Bekanntmachung. Si .X
G“ a 2 Sisemol wurde der Angriff eines Bataillons im Gegenstoß Atf. 2 r, hogteswceverednung vonn abgeschlagen. Bei Aslago scheiterten zwei feindliche Vorstöße Lange in Golspen Vahlsen n,9 babe in unserem Feuer.
Zekanntmachung. 1918, Vormittags 11 ½ Uhr, in unserm Dienstaebäude,
8 5 4 5 9* „ 1 X jr 2 4 Beschluß des Kreisausschusses des Kreists Berkbeim vom Oranienstraße 92/94, vorn 1 Treppe, in Gegenwart eines Notars 23. 1. M. wurde der Friedrich Jakob Krämer Ehefrau, öffentlich verlost. ex Barbara gek. Kerner, in Lorsch gemöß § 1 der Bekanntmachung Berlin, den 4. Juni 1918.
In solchen Betrieben dürfen ferner naschbare oder
Web-⸗, Wirk⸗ oder Strickwaren (Tischzenge) zum Bedecken der Tische auf denen Speisen oder Getränke verabfolgt werden, den Gäͤsten vom Betriebsunternehmer, seiwen Vertretern, Angestellten oder dergleichen
Diese Verordnung tritt mit dem Tare der Verlündung in Kraft. Der Staatesekretär des Kriegserrährungsamts bestiwmi den Zeitpunkt des Autßerkrasttretens.
Gemäöß 2 . sich dem Händler Karl 27 durch Verfügung vom heuttgen
Berlin, den 6. Juni 1918. M“ Der Reichskanzler.
Personen nicht mehr zur Benutzung überlassen werden. Artikel II. Die Bekanntmachung tritt mit dem 1. Juli 191
zur Fernhaltung unzuverlä siger Personen vom Handel vom 23. Sep. tember 1915 und der Bekanntmachung Großh. Mintsteriums des Innern vom 28. September 1915 der Handel mit Gegen⸗ ständen des täglichen Bedarfs, inebesondere mit Lebenz⸗
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
rde beim Verkauf von Himbeerstrup hiermit untersagt. Minden, den 31. Mai 1918.
ige den Haudel mit Lebensmitteln wegen üb rmäßiger Preis⸗
Die am 1. Januar 1919 zu tilgenden Köthen⸗ burger Eisenbahnaktien werden am 1.“ 3 Juli 1918, Vormittags 11 ½ Uhr, in unserm Dienst⸗
gebäude,
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 6. Juni. (W. T. B.) Generalstabsbericht. 8 Mazedonische „Front: Westlich von Bitolia, an
In Vertretung: von Waldow.
— — —
Bekanntmachung,
und Futtermitteln, untersagt. Bensbeim, den 25. Mai 1918. Großherzegliches Kreisamt Bensheim. Dr. Fuche.
Berlin, den 8. Juni 1918. — E J 8 Der Landrat. J. V.: von Sondern
Reichsbekleidungsstelle. Geheimer Rat Dr Beutler,
“
etreffend Liquidation französischer und britischer Unternehmungen sowie von Unternehmungen landesflüchtiger Personen. 272) Auf Grund der Bekanntmachungen, betreffend Liqui⸗ dation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs⸗ esetzbl. S. 871), betreffend Liquidation französischer Unter⸗ ehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 227) und betreffend zwangsweise Verwaltung und Liquidation des inländischen Vermögens landeesflüchtiger Personen, vom 12 Juli 1917 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 603) hbabe ich in Ergänzung meiner ekannimachung Nr. 193 vom 27. März 1918 (Reichsanzeiger vom 30. März 1918 — Nr. 76 —) auch die Liquidation der Beteiligung von Ausgebürgerten und britischen Staatsangehörigen an den Kammgarnspinnereien vormals Schwartz & Co. A⸗G. in Mülhausen i. E. angeordnet (Liqutdator: Justizrat Dr. Hochgesand in Mülhausen). Berlin, den 4. Juni 1918. Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Im Auftrage: von Jonquieres.
Bekanntmachung.
8 “ Auf die für das Jahr 1918 festzusetzende Dividende der eichsbankanteile wird vom 15. d. M. ab eine erste halb⸗ jährliche Abschlagszahlung von ein und dreiviertel
Prozent oder G 52 Mark 50 Pfennig ür jeden Anteil zu 3000 Mark und
17 Mark 50 Pfennig “ für jeden Anteil zu 1000 Mark gegen den Dioldendenschein Nr. 22 bezw. Nr. 25 bei der Reichsbankhauptkasse in Berlin, bei den Reichsbankhauptstellen, Reichsbankstellen, sowie bei sämtlichen Reichsbanknebenstellen mit Kasseneinrichtung erfolgen. 8 Berlin, den 4. Juni 1918.
