drücklich hierdurch auf, ihre Betriebe, auch soweit dies bereits früher geschehen sein sollte, bis zum 10. Juni dieses Jahres bei uns anzumelden. Berlin, den 25. Mai 1918. Kriegsgesellschaft für Obstkonserven und Marmeladen m. b. H. Klein. Dr. Lehmann. Hoönnimachuüng über Höchstpreise für Zement. Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 25 Januar 1917 (RGBl. S. 74) wird bestimmt: 1
Die durch die Bekanntmachung des Reichskommissars für
Zement vom 20. Dezember 1917 (vergl. „Deutscher Reichs⸗
anzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. 302
vom 21. Dezember 1917) festgesetzten Kriegsteuerungszulagen für Zementlieferungen bleiben auch für die Zeit vom 1. Juni bis 30. September 1918 bestehen. 1 Vom 1. Juni bis 30. September 1918 gelten also als Grenzpreise für 10 000 kg Zement ab Werk ohne Verpackung:
a. Im Gebiet des Norddeutschen Zement⸗Ver⸗
bandes:
1) Für Lieferungen an die Heeresverwaltung zu Bauten an der Front und an die Staatsverwaltungen für Staatsbauten: 400 + 180 + 85 = 665,— ℳ.
2) Für Lieferungen an alle sonstigen Zementabnehmer:
b 465 + 185 + 85 = 735,— ℳ. b. Im Gebiet des Rheinisch⸗Westfälischen Zement⸗ Verbandes, einschl. Verkaufsvereinigung Rheinischer
Hochofenzementwerke:
. 1) Für Lieferungen an die Heeresverwaltung zu Bauten an der Front und an die Staatsverwaltungen für Staatsbauten: 400 + 180 + 85 = 665,— ℳ.
2) Für Lieferungen an alle sonstigen Zementabnehmer:
430 + 175 + 85 = 690,— ℳ.
1 c. Im Gebiet des Süddeutschen Zement⸗Ver⸗
hbandes:
1) Für Lieferungen an die Heeresverwaltungen zu Bauten an der Front und an die Staatsverwaltungen für Staatsbauten: 400 + 180 + 85 = 665,— ℳ.
2) Für Lieferungen an alle sonstigen Zementabnehmer:
470 + 180 + 85 = 735,— ℳ.
Zu a 2, b 2 und c 2 wird bemerkt: Die Zementverbände setzen für ihre Privatkundschaft in den einzelnen Verkaufsstellen Stations⸗Frankopreise fest, die nach den tatsächlichen oder den Durchschnittsfrachten bemessen find. Von der Reichsstelle für Zement werden diese Stations⸗ frankopreisberechnungen vor ihrem Inkrafttreten auf die Zu⸗ lässigkeit der angewandten Berechnungsart geprüft. “
8
Der Reichskommissar für Zement. J. V.: Lorenz⸗Meyer.
Bekanntmachung. Dem Kohlenhändler Hermann Otto Lindner, erg Nemgai;
1 E1“
Biktoriastraße 13, wird der durch Verfügung vom 26 März 1918 urtersagte Handel mit Heitstoffen vom 1. Jult 1918 ab wieder gestattet. “ 6 11““] Leipzig, am 22. Mai 191bb9. 8 Der Rat der Stadt Leipzig. Dr. Rothe⸗
———
Bekanntmachunc. b
Dem Handelsmann Moses Rottenberg in Nürnberag, Hummelsteinerwe, 36, wurde gemäß § 1 der Bundesratsverorhnung vom 23. September 1915 über die Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel der Handel mit Gegenständen des äglichen Bedarfs untersagt. “
Nürnberg, den 13. Mai 1918.
Stadtmagistrat. Dr. Geßler.
Bekanntmachung.
„ Der Firma Bruno Ihle, hier, ist der Handel m 9 Wirk⸗ und Strickwaren wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf inen derartigen Geschäftsbetrieb unter Auferlegung der Kosten des
Vecfahrens für das Reichsgebiet untersagt worden.
1b Chemnitz, den 17. Mai 1918.
Der Rat der Stadt Chemnitz. Kriegswirtschaftsamt Abteilung IV.
Schwamkrug, Stadtrat.
—
Bekanntmachung.
Der Firma Paul Küttler, hier, ist der Handel mit Web., Wirk⸗ und Strickwaren wegen Unzuverlässigkeit in elug auf einen derartigen Geschäftsbetriebh untere Auferlegung der Kosten des Verfahrens für das Reichsgebiet untersagt worden.
Chemnitz, den 17. Mai 1918.
Der Rat der Stadt Chemnitz. Kriegswirtschaftsamt Abteilung I. Schwamkrug, Stadtrat.
——
Bekanntmachung.
