1918 / 114 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 May 1918 18:00:01 GMT) scan diff

1 1 8 stimmt zu bezeichnende Menge der genannten Erzeugnisse gerichtet seln. Von Brotgetreire kann bis iun 6 % der Ausfuhrmengen in Mabp odukten geltefert werden.

Wenn weder Deutschland, noch Oesterreich, noch Ungarn für ein Jahr von dem Uebernahmerecht Gebrauch machen, erlischt die Ver⸗ pflichtung Rumäntens zur Lieferung auch für die folgenden Jahre.

Artikel III. Für die übrigen in Artikel 1 nicht genannten landwirtschaflichen Erzeugnisse, wie Odft, Wein, bleiben besondere Vereinbarungen vor⸗ behalten mit der Maßgabe, daß Rumänien sich bereit erklärt, die

Ueberschüsse des Jahres 1918 an Deutschland, Oesterreich und Ungarn

zi liefern. A tikel IV. Die Preise der Erzeugniße, für die Deutschland, Oesterreich und arn das Ankaufgrecht nach Artikel II. zusteht, werden alljaͤhrlich on einer Kommission bestimmt. Die Kommission besteht aus je einem Vertreter von Deutschland, Oesterreich und Ungarn, soweit sie am Bezuge beteiligt sind, und einer gleichen Anzahl von Vertretern Ramäniens. „Wud der Vorfitzende von der Kommission nicht ein⸗ stimmig gewählt, so soll der Präsident des Schweizerischen Bundes⸗ gerichts um Ernennung des Vorsitzenden ersucht werden. Bet Stimmengleichheit beider Parteten gibt die Stimme VVorsitzenden den Ausschlag. Dem Verfahren der Preisermittlung sollen entweder die freien Marktprelse in analogen Produktionsländern, und zwar in Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Bulgarten, der Ukraine und den übrigen europätschen Teilen des ebe⸗ maligen Kaiserreichs Rußland, oder sobald als möglich die Handels⸗ reise für überseeische Waren gleicher Art und Güte in holländischen, englischen oder deutschen Seehäfen, abzüglich der Fracht und Ver⸗ sicherung für die Fahrt zwischen diesen Seehäfen und den Häfen des Schwarzen Meeres, zugrunde gelegt werden. Artikel V. Die vom rumänischen Staat erhobenen Zölle und Abgaben jeder Art werden zu Lasten des Verkaͤufers in den Preis eingerechnet.

Artikel VI.

Rumänien wird für die Erzeugnisse, die es na Deutschland, Oesterreich oder Ungarn nach diesem zu Srnee, 9 Ausfuhr⸗ vebote erlassen, um die Erfüllung des Vertrages sicherzustellen. Falls Deutschland, Oesterreich 1elw. Ungarn nur einen Teil der Urberschüsse verlangen, wird eine Ausfuhr nach anderen Ländern solange nicht ge⸗ stattet werden, wie der beanspruchte Teil des Ueberschusses an Deutsch⸗ land und Oesterreich⸗Ungarn nicht geliefert oder die Lieferung nicht

gesichert ist.

8 B Artikel VII.

Die Feststellung der Ueberschüsse erfolgt durch die rumänische Regierung unter Mitwirkung der Vertreter des Deutschen Reichs und Oasterreich⸗Ungarns, soweit hinsichtlich des besetzten Gebiets nach dem Frieden svertzag keine anderen Bestimmungen ens greifen. Bei der Fesistellung wird das Verhältnis der durchschnittlichen Ausfuhr der Jahre 1908/13 zur Gesamterzeugung urter entsprechender Berück⸗ sichtigung der Veränderungen des rumänischen Wirtschaftsgebiets zugrunde gelegt. .

Artikel VIII.

Die Art und Weise der Aufbringung der Uebernahme und Zahlung wird seitens einer von Rumänien zu errichtenden Ausfuhr⸗ steule im Einvernehmen

Oesterreich und Ungarn z

8 1 errichtenden Stelle geregelt werden, deren Vertreter über alle Geschäftsvorgänge der Ausfuhrstelle dauernd auf dem Laufenden zu halten sein werden. Insoweit hinsichtlich des be⸗ setzten Gebietes nach dem Friedensvertrage andere Bestimmungen oder Vereinbarungen hierüber getroffen werden, sind diese maßgebernd. Die von Deutschland. Oesterreich und Ungarn zu errichtende Stelle wird von besonderen Abgaben und Gebühren frei sein.

Deutschland und Oest Ananer b hzashsneschland und Oesterresch⸗Ungarn werden bestrebt sein, na Mäglichkeit die Ausfuhr aller in Rumänien benötigten mü⸗ und Halberzeugnisse, Rohstoffe usw., insbesondere der zur Hebung der landwirtschaftlichen Erzeugung notwendigen Gegenstände nach Möglich⸗ keit zu fördern. Um den Bedürfnissen des Landes Rechnung zu tragen, ind sie berett, sogleich nach Ratifikation des Friedensvertrages in Verhandlungen über die Ausfuhr solcher Waren nach Rumänien einzutreten.

Artikel X.

Deutschland und Rumänien sowie Oesterreich⸗Ungarn und Ru⸗ mänten werden sich gegenseitig die zur Bestreitung 89* Zahlungsver⸗ pflichtungen aus diesem Vertrage notwendigen Zahlungsmittel gegen Ferfäunms 62 . berden aeecg des anderen Landes zur Berfügung stellen. e Einzelheiten dieser en s Vereinbarung vorbehalten. FserRhezefang erhe e

Artikel XI.

