36 erhbz 1 ef 7 “ 1114“ 5. § 51 wird durch folgende Vorschrift ersetzt: „Der Erl „Im § 7 werden die Worte im E Regt 8. 36 erbält folgend .3: Nachprüfung verheiwlicht oder sonstwie der Aufnahme entzogen werden Die Mitglieder der Ausschüsse sind befugt, zur Feststellung der Nummer ZZZ““ 8 wid. Ste wchet, 5 8 sidonten, in den Hohenzolleinschen Landen dem gierung „Dse 6.abält falg Pe8 E- ihr nach § 6 zugegangenen An⸗ oder die der Unternehmer eines landwirtschaftlichen Betriebs über das Erträge die landwirtschaftlichen Grunestäcke zu betreten und vnn den Nr. 6350 eine Verordnung über die Ernteschätzung im Ae Frrrbc. 9 Fngeralercbe Rechte ist nicht zur bee. Aer *
teigen dem Kommunalverkande sofort Mitteilurg zu machen.“ zuläfstee Maß binaus oder entgegen den zur Uederwachung der Selbst⸗ Fruͤchten Handproben zu entnehmen. . Jahre 1919, vom 29. Mai 1918. 1““ 6. Im § 57 Abs. 1 werden die Wort⸗ „windestens die Hälfte, Artikel 10. ee. 28. Im § 43 Abs. 1 ist anstatt „1918 zu setzen .1919“. versorger erzangenen Vorschriften zu verwenden oder vorschriftswidrig 1 § 3. Berlin W. 9, den 31. Mai 1918. 8 in Stadtgemeinden, welche mehr als 100 000 Einwohner haben⸗ ge⸗ Das Gesetz, betrestend die Beschulung blinder und taubsiummer 29 § 49 wird in folgender Weise ergänzt: zu veräußern sucht, sowie alle Vorräte, die unbefugt d.eviu. oder Auf Grund der Schätzungen nach 8§ 1, 2 und der Ergebnisse b Meee Kaiserliches Postzeitungsamf. Krüer. strichen. . Kinder, vom 7 August 1911 wird ig dem § 8 Abs. 3 und 5, 8 7, Im Abs. 1 wird hinter ReichsgetreIdestelle“ eingefügt von in den Verk⸗ r gebracht werden, ohne Zahlung einer Entschädigung der Anbau⸗ und Enteflaͤcher erhebung (Verordnung vom 21. März 1918, bee g 8 Artikel 3 § 9 und § 10 Aps. 3 dahta grändert, daß über dee Unterbringung den Fnden en r lb derndeh ünen besttmmien Stellen, zugur sten der vessfehfe . G S. Reiche⸗Gesetzbl. S. 133) haben die Landeszentrazkehörden die Ernte⸗ EEA 2 8 r steben bfllichen Provinzen oder Belassung des Kn ndes in ter nszalt, ole dü benföbrung des don den Kommun lberbänden ; ferner werden hinter den Worten 1 Farsn dergesie 86 Fnae. 1 nnen 113. fllen ber Reichs⸗ S8geeh für die Beztrke der unteren Verwaltungsbebörde zu ermilteln den. Die nnrgöne e enlpee Fenden Beftimmungen der übrigen Kindes, die Atsdehnung der Schulpflicht, die Zurückit⸗ vxee. zi „die Geschäß sbücher verwahrt werden“ die Worte eingefügt: selbstwirt bbaf nden “ gF m g.en. gar. 42 und eine nach diesen Bezirken gegliederte Zusammen tellung der Er⸗ 84 156 1 . vom 3. In 1 1891 und die 8L 1a 8 Schulbesuch und vie Cetlassung aus der Schul⸗ der Vertreter 2 „oder in deuen Früchte oder daraus hergestellte Erzengnisse zu grt etdestelle statt fuͤr diese für den Kommunm verban der Versal FFeih dem Kriegsernährungsamt und dem Kaiserlichen Statistischen 11“ Königreich Preu sen. Landgeme Frr.g en 197 de Vorschrift ersetzt: „Die Kommunalverbandes enischeidet. Gegen dessen Verfügung steht den dermuten sind.“ erklärt 1S Heneneibe ern, de 1- Mr. 8 er ae. Amte einzusenden: 8 zni ben Allergnädigst ht: „11. § 74 Abf. 2 81* 1 Bewehrdete er auf sechs vermehrt Eltern und dem gesetzlichen Vertreter des Kindes die Beschwerde an
6“ 89 Abs. 2 Sat1 ug⸗ ö Veorschr sten esgt e zur Stcherste ung der Vorräte erforderlichen Anordnung a) 858 88 8 38 ha eehe Früchte bis zum - Seine “ der e g n. en 2 18 86 88 2 Zacl der Schöffen kann dur 9 den Oberpräsiden ten zu. Feiiber 1
„Di. Etzentümer der Vorräͤte und die Besttz der Räume sowie LEE.“ h es b 1t 1 den Zivilingenieuren auräten Contag in erlin⸗ 1 bs. 2 erhält folgenden Satz 2: „Dur Gemeinde⸗ 8 2 8 “ 18,8 befeten e tresgläitt nh. Aefichperseeen en. F P- ö ga1en 29. Juni 1916˙ einzu fügen: b) str St. 88 S11 Sefes Muftenagrgen Früchte bis zum Friedenau und Dr.Ing. Taals in Hannover den Charakter besiß 1 Fibe erfenben 1 mehr als 8 31. Das Frlosbernis der Fhen des. smatlchen Fist br. um Betreten gt⸗ 1G ⸗ 9 . V 8 * 4 1 „ 8 z Gültigkeit von üssen de ertt 8
