1918 / 135 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 11 Jun 1918 18:00:01 GMT) scan diff

4. an den Leferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Melde⸗ pflichtige bei mehreren Lieferern, so ti an je en Lieferer eine besondere Meldrkarte zu richten. Bestellt er bet einem Lke erer Biennhoffe aus mehreren Herkunftsgebieten, so hat er diesem Leferer so viel Karten etyiureich n wie Hakenetsgebiet⸗ in Frage kommen. Für die von einem im Auslande wahnenden Lieferer unmittelkar bezogenen böhmischn Kohlen sird die Meldetarten nicht an den aueläpdischen Lieferer, sondern (soweit es sich um nicht i:m Königreich Bayern ge⸗ legene Petriede handelt) an den Kohlenauegleich Hresden (sich⸗ § 6, züle 7) zu senden, und zwar mit der Ausschiift⸗ „Auslandsfohle“.

ür Betrirbe, die im Köntgreich Bavern liegen, siad diese Melde⸗ karten mit derselben Aufschrift an die Amtliche Verteilungsstelle München 6,) zu senden.

II. Außerdem haben Melder flichtige, deren Verbrauchsstelle im Absatzgebiet des Koblenkonturs negt, eme besondere, nech § 71 u beschaffende Einzelmeldekarte an den „Kohlenausgieich Mannheim“ zu senden.

III. Sämtliche Meldekarten sind gleichkautend auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an verschiedene Amtliche Vertetlungsstellen oder verschiedene Li ferer zu richten sind, müßen sämtliche warten in allen Teilen genau gleich lauten. Dies beieht siv auch auf die Bezeich⸗ nang der Sorten und Mengen und die Namen den Lieferer.

IV. Für Gaskoks ist die unter Absatz I, Ziffer 3 genannte, an die Amtliche V rtetlunesstelle zu richtende Meldekarte an die Adresse: Reiche kommisser für die Kohlenverleilung, Abteilung V, Gaskoks, in Berlin“ zu senden. b 85 b

§ 6. Amtliche Verteilungsstellen. Amtliche Verteilungsstellen sind: 1. Süc Steinke hie*) aus Ober⸗ und Niederschlesien: Amtliche Verteitungestelle für schlesische Steinkohle in Berlin W. 8, Unter den Linden 32. 8 G Für Ruhrkohle*): 8 ü Das Rheinisch⸗Westfälische Kohlen⸗Syndikat in Essen. Fur Steihdkohlen) aus dem Aachener Revier: 792 Anmtliche Vertetlungsstelle für die Steinkohlengruben des 8 Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen). 4. Für die Steinkohle*) aus dem Saarrevier, Lothringen und er bay rischen Pfal)l: b Amtliche Vertetlungsstelle für das Saarrevier in Saar⸗ . brtücken 2. 5. Für die Braunkohle t†) aus dem Gebiet rechts der Elbe mit Ausnahme pon sächsischer Braunk ble †): Amtliche Verteilungsstelle fur die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Beilin NW. 7, Unter den Linden 39. 6. Für die mitteldeutsche Braunkohle †) (links der Elbe), mit Ausnahme der unter 7 genannten: Amtliche Verleitungestelle für den mitteldeutschen Braun⸗ kohlenbergbau in Halle g. d. S., Landwehrstr. 2.

. Für Braunkoahle †) aus dem Königreich Sachsen und dem Herzegtum Sachses⸗Altenburg, sowie für böh⸗ ische, nach Deutschland (außer Bayern) eingeführte Kohlle und für sächsische Steinkoble*):

Kohena sgleich Dresren, Linienkommandantur E, Dresden.

Gustad bei Det’ingen und Braunkohle aus dem illgebiet, dem Westerwald und dem Großherzogrum Pessen: Amtliche Verteikungsst lle für dem thein. Braunkohlenbergbau in Cöln, Unter Sachsenhausen 5/7.

9. Für Ste n.*) und Braunkohle †) aus dem rechts⸗rheinisch Hayern (ohne G üͤbe Hunay bei Deitingen) und für böhmische, nach B. hyern ei gefüh te Kohl *†): g

b Amtische Vertet'ungestelle für den Kohlenbergbau im rechts⸗ n5 rheinischen Bovern, München, Ladw gstr. 16. 10. Für Steinkoh!e“*) des Oeiste s und seiner Umgebung (Obern⸗ kirchen, Ba sin hausen, Hreenn df: 1 1 Amrliche Verleilungsu Ue für die Steinkoblengruhen des Dem ers und seiner Umgebung, Barsinghausen a. Deister. 11. Für Gaskaks siehe § 5, IV.

§ 7. Art der Meldung. e

1. Die Meldungen die mit deutischer Namensunterschrift (Firmen⸗ unterschrift) des Melderflchtigen versehen sein mossen, durfen nur auf amtlichen Jutimeldefarten erstaltet werden, die jeder Meld pflichttge bet der zuständigen O 1s⸗ oder Bezuk korlenstelle, veim Fehlen eier solch n bet der zuftändtgen Krieg wirtschaftsstelle, wenn auch diese fehlt, bet der zuständigen Krtegeamist Ue gegen eine Gebühr von 0,25 für ein Heit z4 4 Kacten beztehen kainn. Auch die etwa noch weiter er⸗ orderlichen Mel ekarten (siehe 5, I, und *¹, § 5, II und § 9,²) sind

dort für 0,05 das Stock echaltlich. b 18 2 Hat ein Meldepflichtsiger Hei iebe an verschiedenen Onten oder in verschedeuen Teilen des gleichen Ortes, so mussen für jeden Be⸗

trieb die Meldungen gesondert erfolgen.