Der Reichskanzler.
In Vertretung: Freiherr von Stein.
Reichskommissar für bürgerliche Kleidung.
Bekanntmachung über die Einschränkung des Brennstoffbezuges im Landabsatz.
Um während der Zeit der günstigen Beförderungs⸗ verhältnisse den Versand von Brennstoffen zugunsten der Haus⸗ brandversorgung tunlichst zu steigern, wird auf Grund der §8§ 1, 2 und 6 der Verordnung über die Regelung des Verkehre mit Kohle vom 24 Februar 1917 (RGBl. S. 167) und der 88§ 1 und 7 der Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichs⸗ kommissars für die Kohlenverteilung vom 28. Februar 1917 (RSBl. S. 193) bestimmt:
I. Die Besitzer von Stein⸗ und Braunlobhlendergwerken, Brikett⸗ fahriken und Koksanstalten haben vom 16. Juri bis auf weiteres den Lan dabsatz so einzuschränken, daß er in feder Woche hinter der im Wochendurchsch itt des Monats April 1918 abgegebenen Merge um wenigstens der für Hausbrandzwecke (val. §. 2 meiner Bekannt⸗ machung über die Brennstoffversorgung der Hausbhaltungen usw. vom 30. März 1918) abgegebenen Landabsatzmenge zurückbleibt.
II. Für Hausdrandzwecke dürfen Brennstoffe im Landabsatz nur gegen eine von den Versorgungsbezirken (vgl. § 5 der unter I ge- nannten Bekanntmachung) abgestempelte Bescheinigung, daß ein dringendes Bedürfnis für den Brenustoffbezug vorltegt, abgegeben
werden. In den jenigen Bezirken, in denen laut besonderer Bekanntmachung
für den Lanbabsatz ühberhaupt die Beihringung von Landabsatzscheinen“ vorgeschrieben ist, bedarf es der hier genannten Dringlichkeits⸗ bescheinigung nicht.
“ Iis Sr. azsct gilt jede Abgabe von Brennstoffen, bei der weder die Haupteisenbahn noch Schiffe beantprucht werden.
Die Bestimmungen unter I und II gelten nicht:
für Werke, die weder Hauptbahn⸗ noch Schiffsanschluß
für Deputaikohlen der Berg⸗ und Hüttenarbeiter (vgl. § 31 der unter I genannten Bekanntmachung),
für Gaskoks, 3
für Schlammkoblen,
für Rohbraunkohlen,
für Grudekoke, 1 für Braunkohlennaßpreßsteine,
Bekanntmachung.
Der Milckhändlerin Anna Christine Sauter, Witwe hier, Gymnasiumstraße 143, wird gemäß § 1 der Bundezratsverordnung vom 23. September 1915, § 1 der Verordnung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 14, Oktober 1915 der Handel mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt. — Die Genannte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
Pforzheim, den 5. Juni 1918. Großherzogliches Bezirkgamt. Naumann.
Bekanntmachung. Gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 31. Mat 1918 witd die Händlerin Marg. Loth von Wieseck als unzuverlässige Person vom Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs ausgeschlossen. Gießen, den 31. Mai 1918.
Großherzogliches Kreisamt Gießen. J. V.: Langermann
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 76 des Reichs⸗Gesetzblatts enthält unter
und Häcksel aus der Ernte 1918, vom 6. Juni 1918. Berlin W. 9, den 7. Juni 1918. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Kreuznach getroffenen Wahlen den Weingutsbesitzer Johann Winckler und den Kaufmann Franz Potthoff daselbst als unbesoldete Beigeord⸗ nete der Stadt Kreuznach auf fernere sechs Jahre bestätigt.
Nr. 6353 eine Verordnung über den Verkehr mit Stroh
eines Notars öffentlich verlost. Berlin, den 4. Juni 1918.
Ddie in der Nr. 101 des „Deutschen Reichs⸗ und Könialt
Preußischen Staatsanzeigers“ vom 30. Apriul d Königlich lichte Bekanntmachung der Königlichen Provinzialfleischstelle betreffkend Aufhebung und Neufassung der Bekannt⸗ machungen vom 13. Februar 1917 und vom 27. Dezember 1916 über Verbot des Stall⸗ und Nampenhandels sowie die Vorlage polizeilicher Bescheinigungen usw. hie infolge eines Druckfehlers sälschlich das Datum des 25. April erhalten. Die Bekanntmachung trägt vielmehr das Datum vom 29. April. 1918. Dies wird zum Zwecke der Berichti⸗ gung hiermit bekannt gemacht. Beerlin, den 6. Juni 1918.
