Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
. Dem Direktor des Provinzialmuseums für Vorgeschichte in Halle a. S. Dr. med. und phil. Hans Hahne und den Malern Ernst te Peerdt und Andreas Dirks in Düsseldorf ist der Titel Professor verliehen worden.
Ministerium des Innern. i1114“ v
Nachdem der Herr Reichskanzler mit Ermächtigung des Bundesrats einen zweiten Nachtrag zur deutschen Arznei⸗ taxe 1918 herausgegeben hat, bestimme ich, daß dieser Nach⸗ trag mit Wirksamkeit vom 1. Juni 1918 ab für das König⸗ reich Preußen in Kraft tritt. Die amtliche Ausgabe des
2. Nachtrags erscheint im Verlage der Weidmannschen Buch⸗ handlung in Berlin SW. 68, Zimmerstraße 94; sie ist im Buchhandel zum Ladenpreise von 25 ₰ zu beziehen. Berrlin, den 28. Mai 1918. “ Der Minister des Innern. J. A.: Kirchner.
Bekanntmachung. „Die Liquidation der Firma E. Green b. H. in Cöln ist beendet. 6
sster für Handel und Gewerbe A.: Neuhaus. . 8 r Evangelischer Oberkirchenrat. Dem Superintendenten Wagner in Friedeberg N.⸗M. st 8 Ephoralamt der Diözese Friedeberg N M. übertragen ““ EFerrbpa.
Bekanntmachung.
1 Dem Gärtner Heinrich Zutterley in Altenbochum, straße 74, babe ich die Wiederaufnahme des Handels mit Gemüse gestattet.
Bochum, den 25. Mai 1918.
Der Landrat. Gerstein.
“ —.—,—
* Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 wird 1) dem Handels⸗ mann Auqust Knobloch in Bunzlau, Gnadenbergerstraße 28, 2) dem Kutscher Hermann Lehmann in Bunzlau, Schloßstraße 9, der Handel mit Raubfutter aller Art wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb hiermit untersagt. Beide haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Bunzlau, den 25. Mai 1918.
Die Polizeiverwaltung. Richter.
8
Bekanntmachung.
Dem Bergmann Michael Luczak und dessen Ehefrau Agnes ged. Szvmcjak, sewie dessen Tochter Maria Luczak, sämtlich in Habinaborst, Bülowstr. 40, habe ich auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Seytember 1915 (RSBl. S. 603) den Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt.
Dortmund, den 22. Mai 1918.
er Landrat. J. V.: Dr. Burchard.
eh Bekanntwachung.
Der EChefrau Pelagia Przybyl, geb. Laschewski, in Habingborst, Bülowstraße 15, habe ich auf Grund der Bundesrats⸗ verordnung vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) den Handel mit Brot und Backwaren wegen Unzuverlaͤssigkeit bis auf weiteres untersagt. 88
Dortmund, den 23. Mai 1911l.
Der Königliche Landrat. J. V.: Dr. Burchard.
—
Bekanntmachung. v
emäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 (KGBl. S. 603) über die Fernhaltung unzu⸗ verlässiger Personen vom Handel habe ich dem Kaufmann ’ Hüfner, geb. am 20. Mai 1867 in Zeitz, hier, Kirchfeldstraße 130, wohnhaft, die Ausübung des Handels mit Gegenständen d6 un des Kriegsbedarfs, ins⸗ besondere mit Nahrungs⸗ un enußmitteln, für d Reichsgebiet untersagt. 5 u“
Düsseldorf, den 22. Mai 1918.
olizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr. 1“ 8
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 babe ich dem Wächter Adolf Mever, Wind w7 4, der Witwe Anton Marx, Gertrudisstraße 1, dem Bahnarbeiter Her⸗ mann Nicksteit, E⸗Breden v, Wea zur Platte 38, der Ehefrau Gust av Grebe, Schlenbofstraße 72, den Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln aller Art und Gegenständen des täg⸗ 1e Bedarfs sowie die Vermittlertätigkeit hierfür unter⸗
91. 8
Essen, den 23. Mai 1918. 1 8
Die Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Rath
Bekanntmachung.
Dem Kaufmarn G. Hildebrandt, hier, Dryanderst 16 ist vom 1. Mai 1918 ab der Handel mit det, ve venh gi. . mitteln wegen Unzuverlässigkeit untersagt woldeen.
Halle, den 24. Mai 1918.
*
— 8 Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Verordnung des Reichskanzlers vom 23. Sev⸗ tember 1915 habe ich dem Händler und Trinkballenbesitzer Gusar Schulz at. Mennigmann sewie seiner Ebefrau hier, Sybillen⸗ straße 3, mit d⸗m 30. d. M. jedweden Handel mit Lebens⸗ und Futtermitteln sowie mit Gegenständen des täglichen Be⸗ darfs und jede Vermitttertättgkeit bierzu untersagt und dem Schalz die Teinkhalle vom gleichen Tage ab geschlossen. — Die
für die vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung, haben die von der
Anordnung Betroffenen zu erstatten.
Hamborn am Rbein, den 25. Mai 1918 8
1 Der Oberbürge meister. Schrecker. . Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (RSBl. S. 603) habe ich dem Händler Gustay Klopffletsch in Herringen, Haus Nr. 132, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täalichen Bedarfse, ins⸗ besondere mit Lebensmitteln, wegen Uazuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. — Die Kosten dieser Bekannt⸗ machung sind von Klopffleisch zu erstatten.
