über Bukarest nach Ihn mänien, nämlich der Königliche Ministerpräsident, Herr Recht haben, vor Gericht als Kläger oder Beklagte aufzutreten. stimmter Waren über diese Grenzübergänge und Donauumschlags⸗ 18 I Die Zäüö Teile sind einverstanden, daß die V. Berlin erforderlichen Landtelegraphenleitung und die nötigen Ersatz⸗ Marghiloman, der Königliche Minister des Aeußern, Herr Hinsichtlich der Zulassung zum Handels⸗ oder Gewerbebetriebe plätze werden auf den deutschen Eisenbahnen keine höheren Tarffe Zölle in Gold 8n nach der Wahl des Zollpflichtigen in Rumänien wird für den Fall, daß es auf Grund des wirtschaft⸗ leitungen aus den Baustoffen, die für den Betrieb nach dem derzeitigen Arion, der Königliche bevollmächtigte Minister, Herr Payinin sollen diese Gesellschaften im Gebiete des anderen Teiles jedenfalls oder schwereren Bedingungen zur Anwendung kommen als diejenigen P h ümd blhrteet erhoben werden dürfen. 8 lichen Zusatzvertrages mit Oesterreich⸗Ungarn zum Friedensvertrag Stande der Technik am besten geeignet sind, bereitstellen und dauernd „ * 5 pier z d , zwischen Deutschland, Oesterreich⸗Ungarn, Bulgarien und der Türkei in betriebsfähigem Zustande erhalten. Diese Verpflichtung gilt bis einerseits und Rumänien andererseits eine Eisenbahnkonvention ab: Ende 1950. Der Deutschen Regierung bleibt das Recht vorbehalten,
8 A⸗ 7 u . di se be Mo . „ . : 2 . 1 . Eec 5 . 8 8 8 8 und der Königliche bevollmächtigte Minister in Dispenibilität, die ven nechte genichen wie die gleichartigen Gesellschaften irgend die beider Einfuhr auf gleichartige Waren Oesterreichs oder Ungarm schließt, alle Rechte, die es in ihr auch nur einem der an dieser ein Jahr vor Ablauf dieser Frist ihre Verlängerung für einen Zeit⸗
8 Fu 1 R 5 jrtschaf ve 6 8 8 De 1 8 nI mn oder den alkanlandern lern In das 2¹ f - Bestimm gen 9 8 . 2 „ 8 des Essenbahnrerkehrse des Veziehungen, Artikel 5 wird durch folgenden dritten Absatz ergänzt: die genannten Grenzübergänge und Donauumschlagsplätze auf der. vehe 1““ 8 Eisenbahnkonvention Beteiligten einräumt,, Deutschland auch für raum von weiteren zwanzig Jahren zu verlangen; zwischen Deutschland und I w1“ 1 In der auf den Krieg folgenden Uebergangszeit können zur selben See in derselben Richtung angewendet werden. o11 a) Zu Artikel 8. den Fall gewähren, daß dieses der Eisenbahnkonvention nicht beitritt. ) 1 G Für. crhennnang ncl dienstca gufe per en. er Hece weee vbhrn9. S. nien so r eine Werft⸗ leberwindung der Fo des Krieges Verkehrsbeschrä Für die Einfuh We s Rumänien über die deutschen fü 1 ; raphenverbindun onsta — Kons rest — 1 anlage in Giurgiu zu schließen. Die Bevollmächtigten haben Einfuhrverbote, Ausfu rverbote 114““ G Seehafen werden “ s Rumäni über die,n Tarife „Rumänien wird bei der Ausfuhr von veleceeeh 18 “ “ “ sowi kabhe jetzt bestehende Leitung und die künftig noch hinzutretenden Fümnach Vorlage 8 in Fier und gehöriger Form befundenen dan, sowett nicht in besonderen Abkommen etwas anderes bestimmt vher⸗ schwereren Bedingungen zur Anwendung kommen als diejenigrn es it der ZFe erheitetemn Holz⸗ faänie v⸗ gian üi Kraft waren. fi 8 üin din Einfohr vnd die nzurchfugr deusfcher — dee Fftec h. Ss 1;hg- d ft. Lelan gen nn fshe be . 9 ten über folgende zereinbarungen geeinigt: ist; sie sind so zu handhaben, daß sie möglichst wenig lästig empfunden ie auf gleichartige Waren eines dritten Staates auf derselben Ver⸗ 8 beren erheb W1““ 8 Wirtschafts⸗ für die Ausfuhr und die Durchf mnach. 