(4) Schatzanweisungen und Wechsel können wiederholt ausge⸗ zeben werden.
(5) Die Mittel zur Eirnlösurg von Schatzanweisungen und Wech eln können durch Ausgabe von Schatzanwetsongen und Wechseln oder von Schaldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetreg: beschafft we dea.
(6) Schaldverschreiburgen, Schatzanweisungen und Wechsel, die jur Einlösang fälltg werdender Schatzanwersongen oder Wechsel be⸗ stimmt sind, hot die Hauptverwaltung der Staatsschulden auf Ar⸗ ordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor der Fälligteit zur Verfugung zu halten. Die Verzmsung oder Umlautszeit der neuen Schult papiere darf nicht vor dem Zeispunkte begianen, mit dem die Verzmsung oder Umlausszeit der emzulösjenden Schatzanwe sangen oder Wechsel aufhört.
(7) Wann, welchem Zins⸗ kig ng oder mit welche zu Schuldverschreid . und werden sollen, Finanz
Stelle und in welchen Beträgen, zu fatze, zu welchen Bedingungen der Kün⸗ welchen Kursen die Wechsel ausgegeben Ebdenso bleibt ihm im
ie F is tzung des verhältmsses sowie der näheren Bedingungen für Zahtungen im Auslande überlassen. (8) Im übrigen sind wegen Verwaltung und Tilgung der An⸗ leihe die Vorschruten des Gesezes vom 19. Dezember 1869, be⸗ treffend die Konsoltdation preußticher Siaatsanlethen (Gesentamml. S. 1197), des Gesetzes vm 8. März 1897, betreßend die Tilgung von Staa'sschaͤlden (Hesetzsamml. S. 43), und des Gesetzes vom 3. Mat 1903, betreffend cie Bildung eines Aueg eichsfonds für die Elsent ahnderwallung (Eesetzsamml. S. 155), anzuwenden. § 3.
Die Ausführung dieses Gesetzes erfolgt durch die zuständigen Minister.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Großes Hauptquartier, den 17. Mai 1918. Wilhelm R. Dr. Graf von Hertling. Dr. Friedberg. von Breitenbach. Sydow. von Stein. Graf von Roedern. von Waldow.
Spahn. Drews. Schmidt. von Eisenhart⸗Rothe. Hergt. Wallraf.
(Siegel.)
Finanzministerium.
Die Stelle eines Regierungslandmessers bei der Königlichen Regierung in Erfurt ist zu besetzen.
Ministerium für Handel und Gewerbe. Bekanntmachung.
Die am 30. Juni 1917 — IIb A. 2900 I — angeordnete Zwangsverwaltung über das in Deutschland befindliche Vermögen des Kaufmanns Karl Friedrich Gustav Schmidt in Liverpool ist aufgehoben.
1“ ir aasnimachunglg.
Die Reichsstelle für Gemüse und Obst hat auf Grund § 4 der Verordnung über Gemüse, Obst und Süofrüchte vom 8. April 1917 für den Bezirk der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin mit sofortiaer Wukung folgende Höchst⸗ preise für Erdbeeren I. Wahl festgesetzt:
bis 9. Juni 6 ab 10. Juni Erzeugerhöchstpreis ℳ 0 90 ℳ 0,70 für das Pfund Großhandelshöchstpreis ℳ 1,20 %909 „. 5 Kleinhandelshöchstpreis ℳ 1,50 ℳ 1,20 S „
Die obigen Höchstpreise werden mit dem Bemerken be⸗ kannt gemacht, daß Ueberschreitungen auf Grund der Ver⸗ ordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 (ARGZl. S. 395) mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 200 000 ℳ oder mit einer dieser Strafen bestraft werden.
Berlin, den 5. Juni 1918.
Staatliche Verteilungsstelle für Groß Berlin. Bezirksstelle für Gemuse und Obst Groß Berlin Der Vorsitzende. J. V.: Kaempf.
Bekanntmachung.
Den Handelsleuten Louis und Max Herzog in Neuehütten bei Wiesenburg (Mark) habe ich auf Grund der Verordnung vom 23. September 1915 (-RSBl. S. 603) den Handel mit allen Gegenständen des Kriegsbedarfs, insbesondere mit Tier⸗ haaren j der Art, einschließlich Schweineborsten, Häuten, Fellen und Wolle untersagt.
gelzig, den 3. Juni 1918.
Bekanntmachung.
Dem Pfademaller Josef Jakobs zu Crefeld, Diestemer⸗ straße 131, habe sch den Handel mit Nahrungs⸗ und Futter⸗ milteln, insb sondere mit Gemüsesämereien, wegen Unzuver⸗ lässiskeit untersagt. — Dee Kosten dieses Verfahrens treffen Jakobs.
Crefeld, den 29. Mai 1918. 8 Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Printzen.
Bekanntmachung. b
Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlöässi er Personen vom Frnel (RGBl. S. 603), haben wir der Geschäftsirhaberin Frau nna Roth ia Dortmund, Prieorstraße Nr 7, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Lebensmitteln aller Art sowie mit sonstigen Gegenständen des täglichen Lebensbedarfs wegen Urzuve lässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Die Untersageng wirkt für das Reichs⸗ gebtet. — Die Kosten cer amtlichen Bekauntmachung dieser Ver⸗ fünung im Deutschen Richsanzeiger vnd im amtlichen Kreisblatt sind von der Betroffenen zu tra en. “ Dortmund, den 3. Junt 1918.
