1918 / 121 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 May 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Gesetzbl. S. 227) habe ich die Liquidation über folgende een nehmungen usw. angeordnet:

261) den im Kreise Colmar belegenen parzellierten länd⸗ lichen Grundbesitz der französischen Staatsangehörigen Meyer, Sebastian, Pförtner in Belfort, und Miterben (Liquidator: Rechtsanwalt Cramer in Colmar);

262) den Geschaftsanteil und das Depositenguthaben von Andreas Echalié in Frankreich bei der Firma Hofer & Cie. Kommanditgesellschaft in Rappoltsweiler (Liquidator: Notar Justizrat Dr. von Amelunxen in Colmar);

263) den in Isenheim gelegenen, den nachgenannten Eigen⸗ tümern als Alleineigentum, in Miteigentum oder soweit die unter b und c genannten Beteiligten in Betracht kommen, als Gesamtgut einer ehelichen Gütergemeinschast gehörenden Grund⸗ besitz: a. Erben des Spetz, Georg, Fabrikant, b. Carpentier, Eugen, Fabrikant aus Isenheim, c. Carpentier, Marie geb. Spetz, Ehefrau des Vorgenannten (Liquidator: Notar Goller in Ensisheim).

Berlin, den 23. Mai 1918.

Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: Brecht. 8 .“ 3 Bekanntmachung, 8 betreffend Liquidation französischer Unter⸗ nehmungen.

Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗ Gesezbl. S. 227) habe ich die Liquidation über folgenden Grundbesitz angeordnet:

264) den im Kreise Gebweiler belegenen parzellierten ländlichen Grundbesitz der französischen Staatsangehörigen Witwe Josepf Anton Bruno Brun, Gutsbesitzer und Ingenieur, Marie Klementine geb. Willig, aus Sulzmatt (Liquidator: Notar Justizrat Weber in Colmar);

8 265) den im Kreise Rappoltsweiler belegenen parzellierten ländlichen Grundbesitz der französischen Staatsangehörigen Witwe Karl Emil Simard, Marie Josefine geb. Biecher, in Nanzig (Liquidator: Notar Lamey in Bergheim). Berlin, den 23. Mai 1918. Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: Brecht.

—nmnm

Bekanntmachung, betreffend die Liquidation der Mosanic Pottery. Die Liquidation des im Inlande befindlichen Vermögens des britischen Staatsangehörigen, Kaufmanns Albert Pappen⸗ heimer in London, insbesondere der Firma Mosanic Pottery in Mitterteich (vgl. „Reichsanzeiger“ Nr. 31 vom 5. Februar 1917), ist beendet. München, den 16. Mai 1918. Königliches Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern. der Königliche Staatsrat von Meinel.

11“ 1

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs⸗ weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (ℳGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (EBl. S. 69) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

762. Liste.

Erbanteile: Der Erbanteil der framösischen Staatsangehörigen Ehefrau August Hattner, Marie geb. Ohlmann, in Vitry⸗le⸗ fran çois am Nachlaß des am 16 März 1911 verstorbenen Josef

blünann in Haperau und der am 18. Februar 1916 ver⸗ sto benen Ehefrau Josef Ohlmoann, Katharina geb. Reisacher, in Hagenau (Zwangsverwalter: Kasser inspettor Rechnungsrat Matter in Weißenburg).

Straßburg, den 19. Mai 1918.

Minist ür Elsaß⸗Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar. 8

————

8

8 Bekanntmachung. .“

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 25. September 1915 wird der Kaufmann Willy Lindemann, Hamburg, Hirschgraben 25 I, wegen Un⸗ vverlässigkett vom Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln ausgeschlossen.

Hamburg, den 11. Mai 1918.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer.

Bekanntmachung. 8 Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 wird Frau Ida Martha Braun, geb. Ehle, Hamburg, Spaldingstraße 76, wegen Unzuverlässigkeit vom Handel mit Gegenständen des ltäglichen Bedarfs ausgeschlossen. Hamburg, den 11. Mai 1918. 18 Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Sthamer. b

v1“

. Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RG Bl. Seite 603 und der Ziffern 1, 2, 4 und 5 der

Anweisung des Kaiserlichen Ministeriums vom II. Oktober 1915

zur Ausführung dieser Veror nung (Zentral⸗ und Bezirksamtsblatt Seite 305]) wird dem Gemüsegroßhändler Josef Riegert, seiner Chefrau Magdalene, geb. Bickel, seiner Tochter Johanna, bier,

Synagggenstraße 1, und seiner Tochter Ehefrau Magdalena Bär,

geb. Riegert, hier, Klasterstraße 7 wohnhaft, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Gemüse, Obst, Nahrungsmitteln, Spezereiwaren usw.

aller Art, vom 1. Juni 1918 ab für die Dauer des Krieges für das ganze Gebiet des Deutschen Reiches untersagt. Möülhausen i. Els., den 18. Mai 1918.