Königlich preußische Provinzialfleischstelle. Der Vorsitzende: Goslin ee
Bekanntmachung.
Die diesseitige Verfügung vom 2. März 1918, VI? . Untersagung der Weiterführung des Lve geschäfts für die Ehefrau Karl Drautzburg in Buer i. W Esseaerstr. 10a, wird hiermit zurückgezogen. — Die Bekannt⸗ machungskosten hat die Frau Drautzburg zu tragen.
Buer i. W., den 29. Mat 1918.
Die Polizeiverwaltung. Ruhr, Bürgermeister.
Bekanntmachung.
Meine Anordnung vom 6. November 19 der Verkäuferin Antonte Krüsemann in 88215 Penenec, e der Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegenständen des täg⸗ lichen Bedarfs untersagt worden ist, hebe ich hierdurch wieder auf. Dortmund, den 31. Mai 1918.
2/ C . 1¹“ 3 Oranienstraße 92,94, vorn 1 Treppe, in Gegenwart (Fortsetzung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)
d. J. veröffent⸗
Nichtamtliches.
Dentsches Reich. Preußen. Berlin, 8. Juni 1918.
Seine Majestät der Kais “
- Majestät der Kaiser und König hat dem TI1“ Kriegsbeschädigtenfürsorge laut CI1“ Volffschen Telegrap üros“ folg Mit⸗ teilung zugehen lassen: äri. ege.
Es ist Mir eine bohe Freude, daß
bohe Freude, daß die Sammlung zur Luden⸗ “ 88 den äußeren Aulaß gibt, Metner wärmffen cceoc 1g großen Aufgaben der Kriegsbeschädigtenfürsorge
eit Stolz und Dankbarkeit sehe Ich täglich die gewalti “ rleit 2 9 ewaltigen Faten herh Truppen, die dem deutschen Namen für . Zeücen — berschaffen werden. Ich sebe aber auch tiefergriffen die 8 en, die der deutsche Soldat männlich und stark auf sich Fhenent, sehe ihn bluten und sterben für des Vaterlaudes röße und Ehte. Ich nehme Einblick in das Seelenleben des veewund ten Kämpfers und Ich bin Mir bewußt daß unser Volk an seinen im Dienste der großen Sache erkrankten und verstümmelten Söhnen eine große Dankesschuld zu lösen hat. ewiß ist es in erster Linie An elegenheit des Reichs, seine in ihrer Arbeitskraft geschwächten Verteidiger vor Not und vor sozjalem Abstieg zu bewahren, gewiß hat unser Feldsanitäts⸗ wesen, von der freiwilligen Krankenpflege unterflützt, seinen alten Ruf hohen ärztlichen Könnens und warmherziger Nächstenliebe glänzend bewahrt. Aber es gibt noch weitere Aufgaben, die das Reich und seine Bebörden nicht voll zu lösen vermögen. Diese liegen in Ausbildung zu neuem Beruf, in Heilfürsorge, in Famillen⸗ und Wohnungaspflege, in der Nutzbar⸗ machung der in unseren Kranken und Verstümmelten ruhenden wertvollen Kräfte für die Wiederaufrichtung unserer heimischen Wirtschaft, vor allen Dingen in der Stärkung des Lebensmuts hh Ueher Hescg st t. Hierzu brauchen wir die tatkräftige,
efer Dankbackeit und warmer Liebe getr M.
I LT“ 14“
Die zu Meiner Genugtuung in vollem Gange befindli Arbeit, deren Spitze der Reichsausschuß für üngse fagbche
mehreren Stellen im Cern abogen und auf beiden Seiten des Dobropolje verstärkte sich die beiderseitige Feuertätigkeit zeitweilig. Oestlich vom Wardar versuchten englische An⸗ griffsabteilungen wiederholt, sich unseren Feldwachen bei dem Dorfe Krastali zu nähern. Sie wurden jedoch durch Feuer vertrieben. Südlich von Dojran war das feindliche Artillerie⸗ feuer zeitweilig lebhafter. Im Wardartale beiderseits leb⸗ hafte Tätigkeit in der Luft.
Türkischer Bericht. Konstantinopel, 7. Juni.
unsere Artillerie an verschiedenen Stellen lohnende Ziele des
Feindes unter wirksames Feuer. Oestlich des Jordan wurden
feindliche Erkundungsvorstöße leicht abgewiesen. Ein feindliches
Flugzeug wurde von unserem Abwehrfeuer ergriffen und stürzte
hinter den feindlichen Linien ab. Von den übrigen Fronten nichts Neues.
b 18
Der Krieg zur See.