Lebensmittel⸗Polizeiamt. Tschackert.
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Bekanntmachung.
m Milchhändler Johann Peter Münch, geboren am st 1876 in Niederrad, wohnhaft in Frankfurt a M., Kelster⸗
42a, Geschäuslek. I ebenda, wird hierdurch der . it Gegenständen des täglichen Bedarfs, ins⸗ deie Nahrungs⸗ und Futtermitteln aller Art, ferner en Naturerzeugnissen, 5 Leuchtstoffen ie jegliche mittelbare oder taung an inem solchen Handel wegen Unzuve auf diesen werbebeirieb untersagt. 8 Frauksunb . M., den 1. Juni 19h 13.
Der Polizeipräsident. J. B.: von Klenck.
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Bekanntmachun
Auf Grund der Burdesatkverordnung 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlä Handel, wird der Ehefrau Händler Fische Augustastr. 25, der Handel mit Gegenständen Bedarfs untersagt, weil sie sich Seise ohn unter Ueberschreitung der Höchüpreise zum Hausierk ferrner Webwaren obne Beiugsschein an Verbraucher ve obschon sie nicht im Besitze eines Wandergewerbescheins ist deshalb gegen sie vom biesigen Amtsgerscht eine Geldstrafe 100,— ℳ fengesetzt worden. Die Unzuversätsigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb ist dadurch dargeten. — Die Kosten der Veröffent⸗ licheng dieser Bekanntmacheng in den vorgeschriebenen amtlichen Bättern frägt Frau Hirsch.
Gelsenkirchen, den 31. Mai 1918.
Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wede staedt.
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“ Bekanntmachung.
Acf Grund der Bundesratsrerordnung vom 23. September 1915, betr ffend die Fernhaltung umuverlässiger Personen vom Handel, wird dem Kaufmann Moritz Aronsfrau, Babhnhofstraße 18, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs unter⸗ sagt, weil er Schmirgel den Bogen zu 40 ₰ verkauft hat, der ihm im Einkauf 5 ₰ gekestet hat. Es ist deshalb gegen ihn vom biesigen Amtsgericht eie Strafe von 100 ℳ festgesezt worden. Die Unzuverlässt, keit in bezug auf den Handelsbetneb ist dadurch dar⸗ getan. — Die Kosten der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung
in den vorgeschriebenen amtlichen Blättern trägt Aronsfrau. Gelsenkircken, den 3. Junt 1918. 1 8 Der Oberbürgermeister. J. V.: von Wedelstaedt.
Angekommen: Seine Erzellenz der Staatsminister und Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach vom Urlaub.
I Preußen. Berlin, 6. Juni 1918. “ “ 8 “ Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfingen gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, im Neuen Palais bei Potedam den neu ernannten Oberstkommandierenden in den Marken Generalobersten von Linsingen. 116“ 1b
Der Bundesrat trat heute zu einer Vollsitzung zusammen; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Rechaungswesen, für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen, der Ausschuß für Rechnungswesen, der Ausschuß für Handel und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen Sizungen.
1
b x Am heutigen Tage werden nach einer Meldung des
„Wolffschen Telegraphenbüros“ voraussichtlich die bereits seit
einiger Zeit angekündigten Verhandlungen über die Ge⸗ fangenenfrage zwischen deutschen und englischen Abge⸗ ordneten unter Leitung der niederländischen Regierung im Haag beginnen. Auf seiten beider Regierungen besteht offen⸗ sichtlich das Bestreben, auf möglichst breiter Grundlage die schwebenden Fragen einer befriedigenden Lösung entgegen⸗ zuführen, und es ist, wenn die Verhandlungen in diesem Geiste geführt werden, zu hoffen, daß einer beträchtlichen Zahl Kriegs⸗ gefangener und internierter Zwilpersonen die Freiheit wieder⸗ gegeben und das Los der Gefangenen erleichtert wird.
Es kann aber dem Geiste der Verhandlungen nicht zu⸗ träglich sein, wenn gleichzeitig nebenher, wie dies in der Northeliffe⸗Presse in allen Tonarten bis jetzt der Fall war, die gehässigsten, der Wahrheit und Gerechtigkeit wider⸗ sprechenden Angriffe über die Gefangenenbehandlung in Deutschland einhergehen. Es dürfte im Interesse eines guten Verlaufs der Verhandlungen liegen, wenn auf diesem Gebiete auch die gegyerische Presse zum mindesten während der Verhandlungen dieses unwürdige Treiben unterlassen würde.
Für die beschlagnahmten rohen Kanin⸗, Hasen⸗ und Katzenfelle sind Höchstpreise festgesetzt. In letzter Zeit ist aber wiederholt beobachtet worden, daß beim Verkauf dieser Felle die Höchsipreise überschritten wurden. Deshalb wird amtlich durch „Wolffs Telegraphenbüro“ noch besonders darauf hingewiesen, daß nicht nur der sich srrafbar macht, der höhere Preise als die Höchstpreise fordert oder sich oder einem anderen gewähren oder versprechen läßt, sondern auch der, der beim Erwerb für Zwecke der Weiterveräußerung mit Gewinn höhere Preise als die Höchstpreise zahlt oder verspricht. Sammelstellen für Felle, Händler, Gerbereien, Kürschnereibetriebe und ähnliche Betriebe werden weiter scharf auf Einhaltung der erlassenen Bestimmungen überwacht werden.