8 3. J'†der Melrepfl chtige hat die für ihn in Frage kommende Verbraucherguppe (Vorderseine der Karte) durch Durchtreuten ken tlich zu machen. Falls ein Meld pflichtger nach der Art seines gewerblichen Beirebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maßgebend, zu wescher Verbrauchergruppe der wesentlichste Teil Bet iebes gehört. Ist ihm vom Reichskohlenkommissar Ibrauchergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durch⸗ Es ist unzulä so, mehrere Verbrauchergruppen zu durch⸗

5 ½8 Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lreferer. Wenn ein Melder flichtiger keinen Lieferer zur Annahme selner

Meldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichekommissar in Berlin bestimmten Meldekarte auch die für den Lleferer bestimmie

em Reichskom missar in Berlin mu einem Begleitschreiben einzu⸗

enden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen

Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wire. 9 9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.

1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in

der dazu bestimmten Spatte der Vordersette der Karte die eigene

Firma und die Firma des Votlieferers einzutragen und die Karte

hne Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem

Pauptlieferer“ gelangt. Hauptli⸗eferer ist das liefernde Werk (Zeche,

Koksanstalt, Brikettfabrik) cnder, wenn es einem Dritten (Verkaufs⸗

artell oder Handelefirma) den Alleinvertrieb seiner Produktion über⸗

assen hat, dieser Dritte.

2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte auf⸗ geführten Brennsloffe von mehreren Vorlicferern bezieht, so gibt er nicht die urschriftliche Meldekarte weiter, ondern verteilt deren Inhalt Dhaauf so viel neue Meldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen.

Letztere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Pie Mengen der neuen aufpeteilten Meldekarten dürfen zu⸗ sammen nicht mehr ergeoen, als die der urschriftlichen Karte. Jede

neue Meldekarte hat:

a) die auf diese Karte entfallende Menge,

b) bie auf die anderen Karten verteilten Restmengen der ur⸗ schriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk „Auf⸗ geteilt“ und dem Namen der aufteilenden Firma zu ver⸗ sehen. Die urschriftliche Karte ist bis zum 1. Januar 1919 sorgfältig aufzubewahren.

3. Jeder Lieferer (Händler), der einem meldepflichtigen Ver⸗ raucher Brennstoff abgegeben hat, ohne daß eine ordnungsmäßige Meldekarte bei ihm eingereicht und gemäß § 92 von ihm weiter⸗

*) Auch Steinkohsenbrißette, Slaeagfob und Kokz. Fth) Auch Braunkoßlenbrikétts, Raßpreßsteine und rnogroks.

8 Für rheintsche Braunkohle †), Braunkohle †) der Grube

gegeben worden ist, hat diese Lieferung zu melden. Die Art der Meldung wird durch besondere B kanntmachung geregelt.

4. Jeder Lieferer (pändler), der von einem im Auglande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meldekuten nicht an den aueländischen Lieferer, sondern, falls es sich un Meldekarten hardelt, die von im tareich Bayen gelegenen Betieben herrühren, an die Amtliche Verteilungsstelle München 6,b), andernfalls an den Kohlenausgleich Dresden 6,7) zu senden. Die Karten für solche ausländischen Lieferungen sind mit der Aafschrft „Auslandskoble“ zu versehen. 8

§ 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.

B derselben Bedarfsmerge bei mehreren Lieferern sind verboten. 82 § 11. Wirkung unterlassener Meldung. 8

„Ein Meldepflichtiger, der seiner Melderflicht nicht oder nicht fristgerecht a⸗nugt oder falsche oder unvollständige Angaben macht, hat neben der Bestrafung gemäß § 14 zu gewärtigen, daß ihn der Reich⸗kommissar oder die Amtliche Verteilungsstelle von der Be li ferung ausschli ßt.

§ 12. Anfragen und Anträge.

Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, mit

Ausnabme des im § 2, gedachten Zweckes, sind an den Reichs⸗

kommissar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten.

§ 13. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwecke. h

Es ist verboten, Brennstoffe, die lür den Betrieb eines gewerb⸗ lichen Verbrauchers dezogen sind, ohne Genehmigung des Reichs⸗ kommissars in den Handel zu bringen oder für Hausbrandzwecke ab⸗

zugeben. d 14. Strafen.

1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden noch §8 7 der B.⸗M. vom 28. Februar 1917 mtit Gefängnis bis zu eirem Jahr urd mit Geidstrafe bis zu zehrtausend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fabrlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu 3000 bestraft.

2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsätzlichen Zuwider⸗ handelns auf Einziebung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. In vate lnunss

F. § 15. Inkrafttreten. . Diese Bekanntmachung nitt am 1. Juli 1918 in Kraft.

Berlin, 10. Juni 1918.