London, 7. Juni. (Reuter.) Aus New York wird der „Daily Mail“ gemeidet, daß im ganzen 14 Cer. n meist Küstenschoner, von deutschen U⸗Booten an der atiantischen Küste versenkt wurden. Gestern wurde bei Kap Virginia der Schoner „Desauß“ als Wrack treibend gefunden. Man weiß nicht, was aus der Besatzung geworden ist.
Berlin, 7. Juni. (W. T. B.) Durch die Tätigkeit unserer U⸗Boote im Sperrgebiet um die Azoren und an der westafrikanischen Küste wurden neuerdings wiederum rund 21 000 B.⸗R.⸗T. vernichtet. Unter den versenkten Schiffen befanden sich der bewaffnete eng⸗ lische Dampfer „Santa Isabell“ von 2023 B.⸗R.⸗T. und der englische, als U⸗Boots⸗Falle dienende Hilfs⸗ kreuzer „Benbala“ von 3314 B.⸗R.⸗T., der mit einem 12 cm und zwei 10,5 cm Geschützen bewaffnet war. Ferner der bewaffnete italienische Dampfer „Enrichetta“ von 5011 B.⸗R.⸗T., der italienische Segler „Alessandra“
(W. T. B.) TagesberichtV. Palästinafront: Zwischen Küste und Jordan nahm
Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.
Rektor der Technischen Hochschule in Breslau für 1. Juli 1918 bis Eade Juni 1920 ist der v111“ eine Anordnung vom 30. Oktober 1917, wod “ Pehheöche “ in Vehenchebnrg (en ovchumerstr. 65, der Handel mit Lebensm 1 1“ ensmitteln untersagt wurde, Dortmund, den 1. Juni 1918. V
Der Königliche Landrat. J. V.: Dr. Burchard
———
Bekanntmachung.
„ Dem Händler L. Frist von bier, Friedrichstraße 10, ist di Ausübung des Handels mit allen Gnerheeten des it lichen Bebarfs, die ihm durch Verfügung vom 15. Dezember 191727 G“ h ch worden war, wieder gestaltet worden. — Frist hat die „Der Geschäftsbericht des Reichsversicherungsamts
Kosten der Bekanntmachung zu tragen. ffüfr das Jahr 1917 ist dem Reichstag zugegangen. Der Be⸗ 8— . Wittenberge, den 30. Maj 1918. richt ist in Nr. 3 der Amtlichen Nachrichten des R.⸗V.⸗A. 1918 8 Die Polizeiverwaltung. (Verlag von Behrend u. Co., Berlin) veröffentlicht.
„ für Koksiösche. V. Die Bewilligung von Ausnahmen behalte ich mir vor. Aus⸗ nahmeaniräge sind durchlaufend bei den Amtlichen Verteilungsstellen
(vgl. § 4 der unter 1 gevannten Bekanntmachung) an mich zu richten. - Zum die Amtszeit vom
Berlin, den 5. Juni 1918. 18 — 2† “ EFar für di f ordentliche Professor, Geheime Regierungsrat Dr. Semmler Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. vene .
Der bisherige Privatdozent in der medizinischen Fakultät und Abteilungsvorsteher am Physiologischen Institut der Friedrich Wilhelms⸗Universität in Berlin Professor Dr. Martin Gildemeister ist zum außerordentlichen Professor in der⸗ selben Fakultät ernannt und 3 u“ dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität in Königsberg Dr. Adolf Stein das Prädikat Professor beigelegt worden.
Dem Stiftsgutpächter Paul Wandrey in Neudorf, Kreis Oststernberg, ist der Charakter als Königlicher Obera beigelegt worden. 8 “
von 2432 B.⸗R.⸗T. und der französische Segler „Michelet“ von 2636 B.⸗R.⸗T. Der japanische Dampfer 6 „Kawachi Maru“ von 5749 B.⸗R⸗T. wurde vor Freetown schwer be⸗ schädigt. Außerdem wurde die französische F. T. Station und ein kleines liberianisches Kriegsfahrzeug in Monrovia durch Artillerie zerstört. Unter den versenkten Ladungen befanden sich, soweit festgestellt werden konnte, vor allem Weizen und Mehl. Baumwolle und Kohlen. Der Chef des Admiralstabes der Marine.
Kopenhagen, 7. Juni. (W. T. B.) Nach einer Mit⸗ teilung des Ministeriums des Aeußern ist die dänische Schonerbrigg „Argus“ am 2. Juni im Allantischen Ozean versenkt, die Besatzung in Galway gelandet worden.