Der Kaiserliche Kreisdirektor und Polizeipräsident.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Kriegsgerichtsräte Braun, Grauert und Elsner von Gronow von der 16. Dioiston, den Generalkommandos II. und V. Armeekorps zu Oberkriegsgerichtsräten sowie den Pfarrer Henß in Windecken, Regierungsbezirk Cassel, zum Metropolitan zu ernennen. .u““ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Regierungsrat Koska im Ministerium des Innern anläßlich seines zum 1. Juli d. J. erfolgenden Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Justizministerium, Rechnungsrat Pirschel den Charakter als Geheimer Rechnungsrat zu verleihen.

Erlaß des Staatsministeriums,

betreffend Anwendung des vereinfachten Enteig⸗ nungsverfahrens bei der Anlage einer Drahtseil⸗ bahn, eines Drahtzugs und einer neuen Verzinkerei durch die Firma Adolf Deichsel, Drahtwerke und Seilfabriken zu Hindenburg O. S. Vom 16. April 1918. Nachdem der Firma Adolf Deichsel, Drahtwerke und Seilfabriken, zu Hindenburg O. S. zur Anlage einer Draht⸗ seilbahn, eines Drahtzugs und einer neuen Verzinkerei das Recht zur Enteignung von Geundeigentum durch den auf Grund Allerhöchster Ermächtigung ergangenen Erlaß des Staatsministeriums vom 3. April 1918 verliehen worden ist, wird nunmehr auf Grund des § 1 der Alleerhöchsten Verordnung, betreffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschaffung von Arbeitsgelegenheit und Beschäftigung von Kriegsgefangenen, vom 11. September 1914 (Gefetzsamml. S. 159) mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) bestimmt, daß bei der vorbezeichneten Enteignung von Grundeigentum das vereinfachte Enteignungsverfahren nach den Vorschriften dieser Verordnung Anwendung findet. Berlin, den 16. April 1918. yI1““ Das Staatsministerium.s Friedberg. von Breitenbach. Sydow. Graf von Roedern. von Waldow Drews. Schmidt. von Eisenhart⸗Rothe. Hergt. Wallraf.

Erlaß des Staatsministeriums, 11 betreffend Anwendung des vereinfachten Ent⸗ eignungsverfahrens bei der Ausführung öffent⸗ licher Anlagen in den Gemarkungen Althof und Neuhof, Kreis Memel, durch das Deutsche Reich

(Reichs⸗Militär⸗] Fiskus). .“

11“]

Auf Grund des 8 1 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend ein vereinfachtes Enteignungsverfahren zur Beschafsung von Arbeitsgelegenheit und zur Beschäftigung von Kriegs⸗ gefangenen, vom 11. September 1914 (Gesetzsamml. S. 159) mit Nachträgen vom 27. März 1915 (Gesetzsamml. S. 57) und 25. September 1915 (Gesetzsamml. S. 141) wird be⸗ stimmt, daß dieses Verfahren bei dem vom Deutschen Reiche Reichs⸗ Militär⸗] Fiskus auszuführenden, durch Erlaß des Staatsministeriums vom 24. April d. J. mit dem Ent⸗ eignungsrecht ausgestatteten Unternehmen zur Ausführung öffentlicher Anlagen in den Gemarkungen Althof und Neuhof, Kreis Memel, stattfindet.

Berlin, den 7. Mai 1918.

8 Das Staatsministerium.

Friedberg. von Breitenbach. Sydow. Graf von Roedern. von Waldow. Spahn. Schmidt. von Eisenhart⸗Rothe. Hergt.

—.—

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Dem Metropolitan Henß in Windecken ist das Metro⸗ politanat der Pfarreiklasse Windecken, Regierungsbezirk Cassel, übertragen worden. b

Drews. Wallraf.

Ministerium der öͤffentlichen Arbeiten.

Dem Regierungsbaumeister des Hochbaues Nicolas in Berlin (Geschäftsbereich des Polizeipräsidiums in Berlin) ist eine planmäßige Regierungsbaumeisterstelle verliehen.

„Der Baurat Strutz ist von Gumbinnen nach Schneide⸗ mühl als Vorstand des Hochbauamtes daselbst versetzt. Dem Reaierungsbaumeister Heinrich Jordan in Han⸗ nover⸗Waldhausen ist die nachgesuchte Entlassung aus dem

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preußischen Staatsdienste erteilt.

Bekanntmachung. vn

8 Eemäß § 1 der Bundesratsberordnung zur Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RG Bl. S. 603) ist dem Kaufmann Franz Häußler, Cöln, Titus⸗ straße 12, der Handel mit Nahrungsmitteln aller Art untersagt worden. Die Kosten dieser Veröffentlichung hat Franz Häußler zu tragen.

Cöln, den 16. Mai 1918.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Best.

. Bekanntmachung.