Hamm, den 25. Mai 1918. Der Königliche Landrat. J. VB.: Deimel, Rechnungsrat.
“ Bekanntmachung.
Dem Mühlenbesitzer Hermann Seidel bierselbt“, Neue Glogauerstraße 47 a, ist auf Grund der Bundesratsverordnung über die Fernhaltung unzuverläͤssiger Personen vom Pandel vom 23. Sep⸗ tember 1915 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) der Mühlenbettieb ein⸗ schließlich des Handels mit Müllereierzeugnissen bis zam 12. Junt dieses Jahres untersagt worden. — Die verauslagten Barauslagen sowie die Gebühren der öffentlichen Bekanntmachung hat Seidel zu tragen. 8
Liegnitz, den 23. Mai 1918.
Diee Polizeiverwaltung. Charbonnier.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundekratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend dte Fernhalung uazuberlässiger Personen vom Handel (RSBl. S. 603), habe ich der GChefrau des zum Heeresdienst ein⸗ Lezogenen Pferdemetzgers Theobor Neu in Dtllingen durch Ver⸗ fügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebeusmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unzuver⸗ lässigkeit untersagt. — Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfügung sind von dem Betroffenen zu tragen.
Saarlovgis, den 23. Mai 1918.
Der Landrat. Schellen.
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemocht:
1) der auf Grund Allerhöchster Erxmächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatöministertums vom 16. März 1918, betreffend die Genebmigung der von der Generalversammlung des Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Kreditinstituts am 19. Dezember 1917 beschlossenen Nachträge zu 1. den reglementarischen Bestimmungen des Kreditinstituts
und zwar iu dem am 28. Februar 1910 genehmiaten
Regulatio in der Fassung des Nachtrags vom 27. April 1914,
2. dem Statut der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen 8 Darlehnskasse, durch die Amtsblätter
der Königlichen Regierung in Potsdam und der Stadt Berlin
Nr. 15 S. 130, ausgegeben am 13. April 1918,
der Königlichen Regterung in Frankfurt a. DO. Nr. 14 S. 83,
aauesgegeben am 6. April 1918,
der Königlichen Regterung in Marienwerder Nr. 14 S. 113,
ausgegeben am 6. April 1918,
der Königlichen Regterung in Stenin Nr. 16 S. 109, ausgegeben
am 20. April 1918,
der Königlich n Regierung in Közlin Nr. 14 S. 66, ausgegeben
am 6. April 1918,
der Köntolichen Regierung in Liegnitz Nr. 13 S. 89, ausgegeben
am 30. März 1918, und
der Köntglichen Regterung in Magdeburg Nr. 15 S. 84, auk⸗
gegeben am 13. April 1918;
2) der auf Grund Allethöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 25. März 1918, betreffend die Verlethung des Enteignunas⸗ rechts an die Stadt Höxter zur Erweiterung des städtischen Be⸗ gräbnisplatzes, durch das Amtsblatt der Königlichen Regitrung in Minden Nr. 17 S. 73, ausgegeben am 27. April 1918;
3) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Stgatsministeriums vom 12. April 1918, betreffend die Verleihung des Enteigaungzrechts an die Ilse Bergbau⸗Aktiengeselsschaft zu Grube Ilse N. L. zur Ar⸗ legung von Abraumhalden für ihr Braunkohlenbergwerk Erika bei Laubusch im Kreise Hoyerswerda, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Liegnitz Nr. 18 S. 131, ausgegeben am 4. Mai 1918.
Seine Majestät der Kaiser und König hat am Sonnabend, den 25. Mai, von der Front kommend, einige Stunden in Frankfurt a. M. geweilt, um Ihrer Königlichen Hoheit der schwer erkrankten Landgräfin von Hessen, die das älteste lebende Mitglied des Hohenzollernhauses ist, einen Besuch abzustatten. 8 8
Seine Majestät der Kaiser und König hat vom Schlachtfelde südlich Laon, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes Telegramm an Ihre Majestät die Kaiserin und Königin gerichtet: b Ihrer Majestät Kaiserin. 6 Neues Palais Wildpark. Wilbelm hat heute die Engländer und Franzosen auf dem Chemin des Dames angegriffen. Die staärk ausgebaute HPöben⸗ stelluog ist nach gewaltigem Artilleriefeuner von unserer hexlichen Infanterie erstürmt worden. Wir haben die Aisne überschritten und nähern uns der Vesle.
Fritz mit der ersten Gardeinfanteriedivision hat als einer der ersten die Aisne erreicht; auch die 28. Division dat sich wiederum ausgezeichnet. Der Engländer wie der Franzose sind vollständig üͤberrascht worder. Unsere Verluste sind gerina. Morgen gebt es wetter! Gott hat uns einen schönen Sieg beschert und wird uns weiter helfen. Grüße. Wilhelm.
„Der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling hat an die Witwe des verstorbenen Oberbefehlshabers in den Marken Generalobersten von Kessel, wie „W. T. B.“ mitteilt, folgende Beileidsdepesche gesandt:
Mit aufrichttger Trauer habe ich die Nachricht von dem un⸗ erwarteten Heimgange Ihres Herrn Gemahls erhalten. Ich bitte Eure Exrzellenz, meiner wärmnen Anteiloahme versichert zu sein.