Rumänien verpflichtet sich, den Warenverkehr durch seine Trans⸗ ortmittel und Tarife nach jeder Richtung hin 1 ene,2 In gleicher Weise werden das Deutsche Reich und Oesterreich⸗Ungarn den Warenverkehr mit Rumänien fördern und erleichtern. Alle Streitigkeiten aus veßr 2 ve e ettigkeiten aus diesem Vertrag sind dur ein aus drei Personen destehendes Schiedsgericht zu entscheiden. F. Schieds⸗ zericht wird in der Weise geblldet, g. jeder den Vertrag schließende Teil einen Schiedsrichter ernennt. ie so ernannten Schiedsrichter wäüblen den Obmann. Können sich die Schiedsrichter innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten über die Person des Obmanns nicht einigen, so soll der Präsident des Schweizerischen Bundes⸗ gerichts um Ernennung des Obmanns ersucht werden. Der Sitz eses Schiedsgerichts soll Bukarest seir. 8

8. Anlage: eizen und Roggen.

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E v144*² Raps (Rübsen, Senffaat) Be 8 8 S, e dlucereahe 1111¹“ Die Preise verstehen si t scheitisqualttät, geliefert nn Bord Schlepp, resp. Dampfer, zugeführt wird.

es

38 per 100 kg 29 100

29 100 2 100 31 100 47 100 42 100 65 100 75 100 10 r, gesunde Ware, von Durch⸗ Waggon Sltation, oder f anko wenn die Ware direkt einem Hafen (W. T. B.)

3 Kriegsnachrichten.

Berlin, 15. Mai, Abends. WW“ 1b Bei Abwehr des heute früh erfolgten feindlichen An r sjs

noͤrdlich vom Kemmel blieb eine begrenzte Cies Angrish

in unserer vorderen Linie zurück. Ein erneuter starker Teil⸗

angriff der Franzosen nordwestli von unter schweren Verlasten, stlich Moreuill scheiterte

Mittwoch früh hat in der von den Franzosen schon oft angegriffenen Gegend am Vyverbach eine glänzend gelungene Unternehmung unserer Infanterie stattgefunden. Die Franzosen haben hier in der letzten Nacht eine erst seit wenigen Tagen Uingesetie ö die 8;e.⸗ TSwer. Verluste erlitten

uß, zurückgezogen und durch frische Truppen ersetzt. Welchen großen Wert sie dem Besitze des Geländes hier bei⸗

sind, die an der wichtigen Stelle eingesetzt wurden. Noch hatten diese keine Zeit gehabt, sich in den Lächern und Trichtern am Westhange des Höhenzuges einzurichten, als etwa 5 Uhr Morgens ein gewaltiger Feuerüberfall der deutschen Artillerie auf 8 niederprasselte. Bald darauf brachen von drei Seiten zugleich die deutschen Stoßtrupps vor und überfluteten im raschen Anlauf das ganze Gelände vom Höhenkamm bis zur Talsohle. Der Widerstand, den die überraschten Gegner leisteten, war nur noch gering, da sie durch unseren Feuerüber⸗ fall bereits zusammengeschossen und erschüttert waren. Selbst um die so häufig zäh verteidigten Maschinengewehre spielten sich keine chweren Kämpfe mehr ab, denn der größte Teil der Franzosen lag tot oder verwundet am Boden. An unverwundeten Gefangenen wurden noch 120 Mann zurückgebracht, die zunächst einen völlig verstörten Eindruck machten. Bei einem von ihnen wurde ein abgerissener Zettel gefunden, auf dem in der Form einer kurzen Bleistiftnotiz der Befehl eines höheren Offiziers stand, das an⸗ vertraute Gelände um jeden Preis zu halten, darunter standen die Worte: „les Boches ne passeront pas“. Jetzt ist das ganze Gelände mit gefallenen Franzosen bedeckt und restlos im deutschen Besitz. Der schöne Erfolg wurde von unseren Truppen dank der eingehenden Vorbereitung und prachtvollen Se des Unternehmens ohne merkliche Verluste er⸗ n.

foch

Großes Hauptquartier, 16. Mai. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.

Nach Abschluß der gestrigen Infanteriegefechte nördlich vom Kemmel, in denen wir den Franzosen aus örtlicher Einbruchs⸗ stelle wieder zurückwarfen, flaute der Artilleriekampf im Kemmel⸗ gebiet ab. Auch an den anderen Kampffronten ließ die Ar⸗ tillerietätigkeit nach. Heftige Feuerüberfälle dauerten gegen unsere Infanterie⸗ und Artilleriestellungen beiderseits des La Bassée⸗ kanals sowie zwischen Somme und Avpre an. Auf dem Westufer der Avre stieß der Feind gestern früh aus dem Senecatwalde mit starken Kräften vor. Unter schweren Verlusten wurde er zurückgeschlagen. b

An der übrigen Front kleinere Vorfeld kämpfe.

—.——.

Starker Fliegereinsatz an den Kampffronten führte zu zahlreichen Luftkämpfen. Wir schossen 33 feindliche Flug⸗ zeuge ab; 14 von ihnen brachte wiederum das früher von Rittmeister Freiherr von Richthofen geführte Jagdgeschwader zum Absturz. Leutnant Windisch errang seinen 20. Luftsieg.

———

Von den anderen Kriegsschauplätzen nichts Neues. Der Erste Generalquartiermeisier. LSLSLudendorff.

Oesterreichisch⸗ungarischer Berich

Wien, 15. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Im Gebiet des Monte Corno haben sich erneut örtliche Kleinkämpfe entwickelt, wobei sich der Italiener in einem unserer Feldwachennester festsetzte.

Der Chef des Generalstabes.