Dem Fleischermeister Paul Junghans in Pennewitz ist der Handel mit Fleisch und Fleischwaren auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel untersagt worden. Gehren, den 23. Mai 1918.
Der Fürstliche Landrat. Hellwicg.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat Dr. Sommer in St. Wendel zum Landrat und den bisherigen ordentlichen Professor an der Landwirt⸗ chaftlichen Hochschule in Berlin Dr. Jakob Meisenheimer um ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Greifswald zu ernennen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät
es Königs ist die Wahl des Oberlehrers Paul Roloff
zum Direktor des öffentlichen Lyzeums in Laurahütte und die
Wahl des Oberlehrers Dr. Radtke an dem städtischen Lyzeum
in Homberg zum Direktor dieser Anstalt durch das Staats⸗ ministerium bestätigt worden. 11“
In Abweichung von den für die Landesuniversitäten und die Akademie in Brauusberg bestehenden Vorschriften wird das Wintersemester 1918/19 folgendes bestimmt:
1) Die Vorlesungen an den Landesuniversitäten und der Akademie in Braunsberg beginnen am Montag, den 30. September 1918 und schließen am Sonnabend, den 1. Fe⸗ bruar 1919.
2) Die Weihnachtsferien beginnen am Sonnabend, den 21. Dezember 1918, und endigen am Donnerstag, den 2. Januar 1919.
3) Die Immatrikulationen finden in der Zeit vom Montag, den 16 September, bis Sonnabend, den 5 Oktober 1918, statt. Die Annahme der Vorlesungen durch die Studieren⸗ den erfolgt in der Zeit vom Montag, den 16. September, bis Sonnabend, den 12. Oktober 1918.
Berlin, den 17. Mai 1918. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staoteministerium. Schmidt.
———
8
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Der bisherige Privatdozent in der philosophischen und naturwissenschaftlichen Fakultät der Westfälischen Wilhelms⸗ Universität in Münster, Professor Dr. Otto Krummacher, Abteilungsvorsteher am physiologischen Institut, ist zum außer⸗ ordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden.
Ministerium des Innern. Dem Landrate Dr. Sommer ist das Landratsamt im Kreise St. Wendel übertragen worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. De⸗ zember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über das in Deutschland befindliche Vermögen der Minimax Con⸗ solidated Limited in London die Zwangsverwaltung an⸗ geordnet (Verwalter: Handelsrichter Martin Loose in Char⸗ lottenburg, Sybelstraße 66). 14X“ Berlin, den 24. Mai 1911l. Der Minister für Handel und Gewerbe.
J. A.: Hagen.
Bekanntmachung.
1
Das unterm 29. November 1917 gegen die Händlerin Margarete Koepke, geborene Droese, Oberquerstraße 3, er⸗ lassene Verbot des Handels mit Obst und Gemüse aller Art wird hiermit wieder zurückgenommen.
Allenstein, den 18. Mai 1918⸗ Die Stadtpollzeiverwaltung
. 5 15
8 . 11“ Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) habe ich dem Kaufmann Wilhelm Reinhold Berndt in Berltn, Katzbachstraße 18, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Zellulose, Papier und Papiererzeugnissen aller Art gestattet. hr efsse h im „Reichsanzeiger“ Nr. 24 vom 28. Januar 1918 und Amisblart der Königlichen Regterung zu Potsdam Stück 5 vom 2. Februar 1918. Berlin⸗Schöneberg, den 25. Mat 1918. Der Polizeipꝛräsident zu Berlin. Kriegewucheramt. J. V.: Dr. Falck.
— —
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich dem Schankwit Franz Grigat, Berlin C. 34, Neue Promenade 2, durch Verfügung vom Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.
Berlin⸗Schöneberg, den 24. Mai 1918.
Der Polizeipräsirent zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Falck.
Bekanntmachung.
Dem Kaunfmann Oskar Simon in Breslau, Brandenburger Straße Nr. 33, ist jeder Handel mit Lebens⸗ und Futter⸗ mitteln aller Art euf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 wegen Umuverlässigkeit untersagt worden.
Breslau, den 21. Mai 1918. Der Polizeipräsident. Lewald. —
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffrnd die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel RSBl. S. 603), haben wir der Geschäftsinhaberin Frau Marie
ieckerboff in Brambauer, Rudolfstraße Nr. 13 c und dem Kauf⸗ mann Fritz Sporkert in Vortmund, Priorstraße Ne. 16 II, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Bekleidungs⸗ stücken aller Art wegen Unzuverlässigkeit in bezyug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersagung wirkt für das Reichs⸗ gebiet. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von den Be⸗ troffenen zu tragen.
Dortmund, den 22. Mai 1918. Lebensmittelpolizeiamt. Tschackert.
Nichtamtliches.
Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 28. Mai 1918.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Rech⸗ nungswesen und für Handel und Verkehr hielten heute Gitzung.