— 88 Füen beCedhnen 9 Sreg⸗ 1 bn, S 21 Sndriorg- — sn anfzat 1n seben 2 8 Cüfobee is Sach gnhennien “ 56 Lee ote Honrfh de Grahl in Berlin⸗Schöneberg, dem einem Drittel der Mitalleder genügt..* “ besehnbir nn sathollschen dücengeneinden, betreffend die Ver⸗
n Veräußerer rach Namen und Wo mung und den Kaufpreis, anzu⸗ 5* 1 ⸗„16. ⸗ 31. 9n b — in Berlin⸗Grunewald und dem Artikel 4. ’ äußerung von Grundeigentam, fallt fort. geden und Auskunst über die Betriebsver baltnisse zu erteilen. Sie haben 1918“9. enn 2 „ § 4. Architekten Hartmann G 9. 3 . G 1 8 e 5 8 2. Das Gesetz über dte Vern ögensverwaltung in den katholischen zum Betreten der Räume Bezechtigten auf Ersorhern da den 44. Im § 75 ist in ace Fällen anstatt „1917 n ö Die Landeszentralbehörden erlussen die Bestimmungen zur Aus⸗ Direktor der Großen Berliner Straßenbahn Karl Otto in Die Se 1S 84 Preeaise. heen eshnxen ege. ack ℳ., 2. —. 29, Juni 1879 wird vatn ebaden . Feszstellung der Vorräte Hilfe zu besten, vach bberes Aeweisangen a5 Ja 8 7de ge aehense din Eügrte, .der Neheesstengesen!, fatrung disser Verordnung. Sie können die Einteschätzung auch auf “ 78 80 Sa⸗t enh. Sen 1a1 Ugess a) Dem § 17 Abf. 2 wird Kfsenser., Sen. set ⸗pie Prodeverardeitungen vorzunehmen und den Betrieb während der Be⸗ Le-e . gC g d„ f,eg, 68. . andere Früchte erstrecken. en Eisenbahnobersekretären Grae in Mainz, We qrorgnunge 3 3 4 iungefügt: Versammlung ist stets beschlußfähic, wenn die Vorstands⸗ edewe eimgussellen 8. 88 Hi 8 1 hn ddle vncs de. dgsserenesgung, der keusgen Geeanftheh Rrm, Die Ketfacnn Bifsmnangen, 8 88r Krlgoeenährungsemt Magdeburg und Krause 2 vE. bei r in Danc vn vla. as 1ean 98 1 8 ee müsglieder, zum re Ma 8 zu 8 assn ang e See. oder die Einmellung des Betrie verweigert, so kann die z stä dige 8 . 5A 28 6 1 . gen. und dem Kaiserlichen lat en Amte bis zum 15. Juli 1918 ein⸗ C als hnungsrat zu verleihen. 2 Ns gitali „ ben Gegenstand zusammenberufen, n n 8 82 Mitte vornehmen lass n.“ b 3 A* 8 8 8 § 5. S 8 8 den die Worte Eine Ausnahme hiervon berufung muß auf diese Bestimmang ausde uge⸗
Fm § 55 Abs. 1 werden die Worte „auf Verlangen“ ge⸗, nabme von Mehl und Schrot aus Getreide“. Die durch die Herstellung und Versendung der Drucksachen sowie u nd des Gesetzes vom 11. Juni 1874 (Gesetzsamml. Im jetzigen Satze 2 werden die 2 der Kreistag ist stets beschluß⸗ 8 wiesen werden.“ ““ 1 die Sre ip eotro selgende Vorschrist antestgi „Vas glecce dilt hn he n siod tis anzeige, danch die Tültgeht der Ausschüsse (§ 2) entsiebenden Kosten welne 8. 20f ndehe anshsehes. EägesSwamssc. Grsessanmt. Tbbbeeeeeee hehag Cir seg heschc b) § 84 wird durch fo gende Boisckrift esett: Die ftaztlihe ee Spe zip eu’*. „8 76) den Landerbehörden vom Uiesche nach Maßgabe der vom Reichskanzler S. 153) wird der Stadt Saarburg im Re⸗ 8 tbält folgenden Wortlaut: „Der Kreisausschuß Bussichisbehörte in berchtig;, die Jah egrecnang zur
22. Im § 55 Abs. 2 und Abs. 3 werden die Werte vem pflichligen Vorräte (½ 75 Abs. 1, § 76) sowie die im 88e. zu erlafsenden Grundsaͤtze ersett. (WUesetsamml. S. 15 )ewird der Sta . 2. 8131 Abs. 1 erhält folgen MRitdlüttemen elche von der Kreis⸗ Prüfung, ob die Verwaltung eiatsmähig geführt ist, ein⸗ Re chskanzler bestimmte Sielle“ durch die Worte Reichsfottermittel. waͤbnzen Voäte für den Kommunald band beschlagnahmt, in dessen gierungsbezirk Trier hierdurch das Recht verliehen, zur Er⸗ besteht aus dem Landrat und sechs Mitgliedern, welche von der . 8
bong d. sasneenr Uane 2. m. b. . (eäubeverein gung de deuschen vne r des gehralas . baehes . “ 12 Diese Verordnung tritt mit 8 Tage der Verkündung in Kract Beiterung des städtischen Friedhofs das Grundslück Gemarkung versommlung aus der Zahl der Kreigangehörigen nach azseluter mfordern. andwirte) ersetzt. 5 . ’ 3 . ep;.
. Artikel 12.