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. A1AXXX“

8½½

Getoaninahuh.

der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltun unzuverlässiger Personen vom Pandel vom 23. September 1915 (RG Bl. S. 603) bare ich dem Kaufmann Paul Leroy in Metz, Goldschmiedstraße 52, wohnhaft, den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt und gemäß § 29 der Ver⸗ ordnung über den Verkehr mit Zucker vom 17. Oktober 1917 (RSBl. S. 914) den Betrieb der Firma Leroy u. Maseulier in Metz, Esplanadenstraße 32, wegen Unzuverlässigkeit geschlosfen. Metz, den 6. Juni 1918. 1“ Der Polizeidirektor.

Gemäß § 1

Stadler.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fernhaltung unzuverlössiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich den derzettigen Leiterinnen der Firma Goussot & Thiery, den Frauen Johanna Hoffmann, geb. Georgin, Eip anade ftraße 30, und Blanka Thiery, geb. Hoffmann, Bischofstraße 32, beide in Metz wohnhaft, den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt und aemäß § 29 der Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom 17. Oktober 1917 (RGBl. S. 914) den Betrieb der Firma Goussot & Thiery in Metz, Esplanadenstraße 30, wegen Unzuverlässigkeit ge⸗ schlossen.

Metz, den 6. Juni 1918.

Der Polizeidirektor: Stadler.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Amtsgerichtssekretär Kretschmer in Goldberg (Schles.) den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium den Oberregierungsrat Geyer, Direktor des Oberversicherungsamts in Hannover, zum Stellvertreter des 1. Mitgliedes des Bezirksausschusses in Hannover auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Ministerium des Königlichen Hauses

Dem Antiquar Isaak Rosenbaum in Frankfurt a. Main ist das Prädikat als Königlicher Hofantiquar verliehen worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts⸗ angelegenheiten.

Der bisherige Oberlehrer am Progymnasium in Werden Foerstner ist zum Kreisschulinspektor in Worbis, der bisherige Oberlehrer an dem in der Entwicklung begriffenen Real⸗ gymnasium nebst Realschule in Saarbrücken Dr. Lichthardt zum Kreisschulinspektior in Bernkastel ernannt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Gewerbeassessor Schalk ist zum 1. Juli d J. nach Potsdam versetzt und mit der Unterstützung des dortigen Regierungs⸗ und Gewerberats beauftragt worden.

82

Hekangier

Dem Kaufmann Hermann Teknieve in Borken ist die Wiederaufnahme des Handels mit Weißwaren und Wäsche wieder gestattet worden.

Borken, den 6. Juni 1918. Der Landrat. Graf von Spee.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Septembe 1915, betreffend die Fernhaltung unzuver lässier Personen vom Hande (Reichs⸗Gesepbl. S. 603), haben wir dem Wirt Wilbelm West⸗ boff in Dortmund, igswall Nr 8, Posthorn, du ch Verfügung vom heutigen Tage ten Handel mit Lebenesmtitreln aller Art, tnsbesondere den gewerbsn äßigen Ankauf und die Abgabe von Nahrungsmitteln, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetijeh untersagt. Die Untersogung wirkt für das Reichs. gebiet. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Ver⸗ fügung im Deutschen Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind don dem Beuoffenen zu tragen.

Dortmund, den 6. Juni 1918.

Lebensmittel⸗Polizeiamt. Tschackert.

e

Der Molkereibesitzer August Algermissen aus Hasede hat sich unzuverlässig erwiesen in Befolgung der Pflichten, die ibm dusch die Verordnung vom 20, Oktober 1916 (RS Bl. S. 1079) auferleat sind. Ich habe ihm daher auf Grund des § 23 veeser Verordnung in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung zur Fern⸗ haltung ummverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 den Käsereibetrieb geschlossen und ihm die An⸗ fertigung und den Handel mit Käsereiprodukten untersagt.

Hildesheim, den 6. Juni 1918.

Der Landrat des Landkreises Hildesheim. J. V.: Ossenkop v.

Bekanntmachung. 8

„Dem Händler Hermann Bongers in Saalhoff (Klieis

Möre) ist wegen persönlicher Unzuverlässigkeit der Handel mit

allen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt

worden. Die Kosten dieser Veröffentlichung fallen dem Handel⸗

treibenden zur Last. MaFym Mai 1918.

Mörs, den 29. 1 8 gg Der Landrat.

enöggnönn

* üiKCa

8

Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundeerats 8

vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (REBl. Seite 603) und der Ausführungsbest mmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 wird der Inhabe in des Schnitt⸗ und Kurzwarengeschäfts sowie Farberei Frl Klara Kerger, wohnhaft in Wongrowitz, das Geschäft von sofort ab wegen grober Unzuverlässigkest bis auf weiteres ge⸗ schlossen. Die Kosten der Bekanntmochung trägt die Geschäfts⸗ inhaberin Frl. Klara Kerger in Wongrowitz. ü Wongrowitz, den 4. Juni 1918.

Der Landrat. Dürr.

* Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 17 der Preußischen Gesetzsammlung enthält unter r. 11 652 das Gesetz, betreffend den Bau eines Dampf⸗ kraftwerks bei Hannover, vom 17. Mai 1918, unter 8 Nr. 11 653 das Gesetz über die Verlängerung der Legis⸗ laturperiode des Hauses der Abgeordneten, vom 8. Juni 1918, und unter Nr. 11 654 einen Allexrhöchsten Erlaß, betreffend die Ver⸗ leihung des Charakters als Studsenrat an Oberlehrer höherer Lehranstalten usw., vom 27. Januar 1918. 8

Berlin W. 9, den 10. Junt 1918. 8 Königliches Gesetzsammlungsamt. Krüer.