Reichskanzler Graf Hertli
durch das Verfahren entstehenden Kosten, insbesondere die Gebühren 8r
Der Bundesrat versammelte sich heute zu e situng; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Ennar Val⸗ Verkehr, für Justizwesen, für das Landheer und die Festungen und für das Seeewesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr, für das Landheer und die Festungen und füͤr das Seewesen, der Ausschuß für Justizwesen sowie die ver⸗ einigten Ausschüsse für Justizwesen und für Handel und Verkehr Sitzungen. 38 8
Seiner Majestät des Kaisers und Königs, Generaloherst
Kessel ist nach einer Meldung des „W. T. B.“ vor Mitternacht in seiner hiesigen Wohnung verschieden nachdem er vorgestern früh einen Schlaganfall erlitten hatte, von dem er sich nicht wieder erholen konnte. —
einbarte teilweise Räumung der Schweiz von den zurzeit dort Internierten wird, wie „Wolfss Telegraphenbüro“ mitteilt bis etwa Mitte Juni dauern. Unmittelbar daran anschließend soll die Internierung der Offiziere in der Schweiz und der Austausch der unter das Abkommen fallenden Unteroffiziere und Mannschaften beginnen. Bei den bestehenden Transuort⸗ schwierigkeiten, die in Deutschland wie auch in der Schweiz und in Frankreich vorliegen, muß damit gerechnet werden daß die Durchführung des großen Austausches längere Zeit in Anspruch nehmen wird. 16““
Am heutigen Tage ist eine neue Bekanntmachung (Nr. G. 700/5. 18 K. R. A), betreffend Beschlagnahme und Vor⸗ ratserhebungen von Gummibereifungen für Kraft⸗ fahrzeuge jeder Art, erschienen, die an Stelle der Bekannt⸗ machung Nr. B. I. 622/4. 15 K. R. A. vom 16. Mai 1915 getreten ist. Durch die neue Bekanntmachung werden sämt⸗ liche Gummibereifungen (Decken, Schläuche, Vollreifen) für Kraftfahrzeuge jeder Art (Kraftwagen, Krafträder) beschlagnahmt, gleichgültig, ob sie sich an Wagen (auch an zuge⸗ gelassenen) befinden oder nicht, ob sie von irgend einer Stelle früher freigegeben oder ob sie im Inlande oder Auslande erworben sind. Nicht beschlagnahmt sind lediglich die Be⸗ reifungen, die sich im Eigenzum der Heeres⸗ oder Marine⸗ verwaltung befinden.
Trotz der Beschlagnahme bleibt jedoch die Benutzung der Bereifung auf Grund einer schriftlichen Benutzungs⸗ erlaubnis der Inspektion der Kraftfahrtruppen gestattet. Nach dem 15. August 1918 haben jedoch nur solche Benutzungs⸗ erlaubnisscheine Gültigkeit, die nach dem 29. Mai 1918 erteilt sind. Im übrigen sind Veränderungen und rechtsgeschäftliche Verfügungen über beschlagnahmte Gegenstände nur mit Ein⸗ willigung der Inspektion der Kraftfahrtruppen erlaubt. 2
Gleichzeitig ist für die beschlagnahmten Gegenstände eine
Meldepflicht angeordnet. Die Meldungen sind auf be⸗ sonderen amtlichen Meldescheinen bis zum 20. Juni 1918 an die Inspektion der Kraftfahrtruppen zu erstatten. .Es muß damit gerechnet werden, daß ein Teil der be⸗ schlagnahmten Gegenstände von der Heeresverwaltung in An⸗ spruch genommen werden wird. Es empfiehlt sich daher, auf Anfordern der Heeresverwaltung die Gegenstände freiwillig an diese zu verkaufen, da sonst eine Enteignnng vorgenommen werden müßte.
Der Wortlaut der Bekanntmachung, die verschieden
Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.
„Nach einer Mitteilung des Oberkommandos in den Marken erhält der § 16 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung vom 23. April 1918 — Sekt. O0 258 517 —, betreffend Streckung der Heeres näharbeiten, folgende Fassung:
Vom 1. Juli 1918 ab berechtigen nur die neuen Aus⸗ weiskarten gemäß den Bestimmungen vorstehender Verorbdnung zur Beschäftigung mit Heeresnäharbeiten.
1““ “ Der Stellvertreter des Reichskanzlers, Wirklicher Geheimer Rat Dr. von Payer und der württembergische Minister⸗ präsident Dr. Freiherr von Weizsaecker sind gestern in München eingetroffen und, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, von Seiner Majestät dem König in Audienz empfangen worden. 8
Braunschweig.