——
Am 24. Mai ist aus Christiania gemeldet wor der doctige deutsche Gesandte habe gelegentlich einer Fen. sprache mit dem norwegischen Minister des Aeußeren wegen des Untergangs von norwegischen Fischerbooten im Sperrgebiet des Eismeers, auf dessen Mitteilung, daß auch Reitungeboote von deutschen U⸗Booten beschossen worden seien, geantwortet davon wisse er nichts, noch könne er es ableugnen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, ist diese Meldung un⸗ richtig. Der Kaiserliche Gesandte hat im Gegenteil die an⸗ gebliche Beschießung von Rettungsbooten durch deutsche Kriegs⸗ schiffe ebenso wie früher, so auch jetzt, mit Bestimmtheit als ein Ding der Unmöglichkeit zurückgewiesen Dagegen hat der Gesandte seine Vermittlung zur Warnung und zum Heraus⸗ holen der norwegischen Fischerboote aus der Gefahrzone zugesagt.
In letzter Zeit häufen sich, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ mitteilt, beim Kriegsministerium die Gesuche um Versetzung von Mannschaften, namentlich innerhalb des Heimatgebietes. Da das Kriegsministerium bei ihrer Er⸗ ledigung nicht mitwirkt, sondern die Entscheidung allein den vorgesetzten militärischen Dienststellen zusteht, erfahren die Gesuche durch die Vorlage an der falschen Stelle eine für die Gesuchsteller unerwünschte Verzögerung. Deshalb sei darauf hingewiesen, daß 1) die Gesuche an den Truppenteil des betreffenden Mannes oder an das für den Wohnort des Gesuch⸗ stellers zuständige stellvertretende Generalkommando zu richten sind, und 2) zur Vermeidung zeitraubender Rückfragen es sich empfiehlt, die Gesuche zuvor von der zuständigen Zivilbehörde auf die Richtigkeit der Angaben begu 11444*
“
Duyurch Allerhöchste Kabinettsorder vom 3. Mai 1918 (Armee⸗Verordnungsblatt Seite 281/282) ist bestimmt worden, daß landsturmpflichtige Aerzte, die zum Heeresdienste bisher nicht einberufen wurden, in Zukunft im Falle der Ein⸗ ziehung zunächst acht Wochen als Militärkrankenwärter militärisch und im Lazarettdienst auszubilden sind. Diese Maßnahme bezweckt, daß die Aerzte während der unerläßlichen militärischen Ausbildung als Aerzte im Lazarettdienst verwendet werden. Es ist nicht beabsichtigt, sie für den eigentlichen Dienst als Militärkrankenwärter heranzuziehen.
9 “
Zu Beginn der gestrigen Sitzung der Abgeordneten⸗ kammer gedachte der Präsident von Fuchs mit herzlichen Worten der Anteilnahme des Hinscheidens des Reichs⸗ tagspräsidenten Dr. Kaempf, der in schwerer Zeit, von allen geschätzt, als Präsident die Verhandlungen des Reichstags leitete.
In der gemeinsamen Beratung der deutschen Volks⸗ räte der verschiedenen Kronländer in Wien am PS. und 26 d. M, in der Böhmen, Wien und Niederösterreich, Mittel⸗ und Untersteiermark, Kärnten, Krain, Tirol, Triest und das Küstenland, Galizien sowie der in Bildung begriffene deutsche Volksrat für Obersteiermark vertreten waren, wurde einstimmig eine Entschließung angenommen, in der, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die Forderungen nach stärkerer Zusammenfassung des Staatsgedankens und Betonung der Staatseinheit, schließlich nach Einführung der deutschen Staatssprache feierlich erhoben werden. Die Errichtung von Kreishauptmannschaften in Böhmen bedeute wohl eine zweck⸗ mäßige Vereinfachung der Verwaltung, sei jedoch für die Deutschen nur unter der Voraussetzung annehmbar, daß sie den Wünschen der Deutschen entsprechend erfolge, die Sprachenfrage im Sinne des Osterprogramms gelöst und die deutsche Staatssprache ein⸗ geführt werde. Nur eine starke zentralistische Staatsgewalt könne auch die deutschen Minderheiten wirksam schützen. Die Sicherung des Weges zur Adria für das gesamte Deutschtum sei eine unbedingte Staatsnotwendigkeit. Alle Bestrebungen nach einer tschechisch⸗slowakischen Autonomie müßten auf das allerentschiedenste bekämpft werden. Die Entschließung verlangt weiter die Wahrung der Interessen der deutschen Minderheiten sowie der österreichischen Gesamtinteressen bei der Neuregelung der polnischen und der ukrainischen Frage und begrüßt die Ver⸗ tiefung des deutsch österreichischen Bündnisses. Schließlich wurde mit einstimmigem Beschluß die Gründung des Deutschen Volksrats für Oesterreich vollzogen.