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetzsamml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsmintftertums vom 15. Avritl 1918, betreffend die Verlethung des Enteignungsrechls an die Stadt Dortmund zum Neubau eines Sparkasseingebäudes durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Arnsbeig Nr. 18 S. 95, ausgegeben am 4. Mat 1918;

2) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 20. April 1918, betzeffend die Verleihurg des Enteignungstechts an die Stadtgemeince Treysa im Kreise Ziege hain zum Schutze ihrer Wasserlestung, durch das Amtsblaft der Kanielichen Regierniig in Cassel Nr. 20 S. 137, ausgegeben am 18. Mat 191838

3) der auf Grund Alerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamm!. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 23. April 1918, betreffend die Verleihung des Enteignunge⸗ rechts an die Firma F. Schichau in Elbing zur Sscherung der Tal- sperrenanlage mit Kraftwerk bei Groß Tromy und Pettelkau im Kreise Braunsberga, durch das Amtöblatt der Köntgl. Regierung in Königsberg Nr. 21 S. 146, ausgegeben am 25. Mai 1918; 1

4) der auf Grund Allerhöchster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gesetzsamml. S. 153) ergangene Erlaß des Staatsministeriums vom 24. April 1918, beneffend die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an das Deutsche Reich (Reichs⸗ [Militär,] Fiskus) zur Aut⸗ fuͤhrung öffentlicher Anlagen in den Gemarkungen Allhof und Neuhof, Krels Memel, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung in Königsberg Nr. 20 S. 120, ausgegeben am 18. Mai 1918.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 11. Juni 191898.

Das Ergebnis der achten Kriegsanleihe stellt sich wie „W. T B.“ meldet, nach Ablauf der Feldzeichnungsfrist (18. Mai) nunmehr auf 15001 425 400 Die bei der ersten Meldung ausgesprochene Erwartung einer weiteren Er⸗ höhung hat sich also durch Hinzukommen von rund einer Viertel⸗ milliarde Mark erfüllt.

1“

Das Oberkommando in den Marken hat Veranlassung, nochmals darauf hinzuweisen, daß der Verkauf von alkohol⸗ haltigen Getränken aller Art an Kriegsgefangene sowie die Beschaffung derartiger Getränke für die Kriegs⸗ gefangenen auf deren Kosten oder in deren Auftroge (sofern der Verkauf und die Beschaffung nicht ausdrücklich auf bhun der vom Kriegsministerium erlassenen Anordnungen gegase durch Verfügung des Oberkommandos vom 19. 12.

2/0 142931 verboten ist. Ferner ist den Kriegs⸗

.

lugen.

Wört;

* cht ins öLandes, des Perdes des

n der Besuch der Schankräume von Wirt⸗

n, Gartenwirtschaften sowie der öffentlichen

verboten. Zuwiderhandlungen gegen diese

u s f fochsichtlich für die Gast⸗ und Schankwirte,

easettmannschaften der Kriegsgefangenen gegebenenfalls

d ** Arbeitgeber oder sonst Beteiligten strafrechtliche Ver⸗

nung aus 8, 9 b des Gesetzes über der Mielagerungsmußland

186 1851 nach sich, auch wird von Fall zu Fall darüber

In wizung ge troffen werden, ob die Kriegsgefangenen den in ne kommenden Betrieben noch weiter zu belassen find.

ung vom 10. Juni im amtlichen ldieser Nummer des Reichsanzeigers ist die Gültigkeits⸗ ener der Durchfuhrbewilligungen auf drei Monate llängert worden. 8

gach der Bekanntmachung vom 10.

Oesterreich⸗Ungarn. .“

der Kaiser hat den österreichisch⸗ungarischen Bot hafter Prinzen zu Hohenlohe in besonderer Audienz Der Minister des Aeußern Graf Burian hat gestern ind die angekündigte Reise nach Berlin angetreten.

Das Präsidium und der parlamentarische Ausschuß des plenklubs haben vorgestern, wie das K. K. Telegraphen⸗ zrespondenzbüro meldet, in Anwesenheit des polnischen

serpräsidenten Steczkowski, des Staatssekretärs des

n im Warschauer Ministerium, Fürsten Radziwill,

weiterer Vertreter der polnischen Regierung und des

18 für Galizien, Repandowski, eine Beratung abge⸗

bei der zunächst Berichte über die Besprechungen des tisidiums des Polenkkfubs mit dem Minister des Auswärtigen, gafen Burian, dem Ministerpräsidenten Dr. von Seidler und mdeutschen Abgeordneten erstattet wurden und dann eine tesprache über allgemeine nationale Fragen folgte, der auch Steczkoweki und Fürst Radziwill sich beteiligten. se Beralung wird fortgesetzt.