2235,/ 1 nt⸗ Stimmenmehrheit gewählt werden. Die Kreisversammlun vL 81 8 8
33 Im § 58 werden folgende Aenderungen vorgenommen: nach beendeter Beföroerung abgellefert werden. Die Beschlagnahme Berlin, den 29. Mai 1918. Saarburg Flur A Parzelle Nr. 2235/338 im ö gleicher Weise Stellvertreter wählen. Für die Wählbarkeit gelten as Gesetz, betreffend die Unterhalting der öffentlichen Volk Unter a ist statt der Werte aus Broigetreide und Gerst⸗ sowie erstreckt sich nicht
auf Vorꝛäle an Mehl und Schrot aus etreide, eignung zu erwerben. 3 die im § 96 für die Wabhlberechtigung gegebenen Bestim mungen.“ schulen, vom 28. Juli 1906 wird dahin geäudert:
8 8 die durch einen .. kwaice, eg an Händler, Verarbeiter oder Ver⸗ Der Reichskanzler. Berlin, den 25. Mai 1918. G 3. 8 176 Abs. 1 Ziffer 4 und die entsprechende Bestimmung der Im § 23 tritt hinter Abs. 3 vor den Ads. 4 folgender Absatz von“ tas Wot und“ zu setzen; unter c si d zwischen den Worten braucher seines Bezirks nach Maßgabe der sür den Kommunal⸗ In Vertretung: von Waldow. 8 ü 22,21 übrigen Kreisordnungen wird aufgeboben. »Auf Antrag des Kreisausschusses ist die Schulaufsichtsdehörde befugt, zeinee und „Mehlvertellunasselle⸗ die Worte fäbehördlich geleiteteé verband bestehenden Bestimmungen über die Verbrauchsregelung be⸗ 1ö“ Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät g Hinter § 176 und den entsprechenden Bestimmungen der ben fest esteltten Vertetlurgsplan über die Dauer von fünf Jahre “ 156 8 1a 9 4 raus bergestellte reits abge, eben worden siad. *) Hier nicht mit abgedruckt. n des Eh übrigen Kreisordnungen wird eingeschaltet: um ein oder mehrere Jahre zu verlängern und die darauf folgende
1 dnen, 1 „ der 8 Das Staatsministerium.
— 1 8 er kü end der Dauer der die Vorschriften dieser Verordnung. 1“ Bewilligungszeit entsprechend zu verkürzen. Während Erzeu nisse außerhalb der b hördli lt tei Zwecke ür diese Vorräte gelten gi 4 8 1“ § 176 a. 1 Vertü a laufsichtsb hörde nach Anbörung des Kreis der an. haeif dhnb⸗ Ifigekung die Fasc⸗ ie Kommunalverbände haben die “ 8 88 5eag. Bekanntma chung. 8 9 Für den Minister des Innern: Der Erlös veräußerter Grundstücke und grundstücks⸗ dache e 0s ’ “ “ bewilligten laufenden 8 Erwerb zum Gäegenstende haben, binnen dret Tagen nach dem E werb nahmten und die in ihrem Eigentume ste enden (8 . 2) Vor⸗ V G& n 1 g 6 Schmidt. 8 gleicher Rechte ist nicht zur Deckung laufender Ausgaben Ergänzungszuschüsse zurück,jehen oder kürzen. Die dabuich verfügbar oder dem Vertragsschluß dem Kommuv alverband Anzeige zu er⸗ ““ Seahe. SIFö Fahe den 8⸗ derlar naacsuns 888 vö. “ — “ zu verwenden. eees bleiben zur Bewilligung en8ge Tmüraeger. 1 5 pr. 2 1 1 1 2 e e z 0 “ 5. g Lgg 4 8 Aßs e8 er⸗ gn P.nu, ., ⸗ Buchstabe wird durch den Buchftaben f ersezt nach deren Geschaftsbedisgungen abzultefern. Die im § 76 er⸗ Cee. 78n Staatsanzeigers“ für 1918)0 namhaft gemachten Ministerium der öffentlichen Arbeiten. 8 Artikel 5 14. Jult 1893 wlrd dahin “ chüsse 1““ ben Henenicber⸗ 8 'nd ast di chfae Sedte Vo sch ift hin ug fügt: be ene. 8e ags. dhan68 nes Ie 1“ Versuchsanstalten undöffentlichen Handelschemikern Versetzt sind: der Regierungs⸗ und Baurat Paul Nord⸗ 8 111“*“] lihnec. we. Geaee die Beschwekde an den Provinzalrat ju... ven f n.en gftniebeg hend gele nac S g, h, Abs. 3. 47. Im § 79 Abs. 1 werren a) in Nr. 2 unter Streichung des sind 175 389 8 Rechnungsjahr 1918 zur Frssasfung . hausen, dassfen in Deutsch Eylau, als Mitglied (auftrw) der 1. Im § 4 wud der Abs. 5 gestrichen. Artikel 13. 34. § 61 erbält soloende Fassung: . 8 . Nclca zis B T04 1 eea I 8 8 5 Belannanfa huth sen 89965 den 1e ri,n. ghng⸗ 82 Eisenbahndirektion nach Danzig, der Regierungs⸗ und . “ b Hieses Esset tritt mit dem Tage der v 8 5 84 ‿0 Ia. cn 8 3 1 ; bs. 1 widerha de ; 8, n Nr. te Worte „na ur 1 . 2 Fss ö1“] 8 geai 8⸗ un ichen. G ber Re⸗ „ schidungen (Bescheine) der Kreis⸗ G für dieea hede gaben noch, S die Wo le im § 8 Satz 2 oder auf Grund des § 8 Satz 1“ ersetzt, stimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Absatz von Hassh Bra 9h “ dich.Galca des eisfe nh⸗ Essen 8ö § 9 we den 1 ttj b; her,, aanscs de een Gescc sind, bevor sint, den Futterausgleich mit den razu von der esch get eidenelle Anteehns Hbene. ta. dee. Penes Kalisalzen — Neichs⸗Gesetzbl. S. 26 —, zugelassen worden: a., d. R. und der Baurat, Tillich von Cassel nach Dirschau 1. 