— Der Tiroler Landesausschuß hat obiger Quelle zufolge einen einstimmigen Beschluß gefaßt, in dem er erklärt, der Landesausschuß habe mit Entrüstung von dem Ver⸗ halten des Landeshauptmannstellvertreters Dr. Conci bei den hochverräterischen Versammlungen in Prag Kenntnis erhalten; er bedauere es, einen Mann, der seine Gesinnung in solcher Weise gekennzeichnet habe, nicht aus seiner Mitte entfernen zu können. Auch der Mittelstands⸗ bund für Tirol hat Conci aus dem gleichen Anlaß seine Miß⸗ achtung ausgesprochen.
Großbritannien und Irland. b Das „Reutersche Büro“ erfährt, daß die Regierung be⸗ schlossen habe, Verhandlungen mit der deutschen Re⸗ gierung auf dem Wege über Holland einzuleiten, um . jetzt bestehende Uebereinkommen wegen Heimschaffung oder Internierung von Kriegs⸗ und Zivilgefangenen zu
erweitern. Das Kriegskabineit hat am 24. Mai einen Beschluß
in dieser Richtung gefaßt. Der Zeitpunkt der Verhandlungen steht noch nicht fest. 1b
— Die in Bailieborough abgehaltene Tagung, 8 irischen nationalistischen Partei hat beschlossen, bei . Ersatzwahlen gegen alle Kandidaten der Sinnfeiner⸗Partei z
stimmen. Rußland. hc. Nach einer Meldung der „Petersburger Telegraphen⸗
agentur“ hat das Volkskommissariat für auswärtige
Angelegenheiten am 22. Mai dem deutschen Bolschafter Grafen Mirbach eine Note überreicht, in der es 5 8. als Sitz des Sonderausschusses zur Regelung einiger si nkte dem Fe.pas von Brest⸗Litowsk ergebender Puoe und folgende Fragen als Verhandlungsgegenstände
schlägt:
gullk. diei des F leensvertrageg vorh - zltene Er nzührung und bie nagen drs eitweiligen Befetzungsrechts Heutschlanrs, 4) die polttische uuge Gstlands und Livlands, 5) Kriegsgefargenenfragen, 6) Grund⸗ ene der wirtschaftlichen Beztehurgen zwischen Peutschland und
1 land.
. Volkskommissariat für auswärtige An⸗ gelegenheiten hat derselben Quelle zufolge dem Minister jes Auswärtigen in Tiflis durch Funkspruch seine Be fied gung darüber ausgesprochen, durch den deutschen Bot⸗ chafter Grafen Mirbach gehört zu haben, daß die trans⸗ kakasische Regierung in Tschekeli durch ihren Vertreter Matschabeli über die Trennung Transkaukasiens von Kußland und seine Selbständigkeit zu verhandeln wünsche, und schlägt, ohne damit die Unabhängigkeit Trans⸗ kaukasiens schon anerkennen zu wollen, die von der Mehrheit der transkaukasischen Bevölkerung nicht gemwünscht werde, als Det der Verhandlungen die Stadt Wladikawkas vor, da Kiew sicht günstig gelegen sei; sie teilt den Wunsch der deutschen gegierung, daß die Verhandlungen möglichst bald aufgenommen und zu Ende geführt werden möchten.
Zugleich hat das Volkskommissariat für auswärtige Ar⸗ zelegenheiten am 23. Mai dem deutschen Botschafter Grafen Mirbach eine Note überreicht, ans deren Wortlaut sich folgender Verlauf der Dinge ergibt:
Am 13. Mai hatte das Volkskommissariat das Angebot des hafen Mirkach angerommen, Beziebungen zwischen der zussischen Kgierung und der „angeblichen“ vanskaukesischen Regierung zu vemmtteln. Am 14. Mai hatte ber deutsche Botschafter vorgeschlagen, se russische Regierung möchte itm ihre Wünsche in diener Beziehung driftlich mitteisen, und diese hatte geantwortet, daß threr Meinung ncch ein Bevollmächtigter Rußlands an den Verhandlungen in Batum swischen Deutichland und der Türket einerseits und Transkoukasien indererseits teilnebmen müßte, da Rußland anderenfalls einen dort ustande kommenden Vertrag nicht würde anerkennen können. Am h. Mai hat der deutsche Botschafter dem Volktkommiffartat mit⸗ gttellt, daß die transkaukasische Regierung den Bürger Matschabelt ihrem Verneter bei den Verbandlungen über die Unabbängigkeit Tanskaukastens ernannt habe. Der Botschafter bat zuglesch Kiew s 8 der Verhandlungen vorgeschlagen und eine schnelle Einigung