38 Bulgarischer Bericht. 1““ Sofia, 15. Mai. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 14. Mai.

Mazedonische Front: Eine unserer Angriffsabteilungen drang in die feindlichen Stellungen auf den Südabhängen des Perister⸗Berges ein und machte mehrere Franhosen zu Ge⸗ fangenen. „Im Cernabogen, bei dem Dorfe Rapasch, auf beiden Seiten des Dobropolje und bei Dojran verslärkte sich die Feuertätigkeit zeitweilig auf beiden Seiten. In der Ebene vor unserer Stellung westlich von Serres Patrouillen⸗ eemhaecüige Im Wardartal lebhafte feindliche Luft⸗ ätigkeit.

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 15. Mai. (W. T. B.) Tagesbericht. Palästinafront: Stellenweise gesteigerte Artillerie⸗ und Fliegertätigteit. Bei Medschd⸗el⸗Laba entrissen wir dem gegner eine vorgeschobene Stellung. Auf dem Ostjordan⸗ ufer wurden feindliche Patrouillen vertrieben. Angriffe von Rebellen auf Maan und die Hedschasbahn wurden überall abgeschlagen. Mesopotamien: Am Euphrat besetzten wir Han Bagdadie. Auf den übrigen Fronten hat sich nichts Be⸗ sonderes ereignet.

Der Krieg zur See. 8

Ueber den Vorstoß des deutschen U⸗Bootes in den Hafen von Carloforte (Sardinien) am 29. April unter Führung des Kapitänleutnante Steinbauer, der einer unserer bewährtesten U⸗Bootskommandanten ist, werden noch folgende Einzelheiten bekannt:

Kapitänleutnant Steinbauer vermutete in dem von Carlo⸗ forte wertvolle Dampfer. In schwieriger und besonders tatkräftig durchgeführter Aufklärung beobachtete er den englischen Dampfer „Lingstonian“ es Br.⸗R.⸗T.) dort im Hafen zu Anker liegend, längsseit von ihm zwei große bewaffnete Seeschlepper, außerdem mehrere andere Fahrzeuge. Bei fahlem Mondlicht und schon be⸗ ginnender Morgendämmerung dringt das U⸗Boot durch die stark befestigte Durchfahrt von San Pietro in den Hafen von Carloforte ein und greift unter vollem Einsatz des Bootes und unter eestloser Ausnutzung aller Waffen den Feind über⸗ raschend an. Tonpedoschuß auf „Kingstonian“, gleichzeitig Artillerie⸗ schnellfener auf die längsseit liegenden Schlepper. Der Torpedo⸗ treffer reißt „Kingstontan“ mit gewaltiger Detonation in der Mitte auteinander, die Schlepper sind nach wenigen Artillerietreffern in weißen Rauch gehüllt und verschwinden in der Explosionswolke des „Kingstonion“. Während das U⸗Boot im inneren Hafen reht, um einen französischen Viermastschoner zu vernichten, setzt Schlag auf Schlag die Gegenwirkung ein. Es wird schnell bell. Die Battersen draußen an der Einfahrt und auf der Insel Antioco können das U⸗Bcot sehen und vereinigen auf dieses ihr Feuer mit der Molenbatterie von Carloforte, deren Feuer vom U⸗Boot mit Schrapnells erwidert wird. Auch vom Heck des sinkenden „Kingstonian“ wird Arttllerlefeuer eröffnet, jedoch schnell durch wenire Granaten des U.⸗Bootes erstickt und vie Geschütz⸗ bedienung vernichtet. Das I Boct schteßt den französischen Viermast⸗ schoner in Wand und wendet der Aeosfahrt zu. Da biicht zwischen anderen Segelfahrzeugen ein Motorboot mit hoher

legen, geht daraus hervor, daß es diesmal französische Jäger

U.Boot unter Schnellfeuer. Vergeblich versucht das s boot das U⸗Boot mit Torpedo anzugreifen 8 Cbas Möta. fahrt aus cem Haben zu verlegen. Zu gleichrm Zwecdh ene Are. sechs Batterien auf beiden Ufern des Hafens, teils Flachbah jeils Haubitzen, Sperrfeuer vor das U.Boot. Un

fährt dieses die gefährliche Zone, wird bei Kap Colon Haußitzbatterie nochmals erfolglos eingedeckt und tauch einstündigem Ueberwasseraufenthalt im Hafen draußen im Wasser. Wiederauftanchend und von Carloforte ablaufend fäl. das U⸗Boot ein halbstündiges Gefecht gegen einen stmk beweffine Bewachungsdampfer und beschießt die F. T.⸗ und Sicnalteaste von Kap Sperone (Insel Antioco) mit beobachteter Treffen wirkung. (W. T. B.) refftr,

Berlin, 15. Mai. B.) Im Sperr gebien um England wurden neuerdings von unseren Unterseebooten 11 500 Br.R⸗T. seindlichen Handelsschiffsrauns vesftene

Der Chef des Admiralstabes der Marine

Wien, 15. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird sden.

Vor dem Hafen von Pola wurde ein italienisches seest

T . motorboot versenkt. Flottentommonde

Parlamentarische Nachrichten.

5 es Vrhglied 5 bause,

ardt, Geheimer Regierungsra rofessor an der Teg⸗

nischen Hochschule in Hannover, ist, wie die „Kreußzeitung“ n⸗ teilt, am 14. d. M. gestorben.

Theater und Musik.

Im Königlichen Opernhause wird 1e9. mit den ve; und 8 S Hutt, Steal un achmann in den Hauptrollen aufgeführt. Lusikali Le ist der Generalmusikvirektor Blech. ufitalsshes Lese

Im Königlichen Schauspielhause geht morgen in der gewohnten Besetzung in Szene. Anfang 6 ½ Uhr.

Mannigfaltiges.