„In der gestrigen Sitzung der Landesversammlung führte der Minister Krüger bei der Beratung der Wahl⸗ rechtsvorlage und der Vorlage eines Gesetzes über die Zusammensetzung der Landesversammlung laut Be⸗ richt des „Wolffschen Telegraphenbüros“ aus:
Die ausgleichende Gerechtigkeit erfordert es, doß diejenigen, wesche jetzt Schalter an Schulter drarßen käm pfen, vach ihrer Rücktehr nicht mit verschtedenem Maße gemessen werden auf politischem Gebiete und vor allem auf dem seplel umstrittenen G. biete dea Wahlrechts. Die Regierungsvorlage soll jeder Bevölkerungsklasse die Gelegenheit geben, im Landtage an der nirtschaftlichen Ealwicklung des Landes mitzuarbeiten. Die bezufsständischen Wahlen sollen, beibehalten werden mit einigen Abänberungen des Bestehenden. Entgegen der Kommlission, die zwar mit dem Feotfall der indtrekten Wahl und des Dreiklassenwahlrechts einverstanden ist, aber durch Ein⸗ führung des Pluralwahlrechts das bodenständige Element zu stärken wünscht, erblickt vie Regierung dieselbe Sicherung in der Forderung des längeren Wohnsitzes im Herzogtum und in der Gemeinde. Dte Regierung will die Verhältniswahl für die Stadt Braunschweig ein⸗ führen, um alle Interessentenkreise zu ihrem Recht kommen zu lassen. Die Regierung ist zweifelhaft, ob der von der Kommission vorge⸗ schlagene Weg des Wahlzwangs zum Ziele führt. Wer nicht frei⸗ willig seine Wabhipflicht erfüllt, der wird sich auch durch diesen Paragrapben nicht dazn bringen lassen. Der Mivister schloß: Wir dürsen nicht auseinandergehen, ohne etwas geschaffen zu haben, was das Volk verlangen kann. Das Wohl des Ganzen set der Leitsatz aller Verhandlungen!
Lippe. 2
Seine Hochfürstliche Durchlaucht der Fürst Leopold vollendet morgen das 47. Lebensjahr.
SOesterreich⸗Ungarn. Der in Salzburg abgehaltene deutsche Volkstag hat einstimmig eine Entschließung gefaßt, in der es dem „Wolssschen Telegraphenbüro“ zufolge heißt: 1“ Wir verlangev, Laß das deutsche Volk in Oesterreich endlich seine
geschichtliche und durch die Ercignisse von vier Kriegkjahren gerecht⸗
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Der Oberbefehlshaber in den Marken und Generaladjutant
„Die durch das neueste deutsch⸗französische Abkommen ver⸗
Einzelbestimmungen enthält, ist bei den Landratsämtern,
gte füͤhrende Stellung erhalte, daß tschechische und südflavische ain ungsbeftrehungen ohne Ansehung der Person und sosgtandes rücksichtolos unterdrückt werden. Wir verlangen 1e „ Staatssprache, Erhaltung der deutschen Volksteile in Zudetenländern und sich ra unseren deutschböhmischen Volks⸗ wesen ierde Uanterstützung in ihrem schweren Kampfe zu. Wir ver⸗ 6 n Zurückweisung eines südslavischen Staates, der Deutsch⸗ sch rettungsles vom Meere abschneiden würde, wir verlangen chung der durch die itzli nische Irredenta unter Mithilfe der nierung uns entfeemdeten füplichen Gebiete. Wir verlangen, doß hire koar on dem militärischen und wirtschafllichen Bündnisse mit dutschland festgehalten und daß dieses Bundesverhältnis vertiest und * alle von außen oder innen kommenden Angriffe pragmarlsch ge⸗ bert werde. 8 Unter Führung des Landesausschußmitglieds Corrodini die Bürgermeister und Pfarrer von 11 der ißten italienischen Gemeinden von Südtirol heim indeshauptmann Schroffl erschienen und haben ihm nach dem moiener Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ erklärt, daß die große sehrheit der italienischen Bevölkerung mit ihren radikalen Volks⸗ nofsen nicht einverstanden sei, und daß die staatstreuen Italiener Tirol dem Monarchen eine Ergebenheits⸗ und uldigungs adresse überreichen wollten, in der sie ihre malttät ausdrückten und darum bäten, daß kein Fußbreit hischen Bodens an Italien abgetreten werde. Die Ab⸗ dnung sprach sich scharf gegen das Vorgehen der wenigen ndentisten in Südtirol aus. Landeshauptmann Schroffl sicherte der Abordnung, daß für die patriotische Be⸗ kerung von Südtirol keinerlei Anlaß zu irgendwelcher ksorgnis vorliege. Dänemark.