8 Epanien.
8
Der König, der Ministerpräsident und die anderen Ninister sind nach einer Reutermeldung unter rätselhaften Erscheinungen von einer Krantheit befallen, die sich über zanz Spanien verbreitet und an der dreißig Prozent der Be⸗ nülkerung erkrankt sind. Die Krankheit wird nicht als ernst
ingesehen. 8 Niederlande. 1
In der Beantwortung einer Anfrage des Abgeordneten un Veen über die Beschlagnahme der von der nieder⸗ iindischen Regierung in Amerika gekauften Waffen und gatronen durch die amerikanische Regierung, er⸗ lärte der Kriegsminister dem „Haager Korrespondenz⸗ düro“ zufolge, daß nach den letzten Berichten noch keine Rück⸗ sihung der Kaufsumme stattgefunden habe. Der Grund dasür sei vermutlich in Ueberlastung der amerikanischen Re⸗ gierungsstellen zu suchen.
Schweiz.
Der Bundespräsident Calonder hat vorgestern den Chef er kürzlich in der Schweiz eingetroffenen diplomatischen Ver⸗ Vhesees russischen Sowjetrepublik JZean Borzine in Audienz - en.
— Der Bundesrat hat am 25. d. M. laut Meldung ds „Wolfffchen Telegraphenbüros“ den Bericht über die iuf Grund der außerordentlichen Vollmachten in der Zeit vom 20. November bis heute getroffenen Naßnahmen genehmigt. Nicht berücksichtigt ist im Bericht ung in den letzten Tagen abgeschlossene deutsch⸗schweizerische Lirischaftsabkommen, worüber in einem besonderen Nachtrag Fetlls für die bevorstehende Tagung der Bundesversammlung hericht erstattet werden soll. Der Bundesrat erörtert im Be⸗ icht die verschiedenen mit dem Auslande abgeschlossenen wirt⸗ szaftlichen Vereinbarungen.
1 Bezüglich des im vergangenen Dezember mit Frankreich zgeschlossenen Wirtschaftsabkommens bemerkt der ericht, doß infolge durschcus ungerügender Zumuhr von Waren die vngefehen In Vorschüsse von 10 Milionen monatlich bedeutend ausgefallen sind. Durch ein mit Frankreich und Italten in „Mt akgeschlossenes Abkommen wurden diesen Ländern be⸗ smte Mengen verarbeitetes Holz zugesichet. Im Hinblick auf die netwendigkett, die schweizerischen Waldbestände zu schonen, baben die UneTportiere ꝛten Monatsmengen gegenüber dem fröheren Abkommen tn nesertliche Verringerung erfahretn. Die Verbündeten räumen 9 Schweiz als Gegenleistung eine Reihe für die schweizerische Lebens⸗ 1c belversorgung wichtiger Erleichterungen ein. Der Bundestat itert sodann eingehend das bekounte Getreideabkommen der ncseweiz mit den Vereinigten Staaten, durch das diese sich 16 sieferung von 240 000 Tonnen Brotgetreide bis Ende Auqgust 68 tefen; von diesen 240 000 Tonven konnten bis Ende Aptil 6n 20 000 Tonnen verschlfft werden. Die Hauptschwierigkeit liegt nähun Beschaffung des Schiffsraumes, der trotz unablässiger Be⸗ hamngen biaher nicht in gerügendem Maße erhältlich war. In nag auf die hekannte, mit Deutschland getroffene Vereinbarung, dern end freies Geleite der schweizerischen Get'eideschiffe, bemerkt der p t, daß dank dem Entaegenkommen Deutschlands Grund zur An⸗ iecsvorhanden ißt, daß auch während der drei Monate, für die Peutichland fir di ewähr für absolur sichere Fabrt nicht übernommen hat, die Gefahr einba 8 schweizerischen Getreideschtffe nur gering ist, und daß die Ver⸗ jetzt schon die Zufuhren nach der Schweiz in günstigem Intae beeinflussen werde. Der Bericht erörtert endlich die Prage des finenfe vön Schiffen durch die Schweiz, worüber mit beiden krieg⸗ derfez en Parteijen Verhandlungen schweben. Für Deckung des Be⸗ notwentin chweiz wären 56 Dampfer von durchschnittlich 5000 Tonnen brglandh Dem Ankauf neutraler Schiffe durch die Schweiz hat niun bis jetzt nicht zugestimmt. Die Schweiz hat kaher ihre Pe⸗ dutschgen speztell auf den Erwerb der in neut alen Häfen liegenden in er gh und österreichischen Dampfer gerichtet, in der EFrwägung, daß biner d utbarmachung derselben fur die schweizerischen Transporig von Jterefsen beiden kriegführenden Gruppen eine Beeintrochtigung (ihrer sicf het erblickt werden dürfe. Ein positlves Ergebnis iß noch schl g worden, weil Gagland bis vor kurzem auch diesenm Ver⸗ terwie sehnend gegenüberstand und auf den Ankauf von Schiffen Degernh bätte, die in deutschen und öfterreichischen Häftn liegen. sch in ih velmochte wiederum erklärien, zueiner Abtretung von Schiffen, die ser ait ten eigenen Gewaͤssern befinden, nicht die Hand bieten zu können. se dem g bat nun bie englische Regrerung die Zosicherung gegeben, daß serenden auf der deutschen und österreschischen in neultalen Häfen sör nren Schiffe im Grundsatz zustimme, sich aber die/ Prüfung der reitenden konkreten Vorschläge vorbehalte. Durch