Sammelergebnis der Kriegsamtstelle in den Marken Abt. Ig für Sammel,⸗ und Helferdienst für dag 1. Viertel⸗ jahr 1918: Gesammelt wurden in Berlin, Groß Berlin und in der Provinz Brandenburg u. a.: Altpapier 214 483 kg, Kour⸗ 76 489 kg, Frauenhaar 1252 kg, Flaschenkapseln 2267 kg, Stanniol 4612 kg, Weißblech 100 954 kg, Metaljabfälle 30 182 kg, Aluminian 193 kg, Obstkerne 12 714 kg, Brennesseln 1633 kg, Gummi 2630 kg Knochen 24 759 kg, Eicheln 2591 kg, Kastanien 19 293 kg, Kürbtt⸗ kerne 19,5 kg, Glasbrocken 51 kg, Wildfrüchte 703 kg, verschtedene Samen 58,7 kg, Roßbaar 476 kg, Filzabfälle 5,2 kg, Platin 1.7 g, Flaschen 339 280 Stück, Gluͤblampensockel 12 15% Stück, Fele 492 Stück, Schallplatten 357 Stüͤck.

In der Treptower Sternwarte finden folgende kinemale⸗ graphische Vorträge statt: Sonnabend, Nachmittags 5 Uhr: „Guef Dohna und seine Möwe“; Pfingstsonntag, Nachmittags 3 Uht: „Tbeodor Körner“, 5 Uhr: „Graf Dohna und seine Möwe“, Abends 7 Uhr: „Das bayerische Hochland und die Königsschlösser“; Pfingt⸗ montag, Nachmittags 3 Uhr: „Die Fliegerwaffe und ihre Helden“, 5 Uhr: „Vom Monte Rosa zur afrikanischen Küste“, Abends 7 Uöt: „Graf Dohna und seine Möwe“. Am Dienstag, Abends 7 Uhr, spricht der Direktor Dr. Archenhold in einem Lichtbildervortrag über „Milchstraße und Nebelgestirne“, und am Mittwoch, Abends 8 Uh, über „bemerkenswerte Meteorfälle in alter und neuer eit“; am Mittwochnachmittag um 5 Uhr wird der Filmvortrag „Bilder aus dem Harz, Thüringen und dem Riesengebirge“ gehalten. Töalich von 2 Uhr ab finden Beobachtungen mit dem großen Fernrohr stan.

15. Mai. (W. T. B.) Heute nachmittag er⸗ folgte die feterliche Eröffn ung der mit einem Kostenaufwande von über fünf Millionen Mark im Laufe des Krieges geschafferen Bad⸗Eilsener⸗Kleinbahn und der neuen Anlagen des fürstlichen Bades Eilsen. In der Eröffnungsansprache warf der Kabinettschef Freiherr von Kapherr einen kurzen Rückbiick auf die Geschichte des Bades, dessen Einrichtungen insbesondere be⸗ zwecken, den während des Krieges erkrankten und verwundeten Kriegern die neuen Heilmittel zu erschließen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

morgen, Frreitcg,

„Egmont⸗

Theater.

Königliche Schauspielr. Freitag: Opernhaus. 130. Daue⸗ bezugsvorstellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. Martha. Romantisch⸗komische Oper in vier Akten von Friedrich von Flotow. Peft (teilweise nach dem Plane des Saint Georges) von Wilbelu Friedrich. Musikalische Leitung: Herr Generalmusikoirektor Blech. Spielleitung: Herr Hertzer. Chöre: Herr Professor Rüdel⸗

Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 131. Dauerbezugsvor tellung. Dienst⸗ und Freiplätze sind aufgehoben. GCocerm 1 Trauerspiel in fünf Aufzügen von Goethe. Musik von Beethoven. Musikalische Leitung

ir Kapellmeister von Strauß. Spielleitung: Herr Dr. Bruck.

nfang 6 ¼ Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 131. Dauerbezugsvorstellung. S und Freiplätze sind aufgehoben. Die Fledermaus. Komische Operette mit Tanz in drei Akten von Meilbac und Palsrv.

Bearbeitet von C. Haffner und Richard Gense. Musik von Johann

Strauß. Anfang 7 Uhr. 8, und

Schaufpielhaus. 132. Dauerbezugsvorstellung. Dienst⸗ un reiplätze sind aufgehoben. Meine Frau, die Hofschauspielerin. Feaplät in drei Akten von 1 Möller und Lothar Sachs.

Spielleitung: Herr Oberspielleiter Patry. Anfang 7 ½ Uhr.

Familiennachrichten.

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister d. R. Karl Eschentund S eeer. 9 2 2 cee Hrn. eutnan alter rn. von Berlep rfurt). Gestorben: Frl. Anna von Prittwitz und Gaffton a. d. 8688 (Altheide). Frl. Albertine von Sack (Teupitz i. Mark).

Vermtwertlicher Schriltleiter: Direktor Dr. T,e I, Cbarlttebn⸗ Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstete, Rechnungsrat Mengering in lin. ;

Verlag der Geschäftsstelle (WMengering) in Bertn. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstall, Berlin, Wilhelmstraße Z3. 5

Fahrt aus dem inneren Dafen hervor und nimmt das

Vier Beilagen

Herrenhauses Dr.⸗Ing. Laun⸗

zum Deutschen uo..

5

Erste Beilage

Neichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.

1918.