Am Sonnabend hat bei der Expositur des Feldgerichts

Generalkommandos in Marmaros Sziget die Haupt⸗

ndlung gegen die Angeklagten des aufgelösten inischen Hilfskorps begonnen. Obwohl nach der

strafprozeßordnung die Hauptverhandlung bei Verfahren

ein der Regel nicht öffentlich ist, wurde auf Antrag der nidiger die Oeffentlichkeit der Hauptverhandlung verfügt. b Anklage lautet obiger Quelle zufolge auf Verbrechen ter die Kriegsmacht des Staates, begangen in Kriegszeiten eEinverständnis mit dem Feinde durch unbedingte Werbung, fitung eines Desertionsanschlags, Meuterei, Empörung, dorahl und öffentliche Gewalttätigkeit. 5

Polen.

. 8 8 .

di Regentschaftsrat hat den Beschluß des Minister⸗ ke, hetreffend die Einberufung des Staatsrates, wie uffs Telegraphenbüro“ meldet, genehmigt, so daß am

Juni die feierliche Eröffnung des Staatsrates stattfinden

Der Entwurf der Landtagswahlordnung, der vom kniterrat dem Regentschaftsrat zur Genehmigung vorgelegt sieht das allgemeine, gleiche, geheime und direkte Stimm⸗ mit gewissen Eigenschaften des Proportionalwahlrechtes „Jeder Wahlkreis soll nämlich mehrere Abgeordnete sceen, wobei die Abstimmung mit Hilfe von Listen erfolgt. zoktive Wahlrecht steht jedem Staatsbüraer mit vollendetem Lebensjahr zu, das passive jedem über 30 Jahre. Der Ent⸗ af der Wahlordnung für den Senat (Oberhaus) bestimmt, Hdie eine Hälfte der Mitglieder aus Wahlen, die andere b Ernennung hervorgehen soll.

Großbritannien und Irland.

3 vd-“ die „Daily News“ berichtet, daß gestern in ganz Irland Frauen das Gelöbnis unterzeichnet haben, sich der senstoflicht zu widersetzen. In Dublin ging es dabei ih ruhig zu. Die Frauen verpflichteten sich, keine Arbeiten Männern zu verrichten, die gewaltsam in die Armee ein⸗

eiht würden.

Rußland.

Am 7. Juni fand in Moskau die Eröffnur eisten russischen Kongresses der Kriegskommissare Nach Wahl des Büros unter dem Vorsitz von Jureneff te der Kongreß durch eine Rede des Volkskommissars für tieg, Trotzki, eröffnet. Er führte nach der „Petersburger

vegraphenagentur“ aus:

Sie nehmen

1g an einem Kongreß von ungewöhnlicher Bedeutung

r. mössen eine revolutionäre Armee bilden, deren be⸗ ens Merkmal in dem Gegensatz zu dem System der Zwangs⸗ aelin bestebr, weiche rie Armee des alten Reatmes kennzeichnete. gonüssen uns an den Grundsatz gegenseitigen Vertrauens und an Jargle einer Revolstien halten, die aufbauend wirken soll. Unsere 1,Aufgabe ist die Aufhebung der Klassenunterschlede innerbalb der de. Wir wissen aus Erfahrung, daß die übrig gebliebenen Ein⸗ heder alten Armee nicht die Kraft hatten, sich der Gecen⸗ udr on zu widersetzen; das rötiate zur Einrichtung von dentörpern aus Arbetter⸗ und Bauernelementen, die dann von den Reaktionären ins Werk gesetzte Bewegung zer⸗ Als aber der Augenblick kam, da es den Kampf gegen die innere, sondern auch gegen die äußere fasefcltlhg galt, versagten unsere Trupven insolge ihres Mangels 8 scher Durchbildong. Da auf diese Weise die Rerxolution von en obh ist, muͤssen wir auf ein Mittel zu ihrer Rettung . Wir baben den alten Verwaltungsapparat der Armecleitung ist eg muß ein nener geschaffen werden. Das eurepälsche Ruß⸗ tden vom milttärischen Gesichtepunkt aus in 7 Bezirke getellt mifsate Stbirien in frei. Das Spstem der öttlichen Kriegs⸗ . ist eng verknüpft mit der Einrichturg der Sowjets. Auf vöche nolage müssen wir die Rote Armee schaffen. Es werden Kommissar'ase geschaffen werden, die sich ous je zwei mmensendle de, ietern und je einem militärischen Sachverttändigen seng deren Die so gebildeten Räte sichern die normale Auf⸗ nosatz d imee. In der Tat haben die Sowjets unsere auf dem er Freswilligkeit beruhente Armee nie für etwas anderes ür eine vorübergehen de Maßnahme. Unser Programm den Grundsatz: „Verteidigung unserer Arbelterrevolution 2 Sozialismus“. Um die Wehr⸗ Manner üik zu setzen, muͤssen nicht nur die Waffen, sondern auch N ünseige Lundes zegistrtert werden. ach einer Meldung der Moskauer Presse stehen die e der tschechoeslovakischen Truppen (etwa im Gebiete von Tscheljabinak, wo fie einen Bahn besetzt und Waffen und Artillerie Die Truppen der Ratsregierung haben Tschel⸗

gssitzung

1“ .

jabinsk geräumt und sich bei Slatoust ges

Linst geraä ammelt. In den bei dieser Stadt ausgefochtenen Kümpfen sünd die choischen Frrxven geschlaaan worden. Eine andere Gruppe der chechischen Aufrührer steht dicht bei Samara, dessen Lage gefahrdet sein soll. Eine dritte Gruppe Tschecho⸗Slovaken hat sich der sibirischen Magistrate von Nowo⸗Nikolgjewsk bis zur Taigan bemächtigt. Der Zeitung „Nascha Rodina“ zufolge stehen die tschecho slovakischen Truppen unter dem Schutze der dsn Ententestaaten England, Frankreich, Italien und Amerika, . 9 die Ratsregierung die Forderung gestellt haben sollen, den tschecho⸗slovakischen Truppen die Waffen belassen werden.