Der Witwe Carl Witsch, Adele geb. Berlings, in Crefeld, Weststraße 89, habe ich auf Grund der Bundesrats⸗ verordnung zur Fernhealtung unzuverässiger Personen vom Fandel vom 23. Septemder 1915 ( Reichs⸗Gesetzblatt Seite 603) den Handel hit; Aensag nba nfztetterr E“ das von

r betriebene Ge ge ossen. Die Kosten dieses Ver⸗ fahrens treffen Witwe Witsch. .

Crefeld, den 21. Mai 1918.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnun vom 23. Septerh⸗„ 10 2

betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vonn Han Le kthrber 19n

blart Seite 603) ist die Handlerin Wilhelmine Dol; * set⸗

Otte, in Schneverdingen, Lergstraße 134, kurch Verin. .

vom heutigen Tage wegen Unzuverlässigkeit der Hander mit G 2 13

und Geflügel untersagt worden. 8 Soltau, den 22. Mai 1918.

Der Landrat. Dr. v. Rappard

111““

Die von heute ab zur Nusgabe gelangende Nummer 14 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter

Nr. 11 646 einen Allergöchsten Erlaß, betreffend die Auf⸗ löͤsung der Königlichen Kanalbaudirektion in Hannover und die da⸗ mit zusammenhängenden Maßnahmen, vom 19. April 1918 unter MNr. 11 647 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereinfachten Enteignungsverfahrens bei der Aniage einer Drahtseilhahn, eines Drahtzugs und einer neuen Verzinkerei durch die Firma Adolf Deichsel, Drahtwerke und Seilfabriken, zu Hindenburg O. S., vom 16. April 1918 und unter

Nr. 11 648 einen Erlaß des Staatsministeriums, betreffend Anwendung des vereiafachten Enteignungsverfahrens bei der Ausführung öffentlicher Anlagen in den Gemarkungen Althof und Neuhof, Kreis Memel, durch das Deutsche Reich Reichs⸗ [Militär⸗ Fiskus), vom 7. Mai 1918. 8

Berlin W. 9, den 24. Mai 1918. Königliches Gesetzsammlungsamt.

(Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Richtamtliches.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 25. Mai 1918.

Am 13. d. M. haben laut Meldung des Wolffschen Telegrabhenbüros“ die Herren Fretherr von Dellinghausen als Führer der liv⸗estländischen Abordnung, von Stryk als Vertreter Liolands und von Brevern als Vertreter Estlands an den Reichskanzler die Bitte gerichtet, dem hiesigen bevoll⸗ mächtigten Vertreter der russischen Republik, Herrn Joffe, die Unabhängigkeitserkläruna der Länder Lioland und Estland zu übermitteln. Herr Joffe hatte es abgelehnt, diese Er⸗ klärung direkt aus den Händen der genannten Herren in Empfang zu nehmen, sich aber bereit erklärt, die Urkunde ent⸗ gegenzunehmen, falls sie durch das Auswärtige Amt über⸗ minelt würde. Der Reichskanzler hat daraufhin der von den Vertretern Livlands, Estlands und Finnlands geäußerten Bitte entsprochen und die Unabhängigkeitserklärung durch das Aus⸗ wärtige Amt Herrn Joffe übersenden lassen.

In dieser an die Regierung der russischen sozialistischen

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föderativen Sowjet⸗Republik in Moskau gerichteten Erklärung

Landesversammlungen ausgesprochen, daß die Bevölkerung Livlands und Estlands durch die Erklärung ihrer Ver⸗ treter von dem Recht, ihr Schicksal frei zu bestimmen, Gebrauch hernech und die Loslösung von Rußland vollzogen abe.

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 1917 eine Ver⸗ ordnung über die Wiederherstellung von solchen Lebens⸗ und Krankenversicherungen erlassen, bei denen die Rechte aus der Versicherung während des Krieges erloschen oder gemindert worden sind, weil der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung zur Beitragszahlung oder eine andere ver⸗ tragsmäßige Obliegenheit insolge des Krieges nicht rechtzeitig erfüllt hat (Neichs⸗Gesetzbl. S. 1121). Die Wiederherstellung erfolgt auf Antrag des Versicherungsnehmers. Die Voraus⸗ setzungen und der Umfang der Wiederherstellung werden fest⸗ gesetzt durch „allqgemeine Bestimmungen“, die vom Vorstand jeder einzelnen Gesellschaft aufzustellen und der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen sind.

Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, ist das Kaiser⸗ liche Aufsichtsamt für Privatoersicherung alsbald nach Erlaß der Verordnung mit den seiner Aufsicht unterstehenden g ößeren Lebens⸗ und Krankenversicherungsunternehmungen in Verhand⸗ lungen getreten. Es hat sich dabei herausgestellt, daß bei der Schwierigkeit der zu regelnden rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen die Aufstellung und Genehmigung allgemeiner Bestim⸗ mungen für die der Reichsaufsicht unterstellten Unternehmungen nicht innerhalb kurzer Frist durchgeführt werden kann. Die Frist, innerhalb deren die Wiederherstellung vom Versicherungs⸗ nehmer beantragt werden muß, läuft allerdings erst 6 Monate nach Beendigung des Krieges ab, auch ist in der Ver⸗ ordnung dafür gesorgt, daß die Versicherungsnehmer schon jetzt ihre Rechte wahrnehmen können. Der § 4 Abs. 2 bestimmt nämlich, daß das Recht auf Wiederherstellung unberührt bleibt, wenn der Versicherungsfall nach der Absendung des Antrags eingetreten ist. Es unterliegt keinem Zweifel, daß diese Vor⸗ schrift auch für solche Anträge Geltung hat, die bereits vor der Genehmigung der allgemeinen Bestimmungen gestellt worden sind. Hiernach ist jedem Versicherungsnehmer, auf dessen Versicherung die Verordnung Anwendung findet, bereits jetzt die Möglichkeit gegeben, sich die ihm durch diese Verordnung gebotenen Vor⸗ tetle zu sichern, gleichgültig, ob seiner Versicherungsgesellschaft bereits die allgemeinen Bestimmungen genehmigt sind oder nicht. Es ist hiernach nur notwendig, unmittelbar beim Vorstand (Di⸗ rektion) der Gesellschaft (nicht bei Generalagenten, Agenten ode sonstigen Geschäftsstellen) schriftlich, zweckmäßig durch einge schriebenen Brief, zu beantragen, daß die Versicherung wieder hergestellt wird. Allen Beteiligten ist daher zu empfehlen, diese Antrag alsbald bei ihrer Gesellschaft einzureichen. Die sachliche Er⸗ ledigung des Antrags, also die Wiederherstellung selbst, kann aller dings erst nach Genehmigung der allgemeinen Bestimmungen stattfinden. Mag hierüber auch noch einige Zeit vergehen, so kann diese Verzögerung doch für den Versicherungsnehmer, der seinen Antrag bereits gestellt hat, nicht mehr den Nachteil mit sich bringen, daß ihm das Recht, die Wiederherstellung nach Maßgabe der allgemeinen Bestimmungen zu verlangen, etwa dadurch verloren geht, daß der Versicherungsfall nach der Stellung des Antrags, aber vor erfolgter Wiederherstellung der Versicherung eintritt.

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister

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wird unter Hinweis auf die am 9. und 10. v. M. in Reval 8 und Riga gefaßten Beschlüsse der estländischen und livländischen

Desterreich⸗Ungarn. Der Kaiser und die Kaiserin sind, von der Reise nach Sofia und Konstantinopel zurückkehrend, gestern in Badin 99

getroffen.

Die staatliche Unabhängigkeit Finnlands wurde im Jmuar l. J. von Oesterreich⸗Ungarn anerkannt. Seither nab Finnland, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, den Punsch zu erkennen, mit der österreichisch⸗ungarischen Monarchie inen Friedensvertrag abzuschließen, wie ein solcher im März zwischen Finnland und dem Deutschen Reiche abgeschlossen worden sei. Von seiten Oesterreich⸗Ungarns wurde auf diese Anregung bereitwilligst eingegangen. Die einschlägigen Ver⸗

zandlungen, die sich auf den Abschluß des Friedensvertrags

sowie des wirtschaftlichen und rechtspolitischen Zusatzvertrags trstrecken, wurden vorgestern im Ministerium des Aeußern ufgenommen. Mit der Führung der Verhandlungen wurde ssterreichisch⸗ungarischerseits der Botschafter von Merey betraut; die finnländischen Bevollmächtigten sind Staatsrat bielt, finnländischer Gesandter in Berlin, und Professor Serlachius, Geschäftsträger in Christiania.

In der schriftlichen F“ einer Anfrage des geichsratsabgeordneten Denk, betreffend die Torpedierung 5. M. S. „Wien“, erklärte der Landesverteidigungsminister Czapp von Birkenstetten, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ neldet, daß es den feindlichen Motorbooten gelang, sich den nit Sperranlagen gesicherten Einfahrten des neuen Triester bandelshafens unbemerkt zu nähern. Daß außer der „Wien“ noch en zweites Schiff einen Torpedotreffer erhalten hätte entspreche iicht den Tatsachen. Die Organe, die an dem Verluste der Wien“ die Schuld tragen, würden zur Verantwortung gezogen. der Vorwurf, unsere Schiffe lägen untätig in den Häfen, linne sich nicht auf die weitaus überwiegende Mehrzahl unserer bestn beziehen, da diese bis auf äußerste angestrengt und lütig seien.