Berlin, Donnerstag, den 16. Mai

VParlamentsbericht. Deutscher Reichstag. 165. Sitzung vom 14. Mai. No chtrg g. 2. g Die Rede des Staatssekretärs des Reichsjustizamts Dr. von Krauf e, die gestern wegen verspäteten Eingangs des Stenogramms nicht mitgeteilt werden konnte, hat folgenden Wortlaut: 8

Meine Herren! Diese Bemerkung „da kommt der Angeklagte!“ itt gerade so objektiv wie sehr vieles, was eben der Herr Vorredner ge⸗ sprochen hat. (Sehr richtig!) Es ist doch bezeichnend für ihn und seie Anhänger, daß die bloße Tatsache der Mitteilung gewisser Strafen so und so viel Strafen, so und soo viel Zuchthaus zu solchen Aeußerungen der Empörung, zu solchen unparlamentarischen Ausdrücken wie Pfuil veranlassen kann. (Sehr richtig!) Wer ist in der Lage, der sich Objektivität und Gerechtigkeit bewahrt hat, aus der bloßen Mitteilung der Höhe der Strafen zu einem solchen Urteil wie Pfuil zu kommen! (Lebhafte Zustimmung. Zurufe von den Unab⸗ hängigen Sozialdemokraten.) Das ist nicht objektiv. Sie verlangen die Objektivität der Gerichte, und Sie selbst sind in allerhöchstem Maße voreingenommen und subjektiv, indem Sie ohne Kenntnis der einzelnen Talsachen und der Urteilsgründe die bloße Mitteilung von der Höhe der Strafe für genügend erachten, um das höchste, ange⸗ sehenste Gericht, das Reichsgericht, hier zu verunglimpfen und herab⸗ züsetzn. (Erneute lebhafte Zustimmung. Andauernde Zurufe von den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Wer so wenig objektiv sein kam, der wird darauf gefaßt sein müssen, daß auch seine Aeußerungen im übrigen nicht den Wert haben und nicht die Beachtung finden können, tie Sie ihnen vielleicht zuerkennen. (Wiederholte Zustimmung. Lachen bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Meine Herren, ich glaübe, es ist noch im parlamentarischen Rahmen, wenn ich sage: es itt ein Kunststück, so zu handeln, daß man hier die ausgezeichnete Haltung unserer gesamten Arbeiterschaft im K riege, ihre unvergeßlichen Taten und ihr Eintreten für das Vaterland zum Ausgangspunkt nimmt, um die Bestrafung einzelner nun als kennzeichnend für die Be⸗ handlung der ganzen Arbeiterklasse hinzustellen. (Lebhafte fimmung.) Das ist auch nicht objektiv, das ist ungerecht, und das iichtet sich von selbst. (Starker Beifall.)

Eine Reihe der Urteile, auf die der Herr Vorredner hingewiesen hat, sind mir nicht bekannt. Ich kann darüber im einzelnen nichts sagen, wie ich mich überhaupt dessen enthalten will, auf zu viele Einzel⸗ heiten hier einzugehen. Das Urteil Thalheimer, Rödel und Genossen it mir bekannt, aus dem der Herr Abgeordnete Herzfeld hier einiges nitgeteilt hat. (Widerspruch bei den Unabhängigen Sozialdemokraten.) Rödel, Schwab und Genossen, selbstverständlich haben Sie davon gprrochen. (Erneuter Widerspruch und Zuruf bei den Unabhängigen Lestldemokraten.) Das ist das Urteil Schwab, das heißt Rödel, Ewab, Schumberger. Sie scheinen nicht einmal über den Tatbestand eichtet zu sein. (Große Heiterkeit. Zurufe von den Unab⸗ linigen Sozialdemokraten. Glocke des Präsidenten.)

Ich muß aufs allerentschiedenste die Behauptung zurückweisen, icß ein so hochstehender Gerichtshof wie das Reichsgericht irgendwie nenziös verfährt. (Sehr richtig! Bravo! Lachen bei den Un⸗ eihängigen Sozialdemokraten.) Ihr Lachen beweist nur Ihre Unkenntnis, der es beweist den Willen, das Rechte und Gerechte nicht sehen zu wolen. (Bravo!l rechts.) Es sind Worte von dem Herrn Abgeord⸗ den gefallen, das Reichsgericht habe alles getan, um die Macht der Däntur zu stärken. Ich will zu seinen Gunsten annehmen, daß er rir hat sagen wollen, daß das, was das Neichsgericht getan hat, ge⸗ gnet ist, die Macht der Diktatur zu stärken. Wenn er darüber naus hat sagen wollen, es hat beabsichtigt und ist darauf ausgegangen, eMacht der Diktatur zu stärken, so weise ich das aufs allerent⸗ scidenste als durchaus ungehörig und den Tatsachen zuwider hiermit zurück. (Bravo!) Das Reichsgericht hat noch nie Anlaß zu der Kritik geben, daß es unsachlich gegen bessere Ueberzeugung oder gegen ne eigene wahre Auffassung von dem Recht und seiner Bedeutung nischieden habe. Deshalb ist auch das Wort vom „vaterländischen Siandpunkt“, das der Herr Vorredner gesprochen hat, durchaus nicht Platze gewesen. Sie haben selbst Ausführungen gemacht, daß man den vaterländischen Standpunkt, der in diesem Urteil verwertet n’, je nach der politischen Stellung verschieden beurteilen kann. denfalls muß doch ein Gericht, das das höchstberufene ist, es nach n Standpunkt beurteilen, nicht nach einem politischen, sondern nach ten den die Richter einnehmen. Ich wüßte sonst nicht, wie überhaupt eine sechisprechung denkbar ist. Es sind Menschen, und nach ihren mensch⸗ hen Kenntnissen und Erfahrungen und nach ihrer Uebersicht der sanzen Dinge müssen sie die Tatbestände und die einzelnen Begriffe konsttmieren. Der Herr Abgeordnete Herzfeld mag mir sagen, . sch anders eine Tätigkeit der Gerichte denkt. Wir wollen unterstellen,