23. hegee Satz des Abs. 3 durch folgende Bestimmung dieses Gesetz in Kraft getreten ist, finden die bieberigen Vorschriften überwiesenen “ 88 Reeghegses 8 stelle zurück⸗ die Worte „oder die Provevergrbeitung oder die Engstellung des Be⸗ Vers uchganstalten: 1 (Geschäftsbereich der Weichselstrombauverwaltung) als Vorstand CTW11“ endungen entscheidet die zur Genebmigung eg. wister des Innern ist ermächtict, die eirzelnen Para⸗ ist aataüt 1918; 1nen, 7 „1919⸗ teiebs“ hinzug fügt, d) i. Nr. 11 hinter dem Worte des“ die Landwirtschaftliche Versuchsstalion der Landwirtschaftskammer füͤr des Wasserbauamts daselbst. 8 von Gemeindebeschlüssen nach diesem Gesetze zuständige graphen der Gemeindeverfassungsgesetze einschleßlich der Kreisorduungen § 62 Abs. 2 ist vor ben⸗ Worten 8z. hoteren Ver. c ·8 7 8 18 1 8 2. en9 henzugefug⸗, 5 g er. 121 das Herzogtum Braunschweig in Braunschweig, Elermarkt 6. .“ ““ G Ch. . ge gafnz aen in der sich aus diesem Gesetz Ceage gua derten 68 18 waltungsdeherde“ anstatt „Zustimmung“ zu setzen Genehmigung⸗. m scen 5 b 1 5 8 a eingefügt. .“ Handelschemiker: “ 8 8ee e geftrichen, 1 Fassung festaust llen und in der Gesetzsammlung zu veröffentlichen. 8 1 8 .25. r Tag des In- — 8 Kriegsgesez 3. dem Abs. 6 folgende Bestimmung hinzugefügt: blaufe von zwei Jahren nach dem 27. § 63 e hält folgende Fassung kraftiretens bss⸗ Verordnung gesetzt. “ Dr. Paul Stegelitz in Mazdeburg, angestellt für den Bezirk 8 Verei der V ltung. n216 Gure . nicht innerhalb der gesetzlichen Dieses ntztt “ E der Kriegs⸗ Die K lverbänd 1 k 8 zur Vereinfachung der Verwaltung 2 Zeitpunkte, mit welchem g erordnut Dc Kommunalverbände haben ausreichende Maßnahmen zur der Handelskammer zu Magdeburg, 8 8 Frist erhoben oder ist über die erhobenen rechtskäftig ent⸗ ls beenotat anzusehen ist, wieder außer Kraft. Durch König⸗ Ueberwachung der Selbstverso ger und der Betriebe, die gewerbe⸗ Artike . Dr. pbil. Lruno Alexander⸗Katz in Görltt, vee 11, b 8 Vom 13. Mai 1918. schieden, so hat dies der Gemeinbevorstand in der im enh,eis bens 12* das G. setz schon früher außer Krast geietzt maͤßig Früchte verarbeiten, zu treffen. Dabei ist insbesondere anzu⸗ 1. In der Verordnung über Futtermiltel vom 10. Januar 1918 angestellt für den Bezirk der Handelskamm̃er für die preuß sche Mit dieser liche Verordung
8 A e se bekannt en. 8 üper Gesetzes tret ordnen: “ C ics⸗Hesetbl. S 23) merten § 2 Abs. 2. Nr. 2 vn ar gels Oberlaufib. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von EE““ 1ge, Bie veändener iben anfeheeneh Selscäser e Seehenernn a) daß die Verarbeitung der Früchte iu Mehl, Schrot, Grieß, Abs. 1 Nr. 5 die Worte „§ 2 Abs 2 Nt. 2,“ gestrichen. Die Befugnis dieser Versuchsstation und öffentlichen Preußen ec., „4. § 55 Absf. 1 erbält folgende Fassung Z schläge über 8
Geütz⸗, Graupen, Flocken und ahnlichen Erzeugnissen sow e 2. Die Vero⸗ dau g uüͤber Saatgut von Buchweizen und irse. andele emike ur usfü v li analyse verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landtags rozent der Staatseinkommensteuer hinaus sowie Abweschungen Fafsung wieder 1 1 zu Futtermttteln in eigenen orer fremden Betrieben von Hü senfrüchten, Wicken und Lupinen vom 6. Januar 1917 Hnac⸗ Hent⸗ soe ken 1 ee ena gegrthha Wh Aosac üc dder Monarchie, was folgt: von 8 8- 5 54 enthaltenen Vorschriften kedürfen der Genehmigung. Urkundlich unter eate. Fehngen Hänbigen Unterschrift der Ausstellung von Erlaubai scheinen (Mahlkarten, Schiot. Ges pbl. S. 14) wtrd, auch soweit sie sich auf Lupinen bezieht, auf⸗ das ganze Reichsgehiet. Artikel 1. Der Weneheigung höherer Zuschläge zur Staats inkomme stꝛuer als und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
karten) abbängig ist; G en. G Harf e in di se über 200 Prozent und über uptquartier, den 13. Mai 1918. b) doß die Erlaubnisscheine zur Verarbeitung von Fiüchten] C boben Artikel 8 Berlin, den 31. Mai 1918. “ I Das Gesetz über die allgemtine Landesverwaltung vom 80. Juli 260 F Frhs. 89 ööö * nicht hina sgehen. Tie Gegeben Großes Hauptquartier,
vom Kommunalve bande seldst oder den von ihm mit Z ⸗ 16 ss “ 86 1883 wird dahrn gändert: Abweichungen (§ 51) sind nur aus besonderen G ünden zu gestatten.“ (Siegel) Wilhelm. der Landeszentralbebörde bezeichneten 1. Der Reichskanzler wird ermaäͤchtigt, den Wortlaut ber Reichs⸗ Der Reichskanzler. 88 G 1 — 3 88 wird hinter Abs. 3 folgende Vorschrift eingestellt: Graf von Hertling. Friedberg. von Breitenbach.