ung ist die Schweiz in die Lage versetzt wotden, den Plen berfolgen, und der Bundegrat hofft, daß in freundschatt⸗ deevenfommen von beiden Selten schließlich die Verwirk⸗
9s Planes ermöglichen werve. (Hierzu demerkt das oben raphenbüro: Man erkennt, waß den Schiffsraum an⸗
nglands und die dex⸗Vereinigten Staaten,
die Schweiz dazu zu benutzer, jtzt noch in neutralen Häfen still⸗ liegenden deutschen Schiffsraum oder ger in öster⸗ reichisch⸗ungarischen Häfen stillgelegte Schiffe berauszulocken, um Ge⸗ legenheit zu schaffen, diese Schiffe kurz nach ihrer Infahrsetzung weg⸗. zunehmen. Der Verwirklchung dieses Planes kann von deutscher Seite keine Unterstützung gewährt werden.) .“
Ukraine.
In der Sitzung der ukrainisch⸗russischen Friedens⸗ abordnung am Sonnabend wurde die Beratung der Waffen⸗ stillstandsbedingungen nicht beendet. Rakowski erhob, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, Einspruch gegen die vor⸗ geschlagene Abgrenzungslinie, die den augenblicklichen militäri⸗ schen Stellungen nicht entspreche und angeblich Dutzende von neuen Landkreisen erfasse. In der Erörterung warf Rakowski die Frage auf, welche Rolle die deutschen Truppen spielten. Der ukrainische Vorsitzende Schelluchin lehnte die Be⸗ antworlung ab, da er nicht bevollmächtigt sei, für die deutsche WöC zu sprechen. Deutschland sei Verbündeter er Ukraine.
— Die neue Abordnung der Don⸗Regierung ist in Kiew eingetroffen, weswegen die von der Don⸗Bevölkerung ge⸗ wählte bisherige Abordnung abreisen wird.
— Der Ministerrat hat obiger Quelle zufolge den Entwurf des Landwirtschaftsministers, betreffend die Reali⸗ sierung der diesjährigen Ernte, die sogenannten Aus⸗ führungsbestimmungen zum Erlaß Eichhorn genehmigt und die Monopolisierung des Häute⸗ und Lederhandels sowie dessen Unterstellung unter das Landwirtschaftsministerium beschlossen.
Die Zeitungen veröffentlichen den Entwurf eines pro⸗ visorischen Gesetzes über die Regelung des Landverkaufs innerbalb des ukrainischen Staatsgebiets. Es ist vorgesehen, daß die staatliche Landbank Land und Forsten unbeschränkt er⸗ werben darf, Einzelpersonen aber nicht mehr als 25 Deßjatinen; Landwirte und Genossenschaften dürfen größere Flächen er⸗ werben unter der Bedingung, daß der Anteil des einzelnen Genossen 25 Deßjatinen nicht übersteigt und daß diese Einzel⸗ grundstücke vor der Registereintragung bereits vermessen sind. Ueberschüssig gekauftes Land verfällt kostenfrei dem Staat. Die Kontrolle Durchführung obliegt den neuen Land⸗
kommissionen “ Amerika. 8 1 8 Nach einer Reutermeldung haben sich die Verbündeten und die Vereinigten Staaten über eine Politik des Nicht⸗ eingreifens in Rußland geeinigt. Gleichzeitig bieten sie Rußland Zufuhren und jede mögliche Hilfe an. Für den Augenblick wird also kein Eingreifen stattfinden. England und die Vereinigten Staaten haben der japanischen Regierung mit⸗ geteilt, daß ihr neuer Kurs nicht von einem Verdacht gegen Japan eingegeben sei, sondern daß es sich dabei nur um eine politische Frage handele.
8 AKriegsnachrichten. Berlin, 27. Mai, Abends. (W. T. B.)
In den Kampfabschnitten in Flandern und an der Lys, auf dem Schlachtfelde zu beiden Seiten der Somme und an der Avre haben sich die Artilleriekämpfe ve schärft.
Südlich von Laon ist seit heute früh die Schlacht um den Chemin des Dames im Gange. Die Truppen des Deutschen Kronprinzen haben den Bergrücken in seiner ganzen Ausdehnung erstürmt und stehen im Kampf an der Aisne.