Washington, 7. Juni. (Reuter.) Das Schiffahrtsamt meldet: Der englische Dampfer “ (4588 Br.⸗R.⸗T.) wurde am Mittwoch torpediert und sank. Die Besatzung ist gerettet. v“ n
Die am 2. Januar 1919 zur Rückzahlung gelangenden ruppen der auslosbaren 4 ½ zinsigen Schatzanweisungen von 1917 (6. und 7. Kriegsanleihe) werden am Freitag, den 5. Juli 1918, Vormittags 10 Uhr, in unserem Dienstgebäude, Oranienstraße 92/94, vorn 1 Treppe, öffentlich urch das Los bestimmt werden. Berlin, den 4. Juni 1918. Reichsschuldenverwaltu
fürsorge ist, begleite Ich wit Meinen innigsten Segenswünschen. Ich bin überreugt, dg die jetzt eingeleitete Geldsammlung, die an den Namen Ludendorff geknupft ist, einen Namen, der seir Beginn des Krieges Vertrauen auslöst, und den jeder Deutsche mit Dank und Verehrung nennt, alle Schichten der Bevölkerung freudig eife. finden wlrd.
Ich lasse dem Reichsausschuß gleschzeitig 500 000 ℳ in ““ als 9. -. ’ und ersuche, Mir über den Fortgang der Mir besonders am Herzen liege Sache regelmäßig zu berichten. - b“
Gott fördere alle treue Arbeit zum Segen unseres herrlichen, kampferprobten Volkes und der großen Aufgaben, die ihm noch nach innen und außen zu lösen bestimmt sind.
Großes Haupequartier, 4. Juni 1918. ““ . Wilhelm, I. R.
Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard
1 Bekanntmachung, betreffend die Liquidation britischer Unter⸗ nehmungen.
Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ich gemäß der Verordnung über die Liqui⸗ dationen britischer Unternehmungen vom 29. August 1916 (veröffentlicht im Gesetz⸗ und Verordnungsblatt für die okkupierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens der englischen Firma Phönix Glaß Works H. Bain & Cie, Spiegelglasschleiferei in Brüssel, angeordnet. Zum Liqui⸗ dator ist Herr Oberleutnant Coeler in Brüssel, Oude Kleer⸗ kooperstraat 24, ernannt worden. Nähere Auskunft erteilt der Liquidator. Brüssel, den 4. Juni 1918.
Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe
bei dem Generalgouverneur in Belgien. Frhr. von Welser.
8 . 4
über Verbandwatte aus baumwollenen Spinnstoffen. Vom 30. Mai 1918. —
Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle a
Auf Grund der §§ 1 und 2 der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsstelle vom 22 März 1917 in Fassung der Abänderungsverordnung vom 2. Mai 1918 (Reiche⸗Gesetzbl. 1917 S. 257, 1918 S. 384) wird folgendes
bestimmt: Dr. Bocksch.
Ministerium für Hand Bekanntmachung.
Bei dem Berggewerbegericht in Beuthen O. S. ist der
Berginspektor, Bergrat Koch in Kattowitz zum Stellvertreter
des Vorsitzenden ernannt und ihm gleichzeitig der Vorsitz der
Kammer Nord⸗Kattowitz und die Stellvertretung im Vorsitz der Kammer Süd⸗Kattowitz dieses Gerichts übertragen worden
Bei dem genannten Gericht ist ferner der Berginspektor,
Bergrat Brunnar unter Belassung in dem Amt als Stel⸗ 8 vertreter des Vorsitzenden und als ständiger Stellvertreter im Barmen, den 5. Juni 1918.
Vorsitz der Kammer Süd⸗Kattowitz mit dem stellvertrelenden 1 Die Pollzeiverwaltung. J. B.: Evertsbusch. Vorsitz der Kammer Nord⸗Kattowitz betraut worden. 8 1ö1“
Berlin, den 4. Juni 1918. .
nister für Handel und
J. A.: VPoelkel.
Ministerium des Innern. Der Arzt Dr. Eberhard Margulies in Kolberg ist zum Kreisarzt in Kolberg ernannt worden.
r Landwirtschaft, und Forsten.
T1 8 Die Versorgung der Krankenanstalten urd der eine eigene Ver⸗ bandstoffniederloge vnterhaltenden Krankenkassen mit Verbandwatte aus baumwolenen Spinnstoffen erfolgt in gleicher Weise durch die Reichsbekleidungsstebe wie die Versor ung mit baumwollenen ge⸗ webten, gewirkten eder gestrickten Verkandstoffen.
— Bekanntmachung.