Auft : Gö t. “ 1 8 Satz 1 wird gestrichen. ausgestellt werden und rur i nerbalb der auf ihnen ver, getreideordnung, wie er sich aus Ant tel 1 die er Verordnung ergibt, Im Auftrage: G ppert. . 2 Im 5 33 Abs. 1 werden die Worte „darunter ein im Den Ministern ist gestattet, die Zulassung von Ansnahmen auf die S n Stein Gaf von Roedern. ihnen untergeordneten Aussichtsbehörden höherer Instanz zu über⸗ Sydow. v0 . Schmidt.
merkten Fristen, die nicht länge: als zwei Monate vom in forilaufender Nummervfolge der Para raphen unter der Ueber⸗ 9 8 — 188“ Richteramte befähtates“ gestrichen. Tage der Ausstellung ab laufen dürfen, gültig sind; schift. Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918⸗ im Reichs⸗ 8
vs e 8. ,dn bffe wirs durch folgende Vorscheift ersett: „Nemeng sönen; von Waldow. Spahn. Drews. c) daß die Verarbeitung de rüchte jedesmal nur zur Gesetzblatt bekanntzumachen. Als Radhauart, bei deren Verwendung gemäß des Kreitausschusses und namens des Bezt ksausschusses steht auch p 1 00 t' durch die von Eisenhart⸗Rothe. Hergt. Wallraf. fi1h4.4. g. Büung, 8 ö öe 1 5 Artikel 4 Ziffer 1 der Bekanntmachung, betreffend die Repelung des 1 reizausschusses un 6. Im § 58 Satz 2 werden die Worte „1 Prozen ch 8 h
startet wird;
dem Vorsitzenden der Erlaß eines solchen Bescheids zu. te „150 Prozent“ ersetzt. Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, vom 18. Dezember 1916 7 wird durch folgende Vorschrift ersetzt: „Erscheint durch Worte „150 Proz ch . Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. 9„ 4. wird durch folgende Vorschrift ersetzt:„ b 7. 8,70 Abs. 1 erhaͤlt folgende Fassung: „Ueber den Einspru ¹) daß jedem Unternehmer eines landwirtf eftlichen Betrlebs v1 (Reichs Gesetzbl. S. 1408) für Personenkraftfahrzeuge Be⸗ ddie Erklärung der Parteien das Sach⸗ und Rechtsverhältnis genügend „ ededotstaa Gemeindevorstand ein Kommunalverbande der Be rncch 8en h wird, Berlin, den 29. Mai 1918. 1 “ freiung von der Vorschrift der elastischen Bereifung Ceeeeg geklärt, so 6. beschließt der Gemeindevo stand, und wenn der Gemeinde
un auf Grund dieser Erklärungen das Gericht oder 8 sigender oder ein von diesem bezeichnetes Mit⸗ die von ur Ausgabe gelangende Nummer 16 seine Fruchte verarbeiten lassen darf, und daß Der Reichskanzler. en darf, ist außer den in füheren Bekanntmachungen be⸗ ramens desselben der Vorsitzende auch ohne mündliche Febnb ham Sw ssre lhni Pvescheit 9 der Fren echen —h nra n üeeaeräh unter b mit vorheriger Zustimmung ““ In Vertretung: W. 1b handelten Radbau öniglich Bayeri⸗ seine Entscheidu g in der Form eines mit Gründen versehenen e⸗ 8. § 77 Abs. g erhält folgende Fassung: „Die Genehmigung von Nr. 11 650 das Kriegsg esetz zur Vereinfachung der Ver⸗ Kommanalverpandes zuläͤfstg ist; i Vertretung: von Waldom chen Hofwert,eug t F. k. Meiler scheids fällen. Dabei gelten die Bestimmungen des § 64. Gemeindebeschlüfses, durch weiche besondere direkte oder indirekte Ge⸗ 8 3. Mai 1918, und untr *) daß die Beiriebe Früchte von Selbstversorgern nur zum 6 in Muͤnchen bis it l den. b 5. 7† 75 Setz 1 erhäle jolgende Fassu: g: Ueber die mündliche meindesteuern neu eingeführt oder in ihren Grundsätzen verändert waltung, vom 13. Mai betreffend die Fassung Zweecke sofort'ger Verarbeitung und nur ie den Mengen 8 “ n nchen auf weiteres zugelassen worden. Verh mdlung ist entweder von einem vereidigten Protokollführer oder werden, bedarf der Zustimmung der Mialser des Innern und der Nr. 11 651 eine Bekanntmachung, betre 1— 5* annehmen dürfen, die dusch einen ihnen vorber oder glesch⸗ 8 iFor Beschreibung des Rades: einem Mitaltede des Gerichtzbofs eine Niederschrist, zu verfassen. Fivanzen. Auf Bier⸗ und Hundesteuer finder diese Vorschrift keine der durch das Kriegsgesetz zur Vereinfachung der Ften Au⸗ jeng ansgehändigten, ordnungsmäßig ausgestellten Ct⸗ uͤber die Ernteschätzung im Jahre 1918. Auf einem üͤber Holzfelgen oder mit Holz gefütterte elgen cuf⸗ 3 66,§ 76 erhält folgende Fassang: „Das Ee