1 neten verlängerten Frist in Bukare er Osteuropäischen Tele⸗ 8 b 8 G gt: werde vdH E g e hrsstrecke, in derselben Nichtiͤme e Se s auf dersel Falls Rumänien von den Waren, die Gegenstand des Wirtschaf 8⸗ werden auf den rumänischen Eisenbahnen bis zum 31. De⸗ — ähren. ür diesen Zweck stellt die rumäni A. Bestimmungen über die R verden, und sind, sobald es die Verhältnisse gestatten, außer Kraft keh gstrecke in derselben Richtung angewendet werden. Deveu⸗ abkommens sind, Ausfuhrzölle erhebt, sollen diese Zölle bis zum Ablauf “ 1930 “ Frachtsätze, Frachtanteile oder sonsti EECC 6. GFün diese 8 e hen sche Zest die Regelung der wirt⸗ zu setzen. . Waren, die mit der Eisenbahn in Seehäfen oder Donmu b8 . — reinstimmun it den Verein⸗ zember 8 8 ls jene, die sich auf Grung Telegraphenverwaltung der Gesellschaft in H.. schaftlichen Beziehungen zwischen De tschl III umschlagsplätzen ankommen und von dort it deutschen Sch 8 es Handelsvertrags nur in Uebereinstimmung mi 3 Gebühren zur Anwendung gelangen als jene, die sich auf Ge Telegraphenamts in Bukarest in den allgemeinen Betriebsräumen oder 48*“ Artikel 7 erhält folgenden dritten Ab weiterbefördert werden, sowie Waren de mitkemeee Schiffen i berungen des gedachten Abkommens, d. h. zu Lasten des Verkäufers, des am 1. Juli 1916 in Kraft gewesenen Lokalgütertarifs der in unmittelbarer Nähe gegen eine angemessene Miete geeignete Räume 21 “ nd Rumänien. Sengit c 88 stt soll füe di 8EEö “ die ö“ erhoben werden können. 8 1 rumänischen Eisenbahnen ergeben; seh zurzeit der Beförderung im zur Verfügung. Der Betrieb dieser Dienftstelle beschränkt sich auf die 211b Die vertragschließenden Teile sind darüber einig, daß mit dem Höhe der Zölle, welche von den nach Rumänien einzuführenden mit der Eifenbahn 11“ auf den rumänischen Arer Jerner wird Rumänien Eier und Walnüsse mit keinen höheren Lokalverkehr der rumänischen Eisenbahnen billigere Frachtsätze oder Pefs berneas ber durchgehenden Telegramme auf der Linie Berlin— Seeea “ Krieges 8 auf wirtschaftlichem schen Maven zu entrichten sind, der allgemeine rumänische Zolltarif Eisenbahnen in derselben Richtung und auf derselben Verkehrestreck Arsfuhrzöllen belegen als 5 % des Durchschnittswertes. niedrigere “ “ beanfgrucht verbene⸗, de Konstantinopel und schließt nicht in sich die Aaahre in Bukarest 86. manztellem Gebiet erfolgt. Sie verpflichten sich, weder direkt vom 28. Januar (a. St.) 1906 maßgebend sein weder in bezug auf die Abferti zinsichtlich der Beförderungs⸗ im Sänne dieser Bestimmung auf Grung gegebener sowie die Auslieferung in Bukarest ankommender noch indirekt an Maßnahmen teilzunehmen, die auf die Weiterführun 1“] reife und der sorsnien gfertigung noch hinsichtlich der Beförderunge⸗ b) Zu Artikel 12. b änischen Eisenbahnen vom 1. Juli 1916 anzuwendenden Fracht⸗ Ce bühren für diesen Verkehr, soweit noch indirelt an ahmen teilzur „die a S rung eise und der sonstige “ ; erung zu “ 1b 3 rumänischen Eisenbahnen wen n elegramme. Die Gebühren für diesen Verkehr, soweit er der Feindseligkeiten auf wirtschaffeichen ihe fäsa vielea 88 1 ung He. .eg. . ““ “ hr 1g sen gühen 85 der decb 11““ „Numänien wird Steuerausgleiche im Sinne des Absatzes 6 1 sãätze 88. sich ergebenden Frachtanteile werden mit keinerlei mit der sich 5 