Der Reichstag ist gestern nach einer Meldung des tauschen Büros unter großer Feierlichkeit im Schloß bisttansborg, dem neuen Reichstagsgebäude, vom König
rfolgender Thronrede eröffnet worden:
Däntsche Männer und Frauen, Mitglieder des Reichstags! Wenn
gewünscht habe, unter Ihnen persönlich diese Reichstagstagung zu sften, so geschieht dies, wie alle einsehen werden, weit dieser Tag wunser Vaterlaand so bedeutungsvoll ist. Zum ersten Male t der Reichstag zusammen, zusammengesetzt und eiaberufen jh dem däntschen Verfassungegesetz, das allen Bürgern des der, Frauen wie Männern, das gleiche Recht gibt, sich an rʒ Gesetzgebung zu beteiligen. Auch ia anderer Hinsicht ist sr Tag bedeurungsvoll, da zum ersten Male nach bald 34 Jahren rReichttag wieder an diesem historischen Orte zusammentritt, wo mals seine Heimstätte war, und wo jetzt ein neues Christtansborg Sitz des Königs, des Gesetzes und des Rechtes eröffnet werd, als im Ihrer Verhandlungen und Beschlüfse. Während also vieles hu vereinigen scheint, um diesen Tas hell und festlich zu gestalten, den alle doch ihre Gedanken darauf gerichtet, daß auf unserer Zu⸗ gmenkunft wie auf Ihrer künftigen Aroeit schwere und dunkle Wolken ien. Während des Welikrieges wurde das nun gültige Grundgesetz scaffen. Aus der neuen Verfassung bervorgegangen, tritt der hstag zu einem Zeitpunkt zusammen, wo noch die Staaten und ihr, zu denen Dänemark glüͤcklicherweise freundschaftliche Be⸗ ungen unterhält, im Kriege mit einander stehen, während Schwierig⸗ nn und Gefahren in erhöhtem Maße neutralen Staaten bereitet den. Ihrer Arbeit wünsche ich Glück und Segen, daß sie zum sehle des Volkes und des Landes, zur Bewahrung des Friedens und nErhaltung der Selbständigkeit des Reiches beitrage. Ihre Arbeit ij selbstverständlich von dem herrschenden Zustande unter ständiger ichr Berücksichttgung der Ansprüche, welche die auswärtigen und nen Verhältnisse an uns stellen, geleitet werden. Die strenge voleichmäͤßige Neutralttärspolttik, welche die Regierung von Anfang befoigt hat, hat die vneingeschränkte Zustimmung der Bürger des aas und aller Parteien des Reichstages erhalten und bei den führenden Mäͤchten Anerkennung gefunden. Diese Politik
die Regierung unabänderlich auf dem bisher ver⸗
imn Weze fortsetzen, und wir müssen hoffen, daß im Zeichen
Neutralität unsere Bestrebungen, die Versorgung des Lendes
h die Erwerbetätigkeit zu sichern, nicht auf Schwierig⸗ in stoßen werden, die sich nicht durch Verhandlungen aarinden lassen. Mit innerlicher Freude, die, wie ich weiß, von m Dänen geteilt wird, hebe ich die immer wachsende Zusammen⸗ bit zwischen den dret nordischen Völkern hervor. Im Innern des indes muß die Arbeit, wie bisher, darauf gerichtet sein, den auf der rökerung ruhenden harten Druck zu liaudern, den der Weltkrieg sso vielen Gebteten verursacht hat. Ich bin überzeugt, daß das wwißtsein von der Notwendigkeir, das dem Lande Dienliche zu michen, selbst stark von einander abweichende Anschauungen gemeinsamem Fühlen und m cemeinsamem Zeel vereinen d. Dies gilt auch für die Oirdnung des Verhältnisses pschen Dänemark und Island, wobei ich davon ausgebe, daß bei igem Auftreten dänischerseus dle Verhandlung die Streitpunkte ssernen wud, die ein volles und gutes Eirvrnehmen hindern. Es y sich kaum ein Anlaß ergeben, Ihnen in dieser außerordentlichen echitagstagung andere bedevtungsvolle Vorsch äge vorzulegen als die, sche die Forderungen des Augeublicks und die wechselnde Schwere Lerhältnisse gebijeten. Verantwortungsvoll und ernst aber wird die teigett sein, die Sie erwartet. Ich bin überzeugt, daß sich jeder von inen dieser Zerantwortung in vollem Umfange und des allumfassenden iiste der Zeit bewußt sein wird, so daß er keinen Augenblick ver⸗ sen wird, daß hier im dänischen Reichstag Dägemaik in Wort Tat von auserkorenen Männern und Frauen für die Gegenwart n Zukunft geschützt wird. Indem ich hiermit die außerordentliche Pung des Reichgtags für eröffnet erkläre und die Thinge auffordere,
urter der Führung ihrer Alterspläsidenten zu versammeln, heiße „Sie alle mit dem Königlichen Wunsche für Ihre bvaterländische hbcst an diesem feierlichen Tage willkommen. Hiermit Gott be⸗
Norwegen.