icht oder namens Anwendung. Den Ministern ist gestattet, die Ertellung der Zu⸗ vom 13. Mai 1918 (Wesegsa mml. S. 63) veranlaßten Ab⸗ lanbnisschein belegt sind; . — b gezogenen Eisenband sind mittels Maschinenschrauben 27 oder 28 bssensgs der Vorsitende ist befugt, geeignetenfalls schon vor stimmung auf die ihnen untergeordneten Aufsichtsbehörden höherer änderung und Ergänzung der Gemeindeverfassungsgesetze und des Jababes ode, Lnners des Betriebs nur in den Mengen Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Geset Verschiebang durch einen mit einem Eisenband gebundenen, für die nnd. Stelle iu veranlassen, Zeagen und Sachve ständige au laden 10s Artikel 6. Berlin W. 9, den 31. Mai 1918. in den zum Mühlenbetriebe gehörigen Räumen lav ern über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Federn mit entsprechenten Aussparungen versehenen Holzkranz ge⸗ eidlich zu vernehmen, üͤberhaupt den angetretenen oder für erforderlich bei 8 bhs Iir ve nichtr “ erlin “ Ne t. Krüer vorh⸗ defür die ordrungomäßig ausgestellte Er aubnisscheine Maßnahmen usw vom 4 August 1914 Reiche⸗Gesebbl 4 327) sichert sind, über den sie ein Stück hinausragen. Ueber die gedern. 6 erachteten Beweig in vollem Umfange zu erheben. Das Geset, betreffend die Dienstvergehen Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer. f ege . * 4 2 0 2 8
n; zpf 1 d .„ 7. Im § 93 wird hinter Abs. 1 folgende Vorschrift eingestellt: Beamten usw., vom 21. Juli 1852 wird dahin geändert: 1 1 beceaf gracze ver nch ecgvas dee . Fessense Fresseiteg erlassen LI11““ Chctelenefe nabl ausehen, ceschaben, an, Iser Ieneb. o· gg
3 1. 8 8 meinden und anderer öffentlich⸗rechtlicher Körperschaften oder Ver⸗ fügung von Ordnungsstrafen findet nur die Beschwerde im vor, des Amtlichen in der Ersten Beilag wenn ihnen vorher oder gleichzettig ein vom Kommunal⸗ Die Ernteschätzung für das bieent 1918 findet statt: 1ee - ese mut dem festen Winkel bände entweder in der Form von Zuschlägen zu staatlich u oder geschriebenen Instanzenzuge binnen einer Ausschlußfrist von je drei Fortfetzung ch — berbande selbst oder der von ihm mit Z stimmung der I. während der Monale Junt und Jult für 1b — 1 1 staatlich veranlagten Steuern oder auf Grund besonderer Steuer⸗ Monoten stat. ingestellt: Landeszentralbehö de bezeichneten Stelle ausgestellter Er⸗ 1. Weizen Berlin, den 28. Mai 1918. 8 8 ordnungen, Abgabentarife, Gebührentexen, Statuten und sonstiger 2 Im § 24 wird folgende Vorschrift hinter Ziffer 2 eingestellt: laubnsschein auggehändest wirh 2) Wimnterfrucht, 8 Der Reichskanzler. bne Herauttehang allgemeiner Art in sich schliegender Geset”, Obser. „Soreit di, Jtenerdan, vene ee helh gi naghürne frer Kriegsnachrichten. h) daß die Set iebe Auf'räge zur Verarbeitung von Tellen b) Somme frucht, 8 Auftrage: D ammann 1 vanzen oder Beschlüsse angefordert werden, ist die Zulässigkeit der Instanz in Betracht kommt, besteht das Disziplinargericht aus 1 en egsn 5 auf ües 1“ verzeichneten Mengen nur an⸗ 2. Spelz; — Dinkel, Fesen —, Emer und Einkorn (Winter⸗ und b i S durch einen 100 Mark übersteigenden Beschwerdegegenstand E“ 18 8c Hecrstvenden⸗ 157 Berlin, 31. Mai, Abends. (W. T. B.) 8 nehmen dü fen, wenn ver Auftraggeber glei u b üͤlft⸗ vaeigae 1 ng . regierung 9* . . Verarbeitung des Restes vrscrahc t eiß ul Sonanegfencc) ö entbhalster Frucht v 8 Bekanntmachun g Die Beschränkung des Abs. 2 sindet auf die Revision des Vor⸗ Angeschuldigte gehört, und fünf weiteren Mitaltedern, die der Re⸗ 1“ gg 0 daß alle in den zem Müblenbetriebe gehötenden Räumen a) Winterfrucht, 1 “ xrre. sitzenden keine Anwendung.