, Der Ehefrau Adolf Windgassen, hier, Rittershauserftraße 23 bohabaft. ist auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗ 1915 durch Verfügung der Polizeiverwaltung vom 13. Mat Ge⸗ wegen Unzuverlässigkeit jeder Handel mit Nahrungs⸗ und
fesi gen TS des täg⸗ untersagt worden. — Die Kosten dieser Bekannt⸗ machung hat Frau Windgassen zu tragen.
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Reichstag sind die mit Rumänien abge⸗ schlossenen Verträge nebst einer erläuternden Denkschrift zugegangen.
8 1111““ Baden. v“ 8 11“
In der gestrigen Sitzung der Zweiten Kammer wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, der Antrag der Kom⸗ mission auf Einführung der Verhältniswahl zur Zweiten Kammer mit 27 Stimmen der Linken gegen 24 der Rechten angenommen. In der Ersten Kammer wurde der Antrag auf Minderung der Adelsvertreter mit 27 Stimmen (Linken) gegen 24 Stimmen (Rechten) und der Antrag auf Einführung von Arbeitervertretern in die Erste Kammer einstimmig angenommen. Der Antrag Muser auf Einführung des Frauenstimmrechts wurde abgelehnt.
§ 2 Die Reichebekleidungsstele (Abteilung B für Anstaltsversorgung) bestimmt, in welchem Umfonge den Verbandwattefabrikanten für be⸗ sondere Zwecke Verbandaatte freigegeben wird.
Kunst und Wissenschaft.
Die Königlich preußische Akademie der Wissen⸗ schaften hielt am 30. Mat unter dem Vorsitz ihres Sekretars Herrn von Waldeyer⸗Hartz eine Gesamtsitzung ab, in der Herr Seckel über die neuerworbene Volumenhandschrift der Berliner Königlichen Bibliothek sprach. Im Zusammen⸗ hang der Quellen⸗ und Leteraturgeschichte des 12. und 13. Jahr⸗ hunderts wurde ver Inhalt des cod. Berolin Lat. fol. 823, etner tossttzes Handschrift 8 Volggaen (Teil V des Corpus iuris 3 civilis) von ganz eigevartigem Gehalt, erörtert. Zur Glossat . yRKłzriegsnachrichten. literatur bringt die Cs. unter anderem eine Reibe b8ne⸗ dee ecg⸗ Berlin, 7. Juni, Abends. (W. T. B.) 6 “ Pen use Fer “ 88 die Summa An der Schlachtfront ist die Lage unverändert Institutionen und, wie es scheint, die erste Fagüna C““ f grcsebzosa den libri 8 sus Feectten fudlic — weniger bedeutsam 1 3 — von namenlosen Verfassern zwei Reihen Cas u 6 Großes Hauptquartier, 8. Juni. (W. T. B.) Uhrl vnb her eghse enaeee ö 8 8 Westlicher Kriegsschauplatz. des Herrn Morf elne Abhandlung des Herrn W. von Wart⸗ Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.
burg in Zürich zur Benennung des Schafes 6- 1 - npri in den romantschen Sprachen, einen Beilrag zur Frage der pro⸗ Zeitweilig auflebender Artilleriekampf und Erkundungs⸗
gefechte. s
§ 3. 8 Die Bekanntmachung der Reichebekleidungsstelle vom 1. Dezember 1917 über baumwolene Verbanvestoffe (Reichsanzeiger Nr. 285) sowie die seither ergangenen Ausführunge⸗, Ergänzungs⸗ und Abänderungs⸗
bekanntmachungen finden ouf Verhandwatte aus baumwollenen Spinn⸗ nehmungen.
stoffen sinngemäße Anwendung. “ ö H öW1“ Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in “ stelle 11“ 86 1e wie Apotheken n el e waben ba ich emaͤ Peon ecsrdnn, 9 ö“ femnd⸗ Kleinhändler und Großverbraucher durch die Hageda (Verteilungsaus⸗ Uessr. vrgn Cehet⸗ ind V 8. rd .e tt für m. 1g schoß für haumwollene Verbandstoffe) mit Verbandwatte aus baum⸗ 5. April 1917 ( esetz⸗ un erordnungsbla e oltu⸗ woollenen Spinnstoffen beginnt mit dem 1. Oktober 1918. Im pierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September übrigen trilt diese Bekanntmachung am 9. Juni 1918 in Kraft. und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Berlin, den 30. Mai 1918. Belgien befindlichen Vermögens der Firma S. A. d Arendonck, 1 Reichsbekleidungsstelle. Pulverfabrik in Lüttich, angeordnet. Zum Liguidator ist 8 Geh 8 2. k Pr Herr J. Welker in Brüͤssel, Oude Kleerkooperstraat 24, ernannt Rei chskommiiffar für bürgerliche Aridung. worden. Nähere Auskunft erteilt der Liquidator.