Aus Anlaß der behördlichen Einstellung des örscheinens der „Narodny Listy“ wurden einzelne gemeinden veranlaßt, gegen diese behördliche Verfügung Einsoruch beim Statthalter zu erheben. Da die Ge⸗ meinden durch dieses Vorgehen ihren gesetzlichen Wirkungs⸗ eis überschritten, wurden sie im Wege der zuständigen glitschen Bezirksbehörde verwarnt. Es wurde ihnen be⸗ deutet, daß im Falle der Wiederholung einer unbefugten Ein⸗ nengung in den Wirkungskreis der politischen Behörden mit luflösung der Gemeindevertretung vorgegangen werden würde. ehnliche Verwarnungen erhielten aus gleichem Anlasse einzelne bereine und genossenschaftliche Organisationen.

Großbritannien und Irland. .

Die Verluste an englischem, verbündetem und neutralem Schiffsraum durch feindliche Maßnahmen und Seegefahr während des Monats April 1918, verglichen mit zorhergehenden Zeitabschnitten, sind vorgestern veröffentlicht norden. Wie „Reuter“ meldet, betragen danach die britischen erluste 20 709 B.⸗R.⸗T., diejenigen der Nerbündeten und leutralen 84 393 B.⸗R.⸗T., im ganzen 305 102 B.⸗R.⸗T. ‚die entsprechenden Ziffern für März 1918 waren: britische Verluste 222 549, verbündete und neutrale 176 924, insgesamt 99473 B.⸗R.⸗T., und für April 1917: britische Verluste 555 056, nbündete und neutrale 338 821, im ganzen 893877 B.⸗R.⸗T. Der tjiffsraum der Dampfer von 500 B.⸗R.⸗T. und darüber, die in Häfen des Vereinigten Königreichs während des April 1918 si und ausliefen, betrug 7 040 309 Br.⸗R⸗T. gegen 7295 620 n März 1918. Diese Zusammenstellung umfaßt den gesamten leberseehandel, ebenso wie die Schiffahrt an der Küste und in in Kanälen des Vereinigten Königreichs. Die Zahlen, die ch auf 13 Monate, von April 1917 bis April 1918 erstrecken, ewähren einen befriedigenden Kommentar zum Seekrieg. Die berlustziffern geben die Gesamtsumme in allen Teilen des hondels an und schließen alle Seegefahren ein, während die sahlen der ein⸗ und auslaufenden Schiffe nur den eigentlichen leterseeverkehr berücksichtigen. Während die Ein⸗ und Aus⸗ ürten im März etwas größer waren als im April 1918, hat dr Prozentsatz der Verluste niemals ein so niedriges Ver⸗ ües sut Sa e g des Ueberseetonnengehalts gezeigt, wie im

onat. 1

Volffs Telegraphenbüro“ bemerkt „Die Methode, den kritiklosen englischen Lesern immer wieder ie Zahl der ein⸗ und ausfahrenden Schiffe vorzuführen, um beweisen, wie geringe Wirkung der U.Bootkrieg auf Eng⸗ ids Handel ausüͤbt, ist schon erschöpfend bloßgestellt worden. bemerkengvert ist in obigem Schriftsatz der Passus: „Die berlustziffern geben die Gesamtsumme in allen Teilen t Handels an.. ... Hier finden wir wieder bestätigt, was ten srüher betont worden ist. Die Handelsschiffe, die n Dienste der englischen Kriegeflotte und des Kriegsamtes fahren, fübten nach amtlicher englischer Auffassung nicht zur Handels⸗ bmgne, und weil die Weißbuchzahlen der Verluste sich nur auf Lcife beziehen, die dem allgemeinen Handel zur Verfügung stehen, icen sie so weit von den deutschen Versenkungsziffern ab, in dücen selbsiverständlich alle versenkte Handelzschiffelonnoge ein⸗ üstifen ist, ganz unabhängig davon, ob das betreffende Schiff Kriegs⸗ üüler oder Handelsgüter an Bord hatte.

Frrankreich.

Blätlermeldungen zufolge hat der Verpflegungsminister

ssen, zur Ermutigung der Ackerbauern den

für die diesjährige Ernte zu erhöhen.

semem 1. Juli müssen alle Ackerbauern Erklärungen über

9 mit Getreide und mit Kartoffeln bestellten Ländereien bei

untamtlichen Stelle einreichen. Die Angaben werden amtlich

betolliert werden. Ferner wurde beschlossen, für Frankreich

8. aus Maroklo einzuführen. Die Ernteaussichten in rokko sollen dies Jahr günstig sein.

Schweden

8.9”s ie Stockholmer Blätter melden, werden an der schwedischen vffgefs ste weiterhin englische Minen in wachsender Zahl schwedi cht; vorgestern ist eine verankerte Mine innerhalb der merkt ischen Hoheitsgewässer angetroffen worden. Hierzu be⸗ C Rockholms Dagblad“:

smrerhafhletzte amtliche Mitteilun beweist, daß eine fremde Macht bandalb scwedischen Gebietes 88 Minenfeld 8.z2n hat, und noch Sciffah finer Tiefe von nur drei Metern, also auf eine für die

rt äußerst gesährliche Weise. Eine gröbere Verachtung von

Re chicen de Neutralen, um eine von der britischen Admtralttät kürzl ch

es sch Wendung zu wiederhalen, kann schwerlich gedacht werden, Elie uns unbedingte Pflicht der Regierung zu sein, mit ge⸗ vile Schwedens Interessen zu wahren.