Gestern ist das Uebereinkommen mit Amerika ver⸗ cfentlicht worden. Das vom 10. Mai ab für die Dauer des tieges geltende Uebereinkommen kann beiderseits auch nach mnm Jahr, vom 30. April 1918 an, und später mit drei⸗ znatlicher Frist gekündigt werden. Ueber den Inhalt teilt sürst Telegramm Büro“ folgendes mit:
Norwegen bekemmt die näberbezeickneten Warenmengen, die es nuct, insofern der Verbrauch der Vereinigten Staaten sie nicht be⸗ 6 gt und die Veisoraung der mit Amerika verründeten Nationen I nicht beeirtächtigt wird. Die Waren dürfen weder direkt ünndirekt nach einem wit Amerika kriegführenden Lande oder dessen erbündeten ausgeführt werden, dasselbe gilt für Produkte, zu denen von 8* eingeführte Artikel verwendet werden. Amerita verspiicht F. 8 tun, damft Norwegen die versprochenen Waren entweder von binütg oder anderswoher bölomme. Norwegen gibt eine monatliche Un tik ab über di. Vorräte der gemäß dem Abkommen eingeführten enten, über die Einfuhr und Ausfuhr. Den norwegischen Am⸗ Uenren werden Garantieerklärungen abgefordert werder. Der Be⸗ des Kriegshandeleamts kann seine Zustimmung
er Grund hat, anzunehmen, daß die Er⸗
nicht in autem Glauben abgegeben sind. Jeder
Fall soll mit den norwegischen Handelsvereinen be⸗ lindeten derden. Nach den Zentralmechten und deren Ver⸗ Füss⸗ 1 8 en Lebenzmittel nicht ausgeführt werden, ausgenommen stesgen 5 Füscherzeugnisse, dse nicht 48 000 Tonnen jährlich über⸗ settogneun davon nicht über 8000 Tonnen jäh lich Klippfische und den Jerte Fische und nicht über 15 000 Tonnen Fischkonserbven. Nach nvaralmäͤchten dürfen auageführt werden: 10 000 Toonen carbid, 8000 Tonnen Kalziumnttrat, 2000 Tonnen Ferrosilizlum
und 4000 Tonnen Eisenerz, wovon nichts Schwefelkies oder Mangan enthalten darf. Doch kann eine weitere Menge ausgeführt werden als Ausgleich für Eisen und Stahlwaren nach Norwegen, aber nicht mehr als im Johre 1917. Ferner dürfen ausgeführt werden: 1000 Tonnen Ziak, 40 Toanen Aluminium und nicht über 200 Tonnen Kupfer als Ausgleich für kupferhaltige Basen. Antimon, Wismur, Glimmer, Mangen, Nickel, Zinn, Titanium, Wolfram, Chromerz, Schwefelkies, Molybdän und Nitcrate dürfen nicht nach den Zentralmächten ausgeführt werden, außer den oben erwähnten 8000 Tonnen Kolnumnitrat. Von anderen nicht erwähnten Artikeln darf die Austuhr nicht diejenige im Jahre 1917 übersteigen. Das Kriegshandelsamt verspricht, die Zufuhren solcher Waren zu beschleunigen, von denen die Vorräre in Norwegen infolge langer Stockung der Zufuhren erschöpfst sü d. Norwegen verspricht den Vereinigten Staaien und den Verdündeten verschsedene näher⸗ bezeichnete Waren im Betrage von über eine Million Tonnen zu senden sowie ferner 48 000 Tonnen Fische und Fischerzeugnisse.
Ukraine. 8
Der Ministerrat hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, unter dem 23. Mai eine Verordnung erlassen, wonach in Gemäßheit des Feldbestellungserlasses des Feldmarschalls von Eichhorn vom 6. Amril d. J. die Ernte der im Frühjahr bestellten Felder dem Besteller gehört. Dieser hat dafür dem Besitzer in Geld oder in natura eine kleine Abgabe laut Verembarung mit Rücksicht auf das Ernteergebnis, aber nicht höher als ein Drittel der Durchschnittspacht der betreffenden Gegend zu zahlen sowie für die vom Besitzer im Herbst vor⸗ genommenen Bestellungsarbeiten und für die auf diesem Lande liegende Grundsteuer und Semstwoabgabe für das Jahr 1918 Entschädigung zu leisten.
— Nachdem bereits seit längerer Zeit eine starke Werbe⸗ tätigkeit der Entente in Kiew festgestellt war, deren Spuren nach dem dortigen griechischen Konsulate wiesen, sind obiger Quelle zufolge unter Mitwirkung der ukrainischen Behörden durch die deutsche Feldpolizei der griechische Wahlkonsul Gripari und der griechische Wahlvizekonsul Wassiliadi unter Spionageverdacht verhaftet worden. Letzterer ist nach Feststellung seiner Persönlichkeit zunächst wieder entlassen worden. J1X“ 8
Finuland. 1“
Die Neubildung des finnischen Senats ist nach
einer Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ beendet. Sämtliche Senatoren bleiben im Amt. Staatsminister ist Paasikivi, Kriegsminister Oberst Thesleff, Minister des Auswärtigen Senator Stenroth und Minister ohne Porte⸗ feuille Sario. Zugleich ist Landwirtschaftsrat Paloheimo zum Chef des Lebensmittelamts ernannt worden. 2 81 Amerika. G
Der Präsident Wilson hielt vorgestern an beide zu einer gemeinschaftlichen Sitzung versammelte Häuser des Kongresses 8 prache, in der er dem „Reuterschen Büro“ zufolge erklärte:
Der Kongreß müsse alle Politik hinter den vorgeschlagenen Maß⸗ nahmen unaufschiebbarer Steuererhöhungen zurückstellen. Die Steuererhöhungen betraͤfen hauptsächlich Einkommen, Kriegs⸗ gewinne und Luxusartikel. Es würde eine ungefunde Finanzpolitik sein, einen zu großen Teil der Einkünfte durch Anleiben autzubringen. Vier Milliarden Dollar seien jetzt durch Steuern beschafft worden. Sie genügten aber nicht für den sehr erweiterten Voranschlag. Alles erscheine jetzt nichtig gegenüber dem Ziele, den Krieg zu gewinnen. Es dürfe keine Pause oder Unterbrechung eintreten. Das ganze Unternehmen müsse mit wachsender Energie durchgeführt werden, bis der Feind geschlagen set.