“ 8 gierungspräsident für die verschiedenen Beamt klassen besonders aus ist unser Angriff in gutem Fortschre 3 lagernden, mu Früchten over daraus hergestelltee Erzeug⸗ b) Sommerfrucht, 1 Dem Gastwirt Friedrich Louis Siegel und dessen Ehefrau 1 8. Im § 108 Adbs. 1 werden die Worte „von dem Gericht“ er, der Zahl der Regierungsmitglieder bestimmt. — ; nissen gefüllten Säcke mit Anhängerettele versehen sein 4. Gerste “ Marte Anna in 1e wird auf Grund der Verordnung voen sett durch die Worte „von dem Forsthenden des Gerichte“; im Artikel 7. Am 4. Tage der neuen großen Schlacht hat sich bie mussen, auf denen der Name des Eigentümers sowie die *) Winterfrucht,W,“ 23. Sptember 1915, ketreffend Fernbaltung vntuverlässiger Personen d0s. 2 die Worte von demzzntgen Gertchte n durch die Worte von 24. J i 1906 ven ehahn t bereits auf über 80 km ausgedehnt. Beie chnung und das Gewicht des Inhalts des Sackes b) Sommerfrucht, 1 vom Handel, der Handel mit Lebensmitteln, ins esondere dem Vorsitzenden desjenigen Werichts“; im Abs. 3 die Worte „des Das Einkommensteuergesetz vom 24. Juni 1891/19. Jun Breite der Kampffron erei crb 52 km. Aeber vermerkt sind; 5. Gemenge aus den Getreidearten 1 bis 4., Abgabe von Spelsen unb Getränken im Betriebe einer 8 Kreisausschusses“ durch die Worte „des Vorsitzenden des Kreisaus. wird dahin geändert: An der tiefsten Stelle mißt der Durchbruch 1 8 in doß dte Betriebe Mabl⸗ und Lagerbücher nach vor. II. wäh end des Monats August für “ Gastwirtschaft, wegen Unzvverlässigkeit in beiug auf einen sschusses⸗ und die Worte „des Bezirksausschusses durch die Worte „1. § 31 Abs. 3 Satz 1 wird durch folgende Vorschrift ersätzt: 3000 Quadratkilometer zum Teil fruchtbarsten Bodens ist dem geschrtebenem Muster zu führen haben; . Hafer, derartigen Gewerbebetrieb unker Auferlegung der Kosten der Ver⸗ des Vorsitzenden des Bezirksausschusseh“. 1 „Die Festsetzung des Zuschlogs (Abs. 1 und 2) steht dem Vorsitzenden Feinde abgenommen, strategisch wichtige Punkte sind besetzt und daß die Betriebe die Früchte bei der Anvahme und die 2 Gemenge aus Getreide aller Art mit Hafer, öffentlichung im Reichsgebiet verboten. m“”“ 2 Artikel 2. 1 der Veranlagungekommission zu, gegen dessen Entscheitung 85 wertvolle Eisenbahnverbindungen feindlicher Benutzung entzogen. Erzeugnisse bei der Abitefe ung zu verwiegen un d das Ge⸗ 3. Buchweizen, Chemnitz, den 29. Mat 1918. 11I1I“ “ Dh Städt rd für die sechs östit Previnzen vom 30 Mai einer Ausschtuͤßfrist von dier Woches die Feschnasde b.““ Die neuen Ereignisse im Westen haben die deutsche Führung ihrem 1 86 auf been Eblaubniescheinen und in den Mahlbüchern “ Harsnhichi⸗ 1 “ 11“ Der Rat der Stadt Chemnitz. I1I11““ 1853 8 die entsprscenden sanfülchen. 8* landerven Siadien Fäͤlashg L.8s Aal ssenarc ens hdender Härge ersetzt: ‚Ueber Ziele, der Zertrümmerung der feindlichen 1“ 88 ermerken haben; Frbsen 1.“ 1 8 . Dr. Hü bGE1X““ “ hir enderse. 1 . Ssah. V der Vwatend⸗ pf igen Schritt nä welchen Betrieben und unter welchen Be dinaungen der 8) Sasgrnund, Ktzererüsen G Vnanrt. Peluschten), 1 — “ EE “ Beahn9e, erhen dabin böün dfic be Fassung: „Deragleichen An 1 ve. 8 waüanern se g,66) bat⸗ 8r dee ce g nas Berfeahen 11“ vpor Umzja Getreide ge n 2s⸗ d Wi, „ .“ B.“ 1 1“ FZ166“ .8 11 Abs. „bält 8 —:·,D. „ Veranlagungekommission zu befin n. egen seine Entschelt en 45 G 1b 39] — Sees ca⸗ (Trgfasch pon.) 8en hec Fügen Eizeugnisse aus Getreide 9 Aleh nd. Wücen, Pferdebohnen) 8 1 8 Bekanntmachun g. rdnungen bedürfen der Bestät gung des Bezt, klausschesses, qheun fi⸗ steht e.- „Sreverpfl cstigen binnen einer Ausschlußfrist von vier allem aber die Franzosen, schwere Einbuße an Toten und Ver⸗ baß die Anlieferung von Früchten und die Abholung von e) Lupinen - 8 Die Bekannt des Stadtrat 8. Mai 1916, hetreffend bie Bildung oder Zusam ensetzung ter h.. ec Lles scsben de⸗ Wochen die Beschwerde an die Regierung offen. Oie Regietung wundeten erlitten. Besonders die hastig eingesetzte Kavallerie Erzrugnissen bei Betrieben sowie die Vera beitung von f) Gemen, e aus Hülsenfrüchten aller Art, 1““ 4 8 un echang der 8 iglvern Ie leis 6 † Ausgenemmen find die im 8 88 Fa. Fene⸗ sta 8 * entscheidet endgültig.