Gericht sei aus seinen Freunden zusammengesetzt (Heiterkeit und ürufe), glauben Sie denn, daß jeder außer Ihnen nicht leicht zu dem

eil kommen könnte, daß es ein Klassengericht ist? Ich will aber

scaus nicht sagen, daß, wenn Richter Ihrer politischen Ueber⸗ gugung zusammensäßen, ohne weiteres anzunehmen wäre, daß sie 116 ndenziöse Justiz ausüben würden. Mich hindert, das zu sagen, meine vocactung gerade vor dem Stand des Richters und vor jedem cher, der nicht die politische Tätigkeit und die politische Gesinnung alten und walten läßt, sondern seine innerste, eigenste Ueberzeugung tdem Recht und seiner Majestät. Daß das hier verletzt worden emöchte ich aufs entschiedenste zurückweisen, ebenso wenn davon in Anknüpfung an ein Wort des früheren Herrn Reichskanzlers worden ist, daß das Reichsgericht die Herren der LL 88 demokratie jenseits des Rechts stellt. (Sehr u“ 8

aühängigen Sozialdemokraten.) Herr Abgeordneter, das ist sehr

d r ü G 4 F. don Si 2 aben 88 gs ist nicht der geringste Anhalt vorhanden. Sie haben ber. 8

29

Zu⸗

2 . * vrcact gekommen, sie ist verhaftet worden; das passiert nicht bloß ühlebemm der Unabhängigen Sozialdemokratie, das passiert anderen

er Frau Zietz hier angeführt. Frau Zietz ist zunächst in

Leuten auch. Dann ist das Reichsgericht gekommen und hat gesagt: was ermittelt worden ist, genügt nicht zu Verurteilung, sie muß außer Verfolgung gesetzt werden. Ist das gerecht oder ist das ungerecht? Ich weiß gar nicht, wie Sie daran anknüpfen wollen, um die Ungerechtig⸗ keit und die Tendenzabsicht des Reichsgerichts damit begründen zu wollen. Die Sache liegt doch so, Sie gehen in Ihrer Kritik nicht von dem reichsgerichtlichen Urteil aus und knüpfen Ihre Folgerungen daran, sondern Sie setzen voraus, daß das Reichsgericht ein Klassen⸗ gericht ist und machen dann hieraus Ihre Schlußfolgerungen auf das Urteil oder nehmen das Urteil zur Bestätigung Ihrer vorgefaßten Meinung an. (Lebhafte Zustimmung. Widerspruch bei den Unab⸗ hängigen Sozialdemokraten.)

Was das Urteil in Sachen Rödel, Schwab und Genossen an⸗ betrifft, so dürfte es doch auch, abgesehen von dem, was der Herr Abgeordnete Herzfeld angeführt hat, nicht unwichtig sein, nicht nur für die Frage der Höhe der Strafe, sondern der Strasbarkeit über⸗ haupt, hier einige Sätze zum Vortrag zu bringen. Es heißt dort:

Der Ausbruch eines Krieges schafft Sonderrechte; er begründet für den Deutschen die zwingende Verpflchtung, nichts zu unter⸗ nehmen, was geeignet ist, einer feindlichen Macht Vorschub zu leisten oder der Kriegsmacht des Deutschen Reichs und seiner Bundesgenossen Nachteile zuzufügen.

An dieser staatsbürgerlichen Pflicht findet jede Rechtsbetätigung ihre Schranke. Es gibt kein Recht, das, weil es in Friedens⸗ zeiten unbeschränkt ausgeübt ist, deshalb ebenso unbeschränkt auch zur Kriegszeit ausgeübt werden dürfte. Führt die Ausüburg zu einer Förderung der feindlichen Macht oder zu einer Benachteiligung der Kriegsmacht des Deutschen Reichs, so muß es unterbleiben. Es gibt anders ausgedrückt, kein Recht zum Landesverrat.

Meine Herren, ich glaube, man kann auf einem Standpunkt stehen, wie man will: für ein Land, das zu seiner Verteidigung in schwerer Not einen schweren Kampf führen muß, ist das Recht so, wie es hier zum Ausdruck gebracht wird, und ich glaube, das Reichs⸗ gericht hat hier nicht nur seinen Standpunkt sehr treffend und gründ⸗ lich dargelegt, sondern auch dem Rechtsempfinden des großen Teiles des deutschen Volks Ausdruck gegeben.

Ich glaube, ich kann diese Vorwürfe verlassen; sie weden doch nur bei einem sehr kleinen Teile unseres Volks Beüfall findem und werden unter keinen Umständen geeignet sein, das Ansehen unseres hehren und ausgezeichneten Reichsgerichts, die Ueberzeugung von seiner absoluten Objektivität und Unbestechlichkeit zu erschüttern. Mag das Urteil „gescholten“ werden wie es im früheren Recht heißt —, so viel es wolle, jeder hat das Recht, zu sagen, daß das Urteil in diesem oder jenem Punkt zu hart erscheine; aber niemals wänd zu⸗ gegeben werden dürfen, daß ein andever Gesichtspunkt für das höchste Gericht geltend gewesen sei, als dem Recht im allgemeinen und dem betreffenden Angeklagten zu seinem Recht zu verhelfen, unter Um⸗ ständen dadurch, daß er eben bestraft wird. (Bravo!)