Bayern. Dem Landtage ist von der Staatsregierung ein Gesetz⸗ entwurf zugegangen, wonoch die laufende Landtagswahl⸗ zeit um weitere zwei Jahre verlängert w
EE1 Oesterreich⸗Ungarn. 8
Der Kaiser empfing heute den Finanzminister Freiherrn von Wimmer in Audienz, der über die Bedingungen der achten österreichischen Kriegsanleihe Vortrag hielt. Wie das „K. K. Telegraphen⸗Korrespondenzbüro“ mitteilt, ließ sich der Kaiser über die Geldbeschaffung im Kriege und über die Be⸗ ziehungen zwischen Kriegsanleihe und Notenumlauf eingehend berichten. Er gedachte der bisherigen Verdienste der Kredit⸗ institute, der Presse und der zahlreichen Personen, die die müh⸗ same Kleinarbeit der Werbung auf dem flachen Lande leiten, ind drückte die Erwartung aus. daß alle diese Faktoren wieder ihr Bestes einsetzen würden. „Ich hoffe“, bemerkte der Kaiser, „Sie werden mir im Juli wieder über ein glänzendes Ergebnis berichten. Erfüllt jeder seine heilige Pflicht, so ist der Erfolg gesichert. Je stärker wir uns erweisen, desto näher wird der Friede sein.“ Schließlich teilte der Kaiser dem Fmanzminister mit, daß er den Auftrag gegeben habe, für den allerhöchsten Privat⸗ und Familienfonds zwölf Millionen Kronen auf die achte Kriegsanleihe zu zeichnen.
— Blättermeldungen zufolge erschienen vorgestern die deut⸗ schen Mitglieder des Ausschusses für auswärtige Angelegen⸗ heiten der österreichischen Delegatien Freiherr von Fuchs, Dr. Langenhan und Niklas bei dem Minister des Aeußern Grafen Burian. In zweieinhalbstündiger Besprechung wurden alle schwebenden auswärtigen Fragen im Zusammen⸗ hang mit der bevorstehenden Reise Burians nach Berlin ein⸗ gehend besprochen, insbesondere auch die Möglichkeiten einer österreichisch⸗polnischen Lösung der polnischen Frage erörtert. In der Besprechung wurde ferner die Frage der Einberufung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Heeresausschusses der Delegation besprochen, wobei Graf Burian die Absicht äußerte, der Einberufung dieser Aus⸗ schüsse näherzutreten. Auch die Delegierten bezeichneten es als drirglich, insbesondere den Ausschuß für auswärtige Angelegen⸗ heiten einzuberufen, doch wurde der Meinung Ausdruck ge⸗ geben, daß es zweckmäßiger sein dürfte, den Ausschuß erst zu jenem Zeitpunkt zusammentreten zu lassen, wo der Reichsrat seine durch Termine begrenzten Aufaaben erfüllt haben werde. Auch hänge naturgemäß die Möglichkeit, den Ausschuß für
uswärtige Angelegenheiten tagen zu lassen, mit der Frage zu⸗
sammen, ob es dem Ministerpräsidenten gelingen werde, die Atbeitsfähigkeit des Abgeordnetenhauses und eine Mehrheit für die Staatsnotwendigkeiten zu sichern. In diesem Falle könnte die Tagung der Delegationsausschüsse für Anfang Juli in Aussicht genommen werden.
— In der gestrigen Sitzung des Verbandsausschusses der deutschnationalen Parteien wurde die politische Lage eingehend erörtert. Nach einer parteiamtlichen Verlautbarung kam neuerlich die Anschaunng zum Ausdruck, daß selbstver⸗ ständlich einer baldigen Einberufung des Partaments bei⸗ zupflichten sei, daß jedoch die Arbeitsfähigkeit des Hauses durch eine tragfähige Mehrheit sichergestellt sein müsse, und zwar nicht bloß für die drängenden Staatsnotwendigkeiten, sondern auch zur Abwehr jeder verschleppenden Opposition von tschechisch⸗ südslavischer Seitite. 8 “
Das Pressebüro beim polnischen Staatsdepartement teilt mit, daß sich auf Einladung des Polenklubs eine Abordnung der polnischen Regierung zur Sitzung des Präsidiums des Polen⸗ kubs am 9. Juni nach Krakau begibt zwecks Vereinheit⸗ lichung der Politik des Polenklubs mit der Politik der Warschauer Regierung. Der Obmann der Abordnung ist Kucharzewski, Mitglieder sind Prinz Matthias Radziowill und Graf Stefan Przezoziecki. 1
Großbritannien nud Irland. Amtlich wird mitgeteilt, daß der Oberste Kriegsrat unter Umständen, die für den Bund der freien Völker sehr ernst sind, seine sechste Sitzungsperiode in Frankreich ab⸗ gehalten hat. Dann heißt es in der Mitteitung dem „Wolff⸗ schen Telegraphenbüro“ zufolge weiter: 1 Ote deutsche Regte ung, von allem Druck an der Ostfront durch den Zusammenbruch der russischen Armeen und bdes russischen Volkes bef eit, hat alle ihre Anstrengungen im Westen fornzentrfert und sucht j tzt durch eine Reibe berzwetifelter und kostipieliger Angriffe auf die v 1bündeten Aemren eine Entscheidung in Earopa zu erreicher, ebe die Vereinigten Staaten ihre volle Krast wirksam mochen köaven.