Am 26. Mai drangen zwischen dem Passchendaele⸗ Kanal und der kanalisierten Yser Stoßtrupps unserer wackeren Matrosen nach kurzer Artillerie⸗ und Minenwerfer⸗ vorbereitung in die feindliche Stellung ein, rollten in frischem Draufgehen die Gräben trotz heftiger feindlicher Gegenwirkung bis zu den befohlenen Zielen auf und kehrten mit 2 Offizieren und 83 Mann als Gefangenen in ihre Ausgangostellungen zurück. Ein heftiger Gegenangriff, den der Feind während des Unternehmens mit erheblichen Kräften versuchte, vermehrte nur seine Verluste. Auch beim Caparthof und bei Heernisse südwestlich Dixrmuiden wurden Vorstöße erfolgreich durch⸗ geführt. Bei Heernisse wurden feindliche Postenstellen ohne Feuervorbereitung und trotz verhältnismäßig heller Nacht in schnellem Zupacken überrannt und im Verlaufe des heftigen Nahkampfes ein paar Gefangene eingebracht. Im alten Trichtergelände östlich Bixschoote hob unsere Infanterie unter Mitwirkung der Artillerie und Minenwerfer einen belgischen Horchponen aus An der englischen Front kam es namentlich in der Gegend Meterem zu einem heftigen Gefecht zwischen einer deutschen Patrouille und Soldaten. In den frühen Morgenstunden ging ein Infanteriestoßtrupp mit einigen Pio⸗ nieren gegen einen feindlichen Stützpunkt vor. Der Feind ver⸗ teidigte sich mit großer Zähigkeit. Die Gefangenen wollten durchaus nicht aus den Gräben heraus, der Feind erlitt daher entsprechend hohe blutige Verluste. Nach Nahkampf konnten 7 Gefangene und 1 Maschinengewehr in die Ausgangs⸗ stellungen mitgenommen werden. Den ganzen Tag über ließ das starke feindliche Artilleriefeuer, das durch unseren Vorstoß ausgelöst worden war, nicht nach.
Genf, 27. Mai. (Havas.) Die Beschießung des Pariser Bezirks durch das weittragende Geschütz ist heute wieder aufgenommen worden.
Großes Hauptquartier, 28. Mai. (W. T. B.) “ Westlicher Kriegsschauplatz.
Am Kemmel und an der Lys, auf dem Schlacht⸗ felde zu beiden Seiten der Somme und an der Avre haben sich die Artilleriekämpfe ’ morgen ver⸗ schärft. Zwischen Voormezeele und Loker stießen wir in die französischen Linien vor und brachten mehr als 300 Gefangene ein. 8
Der Angriff des deutschen Kronprinzen südlich von Laon führte zu vollem Erfolge. Die dort stehenden lranzösischen und englischen Divisionen wurden voll⸗ ständig geschlagen. 1
Die Armee des Generals von Boehn: hat den Chemin des Dames erstürmt. Der langgestreckte Berg⸗ rücken, an dem der große Durchbruchsversuch der Franzosen im Frühjahr 1917 zerschellte und den wir
aus strategischen Gründen im Herbst vorigen Jahres
unserer anb.
rüumten, ist wiede
Nach gewaltiger Artillerievorbereitung erzwang unsere unvergleichliche Infanterie im Morgengrauen⸗ zwischen Vauxaillon und Craonne den Uebergang über die Ailette und drang weiter östlich zwischen Corbeny und der Aisne in die englischen Linien ein. Böllig überrascht leistete die Besatzung der ersten feind⸗ lichen Linien meist nur geringen Widerstand. Schon in den frühen Morgenstunden waren Pinon, Chavignon, Fort Malmaison, Courtecon, Cerny, der Winterberg und Craonne, der Viller Berg und die aus⸗ gebauten Werke bei und nördlich von Berry⸗au⸗Bar erstürmt.
Gegen Mittag war unter steten Kämpfen zwischen Vailly und Berry⸗au⸗Baec die Aisne erreicht. Vailly wurde genommen. Das Trichterfeld der vorjährigen Frühjahrs⸗ und Herbstkämpfe war in unaufhaltsamem Angriffsdrange überwunden.
Am Nachmittag ging der Angriff weiter. Zwischen Vauxaillon und Vailly stehen wir auf den Höhen bei Neuville, Laffaux und nördlich von Condé. Zwischen Vailly und Berry⸗aun⸗Barc haben wir die Aisne überschritten und den Kampf in das seit 1914 vom Kriege unberührt gebliebene Gebiet hinein⸗ getragen. Von den befestigten Waldhöhen auf dem Südufer des Flusses wurde der Feind erneut geworfen. Wir haben zwischen Vailly und Beaurieux die Höhen hart nördlich der Vesle erreicht.