Damit kann ich diesen Gegenstand verlassen und mich in aller Kürze einigen anderen Punkten zuwenden. Der Herr Abgeordnete Dr. Pfleger ist auf den Antrag Gröber zurückgekommen, demgegen⸗ über, wie ich eben sehe, ein zweiter Antrag auf Nr. 1589 verteilt worden ist. Wenn ich den letzteren recht verstehe, enthält er zunächst eine allgemeinere Fassung. Er enthält wohl die Grundsätze und Grundanschauungen des Antrags Gröber, scheint aber nicht unbe⸗ dingt erfordern zu wollen, daß eine Zwangsorganisation eintritt, sondern er will nur, daß eine gesetzliche Möglichkeit geschaffen werde für Organisationen zum Zwecke der sozialen Fürsorge. Insoweit hat er einen etwas abgemilderten Standpunkt als der Antrag Gröber. Ich habe mich gestern dem Grundgedanken des Antrags Gröber freundlich gegenübergestellt. Dasselbe kann ich diesem Antrage gegen⸗ über tun. Ueber die Einzelheiten zu sprechen, dürfte jetzt wohl kaum an der Zeit sein. Ich habe den Antrag Gröber und dasselbe gilt auch in bezug auf den Antrag Pfleger mit dem Herrn Abgeord⸗ neten Dr. Pfleger auch so verstanden, daß es nicht sowohl ein An⸗ trag zum Wohle der Anwaltschaft ist, als im Interesse der Rechts⸗ pflege überhaupt. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die Anwalt⸗ schaft mögen auch manche Erscheinungen vorgekommen sein, die unerfreulich sind im großen und ganzen auf der vollen Höhe ihrer Aufgabe steht, daß der Anwaltstand, ebenbürtig dem Richter⸗ stand, als wichtiges Organ der Rechtspflege seine Pflichten erfüllt. Daraus folgt, daß man im Interesse dieses wichtigen Organs der Rechtspflege und somit im Interesse der Rechtspflege selbst alles tun muß, was geeignet ist, diesen hohen Stand der Anwaltschaft aufrecht zu erhalten, und dazu gehört die Fürsorge in sozialer und materieller Beziehung. Also in dieser Hinsicht kann ich dem An⸗ trage auch jetzt nur wohlwollend gegenüberstehen. .

Der Herr Abgeordnete Dr. Pfleger hat nun in meinen Aus⸗ führungen eins vermißt, nämlich meine Stellung zu dem Armen⸗ recht und den Anwälten, er hat aber gleichzeitig einen Ausspruch, den ich früher getan habe, zitiert, aus dem diese Stellung ohne weiteres hervorgeht. Ich mache gar kein Hehl daraus g auf die Gefahr hin, daß ich mit meiner Ansicht bei der Reichsregierung und bei den Bundesregierungen nicht durchdringe —, daß ich die Be⸗ lastung der Anwaltschaft mit Armenprozessen für absolut ungerecht⸗ fertigt halte. Das ist eine Enteignung der Berufstätigkeit der Anwälte. Aber mir scheint in dem Antrag der Abgeordneten Gröber und Genossen doch eine logische Inkonsequenz zu liegen. Ent⸗

eignet wird doch nicht die Berufstätigkeit der Anwaltschaft im Ganzen, sondern nur die Berufstätigkeit des einzelnen Anwalis, der seine Tätigkeit im Armenprozeß ausübt und gewährt. Daraus würde zu folgern sein, daß auch die Entschädigung, die das Reich zahlt, ihm zugute kommen muß und nicht der allgemeinen Kasse. Das ist eines der Bedenken gegen den Antrag, das auch schon in der Literatur, wie Herrn Dr. Pfleger bekannt sein wird, zutage ge⸗ treten ist, und das auch ich meinerseits nicht unterdrücken kann. Mir würde es ungerechtfertigt erscheinen, wenn etwa in dem Bei⸗ spiel, das Sie angeführt haben, wo in einer wenig bemittelten Gegend eine Häufung von Armenprozessen eingetreten ist, der An⸗

walt vielleicht einen großen Teil seiner ganzen Praxis Armensachen widmen muß, nunmehr die Vergütung, die dafür vom Reich zu zahlen wäre, in die allgemeine Kasse kommt. Ich glaube, es wird gerechtfertigt sein, sie dem betreffenden Anwalt selbst zufließen zu lassen. Durch eine solche Unterstützung des einzelnen wird ja auch der Stand im Ganzen materiell gehoben. Das sind aber alles Einzelheiten, die wir heute nicht austragen können. Ich habe bloß auf die direkte Ansprache des Herrn Abgeordneten Dr. Pfleger an mich geglaubt, in höflicher Weise antworten zu sollen.

Ich komme zum Schluß. Der Herr Abgeordnete Behrens hat einige Ausführungen gemacht bezüglich der Strafen, die jetzt gerade durch die Kriegsverordnungen hervorgerufen worden sind und die nach seiner Meinung zum Teil recht hart und ungerecht ausgefallen sind Er hat besonders auf einige Strafen für Verletzung der Vorschrifte über Bezugscheine und Mahlscheine, wenn ich recht verstanden habe, hingewiesen. Ja, meine Herren, ich kann nicht in Aussicht stellen daß nach dieser Richtung hin während des Krieges eine allgemein abändernde Verordnung erlassen wird. Sie müssen bedenken, daß diese Vorschriften, die hier angeführt wurden, Teile eines großen Ge dankens und einer großen Institution sind, die doch als Ziel das einzige hat, unser Volk, namentlich auch die minderbemittelten Schichten, vor der größten Not, sei es in Nahrungsmitteln, sei es in der Kleidung n usw. zu bewahren. Die Verordnungen haben vielleicht im einzelnen Falle zu harte Strafe vorgesehen. Aber man wird nicht irgend welche einzelne Verordnung herausnehmen können, die Strafe ohne weiteres durch ein neues Gesetz, eine neue Verordnung mildern können, sondern da kann eben der Fehlgriff, der im einzelnen Falle sehr wohl vor⸗ liegen kann, die zu harte Strafe Fehlgriff im allgemeinen gesprochen; 8 der Richter hält sich ja an das Gesetz nur ausgeglichen und be⸗ seitigt werden im Wege der Gnade, und ich habe gar keinen Zweifel, daß in den Fällen, die der Herr Abgeordnete Behrens hier angeführt 3 hat, es auch durchaus Erfolg haben wird, den Weg der Gnade anzu⸗ rufen. Aber es würde nicht richtig sein, hier wieder zur Klinke der Gesetzgebung zu greifen. 1