8
Der Vorteil; den die feindliche Heereslertung in threr stra⸗
tegischen Lage besitzt, und ihre überle, enen Eise bahnberbin ungen haren sie in Stand gesetzt, eint e cnfaͤngliche Erfolge zu errngen. Sie wied zweiselirs die Argriffe erreuein, und die verbündeten Nationen haben vielleicht voch keltische Tace zu gegä tigen. sichtigung der gesamten Lage hat der Oberste K iegsrat die Ueder⸗ zeugung gewonnen, daß d terbündeten, die die Prüfungen des gegenwärtigen Feldiuges mi sie sie stetd in Verteidigung des Feindes vereiteln und tha feinerzen bestegen werden. nur mö lich ist, geschieht, um die Feldarmeen zu unterstützen. Vorbereitungen für die Einheit des Oberbefebls haben di
8 1 4+ 4
Stellung der verhündeten Armeen wesen lich gebessert; die Arbeit voll-
lieht sich reibungslos und mit Erfolg. Der Oberste Krieegrat set volles Vertrauen in Foch, er blick mit Hochschätzung urd Bewunde rung auf die Tapferkeit der vanbünteten Treuppen. Der Oberst Kriegsrat vertraut auf den Endsieg. Die verbündete Nationen sind enischlossen, keine einzige der freien Nattonen de Welt dem Berliner D⸗spotismus zu opfein. Ihre Armeen legen
Unter Berück⸗ 8
h
9 aller denkbaren Tapferkeit ertragen, wie und Argriff bewiesen haber, die Absicht Alles, was Die
denselben hartnäckigen Mut an den Tag, der sie in vielen früheren
Fällen in Stand gesetzt hat, den deutschen Angriff niederzuschlagen
Sie müssen nur mit Geduld und Vertrauen bis zum Ende aus⸗ harren, um den Sieg und die Freiheit zu sichern. und shre glänzenden Solraten werden die Zwilisation reiten.
Die freien Völker
Die Minister Lloyd George, Balsour und Milner sowie Sir William Weir und Sir Henry Wilson sind gestern von den Sitzungen des Obersten Kriegsrats nach London zurück⸗
gekehrt.
Finnland.
Der deutsch⸗finnische Friedensvertrag und das
Handels⸗
und Schiffahrtsabkommen sind nach einer
Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ am 2. d. M.
vom Landtag ohne Abstimmung in dritter Lesung ange⸗
nommen worden. Rußland. 2 C
Nach Blättermeldungen aus Moskau richtete Tschi⸗ tscherin an den diplomatischen Vertreter Großbritanniens in Petersburg Lockhart einen scharfen Protest gegen die neuerdings wieder aufgenommene Zwangsaushebung russischer Untertanen für die englische Armee. Die Protestnote betont, daß die britische Regierung bei dieser wider⸗ rechtlichen Maßnahme im Einverständnis mit den Vertretern der alten russischen Regierung handele, die schon lange nicht mehr bestehe und heute nur noch die Triebkraft der gegen⸗
—
8
Pagdgeschwader
ären Bewegung sei. Die Grundsätze und die ang gag der russischen Sowjetrepublik verlangten absolute gieutralität im Weltkriege.
Moskauer Zeitungen melden, daß die neue Regie⸗
1 „AAutondmen Sibirischen Republik in Charbin
Tätigkeit begonnen habe. In der ersten Kabinettssitzung
. Maßnahmen zur Liquidation, der Sowjetregierung
m Fernen Oseen beraten. Der Admiral Koltschak habe
varauf hingewiesen, daß die neue Regierung Sibiriens auf die
dafh Unterstützung Amerikas rechnen dürfe, da die neue
belerung auf Anregung Amerikas gebildet worden sei.
Ustrugow als Minister des Innern erklärte daß auch Japan die neue Regierung unterstützen wolle.
Italien.
Der Nahrungsmittelminister Crespi fordert durch eine Stefani⸗Note zu strenger Disziplin im Verbrauch auf und nitt gegen die Illusionen bezüglich der kommenden Ernte auf, deren Ertrag heute noch nicht als gesichert gelten dürfe und die trotz der größten Anstrengungen der Landbevölkerung wegen Mangels an Arbeitsträften und Düngemitteln gelitten habe. Die Regierung werde namentlich zur Deckung des gesteigerten Heeresbedarfs an Getreide noch während des Juli und August große Posten einführen müssen. Die Bevölkerung solle deshalb willig die nötigen Rationierungsmaßnahmen NMiiederlande.
Ueber die Entsendung von Schiffen, um Getreide aus Amerika zu holen, erklärte der Minister des Aeußern vondon unter Bezugnahme auf seinen Brief vom 2. Mai so⸗ wit auf die bereits früher der Kammer gemachten Mitteilungen gaut Meldung des „Haager Korrespondenzbüros“:
Die verbündeten Regierungen hätten sich bereit erk ärt, drei in überseeischen Läfen ltegende Getreideschiffe unbehindert noch Holland asgehen zu lassen. Er habe schriftlich befriedigende Bürg⸗ schaften erhalten, daß die diei zm Pendelverkehr aus den nieder⸗ la dschen Hafen auslaufenden Schife Getreide zur Versorgurg Holanos holen dürflen, ohne daß ihnen von Seiten der Verdundeten Schwierigtetten in den Weg gelegt würden. Die holländische Re⸗ gerung habe auch von der deutschen Regierung Sicher⸗ hetten erhalten, daß die Schiffe sicher durch die freie Fahrꝛinne sahten dürsten und vor UI⸗Boolangriffen bewahrt bleiden n ürder.
eiterhin ertragen.