— Der amerikanische Kriegssekretär Baker bemerkt z einer vom Provostmarschall, General Crowder, veröffentlichten Verordnung, nach der alle Militärpflichtigen in un⸗ wichtigen Betrieben entweder in das Heer eintreten oder Kriegsarbeit verrichten sollen:
Die Maßnahme richte sich nicht gegen Arbeitslose, Ausständige würben nicht zu den Müßiggängern gerechnet werden. Es sei nicht die Absicht des Kriegsdepartements, weder bei dieser noch bet. irgend einer anderen Maßnahme, die Verhältnisse der arbeitenden Klassen des Landes miltärischer Aufsicht zu unterwerfen. Der einzige Zweck der Verordnung sei, den Aemtern, die mit ber Untersuchung der Frei⸗ stellungen betraut seien, bei der Anwendung der Bestimmungen über diejenigen Beschäftigungen, die eine Fristung oder einen Aufschub des Diensteintritts begründen, behilflich zu sein.
— Die Kubanische Gesandtschaft in Washington hat ohiger Quelle zufolge eine Erklärung veröffentlicht, nach der die mexikanische Regierung dem kubanischen Geschäftsträger mitgeteilt hat, daß die Zurückberufung des mexikanischen Geschäftsträgers in Havanna nicht den Abhruch der Beziehungen zwischen beiden Staaoten bedeute. Der kubanische Gesandte spricht das Vertrauen aus, daß der Zwischenfall bald erledigt sein werde. “ X
“ “
Kriegsnachrichten. 8 Berlin, 28. Mai, Abends. (W. T. B.) In Fortführung unseres Angriffs über die Aisne wurden die Erfolge des gestrigen Tages erweitert. Wir stehen im Kampf um den Abschnitt der Vesle zwischen Soissons und westlich von Reims und haben zu beiden Seiten von Fismes das südliche Ufer genommen.
Der deutsche Angriff ist in dauerndem Fortschreiten. Am ersten Sturmtage war bereits 10 Uhr Vormittags der Aisne⸗ kanal an zwei Stellen überschritten, nachdem die gewaltigen Berg⸗ stellungen und Befestigungen der Franzosen in kürzester Zeit in glänzendem Sturmlauf genommen waren. Der Feind war in keiner Weise auf den Angriff vorbereitet. Die erst kürzlich hier eingesetzten englischen Divisionen waren völlig überrascht. Die Franzosen hatten nur örtliche Angriffe erwartet. Bereits sind von 6 Divisionen Gefangene eingebracht, darunter zahl⸗ reiche Engländer der 50 und 8. englischen Division. Nachdem der steile Winterberg schon 4 Uhr 13 Minuten in deutscher Hand war, wurde der Chemin des Dames vom Westen her flankiert. Um 11 Uhr 20 Vormittags waren die deutschen
Sturmtruppen bereits im Besitz der Linie Vauxaillon —Hameret
Ferme —-Höhe 151 nördlich Soupir —Nordrand Moussy — Paissy —Vassoane —Craonelle. Um 11 Uhr 20 Vormittags waren der Kugelberg und Villerberg erstürmt. Wiederum wurde mit erstaunlicher Schnelligkeit die Artillerie nachgezogen und sofort in Stellung gebracht. Bei Cerny war die Straße durch Erdrutsch gesperrt, jedach nach einer Stunde wieder frei⸗ gemacht. Die von der Diossion gemeldeten Gefangenenzahlen wachsen beständig. Schon sind in großer Zahl erbeutete Ge⸗ schütze gemeldet. Die eigenen Verluste sind gering. Die feind⸗
19 d ans,na stellenweise nach dem deutschen Wirkungsschießen nicht mehr. 1 8
Courtecon und die Bovelle Hochfläche, die be⸗ rühmten Mittelglieder des gewaltigen natürlichen Festungs⸗ waldes des Damenweges, wurden von unserer Infanterie in einem einzigen Anlaufe trotz zäher Gegenwehr überrannt. Um diese Leistung voll zu würdigen, muß man sich der zahlreichen, immer wieder mit tagelanger überwältigender Artillerievorbereitung unternommenen erbitterten Massenangriffe erinnern, die die Franzosen vom April 1917 bis in den Juni hinein unter⸗ nahmen, ohne daß es ihnen gelang, die zähen Verteidiger vom Nordhang des Chemin des Dames⸗Rückens hinabzuwerfen. Sie trotzten jedem Ansturm, wiewohl es der Franzose vermocht hatte, sich hier zeitweise auf dem Hüähenkamm des Damenweges festzusetzen und sich damit die günstigsten Vorbedingungen zur Durchführung seines Angriffs zu sichern. Jetzt ist der Franzose auch hier in sorgfältig verbereiteten örtlichen Gegenangriffen von der Höhenkammlinie wieder hinabgefegt. Dem höheren Befehl gehorsam, räumten Ende Oktober unbesiegt die Ver⸗ teidiger von Cerny, Courtecon, der Bovelle⸗Hochfläche und von Ailles die berühmt gewordenen Kampfstätten, um die der Franzose monatelang unter höchster Aufwendung von Zähigkeit und Menscheneinsatz rang. Sie wurden jetzt in wenigen Stunden wieder⸗ erobert und überschritten. Die Angreifer mußten einen über einen Kilometer langen Anlauf über die Aillette überwinden. Ihre sumpfige, teilweise von undurchdringlichem dichten und stach⸗l⸗ reichen Buschwert gesperrte Niederung war zu durchqueren, ehe sie den dann jäh im steilsten Winkel aufsteigenden Nordhang des Damenwegrückens erreichten. Dieser mußte kletternd über⸗ wunden werden. Erst dann konnte man dem wohlverschanzten Gegner ins Auge sehen. Dennoch gelang dank der Ueber⸗ raschung und dem Schwung der Truppe die Erstürmung im ersten Anlauf und mit erstaunlich geringen Verlusten.