Norwegen.

Die Presse hat mitgeteilt, daß der Minister des Aeußern Ihlen vorgestern im Storting als Antwort auf eine Frage des Führers der Rechtenpartei Hagerup Bull über die Ver⸗ senkungen von norwegischen Fischerfahrzeugen im Eismeer erklärt habe, daß der deutsche Gesandte ihm ver sprochen hätte, telegraphisch in Berlin Vorstellungen zu er⸗ heben, damit diese Tätfgkeit der Unterseeboote eingestellt würde. Dem „Norsk Telegrammbüro“ zufolge wünscht der Minister des Aeußern jetzt mitzuteilen, daß seine kurzen Aeußerungen hierüber, die er ohne Vorbereitung machte, sich nicht mit dem deckten, was er zu sagen gemeint habe. In seiner Unter⸗ redung mit dem deutschen Gesandten hatte der Minister 2 um seine Vermittlung gebeten, und der Gesandte hatte ihm versprochen, sein Bestes zu tun, daß Fischerboote, denen nicht zugemutet werden könnte, zu wissen, daß die Gefahrzone noch bestehe, gewarnt würden, daß sie aus der Gefahrzone herausfahren könnten, und daß er hierüber nach Berlin tele⸗ graphieren wolle.

Finnland.

Wie „Dagens Nyheter“ aus Helsingfors erfahren, haben die Mitglieder der finnischen Regierung ihr Amt dem Senator Syinhufud zur Verfügung gestellt und dieser hat den Senator Kusti Paasikivi beauftraagt, eine neue Regierung zu bilden; die meisten Senatoren dürften jedoch bleiben.

Amerika.

Der Präsident Wilson hat nach einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ genehmigt, daß die belgische Unterstützungsflotte auf die ursprüngliche Anzahl Schiffe wieder erhöht und genügend Schiffsraum zur Beförderung von 90 000 Tonnen Lebensmitteln in den nächsten 90 Tagen der Unterstützungskommission zur Verfügung gestellt wird. Die Verhandlungen wegen der Lieferung der Schiffe zwischen Groß⸗ brikannien, den Vereinigten Staaten und Frankreich sind fort⸗ geschritten mit dem Ergebnis, daß England und die Ver⸗ einigten Staaten es übernommen haben, die Hälfte des Schiffsraums aufzutreiben, der nötig ist, um die Menge von Nahrungsmitteln wieder aufzufüllen, die zur Ernährung der unter deutscher Herrschaft stehenden Belgier und Franzosen er⸗ forderlich sind.

Der amerikanische Senat hat in einfacher Ab⸗ stimmung die Naval Appropriationsbill angenommen, welche die Ausgabe von 1600 Millionen Dollars, 226 Millionen mehr als das Repräsentantenhaus bewilligt hatte, vorsieht; der B2ö geht nun an einen gemeinsamen Ausschuß beider Häuser.

Die Heeres kommission des Repräsentanten⸗ hauses hat, obiger Quelle zufolge, einstimmig den Vorschlag des Kriegssekretärs Baker angenommen, eine Bestimmung in das Heeresgesetz aufzunehmen, die den Präsidenten ermächtigt, sso otel Männer für den Heeresdienst aufzurufen, als geübt und ausgerüstet werden können, und sie für die erfolgreiche Beendi⸗ agung des Krieges zu verwenden. Bis jetzt berechtigte das Heeresgesetz den Präsidenten nur zur Einberufung von ungefähr einer Million Mann für den allgemeinen Heeresdienst.

““ Kriegsnachrichten. Berlin, 24. Mai, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues.

Die Tätigkeit unserer Bombengeschwader war bei den klaren Nächten der letzten Woche besonders lebhaft und von guten Erfolgen begleitet. Es wurde die bisher uner⸗ reichte Menge von 350 000 kg. Bomben in einer Woche abgeworfen. London, Paris, Dover, Calais und viele andere militärisch wichtige Punkte waren das Ziel der un⸗ ermüdlichen und schneidig durchgeführten Anariffe. Zwei große Munitionslager des Gegners bei Blargies und bei Abbéville wurden durch Volltreffer in die Luft gesprengt. Lange Zeit waren Explosionen von außerordentlicher Stärke zu beobachten. Hauptmann Boehl hatte an diesen Erfolgen hervorragenden Anteil. Die Luftkämpfe der letzten 3 Tage führten wieder zu einem vollen Erfolge unserer Luftstreitkräfte. Am 20., 21. und 22. Mai wurden 33 feindliche Flugzeuge und

b Fesselballon abgeschossen. Unsere Verluste betrugen nur

5 Flugzeuge und 1 Fesselballon.

In der Nacht vom 22. zum 23. Mai wurden in Hirson durch feindliche Bombenabwürfe auf ein deutlich gekennzeichnetes Lazarett mehrere Soldaten verletzt. Durch weitere Bomben⸗ abwürfe im Ort wurden ein französischer Zivilist getötet und

11 französische Zivilisten, darunter zwei Frauen, verwundet.