Amerika.
der englisch⸗amerikanische Schiedsgerichtsver⸗ trag, der im Jahre 1908 abgeschlossen worden war, ist nach einer Rutermeldung für weitere fünf Jahre erneuert
Während der schweren Niederlagen der Engländer in Flandern eilte Frankreich mit starken Kräften dem britischen Bundesgenossen zu Hilfe. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ be⸗ ichtet, wurden im Laufe der Kämpfe 18 französische Divisionen in Flandern eingesetzt und weitere dort in Reserve gehalten. In den heißen Kämpfen, vor allem m Laufe der wiederholten Gegenangriffe, haben die Franzsen dort aufs schwerste für England geblutet. Die hilfsbereite, weitgehende Unterstützung, die General och den geschlagenen Engländern leistete, schwächte jedoch i ernstester Weise seine eigene Front. Die Folge hiervon war die blutige Niederlage der Franzosen zwischen Aisne und Marne, die auch hier wieder durch das Versagen englischer Liuppen verschuldet wurde. Jetzt, wo die französischen Stel⸗ ungen, in breiter Front durchbrochen wurden, hat noch keine inzige englische Division zur Unterstützung der Franzosen in den schweren Kampf eingegriffen. Die französischen Truppen, ie sich an der britischen Front für England aufopfern, müssen 8 allein die Last der Kämpfe und die ungeheuren Blutopfer agen.
Berlin, 5. Juni, Abends. (W. T. B.) An der Schlachtfront ist die Lage unverändert.
Großes Hauptquartier, 6. Juni. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz.
Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. g. Artillerietätigkeit wechselnder Stärke. Mehrfach b Alkundungsgefechte Gefangene ein. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. üa dn der Schlachtfront ist die Lage unverändert. ich. Kampfhandlungen westlich von Pontoise, nördlich der nlöne und am Saviéres⸗Grunde brachten uns in den vesis feindlicher Erdwerke und Gräben. Der Artilleriekampf hal vielfach lebhaft. Chateau⸗Thierry lag unter an⸗ altendem Zerstörungsfeuer der Franzosen. bri Die Beute der Heeresgruppe Deutscher Kron⸗ inz seit 27. Mai beträgt nach bisherigen Feststellungen: mehr als 55 000 Gefangene, darunter über 1500 Offiziere, h Geschütze und weit über 2000 Maschinen⸗ wehre.
—
In den beiden
letzten T wur 6 feindliche lugzeuge und tzten Tagen wurden 46 f
4 Fesselballone zum Absturz ö Flugzeuge ab. Richthofen schoß gestern 15 feindliche
ptmann Berthold und Leutnant Menkhoff errangen einen 26 Leutnant Lowenhardt seinen 27., Leutnant Udet „Leutnant Kirstein seinen 21. und 22. Luftsieg. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.
Wi Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht Aut⸗ 5. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: ußer rtillerietätigkeit keine Kampfhandlung von Belang. Der Chef des Generalstabes.
8
Bulgarischer Bericht. Sofia, 4. Juni. (W. T. B.) Amtlicher Heeresbericht. Mazedonische Front: Zu beiden Seiten des Ohrida⸗ ees war das Artillertefeuer von Seiten des Feindes zeit⸗ weilig lebhafter. Oestlich vom Ohrivasee zerstreuten wir durch Feuer einen französischen Sturmtrupp. Bei Bratindol und an mehreren Stellen zwischen dem Ostufer der Zscherna und dem Dobropolje beiderseitiges heftiges Artilleriefeuer. Sudlich von Huma beiderseitiges Störungsfeuer. Oestlich vom Wardar versuchte eine stärkere englische Patrouille sich unseren Posten bei dem Dorfe Kresteli zu nähern. Sie wurde aber durch Feuer vertrieben. Im Strumatal machten unsere Infanterieabteilungen mehrere Enagländer zu Gefangenen. .“ beiderseitige Lufttätigkeit im Wardar⸗ und Struma⸗
Türkischer Bericht. 2
1, 5. Juni. (W. T. B.) Tagesbericht. 866. ästinafront: Auflebendes Artilleriefeuer auf der östlichen Jordanufer. Vorgeschobene Felstiifse Kasfügen patrouillen wurden hier vertrieben und beim Gegner erkannte Bewegungen von unserer Artillerie wirksam beschossen. Rebellen⸗ lager westlich von Dschuruf wurden von unseren Fliegern aus geringer Höhe erfolgreich angeariffen. Auf den übrigen Fronten ist die Lage unverändert.
Der Krieg zur See.
Berlin, 5. Juni. (W. T. B.) Das von dem be⸗ währten U⸗Bootskommandanten Oberleutnant z. S. Loß be⸗ fehligte Boot hat im Kanal neuerdings 5 Dampfer und 3 französische Fischerfahrzeuge mit über 28000 B.⸗R⸗T. vernichtet. Unter den versenkten Dampfern befanden sich der englische Hilfskreuzer „Moldavia“ (9500 B.⸗R.⸗T.) sowie ein bewaffneter Dampfer von etwa 6000 B.⸗R. T. Größe, die beide aus stark gesichertem Geleit⸗ zuge herausgeschossen wurden. Namentlich festgestellt wurden ferner noch der bewaffnete englische tiefbeladene Dampfer „War Panther“ (5875 B.⸗R. T.) und die französischen Fischkutter „Petit Georges“, „Souvenir de St.⸗ Marie“ und „Joseph Simon“.
Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag ist der folgende Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes, betreffend Aenderungen der Wehrpflicht, vom 11 Februar 1888, zugegangen: “ X“X“
Artilel Jl.
„Im Artikel II § 33 des Gesetzes, betreffend Aenderungen der Wehꝛpfl cht, vom 11. Februar 1888 ist am Schlusse des Absatzes 2 auzufügen:
„Ausgenommen hiervon sind die im Frieden dem Landsturm ersten Aufgebots überwiesenen oder aus der Ersatzreserve und Marine⸗ ersotzreserve zu ihm übergetretenen Landsturmpflichtigen, die im Zeit⸗ punkt der Auflösung des Landsturms als mintärtsch auegebildet gelten. Hiese treten, sofern sie sich im reservepfl chtigen Alter befiaden, zur Reserve, sofern sie dem lanowehr⸗(seeweyr⸗)pflichtigen Alter angehören, zur Lantwehr (Seewehr) über. Die Dauer der thnen hiernach ol⸗ liegenden Reserve⸗ oder Landwehr⸗(Seewehr⸗)Pflicht ist so zu be⸗ vechnen, als wenn sie am 1. Oktober ibre; ersten Militärpflichtjahres zur Einstellung zum aktlven Dienste gelangt wären.“
Artikel II.
Gcegenv ärtiges Gesetz kommt in Bayern nach näherer Be⸗ simmung des Bündnievertrags vom 23. November 1870 (Bundes⸗ Ges tzbl. 1871 S. 9) unter III § 5, in Württember! nach näherer Zestimmunz der Mlilitärkonvention vom 21./25. November 1870 (Bundes⸗Gesetzbl. 1870 S. 658) zur Anwenduuug.
In der Begründung wird ausgeführt: 1
Gemäß Artikel II § 33 des Gesetzes, betreffend Aenderungen der Wehrpfl cht, vom 11. Februar 1888 (Retchs⸗Gesetzbl. S. 11) treten die Wehrpflichtigen, die im Frieden dem Landsturm ersten Aufgebots überwiesen ocer als Ersatzreservisteg zu ihm übergetreten, wäͤhrend des Krieges aber zum Dienste im Heere oder in der Marine heran⸗ gezogen worden sind, bei Auflösung des Landsturms wieder zum Land⸗ sturm zurück. Der Krieg hat den Beweis erbracht, daß sich unter den nach den bisherigen Bestimmungen dem Landsturm zugeführten Webr⸗ vflichtigen eine große Zahl von Leuten befinte, die sich als völlig krtegsbrauchbar erwiesen daben. Bleibt dte Bestimmung im § 33. des Gesetzes best hen, so würden die militärisch ausgebildeten Land⸗ sturmoflichtigen erwen Aufgeb ts bei Auflösung des Landsturms ohne Rücksicht auf ihr Alter weiter in ihrem Landsturmperhältnisse ver⸗ bleiben, so daß dem Landstarm ersten Aufgebots dann nicht nur wie bisher unausgebildete, sondern eine große Zahl militärisch aus⸗ gebildeter Leute angehöten würden. Im mititarischen Interesse siegt es aber, diese gerade durch den Krieg besanders wertvoll ausge⸗ bildeten Kräfte für den Beurlaubtenstand nutzbar zu machen, sofern sie sich bei der Auflösung des Landsturms noch in dem ent⸗ sprechenden Aiter befinden, weil der nach dem Kriege durch Ver⸗ luͤne geschwächte Beurlaubtenstand dadurch einen wesentlichen Z“wachs erhalten würde. Es sprechen hierfür aber auch sachliche und Billtg⸗ keltsgründe, indem diese Mannschaften im Frieden an Stelle solcher, die dem Beurlaubtenstande bereits angehören und den Krieg mtt⸗ gemacht haben, also bereits in größerem Umfang Heeresdtenst ge⸗ leistet haben, zu Uebungen herangezogen werden können. Der Gesetz⸗ un wurf sieht daher vor, daß die im Frieden dem Landsturm ersten Aufgebots überwiesenen Landsurmpflichtigen und die zu ihm über⸗ getretenen Ersatzreservisten im Zeitpunkt der Auflösung des Land⸗ sturms, soweit sie milttärisch ausgebildet sind, je nach ibrem Al'er zur Reserve oder Landwehr (Seewehr) zu überfübren sind. Nicht unter die Bestimmung des Entwurfs fallen also die dem Landsturm zweiten Aufgebots angehörenden Landsturmpflichtigen sowie die Landsturmpflichttgen, die im Frieden eine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältnis noch nicht erhalten haben.
Dem Reichstag ist ferner ein achtundzwanzigster Nachtrag zu der Zusammenstellung der Anordnungen, welche der Bundesrat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Er⸗ mächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 erlassen hat, zugegangen. Beigefügt ist ein Anhang, enthaltend sonstige Bestimmungen über wirt⸗ schaftliche Maßnahmen aus Anlaß des Krieges.
Statistik und Volkswirtschaft.