Niederlande.

Der „Nieuwe Courant“ veröffentlicht eine Berichtigun zu der Rede, die der Minister dencht ehner 1“ erce hesscüng des Heratung über die Kriegsgefangenen

ze onna and Mäenlgerr hen end gehalten hat. Danach hat der

Wenn Holand, das mitten zwischen den kriegführenden Länd best und das infelse des Krieges immer T hescseheg zu erdulden hat, sich nicht erlauben kann, durch mehr Gastfreundschaft in seinem Lande zar Linderung beizutragen, so wird man doch auf seine Beteit⸗ willigkeit rechnen köͤnnen, bei der Durchreise der auszuwechselnden Gefangenen j de Hilfe und Vergünstigung zu gewahren.

Ukraine. Die Sitzungen der ukrainischen und großrussischen Friedensunterhändler sollten, wie „Wolffs Telegraphen⸗ büro“ meldet, gestern wieder beginnen, falls bis dahin eine Einigung über die Grenzlinie erfolgt.

Die Handelskommission hat in ihrer letzten Sitzung unter dem Vorsitz von Gutniko beschlossen, die Anwendung der Zollsätze des deutsch⸗russischen Vertragstarifs von 1904 auf den Warenaustausch mit Großrußland vor⸗ zuschlagen. Dafür kämen in Frage die den eigenen Bedarf übersteigenden Mengen von Eisen und Kohle, ferner eine geringe Getreidemenge, salls die deutschen Behörden ein⸗ willigen. Die Kommission hat ferner beschlossen, in das ükrainische Wirtschaftsgebiet für Zollabgrenzung gegen Großrußland einzuschließen: das Gouvernement Kursk bis zur Stadt Kursk, die Bezirke Rostow, Taganrog und Alexandro⸗ Gruschewsk vom Dongebiet, schließlich auch die nördlichen Kreise des Gouvernements Tschernigow und an der Nord⸗ grenze das gesamte Gebiet bis Homel und Potschep. Die fünf nördlichen Kreise des Gouvernements Tschernigow sind noch in der Hand der Bolschewiki.

In der Sitzung des Ministerrats am 8. d. M. ist die Fassung des neuen vorläufigen Landgesetzes genehmigt worden; die bekannten Grundzüge; Beschränkung privaten Land⸗ erwerbs auf 25 Deßjatinen, sind am Sonnabend veröffentlicht

worden. Amerila.

Der Präsident Wilson hat im Weißen Hause eine Gruppe mexikanischer Journalisten empfangen. die die Ver⸗ einigten Staaten bereiste, und laut Meldung des „Reuterschen Büros“ in einer zwanglosen Ansprache ausgeführt:

„Die Haltung der Vereinigten Staaten gegenüber Mexlko ist beseelt von dem ernsten Wunsche, dem Nachbar zu dienen. Meine eigene Pol tik gegenüber Mexiko war stets auf das Prinzsp ge⸗ gründet, daß die Regelung der inneren Angelegenheiten Mexikos die Vexeinigten Staaten nichts anginge. As wir seinerzeit Truppen nach Mexiko sandten, wünschften wir nur, Mexiko von einem Mann zu befreien, der die Regelung der Angelegenbeiten Mexikos unmöglich machte. Jetzt bekümmert es mich, daß Einflüsse deutschen Ualprungs versuchen, die Absicht der Verein’gten Staaten überall in Mexiko zu verdächtigen sowte von den Ereigg issen eine falsche Dar⸗ stellung zu geher. Gestern berichtete eine Zeitung in Guadalajara, daß 13 Kriegsscheffe tücz!sch versenkt worden seten, und fügze hinzu, das Martned partement der Vereinigten Staaten verheimliche diese Versenkungen. Behauptungen dieser Ari sins sicherlich auf Personen zurück⸗ zuführen, die zwischen den Veretutgten Staaten und Mexiko Unfrieden stiften wollen. Der jetzige Eir fluß der Vereinigten Staaten in der Welt⸗ politik beruht auf dem aufrichtigen Wunsche der Vereinigten Staaten, selbstlose Politik zu treiben. Wir werden noch den Beweis liefern, daß wir in diesem Kriege nichts gewinnen, auch nichts geschenkt haben wollen. Ju den erggen drei Kriegejahren war es den Vereinigten Staaten schwer, die europälschen Regierungen zu überzeugen, daß Amerilas Neutralität selbülos wäre, und daß, wenn die Vereinigten Staaten in den Krieg träten, sie weder nach Gebietserweiterung noch nach handelepolitischen Vorteilen strebten. Manͤche glaubten, diese Versicherungen gingen von einem Akademiker aus, der, ohne ringeweiht zu setn, fromme Ideale verkündet. Ich hoffe, daß jetzt alle wissen, daß ich die Ziele des amertfanischen Volkes aussprech’.“ Wilion fuͤhrte als Beisptel eine Aeußerung über Rußland in leiner Rede vor der Roten⸗Kreuz⸗Versammlung an. „Ich wollte nicht über Ruß⸗ land sprecher, aber die Bemerkung, daß wir Rußland ebenso helfen wollten, wie England und Frankaeich, erregte unerwartete Begeiste⸗ rung. Dasz ist das Herz der Vereinigten Stagten. Wir sind auch bereit, Mexiko durch freundschaftliche Beweise unsere wahre Ge⸗ sinnung zu bejeugen. Ich hoffe, Sie können, nachdem Sie bei Ihrem Besuche erfahren haben, was wir tun und warum wir es tun, Besserea als Worte und Versicherungen nach Hause bringen. Ich schlug ror kurzem ein panamerikani⸗ sches Abkommen vor. Die Monroedoktrin war obne Zustimmung der Staaten Mittelamerikas und Südamerikas angenommen worden und schützte diese zwar ver An⸗ griffen uͤber See, aber sie schützte sie nicht vor einem Angriff von uns. habe wiederholt gesehen, daß Vertreter der mittel⸗ und sudamerikanischen Staaten meinten, daß der von uns aufgedrungene Schutz zwar in unserem Interesse, aber nicht im J teresse unserer Nachbarn sel. Deswegen schlug ich ein Ab⸗ fommen vor, bei dem alle Staaten Amerikas eine Erklärung der polltischen Unabhängigkeit und erritorialen Unversebrtbeit zeichnen sollten. Wenn einer von uns, e nschließlich der Vereinigten Staaten, die polttische Unabhängigkeit oder territoriale Unver⸗ schrtheit irgend eines der anderen verletzt, so werden sich alle anderen auf ihn stürzen. Diese Art Abkommen wird die G undlage des kün tigen Lebens der Nationen der Welt sein. Die ganze Familie der Natioven wird jeder Natien dafür hürgen müssen, daß keine andere ibre politische Unobhängsgkett oder ihre territortale S cherheit verletzt. Das ist die einzig denkbare Grundlage für den künftigen Fricen der Welt, und ich muß gestehe’n, mein Ehrgeiz war eg, daß die Sigaten

der beiden amerikanischen Erdteile der übrigen Welt zeigen sollten,

man den Grund zum Friegen legen müsse. Der Friede kaun nur mie kommen. Verdächtigungen bestehen, mwerden M hverständrisse nicht ausbleiben. Solange Mißverstärdnisse möglich sind, werden sie Unfrieden zur Folge haben. Wenn einmal eine Lage geschaffen ist, in der Vertrauen herrscht, dann haben wir den dauernden Scen. Deswegen scheint es mir die polittsche Pflicht jedes einzelnen gegenüͤber seinem Lande zu sein, die Saat des Ver⸗ trauens auszusäen, anstatt der Saat der Verndächtigung und des FJateressengegensatzes. Des regen sird Sie mir so willkommen. Der Verdacht und das Mißverständnis Mexikos bekuüͤmmern fernter Staaten bekümmern würde. Wenn Ste dedenken, wie reich an Schätzen Mexiko ist, sop koͤnnen Sie seben, wie sehr Ihre Zukunft auf dem Frieden peruhen muß, damit süemand es aug⸗

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beute. Sie bezuht auf den Beziehungen Mer kes zu allen Nationen und den Bürgern aller Nationen, denn sobard sein eigenes Kop tal mit dem Kapital der Welt die Reichtüner des Landes im freien Gebrauche austutzt, wird es eins der reichsten und glucklichsten Länder der Welt werden, und wenn dr Grund zu einer festen Ordnung g legt und die Welt wieder zu Verstend gekommen ist, werden wir, so hoffe ich, die besten Beziebungen haben, die uns allen daukrude Her lichkeit und Freundschaft sichern werden.. E wrFil⸗ *

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Einer Reutermeldung zufolge hat der General Botha in Escourt (Natal) eine Rebde gehalten, in der er sagte:

Südasrika ware seier freien Verfassung nicht wert, wenn es dem Ruf nach Hilfe für die Sache der Verbündeten nicht Folge leisten würde. Heute kämpfen die Verbündeten gegen etne Uebermacht. Aber ich glaube an Gott, und er wird⸗ niemals zugeben, daß die ger’chte Sache unterliegt. Selbst wenn Päaris siele, wuͤrden wir nicht aufhöxen, weil wir unzer⸗ Treue und unjere Fyeigelt vicht pieisgeben. (Beifall.) General Botha erhob dann die dein gende Förderung, daß jeder geeignete Maänn sich sofort emreihen lasse, und betonte das aünstige Ergebnis, das die letzten Ausftengungen zur Erhaltung von Mannschaftsersatz erzielten. 8

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Kriegsnachrichen.