Dann hat der Herr Abgeordnete Behrens noch darauf hingewiesen, es durchaus wünschenswert wäre, bei der Reform des Straf⸗ setzes die kurzfristigen Freiheitsstrafen durch Geldstrafen zu er⸗

Das ist auch durchaus mein Standpunkt und der Standpunkt, en auch die letzte Strafrechtskommission eingenommen hat. Er wird auch, wie ich glaube, mit allseitiger Zustimmung zu einem gesetz⸗ geberischen Ausdruck kommen. Nur möchte ich davor warnen, darauf jetzt allzu sehr zu drängen, weil ich es für verfehlt halten würde, jetzt alle diese Fragen durch eine Novellengesetzgebung oder Torso⸗ gesetzgebung zu erledigen. Die Sache liegt so, Herr Abgeordneter, daß wenn Sie an einem dieser Punkte eingreifen, der Zusammenhang mit anderen so stark ist, daß Sie dann mit der Novellengesetzgebung schon zu einem Teil der Strafrechtsreform überhaupt kommen. Das Einzelne läßt sich aus dem großen System nicht herausgreifen, und etwas Systemloses zu machen, liegt nicht im Interesse der Sache, nicht etwa bloß wegen der Liebhaberei der Juristen, die darin zum Ausdruck kommt, daß man an einem System festhält. Also ich möchte bitten, die Wünsche in dieser Richtung zurückzustellen. In der Sache selbst aber kann ich mein Einverständnis mit den Ausführungen des Herrn Abgeordneten Behrens zum Ausdruck bringen. (Bravo!)

1 WMürttemberg. 8 1

Ja der allgemeinen Aussprache über den Staatshaus⸗ haltsentwurf erklärte gestern in der Zweiten Kammer, laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ der Minister⸗ präsident Dr. Freiherr von Weizsäcker u. 88 8

Der Abgeerdnete Haußmann ist auf unser Verhältuis zu Elsaß⸗ Lothringen zu sprechen gekommen, eine Frage, bei der die Presse mit Geund eine gewisse Zurückhaltung bewahrt. Die von Herrn Hauß⸗ mann angeführte gebetme Pavterverschwendung in dieser Frege mit Eingaben, Gutachten usw. von unbelufener Seite, ist mir auch bekannt. Zedenfalls hat der Akgeordnete Pauß⸗ mann zutreffend bemerkt, daß das Groxe Haupfq anier miit Uarecht dafür in Anspruch genommen wud, mit deelrer Tätig⸗ keit gewisser Kreise übereiazustimmen. In der elsaß⸗lothrin⸗ gischen Angelegenhett heißt es: Quot capita, tot sonsus. Memer persönlichen Ansicht nach spräche ich vhr diese Dinge öffent⸗ lich lieber nicht, weil sonst der Schein erweckt werden könnte, das Ausland werde geradezu eingesaben, in diese Dinge hineinzureden. Ich bedauere die schwarze Schilderung, die der Abgeordncte Hauß⸗ mann von den Verhaltnissen im Reichsland gegtben hat. So schlimm ist es dort nicht zugegangen. Es ist auch nicht richttg, daß den Reichslanden die Auerkennung der Tapferkeit ihrer Truppen versagt worden sei. Im Gegenteil, die Tapferkeit der elsaß⸗lolhrinaischen Truppen ist zu wiederbolten Malen immer und immer wieder und gerade in neuester Zeit in den Berichten dr Obersten Heereslettung voll anerkannt worder. In der elsaß⸗ loibringischen Angelegenheit habe ich im vorigen Jahre in den Aus⸗ schüssen eingehend und, wie ich zu bemerken gla bte, unter Ihrer Zusummung Auskunft gegeben Mein Stanrpuntt in dieser Frage hat sich indessen absolut nicht geändert, und ich glaube, daß das Wohl und Wehe des Reiches mit dem von Elfaß⸗vLothrirgen verknüpft ist, und es wird sich Elsaß⸗Lorhringen mit dem, wasg ihm das Deutsche Reich brinat, auch zufrieden geben müssen. Der glückliche Ausgang des Keieges, den wir mit Zu⸗ versicht erwaren, wird alle die Hoffnungen einzelner in den Reichslanden aof eine Rückkehr zu Fraakreich illusocisch machen, und dann werden sich biese Dinge von selbst in elnem ganz anderen Lichte darstellen. Bei der Angelegenheit der Reichslande sind besondere württembergische Interessen wahrzunehmen, die ich, so lange ich eine Stimme in diesen Dingen abzugeben habe, mit aller Festigkeit vertreten werde. Nur einige Wort’e über das, was uns alle zoch am tiessten weit über die Arbeit des Tages bi aus unablässig beschäftigt, über Krieg und Frieden. Neoch ist im Westen kein Frieden. Die devtsche Offensive hat uns gläuzende Erfolge ge⸗ bracht. Die Herren Poincaré, Lioyd George und Wilson nötigen uns wieder und wieder, ihre Heere zu schlagen. Die bereits von Ihrer Seite hervorgehobene bewundernswerte Entschlossenheit und Tapferkeit unserer Frontsoldaten, die der besten Stimmung im furchtbarsten Kampfe sind, wirkt stählend auf die Heimat zurück, die auch am Ende des vierten Kriegsjahres nicht wankt

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