Löhne und Arbeitszeit der Arbeiterschaft in Deutschland während des Krieges. A. Deos Kaiserliche Statistische Amt hat die Erhebung über die Entwicklung der Höhe des durchschnirtlichen Tagesverdienstes der er⸗ wachsenen männlichen und weiblichen Arbeiter verschiedenster Industrie⸗
gruppen, über die berrits im „Neiche⸗ und Staatsanzeiger“ 1917 (Nr. 203, erste B⸗ilage) berichtet wurde, fortgesetzt. Erfragt wurde unter anberem di⸗ Zobi der Arbeitertagewerke der erwachsenen männ⸗ lichen und weiblichen Arbeiter, die ibnen gezahlte Lohn'umme und die regelmäßige wochentä liche reine Acbeitsze t in den beiden letzten vollen Wochen der Monaie März und September der Jabre 1914, 1915, 1916 und 1917. Es sind für 1917 374 brauchhar beantworntete Fragebogen eingegangen, die sich auf 12 Ge⸗ werbegtuppen verteilen. Aus der noch nicht obgeschlossenen Be⸗ arbeitung teilt das Statist sche Amt im Avprilheft des „Reichs⸗ arbeiteblatts“ Feinige Hauptergednisse mit, wobet es bemerkt, daß sie nicht ohne weitezes als jypisch agesehen werden können, da die Stichprobenerhehung immerhm nur einen geriageren Umfang haben koene und die Kriecgswirtschaft selbst Mängel sn der Erhevurg be⸗ grünber, die jede Loönstatistik berinträchtigen müssen.
Das Gesamtbild von den Durchschnittslöhnen der er wachsenen Arbeiter läͤßt für die Berichtszeit vom März bis Sep tember 1917 ein we teres beständiges Anwachsen er kennen, das sowe bei den männlichen wie bei den weiblichen erwacs neu Arbeitern za mehr als einer Verdoppelung der Löhne im Seplember 1917 gegen über denen im März 1914 geführt hbat. Setzt man den Durch chaltts⸗ lagesverdienst der männlichen und weiblichen Arbeiter im März 1914 gleich 100, so stieg er bet den männl chen Arbeisein im Sep⸗ tember 1917 auf 2092, 1, bei den weiblichen Arbeiteen auf 2127 Nach anfänglichem Si ken der Löh e im September 1914 is in den folgenden Stichzeiten der Durchschnitt ragelobn de männlichen Arbe ter ununterbrochen bis auf 10,75 ℳ im S-p⸗ tember 1917 gestiegen. Bei weitem am stärksten war die Zunahme von September 1916 auf März 19 7, nämlich 20,3 vH; diese Er scheinung dirfte auf das Inkrafttreten des Hilfsdienstgesetzes und den gerade damals stark anmwachsenden Ledarf der Rüstungstadustrie zurück zufuͤhren sein; in der Zetspanne März 1917 zu September 1917 ist die Zunahme nicht meh: ganz so stark, nomlich nur 18,8 vH gewesen Der Durchschnittstagerverdtenst der erwachsenen männlichen Arbeiter stellle sich m den 8 erwähnten Stichzeiten auf 5,16 ℳ, 5,12 ℳ, 5,88 ℳ, 6,85 ℳ, 7,00 ℳ, 7,55 ℳ, 9,0s8 ℳ und 10,79 ℳ.
Der Durchschnittstagelohn der weiblichen Arleiter ist im März 1917 gesen September 1916 nicht in demselben Maße geniesgen wie im September 1916 gegenüber März 1916, nämlich nur um 15,.3 vH gegen 16⸗5 vDo. Dagegen erfuhr er im September 1917 gegen Mä z 1917 eine Zunahme wie in keinem der Berichlsabschnitie zuvor, nämiich um 20 vH; er stellte sich auf 487 ℳ gegenüber 2,22 ℳ im März 1914. Seil dm auch hier f stgestelten anfaͤnglichen Li ken im September 1914 (auf 1,94 ℳ) ist er ohne Uaterbiechung gestiecen, und zwar auf 2 28 ℳ (Mär 1915), 2,88 ℳ (September 1915), 3,½ ℳ (März 1916), 3 52 ℳ (September 1916), 4 % ℳ (Marz 191), bes schlietlich auf 4,87 ℳ (Septem ber 1917).