Die Armee des Generais von Below (Fritz) warf den Feind aus seinen starken Stellungen zwischen Sapigneul und Brimont über den Aisne —-Marne⸗Kanal zurück und erstürmte auf dem Westufer des Kanals die Orte Cormiey, Cauroy und Loivre.
Bisher wurden 15 000 Gefangene gemeldet.
Zwischen Maas und Mosel und an der lothringi⸗ schen Front lebte die Gefechtstätigkeit auf. Vorstöße in die feindlichen Linien brachten mehr als 150 Ge⸗ fangene französischer und amerikanischer Regimenter ein.
Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
————
Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht.
Wien, 27. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird gemelbei:
Im Anschuß an die Erkundungsunternehmungen des 25. Mai griffen die Italiener gestern mit mehreren Alpini⸗ bataillonen, unterstützt durch schwerstes Artillerie⸗ und Minen⸗ feuer, unsere Stellungen südlich des Tonalepasses an. Ein kleiner Teil unserer Linien wurde etwas zurückgedrückt; sodann wurde das weitere Vordringen des Gegners verhindert. Der Chef des Generalstabes
Bulgarischer Bericht. Sofia, 26. Mai. (W. T. B.) Heeres bericht. .“
Mazedonische Front: Westlich vom Ohrida⸗See ver⸗ jagten wir durch Feuer französische Aufklärungstruppen. Im Cerna⸗Bogen und westlich von Dobropolje war die beider⸗ seitige Artillerietätigkeit zeitweise heftiger. Verstärkte Artillerie⸗ tätigkeit des Feindes gegen unsere Stellungen südlich vom Dorfe Huma. An der Mündung der Struma versuchte eine englische Aufklärungsabteilung sich unseren Posten zu nähern, wurde aber durch Gewehrfeuer zurückgeschlagen. Ein von unserem Artilleriefeuer getroffenes feindliches Flugzeug wurde zur Landung bei Tschalast gezwungen, wo es zerstört wurde.
Sofia, 27. Mai. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 26 Mai.
Mazedonische Front: Im Westen und im Norden von Bitolia war die Feuertätigkeit auf beiden Seiten zeit⸗ weise heftiger. Eine französische Angriffsabteilung versuchte sich unseren Gräben östlich von der Straße Prilep⸗Bitolia zu nähern, wurde jedoch durch eine unserer Patrouillen ange⸗ griffen und zerstreut, wobei sie mehrere Gefangene in unseren Händen ließ. Am Dobropolie und südlich von Huma ver⸗ stärkee sich die Tätigkeit der Artillerie auf seiten des Feindes. Oestlich von Tscherna lebhafte feindliche Lufttätigkeit. Feind⸗ liche Flieger warfen Bomben auf eins unserer Lazarette bei dem Dorfe Nolnitza ab, das als Lazarett deutlich er⸗ kennbar war
—
Konstantinopel, 26. Mai. (W. T. B.) Tagesbericht.
Palästinafront: Beiderseits schwaches Artilleriefeuer.
Im Jordantal und vor unserem linken Flügel auf dem Ost⸗ ufer wurden feindliche Patrouillen vertrieben. Die rege Tätigkeit des Gegners in Gegend nordöstlich Jericho hielt an. Sonst nichs Neues.
Berlin, 27. Mai. (W. T. B.) Neue U⸗Bootserfolge im Sperrgebiet um England: 15 000 Br.⸗R.⸗T. Zwei tiefbeladene Dampfer wurden an der Ostküste Englands aus gesicherten Geleitzügen herausgeschossen. Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Parlamentarische Nachrichten. 8
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der Wirkliche Geheime Rat, Dr. jur. h. c. Johannes Kaempf, ist am Sonnabend, den 25. Mai, Nachmittags 5 Uhr, in seiner Dienstwohnung aus seinem arbeitsreichen Leben abgerufen worden. Eine doppelseitige Lungenentzündung ließ bei dem durch längere Krankheit bereits geschwächten Körper des greifen Herrn schon seit einigen Tagen das Schlimmste befürchten.
Johannes Kaempf, am 18. Februar 1842 zu Neuruppin geboren, betätigte sich frühzeitig im Dienste der Allgemeinheit: seit 1903 als Präsident des Aeltestenkollegiums der Berliner Kaufmannschaft, dem er seit 1881 angehörte, und seit 1905 als Präsident des Deutschen Handelstags. Sprechende Beweise für seine Sorge um die kaufmännische und die Volksbildung sind die Berliner Handelshochschule und bie Humboldt⸗ Akademie.
In der Berliner Gemeindeverwaltung wirkte er von 1897
1899 als unbesoldeter Stadtrat, wo ihn die städtischen Be⸗
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Der Präsident des Deutschen Reichstags, Seine Erzellenz
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