Laon erhielt erneut über 300 Schuß von den Franzosen.

Großes Hauptquartier, 25. Mai. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplatz. Die Kampftätigkeit der Artillerien blieb tagsüber bei Sturm und Regen in mäßigen Grenzen. In Verbindung mit nächtlichen Teilangriffen des Feindes nordwestlich vom Kemmel, nördlich und westlich von Albert nahm sie vorübergehend große Stärke an. Die feindlichen Angriffe brachen überall verlustreich zusammen. Bei Hamel warfen wir den Feind im Gegenstoß zurück; im übrigen wurden seine Sturmtruppen schon vor unseren Linien zusammengeschossen. Die Besatzung eines Beobachterflugzeuges, Leutnant Eisenmenger und Vizefeldwebel Guzd, haben am 23. Mai aus einer Kette von 6 englischen Kampfeinsitzern 4 Flugzeuge abgeschossen. Der Erste Generalquartiermeister Ludendorff.

Desterreichisch⸗ungarischer Bericht.

Wien, 24. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Gestern griffen die Italiener unsere Stellungen auf der Zuana Torta und im Etsch⸗Tal nach starkem weitgreifenden Geschützfeuer zu wiederholten Malen an.

Die beiden ersten Angriffe brachen schon in dem trefflich wirkenden sheuer unserer Batterien blutig zu⸗ sammen. Die Angreifer fluteten in ihre Gräben zurück. Beim dritten Ansturm kamen die Italiener bis knapp an unsere Stellungen. Kaiserschützen vom 3. Regiment sprangen aus

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ihren Deckungen und warfen sich dem Feind mit gewohnte Tapferkeit entaegen. Der Nahkampf endete mit einem vollen Sieg der Unsfrigen. Der Angreifer wurde überal

zurückgeworfen, ein letztes Italienernest noch in der Nacht

gesäubert. 1 Zum gleichen Ergebnis führten drei Vorstöße, die der Feind gegen unsere Stellungen auf dem Monte Asolone versuchte. Auch hier wurde er jedes mal abgeschlagen. So hat für die Italiener auch das vierte Jahr ihres Raubkrieges mit schweren Mißerfolgen begonnen. 1 Der Chef des Generalstabes.

Blulgarischer Bericht.

Sofia, 23. Mai. (W. T. B.) Heeresbericht. 1 Mazedonische Front: Westlich vom Ohridasee streuten wir durch Artilleriefeuer französische Angriffstruppen, die sich nach Artillerievorbeitung unseren Posten zu nähern versuchten. Im oberen Skumbital, südlich von Huma und beim Dorfe Altschak Mah war die feindliche Artillerie⸗ tätigkeit sehr lebhaft. Im Strumatal Patrouillengefechte. Bei ee und im Wardatal lebhafte feindliche Luft⸗

tätigkeit.

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 24. Mai. (W. T. B.) Tagesbericht.

Palästinafront: Zeitweises Störungsfeuer. Feindliche Bewegungen am Jordanbrückenkof wurden von unserer Artillerie unter Feuer genommen. Vorfühlende Patrouillen 96 Ge wiesen wir überall ab. Anhaltende rege Flieger⸗ ätigkeit.

Mesopotamien: Keine Kampfhandlung. 1

Auf den übrigen Kriegsschauplätzen nichts von Bedeutung.

Amtlicher

8 Der Krieg zur See.

London, 23. Mai. (Reuter.) Während der Luft⸗ angriffe (wörtlich bombing operations) in der Nachbar⸗ schaft von Zeebrügge haben unsere Flugzeuge einen Zer⸗ störer zum Sinken gebracht. (Wie „Wolffs Teleagraphen⸗ büro“ von zuständiger Stelle erfährt, ist diese Nachricht glatt erfunden.

Berlin, 24. Mai. (W. T. B.) An der Westküste Englands wurden von einem unserer U⸗Boote versenkt: die englischen Dampfer „Princeß Dagmar, (913 Br.⸗R⸗T), „Dux“ (1350 Br.⸗R.⸗T.) und „Wglicy 6000 Br.⸗R.⸗T.). Alle 3 Schiffe waren mit Kohlen beladen. Im ganzen nach neueingegangenen Meldungen der U⸗Boote vernichtet: 15000 Br.⸗R.⸗T.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Stockholm, 24. Mai. (W. T. B.) „Laut „Stockholms Tidningen“ ist der Dampfer der Schwedischen Östasiatischen Kompagnie „New Sweden“ (5319 Br.⸗R.⸗T) auf der Reise von Neapel nach Nordamerika versenkt worden.