Ueber die Entwickkung der Löhne in kden einselnen Gewerbe⸗ jweigen — wie sie sich aus den Ermittlungen ergibt — werden folgende Angaben gemacht: In der Maschtnenin dustrie stteg de Durchschnittslohn für das männliche Arbeitertagewerk von 5,32 ℳ (März 1914) auf 10,75 ℳ (September 1917), d. h. um 1028 vH; in demselben Gewerbezweig erhöhte sich der Lohn der weiblichen Arbeiter während des Krieges von 2,22 ℳ a⸗f 4,88 ℳ, d. h. um 114 vH. Die elektrische Industrtie mies für den durchschnittlichen Lohn der männlichen Arbeiter die stärkste verhältnismäßtce Zunahme von 4,52 ℳ auf 10,98 ℳ, also um 141 vH, und fürn den Lohn der weibltchen AMbeiter eine Steigerung von 2/5 ℳ auf 6,18 ℳ, d. b. 124, vD, auf. In der Eisen⸗ und Metallindustrie sti⸗g der Durchschnittzslohn der Mänxner von 5,88 ℳ im März 1914 auf 11,82 ℳ im September 1917, also um 112,8 vH, und der der
Frauen sogar von 2 % ℳ auf 5,27 ℳ, d. h. um 175, ⸗2 vH. Die
entspreckenden Zaͤhlen für die chemische Industrie lauten für Mäauner: 5,1u ℳ (März 1914) und 9 8 8% ℳ (Sepember 1917), bedeuten also eine Steigerung von 924 vo; für die weihlichen Arbeit r lauten die Zahlen: 288 ℳ bezw. 5,18 ℳ, was 119,8 bH Zunahme bedeutet. Nach den Berichten der der Papiertndustrie angehörigen Werke stieg der L hn für die männ⸗ Uchen Arbeiter von 3,88 ℳ auf 7,27 ℳ, d. h. um 87,5 vH des im März 1914 verdienten Lohnes, der für die weihlichen Arbeiter von 2,15 ℳ auf 4 9 ℳ, d. h. um 90,2 vH des Aafangelohnes. Ja der Gewerbegruppe „Holz⸗ und Schnitzstoffe“ stellen sich die in Rede stehenden Zahlen auf 4,22 ℳ (Mäcrz 1914) und 7,80 ℳ (Sep⸗ tember 1917) bu den Minnein und amf 1,8 ℳ (März 1914) und 3,89 ℳ (Septenber 1917) bei den Frauen, so daß bei jnen di⸗ Steigerung 848 vH, bei die en 91, vo b⸗ trägt. Gerirger siad die Erhöhungen in dem Nahrungs⸗ und Genußmitrelgewerde, dee Leoer⸗ und Gummt⸗ industrie, der Industrie der Steine und Erden; in dem erftgenannten hat der Durchschattlslohn für die mäcnlichen A beiter im September 1917 im Verhaltnis zu dem im Mäͤrz 1914 eine Ge⸗ samtzunahme von 5,70 ℳ auf 7,51 ℳ, al o um 31,8 vH, und bei den Frauen von 27% ℳ auf 3, 72 ℳ, also um 71,1 vo, erfahren. Für die Ldr⸗ und Gummiindunrie stellen sich die Zahlen auf 5,04 ℳ und 7,0 ℳ für die Männer und 2,80 ℳ und 4 16 ℳ für die Frauen, was emer Erhöhunz, um 54,e hezw. 48,2 vH entspr cht. In der Industrie der Steine und Erden stieg der Durchschninslohn für das männllche Arbeitertagewerk von 4,45 ℳ auf 7,07 ℳ, d. h. um 58,8 vH, für das weibliche Arbeitert gewerk von 1,27 ℳ auf 2,⸗7 ℳ, d. h. um 71, vH. .Auch oas Vervielfältigungsgewerbe, das Spinr staffgewerbe und das Bekleidangsgewerde lassen eine Steigerung der Löhne erkennen; jedech war sie hier nicht so erheblich wie in den vorgenannten Ge⸗ werbebet ieben; auch sönnen die gewonnenen Zahlen deshalb nicht als vollkommen tvvisch erachtet werden, weil die Zahl der befragten und antworte den Werke besoaders gertog war, das Spinnstoffgewerbe außerdem inverhulb der einzelnen Zweige eine besonders verschieden⸗ artige Entwicklung aufweist, was in der Umstellung der Industrie infolge des Rohstoffmangels begründet sein dürfte.
A’s Anhalt zur Berechnung des Verdiensteg kann die regel⸗ mäßige wochentägliche reine Arbeitszeit gelten, d. h. die Arbeits⸗ zeit innerhalb eines Tages unter Abrechnung der Pausen, j doch ohne Anrechnung der Ueberstunden. Sie betrug in den beiden letzten Erhebungszeiteen, d. k. den beiden letzten vollen Wochken der Monale Mär, und September 1917, in fast allen Gewerbe⸗ gruppen und Gewerbearten 9 bis 10 Stunden, weniger als 9 Stunden nur in der Schekolader⸗ und Zuckerwarenindustrie (7 ½ Std), in de Weif rigung von Wäsche und Kleidern (7 ¾ bis 8 Std.), in der Erelmetallinbustrie (8 ½ Std.), in der Schuhfabrikation (8 Sie.) und in der Pofamen teninkustrie (8 ½ bis 9 Sid), elso in faf allen denj nigen Industriten, die besonders unter Rohsoffmangel zu leiben haben. Mehr als 10 sündig“ Arbeitszeit wurte ermittelt in der Papterfabrikatlon (10 ½ St.) und bet den Mühlenbetreteben (etwas über 11 Sld). Wesentliche Verände ungen in der Ab its⸗ jeit sind für den Zeitraum von März bis September 1917 nicht fest⸗ gestellt. Auch gegenüber dem Mörz 1914 haben im allgem inen keine
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erheblichen Verschlebungen stattgefanden. .
Nr. 45 des Zentralblattes der Bauyerwaltuna, ber⸗ ausgegeben im Mimnistertum der öffentlichen Arbeiten, vom 1. Junt 1918, hat solgenden Inhalt: Amtliches: Allerhöchster Erlaß vom 17. Mat 1918 — Dienstnachrichten. — Nichtamtliches: Launhardt †. —“Das neue Regierungs bäude für Waldeck Pyrmont in Arolsen. — Die Knickkraft von Stäben mit sprungweise ve änderlichem Täögbeits⸗ moment. — Vermlischies: Verleihung des Eisernen Kreuzes erster Klasse an Angehörige der Staatsbauverwaltung in Preußen. — Preußischer Staatskommissar für das Wohnuneswesen. — Nachtrag E. etratsbanshals ser 1918 8 Zügschan Habermanns
euerrohrreiniger. — Besu er Technischen Hochschulen Prag und Warschau. — Bücherschau. G.“ 9