den rumänischen Linien abwickelt, verbleiben der rumänischen shnen, 1. Gheüchestehättes Säittehetjethsichte e nabmen mit alen . Immere dgohed, welnse des Cesfehe bec ede, däsenge Aüs endäncenden, ahe gieichen Seehazen ober Zwnenvnnchieggtäten derehle e anc dnn erüeber wemn öroftedte Nagsust aer helt., Pefsttetung vaüfammendärgenden gkfentüchen Asvaben delcsti eüaünen ar ghsse seößt die Fosten für die Cirrichtung ucd önen zu Gebote stehenden Mitteln zu verhindern. sschließenden 2 eile für Rech 3“ 32 , oereg. mit eee. Schiten ver Nationalität an⸗ veren, wie auch die fertigen Erzeugnisse selbst in Rumän werden. Unterhaltung ihrer Betriebsstellen. Die Einzelheiten werden zwi⸗ Nressadeasig bes Negeelese⸗ kun UeHerwindung der Kriegsfolgen und Bezirke S 8 2 114““ 1 ommen “ Fehfen. den cffhiffer aidrrer . Schiffen und 888 ber Adüchen 1ö Steuer Belgt 1 h“ Im C“ durch Rumfnien, ane ver Nach, Deubsch schen der Ceesescaft und N e Telegraphenverwaltung 1ronsecdeereng der Verhältnisse erforderlich ist, verpflichten sich die ver⸗ bereitung de Beförd dem Vertrieb od Verbrauch eines anderer Nationalität weiterbefördert venden zeder die Erhebung der inneren Steuer v n llgendes land werden auf den rumäni ; ie besonders geregelt und vereinbar fragschließenden Parteien, möglichft keine E. bwierigkeiten in der Be. Erzeugnisses eeneerung, dem Vertrieb oder dem Verbrauch eines 82 ionalität weiterbefördert werden. 1 karifen den in Arlikel 12 Absatz 1 enthaltenen Voraussetzungen folgendes lar chtsätze oder Frachtanteile zur Anwendung gelangen als jene, die b — schaffung der nokwendigen Guter durch Einführens euen in der Be. Erzeugnisses gegenwärtig oder künftig erhoben werden dürfen auch Die Bedingung, wonach die Anwendung von Eisenbahntarifem vereinbart: 8 — olgenden Höchsteinheitssätze ergeben: Artikel 4. 9 der nom 1ge 1 Einführung hohe Eingangs⸗ d leichar 5 .ghs⸗ „ 11] eene, es . 1 igungen irt: 1 J1u „ au Grund der folgen en 0 e g . 1 1 gmaf. 3 1 g hoher Eingangs en gleichartigen ö des anderen Teils auferlegt werden, Ermäßigungen der Beförderungspreise oder vnsäcgen Begünstigune⸗ 1. Numänien wird die innere Steuer für natürliche und künst⸗ s f Höchsteinheits⸗ Abfertigungs⸗ Wenn im öFan der däena getss en Beförderung der Tele
zölle zu bereiten, und sprechen die Bereitwill igkei . aee “ 3 8 e nit örder 1“ E8e8. gkeit aus, alsbald in diese jedoch unter keinem orwand höher oder in lästi auf de ise 8 Beth g der Waren unt b kn 3 Für di t l, die bei dem v
. be höh ästigerer Weise den rumänischen Eisenbahnen von der Beförderung der I. liche Mineralw cht z 7 G öhen. Für die 1b ramme zwischen Konstantza und Konstankinopel, die bei dem vorhan⸗
8 16 5 9 dbe Migeralwässer nicht über 0,07 Lei per ba erhöh ebühren 8 4 t mehr gewährleistet ist, weitere Kabel auf dem⸗
enen einen Kabel ni
Nor 89 — . Ferhandlungen einzutreten, um, soweit als tunlich, die während des treifen dfg b e eee Schi 1 sti f in ei gbe 3 ich, die waͤhrend des treffen als die Erzeugnisse des eigenen Landes. Schiffen einer bestimmten Schiffahrtsunternehmung oder d anh üörigen Waren, die schon am 1. August 1914 mit inneren Steuern Gevvöhnliches Eilgutß . , „ 20 Böbs für den 2,00 Lei für die 1. 8 d 0 2 8
Krieges festgesetzten Zollbefreiungen vorübergehend 8 3 8ö ode ist, re 1 EE“ ergehend noch länger auf⸗ Soweit innere Abgaben auf Rohstoffe oder Halb bestimmten Fluß⸗ oder See h g di err ü die R che R