3 g Brüssel, den 4. Juni 1918.
Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. 14““
Bekannniimne
betreffend Liquidation französischer Unter⸗ 8 Bekanntmachung. Gewerbe vnns emaß § 1 der Bundesratsverordnung zur Ferphaltung unzu⸗ G 1cr Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RG Bl. ”99- ist dem Händler Jokob Denker, Cöln⸗Lindenthal, Ar enersirgße 236, der Handel mit Nabrungsmitteln aller enea aber die Herstellung und der Vertrieb von Sassega9 vr die Füeepi ns, von Verkaufsstellen von Speiseeis, f g1 worden. — Di i 8 Jakob Denker zu tragen. e Kosten dieser Veröffentlichung hat Cöln, den 31. Mai 1918.
Deer Oberbürgermeister.
nisterium fü D 1 8 1 8 J. V.: Dr. Best.
Ge. anninachaensns—
Auf Grund der B enicgnacheang. Fesid die eh 8 Bekanntmachung.
weise Verwaltung britischer Unternehmungen, uf Grund des § 1 de F ce. v
meindebezirk Seegefeld gelegene, dem englischen Staatsangehör ger Strae dem Vertreter August Endter in Erfurt, Weimarische
James Weier gehörende Grundstück zwangsweise unte 1h1 nr 41 wohnhaft, der Handel mit Gegenständen des
Verwaltung gestellt. (Zwangsverwalter: expedierender Se⸗ auf E1“ wegen nachgewiesener Unzuverlässigkeit in bezug
kretär und Kalkulator Amandus Hoschke in Seegefeld.) Erf andelsbetrieb untersagt worden.
Berlin, den 5. Juni 1918. 1ibö 1918.
Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. 1““ verwaltung.
J. A.: Peltzer.
rintiesten Differen sterung des spätern Lateins, vor. Das Proble
wie die lokalen Verschiedenheiten des Lareins der Sedeenro; die heutige Verteilung des lateinischen Sprachschatzes über die Romania in gegenseitige Beziehung zu setzen sind und einander aufhellen können, wird hier an einem konkreten Beispiel erörtert. Es wird gezeigt, wie und warum ovis, die lateintsche Bezeichnung des Mutterschafes, vor stärkeren Konkurrenten weichen mußte, vor pecora im größten Teil Italjens, vor feta im Alpengebtet und in Oufrankreich, vor ovicula (franz. ouaille) in Westfrankreich und auf der Pprenäen⸗ balbinsel, und wie schlieblich in Nordfraukreich seit dem Mittelalter als dritte Schicht das heusige brebis aufkam. Herr Diels legte ferner eine Abhandlung des Herrn Oberlehrers Dr. E. Wenkebach in Charlottenburtg über das Prosmium Galens iu den Epvidemien des Hippoktates vor. Der Verfasser beweist die Echtheit der Einleitung zu dem Epidemien⸗ kommentar Galens, welche die hippokratische Uaterscheidung der Arten und Ursachen der Krankheiten und insbesondere die hippokratische
Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle
über Ausdehnung des Tischwäscheverbots in Gast⸗ wirtschaften.
Vom 8. Juni 1918.
8 8 8 “ ö 8,₰
Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse
der Reichsbekleidungsstelle vom 22. März 1917 (Reichs⸗Gesetzbl.
S. 257) wird folgendes bestimmt: 8 1
Artikel I. 1
Unter Aufhebung der einschränkenden Bekanntmachung der
Reichsbekleidungsstelle vom 25. August 1917 (Reichsanzeiger Nr. 202), betreffend Aenderung der Bekanntmachung der Reichsbekleidungsstelle 8
über die Verwendung von Wäsche in Gastwirtschaften vom 14. Juli 88 1917 erhält der § 1 dieser Bekanntmachung vom 14. Juli 1917 Bekanntmachung. Der Milchhändleriu Frieda Leicht, hier, Holzgarten⸗
Reichsanzeiger Nr. 166) folgende neue Fassung: “ 8 1. straße 51, wird gemäß § 1 der Bundesratsverordnung vom 23. Sep⸗
In allen Betrieben, die — wenn auch nur im Nebenbetriebe tember 1915, § 1 der Verordnung Gr. Ministertums des Innern vom auf entgeltliche Veabfolgung von Lebens⸗ oder Genußmitteln irgend⸗ 14 Oktober 1915 der Handel mit allen Gegenständen des welcher Art zum Verzehr an Ort und Stelle gerichtet sind, täglichen Bedarfs untersagt. — Die Genannte hat die Kosten insbesondere Gast⸗, Schank⸗ und Speisewirtschaften, Cafes, Kon⸗ des Verfahrens zu tragen. 8 “ Fersen, Eetschancerce⸗ Heten. LLe1141A4“ Pforzheim, den 5. Junl 1918. Clubs, Gesellschaften, Casinos, Kaattnen un nen † gliche nt. Darreichung 16 Mundtüchern aus Web⸗, Wirk⸗ oder Strickwaren Großherzogliches Bezirksamt verboten. 8 8
1“ —
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Erneute Angriffe des Feindes nordwestlich von Chäͤteau⸗ Thierry und Gegenangriffe zur Wiedernahme der verlorenen Linien an der Ardre brachten ihm nur unbedeutenden Gelände⸗ gewinn. Mehrfacher Ansturm französischer, amerikanischer und englischer Regimenter scheiterte unter schweren Verlusten.