Bern, 24. Mai. (W. T. B.) „Giornale d'Italia“ meldet, daß in der Frühe des 24. März der italienische Dampfer „Avaia“ im Atlantischen Ozean durch ein Tauchboot ver⸗ senkt werden st.

Statistik und Volkswirtschaft.

Ueber die Lage des deutschen Arbeitsmarktes im Monat April 1918

berichtet das vom Kaiserlichen Statistischen Amt herausgegebene „Reichsarbeitsblatt“ in seinem Maitheft: 1 8

Im April 1918 sind keine merklichen Wandlungen in der Tätig⸗ keit der deutschen Industrie gegenüber der Lage im März zu ver⸗ zeichnen. Das Bild gegenüber den Vormonaten hat sich nicht wesentlich verändert. Noch wie vor ist die Leistungsföbigkeit der Jadustrie den an sie gestellten hohen Anforderungen gewachsen. Die Beschäftigung hielt sich auch dem Vorjahre gegenüber annähbernd auf derselben Höhe. Einige kriegswichtige Gewerbeiweige konnten, durch Vergrößerung ibrer Anlagen und durch Verbesserung der Verkehrs⸗ verhältnisse unterstützt, ihre Umsätze noch erhöben.

Die Lage im Bergbau und Hüttenwesen hlieb durchaus gut; dasselbe lassen die Berichte aus der Eisen⸗ und M etallindustrie sowie aus dem Maschinenbau erkennen. Lohnerböhungen werden für diese und manche andere Industrien aus allen Teilen des Reiches gemeldet. In der elektrischen und chemischen Industrie lagen zahlreiche Aufträge vor, so daß die Täti keit ebenso rege wie in den Vormonaten blieb. Nur im Svpinnstoffgewerbe war die Ge⸗ schäftslage in vielen Teilen des Reiches werig günstig. Auch im Be⸗ kleidungsgewerbe hatten einige Zweige der Konfektion geringe Umsätze. .

scps. Nachweisungen der Krankenkassen lassen für die am 1. Mat in Beschäftigung stebenden Mitglieder im Vergleich mit dem Anfang des Monais April eine Zunahme um insgesamt 192 133 Beschäftigte oder 28 vH erkennen. An der Steigerung ist das männliche Geschlecht mit 116 172 (2, vH), das weibliche mit 75 961 (1,8 vH) beteiligt. Gegenüber der sür den Vormonat März festgestelltten Erhöhung der Beschäftigtenzahl ist ne wesentliche Zu⸗ nahme eingetreten, im Vergleich mit der im April 1917 ist die Steigerung nicht ganz so bedeutend (2,9 vH). 8 8

Nach den Feststellungen von 34 Fachverbänden, die für 1 162 815 Mitalieder berschten, betruag die Arbeitslosenzahl Ende April 9746 oder 08 vH. Im März wurde von 36 Verbänden berichtet und eire Arbeitelosenziffer von 09 vo festgestellt. Es be⸗ beutet dies eine geringe Verbess rung gegenüber dem Vormonat. Im Vergleich mit dem April der vier vorhergehenden Jahre ist die Arbeitslosenziffer nicht unwesentlich gesonken. Sie ssand im April 1917 auf 1, % und hatte 1915 2,9 vH betrogen. Auch in der Friedens⸗ zeit, im Nage 1914 war die Arbeitslosigkeit wesentlich höher, nämlich 2,s vH.

G. Statistik der Arbeitsnachweise läßt im Berichtemonat für beide Geschlechter eine Steigerung des Andranges von Arbeit⸗ suchenden erkennen. Im April kamen auf 100 offene Stellen bei den männlichen Personen 62 Arbeitsuchende (gegen 56 im Vormonat), beim weiblichen Geschlecht 90 (gegen 85 im Vormonat). Diese Angaben decken sich ungefähr mit den Berichten aus der Industrie. Die bis Mitte Mat reichende Statistik auf Grund des „Arbeitsmarkt⸗ anzeigers“ verzeichnet gegenöber dem Vormonat keine wesentliche Veränderung der Verhältnisse. Im Vergleich mit dem Vorjohr ist eine starke Verminderung der überschüssigen Arbeitsuch nden und eine Ver⸗ mehruvg der nicht erledigten offenen Siellen zu erkennen.

Die Berichte der Arbeitsnachweisverbände über die Be⸗ schäftigung im April lassen für die Provinz Westyreußen und für Mecklenburg⸗Schwerin ungefähr dasselde Bild wie im Vor⸗ monat erkennen. In Pommern, Elsaß⸗Lothringen und Bremen war die Nachfrage nach Arbeltskrätten für die Landwirt⸗

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