8 B Halbwaren gelegt bestimmten Fluß⸗ oder Seeverkehrsverbindung abhängig, geman belegt waren, wird die Hö eser Steuer gebunden. vnni eelben Wege gelegt werden, erklärt sich die Rumänische Regierung
geleg Seehäfe 1111“ L“ Fenn Lfg die für den unmittelbaren Betrieb von Konstantinopel mit
rechtzuerhalten und welter auszudehnen rd ; ; - † So. 85 2. Soweit i e 1 werden, soll die Feststellung eines angemessenen Steuerausgleichs für werden, ist für jene Waren, die mit deutschen Schiffen in Seehche 2. Für die W d s icht mit inneren 1 1 i fü i für di M.ei Feumänienestaxfnntedie Marenn lehern weshe, ans 8 98 18 8 1“ 8* G n 1 sech, Ro sfoffe Sen Bonauumschags blätzen ankommen oder von dort mit deutschen Seeren ele.e a ento hechnemer ene “ einheben, Ermäßigtes Eilgut 1.8. 1..x 88 8 Bukarest 88 Berlin füber die nenen “ S belegt sind, daß sie weder unmittelber uvüß 1nn 8 Shn der Hatbwaren gewonnen werden, auch dann statthaft sei ven ifsen weiterbefördert werden, unwirksam. 1 ie 18 1 1 bezi ise vertvagsmäßigen 8 8 .“ aphenleitungen ne rsatzleitungen na orheriger Verein⸗ 8 Seluhl 1d - ’ abe bilden. Aätzen ankomme mit Schiffen des rumänischen und 44 des anischen Sollkart . a. St.) 1906 bei Aufgabe ie 8 Bani pf i für die biete rechtzeitig herzustellen und dauernd in betriebsfähigem Zustande Tät Fenen nd. vom dost Feis ESesfß⸗ nter⸗ des rumänischen Zolliarifs vom 28. Januar ( — Mengen . . 11 Bani für den “ ö 8— Hies Verpflichtung gilt bis Ende 1950 1hw. s zum
sollen derartige Verfügungsbeschränkungen i ältni ten derartige Verfügungsbesch gen im Verhältnis zu den ver Staates oder s ffabri .s — 2 1 1 rh 2 1 “ 98 8 . „ „ . . ,272 vor . „ - „ Eessfcl chenden Teilen aufgehoben werden. Die beiden vertragschließen⸗ V Staates oder staatlich subventionierter rumänischer Schiffahrten werden von inneren Steuern frei bleiben. Tonnenkilometer Tonne bekrhller. in Artikel 3 votgese eres verlängerten Frist. Die Be⸗
den Teile vexpflichten sich daher, den Regierungen der neutesen Hinter Artikel 19 werden folgende neue Artikel eingefügt: vehmungen weiterbeförwdert werden, sowie Waren, die ih vond c) Zu Artikel 192 b bei Frachtzahlung min⸗ stimmung in Artikel 3 b ailt auch hier.
Staaten von der vorerwähnten Aufhebung dieser Verfü än⸗ Schiffen in deutschen Donauumschlagsplätzen ankommen u d. ü kungen unverzüglich Kenn'mis zu eser Verfügungsbeschrän 1. Auf den Eese bahnen An 19 8 b d mit der Eisenbahn weeraefed ge e werden auf rech Die Frachtermäßigungen, die auf den rumänischen Eisenbahnen degers a, 809;* 18 Alrtikel 5. 8 1 3 — im Personen⸗ und Gepäckverkehr Eisenbahnen in Richtung und auf derselben V fürderungs Lnnzelnen rumänischen Industrieunternehmungen bis zum 1. Juli 1916 den . 9 Bani für den 1,50 Lei für die Die Rumänische Regierung erteilt der Deutschen Regierung das
3. Bevorzugungen, die einer der vertragschließe 1 ich 8 5 6683TEE1A 88 1 kagschließenden Teile hinsichtlich der Abfertigung, der Beförderungsprei 8 ; . 8” Ueic au 1b n ifz dg. Wagen.. 42 n. 8ns 6 u— während des Krieges anderen Ländern durch Konzessionserteilungen! Beförderung zusammenhängenden Ffenllichen Resenund kein 1 vra weneaten Fertißung 1s drschtlicz deg endermn 8S nungsere dersand EEe11e““ 1 Tonnenkilometer Tonne Alleinrecht, bis Ende 1950 an der rumänischen Küste, einschließlich
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