Der Sieg des Deutschen Kronprinzen, der einen weiteren bedeutenden Teil der Kanpfttaft und Kampfmittel der Entente zertrümmerte, hat zugleich die Auflösfung und völlige Zersplitterung der Fochschen Manöprierarmee herbei⸗ aeführt. Zu Beginn der Schlacht an der Aiene standen am 27. Mai im ganzen 8 feindliche Divistonen an der Froht. Durch die Ausdehnung des Angriffs wurden in kurzer Zeit 7 weitere Stellungsdivisionen in die Schlacht mit hineingezogen. Die von Tag zu Tag wachsenden Erfolge führtenschließlich dazu daß der französische Führer aufs neue 35 Divisionen an die Kampffront werfen mußte. Im ganzen sind also 50 feindliche Divisionen ah er Lesce Führung gewollten Front in kürzester Zeit zum Einfatz gezwungen. Die infolge der englischen Niederlagen nötig gewordene Abgabe von fran⸗ zösischen Verbänden an die Front beiderseits der Somme und in Flandern entblößten die französische Front in ge⸗ fährlichster Weise und sind schuld sowohl an der schweren Niederlage, die die Franzosen zwischen der Aisne und der Marne Tag für Tag erlitten, sowie an der neuen Nieder⸗ lage, die am 9. Juni wiederum den Franzosen auf der Front von Monotdidier bis Noyon zugefügt wurde. Der ungeheure Materialverlust, den die Entente auf den aus⸗ gedehnten Fronten zwischen Ypern und Noyon und zwischen Noyon und Reims erlitten hat, wird nur schwer zu Vrlecen sein, vor allem, da die breiten Lücken der Ententeheere durch vermehrten Einsatz aus der Heimat ergänzt werden müssen. Die Hoffnung der Entente auf ein entscheidendes Eingreifen der großen Manövrierarmee ist endgültig gescheitert. Die stolze Reservearmee, die der Kriegsrat von Versailles bei seinem Beschluß zur Fortsetzung des Krieges als Trumpf ausspielte, besteht als solche nicht mehr. (W. T. B.) —— 2„2* 845

Berlin, 10. Juni, Abends. (W. T. B.)

Südwestlich von Noyon machten wir im Kampf herangeführten französischen Kräften Fortschriit.

Südwestlich von Noyon wurde der Feind am 9. Juni erneut angegriffen. Nach starker zusammengefaßter Artillerie⸗ vorbereitung in der Nacht vom 8 zum 9. trat die Infantexrie in den ganzen Linien zwischen Montdidier und Noyon zum Sturme an. Nach kurzem Kampf war Oroillers genommen und Mortemer erstürmt. Die feindliche Artillerie antwortete na unserer Feuervorbereisuüng nür schwach. Von allen Seiten her treffen Meldungen ein, Stafetten und Autos kommen und gehen. Flieger und Brieftauben befördern die Meldungen. Bald treffen die ersten Kolonnen der Gefangenen ein. Es sind etwa 500 Mann der 125. französischen Division, alle 8 vom Regiment 113. Sie gaben an, daß man den Angriff erwartet habe, trotzdem sei fast ihr ganzes Regiment aufge⸗ rieben oder gefangen. Allmählich hüllt dichter Staub und Rauch die ganze Gegend in einen undurchdringlichen Schleier. Von rückwärts traben die Munitionskolonnen auf den Straßen in südlicher Richtung. Die gesamte erste feind⸗ liche Stellung ist in unserer Hand. Das von vielen Fluß⸗ läufen und Tälern durchzogene Gelände ähnelt dem am Chemin des Dames. Um 8 Uhr Vormittags ist Biermont genommen. Um die Mittagszeit wird bereits reiche Beute, darunter Geschütze, gemeldet. Ueber Mortemer und Orvillers geht der Stoß hinaus. Cuvilly und Ricauebourg sind in unserer Hand, auch östlich der Matz wurde die erste feindliche Stellung genommen, und die Höhen von Gury, Moreuil und Thiescourt wurden erstürmt.

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Großes Hauptquartier, 11. Juni. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Die tagsüber mäßige Gefechtstätigkeit lebte nur beider⸗ seits der Somme auf. Nach starker Feuersteigerung griff der Feind am Abend zowischen Ancre und Somme an. Oertlicher Einbruch des Feindes an der Straße Corbie Bray wurde durch Gegenstoß zum Stehen gebracht. Vor der übrigen Front brach der Angriff blutig zusammen.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

In zwei Kampftagen hat der Angriff der Armee des Generals von Hutier zu dem beabsichtigten Erfolge geführt und uns in den Besiß des Höhengeländes süd⸗ westlich von Noyon gebracht. Der Stoß traf einen auf unseren Angriff vorbereiteten tief gegliederten Feind in stärkster Stellung. Die französischen Divisionen konnten trotzdem der ungestümen Angriffskraft unserer Truppe nicht widerstehen. Auch die zu einheitlichen Gegenangriffen herangeführten Divisionen der französischen Heeresreserve wurden gestern in erbitterten Kämpfen zurückgeschlagen. 8

Auf rechtem Angriffesflügel behaupteten Truppen des Generals von Oetinger die südlich von Assainvillers genommenen Feieegehes Linien gegen heftige Gegenangfiffe.

Die Truppen des Generals von Webern stehen im Kampf bei Courcelles und Mery. Beiderseits der großen Straße Roye Estrees⸗St. Denis eroberten sie den

Höhenrücken östlich von Mery, durchstießen die