Die Aisneschlacht Ende Oktober 1917 brachte den französischen Angreifern in zehntägigem Ringen einen Gelände⸗ gewinn von 100 Quadratkilometern, den sie zum großen Teil der ungestörten freiwilligen Rücknahme der deutschen Front am 1. November verdankten. Der französische Ministerpräsident Painlevé nannte den Angriff vom 23. Oktober, der in einer Breite von zwei Meilen bis zur Höchsttiefe von knapp vier Kilometern vordrang und den Franzosen 7500 Gefangene ein⸗ brachte, „eine der glänzendsten Waffentaten dieses Krieges“. Heute überrannten die Deutschen im ersten Anlauf innerhalb weniger Stunden die gesamten französischen Stellungen auf dem Chemin des Dames und weiter östlich bis Brimont in über 50 Kilometer Breite. Am Abend des ersten Schlacht⸗ tages waren bereits über 400 Quadratkilometer erobert. Das bedeutet an einem Tage den vierfachen Geländegewinn der Franzosen in ihrer zehntägigen Schlacht vom 23 Oktober bis 2 November 1917. Die Einbruchstiefe von 18 Kilometern am ersten Kampftage ist das Höchstmaß der bisher in einer Durchbruchsschlacht erreichten. 15 000 Gefangene waren bereits am Abend des 27. Mai gezählt.
Am 27. Mai wurden in Flandern erfolgreiche kleine örtliche Unternehmungen mit begrenztem Ziel durchgeführt. Die Artillerie bekämpfte schon während der Nacht die gegnerische mit gutem Erfolge. In glänzendem Schwunge drangen unsere Sturmtruppen in die französischen Linien bei Elzenwalle, am Seewald, südlich De Kleit und südlich Scherpenberg ein. Eine ganze Kette von Maschinengewehren und Stützpunkten wurde erstürmt. Nördlich des Kemmels war der Widerstand des Feindes äußerst erbittert. Er wurde gebrochen. Ohne Rück⸗ sicht auf die starken Verluste durch unser Sperr⸗ und Maschinen⸗ gewehrfeuer setzten die Franzosen frische Kräfte zu Gegenstößen an. An wenigen Stellen gelang es ihnen, kleine Abteilungen, die in der Begeisterung des Angriffs zu weit vorgeprescht waren, wieder etwas zurückzudrängen. Die Zahl der einge⸗ brachten Gefangenen steht noch nicht fest; mehrere Hundert, darunter viele Offiziere, sind schon gezählt.
Großes Hauptquartier, 29. Mai W *
Westlicher Kriegsschauplatz. 8 An den Kampffronten von der Yser bis zur Oise hielt erhöhte Gefechtstätigkeit an. Französische Teilangriffe südlich von Ypern scheiterten. Westlich von Montdidier drang der Feind bei örtlichem Vorstoß in Cantigny ein. 1
Die Armeen des Generalobersten von Boehn und des Generals von Below (Fritz) der Heeresgruppe Deutscher Kronprinz haben gestern den Argriff siegreich fortgeführt. Heraneilende französische und englische Reserven wurden geworfen.
Auf dem rechten Flügel haben die Divisionen des Generals von Larisch nach Abwehr französischer Gegen⸗ angriffe den Kücken von Terny —Sorny und die Höhen nordöstlich von Soissons genommen.
Nach hartem Kampf brachen anch die Truppen des Generals Wichura den Widerstand des Feindes auf der Hochfläche von Condé. Fort Condê wurde er⸗ stürmt, Vregny und Missy genommen, auf dem Süd⸗ ufer der Aisne und Vesle wurden die Höhen westlich von Ciry erstiegen.
Die Korps der Generale von Winckler, von Conta und von Schmettow haben die Besle überschritten. Braisne und Fismes wurden erobert. Wir stehen auf den Höhen hart südlich der Vesle.
Die Truppen des Generals Ilse haben die Höhen nordöstlich von Prouilly erstürmt, Villers Franqueux und Conrey genommen und kümpfen um die Höhen von Thierry.
Der unermüdlich vorwärtsstrebenden Infanterie, Artillerie und Minenwerferwaffe folgen Ballone, Flaks und Nachrichtentruppen auf dem Fuße. Kraftvolle Arbeit der Pioniere, Eisenbahn⸗, Armierungs⸗ und Bautruppen haben die Ueberwindung des Angriffs⸗ feldes und den Nachschub der Kampfmittel durch die rastlos tätigen Kolonnen ermöglicht. In aufopfernder Tätigkeit versorgen Aerzte und Krankenträger die Ver⸗ wundeten auf dem Schlachtfelde. Trotz wechselnden Wetters griffen unsere Flugkräfte den Feind immer wieder mit Bomben und Maschinengewehren an, während Infanterie⸗ und Artillerieflieger ohne Unterbrechung den fortschreitenden Angriff und die Wirkung unseres Artilleriefeuers überwachten.
Die Gefangenenzahl ist auf 25 000 gestiegen, unter ihnen ein französischer und ein englischer General. Der Erste Generalquartiermeiste LEZCLudendorff. 86
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