“ „ b — und die eiligst heranbeförderten und zum Teil ohne Artillerie⸗ 1. w an Sonn⸗ un d gesetzlichen Fetertagen sowse zur g) Gemenge aus Hülsenfrüchten aller Art mit Getreide; 8 Hrnher. Fe. el. .1825 2 1“ dö aug ehgchenhkasbr, Ge 8 ee ih. ette⸗ Festz der Recserxuvna e. unterstützung in den Kampf geworfenen Füe emn bei “ . nur rig gs1 nun 8 2 2½ 8 4 . EV8 en,; 49 6 2 8 7 ¹ 22 1 1 88. s 1 ri v 8 8 1 2 „ — 109, —. ’. . 1 genden Z . .„ 8 2 i- 1 . b G *efe aten 8 83 hd alg I. kingesagk. süb der Selbst Fhace nbb, R b .“ Gotha, den 28 re 1918 8 ordnung 8 48) koͤunen sher die Stelvestretang “ und seine Entscheidung Artikel s Feinde wurde scharf Saesds v — 115S zzung zbommunalv'rbände fönnen di. Anzuͤbung der Selb . Runkel (Futter⸗) Rüben, 85 8 V Schrififüͤ über i ahl abr Bestimmungen 11 we er ff ꝛ zesten Raum. In G⸗ gr. ersorgung für ih en Benek oder für Teile ihres Bairt in der Weise Kohlrüben “ Wruke Der Stadtrat. J. V.: Unverfähr. 1 den ffchr ifünrers und über ihre Wahl U “ 8 Das Gesetz, betreffend das Distziplinarverfahren bei dem Ober⸗ gewann der Angriff nach Wes g regeln, daß das zur Ernährung der Selbstversorger besimmte Ge⸗
5 5 b getroffen werden.“ * - ; zudert: wurden 8 Geschütze, darunter zwei schwere, genommen De Mehrrüben, Möhren, en, 4 lgender Satz 2 eingeschaltet: verwaltungegerscht⸗, vom 8. M t 1889 wird bahin ceändert: 8 u“ grf se . 8 treide dem Komm naloerband oder ein’r von ihm bestimmten Stelle Wetr kobl. 8 Dush e e G“ 5,28 hersestet. §.1 Abs. 1 bis 4 wird durch folgende Vorsch ist ersetzt: „Zur zurückgehende F ind erlitt in fisen dete Peerh Eeeeie wesh abneli fert wird und den U ternehmern der landwirtschattlichen Be⸗ Zwiebeln. 8 verorpnetenve sammlung auch beschlußfähig ist, wenn mehr als ein Entscheidung in denjenigen auf Entfernung aus dem Amte gericht’ ten Sechs lange 24 Sm⸗Handnen dcgs 8 um Angrif trie be dafuͤr eie Erzeugnisse in den Mengen gellefert werden, die den § 2. Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 73 Drittel der Mitglieder zugegen ist.“ förwlichen Disziplinaruntersuchungen, in denen die Gesetze bieriu das Hand. Die an der Straße rtssonse⸗ Haͤrz⸗ tat schla 4 im § 7 261. 1 R. 1 festgeetzte, Menaen eitpregen. Die Ernteschätzung erfolgt unmittelbar vor der Ernte durch Er⸗ und 74 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthalten Im jepigen S tze 2 stad die Worte Eine Ausnahme hiervon Pienum fes Ob rverwalfungsgerschts oder das Obervern altungsgericktt vorgeworfene Kavall rie und Iunsa terie wurde total geschlag 39. Im § 64 sst onst tt 63 zu setzen 63a“*. “ mittlung von Durch chnitish ftarerträg en für die einzelnen Gemeinden. Nummer 73 unter findet stait’ zu ersetzen durch die Worte „Die Stadtverordnet n. kerufen, ist der erste Senat dieses Kerichtshofs ö und unter schwersten Verlusten zurückgeworfen. S tark befestigt In § 65 ist anfan .63“ zu ze 6822“. 8 Die Ermittlung in vorzunehmen von Ausschüssen, die von den unferen — un 18 8 versamafung ist stete beschl Fsaäb'g.“ ir 1 rückwärtige Stellungen des Gegners wurden siegreich durch 41 § 70 abs 1 bält folgende Faff g: “ Ve⸗mastungebehörden für the Bezte ke oder im Pedarfe fall ü⸗ crößere Nr. 6348 die Reichsgetreideordnung für die Ernte 191 7 4. § 50 3Z ffer 1 und 4 werden gestischen. Bezüglich der Ver⸗ Art el 9. 8 n brochen. Auch bei den Kämpfen um Branges wurden zahl Der Kemaunalverhand ist brrechtlwt dund anf Verlangen der Teile derzelben Anmseven siad Die Riͤchzgetreideste lle, im Falle vom 29. Mat 1918, und unter, 8 inße ung von Gemeindewaldungen veiblelbt es ber dem bisherigen Das Feser, betreffend die Ueheꝛwelsung west rer Potation n iche Geschütze ersbert. Auf der Südfront wurde der Feind Reichsgetreidest⸗le verpflichtet, Vonäte, die einer ordnungsmaͤßig des § 1 Zeffer III auch die Reichskartoffelstelle und die Reichestelle Nr. 6849 eine Dekanntmachung der neuen Fassung der Rechts ustande. “ an die Previnztalverbände, vom 2. Junt 1902 wtrd dahin geändert: re 9 de ergangeren Aufforde ung zuwider nicht angezeigt oder bei behörd 8 die Ausschüsse Vertreter entsenden. Reichsgetreideordnung für die Ernte 1918, vom 29. Mai 1918, —
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