Im übrigen ist die Lage unverändert 1 Der Erste Generalquartiermeiste Ludendorff.
“
Bekanntmachung.
Gemäß Beschluß des Kreisausschusses vom 31. Mai 1918 wird der Gastwirt Ludwig Klingler in Gießen (Hotel Schütz) wieder zum Handel mit Speisen und Eßwaren zu⸗
8 8 gelassen. J. Gießen, den 31. Mai 1918. “ 8 Ministerium der öffentlichen Arbeiten. treftufd Srund der Bundeeratzverordnung vom 23. September 1915, die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel,
Es sind verliehen planmäßige Stellen: für Mitglieder der wird dem Reisenden 8 p Eisenbahndirektionen dem Regierungs, und Baurat Paug andeh mit hegenfeänldun degnerige 81S darfgruoter.
J. V.: Lüddeckens.
—— BHekanntmachung.
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Naumann.
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senbahn⸗ weil er Honigpalver Gelee ul 2 I“ 1 „6 ulver und dergl. an Wiederver⸗ 4 8 betriebsämter dem Regierungsbaumeister des Eisenbahn c rlaubnis Pder vorgeschtte Oesterreichisch⸗ungarischer Bericht. Lehre von der Abhänaigkeit der k 5 Krabbe in Essen. 1 deshalb von um Pandel mit Lebengmitteln gewesen zu sein. Er ist naigkeit der körperlichen Zastände des Menschen Geldstrafe von 150 - Im Südwesten gesellte sich gestern den Geschützkämpfen Ueberlieferung, die aus einem verlorenen, durch Blottverlust und N“ nenlässtskeit in bezug auf a Herurtent, npedenn vadnch 915 der letzten Tage wieder lebhaftere Infanterietätigkeit bei. An andere Schäden verstümmelten Archerppus (etwa des 14 Jabrhunderté) Die am 1. Januar 1919 zu tilgenden Prieri 3 8 1 snmmt. ist mis die lasetaiche Ue⸗ 1eg” obligationen III. Serie, III. Serie Lit. B und III. Gelf geschriebenen amtlichen Blättern trägt Reircke. Tonale wurden italienische Abteilungen zurückgewiesen. Auf Ueberlieferung wessnsehe e. eee 8 die auf dieselbe Lit. C 1. und 2. Emission der Bergisch⸗Märkischen. Na enkirchen, den 3. Juni 1918. 1— dem Monte Spinuchia verbesserten wir durch ein Sturm⸗ eru ht, interpoliert, wie die arabische Ueber, ittwoch 1 den . 2 I Pfaff im Auftrage der akademischen Kommission
Nordhausen in Danzig und für Vorstände der Ei 1 baufa abgesetzt hat, ohne im Besitz der vorgeschriebenen behördlichen 1“ “ 2 ꝙ 3 17 e. 1 38 6 I eiver n der Strafkammer des Königlichen Landgerichts in Essen zu Wien, 7. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: von kltmatischen Einflufsen behandelt. Freilich unsere artechische Hauptverwaltung der Staatsschulden. — — Die Kosten der Veroffentlizung dieser Bekanntmachung der unteren Piave, bei Huero und Mori und auf dem ftammt, ist wie bie lateinische Ueberfetzung des Arztes Nic. Eisen⸗ ind? b — e⸗ setzung des Arztes Hunam ihn Ishäg beweist, die 8 1 Der 8 8 — e 2 err Dr. bahn⸗Gesellschaft wesn n 8 Oberbürgermeister J. V.: von Wedelstaedt. tanpeunternehmen unsere Sesgcn Auf dem Monte 8 das